Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014"

Transkript

1 Steuern und Sozialversicherung Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014

2 Ein Blick auf internationale Fragestellungen im Verhältnis Steuerrecht - Sozialversicherungsrecht, lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud

3 Agenda 1. Teil I: Frau Laurence Uttinger Sozialversicherungsrechtliche Unterstellung im Verhältnis zu bilateralen Vertragsstaaten und EU/EFTA-Mitgliedsstaaten 2. Teil II: Frau Isabelle Amschwand Anschluss von Expatriates an schweizerische Pensionskassen Besteuerung von grenzüberschreitenden Beiträgen und Leistungen Entwicklungen bei den Doppelbesteuerungsabkommen lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 3

4 Sozialversicherungsrechtliche Unterstellung Wo sind im internationalen Kontext Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen und auf welchem Teil des Einkommens? 1. Vertragsstaaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen 2. EU und EFTA-Mitgliedstaaten 3. Drittstaaten lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 4

5 Bilaterale Sozialversicherungsabkommen Betrifft: immer AHV/IV; manchmal KV und UV Grundsatz: Gleichbehandlung und Split Möglichkeit: Entsendung Achtung: Persönlicher Anwendungsbereich beachten (Nationalität) lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 5

6 EU- und EFTA-Mitgliedstaaten Betrifft grundsätzlich alle obligatorischen Sozialversicherungen EFTA: VO 1408/71 und 574/72 EU seit 1. Juni 2002 VO 1408/71 und 574/72 seit 1. April 2012 VO 883/2004 und 987/2009 demnächst Ergänzung durch VO 465/2012 Beachte jeweils Übergangsfrist und «Wahlrecht» Achtung: Keine Anwendung auf Drittstaatsangehörige lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 6

7 Spezialfälle Beamte Personen, welche Arbeitslosenleistungen beziehen Personen im Wehr- oder Zivildienst Seeleute Unter VO 1408/71 zusätzlich Personen, welche zum fahrenden oder fliegenden Personal gehören Unter VO 465/2012 zusätzlich Flug- und Kabinenbesatzungen lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 7

8 Unterstellung: Vorgehen (1) 1. Sachverhaltserstellung Nationalität Wohnsitz Beschrieb verschiedene Tätigkeiten Entsendung möglich und erwünscht? 2. Qualifikation der verschiedenen Tätigkeiten als SE/USE Bestimmt sich nach dem Recht des Staates, in dem die Person sich physisch befindet, während sie die Tätigkeit ausübt (lex loci laboris) lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 8

9 Unterstellung: Vorgehen (2) 3. Bestimmung der «anzuwendenden Rechtsvorschriften» = des zuständigen Mitgliedstaates Grundsatz: Unterstellung in einem Staat für sämtliche Tätigkeiten in den Mitgliedstaaten Art. 13 ff. VO 1408/71 Art. 11 ff. VO 883/2004 Achtung: Für die Beitragserhebung werden die Tätigkeiten nach dem Recht des zuständigen Staates (um)qualifiziert 4. Allenfalls: Einholen des Formulars A1 lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 9

10 Unterstellung gem. VO 883/2004 (1) Eine Tätigkeit: Unterstellung im Staat der Tätigkeit Ausnahme: Entsendung USE in mehreren Mitgliedsstaaten Für einen Arbeitgeber: Unterstellung im Wohnmitgliedstaat, wenn dort ein wesentlicher Teil der Tätigkeit ausgeübt wird. Ansonsten: Unterstellung im Sitzstaat des Arbeitgebers Für mehrere Arbeitgeber: Unterstellung im Wohnmitgliedstaat lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 10

11 Unterstellung gem. VO 883/2004 (2) SE in mehreren Mitgliedstaaten Unterstellung im Wohnmitgliedstaat, wenn dort ein wesentlicher Teil der Tätigkeit ausgeübt wird Ansonsten: Unterstellung im Mitgliedstaat, in dem der Mittelpunkt der Tätigkeit liegt SE und USE in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten: Unterstellung im Mitgliedstaat, in dem die USE ausgeübt wird lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 11

12 Beispiele 1. Frau B. ist Schweizerin, wohnt in Zürich und arbeitet für ihren britischen Arbeitgeber von Zuhause aus aber auch bei Kunden in mehreren EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Schweden, Norwegen). 2. Frau M. ist Schwedin, wohnt in Lausanne und wird pauschal besteuert. Sie ist Verwaltungsrätin einer britischen und einer österreichischen Gesellschaft. 3. Herr X. ist Deutscher, wohnt und hat eine Arztpraxis in München und ist gleichzeitig Verwaltungsrat der Medizinal AG mit Sitz in Basel. lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 12

13 Unterstellung gem. VO 1408/71 (Unterschiede zu VO 883/04) Bei USE in mehreren Mitgliedstaaten -> Unterstellung im Wohnmitgliedstaat, sobald dort ein Teil der Tätigkeit ausgeübt wird (Wesentlichkeit kein Kriterium); ansonsten Unterstellung im Sitzstaat des Arbeitgebers Bei SE in mehreren Mitgliedstaaten -> Unterstellung im Wohnmitgliedstaat, sobald dort ein Teil der Tätigkeit ausgeübt wird (Wesentlichkeit kein Kriterium); ansonsten Unterstellung im Mitgliedstaat der Haupttätigkeit Ausnahme für SE in der Schweiz (Anhang VII) lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 13

14 In Kürze: VO 465/2012 Kriterium der Wesentlichkeit auch bei USE für mehrere Arbeitgeber lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 14

15 Drittstaaten Anwendung des Schweizer Rechts Doppelte Abgaben möglich lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 15

16 Anschluss von Expatriates an schweizerische Pensionskassen 1. Entsandte = Person welche aus der Schweiz in einen Vertragsstaat entsendet wird 2. Expatriate = Person welche aus der Schweiz in einen Nichtvertragsstaat entsendet wird 3. Expatriate : Anschluss am Sozialversicherungssystem, insbesondere an die Pensionskasse der schweizerischen Arbeitgeber? lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 16

17 Anschluss von Expatriates an schweizerische Pensionskassen AHV Unterstellung BSV Steuerbehörden Gesetzrevision BSV Mitteilungen 117 (Rz 733) und 125 (Rz 815), (Beilagen 1 und 2) Art. 5 AHVV : Weiterführung der Versicherung Strenge gesetzliche Auslegung Rundschreiben der ESTV vom 30. Januar 1986 (nicht mehr publiziert) : Befreiung der Vorsorgeeinrichtung: 1/3 der Versicherten sind CH oder arbeiten in der CH? Keine Stellungnahme der OAK? Praxis : Expatriates in schweizerischen Pensionskasse Motion Parmelin: Stärkung der AHV. Günstigere Bedingungen für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz (Beilage 5) Gesetzrevision : Wohlfahrtfonds Reform von Artikel 89bis ZGB; Hinweis zu Art. 5 BVG (Beilage 3 und 4) lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 17

18 Besteuerung von grenzüberschreitenden Beiträgen und Leistungen Ansässigkeit in Kanada Ansässigkeit in der Schweiz 50 Jahre alt Vorsorgeguthaben : CHF , Kaderplan, private Vorsorge der Unternehmung Besteuerung des Vermögens und des Einkommens in der Schweiz? Ex-cursus : Besteuerung in der Schweiz der Leistung? Zu welchem Tarif? lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 18

19 Besteuerung von grenzüberschreitenden Beiträgen und Leistungen Gleichwertigkeit der ausländischen Vorsorgelösung: Die Steuerbehörden analysieren die qualitativen und quantitativen Voraussetzungen Anwendungsfälle A , A.9.1.4, A.9.3.7, A Schweizerische Steuerkonferenz, Cosmos Verlag, Bern lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 19

20 Besteuerung von grenzüberschreitenden Beiträgen und Leistungen Gleichwertigkeit der ausländischen Vorsorgelösung: Welche Kriterien sind relevant? 1. Sind die Beiträge gebunden, steuerlich begrenzt abziehbar? 2. Ist die berufliche Vorsorge gesetzlich oder reglementarisch zwingend für die Mitarbeiter? 3. Sind die Grundsätze der Kollektivität und der Gleichbehandlung gewährleistet? 4. Ist die Lösung als «Sozialversicherungslösung» im Unterstellungsland anerkannt? 5. Geniesst die Lösung eine steuerliche Privilegierung? 6. Versichert die Lösung auch die biometrischen Risiken? lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 20

21 Besteuerung von grenzüberschreitenden Beiträgen und Leistungen In casu? 1. Kapitalbezug möglich zwischen 58 und 65 Jahre alt 2. Kollektivität: alle Kader sind vertraglich zwingend angeschlossen 3. Planmässigkeit: Beiträge sind im Reglement definiert 4. Kein gesetzlicher Zwang, sich im zusätzlichen System zu versichern. 5. Steuerlich wirksam : Beiträge sind begrenzt abziehbar 6. Deckung der Risiken Tod und Invalidität => Das kanadische ist mit dem schweizerischen System vergleichbar. Vermögen und deren Erträgen werden nicht besteuert. Besteuerung der Leistung bei Fälligkeit. lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 21

22 Besteuerung von grenzüberschreitenden bezahlten Leistungen - Hinweise in casu? 1. Gleichwertigkeit der Systeme : Schweiz / Kanada 2. Gestaffelte Besteuerung der Leistungen oder nicht? 3. Was sagt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Kanada? 4. Wer hat die Befugnis zu besteuern? lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 22

23 Besteuerung in der Schweiz? Art. 18 Ziff. 1 DBA CH-CAN (SR ) Ruhegehälter und Renten, die aus Kanada stammen, können nach dem kanadischen Recht in Kanada besteuert werden. Art. 22 Ziff. 2 Bst. d DBA CH-CAN Bezieht eine in der Schweiz ansässige Person Ruhegehälter oder Renten, die nach Artikel 18 Absatz 1 in Kanada besteuert werden können, so gewährt die Schweiz auf Antrag eine Entlastung, die im Abzug eines Drittels des Nettobetrags der Ruhegehälter oder Renten besteht. Zu besteuern CHF im Jahr n Schweiz CHF (2/3 de CHF ) Abzuziehen Kanadische Quellensteuern (Nettobetrag) lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 23

24 Entwicklungen bei den Doppelbesteuerungsabkommen ESTV Rundscheiben betreffend Quellensteuer vom 7. Februar Beilage 6 1. Definitive Quellenbesteuerung von Kapitalleistungen? 2. Quellenbesteuerung von Renten? lic. iur. Isabelle Amschwand-Pilloud 24

Finanzdirektion 1. Grenzüberschreitende Berufsvorsorge aus der Sicht der Steuerbehörden

Finanzdirektion 1. Grenzüberschreitende Berufsvorsorge aus der Sicht der Steuerbehörden Grenzüberschreitende Berufsvorsorge aus der Sicht der Steuerbehörden Steuerverwaltung Zug Vorbemerkungen Innerstaatliche Besteuerungsregeln Steuerharmonisierungsgesetz Internationales Recht Doppelbesteuerungsabkommen

Mehr

10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen

10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen 10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen Stand am 1. Januar 2016 Korrigenda Randziffern 5, 9, 14, 15, 18 5 Welches ist das massgebende Sozialversicherungssystem bei Erwerbstätigkeit

Mehr

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?

Mehr

Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014

Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Steuern und Sozialversicherung Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Berufliche Vorsorge und Steuerrecht lic. iur. Lydia Studer Struktur der BVG Aufsicht OAK BV kantonale / regionale Aufsichtsbehörde

Mehr

Aktuelle Fragen rund um 1e-Stiftungen. Laurence Uttinger

Aktuelle Fragen rund um 1e-Stiftungen. Laurence Uttinger Aktuelle Fragen rund um 1e-Stiftungen Laurence Uttinger Agenda Grundlagen - Dreiecksverhältnis - Grundlagen zum versicherten Lohn - Grundprinzipien des Vorsorgerechts - Organisationsformen von Vorsorgeeinrichtungen

Mehr

Zusammentreffen von Erwerbstätigkeiten & Soziale Sicherheit

Zusammentreffen von Erwerbstätigkeiten & Soziale Sicherheit Zusammentreffen von Erwerbstätigkeiten & Soziale Sicherheit Mit finanzieller Unterstützung von Unter Mitwirkung von EURES EURES ist ein europäisches Netzwerk, das 1993 von der Europäischen Kommission mit

Mehr

1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000

1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000 Lösung zu Bsp. Nr. 25 (Beteiligungsabzug) 1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000 2. Voraussetzungen Beteiligungsabzug prüfen (StG 96) a) mind. 10% Kapitalbeteiligung (erfüllt) b)

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Häufige Fragen im internationalen Sozialversicherungsrecht Laurence Uttinger 30. Oktober

Mehr

Gesetzgebung des Bundes a) Vorsorgerecht Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge vom 25.

Gesetzgebung des Bundes a) Vorsorgerecht Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge vom 25. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Vorwort Einleitung Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Vorsorge Abkürzungsverzeichnis 1/1 1/2 1/3 1/4 ~ >. Anwendungsfälle Übersichtsverzeichnis Konkordanz-Tabelle Liste

Mehr

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Artikel 12 Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/7104109/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., A, B, vertreten durch C, gegen den Bescheid des Finanzamtes D vom 7. Mai 2012, betreffend

Mehr

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Internationale Angelegenheiten Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden

Mehr

Saisonarbeitskraefte.de Ltd alle Angaben ohne Gewähr!

Saisonarbeitskraefte.de Ltd  alle Angaben ohne Gewähr! Saisonarbeitskraefte.de Ltd Änderungen im Europäischen Sozialversicherungsrecht zum 1.5.2010 Auswirkungen der neuen EU-Verordnungen auf den Status von Saisonarbeitskräften und Saisonunternehmern EU-Verordnung

Mehr

Fallbeispiele zur Quellenbesteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen (gültig ab 1. Januar 2013)

Fallbeispiele zur Quellenbesteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen (gültig ab 1. Januar 2013) Anhang IV zum Kreisschreiben Nr. 37 vom 22. Juli 2013 Fallbeispiele zur Quellenbesteuerung von geldwerten Vorteilen aus Mitarbeiterbeteiligungen (gültig ab 1. Januar 2013) 1. Fallgruppe: Beispiele zu Artikel

Mehr

DIE PAUSCHALBESTEUERUNG IN DER SCHWEIZ, BZW. IM KANTON TESSIN

DIE PAUSCHALBESTEUERUNG IN DER SCHWEIZ, BZW. IM KANTON TESSIN Steimle & Partners Consulting Sagl Tax & Legal Consultants Via Dogana Vecchia 2 / Via Nassa CH-6900 Lugano Tel. +41 91 913 99 00 Fax +41 91 913 99 09 info@steimle-consulting.ch www.steimle-consulting.ch

Mehr

Fallbeispiele. Urs Haegi, Barbara Meyer und Christoph Niederer VISCHER

Fallbeispiele. Urs Haegi, Barbara Meyer und Christoph Niederer VISCHER Fallbeispiele Urs Haegi, Barbara Meyer und Christoph Niederer VISCHER 1 Veranstaltung Swissmem AG vom 31. März 2015 Fallbeispiele - Überblick Es folgen verschiedene Beispielsfälle vom klassischen Grenzgänger,

Mehr

Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus

Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Tschechien Sozialversicherung 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung HI7585774 HI7586057 Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich

Mehr

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge

Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge (BVV 2) Änderung vom 10. Juni 2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 18. April 1984 1 über die berufliche

Mehr

Sozialversicherungsrechtliche Stolpersteine bei Arbeitsverhältnissen von Grenzgängern

Sozialversicherungsrechtliche Stolpersteine bei Arbeitsverhältnissen von Grenzgängern Sozialversicherungsrechtliche Stolpersteine bei Arbeitsverhältnissen von Grenzgängern Tobias Herren, MLaw, MBA, Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei Bratschi Wiederkehr & Buob AG, Bern Sozialversicherungsrechtliche

Mehr

Merkblatt zur Besteuerung des Erwerbeinkommens aus grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit

Merkblatt zur Besteuerung des Erwerbeinkommens aus grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung Merkblatt zur Besteuerung des Erwerbeinkommens aus grenzüberschreitender

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Quellenverweis Einleitung 1 Lohnzusammensetzung 21 1.1 Lohn und Gehalt 22 Zulagen 22 Abzüge 23 2 Lohnabrechnung 25 2.1 AHV, IV, EO 25 2.1.1 Geschichte der AHV, IV und EO 25 2.1.2 Versicherungspflicht

Mehr

Ruedi Heim Steuerseminar Vorsorge und Steuern

Ruedi Heim Steuerseminar Vorsorge und Steuern Ruedi Heim Steuerseminar 2015 Vorsorge und Steuern 2 Inhaltsübersicht Neuerungen Rechtsprechung Kapitalbezugssperre nach Art. 79b Abs. 3 BVG unrechtmässiger Bezug von Vorsorgegelder Praxisfragen zur Pensionierung

Mehr

IV-Rundschreiben Nr. 182 vom 18. Juli 2003

IV-Rundschreiben Nr. 182 vom 18. Juli 2003 _ IV-Rundschreiben Nr. 182 vom 18. Juli 2003 Bilaterale Abkommen mit der EG und der EFTA Mit der AHV-Mitteilung Nr. 118 vom 30. September 2002 und dem IV- Rundschreiben Nr. 176 vom 13. März 2003 wurden

Mehr

PwC Steuerforum Besteuerung von natürlichen Personen. Demian Blaser Senior Manager PwC

PwC Steuerforum Besteuerung von natürlichen Personen. Demian Blaser Senior Manager PwC www.pwc.com Besteuerung von natürlichen Personen Demian Blaser Senior Manager Besteuerung von natürlichen Personen Themen Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse Grenzen bei der privaten Steuerplanung

Mehr

Schnittstellen zwischen Ausgleichskasse und Steuerverwaltung

Schnittstellen zwischen Ausgleichskasse und Steuerverwaltung Schnittstellen zwischen Ausgleichskasse und Steuerverwaltung Philipp Moos, Leiter Abteilung Natürliche Personen Zuger Treuhändervereinigung vom 30. September 2009 Finanzdirektion, Steuerverwaltung, 30.

Mehr

Vorsicht bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit Falls ein

Vorsicht bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit Falls ein Juni 2016 EmploymentNews Nr. 30 Vorsicht bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit Falls ein Grenzgänger, welcher in der Schweiz erwerbstätig ist, gleichzeitig mindestens 25 % seiner Erwerbstätigkeit

Mehr

Konsultationsvereinbarungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Konsultationsvereinbarungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft STEUERVERWALTUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Konsultationsvereinbarungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft Stand: 23. Februar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Verständigungsvereinbarung

Mehr

Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014

Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Steuern und Sozialversicherung Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Einführende Überlegungen zum Verhältnis Sozialversicherungsrecht - Steuerrecht Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Einleitung und Grundfragen

Mehr

Sozialversicherungspflicht

Sozialversicherungspflicht Sozialversicherungspflicht Praxisbeispiele von lic.iur. Gabriella Guldimann Leiterin Team Erwerbstätige und individuelle Konti SVA Basel-Landschaft Grundsätze Selbständig/ Unselbständig Aufträge des Gemeinwesens

Mehr

PwC Steuerforum Besteuerung von natürlichen Personen. Frédéric Zloczower Senior Manager PwC

PwC Steuerforum Besteuerung von natürlichen Personen. Frédéric Zloczower Senior Manager PwC www.pwc.com Besteuerung von natürlichen Personen Frédéric Zloczower Senior Manager Besteuerung von natürlichen Personen Themen Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse Grenzen bei der privaten Steuerplanung

Mehr

1e-Stiftungen Entwicklungen und offene Fragen. Laurence Uttinger

1e-Stiftungen Entwicklungen und offene Fragen. Laurence Uttinger 1e-Stiftungen Entwicklungen und offene Fragen Laurence Uttinger Agenda Grundprinzipien des Vorsorgerechts 1e-Stiftungen Gesetzesentwicklungen Offene Fragen Seite 2 Grundprinzipien des Vorsorgerechts Grundprinzipien

Mehr

International Assignment

International Assignment des Internationalen Arbeitsverhältnisses Cordula E. Niklaus, Fürsprecherin, ll.m. www..ch 1 Themenübersicht Nationale / internationale Rechtsgrundlagen Abkommen über soziale Sicherheit Grundsätze im internationalen

Mehr

Richtlinie für die Abrechnung von Honoraren und Spesen (Version 2011/1)

Richtlinie für die Abrechnung von Honoraren und Spesen (Version 2011/1) Seite: 1 von 5 1. Abrechnung von Honoraren und Spesen von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz 1. Für Mitarbeitende mit einer aktiven Voll- oder Teilzeit-Anstellung an der Universität Basel darf kein Honorar

Mehr

Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Uruguay

Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Uruguay Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Uruguay Eidgenössisches

Mehr

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne. Person bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit:

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne. Person bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit: Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit (LGBV) vom 2008 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 37b und 199 des

Mehr

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) Änderung vom 18. Juni 2004 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

BGE 133 V 563. Regeste. Aus den Erwägungen: Seite 563

BGE 133 V 563. Regeste. Aus den Erwägungen: Seite 563 BGE 133 V 563 71. Auszug aus dem Urteil der II. sozialrechtlichen Abteilung i.s. K. gegen Ausgleichskasse Luzern sowie Verwaltungsgericht des Kantons Luzern (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten)

Mehr

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick Nachstehende Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, das am 4. Februar 2005 im BGBl.

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick Nachstehende Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, das am 9. Dezember

Mehr

DIE IM JAHR 1992 GEMACHTE ERFAHRUNG, ALS ÜBER DEN BEITRITT DER SCHWEIZ ZUM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM ABGESTIMMT WURDE

DIE IM JAHR 1992 GEMACHTE ERFAHRUNG, ALS ÜBER DEN BEITRITT DER SCHWEIZ ZUM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM ABGESTIMMT WURDE DIE IM JAHR 1992 GEMACHTE ERFAHRUNG, ALS ÜBER DEN BEITRITT DER SCHWEIZ ZUM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM ABGESTIMMT WURDE Entwicklung der Anzahl der Spanier, die in ihr Land zurückkehren 14000 12000 10000

Mehr

Fallbeispiel 1: Allgemeines zur Besteuerung von Mitarbeiteroptionen im internationalen Verhältnis.

Fallbeispiel 1: Allgemeines zur Besteuerung von Mitarbeiteroptionen im internationalen Verhältnis. Anhang II zum Kreisschreiben Nr. 37 vom 22. Juli 2013 Beispiele Fallbeispiel 1: Allgemeines zur Besteuerung von Mitarbeiteroptionen im internationalen Verhältnis. X ist Mitarbeitender einer ausländischen

Mehr

Ausgewählte Problemstellungen rund um die Nichterwerbstätigenbeiträge

Ausgewählte Problemstellungen rund um die Nichterwerbstätigenbeiträge Stephanie Purtschert Hess Ausgewählte Problemstellungen rund um die NE-Beiträge 1 Ausgewählte Problemstellungen rund um die Nichterwerbstätigenbeiträge (NE-Beiträge) Stephanie Purtschert Hess, MLaw, Sozialversicherungs-Fachfrau

Mehr

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit .7 Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit Vom 4. Dezember 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft,

Mehr

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Internationale Angelegenheiten Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden

Mehr

Amt für Gesundheit KVG-Versicherungspflicht

Amt für Gesundheit KVG-Versicherungspflicht KVG-Versicherungspflicht VTG-Tagung Einwohnerdienste vom 27. November 2018 KVG-Versicherungspflicht - Rechtsgrundlagen (1/3) Art. 3 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) jede Person mit Wohnsitz

Mehr

Die OAK BV im Spannungsfeld von Aufsicht und Entbürokratisierung: Chancen und Gefahren der Zweckerweiterung und AHV- Befreiung bei Wohlfahrtsfonds

Die OAK BV im Spannungsfeld von Aufsicht und Entbürokratisierung: Chancen und Gefahren der Zweckerweiterung und AHV- Befreiung bei Wohlfahrtsfonds Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Die OAK BV im Spannungsfeld von Aufsicht und Entbürokratisierung: Chancen und Gefahren der Zweckerweiterung und AHV- Befreiung bei Wohlfahrtsfonds PatronFonds-Mitgliederversammlung

Mehr

GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier

GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN von Arbeitnehmern Sabine Meister, Jan Schuler Grenzüberschreitende Tätigkeiten 25. September 2017 Folie 1 Inhalt Folie 1. Welteinkommensprinzip.. 3 2. Grundsätze der Doppelbesteuerung.

Mehr

Mitarbeiterentsendung Steuer & Sozialversicherung

Mitarbeiterentsendung Steuer & Sozialversicherung Mitarbeiterentsendung Steuer & Sozialversicherung Forum Law, Tax, Compliance 23. Juni 2016 Themenübersicht 1 2 3 4 5 Kurze Vorstellung Mitarbeiterentsendung - Einstieg Die Steuern - Fall: Frau Klaus Die

Mehr

Im Beispiel beim Titel Wort Feiertage korrigieren durch Ferientag

Im Beispiel beim Titel Wort Feiertage korrigieren durch Ferientag Update Artikel HRM 512 Artikelnummer: 11840 Titel Internationales HR-Management 2/2 Internationales Personaltransfer Auflage 3., überarbeitete Auflage 2014 Datum 11.5.2015 Zur Ausgabe U1034 Position Seite

Mehr

Beschäftigung im Inland und Ausland (EU)

Beschäftigung im Inland und Ausland (EU) Beschäftigung im Inland und Ausland (EU) Wer ist wo versichert? Beispiele VO 883/2004 Für wen gilt diese Verordnung? seit 1.5.2010 für Staatsangehörige der 28 EU-Mitgliedstaaten seit 1.1.2011 für Drittstaatenangehörige

Mehr

BVG und Steuern: Was das Steuerrecht für das BVG tut und noch tun könnte. Franziska Bur Bürgin, Advokatin, dipl. Steuerexpertin

BVG und Steuern: Was das Steuerrecht für das BVG tut und noch tun könnte. Franziska Bur Bürgin, Advokatin, dipl. Steuerexpertin BVG und Steuern: Was das Steuerrecht für das BVG tut und noch tun könnte 1 Übersicht 1. Was das Steuerrecht für das BVG tut Historisch In der jüngeren Vergangenheit Heute 2. Was das Steuerrecht für das

Mehr

Altersvorsorge Kniffe und Fallstricke für Versicherte. Dörig & Partner AG Finanzdienstleistungen Herzogstrasse Aarau

Altersvorsorge Kniffe und Fallstricke für Versicherte. Dörig & Partner AG Finanzdienstleistungen Herzogstrasse Aarau Altersvorsorge 2020 - Kniffe und Fallstricke für Versicherte Mario Serratore eidg. dipl. Finanzplanungs-Experte 1. September 2017 Dörig & Partner AG Finanzdienstleistungen Herzogstrasse 12 5000 Aarau Rücktrittsalter

Mehr

Personalvorsorgestiftung edifondo

Personalvorsorgestiftung edifondo Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2018 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.

Mehr

Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014

Steuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Steuern und Sozialversicherung Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Steuerrechtliche Erfassung von Sozialversicherungsleistungen, insbesondere bei Nachzahlung von Leistungen lic. iur. Adrian Rufener

Mehr

Titel I Allgemeine Bestimmungen. Übersetzung 1

Titel I Allgemeine Bestimmungen. Übersetzung 1 Übersetzung 1 Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Östlich des Uruguay über soziale Sicherheit Abgeschlossen am 19. Februar

Mehr

HEUSER & COLLEGEN Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher: Steuern und Sozialversicherung

HEUSER & COLLEGEN Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher: Steuern und Sozialversicherung Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher: Steuern und Sozialversicherung www.heuser-collegen.de Seite 1 I. Steuern Steuern Einkommensteuerpflicht Doppelbesteuerung Vermeidung durch Doppelbesteuerungsabkommen

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Personalfürsorgestiftungen)

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Personalfürsorgestiftungen) Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Personalfürsorgestiftungen) Änderung vom 25. September

Mehr

Wichtige Mitteilung an unsere Mitglieder

Wichtige Mitteilung an unsere Mitglieder EAK-Mitteilung Nr. 40 Wichtige Mitteilung an unsere Mitglieder AHV-rechtliche Behandlung der Sozialleistungen des Arbeitgebers bei Entlassungen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gültig seit

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Erwägungsgründe des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zum Erlass der Verordnung 14/2

INHALTSVERZEICHNIS. Erwägungsgründe des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zum Erlass der Verordnung 14/2 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit 13 ERWÄGUNGS- GRÜNDE Erwägungsgründe

Mehr

VO (EG) Nr. 883/2004

VO (EG) Nr. 883/2004 VO (EG) Nr. 883/2004 Europäische Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Kommentar Dr. Frank Schreiber Richter am Hessischen Landessozialgericht Dr. Annett Wunder LL.M. (EUI) Richterin

Mehr

Praxis der Aufsichtsbehörden zum 3. Paket

Praxis der Aufsichtsbehörden zum 3. Paket Informationstage 2007 zur beruflichen Vorsorge Praxis der Aufsichtsbehörden zum 3. Paket Dr. iur. Erich Peter, RA, LL.M. Taxation Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (BVS) Amt

Mehr

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen 1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen à Merkblatt zur Besteuerung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland (1966) Übersicht 1. Art der anfallenden Steuern

Mehr

Welche Änderungen entstehen für Arbeitgeber, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen?

Welche Änderungen entstehen für Arbeitgeber, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen? Zitat EU-Kommission: "Zwar werden die Grundsätze der Koordinierung nicht gegenüber den gültigen Bestimmungen geändert, doch der Verwaltungsablauf wurde verbessert, um Bürgerrechte effizienter zu machen.

Mehr

Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern

Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern 090 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 5. Juli 2010 DB-214.2 bis

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend

Mehr

Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 4 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2008

Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 4 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2008 Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Nachtrag 4 zum Reglement 2005 Gültig ab 1. Juli 2008 1 Einleitung 1. Der Stiftungsrat der Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins hat am 8.

Mehr

Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich

Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich Gültig ab Inkrafttreten der bilateralen Abkommen Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich Die Bestimmungen über die Koordination der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz

Mehr

So erhalten Sie ein Handelsabkommen mit Europa

So erhalten Sie ein Handelsabkommen mit Europa Bilaterale Abkommen Schweiz-EU Abkommen mit der EFTA Nachtrag 1 zum Kreisschreiben über das Verfahren zur Leistungsfestsetzung in der AHV/IV/EL (KSBIL) Gültig ab 1. Januar 2018 318.105 d KSBIL 11.17 2

Mehr

2. Ehegattenrente, Rente bei eingetragener Partnerschaft oder Lebenspartnerrente

2. Ehegattenrente, Rente bei eingetragener Partnerschaft oder Lebenspartnerrente Pensionskasse des Bundes PUBLICA Eigerstrasse 57 CH-3007 Bern publica.ch Kontakt: info@publica.ch Telefon: +41 58 485 21 11 Pensionskasse des Bundes PUBLICA Eigerstrasse 57 3007 Bern Anmeldung Hinterlassenenleistungen

Mehr

Berufliche Mobilität und soziale Sicherheit

Berufliche Mobilität und soziale Sicherheit Berufliche Mobilität und soziale Sicherheit Die Auswirkungen des geltenden EU-Sozialversicherungsrechts beim Leistungsbezug aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung Feierabendseminar SVS/FEAS-Bern

Mehr

Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika

Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und den Vereinigten

Mehr

10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen

10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen 10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Dieses Merkblatt informiert Sie über die Versicherungspflicht, die Versicherungsmöglichkeiten und

Mehr

Ausgleichskasse Swissmem. Faktenblatt Internationales

Ausgleichskasse Swissmem. Faktenblatt Internationales Ausgleichskasse Swissmem Faktenblatt Internationales Faktenblatt Internationales Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit gehört heute in Europa und weltweit zum beruflichen Alltag, weswegen die internationale

Mehr

Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.

Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint. REGLEMENT über die Führung der Gültig ab 0.0.08 Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint. Reglement FZK Ausgabe

Mehr

Subsidiaritätsprüfung an der Schnittstelle zur EL

Subsidiaritätsprüfung an der Schnittstelle zur EL Direktion für Bildung Soziales und Sport Subsidiaritätsprüfung an der Schnittstelle zur EL Workshop Melanie König, Rechtsdienst Alters- und Versicherungsamt Nathalie Mewes, Rechtsdienst Sozialamt 1 Anspruchsvoraussetzungen

Mehr

Lohnsteuer (LSt) in Deutschland

Lohnsteuer (LSt) in Deutschland Lohnsteuer (LSt) in Deutschland LSt ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer ( 38 Abs. 2 EStG). Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer einzubehalten ( 38 Abs. 3 EStG).

Mehr

Personalvorsorgestiftung edifondo

Personalvorsorgestiftung edifondo Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang RETABAT gültig ab 1.1.2018 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter

Mehr

Steuerfolgen beim Personenschaden

Steuerfolgen beim Personenschaden Steuerfolgen beim Personenschaden Dr. Peter Mäusli / Adrian Rufener Grundsätze der Besteuerung Einkommensbegriff Reinvermögenszugangstheorie Wiederkehrende / einmalige Einkünfte Generalklausel / beispielhafte

Mehr

Die direkte Besteuerung in der EU

Die direkte Besteuerung in der EU Koen Lenaerts Die direkte Besteuerung in der EU Nomos Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Einführung 13 A. Begriff der direkten Besteuerung im EG-Vertrag 13 B. ZuständigkeitsVerteilung auf dem Gebiet des Steuerrechts

Mehr

Konsultationsvereinbarungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Konsultationsvereinbarungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft STEUERVERWALTUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Konsultationsvereinbarungen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft Stand: 26. April 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Verständigungsvereinbarung

Mehr

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS)

Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS) 1187 Ausserrhodische Gesetzessammlung 212.022 Verfahrensrechtliche Bestimmungen der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (AVS) vom 26. November 2010 Die Verwaltungskommission der Ostschweizer BVG- und

Mehr

1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI

1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Litauen 1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI7679140 Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert. [ 11 ] Wenn der Arbeitnehmer

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0272-L/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 16. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

Besteuerung von Expatriates und unselbständig Beschäftigten in Rumänien. Cluj-Napoca 14. Oktober 2014

Besteuerung von Expatriates und unselbständig Beschäftigten in Rumänien. Cluj-Napoca 14. Oktober 2014 Besteuerung von Expatriates und unselbständig Beschäftigten in Rumänien Cluj-Napoca 14. Oktober 2014 Referent: Sorana Celina CERNEA - Steuerberaterin & Wirtschaftsprüferin Ansässigkeit einer natürlichen

Mehr

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne. Person bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit:

Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne. Person bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit: Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit (LGBV) vom 17. Februar 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 37b

Mehr

Wegleitung über die Quellenbesteuerung von FINANZDIREKTION

Wegleitung über die Quellenbesteuerung von FINANZDIREKTION FINANZDIREKTION Wegleitung 2017 über die Quellenbesteuerung von - öffentlich-rechtlichen Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz 1. Allgemeines Rechtsgrundlagen - Gesetz

Mehr

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 STEUERVERWALTUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates

Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates Stadt Aarau.8-5 Reglement über die berufliche Vorsorge und die Versicherung der Mitglieder des Stadtrates Vom 0. Juni 005 (Stand 5. April 06) Der Einwohnerrat erlässt gestützt auf 0 Abs. lit. e des Gesetzes

Mehr

Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 43

Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 43 Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 43 vom 30. November 1998 INHALTSVERZEICHNIS Hinweise 250 Die ab 1. Januar 1999 gültigen Grenzbeträge Stellungnahmen des BSV 251 Verbot des Unfallausschlusses

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.672.910.10 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 87 ausgegeben am 18. April 1997 Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über verschiedene

Mehr