Pflanzenschutzmittel RechtlicheRahmenbedingungenfürZulassung, Inverkehrbringung und Verwendung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Pflanzenschutzmittel RechtlicheRahmenbedingungenfürZulassung, Inverkehrbringung und Verwendung"

Transkript

1 Pflanzenschutzmittel RechtlicheRahmenbedingungenfürZulassung, Inverkehrbringung und Verwendung Johann Kohl Natur im Garten - Grünraumtag Landhaus St. Pölten, 07. März 2013

2 Themen Vorstellung der AGES/des BAES Neuregelung des PSM-Rechts Bewertung und Zulassung von PSM Für die Verwendung zulässige PSM Pflanzenschutzmittelregister Fort- und Weiterbildung Betriebsregisterung PSM für Haus- und Kleingartenbereich Anwendungsbereich Zierpflanzenbau u. Nichtkulturland Pflanzenstärkungsmittel Nützliche Links Johann Kohl,

3 AGES - Zahlen, Daten, Fakten Gründung am 1. Juni 2002 Fusion von 18 Bundesanstalten und Bundesämtern Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG) Rechtsgrundlage Republik Österreich Eigentümer und Hauptauftraggeber > MitarbeiterInnen an den Standorten Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Mödling und Salzburg Probenuntersuchungen mit 7,2 Millionen Einzelanalysen/Jahr Johann Kohl,

4 AGES-Struktur 1) 2) Geschäftsfelder Ernährungssicherung Lebensmittelsicherheit Tiergesundheit Öffentliche Gesundheit Medizinmarktaufsicht Strahlenschutz Fachbereiche Daten, Statistik & Integrative Risikobewertung Wissenstransfer & Angewandte Forschung 1) Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) 2) Bundesamt für Sicherheit Johann im Kohl, Gesundheitswesen (BASG) 4

5 Bundesämter Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) der AGES zugeordnete Behörde 1. Instanz dem Bundesminister für Gesundheit unmittelbar nachgeordnete Behörde Vollziehung folgender Materiengesetze: Saatgutgesetz Pflanzgutgesetz Sortenschutzgesetz Pflanzenschutzmittelgesetz Pflanzenschutzgesetz Futtermittelgesetz Düngemittelgesetz Vermarktungsnormengesetz IUU-Fischerei-Verordnung (aufgrund des Marktordnungsgesetzes) Vollziehung folgender Materiengesetze: Arzneimittelgesetz Arzneiwareneinfuhrgesetz Blutsicherheitsgesetz Medizinproduktegesetz Rezeptpflichtgesetz Gewebesicherheitsgesetz Überwachungstätigkeiten gemäß Suchtmittelgesetz 5

6 Zielsetzungen des Pflanzenschutzes Schutz von Kulturpflanzen vor Krankheiten und Schädlingen Ernährungssicherung 9-10 Mrd Menschen bis 2050 (+ 40%) Begrenzte Agrarflächen, keine weitere Ausweitung möglich Höherer Fleischkonsum, -verbrauch (Biotreibstoffe der ersten Generation) Hohe Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt Ernährungssicherheit Keine unvertretbaren Risiken für Mensch, Tier und Umwelt Risikoreduktion als prioritäre gesellschaftliche und politische Zielsetzung => Amtliches Zulassungsverfahren Johann Kohl,

7 Neuregelung des PSM-Rechts Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von PSM Wirkstoffprüfung, Zulassung von PSM, Kontrolle, Datenschutz, Informationsverpflichtungen, Kennzeichnung. Richtlinie 2009/128/EG betreffend Aktionsrahmen für nachhaltige Verwendung von Pestiziden Fort-und Weiterbildung, Verkauf von PSM, Information, Sensibilisierung, Geräteprüfung, Risikoindikatoren Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 Betriebs-und PSM-Register, PSM-Kontrolle, Grundsatzbestimmungen für Landesgesetze Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 Abgabe, Erwerb und Lagerung, Aus- und Weiterbildung, Betriebs- und PSM- Register, HuK-Zulassungen, Zulassung von Nützlingen. 7

8 Das neue Pflanzenschutzmittelrecht Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Zuständigkeiten Genehmigung von Wirkstoffen, Safener, Synergisten Grundstoffe Pflanzenschutzmittelzulassung Genehmigungen/Parallelhandel Gefahr im Verzug-Zulassungen Pflanzenschutzmittelkontrolle Rückstandshöchstwerte Bewertung Entscheidung Bewertung Entscheidung EU X X MS X (X) Bewertung X * Entscheidung Bewertung und Entscheidung Festsetzung Kontrolle X X X X X * Zonal / Zonenübergreifend 8

9 Das neue Pflanzenschutzmittelrecht Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Zone A -Norden Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Schweden Zone B -Mitte Belgien, Deutschland, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich. Zone C -Süden Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Spanien, Zypern. Eine Zone: Anwendung in Gewächshäusern / Behandlung nach der Ernte / Behandlung leerer Lagerräume / Behandlung von Saatgut 9

10 Artikel 2, VO 1107/2009, Begriffsbestimmung PSM, verkürzt Produkte, die aus Wirkstoffen, Safenern oder Synergisten bestehen oder diese enthalten und für einen der nachstehenden Verwendungszwecke bestimmt sind: a) Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder deren Einwirkung vorzubeugen b) in einer anderen Weise als Nährstoffe die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen (z. B. Wachstumsregler); c) Pflanzenerzeugnisse zu konservieren d) unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten e) ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen Für Zulassungspflicht ist entscheidend, wie das Produkt gekennzeichnet und beworben wird bzw. was der Verwendungszweck ist! Johann Kohl,

11 Bewertungsrahmen Chemische und physikalische Eigenschaften sowie Analyseverfahren Toxizität o Überwachungsmethoden o Akute und chronische Toxizität, Reproduktionstoxizität, o Metabolismus, Anwenderschutz Rückstandsverhalten o Abbau, Umwandlung und Metabolismus in und auf der Pflanze/Nutztiere o Höchstmengenableitung und Konsumentenschutz Umweltverhalten o Verbleib und Verhalten im Boden, Wasser, Luft Ökotoxizität o Auswirkungen auf Vögel, frei lebende Säugetiere, Bienen, Regenwürmer, Gewässerorganismen, Nichtzielorganismen. Wirksamkeit und Phytotoxizität o Hinreichende Wirksamkeit, Pflanzenverträglichkeit, Nachbau von Folgekulturen, Resistenzen Johann Kohl,

12 Kennzeichnung eines PSM Ist das Ergebnis des Bewertungs- und Zulassungsverfahren Enthält u.a. Hinweise auf besondere Gefahren, Sicherheitshinweise und risikomindernde Auflagen Stellt sicher, dass bei Beachtung der Anwendungsvorschriften schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen (Konsument, Verwender) im Laufe eines ganzen Lebens ausgeschlossen werden können bzw. keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt gegeben sind Johann Kohl,

13 Für Verwendung zulässige PSM Nationale Zulassungen und Genehmigungengemäß PMG 2011 bzw. VO 1107/2009 Vertriebserweiterungen Gemeldete Produkte aus der BRD-und NL, Übergangsfrist bis gemäß Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 für Inverkehrbringung, Aufbrauchsfrist bis PSM mit aufrechter Abverkaufsfrist PSM mit aufrechter Aufbrauchsfrist Pflanzenschutzmittelregister: Johann Kohl,

14 Pflanzenschutzmittelregister Einstiegsmaske 14

15 Pflanzenschutzmittelregister Neuerungen 15

16 Pflanzenschutzmittelregister Abfrage: Beendete Zulassungen 16

17 Pflanzenschutzmittelregister Liste der Meldungen gem. 3 (4) PMG 97 17

18 Neue Regelungen - Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittelgesetz u. -verordnung 2011 Abgabe und Erwerb von Pflanzenschutzmitteln 1-3 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 Verpflichtende Aus- und Weiterbildung für Vermarkter, Berater Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Verwendung müssen genügend Personal beschäftigen, die in Besitz einer gültigen Bescheinigung sind Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, dürfen nur an Personen abgegeben werden, die über eine Bescheinigung verfügen Vertreiber im Einzelhandel, die nur Produkte für die nichtberufliche Verwendung verkaufen, können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen werden Periodische Aus- und Weiterbildung (16 bzw. 8 Stunden) Bescheinigung ist für 6 Jahre gültig Für Verwender und diesbezügliche Berater eigene Regelungen auf Länderebene => 9 Landesgesetze Vollständige Umsetzung muss bis gegeben sein 18

19 Neue Regelungen - Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittelgesetz u. -verordnung 2011 Betriebsregister 4 Abs. 1 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und 4 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 Meldepflicht bezüglich Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln Vor Aufnahme der Tätigkeit dem Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) unter Bekanntgabe seines Sitzes oder seiner Niederlassung zu melden Mit der Meldung sind alle Lager- und Abgabestellen bekannt zu geben Online-Meldung unter: Eintragung des Betriebes in das Betriebsregister des BAES Betriebsregister öffentlich einsehbar unter: pflanzenschutzmittelgesetz/#c2352 Betriebsregistrierungen (Stand Februar 2013): Betriebe gesamt (Einzelbetriebe, Firmenzentralen und Filialbetriebe): 6450 davon Profibetriebe (einschl. Filialen): 983 Betriebe mit ausschließlich Nicht-Profiprodukten (einschl. Filialen):

20 Neue Regelungen - Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittelgesetz u. -verordnung 2011 Zulassungen für den Haus- und Kleingartenbereich (H&K) 11 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 [VO (EG) Nr. 1107/2009, Umsetzung der RL 2009/128/EG] Festlegung von Verwenderkategorien im Rahmen der Zulassung in Produkte für die berufliche Verwendung und für den HuK-Bereich Anforderungen für H&K-Produkte: - Ohne spezielle Kenntnisse anwendbar - Packungsgröße auf max. 500 m 2 beschränkt - Keine gefährlichen Eigenschaften (nicht T+, T, C, ) - Xn oder Xi eingestufte Produkte nur unter bestimmten Voraussetzungen im HuK-Bereich anwendbar Umsetzung bis Seit werden vom BAES bei Neuzulassungen, Abänderungen und Erneuerungen die Verwenderkategorien bereits festgelegt 20

21 Anwendung von PSM auf Rasenflächen Auf Rasenflächen können, sofern es im Rahmen von anderweitigen Regelungen auf Landesebene (z.b. Genehmigungsverfahren, Grundwasserschutzgebiete...) keine zusätzlichen Einschränkungen gibt, grundsätzlich nur jene Produkte eingesetzt werden, die eine Indikation für die Kulturen Rasen, Zierpflanzen oder Zierpflanzenkulturenaufweisen. Im Rahmen der Indikation bzw. der sachgerechten Anwendung ist zu beachten, dass natürlich auch der Schadorganismus/die Zweckbestimmung gegeben sein muss. Dies bedeutet, dass ein Pflanzenschutzmittel mit der Indikation Zierpflanzen -Falscher Mehltau nur dann auf Rasenflächen angewendet werden darf, wenn dieser Schadfaktor wirklich gegeben ist. Indikationen wie z.b. Rosen - Echter Mehltau oder Wintergetreide - Schneeschimmel haben für Rasen keine Gültigkeit bzw. ist die Anwendung dieser Pflanzenschutzmittel auf Rasenflächen nicht zulässig. 21

22 Anwendung von PSM auf versiegelten Flächen Versiegelte Flächen sind dem Nichtkulturland zugeordnet Eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unmittelbar aufversiegelten Flächen ist nicht zulässig (ausgenommen Streichverfahren/Einzelpflanzenbehandlung). Im Rahmen der Zulassung werden/wurden gegebenenfalls folgende Auflagen vergeben: SPe 4: Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Keine Anwendung unmittelbar auf versiegelten Flächen (z.b. Beton, Bitumen, Pflaster, Platten). Keine Anwendung auf Flächen, von denen die Gefahr einer Abschwemmung in Gewässer - insbesondere durch Regen oder Bewässerung - gegeben ist. Die zugelassenen Indikationen für eine Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzensind in der Regel auf das Einsatzgebiet Zierpflanzenbaueingeschränkt, wobei die vorgenannten Bedingungen jedenfalls erfüllt sein müssen 22

23 Nichtkulturland Flächen, die nicht der land-und forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Nutzung unterliegen bzw. nicht gärtnerisch gepflegt werden Hierzu zählen u.a.: Straßen Bürgersteige Gleisanlagen Versiegelte Wege und Plätze Straßenbegleitgrün Wegränder Hof- und Betriebsflächen Industrie- und Gewerbeflächen 23

24 Pflanzenstärkungsmittel In Österreich im Düngemittelrecht geregelt. Düngemittelverordnung, Anlage 1, III. Typenliste, 12. Pflanzenhilfsmittel: Als Pflanzenhilfsmittel gelten auch Produkte, die in der Bundesrepublik Deutschland als Pflanzenstärkungsmittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Pflanzenstärkungsmittel, die vor dem 14. Februar 2012 nach dem alten Pflanzenschutzrecht gemäß 31 PflSchG-alt gelistet worden sind, sind noch für eine Übergangsfrist bis zum in der BRD verkehrsfähig Bei einer Vielzahl der in der BRD gelisteten Pflanzenstärkungsmittel handelt es sich bei näherer Betrachtung um PSM gemäß VO (EG) Nr. 1107/2009 Situation BRD: voraussichtlich keine Aufbrauchsfrist für Pflanzenstärkungsmittel nach dem , die nach dem alten Pflanzenschutzrecht in der BRD gelistet sind und einen Wirkstoff gemäß VO (EG) Nr. 1107/2009 enthalten. Die Produkte dürfen ohne PSM-Zulassung nicht mehr verwendet werden Situation Österreich: nach derzeitigem Kenntnisstand wurde seitens der Bundesländer vereinbart, das offensichtlich der Aufbrauchvon -nach dem alten BRD-Pflanzenschutzrecht -gelisteten Pflanzenstärkungsmittel bis noch zulässig ist 24

25 Nützliche Links Österreich BRD Niederlande EPPO Johann Kohl,

26 Nützliche Links z.b. Landwirtschaftliche Sachgebiete - Pflanzenschutzmittel - Aktuelles Johann Kohl,

27 Statistik zu Pflanzenschutzmittel Zulassungen: A 674 BRD 884 NL 78 Wirkstoffe: ca. 250 Wirkstoffmenge Inverkehrbringung 2011: 3460 t (Schwefel 675 t, 75 t Kupferverb., 155 t Paraffinöl) Chemikalienrechtliche Einstufung: Keine:202 Xi:123 Xn:217 T:10/4 T+:6 N:427 27

28 Hinweis Es sind in der Präsentation die gesetzlichen Bestimmungen nur auszugsweise angeführt Hinsichtlich der vollständigen und rechtsverbindlichen Fassungen der gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Kundmachungen im Bundesgesetzblatt, in den Landesgesetzblättern sowie im Amtsblatt der Europäischen Union verwiesen Die Ausführungen in der Präsentation stellen die Sichtweise der AGES dar und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter bzw. erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors/der AGES ist ausgeschlossen Johann Kohl,

29 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Johann Kohl,

Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle

Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle Aktuelles zur Aus- und Weiterbildung, Bescheinigungsregelung, Inverkehrbringung und Kontrolle Johann Kohl Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013

Mehr

Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen

Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen Übergangsbestimmungen Umsetzung und Herausforderungen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit

Mehr

Selbstständigenquote im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige

Selbstständigenquote im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige Belgien 14,2 13,7 14,3 14,0 13,6 Bulgarien 11,5 11,8 11,4 11,1 11,1 Dänemark 8,8 8,7 8,4 8,3 7,8 Deutschland 10,7 10,5 10,4 10,0 9,8 Estland 8,9 8,9 9,2 9,4 10,0 Finnland 13,0 13,5 13,8 13,5 12,8 Frankreich

Mehr

Selbstständige im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige

Selbstständige im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige Belgien 642,0 622,7 650,2 643,9 629,1 Bulgarien 336,7 351,6 345,1 335,5 350,2 Dänemark 237,3 235,3 229,8 235,3 220,8 Deutschland 4.237,4 4.192,1 4.164,1 4.144,6 4.098,8 Estland 55,2 55,6 59,1 60,4 65,8

Mehr

Pflanzenschutzmittel-Zulassung Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung

Pflanzenschutzmittel-Zulassung Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung Pflanzenschutzmittel-Zulassung Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung Hildegard Barcza-Leeb Isabell Schinnerl AGES - Runder Tisch Pflanzenschutzmittelzulassung WSP, 01.12.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit

Mehr

Entwicklung der Beschäftigung im EU-Vergleich

Entwicklung der Beschäftigung im EU-Vergleich - Anzahl Beschäftigte der KMU (0 bis 249 Beschäftigte) Anzahl Belgien 1.710.130 1.692.677 1.809.972 1.870.172 1.896.741 1.887.471 1.891.749 1.902.916 1.934.335 1.983.551 Bulgarien 1.526.548 1.547.382 1.447.510

Mehr

Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen

Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Hildegard Barcza-Leeb Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 Österreichische Agentur für Gesundheit und

Mehr

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,81 3,64 3,74 3,86 3,88 4,02 4,60 4,01 4,57 3,01 3,40 Februar 3,83

Mehr

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,64 3,74 3,51 3,88 4,02 3,94 4,01 4,57 4,83 3,40 3,08 Februar 3,63

Mehr

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, L 367/16 23.12.2014 LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 1378/2014 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2014 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der

Mehr

Rechtsrahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Rechtsrahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Rechtsrahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Dr. Thomas Schneider www.bmel.de Inhalt Zweistufiges Zulassungssystem EU-Wirkstoff-Genehmigung Nationale Pflanzenschutzmittelzulassung EU-Rechtsrahmen

Mehr

D I D R. C H R I S T I A N S C H O L L E R P R E G A R T E N, T R A G W E I N E R S T R A ß E 4 4 W W W. B O D E N K U N D E.

D I D R. C H R I S T I A N S C H O L L E R P R E G A R T E N, T R A G W E I N E R S T R A ß E 4 4 W W W. B O D E N K U N D E. ALLGEMEINES Strenge Bestimmungen sind klarerweise wichtig, weil damit Boden, Grundwasser und Umwelt geschützt werden. Unkrautbekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln im Bereich versiegelter Flächen wäre grundsätzlich

Mehr

HERBSTPROGNOSE 2016 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN

HERBSTPROGNOSE 2016 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Belgien 0.6-0.1 1.7 1.5 1.2 1.3 1.5 Deutschland 0.7 0.5 1.6 1.7 1.9 1.5 1.7 Estland -1.5 1.4 2.8 1.4 1.1 2.3 2.6 Irland -1.6 1.1 8.5 26.3

Mehr

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren

Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren Aktuelles zum Pflanzenschutzrecht und zum Genehmigungsverfahren Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick EU-Regelungen Deutschland: Pflanzenschutzgesetz und Verordnungen Sachsen: Verordnung zum Pflanzenschutz

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/699 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/699 DER KOMMISSION 11.5.2016 L 121/11 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/699 R KOMMISSION vom 10. Mai 2016 zur Festsetzung der Höchstbeträge für 2016 für bestimmte Direktzahlungsregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Mehr

WINTERPROGNOSE 2016 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Durchschnittswert

WINTERPROGNOSE 2016 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Durchschnittswert Anhang zur IP/16/214 PROGNOSE 2016 (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) 2007-11 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Belgien 1.3 0.2 0.0 1.3 1.3 1.3 1.7 Deutschland 1.2 0.4 0.3 1.6

Mehr

Pflanzenschutzrechtliche Vorgaben zur Unkrautbekämpfung

Pflanzenschutzrechtliche Vorgaben zur Unkrautbekämpfung Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz Pflanzenschutzrechtliche Vorgaben zur Unkrautbekämpfung anlässlich der Fachtagung Alternative Unkrautmanagementverfahren für Wege

Mehr

FRÜHJAHRSPROGNOSE 2017 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Durchschnittswert

FRÜHJAHRSPROGNOSE 2017 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Durchschnittswert (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Belgien 0.6-0.1 1.7 1.5 1.2 1.5 1.7 Deutschland 0.7 0.5 1.6 1.7 1.9 1.6 1.9 Estland -1.5 1.4 2.8 1.4 1.6 2.3 2.8 Irland -1.6 1.1 8.5 26.3

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/891 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/891 DER KOMMISSION 22.6.2018 L 159/21 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/891 R KOMMISSION vom 21. Juni 2018 zur Festsetzung der Höchstbeträge für 2018 für bestimmte Direktzahlungsregelungen gemäß der Verordnung

Mehr

Hildegard Barcza-Leeb e.h.

Hildegard Barcza-Leeb e.h. p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien Verteiler Wirtschaftsbeteiligte Pflanzenschutzmittel Datum: 23.09.2014 Kontakt: Barcza-Leeb, Schinnerl

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Mag. Isabell Schinnerl Bundesamt für Ernährungssicherheit Antragstellerkonferenz WSP, 11.05.2016 Bundesamt für Ernährungssicherheit www.baes.gv.at Gesetzliche

Mehr

KMU im Hochtechnologiebereich des Verarbeitenden Gewerbes und im wissensintensiven Dienstleistungssektor

KMU im Hochtechnologiebereich des Verarbeitenden Gewerbes und im wissensintensiven Dienstleistungssektor im Hochtechnologiebereich des Verarbeitenden Gewerbes und im wissensintensiven Dienstleistungssektor Kleine und mittlere Hochtechnologieunternehmen des Verarbeitenden Gewerbes und im wissensintensiven

Mehr

Änderungen im Pflanzenschutzrecht

Änderungen im Pflanzenschutzrecht Änderungen im Pflanzenschutzrecht Pflanzenschutz im Rahmen rechtlicher Vorgaben EU-Recht & deutsches Recht Pflanzenschutzgesetz PS-Anwendungsverordnung PS-Sachkunde-VO Pflanzenschutzmittel-VO Bienenschutz-VO

Mehr

DOWNLOAD. Die Europawahl. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen

DOWNLOAD. Die Europawahl. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen DOWNLOAD Sebastian Barsch Die Europawahl Politik ganz einfach und klar Sebastian Barsch Bergedorfer Unterrichtsideen Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen FÖRDER-

Mehr

Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen im europäischen Vergleich

Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen im europäischen Vergleich Unternehmen nach n im europäischen Vergleich Unternehmen Anzahl Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Europäische Union (28) : : : : : : : : : : : : : Belgien

Mehr

Maisbeizmittel. Pflanzenschutzmittelrechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in Österreich

Maisbeizmittel. Pflanzenschutzmittelrechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in Österreich Maisbeizmittel Pflanzenschutzmittelrechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung in Österreich J. Kohl, R. Womastek Institut für Pflanzenschutzmittel Wien, 16.03.2012 www.ages.at Österreichische Agentur

Mehr

Auszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)

Auszug aus. Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) Auszug aus Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) PflSchG Ausfertigungsdatum: 06.02012 Vollzitat: "Pflanzenschutzgesetz vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148)" Das G wurde

Mehr

Bürger der Europäische Union

Bürger der Europäische Union Eurobarometer-Umfrage, Angaben in Prozent der Bevölkerung, EU-Mitgliedstaaten, Frühjahr 2011 Eurobarometer-Frage: Fühlen Sie sich als Bürger der Europäischen Union? Gesamt Ja = 61 bis 69% Europäische Union

Mehr

Öffentliche Konsultation zur REFIT-Evaluierung der EU-Vorschriften über Pflanzenschutzmittel und Pestizidrückstände

Öffentliche Konsultation zur REFIT-Evaluierung der EU-Vorschriften über Pflanzenschutzmittel und Pestizidrückstände Öffentliche Konsultation zur REFIT-Evaluierung der EU-Vorschriften über Pflanzenschutzmittel und Pestizidrückstände Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Persönliche Angaben Hinweis: Diese Umfrage

Mehr

MARKTDATEN. Schuhe in Europa EU 27 JAHRGANG 2012

MARKTDATEN. Schuhe in Europa EU 27 JAHRGANG 2012 MARKTDATEN Schuhe in Europa EU 27 JAHRGANG 2012 IMPRESSUM HERAUSGEBER IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH Dürener Str. 401b / D-50858 Köln Telefon +49(0)221 943607-68 Telefax +49(0)221 943607-64 info@ifhkoeln.de

Mehr

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG v. Februar 2012)

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG v. Februar 2012) Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG v. Februar 2012) Einführung Inhalte der EU-Rahmenrichtlinie für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Richtlinie 2009/128/EG) Inhalte der EU-Pflanzenschutzmittel-Zulassungs-Verordnung

Mehr

Ich darf nachfolgende Information übermitteln und möchte Sie ersuchen, diese an Ihre Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger weiter zu geben.

Ich darf nachfolgende Information übermitteln und möchte Sie ersuchen, diese an Ihre Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger weiter zu geben. Eisenstadt, am 14.10. 2015 Pflanzenschutzmittel - Information Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich darf nachfolgende Information übermitteln und möchte Sie ersuchen,

Mehr

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr.

Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz. Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. Leitlinien für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 1 Allgemeine Informationen Hintergrund Gemäß Artikel 53

Mehr

ANHANG. des. Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat

ANHANG. des. Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.5.2017 COM(2017) 242 final ANNEX 1 ANHANG des Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Überprüfung der praktischen Anwendung der

Mehr

Ausländische Ärztinnen/Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland

Ausländische Ärztinnen/Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland Baden-Württemberg Blatt 1 Ausländer dar.: Berufstätig Europäische Union 3 162 5,9 455 2 707 5,2 2 129 5,3 291 287 Belgien 21 5,0 3 18 5,9 11 10,0 6 1 Bulgarien 196 8,3 18 178 6,6 150 10,3 8 20 Dänemark

Mehr

BAES Neu ab

BAES Neu ab BAES Neu ab 1.1.2016 Mag. Josefine Sinkovits BAES, stellvertretende Direktorin Leitung Rechtsdienst, Zulassung, Zertifizierung und Kommunikation Informationsveranstaltung - Pflanzenschutzmittel: Zulassung,

Mehr

Pflanzenschutzamt Berlin

Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzamt Berlin Stadtgrün herausgegeben am 08.03.2012 Was ist bei der Pflanzenschutzmitteln in Berlin grundsätzlich zu beachten? Ein wesentlicher Zweck des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen,

Mehr

Pflanzenschutzmittel-zulassung, Koordinierung, Bewertung und Risikomanagement

Pflanzenschutzmittel-zulassung, Koordinierung, Bewertung und Risikomanagement Pflanzenschutzmittel-zulassung, Koordinierung, Bewertung und Risikomanagement Inhalt Hintergrund Pflanzenschutzmittelzulassung Bewertung Risikomanagement 2015-01-19 Seite 2 Allgemeine Gesetzgebung Europäische

Mehr

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz?

Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Was bringt das neue Pflanzenschutzgesetz? Gliederung Rechtliche Regelungen im Überblick Sachkunde Zulassung und Genehmigung Weitere Regelungen Zusammenfassung 2 7. Dezember 2011 Ralf Dittrich Rechtliche

Mehr

Anzahl der Einwohner im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Stand 12/2013)

Anzahl der Einwohner im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg (Stand 12/2013) Anzahl der Einwohner im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Einwohner gesamt: 273.517 100,00 % davon Einwohner nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 63.644 23,27 % davon Einwohner deutsch mit 42.174 15,42 % Deutsche

Mehr

Pflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging

Pflanzenschutzgesetz. Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging Pflanzenschutzgesetz Neue Regelungen - auch für den Hopfenbau in Deutschland - Dr. Wolfgang Zornbach 1. September 2011, Bad Gögging 2 Das Pflanzenschutzpaket Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments

Mehr

2017 im Überblick 1. Finanzierungen EIB-Gruppe 2 Anzahl der genehmigten Operationen 901 Ermöglichtes Investitionsvolumen (geschätzt)

2017 im Überblick 1. Finanzierungen EIB-Gruppe 2 Anzahl der genehmigten Operationen 901 Ermöglichtes Investitionsvolumen (geschätzt) Jahrespressekonferenz am 18. Januar 2018 2017 im Überblick 1 Tätigkeit der EIB-Gruppe im Jahr 2017 Finanzierungen Europäische Investitionsbank (EIB) 69,88 Mrd. EUR unterzeichnet Finanzierungen Europäischer

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

Das neue Pflanzenschutzgesetz

Das neue Pflanzenschutzgesetz Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Das neue Pflanzenschutzgesetz Auswirkungen der Novellierung auf den Pflanzenschutz in Kleingärten Teil 1/3 Grundlagen - Integrierter Pflanzenschutz

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. September 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. September 2018 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. September 2018 Teil II 257. Verordnung: Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung 257. Verordnung des

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015 p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Österreich Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2015 Pflanzenschutzmittelgebührentarif

Mehr

Demographie und Arbeitsmarktentwicklung. Fachexperte der Sektion VI Mag. Manfred Zauner

Demographie und Arbeitsmarktentwicklung. Fachexperte der Sektion VI Mag. Manfred Zauner Demographie und Arbeitsmarktentwicklung Fachexperte der Sektion VI Mag. Manfred Zauner Arbeitsmarktdaten - Begriffsbestimmungen Teil 1 Beschäftigte Nationale Definition: Unselbständig Beschäftigte: Unselbständige

Mehr

Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. in Wien. Pflichten und Kontrollen

Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. in Wien. Pflichten und Kontrollen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien Pflichten und Kontrollen Folie 1 rechtliche Situation Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien Wr. Pflanzenschutzmittelgesetz 1990 zuständige Behörde: 1200

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012 p.a. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Spargelfeldstraße 191, A-1220 Wien Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2012 Pflanzenschutzmittelgebührentarif

Mehr

Das Bundesland Wien weist 2010 einen Anteil von 20,7% Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit auf. Zusätzlich ist dies das Bundesland mit de

Das Bundesland Wien weist 2010 einen Anteil von 20,7% Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit auf. Zusätzlich ist dies das Bundesland mit de IMZ - Tirol S. 1 Das Bundesland Wien weist 2010 einen Anteil von 20,7% Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit auf. Zusätzlich ist dies das Bundesland mit dem höchsten Anstieg seit 2002. Vorarlberg,

Mehr

Erwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder*

Erwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder* Erwerbstätigenquoten nach Anzahl der Kinder* In Prozent, nach Frauen und Männern zwischen 25 bis 54 Jahren, Europäische Union **, 2009 Frauen 75,8 71,3 69,2 3 oder mehr 54,7 * Kinder sind all diejenigen

Mehr

Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DS-GVO)

Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DS-GVO) Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 DS-GVO) Die Meldung hat unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, zu

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION 13.12.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 334/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/226/EU über die zweite Reihe gemeinsamer Sicherheitsziele

Mehr

VERBRAUCHERPREISINDIZES nächste Veröffentlichung:

VERBRAUCHERPREISINDIZES nächste Veröffentlichung: VERBRAUCHERPREISINDIZES nächste Veröffentlichung: 28.2.2013 Monat % zu Vorjahr VPI 2010 VPI 2005 VPI 2000 VPI 96 VPI 86 Ø 1990 3,3.... 109,5 170,2 298,6 380,5 381,7 2881,6 3343,6 2839,9 Ø 1991 3,3....

Mehr

Liste der ausgeschlossenen Güter Januar 2018

Liste der ausgeschlossenen Güter Januar 2018 Liste der ausgeschlossenen Güter anuar 2018 Belgien Bosnien Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland, außer LQ und EQ, außer LQ, außer bei Sondervereinbaru ng Gefahrgut a, außer Sonderregelung

Mehr

STATISTIKEN ZU MIGRATION IN TIROL - BEZIRK KUFSTEIN. (Unkommentierte Fassung Jänner 2010)

STATISTIKEN ZU MIGRATION IN TIROL - BEZIRK KUFSTEIN. (Unkommentierte Fassung Jänner 2010) STATISTIKEN ZU MIGRATION IN TIROL - BEZIRK KUFSTEIN (Unkommentierte Fassung - 28. Jänner 2010) METHODISCHE VORBEMERKUNG - Nationalitäten, die quantitativ bedeutsam sind, werden besonders berücksichtigt.

Mehr

Top 5 Nettozahler und Nettoempfänger in der EU

Top 5 Nettozahler und Nettoempfänger in der EU Haushaltssalden* der Mitgliedstaaten der päischen Union (EU), verschiedene Bezugsgrößen, 2012 Anteil am BIP **, in Prozent Schweden Dänemark Frankreich Belgien / Niederlande / Großbritannien -0,46-0,45-0,44-0,40-0,39

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 482 final ANNEXES 1 to 4.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 482 final ANNEXES 1 to 4. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2016 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0231 (COD) 11483/16 ADD 1 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 22. Juli 2016 Empfänger: CLIMA 92 ENV 511

Mehr

Wie die Europäische Union entstanden ist (1)

Wie die Europäische Union entstanden ist (1) Europa vereinigt sich Wie die Europäische Union entstanden ist () Begonnen hat das Zusammenwachsen Europas bereits am. März mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

Mehr

Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen

Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen Minimierung von Wirkstoffverfrachtungen Auflagen und Maßnahmen im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Johann Kohl Institut für Pflanzenschutzmittel Gewässerschutztagung, 27. Jänner 2016 Österreichische

Mehr

Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert

Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert Das Pflanzenschutzamt Berlin informiert Was ist bei der Pflanzenschutzmitteln in Berlin grundsätzlich zu beachten? Ein wesentlicher Zweck des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen, Pflanzenschutzgesetz

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.5.2016 L 135/115 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/795 S RATES vom 11. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage ANHANG 1 zum Dokument C(2015) 3773 final - Annex 1.

Die Delegationen erhalten in der Anlage ANHANG 1 zum Dokument C(2015) 3773 final - Annex 1. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juni 2015 (OR. en) 9942/15 ADD 1 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. Juni 2015 Empfänger: AGRILEG 130 VETER 52 ENV 415 RECH 197 Herr Jordi AYET

Mehr

Nachtrag 9 bis zur Wegleitung zur freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (WFV)

Nachtrag 9 bis zur Wegleitung zur freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (WFV) Nachtrag 9 bis zur Wegleitung zur freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (WFV) Gültig ab 1. Januar 2017 318.101.9 d WFV 12.16 2 von 5 Vorwort zum Nachtrag 9 bis, gültig ab 1. Januar

Mehr

BRANCHENFOKUS SCHUHE EUROPA EU 28

BRANCHENFOKUS SCHUHE EUROPA EU 28 BRANCHENFOKUS SCHUHE EUROPA EU 28 JAHRGANG 2018 FABIAN MAYNTZ EINE GEMEINSCHAFTSSTUDIE VON IFH KÖLN UND BBE HANDELSBERATUNG GMBH IMPRESSUM HERAUSGEBER IFH Köln GmbH Dürener Str. 401b / D-50858 Köln Telefon

Mehr

Auswirkungen neues Pflanzenschutzrecht und Ausblick auf den Nationalen Aktionsplan

Auswirkungen neues Pflanzenschutzrecht und Ausblick auf den Nationalen Aktionsplan Maistagung am 23.02.2012 Emmendingen-Hochburg Auswirkungen neues Pflanzenschutzrecht und Ausblick auf den Nationalen Aktionsplan Hansjörg Imgraben RP Freiburg, Ref. 33 / Pflanzenschutzdienst 1 Gliederung

Mehr

STATISTIKEN ZU MIGRATION IN TIROL - BEZIRK REUTTE. (Unkommentierte Fassung Jänner 2010)

STATISTIKEN ZU MIGRATION IN TIROL - BEZIRK REUTTE. (Unkommentierte Fassung Jänner 2010) STATISTIKEN ZU MIGRATION IN TIROL - BEZIRK REUTTE (Unkommentierte Fassung - 28. Jänner 2010) METHODISCHE VORBEMERKUNG - Nationalitäten, die quantitativ bedeutsam sind, werden besonders berücksichtigt.

Mehr

Europäischer Rat Brüssel, den 19. Juni 2018 (OR. en) RECHTSAKTE BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

Europäischer Rat Brüssel, den 19. Juni 2018 (OR. en) RECHTSAKTE BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments Europäischer Rat Brüssel, den 19. Juni 2018 (OR. en) Interinstitutionelle Dossiers: 2017/0900 (NLE) 2013/0900 (NLE) EUCO 7/1/18 REV 1 INST 92 POLGEN 23 CO EUR 8 RECHTSAKTE Betr.: BESCHLUSS S EUROPÄISCHEN

Mehr

Praxisbeispiel Wirkungsorientierung in der AGES

Praxisbeispiel Wirkungsorientierung in der AGES Praxisbeispiel Wirkungsorientierung in der AGES Mag. Wolfgang Hermann Geschäftsführer Wirkungsorientierte Steuerung und Wirkungserfassung in der öffentlichen Verwaltung Berlin, 23. Januar 2015 Österreichische

Mehr

Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie

Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie Case Id: 9717096c-c4d9-4112-9947-5b764915e2b7 Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie Fields marked with are mandatory. Einleitung Selbständige Handelsvertreter sind Gewerbetreibende,

Mehr

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017

Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017 Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien, Österreich Amtliche Nachrichten des Bundesamtes für Ernährungssicherheit Nr. 06a / 2017 Pflanzenschutzmittelgebührentarif 2017 - PGT 2017 Präambel Gebührentarif des Bundesamtes

Mehr

1 von 6. Entwurf. Aufgrund des 6 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, wird verordnet:

1 von 6. Entwurf. Aufgrund des 6 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, wird verordnet: 1 von 6 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Bestimmungen zur Durchführung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 erlassen werden (Pflanzenschutzmittelverordnung

Mehr

AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Oktober 2016

AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Oktober 2016 AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Oktober 2016 Bundesminister Alois Stöger Aktuelle Arbeitsmarktentwicklung * Prognose Sozialministerium ** September 2016 Arbeitsmarktdaten - Ende Oktober 2016 Veränderung geg.

Mehr

AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Februar 2017

AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Februar 2017 AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Februar 2017 Bundesminister Alois Stöger Aktuelle Arbeitsmarktentwicklung Arbeitsmarktdaten - Ende Februar 2017 Veränderung geg. Vorjahr absolut in % Unselbständig Beschäftigte

Mehr

AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE August 2016

AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE August 2016 AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE August 2016 Bundesminister Alois Stöger Aktuelle Arbeitsmarktentwicklung Arbeitsmarktdaten - Ende August 2016 Veränderung geg. Vorjahr absolut in % Unselbständig Beschäftigte

Mehr

AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Juli 2016

AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Juli 2016 AKTUELLE ARBEITSMARKTLAGE Juli 2016 Bundesminister Alois Stöger Aktuelle Arbeitsmarktentwicklung Veränderung geg. Vorjahr absolut in % Unselbständig Beschäftigte insgesamt* 3.675.000 + 45.000 +1,3% Unselbständig

Mehr

Gesetze, damit Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen können

Gesetze, damit Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen können Gesetze, damit Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen können Inhalt dieses Buches In diesem Buch finden Sie: Worum es in diesem Buch geht Wichtiges, was Sie sich merken sollten Ihr Recht, selbst zu

Mehr

Teilzeitbeschäftigung (Teil 1)

Teilzeitbeschäftigung (Teil 1) Teilzeitbeschäftigung (Teil 1) Frauen Männer 76,5 Niederlande 25,4 42,9 39,0 Norwegen Dänemark 15,4 15,2 60,6 Schweiz 14,1 43,3 40,4 Schweden Großbritannien 14,0 12,6 34,7 Irland 11,8 11,4 Rumänien 10,6

Mehr

Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1)

Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1) Eheschließungen und Scheidungen (Teil 1) Je 1.000 Personen, ausgewählte europäische Staaten, Mittelwert 2000 bis 2009 Scheidungen ** Eheschließungen * 2,0 Zypern 9,6 1,3 Türkei 8,5 0,7 Mazedonien, ehem.

Mehr

Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie

Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie Case Id: 89801f71-20b2-4d59-9cd5-834ed01d8048 Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie Fields marked with are mandatory. Einleitung Selbständige Handelsvertreter sind Gewerbetreibende,

Mehr

Report Datum Report Währung

Report Datum Report Währung Bank Hypo Vorarlberg Bank AG Report Datum 31.3.218 Report Währung EUR Öffentliche Pfandbriefe 1. ÜBERBLICK CRD/ OGAW Richtlinien konform Ja Anteil EZB fähiger Forderungen und Wertpapiere (% der Gesamtdeckung)

Mehr

Tabelle: Anzahl der armutsgefährdeten Personen, in tausend

Tabelle: Anzahl der armutsgefährdeten Personen, in tausend Anlage Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann u.a. und der Fraktion DIE LINKE betreffend Auswirkungen der EU-Krisenbewältigung auf soziale Standards und Armut in Europa, BT-Drs. 17/9674 Vorbemerkung

Mehr

Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich

Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich Prof. Dr. Werner Zögernitz Wien, am 03.03.2014 Frauen in politischen Spitzenpositionen der EU-Staaten sowie im EU-Bereich Im Jahr 2013 hat sich die Europäische Union durch den Beitritt Kroatiens zahlenmäßig

Mehr

Sitzverteilung nach Ländern I. Europaabgeordnete nach Ländern und jeweiligen Vertragsgrundlagen

Sitzverteilung nach Ländern I. Europaabgeordnete nach Ländern und jeweiligen Vertragsgrundlagen Sitzverteilung nach Ländern I. von Nizza von Lissabon -3 99 Deutschland 96 +2 72 Frankreich 74 72 Vereinigtes 73 Königreich 72 Italien 73 +4 50 Spanien 54 50 Polen 51 33 Rumänien 33 25 Niederlande 26 Abweichung

Mehr

EUROPÄISCHER RAT Brüssel, den 31. Mai 2013 (OR. en) GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:

EUROPÄISCHER RAT Brüssel, den 31. Mai 2013 (OR. en) GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: EUROPÄISCHER RAT Brüssel, den 31. Mai 2013 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0900 (NLE) EUCO 110/13 INST 234 POLGEN 69 OC 295 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VORSCHLAG FÜR

Mehr

Nummer 7. Anlage IV zu Anhang II

Nummer 7. Anlage IV zu Anhang II Nummer 7 Anlage IV zu Anhang II Rechtsgrundlagen für die polizeiliche 1 Zusammenarbeit gemäß ausgewählter bilateraler und multilateraler vertraglicher Vereinbarungen mit dem Ausland 2 sowie ausgewählter

Mehr

STÄNDIGE VERTRETUNG ÖSTERREICHS EUROPÄISCHEN UNION

STÄNDIGE VERTRETUNG ÖSTERREICHS EUROPÄISCHEN UNION DIE STÄNDIGE VERTRETUNG ÖSTERREICHS BEI DER EUROPÄISCHEN UNION Botschaftsrätin Mag. Mirjam Rinderer Leiterin des Besuchs- und Informationsdienstes Mitgliedstaaten 27 Länder 500 Millionen Menschen 23 Amtssprachen

Mehr

Baden-Württemberg und die Europäische Union

Baden-Württemberg und die Europäische Union 2016 und die Europäische Union Frankr und die Europäische Union Auch die 2016er Ausgabe des Faltblattes und die Europäische Union zeigt wieder: gehört zu den stärksten Regionen Europas. Im europäischen

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

Die Auswahl der AdR-Mitglieder. Verfahren in den Mitgliedstaaten

Die Auswahl der AdR-Mitglieder. Verfahren in den Mitgliedstaaten Die Auswahl der AdR-Mitglieder Verfahren in den Mitgliedstaaten ZUSAMMENFASSUNG In der Präambel des Vertrags über die Europäische Union wird die "Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas,

Mehr

Report Datum Report Währung. Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen

Report Datum Report Währung. Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen Bank Raiffeisen Bank International AG Report Datum 3.6.216 Report Währung EUR Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen 1. ÜBERBLICK CRD/ OGAW Richtlinien konform Ja

Mehr

Raiffeisenlandesbank Niederösterreich / Wien AG Report Datum Report Währung

Raiffeisenlandesbank Niederösterreich / Wien AG Report Datum Report Währung Bank Raiffeisenlandesbank Niederösterreich / Wien AG Report Datum 31.3.216 Report Währung EUR Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen 1. ÜBERBLICK CRD/ OGAW Richtlinien

Mehr

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten

Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Häufig gestellte Fragen und Antworten Rebecca Reboul Institut für Pflanzenschutzmittel Informationsveranstaltung für Antragsteller, AGES, 07.03.2013 www.ages.at

Mehr

Report Datum Report Währung. Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen

Report Datum Report Währung. Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen Bank Erste Group Bank AG Report Datum 3.9.215 Report Währung EUR Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen 1. ÜBERBLICK CRD/ OGAW Richtlinien konform Ja Anteil EZB fähiger

Mehr

Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich. Übersicht zu rechtlichen Grundlagen

Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich. Übersicht zu rechtlichen Grundlagen Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich Übersicht zu rechtlichen Grundlagen Dieser Folder gibt Ihnen einen Überblick über das geltende Pflanzenschutzmittelrecht und dessen Regelungsinstrumente.

Mehr

Raiffeisenlandesbank Niederösterreich / Wien AG Report Datum Report Währung

Raiffeisenlandesbank Niederösterreich / Wien AG Report Datum Report Währung Bank Raiffeisenlandesbank Niederösterreich / Wien AG Report Datum 31.12.215 Report Währung EUR Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen 1. ÜBERBLICK CRD/ OGAW Richtlinien

Mehr

Report Datum Report Währung

Report Datum Report Währung Bank Salzburger Landeshypothekenbank AG Report Datum 31.3.218 Report Währung EUR Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen 1. ÜBERBLICK CRD/ OGAW Richtlinien konform

Mehr

Report Datum Report Währung

Report Datum Report Währung DE Bank Bawag P.S.K. Report Datum 3.6.215 Report Währung EUR Öffentliche Pfandbriefe bzw. öffentliche fundierte Bankschuldverschreibungen 1. ÜBERBLICK CRD/ OGAW Richtlinien konform Ja Anteil EZB fähiger

Mehr

Arbeitslosigkeit nach der Finanz- und Wirtschaftskrise (Teil 1)

Arbeitslosigkeit nach der Finanz- und Wirtschaftskrise (Teil 1) (Teil 1) Ausgewählte europäische Staaten, im Jahr 2010 und Veränderung der Spanien 2010 20,1 77,9 Estland 16,9 207,3 Slowakei Irland 13,7 14,4 117,5 51,6 Griechenland Portugal 12,0 12,6 41,2 63,6 Türkei

Mehr