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1 Dr. Marcin Krzymuski, LL.M. Reform der EU-Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) Stand Inhalt Auswertung Vortrag für IGOB Wspólnota Interesów Kolej Berlin - Gorzów Wlkp. EUIG Seelow, den 24. Mai 2012 erstellt mithilfe von Freemind

2 Stand der Reform Verlauf bis heute Inkrafttreten der EVTZ-VO Bericht der Kommission Annahme durch die Kommission Übermittlung an den Rat Übermittlung an das EP Stellungnahme des AdR Vorschlag für die ÄnderungsVO Entwurf des Berichts des EP Auftaktveranstaltung Seelow

3 Stand der Reform Verlauf ab heute Ordentliches Gesetzgebungsverfahren (Art. 294 AEUV): Gesetzgebungsverfahren im Rat und EP ggf. Vermittlungsausschuss Inkrafttreten Geltung (6 Monate nach dem Inkrafttreten) Übergangsregelungen sind zu beachten

4 Grundsätze der Reform Kontinuität Beibehalten des Charakters des EVTZ kein Änderungbedarf für bereits bestehende oder vor dem Inkrafttreten der Reform gegründete EVTZ Klarheit Anpassung an AEUV und EUV (Terminologie) Klarstellung von zweideutigen Bestimmungen Kommunikationsvereinfachung Flexibilität Eröffung für alle Bereiche der territorialen Zusammenarbeit (EFRE) Eröffnung für teilweise private Mitglieder und Subjekte aus den Drittländern

5 Inhalt der Reform - allgemein Vorschlag für eine VO zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Verwaltung solcher Verbünde (COM(2011) 610 final/2 = 2011/0272 (COD)).

6 Inhalt der Reform - Mitglieder Gebietskörperschaften nationale Behörden. öff. Unternehmen i.s.v. SektorenRL - Unternehmen im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste. Einrichtungen des ÖR gem. VergabeRL - alle öffentlichen Auftraggeber, d.h. die Staaten, die Gebietskörperschaften, die Einrichtungen des öffentlichen Rechts und die Verbände, die aus einer oder mehreren dieser Körperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts bestehen. Mitglieder aus den Drittstaaten - die Regionen und Einrichtungen aus Drittstaaten, die die in Art. 3a Abs. 1 EVTZ-VO genannten Voraussetzungen erfüllen.

7 Inhalt der Reform - Gründung

8 Inhalt der Reform - Aufgaben a. Ausdehnung des Aufgabenbereiches zielorientierte Aufgabenbestimmung Bündelung von unterschiedlichen Kompetenzen. b. Einschränkungsrecht der Mitgliedstaaten Der unantastbare Kernbereich besteht in den Investitionsschwerpunkten im Rahmen der Kohäsionspolitik der Europäischen Union, wie sie für den Zeitraum beschlossen wurden.

9 Inhalt der Reform - Übereinkunft In Bezug auf das auf die Mitarbeiter anzuwendende Recht können die Regelungen des Mitgliedstaats a) in dem der EVTZ seinen Sitz hat oder b) in dem die EVTZ-Mitarbeiter tatsächlich tätig sind oder c) dessen Staatsangehöriger der Mitarbeiter ist gewählt werden. Den Regelungen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts können weitere eigene Regeln des EVTZ hinzugefügt werden, soweit dies aus den Gründen der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter an ein und demselben Ort nötig ist.

10 Inhalt der Reform - Satzung Die Satzung unterliegt nicht dem Genehmigungsverfahren (ausschließlich die Übereinkunft). Die Satzung bezieht sich auf die Umsetzungsmaßnahmen. Im Text sind insb. die Kooperationsgrundsätze (Konfliktlösungsmaßnahmen), sowie Grundsätze der Informationsübermittlung, der Willensbildung und des Entscheidungstreffens zu bestimmen. Die Satzung ist zu registrieren und/oder zu veröffentlichen (VSS für die Entstehung des EVTZ).

11 Inhalt der Reform - Sonstiges

12 Auswertung der Reform Begrüßenswert: breiter Mitgliederkreis (insb. für Ostbahn- Projekt von Bedeutung), vereinfachtes Gründungsverfahren, Übereinkunft als Verfassung des EVTZ ausgestaltet; Fehlt: Einführung von einheitlichen Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe.

13 Von der Reform unabhängig In Polen notwendig: Verzicht auf die Anwendung von Regelungen aus dem Vereinsrecht, unionsrechtskonforme Auslegung von nationalen Finanz- und Selbstverwaltungsvorschriften; In Brandenburg notwendig: Einführung von detaillierten Ausführungsbestimmungen zur EVTZ-VO.

14 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Reform der EU-Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) Stand Inhalt Auswertung (Text unter: Dr. Marcin Krzymuski, LL.M. erstellt mithilfe von Freemind

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