Übergang Tageseinrichtung für Kinder- Grundschule Handreichung zur Kooperation

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Übergang Tageseinrichtung für Kinder- Grundschule Handreichung zur Kooperation"

Transkript

1 Übergang Tageseinrichtung für Kinder- Grundschule Kommunales Bildungsbüro Leverkusen Handreichung zur Kooperation

2 2 Alexa 1. Auflage Leverkusen 2015 basierend auf der Ausgabe des Rheinisch-Bergischen Kreises aus dem Jahr 2013 Impressum Stadt Leverkusen Fachbereich Schulen Kommunales Bildungsbüro Leverkusen Verwaltungsgebäude Goetheplatz 1-4, Leverkusen Tel.: (0214) Fax: (0214) Illustrationen: Kommunales Bildungsbüro Leverkusen, Pixelio.de, Pixobay.com, Layout / Design: Sabine Müller 2011

3 Übergang Tageseinrichtung für Kinder(Kita)- Grundschule (GS) 3 Handreichung zur Kooperation Vorwort Beigeordneten Marc Adomat... 4 I. Hintergrund und Zielsetzung der Handreichung... 5 Übergänge in der Bildungsbiographie als Prozess gestalten... 5 Handreichung zur Gestaltung der Kooperation zwischen Tageseinrichtung für Kinder und Grundschule... 5 II. Zwei Systeme, ein Übergang: Gesetzliche Grundlagen für die Kooperation... 6 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)... 6 Schulgesetz (SchulG)... 9 III. Verlässliche Strukturen schaffen Mögliche Elemente einer Kooperationsvereinbarung...10 Kooperationspartner...11 Hospitationen...12 Feste Ansprechpartner für Kooperationen und ihre Aufgaben...13 Arbeitskreise (AK)Tageseinrichtung für Kinder - Grundschule...14 Gemeinsame Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte...15 Gemeinsame Konferenzen...15 Beispiele für eine gemeinsame Konferenz können Gespräche zum Übergang sein. 15 Gemeinschaftliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen...16 Gemeinsame Projekte und Feste...17 Kooperationskalender...18 Einbeziehung der Eltern / Erziehungsberechtigen...19 IV. Serviceteil Beispiel für den Aufbau von Kooperationsvereinbarungen...20 Entbindung der Schweigepflicht Städtische Tageseinrichtung für Kinder...21 Entbindung der Schweigepflicht für Grundschulen...22 Beispiel: Kooperationskalender des Arbeitskreises Kita Grundschule...23 Stadtteilbezogene Arbeitskreise zum Übergang Kita - Grundschule...25 Lerntandems / Piloten...28 Anhang... 30

4 Vorwort des Herrn Beigeordneten für Schulen, Kultur, Jugend und Sport, Marc Adomat 4 Sehr geehrte Damen und Herren, seit einigen Jahren engagieren sich zahlreiche Bildungsakteure beim Aufbau eines regionalen Bildungsnetzwerkes Leverkusen. Orientiert am ganzheitlichen Begriff des lebenslangen Lernens kommen im Netzwerk Experten aus allen Bildungsbereichen, von der Tageseinrichtung für Kinder über die Grundschulen und die weiterführenden Schulen, aus der beruflichen Bildung bis hin zur Erwachsenenbildung zusammen. Dabei ist eine leitende Idee, eine kontinuierliche und zusammenhängende Förderung von Kindern und Jugendlichen zu erreichen. Für die Netzwerkakteure heißt das unter anderem, vom Beginn der Bildungsbiografie her zu denken und vor allem die Übergänge gezielt in den Blick zu nehmen. Auf Grundlage einer ersten Ausarbeitung des Rheinisch Bergischen Kreises ist die vorliegende Handreichung zur Kooperation entstanden. Sie leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung der multiprofessionellen Kooperation in der Gestaltung des Übergangs von der Tageseinrichtung für Kinder zur Grundschule. Ihnen als Leserinnen und Lesern wünsche ich eine praxisanregende Lektüre, die Ihnen aufzeigt, wo Sie mit Ihren Kooperationspartnern bereits stehen und die Ihnen Anregungen gibt, den einen oder anderen Aspekt der Zusammenarbeit miteinander zu diskutieren und auszubauen. Ich wünsche Ihnen weiterhin ein gutes Gelingen für die grundlegende Arbeit, die Sie für die Kinder in Leverkusen leisten! Ihr Marc Adomat

5 I. Hintergrund und Zielsetzung der Handreichung Übergänge in der Bildungsbiographie als Prozess gestalten 5 Kontinuität und Diskontinuität in einer Bildungsbiographie sind von zentraler Bedeutung, nicht nur beim Übergang von der Tageseinrichtung für Kinder in die Grundschule, sondern bei allen Übergängen im Bildungssystem. Der Übergang von der Tageseinrichtung für Kinder zur Grundschule vollzieht sich lange vor dem Stichtag der Einschulung. Ein Übergang ist ein kontinuierlicher, auf verschiedenen Maßnahmen aufbauender Prozess. Die Gestaltung des Übergangs ist für das Kind erfolgreich, wenn alle relevanten Beteiligten aus der Tageseinrichtung für Kinder, der Grundschule sowie die Erziehungsberechtigten und Akteure des sozialen Umfelds in den Prozess des Übergangs einbezogen sind und gemeinsam die Verantwortung für die Förderung und Entwicklung des Kindes übernehmen, die Begleitung und die Unterstützung des Kindes als langfristiger, kontinuierlich aufbauender Prozess angelegt ist, alle Beteiligten frühzeitig vertrauensvoll zusammenwirken. Handreichung zur Gestaltung der Kooperation zwischen Tageseinrichtung für Kinder und Grundschule Jede Kooperation beinhaltet zwei Aspekte: Den organisatorischen Rahmen und die inhaltliche Ausgestaltung. Der organisatorische Rahmen schafft eine verlässliche sowie transparente Struktur für das Vorgehen der Partner. Bestandteil des organisatorischen Rahmens kann eine schriftliche Kooperationsvereinbarung sein. In der Vereinbarung lassen sich konzeptionelle Überlegungen also die inhaltliche Ausgestaltung der Kooperation festhalten, die durch die jeweiligen Arbeitskreise Tageseinrichtung für Kinder Grundschule festgelegt werden. Die vorliegende Handreichung richtet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tageseinrichtung für Kinder, Grund- und Förderschulen, die maßgeblich an der Gestaltung des Übergangs für die Kinder beteiligt sind, bietet Ihnen vor allem auf Grundlage von Erfahrungen in der Region Unterstützung in Form von praxisnahen Tipps, die Kooperation zum Übergang von der Tageseinrichtung für Kinder in die Grundschule für die Kinder gemeinsam zu gestalten, stellt Ihnen unterschiedliche Handlungsfelder einer Kooperation vor.

6 6 II. Zwei Systeme, ein Übergang: Gesetzliche Grundlagen für die Kooperation Die Tageseinrichtungen für Kinder arbeiten auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), die Schulen arbeiten auf der Grundlage des Schulgesetzes (SchulG). Beide Gesetzestexte treffen Aussagen zur Zusammenarbeit. Kinderbildungsgesetz (KiBiz) 1 Das KiBiz beschreibt im 13 die frühkindliche Bildung und im 14 die Gestaltungsfelder des Übergangs für die Tageseinrichtungen für Kinder: Das seit dem 1. August 2014 geltende Kinderbildungsgesetz, bringt grundsätzliche Änderungen (drei) zum bisherigen Gesetz. Seit 2007 wurde jedes Jahr die Sprachkompetenz der Kinder getestet, die in zwei Jahren schulpflichtig wurden. Mit dem Sprachstandfeststellungsverfahren Delfin 4 (Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der Sprachkompetenz in Nordrhein-Westfalen bei Vierjährigen) wurde überprüft, ob die Sprachentwicklung der Kinder aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist und ob die deutsche Sprache von den Kindern hinreichend beherrscht wird. Im Zuge des KiBiz Änderungsgesetzes (01. August 2014) wurde die Sprachstandfeststellung durch Delfin 4 abgeschafft. Jetzt sind Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen zur alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung verpflichtet (KiBiz 13c).Die Stadt Leverkusen hat sich hier für ihre Einrichtungen, nach einer intensiven Erprobungsphase für das BaSiK Verfahren ( Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtung ) von Frau Prof. Dr. Renate Zimmer entschieden. Dieses Verfahren muss dann für die Vierjährigen ab dem kommenden Kindergartenjahr 2015 / 2016 in allen städtischen Tageseinrichtungen angewandt werden. 13 Frühkindliche Bildung (KiBiz) 1. Bildung ist die aktive Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umgebung auf der Grundlage seiner bisherigen Lebenserfahrung. Sie ist ein konstruktiver Prozess, bei dem Selbstbildung durch unmittelbare Wahrnehmung und aktives, experimentierendes Handeln einerseits und Einfluss der Umgebung andererseits im wechselseitigen Verhältnis zueinander stehen. Bildung wirkt darauf hin, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen Persönlichkeit und den Erwerb seiner sozialen Kompetenz unter Beachtung der in Artikel 6 und 7 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen genannten Grundsätze zu fördern. 2. Die Tageseinrichtung für Kinder und die Kindertagespflege gestalten ihre Bildungsangebote so, dass die individuellen Belange und die unterschiedlichen Lebenslagen der Kinder und ihrer Familien Berücksichtigung finden. Die Bildungsgelegenheiten sind so zu gestalten, dass die Kinder neben Wissen und Kompetenzen auch Bereitschaften und Einstellungen (weiter-) entwickeln. Das pädagogische Personal in Tageseinrichtung für Kinder und in Kindertagespflege beachtet, was die Kinder in ihren Bildungs- und Entwicklungsprozess einbringen, welche Möglichkeiten sie besitzen, welche Zeit sie benötigen, welche Initiative sie zeigen und 1 Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz), viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - SGB VIII vom 30. Oktober 2007.

7 7 stimmt sein pädagogisches Handeln darauf ab. Es schafft eine anregungsreiche Umgebung, die jedem Kind Freiräume, Muße und Zeit gibt, um mit neuen Erfahrungen und Lerngelegenheiten auf seine Weise umzugehen. Das Personal beachtet dabei auch, dass verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit den Bildungsprozess des Kindes besonders unterstützen. 13b Beobachtung und Dokumentation 1. Grundlage der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages, insbesondere der individuellen stärkenorientierten ganzheitlichen Förderung eines jeden Kindes ist eine regelmäßige alltagsintegrierte wahrnehmende Beobachtung des Kindes. Diese ist auch auf seine Möglichkeiten und auf die individuelle Vielfalt seiner Handlungen, Vorstellungen, Ideen, Werke und Problemlösungen gerichtet. Die Beobachtung und Auswertung mündet in die regelmäßige Dokumentation des Entwicklungs- und Bildungsprozesses des Kindes (Bildungsdokumentation). Nach einem umfassenden Aufnahmegespräch mit den Erziehungsberechtigte und einer Eingewöhnungsphase, spätestens aber sechs Monate nach Aufnahme des Kindes in die Tageseinrichtung für Kinder, erfolgt eine erste Dokumentation. Entsprechendes ist für die Förderung in Kindertagespflege anzustreben. Die Bildungsdokumentation setzt die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten voraus. Die Bildungsdokumentation soll die Entwicklungsschritte des Kindes beschreiben, auf Stärken und Bildungspotenziale des Kindes hinweisen, eine Grundlage bieten, um das Kind individuell fördern zu können. Die Bildungsdokumentation ist Eigentum der Erziehungsberechtigten in Vertretung ihrer Kinder. Durch die prozesshafte Arbeit an dieser Dokumentation nehmen die Erziehungsberechtigten gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern der Kita die Entwicklung und die Entwicklungsförderung ihres Kindes in den Blick. Ebenfalls erfahren die Erziehungsberechtigten durch diese gemeinsame Arbeit die Bedeutung einer guten Kooperation mit der Institution und einer gemeinschaftlichen Verantwortung für die Entwicklung ihres Kindes. Den Erziehungsberechtigten wird zur Schulanmeldung die Bildungsdokumentation zur Verfügung gestellt, so dass sie diese der Grundschule zur Verfügung stellen können. Insbesondere bei einem Bedarf an erweiterte individueller Förderung ist eine Übermittlung der Informationen über bisherige Diagnosen, Fördermaßnahmen, Entwicklungen, etc. für die Grundschule wichtig, um eine möglichst hohe Kontinuität der Unterstützung und Förderung zu initiieren. Es gilt die Erziehungsberechtigten zu sensibilisieren, sowie die Bedeutung einer vertrauensvollen und offenen Kommunikation und des Informationsaustauschs zu fördern. Einige Grundschulen nehmen gerne eine Kopie der Bildungsdokumentation bei der Schulanmeldung entgegen, um bei der Einschulungsvorbereitung die bisherige Entwicklung und die individuelle Situation eines Kindes besser berücksichtigen zu können.

8 8 14 Kooperationen und Übergänge (KiBiz) Das KiBiz empfiehlt die Kooperation des pädagogischen Fachpersonals im Übergangsbereich, unter Berücksichtigung kleinräumiger Gebiets- und Sozialstrukturen, zum Wohle des Kindes partnerschaftlich zusammen zu arbeiten. Empfohlen wird, Kooperationsvereinbarungen abzuschließen und zum Beispiel Informationsaustausch und gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen durchzuführen. Muster von Kooperationsvereinbarungen sind im Kommunalen Bildungsbüro Leverkusen erhältlich. 14a Zusammenarbeit zur Frühförderung und Komplexleistung (KiBiz) Zur Unterstützung der Förderung von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder arbeiten diejenigen Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflegestellen, die Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreuen, unter regelmäßiger Einbeziehung der Eltern mit den Sozialhilfe-, den anderen Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern zusammen. Die Leistungen der Frühförderung und Komplexleistung können auch in den Räumlichkeiten der Tageseinrichtungen erbracht werden, soweit hierfür Vereinbarungen getroffen wurden und die Voraussetzungen für die Leistungserbringung in der Kindertageseinrichtung gegeben sind. 14b Zusammenarbeit mit der Grundschule (KiBiz) 1. Tageseinrichtungen für Kinder arbeiten mit der Schule in Wahrnehmung einer gemeinsamen Verantwortung für die beständige Förderung des Kindes und seinen Übergang in die Grundschule zusammen. 2. Zur Sicherung gelingender Zusammenarbeit und zur Gestaltung des Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich gehören insbesondere 1. eine kontinuierliche gegenseitige Information über die Bildungsinhalte, -methoden und -konzepte, 2. die Kontinuität bei der Förderung der Entwicklung der Kinder, 3. regelmäßige gegenseitige Hospitationen, 4. die für alle Beteiligten erkennbare Benennung fester Ansprechpersonen in beiden Institutionen, 5. gemeinsame (Informations-) Veranstaltungen für die Erziehungsberechtigte und Familien der Kinder, 6. gemeinsame Konferenzen zur Gestaltung des Übergangs in die Grundschule und 7. gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Fach- und Lehrkräfte. 3. Der Schulträger lädt gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen die Erziehungsberechtigte, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung ein, in der die Erziehungsberechtigte über Fördermöglichkeiten im Elementarbereich und Primarbereich

9 9 insbesondere auch über die Bedeutung kontinuierlich aufeinander aufbauender Bildungsprozesse beraten werden. In ihrem Kommentar zum Kinderbildungsgesetz verweisen Göppert / Leßmann 2 darauf, dass in 14 Abs. 2 KiBiz die Grundlagen für eine gute Zusammenarbeit und die Förderung des Übergangs genannt werden. Dabei knüpft die Aufzählung neben dem Erlass zur Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule vom (GABl. NRW 6 / 1988) an die Bildungsvereinbarung NRW und die Ergebnisse eines Konsultationsprozesses zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Kindergarten- und Schulseite auf Landesebene an. Insofern wird im Gesetz ein Prozess fortgesetzt, der bereits seit geraumer Zeit in der Entwicklung begriffen ist. Schulgesetz (SchulG) Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gibt an verschiedenen Stellen Hinweise zur Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtung für Kinder und Grundschule ( 5 Abs.1 SchulG, 11 Abs. 1 SchulG), ohne diese so detailliert zu fassen, wie es im KiBiz der Fall ist. 2 vgl. Göppert/Leßmann, Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 1. Auflage 2009, Kommunal- und Schulverlag

10 10 III. Verlässliche Strukturen schaffen Mögliche Elemente einer Kooperationsvereinbarung Tageseinrichtung für Kinder Erziehungsberechtigte Grundschule Erzieherin/Erzieher Lehrerin/ Lehrer Kooperationskalender Gemeinsame Projekte und Feste Kooperation als partnerschaftlicher Prozess Feste Kooperationsbeauftragte Hospitationen Gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Gemeinsame Informationsveranstaltungen Arbeitskreise Tageseinrichtung für Kinder - Grundschule

11 11 Eine Kooperationsvereinbarung legt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtung für Kinder und Grundschule langfristig an, dient der Orientierung, schafft Verbindlichkeiten, regelt eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten, die für alle Beteiligten transparent ist, hilft, die gemeinsame Arbeit zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Um dem Anspruch der Orientierung und Verbindlichkeit gerecht zu werden beinhaltet das Grundgerüst einer Kooperationsvereinbarung im Idealfall Aussagen zu grundlegenden gemeinsamen Zielen der Kooperation, gemeinsamen Handlungszielen und Aktivitäten (abgeleitet aus den grundlegenden Zielen), Voraussetzungen der Zusammenarbeit (feste Kooperationsbeauftragte, Vereinbarung regelmäßiger Absprachen zur Kooperation, Kooperationskalender). Kooperationspartner 14b Abs.1 (KiBiz) Tageseinrichtungen für Kinder arbeiten mit der Schule in Wahrnehmung einer gemeinsamen Verantwortung für die beständige Förderung des Kindes und seinen Übergang in die Grundschule zusammen. Mögliche Kooperationspartner sind: Tageseinrichtung für Kinder, Grundschule, Förderschulen.

12 12 Hospitationen 14b Abs. 2 Nr. 3 (KiBiz) Auszug Zur Sicherung gelingender Zusammenarbeit und zur Gestaltung des Übergangs vom Elementarin den Primarbereich gehören neben der intensiven Vorbereitung im letzten Jahr vor der Einschulung durch die Tageseinrichtung für Kinder insbesondere (...)3. regelmäßige gegenseitige Hospitationen, (...). Gegenseitige Hospitationen sind eine gute Möglichkeit des beiderseitigen Kennenlernens, um eine realistische Vorstellung von der pädagogischen Arbeit der Partner zu bekommen. Hospitationen ermöglichen es, die Perspektive zu wechseln und die Arbeit der Partner wertschätzend zu erleben. Im Anschluss an eine Hospitation entwickeln sich Fachgespräche, die wieder neue Impulse für die gemeinsame Arbeit in der Übergangsphase geben. Material und Methoden können ausgetauscht werden. Aus rechtlicher Sicht steht einer Hospitation nichts entgegen. In ihrem Kommentar zum KiBiz führen aus Göppert / Leßmann 3, dass für die genannten regelmäßigen gegenseitigen Besuche und Hospitationen keine Einwilligung der Erziehungsberechtigte notwendig ist, solange es nicht zu einer Datenerhebung, -nutzung oder - übermittlung an Dritte über einzelne Kinder kommt. Praktische Umsetzung Bei der Planung der einzelnen Hospitationen sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden: Wer initiiert und plant die Hospitation? Zu welchem Zweck soll hospitiert werden? Wie soll die Hospitation ausgewertet werden? Ggf. werden hierzu im Vorfeld Beobachtungs- bzw. Auswertungsbögen erstellt. Es bestehen in der Praxis gute Erfahrungen damit, Absprachen zur Planung von Hospitationen sowie deren Ablauf schriftlich festzuhalten. 3 vgl. Göppert/Leßmann, Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen, Kommentar, 1. Auflage 2009, Kommunal- und Schulverlag

13 Feste Ansprechpartner für Kooperationen und ihre Aufgaben 14b Abs. 2 Nr. 4 (KiBiz) 13 ( ) Zur Gestaltung des Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich gehören neben der intensiven Vorbereitung im letzten Jahr vor der Einschulung durch die Tageseinrichtung für Kinder insbesondere (...) 4. die Benennung fester Ansprechpersonen in beiden Institutionen, (...). Die Benennung fester Ansprechpartnerdient der Verbindlichkeit und der Langfristigkeit der Kooperation. Praktische Umsetzung Die Ansprechpartner für die Kooperation werden über einen längeren Zeitraum benannt, koordinieren die gemeinsamen Maßnahmen, treffen sich regelmäßig für Absprachen und informieren entsprechend in Teamsitzungen und Lehrerkonferenzen über den Entwicklungsstand der Kooperation. Die Praxis zeigt, dass es sinnvoll ist, die Kooperationsbeauftragten aus dem Einschulungsteam zu benennen.

14 Arbeitskreise (AK)Tageseinrichtung für Kinder - Grundschule 14 In Leverkusen haben sich als Gremien für einen fachlichen Austausch und die Vorbereitung von gemeinsamen Veranstaltungen, z.b. Informationsveranstaltung für die Vierjährigen, Arbeitskreise etabliert und bewährt. Diese Struktur gilt es zu nutzen, um die Kooperationsvereinbarungen zu treffen, die über bisherige Themen hinausgehen. Praktische Umsetzung: Die Arbeitskreise treffen sich mindestens drei Mal im Jahr, um einen kontinuierlichen Austausch zu sichern, und die Kooperation zu gestalten. Die Kooperationen in den einzelnen AK sind unterschiedlich, auch durch ihre regionalbedingten Themen, entwickelt. So erscheint es sinnvoll, Absprachen gemäß der jeweiligen Situation zur Kooperation zu treffen. Zur Transparenz für alle beteiligten Einrichtungen des jeweiligen Stadtteiles wird ein Ergebnisprotokoll erstellt, und allen beteiligten Institutionen zugesandt. Im Schuljahr 2014 / 2015 wurden in allen städtischen Kitas und Grundschulen Schwerpunkte und Themen künftiger Kooperationen abgefragt, um den Übergang für die Kinder erfolgreich zu gestalten. Nachfolgende Themen werden als besonders bedeutsam genannt: Austausch beider Institutionen zur Erarbeitung eines Konzeptes für den Übergang Übergang von Kindern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen zu: Entwicklung im Vorschul- und Schuleingangsalter Elternarbeit Bildungsdokumentation Schuleingangsdiagnostik Diese Themen entsprechen bzw. ergänzen die in 14b Abs. 2 KiBiz vorgegebenen Handlungsfelder. Die Kooperationen in den einzelnen Arbeitskreisen richten sich nach den stadtteilbedingten Themenbereichen. Sinnvoll ist, dass die einzelnen Arbeitskreise gemäß ihrer Situation Absprachen zur Kooperation treffen.

15 Gemeinsame Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte 14b Abs. 2 Nr. 5(KiBiz) 15 ( ) Zur Gestaltung des Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich gehören neben der intensiven Vorbereitung im letzten Jahr vor der Einschulung durch die Tageseinrichtung für Kinder insbesondere (...) 5. gemeinsame Informationsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigte, (...). Der Bereich der gemeinsamen Informationsveranstaltungen für Erziehungsberechtigte hat mit Einführung der Sprachstanderhebung im Jahr 2007 und den damit verbundenen zentral von den Schulträgern initiierten Informationsveranstaltungen eine Form gefunden, auf der sich weitere gemeinsame Veranstaltungen der Kooperationspartner im Sinne des KiBiz aufbauen lassen. Mögliche Themen sind Informationen für Erziehungsberechtigten über die Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtung für Kinder und Grundschule, rund um das Thema Schulanmeldung, zur Vorbereitung auf die Schuleingangsphase, zu Voraussetzungen zum Schriftspracherwerb zur Bedeutung der Pränumerik. Gemeinsame Konferenzen 14b Abs. 2 Nr. 6(KiBiz) ( ) Zur Gestaltung des Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich gehören neben der intensiven Vorbereitung im letzten Jahr vor der Einschulung durch die Tageseinrichtung für Kinder insbesondere (...) 6. gemeinsame Konferenzen zur Gestaltung des Übergangs in die Grundschule, (...). Beispiele für eine gemeinsame Konferenz können Gespräche zum Übergang sein.

16 Gemeinschaftliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 14b Abs. 2 Nr. 6 (KiBiz) 16 ( ) Zur Gestaltung des Übergangs vom Elementar- in den Primarbereich gehören neben der intensiven Vorbereitung im letzten Jahr vor der Einschulung durch die Tageseinrichtung für Kinder insbesondere (...) 6. gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Gemeinsame Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bieten den Kooperationspartnern die Möglichkeit, Themenaspekte der Arbeit am Übergang gemeinsam weiter zu entwickeln. Praktische Umsetzung Ziele und Inhalte von gemeinsamen Fortbildungen werden im Idealfall in gemeinsamer Verantwortung von Grundschule und Tageseinrichtung für Kinder erarbeitet. Die Initiative zur Durchführung einer gemeinsamen Fortbildung kann von allen Akteuren, die im Bereich Übergang Tageseinrichtung für Kinder zur Grundschule aktiv sind ausgehen: Tageseinrichtung für Kinder, Schule, Schulträger, Jugendhilfeträger, Schulamt. Beispiele für gemeinsame Fortbildungsthemen: Phonologische Bewusstheit, Pränumerik, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII, Unterrichtsinhalte der Eingangsklassen, Elternarbeit, Fortbildungsveranstaltung zur interkulturellen Sensibilisierung etc. Die Grundsätze für die Bildungsförderung für Kinder von 0 10 Jahren 4 bieten ebenfalls eine Grundlage, Themen für gemeinsame Fortbildungen zu entwickeln. Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen haben bereits stattgefunden. Eine Fortsetzung des gemeinsamen Fachaustausches aller Beteiligten wurde ausdrücklich gewünscht. Über die im KiBiz beschriebenen Gestaltungsfelder zum Übergang hinaus bieten sich noch weitere 4 Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhei n-westfalen/ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an - Entwurf - Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen im Prima rbereich in Nordrhein- Westfalen, 2010 MGFFI

17 Punkte an, die in einer Kooperationsvereinbarung berücksichtigt werden könnten. 17 Gemeinsame Projekte und Feste Gemeinsam geplante und durchgeführte Veranstaltungen von Tageseinrichtung für Kinder und Grundschule für Kinder und Erziehungsberechtigte zeigen Wirkungen sowohl im Umfeld der Einrichtungen (z. B. Bekanntheitsgrad in der Umgebung / im Stadtteil) als auch in den Einrichtungen selber (z.b. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Institutionen lernen sich bei gemeinsamen Planungen und Durchführungen von Festivitäten besser kennen). Beispiele für gemeinsame Veranstaltungen Veranstaltungen reichen von einem gemeinschaftlichen Ausflug bis zur Durchführung einer Projektwoche Inhalte und Umfang richten sich nach den Wünschen und Möglichkeiten der Beteiligten. Anlässe für die gemeinsame Planung bieten sich zahlreich, etwa: Sommerfest, Laternenausstellung, St. Martinszug, Spielnachmittage, Spiel- und Sportfeste, Lernwerkstatt, interkulturelle Feste

18 18 Kooperationskalender Ein Kooperationskalender bietet große Hilfe, um die Zusammenarbeit von Partnereinrichtungen zu planen, zu strukturieren und übersichtlich zu halten. Praktische Umsetzung Die Gestaltung eines Kooperationskalenders beruht auf gemeinsamen Absprachen. Der Kalender gibt beispielsweise Auskunft zu den geplanten Aktivitäten, über Datum, Veranstaltungsort und dauer zu den beteiligten Personenkreisen. Beispielhafte Aktivitäten in einem Kooperationskalender sind Ideen für Arbeitsabsprachen, Terminierung und Planung gemeinsamer Informationsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigte, Planungen und Vorbereitungen von gemeinsamen Festen und Veranstaltungen, Verabredungen zu gemeinsamen Fortbildungen, Hospitationstermine, Vereinbarungen zum Ablauf der Sprachfeststellungsverfahren, Zeitpunkte für Einschulungskonferenzen. Ein Beispiel für einen Kooperationskalender finden Sie im Serviceteil.

19 19 Einbeziehung der Eltern / Erziehungsberechtigen Erziehungsberechtigte sind für das Kind zentrale Akteure zur Gestaltung des Übergangs. Diese und weitere Akteure aus dem sozialen Umfeld motivieren die Kinder für den Schulstart. Auch wenn sie in der Kooperationsvereinbarung nicht direkt als Partner benannt sind, so stehen die Kinder und deren Erziehungsberechtigte selbstverständlich im Mittelpunkt der Aktivitäten zum Übergang. Praktische Umsetzung Nachfolgend werden einige Aspekte genannt, wie Erziehungsberechtigte bewusst in die Gestaltung des Übergangs einbezogen werden können: Entwicklungsgespräche mit Erzieherinnen und Erziehern über Beobachtungen zum Kind, Vereinbarung gemeinsamer Schritte, um das Kind im Übergang zu begleiten, Sensibilisierung für die Bedeutung einer offenen Kommunikation mit der GS, Informationen zu: Einverständniserklärung Bildungsdokumentation / DEIF (Dokumentation der erweiterten individuellen Förderung) / Kommunikation zwischen Kita / GS / Übergangsgespräche gemeinsam von den Einrichtungen gestalteter Informationsabend für Erziehungsberechtigte zum Übergang, Einladung zum Tag der offenen Tür Elternbegleitung beim Übergang Kita / Grundschule Ernst Rose/pixelio.de

20 IV. Serviceteil Weitere Muster für Kooperationsvereinbarungen können bei Bedarf im Kommunalen Bildungsbüro angefordert werden. Beispiel für den Aufbau von Kooperationsvereinbarungen 20 Kooperationsvereinbarung zwischen der Kita XXXX Adresse: XXX Ansprechpartnerin: XXX und der Grundschule XXX Adresse: XXX Ansprechpartnerin: XXX In Leverkusen haben sich stadtteilbezogene Arbeitskreise zum Übergang Kita Grundschule etabliert, welche sich nach den jeweiligen Sozialräumen richten. (Siehe Seite 25) Inhalte der Kooperation Die bestehende Kooperation soll eine in vertrauensvoller Weise gewachsene Zusammenarbeit darstellen, die sich in den vielen gemeinsamen Aktivitäten abzeichnet. Dies hat positive Auswirkungen auf die Elternarbeit und die bildungspädagogische Arbeit mit den Kindern. Ein wichtiges Ziel ist es, mit unserer Zusammenarbeit den gemeinsamen erzieherischen Auftrag so umzusetzen, dass sich der Institutionswechsel, d.h. der Übergang von der Tageseinrichtung für Kinder in die Grundschule, für die Kinder ohne Probleme vollziehen kann. Die Kinder sollen eine Begleitung durch die pädagogischen Mitarbeiterinnen der Kita XXXX und der Grundschule erfahren. Im Sinne der Erziehungsberechtigten und Kinder treffen sich die Leitungen der ortsansässigen Tageseinrichtungen für Kinder mit dem Leitungsteam der Grundschulen in den bestehenden Arbeitsgruppen (siehe Liste), um gemeinsame Aktivitäten vorzubereiten. Die Kooperation enthält folgende Inhalte: Gemeinsame Elternabende für die Erziehungsberechtigten der Vierjährigen Schnupperbesuch für die einzuschulenden Kinder Vorlesen durch ein ehemaliges Kindergartenkind am Vormittag Gegenseitige Hospitationen Gemeinsame Fortbildungstage zu speziellen Themen Teilnahme an der Einschulungsfeier und des -gottesdienstes der Schulkinder Wechselseitige Teilnahme an Festen z. B. Schulfest, Tag der offenen Tür Gemeinsame Elterngespräche mit Erziehungsberechtigten von Schulneulingen, bzw. einzuschulenden Kindern Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift

21 21 Muster Stadt Leverkusen Tageseinrichtung für Kinder: Entbindung der Schweigepflicht Städtische Tageseinrichtung für Kinder Damit alle bereits erhobenen Informationen für die Beratung und Förderung Ihres Kindes genutzt werden können, bitten wir Sie um eine Entbindung der Schweigepflicht. Ich / wir entbinden die Schule (Frau / Herrn ) die Frühfördereinrichtung (Frau / Herrn ) den Hausarzt / Kinderarzt (Frau / Herrn ) die Erziehungsberatungsstelle (Frau / Herrn ) den schulpsychologischen Dienst (Frau / Herrn ) die Ergotherapeutin / den Ergotherapeuten (Frau / Herrn ) die Logopädin / den Logopäden (Frau / Herrn ) die Klinik für Kinder- / Jugendpsychiatrie (Frau / Herrn ) die Therapiepraxis (Frau / Herrn ) das Jugendamt (Frau / Herrn ) gegenüber der Tageseinrichtung für Kinder und Frau / Herrn von der (ärztlichen) Schweigepflicht für unsere Tochter / unseren Sohn, geboren am,... Leverkusen,.. Unterschrift der Erziehungsberechtigten

22 22 Muster Stadt Leverkusen Name der Schule: Entbindung der Schweigepflicht für Grundschulen Damit alle bereits erhobenen Informationen für die Beratung und Förderung Ihres Kindes genutzt werden können, bitten wir Sie um eine Entbindung der Schweigepflicht. Ich / wir entbinden die Kindertagesstätte (Frau / Herrn ) die Frühfördereinrichtung (Frau / Herrn ) den Hausarzt / Kinderarzt (Frau / Herrn ) die Erziehungsberatungsstelle (Frau / Herrn ) den schulpsychologischen Dienst (Frau / Herrn ) die Ergotherapeutin / den Ergotherapeuten (Frau / Herrn ) die Logopädin / den Logopäden (Frau / Herrn ) die Klinik für Kinder- / Jugendpsychiatrie (Frau / Herrn ) die Therapiepraxis (Frau / Herrn ) das Jugendamt (Frau / Herrn ) gegenüber der Schule und der Lehrkraft Frau / Herrn von der (ärztlichen) Schweigepflicht für unsere Tochter / unseren Sohn, geboren am... Leverkusen,.. Unterschrift der Erziehungsberechtigten

23 23 Beispiel: Kooperationskalender des Arbeitskreises Kita Grundschule Stadtteil Beteiligte Einrichtungen:... Zeitraum Datum / Uhrzeit Aktivitäten Beteiligte Personen Oktober Hospitationen der Erzieher/innen in der Grundschule Erzieher/innen Lehrkräfte Verantwortliche: XXX November Vorlesen ehemaliger Kindergartenkinder in den Kitas Schulkinder Kita-Kinder Verantwortliche: XXX Februar Gemeinsamer Elternabend für die Erziehungsberechtigten der Vierjährigen Kinder Kitas Schulen Verantwortlich: XXX März Themen zur Einschulung Einschulende Lehrkräfte Erzieher/innen Verantwortlich: XXX

24 24 April Themen zu gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen Einschulende Lehrkräfte Erzieher/innen Verantwortlich: XXX Mai Gemeinsame Fortbildung zu unterschiedlichen Thematiken Lehrkräfte Erzieher/innen Verantwortlich: XXX Juni Schnupperbesuch der Schulneulinge in der Schule Kita-Kinder mit Erzieher/innen Schulkinder / Lehrkräfte Verantwortlich: XXX Je nach Anlass Gegenseitige Teilnahme an Festen Kitas, Schule Erziehungsberechtigte / Kinder Verantwortlich: XXX

25 25 Stadtteilbezogene Arbeitskreise zum Übergang Kita - Grundschule Informationsveranstaltungen über Fördermöglichkeiten von Kindern im Vorschulalter Hitdorf: Küppersteg: Manfort: Opladen: KGS St.-Stephanus-Schule, GGS Hans-Christian-Andersen-Schule, Kath. Kita St. Josef, Kita Rheinpiraten e.v. Kita AWO Ringstraße 73, Kita AWO (Ringstraße 77) GGS Kerschensteinerschule, GGS Im Steinfeld, Städt. Kita Kerschensteinerstraße, Städt. Kita Pestalozzistraße 7, Kath. Kita Christus König, Ev. Kita Alte Landstraße, Kita des Caritasverbandes Eschenweg, Städt. Kita Markusweg, Kath. Kita St. Stephanus GGS Regenbogenschule, Städt. Kita Borkumstraße, Städt. Kita Am Stadtpark, Städt. Kita Scharnhorststraße, Ev. Kita Johanneskirche, Kath. Kita St. Joseph, Kita Zappelmäuse e.v. GGS Opladen, KGS Remigiusschule, GGS Bergisch Neukirchen, DRK Kita Am Kettnersbusch Kath. Kita St. Elisabeth, Kath. Kita St. Remigius, Städt. Kita Adalbert-Stifter-Straße 10, Ev. Kita Am Bielert, Adalbert-Stifter-Straße 19 Städt. Kita Rat-Deycks-Straße, Kita Buddelkiste e.v., Kindertreff e.v., Städt. Kita Reuschenberger Straße, Städt. Kita Wuppertalstraße, Städt. Kita Hans-Schlehahn-Straße, Städt. Kita Kolpingstraße 4, Kath. Kita St. Michael, Städt. Kita Sandstraße, Ev. Kita Pastor-Scheibler-Straße, Montessori Kinderhaus Heilige Drei Könige, Städt. Kita Engelbertstraße

26 26 Quettingen: Rheindorf-Süd: Rheindorf-Nord: Rheindorf: GGS Herderstraße, GGS Im Kirchfeld, KGS Don-Bosco-Schule, Städt. Kita Werner Heisenberg, Städt. Kita Stralsunder Straße, Kath. Kita St. Maria Rosenkranzkönigin, Kath. Kita Maximilian Kolbe, Ev. Kita Herderstraße, Städt. Kita Am Quettinger Feld, Städt. Kita Lippe, Städt. Kita Im Dorf, Kath. Kita St. Anna, Ev. Kita Arche Noah, AWO Kita Kolberger Straße 93, Pari-Sozial Kita Feldsiefer Weg 12 KGS Burgweg, Städt. Kita An der Dingbank, Städt. Kita Auf dem End, Kath. Kita St. Aldegundis, Städt. Kita Deichtorstraße, Ev. Kita Burgweg 3 GGS Löwenzahnschule, Städt. Kita Pregelstraße, Städt. Kita Weichselstraße, Städt. Kita Netzestraße GGS Sternenschule, Städt. Kita Bodestraße, Städt. Kita Elbestraße, Kath. Kita Heilig Kreuz

27 27 Schlebusch: Wiesdorf: KGS Thomas-Morus-Schule, GGS Waldschule, GGS Morsbroicher Straße, KGS Gezelin-Schule, GGS Erich-Klausener-Schule, Städt. Kita Auermühle, Städt. Kita Morsbroicher Straße 79, Städt. Kita Am Telegraf, Kath. Kita Albertus-Magnus, Städt. Kita Oulustraße, Kath. Kita St. Andreas, Ev. Kita Von-Diergardt-Straße, Städt. Kita Kreuzbroicher Straße, Städt. Kita Tempelhofer Straße, Städt. Kita. Alkenrath, Kath. Kita St. Johannes der Täufer, Städt. Kita Am Gesundheitspark, GGS Heinrich-Lübke-Straße, KGS In der Wasserkuhl, GGS Astrid-Lindgren-Schule, Städt. Kita Max-Beckmann-Straße, AWO Tempelhofer-Straße, Städt. Kita. Spreestraße, Kath. Kita St. Franziskus, Kath. Kita. St. Matthias, Städt. Kitas Theodor-Heuss-Ring 62 und 132 Caritasverband Kita Am Steinberg 23 GGS Dönhoffstraße, KGS Dönhoffstraße, GGS Fontanestraße, Städt. Montessorihaus Dhünnstraße, Städt. Kita Dhünnstraße12 a, DRK Nobelstraße, DRK C.-Rumpff-Straße, DRK Walter-Flex-Straße, DRK Kurtekottenweg, Kath. Kita St. Hildegard, Ev. Kita Otto-Grimm-Straße, Städt. Kita Am Stadtpark, Kita Caritas Carl-Leverkus-Straße, Städt. Kita Nobelstraße, Kita Die Knirpse e.v.theodor-storm-straße, X-Kids Kita Kurtekottenweg 9

28 28 Lerntandems / Piloten Seit 2010 beteiligt sich die Stadt Leverkusen an dem landesweiten Projekt zur Entwicklung regionaler Bildungsnetzwerke mit drei Handlungsfeldern. So wurden für das Handlungsfeld Kita / Grundschule 4 Lerntandems bzw. Piloten ausgewählt, deren Standorte sich nach den Sozialräumen richteten. Als Lerntandem bezeichnet man eine Kooperation zwischen Kita und Schule. Die jeweiligen Partnereinrichtungen vereinbarten in einem Kooperationsvertrag gemeinsame Themenbereiche sowie die Anzahl der Austauschtreffen, welche nachfolgend aufgeführt sind. Stadtregion I Standort Rheindorf: GGS Sternenschule( Europaschule) / Familienzentrum (FZ) Zum Heiligen Kreuz (kath.) Themenbereiche: Lernwerkstatt Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen (z.b. Projektwochen, Tag der offenen Tür, Konferenzen / Dienstbesprechungen) Stadtregion II Standort Opladen: GGS Herzogschule / Am Kettnersbusch (DRK) Themenbereiche: Lernwerkstatt Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen Haus der kleinen Forscher Stadtregion III Standort Steinbüchel: GGS Heinrich-Lübke-Str. / Theodor-Heuss-Ring 62 (städt.) Themenbereiche: Lernwerkstatt Sprachförderkonzept Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen (z.b. Projektwochen, Tag der offenen Tür, Konferenzen / Dienstbesprechungen) Teilnahme an einem päd. Tag des Kitapersonals mit Lehrern Offenes Singen / Figurentheater Stadtregion IV Standort Wiesdorf: GGS Dönhoffstr. / Otto-Grimm- Str. (ev.) Themenbereiche: Sprachförderkonzept / Sprachbildung Erstellen eines Kooperationskalenders Erstellen eines Flyers Erstellen eines Übergangsbuches (wird noch umgesetzt) Offenes Singen Gemeinsame Ziele der vorgenannten Lerntandems / Piloten - Kennenlernen der jeweiligen pädagogischen Konzepte - Regelmäßige gegenseitige Hospitationen - Gegenseitiger Erfahrungsaustausch - Ermittlung der gegenseitigen Erwartungshaltung - Planung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen - Planung und Vorbereitung der Informationsveranstaltung für Eltern der Vierjährigen - Erstellen eines Kooperationskalenders

29 29

30 30 Anhang Kooperationen und Übergänge (KiBiz) 1. Zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz und zur Sicherung eines beständigen Bildungs- und Erziehungsprozesses des Kindes sollen insbesondere das pädagogische Personal in den Tageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen unter Berücksichtigung kleinräumiger Gebiets- und Sozialstrukturen miteinander, aber auch mit anderen Einrichtungen und Diensten, die ihren Aufgabenbereich berühren, zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit soll zum Wohl des Kindes, in einem gleichberechtigten, partnerschaftlichen Verhältnis und unter Beachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Kinder und ihrer Erziehungsberechtigte erfolgen. 2. Zur Ausgestaltung der örtlichen Kooperation zwischen Tageseinrichtungen und Tagespflegepersonen sollen Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden, die beispielsweise regelmäßigen Informationsaustausch sichern oder gemeinsame Fortund Weiterbildungsmaßnahmen und Veranstaltungen im Sozialraum enthalten. Das Jugendamt fördert die Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege. 14a Zusammenarbeit zur Frühförderung und Komplexleistung (KiBiz) Zur Unterstützung der Förderung von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder arbeiten diejenigen Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflegestellen, die Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreuen, unter regelmäßiger Einbeziehung der Eltern mit den Sozialhilfe-, den anderen Rehabilitationsträgern und den Leistungserbringern zusammen. Die Leistungen der Frühförderung und Komplexleistung können auch in den Räumlichkeiten der Tageseinrichtungen erbracht werden, soweit hierfür Vereinbarungen getroffen wurden und die Voraussetzungen für die Leistungserbringung in der Kindertageseinrichtung gegeben sind. Schulgesetz (SchulG) 1. Im 36 Abs. 1-2 SchulG zur Feststellung des Sprachstandes werden konkret Informations-veranstaltungen für Erziehungsberechtigte als Instrument zur Beratung über vorschulische Fördermöglichkeiten genannt. 5 Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern (SchulG) 1..Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen für Kinder in die Grundschule zusammen. 11 Grundschule(SchulG) 1. Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, führt hin zu systematischen Formen des Lernens und legt damit die Grundlage für die weitere

31 31 Schullaufbahn. Die Grundschule arbeitet mit den Erziehungsberechtigten, den Tageseinrichtungen für Kinder und den weiterführenden Schulen zusammen. 36 Vorschulische Beratung und Förderung, Feststellung des Sprachstandes (SchulG) 1. Der Schulträger lädt gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen die Erziehungsberechtigte, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden zu einer Informationsveranstaltung ein, in der die Erziehungsberechtigte über Fördermöglichkeiten im Elementarbereich und Primarbereich insbesondere auch über die Bedeutung kontinuierlich aufeinander aufbauender Bildungsprozesse beraten werden. 2. Das Schulamt stellt zwei Jahre vor der Einschulung fest, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Die Feststellung nach Satz 1 gilt bei Kindern als erfüllt, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, in der die sprachliche Bildung nach Maßgabe der 13c in Verbindung mit 13b des Kinderbildungsgesetzes vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 462) in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet ist. Beherrscht ein Kind nach der Feststellung nach Satz 1 die deutsche Sprache nicht hinreichend und wird es nicht nachweislich in einer Tageseinrichtung für Kinder sprachlich gefördert, soll das Schulamt das Kind verpflichten, an einem vorschulischen Sprachförderkurs teilzunehmen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass jedes Kind vom Beginn des Schulbesuchs an dem Unterricht folgen und sich daran beteiligen kann. Die Schulen sind verpflichtet, das Schulamt bei der Durchführung der Sprachstandsfeststellung zu unterstützen; hierbei ist auch eine Zusammenarbeit mit den Tageseinrichtungen für Kinder und der Jugendhilfe anzustreben. 3. Bei der Anmeldung zur Grundschule stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Die Schule soll Kinder ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichten, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden. Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend.

Bildungsstadt Recklinghausen. Recklinghäuser Bildungsvereinbarung

Bildungsstadt Recklinghausen. Recklinghäuser Bildungsvereinbarung Bildungsstadt Recklinghausen Recklinghäuser Bildungsvereinbarung Recklinghäuser Bildungsvereinbarung Bildungspakt zur gemeinsamen Umsetzung einer ganzheitlichen Sprachförderung in den Familien, Kindertageseinrichtungen,

Mehr

Recklinghäuser Bildungsvereinbarung

Recklinghäuser Bildungsvereinbarung Recklinghäuser Bildungsvereinbarung Recklinghäuser Bildungsvereinbarung Bildungspakt zur gemeinsamen Umsetzung einer ganzheitlichen Sprachförderung in den Familien, Kindertageseinrichtungen, Schulen im

Mehr

GEMEINSAME GESTALTUNG DES ÜBERGANGS VON DER KINDERTAGESEINRICHTUNG IN DIE GRUNDSCHULE

GEMEINSAME GESTALTUNG DES ÜBERGANGS VON DER KINDERTAGESEINRICHTUNG IN DIE GRUNDSCHULE GEMEINSAME GESTALTUNG DES ÜBERGANGS VON DER KINDERTAGESEINRICHTUNG IN DIE GRUNDSCHULE Fachtagung Aktuelle Herausforderungen in der Kooperation von Jugendhilfe und Schule am 27.01.2015 in Münster Veranstalter:

Mehr

Übergang. Kindertageseinrichtung Grundschule leicht gemacht. Handreichung zur Kooperation

Übergang. Kindertageseinrichtung Grundschule leicht gemacht. Handreichung zur Kooperation Übergang Kindertageseinrichtung Grundschule leicht gemacht Handreichung zur Kooperation Alexander Dreher/pixelio.de Redaktion: Redaktionsgruppe des Fachforums Übergang Kindertageseinrichtung Grundschule

Mehr

Förderung anschlussfähiger Bildung in Übergängen Kindertageseinrichtung - Grundschule

Förderung anschlussfähiger Bildung in Übergängen Kindertageseinrichtung - Grundschule Kreisverwaltung Kleve Postfach 15 52 47515 Kleve www.kle.rbn.nrw.de Fachbereich: Zentrale Verwaltung Abteilung: 1.3 - Bildungsbüro Dienstgebäude: Nassauerallee 15-23, Kleve Telefax: 02821 85-151 Ansprechpartner/in:

Mehr

Handlungsschritte Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung

Handlungsschritte Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung Jugendamt - Handlungsschritte Welche Aufgaben nimmt das Jugendamt Bielefeld bei der Neuausrichtung der Sprachbildung (Vgl. 22, 45 SGB VIII, 13 KiBiz) wahr? Abstimmung der Zusammenarbeit mit den Trägern

Mehr

Kooperationsvereinbarung zwischen

Kooperationsvereinbarung zwischen Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Programm: Bildung braucht Sprache ABa, Stand 19.09.2016 Kooperationsvereinbarung zwischen Kindertageseinrichtung (Kita) und Offene Ganztagsgrundschule () zur Ausgestaltung

Mehr

Kooperation Kindergarten- Grundschule eine notwendige Schlüsselaufgabe

Kooperation Kindergarten- Grundschule eine notwendige Schlüsselaufgabe Kooperation Kindergarten- Grundschule eine notwendige Schlüsselaufgabe Vorstellung der Zusammenarbeit Kindergarten-Grundschule in der Stadt und im Kreis Paderborn/NRW Regionalkonferenz Die Leitungen von

Mehr

Storchenschule Schöneiche Dorfaue 17-19, Schöneiche / Tel.: (030) / Fax: (030)

Storchenschule Schöneiche Dorfaue 17-19, Schöneiche / Tel.: (030) / Fax: (030) Storchenschule Schöneiche Dorfaue 17-19, 15566 Schöneiche / Tel.: (030) 6 4 9 54 94 / Fax: (030) 22 17 11 45 Konzept r Gestaltung des Übergangs von der r Grundschule 1. Einleitung 2. Rechtliche Grundlagen

Mehr

der Neckargemünder Kindergärten und der Grundschule Neckargemünd

der Neckargemünder Kindergärten und der Grundschule Neckargemünd der Neckargemünder Kindergärten und der Grundschule Neckargemünd September 2016 INHALT 1. Verzeichnis der kooperierenden Einrichtungen 2. Gemeinsame pädagogische Grundlagen 3. Jahresplan 4. Anhang 4.1

Mehr

Der Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort

Der Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Der Rosenheimer Weg Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Diese Vereinbarung entstand mit großem Engagement und in enger Kooperation folgender Beteiligter: Amt für Kinder, Jugendliche

Mehr

Informationsveranstaltung für die Eltern 4-jähriger Kinder

Informationsveranstaltung für die Eltern 4-jähriger Kinder Stadt Brühl Informationsveranstaltung für die Eltern 4-jähriger Kinder am Fachbereiche Schule und Sport und Kinder, Jugendpflege, Familie und Demographie 1 Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung

Mehr

Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption

Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption für Kindertageseinrichtungen in Orientierungshilfe zur Umsetzung der Regelungen in

Mehr

Schule, Martin-Luther-Straße, von-diergardt-straße, vorbei an der Freiherr-vom-Stein-Schule, Morsbroicher Straße, Schule

Schule, Martin-Luther-Straße, von-diergardt-straße, vorbei an der Freiherr-vom-Stein-Schule, Morsbroicher Straße, Schule Martinszüge 2014 in Leverkusen: Grund- und Förderschulen 05.11.2014 bis 13.11.2014 Mittwoch, 05.11.14 Sternenschule (Leverkusen-Rheindorf), Masurenstraße, Elbestraße, Königsberger Platz, Memelstraße, durch

Mehr

Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption

Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen Orientierungshilfe zur Umsetzung

Mehr

Der Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Fortschreibung

Der Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Fortschreibung Der Rosenheimer Weg Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort - 1. Fortschreibung 2017 - Diese Vereinbarung entstand mit großem Engagement und in enger Kooperation folgender Beteiligter:

Mehr

Dokumentation. Monat Was wird gemacht Verantwort. August Einschulung Schule lädt Kita ein. September

Dokumentation. Monat Was wird gemacht Verantwort. August Einschulung Schule lädt Kita ein. September 1 August Einschulung lädt Kita ein umfassende professionelle Kooperation auf Augenhöhe September Grundlegende Info zur Anmeldung für Eltern des folgenden Schuljahres Schweigepftsentbindung Tag der offenen

Mehr

Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden

Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden Informationsveranstaltung für Eltern nach 36 Schulgesetz NRW Der Schulträger lädt gemeinsam mit

Mehr

Was wird gemacht. Verantwortlich KiTa Einladung an Schule. Zeitraum

Was wird gemacht. Verantwortlich KiTa Einladung an Schule. Zeitraum Kooperationskalender für das Schul- und Kitajahr 2015/2016 Stand Oktober 2015 Netzwerkverbund: Ev. Familienzentrum Westkotter Str., Städt. Kita und Familienzentrum Märkische Str.; Städt. Kita und Familienzentrum

Mehr

Zusammenfassung der Befragung in den Schulen zum Übergang Kita- Schule

Zusammenfassung der Befragung in den Schulen zum Übergang Kita- Schule Zusammenfassung der Befragung in den Schulen zum Übergang Kita- Schule - 31 Schulen wurden angefragt o 1 Gemeinschaftsschule, 1 Förderzentrum, 1 Leistungssportzentrum o 3 freie Schulen - mit Stand 3.9.213

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN ELTERNINFORMATIONSVERANSTALTUNG 2 JAHRE VOR DER EINSCHULUNG ZUR

HERZLICH WILLKOMMEN ELTERNINFORMATIONSVERANSTALTUNG 2 JAHRE VOR DER EINSCHULUNG ZUR HERZLICH WILLKOMMEN ZUR ELTERNINFORMATIONSVERANSTALTUNG 2 JAHRE VOR DER EINSCHULUNG ÜBERBLICK Information über die Bildungsförderung von 0-10 jährigen Kindern Gesetzliche Grundlagen/ Informationen Gegenüberstellung

Mehr

Grundzüge der fachlichen Umsetzung der zusätzlichen Sprachförderangebote

Grundzüge der fachlichen Umsetzung der zusätzlichen Sprachförderangebote Grundzüge der fachlichen Umsetzung der zusätzlichen Sprachförderangebote Gemäß 36 Abs. 2 Schulgesetz sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder zwei Jahre vor der Einschulung zur Teilnahme an Sprachstandfeststellungsverfahren

Mehr

Im Stadtgebiet Leverkusen sollen in diesem Jahr in der Zeit vom bis nachfolgend aufgeführte Martinszüge durchgeführt werden:

Im Stadtgebiet Leverkusen sollen in diesem Jahr in der Zeit vom bis nachfolgend aufgeführte Martinszüge durchgeführt werden: 10.10.18 Martinszüge 2018 Im Stadtgebiet Leverkusen sollen in diesem Jahr in der Zeit vom 07.11.2018 bis 14.11.2018 nachfolgend aufgeführte Martinszüge durchgeführt werden: Mittwoch, 07.11.2018 GGS Dönhoffstr.

Mehr

Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen

Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen Veranstaltung Brücken bauen am 18. April 2016 in Schwerte 2 Neuausrichtung der Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. Dez. II 09/18

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung. Dez. II 09/18 Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung für Eltern der 4 jährigen Kinder Übergang Kita Schule Herr Aguirre-Ramke (Familienzentrum am Bollenberg) Frau Schlaack (GGS Bollenberg) Ziel: Brücken bauen

Mehr

Konzept für den Übergang Kindertageseinrichtung - Grundschule

Konzept für den Übergang Kindertageseinrichtung - Grundschule Stand 2012 Konzept für den Übergang Kindertageseinrichtung - Grundschule Freiherr-vom-Stein Schule Grundschule der Stadt Hagen Lindenstraße 16a 58089 Hagen Konzept für den Übergang Kindertageseinrichtung

Mehr

Gestaltung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule Kooperationspartner: Kindertagesstätte Schule Gesundheitsamt Elternhaus

Gestaltung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule Kooperationspartner: Kindertagesstätte Schule Gesundheitsamt Elternhaus Schulamt für die Stadt Bochum 1 Gestaltung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule Kooperationspartner: Kindertagesstätte Schule Gesundheitsamt Elternhaus Zeit Aktivität / Maßnahme

Mehr

Gemeinsamer Orientierungsrahmen. Kindertagesbetreuung und Grundschule im Land Brandenburg- GOrBiKs. Bremen, 19./

Gemeinsamer Orientierungsrahmen. Kindertagesbetreuung und Grundschule im Land Brandenburg- GOrBiKs. Bremen, 19./ Gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule im Land Brandenburg- GOrBiKs Bremen, 19./20.02.2009 Gefördert als BLK-Programm vom 01.02.2005-31.12.2006 Implementierungs-

Mehr

Empfehlungen zur Gestaltung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule

Empfehlungen zur Gestaltung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule STADT BIELEFELD Amt für Integration und interkulturelle Angelegenheiten Niederwall 23 33602 Bielefeld Auskunft geben: Birgit May Tel.: 0521 / 51 80 91 Arbeiterwohlfahrt (AWO) Ostwestfalen-Lippe e. V. Detmolder

Mehr

Sprachbrücken Kitas und Grundschulen erproben die Umsetzung des Orientierungsrahmens für durchgängige Sprachbildung

Sprachbrücken Kitas und Grundschulen erproben die Umsetzung des Orientierungsrahmens für durchgängige Sprachbildung Sprachbrücken Kitas und Grundschulen erproben die Umsetzung des Orientierungsrahmens für durchgängige Sprachbildung Bildungsforum Ruhr am 16. Mai 2017 in Dortmund Andrea Molkentin und Nina Fresen Stadt

Mehr

Zukunft Lernen NRW Bildung für nachhaltige Entwicklung. in der Elementarbildung in NRW. Dortmund, der

Zukunft Lernen NRW Bildung für nachhaltige Entwicklung. in der Elementarbildung in NRW. Dortmund, der Zukunft Lernen NRW Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Elementarbildung in NRW Dortmund, der 23.04.2015 Globales Lernen in Kindergärten Rahmenbedingungen und Konzepte Rahmenbedingungen Grundsätze

Mehr

Vorschulische Sprachförderung

Vorschulische Sprachförderung Vorschulische Sprachförderung (Für einen Vortrag vor Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrichtungen wurden die folgenden Auszüge aus amtlichen Texten zusammengestellt. Die mündlich vorgetragene Kommentierung

Mehr

Was Sie über Tagesmütter, Kindergarten, Einschulung wissen wollen

Was Sie über Tagesmütter, Kindergarten, Einschulung wissen wollen Was Sie über Tagesmütter, Kindergarten, Einschulung wissen wollen 29.11.2010 Fr. Specht, SER-Vorstand I II Wie finde ich eine Tagesmutter? Wissenswertes über die Kindergartenzeit III Vorschulkinder und

Mehr

Kindertagesstätten Grundschule

Kindertagesstätten Grundschule mögliche Bausteine eines Übergangsverfahrens: Kindertagesstätten Grundschule Zeit Maßnahme Wer ist beteiligt? Bezug: Gesetze/Rechtsverordnungen 1 2 Einschulung Einschulung Elterninfoabende Vorschulische

Mehr

Konzept. Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder. Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, Hövelhof 05257/

Konzept. Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder. Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, Hövelhof 05257/ Konzept Zur gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder Kommunaler Kindergarten Schulstrasse 2, 33161 Hövelhof 05257/5009-710 Träger: Gemeinde Hövelhof Schlossstraße 14 33161 Hövelhof

Mehr

Information über die geplante Weiterbildung als. Multiplikatorin/Multiplikator. zur Durchführung von Qualifizierungsangeboten einer

Information über die geplante Weiterbildung als. Multiplikatorin/Multiplikator. zur Durchführung von Qualifizierungsangeboten einer 0 B'ÿ/! Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung Information über die geplante Weiterbildung als Multiplikatorin/Multiplikator zur Durchführung von Qualifizierungsangeboten

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung Zwischen Vereinsname (Vereinskennziffer) NRW bewegt seine KINDER! (a) - Kinderfreundlicher Verein (b) Kein Inhalt, falls leer Musterstr. 2 und Kindertagesstätte Name der Einrichtung

Mehr

Schulrechtsänderungsgesetz NRW: Regierungsentwurf - Stand: Hier: Neuerungen für die Zusammenarbeit von JH und Schule

Schulrechtsänderungsgesetz NRW: Regierungsentwurf - Stand: Hier: Neuerungen für die Zusammenarbeit von JH und Schule Landesjugendamt und Westfälische Schulen Az.: 50 Münster, 05.04.2006 Schulrechtsänderungsgesetz NRW: Regierungsentwurf - Stand: 28.03.2006 Hier: Neuerungen für die Zusammenarbeit von JH und Schule Hinweis:

Mehr

VOM SPRACHHEILKINDERGARTEN ZUM SPRACHKOMPETENZZENTRUM WEITERENTWICKLUNG, VERNETZUNG UND ÖFFNUNG

VOM SPRACHHEILKINDERGARTEN ZUM SPRACHKOMPETENZZENTRUM WEITERENTWICKLUNG, VERNETZUNG UND ÖFFNUNG VOM SPRACHHEILKINDERGARTEN ZUM SPRACHKOMPETENZZENTRUM WEITERENTWICKLUNG, VERNETZUNG UND ÖFFNUNG SÄULEN DES SPRACHKOMPETENZZENTRUMS PARITÄTISCHES SPRACHKOMPETENZZENTRUM Gifhorn Zusammenarbeit mit Logopädischen

Mehr

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft

Mehr

(Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom / Beschluss der Kultusministerkonferenz vom )

(Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom / Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Jugend- und Familienministerkonferenz Den Übergang von der Tageseinrichtung für Kinder in die Grundschule sinnvoll und wirksam gestalten Das Zusammenwirken von Elementarbereich und Primarstufe optimieren

Mehr

Ist Bildung messbar? Dokumentation frühkindlicher Bildung. Ist Bildung messbar? Ist Bildung messbar? Rechtliche Grundlagen.

Ist Bildung messbar? Dokumentation frühkindlicher Bildung. Ist Bildung messbar? Ist Bildung messbar? Rechtliche Grundlagen. st Bildung messbar? Dokumentation frühkindlicher Bildung 1 st Bildung messbar? Ablauf 1. Rechtliche Grundlagen 2. Aktuelles zur Dokumentation der Alltagsintegrierten Sprachbildung 3. Zum Verhältnis von

Mehr

Kooperationsvertrag. Gemeinde Lehre Marktstraße Lehre Tel.: 05308/699-0

Kooperationsvertrag. Gemeinde Lehre Marktstraße Lehre Tel.: 05308/699-0 Kooperationsvertrag Gemeinde Lehre Marktstraße 10 38165 Lehre Tel.: 05308/699-0 www.gemeindelehre.de Lehre Eitelbrotstraße 37 38165 Lehre Tel.: 05308/6352 E-mail: Kita.Lehre@gemeinde-lehre.de Grundschule

Mehr

Kooperationsvertrag. zwischen. der Grundschule Salzdahlum, Wolfenbüttel. und. der Kindertagesstätte Regenbogen Salzdahlum, Wolfenbüttel

Kooperationsvertrag. zwischen. der Grundschule Salzdahlum, Wolfenbüttel. und. der Kindertagesstätte Regenbogen Salzdahlum, Wolfenbüttel Kooperationsvertrag zwischen der Grundschule Salzdahlum, Wolfenbüttel und der Kindertagesstätte Regenbogen Salzdahlum, Wolfenbüttel gemäß 25 NSchG Vorbemerkung: Die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte

Mehr

I. Vorschulischer Bereich und Übergang in die Schule

I. Vorschulischer Bereich und Übergang in die Schule I. Vorschulischer Bereich und Übergang in die Schule I.1 Gemeinsame pädagogische Grundlagen von Kindertageseinrichtungen und Schulen (Grundschulen, Sonderschulen) Tageseinrichtungen und Schulen tragen

Mehr

Informationsabend der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen in Gevelsberg

Informationsabend der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen in Gevelsberg Informationsabend der Kindertageseinrichtungen und der Grundschulen in Gevelsberg 08.02.2012 Zusammenarbeit von Kita und Schule Der Auftrag der Kindertageseinrichtung lässt sich nur in vertrauensvoller

Mehr

Gemeinsames Lernen an der Sternenschule

Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Im Schuljahr 2011 / 2012 hat sich das Kollegium der Sternenschule gemeinsam auf den Weg zur inklusiven Schulentwicklung gemacht. Seitdem nehmen auch Kinder mit festgestelltem

Mehr

I. 2 Sonderpädagogische Beratungsstellen, Frühförderung und der Übergang in die Schule

I. 2 Sonderpädagogische Beratungsstellen, Frühförderung und der Übergang in die Schule I. 2 Sonderpädagogische Beratungsstellen, Frühförderung und der Übergang in die Schule Die von Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen ist ein wichtiger Baustein im Diagnose-, Förder- und Therapiesystem

Mehr

6. Unsere Zusammenarbeit mit Eltern

6. Unsere Zusammenarbeit mit Eltern 6. Unsere Zusammenarbeit mit Eltern Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger pädagogischer Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Grundlagen der Elternarbeit Die Elternarbeit fußt auf dem Kinderbildungsgesetz

Mehr

Leitbild Bildung des Landkreises Elbe-Elster

Leitbild Bildung des Landkreises Elbe-Elster Leitbild Bildung des Landkreises Elbe-Elster Bildungsleitbild für den Landkreis Elbe-Elster Mit unserem Bildungsleitbild definieren wir die Ziele und setzen den Rahmen für die Gestaltung der Bildungslandschaft

Mehr

Wie passt das zusammen? Bildungs- und Lehrpläne der Länder und das Haus der kleinen Forscher. Am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen

Wie passt das zusammen? Bildungs- und Lehrpläne der Länder und das Haus der kleinen Forscher. Am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen Wie passt das zusammen? Bildungs- und Lehrpläne der Länder und das Haus der kleinen Forscher Am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen Worum geht s? Jedes Bundesland hat eigene Bildungs- und Lehrpläne.

Mehr

Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis

Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis Handreichung für die Zusammenarbeit von allgemein bildender sowie beruflicher Schule und Lehrkräften dezentraler Systeme der Erziehungshilfe

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen dem Träger/ der Kindertageseinrichtung Name:.. Anschrift:. Telefon:.. / E-Mail:..... Ansprechpartner/-in:... und der Frühförderstelle/ dem Heilmittelerbringer Name:..

Mehr

Ausschreibung Inklusion in der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Hessen Kita öffnet sich in den Sozialraum (Arbeitstitel)

Ausschreibung Inklusion in der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung in Hessen Kita öffnet sich in den Sozialraum (Arbeitstitel) Jedes Kind hat andere Entwicklungspotentiale und Lernbedürfnisse, hat seine eigenen Lernwege und sein eigenes Lerntempo. (Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan) Ausschreibung Inklusion in der Frühkindlichen

Mehr

MEIN WEG IN DIE GRUNDSCHULE

MEIN WEG IN DIE GRUNDSCHULE MEIN WEG IN DIE GRUNDSCHULE Informationsveranstaltung für Eltern zwei Jahre vor der Einschulung 05.04.2017 Wir sprechen über Ihre Kinder, sie stehen im Mittelpunkt mit ihrer Individualität, ihrer Unterschiedlichkeit,

Mehr

Vereinigung Westfälischer Museen e.v. Rahmenvereinbarung. zwischen. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Vereinigung Westfälischer Museen e.v. Rahmenvereinbarung. zwischen. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Vereinigung Westfälischer Museen e.v Rahmenvereinbarung zwischen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration des

Mehr

Vorlaufkurs an der LWS. Konzept

Vorlaufkurs an der LWS. Konzept !! 1 Vorlaufkurs an der LWS Konzept 1. Vorüberlegungen Vorschulkinder sind in Deutschland vielfach für den Schulstart nicht ausreichend gerüstet. Schulanfänger haben zum Teil nicht gelernt, Sprache als

Mehr

Leitbild Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Freiburg

Leitbild Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Freiburg Leitbild Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Freiburg Stand 21.11.2011 Präambel Die Stadt Freiburg schafft und erhält positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder-,

Mehr

Landkreis Gifhorn Samtgemeinde Hankensbüttel

Landkreis Gifhorn Samtgemeinde Hankensbüttel Landkreis Gifhorn Samtgemeinde Ziel Rechtliche Grundlagen Regionale Ausgangslage Vernetzung Ziele in der Zusammenarbeit Gemeinsames Bildungsverständnis Der Kooperationskalender Kinder Eltern Gemeinsam

Mehr

Erneuerung der Kooperationsvereinbarung zwischen den

Erneuerung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Erneuerung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Kindergärten Die kleinen Strolche Pewsum, Marienkäfer Woquard, Groothusen und der Grundschule Pewsum Mit dieser Kooperationsvereinbarung verfolgen die

Mehr

Kooperationsvereinbarung. LandesMusikRat NRW e.v. Landesarbeitsgemeinschaft. der Arbeiterwohlfahrt in NRW. Offenen Ganztagsgrundschulen in NRW

Kooperationsvereinbarung. LandesMusikRat NRW e.v. Landesarbeitsgemeinschaft. der Arbeiterwohlfahrt in NRW. Offenen Ganztagsgrundschulen in NRW Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen Kooperationsvereinbarung zwischen dem LandesMusikRat NRW e.v. und der Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt in NRW zur Zusammenarbeit im Rahmen der

Mehr

SIG: II-Vo Übergang Kindergarten-Grundschule Einverständniserklärung der Eltern

SIG: II-Vo Übergang Kindergarten-Grundschule Einverständniserklärung der Eltern SIG: II-Vo Übergang Kindergarten-Grundschule Einverständniserklärung der Eltern Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Unterricht

Mehr

Kirchliche Kooperationspartner

Kirchliche Kooperationspartner Rahmenvereinbarung zur schulisch-kirchlichen Kooperation zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs,

Mehr

Quelle: Fundstelle: GVOBl. M-V 2011, 4 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: GVOBl. M-V 2011, 4 Gliederungs-Nr: Amtliche Abkürzung: FrühKiBiVO M-V Ausfertigungsdatum: 28.12.2010 Gültig ab: 01.01.2011 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVOBl. M-V 2011, 4 Gliederungs-Nr: 226-4-6 Verordnung über die inhaltliche

Mehr

Zusammenarbeit Kindergarten - Grundschule. Projektkoordination

Zusammenarbeit Kindergarten - Grundschule. Projektkoordination Zusammenarbeit Kindergarten - Grundschule Leitfaden 1. Ziele des Landesprogramms 2. Rechtliche Grundlagen 3. Struktur des Landesprogramms 4. Beratungsteams 5. Modellprojekte 6. Wissenschaftliche Begleitung

Mehr

IHK Schule Wirtschaft

IHK Schule Wirtschaft IHK Schule Wirtschaft Verständnis fördern Praxisorientierung verstärken Ausbildungsreife verbessern Inhaltsverzeichnis 1. Ziel einer Kooperation zwischen Schule und 2. Vorschlag des Ablaufs bis zur Kooperationsvereinbarung

Mehr

Die Entwicklung der Schulsozialarbeit

Die Entwicklung der Schulsozialarbeit Die Entwicklung der Schulsozialarbeit aus Sicht der Bildungsadministration Ulrich Thünken Ministerium für Schule und Weiterbildung Referat 524 Gliederung 1. Schule heute: Ein Bild voller Widersprüche 2.

Mehr

Leitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern

Leitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern Leitfaden zur Elternarbeit zwischen den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und den Eltern Präambel Eltern und Erzieher tragen eine gemeinsame Verantwortung

Mehr

Auf dem Weg Sylvia Decker GGS Die Brücke

Auf dem Weg Sylvia Decker GGS Die Brücke 0 GGS: 365 Schülerinnen und Schüler 50 davon mit unterschiedlichem sonderpädagogischen Förderbedarf OGS: 185 Schülerinnen und Schüler 27 davon mit unterschiedlichem sonderpädagogischen Förderbedarf Personal

Mehr

Wie findet Sprachförderung in der Kindertageseinrichtung statt?

Wie findet Sprachförderung in der Kindertageseinrichtung statt? Wie findet Sprachförderung in der Kindertageseinrichtung statt? Zitat: Die Grenzen meiner Sprache sind die Grenzen meiner Welt Der Sprachbaum Sprachkompetenz ist eine Schlüsselkompetenz Kommunikation durchzieht

Mehr

4.7 Integration von Kindern mit Behinderungen

4.7 Integration von Kindern mit Behinderungen Qualitätsmerkmal für evangelische Tageseinrichtungen für Kinder 4.7 Integration von Kindern mit Behinderungen Im Grundgesetz ist verankert, dass alle Menschen gleichgestellt sind, behinderte wie nicht

Mehr

Eßkamp Oldenburg LEITBILD

Eßkamp Oldenburg LEITBILD Eßkamp 126 26127 Oldenburg LEITBILD Wir schaffen ein respektvolles Lernklima im Lebe nsraum Schule. Unser Lehren und Lerne n berücksichtigt die individuelle Situation aller Schülerinnen und Schüler. Unsere

Mehr

Frühkindliche Bildung in Hessen

Frühkindliche Bildung in Hessen Frühkindliche Bildung in Hessen Gesamtkonzept des Landes Hessen zur sprachlichen Bildung und Förderung im Elementar- und Primarbereich Frankfurt, 09. November 2015 Gesamtkonzept des Landes Hessen zur sprachlichen

Mehr

Leitbild der KiTa Aller-Hand der katholischen Kirchengemeinde St. Remigius

Leitbild der KiTa Aller-Hand der katholischen Kirchengemeinde St. Remigius Leitbild der KiTa Aller-Hand der katholischen Kirchengemeinde St. Remigius Seite 1 von 15 Im Jahre 1997 wurde aus unserem Regelkindergarten eine Kindertagesstätte, die neben Kindergartenkindern auch Tages-

Mehr

Braunschweiger Elternnetzwerk

Braunschweiger Elternnetzwerk Braunschweiger Elternnetzwerk Stadt Braunschweig, Sozialreferat, Büro für Migrationsfragen Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen e.v. 1. Struktur Vereine l MSO'en

Mehr

WEITERENTWICKLUNG, VERNETZUNG UND ÖFFNUNG IM LANDKREIS GIFHORN SÄULEN DES SPRACHKOMPETENZZENTRUMS. PARITÄTISCHES SPRACHKOMPETENZZENTRUM Gifhorn

WEITERENTWICKLUNG, VERNETZUNG UND ÖFFNUNG IM LANDKREIS GIFHORN SÄULEN DES SPRACHKOMPETENZZENTRUMS. PARITÄTISCHES SPRACHKOMPETENZZENTRUM Gifhorn VOM SPRACHHEILKINDERGARTEN ZUM SPRACHKOMPETENZZENTRUM WEITERENTWICKLUNG, VERNETZUNG UND ÖFFNUNG IM LANDKREIS GIFHORN SÄULEN DES SPRACHKOMPETENZZENTRUMS PARITÄTISCHES SPRACHKOMPETENZZENTRUM Gifhorn Sprachheilkindergarten

Mehr

5. Zusammenarbeit mit Eltern

5. Zusammenarbeit mit Eltern 5. Zusammenarbeit mit Eltern 5.1 5.3 5.1 Erziehungspartnerschaft Unter Erziehungspartnerschaft verstehen wir die gemeinsame Verantwortung für das Wohl des Kindes. Wir legen Wert auf einen vertrauensvollen

Mehr

Ist Bildung messbar? Ist Bildung messbar? Ist Bildung messbar? Rechtliche Grundlagen. Ablauf

Ist Bildung messbar? Ist Bildung messbar? Ist Bildung messbar? Rechtliche Grundlagen. Ablauf Ist Bildung messbar? Dokumentation frühkindlicher Bildung 1 Ist Bildung messbar? Ablauf 1. Rechtliche Grundlagen 2. Aktuelles zur Dokumentation der Alltagsintegrierten Sprachbildung 3. Zum Verhältnis von

Mehr

Mein Sprachlerntagebuch

Mein Sprachlerntagebuch Mein Sprachlerntagebuch Mein Sprachlerntagebuch Ablauf 1. Die Erarbeitung und Erprobung 2. Prinzipien, Ziele, Aufbau und Inhalt 3. Einblicke in das Sprachlerntagebuch 4. Häufig gestellte Fragen 1. Die

Mehr

Literaturhinweise für die Arbeit an diesem Thema:

Literaturhinweise für die Arbeit an diesem Thema: 6.2.5 Erziehungs- und Bildungspläne Literaturhinweise für die Arbeit an diesem Thema: Materialien des Fachbereichs Kindertagesstätten im Zentrum Bildung der EKHN (http://kita.zentrumbildung-ekhn.de/service/publikationen/):

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Inklusives SGB VIII Sozialgesetzbuch

Mehr

Energiebericht Fachbereich Gebäudewirtschaft

Energiebericht Fachbereich Gebäudewirtschaft Energiebericht 24 Fachbereich Gebäudewirtschaft Stand Dezember 24 Energiebericht 24 Gebäudewirtschaft -Energiemanagement - I m p r e s s u m C o p y r i g h t / 2 5 S t a d t L e v e r k u s e n A l l

Mehr

Weiterbildungsprogramm zur Qualitätsentwicklung im Übergang mit dem Paderborner Qualitätsstern. Netzwerk Übergang Kita - Grundschule

Weiterbildungsprogramm zur Qualitätsentwicklung im Übergang mit dem Paderborner Qualitätsstern. Netzwerk Übergang Kita - Grundschule Förderer und Kooperationspartner: Weiterbildungsprogramm zur Qualitätsentwicklung im Übergang mit dem Paderborner Qualitätsstern Netzwerk Übergang Kita - Grundschule Donnerstag, 7. Dezember 2017 14.30

Mehr

KITASCHULEHORT Kooperation im Schnittfeld formeller und informeller Bildung

KITASCHULEHORT Kooperation im Schnittfeld formeller und informeller Bildung KITASCHULEHORT Kooperation im Schnittfeld formeller und informeller Bildung nonformal Was fällt Ihnen ein, wenn Sie an nonformale bzw. formale Bildung formal denken? nonformal selbstbestimmt frei gebunden

Mehr

Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung konkret. Der Übergang von der Kita zur Grundschule Fachtagung 21. November 2011 Köln

Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung konkret. Der Übergang von der Kita zur Grundschule Fachtagung 21. November 2011 Köln Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung konkret Der Übergang von der Kita zur Grundschule Fachtagung 21. November 2011 Köln Dipl. Päd. Susanne Spornhauer Regionales Bildungsbüro Olpe Einige statistische

Mehr

Mit Sprache Brücken bauen: Salzkotten,

Mit Sprache Brücken bauen: Salzkotten, Mit Sprache Brücken bauen: Salzkotten, 02.12.2010 Ziele des Projektes Die Sprachentwicklung der Kinder wird optimal und effizient gefördert Grundschulen und Kitas lernen die Sprachförderarbeit der anderen

Mehr

Zusammenarbeit der Kitas und der Grundschule in Köln-Lindweiler. Bildungsdokumentation seitens der Kitas sind herzlich willkommen.

Zusammenarbeit der Kitas und der Grundschule in Köln-Lindweiler. Bildungsdokumentation seitens der Kitas sind herzlich willkommen. Informationen für Eltern der vierjährigen Kinder 14 KiBiz Zusammenarbeit mit der Grundschule Abs. 1: Kindertageseinrichtungen arbeiten mit der Schule in Wahrnehmung einer gemeinsamen Verantwortung für

Mehr

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen Individuelle Förderung, Lernstudio

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen Individuelle Förderung, Lernstudio Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen Individuelle Förderung, Lernstudio Handlungsrahmen zur Umsetzung des 4 AO-GS Redaktionell überarbeitete Fassung Juni 2006 Aufnahme

Mehr

Auf dem Weg zu einer integrierten Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung Umsetzungsprozess & Wirkungen

Auf dem Weg zu einer integrierten Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung Umsetzungsprozess & Wirkungen Auf dem Weg zu einer integrierten Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung Umsetzungsprozess & Wirkungen Harry Liedtke Kommunale Bildungsplanung Auf dem Weg zu einer integrierten Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung:

Mehr

Grundlagen für einen gelingenden Anfangsunterricht

Grundlagen für einen gelingenden Anfangsunterricht Grundlagen für einen gelingenden Anfangsunterricht Schuleingangsphase 2 8. November 2014 Brigitte Wolf Gelingensbedingungen! aus gesellschaftlicher Perspektive: Sächsischer Leitfaden für die öffentlich

Mehr

Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule - eine besondere Herausforderung für die Erziehungspartnerschaft

Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule - eine besondere Herausforderung für die Erziehungspartnerschaft Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule - eine besondere Herausforderung für die Erziehungspartnerschaft Ringvorlesung am 13. Januar 2009 Fachhochschule Stendal Gliederung 1. Herausforderungen

Mehr

Leitbild. der Kindertagesstätten im Caritasverband Worms e. V.

Leitbild. der Kindertagesstätten im Caritasverband Worms e. V. der Kindertagesstätten im Caritasverband Worms e. V. Mit der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen nehmen wir eine gesellschaftliche und pastorale Verantwortung wahr. Auf der Grundlage eines christlichen

Mehr

Freie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag

Freie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag Freie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag Bildungspartnerschaft Bil dung s part ner schaft, die: spezielle Form der Beziehung (dauerhafte Interaktion zwischen sozialen

Mehr

Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Elementar- und Primarbereich sowie im Übergang zu weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen

Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Elementar- und Primarbereich sowie im Übergang zu weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2138 19.02.2013 Große Anfrage 3 der Fraktion der CDU Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Elementar- und Primarbereich sowie im Übergang

Mehr

Aufbauqualifizierung Kindertagespflege

Aufbauqualifizierung Kindertagespflege Niedersächsisches Kultusministerium Aufbauqualifizierung Kindertagespflege Auszüge aus der Entwurfsfassung Aufbauqualifizierung Kindertagespflege Handlungsfelder, Handlungsanforderungen und ihre Unterthemen

Mehr

Vereinbarung. zwischen

Vereinbarung. zwischen Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem

Mehr

Lückenloser Übergang vom Elementarbereich in die Primarstufe

Lückenloser Übergang vom Elementarbereich in die Primarstufe BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/329 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode 22.06.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Lückenloser Übergang vom Elementarbereich in die Primarstufe

Mehr

Umsetzung der UN-BRK im Bereich frühkindliche Bildung. Nr. Maßnahme. Aktueller Stand September Zuständigkeit/ Zeitraum

Umsetzung der UN-BRK im Bereich frühkindliche Bildung. Nr. Maßnahme. Aktueller Stand September Zuständigkeit/ Zeitraum Entwicklungsplan Inklusion-Thüringer Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 7 und 24) im Bildungswesen bis 2020 Umsetzung der n Stand:

Mehr

Fragen und Antworten zur Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung nach 36 Abs. 2 SchulG Verfahren ab dem Jahr 2015

Fragen und Antworten zur Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung nach 36 Abs. 2 SchulG Verfahren ab dem Jahr 2015 Fragen und Antworten zur Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung nach 36 Abs. 2 SchulG Verfahren ab dem Jahr 2015 Welche Kinder werden zur Sprachstandsfeststellung nach dem Delfin 4 - Verfahren

Mehr