Stand der geplanten Biogasanlagenverordnung. Hans-Peter Ewens
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- Norbert Morgenstern
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1 Stand der geplanten Biogasanlagenverordnung Hans-Peter Ewens Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn Anwendungsfragen zur Biomasse im EEG 16. Fachgespräch der Clearingstelle EEG 29. November 2013, Berlin
2 Anlagenanzahl 2011 und Anlagenentwicklung * 2013* Anlagenanzahl, gesamt ~7484 ~7 769 davon Biomethaneinspeiseanlagen 80 ~95 ~112 Zubau Neuanlagen 1415 ~269 ~285 * Prognosewerte 2
3 Umweltwirkungen und Gefahren bei der Biogasherstellung Biogas enthält neben Methan (45 Vol.-% bis 75 Vol-%) Kohlendioxid (25 Vol.-% bis 55 Vol.-%) Wasserdampf, Stickstoff, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff Spuren von Ammoniak, Wasserstoff und höheren Kohlenwasserstoffen. Biogas ist ein Gas mit gesundheits-und umweltgefährdenden Eigenschaften 3
4 Umweltwirkungen und Gefahren bei der Biogasherstellung Explosion / Verpuffung / Brände durch explosionsfähige/zündfähige Biogas/Luft-Gemische. Emissionen: Gerüche, Ammoniak, Schwefelwasserstoff, Methanschlupf aus dem BHKW. Gewässer-und Bodenbelastungen durch Stofffreisetzungen von z.b. Gülle oder Silagesaftbeim nicht sachgemäßen Umgang und bei Störfällen. Lebens-und Gesundheitsgefahren durch Ersticken oder Vergiften, z.b. durch Einatmen von Kohlendioxid oder Schwefelwasserstoff in Schächten und Behältern. 4
5 Umweltwirkungen und Gefahren bei der Biogasherstellung Methanemissionen aus Biogasanlagen führen zu einer möglichen Verschlechterung oder sogar zu einer Umkehrung der grundsätzlich positiven Klimabilanz der Biogaserzeugung und nutzung, zu erhöhten Risiken im Bereich Explosions-und Brandschutz. Quellen von Methanemissionen* offene Gärrestlager oder Nachrotte von Gärresten (bis zu 2,5 %), Verbrauchseinrichtungen (Methanschlupf) (bis zu 1,5 %), diffus (z.b. Leckagen, Undichtigkeiten) (bis zu 1.0 %). *Quelle: Dreher, M. et al. (UBA, BMU): Bioenergie - Datengrundlagen für die Statistik der erneuerbaren Energien und Emissionsbilanzierung Ergebnisbericht zum Workshop vom Juli 2011: (Dessau, Februar 2012) 5
6 Ausgangspunkte für eine zukünftige Verordnung Biogasanlagen sind auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen. Prüfungen von Sachverständigen zeigten in der Vergangenheit, dass % der untersuchten Biogasanlagen technische und organisatorische Mängel aufwiesen. Die bestehenden rechtlichen Regelungen oder Regelungen der Berufsgenossenschaften, technische Regelwerke (DVGW, DWA, VDI) oder die Erlasse und Leitfäden in den Ländern führen zu keinem einheitlichen anspruchsvollen Vollzug. Die für den Vollzug zuständigen Länder als auch Hersteller und Betreiber sehen die Notwendigkeit für bundesweit einheitliche unmittelbar bindende Regelungen für Biogasanlagen. 6
7 Erste Überlegungen für eine Verordnung (1) Ziel der Verordnung soll sein, durch Anwendung des Standes der Technik, einschließlich unmittelbar anwendbarer technischer und organisatorischer Pflichten, Emissionen durch Biogasanlagen zu mindern, Gefahren zu verhindern sowie die Auswirkungen nicht bestimmungsgemäßer Betriebszustände zu mindern. Umfassende Regelung auf der Grundlage des Bundes- Immissionsschutzgesetzes für genehmigungsbedürftige ( 4 BImSchG) und nicht genehmigungsbedürftige ( 22 BImSchG) Anlagen. Differenzierung der Anforderungen in Abhängigkeit der Anlagengröße. Für Kleinstanlagen (Forschungsanlagen) werden Ausnahmen erörtert. 7
8 Geplanter Geltungsbereich VerbrennungsmotoranlagenVO (nur Luftverunreinigungen) Biogaserzeugung - Biogasanlage Biogasnutzung Strom- Wärmeerzeugung Biogasaufbereitung BiogasanlagenVO 8
9 Mögliche Inhalte einer Verordnung (2) Festlegung des Geltungsbereiches; Abgrenzung zu Kläranlagen; Abgrenzung zur 30. BImSchV, relevante Begriffsbestimmungen. Anforderung an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Biogasanlagen hinsichtlich Emissionsbegrenzungen (und/oder Sicherheit: Festlegung von differenzierten Mindestabständen zur Wohnbebauung und Ausnahmeregelungen in Anlehnung an die TA Luft, Emissionsbegrenzende Vorsorgeanforderungen und sich daraus ergebende Betreiberpflichten (bauliche Anforderungen), Vorschläge für Emissionsgrenzwerte für gefasste Abgase, wie Gerüche, Ammoniak, Staub (ggfls. Lärmanforderungen). 9
10 Mögliche Inhalte einer Verordnung (3) Anforderungen an Gasverbrauchseinrichtung (Fackeln). Anforderungen an Gärbehälter (mindestens technisch dicht). Zur Verminderung der Biogasverluste könnte eine Verweilzeit (z.b. wie im EEG) vorgesehen werden oder alternativ, ein maximal zulässiger Verlust an Biogas aus Gärrestlagerbehältern als Prozentsatz des erzeugten Biogases. Bei Neuanlagen sollte der Gasspeicher mit Gasmembran eine zweite Umhüllung haben. Die Möglichkeit der Nachrüstung von Bestandsanlagen ist zu prüfen. 10
11 Mögliche Inhalte einer Verordnung (4) Technische Anforderungen an gasbeaufschlagteanlagenteile und Umschließungen: Die Regelungen sollen der in der Anlagensicherheit etablierten Strategie folgen, vorrangig einen sicheren Einschlussvon Gefahrstoffen zu gewährleisten. Die Anforderungen sollen auf alle Gefahrstoffeenthaltende Anlagenteile von Biogasanlagen und zusätzlich auf gasförmige Gefahrstoffeenthaltende Anlagenteile angewendet werden. Die Verordnung soll die wichtigsten und grundlegenden Anforderungen regeln; eine Konkretisierung der Anforderungen könnte in einer Technischen Regel für Anlagensicherheit erfolgen. 11
12 Mögliche Inhalte einer Verordnung (5) Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz. Vorkehrungen und Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen von Betriebsstörungen. Anforderungen an den Betrieb und die Betriebsorganisation. Anforderungen an die Qualifikation von Betreibern, Bedienern (Zuverlässigkeit und Fachkunde, Mitarbeiterschulung). Anforderungen an die Überwachung, insbesondere die wichtigsten Pflichten der Betreiber zur Eigenüberwachung. Anzeigepflicht für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. 12
13 Mögliche Inhalte einer Verordnung (6) Besondere Anforderungen an bestimmte Anlagenarten - Anlagen mit diskontinuierlichem Betrieb, - Anlagen mit Aufbereitung von Biogas oder - Anlagen, die andere Substrate als NaWaRooder Wirtschaftsdünger einsetzen Anhänge zur Konkretisierung allgemeiner Anforderungen differenzierte Übergangs-und Ausnahmeregelungen für Bestandsanlagen 13
14 Weitere Regelungen und Zeitplan Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwsV) Kommission für Anlagensicherheit (KAS) lässt eine Technische Regel (TRAS) zu Biogasanlagen ausarbeiten. Im Bereich des Bundesarbeitsministeriums wird derzeit eine technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas vorbereitet. Mit allen Beteiligten besteht Einigkeit die Regelungen Widerspruchsfrei auszugestalten. Erster Arbeitsentwurf soll zu Beginn der 18. LP mit allen Beteiligten beraten werden. 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans-Peter Ewens Referat: Anlagenbezogene Luftreinhaltung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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