2. Interdisziplinärer Trauma-Fachtag am Komplexe Traumatisierung

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1 2. Interdisziplinärer Trauma-Fachtag am Komplexe Traumatisierung Umgangsrecht und -regelung nach Bindungs- und Gewalt- traumata in der Familie Kinderbüro Karlsruhe Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde (SJB) 1 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

2 Übersicht Häusliche Gewalt: Risiken und Belastungen Institutionelle Unterstützung Elternkonsens/Innerfamiliäre Tötungsdelikte Schlussfolgerungen 2 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

3 Übersicht Häusliche Gewalt: Risiken und Belastungen Institutionelle Unterstützung Elternkonsens / Innerfamiliäre Tötungsdelikte Schlussfolgerungen 3 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

4 Begriffsbestimmung Häusliche Gewalt = Gewalt zwischen Erwachsenen in Familie oder Partnerbeziehung körperliche Gewalt sexuelle Gewalt emotionale Gewalt Brzank/Hellbernd/Maschewsky-Schneider 2004 S.I.G.N.A.L. Patientinnenbefragung (N=804) 4 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

5 Differenzierung der Gewalt Differenziertes, unterschiedliche Handlungen umfassendes Verhaltensmuster in der Regel kein singuläres Ereignis abhängig von Beziehungsdynamik zwischen den Beteiligten und den Auswirkungen auf die gewalterleidende Person 1. Situativ gewalttätiges Konfliktverhalten ( situational couple violence ) 2. Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten ( intimate terrorism ) (Johnson 2005 u.a.) 5 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

6 Prävalenz Die Weltgesundheitsorganisation schätzt nach Auswertung internationaler Studien, dass weltweit 30% der Frauen, die in einer Beziehung waren, physische und/oder sexuelle Gewalt durch den Intimpartner erleiden und dass 38% ermordeter Frauen von ihrem Intimpartner getötet werden (WHO, 2013). Ein großer Teil der Täter und Opfer haben (gemeinsame) Kinder! Nangilima, SkF Karlsruhe 6 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

7 Prävalenz und Kritische Lebensereignisse Lebenszeitliches Ereignis, bei dem Gewalt durch den Partner zum 1. Mal auftritt (Prävalenz 25 %) (BMFSFJ, 2004) Schwangerschaft 10 % Geburt des Kindes 20 % Bezug gemeinsamer Wohnung Eheschließung Trennung und Scheidung Mädchen und junge Frauen bis zum 24. Lebensjahr: am höchsten belastete Altersgruppe Misshandlungen sind intensiver / häufiger, wenn Frauen schwanger sind oder kleine Kinder haben. akt/akt_schwanger.jpg 7 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

8 Fallverstehen : Offene und verdeckte Formen häuslicher Gewalt Zeugung durch eine Vergewaltigung Misshandlungen während der Schwangerschaft Direkte Gewalterfahrungen als Mitgeschlagene / Eingreifende Aufwachsen in einer Atmosphäre der Gewalt Trennungs-/Umgangsbelastungen Trennungsmorde Psychische und ökonomische Gewalt Frauen-/Kinderschutzhaus, SkF Karlsruhe 8 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

9 Prävalenz: Miterlebte Gewalt durch Kinder Kriminologischen Forschungsinstituts (N=1.067, Jahre), Wetzels & Pfeiffer, 1997 Miterleben der Gewalt 21,3% Anwesenheit: Verletzung eines Elternteils mit Waffe 3,7% Misshandlungsrisiko bei wiederholter Partnergewalt 8:1 Erhöhtes Risiko: Sexualisierte Gewalt 10 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

10 Belastungen: Nachgewiesene ursächliche Zusammenhänge Destruktive Konfliktbewältigung Einsatz/Erdulden von Gewalt Einengung der Konzentrationsfähigkeit, Lernbereitschaft Unterdrückung intellektuelles Potenzial ca. 8 IQ-Punkte, Koenen et al Behinderung des Schulund Ausbildungserfolges Lercher et al Weil der Papa die Mama haut. Wien. 11 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

11 Wechselwirkungen in der Familie 12 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

12 Autonomie oder Verantwortungsdelegation an die Mutter? Paradoxie mütterlicher Verantwortung (Heynen, 2000) Erhalt der Vater-Kind-Beziehung Irgendwo habe ich gedacht, ich kann ihn auch nicht verlassen, weil jetzt ist das Kind da. (Frau N) Schutz der Kinder vor negativen Einflüssen und Gewalt > Kinder als Auslöser für die Trennung Da ist ein Mensch in mir, (...) der hat mit dieser ganzen Sache nichts zu tun und deswegen muss ich mich da rausziehen, egal, wo ich auch hingehe. (Frau B) 13 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

13 > Alleinverantwortung der Mutter Paradoxie mütterlicher Verantwortung Schutz der Kinder vor negativen Einflüssen und Gewalt > Kinder als Auslöser für die Trennung Ich bin ins Zimmer reingekommen, Sascha [Name geändert] saß unter seinem Tisch und hat geheult. Und ich habe gefragt, was los ist. Und dann hat er gesagt, er sei absolut schlecht, er würde immer so (...) schlimme Sachen sehen (...). Und dann habe ich gesagt: Was siehst Du denn? Und dann hat er gesagt, er sieht immer: Wie der Papa Dich ins Gesicht tritt. Und ich glaube, das war dann so der allerspäteste Knackpunkt. (...) Und dann habe ich X mitgeteilt, dass ich gehe. (J, 11) Was lebe ich denen vor. (Q, 31) 14 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

14 Risikofaktor Trennung und Scheidung Bei 40 % der gewaltbetroffenen Frauen dauert die Gewaltbeziehung länger als ein Jahr, bei 17%, > als 5 Jahre (BMFSFJ, 2004) Institutionen greifen in diesen Prozess z. T. massiv ein!! 15 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

15 Trennungsprozess und antizipierte Belastungen Gewaltbeziehung: Schwere und Häufigkeit Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhaltsrecht Wohnen, Arbeit, Geld Institutionelle Bildung und Betreuung Erziehung, Beziehung, Bindung Weitere Faktoren Gesundheit, Ausmaß der Belastungen Verfügbarkeit von Informationen und ergebnisoffenen Hilfen Eigene Haltung / Bewertung der Tat und der Konsequenzen 16 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

16 Rekonstruktion der Gewalttat/-en Normverletzung: Warum hast du dich nicht? Normausnahme: Das muss man verzeihen! Normverlängerung: Ist das jetzt immer so? Normbruch 17 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

17 Mit Trennung kann Gewalt zunehmen! Es gibt keine schnelle Lösung, insb. wenn Kinder betroffen sind! Lercher et al Weil der Papa die Mama haut. Wien. 20 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

18 Tötungsdelikte als Reaktion auf Trennung und Scheidung Kind/-er Geschwister Ehemalige/Partnerin (und Gewalttäter, Suizid) Ehemalige/Partnerin und Kind/Ungeborene Gesamte Familie Unterstützer/-innen 2011 wurden in Deutschland 313 Frauen Opfer von Mord und Totschlag. Bei 154 Fällen waren die Tatverdächtigen der Ehemann, Freund oder Ex-Partner (Süddeutsche, ). Die Zahl der betroffenen Kinder ist nicht bekannt. 21 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

19 Bewältigungsmuster nach einem Platzverweis (Helfferich et al. 2006) Rasche Trennung Neue Chance Fortgeschrittener Trennungsprozess Ambivalente Bindung? 22 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

20 Übersicht Häusliche Gewalt: Risiken und Belastungen Institutionelle Unterstützung Elternkonsens / Innerfamiliäre Tötungsdelikte Schlussfolgerungen 27 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

21 Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung (11. Kinder- und Jugendbericht, 2002) Zunahme/Ausbau Kindertageseinrichtungen Schulkindbetreuung Teil-/stationäre Jugendhilfe Öffentliche Ressourcen Zunahme der Inobhutnahmen durch Jugendämter Zunahme der Sorgerechtsentzüge 28 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

22 In-/Formelle Netzwerke der Jugendhilfe Institutionen des Kinderschutzes Öffentliche Jugendhilfe / Jugendamt Freie Träger der Jugendhilfe Kindertageseinrichtungen aller Träger Gesundheitswesen Polizei Familiengericht Schulen Frauenschutzeinrichtungen, Beratungsstellen 29 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

23 H. G. = Indikator für Kindeswohlgefährdung Kinder/Jugendliche Kindesmisshandlung / In-/direkte Gewalterfahrungen Sexualisierte Gewalt / Erzwungene Anwesenheit Psychische Gewalt / Instrumentalisierung, Klima der Gewalt Vernachlässigung Be-/Erziehungskompetenz Mutter Be-/Erziehungskompetenz Vater / Partner 30 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

24 Netzwerk Kinderschutz: Notwendige Voraussetzungen Integriertes Verständnis von Hilfe und Kontrolle als Prozess F a c h l i c h k e i t Hilfe, Begleitung Beteiligung Steuerungsverantwortung Wächteramt Intervention Kontrolle 31 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

25 Spezifische Hilfen 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. ( ) (2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. (3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten ( ) 32 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

26 Angebote des Jugendamtes Vielfalt der Jugendhilfe Frühe Hilfen, Familienbildung Unterhaltsvorschuss/Beistandschaft Vormund Kindertageseinrichtungen Psychologische Beratung Pflegekinderwesen Wirtschaftliche Jugendhilfe Jugendgerichtshilfe Schulsozialarbeit Soziale Gruppenarbeit Sozialer Dienst 33 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

27 Beistandschaften, Unterhaltsvorschusskasse 35 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

28 Allgemeiner Soziale Dienst Organisationsform Leistungsspektrum Zuständigkeit Aufgaben Beratung, Unterstützung Hilfeplanung, Hilfen zur Erziehung Vermittlung weiterer Hilfen Informationen Kinderbüro Karlsruhe 36 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

29 (Öffentliche) Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung + Scheidung 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Kinderbüro Karlsruhe 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Hilfen zu Erziehung 42 Inobhutnahme 50 Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren 80 Jugendhilfeplanung Mebes & Noack 37 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

30 Spezifische Hilfen Freiwillige Leistungen 38 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

31 > Zunahme der stationären Hilfen zur Erziehung 39 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

32 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ab Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. 51 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

33 Übersicht Häusliche Gewalt: Risiken und Belastungen Institutionelle Unterstützung Elternkonsens / Innerfamiliäre Tötungsdelikte Schlussfolgerungen 55 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

34 Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren ( 50 SGB VIII) Spannungsfeld Umgang: Karlsruher Weg - Kinderschutz Elternkonsens: Gelingene Trennung Paar-/Elternebene oder unerkannte Kinderschutzfälle? mind. 13% Partnergew. Trennung-/ Scheidung Kindeswohlgefährdung Hohe Korrelation Sex Missbrauch kindbezogene Gewalt Vernachlässigung 56 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

35 Anhörung der Eltern Wohl des Kindes Trennung/ Scheidung Mutter Sorgerecht Umgangsrecht Unterhaltsrecht Vater Staat Verantwortung: Bindung, Beziehung, Erziehung, Versorgung?? Kinder als Träger subjektiver Rechte 57 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

36 Anhörung der Eltern (Kinder) Erörterung des Sachstandes Risiko: Anpassung an die normativ vorgegebene Mutter- und Kinderrolle 1. Deeskalationsstrategien seitens der Gewaltopfer mit dem Ziel, das Gewaltrisikos bei der Trennung zu minimieren und Zwangsmaßnahmen abzuwenden 2. Anpassung an normative Erwartungen, z. B.: Teilnahme an Mediationsgesprächen Erarbeitung einvernehmlicher Vereinbarungen Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts Mitwirkung bei Umgangskontakten 58 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

37 Risiko: Schwächung familiärer Bindungen Erfahrungen der Gewaltopfer Anhaltende Bedrohung, auch gegenüber Kindern Gewalt- und Tötungsrisiko Überforderung Einschränkung der Be-/Erziehungsfähigkeit der Mutter: Ungeklärte Grenzen der Zumutbarkeit Erfahrungen des Gewalttäters Verantwortungslosigkeit und Kontrolle ohne sichere Bindung und Beziehung Verantwortungsdelegation für Erhalt und Qualität der Vater-Kind-Beziehung an Mutter ( PAS ) und Kind 59 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

38 Familiengericht Anhörung des Jugendamtes, in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen ( 162 FamFG) Kindschaftssachen (Aufenthalt, Umgangsrecht, Herausgabe) 155 FamFG Vorrang und Beschleunigungsgebot Erörterung des Kindeswohls 157 FamFG Ehewohnungssachen, Gewaltschutzgesetz 205, 212, 213 FamFG 60 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

39 FamFG Arbeitshilfe - Vorliegen häuslicher Gewalt Frühzeitig Gewaltvorkommnisse bekannt machen > Schutzvorkehrungen (z. B. getrennte Anhörung) Sachaufklärung Beistand / Begleitung aus Hilfeeinrichtung ( 12 FamFG) Ausschöpfung rechtlicher Möglichkeiten Nutzung der Wohnung Kontaktverbot Sorgerecht Verfahren Verdacht KiWoGe 1666 BGB, 157 FamFG Kinderbüro Karlsruhe 62 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

40 Hinwirken auf Beratung ( 156, 135 FamFG) / Umsetzung Umgang ( 1684 BGB) Schaffung einer sicheren Vater-Kind-Beziehung Verantwortungsübernahme für Gewalttätigkeit, Gewaltfreiheit Einfühlsamkeit und Wertschätzung ggü. Kind Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit (Sichere Bindung) Kindgerechte Umgangsgestaltung Bewältigung eigener starker Emotionen Klärung zusätzlichen Hilfebedarfs 64 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

41 Übersicht Häusliche Gewalt: Risiken und Belastungen Institutionelle Unterstützung Elternkonsens / Innerfamiliäre Tötungsdelikte Schlussfolgerungen 65 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

42 Erkenntnisse der Scheidungsforschung: DJI Bulletin 1/2010 Verständnis statt Vorwürfe Langdauernde Elternstreitigkeiten und dadurch bei den Kindern entstehenden Loyalitätskonflikte sind so belastend, dass eine der grundlegenden Überzeugungen des deutschen Kindschaftsrechts in diesen Fällen fraglich zu sein scheint: dass der Umgang mit beiden Eltern dem kindlichen Wohl nach der Elterntrennung dienlich ist. ( ) Die zweite schlechte Nachricht ist, dass die Arbeit mit solchen Eltern nicht nur die Fachkräfte stark in Anspruch nimmt, sie scheint mangels passgenauer Interventionsstrategien auch wenig erfolgreich zu sein. (Jörg Fichtner, S. 16) Vor den gemeinsamen Gesprächen, die alle Beteiligten meist als belastend beschreiben, sollten Einzelgespräche geführt werden, in denen die Eltern Verständnis erfahren und in denen ihre Vorwürfe und Bedenken in nachvollziehbare Anliegen umformuliert werden. (Jörg Fichtner, S. 17) 66 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

43 Erkenntnisse der Scheidungsforschung: DJI Bulletin 1/2010 Die Trennung kann für Kinder eine Erlösung sein Amerikanische Studien zeigen, dass die Hälfte der Probleme, die Kinder nach einer Scheidung haben, eigentlich nichts mit der Scheidung selbst zu tun haben, sondern eine Reaktion auf die finanziellen Schwierigkeiten der alleinerziehenden Mutter sind. Vor ein paar Jahren ging man noch davon aus, dass das Kindeswohl leidet, wenn der Kontakt zum Vater stark abnimmt oder gar abbricht. Mittlerweile zeigen aber viele Studien, dass die zuverlässige Zahlung des Unterhalts und die Qualität des väterlichen Erziehungsverhaltens deutlich ausschlaggebender sind. (Sabine Walper, S. 11, 67 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

44 Erkenntnisse der Scheidungsforschung: DJI Bulletin 1/2010 Neuanfang ohne Angst Es ist notwendig, Kinder mit Gewalterfahrungen in besonderer Weise vor einer Wiederholung solcher Erlebnisse zu schützen [ ]. Es muss kindzentrierten Angeboten in Frauenhäusern und der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Frauenhäusern eine noch größere Bedeutung zugemessen werden. (Heinz Kindler, S. 21) Diese Befunde verdeutlichen, dass die für hochstrittige Elternschaft entwickelten Vermittlungs- und Beratungsangebote nicht unkritisch auf Trennungsfamilien mit Gewalterfahrungen übertragen werden dürfen. (Heinz Kindler, S. 22) 68 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

45 Fazit Jede Mutter* hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Zeit, Verständnis, Ruhe, Ermutigung, Respekt, Anerkennung der Bereitschaft zur Schwangerschaft, Geburt und Fürsorge für ein Kind Grundgesetz Art. 6 (4) *Erziehungsverantwortliche/-r 69 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

46 Fazit Fachkompetenz des Frauenschutz ist notwendiger Bestandteil des Kinderschutzes > Enttabuisierung des Sprechens über Gewalt Spurensicherung durch Rechtsmedizin Erfassung der Beziehungsdynamik und Wirkung von Gewalt Schutz vor Belastungen während Schwangerschaft, Früher Kindheit Vorsicht: Sorgerecht = Entscheidungsrecht? Recht auf Trennung und Intimität! 70 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

47 zum Weiterlesen Zum Weiterlesen 71 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

48 Fazit Vielen Dank für Ihren Aufmerksamkeit 72 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn

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