2. Interdisziplinärer Trauma-Fachtag am Komplexe Traumatisierung
|
|
- Dominic Fleischer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2. Interdisziplinärer Trauma-Fachtag am Komplexe Traumatisierung Umgangsrecht und -regelung nach Bindungs- und Gewalt- traumata in der Familie Kinderbüro Karlsruhe Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde (SJB) 1 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
2 Übersicht Häusliche Gewalt: Risiken und Belastungen Institutionelle Unterstützung Elternkonsens/Innerfamiliäre Tötungsdelikte Schlussfolgerungen 2 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
3 Übersicht Häusliche Gewalt: Risiken und Belastungen Institutionelle Unterstützung Elternkonsens / Innerfamiliäre Tötungsdelikte Schlussfolgerungen 3 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
4 Begriffsbestimmung Häusliche Gewalt = Gewalt zwischen Erwachsenen in Familie oder Partnerbeziehung körperliche Gewalt sexuelle Gewalt emotionale Gewalt Brzank/Hellbernd/Maschewsky-Schneider 2004 S.I.G.N.A.L. Patientinnenbefragung (N=804) 4 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
5 Differenzierung der Gewalt Differenziertes, unterschiedliche Handlungen umfassendes Verhaltensmuster in der Regel kein singuläres Ereignis abhängig von Beziehungsdynamik zwischen den Beteiligten und den Auswirkungen auf die gewalterleidende Person 1. Situativ gewalttätiges Konfliktverhalten ( situational couple violence ) 2. Systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten ( intimate terrorism ) (Johnson 2005 u.a.) 5 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
6 Prävalenz Die Weltgesundheitsorganisation schätzt nach Auswertung internationaler Studien, dass weltweit 30% der Frauen, die in einer Beziehung waren, physische und/oder sexuelle Gewalt durch den Intimpartner erleiden und dass 38% ermordeter Frauen von ihrem Intimpartner getötet werden (WHO, 2013). Ein großer Teil der Täter und Opfer haben (gemeinsame) Kinder! Nangilima, SkF Karlsruhe 6 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
7 Prävalenz und Kritische Lebensereignisse Lebenszeitliches Ereignis, bei dem Gewalt durch den Partner zum 1. Mal auftritt (Prävalenz 25 %) (BMFSFJ, 2004) Schwangerschaft 10 % Geburt des Kindes 20 % Bezug gemeinsamer Wohnung Eheschließung Trennung und Scheidung Mädchen und junge Frauen bis zum 24. Lebensjahr: am höchsten belastete Altersgruppe Misshandlungen sind intensiver / häufiger, wenn Frauen schwanger sind oder kleine Kinder haben. akt/akt_schwanger.jpg 7 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
8 Fallverstehen : Offene und verdeckte Formen häuslicher Gewalt Zeugung durch eine Vergewaltigung Misshandlungen während der Schwangerschaft Direkte Gewalterfahrungen als Mitgeschlagene / Eingreifende Aufwachsen in einer Atmosphäre der Gewalt Trennungs-/Umgangsbelastungen Trennungsmorde Psychische und ökonomische Gewalt Frauen-/Kinderschutzhaus, SkF Karlsruhe 8 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
9 Prävalenz: Miterlebte Gewalt durch Kinder Kriminologischen Forschungsinstituts (N=1.067, Jahre), Wetzels & Pfeiffer, 1997 Miterleben der Gewalt 21,3% Anwesenheit: Verletzung eines Elternteils mit Waffe 3,7% Misshandlungsrisiko bei wiederholter Partnergewalt 8:1 Erhöhtes Risiko: Sexualisierte Gewalt 10 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
10 Belastungen: Nachgewiesene ursächliche Zusammenhänge Destruktive Konfliktbewältigung Einsatz/Erdulden von Gewalt Einengung der Konzentrationsfähigkeit, Lernbereitschaft Unterdrückung intellektuelles Potenzial ca. 8 IQ-Punkte, Koenen et al Behinderung des Schulund Ausbildungserfolges Lercher et al Weil der Papa die Mama haut. Wien. 11 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
11 Wechselwirkungen in der Familie 12 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
12 Autonomie oder Verantwortungsdelegation an die Mutter? Paradoxie mütterlicher Verantwortung (Heynen, 2000) Erhalt der Vater-Kind-Beziehung Irgendwo habe ich gedacht, ich kann ihn auch nicht verlassen, weil jetzt ist das Kind da. (Frau N) Schutz der Kinder vor negativen Einflüssen und Gewalt > Kinder als Auslöser für die Trennung Da ist ein Mensch in mir, (...) der hat mit dieser ganzen Sache nichts zu tun und deswegen muss ich mich da rausziehen, egal, wo ich auch hingehe. (Frau B) 13 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
13 > Alleinverantwortung der Mutter Paradoxie mütterlicher Verantwortung Schutz der Kinder vor negativen Einflüssen und Gewalt > Kinder als Auslöser für die Trennung Ich bin ins Zimmer reingekommen, Sascha [Name geändert] saß unter seinem Tisch und hat geheult. Und ich habe gefragt, was los ist. Und dann hat er gesagt, er sei absolut schlecht, er würde immer so (...) schlimme Sachen sehen (...). Und dann habe ich gesagt: Was siehst Du denn? Und dann hat er gesagt, er sieht immer: Wie der Papa Dich ins Gesicht tritt. Und ich glaube, das war dann so der allerspäteste Knackpunkt. (...) Und dann habe ich X mitgeteilt, dass ich gehe. (J, 11) Was lebe ich denen vor. (Q, 31) 14 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
14 Risikofaktor Trennung und Scheidung Bei 40 % der gewaltbetroffenen Frauen dauert die Gewaltbeziehung länger als ein Jahr, bei 17%, > als 5 Jahre (BMFSFJ, 2004) Institutionen greifen in diesen Prozess z. T. massiv ein!! 15 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
15 Trennungsprozess und antizipierte Belastungen Gewaltbeziehung: Schwere und Häufigkeit Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhaltsrecht Wohnen, Arbeit, Geld Institutionelle Bildung und Betreuung Erziehung, Beziehung, Bindung Weitere Faktoren Gesundheit, Ausmaß der Belastungen Verfügbarkeit von Informationen und ergebnisoffenen Hilfen Eigene Haltung / Bewertung der Tat und der Konsequenzen 16 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
16 Rekonstruktion der Gewalttat/-en Normverletzung: Warum hast du dich nicht? Normausnahme: Das muss man verzeihen! Normverlängerung: Ist das jetzt immer so? Normbruch 17 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
17 Mit Trennung kann Gewalt zunehmen! Es gibt keine schnelle Lösung, insb. wenn Kinder betroffen sind! Lercher et al Weil der Papa die Mama haut. Wien. 20 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
18 Tötungsdelikte als Reaktion auf Trennung und Scheidung Kind/-er Geschwister Ehemalige/Partnerin (und Gewalttäter, Suizid) Ehemalige/Partnerin und Kind/Ungeborene Gesamte Familie Unterstützer/-innen 2011 wurden in Deutschland 313 Frauen Opfer von Mord und Totschlag. Bei 154 Fällen waren die Tatverdächtigen der Ehemann, Freund oder Ex-Partner (Süddeutsche, ). Die Zahl der betroffenen Kinder ist nicht bekannt. 21 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
19 Bewältigungsmuster nach einem Platzverweis (Helfferich et al. 2006) Rasche Trennung Neue Chance Fortgeschrittener Trennungsprozess Ambivalente Bindung? 22 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
20 Übersicht Häusliche Gewalt: Risiken und Belastungen Institutionelle Unterstützung Elternkonsens / Innerfamiliäre Tötungsdelikte Schlussfolgerungen 27 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
21 Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung (11. Kinder- und Jugendbericht, 2002) Zunahme/Ausbau Kindertageseinrichtungen Schulkindbetreuung Teil-/stationäre Jugendhilfe Öffentliche Ressourcen Zunahme der Inobhutnahmen durch Jugendämter Zunahme der Sorgerechtsentzüge 28 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
22 In-/Formelle Netzwerke der Jugendhilfe Institutionen des Kinderschutzes Öffentliche Jugendhilfe / Jugendamt Freie Träger der Jugendhilfe Kindertageseinrichtungen aller Träger Gesundheitswesen Polizei Familiengericht Schulen Frauenschutzeinrichtungen, Beratungsstellen 29 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
23 H. G. = Indikator für Kindeswohlgefährdung Kinder/Jugendliche Kindesmisshandlung / In-/direkte Gewalterfahrungen Sexualisierte Gewalt / Erzwungene Anwesenheit Psychische Gewalt / Instrumentalisierung, Klima der Gewalt Vernachlässigung Be-/Erziehungskompetenz Mutter Be-/Erziehungskompetenz Vater / Partner 30 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
24 Netzwerk Kinderschutz: Notwendige Voraussetzungen Integriertes Verständnis von Hilfe und Kontrolle als Prozess F a c h l i c h k e i t Hilfe, Begleitung Beteiligung Steuerungsverantwortung Wächteramt Intervention Kontrolle 31 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
25 Spezifische Hilfen 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. ( ) (2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. (3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten ( ) 32 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
26 Angebote des Jugendamtes Vielfalt der Jugendhilfe Frühe Hilfen, Familienbildung Unterhaltsvorschuss/Beistandschaft Vormund Kindertageseinrichtungen Psychologische Beratung Pflegekinderwesen Wirtschaftliche Jugendhilfe Jugendgerichtshilfe Schulsozialarbeit Soziale Gruppenarbeit Sozialer Dienst 33 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
27 Beistandschaften, Unterhaltsvorschusskasse 35 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
28 Allgemeiner Soziale Dienst Organisationsform Leistungsspektrum Zuständigkeit Aufgaben Beratung, Unterstützung Hilfeplanung, Hilfen zur Erziehung Vermittlung weiterer Hilfen Informationen Kinderbüro Karlsruhe 36 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
29 (Öffentliche) Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung + Scheidung 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts Kinderbüro Karlsruhe 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Hilfen zu Erziehung 42 Inobhutnahme 50 Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren 80 Jugendhilfeplanung Mebes & Noack 37 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
30 Spezifische Hilfen Freiwillige Leistungen 38 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
31 > Zunahme der stationären Hilfen zur Erziehung 39 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
32 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ab Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. 51 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
33 Übersicht Häusliche Gewalt: Risiken und Belastungen Institutionelle Unterstützung Elternkonsens / Innerfamiliäre Tötungsdelikte Schlussfolgerungen 55 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
34 Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren ( 50 SGB VIII) Spannungsfeld Umgang: Karlsruher Weg - Kinderschutz Elternkonsens: Gelingene Trennung Paar-/Elternebene oder unerkannte Kinderschutzfälle? mind. 13% Partnergew. Trennung-/ Scheidung Kindeswohlgefährdung Hohe Korrelation Sex Missbrauch kindbezogene Gewalt Vernachlässigung 56 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
35 Anhörung der Eltern Wohl des Kindes Trennung/ Scheidung Mutter Sorgerecht Umgangsrecht Unterhaltsrecht Vater Staat Verantwortung: Bindung, Beziehung, Erziehung, Versorgung?? Kinder als Träger subjektiver Rechte 57 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
36 Anhörung der Eltern (Kinder) Erörterung des Sachstandes Risiko: Anpassung an die normativ vorgegebene Mutter- und Kinderrolle 1. Deeskalationsstrategien seitens der Gewaltopfer mit dem Ziel, das Gewaltrisikos bei der Trennung zu minimieren und Zwangsmaßnahmen abzuwenden 2. Anpassung an normative Erwartungen, z. B.: Teilnahme an Mediationsgesprächen Erarbeitung einvernehmlicher Vereinbarungen Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts Mitwirkung bei Umgangskontakten 58 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
37 Risiko: Schwächung familiärer Bindungen Erfahrungen der Gewaltopfer Anhaltende Bedrohung, auch gegenüber Kindern Gewalt- und Tötungsrisiko Überforderung Einschränkung der Be-/Erziehungsfähigkeit der Mutter: Ungeklärte Grenzen der Zumutbarkeit Erfahrungen des Gewalttäters Verantwortungslosigkeit und Kontrolle ohne sichere Bindung und Beziehung Verantwortungsdelegation für Erhalt und Qualität der Vater-Kind-Beziehung an Mutter ( PAS ) und Kind 59 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
38 Familiengericht Anhörung des Jugendamtes, in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen ( 162 FamFG) Kindschaftssachen (Aufenthalt, Umgangsrecht, Herausgabe) 155 FamFG Vorrang und Beschleunigungsgebot Erörterung des Kindeswohls 157 FamFG Ehewohnungssachen, Gewaltschutzgesetz 205, 212, 213 FamFG 60 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
39 FamFG Arbeitshilfe - Vorliegen häuslicher Gewalt Frühzeitig Gewaltvorkommnisse bekannt machen > Schutzvorkehrungen (z. B. getrennte Anhörung) Sachaufklärung Beistand / Begleitung aus Hilfeeinrichtung ( 12 FamFG) Ausschöpfung rechtlicher Möglichkeiten Nutzung der Wohnung Kontaktverbot Sorgerecht Verfahren Verdacht KiWoGe 1666 BGB, 157 FamFG Kinderbüro Karlsruhe 62 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
40 Hinwirken auf Beratung ( 156, 135 FamFG) / Umsetzung Umgang ( 1684 BGB) Schaffung einer sicheren Vater-Kind-Beziehung Verantwortungsübernahme für Gewalttätigkeit, Gewaltfreiheit Einfühlsamkeit und Wertschätzung ggü. Kind Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit (Sichere Bindung) Kindgerechte Umgangsgestaltung Bewältigung eigener starker Emotionen Klärung zusätzlichen Hilfebedarfs 64 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
41 Übersicht Häusliche Gewalt: Risiken und Belastungen Institutionelle Unterstützung Elternkonsens / Innerfamiliäre Tötungsdelikte Schlussfolgerungen 65 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
42 Erkenntnisse der Scheidungsforschung: DJI Bulletin 1/2010 Verständnis statt Vorwürfe Langdauernde Elternstreitigkeiten und dadurch bei den Kindern entstehenden Loyalitätskonflikte sind so belastend, dass eine der grundlegenden Überzeugungen des deutschen Kindschaftsrechts in diesen Fällen fraglich zu sein scheint: dass der Umgang mit beiden Eltern dem kindlichen Wohl nach der Elterntrennung dienlich ist. ( ) Die zweite schlechte Nachricht ist, dass die Arbeit mit solchen Eltern nicht nur die Fachkräfte stark in Anspruch nimmt, sie scheint mangels passgenauer Interventionsstrategien auch wenig erfolgreich zu sein. (Jörg Fichtner, S. 16) Vor den gemeinsamen Gesprächen, die alle Beteiligten meist als belastend beschreiben, sollten Einzelgespräche geführt werden, in denen die Eltern Verständnis erfahren und in denen ihre Vorwürfe und Bedenken in nachvollziehbare Anliegen umformuliert werden. (Jörg Fichtner, S. 17) 66 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
43 Erkenntnisse der Scheidungsforschung: DJI Bulletin 1/2010 Die Trennung kann für Kinder eine Erlösung sein Amerikanische Studien zeigen, dass die Hälfte der Probleme, die Kinder nach einer Scheidung haben, eigentlich nichts mit der Scheidung selbst zu tun haben, sondern eine Reaktion auf die finanziellen Schwierigkeiten der alleinerziehenden Mutter sind. Vor ein paar Jahren ging man noch davon aus, dass das Kindeswohl leidet, wenn der Kontakt zum Vater stark abnimmt oder gar abbricht. Mittlerweile zeigen aber viele Studien, dass die zuverlässige Zahlung des Unterhalts und die Qualität des väterlichen Erziehungsverhaltens deutlich ausschlaggebender sind. (Sabine Walper, S. 11, 67 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
44 Erkenntnisse der Scheidungsforschung: DJI Bulletin 1/2010 Neuanfang ohne Angst Es ist notwendig, Kinder mit Gewalterfahrungen in besonderer Weise vor einer Wiederholung solcher Erlebnisse zu schützen [ ]. Es muss kindzentrierten Angeboten in Frauenhäusern und der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Frauenhäusern eine noch größere Bedeutung zugemessen werden. (Heinz Kindler, S. 21) Diese Befunde verdeutlichen, dass die für hochstrittige Elternschaft entwickelten Vermittlungs- und Beratungsangebote nicht unkritisch auf Trennungsfamilien mit Gewalterfahrungen übertragen werden dürfen. (Heinz Kindler, S. 22) 68 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
45 Fazit Jede Mutter* hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Zeit, Verständnis, Ruhe, Ermutigung, Respekt, Anerkennung der Bereitschaft zur Schwangerschaft, Geburt und Fürsorge für ein Kind Grundgesetz Art. 6 (4) *Erziehungsverantwortliche/-r 69 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
46 Fazit Fachkompetenz des Frauenschutz ist notwendiger Bestandteil des Kinderschutzes > Enttabuisierung des Sprechens über Gewalt Spurensicherung durch Rechtsmedizin Erfassung der Beziehungsdynamik und Wirkung von Gewalt Schutz vor Belastungen während Schwangerschaft, Früher Kindheit Vorsicht: Sorgerecht = Entscheidungsrecht? Recht auf Trennung und Intimität! 70 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
47 zum Weiterlesen Zum Weiterlesen 71 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
48 Fazit Vielen Dank für Ihren Aufmerksamkeit 72 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe, in Elmshorn
Kinderschutz bei häuslicher Gewalt Grundlagen für die Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Zwischen Kinderschutz und Elternrecht Standards für eine kindgerechte Praxis bei häuslicher Gewalt Kinderschutz bei häuslicher Gewalt Grundlagen für die Interdisziplinäre Zusammenarbeit Kinderbüro Karlsruhe
MehrDr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde (SJB)
Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Kinder Was können Jugendämter tun? Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde (SJB) E-Mail: susanne.heynen@sjb.karlsruhe.de Kinderbüro
MehrDie Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt: Erfordernisse und Gestaltungsmöglichkeiten der Kooperation
Kindliche Traumatisierung und Bindung bei häuslicher Gewalt Die Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt: Erfordernisse und Gestaltungsmöglichkeiten der Kooperation Dr. Susanne Heynen
MehrGewalt in Paarbeziehungen und ihre Langzeitfolgen bei Kindern. Übersicht. Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen
Ausstellungseröffnung HERZSCHLAG, 11.11.2010 Rathaus Detmold Veröffentlichungen Gewalt in Paarbeziehungen und ihre Langzeitfolgen bei Kindern Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt, Sozial- und Jugendbehörde
MehrLangzeitfolgen häuslicher Gewalt und Risiken des Umgangs zwischen gewalttätigem Vater und Kind
Langzeitfolgen häuslicher Gewalt und Risiken des Umgangs zwischen gewalttätigem Vater und Kind Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt, Sozial- und Jugendbehörde (SJB) Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe Tel.:
MehrKindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt
Projekt Elternkonsens (Cochemer Modell) 16. Arbeitssitzung Veröffentlichungen Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt, Sozial- und Jugendbehörde
MehrSchutz und Hilfe in verbindlicher Kooperation sichern
Häusliche Gewalt trifft (auch) Kinder Schutz und Hilfe in verbindlicher Kooperation sichern Hilfe und Schutz für Kinder als Mitbetroffene häuslicher Gewalt: eine Aufgabe für die Jugendhilfe Dr. Susanne
MehrMitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Aufgaben des J/ASD im Kontext Familienrecht I.
Mehr(VER-)BINDUNGEN: Drogenbelastung, Trauma und die Situation von Müttern, Vätern und ihren Kindern
Auswirkungen von Gewalt auf Schwangerschaft, Geburt und Mutter-Kind-Beziehung (VER-)BINDUNGEN: Drogenbelastung, Trauma und die Situation von Müttern, Vätern und ihren Kindern FACHTAGUNG 6. Oktober 2017
MehrKindeswohlgefährdung als Folge von häuslicher Gewalt und Möglichkeiten der Intervention und Prävention
Kindeswohlgefährdung als Folge von häuslicher Gewalt und Möglichkeiten der Intervention und Prävention Henrike Krüsmann Master Soziale Arbeit; Diplom-Sozialarbeiterin/-pädagogin Häusliche Gewalt als Indikator
MehrKindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1
Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Jedes fünfte Kind hat psychische Auffälligkeiten 11,5 Prozent der Mädchen und 17,8 Prozent der
MehrDas Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesjugendamt Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Handreichung Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses
Mehr3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen
Netzwerk KinderschutzTeltow-Fläming 3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten Luckenwalde 19.November 2011 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung (nach Reinhold Schone) Das
MehrWas brauchen Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erlebt haben? Für sich selbst für ihre Mütter für ihre Väter?
Bloß dabei oder mittendrin? Sicherheit für Mädchen und Buben vor häuslicher Männergewalt Fachtag im Rahmen der Kampagne Richtig wichtig: Kinder haben Rechte 20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention Was brauchen
MehrKinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt.
Kinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt. Kinder im Frauenhaus (Ergebnisse einer Befragung deutscher Frauenhäuser)
MehrKindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch
Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch Im Aufgabenbereich der öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Eine Einführung von Wolfgang Krieger, Anita Lang, Simone Meßmer, Ralf Osthoff 1.
MehrVerfahrensschritte zur Wahrnehmung des Schutzauftrages:
Verfahrensschritte zur Wahrnehmung des Schutzauftrages: gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls Risikoabschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Eltern und Kind sind in die Klärung
Mehr3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG
Schutzauftrag in Kindertagesstätten Bundeskinderschutzgesetz Luckenwalde 19.November 2011 Zeitschiene 27.05.2011 erste Stellungnahme des Bundesrats 28.06.2011 erste Lesung im Bundestag 26.09.2011 öffentliche
MehrKinderschutz zwischen Prävention und Intervention
Kinderschutz zwischen Prävention und Intervention Unterschiede, Übergänge und Herausforderungen in den Frühen Hilfen Berlin, 13. November 2014 Christine Gerber, NZFH; Prof. Dr. Reinhold Schone, FH Münster
MehrWas passiert mit den Kindern?
Was passiert mit den Kindern? Kinder als ZeugInnen und Betroffene von häuslicher Gewalt Mag. a Regula Mickel-Schnizer Amt für Jugend und Familie, MA 11 Kinder als ZeugInnen und Betroffene von Gewalt in
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,
MehrSeit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel. - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt
Seit wann in Siegen-Wittgenstein? - Gründung im Jahre 2000 Themen: Zwangsprostitution, Menschenhandel - seit 2001 Thema: Häusliche Gewalt WER macht mit? Derzeit ca. 40 Personen aus den verschiedensten
MehrErkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch
Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik 2013 1. Kinder als
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrDie Schläge, die meine Mama bekam, spürte ich in meinem Bauch
Kindliches Miterleben häuslicher Gewalt Ausmaß, Dynamiken, Folgen Die Schläge, die meine Mama bekam, spürte ich in meinem Bauch Maren Kolshorn, Diplom-Psychologin 3. Osnabrücker Kinderschutzfachtagung,
MehrKinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern
Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen Erziehungspartnerschaft mit schwierigen Eltern Jörg Maywald, Diakonie Puschendorf, 22.3.2012 Kinderschutz in Deutschland: rechtspolitische Entwicklungen seit 1989
MehrInhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11
http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-3083-9 5 Inhalt Einführung 11 Teil I Grundlagen Kapitel 1: Kinderschutz was ist das? 18 1.1 Kinderschutz als vielfältiger
MehrKINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION
KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION UNTERSCHIEDE, ÜBERGÄNGE, UND HERAUSFORDERUNGEN DER FRÜHEN HILFEN Christine Gerber Frühe Hilfen und Kinderschutz im Gesundheitswesen Bad Segeberg, 30. April
MehrKinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung
Fachbeitrag: Kinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung Uta Hesselbach Koordinatorin Lokales Netzwerk Kinderschutz Halle Amt für Kinder, Jugend
MehrErkenntnisse zu gesundheitlichen Folgen. World Health Organisation 2013
Erkenntnisse zu gesundheitlichen Folgen Hilde Hellbernd Koordinierungsstelle World Health Organisation 2013 WHO Bericht (2013): Globale und regionale Schätzungen zu Gewalt gegen Frauen: Prävalenz und gesundheitliche
Mehr2017/03/07 06:03 1/5 Psychische Gewalt
2017/03/07 06:03 1/5 Kinderschutz: Begriffs-Erläuterungen Kindeswohl Je nach institutionellem Kontext (Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Schulwesen, Sozial hilfe, Gesundheitswesen, Arbeitsvermittlung,
MehrEinleitung. Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes. Einleitung. Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII
Einleitung Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes Arbeit mit Hochkonfliktfamilien als Prävention von Kindeswohlgefährdung? 6./7. Oktober 2008, München Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII junge Menschen
MehrKinderschutz. Das Konzept in der Kita (Elbkinder)
Kinderschutz Das Konzept in der Kita (Elbkinder) Definition Kindeswohlgefährdung Es werden vier Arten von Kindeswohlgefährdung voneinander unterschieden (Quelle: Stadt Hamburg): Vernachlässigung: Anhaltende
Mehr2017/10/14 11:29 1/5 Häusliche Gewalt
2017/10/14 11:29 1/5 Kinderschutz: Begriffs-Erläuterungen Kindeswohl Je nach institutionellem Kontext (Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Schulwesen, Sozial hilfe, Gesundheitswesen, Arbeitsvermittlung,
MehrZusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag
Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag Frankfurt, 22.4.2015 Fachmarkt Frühe Hilfen Christine Gerber DJI/NZFH Inhalt (1) Kinderschutz gestern und heute (2) Frühe Hilfen Schutzauftrag: Ein gutes
MehrZusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe Hilfen/DJI Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen Workshop 4 der Tagung Guter Start ins Leben:
MehrKinderschutz und frühe Hilfen für Familien
Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien Handlungsbedarfe und Möglichkeiten des Zusammenwirkens unterschiedlicher Professionen und Handlungsbereiche Verbesserung des Kindesschutzes durch Ausbau und Vernetzung
MehrDie Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens
Die Neuerungen des FamFG Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Voraussetzung Elterliche Verantwortung ist durch Art. 6 GG hervorgehoben und geschützt. Delegation der elterlichen Verantwortung
MehrHäusliche Gewalt und die Folgen für die Kinder
3D-Tagung Basel-Landschaft 26. Januar 2011 Häusliche Gewalt und die Folgen für die Kinder Sandra Fausch/Andrea Wechlin Bildungsstelle Häusliche Gewalt Luzern Unterstützt durch: Kinder sind bei Häuslicher
MehrNetzwerk gegen Gewalt Arbeitspapier für die Unterarbeitsgruppe Kinderschutz
Städtischer Sozialdienst der Darmstadt, den 01.09. 2016 Wissenschaftsstadt Darmstadt Allgemeiner Sozialdienst des Landkreises Darmstadt-Dieburg Netzwerk gegen Gewalt Arbeitspapier für die Unterarbeitsgruppe
MehrDokumentation. Fachveranstaltung. Stadtjugendauschusses. 8a SGB VIII. Kindeswohlgefährdung Kinderschutz
Dokumentation der Fachveranstaltung Kindeswohlgefährdung Kinderschutz 8a SGB VIII insoweit erfahrene Fachkraft" des Stadtjugendauschusses am Donnerstag, 06.11.2008 und Donnerstag, 13.11.2008 im Jugend-
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
Mehr*Dresden, April 2012
Georg Kohaupt Dresden, April 2012 Dresden, April 2012 Kinder in guten Händen Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention 1 2 Spannungen Mutter Erzieherin Gestörter Kontakt zur Mutter, schwierige
MehrMedizinischer Kinderschutz
Medizinischer Kinderschutz PD Dr. med. S. Winter U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N Keine Interessenskonflikte Intrafamiliäre Gewalt wie oft kommt sie vor? Verfügbare Zahlen Medizinischer
MehrWo stehen die Frühen Hilfen?
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen
MehrKinder im Kontext der Gewalt in der Paarbeziehung der Eltern
Kinder im Kontext der Gewalt in der Paarbeziehung der Eltern Prof. Dr. Barbara Kavemann Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut Freiburg Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin 2 Risiko
MehrKinderschutz im Dialog
Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in
MehrErgebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform
Ergebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform Die Frauenhausbefragung Von September 2010 bis August 2011 hat die Arbeitsgruppe Kindschaftsrecht der Autonomen
Mehr1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
MehrWie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum
Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung
MehrKinder misshandelter Mütter
Runder Tisch GewAlternativen Borken 12.11.2008 Kinder misshandelter Mütter - Handlungsorientierungen für die Praxis Andrea Buskotte Koordinationsprojekt Häusliche Gewalt Landespräventionsrat Niedersachsen
MehrAn das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax. betroffenes Kind/ Jugendliche(r):
Name der Schule und Absender: Kontakt/Name Telefon Mobil An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax E-Mail @ Mitteilung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt nach
MehrKinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
MehrAlle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von
Alle(s) zum Wohl des Kindes - Chancen und Grenzen der Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt Das Pflegekind und seine Bezugspersonen Besonderheiten im Bindungs- und Beziehungserleben von Pflegekindern
MehrFachstelle Kinderschutz im im November Februar
Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und
MehrVereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.
Vereinbarung zur Umsetzung der 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und 72 a SGB VIII Persönliche Eignung zwischen (nachfolgend Träger) und dem Landrat des Kreises Kleve als örtlicher
MehrMustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII
Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 5. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 72/12 der 11. Sitzung des LJHA am 10. September 2012 in Erfurt Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs.
MehrEs war das erste Mal!
Es war das erste Mal! Wie die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Schwerin Betroffene pro-aktiv ergebnisoffen berät und unterstützt Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrHANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Christine Gerber, Deutsches Jugendinstitut e.v., München Fachgruppe Nationales Zentrum Frühe Hilfen Berlin,
MehrKinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe
Basistexte Erziehungshilfen Kinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe Ein Lehr- und Praxisbuch zum Umgang mit Fragen der Kindeswohlgefährdung Bearbeitet von Reinhold Schone, Wolfgang Tenhaken
MehrREGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH
REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH Workshop 4 Handlungspläne und Leitlinien Kerstin Hubert, Fachberatung für Kitas, Ev.-Luth. Kirchenkreis
MehrInformationsmaterial zum Kinderschutz
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,
MehrKindeswohlgefährdung. Ceyda Geiter Dipl. Sozialarbeiterin (FH)
Kindeswohlgefährdung Ceyda Geiter Dipl. Sozialarbeiterin (FH) I. Was ist Kindeswohlgefährdung? II. III. Erscheinungsformen Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung? I. Was ist Kindeswohlgefährdung?
MehrInhaltsverzeichnis. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe Einleitung... 1
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... XV Gesetzestext im Gesamtabdruck... XXVII Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe Einleitung... 1 Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften
MehrSexuelle Gewalt gegen Jugendliche: medizinische Ersthilfe?
Sexuelle Gewalt gegen Jugendliche: medizinische Ersthilfe? Marion Winterholler Referentin Koordinierungsstelle des S.I.G.N.A.L. e.v. Interessenskonflikt Es besteht kein Interessenskonflikt. Auftrag der
MehrJugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz
Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Regensburger Fachtagung Frühe Hilfen Kooperativ Bindungen stärken und Kinder schützen 16. April 2015 Prof. Dr. Barbara Seidenstücker 1 Inhalte 1 2 3
MehrForum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen
Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Fachtagung Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Zwischenbilanz und Perspektiven am 18.10.2011 im LWL-Landeshaus,
MehrSexueller Missbrauch in Institutionen. Zartbitter e.v. Definition und Fakten. Ursula Enders 2012 mit Illustrationen von Dorothee Wolters
Sexueller Missbrauch in Institutionen Zartbitter e.v. Definition und Fakten Ursula Enders 2012 mit Illustrationen von Dorothee Wolters Zartbitter: Enders/Wolters 2012 Politische Grundhaltung Politische
MehrKinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Schmerzen oder lebenslimitierenden Erkrankungen
Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Schmerzen oder lebenslimitierenden Erkrankungen Rechtlicher und Sozialrechtlicher Rahmen in Deutschland Prof. Dr. med. Michael Paulussen
MehrFormen, Risiken und Chancen der Partizipation von Kindern in Gutachten bei Gewalt in Familien Was ist notwendig, was sinnvoll, was zumutbar?
Formen, Risiken und Chancen der Partizipation von Kindern in Gutachten bei Gewalt in Familien Was ist notwendig, was sinnvoll, was zumutbar? Joachim Schreiner, 18. Mai 2011 Leiter Fachstelle Familienrecht
MehrKinderkliniken und Fru he Hilfen
Kinderkliniken und Fru he Hilfen Andreas Oberle Kinder- und Jugendarzt Olgahospital Pädiatrie 1 Sozialpädiatrisches Zentrum Was habe ich vorbereitet? Definitionen / Epidemiologie Rückblick Rechtliche Aspekte
MehrVorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7
Inhalt Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7 A Jugendhilferecht/SGB VIII I Kurzüberblick über Grundsätze und Inhalte des Jugendhilferechts 15 1 Überblick 15 2 Das SGB VIII und der zugrundeliegende gesetzgeberische
MehrRolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII
Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche
MehrRegionalkonferenz am
Regionalkonferenz am 20.03.2013 Vorstellung der Arbeit des es des Landkreises Teltow-Fläming 1 Warum werden Pflegeeltern gesucht? Im Landkreis Teltow-Fläming stieg die Zahl der jungen Menschen und deren
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2017 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 13. September 2018 Artikelnummer: 5225123177004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt
MehrDie Situation von Kindern und Jugendlichen bei Partnerschaftsgewalt was erleben sie und was brauchen sie?
Die Situation von Kindern und Jugendlichen bei Partnerschaftsgewalt was erleben sie und was brauchen sie? Häusliche Gewalt als Kindeswohlgefährdung! Kinder sind von häuslicher Gewalt immer mitbetroffen.
MehrHessisches Statistisches Landesamt. Statistische Berichte
Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: K V 9 - j/15 November 2016 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum Ihre Ansprechpartner für Fragen und Anregungen zu
MehrUnterstützung tzung von Kindern misshandelter Mütter
Unterstützung tzung von Kindern misshandelter Mütter Erfahrungen und Arbeitsweisen des Göttinger Projekts phoenix phoenix Ute Zillig, Projektleitung Hannover, 15.Oktober 2012 Kindliches Miterleben häuslicher
MehrEltern-Kind-Haus BW-Vegesack. Betreutes Wohnen für suchtkranke Eltern mit Kind
Eltern-Kind-Haus BW-Vegesack Betreutes Wohnen für suchtkranke Eltern mit Kind 1 Gliederung Einleitung Zahlen Belastungen von Kindern Vorstellung EKH Entstehungsgeschichte Daten Zielgruppe Ziele Angebote
MehrHenrike Krüsmann 2013
Kinder im Kontext von Gewalt in Paarbeziehungen Auswirkungen und Unterstützungsmöglichkeiten Häusliche Gewalt ist Kindeswohlgefährdung Kinder sind von häuslicher Gewalt immer mitbetroffen. Sie sind Zeugen
MehrKinder und Jugendhilfe in Deutschland. Das Jugendamt
Kinder und Jugendhilfe in Deutschland Das Jugendamt Normative Grundlegung Erziehungsanspruch junger Menschen und öffentliche Kinder- und Jugendhilfe Grundgesetz - GG Art 6 Abs. 2 Satz 1 GG: Erziehung =
MehrSystematik des SGB VIII
Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben
MehrKinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
MehrAn das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax. betroffenes Kind/ Jugendliche(r):
Name der KiTa und Absender: Kontakt/Name Telefon Mobil An das Jugendamt per Fax oder Brief: Telefax E-Mail @ Mitteilung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt nach
MehrFachtag Kooperierender Kinderschutz Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung
Fachtag Kooperierender Kinderschutz Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung - Kooperation im Kontext der Intervention und Beweissicherung - Intervention und Begleitung bei (möglicher) Kindeswohlgefährdung
MehrInhalt. Rechtsgrundlagen im SGV VIII Perspektivenplanung in der Hilfeplanung Die Herkunftsfamilie Die Pflegefamilie
9. Gemeinsamer Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte am 8. März 2017 in Schwetzingen Kinder in Pflegefamilieneine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Lebensperspektive für die Kinder
MehrDas Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls
Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls Analysen der amtlichen 8a-Statistik Fachforum Empirische Befunde zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure?
Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure? Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik
MehrNOTFALLPLAN BEI GEWALT GEGEN KINDER
Hauptamtliche mit eigenem Schutzauftrag gem. 4 KKG Anlage IV EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNGSSITUATION Bei der Gefährdungseinschätzung sind die Fachkräfte der Einrichtung gehalten, die Situation mit den Betroffenen
MehrProf.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung
Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und
MehrLokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung
Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz Einführung Der Fall Kevin - K. geboren am 23.01.2004 - KM war drogenabhängig und substituiert, HIV-positiv, Hepatitis C, insgesamt 7 Jahre Haft,
MehrEchtzeitprotokoll/Ergebnisprotokoll/Dokumentation der Gefährdungseinschätzung nach 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG Bundeskinderschutzgesetz
1 Echtzeitprotokoll/Ergebnisprotokoll/Dokumentation der Gefährdungseinschätzung nach 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG Bundeskinderschutzgesetz Das Protokoll wird von der anfragenden Einrichtung erstellt und verbleibt
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und
Mehr