(VER-)BINDUNGEN: Drogenbelastung, Trauma und die Situation von Müttern, Vätern und ihren Kindern
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- Julian Knopp
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1 Auswirkungen von Gewalt auf Schwangerschaft, Geburt und Mutter-Kind-Beziehung (VER-)BINDUNGEN: Drogenbelastung, Trauma und die Situation von Müttern, Vätern und ihren Kindern FACHTAGUNG 6. Oktober 2017 Essen anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Drogenberatungsstelle für Mädchen und Frauen, BELLA DONNA Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt Stuttgart 1 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
2 Einführung Acts of violence against women are not isolated events but rather form a pattern of behavior that violates the rights of women and girls, limits their participation in society, and damages their health and well-being. When studied systematically, ( ), it becomes clear that violence against women is a global public health problem that affects approximately on third of women globally. (WHO, 2013, Preface) 2 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
3 Übersicht (Sexuelle) Gewalt und Schwangerschaft 1. Prävalenz 2. Belastungen: Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Bewältigungsprozesse und Unterstützungsangebote 1. Gesundheitswesen, freie Träger, Frühen Hilfen 2. (Öffentliche) Jugendhilfe 3. Netzwerk Kinder- und Gewaltschutz Schlussfolgerungen 3 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
4 Auswirkungen von Gewalt auf Schwangerschaft, Geburt und Mutter-Kind-Beziehung Belastungen und Gewalt in Kindheit und Jugend Vergewaltigung mit Folge einer Schwangerschaft Gewalt vor / während der Schwangerschaft (durch Partner) (bis zu Tötungsdelikten) 4 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
5 Mehrfachviktimisierung Kumulation von Belastungen Häusliche Gewalt = Gewalt zwischen Erwachsenen in Familie oder Partnerbeziehung körperliche Gewalt sexuelle Gewalt emotionale Gewalt Brzank/Hellbernd/Maschewsky-Schneider 2004 S.I.G.N.A.L. Patientinnenbefragung (N=804) 5 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
6 Partnerschaftsgewalt in Deutschland Opfer von Partnerschaftsgewalt (82 % Frauen, 36 % aller weibl. Opfer): Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking 415 Personen Opfer von Mord und Totschlag durch ihre Partner oder Ex-Partner bzw. Partnerinnen, davon 80 % Frauen (331) und 20 % Männer (84). Mehr als 50 % der Delikte von Ehepartner/-in verübt: 170 weibl., 40 männl. Opfer, gefolgt von Partner/-in nichtehelicher Lebensgemeinschaften (87 w., 25 m.) und ehemalige Partner/-in (74 w., 15 m. Opfer) Bundeskriminalamt, 2016, S. 15 Die Anzahl der betroffenen Kinder ist nicht bekannt. 6 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
7 Intensität der Gewalt Prävalenz: Sexuelle und körperliche Gewalt durch Partner (BMFSFJ, 2004) Hauptstudie, mdl. Fragebogen, N= % Anzahl der Gewalthandlungen 1 31% > 10 36% > 40 33% Verletzungen als Folge der Gewalt 64% 7 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
8 Prävalenz und Kritische Lebensereignisse Lebenszeitliches Ereignis, bei dem Gewalt durch den Partner zum 1. Mal auftritt (Prävalenz 25 %) (BMFSFJ, 2004) Schwangerschaft 10 % Geburt des Kindes 20 % Bezug gemeinsamer Wohnung Eheschließung Trennung und Scheidung Mädchen und junge Frauen bis zum 24. Lebensjahr: Am höchsten belastete Altersgruppe 8 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
9 Prävalenz und Kritische Lebensereignisse Misshandlungen sind intensiver / häufiger, wenn Frauen schwanger sind oder kleine Kinder haben. (BMFSFJ, 2004) In der Schwangerschaft besteht ein größeres Gewaltrisiko, als z. B. an Diabetes zu erkranken (routinemäßiges Screening), vor allem, wenn Frau schon Gewalt erfahren hat. Misshandlungen sind größtes Risiko für Fehlgeburten und Geburtskomplikationen (z. Übersicht s. Heynen, 2015) bis hin zur Tötung der Schwangeren und des Ungeborenen (s. Heynen & Zahradnik, 2017) 9 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
10 Prävalenz und Kritische Lebensereignisse Angeklagter gesteht Mord an Mutter seiner Verlobten 8. September 2016 Stuttgarter Zeitung Der Mann, der wegen Mordes an der 61-jährigen Mutter seiner Verlobten vor dem Landgericht Stuttgart steht, hat die Tat gestanden. Angeblich hat er die Frau in Stuttgart-Ost getötet, weil sie sich in seine Beziehung mit ihrer Tochter eingemischt habe. ( ) Mitte Februar erfährt die 31-Jährige, dass sie schwanger ist. Aber zuvor war ihr nach eigener Aussage aufgefallen, dass der Vater ihres Kindes leicht reizbar sei, Probleme mit seinen Aggressionen habe und er vor allem immer eifersüchtiger geworden sei. ( ) Sie wird per Video in den Gerichtssaal zugeschaltet, weil eine Aussage in Gegenwart des mutmaßlichen Mörders ihrer Mutter gravierende Auswirkungen auf ihre und ihres Kindes Gesundheit haben könnte. ( ) Statt besser wurde es immer schlimmer, so die 31- Jährige, die in rund vier Wochen niederkommen wird. Er habe sie immer massiver überwacht, sie mit Kontrollanrufen bombardiert und einmal gesagt: Wenn du mich verlässt, wirst du sehen, was mit dir passiert. ( ) Die Streitereien seien derart eskaliert, dass er ihr gut eine Woche vor der Tat in der Küche ein Messer an den Hals gedrückt und gefragt habe. Wie willst du sterben? Am 9. März spitzt sich die Lage dramatisch zu. Kurz zuvor hatte die 31-Jährige ihre Sachen aus der gemeinsamen Wohnung in Fellbach geholt und war zu ihrer Mutter in den Stuttgarter Osten gegangen. Am Abend steht der Angeklagte unten auf der Straße. Er habe mit seiner Verlobten (die sagt, sie seien überhaupt nicht verlobt) sprechen wollen, sie sei aber nicht heruntergekommen, sagt er. Also habe er zwei Türen eingetreten und die Mutter in der Wohnung gesehen. Die 61-Jährige flüchtet ins Schlafzimmer und drückt die Tür zu. Doch der Mann ist zu kräftig. Er presst die Tür auf, in der rechten Hand eines seiner Kochmesser. Dann habe ich zugestochen, oft zugestochen, so der 31-Jährige. 10 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
11 Vergewaltigung als Fortsetzung / Beginn von Beziehungsgewalt Alter zum Zeitpunkt der 1. Vergewaltigung (Heynen, 2000, 2015, N = 27) unter 27 Jahre: Jahre: Jahre: 1 Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung durch den Freund / Partner 11 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
12 Übersicht (Sexuelle) Gewalt und Schwangerschaft 1. Prävalenz (s. auch 2. Belastungen: Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehg. Bewältigungsprozesse und Unterstützungsangebote 1. Gesundheitswesen, freie Träger, Frühen Hilfen 2. (Öffentliche) Jugendhilfe 3. Netzwerk Kinder- und Gewaltschutz Schlussfolgerungen 12 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
13 Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Veränderungen während der Schwangerschaft Paarbeziehung (Regeln, Verzicht) Einbindung in soziale, berufliche Netze Emotionale Bedürfnisse Rolle als Schwangere und Mutter Körperlicher Zustand, Kontrolle Medizinische Behandlungen Quelle: akt/akt_schwanger.jpg 13 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
14 Rekonstruktion der Gewalttat Normverletzung: Warum hast du dich nicht? Normausnahme: Das muss man verzeihen! Normverlängerung: Ist das jetzt immer so? Normbruch (Heynen, 2000, 2015) 15 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
15 Anhaltende Belastungen Posttraumatische Belastungsstörung Wiedererleben der Vergewaltigung und Misshandlungen Vermeidung von Reizen, die mit dem Trauma verbunden sind Symptome erhöhter Erregung Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen 17 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
16 Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Die posttraumatischen Reaktionen können dazu führen, dass der Fetus zu einem ständigen Auslöser für die traumatische Erfahrung mit den dazugehörigen Affekten von Hilflosigkeit, Ohnmacht, Ausgeliefertsein, Scham und pathologischen Schuldgefühlen sowie mörderischer Wut [wird]. Durch die Schwangerschaft wird es nicht mehr möglich, (...) durch Vermeidung die traumatischen Affekte zu verhindern. Dies gilt ebenso für die Interaktion mit dem Säugling nach der Geburt. (...) Dieses [das Kind] erlebt bereits intrauterin emotionale Ablehnung sowie eine hohe affektive Erregung der Mutter. (Brisch 2003: 115) 18 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
17 Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Verdrängte Schwangerschaften Im 7. Monat hab ich meiner Freundin geklagt, dass ich so Bauchschmerzen hätte. Und da hat sie mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich immer noch meine alten Hosen anhab. Bis zum 7. Monat hab ich 12 Kilo abgenommen gehabt. Und ich hab auch nie Schwangerschaftsbeschwerden gehabt, weil ich für mich nicht schwanger war. Also ich hab die Schwangerschaft nicht erlebt. (J, 4) (aus Heynen, 2000, 2015) 19 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
18 Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Bewältigung des Beziehungsdilemmas 1. Heute würde ich abtreiben! Identifikation des Kindes als Kind des Vergewaltigers: Reinszenierung des traumatischen Konfliktes und Ablehnung 2. Ich hab mit ihm wirklich eine ganz besondere Beziehung! Identifikation des Kindes als Kind der Vergewaltigten: Solidarisierung 3. Da war klar, dass ich mich auf jeden Fall von dem Typen trennen werde, weil ich gedacht habe, mit dem Typen ein Kind...! Identifikation des Kindes als eigenständige Persönlichkeit: Annahme der Mutterrolle und der Verantwortung für eine biographische Wende 4. Fremdsteuerung (aus Heynen, 2013) 20 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
19 Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Misshandlungen während der Schwangerschaft Er hat mich auf den Boden geschmissen. Er hat mich da auf dem Boden vergewaltigt. ( ) Und irgendwann im Februar, da hatte ich dann einen Blutsturz gekriegt. (N, aus Heynen, 2000, 2015) Folgen von Gewalt Körperlich Verletzungen, Gesundheitsprobleme Psychische Belastungen, Depression Einschränkungen der Vorsorge Alkohol-/Drogen-/Nikotin-/Medikamentenmissbrauch 21 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
20 Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Geburtsbelastungen Geburtskomplikationen Flashback bei Geburt, Retraumatisierung Belastungen des Kindes, Niedriges Geburtsgewicht Meine Mutter musste mir damals links und rechts eine Ohrfeige geben, damit ich überhaupt auf die Säuglingsstation gegangen bin und mir mein Kind geholt hab. Ich wollte das Kind nicht sehen.. Erst nachdem das Kind sechs Wochen auf der Intensivstation liegt und fast an einer Hirnhautentzündung - für die sich Frau P. aufgrund ihrer Ablehnung der Schwangerschaft die Schuld gibt - stirbt, ist das Mutter-Kind-Verhältnis wieder hergestellt. Dann hab ich das als mein Kind akzeptiert ja. Dann war auch die Liebe, die ich gebraucht hab, ihm entgegen zu bringen, die war dann da. (P, 25, aus Heynen, 2000, 2015). 22 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
21 Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Geburtsfreuden Ich war die ganze Schwangerschaft alleine. Und die Geburt habe ich auch alleine durchgemacht. Das war brutal. Also es war wirklich 'ne schöne Geburt. Ich mein', die Schmerzen waren schon da. Und der Geburtsvorgang. Überhaupt, das war total schön. Das ich weiß auch nicht. Das kann man gar nicht so genau beschreiben. Und das Kind war dann da. (N aus Heynen, 2013) Quelle: Frühe Prävention Karlsruhe 23 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
22 Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Bindungsbelastungen, -störungen Hohe affektive Erregung, eingeschränkte Feinfühligkeit Negativer Beziehungskreislauf Gewalt gegen Neugeborene, Kleinkinder Er hat das Kind zur Seite geschoben und hat mir voll mit der Faust ins Gesicht reingeschlagen, vor dem Kind rein. (aus Heynen, 2000, 2015) 24 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
23 Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Klima der Gewalt Vernachlässigung Überforderung Ausweglosigkeit: Erpressung, Existenzielle Bedrohung Karlsruhe, Kinderbüro 25 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
24 Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Paradoxie mütterlicher Verantwortung Erhalt der Vater-Kind-Beziehung Irgendwo habe ich gedacht, ich kann ihn auch nicht verlassen, weil jetzt ist das Kind da. Man muss stark sein und für die Kinder wäre ich stark gewesen. Irgendwann sagst du halt nichts mehr. (aus Heynen, 2010, 2015) 27 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
25 Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Paradoxie mütterlicher Verantwortung Kinder als Auslöser für die Trennung Da ist ein Mensch in mir, (...) der hat mit dieser ganzen Sache nichts zu tun und deswegen muss ich mich da rausziehen (B, 41), egal, wo ich auch hingehe. (B, 11) Ich bin ins Zimmer reingekommen, Sascha [Name geändert] saß unter seinem Tisch und hat geheult. Und ich habe gefragt, was los ist. Und dann hat er gesagt, er sei absolut schlecht, er würde immer so (...) schlimme Sachen sehen (...). Und dann habe ich gesagt: Was siehst Du denn? Und dann hat er gesagt, er sieht immer: Wie der Papa Dich ins Gesicht tritt. Und ich glaube, das war dann so der allerspäteste Knackpunkt. (...) Und dann habe ich X mitgeteilt, dass ich gehe. (J, 11) (aus Heynen, 2010, 2015) 28 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
26 (Antizipierte) Belastungen und Bewältigungsprozesse Bei 40 % der gewaltbetroffenen Frauen dauert die Gewaltbeziehung länger als ein Jahr, bei 17%, mehr als 5 Jahre. (BMFSFJ, 2004) In Einzelfällen endet sie mit einem Tötungsdelikt. 29 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
27 Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Trennungsgewalt (Lercher et al Weil der Papa die Mama haut. Wien) 30 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
28 Übersicht (Sexuelle) Gewalt und Schwangerschaft 1. Prävalenz (s. auch 2. Belastungen: Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Bewältigungsprozesse und Unterstützungsangebote 1. Gesundheitswesen, freie Träger, Frühen Hilfen 2. (Öffentliche) Jugendhilfe 3. Netzwerk Kinder- und Gewaltschutz Schlussfolgerungen 31 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
29 Frühe Hilfe Frühe Prävention Frühe Förderung Schwangerschaft und Geburt bieten Gelegenheit, Opfer zu erreichen und zu unterstützen. Medikamentenabhängige schwangere Frauen, Mütter und ihre Kinder Modellprojekt: Dokumentation der Kinder der betreuten Klientinnen und Klienten Präventive und frühe Förderung der Bindungs- und Erziehungskompetenzen der drogenabhängigen Mütter Problematischer Substanzkonsum und Vaterschaft 32 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
30 Häusliche Gewalt: Gesundheitswesen, freie Träger Schwangeren-, Frauen-, Sucht- Wohnungslosenberatung, Gynäkologie - Erkennen von Gewalt Ansprechen des Themas Befragung, Unterstützung von und Hilfestellung für Gewaltopfer Einschätzung der Gefährdung des Opfers Gründliche medizinische Untersuchung und Dokumentation Dokumentation der Gewaltfolgen Ansprechen der Situation der Kinder Weitervermittlung an andere Hilfseinrichtungen und Helfende Kooperation mit anderen Fachleuten Abstimmung von Hilfsmaßnahmen 33 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
31 Schwangerschaft durch Vergewaltigung: Gesundheitswesen, freie Träger Möglichkeiten spezifischer Unterstützung bei Schwangerschaft nach Vergewaltigung Erwartungsfreie und offene Gesprächsatmosphäre Selbstbestimmung bei Geburtsvorbereitung und Geburt Information über Alternativen für Zeit nach der Geburt Schutz vor Gewalt und Stärkung der Mutter-Kind-Beziehung Ansprechen der Partner und der Partnerschaft Psychotherapeutische Angebote Stärkung von Netzwerken Wechselseitige Qualifizierung von Fachpersonal Erstellung von speziellem Aufklärungsmaterial, Kampagnen 34 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
32 Übersicht (Sexuelle) Gewalt und Schwangerschaft 1. Prävalenz (s. auch 2. Belastungen: Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Bewältigungsprozesse und Unterstützungsangebote 1. Gesundheitswesen, freie Träger, Frühen Hilfen 2. (Öffentliche) Jugendhilfe 3. Netzwerk Kinder- und Gewaltschutz Schlussfolgerungen 35 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
33 Angebote des Jugendamtes Vielfalt der Jugendhilfe Frühe Hilfen, Familienbildung Psychologische Beratung Unterhaltsvorschuss/Beistandschaft Kindertageseinrichtungen Pflegekinderwesen Wirtschaftliche Jugendhilfe Jugendgerichtshilfe Schulsozialarbeit Soziale Gruppenarbeit Sozialer Dienst 36 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
34 Angebote des Jugendamtes 37 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
35 Angebote des öffentlichen und der freien Träger Stuttgart Frühe Hilfen in Stuttgart Schwangerenberatung Mirjam, Hilfe für benachteiligte Schwangere Fachteam Frühe Kindheit, Geburtsklinik Familienunterstützung Familienkrankenschwester, Gesundheitsamt Willkommensbesuch, Beratungszentren Jugendamt Willkommensfrühstück Familieninformation, Elternbegleitbuch Elternbildung, Elternkurse Ehrenamtliche Entlastung und Unterstützung Zupf-t Frühe Hilfen: Gruppen/Einzeltherapie mit Eltern 38 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
36 Beistandschaften, Unterhaltsvorschusskasse 39 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
37 Öffentliche und freie Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) 16 (2) 1. Angebote der Familienbildung 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung + Scheidung 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder Hilfen zu Erziehung 42 Inobhutnahme 50 Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren 80 Jugendhilfeplanung 40 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
38 Deutsche Standards zum begleiteten Umgang Unterstützter Umgang Familienangehörige, Ehrenamtliche (Verantwortung Soz. Dienst) Begleiteter Umgang im engeren Sinne Fachleute und geschulte Ehrenamtliche Beaufsichtigter Umgang Fachleute, insofern erfahrene Fachkraft 41 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
39 Gewaltschutz ssende/aemter/51/soziale_dienste/m eldung_einer_kindeswohlgefaehrdu ng_fax_bf.pdf 42 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
40 Übersicht (Sexuelle) Gewalt und Schwangerschaft 1. Prävalenz (s. auch 2. Belastungen: Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Bewältigungsprozesse und Unterstützungsangebote 1. Gesundheitswesen, freie Träger, Frühen Hilfen 2. (Öffentliche) Jugendhilfe 3. Netzwerk Kinder- und Gewaltschutz Schlussfolgerungen 43 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
41 Netzwerk Kinder- und Gewaltschutz Öffentliche und freie Jugendhilfe (s. oben) ARGE, Sozialamt Gesundheitswesen: Geburts-/Kinder-/ Kliniken, Notaufnahme, Gesundheitsamt, Gynäkologinnen, Familien-/Hebammen Polizei Familien-/gericht, Bewährungshilfe Schulen Frauenschutzeinrichtungen, Angebote für Männer / (soziale) Väter Sucht-/Schwangeren-/Beratungsstellen Psychotherapie 44 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
42 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ab Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung (KKG) (1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. (2) Zu diesem Zweck sind die ( ) zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe. 46 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
43 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ab Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen (KKG) (1) In den Ländern werden insbesondere im Bereich Früher Hilfen flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz mit dem Ziel aufgebaut und weiterentwickelt, sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen. (2) In das Netzwerk sollen insbesondere Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe. ( ) Einrichtungen und Dienste zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, ( ), Familiengerichte und Angehörige der Heilberufe einbezogen werden. (3) ( ) soll die verbindliche Zusammenarbeit ( ) durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden. Die Beteiligten sollen die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen. ( ) 47 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
44 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ab Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung (KKG) (1) Werden ( ) 6. staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen oder arbeiter ( ) in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und ( ) auf Hilfen hinwirken (2) Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (3) Befugnis, Jugendamt zu informieren, um Gefährdung abzuwenden. 49 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
45 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ab Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 52 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
46 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ab SGB VIII Gesamtverantwortung, Grundausstattung (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch 1. Die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen ( ) zur Verfügung stehen; ( ) 2. Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung nach Maßgabe von 79a erfolgt. (3) 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe 53 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
47 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ab SGB VIII Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit ( ) 6. Einrichtungen und Diensten zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen ( ) im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten. 54 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
48 Übersicht Sexuelle Gewalt und Schwangerschaft 1. Prävalenz (s. auch 2. Belastungen: Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Beziehung Bewältigungsprozesse und Unterstützungsangebote 1. Gesundheitswesen, freie Träger, Frühen Hilfen (Frühe Prävention) 2. (Öffentliche) Jugendhilfe 3. Netzwerk Kinder- und Gewaltschutz Schlussfolgerungen 55 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
49 Ehe und Familie Jede Mutter* hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Zeit, Verständnis, Ruhe, Ermutigung, Respekt, Anerkennung der Bereitschaft zur Schwangerschaft, Geburt und Fürsorge für ein Kind Grundgesetz Art. 6 (4) *Erziehungsverantwortliche/-r 56 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
50 Reflexion der eigenen Perspektive Verschiedene Arbeitsaufträge, rechtliche Grundlagen Unterschiedliche Kulturen, Verhaltensskripts, Sprachen/Codes, Zusatz-/Ausbildungen Autoritätsüberlagerungen Geben/Nehmen der Zuständigkeit/Verantwortung 57 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
51 Netzwerk Kinder- und Gewaltschutz Integriertes Verständnis von Hilfe und Kontrolle als Prozess F a c h l i c h k e i t Hilfe, Begleitung Beteiligung Steuerungsverantwortung Wächteramt Intervention Kontrolle Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! 58 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Stuttgart,
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