Frühe Hilfen als Ressourcen für die Arbeit der Jobcenter
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- Inge Armbruster
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1 Frühe Hilfen als Ressourcen für die Arbeit der Jobcenter Netzwerke als Ressource der kommunalen Zusammenarbeit
2 DIE GEBIT MÜNSTER
3 GEBIT Münster Produktbereiche IT-Unterstützung Sozialer Arbeit Fach- und Organisationsberatung Sozialwissenschaftliche Analysen Qualifizierung Fort- und Weiterbildung
4 Delia Kraemer Dipl.Sozialarbeiterin; Supervisorin und Organisationsberaterin Organisations- und Fachberatung, Fortund Weiterbildungen, Personalentwicklung - Moderation - Fach- und Finanzcontrolling - Kommunales Management - Fach- und Führungskräfte - Steuerungsberatung/-unterstützung - Rückführung - Frühe Hilfen/Netzwerkkoordination - Supervision/Coaching Delia.kraemer@gebit-ms.de
5 Inhalte Netzwerke Was ist das BKiSchG / Auftrag Netzwerk Frühe Hilfen Kinderschutz und Handlungssicherheit Beispiele der Kooperation zwischen Jobcenter und Jugendamt Folie 5
6 NETZWERKE WAS IST DAS
7 Kooperation unterschiedlicher Träger in einem Netzwerk ermöglicht es, die zergliederte und spezialisierte Angebotsstruktur sozialer Dienstleister zu bündeln, vorhandene Ressourcen effizienter zu nutzen und so neue Potentiale zu entfalten Folie 7
8 Worauf kommt es beim Netzwerkaufbau an? Überbrückung struktureller Löcher Anbindung an Führungszirkel Soziale und professionelle Ressourcen nutzen Gewinn für alle Sprache verstehen Verbesserung der Wertschöpfung Zwei-Seiten- Koordination Brücken bauen Gemeinsame Ziele Schnittstellen klären Folie 8
9 Jugend Gesundheit Kommunale Verantwortungskaskade Normative Absicherung: Politische Legitimation durch Kooperation der kommunalen Ausschüsse Soziales Jobcenter Strategische Steuerung: Kooperation der Führungskräfte der Ressorts, Institutionen und Verwaltung; Beteiligung der Führungskräfte der freien Träger Handlungsebene Träger-, ressort- und Institutionsübergreifende Handlungsnetzwerke im Sozialraum; Kooperation zwischen Fachkräften Folie 9
10 Folie 10
11 Schlüsselaspekte der Schnittstellengestaltung Kulturelle Aspekte - Gemeinsame Sprachregelungen - Klärungen fremder Fachtermini - Gegenseitige Befähigung und Entlastung - Akzeptanz der unterschiedlichen Fachkompetenz - Balance von organisationaler und persönlicher Beziehungspflege Zusammenwirken/Kooperation - Wer koordiniert - Wer steuert wie welche Zugänge - Welche Geschäftsprozesse greifen wann wie zusammen - Orientierung der Prozessabläufe an den Bedürfnissen der Adressaten - Festlegung von Qualitäten an den Kooperationsschnittstellen Informationsflüsse - Festlegung definierter Informationsflüsse zwischen den Kooperationspartnern - Angemessene Informierung der Adressaten Folie 11
12 Zusammenfassende Orientierung zu Netzwerkarbeit Grundlage der Zusammenarbeit bilden gemeinsam erarbeitete Ziele, die informell oder vertraglich festgelegt werden und mit denen sich alle identifizieren können Flache Hierarchien und transparente Kommunikation Kontrolle des gemeinsamen Wirkens wird über ein gemeinsames Gremium geregelt Ressortübergreifende zeitlich befristete oder unbegrenzte Zusammenarbeit Beteiligte Akteure bleiben autonom Kontinuierliche Verständigung und Konsensbildung als integraler Bestandteil der Netzwerkarbeit Sicherstellung zielgerichteter und ergebnisorientierter Kommunikation Bereitstellung zeitlicher finanzieller und fachlicher Ressourcen der Netzwerkakteure Einbringen des jeweiligen fachlichen KnowHows der Netzwerkakteure Folie 12
13 BKISCHG / AUFTRAG NETZWERK FRÜHE HILFEN
14 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung Abs. 1 Ziel des Gesetzes: das Wohl von Kindern und Jugendlichen schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung fördern. Abs. 4: Unterstützung der Eltern Mittels: eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (= Frühe Hilfen)
15 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 2 Absatz 1 Satz 1 KKG Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. -> Informationspflicht Folie 15
16 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz Abs. 1: ( ) flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz mit dem Ziel ( ) sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturellen Fragen der Angebotsgestaltung und - entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen.
17 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz Abs. 2: insgesamt sollen 18 Partner in das Netzwerk eingebunden werden Abs. 3: Dieses Netzwerk wird durch den örtlichen Träger organisiert (soweit nicht anders im Landesrecht vereinbart) Abs. 4: Einsatz von Familienhebammen
18 Partner in Netzwerken Früher Hilfen ( 3 Abs. 2 KKG) Schwangeren beratung Schule Gesundheitsamt Angehörige von Heilberufen Frauenhaus Müttergenesung Familiengericht Freie Öffentliche Jugendhilfe Jugendhilfe Beratungs- stelle f. soz. Problemlagen Familienbildungsstätte Polizei und Ordnungsstellen Sozial- amt Kranken haus Gemeins ame Servicest elle Agentur für Arbeit Frühförderstelle Sozialpädiatrisches Zentrum Folie 18
19 KINDERSCHUTZ / HANDLUNGSSICHERHEIT Folie 20
20 Folie 21
21 Folie 22
22 Handlungssicherheit 4 Absatz 1 KKG Werden [Berufsgeheimnisträger] in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Folie 23
23 Handlungssicherheit Artikel 2 - Änderungen im SGB VIII 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. (2) Folie 24
24 BEISPIELE DER KOOPERATION ZWISCHEN JOBCENTER UND JUGENDAMT Folie 25
25 Beispiele der Kooperation in Netzwerken Kooperationsvereinbarung Jobcenter- Jugendamt Alzey-Worm Vereinbarung seit 2010 Felder der Zusammenarbeit Gegenseitige Teilnahme an Dienstbesprechungen Teilnahme Jobcenter an Jugendhilfeausschuss Teilnahme Jugendamt an Trägerversammlung der Arge Schnittstellenkonferenzen zwischen allen Akteuren im Bereich U25 ca. 2x jährlich Enge Verzahnung und Information im Einzelfall bei berufliche Wiedereingliederung und Kindertagesbetreuungsbedarf Enge Kooperation im Einzelfall im Bereich u21 mit Informationsweiterleitung Ziel: individuelle und aufeinander abgestimmte Maßnahmen aus SGB VIII und SGBII Enge Verzahnung im Einzelfall im Bereich Unterhaltsvorschuss Folie 26
26 Beispiele der Kooperation in Netzwerken Kooperation Jobcenter- Jugendamt Alzey-Worm/Frühe Hilfen Sprechstunde des Jobcenter im Mehrgenerationenhaus Thema: beruflicher Wiedereinstieg Beratungspartner sind Kindertagesbetreuungsberatung Familienbildung Folie 27
27 Beispiele der Kooperation in Netzwerken Kooperationsvereinbarung Jobcenter- Jugendamt Ahlen/NRW Vereinbarung seit 2011 gemeinsame Fallbesprechungen Je 2 Teilnehmer aus Jugendamt und Jobcenter Zielgruppe: Familien mit langem Verbleib im SGB II-Bezug Schweigepflichtsentbindung der Familie für beide Institutionen Folie 28
28 Beispiele der Kooperation in Netzwerken Kooperation Jobcenter- Jugendamt Mönchengladbach/Frühe Hilfen Teilnahme der Beauftragten für Chancengleichheit im Jobcenter an Netzwerktreffen Frühe Hilfen Arbeitslosen-Schwangeren-Gesprächskreis Feste Gruppe für ca. 6 Wochen Täglich 2 Stunden Vorbereitung auf neue Lebenssituation Partner sind Schwangerenberatung Familienhebammen Familienbildung Gemeinsame Einladung und Besetzung der Gruppe durch Jobcenter und AG Frühe Hilfen Folie 29
29 Arbeitslosen-Schwangeren-Gesprächskreis - Mönchengladbach Folie 30
30 Beispiele der Kooperation in Netzwerken Kooperation Jobcenter- Jugendamt Bremerhaven/Frühe Hilfen Teilnahme der EFA-Mitarbeiterinnen im Jobcenter (Expertinnengruppe für Alleinerziehende) an Netzwerktreffen Frühe Hilfen Werbung im Jobcenter für Hausbesuchsprogramm Frühe Hilfen des Jugendamtes Vermittlung von Alleinerziehenden auf Stadtteilebene an Angebote der Frühen Hilfen im Stadtteil Alleinerziehenden-Cafe in den Familienzentren im Stadtteilen Beratung zu Schulungsmaßnahmen durch EFA s Beratung zu weiteren Unterstützungssystemen (z.b. Schuldnerberatung) Beratung zu Familienbildungsmaßnahmen Gemeinsame Einladung durch Jobcenter und AG Frühe Hilfen Folie 31
31 Beispiele der Kooperation in Netzwerken Kooperation Jobcenter- Oldenburger System Frühe Hilfen (OSFH) Teilnahme der Arbeitsgruppen Alleinerziehende und U25 im Jobcenter an Netzwerktreffen des OSFH Beteiligung an Erstellung von Informationsmaterial Finanzielle Hilfen und Begleitendes Beratungsangebote für Schwangere und Eltern Junge Familien in Oldenburg Begleitung von Anfang an Vermittlung von Alleinerziehenden auf Stadtteilebene an Angebote der Frühen Hilfen im Stadtteil Vereinbarung von Informationsflüssen zwischen den Akteuren Festlegung von Geschäftsprozessen an den Schnittstellen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Folie 32
32 Ansprechpartnerinnen für die vorgestellten Beispiele der Kooperation in Netzwerken Mönchengladbach Frau Hlaouit Tel.: / , samira.hlaouit@moenchengladbach.de Alzey-Worm Frau Strohmenger, Tel.: / : strohmenger.sabine@alzey-worms.de Oldenburg Frau Bremke-Metscher, Tel.: 0441 / : Petra.Bremke-Metscher@stadt-oldenburg.de Bremerhaven Frau Jäger, Tel.:. 0471/ : Andrea.Jaeger@magistrat.bremerhaven.de Ahlen Frau Angsmann, Tel.: / : angsmannc@stadt.ahlen.de Folie 33
33 Anmerkungen? Fragen? Folie 34
Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
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