Wer steuert die 16a-Leistungen? _
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- Viktor Daniel Kruse
- vor 8 Jahren
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1 Nordlicht Werkstattgespräch Wer steuert die 16a-Leistungen? Präsentation Hamburg und Frankfurt am Main / Februar 2011
2 Die vier kommunalen Eingliederungsleistungen des 16a SGB II 1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen 2. die Schuldnerberatung 3. die psychosoziale Betreuung 4. die Suchtberatung SEITE 2
3 Die kommunalen Leistungen stehen im Spannungsfeld zwischen Sozialer Leistung und Flankierender Leistung Soziale Leistung/Sozial integrative Leistung Ziel: Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung Flankierende Leistung Ziel: Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit/dem Abbau von Vermittlungshemmnissen die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen fti in das Erwerbsleben erforderlich sind. SEITE 3
4 Die Wurzel von 16a liegt in 17 Bundessozialhilfegesetz (bis 2004) SGB II (ab 2005) 17: Die Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen, in denen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erforderlich oder zu erwarten sind, soll durch Beratung und Unterstützung gefördert werden; dazu gehört auch der Hinweis auf das Beratungsangebot von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe und von sonstigen Stellen. Ist die weitere Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder andere Fachberatungsstellen geboten, ist auf ihre Inanspruchnahme hinzuwirken. ( ) Die Kostenübernahme kann auch in Form einer pauschalierten Abgeltung der Leistung der Schuldnerberatungsstelle oder anderer Fachberatungsstellen erfolgen. 16a: Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen h und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen fti in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden: 1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen 2. die Schuldnerberatung 3. die psychosoziale Betreuung 4. die Suchtberatung 2: Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken. SEITE 4
5 Was ist Schuldnerberatung Schuldnerberatung wirklich die Definition von Nordlicht Management Consultants Schuldnerberatung Soziale Leistung: Schuldnerberatung bezeichnet die Hilfestellung, die für Menschen mit Schuldenproblemen oder in einer Situation der Überschuldung in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht durch Schuldnerberatungsstellen angeboten und durchgeführt wird. (Definition Wikipedia) Flankierende Leistung nach 16a SGB II: Abbau/Beseitigung des Vermittlungshemmnisses Schulden SEITE 5
6 Die unterschiedlichen Akteure haben ein unterschiedliches Bild über diese Leistungen das Musterbeispiel Schuldnerberatung Kommune Eine soziale Leistung der Kommune, um die Schuldnerproblematik der Bürger abzubauen JobCenter Sozial integrative Leistungen für die SGB II-Empfänger Schuldnerberatung Träger Eine Leistung von uns, welche zu finanzieren die Kommune verpflichtet ist SGB II Empfänger Ein freiwilliges Angebot eines Trägers, das mir helfen kann, mein Schuldenproblem zu lösen SEITE 6
7 Die Verpflichtungen Verpflichtungen der unterschiedlichen Akteure Aufgabe der Kommune: Bereitstellung von Schuldnerberatung im erforderlichen Umfang im Rahmen der Haushaltsabwägung Aufgabe des JobCenters: Nicht verschuldete SGB II-Empfänger per se werden zur Schuldnerberatung geschickt, sondern SGB II-Empfänger, bei denen Schulden ein Vermittlungshemmnis darstellen. Aufgabe des SGB II Empfängers: Werden Schulden als Vermittlungshemmnis erkannt, ist der SGB II-Empfänger verpflichtet, mit zu wirken, das Vermittlungshemmnis abzubauen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken 2 SGBII Aufgabe der Träger: Sie sind Dienstleister des Jobcenters/der Kommune. Sie stellen die Dienstleistung Schuldnerberatung zur Verfügung. SEITE 7
8 Ursache der Schwierigkeiten sind auch im bestehenden System der Kooperation Träger finanziert Stellen Kommune Beratung informiert Jobcenter über Angebote SGBII-Empfänger schickt zur Beratung Jobcenter SEITE 8
9 Keine Kommune würde aus gutem Grund ein solches System mit Unternehmensberatungen aufbauen Beratungsfirma finanziert Stellen Kommune, Amt für Personalentwicklung Coaching informiert Einrichtung über Coaching- Angebot für Mitarbeiter Mitarbeiter schickt Mitarbeiter zum Coaching kommunale Einrichtung (Behörde, Amt, kommunaler Betrieb etc.) SEITE 9
10 Leistungsvereinbarungen zu 16a-Leistungen sehen wie folgt aus bezahlt für Beratungen Träger Leistungsvereinbarung Kommune Leistungsvereinbarung (Menge, Dauer, Qualität, Ergebnis) Beratung im Rahmen Leistungsvereinbarung Alternative: Jobcenter erhält ein Budget für kommunale Leistungen SGBII-Empfänger im Rahmen der EGV Verpflichtende Leistung Jobcenter SEITE 10
11 Ein Vouchersystem Vouchersystem /Gutscheinsystem erhöht den Wettbewerb Wettbewerb Voucher Schuldnerberatung SGBII Dauer: 4 x 1 Stunde Wert: 200 EUR Kunde: SEITE 11
12 Leistungsvereinbarungen zu 16a-Leistungen sehen wie folgt aus Träger A Träger B Einlösung Kommune Beratung im Rahmen Leistungsvereinbarung Leistung eines Gutscheinkontingents SGBII-Empfänger im Rahmen der EGV Verpflichtende Leistung Jobcenter Fallmanager SEITE 12
13 Ein Vouchersystem hat Vorteile und Risiken Vorteile: Die konkrete Leistung bekommt einen Wert. Die Rolle des Dienstleisters wird klar. Die Wartezeiten verringert sich innerhalb von 6 Monaten auf 24 Stunden. Risiken: Ein Vouchersystem ist ein administrativer Aufwand. Es muss präzise gerechnet werden, sonst wird es teuer. Die Ergebnisse müssen präzise ermittelt werden. Ein Wettbewerb im Markt der Leistungserbringer entsteht: neue Anbieter Qualität, Effizienz SEITE 13
14 Eine Wirkungsevaluation Wirkungsevaluation von 16a-Leistungen ist eine wissenschaftliche Herkulesaufgabe Suchtberatung Integration in Arbeit Entwicklung Arbeitsmarkt Fallmanagement Qualifizierung SEITE 14
15 Messen Sie die Wirkung Abbau des Vermittlungshemmnisses Schulden Abbau des Vermittlungshemmnis Schulden Abbau von Schulden Der SGB II-Empfänger hat wieder einen finanziellen Anreiz, zu arbeiten. Die psychosoziale Belastung durch Schulden ist soweit aufgefangen, dass der Kopf wieder frei ist, zu arbeiten. Der SGBII-Empfänger besitz ein Girokonto bzw. Pfändungsschutzkonto. SEITE 15
16 Wenn Sie steuern wollen bauen Sie ein Performance Management für 16a-Leistungen auf Input Prozess Ergebnis Wirkung/Steuerung Welche Ressourcen Welchen Prozess Welche Ergebnisse Welche Wirkung setzen wir ein? realisieren wir? realisieren wir? erzielen wir? Beratungszeit (h) Mittel ( ) Personal (VZÄ) Wartezeit auf Erstgespräch Dauer des Beratungsprozesses Vereinbarung eines Entschuldungsplans Anzahl beratener Personen Anteil Entschuldungspläne Anteil abgebrochene Beratungen Abbau Vermittlungs- hemmnis Schulden Einschätzung Fallmanager SGB II-Empfänger in Besitz eines Girokontos bzw. Pfändungsschutzkontos SEITE 16
17 Eine Befragung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände macht uns nachdenklich Befragung von 296 Beratungsstellen der AWO, Caritas, Diakonie und DRK in 2007 Wer legt den Umfang der Beratung fest: 7% der Fallmanager 59% die Beratungsstelle 34% keine Festlegung Fazit: Die Kompetenz der Beratungsstellen in der Festlegung des Hilfebedarfs scheint nach wie vor anerkannt und gewahrt zu sein. Informationspflichten gegenüber dem Fallmanager : 1/3 keine 2/3 Information über Kontaktaufnahme Fazit: Einerseits ist erfreulich, dass ein Drittel der Beratungsstellen keinerlei Informationspflichten gegenüber dem Fallmanager hat. SEITE 17
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