Die Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt: Erfordernisse und Gestaltungsmöglichkeiten der Kooperation

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1 Kindliche Traumatisierung und Bindung bei häuslicher Gewalt Die Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt: Erfordernisse und Gestaltungsmöglichkeiten der Kooperation Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt, Sozial- und Jugendbehörde (SJB) 1 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

2 Ausgangslage: Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung 2 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

3 Übersicht 1. Kinder- und Gewaltschutz Aktuelle Themen: Häusliche Gewalt, Sex. Missbrauch Belastungen und Risiken der kindlichen Entwicklung 2. Trennung und Scheidung bei häuslicher Gewalt Hintergründe mütterlicher Ambivalenz Wer bzw. was bestimmt den Diskurs? Das aktive Jugendamt (im familiengerichtlichen Verfahren) 3. Erfahrungen mit der Verantwortungsgemeinschaft 4. Schlussfolgerungen 3 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

4 1. Häusliche Gewalt Thema für Frühe Hilfen / Prävention Kritische Lebensereignisse - Gewalt durch den Partner Lebenszeitliches Ereignis, bei dem Gewalt durch den Partner zum 1. Mal auftritt Schwangerschaft 10% Geburt des Kindes 20% Bezug gemeinsamer Wohnung Eheschließung (z. B. in der Hochzeitsnacht) Trennung und Scheidung ( damit du keinen Mann mehr kriegst! ) (BMFSFJ, 2004) 4 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

5 1. Erreichen aller Zielgruppen: Kinder, Frauen und Männer Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen Die Studie "Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehung" bietet neue Erkenntnisse. Gewalt gegen Frauen ist kein Problem sozialer Brennpunkte, sondern findet in allen gesellschaftlichen Schichten statt. 5 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

6 1. Häusliche Gewalt Thema für den Kinderschutz Kindeswohlgefährdung 2009 Formen der Kindeswohlgefährdung Vernachlässigung häusliche Gewalt Kindesmisshandlung sexuelle Gewalt insgesam t Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

7 1. Schutz vor Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, Sexuellem Missbrauch Prävalenz: Miterlebte Gewalt bei Kindern Kriminologischen Forschungsinstituts (N=1.067, Jahre), Wetzels & Pfeiffer, 1997 Miterleben der Gewalt 21,3% Anwesenheit: Verletzung eines Elternteils mit Waffe 3,7% Misshandlungsrisiko bei wiederholter Partnergewalt 8:1 Erhöhtes Risiko: Sex. Gewalt 7 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

8 1. Zusammenhang miterlebte Gewalt und eigene Gewalttätigkeit (Lercher et al Weil der Papa die Mama haut. Wien) 8 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

9 1. Wechselwirkungen 9 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

10 1. Begleitende Risikofaktoren Alkoholabhängigkeit, psychische Erkrankung eines Elternteils Materielle Armut, beengte Wohnverhältnisse Soziale Isolation - Unzureichende Kenntnisse von Sprache und Infrastruktur - Stress in der Schule Gefährdete Erziehungskompetenz Störung einer sicheren Mutter-Kind-Bindung 10 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

11 2. Paradoxie mütterlicher Verantwortung Erhalt der Vater-Kind-Beziehung Ich habe gedacht, ich kann ihn nicht verlassen, weil jetzt ist das Kind da. Man muss stark sein und für die Kinder wäre ich stark gewesen. Irgendwann sagst du halt nichts mehr. Kinder als Auslöser für die Trennung Da ist ein Mensch in mir, (...) der hat mit dieser ganzen Sache nichts zu tun und deswegen muss ich mich da rausziehen (B, 41), egal, wo ich auch hingehe. (B, 11) Ich bin ins Zimmer rein gekommen, Sascha [Name geändert] saß unter seinem Tisch und hat geheult. Und ich habe gefragt, was los ist. Und dann hat er gesagt, er sei absolut schlecht, er würde immer so (...) schlimme Sachen sehen (...). Und dann habe ich gesagt: Was siehst Du denn? Und dann hat er gesagt, er sieht immer: Wie der Papa Dich ins Gesicht tritt. Und ich glaube, das war dann so der allerspäteste Knackpunkt. (...) Und dann habe ich X mitgeteilt, dass ich gehe. (J, 11) 11 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

12 2. Belastungen als Alleinerziehende Probleme mit Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt 12 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

13 2. Trennungsmorde Tötungsdelikte Mutter Kinder, Geschwister Unterstützer/-innen Vater (Suizid) Kinder getötet verletzt überlebt beteiligt/helfend verwaist 13 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

14 2. Was bzw. wer bestimmt den Diskurs? Karlsruher Weg - Kinderschutz Gelungene Trennung von Paar- und Elternebene oder unerkannte Kinderschutzfälle? 14 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

15 2. Gemeinsame verantwortliche Elternschaft Mutter Vater Staat Jugendhilfe Freie Träger Polizei Gesundheitswesen Familiengericht Elternverantwortung GG Art. 6 Abs. 2 legitimiert durch das Kindeswohl Sorgerecht BGB 1626 ff Kinder als Träger subjektiver Rechte Hilfe/Unterstützung SGB VIII Un-Kinderrechtskonvention Frühe Prävention/Hilfen Ganztagsbetreuung/ bildung Armutsprävention 15 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

16 2. Getrennte eigenverantwortliche Elternschaft Trennung/ Scheidung Sorgerecht Umgangsrecht Unterhaltsrecht Mutter Vater Staat Verantwortung: Bindung, Beziehung, Erziehung, Versorgung?? Kinder als Träger subjektiver Rechte GG Art. 6 (4) Jede Mutter* hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. * Erziehungsverantwortliche 16 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

17 Frühe Prävention, Jugendhilfe, Netzwerk Kinderschutz Infrastrukturentwicklung Kindergruppe Nangilima Frauenhaus und -beratung Beratung bei Gewalt im sozialen Nahbereich Tandemberatung Koordinierungskreis Häusliche Gewalt AK Kinder und häusliche Gewalt z. B. Information für Kinder Kinderbüro Karlsruhe Kontinuierliche Qualifizierung 17 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

18 2. Das aktive Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren Sorge- und kindzentriertes Vorgehen beim Umgang Einzelfallbezogenes Vorgehen: Umgangs- und Sorgerecht mit Ziel der Beziehungsförderung Auflagen: Schaffung von Voraussetzungen für Umgang seitens Eltern Ausschluss von Zwangsmaßnahmen gegen Gewaltopfer Selbst-/Evaluation und Reflexion 18 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

19 2. Das aktive Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren Unterstützter Umgang Familienangehörige, Ehrenamtliche (Verantwortung Soz. Dienst) Begleiteter Umgang im engeren Sinne Fachleute und geschulte Ehrenamtliche Beaufsichtigter Umgang Fachleute, insofern erfahrene Fachkraft s.: 19 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

20 1. Weiterentwicklung von Hilfsangeboten Frühe Prävention Karlsruhe - Schwangerschaft: größeres Risiko Gewalt zu erleiden, als z. B. an Diabetes zu erkranken (routinemäßiges Screening), - vor allem wenn Frau davor schon Gewalt erfahren hat, (werdende) Eltern Begrüßungsmappe Begrüßungsgeschenk Koordinierungsstelle Kliniken Startpunkte Familienzentren Fachteam Frühe Kindheit Beratungsstellen Sozialer Dienst - Gelegenheit Opfer zu erreichen, zu unterstützen. Ärzte Hebammen Familienentlastung Sprachpaten/innen Sensibilisierung & Fortbildung GG Art. 6 (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. 20 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

21 3. Frühe Termin Wenig Zeit für Sammeln relevanter Informationen Termine können nicht immer wahrgenommen werden Zielkonflikte mit eigenen Qualitätsstandards (Team) Wechselnde Richter/-innen Keine Exploration Begrenzter Einbezug relevanter Fachleute Frauenhaus, Beratungsstellen Tabuisierung von Gewalt 21 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

22 3. Nach vorne schauen Anpassung an die normativ vorgegebene Mutter- und Kinderrolle 1. Deeskalationsstrategien seitens der Gewaltopfer mit dem Ziel, das Gewaltrisikos bei der Trennung zu minimieren und Zwangsmaßnahmen abzuwenden 2. Anpassung an normative Erwartungen, z. B.: Teilnahme an Mediationsgesprächen Erarbeitung einvernehmlicher Vereinbarungen Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts Mitwirkung bei Umgangskontakten 22 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

23 3. Umgangsanforderungen und -belastungen Rechtsposition der Eltern als Kindeswohl: Eltern haben ein Recht auf das Kind unabhängig von Bindung, Verantwortung und Motivation Umgangs- und Sorgerecht als Mittel des Stalkings : Schwächung der Be-/Erziehungskraft der primären Bezugsperson Zwangsmaßnahmen gegen Kind und primäre Bezugsperson: Fortsetzung der Kontrolle mit Hilfe des Gesetzes Aufforderung zur Manipulation Außerkraftsetzung pädagogischer Prinzipien wie Stärkung der Selbstwirksamkeit 23 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

24 3. Risiko Schwächung familiärer Bindungen Erfahrungen der Gewaltopfer Anhaltende Bedrohung, auch gegenüber Kindern Gewalt- und Tötungsrisiko Überforderung Einschränkung der Be-/Erziehungsfähigkeit der Mutter: Ungeklärte Grenzen der Zumutbarkeit Erfahrungen des Gewalttäters Verantwortungslosigkeit und Kontrolle ohne sichere Bindung und Beziehung Verantwortungsdelegation für Erhalt und Qualität der Vater-Kind-Beziehung an Mutter ( PAS ) und Kind 24 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

25 3. Risiko Schwächung familiärer Bindungen Reaktionen der Mütter Anpassung, Gefährdung der Kinder Rückzug bis Rückkehr zum Gewalttäter vs. Wachsendes Engagement gegen Gewalt seitens der Opfer Hochstrittiger Trennungsprozess 25 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

26 3. Hilfen scheitern oder werden nicht vermittelt Standardhilfen bei TuS scheitern Gewaltspezifische Hilfen werden nicht angeboten 26 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

27 3. Zentrale Rolle des Jugendamtes Belastungen durch viele Beteiligte Familienmitglieder, Netzwerk: Geschwister, Vater, Mutter Institutionen des Alltags: Kindertageseinrichtung, Schule Öffentliche Jugendhilfe: Sozialer Dienst, Vormund, Pflegekinderdienst Fachleute der freie Jugendhilfe (Heim, Familienhilfe, Tagesgruppe ) Schutzeinrichtungen/Fachstellen: Beratungsstellen, Frauenhäuser Medizinisches/therapeutisches Fachpersonal Polizei Richter/-in, Anwälte/-innen, Sachverständige, Verfahrenspflege Begleiteter Umgang, Umgangspflege Trennungs- und Scheidungsberatung 27 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

28 3. Steigende Fehlerwahrscheinlichkeit es gibt nie nur eine Ursache ein Fehlermodell Schrapper, Handwerkliche Fehler 2. Unzuverlässige Zusammenarbeit 3. Überbelasteter ASD 28 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

29 3. Zentrale Rolle des Jugendamtes Fallbeispiel Häusliche Gewalt Frau M. Herr M., Melanie -Tochter von Frau M., Manuel - gemeinsamer Sohn Gewalttätigkeiten von Herrn M. gegen Frau M. und Melanie Wiederholte Polizeieinsätze, Platzverweis, Antrag nach dem GewG, Information des Sozialen Dienstes, Kontaktaufnahme Trennung des Paares, Herr M. zieht aus, anhaltende Gewalt Umgang wird nicht ausgesetzt Herr M. passt Frau M. ab und sticht mehrfach auf sie ein. 29 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

30 3. Zentrale Rolle des Jugendamtes Fallbeispiel Verdacht auf sexuelle Gewalt Frau S. wendet sich an AllerleiRauh wegen Sorgen um 3-jährige Tochter. Verdacht bzgl. sexuellen Missbrauchs durch getrennten Vater ist nicht auszuschließen; gemeinsames Gespräch beim ASD bringt keine Klärung. Sachverständiger verneint Gefährdung, befürchtet das Mutter das Kind instrumentalisiert; FB und SoDi halten Gefährdung für möglich. 30 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

31 2. Belastungen als Alleinerziehende 31 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

32 4. Schlussfolgerungen Realistische Entscheidungen von Familiengericht + Jugendhilfe, die an Lebenswelt der Kinder, Eltern und Bezugspersonen ausgerichtet sind Umsetzbare Beschlüsse Begründetes Vertrauen in die Verantwortung und das Einvernehmen der Eltern (Mutter und/oder Vater) Lebensweltbezogene Hilfen für beide Eltern und Kinder Verantwortliche Entscheidungen von Familiengericht und Jugendhilfe Überforderung der Eltern (Mutter und/oder Vater) bei Schutz vor systembedingten Belastungen 32 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

33 4. Schlussfolgerungen Zufallsunabhängiger Umgangsausschluss Starke, selbstbewusste Kinder und Mütter Kompetente Fachleute des ASDs (Transparenz, Beteiligung) Sachverständige Sachverständige Einfühlsame Verfahrensbeistände und Umgangspfleger/-innen Besonnenen Gerichte Desinteressierte Väter 33 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

34 4. Väter-/Täterberatung: Umgangsberatung Schutz vor Re-/Traumatisierung, Instrumentalisierung Verantwortungsübernahme für Gewalttätigkeit, Gewaltfreiheit Einfühlsamkeit und Wertschätzung ggü. Kind Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit (Sichere Bindung) Kindgerechte Umgangsgestaltung Bewältigung eigener starker Emotionen Klärung zusätzlichen Hilfebedarfs 34 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

35 4. Reflexion der eigenen Perspektive Verschiedene Arbeitsaufträge, rechtliche Grundlagen Unterschiedliche Kulturen, Verhaltensskripts, Sprachen/Codes, Zusatz- /Ausbildungen Autoritätsüberlagerungen Geben/Nehmen der Zuständigkeit/Verantwortung 35 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

36 4. Statt einer Zusammenfassung: DJI Bulletin 1/2010 Geteilte Sorge Die Trennung kann für Kinder eine Erlösung sein Amerikanische Studien zeigen, dass die Hälfte der Probleme, die Kinder nach einer Scheidung haben, eigentlich nichts mit der Scheidung selbst zu tun haben, sondern eine Reaktion auf die finanziellen Schwierigkeiten der alleinerziehenden Mutter sind. Vor ein paar Jahren ging man noch davon aus, dass das Kindeswohl leidet, wenn der Kontakt zum Vater stark abnimmt oder gar abbricht. Mittlerweile zeigen aber viele Studien, dass die zuverlässige Zahlung des Unterhalts und die Qualität des väterlichen Erziehungsverhaltens deutlich ausschlaggebender sind. (Sabine Walper, S. 11) 36 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

37 4. Statt einer Zusammenfassung: DJI Bulletin 1/2010 Geteilte Sorge Verständnis statt Vorwürfe Langdauernde Elternstreitigkeiten und dadurch bei den Kindern entstehenden Loyalitätskonflikte sind so belastend, dass eine der grundlegenden Überzeugungen des deutschen Kindschaftsrechts in diesen Fällen fraglich zu sein scheint: dass der Umgang mit beiden Eltern dem kindlichen Wohl nach der Elterntrennung dienlich ist. ( ) Die zweite schlechte Nachricht ist, dass die Arbeit mit solchen Eltern nicht nur die Fachkräfte stark in Anspruch nimmt, sie scheint mangels passgenauer Interventionsstrategien auch wenig erfolgreich zu sein. (Jörg Fichtner, S. 16) Vor den gemeinsamen Gesprächen, die alle Beteiligten meist als belastend beschreiben, sollten Einzelgespräche geführt werden, in denen die Eltern Verständnis erfahren und in denen ihre Vorwürfe und Bedenken in nachvollziehbare Anliegen umformuliert werden. (Jörg Fichtner, S. 17) 37 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

38 4. Statt einer Zusammenfassung: DJI Bulletin 1/2010 Geteilte Sorge Neuanfang ohne Angst Es ist notwendig, Kinder mit Gewalterfahrungen in besonderer Weise vor einer Wiederholung solcher Erlebnisse zu schützen [ ]. Es muss kindzentrierten Angeboten in Frauenhäusern und der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Frauenhäusern eine noch größere Bedeutung zugemessen werden. (Heinz Kindler, S. 21) Diese Befunde verdeutlichen, dass die für hochstrittige Elternschaft entwickelten Vermittlungs- und Beratungsangebote nicht unkritisch auf Trennungsfamilien mit Gewalterfahrungen übertragen werden dürfen. (Heinz Kindler, S. 22) 38 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

39 4. Rein in die Verantwortungsgemeinschaft für das Kind Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! 39 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

40 4. Optimierung der Zusammenarbeit Wechselseitiges Vertrauen in das andere System Verständnis für die jeweils anderen Systemabläufe und -logiken Gemeinsame Lernkultur: Offenheit, Transparenz, Schnittstellenkritik Überprüfung des Ressourceneinsatzes und Anzahl der Beteiligten Klärung von Rolle, Auftrag, Verantwortungsbereich Vereinbarungen ~ 8a SGB VIII, Integration Netzwerk Kinderschutz Rückmeldung über Fallverlauf, Fallbesprechungen/Hilfekonferenzen > Gesamtperspektive (externe Moderation) Fallunabhängige Kooperation und Standards (Karlsruher Weg: Ausschluss von Gefährdungsfällen) Modellprojekte, Interkommunaler Fachaustausch 40 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

41 4. Qualitätsstandards Interdisziplinäre Weiterentwicklung von Standards 41 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

42 4. Personalentwicklung Überprüfung der Entscheidungen: Berücksichtigung des prozesshaften Geschehens unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen Sicherung langfristiger Unterstützung für die Kinder und Erziehungsverantwortlichen Qualifizierung der Fachleute, Beteiligungskompetenz, Supervision (incl. Sachverständige, Verfahrens-/Umgangspfleger/-innen), Forschung über langfristige Verläufe und Wirkung der Entscheidungen aus Sicht der Betroffenen; Verbindung mit Erfahrungen der Psychosomatik und Psychiatrie 42 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,

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