Die Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt: Erfordernisse und Gestaltungsmöglichkeiten der Kooperation
|
|
- Sophie Sauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kindliche Traumatisierung und Bindung bei häuslicher Gewalt Die Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt: Erfordernisse und Gestaltungsmöglichkeiten der Kooperation Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt, Sozial- und Jugendbehörde (SJB) 1 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
2 Ausgangslage: Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung 2 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
3 Übersicht 1. Kinder- und Gewaltschutz Aktuelle Themen: Häusliche Gewalt, Sex. Missbrauch Belastungen und Risiken der kindlichen Entwicklung 2. Trennung und Scheidung bei häuslicher Gewalt Hintergründe mütterlicher Ambivalenz Wer bzw. was bestimmt den Diskurs? Das aktive Jugendamt (im familiengerichtlichen Verfahren) 3. Erfahrungen mit der Verantwortungsgemeinschaft 4. Schlussfolgerungen 3 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
4 1. Häusliche Gewalt Thema für Frühe Hilfen / Prävention Kritische Lebensereignisse - Gewalt durch den Partner Lebenszeitliches Ereignis, bei dem Gewalt durch den Partner zum 1. Mal auftritt Schwangerschaft 10% Geburt des Kindes 20% Bezug gemeinsamer Wohnung Eheschließung (z. B. in der Hochzeitsnacht) Trennung und Scheidung ( damit du keinen Mann mehr kriegst! ) (BMFSFJ, 2004) 4 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
5 1. Erreichen aller Zielgruppen: Kinder, Frauen und Männer Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen Die Studie "Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehung" bietet neue Erkenntnisse. Gewalt gegen Frauen ist kein Problem sozialer Brennpunkte, sondern findet in allen gesellschaftlichen Schichten statt. 5 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
6 1. Häusliche Gewalt Thema für den Kinderschutz Kindeswohlgefährdung 2009 Formen der Kindeswohlgefährdung Vernachlässigung häusliche Gewalt Kindesmisshandlung sexuelle Gewalt insgesam t Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
7 1. Schutz vor Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, Sexuellem Missbrauch Prävalenz: Miterlebte Gewalt bei Kindern Kriminologischen Forschungsinstituts (N=1.067, Jahre), Wetzels & Pfeiffer, 1997 Miterleben der Gewalt 21,3% Anwesenheit: Verletzung eines Elternteils mit Waffe 3,7% Misshandlungsrisiko bei wiederholter Partnergewalt 8:1 Erhöhtes Risiko: Sex. Gewalt 7 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
8 1. Zusammenhang miterlebte Gewalt und eigene Gewalttätigkeit (Lercher et al Weil der Papa die Mama haut. Wien) 8 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
9 1. Wechselwirkungen 9 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
10 1. Begleitende Risikofaktoren Alkoholabhängigkeit, psychische Erkrankung eines Elternteils Materielle Armut, beengte Wohnverhältnisse Soziale Isolation - Unzureichende Kenntnisse von Sprache und Infrastruktur - Stress in der Schule Gefährdete Erziehungskompetenz Störung einer sicheren Mutter-Kind-Bindung 10 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
11 2. Paradoxie mütterlicher Verantwortung Erhalt der Vater-Kind-Beziehung Ich habe gedacht, ich kann ihn nicht verlassen, weil jetzt ist das Kind da. Man muss stark sein und für die Kinder wäre ich stark gewesen. Irgendwann sagst du halt nichts mehr. Kinder als Auslöser für die Trennung Da ist ein Mensch in mir, (...) der hat mit dieser ganzen Sache nichts zu tun und deswegen muss ich mich da rausziehen (B, 41), egal, wo ich auch hingehe. (B, 11) Ich bin ins Zimmer rein gekommen, Sascha [Name geändert] saß unter seinem Tisch und hat geheult. Und ich habe gefragt, was los ist. Und dann hat er gesagt, er sei absolut schlecht, er würde immer so (...) schlimme Sachen sehen (...). Und dann habe ich gesagt: Was siehst Du denn? Und dann hat er gesagt, er sieht immer: Wie der Papa Dich ins Gesicht tritt. Und ich glaube, das war dann so der allerspäteste Knackpunkt. (...) Und dann habe ich X mitgeteilt, dass ich gehe. (J, 11) 11 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
12 2. Belastungen als Alleinerziehende Probleme mit Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt 12 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
13 2. Trennungsmorde Tötungsdelikte Mutter Kinder, Geschwister Unterstützer/-innen Vater (Suizid) Kinder getötet verletzt überlebt beteiligt/helfend verwaist 13 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
14 2. Was bzw. wer bestimmt den Diskurs? Karlsruher Weg - Kinderschutz Gelungene Trennung von Paar- und Elternebene oder unerkannte Kinderschutzfälle? 14 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
15 2. Gemeinsame verantwortliche Elternschaft Mutter Vater Staat Jugendhilfe Freie Träger Polizei Gesundheitswesen Familiengericht Elternverantwortung GG Art. 6 Abs. 2 legitimiert durch das Kindeswohl Sorgerecht BGB 1626 ff Kinder als Träger subjektiver Rechte Hilfe/Unterstützung SGB VIII Un-Kinderrechtskonvention Frühe Prävention/Hilfen Ganztagsbetreuung/ bildung Armutsprävention 15 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
16 2. Getrennte eigenverantwortliche Elternschaft Trennung/ Scheidung Sorgerecht Umgangsrecht Unterhaltsrecht Mutter Vater Staat Verantwortung: Bindung, Beziehung, Erziehung, Versorgung?? Kinder als Träger subjektiver Rechte GG Art. 6 (4) Jede Mutter* hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. * Erziehungsverantwortliche 16 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
17 Frühe Prävention, Jugendhilfe, Netzwerk Kinderschutz Infrastrukturentwicklung Kindergruppe Nangilima Frauenhaus und -beratung Beratung bei Gewalt im sozialen Nahbereich Tandemberatung Koordinierungskreis Häusliche Gewalt AK Kinder und häusliche Gewalt z. B. Information für Kinder Kinderbüro Karlsruhe Kontinuierliche Qualifizierung 17 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
18 2. Das aktive Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren Sorge- und kindzentriertes Vorgehen beim Umgang Einzelfallbezogenes Vorgehen: Umgangs- und Sorgerecht mit Ziel der Beziehungsförderung Auflagen: Schaffung von Voraussetzungen für Umgang seitens Eltern Ausschluss von Zwangsmaßnahmen gegen Gewaltopfer Selbst-/Evaluation und Reflexion 18 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
19 2. Das aktive Jugendamt im familiengerichtlichen Verfahren Unterstützter Umgang Familienangehörige, Ehrenamtliche (Verantwortung Soz. Dienst) Begleiteter Umgang im engeren Sinne Fachleute und geschulte Ehrenamtliche Beaufsichtigter Umgang Fachleute, insofern erfahrene Fachkraft s.: 19 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
20 1. Weiterentwicklung von Hilfsangeboten Frühe Prävention Karlsruhe - Schwangerschaft: größeres Risiko Gewalt zu erleiden, als z. B. an Diabetes zu erkranken (routinemäßiges Screening), - vor allem wenn Frau davor schon Gewalt erfahren hat, (werdende) Eltern Begrüßungsmappe Begrüßungsgeschenk Koordinierungsstelle Kliniken Startpunkte Familienzentren Fachteam Frühe Kindheit Beratungsstellen Sozialer Dienst - Gelegenheit Opfer zu erreichen, zu unterstützen. Ärzte Hebammen Familienentlastung Sprachpaten/innen Sensibilisierung & Fortbildung GG Art. 6 (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. 20 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
21 3. Frühe Termin Wenig Zeit für Sammeln relevanter Informationen Termine können nicht immer wahrgenommen werden Zielkonflikte mit eigenen Qualitätsstandards (Team) Wechselnde Richter/-innen Keine Exploration Begrenzter Einbezug relevanter Fachleute Frauenhaus, Beratungsstellen Tabuisierung von Gewalt 21 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
22 3. Nach vorne schauen Anpassung an die normativ vorgegebene Mutter- und Kinderrolle 1. Deeskalationsstrategien seitens der Gewaltopfer mit dem Ziel, das Gewaltrisikos bei der Trennung zu minimieren und Zwangsmaßnahmen abzuwenden 2. Anpassung an normative Erwartungen, z. B.: Teilnahme an Mediationsgesprächen Erarbeitung einvernehmlicher Vereinbarungen Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts Mitwirkung bei Umgangskontakten 22 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
23 3. Umgangsanforderungen und -belastungen Rechtsposition der Eltern als Kindeswohl: Eltern haben ein Recht auf das Kind unabhängig von Bindung, Verantwortung und Motivation Umgangs- und Sorgerecht als Mittel des Stalkings : Schwächung der Be-/Erziehungskraft der primären Bezugsperson Zwangsmaßnahmen gegen Kind und primäre Bezugsperson: Fortsetzung der Kontrolle mit Hilfe des Gesetzes Aufforderung zur Manipulation Außerkraftsetzung pädagogischer Prinzipien wie Stärkung der Selbstwirksamkeit 23 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
24 3. Risiko Schwächung familiärer Bindungen Erfahrungen der Gewaltopfer Anhaltende Bedrohung, auch gegenüber Kindern Gewalt- und Tötungsrisiko Überforderung Einschränkung der Be-/Erziehungsfähigkeit der Mutter: Ungeklärte Grenzen der Zumutbarkeit Erfahrungen des Gewalttäters Verantwortungslosigkeit und Kontrolle ohne sichere Bindung und Beziehung Verantwortungsdelegation für Erhalt und Qualität der Vater-Kind-Beziehung an Mutter ( PAS ) und Kind 24 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
25 3. Risiko Schwächung familiärer Bindungen Reaktionen der Mütter Anpassung, Gefährdung der Kinder Rückzug bis Rückkehr zum Gewalttäter vs. Wachsendes Engagement gegen Gewalt seitens der Opfer Hochstrittiger Trennungsprozess 25 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
26 3. Hilfen scheitern oder werden nicht vermittelt Standardhilfen bei TuS scheitern Gewaltspezifische Hilfen werden nicht angeboten 26 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
27 3. Zentrale Rolle des Jugendamtes Belastungen durch viele Beteiligte Familienmitglieder, Netzwerk: Geschwister, Vater, Mutter Institutionen des Alltags: Kindertageseinrichtung, Schule Öffentliche Jugendhilfe: Sozialer Dienst, Vormund, Pflegekinderdienst Fachleute der freie Jugendhilfe (Heim, Familienhilfe, Tagesgruppe ) Schutzeinrichtungen/Fachstellen: Beratungsstellen, Frauenhäuser Medizinisches/therapeutisches Fachpersonal Polizei Richter/-in, Anwälte/-innen, Sachverständige, Verfahrenspflege Begleiteter Umgang, Umgangspflege Trennungs- und Scheidungsberatung 27 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
28 3. Steigende Fehlerwahrscheinlichkeit es gibt nie nur eine Ursache ein Fehlermodell Schrapper, Handwerkliche Fehler 2. Unzuverlässige Zusammenarbeit 3. Überbelasteter ASD 28 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
29 3. Zentrale Rolle des Jugendamtes Fallbeispiel Häusliche Gewalt Frau M. Herr M., Melanie -Tochter von Frau M., Manuel - gemeinsamer Sohn Gewalttätigkeiten von Herrn M. gegen Frau M. und Melanie Wiederholte Polizeieinsätze, Platzverweis, Antrag nach dem GewG, Information des Sozialen Dienstes, Kontaktaufnahme Trennung des Paares, Herr M. zieht aus, anhaltende Gewalt Umgang wird nicht ausgesetzt Herr M. passt Frau M. ab und sticht mehrfach auf sie ein. 29 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
30 3. Zentrale Rolle des Jugendamtes Fallbeispiel Verdacht auf sexuelle Gewalt Frau S. wendet sich an AllerleiRauh wegen Sorgen um 3-jährige Tochter. Verdacht bzgl. sexuellen Missbrauchs durch getrennten Vater ist nicht auszuschließen; gemeinsames Gespräch beim ASD bringt keine Klärung. Sachverständiger verneint Gefährdung, befürchtet das Mutter das Kind instrumentalisiert; FB und SoDi halten Gefährdung für möglich. 30 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
31 2. Belastungen als Alleinerziehende 31 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
32 4. Schlussfolgerungen Realistische Entscheidungen von Familiengericht + Jugendhilfe, die an Lebenswelt der Kinder, Eltern und Bezugspersonen ausgerichtet sind Umsetzbare Beschlüsse Begründetes Vertrauen in die Verantwortung und das Einvernehmen der Eltern (Mutter und/oder Vater) Lebensweltbezogene Hilfen für beide Eltern und Kinder Verantwortliche Entscheidungen von Familiengericht und Jugendhilfe Überforderung der Eltern (Mutter und/oder Vater) bei Schutz vor systembedingten Belastungen 32 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
33 4. Schlussfolgerungen Zufallsunabhängiger Umgangsausschluss Starke, selbstbewusste Kinder und Mütter Kompetente Fachleute des ASDs (Transparenz, Beteiligung) Sachverständige Sachverständige Einfühlsame Verfahrensbeistände und Umgangspfleger/-innen Besonnenen Gerichte Desinteressierte Väter 33 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
34 4. Väter-/Täterberatung: Umgangsberatung Schutz vor Re-/Traumatisierung, Instrumentalisierung Verantwortungsübernahme für Gewalttätigkeit, Gewaltfreiheit Einfühlsamkeit und Wertschätzung ggü. Kind Beziehungs- und Erziehungsfähigkeit (Sichere Bindung) Kindgerechte Umgangsgestaltung Bewältigung eigener starker Emotionen Klärung zusätzlichen Hilfebedarfs 34 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
35 4. Reflexion der eigenen Perspektive Verschiedene Arbeitsaufträge, rechtliche Grundlagen Unterschiedliche Kulturen, Verhaltensskripts, Sprachen/Codes, Zusatz- /Ausbildungen Autoritätsüberlagerungen Geben/Nehmen der Zuständigkeit/Verantwortung 35 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
36 4. Statt einer Zusammenfassung: DJI Bulletin 1/2010 Geteilte Sorge Die Trennung kann für Kinder eine Erlösung sein Amerikanische Studien zeigen, dass die Hälfte der Probleme, die Kinder nach einer Scheidung haben, eigentlich nichts mit der Scheidung selbst zu tun haben, sondern eine Reaktion auf die finanziellen Schwierigkeiten der alleinerziehenden Mutter sind. Vor ein paar Jahren ging man noch davon aus, dass das Kindeswohl leidet, wenn der Kontakt zum Vater stark abnimmt oder gar abbricht. Mittlerweile zeigen aber viele Studien, dass die zuverlässige Zahlung des Unterhalts und die Qualität des väterlichen Erziehungsverhaltens deutlich ausschlaggebender sind. (Sabine Walper, S. 11) 36 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
37 4. Statt einer Zusammenfassung: DJI Bulletin 1/2010 Geteilte Sorge Verständnis statt Vorwürfe Langdauernde Elternstreitigkeiten und dadurch bei den Kindern entstehenden Loyalitätskonflikte sind so belastend, dass eine der grundlegenden Überzeugungen des deutschen Kindschaftsrechts in diesen Fällen fraglich zu sein scheint: dass der Umgang mit beiden Eltern dem kindlichen Wohl nach der Elterntrennung dienlich ist. ( ) Die zweite schlechte Nachricht ist, dass die Arbeit mit solchen Eltern nicht nur die Fachkräfte stark in Anspruch nimmt, sie scheint mangels passgenauer Interventionsstrategien auch wenig erfolgreich zu sein. (Jörg Fichtner, S. 16) Vor den gemeinsamen Gesprächen, die alle Beteiligten meist als belastend beschreiben, sollten Einzelgespräche geführt werden, in denen die Eltern Verständnis erfahren und in denen ihre Vorwürfe und Bedenken in nachvollziehbare Anliegen umformuliert werden. (Jörg Fichtner, S. 17) 37 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
38 4. Statt einer Zusammenfassung: DJI Bulletin 1/2010 Geteilte Sorge Neuanfang ohne Angst Es ist notwendig, Kinder mit Gewalterfahrungen in besonderer Weise vor einer Wiederholung solcher Erlebnisse zu schützen [ ]. Es muss kindzentrierten Angeboten in Frauenhäusern und der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Frauenhäusern eine noch größere Bedeutung zugemessen werden. (Heinz Kindler, S. 21) Diese Befunde verdeutlichen, dass die für hochstrittige Elternschaft entwickelten Vermittlungs- und Beratungsangebote nicht unkritisch auf Trennungsfamilien mit Gewalterfahrungen übertragen werden dürfen. (Heinz Kindler, S. 22) 38 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
39 4. Rein in die Verantwortungsgemeinschaft für das Kind Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! 39 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
40 4. Optimierung der Zusammenarbeit Wechselseitiges Vertrauen in das andere System Verständnis für die jeweils anderen Systemabläufe und -logiken Gemeinsame Lernkultur: Offenheit, Transparenz, Schnittstellenkritik Überprüfung des Ressourceneinsatzes und Anzahl der Beteiligten Klärung von Rolle, Auftrag, Verantwortungsbereich Vereinbarungen ~ 8a SGB VIII, Integration Netzwerk Kinderschutz Rückmeldung über Fallverlauf, Fallbesprechungen/Hilfekonferenzen > Gesamtperspektive (externe Moderation) Fallunabhängige Kooperation und Standards (Karlsruher Weg: Ausschluss von Gefährdungsfällen) Modellprojekte, Interkommunaler Fachaustausch 40 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
41 4. Qualitätsstandards Interdisziplinäre Weiterentwicklung von Standards 41 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
42 4. Personalentwicklung Überprüfung der Entscheidungen: Berücksichtigung des prozesshaften Geschehens unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen Sicherung langfristiger Unterstützung für die Kinder und Erziehungsverantwortlichen Qualifizierung der Fachleute, Beteiligungskompetenz, Supervision (incl. Sachverständige, Verfahrens-/Umgangspfleger/-innen), Forschung über langfristige Verläufe und Wirkung der Entscheidungen aus Sicht der Betroffenen; Verbindung mit Erfahrungen der Psychosomatik und Psychiatrie 42 Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde (SJB)
Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Kinder Was können Jugendämter tun? Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde (SJB) E-Mail: susanne.heynen@sjb.karlsruhe.de Kinderbüro
Mehr2. Interdisziplinärer Trauma-Fachtag am Komplexe Traumatisierung
2. Interdisziplinärer Trauma-Fachtag am 05.11.2014 Komplexe Traumatisierung Umgangsrecht und -regelung nach Bindungs- und Gewalt- traumata in der Familie Kinderbüro Karlsruhe Dr. Susanne Heynen Leiterin
MehrKinderschutz bei häuslicher Gewalt Grundlagen für die Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Zwischen Kinderschutz und Elternrecht Standards für eine kindgerechte Praxis bei häuslicher Gewalt Kinderschutz bei häuslicher Gewalt Grundlagen für die Interdisziplinäre Zusammenarbeit Kinderbüro Karlsruhe
MehrKindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt
Projekt Elternkonsens (Cochemer Modell) 16. Arbeitssitzung Veröffentlichungen Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt, Sozial- und Jugendbehörde
MehrGewalt in Paarbeziehungen und ihre Langzeitfolgen bei Kindern. Übersicht. Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen
Ausstellungseröffnung HERZSCHLAG, 11.11.2010 Rathaus Detmold Veröffentlichungen Gewalt in Paarbeziehungen und ihre Langzeitfolgen bei Kindern Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt, Sozial- und Jugendbehörde
MehrSchutz und Hilfe in verbindlicher Kooperation sichern
Häusliche Gewalt trifft (auch) Kinder Schutz und Hilfe in verbindlicher Kooperation sichern Hilfe und Schutz für Kinder als Mitbetroffene häuslicher Gewalt: eine Aufgabe für die Jugendhilfe Dr. Susanne
MehrLangzeitfolgen häuslicher Gewalt und Risiken des Umgangs zwischen gewalttätigem Vater und Kind
Langzeitfolgen häuslicher Gewalt und Risiken des Umgangs zwischen gewalttätigem Vater und Kind Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt, Sozial- und Jugendbehörde (SJB) Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe Tel.:
MehrWas brauchen Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erlebt haben? Für sich selbst für ihre Mütter für ihre Väter?
Bloß dabei oder mittendrin? Sicherheit für Mädchen und Buben vor häuslicher Männergewalt Fachtag im Rahmen der Kampagne Richtig wichtig: Kinder haben Rechte 20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention Was brauchen
MehrDas Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesjugendamt Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Handreichung Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses
MehrKINDERSCHUTZ. PRÄVENTION und INTERVENTION
KINDERSCHUTZ PRÄVENTION und INTERVENTION Kinderschutz ist einerseits Oberbegriff für alle Aktivitätender Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen
MehrKinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt.
Kinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt. Kinder im Frauenhaus (Ergebnisse einer Befragung deutscher Frauenhäuser)
MehrAlle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von
Alle(s) zum Wohl des Kindes - Chancen und Grenzen der Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt Das Pflegekind und seine Bezugspersonen Besonderheiten im Bindungs- und Beziehungserleben von Pflegekindern
MehrKinder im Kontext der Gewalt in der Paarbeziehung der Eltern
Kinder im Kontext der Gewalt in der Paarbeziehung der Eltern Prof. Dr. Barbara Kavemann Sozialwissenschaftliches FrauenForschungsInstitut Freiburg Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin 2 Risiko
MehrInhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11
http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-3083-9 5 Inhalt Einführung 11 Teil I Grundlagen Kapitel 1: Kinderschutz was ist das? 18 1.1 Kinderschutz als vielfältiger
MehrRechtlicher Rahmen Haltungen und Grundannahmen Kooperation der Verfahrensbeteiligten Fragestellungen des Workshops
Workshop Umsetzung des Beschleunigten Familienverfahren bei schwierigen Fallkonstellationen Juli 2010 Rechtlicher Rahmen Haltungen und Grundannahmen Kooperation der Verfahrensbeteiligten Fragestellungen
MehrWenn Eltern psychisch krank sind: Forschungsstand und Erfordernisse der Praxis
KatHO NRW Aachen Köln Münster Paderborn Wenn Eltern psychisch krank sind: Forschungsstand und Erfordernisse der Praxis Vortrag auf der 6. Fachtagung der Klinischen Sozialarbeit Workshop 1: Klinische Sozialarbeit
MehrKinderschutz und frühe Hilfen für Familien
Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien Handlungsbedarfe und Möglichkeiten des Zusammenwirkens unterschiedlicher Professionen und Handlungsbereiche Verbesserung des Kindesschutzes durch Ausbau und Vernetzung
MehrDie Schläge, die meine Mama bekam, spürte ich in meinem Bauch
Kindliches Miterleben häuslicher Gewalt Ausmaß, Dynamiken, Folgen Die Schläge, die meine Mama bekam, spürte ich in meinem Bauch Maren Kolshorn, Diplom-Psychologin 3. Osnabrücker Kinderschutzfachtagung,
MehrDer begleitete Umgang
Der begleitete Umgang Anforderungen und Voraussetzungen Barbara Gerblich - Verfahrensbeistand, Umgangspflegerin, Umgangsbegleiterin - Köln Möglichkeiten des Gerichts, das Kind in den Blick zu nehmen Begleiteter
MehrElternberatung im Münchener Modell bei Häuslicher Gewalt
Münchner Modell für Fälle häuslicher Gewalt Elternberatung im Münchener Modell bei Häuslicher Gewalt Beratungsstelle der Frauenhilfe München Winzererstraße 47 80797 München Münchner Informationszentrum
MehrKinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung
Fachbeitrag: Kinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung Uta Hesselbach Koordinatorin Lokales Netzwerk Kinderschutz Halle Amt für Kinder, Jugend
Mehr4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD?
Themenbereich: Abschätzung des Gefährdungsrisikos 4. Gibt es eine Verfahrensrichtlinie zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos entsprechend 8a SGB VIII im ASD? FB 1 bis Ja 5. Wenn ja : Gibt diese Ihnen
MehrDie Familienhebamme als Case Managerin Beispiele aus der Praxis
Die Familienhebamme als Case Managerin Beispiele aus der Praxis Case Management im Gesundheits- und Pflegewesen Stand und Perspektiven 4. Internationale Fachtagung ÖGCC 25. November 2011 2 Überblick Das
MehrEinleitung. Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes. Einleitung. Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII
Einleitung Kinderschutz aus Sicht des Jugendamtes Arbeit mit Hochkonfliktfamilien als Prävention von Kindeswohlgefährdung? 6./7. Oktober 2008, München Auftrag des Jugendamtes gem. 1 SGB VIII junge Menschen
MehrREGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH
REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH Workshop 4 Handlungspläne und Leitlinien Kerstin Hubert, Fachberatung für Kitas, Ev.-Luth. Kirchenkreis
MehrJugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz
Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz
MehrKinder und Jugendhilfe in Deutschland. Das Jugendamt
Kinder und Jugendhilfe in Deutschland Das Jugendamt Normative Grundlegung Erziehungsanspruch junger Menschen und öffentliche Kinder- und Jugendhilfe Grundgesetz - GG Art 6 Abs. 2 Satz 1 GG: Erziehung =
MehrKindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch
Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch Im Aufgabenbereich der öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Eine Einführung von Wolfgang Krieger, Anita Lang, Simone Meßmer, Ralf Osthoff 1.
MehrInhalt. Rechtsgrundlagen im SGV VIII Perspektivenplanung in der Hilfeplanung Die Herkunftsfamilie Die Pflegefamilie
9. Gemeinsamer Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte am 8. März 2017 in Schwetzingen Kinder in Pflegefamilieneine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Lebensperspektive für die Kinder
MehrWas passiert mit den Kindern?
Was passiert mit den Kindern? Kinder als ZeugInnen und Betroffene von häuslicher Gewalt Mag. a Regula Mickel-Schnizer Amt für Jugend und Familie, MA 11 Kinder als ZeugInnen und Betroffene von Gewalt in
MehrDie Sicht der Jugendhilfe
- Jugendamt Die Sicht der Jugendhilfe Input für das Symposium Fördern durch Fordern anlässlich des ersten Kongresses für gemeindeorientierte Suchttherapie 17. bis 18. März 2011 1 Das Leben von Kindern
MehrQualitätsstandards in der Beistandschaft. 1. NRW Beistandschaftstag Projekt Abschluss Beistandschaften 2020
Qualitätsstandards in der Beistandschaft Projekt Abschluss Beistandschaften 2020 1 Arbeits- und Orientierungshilfen Das Leistungsprofil des Beistandes Anlagen zum Leistungsprofil Öffentlichkeitsarbeit
MehrSchwangerschaftsberatung im Kontext Frühe Hilfen
Schwangerschaftsberatung im Kontext Frühe Hilfen Selbstverständnis, Möglichkeiten, Grenzen und Chancen Voneinander Lernen Überregionale Netzwerkkonferenz Frühe Hilfen 09. Oktober 2013 Aufgaben und Selbstverständnis
MehrBeteiligte Professionen im Erfurter Arbeitskreis Kinder bei Trennung und Scheidung - KiTS
Beteiligte Professionen im Erfurter Arbeitskreis Kinder bei Trennung und Scheidung - KiTS Jugendamt In Fragen der Partnerschaft, Trennung, Scheidung und des Umganges obliegt es dem Jugendamt beratend tätig
MehrLeitfaden für den Einsatz einer Familienhebamme in der Universitätsstadt Siegen
Leitfaden für den Einsatz einer Familienhebamme in der Universitätsstadt Siegen Frühe Hilfen sind präventiv ausgerichtete Hilfeleistungen und richten sich an alle werdenden Eltern, Familien und Kinder.
MehrMit den Eltern in Kontakt
Mit den Eltern in Kontakt Teil 1:.als Anwältin des Kindes EREV - SEMINAR 19./ 20. November 2012 Referentin: und Mediatorin Fachanwältin für Familienrecht Anwältin des Kindes / Verfahrensbeiständin Mühlenstr.
MehrKinderschutz zwischen Prävention und Intervention
Kinderschutz zwischen Prävention und Intervention Unterschiede, Übergänge und Herausforderungen in den Frühen Hilfen Berlin, 13. November 2014 Christine Gerber, NZFH; Prof. Dr. Reinhold Schone, FH Münster
MehrII. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen
II. Fachtag Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen 2016 Seite -1- Was ist ein soziales Netzwerk? primäre oder persönliche Netzwerke: Familie und Verwandtschaft
MehrII. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen
II. Fachtag Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen 2016 Seite -1- Vorstellung der Workshop -Teilnehmer/innen Jugendamt Gesundheitsbereich Freie Träger
MehrBeschleunigtes Familienverfahren bei schwierigen Fallkonstellationen -
Beschleunigtes Familienverfahren bei schwierigen Fallkonstellationen - Rechtlicher Rahmen Meinungen Fragestellungen im Kontext der Fortbildung SFBB, Christa Möhler-Staat Rechtliche Rahmenbedingungen -
MehrErkenntnisse zu gesundheitlichen Folgen. World Health Organisation 2013
Erkenntnisse zu gesundheitlichen Folgen Hilde Hellbernd Koordinierungsstelle World Health Organisation 2013 WHO Bericht (2013): Globale und regionale Schätzungen zu Gewalt gegen Frauen: Prävalenz und gesundheitliche
MehrSexuelle Gewalt als Herausforderung - auch für die Ganztagsschule
Sexuelle Gewalt als Herausforderung - auch für die Ganztagsschule Kinderschutz als Aufgabe für Schulleitung und Lehrkräfte Heinz-Werner Poelchau Zum 4. Ganztagsschulkongress Berlin, 4. 11. 2011 Zum besseren
MehrDie Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens
Die Neuerungen des FamFG Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Voraussetzung Elterliche Verantwortung ist durch Art. 6 GG hervorgehoben und geschützt. Delegation der elterlichen Verantwortung
MehrKindesmisshandlung und -Vernachlässigung
Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung Datum: 31.01.2006 Vortrag von: Dr. Siegfried Haller, Stadt Leipzig, Jugendamt Der Fall Kevin Was fällt auf?! unverantwortlich langer Zeitraum von Geburt 01/2004
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
MehrZusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe Hilfen/DJI Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen Workshop 4 der Tagung Guter Start ins Leben:
MehrRalf Mengedoth (Hilfe)Welten zusammen bringen oder gemeinsam (gesunde) Entwicklungsräume vergrößern
Ralf Mengedoth (Hilfe)Welten zusammen bringen oder gemeinsam (gesunde) Entwicklungsräume vergrößern Wenn es stimmt, dass ca. 500 000 Kinder in Deutschland einen psychisch schwer erkrankten Elternteil haben
MehrKinderschutz im Dialog
Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in
MehrKinder misshandelter Mütter
Runder Tisch GewAlternativen Borken 12.11.2008 Kinder misshandelter Mütter - Handlungsorientierungen für die Praxis Andrea Buskotte Koordinationsprojekt Häusliche Gewalt Landespräventionsrat Niedersachsen
MehrUnterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels
MehrZusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag
Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag Frankfurt, 22.4.2015 Fachmarkt Frühe Hilfen Christine Gerber DJI/NZFH Inhalt (1) Kinderschutz gestern und heute (2) Frühe Hilfen Schutzauftrag: Ein gutes
MehrMünchner Modell für Fälle häuslicher Gewalt
Beratungsstelle der Frauenhilfe Belgradstrasse 55 80796 München Münchner Informationszentrum für Männer e.v. Feldmochinger Str. 6 80992 München Sigurd Hainbach Kennzeichen der Elternberatung Kennzeichen
MehrSchutz und Chancen für starke Kinder
Liberaler Familienkongress Schutz und Chancen für starke Kinder mehr_familie familie.06 Jedes Kind hat ein Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit Der BVKJ fordert, dass dieses Grundrecht
MehrEltern Kind Projekt - Chance in Baden-Württemberg Ulm Horst Belz
Eltern Kind Projekt - Chance in Baden-Württemberg Ulm 23.5.2011 Horst Belz Netzwerk Straffälligenhilfe 1 Träger / Finanzierung / Dauer 500.000 Euro auf drei Jahre (u. U. länger) : 100.000 Euro Schulung/Evaluation;
MehrWo stehen die Frühen Hilfen?
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen
MehrGewalt, Migration und Flucht
Mütter und Kinder im Kontext von häuslicher Gewalt, Migration und Flucht Häusliche Gewalt miterlebende Kinder und Jugendliche 7. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming am 24.11.2017 Kreisverwaltung Luckenwalde
Mehr1. Oberbayerische Kinderschutzkonferenz Rosenheim
1. Oberbayerische Kinderschutzkonferenz Rosenheim Vernetzung von Kreis- und Stadtjugendamt Rosenheim und Gesundheitshilfe, insbesondere mit der Inn-Salzach-Klinik und der Kinderklinik Rosenheim Rosenheimer
MehrSchutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag
Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag Kinder in Pflegefamilien Förderung Beteiligung Schutz Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)
MehrKindeswohlgefährdung als Folge von häuslicher Gewalt und Möglichkeiten der Intervention und Prävention
Kindeswohlgefährdung als Folge von häuslicher Gewalt und Möglichkeiten der Intervention und Prävention Henrike Krüsmann Master Soziale Arbeit; Diplom-Sozialarbeiterin/-pädagogin Häusliche Gewalt als Indikator
Mehrder Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Christine Lieberknecht (CDU)
Rede der Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Christine Lieberknecht (CDU) anlässlich der Fachtagung "Eltern die anders sind Kinder psychisch kranker Eltern zwischen den Systemen"
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und
MehrRegionalkonferenz am
Regionalkonferenz am 20.03.2013 Vorstellung der Arbeit des es des Landkreises Teltow-Fläming 1 Warum werden Pflegeeltern gesucht? Im Landkreis Teltow-Fläming stieg die Zahl der jungen Menschen und deren
Mehr- Auswirkungen und Handlungsoptionen - Vernetztes Handeln
LIGA-Fachtagungen 2013/2014 Wenn Kinder häusliche Gewalt erleben - Auswirkungen und Handlungsoptionen - Vernetztes Handeln Mit den Fachtagen am 6. Dezember 2013 und 15. Oktober 2014 ist für das Thema sensibilisiert
MehrBeratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
ZKJF Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Gelnhausen Bericht über die Arbeit der Familienhebammen im Jahr 2013 Die neue Lebenssituation nach der Geburt eines Kindes ist für die meisten Mütter
Mehr6 Kindeswohlgefährdung Dokumentation
Wenn es um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII geht, sind Klarheit, Eindeutigkeit und Verbindlichkeit von großer Wichtigkeit für alle Beteiligten. Fehleinschätzungen können gravierende
MehrCheckliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach 8a SGV VIII
Checkliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach 8a SGV VIII Ziel: Abschätzung des Gefährdungsrisikos und Definition geeigneter Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung 1.
MehrCompass Come Back Rückführungen im Bezirk Berlin-Mitte Ein Erfahrungsbericht
Compass Come Back 2005 2014 Rückführungen im Bezirk Berlin-Mitte Ein Erfahrungsbericht Zentrale Aufgaben - Klären und Auflösen von Schwebezuständen - Beenden von Doppelbindungen - Erhalt der Familie im
MehrKinderschutz im Spannungsfeld von Kinderrechten und Elternrechten. Prof. Dr. Rüdiger Ernst Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin
Kinderschutz im Spannungsfeld von Kinderrechten und Elternrechten Prof. Dr. Rüdiger Ernst Vorsitzender Richter am, Berlin 2 Von der Kunst, als Staat Kinder zu schützen 3 Qualitative Dimensionen potentiell
MehrMedizinischer Kinderschutz
Medizinischer Kinderschutz PD Dr. med. S. Winter U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N Keine Interessenskonflikte Intrafamiliäre Gewalt wie oft kommt sie vor? Verfügbare Zahlen Medizinischer
MehrBundesforum Vormundschaft & Pflegschaft 1. bis 3. Dezember 2010 in Dresden. Arbeitsgruppe 9 Umgangspflegschaft Donnerstag, 2.
Bundesforum Vormundschaft & Pflegschaft 1. bis 3. Dezember 2010 in Dresden Arbeitsgruppe 9 Umgangspflegschaft Donnerstag, 2. Dezember 2010 Zeitablauf: Ablauf der Arbeitsgruppe 10:45 bis 12:30 Uhr (1 ¾
MehrH a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n. (Hagener Modell)
H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n (Hagener Modell) Das Familiengericht unterstützt die Eltern, zum Wohl ihrer Kinder eigenverantwortlich und möglichst rasch
MehrINHALT 1.EINLEITUNG 2. LEBENSLAGEN VON (WERDENDEN) ELTERN UND FAMILIEN
INHALT 1.EINLEITUNG Frühe Hilfen" - was ist das? Netzwerk Frühe Hilfen" - wer gehört dazu? Frühe Hilfen und Kinderschutz Wozu dient der Ordner Frühe Hilfen und Kinderschutz im Main-Kinzig-Kreis"? 2. LEBENSLAGEN
MehrUmgang um jeden Preis?
Umgang um jeden Preis? Nachtrennungskontakte der Kinder mit gewalttätigen Eltern Alexander Korittko, Hannover Sinn von Kontakten Regelmäßige Kontakte zu Eltern, Geschwistern, Großeltern, Verwandten oder
MehrHANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
HANDLUNGSSCHRITTE IN DEN FRÜHEN HILFEN BEI GEWICHTIGEN ANHALTSPUNKTEN FÜR EINE KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Christine Gerber, Deutsches Jugendinstitut e.v., München Fachgruppe Nationales Zentrum Frühe Hilfen Berlin,
MehrKinder psychisch kranker Eltern
Kinder psychisch kranker Eltern Christina Stadler Integrative Versorgung - wie kann es aussehen? Kinder psychisch kranker Eltern haben ein hohes Risiko selbst eine psychische Erkrankung zu entwickeln......
MehrEltern Kind Projekt - Chance in Baden-Württemberg Ulm
Eltern Kind Projekt - Chance in Baden-Württemberg Ulm 21.5.2012 Netzwerk Straffälligenhilfe 1 Netzwerk Straffälligenhilfe 2 Träger / Finanzierung / Dauer 500.000 Euro auf drei Jahre (u. U. länger) : 100.000
MehrZur Situation von Kindern psychisch kranker Eltern
Zur Situation von Kindern psychisch kranker Eltern Vortrag am Fachtag Kinder psychisch kranker Eltern am 8.10.09 von Gabriele Blechta 1 Erfahrungen von Kindern psychisch kranker Eltern I Vertrauensverlust
MehrZur Erziehung eines Kindes benötigt man ein ganzes Dorf. (afrikanisches Sprichwort) Frühe Hilfen Für Eltern und Kinder
Zur Erziehung eines Kindes benötigt man ein ganzes Dorf. (afrikanisches Sprichwort) Frühe Hilfen Für Eltern und Kinder Ein Konzept der Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle für den Landkreis
MehrETZ-Gruppe Kleve e.v. MUK
ETZ-Gruppe MUTTER UND KIND Begleitung In den letzten Jahren haben sich immer häufiger schwangere Frauen und junge Mütter bei der Netzgruppe gemeldet, die auf der Suche nach einer Unterkunft waren und Unterstützung
MehrVerdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Praxis was tun? Klinikum Görlitz
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Praxis was tun? 28.02.2018 Klinikum Görlitz Netzwerkbüro Kinderschutz und Frühe Hilfen Kinderschutz Frühe Hilfen Bildungsarbeit Öffentlichkeitsarbeit Netzwerkarbeit
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft
Die insoweit erfahrene Fachkraft im 8a des SGB VIII Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 8a (2) In Vereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen ist
MehrH a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n. (Hagener Modell)
H a g e n e r L e i t f a d e n f ü r U m g a n g s r e c h t s v e r f a h r e n (Hagener Modell) Das Familiengericht unterstützt die Eltern, zum Wohl ihrer Kinder eigenverantwortlich und möglichst rasch
MehrKinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe
Basistexte Erziehungshilfen Kinderschutz in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe Ein Lehr- und Praxisbuch zum Umgang mit Fragen der Kindeswohlgefährdung Bearbeitet von Reinhold Schone, Wolfgang Tenhaken
MehrNetzwerk gegen Gewalt Arbeitspapier für die Unterarbeitsgruppe Kinderschutz
Städtischer Sozialdienst der Darmstadt, den 01.09. 2016 Wissenschaftsstadt Darmstadt Allgemeiner Sozialdienst des Landkreises Darmstadt-Dieburg Netzwerk gegen Gewalt Arbeitspapier für die Unterarbeitsgruppe
Mehrbeim Jugendamt Umgang mit (anonymen) Hinweisen
Beratung und fachlicher Austausch im Kinderschutz Interdisziplinäre Notwendigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen 24.8.2018 BMFSFJ Umgang mit (anonymen) Hinweisen beim Jugendamt Stephan Siebenkotten-Dalhoff
Mehr*Dresden, April 2012
Georg Kohaupt Dresden, April 2012 Dresden, April 2012 Kinder in guten Händen Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention 1 2 Spannungen Mutter Erzieherin Gestörter Kontakt zur Mutter, schwierige
MehrNetzwerke Frühe Hilfen Herausforderungen an die Koordination. Ein Bericht aus Sicht des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig
Netzwerke Frühe Hilfen Herausforderungen an die Koordination Ein Bericht aus Sicht des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig Sachstand in Braunschweig Grundbedingungen für ein
MehrErgebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform
Ergebnisse der Frauenhausbefragung zu kindschaftsrechtlichen Verfahren seit der FamFG-Reform Die Frauenhausbefragung Von September 2010 bis August 2011 hat die Arbeitsgruppe Kindschaftsrecht der Autonomen
MehrKooperationsvereinbarung
Fachkonferenz: Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe am 09.11.2009 in Münster www.bfe.guetersloh.de Kooperationsvereinbarung im Rahmen des Sozialen Frühwarnsystems für Kinder
MehrElterliche psychische Erkrankung, Erziehungsfähigkeit und kindliche Entwicklung
Elterliche psychische Erkrankung, Erziehungsfähigkeit und kindliche Entwicklung Störungsraten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einem erkrankten Elternteil (Mutter) Alkoholismus: unspezifisch
MehrBesonderheiten im Umgang mit Kindern als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen
Besonderheiten im Umgang mit Kindern als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen Anforderungen an geeignete Unterstützungsangebote Referat im Rahmen des 5. Österreichischen Präventionskongresses in
MehrKreis Warendorf Hebammen im Rahmen Frühe Hilfen und HZE. Fachtag Krefeld
Kreis Warendorf Hebammen im Rahmen Frühe Hilfen und HZE Fachtag 29.09.2014 Krefeld 1 Vorstellung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf zuständig für 10 Städte und Gemeinden Jugendämter
MehrKinderschutz. als Frühe Hilfen ( 1 KKG) Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit
Kinderschutz als Frühe Hilfen ( 1 KKG) Veranstaltung Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arnsberg 10.07.2017 Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management
MehrKINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION
KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION UNTERSCHIEDE, ÜBERGÄNGE, UND HERAUSFORDERUNGEN DER FRÜHEN HILFEN Christine Gerber Frühe Hilfen und Kinderschutz im Gesundheitswesen Bad Segeberg, 30. April
Mehrfür eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien
für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien puzzle vermittlung von gastfamilien Puzzle ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche in einer Not - oder schwierigen Lebenssituation.
MehrPROJEKTSKIZZE ZUM AUFBAU VON NETZWERKEN FÜR PSYCHISCH ERKRANKTE ELTERN UND IHRE KINDER IN MÜNCHEN
PROJEKTSKIZZE ZUM AUFBAU VON NETZWERKEN FÜR PSYCHISCH ERKRANKTE ELTERN UND IHRE KINDER IN MÜNCHEN erstellt von der Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe der Landeshauptstadt München auf der Grundlage
Mehr