Beschleunigtes Familienverfahren bei schwierigen Fallkonstellationen -

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1 Beschleunigtes Familienverfahren bei schwierigen Fallkonstellationen - Rechtlicher Rahmen Meinungen Fragestellungen im Kontext der Fortbildung SFBB, Christa Möhler-Staat

2 Rechtliche Rahmenbedingungen - neues FamFG Beschleunigungsgebot, innerhalb von 4 Wochen Erörterungsgespräch, z.b. zum Umgangsrecht, wg. Gefährdung des Kindeswohls Auf Einvernehmen hinwirken, wenn es dem Wohl des Kindes nicht widerspricht Anordnung einer Erziehungsberatung- Hinwirken auf eine einvernehmliche Lösung, z.b. zur Umgangsregelung mit dem Kind Gericht vermittelt auf Antrag eines Elternteils zwischen den Eltern, z.b. bei Umgangsvereitelung- oder Erschwerung Eigene Verfahrensfähigkeit eines Kindes ab 14 J. (kann selbst Anträge stellen) Zwangsmaßnahmen (Auflagen, Kontrollen) Einführung der förmlichen Beweisaufnahme Einführung des Umgangspflegers

3 Differenzieren zwischen Kindesschutzverfahren und Trennungskonflikt Gefährdung des Kindeswohls: Schnelle Klärung der Gefährdungssituation und Entscheidung über die adäquate Form der Abwehr der Kindeswohlgefährdung ggf. in Verbindung mit der Erörterung der Kindeswohlgefährdung Wie kann der KiWoGef (durch öffentl. Hilfen) begegnet werden? Welche Folgen hat die Nichtannahme von Hilfen

4 Fallkonstellationen Verdacht auf sexuellen Missbrauch, der im Trennungskontext geäußert wird bewiesener sexueller Missbrauch

5 Verdacht und Schutz bei Verdacht auf innerfamiliärem sexuellen Missbrauch Verdacht wird im Rahmen des strittigen Sorgerechtsverfahrens von einem Elternteil vorgetragen Fragen zum weiteren Verfahren: 1. Wie erfolgt die Überprüfung/ Ermittlung? 2. Welche Relevanz haben die Berlin- einheitlichen Handlungsempfehlungen für einen professionellen Umgang mit sexuellem Missbrauch bzw. die Verdachtsstufen 3. Weitere Akteure werden wann- von wem- mit welchen Zielen und Möglichkeiten beteiligt? 3.1 Träger des Begleiteten Umgangs 3.2 Verfahrensbeistände 3.3 Sachverständige 4. Welche Auswirkungen hat das Ergebnis der Verdachtsabklärung auf die weiteren Verfahrensschritte im Rahmen des FamFG? Stolperstein: Gegen die einstw. Anordnung des Umgangs gibt es kein Rechtsmittel 5. In welchen Fällen sollte ein Umgangsausschluss stattfinden?

6 Wie kann die schnelle Klärung der Gefährdungssituation seitens des Familiengerichts befördert werden? Ein schnell arbeitender Sachverständiger, Qualifikation als Aussagepsychologe, wird beauftragt innerhalb von 2 Wochen, max. 6 Wochen zu berichten Auch bei einem vagen Verdacht Ggs. Koppelung mit Umgangsbegleitung Der Faktor Zeit sollte absolut Vorrang haben (Entfernung spielt dagegen keine so große Rolle) Stolperstein: Viele Sachverständige verfügen über keine entsprechende Qualifikation in Aussagepsychologie, outen sich dazu aber nicht

7 Formen des BU bei vagem Verdacht Wenn es bis zum Vorwurf regelmäßige Kontakte gegeben hat, keine Unterbrechung, stattdessen Milde -, aus der Perspektive des Kindes natürliche Formen des Umgangs bis zur Klärung finden

8 Welche gemeinsamen Thesen vor dem Hintergrund der Intentionen des Beschleunigten Familienverfahrens können bei stark belasteten Eltern- Kind-Verhältnissen (Gewalt, sex. Missbrauch, Alkohol/Drogen, psychische Beeinträchtigungen etc.) zur Diskussion gestellt werden? Differenzieren! Zwischen Kindesschutzverfahren und Trennungskonflikt, Indikatorengestützt (Was heißt das konkret für den Familienrichter?) Es bedarf einer fachlichen Einschätzung aller, die dem Kindeswohl verpflichtet sind, ob die Kontakte dem Wohl eines Kindes zu- oder abträglich sind. Jeder Einzelfall bedarf einer strikten Prüfung (Indikatoren- und Risikofaktorenmodell, vgl. Standards und Berlin- einheitlichen Empfehlungen, bei Verdacht sex. M.,insbes. Anl.5). Formen und Möglichkeiten eines Kontaktes des Kindes mit der verdächtigen Person, z.b. bei Vorwurf des sex. Missbrauchs, sind vor Beginn eines beaufsichtigten Umgangs genau zu definieren. (Vgl. Empfehlungen, Schutzplan, Selbstverständnis und Handlungskompetenzen von Berater/innen und Begleiter/innen, Deutscher Kinderschutz-Bund) Wenn eine Verleugnungsgefahr besteht, z.b. auch bei Alkohol/Drogen, Anfangsverdacht auf Kindesmissbrauch etc.dürfen nur solche Personen zu Verfahrensbeiständen, Umgangsbegleiter, Umgangspfleger bestellt werden, die über eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung verfügen. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit traumatisierten Kindern.

9 Kindeswohl Waagschale: Die am wenigsten schädliche Alternativen Missbrauch und Manipulation - negative Folgen von Intervention (sekundäre Traumatisierung) Welche Thesen werden kontrovers diskutiert? Vager Verdacht als Grundlage, Umgang auszuschließen Solange geprüft wird, ist Umgang auszuschließen (auch Begleiteter Umgang) Ausschluss grundsätzlich dann, wenn ein Kind Ängste vor der Begegnung mit der beschuldigten Person erkennen lässt u./o. den Wunsch klar äußert. ( Vgl. Deutsche Standards) Mögliche Traumatisierung, wenn das Kind den Elternteil nicht sehen kann

10 Wann kommt ein Begleiteter Umgang in Betracht? Wenn dadurch Ängsten von Kindern oder Eltern begegnet werden kann Wenn bisher kein Umgang zwischen Kind und Elternteil bestanden hat oder ihr Kontakt länger zurückliegt Wenn Bedenken im Hinblick auf die Person des Umgangsberechtigten bestehen, z.b. Zweifel an seiner Erziehungsfähigkeit oder Besorgnis wegen der Vernachlässigung des Kindes oder einer Gewaltanwendung gegenüber dem Kind Wenn eine Kindesentziehung befürchtet wird oder Wenn ein unbewiesener, aber nicht ausgeräumter Verdacht des sexuellen Missbrauchs besteht Wenn ein Missbrauch erwiesen wurde, aber aufgrund der beobachtbaren Einstellungs- und Verhaltensänderung beim Täter (konkret zu definieren, Indikatoren-gestützt) vom Familiengericht als möglich gesehen wird.

11 Schutzplan vor Durchführung eines BU Formen und Möglichkeiten eines Kontaktes sind aus Sicht des Kindes ressourcenorientiert genau zu definieren Der Schutz des Kindes bestimmt das Handeln- oder die durchgängige Anwesenheit der Betreuer/in. Kontrollfunktion wird transparent benannt und im Vertrag schriftlich fixiert. Räumliche Trennung von therapeutischer Hilfe für das Kind und BU (Gefahr der hochgradigen Verstrickung)

12 Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern -Anordnung des begleiteten Umgangs stets vor Ausschluss (nur in schweren Fällen der Kindeswohlgefährdung)- 1. Welche Standards bieten bundesweit Orientierung auf der Entscheidungs- und Vollzugsebene? Bitte benennen... -Deutsche Standards zum begleiteten Umgang, Gefördert mit den Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, IFP 2. Welche Berliner Standards? BIG, Wildwasser,Leistungsbeschreibungen Sen..dringend neu aufzugreifen 3. Welche Standards von Trägern, AG etc.? Bitte benennen...

13 Welche Veranstaltungsformen (Methodik, Didaktik) sollte den Meinungsbildungsprozess in den AK und die Qualifizierung der Fachkräfte unterstützen? Auf Senatsebene müssen Berlin-weite Standards zu Indikations- spezifischen Strategien abgestimmt werden (Umgangsverweigerung, Kontaktverunsicherung, familiäre Gewalt, Verdacht auf sexuellen Missbrauch, binationale Partnerschaftskonflikte, psychische Probleme/Suchtprobleme der Umgangsberechtigten) unter Einbeziehung der entsprechenden Fach- und Ausbildungsstellen Diskussionsgrundlage: Deutsche Standards zum Begleiteten Umgang

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