Studium im Auslandmal was Neues wagen
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- Volker Armbruster
- vor 7 Jahren
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1 Studium im Auslandmal was Neues wagen Offizieller Leitfaden des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften für Outgoings Stand: Sie haben sich freiwillig dazu entschieden ein Semester innerhalb ihres Studiums im Ausland zu verbringen? Oder es besteht sogar für Sie die Verpflichtung ein Semester im Ausland zu verbringen (MIB-Studenten)? Dieser Leitfaden beantwortet Ihre Fragen rund um ein Studium im Ausland und liefert vorweg wichtige Informationen. Inhalt 1. Studieren im Ausland, das bedeutet Wer darf ein Semester im Ausland studieren? Welche Personen sind im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften mit dem Thema Auslandsstudium betraut? Ihr Weg ins Ausland - es gibt 3 Auslands-Optionen Auslandsaufenthalt bei einem ERASMUS+ Partner Auslandsaufenthalt bei einem NON-ERASMUS+ Partner Auslandsaufenthalt an einer beliebigen Hochschule weltweit - Auslandsaufenthalt als Freemover 6 5. Das Learning Agreement - notwendig bei allen 3 Auslands-Optionen Sprach Bescheinigung für MIB Studierende Bewerbungsunterlagen für ERASMUS+ Partner und NON-ERASMUS+ Partner Vorgehensweise nach der Nominierung für ERASMUS+ Partner und NON-ERASMUS+ Partner Anmeldung zum Auslandssemester als Freemover Nach Ihrer Rückkehr: was ist zu tun, um das Auslandsemester anerkannt zu bekommen? Zusatzinfos zum Auslandsstudium
2 1. Studieren im Ausland, das bedeutet fachliche Weiterqualifizierung, interkulturelle Kompetenz, Persönlichkeitsentwicklung, internationale Erfahrung und Begegnung. 2. Wer darf ein Semester im Ausland studieren? Grundsätzliche alle am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften eingeschriebenen Studierende - Bachelor sowie Master -, die über die erforderliche Mindest- Anzahl an Credits verfügen. Daher: Prüfen Sie vorab, ob Sie die Voraussetzungen zur Zulassung und der anschließenden Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen gemäß der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs erfüllen. 2
3 3. Welche Personen sind im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften mit dem Thema Auslandsstudium betraut? Administrations - Team Aufgabenbereich Sprechstunde Mark Frost Raum J.025 (Erst-) Beratung, Nach Vereinbarung (M.Sc.) frost@hs-koblenz.de Abgabe der Bewerbungsunterlagen, Nominierung für einen Studienplatz Learning Agreement Ansprechpartner Kontakt Länder Sprechstunde Prof. Dr. Schlich Raum J.015 schlich@hskoblenz.de Prof. Dr. Büter Raum K.017 bueter@hskoblenz.de Frau Rana Raum J.010 rana@hs-koblenz.de Prof. Dr. Schmidt Raum K.003 hjschmidt@ hs-koblenz.de Prof. Dr. Griemert Raum K.008 griemert@hskoblenz.de West und Süd Europa, Siehe Aushang im Skandinavien, Kanada Fachbereich Und Freemovers Ost Europa Siehe Aushang im Fachbereich Mexiko Brasilien, SüdkoreaSiehe Aushang im Japan, Taiwan, Chile, Fachbereich Indonesien Südafrika Siehe Aushang im Fachbereich Portugal Siehe Aushang im Fachbereich 3
4 4. Ihr Weg ins Ausland - es gibt 3 Auslands-Optionen ERASMUS+ Partner / NON-ERASMUS+ Partner / Freemover Nachfolgend werden Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, um ein Semester im Ausland zu studieren. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig mit der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes beginnen. Eine entsprechende Vorlaufzeit ist empfehlenswert. Beachten Sie zudem, dass Sie sich nur für ERASMUS+ Partner oder NON-ERASMUS+ Partner bewerben können. Eine gleichzeitige Bewerbung für beides ist nicht möglich, Sie müssen sich also entscheiden. Die Option Freemover sollte grundsätzlich als Plan B in Betracht gezogen werden, denn hier erfolgt keine Bewerbung sondern lediglich eine Anmeldung. 4.1 Auslandsaufenthalt bei einem ERASMUS+ Partner Ein Auslandssemester im Rahmen des ERASMUS+ Programms bei einem ERASMUS+ Partner lässt sich wie folgt charakterisieren: Studierende können mit ERASMUS+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, [..]Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert. Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine ERASMUS+- Kooperationsvereinbarung hat. ( Eine aktuelle Liste unserer ERASMUS+ Partnerhochschulen finden Sie auf unserer Webseite. Wichtig: An ERASMUS+ Partnerhochschulen sind keine Studiengebühren zu zahlen. Die Plätze für Studierende unseres Fachbereichs sind limitiert. Gehen Sie von ein bis zwei Plätzen pro ERASMUS+ Partnerhochschule aus, die zu vergeben sind. 4
5 4.2 Auslandsaufenthalt bei einem NON-ERASMUS+ Partner Neben dem ERASMUS+ Programm und den entsprechenden ERASMUS+ Partnerhochschulen, hat sowohl der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften selbst als auch die Hochschule Koblenz insgesamt bilaterale Vereinbarungen mit verschiedenen Hochschulen weltweit getroffen. Diese werden NON-ERASMUS+ Partner bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise die Pontifical Catholic University of Rio de Janeiro in Brasilien oder die Metropolitan University in Tokio. Auch an den weltweiten Partnerhochschulen sind zumeist keine Studiengebühren zu zahlen (es gibt Ausnahmen). Die Plätze für Studierende unseres Fachbereichs sind limitiert. Eine Liste der NON- ERASMUS+ Partner befindet sich ebenfalls auf unserer Webseite. NON-ERASMUS+ Partner kompakt: - die Partnerhochschule kann sich außerhalb Europas befinden - zumeist Erlass der Studiengebühren 4.3 Auslandsaufenthalt an einer beliebigen Hochschule weltweit - Auslandsaufenthalt als Freemover Sie haben die Möglichkeit, neben den vorgenannten Optionen (ERASMUS+ Partner oder NON- ERASMUS+ Partner), auch an jeder beliebigen Hochschule weltweit als Freemover zu studieren. Hier bestehen keine offiziellen Vereinbarungen zwischen der von Ihnen ausgewählten Hochschule und unserem Fachbereich. Es gibt keine erweiterte Hilfestellung seitens des Fachbereichs, abgesehen von den obligatorischen Learning Agreements sowie keine finanzielle Unterstützung (kein Erlass der Studiengebühren). Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig nach anderen Förderungsmöglichkeiten im International Office. Es gelten die allgemeinen Bewerbungsfristen unseres Fachbereichs. Zudem muss ebenfalls das unterzeichnete Learning Agreement zwingend eingereicht werden. 5
6 5. Das Learning Agreement - notwendig bei allen 3 Auslands-Optionen Die Kurse, die Sie im Ausland besuchen möchten, müssen vor dem Auslandsstudium feststehen, im Learning Agreement festgelegt und mit dem jeweiligen Ansprechpartner (siehe zweite Seite des Dokuments) abgesprochen sein. Für alle 3 Auslands-Optionen zu beachten die Kurswahl: - Zur Anerkennung müssen die Bedingungen in Ihrer Prüfungsordnung erfüllt sein. - Die Kurse sollten relevant für ihr Studium sein - es sind auch interdisziplinäre Kurse zulässig. - Fehlende ECTS-Punkte können durch das Erbringen von Prüfungsleistungen aus dem regulären Fachsemester hier an der Hochschule Koblenz kompensiert werden (Ausnahme: Studiengang Marketing an International Business eine Kompensation ist nur in Ausnahmen möglich; hier ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.) Es gibt für die 3 Optionen zwei unterschiedliche Learning Agreements - Dokumente: - ERASMUS+ Learning Agreement for studies > für ERASMUS+ Partner - FB WIWI Learning Agreement > für NON-ERASMUS+ Partner und Freemover Änderungen am Learning Agreement Die vorab getroffene Auswahl der Fächer kann zu Beginn des Auslandsaufenthalts noch einmal verändert werden. Es gibt zwei verschiedene Änderungs- Formulare: - ERASMUS+ Partner nutzen das Formular innerhalb des Dokuments ERASMUS+ Learning Agreement for studies - NON-ERASMUS+ Partner und Freemover nutzen das Formular Learning Agreement-Changes Das entsprechende Formular muss dann nach Abänderung von der ausländischen Partnerhochschule zur Genehmigung an die Hochschule Koblenz zurückgesandt werden. Spezielle Info für ERASMUS+ Partner: Das Learning Agreement sichert die Anerkennung der einzelnen Veranstaltungen mittels des europäischen Punktesystems ECTS. Info für NON-ERASMUS+ Partner und Freemover: 6
7 Sofern Sie an einer Hochschule außerhalb Europas studieren wollen, wo das ECTS Punktesystem keine Anwendung findet, müssen Sie die entsprechende Umrechnungstabelle Ihrer Auslandshochschule zwingend vorlegen. Andernfalls kann keine Anerkennung erfolgen. 6. Sprach Bescheinigung für MIB Studierende Ab dem WS 2016/2017: Bestandteil der Bewerbungsunterlagen für Studierende des Studiengangs Marketing and International Business ist die sogenannte Sprach - Bescheinigung (der englischen Sprache), die das Level B2 gemäß des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen attestiert. Der Sprachnachweis gilt als eine Zulassungsvoraussetzung für das MIB Studium ( Bitte legen Sie Ihren Sprachnachweis vor der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen bei Stephanie May im Fachbereich vor. Frau May wird den Sprachnachweise prüfen und bei positivem Entscheid den MIB - Studierenden eine Sprach - Bestätigung aushändigen, welche die Sprachqualifikation gemäß Level B2 bescheinigt. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Bewerbung beifügen. Ohne Sprach - Bescheinigung erfolgt kein Zulassung zum Auslandsstudium. Als Sprachnachweis anerkannt werden die auf der Website des Fachbereichs aufgeführten Sprachzertifikate. Der am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften angebotene Toefl - Test (TOEFL.ITP) zu Beginn eines jeden Semesters wird grundsätzlich anerkannt (erforderliche Punktezahl zum Erreichen des Levels B2: 550). Es wird empfohlen, an diesem Test teilzunehmen. 7. Bewerbungsunterlagen für ERASMUS+ Partner und NON-ERASMUS+ Partner Zur Bewerbung auf ein Auslandssemester müssen Sie die folgenden Unterlagen bei Herrn Mark Frost einreichen: FB WiWi Anmeldungsformular für Outgoings für MIB Studierende: Sprach Bescheinigung ERASMUS+ Learning Agreement ODER FB WIWI Learning Agreement 7
8 Motivationsschreiben auf Englisch Bewerbungsfrist: Wintersemester: 25 März Anmeldeformular, ERASMUS+ Learning Agreement ODER FB WIWI Learning Agreement und Motivationsschreiben auf Englisch, für MIB: Sprach - Bescheinigung Sommersemester: 25 September Anmeldeformular ERASMUS+ Learning Agreement ODER FB WIWI Learning Agreement und Motivationsschreiben auf Englisch, für MIB: Sprach - Bescheinigung Ob Sie für einen Studienplatz nominiert wurden, erfahren Sie eine Woche nach Abgabe Ihrer Unterlagen per . Sollten Sie nicht nominiert werden gibt es die Möglichkeit sich für die verbliebenen Plätze zu bewerben. Bitte beachten sie auch die Bewerbungsfristen der jeweiligen ausländischen Hochschule-hier müssen sie ebenfalls die Bewerbungsunterlagen einreichen. Demnach ergeben sich andere zeitliche Fristen. 8
9 8. Vorgehensweise nach der Nominierung für ERASMUS+ Partner und NON- ERASMUS+ Partner Nach der Nominierung durch den Fachbereich WiWi müssen die Unterlagen, welche von der jeweiligen Gasthochschule angefordert werden (z.b. engl. Lebenslauf, Passfoto, Leistungsüberischt, Application-Form, etc.), selbstständig von Ihnen an diese versendet werden. Nur bei ERASMUS+: Bei Nominierung für einen ERASMUS+: Platz muss die ERASMUS+ Annahmeerklärung für das jeweilige akademische Jahr innerhalb von 7 Tagen nach der Nominierung bei Herr Zwiernik im International Office eingereicht werden. 9. Anmeldung zum Auslandssemester als Freemover Bei Freemovern erfolgt keine Nominierung - Sie müssen den Platz an der Gasthochschule selbständig organisieren. Neben den üblichen Unterlagen müssen die Freemover zusätzlich ein Letter of Acceptance (Annahmeerklärung der Gasthochschule) vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie an der dortigen Gasthochschule studieren dürfen. Zur Durchführung eines Auslandssemester müssen Sie die folgenden Unterlagen innerhalb der Anmeldefrist bei Herrn Mark Frost einreichen: FB WiWi Anmeldungsfomrular für Outgoings für MIB Studierende: Sprach Bescheinigung Unterzeichnetes FB WIWI Learning Agreement Letter of Acceptance/ Annahmeerklärung der Gasthochschule (kann auch nach der Anmeldefrist eingereicht werden; jedoch vor Antritt des Auslandsstudium) 9
10 10. Nach Ihrer Rückkehr: was ist zu tun, um das Auslandsemester anerkannt zu bekommen? Um die Auslandsphase anerkannt, d.h. um 30 ECTS verbucht zu bekommen, müssen Sie folgende Unterlagen bei Herrn Frost im Fachbereich einreichen: - Transcript of Records (TOR): Das Transcript of Records (TOR) muss mit den Angaben im Learning Agreement übereinstimmen. Abweichungen bei den Credits oder der Modulbezeichnung können zu einer Nicht-Anerkennung führen. Sie müssen das Originaldokument vorlegen. Eine oder eine Kopie ist nicht ausreichend. Die Credits müssen gemäß des europäischen Punktesystems ECTS angegeben werden. Sofern Sie an einer Hochschule außerhalb Europas studieren wollen, wo das ECTS Punktesystem keine Anwendung findet, müssen Sie die entsprechende Umrechnungstabelle Ihrer Auslandshochschule zwingend vorlegen. Andernfalls kann keine Anerkennung erfolgen. - Erfahrungsbericht: Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie einen individuellen Erfahrungsbericht (in Deutsch oder Englisch verfasst; mind Seiten DIN A4, 12er Schrift, 1,5er Zeilenabstand, Arial, nicht gebunden, nur getackert und gelocht) über Ihr Auslandssemester einreichen. Hier müssen Sie auf folgende Punkte eingehen: a) Anreise Wie erfolgte diese? Haben Sie sich schnell zurecht gefunden? Gesamtdauer des Auslandaufenthaltes mit genauem Datum b) Unterkunft Wie sind Sie an Ihre Unterkunft gekommen? Waren Sie zufrieden? c) Wurden Ihre Erwartungen hinsichtlich Ihres Auslandsaufenthaltes erfüllt? Sowohl seitens der Partnerhochschule als auch im privaten Bereich? d) Wie beurteilen Sie die Qualität der Kurse? Konnten Sie von den Kursinhalten profitieren? War der Inhalt verständlich, eher leicht oder sogar als schwer einzustufen? e) Was sollten Studierende beachten, die sich ebenfalls für Ihre Partnerhochschule bzw. Ihr Gastland interessieren? Was empfehlen Sie den Studierenden? f) Was gibt es hinsichtlich Ihres Auslandsaufenthaltes zu kritisieren? Der Bericht muss in zwei Versionen eingereicht werden: 10
11 1. Papierform; zwingend handschriftlich von Ihnen unterzeichnet und mit Einreiche-Datum versehen 2. Digitale Form als PDF 3. Bitte eine digitale Kopie an das International Office: Zudem müssen Sie die Erklärung zur Einreichung des Erfahrungsberichtes zum Auslandssemester ausfüllen und unterzeichnen. Das entsprechende Dokument finden Sie auf unserer Website. Die Erklärung ist dem gebundenen Exemplar des Berichtes und jeder Datei des Berichtes voranzustellen. Sobald die genannten Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Verbuchung. ERASMUS+ Programm: Haben Sie Ihr Auslandssemester an einer ERASMUS+ Partnerhochschule verbracht, so müssen Sie sich nach Ihrer Rückkehr zusätzlich mit dem International Office in Kontakt treten (den Erfahrungsbericht müssen Sie trotz allem wie zuvor beschrieben im FB einreichen). Das International Office benötigt ebenfalls Unterlagen, die Sie nach Ihrer Rückkehr dort einreichen müssen. 11. Zusatzinfos zum Auslandsstudium Motivationsschreiben: In einem Motivationsschreiben, begründen Sie warum gerade Ihr Auslandsstudium gefördert werden soll (1 DIN A4 Seite). Geben Sie sich hierbei Mühe, denn Ihre persönliche Motivation ist für uns sehr bedeutsam! Wichtige Angaben: Namen, Matrikel-Nr. Studiengang, Fachsemester, Unterschrift Unterkunft: in der Regel wird Ihnen die Gasthochschule einen Platz in einem Studentenwohnheim anbieten. Informieren Sie sich darüber hinaus beim International Office der Gasthochschule Sprachkenntnisse: Wenn Sie im englischen Sprachraum studieren möchten, empfiehlt es sich vorher einen TOEFL-Test abzulegen. Von manchen Hochschulen wird er gefordert. Informieren Sie sich dann über die erforderliche Punktzahl. Grundsätzlich gelten 550 Punkte (bis max. 677) im TOEFL ITP als bestanden. Das TOEFL-Zertifikat hat eine Gültigkeit von bis zu zwei Jahren. Die aktuelle Version ist der TOEFL ibt und kostet 150,00 Euro. 11
12 Die Hochschule Koblenz bietet den TOEFL ITP an. Dieser ist eine Kurzversion und wird von unseren Partnerhochschulen anerkannt. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist Pflicht. Weitere Fördermöglichkeiten: Erkundigen Sie sich diesbezüglich im International Office bei Frau Stumm Tel , 12
13 Darüber hinaus hilfreich: Die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes Erasmus für Auslandspraktika Auslandsbafög Die Initiative des DAAD und Studieren-weltweit.de Erfahrungsberichte: Sie können sich Erfahrungsberichte von den Auslandsaufenthalten anderer Studierender anschauen. Diese sind im Büro des Auslandsbeauftragten des Fachbereichs hinterlegt. 13
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