PROF. DR. JÜRGEN L. MÜLLER. Psychisch kranke Straftäter:

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1 PROF. DR. JÜRGEN L. MÜLLER SPRECHER DESREFERATES Psychisch kranke Straftäter: Therapie und Prognose

2 MAßREGELVOLLZUGSBEHANDLUNG IM LICHTE AKTUELLER RECHTSPRECHUNG Kriminelles Verhalten Psychische Störung

3 MAßREGELVOLLZUGSBEHANDLUNG IM LICHTE AKTUELLER RECHTSPRECHUNG Kriminelles Verhalten Psychische Störung 63 StGB Erheblicher Schweregrad der Störung, so dass die Verantwortlichkeit an den Straftaten eingeschränkt/aufgehoben ist und weitere erhebliche Gefährlichkeit besteht.

4 MAßREGELVOLLZUGSBEHANDLUNG IM LICHTE AKTUELLER RECHTSPRECHUNG Entziehungsanstalt 64 StGB Zeitlich befristet, an Aussicht auf Therapieerfolg gebunden Zeitlich unbefristet, Gefährlichkeit in Folge erheblicher psychischer Störung, die die Verantwortlichkeit zumindest erheblich beeinträchtigt Psychiatrisches Krankenhaus 63 StGB nicht an Behandelbarkeit gebunden Sicherungsverwahrung "Gewohnheitsverbrecher" Gefährlichkeit in Folge Hang 66 StGB Verantwortlichkeit nicht erheblich beeinträchtigt

5 Erhebliches kriminelles Verhalten und fortbestehende Gefährlichkeit auf Grund Hanges zu überdauernder d erheblichen erheblichen Straftaten psych. Störung Hanges zu psychotropen Substanzen Psychiatrisches Krankenhaus 63 StGB Sicherungsverwahrung 66 StGB Entziehungs- anstalt 64 StGB

6 MAßREGELVOLLZUGSBEHANDLUNG BELEGUNGSENTWICKLUNG Entwicklung der Zahlen für die Unterbringungen in den jeweiligen Maßregelvollzügen 1975 bis 2010 (Strafverfolgungsstatistik früheres Bundesgebiet einschl. Gesamtberlin; ab 2007 Gesamtdeutschland

7 MAßREGELVOLLZUGSBEHANDLUNG IM LICHTE AKTUELLER RECHTSPRECHUNG + das 1,5 fache + das 20 fache -die Hälf Untergebrachte (Alte Bundesländer einschl. Berlin-West), Strafgefangene, Sicherungsverwahrte und Patienten der allgemeinen Psychiatrie (Alte Bundesländer einschl. Berlin- W , ab 1995 Deutschland); Quelle: Statist. Bundesamt

8 ZWECK DES MAßREGELVOLLZUGS Besserung und Sicherung von psychisch kranken Rechtsbrechern von denen weitere erhebliche rechtswidrige Handlungen zu erwarten sind mit dem Ziel diese zu resozialisieren oder zu sichern bis keine Gefährlichkeit mehr besteht.

9 PATIENTEN IM MAßREGELVOLLZUG SIND HETEROGEN HINSICHTLICH psychiatrischer Diagnosen Komorbidität Sozialisation Vorgeschichte gescheiterter psychiatrischer Behandlungen Behandelbarkeit und indizierter Behandlung Krankheitseinsicht und Einsicht in die Notwendigkeit einer Behandlung /Compliance Unterbringungsdelikten zu erwartender Gefährlichkeit des erforderlichen Grades baulicher Sicherung

10 ICD-10 Diagnosen bzw. Komorbiditäten im MRV 126a StPO SG StGB SG StGB u.ä. gesamt hirnorganische Störung (F0) schizophrene Störung (F2) affektive Störung (F3) Persönlichkeitsstörung (F60-F63) Intelligenzminderung (Z7) primäre Sucht (F1) Störungen der sexuellen Orientierung (F65-F66) Persönlichkeitsstörung und Sucht (F60-F63, F1) Persönlichkeitsstörung und Störung der sexuellen Orientierung (F60-F63 F63, F65-F66) Persönlichkeitsstörung und intellektuelle Minderbegabung (F60-F63, Z7) schizophrene Störung und Sucht (F2, F1) schizophrene Störung und Störung der sexuellen Orientierung (F2, F65- F66) schizophrene Störung und intellektuelle Minderbegabung (F2, Z7) intellektuelle Minderbegabung und Sucht (Z7, F1) intellektuelle Minderbegabung und Störung der sexuellen Orientierung (Z7, F65-F66) andere Diagnosen bzw. andere Formen von Multimorbidität keine Diagnose Gesamt Stichtag ; nur eine Eintragung je Patient; Niedersachsen)

11 Zur Unterbringung führende Delikte im MRV Unterbringungsdelikte bzw. Patienten nach Patienten nach gesamt Anlassstraftat(en) 63 StGB 64 StGB männ. weibl. männ. weibl. männ. weibl. Straftaten gegen das Leben (außer Sexualdelikte) Brandstiftungsdelikte Sexualdelikte insgesamt zum Nachteil von Kindern davon mit Todesfolge Körperverletzung Raub und Erpressung Straftaten gegen die persönliche Freiheit Eigentumsdelikte (Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Hehlerei etc.) Verstoß gegen das BtMG sonstiges Delikt Gesamt Unterbringungsdelikt* bzw. Anlassstraftat* (Stichtag ) Niedersachsen)

12 IM MAßREGELVOLLZUG werden zugewiesene psychisch kranke Straftäter untersucht und behandelt nach den aktuellen Diagnosekriterien von Ärzten/Psychologen/Pflegern/ nach dem aktuellen Wissenstand der Behandlung psychischer Störungen nach einem multiprofessionellen Ansatz Psychopharmakologisch Psychotherapeutisch Physio-/Sporttherapeutisch Ergotherapeutisch Arbeitstherapeutisch (Delinquenz) mit dem Ziel erfolgreich therapierte Patienten zu resozialisieren Arbeit Soziale Kontakte Wohnung und den Behandlungserfolg durch ambulante Nachbetreuung sicherzustellen

13 MULTIMODALE, MULTIPROFESSIONELLE THERAPIE IM MAßREGELVOLLZUG ET AT AT AT Psychotherapie Kriminaltherapie Psychopharmakologie Ausbildung Soziotherapie

14 LOCKERUNGEN BEI EINER BEHANDLUNG IM MAßREGELVOLLZUG Setzen Kenntnis des Patienten t und des zu erwartenden Risikos voraus Sind von der zu erwartenden Gefährlichkeit abhängig Werden bei Besserung möglich und notwendig Sind in den therapeutischen Prozess eingebunden Entsprechen dem Therapiefortschritt Müssen verantwortbar sein Folgen einem strukturierten Vorgehen Pros- und Kons sind nachvollziehbar zu dokumentieren

15 BEISPIELE VON LOCKERUNGSSCHRITTEN I. Sicherung: Patient ist gefährlich fehlende Compliance bzw. unzureichender Therapiefortschritt muss durch bauliche Sicherungsmaßnahmen kompensiert werden II. III. IV. Ausführung: Patient wird von Personal begleitet Patient hat zum Personal/Therapeuten eine stabile und belastbare Beziehung aufgenommen, sodass er über die Bindung zum Personal auch in Versuchungssituationen verlässlich geführt werden kann. Ausgang: zeitlich befristetes Verlassen der gesicherten Umgebung ohne Personal Symptomatik abgeklungen, Therapieziele stabil verinnerlicht, Rückfallvermeidungsstrategien sind erarbeitet, erprobt und können in Belastungssituationen zeitlich und örtlich befristet, verlässlich umgesetzt werden; Erkennen und Bewältigen von Risikofaktoren und Gefährdungssituationen ggf. Hilfesuchen auf Station Beurlaubung: verbringt zur Resozialisierung und Vorbereitung der Entlassung mehrere Tage außerhalb der Klinik Stabile Verinnerlichung der Therapieziele Verlässliche und belastbare Copingstrategien

16 LOCKERUNGEN UNTER EINBEZIEHUNG DRITTER Staatsanwaltschaft muss gehört werden ggf. zustimmen Interne Ko-Beurteilung Prokom Niedersachsen Externe Sachverständige Die Klinik soll die Anfrage aktiv mitgestalten: Bei welchen Fragen ist eine Drittmeinung i sinnvoll Gibt es diagnostische/therapeutische Unklarheiten? Rückendeckung k / Zweitmeinung i vor Lockerung

17 ENTLASSUNG AUS DEM MAßREGELVOLLZUG Patient ist psychopathologisch stabil und hat eine gute Legalprognose Hat Einsicht in seine Krankheits- und Gefährlichkeitsgenese Hat wirksame Copingstrategien erarbeitet und unter Belastung erprobt Ist ausreichend compliant Hat einen stabilen und geeigneten sozialen Empfangsraum entwickelt und erprobt Verfügt über ein suffizientes Nachbetreuungssystem

18 ERFOLGE EINER BEHANDLUNG IM MAßREGELVOLLZUG Metaanalysen belegen die Wirksamkeit der Maßregelbehandlung (Mittlere Effektstärke: ; Metaanalyse McGuire 2002) Risk/Need/Responsibility-Konzept Effektrate von 0.20, d.h. 40% geringere Rückfallkriminalität (Metaanalyse von Andrews et al. 1990) Maßregelvollzugsbehandlung senkt die Rückfallraten im Vergleich zur Inhaftierung um 33-50% Maßregelvollzugsbehandlung nach 7,5 Jahren 30% allgemeine Rückfälligkeit: 10 % Gewalt oder Sexualdelikte (Seifert 2010) Während einer ambulanten Nachbetreuung deutlich unter 10%, Delikte, überwiegend Verstöße gegen Weisungen

19 AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUM MRV Privatisierung des Maßregelvollzugs: Sicherungsmaßnahmen durch private Pflegkräfte nach dem Hess. MVollzG verfassungsgemäß; Urteil vom BvR 133/10 Keine Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung im MRV (Rhld-Pf und B-W) Beschlüsse vom (2 BvR 882/09) und vom ; mit Ausstrahlung auf die BGH-Rechtsprechung zum Betreuungsrecht vom Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig vom Neuregelung bis Mail 2013 gefordert; "Altfälle" können weiter verwahrt werden, wenn hochgradige Gefahr schwerster Gewalt - oder Sexualstraftaten und psychische Störung im Sinne des ThUG

20 VON DER NEUREGELUNGEN DER SV IST DIE PSYCHIATRIE BESONDERS BETROFFEN Die Bindung der Fortdauer der Verwahrung an eine "psychische Störung" als neue juristische Kategorie ist ein Missbrauch der Psychiatrie als Ordnungsinstrument; Nach BVerfG wird psychische Störung weiter gefasst als in den psychiatrischen Diagnosesystemen. Dieser unscharfe Begriff macht das ThuG für jede Normabweichung anwendbar und öffnet das ThUG für weitere Ausweitungen: z.b. nachträgliches THUG; aktuelle Erweiterung des Anwendungsbereichs Diskriminierung von Therapie durch Therapierungsauflage Kriminalität i und Krankheit sowie dauerhafte Gefährlichkeit hk it und psychische h Krankheit werden gleichgesetzt. Dies bedeutet auch Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihrer Therapeuten

21 KEINE RECHTSGRUNDLAGE FÜR EINE ZWANGSBEHANDLUNG IM MRV DGPPN Positionen zu diesen höchstrichterlichen Beschlüssen: Stellungnahme vom , vom , vom sowie aktuell Ausstrahlung auf das Betreuungsrecht: Aktuell: Gesetzentwurf zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme (Drucksache 17/11513) Ausstrahlung auf die Psychiatrischen Krankengesetze der Länder! Ausstrahlung auf die Maßregelvollzugsgesetze: Rechtsunsicherheit; Rücknahme von Lockerungen, bauliche Sicherungsmaßnahmen; SEK-Einsätze; Verhalten bei Nahrungsverweigerung?

22 MAßREGELVOLLZUGSBEHANDLUNG IM LICHTE AKTUELLER RECHTSPRECHUNG Keine Rechtsgrundlage für eine Zwangsbehandlung im MRV: Gefahr der Verwahrpsychiatrie, mechanische h Sicherung bei zunehmender Gefährlichkeit, hk i ärztliche Begleitung schwer Kranker, aber nicht behandlungswilliger und weiter nur zu sichernder Patienten Missbrauch psychiatrischer Kategorien zu ordnungspolitischen Zwecken "psychische Störung" "Therapierung" Grenzen zwischen Psychiatrischem Krankenhaus und Sicherungsverwahrung geöffnet, ohne eine ausgewogenes Konzept zur Regelung der Durchlässigkeit vorzulegen.

23 PROF. DR. JÜRGEN L. MÜLLER SPRECHER DES REFERATES Psychisch kranke Straftäter: Therapie und Prognose Psychisch hkranke k Straftäter: Therapie und Prognose Hauptstadtsymposium Donnerstag, 31. Januar 2013

24 DGPPN KONGRESS November 2013 ICC Berlin Von der Therapie zur Prävention /KONGRESS

25 KONGRESS November 2013 // ICC Berlin Von der Therapie zur Prävention Prädiktive Psychiatrie Das soziale Gehirn Alternative Versorgungsmodelle für psychische Erkrankungen internationale Perspektive Deadlines Thematische Symposien 8. April 2013 Freie Vorträge 28. Juni 2013 Poster 28. Juni 2013 Kongresspräsident Prof. Dr. med. Wolfgang Maier Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Universitätsklinikum Bonn Sigmund Freud Str. 25, Bonn Wissenschaftliches Sekretariat Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) Julie Holzhausen Reinhardtstr. 27 B, Berlin Tel.: +49 (0) Anmeldung Aktueller Kongress Flyer auf de

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