POLITISCHER HINTERGRUNDBERICHT
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- Sabine Meissner
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1 POLITISCHER HINTERGRUNDBERICHT Projektland: Titel: Jordanien Wahl zum 18. Abgeordnetenhaus des Jordanischen Parlaments Jordanien hat gewählt! Was angesichts der Größe des Landes und der Aufmerksamkeit, die ihm bis 2011, mancherorts sogar noch bis 2015 zuteil wurde, vermeintlich nur einer kurzen Mitteilung Wert ist, verdient angesichts des weitreichenden Umbruchs, in dem sich viele der Länder des Nahen Ostens seit 2011 befinden, und vor dem Hintergrund, dass Staaten wie Irak, Jemen, Libyen und Syrien Gefahr laufen, als Nationalstaaten aufhören zu existieren, mehr als nur Beachtung. Es verdient Anerkennung. Der Libanon (in der Vergangenheit nicht selten als die einzige wirkliche Demokratie im Nahen Osten bezeichnet, wenn man Israel außer Betracht lässt) bzw. das libanesische Parlament ist seit mehr als zwei Jahren nicht in der Lage, einen neuen Staatspräsidenten zu wählen. Ein neues Parlament zu wählen hat man gar nicht erst versucht. Stattdessen verlängerten sich die Abgeordneten ihr Mandat von vier auf acht Jahre. Immerhin wurden im Mai 2016 Kommunalwahlen durchgeführt. Das jordanische Königshaus hat bereits zu Beginn der Demonstrationen im Rahmen des Arabischen Frühlings auf einen breiten Reformprozess gesetzt. Die Änderung des Parteien- und Wahlgesetzes, die Einrichtung eines Verfassungsgerichtes, einer unabhängigen Wahlkommission sowie die Überarbeitung von mehr als einem Drittel der 131 Paragraphen umfassenden Verfassung stehen für diesen Reformprozess. Nachdem die Wahl zum jordanischen Unterhaus am 23. Januar 2013 noch überwiegend nach Mehrheitswahlrecht (one person one vote) durchgeführt worden ist, wurde im März 2016 ein neues Wahlgesetz verabschiedet, das die Abkehr vom bisherigen Mehrheitswahlrecht hin zu einer Form des Verhältniswahlrechts vollzog. Vorsichtig und etwas zögerlich wie es schien, aber immerhin. Die Ausgangslage Mit der Auflösung des Abgeordnetenhauses am 29. Mai 2016 hat der jordanische König Abdullah II. den Weg zu dieser Neuwahl frei gemacht. Die am 01. Juni 2016 neu vereidigte Regierung von Premierminister Hani Mulki hatte im Wesentlichen den Auftrag, die Wahl zu organisieren und zu gewährleisten, dass die Wahl, die auf den 20. September 2016 festgelegt wurde, nach internationalen Maßstäben fair und transparent durchgeführt wird. Die Durchführung lag in Händen der unabhängigen Wahlkom- Hanns-Seidel-Stiftung_Politischer Hintergundbericht_Jordanien _05. Oktober
2 mission, die im Mai 2012 ihre Arbeit aufgenommen hatte und die sich in den wenigen Jahren ihres Bestehens, nicht zu Unrecht, einen guten Ruf erarbeitet hat. Die bisher 45 Wahlbezirke wurden im Vorfeld der Wahl neu zugeschnitten und auf 23 reduziert. Neun der insgesamt zwölf jordanischen Gouvernements sowie die Regionen der südlichen, zentralen und nördlichen Badia wurden zu je einem Wahlbezirk erklärt und das Gouvernement Amman wurde in fünf, das Gouvernement Irbid in vier und das Gouvernement Zarqa in zwei Wahlbezirke aufgeteilt. Die Zahl der Abgeordneten, 2013 noch von 128 auf 150 erhöht, wurde auf 130 reduziert. Die Quoten für Frauen (15 Sitze), Christen (9 Sitze) und die Minderheit der Tscherkessen und Kaukasier (3 Sitze) blieben unverändert. Zur Wahl stellen konnten sich nur Bewerber und Bewerberinnen, die auf einer Liste kandidierten. Im Gegensatz zu früheren Wahlen war es bei dieser nicht möglich, sich außerhalb einer Liste zur Wahl zu stellen. Erklärte Absicht war es, die Parteien zu stärken (dem Vernehmen nach sollen von rund 50 Parteien 36 zur Wahl angetreten sein). Jede der Listen durfte maximal so viele Kandidaten/innen aufweisen, wie Abgeordnetensitze in dem jeweiligen Wahlbezirk zu vergeben waren. Es waren sowohl Listen einer Partei als auch parteiübergreifende sowie Listen parteiunabhängig antretender Kandidaten/innen zur Wahl zugelassen. Bei der Mehrzahl der insgesamt 216 Listen, die sich in den 23 Wahlbezirken zur Wahl gestellt haben, handelte es sich um solche, die sich nicht oder nur vordergründig nach Parteizugehörigkeit zusammengefunden haben, weshalb das Ziel der Stärkung der Parteien auch nur in geringem Maß als erreicht bezeichnet werden kann. Parteien spielen in der Politik Jordaniens bis heute eine untergeordnete Rolle. Die Ursachen dafür sind vielfältiger Natur. Zu nennen ist einerseits die nach wie vor stark tribal organisierte jordanische Gesellschaft, aber auch das Verbot von Parteien in den Jahren von 1956 bis 1991, in denen jeder, der sich politisch betätigt hat, unweigerlich die Aufmerksamkeit der Sicherheitsdienste auf sich gezogen hat und mit Nachteilen hat rechnen müssen. Einzig die Islamische Aktionsfront (IAF), der politische Arm der jordanischen Muslimbruderschaft, verdient die Bezeichnung Partei, wenn man den Organisationsgrad und die Programmatik dafür zum Maßstab macht. Die IAF hat die letzten beiden Wahlen zum 16. und 17. Abgeordnetenhaus des jordanischen Parlaments in den Jahren 2010 und 2013 boykottiert. An der Wahl am 20. September 2016 hat sie seit neun Jahren erstmals wieder teilgenommen und, wenig überraschend, mit 10 Sitzen auch als erfolgreichste Partei abgeschnitten. Die Abgeordneten sind für vier Jahre gewählt Kandidaten, davon 252 Frauen, haben sich in den oben genannten 23 Wahlbezirken auf insgesamt 216 Listen um einen der 130 Sitze im 18. Abgeordnetenhaus des jordanischen Parlaments beworben. Nur sehr wenige Listen waren in allen Wahlbezirken vertreten. Während in den elf Wahlbezirken der Städte Amman, Irbid und Zarqa durchschnittlich zehn Listen pro Wahlbezirk angetreten sind (zu vergeben waren dort insgesamt 62 Mandate, um die sich 109 Listen mit 702 Kandidaten/innen beworben haben), waren es im Wahlbezirk des Gouvernements Ajloun, in dem fünf Mandate zu vergeben waren, beispielsweise sechs Listen mit 28 Kandidaten/innen, in dem Wahl- Hanns-Seidel-Stiftung_Politischer Hintergundbericht_Jordanien _05. Oktober
3 bezirk der Zentral-Badia, in dem lediglich vier Abgeordnetensitze zu vergeben waren, jedoch zwölf Listen mit 45 Kandidaten/innen. Jeder Wähler konnte in der Wahlkabine so viele Stimmen vergeben, wie es in seinem Wahlbezirk Abgeordnetensitze gab. Während es im Wahlbezirk des Gouvernements Balqa zum Beispiel elf Sitze bzw. Stimmen waren, so waren es in den drei Wahlbezirken der Badia lediglich jeweils vier Abgeordnetensitze bzw. Stimmen. Was das neue Wahlgesetz vom März 2016 bzw. der Neuzuschnitt der Wahlbezirke nicht korrigiert hat, ist die sehr ungleiche Gewichtung der Stimmen in den einzelnen Wahlbezirken. In den städtischen Ballungszentren war insbesondere gegenüber den ländlichen Wahlbezirken der Badia eine zum Teil deutlich höhere Zahl von Stimmen notwendig, um einen Abgeordnetensitz zu erringen. Die Bevölkerungsstruktur in den einzelnen Wahlbezirken vor Augen wird deutlich, dass die Besserstellung der ländlichen, überwiegend transjordanischen Bevölkerung gegenüber der städtischen, überwiegend palästinensisch-stämmigen Bevölkerung zwar abgenommen hat, nichtsdestotrotz aber weiterhin besteht. Zur Wahl gehen durfte, wer am Wahltag mindestens 17 Jahre alt war. Bei der Wahl von 2013 lag das Mindestalter noch bei 18 Jahren. Unter anderem deshalb, mehr aber noch, weil die Eintragung in die Wählerlisten nicht wie bei früheren Wahlen freigestellt, sondern verpflichtend war, hat sich die Zahl der Wahlberechtigten von 2,25 Millionen in 2013, auf 4,13 Millionen in 2016 erhöht. Die Wähler konnten ihre Stimmen in insgesamt Wahllokalen abgeben, die von 08:00 bis 20:00 Uhr geöffnet hatten. In 15 der insgesamt 23 Wahlbezirke wurde die Öffnungszeit der Wahllokale am Wahltag um eine Stunde verlängert. Als Grund dafür wird von einigen Beobachtern die sehr hohe, von anderen Beobachtern aber auch die sehr niedrige Wahlbeteiligung angegeben. Rund nationale und 700 internationale Wahlbeobachter haben sich für die Wahl akkreditiert. Darunter auch die EU, die zum zweiten Mal nach 2013 eine Wahlbeobachtungsmission in Jordanien durchgeführt hat. Das bis zu 100 Personen starke Team der EU wurde von dem deutschen Europa-Abgeordneten Jo Leinen geleitet, der u.a. von 13 EU-Parlamentariern aus sieben Mitgliedsländern sowie von Abgeordneten aus der Schweiz und Norwegen begleitet wurde. Mehr als nationale und internationale Journalisten haben sich offiziell registrieren lassen, um am Wahltag die Wahllokale besuchen, mit den Wählern Interviews führen und über die Wahl berichten zu dürfen. Am Wahltag selbst hatten rund Sicherheitskräfte den Auftrag, gravierende Ausschreitungen oder gar Anschläge zu vermeiden. Es war befürchtet worden, dass Extremisten den Tag zu Anschlägen nutzen könnten. Hanns-Seidel-Stiftung_Politischer Hintergundbericht_Jordanien _05. Oktober
4 Der Wahltag Der Tag der Wahl zum 18. Abgeordnetenhaus des jordanischen Parlaments verlief ruhiger als mancherorts erwartet worden war. Zwar wurden aus einigen Wahlbezirken Handgreiflichkeiten gegenüber und Bedrohungen von Kandidaten berichtet, die in großer Zahl vor Ort anwesenden Sicherheitskräfte hatten dem Vernehmen nach aber keine Probleme, der jeweiligen Situationen schnell Herr zu werden. In einigen Wahllokalen soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein, die überwiegend als nicht schwerwiegend bezeichnet worden sind. So wurden in der zentralen Badia nach Schließung einiger Wahllokale insgesamt acht Wahlboxen zunächst als gestohlen gemeldet, die später wieder aufgetaucht sind. Die unabhängige Wahlkommission setzte für diesen Wahlbezirk Nachwahlen an, die am 21. September 2016 durchgeführt worden sind. Die Wahlbeobachter der EU, die 459 der insgesamt Wahllokale besucht haben, sprachen von einer gut organisierten und weitgehend friedlich verlaufenen Wahl, die aber noch Raum für Verbesserungen habe erkennen lassen. Bereits im Vorfeld hat die EU verlauten lassen, dass sie sich im Rahmen ihrer Mission auf technische Aspekte der Wahl beschränken, mithin keine politische Einschätzung vornehmen werde. In ihrem Abschlussbericht war lediglich von einigen kleineren, isoliert zu betrachtenden Vorfällen die Rede. In einer Pressekonferenz sprach sich der Leiter der EU-Wahlkommission für eine künftig größere Rolle von Parteien aus. Angemerkt wurde auch, dass die Wahlbeteiligung von offiziell 36,1%, noch deutlich steigerungsfähig sei. Im Gegenzug wurde auch festgestellt, dass Debatten über politische Themen gegenüber den letzten Wahlen von 2013, deutlich zugenommen hätten und sich heute mehr Frauen und junge Menschen für Politik und politische Themen interessierten. Die Ergebnisse Insgesamt 1,49 Millionen Wahlberechtigte haben am Wahltag ihre Stimme abgegeben Männer und Frauen. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 36,1%. Bei der Wahl zum 17. Abgeordnetenhaus des jordanischen Parlaments, am 23. Januar 2013, waren es 1,28 Millionen Wähler bzw. 56,7% aller Wahlberechtigten, die ihre Stimme abgegeben haben. Allerdings hatten sich damals von den theoretisch rund 3,25 Millionen Wahlberechtigten nur 2,25 Millionen in die Wählerlisten eintragen lassen. Wahlberechtigt ist nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Während die Eintragung in ein Wählerverzeichnis 2013 noch freiwilliger Natur war, war sie 2016 verpflichtend. Legt man zum Vergleich der Wahlbeteiligung der Jahre 2013 und 2016 den gleichen Maßstab an, so lag diese 2013 bei rund 39,4%. Der Rückgang der Wahlbeteiligung 2016 (gegenüber 2013) würde dann nicht bei 20,6%, sondern lediglich bei 3,3% liegen. Hanns-Seidel-Stiftung_Politischer Hintergundbericht_Jordanien _05. Oktober
5 Als überaus erfreulich ist zu vermerken, dass dem neuen Abgeordnetenhaus nicht nur prozentual, sondern auch absolut mehr Frauen angehören werden, als jedem anderen jordanischen Unterhaus zuvor (im gesamt-arabischen Vergleich ist deren Anteil mit 15,4% jedoch nach wie vor als gering zu bezeichnen). Außerhalb der Quote von 15 Sitzen haben fünf Frauen den Einzug ins neue Abgeordnetenhaus geschafft. Erfreulich ist auch, dass 74 Abgeordnete, und damit fast 57% aller gewählten Kandidaten, zum ersten Mal der ersten Kammer des jordanischen Parlaments angehören werden. Lediglich 39 Abgeordneten ist es gelungen, ihr Mandat erfolgreich zu verteidigen. 17 weitere Abgeordnete, darunter vier ehemalige Minister und zwei ehemalige Parlamentspräsidenten, haben bereits früher dem Abgeordnetenhaus des jordanischen Parlaments angehört. 44% der neu gewählten Abgeordneten sind jünger als 50 Jahre. 3% älter als 70. Von den zur Wahl angetretenen Parteien haben lediglich neun am Ende auch Mandate erringen können. Insgesamt 30 an der Zahl. Jordanische Parteien konnten somit lediglich 23,1% aller Mandate des 18. Abgeordnetenhauses erringen. Dies zeigt einmal mehr, dass Parteien in der Politik Jordaniens alles andere als eine tragende Rolle spielen, was sich auch in der Arbeit des Parlaments widerspiegelt. Die Gunst der Wähler hat auch bei dieser Wahl mehr den kandidierenden Angehörigen der eigenen (Groß-) Familie bzw. des eigenen Stamms denn den Parteien gegolten. Insofern ist keine Veränderung gegenüber früheren Wahlen festzustellen, was vermuten lässt, dass sich an der Arbeit des neuen Abgeordnetenhauses nichts Wesentliches ändern wird. Die stärkste Partei, die 1992 gegründete Islamic Action Front (IAF), die der politische Arm der jordanischen Muslimbruderschaft ist, hat allein zehn Sitze erringen können. Zweitstärkste Partei wurde mit fünf Abgeordnetensitzen die Zamzam Party, die 2012, zunächst als loser Zusammenschluss, von als gemäßigt bezeichneten Islamisten aus der jordanischen Muslimbruderschaft hervorgegangen ist. 2016, im Vorfeld der Wahl, hat sie sich als Partei registrieren lassen, nachdem Versuche, sich mit der Muslimbruderschaft zu versöhnen, nicht erfolgreich waren. Ebenfalls fünf Mandate hat die 2001 gegründete Islamic Centrist-Party (Wasat) erringen können. Sie gilt wie die Zamzam Party als eine gemäßigte islamistische Partei. Viertstärkte Partei wurde mit vier Mandaten die 2009 gegründete National Current Party gefolgt von der 2012 gegründeten Justice and Reform Party, die zwei Sitze hat erringen können. Darüber hinaus haben die Baath Partei, die Communist Party, die National Union Party und die Al Awn Party je ein Mandat erringen können. Auch wenn die Muslimbrüder über die Listenvereinigung National Coalition for Reform, der neben Islamisten auch Nationalisten, Christen und Angehörige anderer Minderheiten angehört haben, weitere fünf Mandate gewinnen konnten und seit 2007 erstmals wieder im jordanischen Parlament vertreten sein werden, so sind sie nicht nur hinter ihrer eigenen Erwartung (deren Sprecherin hatte in einem Interview im Vorfeld der Wahl bis zu 30 Mandate für möglich erachtet), sondern mit rund 11,5% aller Mandate auch deutlich hinter den 30% der Sitze, die sie noch 1989 errungen haben, Hanns-Seidel-Stiftung_Politischer Hintergundbericht_Jordanien _05. Oktober
6 zurückgeblieben. Die Möglichkeiten der Muslimbruderschaft werden im neu gewählten Abgeordnetenhaus daher begrenzt sein. Nichtsdestotrotz wird sich die jordanische Regierung künftig wieder mit ihr politisch auseinandersetzen müssen. Das wird angesichts der Spannungen, die zwischen beiden seit 2014 bestehen, mit Aufmerksamkeit zu verfolgen sein. Nach fast zehnjähriger Abwesenheit aus der nationalen Politik, war die Teilnahme an der Wahl für die Muslimbruderschaft auch so etwas wie ein Gradmesser dafür, wie es um ihre Verankerung in der Gesellschaft bestellt ist. Als großer Verlierer der Wahl muss die im Dezember 2013 gegründete Mubadara Initiative bezeichnet werden, die vor Auflösung des Abgeordnetenhauses Ende Mai 2016 aus 16 Abgeordneten bestanden hat und die sich, zum Wohle Jordaniens, nicht einzelner Personen und Interessengruppen, einen konstruktiven Dialog mit der Regierung auf die Fahne geschrieben hatte, was von vielen anderen Parteien und Abgeordneten nicht gesagt werden konnte. Nur zwei von den bisher 16 Abgeordneten dieser Initiative haben den Einzug in das neue Abgeordnetenhaus geschafft. Eine davon über die Frauenquote (Wafaa Bani Mustafa, im Wahlbezirk Jerash). Ihr Vorsitzender, Dr. Mustafa Hamarneh, der an der angesehenen Georgetown- Universität in den USA promoviert hatte und in früheren Jahren Direktor des Center for Strategic Studies in Jordanien, Herausgeber einer der bekanntesten jordanischen Wochenzeitungen, und bereits dreimal im Abgeordnetenhaus gewesen war, gehörte nicht dazu. Die Initiative setzte sich in der letzten Legislaturperiode u.a. für die Rechte von Töchtern jordanischer Frauen ein, die mit nicht-jordanischen Männern verheiratet sind. Diese erfahren bis heute vielfältige Benachteiligungen gegenüber Kindern jordanischer Frauen, die mit einem Jordanier verheiratet sind. Auswirkungen auf die Arbeit der Hanns-Seidel-Stiftung Vom Ergebnis der Wahl zum 18. Abgeordnetenhaus des jordanischen Parlaments gehen keine erkennbaren Beeinträchtigungen der Arbeit der Hanns-Seidel-Stiftung in Jordanien aus. Die Arbeitsschwerpunkte politische Bildung, Umwelt- und Naturschutz sowie Stärkung und Förderung von jordanischen und syrischen Frauen in Familie und Gesellschaft werden nach derzeitiger Kenntnislage auch in Zukunft so beibehalten und behandelt werden können, wie dies bisher der Fall war. Thomas Gebhard Der Autor ist Leiter der Vertretung der Hanns-Seidel-Stiftung in Amman, Jordanien IMPRESSUM Erstellt: 05. Oktober 2016 Herausgeber: Hanns-Seidel-Stiftung e.v., Copyright 2016 Lazarettstr. 33, München Vorsitzende: Prof. Ursula Männle, Staatsministerin a.d. Hauptgeschäftsführer: Dr. Peter Witterauf Verantwortlich: Dr. Susanne Luther, Leiterin des Instituts für Internationale Zusammenarbeit Tel. +49 (0) Fax Hanns-Seidel-Stiftung_Politischer Hintergundbericht_Jordanien _05. Oktober
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