Respekt und Anerkennung
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- Gerburg Wetzel
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1 Susanne Schmetkamp Respekt und Anerkennung mentis PADERBORN
2 Publiziertmit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung Einbandabbildung: Lena Huber, o.t. 2007, Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem und alterungsbeständigem Papier ISO mentis Verlag GmbH Schulze-Delitzsch-Straße 19, D Paderborn Alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk sowie einzelne Teile desselben sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zulässigen Fällen ist ohne vorherige Zustimmung des Verlages nicht zulässig. Printed in Germany Einbandgestaltung: Anne Nitsche, Dülmen ( Satz: Rhema Tim Doherty, Münster [ChH] ( Druck: AZ Druck und Datentechnik GmbH, Kempten ISBN
3 I Einleitung: Achtung und Anerkennung im Konflikt?! 1 All I m askin Is for a little respect (Otis Redding) 1 Achtung als Anerkennung Respekt gegenüber anderen Menschen ist eine zentrale moralische Pflicht und wird in der Regel auch als solche anerkannt (Raz, 2001, 125), zumindest in der philosophischen Theorie; inwiefern Respekt so zu verstehen ist, damit befasst sich die zeitgenössische Moralphilosophie im Allgemeinen und die vorliegende Arbeit im Besonderen. Menschen schulden einander Achtung, lautet dabei die Prämisse. 2 Respekt oder Achtung Begriffe, die hier synonym gebraucht werden sind aber nicht in jenem alltagssprachlichen Sinne zu verstehen, wonach man jemandem für eine besondere Leistung oder ein Amt oder ähnliches»respekt zollt«, bewundert oder»hochachtungsvoll«begegnet. Respekt ist nicht etwas, dessen man sich erst»verdient«machen muss oder den man jemandem»einflößt«. Freilich kennen und gebrauchen wir auch diese Bedeutungen von Respekt und Achtung. Sie gehören, wie so viele Begriffe der Praktischen Philosophie, zu den ambivalenten Begriffe. Es ist daher wichtig bei der Verwendung des Begriffs Respekt ebenso wie später bei dem Begriff der Anerkennung jeweils einen terminus technicus festzulegen; die Alltagsbedeutungen sollen dabei gleichsam nicht ganz aufgegeben werden. Respekt beziehungsweise Achtung ist im philosophischen Sinne ein grundlegendes Prinzip des moralischen Handelns: Wenn wir uns anderen Menschen gegenüber moralisch richtig verhalten, beruht dies auf der Überzeugung, dass wir verpflichtet sind, sie als Entitäten mit einem moralischen Status anzuerkennen. Dies impliziert, dass man ihre moralischen Ansprüche und ihre Würde achtet. Grundlegende moralische Ansprüche und Würde von Personen zu ach- 1 Ich knüpfe hier bewusst an den Titel von Rainer Forsts umfangreicher und wegbereitender Studie zur Toleranz,»Toleranz im Konflikt«(2003), an. 2 Die vorliegende Untersuchung hat den Respekt gegenüber Personen zum Gegenstand. Das soll nicht ausschliessen, dass es auch eine Form des Respekts und der Rücksichtnahme gegenüber Tieren und der Natur gibt. Im Gegenteil: Die Verfasserin sieht Menschen in der ethischen Verantwortung, nicht nur sich selbst und anderen Personen, sondern auch Tieren und der Umwelt gegenüber moralische Rücksicht zu erweisen. Dies zu begründen, bedürfte aber einer eigenen umfassenden Untersuchung und kann in dieser Arbeit daher nur sehr oberflächlich berücksichtigt werden.
4 14 I. Einleitung: Achtung und Anerkennung im Konflikt?! ten impliziert wiederum, dass sie in ihrer Autonomie 3, Handlungsfreiheit und anderen fundamentalen Interessen wie etwa Schmerz- und Leidensfreiheit sowie Emotionalität und das Bedürfnis nach sozialen Beziehungen respektiert werden. 4 Respektiert zu werden, heißt in diesem Zusammenhang, nicht verletzt zu werden; es handelt sich also um eine negative Achtung. Achtung ist dabei konstitutiv für das Selbstverständnis von Personen, als autonome Mitglieder der moralischen Gemeinschaft ernst genommen zu werden. Achtung konstituiert Selbstachtung. Echte Achtung aber liegt nur dann vor, wenn sie auch mit der richtigen Haltung einhergeht, das heißt aus den richtigen Gründen erfolgt: Sie muss verbunden sein mit der Überzeugung, dass der Andere zu Recht diesen Anspruch und einen inhärenten Wert, mithin Selbstzweckcharakter, hat. Wir werden darauf in dieser Einleitung noch einmal zurückkommen. Aber was genau wird dabei eigentlich geachtet und warum? Wie ist der Anspruch zu begründen und was passiert, wenn er nicht befriedigt wird? Und ist dies überhaupt das Wesentliche, was wir einander moralisch schulden? Eine andere Option ist: Wir schulden einander Anerkennung. Anerkennung ist nämlich nicht bloß ein Ausdruck von Höflichkeit, das»verlangen nach Anerkennung ist vielmehr ein menschliches Grundbedürfnis«, so schreibt Charles Taylor (1992, 13), einer der bekanntesten Anerkennungstheoretiker der Gegenwart. Anerkennung unterscheidet sich dabei von Achtung insofern, als sie sich auf mehr als den grundlegenden Anspruch des Individuums erstreckt, in seinem universellen moralischen Status und allgemein in seiner Freiheit, Autonomie und Würde geachtet zu werden. Anerkennung bedeutet auch, dass man einander in einer bestimmten Weise erkennt und in der je eigenen Identität, Besonderheit und Kontextualität anerkennt, das heißt in bestimmter Hinsicht affirmativ bestätigt. Anerkennung ist dabei konstitutiv für die personale Identität und das Selbstbewusstsein von Personen: Fürsorge und Liebe sind in diesem Sinne Formen von Anerkennung ebenso wie die partikulare soziale Wertschätzung besonderer Leistungen und Fähigkeiten. Dadurch werden Individuen als Bedürfniswesen und als Leistungsträger anerkannt. Gleichsam kann aber auch Achtung, je nach Konzeption, selbst eine Form der Anerkennung sein; in diesem Sinne wird Achtung auch in der vorliegenden Untersuchung verstanden: Achtung bedeutet die Anerkennung des universellen moralischen Status. Das Individiuum erfährt sich durch die achtende Anerkennung als jemand, dessen moralisches Urteilsvermögen 3 Mit»Autonomie«meine ich die Fähigkeit, sich selbst Zwecke setzen zu können; frei von Zwang und Manipulation durch andere Personen über sich selbst verfügen, entscheiden und handeln zu können. 4 Welches die grundlegenden Interessen sind, ist eine weitere Diskussion. Nach Martha Nussbaums Ansatz gehören zu den grundlegenden Bedürfnissen und Interessen sie nennt sie Fähigkeiten unter anderem: Nahrung, Unterkunft, Schmerzfreiheit, zwischenmenschliche Beziehungen und Humor (vgl. Nussbaum, 1999, 190ff. und 200ff.; vgl. außerdem Felder, 2012).
5 1. Achtung als Anerkennung 15 anerkannt wird (vgl. Honneth, 2010, 266); er erkennt sich dadurch selbst als autonomer und freier Träger von moralischen, politischen und juridischen Rechten. Eine Spannung zwischen universellen und partikularen Ansprüchen wird dann deutlich, wenn man sich zwischen einem universellen Status einer Person und ihren partikularen Bedürfnissen und Interessen entscheiden muss. Nehmen wir an, Sie halten es für eine moralische, allen geschuldete Pflicht, die Wahrheit zu sagen. Diese Pflicht begründen Sie, Kants Selbstzweckformel folgend, damit, dass Sie den Anderen in seiner Freiheit, seiner Selbstbestimmung, seiner Würde achten und dass Sie ihn darum zum Beispiel nicht für Ihre eigenen Zwecke bloß instrumentalisieren würden. 5 Diese Achtung bringen Sie allen Menschen entgegen, egal, ob es sich um Ihren Lebenspartner respektive Ihre Lebenspartnerin oder um den Bäcker von nebenan handelt. Nehmen wir aber nun an, Sie sind in einer Situation, in der Sie Ihre Partnerin/Ihren Partner doch anlügen. Sie haben dafür folgende Gründe: 1.) Sie haben Sorge, den Anderen zu sehr zu verletzen, wenn Sie ehrlich sind. Wahrheit kann schmerzhaft sein. Ihr Partner/Ihre Partnerin wird vielleicht in besonderem Maße erschüttert, vielleicht ist er/sie gerade in einer sehr sensiblen, fragilen Phase und erträgt die Wahrheit nicht; Sie würden mit der Wahrheit mehr anrichten als nützen. Daher greifen Sie aus Fürsorge-Gründen einer Form der Anerkennung partikularer Bedürfnisse also statt zur Wahrheit zur Lüge. 2.) Sie setzen eine hypothetische Forderung des Anderen voraus, in diesem Fall angelogen werden zu wollen. 3.) Es liegt eine tatsächliche Forderung Ihres Partners/Ihrer Partnerin vor, angelogen werden zu wollen. 4.) Sie haben Angst, die Partnerschaft zu gefährden, ja vielleicht Ihr eigenes Leben zu zerstören. Letzteres ist ein egoistischer Grund und nimmt in diesem Fall die allgemeinen und besonderen Ansprüche des Anderen überhaupt nicht ernst, sondern instrumentalisiert ihn bloß und missachtet daher dessen Selbstzweckcharakter. Dagegen können die Gründe 1 3 sehr wohl moralisch gerechtfertigt oder zumindest verzeihlich sein, sie sind Formen konkreter Rücksichtnahme und Anerkennung der besonderen Bedürfnisse des Anderen. Bei Punkt 1 liegt eine besondere Fürsorge oder Rücksicht vor, bei 2 eine hypothetische Zustimmung, er/sie wolle angelogen werden, und bei Punkt 3 liegt sogar eine echte Zustimmung vor die Autonomie scheint also statt verletzt sogar in besonderem Maße berücksichtig werden. Die Spannungen sind aber offenkundig: Lügt man die andere Person an, weil man selbst meint, es sei besser für sie, maßt man sich eine paternalistische, bevormundende Haltung an, genau zu wissen, was der anderen Person gut tut. Die Lüge gibt dem Anderen dann einen bestimmten, vom Lügner vorgegebenen 5 Die zweite Hauptformel des Kantischen Kategorischen Imperativs, die so genannte Selbstzweckformel, lautet:»handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner eigenen Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.«(kant, GMS, AA IV, 429).
6 16 I. Einleitung: Achtung und Anerkennung im Konflikt?! Handlungsspielraum vor und stellt eine Missachtung der Freiheit und Selbstbestimmung dar. Liegt stattdessen eine tatsächliche Zustimmung des Partners vor, ist dann die Anerkennung dieses besonderen Interesses, angelogen werden zu wollen, nicht selbst wiederum eine Form der Achtung, da sie ja gleichzeitig gerade die Freiheit und Selbstbestimmung in diesem Fall berücksichtigt? Wäre damit die Spannung aufgelöst? Oder ist eine Zustimmung des Anderen, angelogen werden zu wollen, selbst sogar eine Form der Verletzung von dessen eigener Selbstachtung? Die Spannung scheint nicht ganz aufzulösen sein. Die Lüge und ihr Zusammenspiel mit der Achtung werden uns später noch beschäftigen. Nehmen wir noch ein anderes, politisches Beispiel: In den vergangenen Jahrzehnten rückten in pluralen liberalen Gesellschaften vermehrt Forderungen nach Anerkennung kultureller und religiöser Identität durch Minderheitengruppen in den Vordergrund; sie bestimmten die Debatte um Anerkennung maßgeblich mit. 6 In jüngster Zeit wurden diesen Ansprüchen allerdings auch vermehrt Forderungen seitens der Mehrheitsgesellschaft nach gesetzlich geregelter Grenzsetzung kultureller oder religiöser Sonderansprüche entgegengesetzt. Der Streit um die Burka ist ein solches Beispiel. Im März 2010 hat Belgien als erstes europäisches Land ein gesetzliches Burka-Verbot in die Debatte eingebracht, das die von einigen muslimischen Frauen getragenen Ganzkörperschleier wie Burka oder Nikab aus der Öffentlichkeit verbannen soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass an allen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, keine Verschleierung, die eine Identifizierung einer Person verunmöglicht, erlaubt sei. Als Gründe wurden neben der Sicherheit der Respekt vor der Demokratie und die Rechte der Frau ins Feld geführt. Das geplante Verbot löste eine heftige Debatte in den Medien aus. Die Befürworter des Burka-Verbots sehen dieses in der universellen moralischen Achtung gegenüber Individuen auch innerhalb partikularer Gemeinschaften gegründet: Die Burka stehe gerade für die Unterdrückung der Frau und für die Missachtung ihrer fundamentalen individuellen Rechte. Dabei stehe die Burka für eine Missachtung demokratischer Werte wie Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen: das öffentliche Tragen bringe religiöse Symbole und Meinungen in die Gesellschaft, die dort nichts zu suchen hätten und den Werten der Mehrheitsgesellschaft widersprächen. Dem halten die Verbots-Gegner das Recht auf freie Religionsausübung entgegen, wie es Artikel 18 der UN-Menschenrechtserklärung vorsieht, Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 4 im deutschen Grundgesetz. Hier heißt es:»(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich, (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.«(gg, Art. 4.1, 4.2). 6 Über die Geschichte der Anerkennungsbewegungen wird in einem späteren Teil der Arbeit noch ausführlich gesprochen.
7 1. Achtung als Anerkennung 17 Auf die in diesem Fall moralisch-politischen Prinzipien der Achtung, der Anerkennung und auch der Toleranz angewendet, heißt das: Die Verbots-Befürworter sehen die Forderung nach Anerkennung der religiösen Identität ausgedrückt im Tragen der Burka unter anderem im Konflikt mit den liberalen, demokratischen Werten Respekt, Freiheit und Gleichheit, denn die Burka sei Ausdruck einer repressiven, Frauen benachteiligenden Gemeinschaft. Die Verbots-Gegner sehen in der Erlaubnis des Burka-Tragens dagegen gerade die Achtung gegenüber der Freiheit und Autonomie der Person verwirklicht und vereinbaren das universelle Prinzip der Achtung dabei mit einem kontextspezifischen und kulturellen Anspruch auf partikulare Anerkennung. Dadurch dass man die religiöse Besonderheit anerkenne und toleriere, achte man erst die Autonomie. Wer hat Recht? Im Falle der Burka-Debatte ist diese Frage nicht so einfach zu beantworten. Sind die Burka oder der Nikab nun Ausdruck freier, autonom getroffener Religionsausübung der Frau? Oder sind sie eine erzwungene Praxis und eine Form der Unterdrückung, Demütigung und ungerechten Ungleichbehandlung? Eine eindeutige Antwort gibt es wohl nicht; daraus, dass das Tragen der Burka erzwungen sein kann, ist ja nicht zu schließen, dass sie auch immer ein Sympol repressiver Praxis ist (vgl. Forst, 2003, 726). Aber wenn sie es ist, dann bedeutet sie auch eine Verletzung eines fundamentalen moralischen Prinzips, nämlich des Respekts der Freiheit und Selbstbestimmung des Individuums innerhalb dieser Gemeinschaft. Dieses grundlegende Prinzip der basalen Achtung sollte, so lautet meine These, die ich in dieser Untersuchung verteidige, als Prüfstein gelten: Es muss auch in kulturellen Gemeinschaften, die geteilte Praktiken und Riten als konstitutiv für ihr kollektives und je personales Selbstverhältnis erachten, maßgebend sein. Sonderrechtsansprüche ethisch-kultureller und religiöser Gemeinschaften, die Personen innerhalb ihrer Gruppe in ihren Grund- und Menschenrechten beeinträchtigen, sind nicht zu rechtfertigen und somit auch nicht zu tolerieren oder anzuerkennen. Dort, wo die basale moralische Achtung fundamental verletzt wird, ist partikulare Anerkennung nicht rechtfertigbar. Oder anders ausgedrückt: Ein überzeugendes Anerkennungsmodell muss die Achtung als zentrales Prinzip zur normativen Grundlage haben. Dies zu zeigen ist ein Anliegen meiner Untersuchung. Gleichzeitig gehen die moralischen Ansprüchen aber nicht allein in Achtungsansprüchen auf: Deshalb wird ein multikriterieller Ethik-Ansatz eine Ethik des Respekts und der Anerkennung zu vertreten sein, der Achtung und andere Formen von Anerkennung und Berücksichtigung integriert. Ethik des Respekts und der Anerkennung ist weiter gefasst als eine Moral der Achtung, die selbst Teil einer Ethik des Respekts ist.»ethik«ist hier einerseits zu verstehen als Überbegriff der Moral, in der es allgemein darum geht, was wir anderen beziehungsweise einander unbedingt schulden. Unter»Moral der Achtung«wird also das Verpflichtende subsumiert, unter»ethik«fallen auch Verhaltensformen, welche supererogatorisch sind wie etwa Rücksichtnahme und konkrete Fürsorge, sowie moralische
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