Rechtliche Rahmenbedingungen zur Düngung Dr. Heinrich Holzner
|
|
- Guido Raske
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rechtliche Rahmenbedingungen zur Düngung Dr. Heinrich Holzner
2 Der Rahmen Abfallrecht Düngemittelrecht Immissionsschutzgesetz Luft Düngung Forstrecht allgemein anerkannte Normen und Empfehlungen Bodenschutzrecht Wasserrecht Förderungsbedingungen Dr. Heinrich Holzner von 15
3 Bodenschutzrecht Steiermärkisches Landwirtschaftliches Bodenschutzgesetz - bei Düngung zu beachten ( 4): Nährstoffbedarf der Kulturen Versorgungszustand des Bodens (Bodenuntersuchung) Nährstofflieferung aus Ernterückständen, von Leguminosen, aus Wirtschaftsdüngern und aus Mineralisierung Zeitpunkt: auf Wirkung im Boden und Bedarf der Pflanzen achten Bodenzustand (Wasser, Frost) Sicherung der Wasserversorgung Klärschlammverordnung Klärschlammqualität Bodenuntersuchung Aufbringungsge- und verbote Bürokratisches (Aufbringungszeugnis, Bestätigungen) Dr. Heinrich Holzner von 15
4 Wasserrecht -1 Wasserrechtsgesetz Reinhaltung ( 30, 30a bis 30g, 31 ) => Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan, Qualitätszielverordnungen (Oberflächengewässer, Grundwässer) => keine Verschlechterung + guter Zustand bis beziehen sich auf Grundwasserkörper Bewilligungspflicht ( 32) (1) Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit ( 30 Abs. 3) beeinträchtigen, sind nur nach wasserrechtlicher Bewilligung zulässig. Bloß geringfügige Einwirkungen, insbesondere der Gemeingebrauch ( 8) sowie die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung (Abs. 7), gelten bis zum Beweis des Gegenteils nicht als Beeinträchtigung. Dr. Heinrich Holzner von 15
5 Wasserrecht -2 Aktionsprogramm Nitrat 2012 (2), lit f: Einer Bewilligung bedarf... das Ausbringen von Handelsdünger, Klärschlamm, Kompost oder anderen zur Düngung ausgebrachten Abfällen, ausgenommen auf Gartenbauflächen, soweit die Düngergabe auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Gründeckung 175 kg Stickstoff je Hektar und Jahr, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Gründeckung einschließlich Dauergrünland oder mit stickstoffzehrenden Fruchtfolgen 210 kg Stickstoff je Hektar und Jahr übersteigt. Dabei ist jene Menge an Stickstoff in feldfallender Wirkung anzurechnen, die gemäß einer Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen ( 55p) in zulässiger Weise durch Wirtschaftsdünger ausgebracht wird. Dr. Heinrich Holzner von 15
6 Wasserrecht -3 (7) Als ordnungsgemäß (Abs. 1) gilt die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung, wenn sie unter Einhaltung der bezughabenden Rechtsvorschriften, insbesondere betreffend Chemikalien, Pflanzenschutz- und Düngemittel, Klärschlamm, Bodenschutz und Waldbehandlung, sowie besonderer wasserrechtlicher Anordnungen erfolgt. Verordnungsermächtigungen: BMLFUW: Aktionsprogramm Nitrat ( 55 p, 133, Abs 6) LHL: Schongebiete ( 34, Abs. 2) LHL: Regionalprogramme ( 34, Abs. 2 / 55 g, Abs. 1, Z 1) Dr. Heinrich Holzner von 15
7 Aktionsprogramm Nitrat wesentliche Inhalte Verbotszeiträume für die Ausbringung N-hältiger Dünger N-Düngung in Hanglagen N-Düngung bei besonderen Bodenverhältnissen N-Düngung in der Nähe von Oberflächengewässern Wirtschaftsdüngerlagerraum allgemeine Verfahrensbestimmungen zur N-Düngung, Aufzeichnungspflichten Obergrenzen für das Ausbringen N-hältiger Dünger Dr. Heinrich Holzner von 15
8 Forstgesetz Keine direkten Bestimmungen zur Düngung 16 Waldverwüstung : (2) Eine Waldverwüstung liegt vor, wenn durch Handlungen oder Unterlassungen... d) der Bewuchs offenbar einer flächenhaften Gefährdung, insbesondere durch Wind, Schnee, wildlebende Tiere mit Ausnahme der jagdbaren, unsachgemäße Düngung, Immissionen aller Art, ausgenommen solche gemäß 47, ausgesetzt wird oder Abfall (wie Müll, Gerümpel, Klärschlamm) abgelagert wird. bis Strafe Fachbeiratsrichtlinien beachten bei der Bezirksforstinspektion OK einholen! Dr. Heinrich Holzner von 15
9 Abfallrecht -1 Abfallwirtschaftsgesetz 2, Abs 1: Was ist Abfall? subjektiv: Besitzer will/hat sich einer Sache entledigen/entledigt objektiv: Sammlung, Lagerung oder Behandlung einer Sache als Abfall im öffentlichen Interesse 2, Abs 3: Die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Mist, Jauche, Gülle und organisch kompostierbarem Material als Abfall ist dann nicht im öffentlichen Interesse ( 1 Abs. 3) erforderlich, wenn diese im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anfallen und im unmittelbaren Bereich eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs einer zulässigen Verwendung zugeführt werden. Dr. Heinrich Holzner von 15
10 Abfallrecht -2 Konsequenzen einer un-zulässigen Verwendung von Wirtschaftsdüngern: Wirtschaftsdünger wird zu Abfall Landwirt = Abfallsammler und behandler Registrierungspflicht im EDM laufende Aufzeichnungen (Lieferscheine) Jahresabfallbilanz unzulässige Wirtschaftsdüngerausbringung Düngung, sondern = Abfalldeponierung => ALSAG (87 / m³) Dr. Heinrich Holzner von 15
11 Immissionsschutzgesetz Luft Stmk. LuftreinhalteVO Maßnahmen für die Landwirtschaft (in Sanierungsgebieten) (2) Ausbringung/Einarbeitung rasch wirksamer stickstoffhältiger Düngemittel => Aktionsprogramm Nitrat (3) Endlager für Gärrückstände von Biogasanlagen, die nicht ausschließlich Materialien im Sinne von 2 Abs. 3 letzter Satz AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002, behandeln, müssen im Sanierungsgebiet mit gasdichten Abdeckungen ausgestattet sein. Dr. Heinrich Holzner von 15
12 Immissionsschutzgesetz Luft Stmk. LuftreinhalteVO Gülleanlagen (in Sanierungsgebieten?) (1) wasserdicht + dauerhaft wirksame, vollflächige Abdeckungen Die Abdeckungen sind ausreichend widerstandsfähig... auszubilden. (2) Durch... Manipulationen darf die ständige Wirksamkeit der Abdeckung nicht eingeschränkt werden. Ausgenommen ist das Aufmixen. (3) Ausgenommen von der Abdeckungsverpflichtung... sind Gülleanlagen, wenn bei der Inbetriebnahme Maßnahmen gesetzt werden, welche die Emissionen von Luftschadstoffen zumindest im gleichen Ausmaß reduzieren, wie durch die Verwendung einer Abdeckung... erzielt würden. mögliche Abdeckungen: Betondecke, Schwimmfolie, Hexa Cover, Strohäcksel, natürliche Schwimmdecke Dr. Heinrich Holzner von 15
13 Düngemittelrecht -1 Das Düngemittelrecht regelt das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Qualtitative Voraussetzungen keine Gefährdung der Bodenfruchtbarkeit der Gesundheit von Mensch und Tier des Naturhaushalts bei Düngemitteln zusätzlich Förderung des Pflanzenwachstums oder Qualitätsverbesserung oder Ertragssteigerung Dr. Heinrich Holzner von 15
14 Düngemittelrecht -2 Kennzeichnung (Handelsdünger / Wirtschaftsdünger): Erzeuger / Inverkehrbringer Typenbezeichnung, bei EG-Düngemitteln die Angabe EG - DÜNGEMITTEL in Großbuchstaben, Handelsbezeichnung Gehalte an typenbestimmenden Bestandteilen, bei Nährstoffen auch deren Formen und Löslichkeiten, Gehalte an Nebenbestandteilen, Korngröße, Mahlfeinheit und Siebdurchgang, wenn diese produktspezifisch sind, Art und Menge der Ausgangsprodukte, bei gemischten Düngemitteln die verwendeten Einzeldünger, Gewicht oder Volumen, Anwendungsbereich und für die sachgerechte Anwendung, Lagerung und Behandlung wichtige Erfordernisse. Dr. Heinrich Holzner von 15
15 Allgemein anerkannte Normen und Richtlinien ÖNORMEN (Beispiele) ÖNORM L 1075: Richtwerte für anorganische Schadstoffe ÖNORM S 2202: Anwendung Kompost ÖNORM L 1050 bis L 1059: Grundlagen zur Bodenuntersuchung, Probenahmeverfahren eigene Normen für chem. Untersuchung Fachbeiratsrichtlinien ( Richtlinien für die sachgerechte Düngung Ackerbau / Grünland / Obst / Wein / Garten / Christbäume in Entwurf: Energieholz Kompostrichtline, Biogasgülle-Richtlinie, Aschenrichtlinie Rekultivierungsrichtlinie Dr. Heinrich Holzner von 15
Textgegenüberstellung
Textgegenüberstellung Änderung der Verordnung über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
MehrCELEX Nr. 391L von 5. Entwurf
1 von 5 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über das Aktionsprogramm 2008 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung
MehrAktionsprogramm Nitrat 2012 Stickstoff Dokumentations- und Berechnungsschema Ab 2015
Aktionsprogramm Nitrat 2012 Stickstoff Dokumentations- und Berechnungsschema Ab 2015 Jahr(e): Betriebs-Nr.: Betrieb/Name: Straße: PLZ: Ort: Düngungsaufzeichnungen nach Cross Compliance Das Aktionsprogramm
MehrWasserrechtsgesetz Gülleproblematik Stmk. Dr. Heinrich Holzner, LK Stmk
Wasserrechtsgesetz Gülleproblematik Stmk. Dr. Heinrich Holzner, LK Stmk Gülleproblematik Problemfelder (Nährstoff-) Menge zu enges Vieh : Flächen Verhältnis Folge: Wasserverunreinigung, Geruch, pflanzenbauliche
MehrAktionsprogramm 2012 Stickstoff Dokumentations- und Berechnungsschema
Aktionsprogramm 2012 Stickstoff Dokumentations- und sschema Jahr(e): Betriebs-Nr.: Betrieb/Name: Straße: PLZ: Ort: Düngungsaufzeichnungen nach Cross Compliance Das Aktionsprogramm Nitrat 2012 sieht vor,
MehrHolzasche - Abfall, Rest- oder Wertstoff? Dr. Heinrich Holzner, LK Steiermark
Holzasche - Abfall, Rest- oder Wertstoff? Dr. Heinrich Holzner, LK Steiermark Was ist...? - Definitionen Pflanzenaschen aus Biomassefeuerungen sind die bei der Verbrennung von nach der Ernte chemisch unbehandelter
MehrUV/GSt/SI/Pe Iris Strutzmann DW 2167 DW
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung IV/1 Marxergasse 2 1030 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BMLFUW- UW.4.1.3/000
MehrRechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung
Rückblick auf vergangene Anforderungen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Grundwasser Erreichung eines guten chemischen Zustandes bis zum Jahr 2027 Alle Grundwasserkörper sollen < 50 mg/l
MehrBerufungsentscheidung
Zollsenat 3 (K) GZ. ZRV/0223-Z3K/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Friedl & Holler, Rechtsanwalt-Partnerschaft, 8462 Gamlitz, Marktplatz
MehrINSPEKTIONSBERICHT SE/V-BADHALL1116. Klärschlammeignung für landwirtschaftliche Verwertung. Wasserverband Kurbezirk Bad Hall
INSPEKTIONSBERICHT SE/V-BADHALL1116 Klärschlammeignung für landwirtschaftliche Verwertung Kläranlage Wasserverband Kurbezirk Bad Hall Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle des Landes Direktion Umwelt und
MehrBerufungsentscheidung
Zoll-Senat 3 (K) GZ. ZRV/0224-Z3K/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder HR Dr. Alfred Klaming und OR Mag. Bernhard
MehrTextgegenüberstellung. Änderung des Aktionsprogramms 2008
1 von 8 Textgegenüberstellung Änderung des Aktionsprogramms 2008 Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2008 zum Schutz der Gewässer
MehrCross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017
Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017 Cross Compliance 2016 Kontrollergebnisse Nitratrichtlinie Anzahl der Verstöße bei VOK 2016 Kontrollbereiche
Mehr24.3 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Wasserschutzzonenreglement z'hofquellen
24.3 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Wasserschutzzonenreglement z'hofquellen GEMEINDE OBERDORF / Wasserschutzzonenreglement z'hofquellen Seite 2 Gestützt auf 7 Abs. 3 der Vollziehungsverordnung vom 01. April
MehrStickstoff - Obergrenzen in der Landwirtschaft
Stickstoff - Obergrenzen in der Landwirtscft Düngebeschränkungen hinsichtlich Stickstoff Die Ausbringung stickstoffhältiger Düngemittel ist im Aktionsprogramm 2012 (Verordnung) sowie im Wasserrechtsgesetz
MehrTabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste
Landwirtschaftkammer iedersachsen Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringung nach Abzug der Stall- und Lagerungsverluste Zufuhr nach Abzug der Stall-, Lagerungs-
Mehr100 Jahre Düngerecht. Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau.
100 Jahre Düngerecht Dr. Peter Oswald, Referat Pflanzenbau www.bmel.de Wissenschaftliche Grundlagen des Ackerbaus, der Pflanzenernährung und Düngung im 19. Jahrhundert Albrecht Daniel Thaer (1752-1828)
MehrKlärschlamm in der Landwirtschaft (ÖPUL und CC)
Klärschlamm in der Landwirtschaft (ÖPUL und CC) Bei der Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Ackerflächen ist auf zahlreiche Bestimmungen zu achten. Diese sind jedoch ab 2015 keine CC-
MehrAktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009
Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Düngerechts Düngungstagung des LfULG am 27.02.2009 Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Bodenschutzrecht Düngerecht Naturschutzrecht Tierseuchenrecht
MehrPferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp
Pferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp Der einzige Mist, auf dem nichts wächst, ist der Pessimist Th. Heuss, 1. dt. Bundespräsident
MehrAugen auf beim Düngemittelkauf
Hinweise Oldenburg, Februar 2014 Augen auf beim Düngemittelkauf Kennzeichnungsvorschriften für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel gemäß Düngemittelverordnung (DüMV)
MehrDüngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten?
Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten? Herr, Frau Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Nadine.Tauchnitz@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de
MehrAugen auf beim Düngemittelkauf
Hinweise Oldenburg, Dezember 2009 Augen auf beim Düngemittelkauf Neue Kennzeichnungsvorschriften für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel ab 2010 Düngemittel, Bodenhilfsstoffe,
MehrNovellierung der. Düngeverordnung
- - Landesanstalt Landesanstalt für für Landwirtschaft Landwirtschaft und und Zentrum für Acker- und Novellierung der Entwurf vom 16.12.2015 LLG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llg.mlu.sachsen-anhalt.de
MehrGESETZGEBUNG ZUR VERWERTUNG KOMMUNALER KLÄRSCHLÄMME
GESETZGEBUNG ZUR VERWERTUNG KOMMUNALER KLÄRSCHLÄMME 18 05 2017 GELSENWASSER AG Dipl.-Ing. Tim Bunthoff Tim.Bunthoff@gelsenwasser.de Einfluss der Rechtsgrundlage auf Verwertung Düngemittelrecht: Düngegesetz
MehrNovellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?
Ackerbautagung 2012 Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?, Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Autoren: Clemens Pohler, Die neue Düngeverordnung
Mehrfür die Gemeinden Tirols
85. Jahrgang / Juni 2012 Merkblatt für die Gemeinden Tirols HERAUSGEGEBEN VOM AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG, ABTEILUNG GEMEINDEANGELEGENHEITEN INHALT 32. Aktionsprogramm Nitrat 2012 33. Ergänzungsband
MehrDie gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln
Die gute fachliche Praxis beim Einsatz von organischen Düngemitteln Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung Hans-Eberhard Kape 0381 2030770 hekape@lms-beratung.de Organische Düngemittel
Mehr.. KANT AMT FUER WASSERWIRTSCHAFT SOLOTHURN
.. KANT AMT FUER WASSERWIRTSCHAFT SOLOTHURN Einwohnergemeinde Bärschwil S c h u t z z o n e n - R e g 1 e m e n t für die Fassung der öffentlichen Wasserversorgung Grinde! Breite Erlen Im Sinne von 35
MehrCadmiumaustrag über Düngemittel BfR-Statusseminar Cadmium Neue Herausforderungen für die Lebensmittelsicherheit?
Cadmiumaustrag über Düngemittel BfR-Statusseminar Cadmium Neue Herausforderungen für die Lebensmittelsicherheit? Fachbereich 61 Autor: Dr. Dittrich, B. Beschluss der Agrarminister- und Umweltministerkonferenz
MehrGüllelagerabdeckungen baulich/technische Möglichkeiten
Forschungsanstalt Agroscope, Tänikon ART Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft Güllelagerabdeckungen baulich/technische Möglichkeiten Stand: April 2014 Alfred Pöllinger 1) Helmut Döhler
MehrLebensmittelabfälle aus Sicht des Bundes rechtlicher Hintergrund und bundesweite Strategien
Lebensmittelabfälle aus Sicht des Bundes rechtlicher Hintergrund und bundesweite Strategien Seite 1 27.01.2012 1. Gesetzlicher Rahmen Abfallrechtliche Vorschriften EU-HygieneVO Tiermaterialiengesetz Tiermaterialien-Verordnung
MehrU N T E R L A G E ZUM H I N T E R G R U N D G E S P R Ä C H
U N T E R L A G E ZUM H I N T E R G R U N D G E S P R Ä C H mit Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger ÖR Ing. Franz Reisecker Präsident Landwirtschaftskammer OÖ am 14. März 2016 zum Thema "Gülle das schwarze
MehrVerwertung von Gärresten in der Landwirtschaft. Karl Severin
Verwertung von Gärresten in der Landwirtschaft Karl Severin Verwertung von Gärresten Eine Biogasanlage ist eine Produktionsstätte zur Erzeugung von Energie Düngemitteln Die landbauliche Verwertung beginnt
MehrDirekte und indirekte Einbringung von Stoffen in das Grundwasser wasserrechtliche Rahmenbedingungen. GUNTER OSSEGGER Abteilung IV 1
Direkte und indirekte Einbringung von Stoffen in das Grundwasser wasserrechtliche Rahmenbedingungen GUNTER OSSEGGER Abteilung IV 1 Grundwasserschutz als Ziel (1) WRG-Novelle 1959, BGBl. Nr. 54/1959 30
MehrVerordnungsentwurf Stand: des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
Verordnungsentwurf Stand: 15.11.2016 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung Vorblatt A. Problem und Ziel Mit der vorliegenden Verordnung
MehrErfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz
Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr): bis (Tag, Monat, Jahr): Datum der Erstellung: Zuständiges Landwirtschaftsamt: erstellt durch (Name/Firma): Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung
MehrGute Qualität und sichere Erträge
Berlin, Juni 2002 Gute Qualität und sichere Erträge Wie sichern wir die langfristige Nutzbarkeit unserer landwirtschaftlichen Böden? Vorschlag zur Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen bei der Düngung
MehrVorlesung Umweltrecht
Vorlesung Umweltrecht Wintersemester 2015/16 Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger, M.Sc. 20.01.2 Vorlesung Umweltrecht I 1. Einheit I Univ. Prof. Dr. Iris Eisenberger 1 Kontakt: Iris Eisenberger Institut für
Mehrvom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Februar (BGBl I S.
Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen *) (Düngeverordnung) vom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung
MehrCross Compliance. Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen
Cross Compliance Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen Referat 32: Ausgleichszahlungen, CC-Koordinierung 1 XX. Monat 2013 Name des Präsentators Gliederung Grundlagen Cross Compliance in Sachsen
Mehr- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2
Die Düngeverordnung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen - Düngeverordnung
MehrDüngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017
Fachinformation Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017 Zulässigkeit, Düngebedarf, Feststellung, Ausbringung und Dokumentation Grundlage: Düngeverordnung vom 26.05.2017 1.
MehrAktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung
Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung DLG-Grünlandtagung 2014 5. Juni 2014 Düngebedarfsermittlung muss erfolgen Nachweis über N min -Werte muss erfolgen (für Stickstoff und Phosphat) muss
MehrHESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.
HEICHER BAUERVERBAD e.v. Taunusstraße 151 6181 Friedrichsdorf Tel. 6172 716- E-Mail: hbv@agrinet.de Internet: www.hessischerbauernverband.de Rundschreiben r. 81/217 17. Juli 217 hbv IIIb MCMmk Umsetzung
MehrSTELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn
STELLUNGNAHME des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn anlässlich der Neufassung des Düngemittelgesetzes 15. Oktober 2007 Der DVGW begrüßt
MehrAktuelles zum Abfall- und Düngemittelrecht. Labortag Sachsen / Thüringen am 22. Januar 2015 in Jena
Aktuelles zum Abfall- und Düngemittelrecht Labortag Sachsen / Thüringen am 22. Januar 2015 in Jena 1 Labortag 2015 Schadstoffgrenzwerte bei bodenbezogener Verwertung von Bioabfällen und Klärschlämmen ab
MehrVerwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft
Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft Die Europäische Union regelt die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft mit dem Ziel, schädliche Auswirkungen auf Böden, Vegetation, Tier und
MehrVorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Vorblatt 21.05.2007 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: Anpassung der Grenzwerte für Schwermetalle im Klärschlamm und im Boden an zeitgemäße Werte, wie sie z.b. in der Kompostverordnung und in aktuellen
MehrOrganische Dünger fördern die Bodenfruchtbarkeit
Ludwig Engelhart organische Düngemittel Organische Dünger fördern die Bodenfruchtbarkeit Tag des Bodens 2014 Die Bodenfruchtbarkeit biologisch fördern Bayerische Gartenakademie, LWG 05. Dezember 2014 Firma
MehrNeue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich
Neue Düngeverordnung Was lange währt wird endlich Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 17/2017, Seite 40-41 Dr. Matthias Wendland, Institut für Agrarökologie Düngung, Bayerische
MehrGute fachliche Praxis- Landwirtschaft in Gewässernähe
Die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft- Was bedeutet dies für die Landwirtschaft in Gewässernähe?- Pflanzenschutz, Grünlandumbruch und Düngung Definition Als 'gute fachliche Praxis' wird im deutschen
MehrDie Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft
Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Aktuelle Änderungen bei der DüV 2. Eintragswege 3. Kritikpunkte
MehrRoadmaps zu mehr N-Effizienz - Beitrag von Ausbildung und Beratung -
Roadmaps zu mehr N-Effizienz - Beitrag von Ausbildung und Beratung - Hans Roust Thysen Leiter der Abteilung Umwelt Gliederung Ausbildung und Beratung in der Dänischen Landwirtschaft Welche Maßnahmen hat
MehrAktionsprogramm Nitrat Stickstoff Dokumentations- und Berechnungsschema
Aktionsprogramm Nitrat Stickstoff Dokumentations- und Berechnungsschema Jahr(e): Betriebs-Nr.: Betrieb/Name: Straße: PLZ: Ort: Düngungsaufzeichnungen nach Cross Compliance Das Aktionsprogramm Nitrat 2012
MehrVorbeugender Boden und Gewässerschutz im ÖPUL Düngung. Alexander Beichler Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark
Vorbeugender Boden und Gewässerschutz im ÖPUL 2007 - Düngung Alexander Beichler Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark Grundsätzliches Betriebsbezogene Dokumentation : Bio, Verzicht, UBAG, GW-Schutz
MehrAußerbetrieblicher organischer Dünger
Fachinformation Lehndorf, 12.01.2015 Außerbetrieblicher organischer Dünger Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72 Foto: Dr. M. Grunert, Ref. 72 organischer oder organisch-mineralischer Dünger - Wo kommt er her?
MehrStellungnahme Berlin, 5. Juli 2010
WWF Deutschland Fachbereich EU-Politik und Landwirtschaft Reinhardtstrasse 14 10117 Berlin Tel.: 030 / 308742-0 Direkt: -20 und 21 Tanja Dräger de Teran draeger@wwf.de Matthias Meissner Matthias.meissner@wwf.de
MehrNovellierung der. Düngeverordnung
- - Zentrum Acker- Novellierung der Entwurf vom 18.12.2014 LLFG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de 1 Warum wird die geändert? Nitratrichtlinie Richtlinie des Rates zum Schutz
MehrOrdnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis
Ordnungsgemäße Landwirtschaft an oberirdischen Gewässern gute fachliche Praxis Bernward Jung Fachdienstleister Landwirtschaft Gute fachliche Praxis Berührungspunkte Gewässer und Landwirtschaft: 1.Grünlandumbruch
MehrRechtliche Aspekte des Einsatzes von Gärrückständen aus der Biogaserzeugung in der Landwirtschaft
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Merkblatt Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Gärrückständen aus der Biogaserzeugung in der Landwirtschaft 1 Problemstellung Der Betrieb landwirtschaftlicher
MehrInformationsveranstaltung für private und landwirtschaftliche Pferdehalter Heilbronn,
Informationsveranstaltung für private und landwirtschaftliche Pferdehalter Heilbronn, 18.01.2013 Programm 1. Moderne Pferdehaltung - vielfältig und individuell Herr Vollmer, Haupt- und Landesgestüt Marbach,
MehrMarMax. MarMax. Geschäftsfelder
MarMax Geschäftsfelder Von der Natur- für die Natur, nach diesem Grundsatz haben wir unsere Produkte entwickelt. Nachhaltigkeit vor kurzfristigem Profit- diesen Aspekt verfolgen wir in all unseren Geschäftsfeldern.
MehrRechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen
Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen Vorgabe WRRL: Art. 11 Abs. 3 Bstb. a: Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften einschließlich
MehrAktuelle Ausgangslage:
1 2 Inhalt Ausgangslage Checkliste Ausbringen von Gülle und Mist im Winter Rechtliche Grundlagen und Begriffe Warum Hofdüngeraustrag im Winter? Umweltverträgliches Hofdüngermanagement Folgen bei Verstössen
MehrDüngung/Düngemittel (organisch und mineralisch):
Düngung/Düngemittel (organisch und mineralisch): Bei der Düngung werden heute Kostenfaktoren und Umweltaspekte besonders berücksichtigt. Mit Hilfe moderner Analysemethoden lassen sich leicht Nährstoffmängel
MehrÜbersicht. 10. Düngungstag Mecklenburg-Vorpommern. 1. Umsetzung der Düngeverordnung in MV. 1. Umsetzung der Düngeverordnung in MV
10. Düngungstag Mecklenburg-Vorpommern 22.11.2007 Tierseuchenrecht Bund Düngemittelgesetz Berufsstand EG-Nitratrichtlinie Novelle DüV Länder Multikomponentenprotokoll Aktuelles zum Dünge- und Bodenschutzrecht
MehrAktualisiertes Maßnahmenprogramm. für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis für den Thüringer Anteil. an der Flussgebietseinheit Rhein
Aktualisiertes Maßnahmenprogramm für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021 für den Thüringer Anteil an der Flussgebietseinheit Rhein Anhang M-1: Rechtliche Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen
MehrKurzanleitung für die Erstellung einer Deklaration nach Düngemittelverordnung für eine Klärschlammpartie (ohne Gewähr) 1
Kurzanleitung für die Erstellung einer Deklaration nach Düngemittelverordnung für eine Klärschlammpartie (ohne Gewähr) 1 Düngemitteltyp z.b. Organischer NPK-Dünger flüssig 1,2+1,7+0,5 mit Kupfer (Cu) und
MehrOrdnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz
Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Anforderungen in Wasserschutzgebieten Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance Rechtsfolgen Jelko Djuren, Fachinspektionsdienst () Rechtsvorschriften bei der
MehrRichtwerte für die Düngung in Niedersachsen
Richtwerte für die Düngung in Niedersachsen Stand Januar 2011 Gehaltsklassen für Phosphor (CAL-Methode) Humus % Ton % Bodenart F 0-8 - 5 > 5 mg P/100 g Boden Sand -2 3-5 6-10 11-17 18-35 > 35 ls-t - 2
MehrAktionsprogramm Nitrat H. Holzner, LK Stmk.
Aktionsprogramm Nitrat 2012 H. Holzner, LK Stmk. Aktionsprogramm Nitrat 2012 1 Ziele, Begriffsbestimmungen 2 Verbotszeiten 3 N-Düngung in Hanglagen 4 N-Düngung bei besonderen Bodenverhältnissen 5 N-Düngung
MehrThermische Nutzung von Grundwasser. Aufgabe der Behörde bzw. der Amtssachverständigen:
Aufgabe der Behörde bzw. der Amtssachverständigen: Schutz fremder Rechte und des öffentlichen Interesses (Wasserrechte, Wasserbeschaffenheit, TW-Versorgungen, Verschwendung des Wassers, Landwirtschaft,
MehrLandwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark
P.b.b. Verlagsort 8010 Graz Plus.Zeitung 10Z038447P Landwirtschaftliche Umweltberatung Steiermark Bodenprobennahme Begrünungsversuch Bericht Seite 6 2-2012 Aktionsprogramm 2012 (auszugsweise) (vlg. hierzu
MehrAktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung (Stand: Verordnungsentwurf Ressortabstimmung 8/2014) + Versuchsergebnis Gülletechnik
Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung (Stand: Verordnungsentwurf Ressortabstimmung 8/2014) + Versuchsergebnis Gülletechnik Baulehrschau-Sondertag Intelligentes Gülle- und Nährstoffmanagement
MehrVom Gärrest zum Düngemittel
Vom Gärrest zum Düngemittel Rechtliche Anforderungen beim Inverkehrbringen von Gärresten Dr. Jons Eisele Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
MehrNeue dünge- und wasserrechtliche Anforderungen. Anlagenverordnung und Düngeverordnung. Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen
Neue dünge- und wasserrechtliche Anforderungen Anlagenverordnung und Düngeverordnung Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen Viele Kanzleien sind größer als wir, nur wenige spezialisierter. Vielen Dank für Ihre
MehrStickstoff im Kompost: Dünger oder Humus? Humustage bis 19. Jänner Ökoregion Kaindorf Michael Schneider
Stickstoff im Kompost: Dünger oder Humus? Humustage 2016 18. bis 19. Jänner Ökoregion Kaindorf Michael Schneider Stickstoff im Kompost: Dünger oder Humus? Mengen Inhaltsstoffe Humus + Stickstoff Humus-
MehrDeutscher Bauernverband
Deutscher Bauernverband Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE-Kennzeichnung auf dem
MehrÄnderungen im Düngerecht - aktueller Sachstand -
Änderungen im Düngerecht - aktueller Sachstand - St. Martin, den 18. Mai 2016 Hans-Walter Schneichel Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz Folie 1 Änderungen
MehrAus Aktuellem Anlass 10/17
Aus Aktuellem Anlass 10/17 1.Ermittlung des Stickstoffbedarf im Herbst 2.Hinweise zum Nährstoffentzug einiger Ackerbaukulturen Die Zuständige Stelle für Landwirtschaftes Fachrecht und Beratung (LFB) hat
MehrDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Düngemittelgesetz DüngMG 1977 Ausfertigungsdatum: 15.11.1977 Vollzitat: "Düngemittelgesetz vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl.
MehrWas ist Klärschlamm? Blau ~ 50% organische Substanz. Lila ~ 40% Nährstoffe S 2,9 %; Na 0,2 %; MgO 2,1 %; CaO 18,5 %; K2O 0,8 %; P2O5 8,4 %
Was ist Klärschlamm? Blau ~ 50% organische Substanz Lila ~ 40% Nährstoffe S 2,9 %; Na 0,2 %; MgO 2,1 %; CaO 18,5 %; K2O 0,8 %; P2O5 8,4 % Grün ~ 9 SiO2 Rot ~ 1% unerwünschte Stoffe 2 08.10.2015 Team Umweltanalytik
MehrRechtliche Grundlagen zum ABFALLMANAGEMENT. Mag. Agnes Schmidhofer Abteilung 13 Anlagenreferat/Abfallrecht
Rechtliche Grundlagen zum ABFALLMANAGEMENT Mag. Agnes Schmidhofer Abteilung 13 Anlagenreferat/Abfallrecht Gesetzliche Grundlagen Unionsrechtliche Vorgaben insb. Abfallrahmenrichtlinie, RL 2008/98/EG und
MehrFörderung der Landwirtschaft
Förderung der Landwirtschaft Sabine Brink Übersetzung: Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen Landwirte erhalten Direktzahlungen (1. Säule) Diese Zahlungen sind an Verpflichtungen gebunden, die per Gesetz
MehrDie Nährstoffsituation in Niedersachsen
Die Nährstoffsituation in Niedersachsen Grundlagen und Ergebnisse des Basis-Emissionsmonitorings 2. Nährstoffsymposium, Hannover, 22.05.2014 Dr. Heinrich Höper, Dr. Walter Schäfer, Dr. Annegret Fier, Annette
MehrNovelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung
Novelle der Düngeverordnung unter dem Aspekt der organischen Düngung H.- E. Kape Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung 0381 2030770 LFB@lms-beratung.de
MehrUmsetzung der Nitratrichtlinie in Flandern/Belgien (BE), Dänemark (DK) und den Niederlanden (NL)
1 Umsetzung der Nitratrichtlinie in /Belgien (BE), (DK) und den n (NL) Düngungsobergrenzen Es wurden in allen 3 Staaten Düngungsobergrenzen festgelegt. Lagerungsverluste werden vorher abgezogen. : es werden
MehrGrundsätze des Landes Baden-Württemberg für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung (Grundsätze Landbewirtschaftung)
Anlage 3 zu Nummer 2 Grundsätze des Landes Baden-Württemberg für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung (Grundsätze Landbewirtschaftung) Ordnungsgemäße Landbewirtschaftung hat die Erzeugung von qualitativ
MehrSachgerechte Düngung in Bayern auf Ackerland
M. WENDLAND und K. OFFENBERGER Zusammenfassung In Bayern wird die gute fachliche Praxis beim Düngen durch die Düngeverordnung geregelt. Wesentliche rechtliche Vorgaben sind die Begrenzung des Stickstoffes
MehrRICHTLINIE DES RATES vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (91/676/EWG)
1991L0676 DE 11.12.2008 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE DES RATES vom 12. Dezember
MehrSachgerechte Anwendung organischer Düngemittel im Herbst
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung L a n d e s a m t für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Frankfurt (Oder) Abteilung 4 Landwirtschaft und Gartenbau Referat
MehrDiffuser Stoffeintrag in Böden und Gewässer
2722-2902 Diffuser Stoffeintrag in Böden und Gewässer Von Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Walther Technische Universität Dresden B.G.Teubner Stuttgart Leipzig 1999 Symbolverzeichnis 11 1 Einleitung 13 2 Definitionen
MehrRechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen in der Flussgebietseinheit Rhein,
Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen in der Flussgebietseinheit Rhein, EG-Richtlinien Bundesrecht Landesrecht Rheinland-Pfalz Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a):
MehrVerordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.
Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der
MehrEHEC - Umwelthygiene EHEC in der Umwelt gibt es Handlungsbedarf?
EHEC in der Umwelt gibt es Handlungsbedarf? Dr. Regine Szewzyk Fachgebiet II 1.4 Mikrobiologische Risiken Umweltbundesamt, Berlin Übersicht Fäkale Krankheitserreger Eintragspfade Sensible Nutzungsbereiche
MehrDüngung Vergleich der Richtlinien der Öko-Anbauverbände
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau (Landwirtschaft einschließlich Wein-, Obst- und Gemüsebau) für den Unterricht an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen (Initiiert durch das
MehrLandkreis Saalekreis
ll Landkreis Saalekreis DER LANDRAT Kreisverwaltung Saalekreis Postfach 14 54 06204 Merseburg Allgemeinverfügung zur Durchsetzung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Klärschlämmen, Klärschlammkomposten
Mehr