Stellungnahme Berlin, 5. Juli 2010

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1 WWF Deutschland Fachbereich EU-Politik und Landwirtschaft Reinhardtstrasse Berlin Tel.: 030 / Direkt: -20 und 21 Tanja Dräger de Teran draeger@wwf.de Matthias Meissner Matthias.meissner@wwf.de Stellungnahme Berlin, 5. Juli 2010 Stellungnahme des WWF zum Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 7. Juni 2010 einen Entwurf für die Zweite Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung vorgelegt. Die Düngeverordnung stellt rechtlich verbindliche Regeln an die gute fachliche Praxis beim Düngen auf und regelt unter anderem die Ausbringung und Lagerung von Düngemitteln und die Bodenbewirtschaftung. Sie ist damit das wesentliche Instrument zur Umsetzung der EU- Nitratrichtlinie 1, die darauf abzielt, die Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu schützen. Der vorliegende Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung geht aus Sicht des WWF nicht auf die vielfach geäußerten Kritiken an der derzeitigen Düngeverordnung, insbesondere der Art und Weise der Stickstoffbilanzierung, ein. Die Änderungsvorschläge sind nicht ausreichend, die nach wie vor vorhandene Stickstoffproblematik in einem Maße zu regulieren, dass die Erreichung von europäisch und national gesetzten Umweltzielen gewährleistet ist. Hintergrund Trotz der Umsetzung und der Regelungen der Düngeverordnung konnte die Stickstoffproblematik aus der Landwirtschaft noch nicht gelöst werden. Nach wie vor gilt die Landwirtschaft - durch die intensive Tierhaltung und der Düngung - als der größte Emittent von reaktivem Stickstoff in Deutschland. 2 Die Stickstoffüberschüsse stagnieren auf hohem Niveau. Im Jahr 2008 lagen die Überschüsse bei 102 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr. 3 Diese belasten nicht nur das Klima mit den damit verbundenen Lachgasemissionen, sondern auch, die Gewässer über die Auswaschung von Nitraten. Die landwirtschaftliche Nutzung ist gegenwärtig mit mehr als 61% der Gesamt- Stickstoff-Emissionen der größte Verursacher nachgewiesener Stickstoffbelastungen der Gewässer. 4 Darüber hinaus gefährden Stickstoffeinträge im erheblichen Maße die biologische Vielfalt. 5 Stickstoffrelevante Umweltziele werden nicht erreicht Es ist absehbar, dass die nationalen und europäischen Umweltziele, die mit einer Reduzierung von 1 Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen 2 Geupel, Markus 2009: Stickstoff in der Landwirtschaft Entwicklungen des Umweltrechts und Handlungsbedarf. In: 121. VDLUFA-Kongress 3 Laut den aktuellen Angaben des BMELV liegen die Stickstoffüberschüsse nach Hoftorbilanz für 2008 bei 102 kg Hintergrundpapier zu einer multimedialen Stickstoffemissionsminderungsstrategie, UBA Hohe Stickstoffeinträge aus der intensiven Tierhaltung, der Verwendung Handelsdünger und der Verbrennung fossiler Stoffe belasten 98 Prozent der empfindlichen Naturräume in Deutschland. Der WWF Deutschland ist eine der nationalen Organisationen des WWF World Wide Fund For Nature in Gland (Schweiz).

2 Stickstoffeinträgen verbunden sind, auch mit dem vorliegenden Entwurf der Düngeverordnung nicht erreicht werden können. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie formuliert das Ziel formuliert, bis 2010 die Stickstoffüberschüsse nach Hoftorbilanz auf 80 kg ha zu reduzieren. Dieses Ziel wird aller Vorrausicht nach nicht erreicht werden. In der Düngeverordnung ist das Ziel verankert, bis 2011 eine Obergrenze der Stickstoffüberschüsse nach der Flächenbilanz von 60 kg pro Hektar und Jahr zu erreichen. Dabei bezieht sich die Obergrenze der ermittelten Werte auf einen Drei- Jahresdurchschnitt. Es ist nicht absehbar, dass dieser Wert erreicht wird. Die Wasserrahmenrichtlinie wiederum fordert, dass bis 2015 alle Gewässer der europäischen Gemeinschaft den guten Zustand erreichen sollen. Der Großteil der Gewässer wird den guten Zustand jedoch nach einhelliger Meinung nicht ohne ergänzende Maßnahmen erreichen. 6 Die Zielverfehlung bei Seen sowie Küsten- und Übergangsgewässern ist vor allem auf die hohe Nährstoffbelastung durch die Landwirtschaft zurückzuführen. Auch das auf europäischer wie nationaler Ebene festgelegte Ziel, den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen, konnte nicht eingehalten werden. Ziel der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie wiederum ist, bis 2020 einen guten Meereszustand zu erhalten. Forderungen des WWF Ermittlung der Stickstoffüberschüsse nach Hoftor-Flächenbilanz Ein wesentliches Ziel der Düngeverordnung ist die Reduzierung der Stickstoffüberschüsse. Diese können aber nur hinreichend kontrolliert werden, wenn die Bilanzierung auf belegbaren Daten beruht. Dies ist zurzeit nicht der Fall. Die durch die Düngeverordnung vorgeschriebene Bilanzierungsmethode (Flächenbilanz, Schlagbilanz) beruht zum Teil auf Schätzungen. Vor allem bei Vieh haltenden Betrieben ist die Datenzuverlässigkeit nicht gewährleistet. Darüber hinaus werden Ammoniakverluste im Stall und bei der Ausbringung, trotz ihrer erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, nicht bei der Bilanzierung berücksichtigt. Die Bewertung der Stickstoffüberschüsse hängt jedoch in hohem Maße von der Zuverlässigkeit der Ausgangsdaten ab. Um die oben beschriebenen europäischen und nationalen Umweltziele zu erreichen bzw. zu kontrollieren, ist es dringend notwendig, Nährstoffströme in landwirtschaftlichen Betrieben nach objektiven, nachvollziehbaren Methoden zu ermitteln (Buchführungsdaten). Als hierfür am geeigneten gilt die Hoftorbilanz und Hoftor-Flächenbilanz, die auf belegbaren Daten beruht und dadurch objektive und kontrollfähige Ergebnisse ermöglicht. Der Aufwand zur Erstellung dieser Bilanz ist nicht viel höher, als die bislang geforderte Flächenbilanz. Zudem erhält der Landwirt damit eine Methode, mit der er seine Düngung optimieren kann. Auch für die Evaluierung und Kontrolle der Düngepraxis ist die Hoftorbilanz wesentlich besser geeignet. 6 Für 60-85% der Oberflächengewässer und 53% der Grundwasserkörper sind in Deutschland weitergehende Maß nahmen zur Reduktion der Nährstoffbelastung erforderlich. 2

3 Monitoring der landwirtschaftlichen Betriebe, die von der Ausnahmeregelung für Grünland gebrauch machen Die Europäische Kommission hat am entschieden, dass Deutschland weiterhin von den Vorgaben der Nitratrichtlinie abweichen darf. Nach 4 Absatz (4) dürfen Landwirte auf Grünland jährlich 230 kg Stickstoff pro Hektar statt des bereits hohen Wertes von 170 kg Stickstoff pro Hektar aufbringen. In dem vorliegenden Entwurf wird diese Regelung auf Ackergras erweitert. Das heißt für Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum mehrjährigen Anbau von Gras, auch in Mischungen mit anderen Grünfutterpflanzen genutzt wird, ab dem auf die Einsaat oder die Selbstaussaat folgenden Kalenderjahr. Der WWF sieht es als dringend erforderlich an, dass landwirtschaftliche Betriebe, die von dieser Regelung Gebrauch machen, in ein verstärktes Monitoring eingebunden werden und bei Überschreitung der in der Düngeverordnung vorgegebenen Stickstoffüberschüsse an einer Schulung bzw. Beratung teilnehmen. Darüber hinaus fordert der WWF die Veröffentlichung der Kontrollberichte, die in Bezug auf diese Ausnahmereglung erstellt werden. Diese Maßnahmen sieht der WWF aus zwei Gründen als dringend notwendig an: a) um die Umsetzung und die Auswirkungen der Ausnahmeregelung evaluieren zu können b) um zu gewährleisten, dass die Ausnahmeregelung den Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie nicht entgegensteht. Zeitraum für die Einarbeitung von Düngemitteln muss klar definiert sein Nach dem vorliegenden Entwurf hat wer organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichen Gehalt an verfügbaren Stickstoff oder Geflügelkot auf unbestelltes Ackerland aufbringt, diese unverzüglich einzuarbeiten. Unverzüglich ist ein dehnbarer Begriff. Der notwendige Zeitraum nicht klar definiert. Gerade die sofortige Einarbeitung der Düngemittel in den Boden gilt als eine sehr effiziente Maßnahme, um Lachgasemissionen aus der Landwirtschaft zu vermindern. Der WWF fordert, den Zeitraum für die Einarbeitung der Düngemittel auf vier Stunden zu begrenzen. Stickstoffüberschüsse müssen weiter reduziert werden Mit den derzeitigen Vorgaben der Nitratrichtlinie 60 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr - sind die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie oder der Meeresstrategie-Richtlinie nicht zu erreichen. Aber auch aus Gründen des Klimaschutzes ist eine weitergehende Absenkung der Stickstoffüberschüsse unbedingt erforderlich. Gedüngte Flächen sind mit einem Anteil von 36% an den gesamten Emissionen aus der Landwirtschaft beteiligt und gelten der Höhe und dem Trend nach zu den wichtigsten Quellen für Lachgasemissionen. 7 Der WWF fordert die Stickstoffüberschüsse auf 50 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr nach Hoftorbilanz zu begrenzen. Überarbeitung der Sperrfristen für die Düngung Stickstoffausträge und Lachgasemissionen könnten durch eine stärkere Einschränkung der Herbstdüngung erheblich vermindert werden (Beachtung des Ausnutzungsgrades der Nährstoffe durch die Pflanzen). Die Landwirte in Dänemark führen inzwischen mehr als 90% der Düngemittelanwendung im Frühling in wachsenden Beständen durch. Dadurch konnte die Menge 7 Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar , UBA

4 des ausgewaschenen Nitrats um fast 50% reduziert werden. 8 Der WWF fordert, die Sperrfrist für die Düngung zu erweitern. Ein möglicher Zeitraum könnte eine Sperrfrist vom 15. Oktober bis Ende Februar sein. Kürzere Übergangszeiträume für den Stand der Technik Nach der derzeitigen Regelung dürfen alle Geräte, die in Anhang 4 (zu 3 Abs. 10) aufgelistet sind und damit nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, bis einschließlich 2015 weiter verwendet werden, wenn diese vor dem 14. Januar 2006 in Betrieb genommen worden sind. Eine Verkürzung des Übergangszeitraumes für diese Liste, in der unter anderem die Pralltechnik noch aufgeführt ist, könnte erheblich dazu beitragen, Emissionen zu verringern. Bußgeld für die Einhaltung der maximalen Überschüsse Grenzwerte für die maximalen Überschüsse von Stickstoff und Phosphat sind nach 6 einzuhalten. Eine Überschreitung ist jedoch nicht bußgeldbewehrt. Eine rechtlich verbindliche Regelung sollte, um die Einhaltung und Durchsetzung dieser Regel zu erhöhen, mit einem Bußgeld belegt werden. Anrechnung von Gärresten Auch in dem vorliegenden Entwurf fehlen klare, einheitliche Vorgaben für eine Berücksichtigung von Gärresten im Nährstoffvergleich und zur Bewertung der Nährstoffverfügbarkeit. Dies ist jedoch dringend erforderlich, um eine Überdüngung auf Flächen zu vermeiden, auf denen ein relativ hoher Anteil an Gärresten aufgebracht wird. Wie für die Ausnahmeregelung fordert der WWF, Betriebe mit einem hohen Anteil an Gärresten bei der Düngung in ein verstärktes Monitoring einzubinden. Betriebe, die die vorgegebenen Stickstoffüberschüsse überziehen, müssen an einer Schulung / Beratung teilnehmen. Berücksichtigung des veränderten Stickstoffgehaltes nach dem Einsatz von Emissionsmindernden Maßnahmen von Ammoniak Maßnahmen und Instrumente, die auf die Emissionsreduzierung von Ammoniak abzielen, führen zu einem gesteigerten Stickstoffgehalt im Wirtschaftsdünger und beeinflussen von daher auch die Emission von Lachgas und den Austrag von Nitrat. Um eine Überschreitung der vorgeschriebene Obergrenze von 170 kg Nitrat pro Hektar zu vermeiden, muss die Berechnung zum Gesamtstickstoff-Gehalt des Wirtschaftsdüngers deshalb bei Durchführung von Emissionsmindernden Maßnahmen von Ammoniak - mit entsprechend höheren anzurechnenden Mindestwerten für den Stickstoffanteil durchgeführt werden. Es ist dringend erforderlich diesen Tatbestand in die Düngeverordnung mit aufzunehmen und die entsprechenden Mindestwerte anzupassen. Gezielte Zufuhr Nach 2 Absatz 6 (nach dem neuen Entwurf) wurde die Begriffsbestimmung für Düngung geändert. Nach dem neuen Entwurf wird die Düngung mit einer gezielten Zufuhr von Pflanzennährstoffen über Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel 8 Hintergrundpapier zu einer multimedialen Stickstoffemissionsminderungsstrategie, UBA

5 zur Erzeugung von Nutzpflanzen sowie zur Erhaltung der Fruchtbarkeit der Böden definiert. Den Zusatz gezielt versteht der WWF als eine gezielte bedarfsgerechte Düngung der Nutzpflanzen in Abhängigkeit ihres Nährstoffbedarfes. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Begriff gezielt genau definiert werden. 5

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