Stadtkämmerei Referatsleitung RL/B
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- Ingeborg Pfeiffer
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1 Telefon Telefax Thomas Baier Stadtkämmerei Referatsleitung RL/B Stadtsparkasse München; Kreditfonds für überschuldete Haushalte bei der Stadtsparkasse Antrag Nr / A der ÖDP vom Anlage Antrag Nr / A Stellungnahme Sozialreferat Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss im Finanzausschuss vom (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis: Seite I. Vortrag des Referenten 2 1. Antrag Nr / A Überschuldete Haushalte 2 3. Ursachen von Überschuldung 3 4. Hauptbetroffene und Folgen 3 5. Rechtliche Rahmenbedingungen 4 6. Hilfen bei Überschuldung 5 7. Ausgleichs- und Sicherungsfonds der GLS-Bank 6 8. Weitere Entschuldungsfonds 7 9. Stadtsparkasse München Praxis der Kreditvergabe Aktivitäten in der Prävention Guthabenkonten für überschuldete Personen Weitere Initiativen Haltung der Stadtsparkasse zum Antrag Wertung der Stadtkämmerei 10 II. Antrag des Referenten 11 III. Beschluss 12
2 Seite 2 Telefon Telefax Thomas Baier Stadtkämmerei Referatsleitung RL/B Stadtsparkasse München; Kreditfonds für überschuldete Haushalte bei der Stadtsparkasse Antrag Nr / A der ÖDP vom Anlage Antrag Nr / A Stellungnahme Sozialreferat Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss im Finanzausschuss vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Antrag Nr / A Frau Stadträtin Mechthild v. Walter hat am folgenden Antrag gestellt: Die Landeshauptstadt regt an, dass die Stadtsparkasse einen Fonds auflegt, aus dem überschuldete Münchner Haushalte Kredite zu sehr niedrigen Zinsen erhalten können. Der Fonds soll durch Spenden und zinslose Einlagen gefüllt werden. Er soll vor allem solchen Haushalten zugute kommen, die an Geldverleiher geraten sind, die durch überhöhte Zinsen die Notlage der Kreditnehmer ausnützen, so dass deren Lage durch die Zinslast aussichtslos wird. Hinsichtlich der Begründung wird auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag verwiesen. 2. Überschuldete Haushalte Ein Privathaushalt gilt nach der Definition des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als überschuldet, wenn sein Einkommen über einen längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung seines Lebensstandards nicht zur fristgerechten Schuldentilgung ausreicht. Die Zahl der überschuldeten privaten Haushalte in Deutschland wächst stetig. Während der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ergab, dass es 1999 rund 2,8 Millionen überschuldete private Haushalte in Deutschland gab, gehen die Berechnungen des zweiten Armuts- und Reichtumsberichtes im Jahr 2004 schon von rund 3,1 Millionen aus. In München hat sich die Zahl der überschuldeten Haushalte von im Jahr 2002 auf aktuell rd erhöht. Das sind ca. sieben Prozent aller Münchner Haushalte. Im bundesweiten Vergleich befindet sich München mit dieser Überschuldungsquote im oberen Drittel. 3. Ursachen von Überschuldung
3 Seite 3 Die schwache Konjunktur und die hieraus resultierende Arbeitslosigkeit muss als wesentliche Ursache für Überschuldungen angeführt werden. In München leistet der Personalabbau großer Unternehmen einen bedeutenden Beitrag. Daneben spielt überhöhter Konsum eine maßgebliche Rolle. Der Handel bietet verstärkt die bequeme Zahlung auf Raten an und Banken ermuntern ihre Kunden, Kredite aufzunehmen. Naivität gegenüber den Kreditangeboten gepaart mit einem dauerhaft zu niedrigen Einkommen steht hier meist am Beginn der Schuldenkarriere. Veränderungen der persönlichen Lebensumstände, wie Trennung oder Ehescheidung können ebenso als wesentliche Gründe für Überschuldung identifiziert werden. Auch das zunehmende Scheitern selbständiger Unternehmer endet häufig in der Überschuldung. Zusätzlich verschärft wird die Lage in München durch die vergleichsweise hohen Lebenshaltungskosten. Die Überschuldung eines Haushalts kann damit vielfältige Gründe haben, die häufig miteinander korrespondieren. Auch ist eine Zunahme der Gläubiger pro Schuldner zu beobachten. Vermehrt finden sich Kommunikationsdienstleister (Anbieter von Internetund Handydiensten), Finanzierungseinrichtungen von Versand- und Einzelhändlern und Leasinggesellschaften unter den Gläubigern. Im Bereich der Kreditinstitute liegt der Schwerpunkt bei Privat- und Teilzahlungsbanken und mit steigender Tendenz bei Direktbanken. Sparkassen sind unter den Gläubigern von überschuldeten Haushalten unterrepräsentiert. 4. Hauptbetroffene und Folgen Die von Überschuldung hautbetroffenen Bevölkerungsgruppen sind Langzeitarbeitslose, Selbständige, aber auch allein Erziehende und Familien mit vielen Kindern. Die Struktur der überschuldeten Personen ist insoweit einem Wandel unterworfen, als zunehmend ehemals gut Verdienende tangiert sind. Auch geht die Tendenz dahin, dass Schuldenkarrieren heute bereits sehr früh beginnen. So sind nach aktuellen Schätzungen in München bereits junge Menschen im Alter von 15 bis 27 Jahren überschuldet. Die Folgen von Überschuldung sind für die Betroffenen gravierend. Häufig ergeben sich psychosoziale Probleme wie Flucht in die Sucht, Probleme in der Ehe oder Obdachlosigkeit. Volkswirtschaftlich sind überschuldete Haushalte durch Pfändungen weitgehend aus dem Wirtschaftskreislauf ausgegrenzt. Dies erscheint insoweit problematisch, als private Haushalte mit ihrem Konsumverhalten maßgeblich zum Bruttoinlandsprodukt beitragen. 5. Rechtliche Rahmenbedingungen Wichtig ist es, überschuldeten Menschen wieder eine Perspektive zu bieten, indem sie von ihren Schulden herunterkommen und einen wirtschaftlichen Neuanfang realisieren können. Aus diesen Motiven heraus wurde im Jahre 1999 das Verbraucher-Insolvenzverfahren geschaffen. Mit einer Änderung der Insolvenzordnung wurde für natürliche Personen die Option geschaffen, Insolvenz anzumelden. Eine der zentralen Neuerungen ist dabei die Möglichkeit zur Restschuldbefreiung. Die formalen und materiellen Anforderungen sind dabei jedoch durchaus anspruchsvoll. Schuldner müssen, bevor sie das Insolvenzverfahren beantragen können, zu-
4 Seite 4 nächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans zu erzielen. Die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung, die nur eine geeignete Person oder Stelle (z. B. Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte) ausstellen kann, ist für diesen Personenkreis Voraussetzung für die Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Die Restschuldbefreiung erfolgt erst nach einer (i.d.r. sechsjährigen) Wohlverhaltensperiode. In dieser müssen die Überschuldeten einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen und den Teil ihres Gehalts, der laut Pfändungstabelle pfändbar ist, an einen vom Gesetz bestellten Treuhänder abführen. Danach können Gläubiger, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Forderungen gegen den Schuldner hatten, diese nicht mehr geltend machen. Das Verbraucher-Insolvenzverfahren hatte nach seiner Einführung zunächst nur eine geringe Bedeutung, da Gerichtskosten von ca EUR anfielen, die von überschuldeten Personen nur schwer aufzubringen sind. Durch eine Gesetzesänderung wurde ab dem Jahre 2002 eine Stundung dieser Kosten möglich. Seither steigt die Zahl der Verbraucher-Insolvenzverfahren an. Nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz wurden bundesweit im Jahr 2004 rund Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Zahl der eröffneten Verfahren um ca. 53 % zugenommen. Bei zugleich rund 3,1 Millionen überschuldeten privaten Haushalten strebten damit 2004 rund 1,5 % der überschuldeten Haushalte eine Restschuldbefreiung durch ein Insolvenzverfahren an. Lt. Angaben des Amtsgerichts wurden 2004 in München 855 Anträge gestellt. Bezogen auf die Größenordnung von rd überschuldeten Haushalten beträgt die Quote damit ebenfalls 1,5 %. 6. Hilfen bei Überschuldung Zahlreiche Institutionen bieten inzwischen Schuldnerberatung an, wobei insbesondere Kommunen, Kirchen und Träger der freien Wohlfahrtspflege zu nennen sind. Zunehmend treten auch kommerzielle Schuldenregulierer am Markt auf, die mitunter hohe Gebühren für überflüssige und wertlose Dienstleistungen fordern. Durch die städtische Schuldnerberatung konnte seit 1990 rd Haushalten aus der Schuldenmisere geholfen werden. Die Fallzahlen der städtischen Schuldnerberatung haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Wurden im Jahre 1995 noch 925 Haushalte beraten, so lag deren Zahl im Jahre 2004 bereits bei Die betroffenen Haushalte wurden von der Schuldnerberatung im Rahmen der Langzeitberatung - Regulierungsverfahren bei der Schuldenbewältigung unterstützt. Daneben finden Kurzzeitberatungen statt, deren wesentliche Zielrichtung ist: Clearing/Eröffnung einer längerfristigen Perspektive Besserer Umgang mit der Schuldenproblematik zur Vermeidung weiterer negativer Folgen
5 Seite 5 Vermeidung von weiterer Verschuldung (insbesondere von Mietrückständen) Schuldnerschutzmaßnahmen (z.b. Heraufsetzung der Pfändungsfreigrenze) Anleitung zur Eigenregulierung bei kompetenten Schuldnern Informationsvermittlung. Nach den Erkenntnissen wissenschaftlicher Untersuchungen und den Erfahrungen der Münchner Schuldnerberatungsstellen sind mangelnde Kompetenz bei der Haushaltsführung und Budgeteinteilung einer der Hauptgründe von Ver- und Überschuldung. Hierauf hat die Stadt reagiert, indem sie jährlich 100 TEUR für Beratungs- und Aufklärungsprojekte zur Schuldenprävention bereitstellt. Die Projekte werden von verschiedenen Trägern der freien Wohlfahrtspflege in die Praxis umgesetzt, wobei die fachliche Koordination beim Sozialreferat liegt. 7. Ausgleichs- und Sicherungsfonds der GLS-Bank Im zu behandelnden Antrag wird die GLS Gemeinschaftsbank eg, Bochum, angesprochen. Diese wurde 1974 gegründet und ist die erste ethisch-ökologisch orientierte Bank in Deutschland. Sie übernahm im Jahre 2003 die Geschäfte der Ökobank. Die Abkürzung GLS steht dabei für Gemeinschaftsbank für Leihen und Schenken. Nach eigenen Angaben betreut die Bank derzeit rd Kunden und finanziert zukunftsweisende Projekte. Zielsetzung des Unternehmens ist die Unterstützung kultureller, sozialer und ökologischer Initiativen, die zu einer fortschrittlichen Entwicklung der Gesellschaft beitragen sollen. Entsprechend soll der Kunde bei der Geldanlage mitbestimmen können, in welchem Bereich sein Geld eingesetzt wird. Kunden der GLS-Gemeinschaftsbank und der Gemeinnützige Treuhandstelle e.v. haben sich seit 1990 auf freiwilliger Basis zusammengeschlossen, um die Erfüllung von Kreditverpflichtungen gegenseitig zu sichern. Der Ausgleichs- und Sicherungsfonds gehört nicht der Bank oder der Treuhandstelle, sondern nur seinem Zweck". Der Fonds wird durch einem Kreis von Treuhändern verwaltet. Mitglieder treten dem Fonds mit 0,25 %, gerechnet auf die Kreditsumme am Jahresende oder mit einem festen Mitgliedsbeitrag bei. Die Mitglieder kommen schwerpunktmäßig aus dem (klein-) gewerblichen Bereich. In wirtschaftlichen Notlagen können Kreditnehmer und Teilnehmer des Fonds Hilfe beantragen. Der Fonds ist keine Versicherungseinrichtung. Es besteht einerseits kein Anspruch auf Leistungen, es kann aber andererseits von den Treuhändern unkompliziert und der tatsächlichen Situation entsprechend geholfen werden. Über entsprechende Anträge entscheidet ein Kreis von Treuhändern und Praktikern. Der Fonds finanziert dabei vor allem Beratung und Beteiligung während der Sanierungsphase. Eine rein finanzielle Unterstützung ist der Ausnahmefall. Zielsetzung des Ausgleichs- und Sicherungsfonds der GLS Gemeinschaftsbank ist damit die Unterstützung von gewerblichen Schuldnern, nicht aber die Entschuldung von Privatpersonen.
6 Seite 6 Über die Gemeinnützige Treuhandstelle e.v. kann die GLS Gemeinschaftsbank den Kontakt zum Entschuldungsfonds für Strafgefangene und Entlassene sowie zum Treuhandstellenbereich Menschen in Not herstellen. Dort werden dann entsprechende Anträge geprüft und ggf. durch Zuwendungen oder zinslose Darlehen finanzielle Hilfen geleistet. Diese Fonds sind selbständige, unabhängige Einrichtungen. 8. Weitere Entschuldungsfonds Parallel zu den Aktivitäten des Gesetzgebers sind weitere nicht-staatliche Modelle zur Unterstützung überschuldeter Haushalte entstanden. Beispielhaft kann der Entschuldungsfonds Baden genannt werden. Dieser Fonds wurde 2003 gegründet und ist eine gemeinnützige Initiative des Caritasverbandes der Erzdiözese Freiburg, des Diakonischen Werks Baden und der Wilhelm Oberle-Stiftung. Der Entschuldungsfonds Baden hilft bei der Schuldenregulierung durch die Vergabe zinsloser Darlehen an Privatpersonen. Ziel dieser Hilfe ist ein Neuanfang in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen, die Ablösung von Schulden durch Vergleichszahlungen sowie ein Ausgleich zwischen Schuldnern und Gläubigern. Schuldner arbeiten dabei mit einer Schuldnerberatungsstelle oder mit einer allgemeinen Sozialberatungsstelle eng zusammen. Die Wilhelm Oberle-Stiftung Baden entscheidet über die Darlehensbewilligung, hilft in besonders schwierigen Fällen bei abschließenden Verhandlungen mit den Gläubigern, zahlt nach Abschluss die vereinbarten Vergleichsbeträge aus und überwacht die Rückzahlung des Darlehens. Die Gläubiger werden über die Gesamtsituation des Schuldners informiert. Sie erhalten ein faires Angebot für eine Einmalzahlung zur Abgeltung Ihrer Forderung. Das Rückzahlungsrisiko wird vom Entschuldungsfonds übernommen. Der Vergleichsbetrag wird nach Zustandekommen einer Entschuldung über die Stiftung ausbezahlt. Ein ähnliches Modell existiert im Bistum Mainz (Caritasverband für die Diözese Mainz e.v.). Neben diesen Entschuldungsfonds gibt es bereits seit längerer Zeit in mehreren Bundesländern sog. Resozialisierungsfonds, die auf Darlehensbasis oder auf der Grundlage von Bankbürgschaften Wiedereingliederungshilfen für straffällig Gewordene nach Verbüßung von Haftstrafen zur Verfügung stellen. Hier erfolgt die Antragstellung in der Regel über einen Bewährungshelfer, eine Justizvollzugsanstalt oder eine Schuldnerberatungsstelle. Die Modelle sind ansonsten ähnlich aufgebaut wie der beschriebene Entschuldungsfonds. Vom Stiftungsamt des Sozialreferats wird die Stiftung zur Unterstützung von verschuldeten Personen verwaltet, die bedürftige verschuldete Münchner Bürgerinnen und Bürger unterstützt (vgl. Anlage 2). Für einen Entschuldungsfonds, der bei einem Kreditinstitut eingerichtet wurde oder unter dessen Federführung fungiert, wie mit dem Antrag begehrt, sind derzeit keine Beispiele bekannt. Dies wäre aus Sicht der Stadtkämmerei in der Praxis auch insoweit problematisch, als die Gefahr von Interessenkonflikten bestünde, wenn Anträge von Schuldnern zu behandeln wären, deren Gläubiger das jeweilige Kreditinstitut selbst ist.
7 Seite 7 9. Stadtsparkasse München Die als Adressat des Antrags benannte Stadtsparkasse München ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt München. Sie erfüllt den öffentlichen Auftrag, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihren Geschäftsbezirk den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Damit unterstützt sie die Landeshauptstadt München im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich ( 1 Sparkassenordnung). Sie hat dem örtlichen Kreditbedürfnis zu dienen und gleichzeitig den Sparsinn der Bevölkerung zu pflegen (Art. 2 Abs. 1 Sparkassengesetz). 9.1 Praxis der Kreditvergabe Die Stadtsparkasse München orientiert ihre Kreditvergaben strikt an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers. Grundlage ist dabei die individuelle Situation des jeweiligen Kunden. Bei den entsprechenden Berechnungen werden Spielräume (Reserven), z. B. für Preissteigerungen oder Einkommensschwankungen, mit berücksichtigt. Sofern durch bei der Kreditvergabe unvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit, Liquiditätsengpässe entstehen, ist es Ziel der Stadtsparkasse München, gemeinsam mit dem jeweiligen Kunden nach geeigneten Lösungen zur Überbrückung zu suchen (z. B. durch Stundung, Tilgungsstreckung u. ä.). Nicht zuletzt durch diesen verantwortungsvollen Umgang bei der Prüfung und Ausreichung von Krediten hat die Stadtsparkasse München vergleichsweise geringe Ausfallquoten bei privaten Finanzierungen zu verzeichnen. Eine entsprechend ausgerichtete Kreditvergabe der Stadtsparkasse München bietet ihren Kunden im Rahmen des Vorhersehbaren Schutz vor Überschuldung. 9.2 Aktivitäten in der Prävention Neben ihrer verantwortungsvollen Kreditvergabe setzt die Stadtsparkasse München vor allem auf Aufklärung der Verbraucher und auf Prävention. So ist z. B. das Thema Geld und Kredit fester Bestandteil der Informationen, die Mitarbeiter der Stadtsparkasse an Münchner Schulen regelmäßig im Rahmen des Wirtschaftskundeunterrichtes vorstellen. 9.3 Guthabenkonten für überschuldete Personen Überschuldete Personen haben aufgrund ihrer fehlenden Bonität erhebliche Schwierigkeiten, ein Girokonto zu er- bzw. behalten. Ohne eigenes Konto ist jedoch die Teilnahme am üblichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben nur sehr eingeschränkt möglich. Insbesondere können Zahlungen, die in der Regel nur unbar geleistet werden, wie z. B. Gehaltsüberweisungen und Mietzahlungen, nicht vollzogen werden.
8 Seite 8 Die Stadtsparkasse München hat sich deshalb bereits vor der freiwilligen Selbstverpflichtung der im Zentralen Kreditausschuss vertretenen Spitzenverbände der Kreditwirtschaft - bereit erklärt, für Personen mit fehlender Bonität Konten auf Guthabenbasis zu führen. Die Stadtsparkasse München führt derzeit rd Guthabenkonten. Das entspricht ca. 3 % der Privatgirokonten. Das Führen dieser Guthabenkonten ist für die Stadtsparkasse München unwirtschaftlich. Der daraus resultierende Deckungsbeitrag ist mit rd p.a. deutlich negativ und belastet das Unternehmensergebnis erheblich. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Stadtsparkasse München ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Bereitstellung von Guthabenkonten in weitaus höherem Maße nachkommt als die privaten Geschäftsbanken in München, bei denen Interessenten an einem Guthabenkonto häufig weitergeschickt werden, mitunter zur Stadtsparkasse. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Stadtsparkasse München bereits derzeit trotz Unwirtschaftlichkeit mit der Führung zahlreicher Guthabenkonten einen erheblichen Beitrag leistet, um überschuldeten Privathaushalten eine Basis zu erhalten, auf der sie ihre finanziellen Verhältnisse regeln und ordnen können. 9.4 Weitere Initiativen Von der Stadtsparkasse München wurde 1995 ein runder Tisch mit den in München tätigen Schuldnerberatungsstellen ins Leben gerufen, der nach Aussagen des Sparkassenverbandes Bayern Modellcharakter hat. In diesem Rahmen treffen sich Vertreter von zehn Schuldnerberatungsstellen und der Stadtsparkasse München regelmäßig zu einem Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Darüber hinaus werden die Schuldnerberatungsstellen von der Stadtsparkasse bei ihrer Arbeit unterstützt (z. B. kostenlose Ausstattung mit Beratungssoftware, regelmäßige Spenden).
9 Seite Haltung der Stadtsparkasse zum Antrag Der Fonds für überschuldete Haushalte soll entsprechend dem Antrag bei der Stadtsparkasse München errichtet werden. Der Stadtsparkasse München wurde daher die Gelegenheit eingeräumt, zum gestellten Antrag Stellung zu nehmen. Der Vorstand der Stadtsparkasse teilt mit Schreiben vom mit: Im Ergebnis sind wir der Auffassung, dass die Einrichtung eines Entschuldungsfonds unter sozialen Gesichtspunkten und aus gesamtwirtschaftlicher Sicht eine sinnvolle Maßnahme zu den gesetzgeberischen Aktivitäten und bereits bestehenden anderen Maßnahmen darstellen kann. Der Fonds sollte aber unabhängig agieren können. Es sollte deshalb eine strikte Trennung zwischen potentiellen Gläubigern möglicher Antragsteller und den Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungen des Fonds gewährleistet sein. Diese Trennung wäre zumindest fraglich, wenn der Fonds bei einem Kreditinstitut installiert wird. Gegen die Installierung eines Entschuldungsfonds bei der Stadtsparkasse München spricht aus unserer Sicht insbesondere auch, dass Überschuldungsfälle schwerpunktmäßig aus Finanzierungen bei Privat- und Teilzahlungsbanken sowie Versand- und Einzelhändlern, aus Handyrechnungen u.ä. resultieren. Die Stadtsparkasse München würde mit der Einrichtung des geforderten Fonds zumindest indirekt für die Konsequenzen aus der Kreditvergabepolitik dieser Gläubigergruppen aufkommen. Insbesondere könnte dieser Eindruck in der Öffentlichkeit entstehen. Die Stadtsparkasse München kann sich vorstellen, einen Beitrag zu einem Entschuldungsfonds zu leisten. Vor dem Hintergrund unserer bereits vielfältigen Aktivitäten wäre aber Voraussetzung, dass auch andere der oben genannten Gläubigergruppen bereit sind, einen angemessenen Beitrag zu leisten. Denkbar wäre beispielsweise der Aufbau eines Fonds in Form einer Stiftung, deren Stiftungsvermögen aus diesem Kreis eingebracht wird. Da diese Stiftungsbeträge in ein Zweckvermögen einfließen, auf das die Stifter nicht mehr zugreifen können, wäre die Unabhängigkeit der Stiftung gegeben, wenn die Verwaltung und Betreuung durch eine unabhängige Institution, z. B. eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege, erfolgt. 11. Wertung der Stadtkämmerei Die Stadtkämmerei schließt sich den Ausführungen der Stadtsparkasse an. Das Engagement der Stadtsparkasse München für überschuldete Haushalte ist positiv hervorzuheben, zumal es das ihrer unmittelbaren Wettbewerber in München deutlich übertrifft. Für die Errichtung eines entsprechenden Fonds wäre die Stadtsparkasse jedoch nicht die richtige Institution. Es wird daher beantragt, keine Anregung zur Fondserrichtung gegenüber der Stadtsparkasse auszusprechen. Das Sozialreferat empfiehlt in seiner Stellungnahme vom , dass ein Hilfsfonds für überschuldete Münchner Haushalte ggf. bei einer unabhängigen Institution oder unter Nutzung einer bereits bestehenden Stiftung eingerichtet bzw. ergänzt wird (vgl. Anlage 2). Das Sozialreferat soll daher entsprechend beauftragt werden. Die Beschlussvorlage konnte nicht fristgerecht vorgelegt werden, da die Stellungnahme des Sozialreferats abgewartet werden musste. Die Korreferentin der Stadtkämmerei, Frau Stadträtin Gabriele Neff, hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
10 Seite 10 II. Antrag des Referenten 1. Von den Ausführungen im Referentenvortrag wird Kenntnis genommen. 2. Die Landeshauptstadt München gibt keine Anregung gegenüber der Stadtsparkasse München im Sinne des Antrag Nr / A von Frau Stadträtin Mechthild v. Walter ab. 3. Der Antrag Nr / A ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt. 4. Das Sozialreferat wird mit der Prüfung beauftragt, ob ein Hilfsfonds für überschuldete Münchner Haushalte ggf. bei einer unabhängigen Institution oder unter Nutzung einer bereits bestehenden Stiftung eingerichtet bzw. ergänzt werden kann. Dem Stadtrat ist über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten. 5. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle. Folgender Antrag an die Verwaltung ist in die Beschlussvollzugskontrolle aufzunehmen: Das Sozialreferat wird mit der Prüfung beauftragt, ob ein Hilfsfonds für überschuldete Münchner Haushalte ggf. bei einer unabhängigen Institution oder unter Nutzung einer bereits bestehenden Stiftung eingerichtet bzw. ergänzt werden kann. Dem Stadtrat ist über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten. III. Beschluss nach Antrag Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/in Dr. Ernst Wolowicz Stadtkämmerer IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst
11 Seite 11 an das Direktorium-Dokumentationsstelle an das Direktorium-HA II/V an das Personal- und Organisationsreferat - P 2 an das Sozialreferat an das Revisionsamt an die Stadtsparkasse München V. Wv Stadtkämmerei RL/B
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