Tagung Elternarbeit und Integration

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1 Tagung Elternarbeit und Integration Vortrag: und Elternarbeit in Oberösterreich Gehalten von Mag. Kurt Süss, Vorstand des Landesverbands der OÖ am 22. September 2012 Integrationsbüro ELTERNVEREINE und ELTERNARBEIT in Oberösterreich Herausforderungen und Perspektiven Tagung des Integrationsbüro der Stadt Linz am LV der O.Ö. Kurt Süss

2 Eine wahre Begebenheit Ein Kind verhält sich in der Schule alles andere als zufriedenstellend. Die Lehrerin schreibt daher ins Mitteilungsheft: Ihr Kind stört den Unterricht, sie fällt in der letzten Zeit durch ihr aufsässiges Verhalten auf. Sie ruft richtige Antworten einfach heraus, ohne vorher aufzuzeigen und sie gibt patzige Antworten, wenn ich sie darauf aufmerksam mache. Ich bitte Sie mit ihr zu sprechen und dies abzustellen. Darauf schreibt die Mutter zurück: Mein Kind weigert sich vor dem Mittagessen die Hände zu waschen, Sie räumt ihr Zimmer nicht auf und geht abends nicht rechtzeitig ins Bett. Ich bitte Sie mit ihr zu sprechen und dies abzustellen., Das österreichische Schulgesetz verlangt ausdrücklich, die Zusammenarbeit der Schulpartner Primäres Erziehungsrecht haben die Eltern. Es ist aber das Recht und die Pflicht der Erziehungsberechtigten, die Unterrichts-u. Erziehungsaufgabe der Schule zu unterstützen. Lehrer/innen haben mit den Erziehungsberechtigten eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Fragen der Erziehung und des Unterrichts zu pflegen. Zu den Aufgaben des Schulleiters gehört ebenfalls die Pflege der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule; der Schulleiter ist verpflichtet die Arbeit des EV zu unterstützen

3 Schulpartnerschaft Warum? Lehrer und Eltern können wertvolle Informationen und Erfahrungen austauschen Gegenseitige Erwartungen abklären widersprüchliche Positionen können negative Auswirkungen auf den Unterricht haben Warum sollen Elternhaus und Schule bei Unterricht und Erziehung zusammenwirken? Ab dem Schuleintritt des Kindes übernimmt die Schule, also alle in der Schule tätigen Personen, eine Miterziehungsaufgabe. Erziehen heißt Konsequenz und Vorbildwirkung Soziale Kompetenz, Werteerziehung und Persönlichkeitsentwicklung sind ein wichtiger Bestandteil der Erziehung, der in erster Linie vom Elternhaus geprägt wird, aber auch von der Schule fortgesetzt werden muss.

4 Der beste Erfolg bei der Schulbildung wird dadurch erreicht, wenn alle Erziehungspartner, also Eltern und Schule, zusammenarbeiten!

5 Es ist die Pflicht eines Erziehungsberechtigten die Interessen seines Kindes bestmöglich zu vertreten. Jeder für sich alleine Im Klassenforum auch im Interesse der gesamten Klasse Im Schulforum: durch die Elternvertreter Im Elternverein: der das Sprachrohr für alle Eltern der Schule ist Was brauchen Eltern um aktive Schulpartner sein zu können? k Schulleiter und Lehrer - die Eltern als gleichwertige Partner sehen - die den Eltern die Türe zur Schule öffnen und die Zusammenarbeit ermöglichen - Eine offene und konstruktive Gesprächsqualität im Klassen- und Schulforum - Guten Informationstransfer von der Schule zu den Eltern gemäß 61 Abs.2b

6 Was brauchen Eltern um aktive Schulpartner zu sein? Wille sich einzubringen und im Interesse seines/r Kindes/r Schule mitgestalten Sich selbstständig zu informieren und sich mit Schule auseinander zu setzen Wenn man sich intensiv mit der Schule beschäftigt, bekommt man mehr Einblick in das Schulgeschehen und man wird verschiedene Dinge anders sehen und die Zusammenhänge besser verstehen können An Probleme sachlich und nicht emotional herangehen Seiner Elternpflicht nachkommen, und das gesetzliche Mitbestimmungsrecht nützen. Das ist vor allem durch die Teilnahme am Klassenforum möglich. Etwas Geduld, Ausdauer und vor allem Diplomatie, um den Weg zueinander zu ebnen. ELTERMITWIRKUNG Eltern-Mitwirkung & Vertretungsformen gem. SchuUG 86 Schul- und Klassenforum Schulgemeinschaftsausschuss Elternverein

7 WOZU ELTERNVEREIN? - Einzige unabhängige und privatrechtliche Interessensvertretung der Eltern - Plattform für den Meinungsaustausch - Beitrag zur Schulpartnerschaft, Schuldemokratie und Schulentwicklung - Vermittler in Konfliktsituationen uvm Schulleiter haben lt 63/Abs.1 SchUG die Errichtung und die Tätigkeit eines s zu fördern und zu unterstützen Klassen-u.. Schulforum Elternverein verpflichtend KEV sind Organe der Schule- Instanzenweg freiwillig Elternvertreter können frei agierenkein Instanzenweg keine finanziellen Mittel Keine Interessensvertretung nach oben Mitgliedsbeiträge Interessensvertretung nach oben- LV-DV-Elternbeirat

8 Aufgaben eines s Vertretung von Anliegen und Beschwerden der Eltern gegenüber der Schulleitung, Ämter und Behörden. Der EV soll als Vermittler arbeiten Schriftliche und mündliche Weitergabe von Anliegen der Eltern. Die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule zu fördern Mitwirkung bei Schulentwicklungsmaßnahmen Wahrnehmung der Kinder- u. Elterninteressen bei der Schulwegsicherung Elternbildung durch Veranstaltungen von Vorträgen, Kursen,... Organisieren und Abhalten von Schulpartnerschaftsabenden Aufgaben eines s Veranstaltungen durch deren Einnahmen die Schulen unterstützt werden Mitwirkung bei den Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen Herausgabe von Druckerzeugnissen, z.b. Elternbriefe - Imagebildung Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach dem SchUG zustehenden Rechte Bestellung des Wahlvorsitzenden und Erstellung eines Wahlvorschlages für die Wahl des KEV, Entsendung von Elternvertreter in den SGA Information, Motivation und Unterstützung der KEV Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler

9 Die Partner am jeweiligen Schulstandort erstellen gemeinsame Ziele, die in gemeinsamer Verantwortung umgesetzt werden. Das setzt voraus, : Entwicklung von Visionen Rücksichtnahme auf persönliche Lernfähigkeit, persönlichen Lernvorgang und persönliches Lerntempo Rückmeldungen an die SchülerInnen über Lernerfolge und Lernschwierigkeiten Mehr Möglichkeiten der Lehrpersonen, auf persönliche Lernsituationen der Schüler einzugehen Mehr Möglichkeiten, die Lebenswelt der SchülerInnen sowie aktuelle Anlässe mit dem Unterricht zu verbinden. SCHULPARTNERSCHAFT Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes Es ist unverständlich für ein Kind, wenn es Elternhaus und Schule als zwei getrennte Welten erlebt. Als zwei Welten, in denen verschiedene Spielregeln gelten, und zwischen denen es keine Brücken gibt. Wie Eltern und Lehrer miteinander umgehen, ob sie offen und konstruktiv zusammenarbeiten oder sich gegenseitig ausspielen, die Jugend wird es nachmachen.

10 Danke für die Aufmerksamkeit

in der 1. Schulstufe jeder Schulart (ausgenommen die Berufsschulen) und auf Verlangen der Eltern eines Drittels der Schüler der betreffenden Klasse.

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