Umsetzung ambulanter Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
|
|
- Clemens Lichtenberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Umsetzung ambulanter Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen - sozialpädagogische Leistungsangebote -
2 1. Einführung 1.1. Einordnung/Definition der ambulanten Maßnahmen 1.2. Rechtliche Grundlagen 1.3. Historie 2. Überblick über die vorgehaltenen ambulanten (sozialpädagogischen) Maßnahmen/Leistungsangebote in Berlin 3. Veränderungen/Neuregelungen und fachliche Weiterentwicklungen (vgl. Jugend-Rundschreiben 1/2013 vom ) 3.1. Neuregelungen grundsätzlicher Art 3.2. Maßnahmebezogene Neuregelungen 3.3. Neuregelungen bei der Rechnungslegung 4. Fazit und Ausblick
3 Einführung Die Jugendhilfe hält bereit ein differenziertes, breit aufgestelltes Spektrum an sozialpädagogischen Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich spezifische erzieherische Hilfen - sozialpädagogische Leistungsangebote - für straffällig gewordene Jugendlichen und Heranwachsende Sie handelt damit entsprechend ihres gesellschaftlichen Auftrages und Rechtsanspruchs ( 1 SGB VIII), Leistungen anzubieten, die beitragen: - die individuale und soziale Entwicklung junger Menschen zu fördern, - Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen Die sozialpädagogischen Leistungsangebote dienen der Jugendhilfe als zielgerichtete (entwicklungsfördernde) sozialpädagogische Hilfe- und Unterstützungsleistung für straffällig gewordene Jugendliche/Heranwachsende ( 1 SGB VIII) der Justiz/Jugendgericht - mit ihrem auf dem Erziehungsgedanken fußenden Jugendgerichtsgesetz - als zielgerichtete erzieherische Maßnahmen zur Vermeidung erneuter Straffälligkeit ( 2 JGG)
4 Die sozialpädagogischen Leistungsangebote zeichnet aus eine (Rahmen)Leistungsbeschreibung (genau definierte fachliche Standards) sind - im klassischen Sinn keine Hilfen zur Erziehung (HzE) - Freiwilligkeit und Antragstellung fehlt, jedoch: richten sich wie HzE Leistungen - grundsätzlich am erzieherischen Bedarf im Einzelfall aus. Umsetzung der der Qualitätsentwicklung dienenden Standards wird regelmäßig überprüft. Sie ordnen sich ein für die Jugendhilfe als ambulante Maßnahme nach dem JGG unter die Aufgabenwahrnehmung nach 52 SGB VIII für die Justiz/das Jugendgericht - als Erziehungsmaßregel/Weisungen nach 10 JGG, die beitragen die Lebensführung des Jugendlichen zu regeln und dadurch seine Erziehung zu fördern und zu sichern und einer erneuten Straffälligkeit entgegenzuwirken. Jugendhilfe und Justiz tragen eine gemeinsame Verantwortung bei der Umsetzung dieser sozialpädagogischen Hilfen, den ambulanten Maßnahmen nach dem JGG
5 Die ambulanten Maßnahmen nach dem JGG sind erzieherisch wertvolle Alternativen zu (teuren, sozial entwurzelnden) freiheitsentziehenden Maßnahmen nicht überall gleichermaßen geschätzt; jedoch (kriminalpolitisch) gewollt, in der Absicht, einer drohenden sozialen Desintegration entgegenzuwirken. Die Praxis zeigt weiterer Verbesserungen erforderlich bei Akzeptanz und Nutzungsbereitschaft Inhalte die stärker auf eine Erweiterung der sozialadäquaten Handlungskompetenzen auszurichten (vgl. Studie von Drewniak Die Entwicklung begann: in den 80iger Jahren spezielle Hilfen für junge Straffällige Neue ambulante Maßnahmen (NAM) haben Eingang in das Jugendstrafverfahren gefunden und wurden in den Weisungskatalog des JGG aufgenommen
6 Entwicklung der NAM in Berlin (Zunächst) durchgeführt mit Zuwendungsfinanzierung/Land 2005 Finanzierungsumstellung auf ein Einzelabrechnungssystem mit den Bezirken Leistungsbeschreibungen (Vorgaben und fachlichen Standards ) differenziertes Leistungsangebot für ein flächendeckendes (bezirksübergreifendes) Vorhaltenkönnen entwickelt (Jugend-Rundschreiben 7/2005) für verlässliche Finanzierung (Gewährleisten von Planungssicherheit für die durchführenden Träger) mit: gesetzlicher Verankerung ( 50 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) - Land Berlin: klare Entscheidung für die Durchführung von ambulanten Maßnahmen nach dem JGG, macht Stellenwert von Prävention/Förderung/Entgegenwirken von straffälligem Verhalten deutlich Beschluss Vertragskommission Jugend (VkJug): Umstellung auf ein Berlin einheitliches Abrechnungsverfahren analog HzE - Erarbeitung durch die AG Neuregelung der Leistungsbeschreibung für ambulante Maßnahmen nach dem JGG 2013 Jugend-Rundschreiben 1/2013 vom Weiterentwicklung der fachlichen und Qualitätsentwicklung dienenden Standards der JH Neuabschluss von Trägerverträgen (Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen)
7 Land Berlin bietet beste Voraussetzungen, ambulante Maßnahmen nach dem JGG zu nutzen Sozialpädagogische Fachkräfte der Jugendämter/Jugendhilfe im Strafverfahren/JGH bringen diese Hilfen in das Jugendstrafverfahren ein, regen ihre Durchführung an ( 52 SGB VIII, 38 JGG) Staatsanwaltschaft /Jugendgericht: erteilen dem straffällig gewordenen Jugendlichen oder Heranwachsenden eine entsprechende Weisung/Auflage unter Berücksichtigung 38 Abs. 3, Satz 3 Vor der Erteilung von Weisungen ( 10) sind die Vertreter der Jugendgerichtshilfe stets zu hören - ( 10, 15 JGG) Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die diese Leistungsangebote vorhalten, führen durch ( 3 SGB VIII, 49 AG KJHG) Gesetzgeber/Landesgesetz sichert Finanzierung durch das örtlich zuständige Jugendamt ( 50 AG KJHG)
8 2. Überblick über die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe bezirksübergreifend vorgehalten ambulanten (sozialpädagogischen) Maßnahmen nach dem JGG in Berlin a) (Modell)Projekte Finanziert über Zuwendungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Zugang: über die Bewährungshilfe im Rahmen der Bewährungsaufsicht oder über die Jugendhilfe im Strafverfahren/JGH bei deren Aufgabenwahrnehmung zur Wiedereingliederung nach Arrest- oder Haftentlassung oder über das Vorverfahren/Diversion ( Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die vermehrte Anwendung des 45 JGG im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende (Diversionsrichtlinie) Projekte: Berliner Büro für Diversionsberatung und vermittlung, (kostenlose) Rechtsberatung, Schadenswiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) und Tatausgleich für Kinder, elternbezogene Einzelbetreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen mit arabischem Migrationshintergrund, SToP, Quartal, Startpunkt, Spurwechsel, Ausblick, Freistoß-Finde deinen Weg, Kiff im Griff, Sexualpädagogischer Trainingskurs, Wegeplanung b) (genau definierten) Leistungsangebote für ambulante Maßnahmen nach dem JGG (Jugend-Rundschreiben 1/2013) kostensatz- bzw. einzelfallbezogen finanziert durch das örtlich zuständige Jugendamt ( 50 AG KJHG) Zugang: Sie werden von der JGH eingebracht und von (derzeit) 27 Trägern der freien Jugendhilfe vorgehalten. Leistungsangebote Beratungseinheit/Beratungsgespräche, Betreuungsweisungen, Kompetenztraining/Einzeltraining, Sozialkognitive Einzeltraining, Vermittlung in nicht pädagogisch betreute Arbeitsleistungen/Freizeitarbeiten, Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen /Freizeitarbeiten, Soziale Trainingskurse, Suchtpräventive Trainingskurse, Themenspezifische Kurzzeitkurse und Verkehrserziehungskurse
9 3. Veränderungen/Neuregelungen und fachliche Weiterentwicklungen (Jugend-Rundschreiben 1/2013) Neuregelungen grundsätzlicher Art: a)alle LA mit einer eigenen Maßnahme Beschreibung und einer Beschreibung nach den gleichen Kriterien (Zielgruppe, Richtungs- und Handlungsziele, Methoden, Regelleistungen, Personelle Voraussetzungen, Dauer, Umfang, Berechnungsgrundlage, Umgang mit Fehlzeiten, Qualitätsentwicklung). Die Durchführung transparenter und zwischen den Trägern vergleichbar: b)die Kriterien sind - im Vergleich zu überarbeitet und um die Kriterien Berechnungsgrundlage Methoden sowie Umgang mit Fehlzeiten erweitert und in Richtungs- und Handlungsziele spezifiziert worden: Definition für Fehltermin: entsteht, wenn zwischen Träger und Teilnehmer ein Termin vereinbart wurde, der Träger bereit steht und der Teilnehmer nicht erscheint c)die Abrechnung erfolgt nunmehr - analog zu hhze - nach den Vorgaben der neukalkulierten Fachleistungsstunde (FLS) oder auf der Basis von FLS-Sätzen mit einer Fallpauschale ( vgl. Jugend-Rundschreiben 1/2009). Erziehung. Fachleistungsstundensätze unterliegen einer Fortschreibung analog der jeweiligen Beschlussfassung der Vertragskommission Jugend (VkJug) zu den ambulanten Hilfen zur
10 Fachleistungsstunde (FLS) hat einen Umfang von 60 Minuten und beinhaltet: a) fallbezogene Leistungen (direkte face to face und indirekte Arbeit Gesamt: 60 Minuten) z.b.: für Gespräche mit den Jugendlichen, deren Eltern u.a. Bezugspersonen, Vor- und Nachbereitung der Gespräche, Erstellung von Berichten, Dokumentation des Hilfeverlaufs, Kooperation mit dem Jugendamt, Teilnahme an Hilfekonferenzen. Hinweis: Diese fallbezogenen Leistungen werden vom Träger dokumentiert und dem JA entsprechend des vereinbarten Gesamtumfanges an FLS in Rechnung gestellt. b) Leistungen zur Qualitätsentwicklung (QE) z.b.: kollegiale Beratung, Teambesprechung, Qualitätszirkel/Teilnahme an Qualitätsdialogen, auf den Einzelfall bezogene Fortbildungen, externe Supervision und Evaluation. Hinweis: Die Leistungen zur QE sind im Divisor berücksichtigt (vgl. Kostenblatt). Sie bilden sich im höheren Preis der FLS ab und sind (zeitlich gesehen) nicht in dem festgelegten Gesamtumfang an FLS enthalten. Sie werden den fallbezogenen Leistungen mit einem Zeitanteil von 25% des Gesamtumfanges an FLS aufgeschlagen. Dieses zeitliche Mehr muss vom Träger ebenfalls dokumentiert werden. Es kann dem JA jedoch nicht in Rechnung gestellt werden.
11 Berechnungsbeispiel für das Leistungsangebot Kompetenztraining/Einzeltraining mit einem Gesamtumfang von 35 FLS Die 35 FLS sind preislich gesehen zusätzlich mit 8,75 FLS vergütet (25% v. Gesamtumfang FLS). Die vergüteten 8,75 FLS müssen daher - zeitlich gesehen - zusätzlich zum Gesamtumfang an FLS (35 FLS) erbracht werden, also zeitlich insgesamt 43,75 FLS ( 35 FLS + 8,75 FLS). Bei einem FLS-Satz von 51,55 stellt der Träger dem Jugendamt 1804,25 (35 FLS x 51,55 ) in Rechnung, intern zu dokumentieren hat er jedoch 43,75 FLS
12 3.2. Maßnahmebezogene Neuregelungen a) Variabilität bei Inhalt Leistungsangebote, die sich bisher lediglich auf ein einziges Thema konzentrierten, sind für verschieden angelegte Schwerpunktthemen und für konzeptionell unterschiedliche pädagogische Ausrichtungen geöffnet (Soziale Trainingskurse, Suchtpräventive Trainingskurse, Themenspezifische Kurzzeitkurse) b) Variabilität bei Umfang Gesamtumfang an FLS wird im Rahmen von Unter- und Obergrenzen - mit dem Träger/Trägervertrag vereinbart. Bei Gruppenangeboten: Gesamtumfang an FLS für die Gruppenarbeit vereinbart. Zusätzlich festgelegte Höchstanzahl an Einzelgesprächen zur vertieften Beziehungsarbeit bei besonders schwer zu erreichenden Jugendliche/Heranwachsenden. Inhalt und Umfang der LA sind flexibel gestaltbar Träger können (konzeptionell) besser auf aktuelle Bedarfe reagieren Jugendämter haben einen größeren Handlungsspielraum beim Finden passgenauer bzw. am tatsächlich vorliegenden erzieherischen Bedarf ausgerichteter Hilfen.
13 Übersicht über die vorgehaltenen ambulante Maßnahmen nach dem JGG: Leistungsangebote Zielgruppe/inhaltliche Schwerpunkte Umfänge Beratungseinheit/ Beratungsgespräche Betreuungsweisungen Kompetenztraining/ Einzeltraining Sozialkognitives Einzeltraining Vermittlung in nicht päd. betr. Arbeitsleistungen/ Freizeitarbeiten Für Jgdl/Hw. mit Problemen in abgrenzbaren Bereichen, wie Probleme im Sozialverhalten, in der Schule, Ausbildung oder im Elternhaus. Schwerpunkt: Anleitung und Unterstützung bei der Lösung aktueller Konfliktsituationen. Für Jgdl/Hw. mit multiplen Problemlagen. Sie bedürfen einer längerfristigen individuellen Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung und der Bearbeitung der Straftathintergründe. Schwerpunkt: Anleitung und Unterstützung zur altersentsprechenden Verselbständigung, ggf. Vermittlung in andere Hilfesysteme. Für Jgdl/Hw., die sich dissozial und/oder gewalttätig verhalten haben und deren Verhalten auf einen erheblichen Mangel an sozialer Kompetenz hinweist. Sie sind über ein Einzeltraining gut zu erreichen. Schwerpunkt: Gezielte Förderung der psychosozialen und emotionalen Kompetenzen. Für Jgdl/Hw., die sich wiederholt dissozial und/ oder gewalttätig verhalten haben und deren sozialkognitive Kompetenz nicht ausreichend entwickelt ist. Sie sind über ein Einzeltraining gut zu erreichen. Schwerpunkt: Gezielte Förderung der emotionalen und sozialkognitiven Kompetenzen. Für Jgdl/Hw., die die jugendgerichtliche Weisung/ Auflage erhalten haben, Arbeitsleistungen/gemeinnützige Tätigkeiten zu erbringen Schwerpunkt: Wiedergutmachende Leistung durch eigenverantwortliches Handeln erbringen (Schadensbezug und Reaktion auf das Fehlverhalten). Beratungseinheit (Leistungseinheit) im Gesamtumfang von 4 Stunden (= 3,2 FLS/fallbezogene Leistung) - i.d.r. 3 Kontakte Kontaktdauer liegt im Ermessen des Trägers (situationsbezogen) 2005: 4 Std./Monat festgelegt jetzt: Ein mit dem JA zu vereinbarendes Gesamtstundenkontingent an FLS. Bei einer BW von 6 Monaten: 24 bis 36 FLS; bei einer BW von 12 Monaten: 48 bis 72 FLS. Dauer d. BW: wie vom Jugendgericht auferlegt. Gesamtumfang maximal 35 FLS, mindestens 15 Einzelsitzungen Gesamtumfang maximal 60 FLS, mindestens 40 Einzelsitzungen Pro angefangener 40 jugendgerichtlich angeordneter Freizeitarbeitsstunden: 2 FLS (Leistungseinheit/LE)
14 Leistungsangebote Zielgruppe/inhaltliche Schwerpunkte Umfänge Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen/ Freizeitarbeiten (Berechnungsgrundlage wie 2005) Soziale Trainingskurse Suchtpräventive Trainingskurse Themenspezifische Kurzzeitkurse Verkehrserziehungskurse Für Jgdl/Hw., die eine jugendgerichtliche Weisung/Auflage zu pädagogisch betreuten Arbeitsleistungen erhalten haben und die erkennen lassen, dass sie einer pädagogischen Förderung bedürfen. Schwerpunkt: Gruppenangebot zur Aufarbeitung der Straftat durch Gespräche während der Arbeit. Für Jgdl/Hw., deren Straftaten auf einen erheblichen Mangel an sozialer Handlungskompetenz beruhen. Sie können in der Gruppe lernen und zeigen Veränderungsbereitschaft. Schwerpunkt: Erlernen und Erproben neuer Handlungsmuster und Problemlösungsmodelle sowie Unterstützung bei der Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive geben. Für Jgdl/Hw., deren Straftaten erkennen lassen, dass sie stark suchtgefährdet sind. Sie können in der Gruppe lernen. Schwerpunkt: Festigung von Konfliktlösungs- und Änderungskompetenzen zur besseren Bewältigung von Risikosituationen und Einschätzung der Gefährdungspotentiale. Für Jgdl/Hw., die zur Überwindung ihres dissozialen Verhaltens einer (kurzzeitigen) sozialpädagogischen Unterstützung bedürfen und vom sozialen Lernen in einer Gruppe profitieren können. Schwerpunkt: Pädagogische Aufarbeitung des Fehlverhaltens und Förderung persönlicher Ressourcen, Erarbeitung alternativer Verhaltensund Problemlösungsstrategien. Für Jgdl/Hw., die wegen ihrer Straftaten im Straßenverkehr einer sozialpädagogischen Hilfestellung bei der Bewältigung ihrer Probleme bedürfen. Schwerpunkt: Entwicklung sozial adäquater Handlungskompetenz auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechtes, Schärfung des Problembewusstseins. Leistungseinheit im Gesamtumfang von (pro Tag) 6,5 Stunden á 60 Minuten. Dies entspricht: 4 Std. direkter Arbeit und 2,5 Std. indirekter Arbeit, einschließlich QE. Gruppenarbeit im Gesamtumfang von 120 bis max. 145 FLS mit mind. 12 Gruppenterminen - zuzüglich: bis zu 6 FLS für Einzelgespräche und weiterhin bis zu 4 FLS für die Überbrückung von Wartezeiten Gruppenarbeit im Gesamtumfang von 30 bis max. 65 FLS - zuzüglich: bis zu 6 FLS für Einzelgespräche Gruppenarbeit im Gesamtumfang von 12 bis maximal 24 FLS - zuzüglich: 1,5 FLS für Einzelgespräche Gruppenarbeit im Gesamtumfang von 15 FLS - zuzüglich: 1,5 FLS für Einzelgespräche
15 3.3. Neuregelungen bei der Rechnungslegung Die Abrechnung der Träger erfolgt Berlin einheitlich nach Musterrechnung (Rechnungsbestandteile: sh. Jugend-Rundschreiben 1/2013, Anlage 1) Es gibt im Grunde 3 Kategorien a) Rechnung bei Fallpauschalen (Beratungseinheit/Beratungsgespräche, Vermittlung in nicht pädagogisch betreute Arbeitsleistungen/Freizeitarbeiten, Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen/Freizeitarbeiten) b) Rechnung bei Gesamtumfang an FLS Einzelangebote (Betreuungsweisung, Kompetenztraining/Einzeltraining, Sozialkognitives Einzeltraining) c) Rechnung bei Gesamtumfang an FLS Gruppenangebote (Soziale Trainingskurse, Suchtpräventive Trainingskurse, Themenspezifische Kurzzeitkurse, Verkehrserziehungskurse)
16 Beispiele Zu a) bei Fallpauschalen: Beratungseinheit/Beratungsgespräche Jugendgerichtliche Weisung/Auflage: 1 Beratungseinheit/Beratungsgespräche Leistungsangebot: Beratungseinheit/Beratungsgespräche Abrechnungszeitraum: Bewilligtes Fachleistungsstundenkontingent/Leistungseinheit (LE): 1 bisher geleistete Stunden/LE: 1 verbleibende Stunden/LE: 0 In Rechnung gestellt werden die im Abrechnungszeitraum erbrachten: Anzahl Preis á Std/Einheit Gesamt FLS/LE 1 155,74 155,74 Fehltermine (1) (2) (155,74) (51,91) (155,74) (51,91) Einzelgespräche (bei Gruppenarbeit) entfällt hier Rechnungsbetrag: 155,74 oder (155,74 ) oder (51,91 )
17 Zu a) bei Fallpauschalen: Vermittlung in nicht pädagogisch betreute Arbeitsleistungen / Freizeitarbeiten Jugendgerichtliche Weisung/Auflage: 60 Stunden Freizeitarbeiten Leistungsangebot: Vermittlung in nicht päd. betr. Arbeitsleistungen/Freizeitarbeiten Abrechnungszeitraum: Bewilligtes Fachleistungsstundenkontingent/Leistungseinheit (LE): 2 bisher geleistete Stunden/LE: 1 verbleibende Stunden/LE: 1 In Rechnung gestellt werden die im Abrechnungszeitraum erbrachten: Anzahl Preis á Std/Einheit Gesamt FLS/LE 1 100,20 100,20 Fehltermine (1,.4 ) (2x nachein./ohne Reaktion) (nicht berechnet) (Abbruch) (200,40) Einzelgespr. (bei Gruppenarbeit) entfällt hier Rechnungsbetrag: 100,20 oder (200,40 ) Hinweis: finanziert wird hier eine Vermittlungsleistung = 1 Vermittlungsgebühr JuRi: wie bisher Anzahl der Freizeitarbeitsstunden auferlegend JGH/Träger: rechnen um in Leistungseinheiten
18 Zu a) bei Fallpauschalen: Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen / Freizeitarbeiten Jugendgerichtliche Weisung/Auflage: 40 Stunden Freizeitarbeiten Leistungsangebot: Pädagogisch betr. Arbeitsleistungen/Freizeitarbeiten Abrechnungszeitraum: Bewilligtes Fachleistungsstundenkontingent/Leistungseinheit (LE): 10 bisher geleistete Stunden/LE: 10 verbleibende Stunden/LE: 0 In Rechnung gestellt werden die im Abrechnungszeitraum Anzahl erbrachten: Preis á Std/Einheit Gesamt FLS/LE 10 69,88 698,80 Fehltermine (1) (2) (69,88) (139,76) Einzelgespr. (bei Gruppenarbeit) entfällt hier Rechnungsbetrag:698,80 oder 768,60 oder 838,48 Hinweis: Träger arbeitet mit 4 TN á 4 Std/Tag JuRi: durch 4 teilbare FA-Stunden auferlegend
19 b) bei Gesamtumfang an FLS Einzelangebote (Betreuungsweisung, Kompetenztraining/Einzeltraining, Sozialkognitives Einzeltraining) Jugendgerichtliche Weisung/Auflage: Betreuungsweisung für die Dauer von 1 Jahr Leistungsangebot: Betreuungsweisung Abrechnungszeitraum: Bewilligtes Fachleistungsstundenkontingent/Leistungseinheit (LE): 48 FLS bisher geleistete Stunden/LE: 12 verbleibende Stunden/LE: 36 In Rechnung gestellt werden die im Abrechnungszeitraum erbrachten: Anzahl Preis á Std/Einheit Gesamt FLS/LE 12 50,10 601,20 Fehltermine 2 (max.3) 50,10 100,20 Einzelgespr. (bei Gruppenarbeit) entfällt hier Rechnungsbetrag: 701,40
20 Zu c) bei vorgegebenem Gesamtumfang an FLS Gruppenangebote (Soziale Trainingskurse, Suchtpräventive Trainingskurse, Themenspezifische Kurzzeitkurse, Verkehrserziehungskurse) Jugendgerichtliche Weisung/Auflage: Teilnahme an einem Sozialen Trainingskurs Leistungsangebot: Sozialer Trainingskurs Abrechnungszeitraum: Bewilligtes Fachleistungsstundenkontingent/Leistungseinheit (LE): 144 FLS bisher geleistete Stunden/LE: 86 verbleibende Stunden/LE: 58 In Rechnung gestellt werden die im Abrechnungszeitraum erbrachten: Anzahl Preis á Std/Einheit Gesamt FLS/LE 86 16, ,94 Fehltermine 2 (max.3) 16,29*FLS/Tag (5) 81,45*2 (162,90) Einzelgespr. (bei Gruppenarbeit) 4 48,88 195,52 Rechnungsbetrag: 1759,36 Hinweis: Die Gruppenangebote werden mit einer im jeweiligen Leistungsangebot definierten Anzahl an Einzelgesprächen ergänzt. Sie sind (zum finanziellen Ausgleich von Minder- oder Mehrbelastungen) mit einer festgelegten von..bis TN Zahl und Teilnehmerdurchschnittswert von 6 TN berechnet. Die Kosten pro TN betragen somit ein Sechstel FLS/Gruppenarbeit multipliziert mit der Gesamtzahl an FLS zuzüglich Einzelgespräche und ggf. Fehlterminen.
21 Fazit und Ausblick Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe halten für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende ein vielfältig differenziertes, flächendeckendes Angebot an ambulanten sozialpädagogischen Hilfen vor. Diese - nach Berlin einheitlichen fachlichen und der Qualitätsentwicklung dienenden Standards durchgeführten - Angebote an ambulanten Maßnahmen nach dem JGG ermöglichen der JGH passgenaue Hilfe- und Unterstützungsangebote kein Garant vorzeitigen Maßnahmeabbrüchen zu 100% entgegenzuwirken und/oder Maßnahmewiederholungen zu vermeiden Diesbezüglich gibt es kein Erfolgsrezept : Persönlichkeitsentwicklung ist ein prozesshaftes Geschehen, zum Sich-Einordnen- Lernen bedarf es Zeit und - vor allem (wiederholt) Chancen, sich im sozialen Lernen bestätigen zu können, soziale Bindungen zu festigen alles in allem: für sich eine sinnvolle Lebensperspektive zu finden das Vorhalten und Nutzenkönnen eines breiten Spektrums an bewährten Jugendhilfeangeboten und insbesondere auch an speziellen Angebote, sprich ambulante Maßnahmen nach dem JGG unterstützt dabei.
22 Weiterhin notwendig Verbesserungsbedarfe aufspüren - Was klappt? Wo hakt es? a) regelmäßig stattfindende Qualitätsdialoge zu den Qualitätsebenen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zwischen den Trägern, der Fachstelle der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung und den Jugendämtern b) durch Evaluation der bestehenden Projekte und Maßnahmen. (Aufgabenbereich: Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention bei der Landeskommission Berlin gegen Gewalt zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Berliner Gesamtkonzeptes zur Reduzierung von Jugendgewalt (seit ); für den Bereich der ambulanten Maßnahmen nach dem JGG: Evaluierung der Anti-Gewalt-Kurse Weiterhin erforderlich Kommunikation und Kooperation; eine abgestimmte Zusammenarbeit der am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen, gemeinsame Fachrunden, Fortbildungen Nutzungsbereitschaft!! im Interesse der straffällig gewordenen Jugendlichen/Heranwachsenden! Dank für die Aufmerksamkeit!
DIE JUGEND VON HEUTE LIEBT DEN LUXUS,
1 DIE JUGEND VON HEUTE LIEBT DEN LUXUS, HAT SCHLECHTE MANIEREN UND VERACHTET DIE AUTORITÄT. SIE WIDERSPRECHEN IHREN ELTERN, LEGEN DIE BEINE ÜBEREINANDER UND TYRANNISIEREN IHRE LEHRER. Sokrates Fachtag:
MehrFinanziert/gefördert über Zuwendungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Überblick über die im Land Berlin vorgehaltenen (sozialpädagogischen) Projekte und Leistungsangebote 1. Modellprojekte: Finanziert/gefördert über Zuwendungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
MehrLeistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Rechtsgrundlage Zielgruppe Die Erziehungsbeistandschaft
MehrJugendgerichtshilfe. Bärsch
Jugendgerichtshilfe Bärsch Jugendgerichtshilfe Essen StA 51-10-18 Maxstr. 56 in 45127 Essen 10 pädagogische Stellen 3 Verwaltungskräfte Was ist die JGH? Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene
MehrAmbulante Sozialpädagogische Erziehungshilfen nach 29, 30, 31 und 35 SGB VIII
Anlage D.1 zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug) vom 15.12.2006 Rahmenleistungsbeschreibung Ambulante Sozialpädagogische Erziehungshilfen
MehrBegleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB VIII
Anlage D.3 zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug) vom 15.12.2006 Rahmenleistungsbeschreibung Begleiteter Umgang nach 18 Abs. 3 SGB
MehrDrucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz und Dirk Behrendt (GRÜNE)
Drucksache 17 / 12 571 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz und Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 17. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August
MehrK I N D E R - U N D J U G E N D H I L F E I M D I E N S T D E R Z U K U N F T
Tätigkeitsbericht 2017 Der Verein KIDZ Kinder- und Jugendhilfe im Dienst der Zukunft e.v. war im Jahr 2017 gemäß der Vereinssatzung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Für den Träger arbeiteten
MehrAnlage D.1 Ambulante Sozialpädagogische Erziehungshilfen nach 29, 30, 31 und 35 SGB VIII
Anlagen D Rahmenleistungsbeschreibungen Anlage D.1 Ambulante Sozialpädagogische Erziehungshilfen nach 29, 30, 31 und 35 SGB VIII (in der Fassung vom 01.02.2018) Präambel Mit der Zusammenfassung der Leistungsbeschreibungen
MehrJugendhilfe im Strafverfahren. Heranwachsende. Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt Dingolfing
Jugendgerichtshilfe (JGH) Jugendhilfe im Strafverfahren für Jugendliche und Heranwachsende Landratsamt Dingolfing-Landau Obere Stadt 1-84130 Dingolfing Inhaltsübersicht: Wann wird die Jugendgerichtshilfe
MehrErfolgsmodell Kooperation
Erfolgsmodell Kooperation Zur Bedeutung der Kooperation für die Weiterentwicklung der Prävention von Delinquenz im Kindes- und Jugendalter Fachtag 20 Jahre IPP Dresden, 12.05.2017 Bernd Holthusen holthusen@dji.de
MehrSchulsozialarbeit an der Inselschule Borkum
Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum 1. Auftragsgrundlagen Der Erlass für Pädagogische Mitarbeiter, der Ganztagsschulerlass und das Kinderund Jugendhilfegesetz (KJHG) bilden die wichtigsten Grundlagen
MehrBetreuungsweisung. Caritasverband Koblenz e. V. Engagiert für Menschen
Caritasverband Koblenz e. V. Betreuungsweisung Jugend-Gefährdeten-Hilfe Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz Tel.: (02 61) 1 39 06-2 00 Fax: (02 61) 1 39 06-2 90 E-Mail: jugendhilfe@caritas-koblenz.de
MehrInhalt. Abkürzungsverzeichnis 11. Vorwort 13
Inhalt Abkürzungsverzeichnis 11 Vorwort 13 Kapitel 1 Allgemeine Grundlagen: Erscheinungsformen von Kriminalität und gesellschaftlicher Umgang mit Straffälligkeit 16 1.1 Erscheinungsformen von Kriminalität
MehrRahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen
Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe ( 4 Abs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung enthält
MehrWeiterentwicklung Ambulanter Maßnahmen pädagogische Chancen im Jugendstrafverfahren
Weiterentwicklung Ambulanter Maßnahmen pädagogische Chancen im Jugendstrafverfahren Fachtag Zwischen den Zeiten Dresden, 10.05.2016 Bernd Holthusen holthusen@dji.de www.dji.de/jugendkriminalitaet Übersicht
MehrErziehungsmaßregel Arbeitsleistunggemein, nützlich oder gemeinnützig?
Erziehungsmaßregel Arbeitsleistunggemein, nützlich oder gemeinnützig? Vortrag im Rahmen des Dresdner Gesprächskreises Jugendhilfe und Justiz Dresden am 05.12. 2008 Thomas Meißner Vortragsgliederung Rechtliche
MehrAuswahl, Anordnung und Überwachung ambulanter Maßnahmen aus jugendrichterlicher Sicht
RIAG Stephan Kuperion Amtsgericht Tiergarten Auswahl, Anordnung und Überwachung ambulanter Maßnahmen aus jugendrichterlicher Sicht Impulsvortrag im Rahmen des Fachtags Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts
MehrLeistungsbeschreibung für das Angebot Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE)
für das Angebot Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Die INSPE ist ein Angebot der Jugendhilfe zur
MehrLandesarbeitsgemeinschaft für ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz in Berlin
ULLI, 17 JAHRE ALT ERHÄLT PASSGENAUE WEISUNG Ulli steht als Person mit allen Ressourcen und Stärken im Vordergrund Motivationsarbeit und verbindliche Arbeitsbeziehung Differenzierungen in den Arbeitsweisen
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Beuthstr. 6-8 10117 Berlin-Mitte Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Beuthstr. 6-8 D-10117 Berlin Bezirksämter von Berlin Geschäftsbereich
Mehr(in der Fassung vom )
Anlage D.7 zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und vom 15.12.2006 Rahmenleistungsbeschreibung Stationäre sozialpädagogische Krisenintervention im Rahmen
MehrPETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
Frauke Scheunemann Die Bedeutung freier Träger für ambulante Maßnahmen in der Jugendstrafrechtspflege Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Landgerichtsbezirke München I, II, Landshut
MehrAmbulante Maßnahmen für straffällig gewordene junge Menschen mit Migrationshintergrund
1 Ambulante Maßnahmen für straffällig gewordene junge Menschen mit Migrationshintergrund www.antigewalt-buero.de 2 Anti Gewalt Büro Wer ist das? seit 2008 Angebot des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
MehrKinder und Jugendhilfe in Deutschland. Das Jugendamt
Kinder und Jugendhilfe in Deutschland Das Jugendamt Normative Grundlegung Erziehungsanspruch junger Menschen und öffentliche Kinder- und Jugendhilfe Grundgesetz - GG Art 6 Abs. 2 Satz 1 GG: Erziehung =
MehrA. Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Verhütung der Jugendkriminalität. Gemeinsame Bekanntmachung
31211 - A Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Verhütung der Jugendkriminalität Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Unterricht und Kultus sowie für
MehrA n g e b o t e s c h u l b e z o g e n e r J u g e n d s o z i a l a r b e i t a u s S i c h t d e r J u g e n d h i l f e P a n k o w
Bezirksamt Pankow von Berlin Abt. Jugend, Schule und Sport Allgemeine Förderung junger Menschen und Familien Bearbeitung: Jug 1300 Email: jutta.reiter@ba-pankow.verwalt-berlin.de Telefon: 90295 3701, Telefax:-3711
MehrBRÜCKE e.v. Augsburg. Leitbild. Die BRÜCKE in 10 Sätzen. 1. Wir sind Teil einer Reformbewegung. 2. Wir setzen gesetzliche Vorgaben um
BRÜCKE e.v. Augsburg Leitbild Die BRÜCKE in 10 Sätzen 1. Wir sind Teil einer Reformbewegung 2. Wir setzen gesetzliche Vorgaben um 3. Wir nehmen gesellschaftliche Verantwortung wahr 4. Wir sehen den ganzen
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport 1 Beuthstr. 6-8 R 10117 Berlin-Mitte u2 Spittelmarkt Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Beuthstr. 6-8 D-10117 Berlin www.senbjs.berlin.de An die
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Anlage C Muster-Trägervertrag Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 078 Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str.
MehrAmt für Jugend und Familie. - Jugendamt -
1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen und FGKiKP durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen
MehrUntersuchungshaft- Vermeidung und Verkürzung
Stop and Go! Untersuchungshaft- Vermeidung und Verkürzung in NRW Peter Eichenauer Standorte Iserlohn seit 1998 Herne seit 2005 Jeweils 6 Plätze JGG Und zwei Plätze SGB VIII Folgeangebote Go on (Herne)
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und
MehrKonzeption und Leistungsbeschreibung Betreuungshelfer nach Betreuungsweisungen 10 JGG
LWL Heilpädagogisches Kinderheim Hamm Konzeption und Leistungsbeschreibung Betreuungshelfer nach Betreuungsweisungen 10 JGG Sozialpädagogisches Zentrum Herne Vinckestr. 15 44623 Herne Tel. 02323/14779-0
MehrJugendsozialarbeit, die passt. Schule & Beruf. Berlin e.v.
Jugendsozialarbeit, die passt. Berufsorientierung Berufseinstiegsbegleitung Praxis/berufliche Praktika Bildungsförderung sozialpädagogische Begleitung Schule & Beruf Berlin e.v. Wir glauben an Dich. Angebot
MehrLeistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung stationäre Wohngruppe Leistungsart: rechtliche Grundlagen: stationäre Jugendhilfe SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) 27 Hilfen zur Erziehung 34 Heimerziehung, sonstige betreute
MehrMitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren
Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren Leistungsvoraussetzungen und Qualitätsstandards des Jugendhilferechts für die sozialpädagogische Betreuung straffällig gewordener junger Menschen Rieneck, 22.11.2006
MehrLeistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung Betreutes Wohnen Hauptstraße 55-59 www.kreuznacherdiakonie.de 1. Allgemeines 1.1. Anschrift Hauptstr. 55 59 1.2. Einrichtungsträger Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts Ringstr.
MehrRahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen
nhang Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige ( 4 bs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung
MehrPflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.
Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird
MehrUnterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels
MehrProfilschärfung der Kinderschutzfachkraft. Hannover, den
Profilschärfung der Kinderschutzfachkraft (Zehn Empfehlungen auf der Basis der Überlegungen zur Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft von BiS/ISA/DKSB) Hannover, den 07.11.2013 Gegenstand der
MehrFinanzierung über Fachleistungsstunden im Landkreis Dahme-Spreewald
Finanzierung über Fachleistungsstunden im Landkreis Dahme-Spreewald Ines Kalisch Dipl. Psychologin und systemische Familientherapeutin Gliederung 1. Fachleistungsstunden Berechnung Direkte und indirekte
MehrJugendgerichtshilfe im Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Osnabrück - Fachdienst Jugendin. Kooperation mit
Jugendgerichtshilfe im Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Osnabrück - Fachdienst Jugendin Kooperation mit Die Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren) ist eine Pflichtaufgabe
MehrKooperation von Schule und Jugendhilfe am Beispiel der Jugendsozialarbeit an Schulen
Was ist Jugendarbeit an Schulen? Definition Jugendsozialarbeit an Schulen - Definition Jugendsozialarbeit an Schulen - Adressaten der JaS - Maßnahmen und Leistungen der JaS - Konkrete Arbeit der JaS-Fachkraft
MehrLVR-Landesjugendamt. 1. Planung und Betriebsführung
1. Planung und Betriebsführung 1.1 Einrichtung im Sinne des 45 SGB VIII Basierend auf der Definition von Johannes Münder, den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft (Juli 1991) und dem Verständnis
MehrLeistungsbeschreibung. Inhaltsverzeichnis
Anlage 1 Leistungsbeschreibung in der Fassung vom: Inhaltsverzeichnis 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereiche/Grundstruktur 1.2 Leitungsaufgaben nach Einrichtungen 1.3 Grundsätzliches
MehrJahresbericht 2003 VEREIN FÜR JUGENDHILFE E.V. BAMBERG
Jahresbericht 2003 VEREIN FÜR JUGENDHILFE E.V. BAMBERG Vorwort Das Jahr 2003 war für den Verein für Jugendhilfe geprägt durch einschneidende personelle Veränderungen. In der Mitgliederversammlung vom 01.04.2003
MehrRegeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW
Regeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen (Runderlass des MFKJKS vom 17.02.2014-5MB!.
MehrPraxissemester in einer Tagesgruppe
Praxissemester in einer Tagesgruppe Was ist die Tagesgruppe? eine Tagesgruppe ist eine teilstationäre Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe nach 32 SGB VIII. die Tagesgruppenarbeit umfasst insbesondere
MehrB e s c h l u s s v o r l a g e
B e s c h l u s s v o r l a g e Az.: 5.0.1.1 Vorlage-Nr. X / 470 öffentlich nichtöffentlich X Datum 26.10.2009 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Jugendhilfeausschuss 12.11.2009 Für
MehrReparaturwerkstatt Einsatzort zur Ableistung von Arbeitsstunden sowie Schaffung von niederschwelligen Arbeitsplätzen
Anlage zur Informationsvorlage 1786 Reparaturwerkstatt Einsatzort zur Ableistung von Arbeitsstunden sowie Schaffung von niederschwelligen Arbeitsplätzen a. Problemstellung Der Arbeitskreis Justiz hat sich
MehrKonzept und Leistungsbeschreibung Schulassistenz
Konzept und Leistungsbeschreibung Schulassistenz Der Umfang unseres Leistungsangebots orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf an den einzelnen Unterrichtsstunden den gesamten Schulalltag
MehrFlexsiS. Flexibel strukturierte Integrationshilfe an Schulen. Siedlungsschule Realschuleplus Speyer
FlexsiS Flexibel strukturierte Integrationshilfe an Schulen Siedlungsschule Realschuleplus Speyer Inklusion - Grundsätzliches Inklusion = Bestandteil des Bildungswesens Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe
MehrDritter Newsletter UAG Ambulante Hilfen Pankow August Dritter Newsletter. Fachzirkel der UAG Ambulante Hilfen der AG nach 78 SGB VIII Pankow
Fachzirkel der UAG Ambulante Hilfen der AG nach 78 SGB VIII Pankow August 2016 1 Inhaltsverzeichnis 1) Ergebnisse des Fachzirkels Dokumentation Seite 1 2) Ergebnisse des Fachzirkels Gruppenarbeit Seite
MehrAmbulantes Clearing Gottfried-Claren-Str. 21, Bonn Tel: 0228/ Fax:0228/
Seite 1 von 6 Stand: 01/2017 Ambulantes Angebot Zuordnung des Angebotes. Leistungsbereich Leistungsform Leistungsart Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Hilfen zur Erziehung Ambulante Hilfe Ambulantes
MehrMitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren. 1 Arbeitshilfe aus der Praxis für die Praxis
Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren 1 Arbeitshilfe aus der Praxis für die Praxis Jugendhilfe im Strafverfahren ist die Gesamtheit der Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe aus Anlass eines gegen
MehrLeitbild für flexible Erziehungshilfen
1 Leitbild für flexible Erziehungshilfen Gliederung: 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Ziele 3. Standards 4. Ressourcen Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) Arbeitsgemeinschaft "Flexible Erziehungshilfen"
MehrKonzept. Kooperationsprojekt Jugend- und Gesundheitshilfe und Freie Träger der Jugendhilfe für Kinder von psychisch kranken Eltern
Verden (Aller), 1. Juli 2013 Konzept Kooperationsprojekt Jugend- und Gesundheitshilfe und Freie Träger der Jugendhilfe für Kinder von psychisch kranken Eltern Ausgangspunkt Immer mehr Kindern leben mit
MehrAlltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen
Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen Veranstaltung Brücken bauen am 18. April 2016 in Schwerte 2 Neuausrichtung der Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen
MehrDes Richters Freund, der Jugendhilfe Leid: Arbeitsleistungen zwischen pädagogischer Begleitung und Ungehorsamsarrest
Des Richters Freund, der Jugendhilfe Leid: Arbeitsleistungen zwischen pädagogischer Begleitung und Ungehorsamsarrest 28. Praktikertagung Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene
MehrPraxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus
Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus Was ist das Mutter-Kind-Haus? das Mutter-Kind-Haus bietet acht jungen Schwangeren und Müttern ab 14 Jahren die Möglichkeit, zusammen mit ihren Kindern in einem
MehrWegsperren- oder was?
Wegsperren- oder was? Stop and Go! Untersuchungshaft- Vermeidung und Verkürzung Peter Eichenauer Wegschließen- oder was? Anspruch und Realität des JGG Die gewollte? Krise Grundlagen für gelingende Zusammenarbeit
MehrDas Jugendwohnen St. Hermann-Josef
Das Jugendwohnen St. Hermann-Josef bietet Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien differenzierte Angebote im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß 27 ff, 35a, 41 SGB VIII. Unsere Werte Unserem
MehrVereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII
Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Zwischen dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (im Folgenden Jugendamt ) genannt und (im Folgenden
MehrLeistungsvereinbarung
Leistungsvereinbarung Einrichtung: (Name, Adresse) Ort der Leistungserbringung: Einrichtungsart: Angebotene gesetzl. Leistungen: SGB VIII Anzahl Gruppen und Plätze 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur
Mehr- Sachkosten - Verpflegung in Form eines Snacks und Getränken - Eltern- und Schulgespräche nach Bedarf - Hilfeplangespräche - Berichtswesen
- Sachkosten - Verpflegung in Form eines Snacks und Getränken - Eltern- und Schulgespräche nach Bedarf - Hilfeplangespräche - Berichtswesen Elternarbeit wird nach Bedarf in Form von Elterngespräch geleistet,
MehrAnlage D.8 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII
Anlage D.8 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII Präambel (in der Fassung vom 01.02.2018) Die Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Formen der stationären Hilfen zur
MehrFallverantwortung der JuHiS bei Hilfen zur Erziehung?!
Fallverantwortung der JuHiS bei Hilfen zur Erziehung?! AK 2 auf dem 4. Bundeskongress der JuHiS Bad Kissingen, 20.09. 2018 Bitte stellen Sie sich vor... Schulsozialarbeiterin Coolness- Trainer ASD Pascal
MehrTAGESGRUPPE. Die ganz besondere Hilfeform
TAGESGRUPPE Die ganz besondere Hilfeform ERARBEITET UND PRÄSENTIERT VON: Guntram Geske Stefanie Hinz Eva Meinecke Andrea Wilke GRUNDLAGEN KJHG 32 SGB VIII Soziales Lernen in der Gruppe Begleitung der schulischen
MehrKinder- und Jugendhilfe. Angebote und Maßnahmen (Deutschland)
Kinder- und Jugendhilfe Angebote und Maßnahmen (Deutschland) Inhalt 1. Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Angebote
MehrLeistungsbeschreibung der Offenen Ganztagsschule am Willibald- Gymnasium (Schulzentrum Schottenau)
Leistungsbeschreibung der Offenen Ganztagsschule am Willibald- Gymnasium (Schulzentrum Schottenau) 1. Rechtliche Grundlage Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom
MehrRahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
- Jugendamt Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 1 Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung
MehrSteuerungsverantwortung des Jugendamtes - 36a SGB VIII und eventuelle Auswirkungen auf das Jugendstrafverfahren *
Prof. Peter-Christian Kunkel Fachhochschule Kehl Hochschule für öffentliche Verwaltung Steuerungsverantwortung des Jugendamtes - 36a SGB VIII und eventuelle Auswirkungen auf das Jugendstrafverfahren *
MehrUmbau statt Ausbau - Umsetzung der Qualitätsentwicklungsempfehlung: Rahmenleistungsvereinbarung Ambulante Erziehungshilfen München
1 ArGe 78 SGB VIII Hilfen zur Erziehung, 16. 12. 2002 Anlage 2 Umbau statt Ausbau - Umsetzung der Qualitätsentwicklungsempfehlung: Rahmenleistungsvereinbarung Ambulante Erziehungshilfen München Zu diesem
Mehr( JGG 34 SGB VIII)
Anlage 1 Die Gemeinsame Konzeption des Justizministeriums und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen über Grundlagen und praktische Ausgestaltung der Unterbringung
MehrEckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen
Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen Präambel Mit der Vorlage der überarbeiteten Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung
MehrAusführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom
Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 21.12.2010 Bundesgesetzliche Regelungen 43 SGB VIII Pflegeerlaubnis für die Betreuung von bis zu 5 Kindern je Tagespflegeperson in deren Haushalt oder anderen
MehrI. Die Jugendgerichtshilfe zwischen Jugendhilfe und Justiz
Prof. Peter-Christian Kunkel Fachhochschule Kehl, Hochschule für öffentliche Verwaltung, Herausgeber eines Lehr- und Praxiskommentars zum SGB VIII I. Die Jugendgerichtshilfe zwischen Jugendhilfe und Justiz
MehrTogether against violence
Together against violence Im Zeitraum von Februar 2013 bis Februar 2014 wurden in Bulgarien, Österreich und Spanien drei Studien durchgeführt Die Hauptziele 1. Besseres Verständnis für das gewalttätige
Mehr2. Fachliche Ausrichtung
HEIMVERBUND Ambulante Erziehungshilfe Das Angebot der Ambulanten Erziehungshilfe ist eine bedarfsgerechte, flexible, Eltern ergänzende Hilfeform, die sich unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes sowohl
MehrSoziale Gruppenarbeit
Leistungsbeschreibung Soziale Gruppenarbeit Stand: 27. September 2011 Arbeitsgemeinschaft für Wohngruppen und sozialpädagogische Hilfen Hannover e.v. 27.09.11 1 Soziale Gruppenarbeit gemäß 29 SGB VIII
MehrRahmenleistungsbeschreibung. Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach 19 SGB VIII
Anlage D.8 (Rahmenleistungsbeschreibung: Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder) zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRV Jug)
MehrQuelle: Gliederungs-Nr:
Voris - Vollversion: Vorschrift Quelle: Normgeber: Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Aktenzeichen: 306-51240 Erlassdatum: 11.11.2014 Fassung vom: 11.11.2014 Gültig ab:
MehrSchulsozialarbeit an der Albert- Einstein- Schule. Konzeptionelle Überlegungen
Schulsozialarbeit an der Albert- Einstein- Schule Konzeptionelle Überlegungen Weisheit ist nicht das Ergebnis von Schulbildung, sondern des lebenslangen Versuchs, sie zu erwerben." Albert-Einstein (Brief
MehrSitzung der Jugend- und Familienministerkonferenz am 29./ in Berlin
Sitzung der Jugend- und Familienministerkonferenz am 29./30.05.2008 in Berlin Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit - Zielgerichtete und passgenaue Hilfen für sozial benachteiligte junge
MehrEnquetekommission Prävention des Landtags Nordrhein-Westfalen, September 2008 März 2010
Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten in Nordrhein-Westfalen Landesjugendhilfeausschuss 30. April 2013 in Köln Präsentationsvorlage Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v. Tanja Buck Koordination
MehrKinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen)
Kinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen) Planungsraumkonferenz Prenzlauer Berg 07.04.2014 13.03.2014 BA Pankow - Jug KS (Simone Matthe) 1 Bundeskinderschutzgesetz (1.1.12)
MehrHilfen für straffällige Heranwachsende
Hilfen für straffällige Heranwachsende an der Schnittstelle von 41 SGB VIII und 67 SGB VIII XII Fachtag des Evangelischen Fachverbandes für Gefährdetenhilfe im Diakonischen Werk Bayern e.v. am 11.07.2007
MehrKreis Warendorf Hebammen im Rahmen Frühe Hilfen und HZE. Fachtag Krefeld
Kreis Warendorf Hebammen im Rahmen Frühe Hilfen und HZE Fachtag 29.09.2014 Krefeld 1 Vorstellung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf zuständig für 10 Städte und Gemeinden Jugendämter
MehrFachliche Empfehlungen für den Täter-Opfer-Ausgleich in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz vom 24. November 1997
Fachliche Empfehlungen für den Täter-Opfer-Ausgleich in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz vom 24. November 1997 1. Vorbemerkungen 2. Rechtsgrundlagen, Zuständigkeit 3. Ziele und Aufgaben des Täter-Opfer-Ausgleichs
MehrWir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG
Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.
MehrImpressum. Inhalt. Einleitung... 5
Impressum Impressum... 5 Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. Oppelner Straße 130 53119 Bonn www.bag-straffaelligenhilfe.de Text und Redaktion: Gabriele Scheffler Druck:
MehrGelingende Kooperation im Kinderschutz. - Aus Fehlern lernen -
Gelingende Kooperation im Kinderschutz - Aus Fehlern lernen - Christine Gerber, Jugend- & Sozialamt Frankfurt NZFH/DJI 15. Oktober 2014 Kooperation & Vernetzung als zentrale Strategie zur Qualitätsentwicklung
MehrP E P E. ädagogische ntwicklungsförderung für rimarschüler aus imsbüttel
P E P E P E P E ädagogische ntwicklungsförderung für rimarschüler aus imsbüttel PEPE Schul- und sozialpädagogisches Kleingruppenangebot mit 6 Plätzen An einer Grundschule In Kooperation mit der Jugendhilfe
MehrBeschreibung der Leistungen Schulbezogene Jugendarbeit als Teil der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII hier insbesondere Schülerclub.
Beschreibung der Leistungen Schulbezogene Jugendarbeit als Teil der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII hier insbesondere Schülerclub und Beschreibung der Leistungen Schulbezogene Jugendsozialarbeit als Teil
Mehr