ZUSAMMENFASSUNG TEIL A - DER FORSCHUNGSPROZESS TEIL B - ERGEBNISSE DER DATEN- UND MATERIALANALYSE
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- Ina Flater
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1 Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen am Salzburger Arbeitsmarkt Eine qualitative Studie von Dr.in Birgit Buchinger und Mag.a Ulrike Gschwandtner (Solution, Salzburg, ZUSAMMENFASSUNG Erstellt von Heike Linemayr (Büro für Frauenfragen & Chancengleichheit, Praktikantin, April 2008) TEIL A - DER FORSCHUNGSPROZESS TEIL B - ERGEBNISSE DER DATEN- UND MATERIALANALYSE nach wie vor kein einheitlicher Behinderungsbegriff und kein einheitlicher Kompetenztatbestand des Behindertenwesens in der österreichischen Rechtsordnung verankert. Im Behinderteneinstellungsgesetz ist verankert: Beschäftigungspflicht ab 25 ArbeitnehmerInnen ist eine begünstigt behinderte Person einzustellen, ansonsten muss Ausgleichstaxe bezahlt werden finanzieller Anreiz zur Förderung der Eingliederung Schutzrechte Voraussetzung für Begünstigteneigenschaft ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50% und die Fähigkeit, zumindest auf einem geschützten Arbeitsplatz tätig zu sein. Geschlechterdiskrepanzen zeigen sich in den vorliegenden Daten: Bei begünstigt behinderten Menschen und bei Arbeit suchenden Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen überwiegt die Anzahl der Männer (ca. 2/3) deutlich. Umgekehrt ist es bei den Zahlen zu Pflegegeldbzw. AusgleichszahlungsempfängerInnen: ca. 60% Frauen, 30% Männer. Angebotene Berufsintegrationsinstrumente in Salzburg für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen: Integrationsassistenz Clearing Integration in den Arbeitsprozess Integrative Berufsausbildung Verlängerte Lehre Teilqualifikation (Teillehre) Berufsausbildungsassistenz Arbeitsprobung Geschützte Arbeit Arbeitsassistenz
2 Einrichtungen im Bundesland Salzburg zur Integration von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen: 5 Einrichtungen sind ausschließlich für den Bereich junge Menschen tätig (BAZ St. Gilgen, Landesinstitut für Hörbehinderungen, Netzwerk AG, oberrainanderskompetent, Einstieg) und 6 Einrichtungen im Bereich geschützte Arbeit (KOWE, Caritas Dorf St. Anton, Pro Mente, Laube, Lebenshilfe, rwsanderskompetent). Einrichtung Geschützte Werkstätten Salzburg bietet Berufsausbildung und Qualifikationsprojekte und auch geschützte Arbeitsplätze an. Pro Mente bietet Arbeitsassistenz und Integrationsassistenz von Jugendlichen an. Mohi bietet die Dienstleistung und persönliche Assistenz am Arbeitsplatz an. TEIL C FRAUEN MIT BEHINDERUNGEN UND BEEINTRÄCHTIGUNGEN 37 durchgeführte Interviews im Zeitraum Juli bis Oktober 2006 zweiteilig: verschiedene soziometrische Datenerhebungen; Erhebung der (beruflichen) Biografie anhand von Leitfragen Hauptmotiv der Interviewpartnerinnen für die Teilnahme: andere Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen mit diesem Bericht erreichen und auch die "nicht-behinderte" Öffentlichkeit zum Nachdenken anregen. Die Frage nach der Bedeutung von Arbeit war für alle Teilnehmerinnen sehr wichtig. Durch Erwerbstätigkeit Teilnahme am gesellschaftlichen Leben möglich; Erwerbstätigkeit trägt zur Selbstständigkeit bei und steigert den Selbstwert. Aufgrund der Aussagen der Frauen wird klar, dass es einen engen Zusammenhang von Frau-Sein und Behinderungen/Beeinträchtigungen gibt, was in der Literatur mit dem Begriff der "potenzierten Behinderung" beschrieben wird. Den Interviewpartnerinnen ist oft nicht klar, welcher Faktor stärker wirkt, Frau-Sein oder Behindert/beeinträchtigt-Sein. Auch im privaten Bereich ist es für Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen schwieriger einen Partner zu finden. Sexualität und Fortpflanzung von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sind Tabuthemen. Weitere wesentliche Einflussfaktoren, die das Leben von den Frauen prägen, sind das Alter und der migrantische Hintergrund. Rund 40% der befragten Frauen berichten über körperliche und/oder sexuelle Gewalterfahrungen, überwiegend in ihrer Kindheit und Jugend. Die Berufswünsche der Frauen liegen eher in den traditionell weiblichen Berufen
3 Bei der Schulwahl gibt es keine/wenig Wahlmöglichkeit. Häufig ist mit dem Besuch der Schule ein Wohnortwechsel zwingend verbunden. Der Übergang von der Pflichtschule in die Berufsausbildung wird vielfach als belastend empfunden und als schwierig beschrieben. Vor allem die Frauen mit geburtlichen Behinderungen und Beeinträchtigungen berichten über massive Diskriminierungserfahrungen. Frauen mit Behinderungen gehen mit den verschiedenen Formen der Diskriminierung unterschiedlich um. Bei der Berufswahl und der Berufsfindung spielt die Familie, besonders die Eltern sowie auch das soziale Umfeld eine große Rolle. Die finanzielle Situation der Eltern hat einen wesentlichen Einfluss darauf, wie mit Behinderungen und Beeinträchtigungen umgegangen werden kann. Bei Nichtförderung bzw. Hemmung von Seiten des sozialen Umfeldes verläuft das Leben oft schon sehr früh sehr schwierig. Ein weiterer Hemmfaktor ist die jahrelange finanzielle Abhängigkeit. Zum Zeitpunkt der Studie sah die berufliche Situation der Frauen wie folgt aus: Zwei Interviewpartnerinnen sind in der Privatwirtschaft tätig, 8 haben einen Arbeitsplatz in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, eine Interviewpartnerin arbeitet mit einem befristeten Dienstverhältnis in einer NGO mit Zielgruppe Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, 12 sind in Ausbildung, 5 Frauen sind in Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension bzw. im pensionsfähigen Alter, 9 Frauen sind arbeitsuchend oder arbeitslos. Vier von diesen Frauen haben ein universitäres Studium abgeschlossen. Diese befinden sich mit Ausnahme der Ausbildung in allen beschriebenen Beschäftigungsverhältnissen bzw. sind arbeitslos oder arbeitsuchend. Wie beschrieben haben 8 Interviewpartnerinnen einen "geschützten" Arbeitsplatz. Die Zufriedenheit der Frauen in Bezug auf ihren Arbeitsplatz ist vor allem vom Verhalten der Führungskräfte und der ArbeitskollegInnen sowie von der ausgeübten Tätigkeit abhängig. Aber auch ein solcher Arbeitsplatz schützt nicht vor Diskriminierungen wie Beispiele dieser Studie zeigen. Auch die Tätigkeitsbereiche entsprechen oft nicht den Fähigkeiten und Qualifikationen. Viele von den Frauen, welche arbeitslos und/oder arbeitsuchend sind, berichten über die unterschiedlichsten Erfahrungen in verschiedenen Maßnahmen ("Patchwork-Biografie"). Die Beispiele der Studie zeigen, dass es sowohl für Akademikerinnen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen, als auch für chronisch erkrankte Frauen, Frauen, die aufgrund ihrer Behinderungen nicht mehr in dem gewünschten Tempo arbeiten können und auch für Mütter mit Behinderungen schwer ist bzw. es ihnen schwer gemacht wird, einer der Ausbildung angemessenen Tätigkeit nachgehen zu können
4 Eine wichtige Erkenntnis aus dieser Studie ist, dass Behinderungen und Beeinträchtigungen in Kombination mit dem Frau-Sein das Armutsrisiko erhöhen oder bereits in die Armut geführt haben. Viele der Frauen wünschen sich eine bessere Aufklärung, vor allem bei versicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen. Die Informationsbeschaffung geben einige der Frauen als schwierig an. Weiters berichten die interviewten Frauen über ihre Erfahrungen mit öffentlichen Einrichtungen wie dem AMS, Bundessozialamt, Land Salzburg, Sozialversicherungsträger, Erfahrungen mit den Einrichtungen des Behindertenwesens. Jede Einrichtung wird sowohl positiv als auch negativ bewertet. Immer wieder erwähnt wird in dieser Studie, wie wichtig die Arbeitsassistenz für viele der Teilnehmerinnen ist. Die Frauen gehen sehr unterschiedlich mit persönlichen Diskriminierungserfahrungen. Ein wesentlicher Faktor ist für die interviewten Frauen das persönliche Annehmen der Behinderungen und Beeinträchtigungen und der offene Umgang damit. Als wichtig wird auch angegeben, sich taktisches und strategisches Wissen anzueignen, Lobbys zu bilden und gemeinsam gegen Diskriminierungen vorzugehen und sich auch offensiv dagegen zu wehren. 7 der interviewten Frauen haben bereits einen Selbstmordversuch hinter sich. Dies spiegelt auch die schwierige Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen wider. Die Studie greift auch die Frage auf, wie die Lebensumwelten der Frauen im Hinblick auf die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes gestaltet sind, hier bestehen wesentliche Unterschiede zwischen den städtischen und ländlichen Regionen, insbesondere was die Nutzung des öffentlichen Raums, die Mobilität und die Zugänglichkeit des konkreten Arbeitsplatzes betrifft. Für die Frauen ist eine Erweiterung, eine Kostenfreiheit und eine Wahlfreiheit bei den Transportdiensten wichtig. Die geringe Anzahl an öffentlich finanzierten GebärdensprachdolmetscherInnen wird angesprochen. Und es wird gefordert, dass die öffentliche Infrastruktur barrierefrei sein muss. Bei den Interessensvertretungen spielt der Blinden- oder Gehörlosenverband im Leben der Frauen eine wichtige Rolle, auch der "Verein selbstbestimmt-leben" wird genannt. Abschließend ein Denkanstoß der Interviewpartnerinnen für die Arbeitswelt und für die zuständigen PolitikerInnen und AkteurInnen: Die Chance zu erhalten, zu zeigen was frau kann. Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sollen leichter einen "geschützten" Arbeitsplatz bekommen
5 Es ist schwierig mit Behinderungen und Beeinträchtigungen eine Arbeitsplatz zu bekommen, vor allem, weil sich die Firmen freikaufen. Als Mensch/Frau behandelt zu werden und eine Arbeit zu bekommen, die einen glücklich macht. Frau ist dazu verurteilt, zu Hause zu sitzen und nichts zu tun, ganz egal welche Ausbildung man hat. ZUSAMMENFASSUNG TEIL D (ERGEBNISSE DER EXPERTINNEN-INTERVIEWS): Nach wie vor Trennung Gender- und Behinderungsthematik Vorschlag der Quotenlösung. Nach wie vor bestehen massive strukturelle Behinderungen. Für den Großteil der ExpertInnen klar, dass von potenzierter Diskriminierung gesprochen werden muss. Sozialisierung von Burschen und Mädchen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen verläuft unterschiedlich. Besonders schwere Bedingungen für Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen mit einem migrantischen Hintergrund. Gewaltthematik spielt eine wesentliche Rolle. Hilfs- und Unterstützungsstrukturen oftmals nicht zugänglich. Fehlende behinderungsspezifische Kompetenz in Beratungs- und Sozialeinrichtungen. Fehlen von geschlechtshomogenen Räumen. Gesellschaftliche Hierarchisierung zwischen den verschiedenen Behinderungs- und Beeinträchtigungsformen unterschiedliche Lobbys. Besonders schwer am Arbeitsmarkt haben es Menschen mit psychischen und geistigen Behinderungen, weil nur gewisse Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Im AMS gibt es seit 1999 keine Differenzierungen der verschiedenen Behinderungsformen mehr. In der SGKK ist die Datenlage unterschiedlich. In Salzburg sind verschiedene Institutionen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zuständig. Das Land Salzburg ist in Bezug auf den ersten Arbeitsmarkt für die Berufsvorbereitung zuständig. Für kurzfristige und kürzer dauernde arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, die arbeitslos werden, ist das AMS zuständig. Bei den rechtlichen Regelungen, Standards und Kriterien sieht die Lage wie folgt aus: Es gibt für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen das Land Salzburg und das Bundessozialamt (BASB) und jeweils ein Begutachtungsverfahren der jeweiligen Einrichtung. Seitens des AMS gibt es keine expliziten Kriterien dafür, dass und wie Kurs- und MaßnahmenträgerInnen - 5 -
6 Barrierefreiheit zu gewährleisten haben. Es gibt generell keine allgemeingültigen Standards oder Kriterien für die Arbeit der einzelnen Einrichtungen. Weiters gibt es etwa bei psychischen Beeinträchtigungen keine geregelten Rehabilitationsmaßnahmen. Das Behindertenwesen zeichnet sich durch große Komplexität aus. Hier einen Überblick zu erlangen, ist schwierig. Es fehlt im Bundesland Salzburg eine zentrale Stelle, wo alle Informationen eingeholt werden können. Ein weiteres Ergebnis der ExpertInnen-Interviews ist, dass auf Seiten der Behinderungspolitik und dem Behindertenwesen sowie deren VertreterInnen eine teilweise sehr hohe Kompetenz in Behinderungsfragen besteht, jedoch diese wenig bis gar keine Kompetenz in geschlechts- oder frauenspezifischen Fragen vorweisen können. Keine Zuständigkeit in der Behindertenhilfe gibt es für Verhaltensauffälligkeit, auch keine Zuständigkeit des Gesundheitswesens, sondern dafür ist sofern es sich um Kinder und Jugendliche handelt das Bildungswesen zuständig. Im Bundesland Salzburg deutliches regionales Gefälle bei der infrastrukturellen Ausstattung an Hilfs- und Unterstützungsstrukturen sowie bei Maßnahmen festzuhalten. Im Zentralraum Salzburg steht ein relativ dichtes Netz von Einrichtungen und Maßnahmen zur Verfügung, Bezirke wie Lungau, Pinzgau, Pongau zeichnen sich durch infrastrukturelle Unterversorgung mit Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen aus. Das öffentliche Leben ist für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen am Land generell schwieriger. Einerseits können sie sich kaum barrierefrei fortbewegen und andererseits ist es auch häufig nicht möglich, anonym zu leben. Einige ExpertInnen gehen darauf ein, dass sie in der Arbeit mit Frauen mit anderen Problemlagen und Herausforderungen konfrontiert sind, als in jener mit Männern. Hier kommen wiederum die Gewalterfahrungen vieler Frauen zur Sprache. In unterschiedlichen Zusammenhängen haben ExpertInnen immer wieder auf zwei Probleme verwiesen: Problematische Übergangssituationen in Verbindung mit fehlenden Nahtstellen, dies sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen. Weiters wird das Recht auf freie Berufswahl von den ExpertInnen thematisiert. Mädchen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sind hier auch noch aufgrund ihres Geschlechts eingeschränkter als die Burschen. Ein zentraler Ansatzpunkt für verschiedene InterviewpartnerInnen ist, das Selbstbewusstsein und das Selbstwertgefühl von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderungen zu stärken. Als adäquate Form wird hier die "Soziale Gruppenarbeit" genannt
7 Weiters sind die spezifischen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen in der Ausbildung zu berücksichtigen z.b., dass Lehre in Teilzeit möglich wird, dass das Recht auf Integration über die Regelschulen hinausgeht. Die Voraussetzungen für Frauen mit Behinderungen einen Erwerbsarbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt zu finden, ist allgemein nochmals geringer als für betroffene Männer. Die politische Zielrichtung ist seit einigen Jahren vorrangig an der Integration in den ersten Arbeitsmarkt interessiert. Der zweite Arbeitsmarkt ist ein Transitarbeitsmarkt für den ersten Arbeitsmarkt. Am dritten Arbeitsmarkt sind jene Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen tätig, die unter 50% Arbeitsfähigkeit liegen. Als wesentliches Ziel wird von den ExpertInnen genannt, mehr Betriebe für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zu gewinnen
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