Wir und die EU. Lernziele: Material: Arbeitsblatt 1 (3 Seiten): Kosmetik: Mehr Klarheit für Konsumenten

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1 Wir und die EU Lernziele: Die SchülerInnen erhalten anhand der 7. Änderungsrichtlinie einen Einblick in das Kosmetikrecht der EU. Die SchülerInnen erhalten einen Überblick über Aufgaben, Aufbau und Organe der Europäischen Union. Die SchülerInnen erfahren, wie die Aufgaben und Kompetenzen zwischen EU und Österreich verteilt sind. Die SchülerInnen lernen den Weg einer EU-Richtlinie kennen. Material: Arbeitsblatt 1 (3 Seiten): Kosmetik: Mehr Klarheit für Konsumenten Overheadfolie 1 (1 Seite): Vom Rohstoff zum Kosmetikprodukt Arbeitsblatt 2 (2 Seiten): Was ist ein kosmetisches Produkt? Arbeitsblatt 3 (7 Seiten): EU nachgefragt Overheadfolie 2 (3 Seiten): Der Weg zur EU-Richtlinie Arbeitsblatt 4 (1 Seite): Der Weg zur EU-Richtlinie Overheadfolie 3 (1 Seite): Österreich und die EU Arbeitsblatt 5 (2 Seiten): Österreich und die EU LEHRERINFORMATION 1

2 Arbeitsblatt 6 (1 Seite): Ja oder Nein Arbeitsblatt 7 (3 Seiten): Kosmetikrecht in Österreich Overheadfolie 4 (1 Seite): Sicherheit für KonsumentInnen Arbeitsblatt 1 - Kosmetik: Mehr Klarheit für Konsumenten Dieses Arbeitsblatt dient als Einstieg in die Unterrichtseinheit. Anhand der Analyse eines Zeitungsberichts aus der Presse vom setzen sich die SchülerInnen mit den wesentlichen Inhalten der 7. Änderungsrichtlinie sowie mit deren Auswirkungen auf die europäischen und österreichischen KonsumentInnen auseinander. Zusatzinformationen: Die EU-Kosmetikrichtlinien Die EU-Kosmetikrichtlinien existieren seit Sie garantieren, dass KonsumentInnen innerhalb der EU sicher sein können, dass die dort angebotenen kosmetischen Produkte den gleichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechen. Denn alle Mitgliedsstaaten sind verpfl ichtet, die EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Die EU-Kosmetikrichtlinien regeln - Defi nition von kosmetischen Produkten - gesundheitliche Unbedenklichkeit von kosmetischen Mitteln - verbotene Inhaltsstoffe - mit Einschränkung zugelassene Inhaltsstoffe - Herstellung und Sicherheitsbewertung - behördliche Produktkontrolle - Kennzeichnung der Inhaltsstoffe - Kennzeichnung der Produkte LEHRERINFORMATION 2

3 Die Kosmetikrichtlinien bestehen aus - dem juristischen Grundtext: wird in den Rats-Änderungsrichtlinien nach Abstimmung von EU-Rat und EU-Parlament laufend aktualisiert. - den technischen Anhängen: werden von der EU-Kommission an den Stand der Wissenschaft angepasst. Stand vor der 7. Änderungsrichtlinie Kennzeichnung von kosmetischen Produkten: - Angabe von Herstellerfi rmenname und -adresse, Mindestinhalt, Warnhinweise, Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch, Chargennummer - Haltbarkeitsdatum, wenn das Produkt im ungeöffneten Zustand weniger als 30 Monate haltbar ist - Funktion des Produktes bei nicht selbsterklärender Produktpräsentation (Gesichtscreme für trockene Haut, Haarshampoo für fettiges Haar) Sicherheitsbewertung: - Vor Markteinführung Sicherheitsbewertung durch unabhängige ToxikologInnen - Bestätigung von toxikologischer Unbedenklichkeit und Sicherheit Produktunterlagen: - Verpfl ichtung zur Führung von Produktinformationen (Zusammensetzung des Kosmetikprodukts, Ausgangsstoffe, Methode der Herstellung, Sicherheitsbewertung des Produktes inklusive Daten des Gutachters, beobachtete unerwünschte Effekte, gemeldete unerwünschte Nebenwirkungen, Nachweise über die spezielle Wirksamkeit des kosmetischen Produktes (z.b. Anti-Schuppen-Shampoo) Modifikationen nach der 7. Änderungsrichtlinie Mit der 7. Änderungsrichtlinie der EU, die im Februar 2003 beschlossen wurde, ändert sich für den europäischen, und natürlich auch für den österreichischen Konsumenten einiges. Bis September 2004 müssen alle Mitgliedsstaaten die neue EU- Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. LEHRERINFORMATION 3

4 Die drei wesentlichen Neuerungen sind: Duftstoffdeklaration: Kosmetische Produkte verfügen über spezielle, individuelle Duftnoten. Insgesamt gibt es mehr als Duftstoffe für die Komposition eines Parfums werden rund 30 bis 50 dieser Duftstoffe gemischt, teilweise sogar bis zu 200. In der EU müssen alle kosmetischen Inhaltsstoffe auf der Verpackung und dem Produktbehälter nach der International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, kurz INCI aufgelistet sein. Auch Duftstoffe sind in dieser Liste angeführt. Bisher allerdings nur mit dem Sammelbegriff Parfum. Bei 26 der insgesamt mehr als Duftstoffe wurde eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Hervorrufens allergischer Reaktionen bei DuftstoffallergikerInnen festgestellt. Enthält ein kosmetisches Produkt einen oder auch mehrere dieser 26 Duftstoffe so müssen diese ab September 2004 auf Produkt und Verpackung gekennzeichnet werden. Das heißt, AllergikerInnen können in Zukunft Kosmetika gezielter auswählen. Haltbarkeitsdatum: Bisher tragen Kosmetikprodukte ein Mindesthaltbarkeitsdatum, wenn sie im ungeöffneten Zustand 30 Monate oder weniger haltbar sind. Die meisten Kosmetika sind aber weitaus länger haltbar. Deshalb waren Haltbarkeitsangaben auf kosmetischen Produkten selten zu fi nden. Ab März 2005 müssen auch Produkte, die länger als 30 Monate halten, ein Haltbarkeitsdatum tragen. Neben dem Symbol eines geöffneten Tiegels wird die Zeitspanne angegeben wie lange das Produkt nach dem Öffnen verwendet werden kann. Das heißt, in Hinkunft kann eindeutig festgestellt werden, ob ein Sonnenöl aus dem letzten Jahr noch vollen Sonnenschutz bietet oder nicht. Diese Produkte haben kein Haltbarkeitsdatum nach dem Öffnen: - Produkte, die weniger als 30 Monate halten. Diese haben ja bereits ein Ablaufdatum vor dem Öffnen. - Produkte, die nur einmal verwendet werden, wie etwa Produktproben. - Produkte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht verderben können. Das sind etwa Produkte mit einem hohen Alkoholgehalt wie After Shaves. - Spraydosen, die nicht geöffnet werden. LEHRERINFORMATION 4

5 Tierversuchsverbot: Ab dem September 2004 dürfen fertige kosmetische Produkte nicht mehr an Tieren getestet werden. In Österreich ist dies bereits seit 1999 verboten. Zusätzlich dazu gilt allerdings ab dem März 2009 auch ein Tierversuchsverbot für kosmetische Rohstoffe. Nur für drei Bereiche, für die es derzeit noch keine sicheren Alternativen gibt, gelten Ausnahmeregelungen. Dazu zählt z.b. die Toxizität bei wiederholter Verabreichung. Die Frist für das Verbot von Tierversuchen wurde in diesen Bereichen bis März 2013 verlängert. Dieses allgemeine Verbot von Tierversuchen unterscheidet die EU-Kosmetikrichtlinie deutlich vom Chemikalienrecht, dem alle Rohstoffe unabhängig davon, wo diese schlussendlich Verwendung fi nden, unterliegen. Schlussendlich schreibt die 7. Änderungsrichtlinie auch eine weitergehende Produktinformation über die in Produkten verwendeten Inhaltsstoffe vor. Für die Hersteller, die diese Detailinformation bereits seit längerem in der Praxis umsetzen, bedeutet dies keinerlei Umstellung. Overheadfolie 1 - Vom Rohstoff zum Kosmetikprodukt Viele kosmetische Produkte kommen mit Haut und Schleimhaut tagtäglich in Kontakt. Daher unterliegt der Weg eines Kosmetikproduktes von der Auswahl der Rohstoffe bis hin zur Endfertigung strengen Vorschriften. So wird die Sicherheit der KonsumentInnen gewährleistet. Ein Beispiel: Bis zu 12 Jahre kann es dauern, bis eine neue Zahncreme für den Anwendungstest reif ist, bis basierend auf den neuesten Erkenntnissen aus Medizin, Chemie und Toxikologie ein wirksames, haltbares, verträgliches und sicheres Produkt entwickelt wurde. Weitere 2 bis 3 Jahre können für die anschließende klinische Untersuchung eingeplant werden. Schlussendlich müssen noch bis zu 300 Testpersonen das neue Produkt unter Aufsicht von Zahnärzten testen. LEHRERINFORMATION 5

6 Arbeitsblatt 2 - Was ist ein kosmetisches Produkt? Mit Hilfe dieses Arbeitsblattes können die SchülerInnen sich mit der Begriffsdefi nition eines Kosmetikproduktes auseinandersetzen. Arbeitsblatt 3 - EU nachgefragt Methode: Teilen Sie Ihre SchülerInnen in 3 Gruppen ein. Jede Gruppe erhält die Aufgabe, mit Hilfe der Fragen am entsprechenden Arbeitsblatt nähere Informationen zum jeweiligen EU-Organ (in Hausarbeit oder auch im Unterricht) zu recherchieren, die gesammelten Informationen zu ordnen, aufzubereiten (vor allem auch visuell) und schließlich den anderen Schülergruppen zu präsentieren. Dabei soll auch konkret auf die Aufgabe des jeweiligen Gremiums beim Zustandekommen der 7. Änderungsrichtlinie Bezug genommen werden. Ein Tipp: Zusätzlich zur Präsentation sollen sich die SchülerInnen 10 Quizfragen zu ihrem Themenbereich überlegen und diese schriftlich festhalten. Am Ende aller Präsentationen werden diese Quizfragen an die anderen Gruppen gestellt. Aus der Auswertung der Quizergebnisse ergeben sich zwei Gewinnergruppen: Einerseits jene Gruppe, die die meisten Fragen beantworten konnte, andererseits jene Gruppe, deren Fragen am häufi gsten beantwortet werden konnten. Linktipps: Literaturtipps: - Peter Fischer, Heribert Franz Köck und Margit Maria Karollus: Europarecht. Recht der EU/EG, des Europarates und der wichtigsten anderen europäischen Organisationen. Linde Verlag (o.o. 2000), 4. Aufl age - Christoph Thun-Hohenstein, Franz Cede, Gerhard Hafner: Europarecht. Ein systematischer Überblick mit den Auswirkungen des Vertrages von Nizza. Manzsche Verlagsund Universitätsbuchhandlung (Wien 2003), 4. Aufl age LEHRERINFORMATION 6

7 Hinweis: Die Arbeitsblätter und Informationsmaterialien beziehen sich auf die Konstitution der einzelnen Organe der EU ab der nächsten Legislaturperiode (Wahl im Juni 2004 / Osterweiterung) und der darauf folgenden neuen Zusammensetzung der EU-Kommission ab 2005! Sollte eine Recherchetätigkeit aus zeitlichen Gründen nicht möglich sein, so können Sie vorbereiteten Informationsblätter (Seite 4 bis 6) als Basis für die SchülerInnen einsetzen. Ihre Aufgabe liegt darin, die Informationen auf diesen Arbeitsblättern für ihre KollegInnen aufzubereiten, zu visualisieren und schließlich zu präsentieren. Arbeitsblatt 4/Overheadfolie 1 Der Weg zur EU- Richtlinie Ausgehend von den Präsentationen der SchülerInnen zu den einzelnen EU-Organen kann anhand des Foliensatzes der Weg einer EU-Richtlinie nachvollzogen werden. Abschließend versuchen die SchülerInnen zur Festigung der neu erfahrenen Zusammenhänge, den Lückentext auf Arbeitsblatt 3 zu ergänzen. Die richtigen Lösungen: EU-Kommission, Verordnung, Ministerrat, Europäische Parlament, Kommissar, Mitgliedsstaaten, SCCP, Kommissaren, EU-Parlament, BürgerInnen, Rat der Europäischen Union oder Ministerrat, Vermittlungsausschusses, RegierungsvertreterInnen, Ausschuss der Ständige Vertreter Arbeitsblatt 5/Overheadfolie 2 - Österreich und die EU Als Einstieg in die Auseinandersetzung mit der Frage der Umsetzung von EU-Richtlinien und Anwendung von EU- Verordnungen in Österreich, setzen sich die SchülerInnen erst mit dem Prinzip der Gewaltentrennung auseinander. LEHRERINFORMATION 7

8 Die Overheadfolie dient als Überblick darüber, was mit EU- Verordnungen bzw. EU-Richtlinien in Österreich weiter passiert. Arbeitsblatt 6 Ja oder Nein? Dieses Arbeitsblatt dient zur Wissenskontrolle zum Thema Österreich und die EU. Die richtigen Lösungen: 1 nein, 2 nein, 3 ja, 4 - ja, 5 nein, 6 ja, 7 nein, 8 ja, 9 ja, 10 - ja Arbeitsblatt 7 - Kosmetikrecht in Österreich Zum Abschluss der Unterrichtseinheit setzen sich die SchülerInnen noch mit der Frage auseinander, wie Kosmetikrecht in Österreich konkret umgesetzt wird. In Österreich ist die Kosmetikverordnung im Lebensmittelgesetz verankert. An dieser Zuordnung erkennt man die hohe Wertigkeit, die die Sicherheit kosmetischer Produkte einnimmt, sowie die daraus resultierenden strengen rechtlichen Bestimmungen und Kontrollen. Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen rund um kosmetische Produkte liegt bei den Lebensmittelkontrollorganen. Sie sind für die laufende Überprüfung der Produkte verantwortlich und nehmen Einsicht in die Produktunterlagen. Diese verpfl ichtenden Produktinformationen sind der Schlüssel für die Kontrolle von Kosmetikprodukten. Denn sie machen den gesamten Produktionsprozess transparent: von den Inhaltsstoffen über die Zusammensetzung und Herstellung bis hin zu den Nachweisen zur Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit. Auch unerwünschte Effekte sowie diesbezügliche Konsumentenreklamationen müssen die Hersteller in diesen Unterlagen festhalten. Zusätzlich zu dieser Kontrolle von außen haben die Hersteller ein umfassendes System der Selbstkontrolle entwickelt. Diese Selbstkontrolle basiert darauf, dass eine erfolgreiche kosmetische Forschung nur mit begleitender Protokollierung und Selbstüberwachung möglich ist. LEHRERINFORMATION 8

9 Die wichtigsten österreichischen gesetzlichen Regeln für den Kosmetikbereich: - Lebensmittelgesetz / LMG 1975 idgf - Kosmetikverordnung 1999 in der Fassung Kosmetik-Farbstoffverordnung Verordnung über Kontrollmaßnahmen betreffend kosmetischer Mittel Kosmetik-Analysenverordnung 1995 idgf - Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb / UWG 1984 idgf - Kosmetikkennzeichnungsverordnung 1993 idgf - Maß- und Eichgesetz / MEG 1950 idgf - Fertigpackungsverordnung 1993 idgf - Gewerbeordnung / GEWO 1994 idgf - Druckgaspackungslagerungsverordnung / DGPLV Kesselgesetz 1992 idgf - Aerosolpackungsverordnung 1994 Overheadfolie 4 - Sicherheit für KonsumentInnen Diese Overheadfolie gibt einen abschließenden Überblick über das Zustandekommen sowie die Umsetzung von EU-Richtlinien. LEHRERINFORMATION 9

10 Kosmetik: Mehr Klarheit für Konsumenten Was ist in der Hautcreme drin, welche Duftstoffe enthält die Lotion? Die neue EU-Richtlinie für Kosmetika gibt Konsumenten einen noch besseren Durchblick. Ob die neue Creme die Falten wirklich lindert? Und: Verleiht die Lotion der Haut tatsächlich mehr Spannkraft? An und für sich sollte stimmen, was die Werbung verspricht, denn: Alle Kosmetikhersteller sind verpflichtet, sogenannte Produktdossiers bereit zu halten. Diese sind jederzeit von der Behörde kontrollierbar und müssen unter vielem anderem auch Nachweise über die spezielle Wirksamkeit eines kosmetischen Produktes enthalten. Es ist allerdings nicht erforderlich, immer neu nachzuweisen, dass etwa ein Shampoo die Haare reinigt. Geht die Wirkung jedoch über den Grundnutzen hinaus und wird das Shampoo als Anti-Schuppen-Präparat gepriesen, dann müssen sämtliche Unterlagen zu Anwendungstests, Labor- und klinischen Versuchen vorhanden sein. Denn: Auch Kosmetika unterliegen strengen Reglements, in Österreich - und vielen anderen europäischen Ländern - ist die Kosmetikverordnung im Lebensmittelgesetz verankert. Obwohl es seit 1976 eine EU-Kosmetikrichtlinie gibt, war das Kosmetikrecht in der EU lange eher unstrukturiert, um nicht zu sagen ein Tohuwabohu, vermerkt Ing. Gerhard Gribl, Sprecher von Kosmetik transparent, einer Vereinigung mehrerer Kosmetik-Hersteller. Seit der 6. Rats-Änderungsrichtlinie im Jahre 1993 ist allerdings Struktur in die Angelegenheit gekommen. Und mit der 7. Änderungsrichtlinie, die heuer beschlossen wurde, gibt es noch mehr Klarheit für den Konsumenten. Grundlegend galt und gilt: EU-weit müssen alle kosmetischen Inhaltsstoffe auf der Verpackung aufgelistet sein. Die Kennzeichnung erfolgt nach dem einheitlichen System der International Nomenclature of Cosmetic Ingredients (INCI). Bislang waren Duftkompositionen in der INCI mit dem Sammelbegriff Parfum beschrieben. Das wird sich jetzt ändern! Denn das SCCNFP (das wissenschaftliche Beratungskomitee der EU besteht aus unabhängigen Toxikologen, die von der EU auf Grund ihrer medizinischtechnischen Qualifikation nominiert werden) hat in einer aktuellen Bewertung festgestellt, dass 26 der mehr als 2000 bekannten Duftstoffe allergische Reaktionen auslösen können. Ist einer oder sind mehrere dieser 26 Stoffe in einem Produkt enthalten, muss das nach der neuen Richtlinie auf der Packung aufscheinen. Obwohl Duftstoff-Allergien extrem selten sind. Gribl: Auf eine Million verkaufter Packungen kommt lediglich eine Unverträglichkeit. Eine weitere Neuigkeit aus dem Reich der Tiegel und Cremen. Bisher galt: Ein Haltbarkeitsdatum muss nur dann angegeben sein, wenn die Creme, die Lotion weniger als 30 Monate haltbar ist, der Rest war schriftliches Schweigen. Das neue Gesetz: Bei Produkten, die länger als 30 Monate halten, muss vermerkt sein, wann die Tagescreme, die Sonnenlotion, der Lippenstift, die Wimperntusche nach dem Öffnen abläuft. Ein anderes Detail der 7. Änderungsrichtlinie wird vor allem Tierliebhaber freuen: Ab September 2004 dürfen fertige kosmetische Produkte nicht mehr an Tieren getestet werden. In Österreich besteht ein solches Verbot bereits seit 1999, in der Praxis aber gab es bei uns seit rund 20 Jahren keine Tierversuche mit Fertigprodukten mehr. Für kosmetische Rohstoffe tritt ein Tierversuchsverbot mit März 2009 in Kraft. Ausnahmen gibt es bei drei speziellen toxikologischen Eckpunkten. Gribl: Da gibt es noch keine alternativen Methoden für die Sicherheitstests. Stichwort Sicherheit: Jeder neue Rohstoff, der in ein Kosmetikum kommen soll, muss zu allererst überprüft und zugelassen werden. Ist das der Fall, folgen Forschung, Entwicklung, Anwendungstests, Produktion. Letzter Schritt, bevor das neue Produkt auf den Markt kommt: eine Sicherheitsbewertung des Fertigproduktes durch unabhängige Toxikologen, die für ihre Bewertung auch haften. Solche Kontrollen seitens der Behörde gibt es im Lebensmittelrecht in keiner Weise, da sind wird schon nahe an der Pharmazie. Apropos: Wie bei den funktionellen Lebensmitteln sind auch in der Kosmetik-Branche Aussagen über Heilwirkungen verboten. Übrigens: Die ersten, nach der neuen Richtlinie erstellten Kosmetik-Produkte dürften wahrscheinlich im Herbst 2004 erstmals in den Regalen auftauchen. Zeitungsartikel aus der Presse vom A R B E I T S B L A T T 1 1

11 Versuche die nachfolgenden Fragen zu beantworten. Kosmetika, deren Entwicklung und Produktion, unterliegen strengen Auflagen und Reglementierungen. Welche wesentlichen Vorgaben hatten die Kosmetikhersteller und -handel bereits vor Beschluss der 7. Änderungsrichtlinie zu beachten? Welche sind die wichtigsten Neuerungen der 7. Änderungsrichtlinie? Welche konkreten Auswirkungen haben diese Neuerungen auf die österreichischen Kosmetikhersteller und den Handel? Was muss sich im Vergleich zu deren bisherigem Agieren ändern? A R B E I T S B L A T T 1 2

12 Bringen die Auswirkungen der 7. Änderungsrichtlinie Vorteile für dich als KonsumentIn? Wenn ja welche? Versuche den Weg, den ein neues Kosmetikprodukt von seiner Entwicklung bis hin zu seiner tatsächlichen Markteinführung zurückzulegen hat, graphisch darzustellen! A R B E I T S B L A T T 1 3

13 Was ist ein kosmetisches Produkt? Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den verschiedenen Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen, intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern und/oder den Körpergeruch zu beeinflussen und/oder um sie zu schützen oder in gutem Zustand zu halten. Zitiert aus der EU-Kosmetikrichtlinie Welche Aufgaben machen laut Definition der EU-Kosmetikrichtlinie ein kosmetisches Produkt aus? Im 5 des österreichischen Lebensmittelgesetzes, das die Kosmetikverordnung enthält, werden kosmetische Mittel als Stoffe definiert, die zur Reinigung, Pflege oder Vermittlung bestimmter Geruchseindrücke des Menschen, zur Beeinflussung des menschlichen Äußeren, zum Schutz der Haut oder zur Reinigung, Pflege oder Verbesserung des Gebrauches von Prothesen bestimmt sind. Finden sich alle Aufgaben, die im Lebensmittelgesetz definiert sind, auch in der EU-Kosmetikrichtlinie? A R B E I T S B L A T T 2 1

14 Welche spezielle Ergänzung beinhaltet die EU-Kosmetikrichtlinie? Versuche abschließend den verschiedenen Aufgaben von kosmetischen Produkten jeweils zumindest eine kosmetische Produktgruppe bzw. ein kosmetisches Produkt zuzuordnen! Aufgaben Produkt Reinigen Parfümieren Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes Beeinflussung von Körpergerüchen Schutzfunktion Beibehaltung eines guten Zustandes A R B E I T S B L A T T 2 2

15 EU-Kommission Recherchiere im Internet und versuche, die nachfolgenden Fragen zu beantworten. 1. Nenne die drei wichtigsten Aufgaben der EU Kommission! 2. Welche Aufgaben hat der Kommissionspräsident? 3. Wer ernennt den Kommissionspräsidenten? 4. Wie heißt der derzeitige Kommissionspräsident? 5. Aus wie vielen Kommissaren setzt sich die europäische Kommission zusammen? 6. Von wem werden die EU-Kommissare vorgeschlagen, von wem werden sie ernannt? 7. Wer ist verantwortlich für die Aufteilung der einzelnen Tätigkeitsfelder der Kommissare? 8. Für wie lange werden die Kommissare der EU-Kommission bestellt? Wann werden sie bestellt? 9. Wie setzen sich unabhängige Beraterkomitees zusammen und was ist deren Aufgabe? A R B E I T S B L A T T 3 1

16 EU-Parlament Recherchiere im Internet und versuche, die nachfolgenden Fragen zu beantworten. 1. Was sind die drei Hauptaufgaben des EU-Parlaments? 2. Wie oft wird ein neues EU-Parlament gewählt? Wann war die letzte Wahl? 3. Wie viele Abgeordnete sitzen im EU-Parlament? 4. Wie steht es mit der Sitzordnung der Abgeordneten des EU-Parlaments? Sind die Abgeordneten nach nationalen Delegationen oder nach parteipolitischer Zugehörigkeit im Plenum angeordnet? 5. An welchem Arbeitsort finden einmal im Monat die Plenarsitzungen statt, wo befinden sich weitere Arbeitsorte? 6. Welche Aufgaben haben die ständigen Ausschüsse des EU-Parlaments? 7. Welche Aufgaben hat der Präsident des EU-Parlaments? 8. Wie heißt der derzeitige Präsident des EU-Parlaments? A R B E I T S B L A T T 3 2

17 Rat der EU Recherchiere im Internet und versuche, die nachfolgenden Fragen zu beantworten. 1. Was ist die Hauptaufgabe des Rates der EU? 2. Wem obliegt die Leitung des Rates der EU? 3. Wie lange dauert eine Periode der Ratspräsidentschaft? 4. Welches Land übt die derzeitige Ratspräsidentschaft aus? 5. Was versteht man unter dem COREPER (Commitee des Representantes Permanentes)? 6. Wann spricht man bei Beschlüssen von einer qualifizierten Mehrheit? 7. Was versteht man unter einer EU-Richtlinie? 8. Was versteht man unter einer EU-Verordnung? A R B E I T S B L A T T 3 3

18 EU-Kommission Aufgaben der EU-Kommission Die EU-Kommission besteht aus 24 Generaldirektionen und 15 Ämtern, die für bestimmte Politikbereiche zuständig sind. Die Hauptaufgaben der EU-Kommission sind: Unterbreitung von Gesetzesinitiativen Jeder Entscheidung von Rechtsvorschriften in der EU muss ein Vorschlag der EU-Kommission vorausgehen. Die EU-Kommission gilt daher auch als Motor bei der europäischen Gesetzgebung. Überwachung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts Die EU-Kommission überwacht, ob das EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt wird und kann bei Verstößen den Europäischen Gerichtshof anrufen. Die EU-Kommission setzt schließlich Sanktionen fest. Verwaltung des europäischen Haushalts Unter dem europäischen Haushalt versteht man die Summe der EU-Einnahmen und Ausgaben (z.b. Zölle, Abgaben der EU Mitgliedsstaaten etc.). Aufgabe der EU-Kommission ist es, diese Gelder entsprechend den Vorgaben des Rates der EU und des EU-Parlaments zu verwalten. Bei der Verwaltung des europäischen Haushalts wird die EU-Kommission streng vom Europäischen Rechnungshof überwacht. Zusammensetzung der EU-Kommission Es gibt einen EU-Kommissionspräsidenten, der von den Regierungen der Mitgliedsstaaten mit Zustimmung durch das EU-Parlament bestimmt wird. Der Präsident ist zusammen mit den Regierungen zuständig für die Auswahl der Kommissare. Die EU-Kommission wird für 5 Jahre vom EU-Rat - nach Zustimmung durch das EU-Parlament - ernannt. Die EU-Kommission setzt sich aus 25 Kommissaren zusammen. Diese handeln nicht für ihr Herkunftsland, sondern setzen sich in voller Unabhängigkeit für das Gemeinschaftsinteresse ein. Der Kommissionspräsident bestimmt die Ressortverteilung der einzelnen Kommissare. Sitz und Arbeitsorte der EU-Kommission Der Sitz der EU-Kommission ist Brüssel. Zusätzlich dazu gibt es Büros in Luxemburg und Vertretungen in allen Mitgliedsstaaten. A R B E I T S B L A T T 3 4

19 Unabhängige Beraterkomitees der EU-Kommission Unterstützt wird die EU-Kommission, deren Funktion eine politische ist, bei ihrer Arbeit von unabhängigen Beraterkomitees. Die Beraterkomitees werden von der EU- Kommission damit beauftragt, wissenschaftliche Untersuchungen zu einem bestimmten Thema durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen als inhaltliche Grundlage für EU-Verordnungen und EU-Richtlinien. Die Berater sind keine Politiker, sondern unabhängige Wissenschaftler, die nach strengen Kriterien nominiert werden. sorgen für die laufende technische Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. haften persönlich für ihre Bewertungen. Der SCCNFP ist das unabhängige Beraterkomitee, das für europäische Kosmetikfragen zuständig ist. SCCNFP steht als Abkürzung für Scientific Committee on Cosmetics and Non Food Products. Der SCCNFP setzt sich aus unabhängigen ToxikologInnen zusammen, die aufgrund ihrer medizinisch-technischen Qualifikation von der EU- Kommission für das Beratungskomitee nominiert werden. Die Aufgabe des SCCNFP ist das Liefern des für die laufende technische Anpassung der EU-Kosmetikrichtlinien notwendigen wissenschaftlichen Inputs. Ausgangspunkt für einen Vorschlag des SCCNFP an die EU-Kommission können neben der laufenden Anpassung an den aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung auch aktuelle Studien, negative Medienberichte oder Konsumentenanfragen sein. Ohne die Arbeit der BeraterInnen des SCCNFP wäre die 7. Änderungsrichtlinie nicht möglich gewesen. Im März 2004 wurde eine Neuorganisation des Beratungskomitees beschlossen. Künftig heißt es SCCP, Scientific Comitee on Consumer Products. Damit wird der Aufgabenbereich deutlich ausgedehnt. Die Aufgaben selbst bleiben aber gleich. Auch weiterhin bewerten die Toxikologen des SCCP Inhaltsstoffe in Hinblick darauf, ob sie für die Konsumenten sicher sind. A R B E I T S B L A T T 3 5

20 Aufgaben des EU-Parlaments EU-Parlament Mitentscheidung über europäische Gesetzesentwürfe Jeder von der Kommission vorgeschlagene Gesetzesentwurf muss sowohl vom EU-Parlament, als auch vom Rat der EU ratifiziert (bestätigt) werden. Demokratische Kontrolle über sämtliche Organe der EU Das EU-Parlament kann Misstrauensanträge gegen die einzelnen Institutionen (z.b. gegen die EU-Kommission) einleiten. Planung des europäischen Haushalts Das EU-Parlament berät zusammen mit dem Rat der EU über die Verwendung der europäischen Gelder, die dann von der EU-Kommission verwaltet werden. Das EU-Parlament ist die einzige Institution der EU, die öffentlich tagt und berät. Entschließungen, Stellungnahmen und Debatten des EU-Parlaments werden im Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Zusammensetzung des EU-Parlaments Das EU-Parlament besteht aus 732 Abgeordneten aus 25 EU-Mitgliedsstaaten, gewählt wird alle 5 Jahre. Im Plenum sitzen die Abgeordneten nicht nach nationalen Delegationen, sondern nach ihrer parteipolitischen Zuordnung in Fraktionen getrennt. Das Präsidium ist das administrative Leitungsorgan des Hauses und zuständig für den Haushalt des Parlaments sowie für Personal- und Organisationsfragen. Die PräsidentIn des EU-Parlaments wird von den Abgeordneten alle 2,5 Jahre gewählt. Ihre/Seine Aufgaben sind die Leitung aller Tätigkeiten des EU-Parlaments und seiner Gremien, die Leitung der Sitzungen des Plenums und des Präsidiums sowie die Vertretung des EU-Parlaments nach außen. Sitz und Arbeitsorte des EU-Parlaments Die Plenarsitzungen des EU-Parlaments finden einmal im Monat in Straßburg statt. Weitere Arbeitsorte sind Brüssel und Luxemburg. Die ständigen Ausschüsse des EU-Parlaments bereiten die Arbeiten des EU-Parlaments vor (Plenarsitzungen) können sich während ihrer fünfjährigen Amtszeit ein großes Fachwissen aneignen und somit die Arbeit der einzelnen Institutionen der EU beobachten und kontrollieren der jeweilige Fachausschuss (es gibt insgesamt 17), der von einer Gruppe von Abgeordneten des EU-Parlaments gebildet wird, bereitet die fachliche Diskussion im Plenum zu den einzelnen Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission so vor, dass darüber im gesamten Plenum abgestimmt werden kann. A R B E I T S B L A T T 3 6

21 Rat der EU (Ministerrat) Der Rat der EU ist das wichtigste europäische Entscheidungsorgan. Dort kommen - jeweils fachspezifisch - die Vertreter der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammen und vertreten ihre nationalen Interessen. Aufgaben des Rats der EU Der Rat der EU gilt als zentrales Beschlussorgan von europäischen Rechtsvorschriften (Richtlinien, Verordnungen). Der Rat der EU beschließt auf Vorschlag der Kommission und unter Beteiligung des EU-Parlaments die europäischen Rechtsvorschriften. Die Tagungen finden als allgemeiner Rat der Außenminister oder als Fachministerrat statt. Zusammensetzung des Rates der EU Der Rat der EU setzt sich aus je einem Vertreter (Minister) pro Mitgliedsstaat zusammen (25 Mitgliedstaaten). Der Ratsvorsitz (auch: Ratspräsidentschaft) wird abwechselnd für sechs Monate von einem Mitgliedstaat wahrgenommen. Stimmen im Rat der EU Seit dem Maastrichter und Amsterdamer Vertrag hat sich die qualifizierte Mehrheit als Entscheidungsmodus durchgesetzt. In den Fällen, wo eine qualifizierte Mehrheit notwendig ist, hat jeder Mitgliedsstaat (1 Minister) ein bestimmtes Stimmengewicht (Österreich hat 10 Stimmen). Bei 321 Gesamtstimmen des Rates der EU müssen bei Entscheidungen mindestens 232 dafür sein (72,27% der Stimmen). Eine Mehrheit der 25 Mitglieder muss dafür sein (mindestens 13 der 25 Minister des Rates). 62% der Bevölkerung müssen durch die für ein Gesetz stimmenden Ratsmitglieder abgedeckt sein. Sitz und Arbeitsorte des Rates der EU Arbeitsorte sind Brüssel und Luxemburg. A R B E I T S B L A T T 3 7

22 COREPER (Commitee des Representantes Permanentes) (auch Ausschuss der ständigen Vertreter - AStV genannt) COREPER bereitet die Arbeiten des Rates der EU vor. COREPER besteht aus Vertretern, die aus den einzelnen Mitgliedsstaaten gesendet werden und die Arbeit der Minister des Rates unterstützen. Tagungen finden einmal wöchentlich statt. Erklärungen zu Entscheidungen des Rates der EU: Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erlassen EU-Parlament und EU-Rat oder Rat und Kommission gemeinsam Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen oder geben Empfehlungen und Stellungnahmen ab. EU-Richtlinie Die EU-Richtlinie ist für jeden Mitgliedsstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den Mitgliedern die Wahl der Form und Mittel. Das heißt, dass eine EU-Richtlinie in das nationale Recht umgesetzt werden muss. Wie, das bleibt den EU-Staaten überlassen. So ist beispielsweise nicht vorgeschrieben, dass das Kosmetikrecht - wie in Österreich - im Lebensmittelgesetz verankert ist. EU-Verordnung Die EU-Verordnung ist in all ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Entscheidung Die Entscheidung ist in all ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnet. Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich. A R B E I T S B L A T T 3 8

23 Der Weg zur 7. Änderungsrichtlinie Zu Beginn der 7. Änderungsrichtlinie stand wie bei jedem europäischen Gesetzgebungsverfahren ein Vorschlag der... Ohne einen Vorschlag kommt es zu keiner europäischen Gesetzgebung (Richtlinie oder......). Der Rat der EU (...) und das... können ihre Gesetzgebungsbefugnisse nur auf Initiative der EU-Kommission ausüben. Der EU-Kommission gehört je ein... eines jeden Mitgliedsstaates an. Die EU-Kommission arbeitet allerdings unabhängig von den Regierungen der und wird bei der Ausübung ihrer Aufgaben von rund Bediensteten in 36 Generaldirektionen und Diensten unterstützt. Der Kommissionsvorschlag wurde in Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Beraterkomitee... ausgearbeitet und von den jeweils zuständigen... der EU-Kommission präsentiert. Diese hat den Kommissionsvorschlag als Kollegium verabschiedet, und die Änderungsrichtlinie ist zur Begutachtung weiter zum... gewandert. Als einziges direkt von den... gewähltes EU-Organ übt das EU- Parlament die demokratische Kontrolle über die anderen Institutionen aus. Das EU- A R B E I T S B L A T T 4 1

24 Parlament hat zum Kommissionsvorschlag der 7. Änderungsrichtlinie positiv Stellung bezogen. Die endgültige Entscheidung über eine Rechtsvorschrift der Gemeinschaft trifft der..., auch bekannt als Ministerrat. Unter Einbeziehung der Stellungnahme des... hat er die 7. Änderungsrichtlinie gemeinsam mit dem EU-Parlament erlassen. Im Rat der EU sitzen die... aller Mitgliedstaaten. Nachdem an den einzelnen Ratssitzungen nur jene Minister teilnehmen, in deren Geschäftsbereich die anstehenden Fragen fallen, ändert sich die personelle Zusammensetzung des Ministerrats je nach Thema. Vorbereitet werden die Beratungen des Ministerrates vom... (COREPER). A R B E I T S B L A T T 4 2

25 Österreich im Überblick Einer der wesentlichen Grundpfeiler der österreichischen Verfassung ist die Gewaltentrennung: Das heißt, dass Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Gerichtsbarkeit (Judikative) nicht in einer Hand liegen, sondern klar getrennt sind. Versuche die nachfolgenden Organe sowohl dem richtigen (Gewalten-)Bereich als auch der richtigen Ebene (Bund, Land, Bezirk, Gemeinde) zuzuordnen. Oberlandesgericht, Landeshauptmann, Nationalrat, Landesregierung, Landtag, Bundesrat, Landesgericht, Bundesregierung, Bundeskanzler, Bundesminister, Oberster Gerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Legislative Exekutive Judikative Bund Land A R B E I T S B L A T T 5 1

26 Ja oder Nein? 1. Die österreichische Legislative ist für die Umsetzung europäischer Verordnungen zuständig. 2. Die Wahl der Mittel bei der Umsetzung einer EU-Verordnung ist der österreichischen Exekutive überlassen. 3. Das EU-Mitglied Österreich haftet dafür, dass eine EU- Richtlinie umgesetzt wird. 4. Die Legislative ist für die österreichische Gesetzgebung zuständig. 5. Der österreichische Nationalrat stimmt über europäische Verordnungen ab. 6. Die österreichische Verwaltung wendet europäische Verordnungen an. 7. Die Legislative in Österreich entscheidet über das Strafmaß bei einem Verstoß gegen EU-Recht. 8. Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung des EU-Rechts. Bei Verstößen gibt es Sanktionen. 9. Die Wahl der Mittel bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie ist der österreichischen Exekutive überlassen. 10. Der österreichische Nationalrat stimmt über die österreichischen Gesetze ab. Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein A R B E I T S B L A T T 6 1

27 Kosmetik - staatlich geprüft Die heutige Angebotsvielfalt an kosmetischen Produkten ist zum einen das Ergebnis von steigenden Konsumentenansprüchen und dem Bedürfnis nach individuell abgestimmter Pflege. Zum anderen ist sie das Ergebnis intensiver Forschung und des belebenden Wettbewerbs der Kosmetikfirmen untereinander. In diese Arbeit fließen die neuesten Erkenntnisse aus Medizin, Chemie und Toxikologie ein, denn die Produkte müssen nicht nur wirksam, haltbar und verträglich sein, sondern auch sicher. Kosmetikrecht Strenge Gesetze kontrollieren den gesamten Produktionsprozess von der Auswahl der Rohstoffe bis zum fertigen Produkt. In Österreich ist die Kosmetikverordnung im Lebensmittelgesetz verankert. Die nationalen Bestimmungen sind eng an die EU-Kosmetikrichtlinie angelehnt und natürlich EU-konform. Die Konsumenten können somit innerhalb der EU sicher sein, dass ihre Kosmetikprodukte den gleichen Qualitätsanforderungen unterliegen, dass die Produkte nach gleichen Regeln hergestellt werden, erläuterte Ing. Gerhard Gribl, Sprecher von Kosmetik transparent. Die EU-Richtlinie regelt die Kennzeichnung von kosmetischen Produkten, ihre Inhaltsstoffe, die Sicherheitsbewertung durch unabhängige Toxikologen, sowie Produktinformationen und Nachweise über die spezielle Wirksamkeit des kosmetischen Produktes, die der Hersteller erbringen muss. Im Frühjahr 2003 beschlossen der EU-Rat und EU-Parlament die 7. Änderungsrichtlinie, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht verwandelt werden muss. In Österreich obliegt die Überprüfung der Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen den Lebensmittelkontrollorganen. Daneben haben die Hersteller ein umfassendes System der Selbstkontrolle entwickelt, das genaue Überwachung, Protokollierung und Dokumentation der Produkte umfasst. Patrica Brooks Zitiert nach: Parfümerie & Drogerie, Oktober 2003 A R B E I T S B L A T T 7 1

28 Lebensmittelrecht: Im Interesse des Gesundheits- und Konsumentenschutzes regelt das Lebensmittelgesetz 1975 den Verkehr mit Lebensmitteln, Zusatzstoffen (zum Beispiel Aromastoffen), kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen (zum Beispiel Geschirr, Spielzeug). Im Lebensmittelrecht finden sich Bestimmungen über Zulassungsvorbehalte, die Hygiene und das von der Codexkommission (Beratungsorgan des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz) vorzubereitende Österreichische Lebensmittelbuch (= ÖLMB = Codex Alimentarius Austriacus). Das Gesundheitsministerium und die Landeshauptleute können sich zur Vollziehung des Lebensmittelrechts spezieller Aufsichtsorgane und der Unterstützung durch sachverständige Lebensmitteluntersuchungsanstalten bedienen. Grobe Verstöße gegen das Lebensmittelrecht sind gerichtlich strafbar. Zitiert nach: Lies die obige Definition genau durch und versuche die nachfolgenden Fragen zu beantworten! 1. Was wird durch das Lebensmittelgesetz geregelt? Wer ist für die Vollziehung des Lebensmittelrechts verantwortlich? A R B E I T S B L A T T 7 2

29 3. Was denkst du: Warum fallen Kosmetikprodukte unter das Lebensmittelgesetz? Versuch abschließend, mit Hilfe einer einfachen Graphik den Weg der 7. Änderungsrichtlinie von deren Entstehung in der EU bis hin zu deren Umsetzung in Österreich zu skizzieren! A R B E I T S B L A T T 7 3

30 Vom Rohstoff zum Kosmetikprodukt Chemikalienrecht Rohstoffe Kontrolle Prüfung Kontrolle Kontrolle Kosmetikrecht Kontrolle Kontrolle Kontrolle der Rohstoffe für kosmetische Produkte zugelassen Forschung und Entwicklung Anwendungstests Produktion kosmetisches Produkt abgelehnt (verboten) Sicherheitsbewertung OVERHEADFOLIE 1 1

31 OVERHEADFOLIE 2 1

32 OVERHEADFOLIE 2 2

33 OVERHEADFOLIE 2 3

34 Österreich und die EU WIR UND DIE EU Unterstufe OVERHEADFOLIE 2 4

35 Österreich im Überblick Legislative Exekutive Judikative Bund Nationalrat Bundesrat Bundesregierung Bundeskanzler Bundesminister Oberster Gerichtshof Verfassungsgerichtshof Verwaltungsgerichtshof Oberlandesgerichte Land Landtage Landesregierungen Landeshauptmänner Landesgerichte OVERHEADFOLIE 3 1

36 Sicherheit für Konsumenten Europäische Union Österreich EU-Kosmetikrichtlinien rechtl. Grundtext techn. Anhänge nationale Umsetzung Kosmetikverordnungen (gemäß Lebensmittelgesetz) EU-Parlament + EU Rat EU-Kommission Anpassungsrichtlinien Lebensmittelkontrollorgane Expertengruppe SCCP Änderungsrichtlinien Kosmetisches Produkt nationale Räpresentanten Kosmetik- Kennzeichnungsverordnung (Gemäß UWG) OVERHEADFOLIE 4 1

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