Arbeitshilfe zu den Themen. 1. Lenkzeiten, Lenkpausen, Ruhezeiten, Ruhepause Allgemeines
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- Oldwig Meissner
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1 Arbeitshilfe zu den Themen 1. en, n, Ruhezeiten, Ruhepause 1.1. Allgemeines Die Bestimmungen über en, n, Ruhezeiten, und die Einsatzzeit sind von zentraler Bedeutung und beeinflussen weitestgehend den Ablauf des Arbeitstages eines Lenkers. In den folgenden Grafiken sind aus Gründen der Übersichtlichkeit die Ruhepausen/Ruhe-pausenteile (überwiegend) nicht eingearbeitet, da diese in der Praxis häufig mit Lenkpau-sen/nteilen zusammenfallen en Als en zählen alle Zeiten des reinen Dienstes am Steuer, insbesondere auch verkehrsbedingte Standzeiten an Ampeln, Kreuzungen oder im Stau. 1 / 17
2 Tageslenkzeit Tageslenkzeit ist die zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. 4 ½h 45 Min 4 ½h Zweimal wöchentlich darf die Tageslenkzeit auf 10 Stunden ausgedehnt werden. 2 / 17
3 4 ½h 45 Min 4 ½h 45 Min 3 / 17
4 pro Woche Innerhalb einer Woche darf die gesamte 56 Stunden nicht überschreiten. In der Dopp elwoche (= zwei aufeinander folgende Wochen) darf die Gesamtlenkzeit höchstens 90 Stunden betragen. Als Woche gilt die Kalenderwoche von Montag 0.00 Uhr bis Sonntag Uhr. Beispiele: 1. Woche 2.Woche 45 Stunden 45 Stunden oder 40 Stunden 50 Stunden oder max. 56 Stunden 34 Stunden 1.3. n 4 / 17
5 Allgemeines n sind gesetzlich angeordnete Unterbrechungen der und dienen einerseits der Erholung des Lenkers sowie andererseits der Erhaltung der Verkehrssicherheit. Der Lenker darf während der n keine anderen Arbeiten verrichten (z.b. Be- und Entladetätigkeiten oder sonstige Arbeiten). n/nteile können mit einer Ruhepause/Ruhepausenteilen zusammen-fallen Dauer der Nach einer von jeweils 4,5 Stunden hat der Lenker eine von 45 Minuten einzulegen, sofern er keine Ruhezeit nimmt. 5 / 17
6 4 ½h 45 Min 4 ½h Die nach jeweils 4,5 Stunden kann zweimal geteilt werden. Der erste Teil muss mindestens 15 Minuten, der zweite Teil mindestens 30 Minuten betragen. Kürzere Pausen als 15 Minuten gelten nicht als n. Bei Beginn des letzten Teiles der darf aber die von 4,5 Stunden noch nicht überschritten sein. Beispiel: 6 / 17
7 15 Min. 3 ½h 30 Min. 4 ½h bei Verlängerung der Tageslenkzeit Macht der Lenker von der Möglichkeit der Verlängerung der Tageslenkzeit (zweimal wöchentlich maximal 10 Stunden) Gebrauch, muss er nicht nur nach 4 ½ Stunden eine 7 / 17
8 von 45 Minuten, sondern nach spätestens 9 Stunden Gesamtlenkzeit eine weitere von 45 Minuten einlegen, die ebenfalls in entsprechende Teilabschnitte unterteilt werden kann. Beispiel: p p p p 8 / 17
9 1 ½h 15 Min. 3h 30 Min. 2h 15 Min. 2 ½h 30 Min Berechnungszeitraum für die Sobald die von mindestens 45 Minuten abgehalten ist, beginnt nach Aufnahme 9 / 17
10 einer neuen Lenktätigkeit ein neuer Berechnungszeitraum von 4,5 Stunden zu laufen. Nach Abhaltung der gesamten ist es daher nicht möglich, ein allfälliges guthaben (bis zum Erreichen der 4,5 Stundengrenze) noch durch Lenktätigkeit zu verbrauchen, bevor ein neuer Berechnungszeitraum für die von 4,5 Stunden beginnt. Beispiel: 3h 45 Min. Neuer Berechnungszeitraum 10 / 17
11 im regionalen Kraftfahrlinienverkehr bis 50 km Linienstrecke Im Kraftfahrlinienverkehr mit einer Linienstrecke von nicht mehr als 50 Kilometer hat der Lenker nach einer von höchstens 4 Stunden eine von mindestens 30 Minuten einzulegen. Beispiel: 4h 30 Min. 4 h 11 / 17
12 Die von 30 Minuten kann durch nteile von 2 x 20 Minuten oder 3 x 15 Minuten ersetzt werden darf. Kürzere Pausen als 15 Minuten gelten nicht als n. Bei Beginn des letzten Teiles der darf aber die von 4 Stunden noch nicht überschritten sein. Beispiel: 20 Min. 2h 20 Min. 12 / 17
13 4h oder 13 / 17
14 1,5 h 15 Min. 1,5 h 15 Min. 1 h 15 Min. 4 h Die kann auch durch mehrere n von mindestens je 8 Minuten ersetzt werden, wenn die Gesamtdauer der n mindestens 1/6 der Tageslenkzeit beträgt. Kürzere Pausen als 8 Minuten gelten nicht als n. Beispiel: 14 / 17
15 p p p p p p 15 / 17
16 30Min. 10Min. 10Min. 10Min. 10Min. 10Min. 16 / 17
17 10Min. 30Min. Pausenzeiten von weniger als 20 Minuten zählen als Arbeitszeit 17 / 17
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