Aktuelle Entwicklungen. im Strahlenschutz. Wie gehen wir damit um? Dr. Bernd Lorenz. B. Lorenz. vorgetragen von
|
|
- Gundi Geiger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelle Entwicklungen im Strahlenschutz Wie gehen wir damit um? vorgetragen von B. Lorenz Dr. Bernd Lorenz Richtlinie 96/29 Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen 1
2 Wegweiser durch den Vortrag 1. Ein persönlicher Rückblick 2. Der Einfluss der ICRP auf die BSS: das Paradigma 1. ICRP 103: Continuity and Stability 2. Rechtfertigung, Grenzwerte, Optimierung 3. Von der ICRP zu den BSS 4. Der neue Umweltschutz im Strahlenschutz 5. Tauglichkeit des Systems: niedrige Dosis 6. Dosisrichtwerte und Optimierung 7. Neue Begriffe 8. Von BSS Draft 1.0 zu Draft Freigrenzen und Freigabe 10.Fazit 2
3 1977 Die ICRP veröffentlicht Publication 26 mit drei Grundprinzipien: Rechtfertigung, Optimierung, Grenzwertsetzung. Zu dieser Zeit begann mein Berufsweg im Strahlenschutz. Optimierung war ein großes Thema, quantitative Kosten-Nutzen- Analysen waren in. Alpha-Wert: Mark um 1Mann-Sv zu verhindern Heute gibt es einen klaren Trend zu qualitativen Methoden. Viele heutige Maßnahmen würden mit dem alten Alpha-Wert nicht zu rechtfertigen sein. 3
4 1988 In diesem Jahr arbeitete ich einige Monate für die IAEA. Kennenlernen der Basic Safety Standards for Radiation Protection, Safety Series No.9 Nur wenige Experten entwickelten die BSS. Aber, die wesentlichen Dinge im Strahlenschutz wurden beschrieben. Den guten Strahlenschutz gab es damals wie heute. Es ist kein Zufall, dass die Dosen für die Beschäftigten und die Personen aus der Bevölkerung heute bemerkenswert niedrig sind. 4
5 2009 Heute bin ich immer noch mit Strahlenschutz befasst, zunehmend international für FORATOM/ENISS. ENISS, die European Nuclear Installations Safety Standards Initiative, eine Organisation der Europäischen KKW-Betreiber, ist Beobachter in mehreren Safety Standards Committees der IAEA. Die Betreiber möchten ihre Erfahrungen einbringen und die Sicherheit bewahren und ggf.erhöhen (nicht aber die Bürokratie und unvernünftige Einschränkungen). Deshalb diskutieren wir intensiv die neuen Sicherheitsstandards. 5
6 Betreiber Stakeholder Wichtige Player Player im Strahlenschutz 6
7 das Paradigma BSS Richtlinie 96/29 EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen Nationale Gesetze 7
8 Was unterscheidet die ICRP 103 von den IAEA-BSS? ICRP 103 = Sicherheitsphilosophie. BSS = Grundlage für rechtsverbindliche Anwendung. Zu beachten: Safety Fundamentals SF-1 und andere IAEA Safety Requirements. Themen wie Genehmigung, Registrierung als Umsetzungswerkzeug für die BSS von zentraler Bedeutung, für die ICRP weniger. Die BSS sollten also nicht die ICRP einfach kopieren. Um zu bewerten, was bei den BSS neu werden und uns als Betreiber betreffen könnte, muss man zunächst die ICRP 103 analysieren. 8
9 Die guten Nachrichten Kontinuität und Stabilität, was Verbesserungen nicht ausschließt. ICRP bestätigt das bisherige Konzept. Ein Gesetz, das auf der alten ICRP 60 beruht, muss nicht geändert werden. Überschaubare Darstellung 3 x Expositionen: berufliche, medizinische, Bevölkerung 3 x Expositionssituationen: geplante, Notfälle, bestehende 3 x Personen: Arbeiter, Patienten, Bevölkerung Übergang von Prozessen zu Situationen keine so gute Idee Neu: ausdrückliches Eingehen auf den Umweltschutz. Allerdings bleibt konkreter Rat aus. 9
10 Kontinuität und Stabilität: einige Details Einschätzung der Risikofaktoren (wie UNSCEAR) Strahlungsrisiko wird geringer (um über 20%), aber das hat keine Konsequenzen. Energiedosis, Äquivalentdosis, effektive Dosis: wie bisher. Strahlungswichtungsfaktor, Gewebewichtungsfaktor: fine tuning Mittelung über Alter und Geschlechter. DDREF bleibt 2. An einigen, aber nur wenigen Stellen hat man vielleicht etwas verschlimmbessert oder folgte zu sehr dem Zeitgeist. 10
11 Rechtfertigung: es bleibt wie zuvor Eine Strahlungsanwendung, die mehr Nutzen als Schaden bringt, ist gerechtfertigt. Prozess auf höherer (Verordnungs)Ebene (Technik, Verfahren). Medizin: hier der einzelne Patient und die konkrete Maßnahme. Wertungen der Gesellschaft, aber auch weltweite Konsensbereiche. Das Beimischen radioaktiver Stoffe in Lebensmittel ist z. B. nicht gerechtfertigt. Medizin hat mit der Rechtfertigung kein Problem. Die ZfP mit Röntgenstrahlung oder Radionukliden wohl auch nicht. Politischer Punkt in Deutschland: Neubau von KKW wird nicht genehmigt. Andere Länder sehen das anders. 11
12 Grenzwerte: keine Änderungen Bisherigen Werte = Stabilität. Grenzwerte markieren die Linie zwischen akzeptiert und nicht akzeptiert und nicht zwischen gefährlich und ungefährlich. Manche denken, wenn die Grenzwerte halbiert werden, verdoppelt sich die Sicherheit, oder, wenn die Ableitungen auf ein Zehntel reduziert werden, verzehnfacht sich die Sicherheit. Dem ist nicht so. Expositionen lange schon sehr viel niedriger als die Grenzwerte. Grenzwerte nach wie vor für Planung und Kontrolle wichtig. Die Rolle der Grenzwerte den Dosisrichtwerten (-schranken) zuzuweisen bedeutet, diese de facto zu neuen Grenzwerten zu machen. Wir kommen noch darauf zurück. 12
13 Grenzwerte und ihre Einhaltung berufliche Exposition = reale Messwerte Personen aus der Bevölkerung = eigentlich immer Rechnungen, die konservativ sind. Nehmen wir einmal das Beispiel der Zaundosis: da rechnet man gewöhnlich, jedenfalls bei deutschen kerntechnischen Anlagen, mit einer Aufenthaltszeit von 8760 h im Jahr. Mehr Stunden hat das Jahr nicht und daran erkennen Sie, dass das unrealistisch ist. Sind Dosen für Personen aus der Bevölkerung überhaupt noch zu optimieren? Ist es angebracht, weitere, unter den Grenzwerten liegende Richtwerte festzulegen? 13
14 Optimierung Bereits ICRP 26: Optimierung wichtiges Mittel Optimierung= die beste Lösung unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls. Optimierung ist nicht Minimierung ICRP und BSS: Optimierung unterhalb von Dosisrichtwerten. Bisher: Dosisniveau als best practise zum Richtwert Optimierung und Dosisrichtwerte nun eng verknüpft. 14
15 Von ICRP zu den IAEA BSS Folge des Paradigmas: ICRP BSS. O. k., wo sich nichts geändert hat. Praktische Umsetzung kein Problem. Erneutes Nachdenken auch über alte Formulierungen: Beispiel: Dose Constraints Nicht o. k. bei neuen Begriffen: Beispiel: geplante und existierende Expositionssituationen Nicht o. k. bei Verknappungen: Beispiele: Optimierung, Freigrenzen & Freigabe 15
16 Von ICRP zu den IAEA BSS: Thema Umweltschutz im Strahlenschutz Spezielles Problem, weil für die ICRP selbst noch unklar. Bisher galt, wenn der Mensch geschützt ist, ist es die Umwelt auch. Bereiche ohne Menschen sind auch zu schützen. ICRP: To provide a sound framework for environmental protection in all exposure situations, the Commission proposes to use the Reference Animals and Plants. Wie soll diese philosophische Ebene der ICRP in ein Gesetz eingehen? Wer soll welche Verpflichtung wie wahrnehmen? 16
17 IAEA BSS Draft 2.0 zum Umweltschutz BSS fordert environmental impact assessment (z. B. in 3.9 (e)). Umweltaspekt spielt eine Rolle, wenn Radioaktivität freigesetzt wird (Ableitungen, (d), Notfallsituationen,4.5 (e)). Bewertungsmaßstab als behördliche Vorgaben (3.126 (d)? Für Betreiber dann klar, für Gesetzgeber noch nicht. Deutschland: Praxis auf Basis Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG. Die ICRP geht weiter. Künftig Berechnung von Dosen für Würmer (earthworm) und Gräser (wild grass)? Und Forellen? 17
18 Wissenschaftlich ist vieles möglich. Man kann auch nachvollziehen, warum es genau diese Reference Animals and Plants sind. Aber dann gibt es folgende Darstellung zur Strahlenempfindlichkeit: Und da fragt man sich dann doch, was das neue Konzept bezweckt und was daraus werden soll. 18
19 Niedriges erreichtes Dosisniveau: Beweis der Tauglichkeit des bestehenden Systems Dosisgrenzwerte und Optimierung/ ALARA-Prinzip = sehr niedriges Dosisniveau. Berufliche Exposition Deutschland 2007: Bezogen auf alle überwachten Personen ist die mittlere Dosis 0,14 msv/a, wobei ca. 80% der Überwachten keine Dosis erhielten. Bezogen auf Personen mit gemessener Exposition im Mittel 0,79 msv/a. Diesen Zahlen beweisen: das System funktioniert sehr gut. Man muss also nichts am System ändern. Wo Verbesserungspotenzial liegt, zeigt uns anschaulich die Detaildarstellung. 19
20 10 Tausend 30 Tausend Was fällt Ihnen hier auf? 20
21 Niedriges erreichtes Dosisniveau auch bei Personen aus der Bevölkerung Ausgangslage: Mittlere natürliche Exposition in Deutschland etwa 2,1 msv/a plus ca. 1,9 msv/a durch medizinische Maßnahmen. Hingegen Dosis durch kerntechnische Anlagen «0,01 msv/a, also < 1/210 der natürlichen und < 1/30 des Grenzwertes für Ableitungen. Tatsächlich bei vielen KKW aber < 0,0001 msv/a. Man könnte also sagen, die Bevölkerungsdosis aus kerntechnischen Anlagen ist so niedrig, dass sie sich einer weiteren, sinnvollen Reduzierung schon entzogen hat. Indiz für die Berechtigung der Kontinuität und Stabilität. 21
22 Dosisrichtwerte (dose constraints) Sinnvoll, Strahlenschutzmaßnahmen an der Quelle der Strahlung anzusetzen. Ein einfaches Beispiel sind die Strahlenschutzbereiche. Die ICRP fordert nun als eines der Kernelemente des Strahlenschutzes, Quellen bezogene Dose Constraints (Deutsch: Dosisschranken (bisher), Dosisrichtwerte (künftig)) für (tatsächlich alle?) Quellen einzuführen. Bei Feuermeldern oder Zahnröntgengeräten klingt das wenig überzeugend. Das ist eine neue Ausrichtung. 22
23 Dosisrichtwerte und Grenzwerte nach ICRP 103 limits for individuals source-related constraints 23
24 Funktion der Dosisrichtwerte Richtwerte sollen verhindern, dass bei mehreren Quellen ein Grenzwert überschritten wird. Das kann man leicht anders regeln: siehe Bestimmung über die radiologische Vorbelastung in der Strahlenschutzverordnung ( 47 Abs.5) Mit Richtwerten sollen unakzeptabel hohe individuelle Belastungen vermieden werden, sagen ICRP und IAEA. Wenn es aber unakzeptable Expositionen unterhalb der Grenzwerte gibt, dann definiert man den Richtwert als Grenze zwischen akzeptabel und nicht mehr akzeptabel. Das war bisher den Grenzwerten zugedacht. Und damit werden die Richtwerte de facto neue Grenzwerte, auch wenn ICRP und IAEA dies verbal bestreiten. Im übrigen ist dann gemäß ICRP unter den Richtwerten zu optimieren. 24
25 Optimierung braucht keine Dosisrichtwerte. Dosisrichtwerte können die Optimierung unangemessen einschränken. Mögliche Optimierungsergebnisse könnten ausgeschlossen sein. Dosis Grenzwert Richtwert Optimum Nulldosis Zeit 25
26 Dosisrichtwerte als Verhandlungsobjekt? ICRP und BSS sagen nicht sehr präzise, wie man die Richtwerte ermittelt und festlegt. Sie sind gewissermaßen da, oder ergeben sich aus der guten Praxis. Befragt nach einem Beispiel, sagt die ICRP: also da gab es einmal eine Anlage mit Ableitungen, die zu Dosen führten, die den Behörden/ Politikern zu hoch erschienen. Künftig sollten also nur noch x/10 Bq abgegeben werden. Der Betreiber sagte, das können wir nicht, vielleicht x-y Bq. Und schließlich rechnete der Gutachter aus, das x-y eigentlich z Bq sein würden und das bzw. die daraus resultierende Dosis war dann das Constraint, das festgelegt wurde. Das klingt nicht gerade nach objektivem Strahlenschutz. Weitere Beispiele dieser Art lassen sich allerdings in der Praxis finden. Was würde mit einem Alphawert wohl herausgekommen sein? 26
27 Dosisrichtwerte als Benchmark Die Forderung, jede Quelle mit einem Richtwert zu versehen, ist einfach falsch. Sie hilft dem Strahlenschutz nicht, nein, sie schadet, weil dann Strahlenschutz auf die Bürokratie von Zahlen reduziert wird. Viel wichtiger ist, dass es einen Prozess der Optimierung gibt. Einige (wenige) Dosisrichtwerte, die vom Betreiber selbst (ohne Reglementierung durch Dritte) festgelegt werden, als Kennziffern für die Leistung des Managementsystems oder die Bewertung eines Arbeitsprozesses sind hingegen nützlich. Unser Unternehmen z.b. hat einen Richtwert von 10 msv/a für die berufliche Exposition der Beschäftigten festgelegt. Er entspringt der langjährigen Erfahrung. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Richtwert im Einzelfall überschritten wird. Das kann Folge eines außergewöhnlichen Ereignisses sein, aber auch geänderter Rahmenbedingungen. Das ist dann zu bewerten. 27
28 Grenzwerte und Richtwerte: das Beispiel Beispiel: Ableitungen radioaktiver Stoffe generischer Dosisrichtwert von 30 mrem Als Bevölkerungsdosis von der Behörde/Gesetzgeber festgelegt. In Deutschland ein Grenzwert. Unterhalb dieses Wertes wird weiter optimiert. Ob das nun wirklich eine Optimierung ist, mag man bezweifeln. Eigentlich ist es eine Minimierung. Und es gibt in vielen kerntechnischen Einrichtungen den Trend immer geringerer Ableitungen. Ableitungen wären also ein schönes Beispiel für die Umsetzung des Konzeptes der Dosisrichtwerte: es sind in der Praxis Grenzwerte und es wird eine Minimierung praktiziert. Ob es bei anderen Expositionsquellen auch so sein wird? 28
29 Optimierung als Prozess ICRP und BSS (Kapitel 1): The optimization of protection and safety is a process for ensuring that the magnitudes and likelihood of exposures and the numbers of individuals exposed are as low as reasonably achievable, taking social and economic factors into account (BSS,1.13). The best option is always specific to the exposure situation and represents the best level of protection that can be achieved under the prevailing circumstances. ( 218 ICRP) Optimization is a forward-looking iterative process aimed at optimizing protection (BSS,1.13). 29
30 Optimierung unzutreffend verkürzt in BSS BSS reduziert Optimierung oft auf die Forderung nach Dosisrichtwerten und Formulierungen wie have to ensure, that protection is optimized. Man kann nur sicherstellen, dass es einen Optimierungsprozess gibt, und der ist ergebnisoffen, vom Einzelfall abhängig und immer wieder neu beginnend. Unstrittig ist, dass es auch Ergebnisse dieses Prozesses geben muss, die umgesetzt wurden. Optimierung ist ALARA: as low as reasonably achievable. Dabei betonen verschiedene Parteien oft andere Dinge. 30
31 as low as reasonably achievable: die Grünen 31
32 as low as reasonably achievable: die Betreiber 32
33 as low as reasonablyachievable: die Techniker 33
34 Wann ist man optimiert? Wie will man juristisch präzise festlegen, wann eine Anwendung tatsächlich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles optimiert ist? Würde es ausreichen zu sagen, dass mit (einer vielleicht behördlichen) Bestätigung einer Planung die Anwendung optimiert ist? Was bedeutet die Erteilung einer Genehmigung? Ist damit die Anwendung optimiert und bleibt sie es auch? Welche Rolle spielt eine Bauartzulassung? Wie soll eine Aufsichtsbehörde nachprüfen, dass eine optimierte Lösung vorliegt? to ensure that (it is) optimized : das ist ein Problem. Wie kann man etwas sicherstellen, von dem man viele, verschiedene Auffassung haben kann? 34
35 Neue Begriffe: einige Beispiele Geplante Situationen (planned exposure situations): liegt z.b. vor, wenn man eine umschlossene Strahlenquelle einsetzen will. Was ist aber, wenn ich ein kontaminiertes Gebiet säubern will? Was ist, wenn ich ein Heilbad betreiben will, das durch Radon Expositionen hervorrufen wird. Plane ich da nicht? Notfallsituationen (emergency exposure situations) Wenn mir ein Gefäß mit einer radioaktiven Flüssigkeit herunterfällt, bin ich dann in einer Notfallsituation und muss andere Länder informieren? Derzeit läuft das unter geplanter Exposition, aber man plant doch nicht, dass etwas herunterfällt. Die Einordnungen in diese Kategorien bringen keinen Vorteil, können aber gut verwirren. Wenn man z. B. vor natürlichen radioaktiven Stoffen schützen will, soll man das einfach sagen. SF-1 spricht dagegen von facilities and activities. Damit kann man in der Praxis etwas anfangen. 35
36 Von Draft 1.0 zu 2.0: vieles verbessert, aber Wiederholungen und Neuerfindungen von Text, der schon anderweitig in IAEA Safety Standards, wie SF-1, GS-R-1. GS-R-2 und GS- R-3 wurden deutlich reduziert, sind aber noch zu finden. Es ist immer noch eine Mischung von Anforderungen, Beratung und Erklärungen. Das sollte sich mit der Umschreibung ( reformatting ) bessern. Ziel des reformatting ist es, dass Anforderungen kurz und präzise herausgearbeitet werden, so dass der Leser gut erkennen kann, was gefordert wird. Die neue ICRP- Begriffswelt schafft einige Probleme, ohne dass die Sicherheit erhöht wird. Es gibt Parallelwelten von Begriffen. Das schafft Verwirrung und (eigentlich unnötigen) Aufklärungsbedarf. Neue Bestimmungen zum Umweltschutz bleiben verschwommen. Optimierung noch zu oft reduziert auf Dosisrichtwerte und Formulierungen wie have to ensure that protection is optimized. Der Hang zur vermeintlichen Vereinfachung von Freigabe und Freigrenzen besteht noch. 36
37 Exemption & Clearance (Freigrenzen und Freigaben) Die Themen Freigrenzen und Freigabe bleiben verkoppelt. Das sollte nicht sein. Eine vermeintliche Vereinfachung, wie sie einst von RS-G-1.7 angestrebt wurde, hilft nicht wirklich. Die alten Freigrenzen müssen beibehalten werden. Dafür haben sich vor allem die mit dem Transport Beschäftigten ausgesprochen. Hier fand 1996 eine Harmonisierung zwischen TS-R-1 (damals SS 6) und BSS statt. Dann wurde erfreulicherweise das immer schon unnötig gewesene Kollektivdosiskriterium für Freigaben beerdigt. Nun gibt es als dritten Datensatz den der RS-G-1.7 für die uneingeschränkte Freigabe. Das verursacht noch einige Ungänzen. Offen ist, die mit Bedingungen versehene Freigabe, z.b. zur Deponierung oder zum Einschmelzen, einzubeziehen. Hier gibt es nur eine generelle Öffnungsklausel. Konkrete Werte, wie in der StrlSchV Anlage III, wären hier angezeigt. 37
38 Fazit ICRP 103 ist abgeschlossen. Es wäre hilfreich, gemeinsam mit der ICRP durch Veröffentlichungen Interpretationsspielräume auszuleuchten. Deshalb wollen wir Gespräche mit ICRP-Vertretern fortsetzen. Weiter spannend bleibt die Revision der IAEA-BSS. Erinnert sei an die ICRP-Aussage: These revised Recommendations should not imply any substantial changes to radiological protection regulations that are based on its previous Recommendations and subsequent policy guidance. Kontinuität und Stabilität sollten im Vordergrund stehen. Vermeintlich kleine Änderungen könnten weitreichende Folgen haben. Die Strahlenexpositionen, sowohl der Beschäftigten als auch von Personen aus der Bevölkerung, ist bereits heute sehr niedrig. Das sollte man nicht vergessen. 38
39 Fazit Änderungen müssen durch eine vernünftige Erhöhung der Sicherheit gerechtfertigt sein. L art pour l art reicht nicht aus. Die IAEA-BSS müssen deutlich machen, was eine Anforderung und was Richtlinie/Ratschlag ist. Das Reformatting wird dabei helfen. Optimierung darf nicht zur bürokratischen Zahlenjagd werden. Dosisrichtwerte sollte es nur da geben, wo sie sinnvoll sind. Für die EU-BSS gilt das alles gleichermaßen. Hier setzt eine detaillierte Beschäftigung allerdings die Kenntnis des Entwurfstextes voraus. 39
Das neue Strahlenschutzgesetz
Das neue Strahlenschutzgesetz Atommüllkonferenz 2. September 2017 Kassel Dr. Werner Neumann Sprecher des Bundesarbeitskreis Energie im Wissenschaftlichen Beirat des BUND / Mitglied in der BUND Atom- und
MehrRICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES. vom 5. Dezember 2013
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 1 RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor
MehrTAS. Strahlenschutzrecht. 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM
Strahlenschutzrecht 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM Dieses ist ein Vertrag zwischen den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, der den Umgang mit radioaktiven Stoffen regelt und die internationale
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einführung in den Strahlenschutz der Feuerwehr
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung in den Strahlenschutz der Feuerwehr... 11 2 Strahlenschutz bei ionisierender Strahlung.. 14 2.1 Physikalische Grundlagen ionisierender Strahlung. 14 2.1.1 Aufbau der Materie...
MehrStrahlenschutz in der Medizin. Schröttner J. Tel.: (0) /7395
Strahlenschutz in der Medizin Schröttner J. E-Mail: schroettner@tugraz.at Tel.: (0)316-873/7395 Technische Universität Graz Institut für Health Care Engineering mit Europaprüfstelle für Medizinprodukte
MehrDas neue Strahlenschutzgesetz - mögliche Auswirkungen in der Praxis
Das neue Strahlenschutzgesetz - mögliche Auswirkungen in der Praxis Dr. Ingo Lehmann (Sachverständigenbüro für Strahlenschutz) Grundsätze des Strahlenschutzes ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achieveable):
MehrStrahlenschutz von A Z O
Anhang O Organisationsstrukturen im Strahlenschutz Die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung sprechen zwei Personengruppen an, die Pflichten haben und Aufgaben zu erfüllen haben. Es handelt
MehrStellungnahme des Deutsch-Schweizerischen Fachverbandes für Strahlenschutz e.v. zur Umsetzung der Direktive 2013/59/Euratom
Fachverband für Strahlenschutz, Postfach1205, D 85740 Garching Stellungnahme des Deutsch-Schweizerischen Fachverbandes für Strahlenschutz e.v. zur Umsetzung der Direktive 2013/59/Euratom (Erarbeitet von
MehrStilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein
Stilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein Dr. Dr. Jan Backmann Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Abteilung
MehrNeue Entwicklungen im Strahlenschutz und deren Auswirkungen auf das nationale Strahlenschutzrecht
15. Seminar Aktuelle Fragen der Durchstrahlungsprüfung und des Strahlenschutzes - Vortrag 06 Neue Entwicklungen im Strahlenschutz und deren Auswirkungen auf das nationale Strahlenschutzrecht Rolf MICHEL
MehrMedizintechnologie.de. Strahlenschutz. Rechtliche Grundlagen
Medizintechnologie.de Strahlenschutz Radioaktive Stoffe und Röntgenstrahlung werden in der Technik und Wissenschaft vielfältig verwendet. Ionisierende Strahlung, beispielsweise α -, β-,g- oder Röntgenstrahlung,
MehrNatürliche Radionuklide
Dr. L. Eichinger, Schweitenkirchen Grundlagen Natürliche Radioaktivität: Zerfallsreihen 238 4468 Mio a 234m Pa 1,2 min 234 Th 24,1 d -238 Zerfallsreihe 234 246 000 a 230 Th 75 400 a Ra 1600 a 222 Rn 3,8
MehrZur Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der medizinischen Forschung Genehmigungsverfahren nach 28a RöV und 23 StrlSchV
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Zur Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der medizinischen
Mehr22. Erfahrungsaustausch der behördlich bestimmten Sachverständigen nach der Röntgenverordnung
Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition des Menschen : hauptsächlich durch Röntgendiagnostik Medizin Radon Im menschlichen Körper finden 10.000 radioaktive Zerfälle pro Sekunde statt! Inkorporation
MehrFachgespräch AKW-Rückbau - Mammutaufgabe und Konfliktherd. Vortrag Strahlungsgefährdung im Vergleich
Fachgespräch AKW-Rückbau - Mammutaufgabe und Konfliktherd Vortrag Strahlungsgefährdung im Vergleich 7. November 2016 im Deutschen Bundestag, Berlin Christian Küppers Öko-Institut e.v., Darmstadt Überblick
MehrZur Umsetzbarkeit der Vorschläge der Europäischen Kommission zu Kapitel IX der neuen europäischen Grundnormen des Strahlenschutzes
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Zur Umsetzbarkeit der Vorschläge der Europäischen Kommission zu Kapitel IX der neuen
MehrDosismanagementsysteme und Co.
Evolution Creation Open innovation Dosismanagementsysteme und Co. Sep 2015 2015 Co., Ltd. All rights reserved. Inhalt 1. ALARA 2. 2013/59/EURATOM 3. Aufgaben eines Dosismanagementsystems IT-Umgebung Informationsaustausch
MehrMessung und Bewertung natürlicher Radioaktivität im Strahlenschutz
Messung und Bewertung natürlicher Radioaktivität im Strahlenschutz Andreas Baumgartner Prüflabor für Umweltradioaktivität und Strahlenschutz (PLUS) Low-Level Counting Labor Arsenal 29.10.2010 Prüflabor
MehrPhysik-Vorlesung. Radioaktivität.
3 Physik-Vorlesung. Radioaktivität. SS 16 2. Sem. B.Sc. Oec. und B.Sc. CH 5 Themen Aufbau der Atomkerns Isotope Zerfallsarten Messgrößen Strahlenschutz 6 Was ist Radioaktivität? Radioaktivität = Umwandlungsprozesse
MehrHINTERGRUND: GRENZWERTE FÜR DIE STRAHLENBELASTUNG VON LEBENSMITTELN
HINTERGRUND: GRENZWERTE FÜR DIE STRAHLENBELASTUNG VON LEBENSMITTELN In der EU gelten in Folge der Tschernobyl-Katastrophe Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Lebensmittel-Importen aus Drittstaaten
MehrStrahlenschutz Grundlagen
Dr. Martin Werner, 17.02.2010 Strahlentherapie und spezielle Onkologie Strahlenschutzorganisation Historischer Überblick 1895 1896 1899 1902 1908 Entdeckung der Röntgenstrahlung, erste Röntgenaufnahme
MehrGrundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus genehmigungspflichtigem Umgang
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Grundsätze für die Freigabe von Bodenflächen mit geringfügiger Radioaktivität aus
MehrDas neue Strahlenschutzgesetz und mögliche Konsequenzen. Dr. Florence-Nathalie Sentuc et al.
Das neue Strahlenschutzgesetz und mögliche Konsequenzen Dr. Florence-Nathalie Sentuc et al. Überblick Hintergrund und Zielsetzung des StrlSchG Strahlenschutzsystem Ausgewählte Änderungen Arbeiten der GRS
MehrSchutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen. radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten
Strahlenschutz genauer: Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen noch genauer: Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei
MehrStrahlenschutzkommission. Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach D Bonn
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Kriterien für die Beurteilung von Tätigkeiten und Verfahren im Hinblick auf eine Rechtfertigung
MehrBegrenzung der Augenlinsendosis (nationale und internationale Entwicklungen)
Seminar Augenlinsendosis Düsseldorf, 03.09.2012 Begrenzung der Augenlinsendosis (nationale und internationale Entwicklungen) Julian Vogel Bundesaufsicht im Strahlenschutz Ausgangslage Augenlinsendosis
MehrStrahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg
Strahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg Gültigkeitsbereich: Strahlenschutzbereich II-Universität Physikalisches Institut, Philosophenweg 12 Hörsaalgebäude INF 308
MehrEntsorgung von Abfällen mit vernachlässigbarer Radioaktivität aus dem Abbau kerntechnischer Anlagen
Entsorgung von Abfällen mit vernachlässigbarer Radioaktivität aus dem Abbau kerntechnischer Anlagen Dr. Oliver Karschnick Dr. Jürgen Müller Abteilung für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Stilllegungsprojekte
MehrStrahlenschutz. Radioaktivität Strahlenschutz Grenzwerte
Radioaktivität Strahlenschutz Grenzwerte Übersicht Radioaktivität - Radioaktive Strahlung - radiologische Begriffe Strahlenschutz - Grundlagen - praktischer Strahlenschutz Werte und Grenzwerte - Zusammensetzung
MehrNatürliche Strahlenquellen: Herausforderungen für die österreichische Wirtschaft bei der Umsetzung der neuen EU-Strahlenschutz-Richtlinie
Natürliche Strahlenquellen: Herausforderungen für die österreichische Wirtschaft bei der Umsetzung der neuen EU-Strahlenschutz-Richtlinie Franz Josef Maringer Strahlenschutzrecht in Österreich derzeit
MehrRICHTLINIE 2013/59/EURATOM. Grundnorm-Richtlinie
RICHTLINIE 2013/59/EURATOM des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung Grundnorm-Richtlinie
MehrÄnderungen in der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
Änderungen in der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung Dr. Georg Stamm Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Göttingen Dipl.-Ing. H. Lenzen Institut für klinische Radiologie, Münster
MehrInternationaler Kongress Berlin 6. Bis 8. April Jahre Folgen der Tschernobyl -Katastrophe Bilanz gesundheitlicher und ökologischer Schäden
Internationaler Kongress Berlin 6. Bis 8. April 2011 25 Jahre Folgen der Tschernobyl -Katastrophe Bilanz gesundheitlicher und ökologischer Schäden Die seltsame Geschichte der Internationalen Kommission
MehrHessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das 10 µsv Konzept: Gibt es eine ungefährliche Dosis?
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das 10 µsv Konzept: Gibt es eine ungefährliche Dosis? 2. Informationsforum zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks
MehrGrundlagen des Strahlenschutzes. Strahlenschutz. Mod. nach KNuk Uni Rostock
Grundlagen des Strahlenschutzes Strahlenschutz Mod. nach KNuk Uni Rostock Grundbegriffe und ihr Zusammenhang Mod. nach KNuk Uni Rostock Grundlagen des Strahlenschutzes Warum müssen die Mediziner die Grundlagen
MehrDas Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz Strahlung was ist das eigentlich? 1 2 3 4 5 6 Strahlung ist ein Strom von Energie oder kleinsten Teilchen, der von einer Quelle ausgeht und sich ausbreitet. Strahlung kann
MehrGRS FACHFORUM. Köln, 15. & 16. Juni Strahlenschutz- und Sicherheitsanalysen zum Transport radioaktiver Stoffe
GRS FACHFORUM Köln, 15. & 16. Juni 2009 Strahlenschutz- und Sicherheitsanalysen zum Transport radioaktiver Stoffe Dr. Florence-Nathalie li Sentuc, Dr. Wenzel Brücher, Dr. Reinhard Martens Überblick Einführung
MehrStrahlenschutzbelehrung
Strahlenschutzbelehrung für Herr/Frau (nicht zutreffendes bitte durchstreichen) Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Beschäftigt in Arbeitsgruppe:... Bitte kreuzen Sie an, welche Dosimeter Sie benötigen:
MehrFit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung
, Diplom-Physiker Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung RöV (grundsätzliches) Fachkunderichtlinie Medizin Aufzeichnungsrichtlinie Sachverständigenprüfrichtlinie (SV-RL) Qualitätssicherungsrichtlinie
MehrDr. Hannelore Neuschulz, Gr. 2.2 Physikalische Faktoren. Der Leitfaden zur EMF-Richtlinie aktueller Stand
Dr. Hannelore Neuschulz, Gr. 2.2 Physikalische Faktoren Der Leitfaden zur EMF-Richtlinie aktueller Stand Inhalt Einführung Arbeitsgruppe EMF des Beratenden Ausschusses Aufbau und Inhalt unverbindlicher
Mehr28. Einsatzleiterseminar - Hafnersee Strahlenbelastung und Risiko für Einsatzkräfte
28. Einsatzleiterseminar - Hafnersee Strahlenbelastung und Risiko für Einsatzkräfte DI Oliver Unterweger Vortragender DI Oliver Unterweger Behördlich anerkannter Medizinphysiker. Allgemein beeideter und
MehrGefahrenort Atomanlage Asse II
Informationen zu den radioaktiven Emissionen aus der Asse Gefahrenort Atomanlage Asse II Atomanlagen, zu denen sowohl Atomkraftwerke als auch Atommüll-Depots gehören, setzen Radioaktivität frei nicht erst
MehrDas Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz Das Bundesamt für Strahlenschutz Schutz von Mensch und Umwelt vor Strahlung. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) berät und informiert die Bevölkerung und die Bundesregierung
MehrStrahlenschäden und Strahlenschutz
5A Strahlenschäden und Strahlenschutz 5A Quellen: Strahlenschäden und Strahlenschutz Physik 10, Geipel, Jäger, Rausch Natur und Technik, Cornelsen Wikipedia umweltlexikon-online.de 5A Aktivität A Strahlenschäden
MehrAbsenkung europäischer Umweltschutzstandards durch CETA und TTIP
Absenkung europäischer Umweltschutzstandards durch CETA und TTIP Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm Rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de Universität Gießen, 20. Oktober 2016 Vorsorgeprinzip Das Vorsorgeprinzip
MehrUntersuchungen zu neutroneninduzierten Effekten am Standort Gorleben
Untersuchungen zu neutroneninduzierten Effekten am Standort Gorleben Dr. Max Würtemberger GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbh Fachworkshop des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und
MehrStrahlenexposition im Mammographie-Screening
Strahlenexposition im Mammographie-Screening PD Dr. R. Pfandzelter Krebs und Strahlung 2006 RPfandzelter@kbv.de 14. November 2006 Hamburg Kassenärztliche Bundesvereinigung Strahlenexposition im Mammographie-Screening
MehrPraktischer Strahlenschutz gemäß StrlSchV
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Kommentare Praktischer Strahlenschutz gemäß StrlSchV Aufgaben, Pflichten, Lösungen für technische Anwendungen. Kommentar Bearbeitet von Werner Jansen, Freimut Schröder,
MehrDeponierung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken
Deponierung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken Dr. Dr. Jan Backmann Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Abteilung Reaktorsicherheit
Mehrtrahlenschutz-eu-anpassungsgesetz, (BGBl. I Nr. 146/2002 i.d.f. aus 2004)
eltende gesetzliche Bestimmungen: ichtlinie 96/29/Euratom (Strahlenschutz-Grundnorm) trahlenschutz-eu-anpassungsgesetz, (BGBl. I Nr. 146/2002 i.d.f. aus 2004) edizinische Strahlenschutzverordnung (BGBl.
MehrGeschlechts- und altersspezifische Unterschiede bei der beruflichen Strahlenexposition in der Röntgendiagnostik
Geschlechts- und altersspezifische Unterschiede bei der beruflichen Strahlenexposition in der Röntgendiagnostik Entstanden im Rahmen des Forschungs- und Lehrverbundes SUM Lachmund J. 1, von Boetticher
MehrMeldepflicht bei besonderen Vorkommnissen M. Wucherer
Meldepflicht bei besonderen Vorkommnissen 1 M. Wucherer Institut für Medizinische Physik im Strahlenschutzrechtliche Klinikum Grundlagen Nürnberg Meldekriterien für bedeutsame Vorkommnisse bei der Anwendung
MehrDosismanagementsysteme. Welche Funktionen benötigt der Anwender?
Dosismanagementsysteme Welche Funktionen benötigt der Anwender? M. Walz, B. Madsack, M. Kolodziej Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen Basis
MehrStilllegung / Abriss von Atomkraftwerken. Dr. Jörg Schmid, IPPNW Stuttgart
Stilllegung / Abriss von Atomkraftwerken Dr. Jörg Schmid, IPPNW Stuttgart AKW-Stilllegung: Das Ausmaß des Problems weltweit in Betrieb: 441 AKW Rückbau : (bis zum Jahr 2030) 165 AKW in Europa 71 AKW in
MehrRadiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Empfehlung der SSK
Radiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Empfehlung der SSK Verabschiedet in der 246. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 02./03.
MehrZustandsbewertung und Lebensdauerbewertung von Komponenten in Kernkraftwerken unter Berücksichtigung des internationalen Regelwerks
Dr Zustandsbewertung und Lebensdauerbewertung von Komponenten in Kernkraftwerken unter Berücksichtigung des internationalen Regelwerks TÜV NORD EnSys Hannover Komponentensicherheit Dr.- Ing. G.Habedank
MehrRadioaktivität und Gesundheit
Radioaktivität und Gesundheit Dr. med. Alex Rosen Vorsitzender IPPNW Deutschland Sommerakademie Atomares Erbe 3. August 2017 Wolfenbüttel Zentrale Fragestellungen Was ist eigentlichen Radioaktivität und
MehrKonsequenzen aus den Empfehlungen der ICRP 103 für den Strahlenschutz in Deutschland
Konsequenzen aus den Empfehlungen der ICRP 103 für den Strahlenschutz in Deutschland Gemeinsames Positionspapier der mit dem Strahlenschutz befassten deutschen Fachgesellschaften zu wesentlichen Schwerpunkten
MehrLeitfaden. zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Nuklearmedizin. 6. Mai 2015
Leitfaden zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Nuklearmedizin 6. Mai 2015 1. Einleitung Das Konzept der diagnostischen Referenzwerte (DRW) wurde in ICRP-Publikation 73 [1] eingeführt
MehrReinhard Loose Klinikum Nürnberg. Die neue Grundnorm 2013/59/Euratom Was kommt auf die Radiologie zu?
Reinhard Loose Klinikum Nürnberg Die neue Grundnorm 2013/59/Euratom Was kommt auf die Radiologie zu? UNSCEAR EU Grundnorm seit Januar 2014 in Kraft EU Grundnorm bis Februar 2018 in Deutschland umzusetzen
MehrEinführung Strahlenkunde/ Strahlenschutz in der Radiologie
/ CC6 Einführung Strahlenkunde/ Strahlenschutz in der Radiologie Jürgen Beuthan - Medizinische Physik und optische Diagnostik - Ziele des Strahlenschutzes Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern vor
Mehr(c) Alle Rechte beim Autor
Die neue EU-Strahlenschutz-Richtlinie Herausforderungen bei der Umsetzung in österreichisches Recht VMSÖ-Jahrestagung 2014 Manfred Ditto, Bundesministerium für Gesundheit EU-Strahlenschutz-Richtlinie Inhalt
MehrBiologische Wirkung ionisierender Strahlung
Biologische Wirkung ionisierender Strahlung Bettina Dannheim Biologische Wirkung ionisierender Strahlung Natürliche und zivilisatorische Strahlenbelastung Biologische Wirkung ionisierender Strahlung Strahlenarten
MehrFachkunde im Strahlenschutz
dentale zukunft In Kooperation mit Fachkunde im Strahlenschutz usammenfassung der wichtigsten Lerninhalte a k a d e m i e Inhalt Historische Entwicklung des Röntgens... 1 Röntgenstrahlen... 2 Rechtfertigende
Mehrlow dose CT = keine Ahnung?
OncoRay Dresden Strahlenforschung in der Onkologie Institut und Poliklinik für Radiologische Diagnostik MTRA-Fortbildung des dvta in Radebeul Sa. 10.09.2011, 10:00 10:30 Uhr low dose CT = keine Ahnung?
MehrNeue. Strahlenschutzverordnung vom
Page 1 sur 5 Strahlenschutzverordnung vom 20.7.2001 Neue Zusammenfassung Am 14.3.2001 hat das Bundeskabinett die nachfolgende Novelle der Strahlenschutzverordnung beschlossen. Der Bundesrat hat dem Verordnungsentwurf
MehrApplus-RTD Deutschland Inspektionsgesellschaft mbh
DGZfP-Jahrestagung 2010 - Mi.2.B.1 BAM Berlin, Hauptgebäude Technische und öffentliche Sicherheit von umschlossenen radioaktiven unter Beachtung nationaler und internationaler Anforderungen B. Redmer 1,
MehrNeue Strahlenwichtungsfaktoren Neue Dosis
12. Fortbildungsseminar der APT, Nürnberg 19.-21.06.2008 Neue Strahlenwichtungsfaktoren Neue Dosis Heiner von Boetticher Institut für Radiologie und Seminar für Strahlenschutz Klinikum Links der Weser,
MehrStrahlenschutz. Grundlagen. Frank Rudolf Stabsstelle Strahlenschutz
Strahlenschutz Grundlagen Frank Rudolf Stabsstelle Strahlenschutz Agenda Chronik Strahlenschäden, Strahlenbelastung Rechtliche Grundlagen Strahlenschutzgrundsätze Strahlenschutzprinzipien Praktischer Strahlenschutz
MehrStrahlenschutz. Dr. Joachim Unger
Strahlenschutz Dr. Joachim Unger UNIVERSITÄTSMEDIZIN BERLIN Unterweisung nach 38 StrlSchV Personen, denen der Zutritt zu Kontrollbereichen erlaubt wird, sind vor dem erstmaligen Zutritt über die möglichen
MehrNovellierung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
1 Novellierung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung Klinische Studienzentrale (CSC) Antje Wiede Neuregelung: Genehmigungsbedürftigkeit radiologischer Untersuchungen bei palliativen medikamentösen
MehrStellungnahme der SSK zum Vorschlag eines neuen Konzeptes für den Strahlenschutz von R. Clarke, Chairman der ICRP
Strahlenschutzkommission Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn http://www.ssk.de Stellungnahme der SSK zum Vorschlag eines neuen Konzeptes für den Strahlenschutz von
MehrEntsorgung radioaktiver Abfälle in Österreich
Entsorgung radioaktiver Abfälle in Österreich Viktor KARG BMLFUW, Abt. V/7 Strahlenschutz 2. Wiener Nuklear-Symposium Endlagerung radioaktiver Abfälle 15.9.2011 Gesetzlicher Rahmen Strahlenschutzgesetz
MehrDie Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
Strahlenschutzkurs Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Prof. Dr. Klaus Ewen B e t r e i b e r e i n e r R ö n t g e n e i n r i c h t u n g Betreiber
MehrStrahlenexpositionen in der Medizin (RöV/StrlSchV) P r o f. D r. K l a u s E w e n
Strahlenexpositionen in der Medizin (RöV/StrlSchV) P r o f. D r. K l a u s E w e n Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin Strahlenart Diagnostik Therapie Röntgenstrahlung Rö-Diagnostik nicht-onkologisch
MehrDas neue Strahlenschutzgesetz - Was bedeutet dies für die Radiographie? - aus dem Blick einer Landesbehörde
17. Seminar Aktuelle Fragen der Durchstrahlungsprüfung und des Strahlenschutzes Vortrag 6 Das neue Strahlenschutzgesetz - Was bedeutet dies für die Radiographie? - aus dem Blick einer Landesbehörde Dr.
MehrZiele und Leistungskenngrößen
Ziele und Leistungskenngrößen 2 Klären Sie genau, wo Sie hin möchten Wenn Sie das Gefühl haben, nicht dort zu sein, wo Sie eigentlich sein möchten, kann es daran liegen, dass Sie kein Ziel festgelegt haben.
MehrHessisches Ministerium für Soziales und Integration Schwerpunktaktion der hessischen Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit
Schwerpunktaktion der hessischen Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit Überprüfung zum ordnungsgemäßen Betrieb von medizinischen Röntgeneinrichtung bei der eigenverantwortlichen Nutzung
MehrStilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein
Stilllegung und Entsorgung kerntechnischer Anlagen in Schleswig-Holstein Dr. Oliver Karschnick Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Abteilung
Mehr3. Fokustag. Freigabe von Stoffen gemäß 29 StrlSchV. Dr. Ingo Großhans, Teilbereichsleiter Strahlenschutz
3. Fokustag Freigabe von Stoffen gemäß 29 StrlSchV Dr. Ingo Großhans, Teilbereichsleiter Strahlenschutz Informations-Initiative KKW Gundremmingen transparent! 16.03.2016 Agenda Allgemeines Gesetzliche
MehrMerkblatt zum Vorgehen bei Eintragungen im Strahlenpass im Rahmen einer Beschäftigung gemäß 15 StrlSchV in deutschen Kernkraftwerken
Merkblatt zum Vorgehen bei Eintragungen im Strahlenpass im Rahmen einer Beschäftigung gemäß 15 StrlSchV in deutschen Kernkraftwerken Arbeitskreis Praktischer Strahlenschutz November 2004 Im Strahlenpass
MehrGefährdungsbeurteilung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Schulen Blatt 1: umschlossene radioaktive Stoffe
Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Schulen Blatt 1: umschlossene radioaktive Stoffe 1. Einleitung Dieses Blatt bezieht sich auf den Umgang mit radioaktiven Materialien, bei
Mehr(Veröffentlichu ngsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EURATOM) Nr. 1493/93 DES RATES. vom 8. Juni 1993
19. 6. 93 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 148/ 1 I (Veröffentlichu ngsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EURATOM) Nr. 1493/93 DES RATES vom 8. Juni 1993 über die Verbringung radioaktiver
MehrGrenzwerte der Körperdosen im Kalenderjahr bei Arbeiten gemäß StrlSchV
270 Rechtsvorschriften im Strahlenschutz 11.5.2 Arbeiten An Arbeitsplätzen mit erhöhter Strahlenexposition durch natürliche Strahlungsquellen müssen die Personen, in deren Verantwortung entsprechende Arbeiten
MehrDie Novelle der Röntgenverordnung
Die Novelle der Röntgenverordnung 1. Allgemeines Die Röntgenverordnung regelt in erster Linie den Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Röntgenstrahlung wird überwiegend im Bereich der Heilkunde und der Zahnheilkunde
MehrContra. Pro. Strahlenschutz, Dosis und Risiko. Kernenergie vielleicht doch?
Strahlenschutz, Dosis und Risiko Dr. Gerhard Frank KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Großforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft www.kit.edu Kernenergie vielleicht doch?
MehrErläuterungen zur Freigabe. 09. September 2014
Erläuterungen zur Freigabe 09. September 2014 Der radioaktive Stoff Nicht jeder Stoff, der Aktivität enthält, ist ein radioaktiver Stoff. Der menschliche Körper enthält beispielsweise etwas mehr als 0,1
MehrEuropäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss TEN/466 "Ionisierende Strahlung/ Sicherheitsnormen" Brüssel, den 22. Februar 2012 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem
MehrFragebogen. zur Beurteilung der Zertifizierungsfähigkeit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nach DIN SPEC
zur Beurteilung der Zertifizierungsfähigkeit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nach 4 Umfeld der Organisation 1 Haben Sie die Interessierten Parteien (oder Kunden) bestimmt, die Bedeutung für Ihr
MehrHandbuch Röntgen mit Strahlenschutz
ecomed Medizin Handbuch Röntgen mit Strahlenschutz Verfahren, Strahlenschutzvorschriften Bearbeitet von Hartmut Reichow, Max Heymann, Wolfgang Menke, Dirk Höwekenmeier Grundwerk mit 17. Ergänzungslieferung
MehrNukleare Sicherheits-Charta. Die Selbstverpflichtung der Axpo
Nukleare Sicherheits-Charta Die Selbstverpflichtung der Axpo Präambel Diese Sicherheits-Charta ist eine Selbstverpflichtung der Axpo. Sie ist die Basis für alle Mitarbeitenden bei der Erfüllung ihrer täglichen
MehrAktuelles aus dem Vergaberecht Gerhard Laga, WKÖ E-Center
Aktuelles aus dem Vergaberecht Gerhard Laga, WKÖ E-Center Neue EU Richtlinien Im EU-Amtsblatt sind am 28.03.2014 die Richtlinien 2014/24/EU über die Vergabe öffentlicher Aufträge 2014/25/EU Sektoren-Richtlinie
MehrArbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH
Arbeitsschutz Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH REACH-Verordnung EG-Binnenmarktrecht gestützt auf Artikel
MehrStrahlenschutzausbildungen in Österreich
Strahlenschutzausbildungen in Österreich ÖVS Herbsttagung 2010 Manfred Ditto Bundesministerium für Gesundheit Überblick Ausbildungen in Österreich Strahlenschutzbeauftragte Ermächtigte Ärzte Medizinphysiker
Mehrmedizinisches Personal (Schwestern, MTRA) Ärzte Mitarbeiter Strahlenphysik
Strahlenschutzbelehrung für medizinisches Personal (Schwestern, MTRA) Ärzte Mitarbeiter Strahlenphysik Strahlenschutzbelehrung Strahlenschutz Einwirkzeit gering halten Entfernung zum Radionuklid groß Quelle
MehrThe cities Helsinki, Finland Oslo, Norway Stockholm, Sweden
European Green Index The cities Quelle: http://www.siemens.com/entry/cc/features/greencityindex_international/all/de/pdf/report_de.pdf The cities, Finland, Norway, Sweden, Estonia, Latvia, Denmark, Lithuania,
MehrDas Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht
Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht Dr. Dr. Jan Backmann Lösung: Entsorgungskonsens in SH mit Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Mehr