Fixieren ist keine Lösung freiheitseinschränkende Maßnahmen vermeiden mit dem Werdenfelser Weg

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1 Fixieren ist keine Lösung freiheitseinschränkende Maßnahmen vermeiden mit dem Werdenfelser Weg Kerstin Weber BiG Bildungsinstitut im Gesundheitswesen Gemeinnützige GmbH - Essen Ein Unternehmen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

2 Freiheitsentziehende Maßnahmen umfassen jeden Eingriff in die Fortbewegungsfreiheit FEM behindern eine freie Körperbewegung in die Position der Wahl oder an einen Ort der Wahl oder den normalen Zugang zum eigenen Körper und erfolgen gegen den Willen des Betroffenen. FEM umfassen Mechanische Vorrichtungen, sedierende Medikamente, die dazu eingesetzt werden, den Bewegungsdrang zu reduzieren. 2

3 Grund des Umdenkens Untersuchung der Rechtsmedizin München in den Jahren (Berzlanovich et al) Obduktionen, davon 22 Todesfälle in Zusammenhang mit Gurtfixierungen 11 durch Strangulation 8 durch Thoraxkompression 3 durch Kopftieflage Leitlinie zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen in der beruflichen Altenpflege auf Grundlage einer kontrollierten Studie der Uni Witten-Herdecke sowie der Uni Hamburg in 2004/2005 an 2400 Bewohnern in 30 Hamburger Altenheimen. Das Projekt ReduFix zur Reduzierung körpernaher Fixierungen bei demenzerkrankten Heimbewohnern, gefördert durch das BMFSFJ, in den Jahren Werdenfelser Weg 3

4 Der Werdenfelser Weg Durch den deutschlandweit zunehmend von Betreuungsgerichten eingesetzten verfahrensrechtlichen Ansatz Werdenfelser Weg wird die Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen auch im Genehmigungsverfahren gemäß 1906 BGB gestärkt. Hierbei werden für das gerichtliche Genehmigungsverfahren von Fixierungen Pflegefachkräfte eingesetzt, die durch spezielle Schulungen über das pflegerische Know-how zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen verfügen und auch den juristischen Hintergrund kennen. Diese speziell geschulte Pflegefachkraft prüft und diskutiert im Rahmen des gerichtlichen Genehmigungsverfahrens jeden Fixierungsfall individuell, entwickelt gemeinsam mit dem Betroffenen, den Angehörigen/Betreuern und den Pflegekräften Alternativen und unterstützt die Erprobungsphase der Alternativen. 4

5 Fixieren ist keine Lösung?! Warum eigentlich nicht? 5

6 Risiken und Nebenwirkungen von FEM Steigende Dekubitus-, Kontraktur-, Thrombose-, Obstipations-, Pneumonie-, Harn- und Stuhlinkontinenz-Gefahr Schlafstörungen Gefühl der Demütigung und Hilflosigkeit Angst, gesteigerte Unruhe/Desorientiertheit, erhöhte Aggressivität während der Fixierung, zwischen den Fixierungsphasen Förderung des Abwehrverhaltens und/oder der Resignation, Vereinsamung Schürfwunden, Quetschungen, Frakturen Verletzung / Tod bei unsachgemäßer Anwendung von FEM oder bei gesteigerter Unruhe erregten Bewohnern / Patienten Strangulation / Halskompression: Brustkompression: Kopf-Tief-Lage: 8-10 Min. bis Tod Min. bis Tod Min. bis Tod Erhöhte Sturzgefahr und vermehrte Stürze durch Fixierungen, Polypharmazie und Nebenwirkungen der Medikation 6

7 Nebenwirkungen beim Pflegepersonal Pflegekräfte äußern im Umgang mit Fixierungen Frust und das Gefühl des Versagens, der Hilflosigkeit Konflikte im Team durch unterschiedliche Hemmschwellen und Sichtweisen in Bezug auf den Schutz des Patienten/ Bewohners Konflikte durch unklare Zuständigkeitsbeschreibungen Angst vor negativen Konsequenzen bei Nichtfixierung 7

8 Warum wird fixiert? Bewohnerorientierte/Patientenorientierte Gründe, z.b. Schutz vor Stürzen, Selbstverletzung, Fremdverletzung Mobilitätsproblemen Herausforderndem Verhalten Personal- und organisationsorientierte Gründe, z.b. Haltung des Pflegepersonals Eigenschutz bei Aggressivität des Pflegebedürftigen Personalstruktur und Personalqualifikation Behandlungsorientierte Gründe Widerstand des Pflegebedürftigen bei Pflege und Therapie Hygienische Gründe Sozialorientierte Gründe Wünsche der Angehörigen Aufrechterhaltung eines harmonischen Miteinanders 8 8

9 Zusammenfassung Freiheitseinschränkende Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung und Selbständigkeit eines Pflegebedürftigen dar. Der Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen ist, unabhängig von Umfang und Intensität, juristisch betrachtet grundsätzlich begründungsbedürftig und je nach Sachverhalt genehmigungspflichtig und muss das letzte Mittel der Wahl sein. Auf Grundlage des Grundgesetzes, des Strafgesetzbuches und des Artikels 2 der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen haben nicht nur unversehrte, gesunde Menschen, sondern gerade auch hilfe- und pflegebedürftige Menschen das Recht, sich in ihrer Umgebung frei zu bewegen. Dennoch können freiheitseinschränkende Maßnahmen in Ausnahmefällen notwendig sein. 9

10 Zusammenfassung Der Gedanke, freiheitseinschränkende Maßnahmen einzusetzen, begründet sich vielfach in dem Wunsch, jeglichen Schaden für den Bewohner/Patienten abzuwenden. Pflegekräfte haben Angst, im Fall eines Schadens, verantwortlich gemacht zu werden. Die Entscheidung der Pflegekräfte für oder gegen den Einsatz von FEM ist oft von Unsicherheit und psychischer Belastung geprägt. 10

11 Konsequenzen für die Praxis Die Vermeidung freiheitseinschränkender Maßnahmen stellt eine originär pflegerische Aufgabe im Alltag der stationären Altenhilfe und im Krankenhaus dar. Pflegekräfte sind Experten in der Versorgung und im Umgang mit Bewohnern und Patienten. Zur Reduzierung und Vermeidung freiheitseinschränkende Maßnahmen ist es unabdingbar, das eigene pflegerische Handeln zu hinterfragen und sich mutig neuen kreativen Wegen zu öffnen. Hierzu bedarf es der theoretischen und praktischen Auseinandersetzungen, um die Grundlage zu einem verantwortungsvollen Umgang mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen zu schaffen. 11

12 Strategie zum verantwortungsvollen Umgang mit FEM Einheitliches Vorgehen in Bezug auf die Anwendung von FEM durch Gericht, Betreuungsbehörde, Heimaufsicht, Hausarzt, Altenpflegeeinrichtung, Krankenhaus. Konsequente Schulungen der Führungskräfte und Mitarbeiter in Bezug auf die Folgen von FEM und die Auswahl/Anwendung von Alternativen. Erstellung einer den individuellen Gegebenheiten der Einrichtung angepassten Strategie zur Reduzierung/Vermeidung von FEM. Systematische Erfassung von Problemstellungen, z.b. Sturzereignisse, Unruhe, 12

13 Strategie zum verantwortungsvollen Umgang mit FEM Verbindliche Zuständigkeitsbeschreibung, z.b. Sturzexperte Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (Pflegeteam, Heimaufsicht, Angehörigen/ Betreuer, Ärzten, Physiotherapeuten ) Regelmäßige Fallbesprechungen, Information der Angehörigen und/oder Betreuer zu den Folgen von FEM und der Auswahl/Anwendung von Alternativen. Einsatz von geschulten Verfahrenspflegern gemäß des Werdenfelser Weges im Genehmigungsverfahren. 13

14 Ein kleiner Ausblick auf das neue WTG GEPA NRW Kapitel 2 Gemeinsame Anforderungen an alle Wohn- und Betreuungsangebote 8 Gewaltprävention, freiheitseinschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen Den Einsatz von FEM unbedingt auf das notwendigste beschränken Vollständige Dokumentation des gerichtlichen Beschlusses, der Durchführung Verpflichtung zur schriftlichen Fixierung eines Konzeptes zur Vermeidung von FEM sowie der Trennung zwischen Durchführung und Überwachung 14

15 Eine praktische Idee zur Konzeptentwicklung Flussdiagramm 1 15

16 Eine praktische Idee zur Konzeptentwicklung Flussdiagramm 2 16

17 Fazit Zur Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen gibt es keinen Königsweg und keine Patentlösung. Die Alternativensuche und Umsetzung kann nur in Gemeinschaft aller Beteiligten und unter Anwendung ineinandergreifender Interventionen gelingen. Seien sie mutig und kreativ, aber auch geduldig! 17

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