Freiheitsentziehende Maßnahmen im Krankenhaus. 22. Oktober 2014, Düsseldorf
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- Jan Heinrich
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1 Freiheitsentziehende Maßnahmen im Krankenhaus 22. Oktober 2014, Düsseldorf
2 Inhalte O RECHTLICHE GRUNDLAGEN FREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN KORREKTE ANWENDUNG & DOKUMENTATION
3 Zu Beginn ein Dialog Frau Liebchen Schwester Steffi
4 Gesetzliche Vorgaben Grundgesetz BGB Bürgerliche Gesetzbuch StGB - Strafgesetzbuch
5 Grundgesetz Nach dem Grundgesetz ist die Freiheit des Menschen unverletzlich (Art. 1 GG) Dieses Recht darf nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden (Art. 104 GG)
6 Rechtliche Grundlagen Beschränkungen sind geregelt im Betreuungsrecht BGB Rechtfertigender Notstand, 34 Strafgesetzbuch StGB Behandlungsvereinbarung diese setzt voraus, dass der Patient in die Maßnahme einwilligen kann
7 StGB - Strafgesetzbuch 1 Keine Strafe ohne Gesetz! Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde
8 13 -??? z.b. bei Selbst oder Fremdgefährdung Ärzte & Pflegende 13 StGB - Begehen durch Unterlassen (1)Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht = GARANT
9 239 StGB Freiheitsberaubung (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft Der Versuch ist strafbar das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt wird. bei Verursachung von schweren Gesundheitsschäden bis hin zum Tod..
10 239 Freiheitsberaubung StGB Strafrechtlich kann sich eine Fixierungals Freiheitsberaubung darstellen Dieses kann nur angenommen werden, wenn die Fixierung widerrechtlich erfolgte!
11 239 Freiheitsberaubung StGB z.b.: Pflegende handeln pflichtwidrig, wenn sie einen Patienten ohne vorherige schriftliche Anordnung des Arztes fixieren & es darüber hinaus unterlassen, sofort einen Arzt von dieser Maßnahme zu unterrichten & dessen weitere Entscheidungen abzuwarten
12 Freiheitsberaubung Eine Fixierung gegen den natürlichen Willen der betreffenden Person erfüllt regelmäßig den Straftatbestand einer Freiheitsberaubung & ist nur zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund z.b. akute Gesundheitsgefährdung der zu fixierenden Person oder anderer Personen vorliegt und dieser durch die Fixierung abgewendet werden kann In diesem Fall ist eine richterliche Anordnung erforderlich oder sollte unverzüglich beigebracht werden!
13 Freiheitsberaubung StGB Eine eigenmächtige ( Teil -) Fixierung durch das Pflegepersonal kann nur zur Abwendung akuter Gefahren für den Patienten oder Andere, die keinen Aufschub dulden, zugelassen werden
14 Rechtfertigender Notstand 34 StGB Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem Anderenabzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der.. Fixierung - nicht langfristig! Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden
15 Notwehr - 32 StGB, BGB StGB - Wer eine Tatbegeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig z.b. Einwilligungen zur OP bei Notfall! Notwehr - BGB 227 (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
16 BGB 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen Wer Kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt
17 BGB 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt, oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde z.b. Demenz, Heimpflege, geistig nicht orientierte Pat., etc. - wichtig ist der Nachweis!
18 223 StGB Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich misshandeltoder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft (2) Der Versuch ist strafbar
19 BGB Rechtliche Betreuung 1896 Voraussetzungen 1901 Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers 1901 a Patientenverfügung 1901 c Vorsorgevollmacht, schriftliche Betreuungswünsche 1904 Genehmigung des Betr.gerichtes bei ärztlichen Maßnahmen 1906 Genehmigung des Betr.gerichtes bei der Unterbringung
20 BGB 1906 Unterbringung (1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil 1. auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen/ seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder eheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt,
21 BGB 1906 Unterbringung 2...eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, der ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann & der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen/ seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann
22 BGB 1906 Unterbringung (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich einzuholen (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen Er hat die Beendigung dem Betreuungsgericht anzuzeigen
23 BGB 1906 Unterbringung Die Absätze 1-3 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einer Anstalt, Heim oder sonstiger Einrichtung aufhält, ohne untergebracht zu sein, durch. mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll
24 Werden Medikamente zu Heil- oder Therapiezwecken ärztlich verordnet, ist 1906 Abs.4 BGB nicht anwendbar, auch wenn die Nebenwirkungen der Medikation zu einer Einschränkung des BGB 1906 BGB 1906 Bewegungsdranges führen Die Unterbringung durch einen Bevollmächtigten und die Einwilligung eines Bevollmächtigten in Maßnahmen nach Absatz 4 setzt voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absätzen 1 und 4 genannten Maßnahmen ausdrücklich umfasst Achtung : Überprüfung des Nachweises, ansonsten handelt es sich um Freiheitsberaubung / Körperverletzung durch Ärzte, Betreuer und PP
25 Warum so viel zu Gesetzen?
26 Allein 28 alte Menschen starben in den letzten zehn Jahren in Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen 22 in Pflegeheimen, 2 in der eigenen Wohnung und 4 in Kliniken! 82 % dieser Menschen litten an Demenz von bisher 23 überprüften Fällen lagen insgesamt 16 mal Fehlanwendungen des Gurtsystems & 6 mal Fehlanwendungen des Bettgitters vor!
27 2 Menschen starben durch Kopftieflage der Oberkörper rutscht aus dem Bett, der Kopf hängt nach unten! die meisten Menschen starben durch Strangulation, blieben in zu locker angelegten Gurten mit dem Hals hängen!. sowie Thoraxkompressionen In sechs Verfahren kam es zu Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung Geldstrafen zwischen Tagessätzen Nach Bezlanovich, 2010
28 Zeitpunkt des Todes Zeitraum bis zum Auffinden der Patienten von 15 Minuten bis zu mehreren Stunden!
29 Richterliche Genehmigungen Die Gesamtzahl gerichtlich genehmigter unterbringungsähnlicher Maßnahmen in Heimen, Kliniken oder sonstigen Einrichtungen in der BRD hat sich innerhalb eines Jahrzehnts fast verdoppelt! Jahr Genehmigungen Jahr Genehmigungen nach 1906, Absatz 4, BGB
30 FEM Freiheitsentziehende Maßnahmen es gibt keine verankerten gesetzlichen Vorgaben zu FEM häufig angewendet bei Sturzrisiko, Weg Hinlauftendenzen, Selbstgefährdung bei FEM werden nach wenigen Stunden Halluzinationen & Wahnvorstellungen beobachtet Meistens verbunden mit noch mehr Unruhe und Aggressivität! verstärken das Gefühl des Ausgeliefertseins, der Hilflosigkeit, erschweren das situative Verständnis
31 Freiheitsentziehende Maßnahmen werden zentral nicht erfasst deutschlandweit gibt es keine elektronisch abrufbaren, statistischen Angaben! Risiken der FEM / Fixierung Abbau der Körperfunktionen Durchblutungsstörungen Inkontinenz, Herz-Kreislauf Belastung Dekubitalulcera Verletzungen, Hautabschürfungen IMMOBILITÄT!! Angst & Unruhe, bis hin zur Aggressivität
32 Fixierungen bei Patienten Jede Fixierung ist für den Patienten ein schwerwiegender Eingriff in seine Würde! Der Einsatz von Schutzmaßnahmen ist immer ein Eingriff in die Freiheitsrechte eines Patienten Die fortlaufende, intensive Abstimmung innerhalb des multiprofessionellen Teams hat zu erfolgen!
33 Vorbeugung & Alternativen, wie Korrekte Medikation Zuwendung & Beschäftigung Hausstandards / Verfahrensanweisungen Schulungen der Pflegekräfte hausintern & von den Herstellern der Produkte Sturzprophylaxe - nicht nur mit Bettgitter! Antisturzmatten, Protektoren, Hilfsmittel Bett - & Pflegenester am Boden Bewegung ermöglichen ausreichend Pflegekräfte!
34 Freiheitsentziehende Maßnahmen Die freiheitsentziehende Maßnahme bedarf einer richterlichen Entscheidung!
35 Freiheitsentziehende Maßnahmen Freiheitsentziehende Maßnahmen liegen vor, wenn eine Person gegen ihren natürlichen Willen durch mechanische Vorrichtungen oder andere Weise in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigt wird & sie diese Beeinträchtigung nicht ohne fremde Hilfe überwinden kann
36 Freiheitsentziehende Maßnahmen Fixierungen mit Gurten am Bett / Stuhl Bettgitter Fixierdecken, etc. Einsperren des Menschen sedierende Medikamente, Psychopharmaka, wenn sie gegeben werden, um den Betroffenen am Verlassen der Einrichtung zu hindern
37 Wann fixieren? Bei Nachweis der Selbst -/ Eigen oder Fremdgefährdung zum Schutz des Patienten Auf eigenen Wunsch des Patienten auf ärztliche Anordnung Wenn Gespräche, Zuspruch, etc. versagen & keine Einsicht des Betroffenen vorhanden ist & ggfls. eine Medikation keine Besserung bewirkt Nicht auf Wunsch von Angehörigen!
38 Maßnahmen: Regelmäßig? Dauerhaft? Langfristig? Beachte: Freiheitseinschränkend & Freiheitsbeschränkend Wegnahme von Sehhilfen, Rollstuhl & Rollatoren & Gehhilfen Wegnahme von Kleidung & Schuhen, bzw. Bekleidung mit,,pflegehemden Ausübung physischen & oder psychischen Druck durch das Personal, wie Verbote, List, Zwang oder Drohung, Einsatz von Signalsendern Bei völlig immobilen Patienten ist das Anbringen von Bettgittern nicht genehmigungspflichtig!
39 Regelmäßig?? Dauerhaft?? Langfristig?? Beachte Freiheitseinschränkend & Freiheitsbeschränkend Werden Medikamente zu Heil- oder Therapiezwecken ärztlich verordnet, ist 1906 Abs.4 BGB nicht anwendbar, auch wenn die Nebenwirkungen der Medikation zu einer Einschränkung des Bewegungsdranges führen. Ebenso gilt: Bei völlig immobilen Patienten ist das Anbringen von Bettgittern nicht genehmigungspflichtig! Wegnahme von Kleidung & Schuhe, bzw. Bekleidung mit,,pflegehemden Wegnahme von Sehhilfen, Wegnahme Rollstuhl/ Gehhilfe.. Ausübung physischen & oder psychischen Druck durch das Personal, wie Verbote, List, Zwang oder Drohung, Einsatz von Signalsendern
40 Wie wird fixiert? mit Bettgitter Vorsicht bei Unruhe des Patienten Sturzgefahr Je nach Zustand des Patienten! Bauchgurt & unbedingt Bettgitter, da ansonsten Strangulationsgefahr besteht 3 Punkt Fixierung: Bauchgurt mit einseitiger Hand -& Fußfixierung - diagonal 5 Punkt Fixierung: Bauchgurt und beide Hände & Füße werden fixiert nur im Extremfall / Psychiatrie
41 Fixierung mit Segufix Seit Anfang 2013 müssen alle Bauchgurte mit einem Schrittgurt ausgestattet sein, welcher ein Herabrutschen / Strangulation verhindert! Fixiersysteme fallen unter den Anwendungsbereich der Medizinprodukte-Betreiberverordnung! Schulungen!
42 Korrekte Anwendung Gurte müssen eng anliegen, dürfen aber nicht die Atmung behindern Die Fixierung muss eng anliegen,.. es muss möglich sein, die flache Hand zwischen Patient & Gurt zu schieben, Bauchgurt mit entsprechender Größe auswählen Eine Selbstgefährdungkann eintreten, wenn die Fixierung zu locker angelegt wird
43 Korrekte Anwendung Überprüfung der Gurtsysteme vor jeder Benutzung! Untersuchung der Materialien auf schadhafte Nähte, abgerissene Teile& beschädigte Ösen Patent-und Klettverschlüsse auf Funktion & sicheren Halt prüfen. Schadhafte Produkte können zu Verletzungen führen. Beschädigte oder verschlissene Produkte nicht mehr benutzen!
44 Richtig fixieren! Warnhinweis: Benutzen Sie die Seitenbefestigungen! Die SEGUFIX Produkte niemals ohne Seitenbefestigungen benutzen. Die Seitenbefestigungen verhindern, dass der Patient sich quer zur Körperachse im Bett dreht. Ohne Seitenbefestigungen kann der Patient sich über den Bettrand hinaus drehen und strangulieren, mit möglicher Todesfolge!
45 Wenn dann richtig fixieren CAVE: Der Bauchgurt ist nicht am Bettrahmen zu befestigen, sondern muss am Rahmen des verstellbaren Kopfteils im unteren Rahmenbereich befestigt werden, da ansonsten Strangulationsgefahr besteht! Das Bett in die tiefste Position bringen; Patientenklingel in Patientenreichweite & Entriegelungsmagnet für PP in Reichweite legen!
46 Bauchfixierung mit Bettgitter!!! Warnhinweis Bettgitter müssen hochgestellt sein Um Unfälle bei der Fixierung zu vermeiden, sind die Bettgitter hochzustellen (Ausnahme: 5-Punkt-Fixierung) Achtung: Keine geteilten Bettgitter benutzen! - außer bei Verwendung eines Seitenschutzes, der ein Hindurchrutschen des Patienten vollständig verhindert. Bei geteilten Bettgittern kann es vorkommen, dass der Patient trotz angelegter Fixierung durch den Spalt rutscht - mit der Folge der Strangulation.
47 Magnetverschlüsse!! Warnhinweis Patienten mit Herzschrittmacher Bei Patienten mit Herzschrittmacher muss ein Sicherheitsabstand von 10 cm zwischen Herzschrittmacher und Magnetschlüssel eingehalten werden, da sonst bei den Patienten Tachykardien ausgelöst werden können. Bezüglich möglicher Beeinträchtigung anderer Patienten-Implantate durch starke Magnete die Herstelleranweisungen beachten!
48 Engmaschige Kontrollen : VZ,Fixierung, Krankenbeobachtung Grund der Fixierung - ist vom Arzt auszufüllen, Verlauf muss vom Pflegepersonal protokolliert sein Gründe, Sturzgefahr, etc. müssen aus der Dokumentation ersichtlich sein Angehörigen Information & Beistand leisten! Patienten: Intimsphäre wahren Betten nicht auf den Flur stellen, nach dem Motto: Besser im Blick! Vorsicht: Druckstellengefahr bei Fixierung Hand/ Fuß Maßnahmen sind so schnell wie möglich wieder aufzuheben, wenn für den Patient keine Gefahr mehr besteht!
49 Dokumentation Einwilligung! Ärzte & Pflegekräfte Verlauf / Datum/ Uhrzeit Nachweis BGB & 1906 Unterbringung? Kopie in Akte Verlauf dokumentieren auf Vorgabedokumenten z.b. Fixierung gelöst, Zustand des Patienten, welche Maßnahmen, usw.
50 Merci Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit & das Interesse zu diesem Vortrag & wünsche Ihnen noch einen schönen Nachmittag! N. Muckenheim, Oktobeber 2014
Die Fixierung von Patienten im Krankenhaus bei Selbst- oder Fremdgefährdung. 19. September 2013, Kreishaus Düren
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