Standards. zur Sicherung der Mediationsqualität für
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- Jan Meyer
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1 Standards zur Sicherung der Mediationsqualität für international zertifizierte MediatorInnen, D A CH MediationssupervisorInnen, D A CH, und MediationstrainerInnen, D A CH zuletzt geändert am
2 Präambel Die Förderung friedlicher Win-Win-Lösungen durch Mediation und Mediationswissen ist das Ziel der Fördergemeinschaft Mediation D A CH e.v., Deutschland, Austria, Schweiz (Mediation D A CH), gemäß 2 ihrer Satzung. Dies geschieht gemäß 3 der Satzung unter anderem durch die Förderung von Wissenschaft und Bildung im Bereich der Mediation. In der Erfüllung dieser Aufgabe und in der Verantwortung gegenüber allen Menschen, die Mediation im deutschen Sprachraum in Anspruch nehmen, setzt sich Mediation D A CH für die Weiterentwicklung und Verbreitung einheitlicher und klarer internationaler Qualitätsstandards für den gesamten deutschsprachigen Bereich ein. Mediation D A CH gewährleistet und sichert so eine verlässliche, international einheitliche Mindestqualität der Mediation im gesamten deutschen Sprachraum, die im Detail allen regionalen, nationalen und fachlichen Besonderheiten Rechnung tragen kann. Menschen, die einen Mediationsprofi beauftragen möchten, können sich an Mediation D A CH international orientieren. 1 Regelungsbereich dieser Standards: MediatorIn, MediationssupervisorIn und MediationstrainerIn Da jeder professionelle Mediator sowohl Mediationssupervision als auch Aus- und Weiterbildungen im Bereich Mediation in Anspruch nimmt, hat sich die Mediation D A CH entschieden, Qualitätsstandards sowohl für die Ausbildungen zur/ m MediatorIn als auch zur/ m MediationssupervisorIn und zur/ m MediationstrainerIn zu regeln. Da zu jeder Mediationsausbildung sowohl vorbildhafte Mediationsdemonstrationen als auch die Supervision der TeilnehmerInnen gehört, ist jeder Mediationstrainer zugleich Mediator und Mediationssupervisor. Daraus ergibt sich die Ausbildungsreihenfolge: 1. MediatorIn 2. MediationssupervisorIn 3. MediationstrainerIn Diese Reihenfolge dient der Qualitätssicherung. Sie ist einzuhalten. Für alle drei Ausbildungsteile, die in diesen Standards geregelt sind, gelten vergleichbare Unterrichtsmethoden. Während im Training der Mediatoren der unmittelbare Know-How-Transfer stattfindet, werden Mediationssupervisoren und Mediationstrainer darin geschult diesen Know-How- Transfer zu multiplizieren. Die Standards zu Unterrichtsmethoden und Inhalten entsprechen sich daher für alle drei Zertifizierungen. Dabei gilt für die Ausbildungen zum Mediationssupervisor sowie zum Mediationstrainer eine komplexere Struktur für die Vermittlung des weiterzugebenden Know-Hows. Das Nähere regelt die Verfahrensordnung Mediation D A CH. 2
3 2 Bezeichnung als zertifizierte MediatorInnen, MediationssupervisorInnen und MediationstrainerInnen, D A CH Nach diesen Standards zertifizierte MediatorInnen, MediationssupervisorInnen und MediationstrainerInnen zeigen dem Rechts- und Geschäftsverkehr an, dass sie die internationalen Standards der Fördergemeinschaft Mediation D A CH, Deutschland, Austria, Schweiz erfüllen. Sie führen die Bezeichnungen: international zertifizierter Mediator, D A CH, Deutschland, Austria, Schweiz international zertifizierte Mediatorin, D A CH, Deutschland, Austria, Schweiz international zertifizierter Mediationssupervisor, D A CH, Deutschland, Austria, Schweiz international zertifizierte Mediationssupervisorin, D A CH, Deutschland, Austria, Schweiz international zertifizierter Mediationstrainer, D A CH, Deutschland, Austria, Schweiz international zertifizierte Mediationstrainerin, D A CH, Deutschland, Austria, Schweiz. Die Zertifizierten haben - je nach Mediationsumfeld - die freie Wahl für eine ausführlichere oder kürzere Variante. 3 Formale Zertifizierungsvoraussetzungen Nach diesen Standards zertifizierte MediatorInnen, MediationssupervisorInnen und MediationstrainerInnen haben den Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren anerkannt, haben eine nach diesen Standards durchgeführte Mediationsausbildung/ Mediationssupervisor- Ausbildung/ Mediationstrainer-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, haben die in diesen Standards geforderten Theorie- und Praxiserfordernisse erfüllt, haben die Weiterbildungsverpflichtung gemäß 6 dieser Standards anerkannt, haben das Zertifizierungsverfahren gemäß der Verfahrensordnung Mediation D A CH durchlaufen und haben sich zur Mentorentätigkeit gemäß 5 verpflichtet. 4 Inhaltliche Zertifizierungsvoraussetzungen Die Aus- und Weiterbildungen gewährleisten die internationalen Mindeststandards inhaltlich, didaktisch und zeitlich. Die konkrete Ausgestaltung der folgenden Schlagwortübersichten für die jeweiligen Bereiche Mediation/ Mediationssupervision/ Mediationstraining regelt die Verfahrensordnung Mediation D A CH. Nr. 1 Inhaltliche Elemente Mediation/ Mediationssupervision/ Mediationstraining: Einführung, Definition, Abgrenzung, Einordnung (fachlich, historisch ), Struktur, Grundzüge, Grundannahmen, Wesen, Phasen, Ablauf 3
4 Hintergrund- und Anwendungswissen: Berücksichtigung sämtlicher für Mediation/ Mediationssupervision/ Mediationstraining relevanter multidisziplinärer wissenschaftlicher Kenntnisse, insbesondere aus den Bereichen Kommunikation, Psychologie, Systemik, Neurologie, Pädagogik, Sozial-, Kommunikations-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Werkzeuge und Techniken: - zur Vorbereitung - zur Durchführung - zum Abschluss und zur Qualitätssicherung Mediator/ Mediationssupervisor/ Mediationstrainer - Haltung und Berufsbild: - Allparteilichkeit/ Neutralität, Haltung, Rolle und Ethik, interkulturelle und Gender-Thematiken - Berufsausübung - Anwendungsfelder Nr. 2 Didaktische Elemente Qualifizierte Mediationsausbildungen, Mediationssupervisionsausbildungen und Mediationstrainerausbildungen bestehen aus Theorie und Praxis. Dazu gehören insbesondere die folgenden Elemente: Mediationsvortrag und -lehrgespräch zu Mediation/ Mediationssupervision/ Mediationstrainings Demonstrationen vor der Gruppe Reflexion der Demonstrationen und Herausarbeiten der wesentlichen Elemente Rollenspiele, Übungen, Gruppenarbeiten Unterstützung bei der Durchführung von Rollenspielen, Übungen, Gruppenarbeiten Anleitungen zur Selbstreflexion und zur Selbsterfahrung Feedback, Lerntransfer Präsentationen durch die TeilnehmerInnen Festigung des Gelernten durch Praxisanwendungen Peergrouparbeit Supervision/ Intervision schriftliche Arbeit Teilnahme an Mediationsfällen/ Mediationssupervisionen/ Mediationstrainings als Co oder als HospitantIn Durchführung von Mediationspraxisfällen: Akquise bis Abschluss - mit Supervision bzw. Durchführung von Mediationssupervisionen - mit Supervision bzw. Durchführung von Mediationstrainings - mit Supervision Nr. 3 Zeitlicher Umfang nach int. Standard unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten Mediator, D A CH Aus- und Weiterbildungen zu zertifizierten MediatorInnen D A CH, umfassen jeweils insgesamt mindestens 200 Zeitstunden à 60 Minuten zuzüglich der Zeit für die Lektüre von Mediationsfachliteratur sowie der Erfüllung nationaler Erfordernisse gemäß den nationalen Checklisten Deutschland, Austria Schweiz. Österreich: Sämtliche Ausbildungsanteile eines Ausbildungsteils zusammengefasst entsprechen dem zeitlichen Umfang der Aus- und Weiterbildung zum Mediator des Zivilrechtsmediationsgesetzes (Österreich) von 365 Einheiten (=Unterrichtsstunden) à 45 Minuten = 273 3/4 Stunden. 4
5 Mediationssupervisor, D A CH Aus- und Weiterbildungen zu zertifizierten MediationssupervisorInnen, D A CH, umfassen jeweils insgesamt mindestens 200 Zeitstunden à 60 Minuten zuzüglich der Zeit für die Lektüre von Mediationsfachliteratur sowie zuzüglich der folgenden Praxisanteile: Durchführung von mindestens 4 dokumentierten Praxisfällen, die supervidiert sind und bei denen auch die Supervision dokumentiert ist, sowie von 4 dokumentierten Mediationssupervisionen. Mediationstrainer, D A CH Aus- und Weiterbildungen zu zertifizierten MediationstrainerInnen, D A CH, umfassen jeweils insgesamt mindestens 200 Zeitstunden à 60 Minuten zuzüglich der Zeit für die Lektüre von Mediationsfachliteratur sowie zuzüglich der folgenden Praxisanteile: Durchführung von mindestens 4 dokumentierten und supervidierten Mediationstrainings. Gesamtumfang Bei Durchführung aller drei Ausbildungen entspricht der Umfang insgesamt ca. 600 Zeitstunden à 60 Minuten Basisanteil (600 Zeitstunden entsprechen 800 Einheiten à 45 Minuten) zuzüglich der Lektüre von Mediationsfachliteratur, der Anfertigung von Mediationsarbeiten sowie der Praxisanteile. Das Nähere findet sich in den nationalen Checklisten sowie in der Verfahrensordnung Mediation D A CH. 5 Internationales Mentoring In einem internationalen, sich immer weiter verflechtenden Markt ist gegenseitige Unterstützung und Vernetzung ein Win-Win-Win-Faktor für alle. Deshalb verpflichten sich international zertifizierte Mitglieder, grundsätzlich für mindestens ein Mitglied aus einem der anderen zwei D A CH-Staaten als Mentor zur Verfügung zu stehen. 6 Weiterbildung nach Ende der Ausbildungen Alle MediatorInnen/ MediationssupervisorInnen/ MediationstrainerInnen, D A CH, sorgen nach Abschluss ihrer jeweiligen Ausbildungen für nachhaltige Qualität durch regelmäßige Supervision, Fort- und Weiterbildung. Das Nähere regelt die Verfahrensordnung Mediation D A CH. 5
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