8, Geschäftsbericht 2005 der Assekuranz AR; Trakt. 68 Kenntnisnahme 22. Mai Geschäftsbericht 2005 der Assekuranz AR; Kenntnisnahme

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1 Geschäftsbericht 2005 der Assekuranz AR; Kenntnisnahme Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 25. April 2006 vom Geschäftsbericht 2005 der Assekuranz AR sowie vom Revisionsbericht Kenntnis genommen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat diese beiden Dokumente mit dem Antrag auf Kenntnisnahme. Regierungsrat Diem, Verwaltungsratspräsident der Assekuranz AR, führt in seinem Eintretensvotum Folgendes aus. Nach der geltenden Gesetzgebung über die Assekuranz AR übt der Regierungsrat die Aufsicht über die Assekuranz aus. Ihnen als Mitglieder des Kantonsrates kommt die Oberaufsicht zu. Der Verwaltungsrat der Assekuranz AR hat am 8. März dieses Jahres den Ihnen vorliegenden Geschäftsbericht für das Jahr 2005 genehmigt und zuhanden der Aufsichtsgremien zur Kenntnisnahme verabschiedet. Bei der Präsentation des dritten Geschäftsberichtes der Assekuranz AR in meiner Präsidialzeit im Verwaltungsrat kann ich Ihnen im Gegensatz zum Vorjahr ein durchwegs erfreuliches Ergebnis präsentieren. Dem vorliegenden Bericht über das Geschäftsjahr 2005 konnten Sie entnehmen, dass das Jahr 2005 mit einer tiefen Schadenbelastung und mit ausserordentlich hohen Kapitalerträgen abschliesst. Die Jahresschadensumme liegt mit 3,47 Mio. Franken bei ungefähr 55 % gegenüber einem langjährigen Mittel von 100 %. Ganz wesentlich zum erfreulichen Resultat beigetragen haben die ausserordentlich hohen Kapitalerträge von 7,25 Mio. Franken. Das heisst, die Vermögenserträge sind höher als die Prämieneinnahmen der Gebäude- und der Grundstückversicherung. Die Gesamtperformance auf den Kapitalanlagen beträgt 13,1 %. Gemäss der Zeitschrift Finanz und Wirtschaft vom 6. Mai 2006 beträgt der Anlageertrag der schweizerischen Pensionskassen für das Jahr 2005 im Schnitt bei 11.1 %. Das heisst, die Assekuranz AR liegt somit sogar zwei Prozentpunkte über dem nationalen Schnitt der Pensionskassen. Trotz dieses ausgezeichneten Gesamtergebnisses schliesst das technische Ergebnis der Versicherung seit einigen Jahren immer mit einem Minus ab. Zudem ist auf Seite 29 des Geschäftsberichtes ersichtlich, dass die finanziellen Reserven der Assekuranz AR in den vergangenen acht Jahren um rund 15 Mio. Franken abgenommen haben, was auf die insgesamt vier grossen Schadenjahre seit 1998 zurückzuführen ist. Dies bewog den Verwaltungsrat, den Prämientarif für das Jahr und dies erstmals seit real um 8 % zu erhöhen. Damit kann der Fondsbestand mittelfristig wiederum auf den früheren Stand angehoben werden. Sobald dies der Fall ist, wird der Verwaltungsrat die Prämienansätze wiederum entsprechend reduzieren, vorausgesetzt natürlich, dass nicht wiederum weitere schwere Schadenjahre folgen. In diesem Falle würde es etwas länger dauern, bis der Prämientarif gesenkt werden könnte.

2 Der Staatswirtschaftlichen Kommission und dem Regierungsrat ist seitens des Verwaltungsrates der vollständige Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung 2005 zugestellt worden. Auf Seite 38 des Geschäftsberichtes finden Sie die Kurzfassung des Revisionsberichtes vom 9. Februar Ich möchte an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vorab Direktor Ernst Bischofberger, für den beispielhaften Einsatz herzlich danken. Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte, der Regierungsrat beantragt Ihnen, vom Geschäftsbericht und von der Rechnung 2005 Kenntnis zu nehmen. Leuzinger, Bühler, äussert sich namens der FDP-Fraktion. Wir nehmen mit grosser Anerkennung von den Leistungen der Assekuranz AR vom Geschäftsbericht des Jahres 2005 Kenntnis. Wir danken an dieser Stelle allen Mitarbeitenden, der Direktion und dem Verwaltungsrat der Assekuranz AR für ihren professionellen Einsatz zu Gunsten der Sicherheit unserer Bevölkerung. Der vorliegende, sehr umfangreiche und informative Bericht zeigt auf, dass es sich beim vergangenen Jahr um ein eher ruhiges gehandelt hat. Dank der kleineren Schadenbelastung und der sehr guten Kapitalerträge konnte das Fondskapital wiederum etwas aufgestockt werden. Die Assekuranz AR steht sowohl organisatorisch als auch finanziell sehr gut da, und dazu ist ihr zu gratulieren. Auf einen Punkt in diesem Bericht möchte ich Sie noch speziell aufmerksam machen. Seite 12 beinhaltet eine Statistik über die Feuerschäden im Jahre Daraus sieht der Leser, dass es im vergangenen Jahr 126 Brandschäden in unserm Kanton gegeben hat. Das sind mehr als zwei pro Woche oder in jeder Gemeinde durchschnittlich sechs Fälle pro Jahr. Aus derselben Statistik ist aber auch ersichtlich, dass von diesen total 126 Brandfällen deren 115 sogenannt kleinere Ereignisse waren, das heisst, der Schaden betrug weniger als Franken. Hier zeigt sich schwarz auf weiss der Nutzen unseres sehr gut organisierten Feuerwehrwesens, welches dafür sorgt, dass aus diesen kleinen Ereignissen keine grossen und damit teuren werden. Diese effiziente Organisation ist aber auch nur wiederum dank der guten Zusammenarbeit mit der Assekuranz AR möglich. Und an dieser Stelle bedanken wir uns auch einmal öffentlich herzlich bei allen Angehörigen der Feuerwehren für ihren wertvollen Einsatz zugunsten von uns allen. Die FDP-Fraktion nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass in unserem Kanton das Gebäudeversicherungs- und das Feuerwehrwesen sehr gut funktionieren. Tragen wir weiterhin Sorge dazu!

3 Wiesli, Teufen, führt zum vorliegenden Geschäftsbericht 2005 der Assekuranz AR Folgendes aus. Es ist nicht die Aufgabe der Assekuranz AR, lokale Wirtschaftsförderung zu betreiben. Seite 26 des Geschäftsberichtes informiert darüber, dass Franken in das Aktienkapital des Reka-Feriendorfes, Urnäsch, geflossen und noch im gleichen Jahr auf einen Franken abgeschrieben worden sind. Die Abschreibung verwundert nicht, weiss doch jeder Investor zum vorneherein, dass dieses finanzielle Engagement eine ideelle Beteiligung im Sinne eines à-fondsperdu-beitrages ist, das heisst, weder verzinst noch zurückbezahlt wird. Mir als Bürger steht es frei, Aktien für das Reka-Feriendorf, Urnäsch, zu zeichnen, wenn ich weiss, dass es sich um eine gute Sache handelt, und wenn ich auch akzeptiere, dass ich halt nicht mehr viel zurückerhalte. Bei einer öffentlichen Anstalt wie der Assekuranz AR sieht dies aber anders aus. Als Monopolbetrieb muss sie besonders sorgfältig mit Prämiengeldern und Geldanlagen umgehen. Deshalb hat der Gesetzgeber in Art. 20 des Gesetzes über die Gebäude- und Grundstückversicherung (Assekuranzgesetz) vom 30. April 1995 Folgendes ausdrücklich festgehalten: 1 Die Assekuranz finanziert ihre laufenden Ausgaben durch Prämien und sichert ihre Leistungsfähigkeit durch Reserven und Rückversicherung langfristig ab. 2 Die Mittel der Assekuranz dürfen nur zur Erfüllung ihres Zwecks verwendet werden. Wie Regierungsrat Diem in seinem Eintretensreferat ausgeführt hat, obliegt die Oberaufsicht über öffentliche Anstalten gemäss Art. 72 der Kantonsverfassung dem Kantonsrat. Die Investition von ¼ Mio. Franken aus Assekuranz AR-Reserven in Aktien des Reka-Feriendorfes, Urnäsch, ist wohl kaum mit Art. 20 des Assekuranzgesetzes in Einklang zu bringen. In einer Medienmitteilung der Assekuranz AR hat deren Verwaltungsrat diese Beteiligung wie folgt begründet: «Der Verwaltungsrat der AAR beschloss, Aktien der Feriendorf Urnäsch AG im Betrag von Franken zu zeichnen. Da das Projekt politisch unbestritten ist, erachtet es der Verwaltungsrat als angebracht, dass sich die Assekuranz an diesem für den ganzen Kanton volkswirtschaftlich wichtigen Vorhaben beteiligt. Die finanziellen Reserven der AAR gehören bekanntlich allen Gebäudeeigentümern im Kanton. Das Vermögen ist weder Eigentum des Kantons, noch haftet der Kanton für Verbindlichkeiten der AAR. Zur Zeit partizipiert jeder Eigentümer mit ungefähr Franken an den Reserven der AAR. Mit dem Aktienerwerb von Franken ist somit jeder Gebäudeeigentümer mit einem Betrag von 10 Franken am Reka-Feriendorf Urnäsch AG beteiligt. Nachdem der Kanton und fast alle Gemeinden einen finanziellen Beitrag zusicherten, wird nach Auffassung des Verwaltungsrates der AAR kein Präzedenzfall für künftige Projekte geschaffen.»

4 Sehr geehrte Kantonsrätinnen und Kantonsräte, bei allen gut gemeinten Absichten des Verwaltungsrates - aber so geht es nicht! Die Assekuranz AR hat keine Wirtschaftsförderung zu betreiben, und sie darf durch Gesetz auch keine solchen Aktivitäten wahrnehmen. Art. 22 des Assekuranzgesetzes ist ganz klar abgefasst: 1 Die Assekuranz äufnet Reserven, die ihrem Zweck entsprechen und ihren Verpflichtungen angemessen sind. 2 Sie legt die Mittel sicher und gewinnbringend an. Nochmals zur Klarstellung: Der Regierungsrat beaufsichtigt die Gebäudeversicherung und wählt ihre Organe, das heisst, er bestimmt die Verwaltungsratsmitglieder, die Direktion und die Revisionsstelle. Der Kantonsrat übt die Oberaufsicht aus. Die Assekuranz AR und auch ihr Direktor haben im vergangenen Jahr sehr gute Arbeit geleistet. Eine Rückweisung des Berichtes ist daher nicht angebracht. Aber in Anbetracht des Wortlautes der Art. 20 und 22 des Assekuranzgesetzes kann der Kantonsrat als Oberaufsichtsbehörde nicht einfach die Augen verschliessen bezüglich der wirtschaftsfördernden Sondermassnahmen des Verwaltungsrates, indem er eine à-fonds-perdu-aktienbeteiligung von ¼ Mio. Franken gezeichnet hat im Wissen darum, dass nichts zurückkommt, und dies aus den Reserven der Assekuranz AR. Ich schlage deshalb dem Kantonsrat folgendes Vorgehen vor: Der Assekuranzbericht 2005 wird vom Kantonsrat heute zur Kenntnis genommen. Der Regierungsrat als direktes Aufsichtsorgan veranlasst rechtliche Abklärungen darüber, ob der Verwaltungsrat nach dem geltenden Assekuranzgesetz überhaupt befugt war, ¼ Mio. Franken aus den Reserven à-fonds-perdu im Reka-Feriendorf, Urnäsch, anzulegen. Er erstattet dem Kantonsrat nach Abschluss der Rechtsabklärungen Bericht. Basierend auf diesen rechtlichen Abklärungen prüft der Regierungsrat, ob eine Ergänzung des Assekuranzgesetzes und/oder der Assekuranzverordnung notwendig ist. Ich bin mir bewusst, dass der Kantonsrat den Geschäftsbericht 2005 der Assekuranz AR zur Kenntnis nimmt. Ich stelle deshalb auch keinen anderslautenden Antrag. Der Regierungsrat muss nun von Gesetzes wegen als Aufsichtsbehörde diesen Sachverhalt abklären. Ich erwarte jetzt aber schon noch eine Stellungnahme seitens der Regierung. Regierungsrat Diem, Verwaltungsratspräsident der Assekuranz AR, erwidert, dass es sich hierbei tatsächlich um einen Diskussionspunkt handelt, über welchen wir im Verwaltungsrat sehr vertieft debattiert haben. Welches sind die

5 Möglichkeiten und Aufgaben des Verwaltungsrates, in diesem Sinne auch Projekte mitzuunterstützen? Wie wichtig ist es, dass beispielsweise das Reka-Feriendorf in unserem Kanton gebaut wird? Ich möchte an dieser Stelle nicht einfach festhalten, dass, wenn das Reka-Feriendorf gebaut wird, die Bauherren Kunden der Assekuranz AR sind. Wir werden einen Teil dieser Mittel über die Versicherungsbeiträge wiederum einnehmen; dies sind aber sicherlich lange nicht die Franken. Wir haben - um zu einem Entscheid zu gelangen - ein wenig in die Geschichte zurückgeschaut. Die Assekuranz AR hat zweimal ein Projekt unterstützt, nämlich einmal, damit ein Projekt überhaupt zustandegekommen ist. Hierbei handelte es sich um die Säntisbahn. Als die Säntisbahn in finanzielle Schwierigkeiten geriet, war die Assekuranz AR ebenfalls bereit, ihr unter die Arme zu greifen, und sie hat einen Beitrag geleistet. Man kann sich hier auch fragen, ob die Assekuranz AR dies damals machen durfte oder nicht. Es stellt sich immer die Frage, für was dies gut ist. Was bringt es uns, wenn das Reka-Feriendorf in Urnäsch gebaut wird? Was bringt es uns allenfalls an neuen Bautätigkeiten? Es liegt auch im Interesse der Assekuranz AR, neue Gebäude über die Versicherung abzudecken. Die Frage, ob es richtig war, dass die Assekuranz AR hierfür Franken ausgegeben hat, kann immer diskutiert werden. Der Verwaltungsrat vertritt die Ansicht, dass das Reka-Feriendorf für unseren Kanton ein sehr wichtiges Projekt darstellt, vor allem auch deshalb, weil es politisch unbestritten ist. Es handelt sich um ein Vorhaben, welches unseren Kanton vorwärts bringen soll und welches somit auch im Interesse der Assekuranz AR liegt. Soweit meine ganz persönliche Stellungnahme und nicht jene des Gesamtregierungsrates. Waldburger, Wolfhalden, richtet seine Ausführungen direkt an den regierungsrätlichen Sprecher. Es geht jetzt ja gar nicht so sehr darum, ob diese Aktienbeteiligung politisch richtig ist, sondern ob sie gesetzlich korrekt ist. Ich möchte deshalb Kantonsrat Wiesli, Teufen, eigentlich bitten, einen Antrag zu formulieren, damit wir darüber abstimmen und dem Regierungsrat in unserer Funktion als Oberaufsicht den Auftrag erteilen können, Abklärungen vorzunehmen, ob diese Aktien-Beteiligung rechtlich korrekt ist oder nicht. Ganz, Lutzenberg, hat - unabhängig von Kantonsrat Wiesli, Teufen - auch vorgehabt, die Frage zu stellen, was Oberaufsicht bedeutet und was Kenntnisnahme heisst. Welches ist der Sinn und Zweck dieser Oberaufsicht? Ich habe mich sowohl bei diesem als auch beim nächsten Traktandum vertieft mit dieser Frage beschäftigt, was sicherlich auch in einem Zusammenhang mit der Berichterstattung in der Appenzeller Zeitung über die Ausserrhodische Kantonalbank steht. Und genau weil wir eine Oberaufsicht wahrzunehmen haben, darf diese Frage nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Die Anerkennung der Assekuranz AR ist gegeben; sie macht meines Erachtens eine ausgezeichnete Arbeit. Aber die aufgeworfene Frage muss effektiv abgeklärt werden. Wenn die

6 rechtliche Grundlage nicht vorhanden ist, ist das Vorgehen der Assekuranz AR nicht in Ordnung, und dann haben wir die Funktion der Oberaufsicht wahrzunehmen. Ich möchte noch etwas bemerken zu den Begriffen Kenntnisnahme und Oberaufsicht. Regierungsrat Diem hat in seinem Eintretensvotum ausgeführt, dass der Kantonsrat die Oberaufsicht über die Assekuranz AR ausübe. Und Ratspräsidentin Dörig hat einleitend gesagt, dass das Ratsplenum Kenntnis vom Geschäftsbericht nehme. Und genau hierin liegt eine gewisse Spannung. Was ist nun die Oberaufsicht? Im besten Falle, wenn alles gut ist, ist es natürlich tipptopp. Und im schlechtesten Fall müssen wir intervenieren. Und genau darum geht es. Ich bitte Sie deshalb, die Ausführungen von Kantonsrat Wiesli, Teufen, effektiv ernst zu nehmen. Leuzinger, Bühler, stellt eine Frage. Was wäre passiert, wenn die Assekuranz AR auf Seite 26 nicht geschrieben hätte, dass sie diese Aktien etwas vorsichtig mit einem Franken bewertet habe, wenn sie diese Aktien einfach in ihr Portefeuille der anderen 17 Mio. Franken gelegt und festgehalten hätte, das Reka- Feriendorf in Urnäsch sei eine Super-Anlage? Wir alle hier im Saal wissen noch nicht, ob dieses Projekt einmal Dividenden abwirft und ob die Aktien in 20 Jahren teuer gehandelt werden. Bloss weil die Assekuranz AR diese Aktien - weil es sich um ein Startprojekt handelt - sehr vorsichtig bewertet hat, hat sie sich meines Erachtens überhaupt nicht falsch verhalten. Sie hat von einer Gesellschaft Aktien gekauft, so wie sie auch Aktien von anderen Gesellschaften kauft, und sie hat diese einfach sehr tief und sehr vorsichtig bewertet. Für mich handelt es sich nicht um ein so schlechtes Vorgehen, wie es nun hier im Saal dargestellt wird. Wiesli, Teufen, führt Folgendes aus. Sie können sich denken, dass ich mir die Sache nicht einfach gemacht habe, als ich meine Ausführungen formulierte. Ich habe deshalb nochmals in den Medienmitteilungen nachgeschaut, um was es sich denn überhaupt gehandelt hat. War es einfach eine gewöhnliche Aktienanlage, oder wurde diese Aktienbeteiligung im Bewusstsein vorgenommen, dass es sich hier um eine à-fonds-perdu-investition handelt? Ich habe mich schon beim letztjährigen Geschäftsbericht der Assekuranz AR gewundert, dass darin überhaupt kein Wort über diese Investition stand. Ich habe mich dann aber belehren lassen, dass es sich nur um eine Absichtserklärung gehandelt hat und dass die Liberierung erst im Jahre 2005 stattfinden wird. Es gibt eine Medienmitteilung der Assekuranz AR, und zwar vom August oder Oktober 2004, welche dieses Zitat wortwörtlich beinhaltet. Demnach sagt der Verwaltungsrat öffentlich, dass es sich um eine Investition aus den Reserven gehandelt hat, und zwar deshalb, weil dies volkswirtschaftlich Sinn mache. Und dies ist nach Art. 22 des Assekuranzgesetzes nicht die Aufgabe der Assekuranz AR. Art. 22 Abs. 2 lautet: «Sie legt die Mittel sicher und gewinnbringend an.» Diesen Umstand möchte ich abgeklärt haben. Die guten Absichten des Verwaltungs-

7 rates bestreitet hier im Saal niemand; diese sehe auch ich. Aber es geht darum, dass dies nicht die Aufgabe der Assekuranz AR ist. Wir wissen aufgrund der Historie, wohin dies führt. Ganz, Lutzenberg, kommt auf die Reaktion von Kantonsrat Leuzinger, Bühler, zurück. Bereits anlässlich der Vorsitzung der parteiunabhängigen Mitglieder war diese Frage ein Thema. Und nochmals: Es geht überhaupt nicht um die Leistungen der Assekuranz AR. Ich weiss, wie gut sie arbeitet und wie gut sie mit den Gemeinden zusammenarbeitet. Dies alles ist unbestritten. Wenn wir aber eine Oberaufsicht haben, dann müssen wir diese auch wahrnehmen. Und im vorliegenden Bericht hat es beispielweise über eine Verwaltungsrechnung, über Entschädigungen, usw. keine Aussagen. Entweder haben wir eine Aufgabe wahrzunehmen oder nicht. Und wenn wir keine Aufgabe haben, müsste das Assekuranzgesetz dahingehend geändert werden, dass der Kantonsrat den Geschäftsbericht der Assekuranz AR auch nicht mehr zur Kenntnis nimmt und auch keine Oberaufsicht hat. Dies wäre dann die logische Folge. Regierungsrat Diem, Verwaltungsratspräsident der Assekuranz AR, führt aus, dass der Antrag, welchen Kantonsrat Wiesli, Teufen, noch stellen wird, an und für sich hinfällig wird. Der Regierungsrat nimmt die Ausführungen von Kantonsrat Wiesli selbstverständlich als Auftrag entgegen. Wir werden die gewünschten rechtlichen Abklärungen vornehmen. Ich möchte dazu aber noch etwas bemerken. Es ist klar, dass nur der Verwaltungsrat der Assekuranz AR für die Anlage von Aktien zuständig ist. Und der Verwaltungsrat entscheidet beim Kauf von Aktien, von welcher Gesellschaft er diese kauft und von welcher Gesellschaft er allenfalls keine kauft und ob diese Aktien einer Bank zur Betreuung übergeben werden. Dies ist Sache des Verwaltungsrates, und diesem Aspekt hat der Verwaltungsrat Rechnung getragen. Die Frage ist, wie diese Aktien intern bewertet werden. Sollen sie direkt abgeschrieben werden, oder lassen wir ihren Wert floaten? Ich möchte noch etwas zur Oberaufsicht des Kantonsrates sagen. Ich habe in meinem Eintretensvotum ausgeführt, dass der vollständige Revisionsbericht sowohl der Staatswirtschaftlichen Kommission als auch dem Regierungsrat zugestellt worden ist. Die Staatswirtschaftliche Kommission und somit der Kantonsrat ist mit diesem Revisionsbericht, welcher sämtliche Fakten enthält, genügend informiert worden. Es geht nicht darum, dass der Verwaltungsrat der Assekuranz AR dem Kantonsrat nicht die nötigen Möglichkeiten gibt, damit Letzterer auch feststellen kann, ob die Geschäftsführung auch rechtens ist. Der Kantonsrat hat also die nötigen Informationen über die Staatswirtschaftliche Kommission erhalten. Dies möchte ich an dieser Stelle einfach festhalten, und ich möchte auch allfällige Unterstellungen wirklich von der Hand weisen. Es sind Aktien, welche wir gekauft haben, und wie sich diese schlussendlich be-

8 werten, wird sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass wir daraus einen riesigen Gewinn generieren, was uns allen sicherlich bekannt ist. Wir waren uns dessen auch bewusst, als wir den entsprechenden Entscheid gefällt haben. Die Investition aus den Reserven ist logisch. Sämtliche Aktien, welche wir kaufen, gehen zu Lasten der Reserven. Wir nehmen kein Geld auf, damit wir Aktien kaufen können, sondern die Finanzierung erfolgt logischerweise aus den Reserven heraus. Der Regierungsrat nimmt den Auftrag von Kantonsrat Wiesli, Teufen, entgegen, und wir werden mit Sicherheit die nötigen Abklärungen treffen und dem Kantonsrat später entsprechend Bericht erstatten. Ganz, Lutzenberg, hat in einem früheren Votum grundsätzlich zwei Fragen gestellt. Ich unterstelle niemandem etwas. Aber ich halte jetzt zum dritten Male fest, dass die Assekuranz AR hervorragend arbeitet. Aber darum geht es nicht. Aber ich habe Sie, Herr Regierungsrat Diem, gefragt, was Sie unter Oberaufsicht verstehen und welches der Sinn und Zweck dieser Oberaufsicht ist. Regierungsrat Diem, Verwaltungsratspräsident der Assekuranz AR, erwidert, dass der Regierungsrat die Aufsicht über die Tätigkeit der Assekuranz AR, usw. ausübt. Und die Oberaufsicht ist die politische Aufsicht über die Tätigkeit des Regierungsrates oder der Betriebe, welche dem Regierungsrat unterstehen. Aus diesem Grunde hat der Verwaltungsrat der Assekuranz AR der Staatswirtschaftlichen Kommission den vollständigen Revisionsbericht zur Verfügung gestellt. Und aus dem gleichen Grunde stellt der Verwaltungsrat der Assekuranz AR jeweils dem Kantonsrat die Berichte, wie sie Ihnen nun zur Kenntnisnahme vorliegen, sofort zu, und zwar noch bevor in den Medien darüber berichtet wird. In diesem Sinne unternimmt der Verwaltungsrat möglichst alles, damit der Kantonsrat umfassend informiert ist. Die Oberaufsicht kann nur dann ausgeübt werden, wenn die betreffenden Personen über das nötige Informationswissen verfügen, und schlussendlich deckt die Staatswirtschaftliche Kommission diesen Bereich ab. Die Staatswirtschaftliche Kommission würde bei Problemen sicherlich entsprechend reagieren und dem Kantonsrat Antrag stellen, sofern sie Unkorrektheiten feststellt. Rohner, Grub, frägt, welchem Departement die Assekuranz AR angegliedert ist. Ist sie zugeordnet oder ist sie autonom? Und dann frage ich mich, ob die Staatswirtschaftliche Kommission hier überhaupt Einsicht zu nehmen hat. Regierungsrat Diem erwidert, dass die Assekuranz AR mit der Gebäudeversicherung und dem damit im Zusammenhang stehenden Feuerwehrwesen, welches von Kantonsrat Leuzinger, Bühler, erwähnt worden ist, gemäss der Mei-

9 nung des Regierungsrates im Grunde genommen zum Departement Sicherheit und Justiz gehört. Der jeweilige Direktor dieses Departementes gehört dem Verwaltungsrat der Assekuranz AR an. Die Assekuranz AR ist ein selbständiges Glied, nimmt aber gleichzeitig Funktionen wahr, welche dem Kanton gegenüber verpflichtet sind. Ich denke in diesem Zusammenhang vor allem an die Präventionsmassnahmen im Bereich des Feuerwehrwesens oder an Elementarschäden, usw. Der Regierungsrat bestimmt, welches Mitglied dem Verwaltungsrat angehören soll. Die übrigen Ergänzungswahlen nimmt der Verwaltungsrat selber vor. Seger, Speicher, weiss nicht, wie es seinen Kolleginnen und Kollegen hier im Ratsplenum geht. Wir haben hier eine Oberaufsicht wahrzunehmen. Und das, was ich bis jetzt gehört habe, ist meines Erachtens sehr, sehr dürftig. Nachdem wir jetzt auch die Geschichte der Appenzell A.Rh. Kantonalbank so schön medienmässig aufbereitet vorgesetzt bekommen, wissen wir, wie es mit unserer Kantonalbank begonnen und wie es geendet hat. Ich möchte deshalb das Anliegen von Kantonsrat Wiesli, Teufen, ganz exakt abgeklärt haben, bevor ich meine Zustimmung zur Wahrnehmung der Oberaufsicht abgebe. Im Moment würde ich ganz klar mit Nein stimmen. Kantonsratspräsidentin Dörig hält fest, dass der Antrag von Kantonsrat Wiesli, Teufen, in zwei Teile gegliedert ist. Beim zweiten Teil seines Antrages, wonach der Regierungsrat basierend auf den Abklärungen, ob eine Ergänzung im AAR-Gesetz oder in der AAR-Verordnung notwendig ist, handelt es sich im Grunde genommen um ein Postulat, dessen Behandlung in Art. 70 der Geschäftsordnung des Kantonsrates geregelt ist. Wiesli, Teufen, möchte die Sache abkürzen. Wir haben von Verwaltungsratspräsident Diem - welcher hier vermutlich nicht mehr ganz zuständig ist, und ich schaue jetzt einmal zur Regierungsratsbank - gehört, dass die von mir gewünschten Abklärungen getroffen werden. Wenn dem so ist, müssen wir darüber nicht abstimmen. Landammann Scherrer möchte sich noch kurz in ihrer Funktion als Landammann, welche ich nur noch wenige Tage ausübe, dazu äussern. Wenn Regierungsrat Diem ausgeführt hat, er sei bereit, die entsprechenden Abklärungen zu treffen, so gilt diese Aussage für den gesamten Regierungsrat. Am Sinnvollsten wäre es, anlässlich der Juni-Sitzung über die Resultate Bericht zu erstatten und auch über den Inhalt der Oberaufsicht. Wiesli, Teufen, zieht aufgrund dieser Zusicherungen seinen Antrag zurück.

10 Kantonsratspräsidentin Dörig erklärt, dass der Regierungsrat anlässlich der Sitzung vom 26. Juni 2006 Bericht erstatten wird. Dannzumal werden wir auch darüber befinden, ob wir vom Geschäftsbericht 2005 der Assekuranz AR Kenntnis nehmen wollen oder nicht.

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