Nummer 5 Dezember Jahrgang. Hausen im Wiesental

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1 Nummer 5 Dezember Jahrgang Hausen im Wiesental

2 Dienstrechtsreform beschlossene Sache Der Landtag hat in dritter Lesung am Mittwoch, den 27. Oktober 2010, das Dienstrechtsreformgesetz beschlossen. Es tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Es umfasst insgesamt 63 Artikel, darunter das Landesbeamtengesetz (LBG) - Artikel 1, das Landesbesoldungsgesetz (LBesGBW) - Artikel 2, das Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVGBW) - Artikel 3 und das Gesetz über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten (Landeskommunalbesoldungsgesetz - LKomBesG) - Artikel 19 Kommen wird: Notwendig wurde dies durch die Änderung des Grundgesetzes, durch welche die Länder die Gesetzgebungszuständigkeiten für das Beamtenrecht, mit Ausnahme der Statusrechte, erhalten haben. Zahlreiche Länder haben von dieser neuen Kompetenz bereits seit langem Gebrauch gemacht. In Baden-Württemberg dauerte es seine Zeit, nicht zuletzt deshalb, weil der frühere Ministerpräsident Günther H. Oettinger erhebliche Veränderungen einführen wollte, die auf den erbitterten Widerstand von uns und vom BBW stießen. Höhepunkt davon war ein Sonderweg bei der Altersgrenze mit 67 Jahren für die Beamten des Landes Baden-Württemberg - aber nicht in positiver, sondern in negativer Hinsicht. Was wurde verhindert? Was wird kommen? Hier eine kurze Übersicht: Was wurde verhindert: 1. es gibt keine vorgezogene Anhebung der Altersgrenze 2. Abschaffung der Altersteilzeit 3. es gibt keine "Ballungsraumzulage" 4. es gibt keine Veränderung der Besoldungstabellen mit der Umverteilung von "Alt nach Jung" 1. die Altersgrenze mit 67 wie im Rentenbereich d.h. eine stufenweise Anhebung ab dem Jahr 2012 bis zum Jahr das Angebot, freiwillig bereits jetzt bis 68 zu arbeiten, auch wenn man das Pensionsalter bereits erreicht hat. Hierfür soll es eine monatliche Zulage von 10% geben, sobald der Höchstruhegehaltssatz erreicht ist 3. Eintritt in den Ruhestand bei 45 Dienstjahren und Lebensalter von 65 ohne Versorgungsabschlag 4. weiterhin Altersteilzeit, allerdings zu schlechteren Konditionen 5. Trennung der Alterssicherungssysteme, d.h. bei einem Wechsel in die "freie Wirtschaft" werden die bis dahin erworbenen Pensionsansprüche mitgenommen und beim Erreichen des Rentenalters als "Altersgeld" vom Land bzw. KVBW ausbezahlt, dafür entfällt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. 6. Verbesserung von Vereinbarkeit Familie und Beruf mit der Möglichkeit einer unterhälftigen Teilzeit (mindestens 30%) bei Erziehungs- und Pflegezeiten 7. Aufstieg in den Stufen der Besoldungsordnung nach Zeiten dienstlicher Erfahrung 8. der einfachere Dienst entfällt, es gibt künftig nur noch den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst 9. Einführung von Gesundheitspräventionsmaßnahmen für die Landesbeamten mit einem Anfangsbudget von 6 Millionen Euro 10. Leistungsprämien sollen für die Besoldungsgruppen in den Besoldungsordnungen A und B möglich sein. 11. Verbesserung der Bürgermeisterbesoldung in den Gemeindegrößengruppen bis und bis Einwohner 12. Probezeit soll in allen Laufbahnen 3 Jahre dauern 13. Wegfall des Landespersonalausschusses 14. Waisengeld nur noch bis 25 statt seither bis 27 Jahre Durch das Statusgesetz des Bundes bereits rechtswirksam: Wegfall der seitherigen Wartezeiten und des Mindestlebensalters von 27 Jahren für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Wegfall des "Instruments" z.a. (zur Anstellung). Wir verweisen des Weiteren auf die Artikel "Die Dienstrechtsreform", Grundlage ist eine Ausarbeitung der Justitiarin des BBW, Kollegin Susanne Haut, und "Die Dienstrechtsreform aus der Sicht des Gemeindetages Baden-Württemberg", hier danken wir dem Kollegen Burkhard für die Überlassung des Artikels, der auch im Organ des Gemeindetages Baden- Württemberg "DIE GEMEINDE" erscheint, sowie "Besoldung der Bürgermeister teilweise angehoben". Die Artikel sind auf den Seiten 5-12 in dieser Ausgabe der Verwaltungszeitung abgedruckt. 2

3 Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, die Dienstrechtsreform ist jetzt Gesetz! Auf der Umschlagseite haben wir Ihnen die Kernpunkte kurz dargestellt. In den letzten Wochen gab es zu einigen Elementen noch verstärkt Diskussionen und Rückfragen. Die Pensionsaltersgrenze wird ab 2012 in 18 Schritten auf 67 Jahre angehoben. Beamte können ab dem 65. Lebensjahr auch weiterhin nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Das als Offensive für die freiwillige Weiterarbeit konzipierte Anreizsystem wird rege hinterfragt. Je nach der persönlichen Lebenssituation erwägen nicht wenige Kolleginnen und Kollegen, das Weiterwachsen des persönlichen Ruhegehaltssatzes (jährlich 1,79 %) oder den (nicht ruhegehaltsfähigen) Besoldungszuschlag in Anspruch zu nehmen. Diese Anreize gelten ab dem auch für Altfälle. Die freiwillige Weiterarbeit kann auch in Teilzeit möglich sein. Damit können interessante und flexible Lösungen für den Übergang von der Arbeits- in die Pensionsphase erreicht werden. Wir unterstützen diese Instrumente, da sie eine logische Konsequenz aus dem demografischen Wandel sind. Außerdem wird bei einer regen Nutzung der finanzpolitische Druck zur schnelleren Anhebung der Altersgrenze gering bleiben. In den letzten Wochen wird von der Landespolitik öffentlich über massive Eingriffe im Versorgungsbereich nachgedacht. Wegen der sogenannten "Explosion" der Versorgungslasten werden verschiede Eingriffe in das Versorgungssystem diskutiert. Hierzu müssen wir die Landesregierung darauf hinweisen, dass die Steigerung der Versorgungsausgaben im Landesbereich keineswegs überraschend kommt. Die Zahl der Landesbeamten hat sich von 1960 bis heute um ca oder um ca. 170 % erhöht. Die Zahl der Versorgungsempfänger im Land ist in den letzten 40 Jahren um über 100 % gestiegen. Lange Zeit hat das Land im Gegensatz zu den Kommunen keine Pensionsrücklage angesammelt. Erst seit wenigen Jahren wird systematisch ein Versorgungsfonds aufgebaut. Neben der 2008 erfolgten Grundausstattung von 500 Mio. Euro werden jetzt laufend für jeden Beamten jährlich 6000 Euro eingebracht. Die Entwicklung wird mit der deutlichen Steigerung der Versorgungs-Haushaltsquote (Verhältnis der Versorgungsausgaben zum Landeshaushalt) dargestellt, die 1980 noch 5,7 % betragen hat und 2005 bei 9,5 % lag. Diesen Werten muss allerdings die Versorgungs-Steuerquote gegenübergestellt werden. Dieser Anteil der Versorgungskosten an den Steuereinnahmen der Länder ist von 1970 von 8,64 % auf 2,48 % im Jahr 2005 gesunken. Damit wird deutlich, dass die derzeitige Lage ganz maßgeblich durch finanzpolitische Versäumnisse der letzten 30 Jahre verursacht wurde. Wir wenden uns entschieden dagegen, dass jetzt die Versorgungsempfänger für diese Versäumnisse aufkommen sollen. Die Modernisierung des Laufbahnrechts ist ein Kernelement der Dienstrechtsreform. Der Abbau leistungshemmender und der Ausbau leistungsfördernder Instrumente sollten das Leistungsprinzip fördern und unterstützen. Neben der Abschaffung von Altersgrenzen war dabei eine wichtige Zielsetzung, die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen zu verbessern. Der 22 regelt dabei flexibel den Rahmen für die Aufstiegsmöglichkeiten vom mittleren in den gehobenen und vom gehobenen in den höheren Dienst. Dabei kommt der Qualifizierung für die höhere Laufbahn besondere Bedeutung zu. In der letzten Zeit wurde aus verschiedenen Ressortbereichen bekannt, dass dort bei der Umsetzung und Ausgestaltung dieser Regelungen überzogene Vorstellungen geplant sind, die einen deutlichen Rückschritt darstellen würden. Wir wenden uns entschieden dagegen, dass hier gegen die Zielsetzung dieser Modernisierung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen unverhältnismäßige Hürden für die berufliche Entwicklung aufgebaut werden. Zur Stärkung der Leistungsorientierung konnte in der Dienstrechtsreform die von VdV und BBW gemeinsam vertretene Position realisiert werden. Wir sehen weiterhin den wichtigsten Motivationsfaktor in der Beförderung in einer disponierbaren Laufbahn. Wenn sich die Kolleginnen und Kollegen bei guten Leistungen in der Laufbahn und darüber hinaus entwickeln können, ist dies die beste Basis für dauerhaftes Engagement und damit ein Garant für die Leistungsfähigkeit der Verwaltungen. Wir begrüßen auch ausdrücklich die im Reformpaket enthaltenen strukturellen Verbesserungen im Landesbereich, mit denen mehr Beförderungen ermöglicht werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen zeigt die jetzt verabschiedete Dienstrechtsreform Veränderungen, die ohne die engagierten verbandspolitischen Aktivitäten des VdV und des Beamtenbundes nicht hätten erreicht werden können. Doch es gilt, weiter wachsam zu sein und gemeinsam für unseren Berufsstand zu kämpfen. Unterstützen Sie unsere Verbandsarbeit in Ihrem Umfeld. Dazu gibt es viele Möglichkeiten: Werben Sie Mitglieder und vertreten Sie unsere Positionen gegenüber der Politik. Denn nur mit einer starken Gemeinschaft können wir für Sie erfolgreich sein. Für die kommenden Weihnachtsfeiertage wünsche ich Ihnen im Namen der Verbandsleitung besinnliche und erholsame Stunden und für das neue Jahr 2011 Gesundheit, Glück und Wohlergehen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Hans Reibold Verbandsvorsitzender 3

4 Inhaltsverzeichnis Zum Titelbild Winterliche Eindrücke aus Hausen im Wiesental Dienstrechtsreform beschlossene Sache 2 Berufspolitische Umschau Der Vorstand beriet und beschloss 5 Die Dienstrechtsreform 5 Dienstrechtsreform aus Sicht des Gemeindetages 9 Besoldung der Bürgermeister teilweiseangehoben 11 Masterstudiengang erfolgreich gestartet 12 Image der Staatsdiener weiter im Aufwind 13 Gesundheitsreform beschlossen 13 Interview Martin Bühler 14 Wir im Spiegel der Presse 16 Portrait Hausen im Wiesental 18 Neues von den Hochschulen Hochschule Kehl 10-jähriges Jubiläum des Office-Radios 20 Feierlich geht das Modell Diplomverwaltungswirt zu Ende 20 Bürgermeisterseminar an der Hochschule 21 Arbeitstagung der HauptamtsleiterInnen 21 Hochschule erstrahlt in neuem Glanz 22 Hochschule Ludwigsburg Auslandpraktikum 22 Erstellung der Eröffnungsbilanz durch Studentenhand 23 Forschung: Verbraucherschutz im Arbeitsrecht 24 Asta-Vorsitzender Jochen König bei Diplomierungsfeier 24 Verwaltungsschule Hechingen 20 Verwaltungswirte haben bestanden 25 Umschau im Land Studienlehrgang 1951/1952 Haigerloch 26 Studienlehrgang 1959/1960 Stuttgart 26 Studienlehrgang 1960/1961 Haigerloch 27 Studienlehrgang 1971/1972 Stuttgart 28 Studienlehrgang 1978 Kehl 28 Kreisverband Biberach 28 Kreisverband Böblingen 29 Kreisverband Calw 29 Kreisverbände Calw/Enzkreis/Freudenstadt 30 Kreisverband Enzkreis 31 Kreisverband Esslingen 31 Kreisverband Göppingen 32 Kreisverband Karlsruhe 33 Kreisverband Mannheim 33 Kreisverband Ortenaukreis 33 Kreisverband Ostalbkreis 34 Kreisverband Rastatt 35 Kreisverband Rems-Murr-Kreis 36 Kreisverband Rottweil 37 Kreisverband Schwäbisch Hall 38 Kreisverband Sigmaringen 38 Kreisverband Stuttgart 39 Kreisverband Tuttlingen 39 Kreisverband Zollern-Alb-Kreis 40 Personalia Alexander Baumann Oberbürgermeister von Ehingen 41 Maria-Luise Schäfer-Gruler ist jetzt Kulturamtsleiterin 41 Wilfried Selinka als Dozent verabschiedet 41 Professor Dr. Heinz Pfander überraschend gestorben 42 Namen 42 Seminare 15, 43 Bücher 45 Sonstiges Er aber, sags ihm, er kann mich im Arsche lecken" 44 Wie soll ein Schultes sein 13 Der Vorstand des Verbandes Verbandsvorsitzender: Hans Reibold, Leitender Regierungsdirektor, Gomaringen Stellvertretende Verbandsvorsitzende: Birgit Baumann, Stadtoberamtsrätin, Heidenheim Jochen Müller, Bürgermeister, Korb Weitere Vorstandsmitglieder: Peter Dombrowsky, Landrat a.d., Freudenstadt Roger Kehle, Gemeindetagspräsident, Wernau Alfred Maucher, Stadtoberverwaltungsrat, Bad Waldsee Dr. Claudia Stöckle, Erste Landesbeamtin, Weil der Stadt Margot Thoma, Amtsrätin, Waldbronn Professor Paul Witt, Rektor, Kehl Professor Eberhard Ziegler, Korntal-Münchingen Verbandsjugendleiter: Stefan Friedrich, Gemeindeinspektor, Rechberghausen Bezirksvorsitzende: Bezirksvorsitzender Freiburg: Klaus Nunn, Kreisverwaltungsdirektor, Emmendingen Stellvertreter: Axel Goßner, Kreisverwaltungsdirektor, Konstanz Bezirksvorsitzender Karlsruhe: Dieter Marschall, Kreisoberamtsrat, Karlsruhe Stellvertreter: Harald Brenkert, Kreisamtsrat, Neunkirchen Bezirksvorsitzender Stuttgart: Peter Launer, Stadtverwaltungsdirektor, Stuttgart Stellvertreter: Eberhard Strayle, Oberregierungsrat, Gerlingen Bezirksvorsitzender Tübingen: Ehrensenator Professor Rudolf Forcher, Bürgermeister a.d., Bad Waldsee Stellvertreter: Peter Allgaier, Bürgermeister a.d., Salem Verbandsgeschäftsführer: Harald Gentsch, Bürgermeister a.d., Stuttgart Vertreter der Hochschulen (beratend): Danilo Postumo, Kehl (für Kehl) Jochen König, Abtsgmünd (für Ludwigsburg) IMPRESSUM: Verwaltungszeitung Baden-Württemberg: Organ des Verbands der Verwaltungsbeamten in Baden-Württemberg e.v. Herausgeber und Verlag: Verband der Verwaltungsbeamten in Baden-Württemberg e.v., Stuttgart, Panoramastraße 27, Telefon: , Telefax: , info@vdvbw.de, Internet: Redaktion: Harald Gentsch (verantwortlich), Birgit Baumann, Sybille Schwartz, Klaus Warthon und Kai Zwanziger. Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Falle nur die Meinungdes Verfassers dar. Anzeigenverwaltung und Druck: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, Weil der Stadt, Tel Die Anzeigenverwaltung ist für Anzeigen und Hinweise im Anzeigenteil verantwortlich. Es gilt der Anzeigentarif Nr. 25, nachzulesen unter Manuskripte werden erbeten an die Schriftleitung "Verwaltungszeitung Baden-Württemberg", Stuttgart, Panoramastraße 27. Bezugspreis: jährlich 20 E (für Verbandsmitglieder im Mitgliedsbeitrag inbegriffen). Preis des Einzelheftes 4 E. Der Verband ist nicht umsatzsteuerpflichtig. 4

5 Berufspolitische Umschau Der Vorstand beriet und beschloss: 1. Bericht zur Lage Der Verbandsvorsitzende berichtete von der mit großem Erfolg durchgeführten Kreisdelegiertenkonferenz, ferner von den Arbeitsgesprächen im Innenministerium über Fragen der Ausbildung und mit dem KVBW. Er berichtete, dass der BTB und die Komba Baden- Württemberg in einem Dachverband zusammenarbeiten wollen. Er führte aus, dass in der Zwischenzeit die Notariatsreform in Baden- Württemberg verabschiedet worden sei. Er berichtete auch über eine Kontaktaufnahme mit dem Ausbildungspersonalrat der Hochschule Ludwigsburg. 2. Bericht aus dem BBW Der Landesvorsitzende des Beamtenbundes Baden-Württemberg feierte in der Zwischenzeit seinen 60. Geburtstag. Es war kein größerer Empfang vorgesehen. Der Verbandsvorsitzende des VdV gratulierte Volker Stich mit einem Weinpräsent im Namen aller Mitglieder des Verbandes der Verwaltungsbeamten und dankte ihm für seinen engagierten und erfolgreichen Einsatz für das Berufsbeamtentum. 3. Vertretung des VdV bei den Bundeshauptvorstandssitzungen der DVG Es wurde beschlossen, dass als interne Vertretungsregelung bei den Bundeshauptvorstandssitzungen der DVG der Kollege Jochen Müller den VdV vertreten soll, im Verhinderungsfall Kollegin Birgit Baumann und Kollege Alfred Maucher, ggfs. ein anderer Vorstandskollege. 4. Bericht aus der DVG In der Zwischenzeit hat sich der Landesverband aus Nordrhein-Westfalen der Komba angeschlossen und nicht, wie erhofft, der DVG. Der dbb hat dem zugestimmt. Nicht einverstanden war damit die DVG. Allerdings war der Vorstand des VdV der Auffassung, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen und nichts Weiteres mehr zu unternehmen. Die Vertreter des VdV erhalten das Mandat, dies bei der nächsten Bundeshauptvorstandssitzung zu vertreten und entsprechend abzustimmen. Die DVG wird eine Strukturkommission einsetzen, die sich mit der Zukunft der DVG auseinandersetzen soll. Sie setzt sich aus drei Vertretern des Bundesvorstandes (Kollegen Petri, Kretzschmar und Reibold) sowie drei weiteren Vertretern aus der Mitte des Bundeshauptvorstandes zusammen. Die DVG beabsichtige, eine Arbeitskampfordnung zu erlassen, und einen Aktionsfonds einzurichten. Der Aktionsfonds der DVG soll eingerichtet werden, um die Streikgeldunterstützung des dbb selbst noch aufstocken und weitere Aktionsmaßnahmen für den Tarif- und Beamtenbereich unterstützen zu können. Der Vorstand des VdV war einstimmig der Auffassung, die Einrichtung einer eigenen Arbeitskampfordnung und eines eigenen Aktionsfonds aus grundsätzlichen Erwägungen nicht weiterzuverfolgen und deshalb abzulehnen sei. 5. Dienstrechtsreform Ausführlich hatten sich der Vorstand und die Arbeitskreise des Verbandes mit der Dienstrechtsreform auseinandergesetzt. Sie ist in der Zwischenzeit vom Landtag verabschiedet worden und wird am 01. Januar 2011 in Kraft treten. Es wird auf die Veröffentlichungen in dieser Ausgabe der VZ verwiesen. 7. Freizeitunfallversicherung Es wurde beschlossen, dass der VdV die Kosten für die seither vom BBW abgeschlossene Freizeitunfallversicherung für seine Mitglieder nicht übernimmt. Wir haben bereits in der letzten Ausgabe der Verwaltungszeitung darauf hingewiesen. 9. Seminare des VdV mit dem BiSoWe Es wird angestrebt, dass der VdV seine Seminare in Zusammenarbeit mit dem Bildungsund Sozialwerk des Beamtenbundes Baden- Württemberg durchführt. Verbandsvorsitzender Kollege Hans Reibold, dergleichzeitig auch stv. Vorsitzender des BiSoWe ist, wird sich der Sache annehmen. 10. Mitgliederentwicklung und Finanzen Der Verbandsgeschäftsführer konnte berichten, dass die Mitgliederentwicklung und die finanzielle Situation zufriedenstellend sind. 11. Termine 2011 Vom Vorstand wurden einstimmig nachstehende Termine festgelegt: Do., 10. März Mo., 27. Juni Di., 13. Sept. Fr., 25. Nov. Fr., 15. Juli Vorstandssitzung Vorstandssitzung Vorstandssitzung Vorstandssitzung Kreisvorsitzendenkonferenz in Stuttgart Die Dienstrechtsreform Nachstehend die - aus Sicht des BBW - wichtigsten Regelungen aus dem Gesetz: Teil 1: Altersgrenzen Das Dienstrechtsreformgesetz - DRG - sieht vor, die allgemeine gesetzliche Altersgrenze für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter aus demografischen, finanz- und sozialpolitischen Erwägungen entsprechend den Regelungen im Rentenrecht von 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Nach 45 Dienstjahren sollen Beamtinnen und Beamte dagegen einen Anspruch erhalten, bei Erreichen der bisherigen gesetzlichen Altersgrenze versorgungsabschlagsfrei in den Ruhestand zu treten. Auch die Altersgrenzen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Beamtinnen und Beamte der Polizei, des Justizvollzugs und des Einsatzdienstes der Feuerwehr sollen parallel um zwei Jahre angehoben werden. Neben der Anhebung der Regelaltersgrenze werden eine Initiative für freiwillige Weiterarbeit gesetzlich verankert und die Voraussetzungen für das Hinausschieben des Ruhestands bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres erleichtert und attraktiver gemacht. Regelaltersgrenze Die gesetzliche Regelaltersgrenze soll gemäß 36 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG; bisher 50 Abs. 1 LBG-alt) stufenweise um zwei Jahre von 65 auf das 67. Lebensjahr erhöht werden. Die schrittweise Erhöhung wird durch die Übergangsregelung in Art Abs. 2 DRG gestaltet und beginnt ab dem Jahr 2012 mit dem Geburtsjahrgang 1947 und wird im Jahr 2029 abgeschlossen sein. Die Stufen der Anhebung betragen zunächst bis zur Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 66 Jahre einen Monat pro Geburtsjahrgang und dann ab dem Geburtsjahrgang 1959 zwei Monate pro Geburtsjahrgang. Für alle ab dem Jahre 1964 Gebo- 5 rene soll die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gelten. Hinausschiebung der Altersgrenze Nach 39 LBG (bisher 51 LBG-alt) können künftig Beamte auf Antrag den Eintritt in den Ruhestand bis zu einem Jahr, höchstens bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres, hinausschieben, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Erreichen der Altersgrenze zu stellen. Für Beamte, für die eine Sonderaltersgrenze gilt, soll ein Hinausschieben allerdings nur bis zum 63. Lebensjahr möglich sein. Aufgrund des Modells der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit soll es in der Übergangszeit zur Anhebung der Altersgrenzen denbeamten gemäß Art 62 3 Abs. 1 DRG unter erleichterten Voraussetzungen möglich sein, freiwillig länger im Dienst zu bleiben. Hierzu soll während der Übergangsphase bis zum Ablauf des Jahres 2028 ein

6 Antrag nur abgelehnt werden dürfen, soweit dienstliche Interessen - wie beispielsweise der Wegfall der Aufgabe, welche der Beamte wahrnimmt, die Einsparung von Planstellen, die Beschäftigung in einem Personalüberhangbereich oder wenn der Beamte den Anforderungen des Dienstes nicht mehr ausreichend gewachsen ist - entgegenstehen. Die Begrenzung der Hinausschiebung bis zu einem Jahr nach 39 Abs. 1 LBG gilt während der Übergangsphase nicht. Allerdings ist auch hier eine Verlängerung höchstens bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres möglich. Als Anreiz für eine freiwillige Weiterarbeit über die gesetzliche Altersgrenze hinaus wurde in 73 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) die Gewährung eines nicht ruhegehaltfähigen Zuschlags in Höhe von zehn Prozent der Dienstbezüge neu eingefügt. Zunächst muss jedoch der Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent erreicht werden, bevor der Zuschlag gewährt wird. Erreicht der Beamte den Höchstruhegehaltssatz erst während der Zeit des Hinausschiebens, wird der Zuschlag ab Beginn des folgenden Kalendermonats gezahlt. Der Zuschlag wird kraft Gesetzes gezahlt, ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Nicht gewährt wird der Zuschlag in den Fällen, in denen über die gesetzliche Altersgrenze hinaus ein Sabbatjahr in Anspruch genommen wird, weil dann nicht tatsächlich länger freiwillig gearbeitet wird ( 73 Abs. 1 LBesGBW). Die freiwillige Weiterarbeit ist auch bei einer Teilzeitbeschäftigung möglich. Hierbei bemisst sich die Höhe des Zuschlags gem. 74 LBesGBW - unabhängig vom Erreichen des Höchstruhegehaltssatzes - nach einem Prozentsatz des Ruhegehalts. Sonderaltersgrenzen Die bisherige Altersgrenze für Polizeibeamte, für Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes bei den Justizvollzugseinrichtungen sowie des Einsatzdienstes der Feuerwehr soll gemäß 36 Abs. 3 LBG (bisher 146, 147, 149, 150 LBG-alt) ab 2012 stufenweise von 60 auf 62 Jahre angehoben werden. Die Anhebung beginnt bei den Beamten des Geburtsjahrgangs 1952 und wird nach der Übergangsregelung des Art Abs. 4 DRG bis zum Jahrgang 1968 durchgeführt. Die Anhebungsschritte entsprechen denen der Regelaltersgrenze. Für alle ab dem Jahrgang 1969 Geborene gilt die Sonderaltersgrenze von 62 Jahren. Neu eingefügt wurde für die in 36 Abs. 3 LBG genannten Beamten eine Antragsaltersgrenze, nach der eine Versetzung in den Ruhestand auf Antrag mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich sein wird ( 40 Abs. 1 Satz 2 LBG). Hier müssen dann aber Versorgungsabschläge in Kauf genommen werden. Altersgrenze im Schuldienst Die Altersgrenze für Lehrkräfte an Schulen soll wie bisher mit Ende des Schuljahres erreicht werden. Nach 36 Abs. 2 LBG (bisher: 50 Abs. 3 LBG-alt) erreichen Lehrerinnen und Lehrer die Altersgrenze anstelle mit Ende des Schuljahres, in dem sie das 64. Lebensjahr vollenden, nunmehr mit Ende des Schuljahres, in dem sie das 66. Lebensjahr vollenden. Entsprechend der Übergangsregelung in Art Abs. 3 DRG beginnt die Anhebung im Jahr 2012 mit den im Jahr 1948 Geborenen und endet im Jahr 2028 mit denjenigen Beamten, die im Jahr 1964 geboren sind. Auch hier entsprechen die Anhebungsschritte denen der Regelaltersgrenze. Ab dem Geburtsjahr 1965 gilt die neue Altersgrenze mit Ende des Schuljahres, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird. Antragsaltersgrenze Die bisherige allgemeine Antragsaltersgrenze (bisher 52 LBG-alt) von 63 Jahren bleibt nach 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBG bestehen. Die Antragsaltersgrenze bei bestehender Schwerbehinderung wird jedoch stufenweise von 60 auf 62 Jahre ( 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBG) angehoben. Wobei gemäß der Übergangsbestimmung in Art Abs. 5 DRG die Anhebung entsprechend der Regelung für die Sonderaltersgrenzen ausgestaltet wird. Darüber hinaus können Beamte, für die die Sonderaltersgrenze in 36 Abs. 3 LBG gilt, mit Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag in den Ruhestand treten ( 40 Abs. 1 Satz 3 LBG). Langjährige Dienstzeiten (45-Jahre- Regelung) In Anlehnung an das Rentenrecht wird mit 40 Abs. 2 LBG die Möglichkeit geschaffen, unter bestimmten Voraussetzungen bei Erreichen der bisherigen gesetzlichen Altersgrenze abschlagsfrei vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Neben einer Dienstzeit von 45 Jahren ist außerdem die Vollendung des 65. Lebensjahres beziehungsweise für Beamte mit besonderen Altersgrenzen die Vollendung des 60. Lebensjahres erforderlich, um auf Antrag in den Ruhestand versetzt zu werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle Zeiten einer Tätigkeit als Dienstzeit im Sinne der 45-Jahres-Regelung gelten. Vertrauensschutzregelungen für Freistellungen bis zum Beginn des Ruhestands für Beamtinnen und Beamte, denen am Tage vor dem Inkrafttreten des DRG - gem. Art. 63 Abs. 1 Satz 1 DRG am 1. Januar Freistellungen, d.h. Beurlaubungen aus familiären Gründen oder bei Bewerberüberhang bis zum Beginn des Ruhestands, eine Sabbatjahrregelung mit Lage des Freistellungsjahres unmittelbar vor Beginn des Ruhestandes oder Altersteilzeit bewilligt waren und die Freistellungen angetreten oder die Teilzeitbeschäftigung aufgenommen worden ist, gelten für den Eintritt in den Ruhestand und die Festsetzung der Versorgungsbezüge die am Tage vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften (Art DRG). Wer dieses Jahr noch eine Freistellung bis zum Beginn des Ruhestands in Anspruch nehmen will, sollte deshalb so bald wie möglich einen Antrag stellen, um keine Nachteile 6 durch die Anhebung der Altersgrenzen in Kauf nehmen zu müssen. Altersteilzeit Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit für Schwerbehinderte soll künftig nach 70 LBG nur noch zu geänderten Konditionen möglich sein. Nach der geplanten Neuregelung erhöht sich der Beschäftigungsumfang der Altersteilzeit auf 60 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit (höchstens jedoch 60 Prozent der in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich geleisteten Arbeitszeit), wenn der Beamte das 55. Lebensjahr vollendet hat, in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit insgesamt drei Jahre mindestens teilzeitbeschäftigt war und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. In Ausnahmefällen kann Altersteilzeit auch mit weniger als 60 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden. Wer demnach Altersteilzeit noch nach den bisherigen - günstigeren - Bedingungen in Anspruch nehmen will, muss darauf achten, dass die Altersteilzeit noch dieses Jahr nicht nur bewilligt, sondern auch angetreten wird. Teil 2: Versorgung Mit dem neuen Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg soll das bislang geltende Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG) in der am 31. August 2006 bestehenden Fassung abgelöst werden. Insbesondere die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen hat Übergangsregelungen im Bereich der Versorgung notwendig gemacht. Außerdem soll in Baden-Württemberg als erstem Bundesland im Versorgungsrecht die Trennung der Alterssicherungssysteme eingeführt werden, wonach beim Wechsel aus dem Beamtenverhältnis heraus künftig anstelle der Nachversicherung ein Anspruch auf Altersgeld begründet werden soll. Ruhegehalt Die Regelungen über das Ruhegehalt sehen wie bisher einen Anspruch auf Ruhegehalt ab einer Dienstzeit von fünf Jahren vor. Wenn der Beamte aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden ist, besteht der Anspruch auch früher. Die Berechnung des Ruhegehalts erfolgt auf Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind: das Grundgehalt, der ehebezogene Teil des Familienzuschlags, sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind, Leistungsbezüge nach 38 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW), soweit sie ruhegehaltsfähig sind. Sie werden in der Höhe angesetzt, in der sie dem Beamten zuletzt zugestanden haben, allerdings muss der Beamte diese Bezüge mindestens zwei Jahre erhalten haben. Als Bezüge sind immer die vollen Dienstbezüge anzusehen, auch wenn in Teilzeitbeschäftigung

7 und Beurlaubung ohne Dienstbezüge (Freistellung) gearbeitet wurde. Ruhegehaltfähig ist gem. 21 die Dienstzeit, die der Beamte vom Tag der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis an im Dienst eines inländischen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt hat. Im Gegensatz zu bisher sollen nun auch Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres als ruhegehaltfähig anerkannt werden. Zeiten einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge sollen - wie bisher - nicht als ruhegehaltfähig gelten. Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung sind nur entsprechend dem Teilzeitanteil ruhegehaltfähig. Die Quotelung von Ausbildungszeiten bei langen Freistellungszeiten (bisher 6 Abs. 1 Sätze 4 und 5 BeamtVG a.f.) soll aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 2010 (Az.: 2 C 72/08) nicht in das Landesrecht übernommen werden. Die Zeit eines Vorbereitungsdienstes im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis steht nach der Neuregelung in Abs. 3 Beamtendienstzeiten gleich, soweit eine Anwartschaft auf Versorgung entsprechend den beamtenrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist, was z.b. für Rechtsreferendare zutrifft. Zeiten eines berufsmäßigen Wehrdienstes, des Grundwehrdienstes und des Zivildienstes gelten wie bisher als ruhegehaltfähige Dienstzeit ( 22). Nicht mehr berücksichtigt werden Zeiten als Rechtsanwalt. Gewisse förderliche Vordienst- und Ausbildungszeiten sind nach dem Gesetz gemäß 23 Abs. 1 bis zu einergesamtzeit von höchstens fünf Jahren als ruhegehaltfähig zu berücksichtigen, wenn sie in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang vor der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis stehen und hauptberuflich getätigt wurden. Genannt sind hier Zeiten in einem privaten Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherren, sofern durch diese Tätigkeit Fachkenntnisse erworben wurden, die zur Wahrnehmung des Amts förderlich sind. Ebenfalls ruhegehaltsfähig bis zu einer Gesamtzeit von höchstens fünf Jahren sind Zeiten, in denen außerhalb der allgemeinen Schulbildung durch eine Tätigkeit oder Ausbildung förderliche bzw. notwendige Fachkenntnisse erworben wurden (Abs. 4). Dies sind insbesondere Zeiten einer Berufsausbildung (Lehre oder Fachschule) sowie Zeiten zum Erwerb besonderer Fachkenntnisse außerhalb des öffentlichen Dienstes. Zu beachten ist, dass die in 23 berücksichtigungsfähigen Zeiten bei einem Überschneiden insgesamt nur bis zu einer Gesamtzeit von fünf Jahren berücksichtigt werden (Abs. 5). Zusätzlich sind bis zu einer Gesamtzeit von 855 Tagen Zeiten einer abgeschlossenen, förderlichen Hochschulausbildung ruhegehaltsfähig (Abs. 6, s.u.). Wegen der Trennung der Alterssicherungssysteme ist geplant, Beschäftigungszeiten außerhalb des Beamtenverhältnisses bei der Festsetzung der Versorgung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Demzufolge sollen gem. 24 Abs. 3 für Beamte, die nach Inkrafttreten des LBeamtVGBW (voraussichtlich am 1. Januar 2011) erstmals in ein Beamtenverhältnis berufen werden, Zeiten, für die bereits in anderen Alterssicherungssystemen Anwartschaften oder Ansprüche erworben wurden, bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nicht mehr als ruhegehaltfähig anerkannt werden. Aus diesen Gründen soll künftig auch grundsätzlich auf eine Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge (bislang 55 BeamtVG) verzichtet werden. Bei der Bestimmung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit ist außerdem zu beachten, dass Zeiten eines Erziehungsurlaubs für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, bis zu dem Tag ruhegehaltfähig sind, an dem das Kind sechs Monate alt wird ( 106 Abs. 1). Für nach dem 31. Dezember 1991 geborene leibliche oder adoptierte Kinder, Stiefkinder oder Pflegekinder wird das Ruhegehalt unter den Voraussetzungen des 66 um einen Kinderzuschlag i.h.v. 82 Euro pro Kind erhöht. Der Kinderzuschlag wird unabhängig davon gewährt, ob die Beamtin bzw. der Beamte vom Dienst freigestellt ist oder beschäftigt ist. Daneben kann unter den Voraussetzungen des 67 zum Ruhegehalt ein Pflege- oder Kinderpflegeergänzungszuschlag anfallen. Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits vorhandene Beamte gilt hinsichtlich der Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit aus Gründen der Rechtsstandswahrung nach 106 Abs. 5 grundsätzlich die bestehende Rechtslage fort. Dies gilt jedoch u.a. nicht für die Verkürzung der anrechenbaren Hochschulausbildungszeiten sowie für die Berücksichtigung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei Altersteilzeit, die nicht vor Inkrafttreten des DRG bestandskräftig bewilligt und aufgenommen wurde. Höhe des Ruhegehalts Das Ruhegehalt beträgt nach 27 - wie bisher - für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, d.h., das Ruhegehalt berechnet sich durch Multiplikation des Ruhegehaltsatzes mit den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Der Ruhegehaltsatz darf insgesamt höchstens 71,75 Prozent betragen und wird nach 40 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit erreicht. Nach Abs. 4 beträgt das Ruhegehalt mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Wenn dies günstiger ist, werden 61,4 Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A5 als Ruhegehalt festgesetzt. Im Ergebnis liegt die amtsunabhängige Mindestversorgung nach dem DRG mit 1372,81 Euro für Ledige minimal über der bisherigen Mindestversorgung, wonach 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 30,68 Euro gezahlt werden. Versorgungsabschlag Bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wird das Ruhegehalt nach 27 Abs. 2 um 7 einen Versorgungsabschlag in Höhe von 3,6 Prozent pro Jahr gekürzt. Der bisherige maximale Versorgungsabschlag von 10,8 Prozent erhöht sich nach dem Gesetzentwurf aufgrund der Anhebung der Regelaltersgrenze bei Fortbestehen der allgemeinen Antragsaltersgrenze auf 14,4 Prozent. In Fällen des Antragsruhestands bei Schwerbehinderung oder vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, verbleibt es bei einem maximalen Versorgungsabschlag von 10,8 Prozent. Dies bedeutet für schwerbehinderte Beamte und für Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, dass ein abschlagsfreies Ruhegehalt künftig statt mit 63 Jahren erst mit 65 Jahren erreicht wird. Für dienstunfähige Beamte des Polizeivollzugsdienstes, des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des Justizvollzugsdienstes bleibt das Referenzalter für die Bemessung des Versorgungsabschlags unverändert bei 60 Jahren, 27 Abs. 2 Satz 4, 2. Halbsatz, d.h. sie können mit 60 Jahren abschlagsfrei wegen Dienstunfähigkeit in Ruhestand versetzt werden. Sonderregelung bei langen Dienstzeiten (45-Jahre-Regelung) Ein Versorgungsabschlag entfällt nach 27 Abs. 3 ausnahmsweise bei vorzeitiger Inanspruchnahme des Ruhestands, wenn der Beamte das 65. bzw. 60. (Beamte mit Sonderaltersgrenzen) Lebensalter vollendet und 45 Dienstjahre zurückgelegt hat. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle Zeiten einer Tätigkeit als Dienstzeit im Sinne der 45-Jahre-Regelung gelten. Übergangsregelungen zum Versorgungsabschlag Allgemeine Antragsaltersgrenze ( 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) Für die pensionsnahen Jahrgänge werden wie bei der Anhebung der Altersgrenzen selbst Übergangsregelungen für die Ermittlung der Versorgungsabschläge geschaffen, die den rentenrechtlichen Regelungen nachgezeichnet sind. Danach soll gem. 100 Abs. 1 bei der Berechnung des Versorgungsabschlags für Beamte, die nach Inkrafttreten des Gesetzes nach 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBG in den Ruhestand versetzt werden, folgendes Lebensalter zugrunde gelegt werden, d.h., sie können auf Antrag mit Erreichen des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in den Ruhestand treten, wenn sie vor dem 31. Dezember 1948 geboren sind. Einen Monat über das 65. Lebensjahr hinaus müssen Beamte arbeiten, um abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen, wenn sie bis zum 31. Januar 1949, zwei Monate, wenn sie bis zum 28. Februar 1949, und drei Monate, wenn sie bis zum 31. Dezember 1949 geboren sind. Für ab 1950 geborene Beamte gilt bis zum Jahrgang 1963 für die Bestimmung des Versorgungsabschlags die jeweils geltende stufenweise Anhebung der Altersgrenze.

8 Antragsaltersgrenze für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte ( 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) Bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand von schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten auf Antrag gem. 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBG nach Inkrafttreten des Gesetzes soll das Referenzalter zur Bemessung des Versorgungsabschlags ab Geburtsjahrgang 1952 zunächst in zwölf Schritten um jährlich einen Monat steigen. Für die Geburtsjahrgänge 1964 bis einschließlich 1968 steigt das Referenzalter jährlich um zwei Monate ( 100 Abs. 2). Ab dem Geburtsjahrgang 1969 soll dann das Referenzalter für die Bemessung des Versorgungsabschlags bei 65 Jahren liegen. Dienstunfähigkeit ( 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) Bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, nach Inkrafttreten des Gesetzes und vor dem 1. Januar 2029 soll das Referenzalter vom 1. Januar 2012 an bis 1. Januar 2023 von 63 Jahren jährlich um einen Monat angehoben werden. Von da an geht es in Zweier-Schritten weiter bis zum 1. Januar 2029 das 65. Lebensjahr erreicht ist ( 100 Abs. 3). Bei denjenigen Beamten, die vor dem 31. Dezember 2011oder mit Ablaufdes 31. Dezembers 2011 in den Ruhestand versetzt werden, ist das 63. Lebensjahr das Referenzalter zur Bemessung des Versorgungsabschlags. Altersgeld Zur Förderung des Austausches von Erfahrungswissen zwischen dem öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg und der Privatwirtschaft soll mit dem DRG die Trennung der Alterssicherungssysteme eingeführt werden. Dadurch sollen Beamte nunmehr die Möglichkeit haben, ihre aus dem Beamtenverhältnis erdienten Alterssicherungsansprüche bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis als Altersgeld ( 84 ff.) mitzunehmen, sodass die in der Regel ungünstigere Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung entfällt. Nach 85 Abs. 2 kann die zu entlassende Person jedoch auch die Nachversicherung wählen, z.b., wenn es für sie günstiger ist, und auf das Altersgeld verzichten. Ansonsten bleibt die Nachversicherung für diejenigen Beamten erhalten, die ihr Beamtenverhältnis vor Ablauf von fünf Jahren beenden oder wenn Beamte vor ihrer Entlassung ein Dienstvergehen begangen haben, das nach Disziplinarrecht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge hätte ( 86). Bei einem bund- bzw. länderübergreifenden Dienstherrnwechsel vom Geltungsbereich des LBeamtVGBW aus entsteht kein Altersgeldanspruch, da der aufnehmende Dienstherr die in Baden-Württemberg erdienten Versorgungsansprüche berücksichtigt. Grundsätzlich soll der Anspruch auf Altersgeld nur für diejenigen Beamten bestehen, die nach Inkrafttreten des DRG in ein Beamtenverhältnis berufen werden. Allerdings können auch bereits vorhandene Beamte die Option auf Altersgeld in Anspruch nehmen, wenn sie spätestens am Tag vor ihrer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gegenüber der obersten Dienstbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle eine schriftliche (elektronisch Form reicht nicht) Erklärung, Altersgeld in Anspruch zu nehmen, abgeben ( 84 Abs. 2). Das Altersgeld wird nach dem Gesetzentwurf auf Grundlage der altersgeldfähigen Dienstzeit und der altersgeldfähigen Dienstbezüge berechnet und auf Antrag (innerhalb von drei Monaten rückwirkend) mit Erreichen der Regelaltersgrenze gemäß dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt ( 87 Abs. 3). Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist mit Vollendung des 63. Lebensjahres oder auch für schwerbehinderte oder erwerbsgeminderte ehemalige Beamte möglich, allerdings unter Inkaufnahme eines Abschlags, der sich auf 0,3 Prozent pro Monat beläuft, und in Fällen einer Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung 10,8 Prozent, im Übrigen 14,4 Prozent nicht überschreiten darf. Das Altersgeld wird nicht vermindert, wenn der Beamte das 65. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 45 Jahre mit altersgeldfähigen Dienstzeiten zurückgelegt hat (Abs. 4). Die altersgeldfähigen Dienstbezüge werden gem. 89 Abs. 1 grundsätzlich entsprechend den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen ermittelt, d.h., sie beruhen auf dem von den ehemaligen Beamten vor Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Antrag zuletzt für mindestens zwei Jahre innegehabten Amt. Ein ehe- oder kinderbezogener Anteil am Familienzuschlag wird beim Altersgeld aufgrund der wegfallenden Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn nicht berücksichtigt. Der Steigerungsfaktor für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit soll entsprechend 27 Abs. 1 derzeit 1,79375 Prozent betragen, insgesamt höchstens 71,75 Prozent. Damit das Altersgeld eine der Versorgung entsprechende dynamische Anpassung erfährt, soll es vom Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs an entsprechend der jeweiligen Versorgungsanpassung angepasst werden. Die Anpassung soll nicht erst ab Zahlungsbeginn des Altersgeldes erfolgen, sondern bereits vom Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs an, d.h., mit Entlassung aus dem Dienstverhältnis (vgl. 85 Abs. 1 Satz 1). Bei der Berechnung der altersgeldfähigen Dienstzeit ist geplant, mit Ausnahme des Wehr- und Zivildienstes grundsätzlich nur reine Beamtendienstzeiten zu berücksichtigen. Vordienst- oder Ausbildungszeiten, die in anderen Alterssicherungssystemen Berücksichtigung finden, sind aufgrund der Trennung der Systeme irrelevant. Ab dem 1. Januar 2016 wird gem. 96 im Abstand von fünf Jahren jedem Altersgeldberechtigten eine Auskunft über die Höhe des Altersgeldes erteilt. Unabhängig davon kann einem Beamten vor seinem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis bei Darlegung eines berechtigten Interesses eine Auskunft über 8 die Höhe des zu erwartenden Altersgeldes erteilt werden, z.b. dann, wenn der Beamte beabsichtigt, in die freie Wirtschaft oder in die Selbstständigkeit zu wechseln. Im Übrigen sollte im Falle eines beabsichtigten Ausscheidens auf Antrag aus dem Beamtenverhältnis beachtet werden, dass die Alimentationspflicht des Dienstherrn entfällt, sobald der Beamte entlassen wird. Damit hat der auf Antrag ausgeschiedene Beamte auch keinen Anspruch mehr auf Beihilfe oder Gewährung der Mindestversorgung. Sonstiges die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltsates (bisher 14a, 50e BeamtVG a.f.) unter bestimmten Voraussetzungen wird beibehalten ( 28). Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen: Beamte des Vollzugsdienstes und des Einsatzdienstes der Feuerwehr, die wegen des Erreichens der Sonderaltersgrenzen vor Vollendung des 67. Lebensjahres in Ruhestand treten, sollen nach dem Gesetz wie bislang ( 48 BeamtVG a.f.) neben dem Ruhegehalt einen Ausgleich i.h. des Fünffachen der Dienstbezüge, höchstens 4091 Euro, erhalten ( 76). Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ( 18 BeamtVG a.f.) soll nur noch der überlebende Ehegatte, nicht mehr die Abkömmlinge, Sterbegeld erhalten ( 32). Ebenfalls wegfallen soll das sog. "Kostensterbegeld" ( 18 Abs. 2 Nr. 2 BeamtVG a.f.). Die Waisenversorgung soll künftig - entsprechend der Regelung im Kindergeldrecht - bereits mit Vollendung des 25. Lebensjahres (bisher: 27. Lebensjahr) erlöschen ( 42). Beim Unfallruhegehalt bleibt die Erhöhung des Ruhegehaltsatzes um 20 Prozent erhalten, allerdings soll die Höchstgrenze von 75 Prozent auf 71,75 Prozent reduziert werden ( 51). Die Hinzuverdienstregelungen sollen entsprechend den bisherigen Regelungen ( 53, 54 BeamtVG a.f.) belassen werden unter Anpassung an die geänderte Besoldungstabelle ( 68 ff.). Die Regelungen zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten werden aufgrund der Einführung der Trennung der Alterssicherungssysteme nur noch für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes vorhandene Beamte oder Versorgungsempfänger angewandt, im Wesentlichen wie bisher und erweitert um sonstige Alterssicherungsleistungen, die aufgrund einer Berufstätigkeit zur Versorgung bestimmt sind ( 108). Wegfall des Penisonistenprivilegs beim Versorgungsausgleich ( 13, 105 Abs. 2), d.h., bei künftigen Ehescheidungen wird das Ruhegehalt unmittelbar mit Wirksamkeit der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich nach 13 gekürzt, unabhängig davon,ob der ausgleichsberechtigte Ehegatte ab diesem Zeitpunkt eine Rente oder eine Zahlung nach 5 Bundesversorgungsteilungsgesetz enthält. Diese Übersicht ist nicht abschließend.

9 Dienstrechtsreform aus der Sicht des Gemeindetages Erfüllte und enttäuschte Erwartungen von Harald Burkhart *) Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 27. Oktober 2010 die lange angekündigte Dienstrechtsreform beschlossen. Was auf die Städte, Gemeinden und ihrebeamten zukommt, umreißt dieser Kurzbericht. Schwieriger Weg Die Landesregierung hat am 25. Juli 2006 eine interministerielle Projektgruppe Beamtenrechtsreform unter Vorsitz des Staatsministeriums eingerichtet, die dem Ministerrat Eckpunkte zur Reform des Dienstrechts unterbreiten sollte. Im Dezember 2006 kündigte Ministerpräsident Oettinger an, Baden- Württemberg werde als erstes Bundesland die im Zuge der Föderalismusreform gewonnenen Zuständigkeiten zu einer grundlegenden Dienstrechtsreform nützen. Kommunale Eckpunkte für eine Dienstrechtsreform hat der Gemeindetag bereits im September 2006 vorgelegt (BWGZ 2007, 535). Inzwischen haben der Bund und zahlreiche Länder ihr Beamten- und Besoldungsrecht - mit überschaubaren Änderungen - aktualisiert. Eckpunkte der baden-württembergischen Landesregierung wurden erst am beschlossen; sie enthalten ein gegenüber den ursprünglichen Ankündigungen deutlich reduziertes Reformprogramm. Als erster Reformbaustein kann die Novelle zum Landesdisziplinargesetz vom angesehen werden, mit dem Baden-Württemberg das Disziplinarverfahren weit konsequenter als der Bund und andere Länder gestrafft und vereinfacht sowie Entscheidungszuständigkeiten delegiert hat. Weitere Gesetzentwürfe zum Kernbereich des öffentlichen Dienstrechts (Landesbeamtengesetz, Landesbesoldungsgesetz, Landesbeamtenversorgungsgesetz) liegen den Verbänden seit Mitte April 2010 zur Stellungnahme vor. Wesentliche Änderungen Für die Kommunen und ihre Beamten sind vor allem die folgenden Änderungen relevant: Anhebung der Altersgrenzen für den Ruhestand Entsprechend der Änderung der Altersgrenzen in der Rentenversicherung werden die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme wirkungs- und zeitgleich in das Beamtenrecht übertragen. Dazu wird die allgemeine gesetzliche Altersgrenze für Beamte, schrittweise, auf 67 Jahre angehoben werden. Nach 45 Dienstjahren erhalten Beamte einen Anspruch, mit Vollendung des 65. Lebensjahrs versorgungsabschlagsfrei in den Ruhestand zu treten. Auch andere Altersgrenzen, die einen Eintritt in den Ruhestand bewirken, werden parallel um zwei Jahre angehoben. Die allgemeine Antragsaltersgrenze ab 63 Jahren bleibt unverändert. Daneben wird eine freiwillige Weiterarbeit gesetzlich ermöglicht. Die Voraussetzungen für das Hinausschieben des Ruhestandes bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs sollen dazu erleichtert und attraktiv gemacht werden. Letzteres ist von einer Initiative übriggeblieben, die Anhebung der Altersgrenze für baden-württembergische Beamte schneller als für Rentner und Pensionäre anderer Länder einzuführen. Laufbahnrecht Das Laufbahnrecht wird im Zuge der Dienstrechtsreform neu gestaltet und unter leistungsfördernden, wettbewerbs- und flexibilitätsorientierten Aspekten fortentwickelt. Das Laufbahnrecht wird ein Stück weit dereguliert und die Eigenverantwortung der Dienstherren wird gestärkt. Das Laufbahnrecht orientiert sich stärker an den Bedürfnissen der Personalwirtschaft unter veränderten demografischen Verhältnissen und der Arbeitsmarktentwicklung. Durch größere Gestaltungsspielräume und Entscheidungsbefugnisse der einzelnen Beschäftigungskörperschaften wird ein Landespersonalausschuss entbehrlich. Auf Mindestdienstzeiten und Altersgrenzen wird an vielen Stellen verzichtet. In besonderen Situationen wird eine Einstellung in einem Beförderungsamt oder ein Überspringen von Ämtern leichter möglich als bisher. Der Fortbildung kommt künftig eine erhöhte Bedeutung bei der Einstellung sowie berufsbegleitend für die Wahrnehmung höherwertiger Funktionen und den Wechsel in andere Laufbahnen zu. Nebentätigkeitsrecht Im Nebentätigkeitsrecht werden einige bürokratische Verfahren, die in den letzten Jahren eingeführt worden waren, wieder verschlankt. Zu einer grundlegenden Vereinfachung, die das Beamtenstatusgesetz zulässt, konnte sich das Land nicht entschließen. Freistellungen Die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung mit einem Mindestumfang von nur noch 30 % bei einer grundsätzlichen Höchstdauer von 15 Jahren zur Betreuung von Kindern unter 18 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen wird neu eingeführt, die Dienstbefreiung für die Betreuung kranker Kinder erweitert. Die Regelungen des Pflegezeitgesetzes, welche derzeit nur für als Arbeitnehmer Beschäftigte gelten, werden auf Beamte übertragen. Die Altersteilzeit für schwerbehinderte Beamte wird in modifizierter Form - 60 % Teilzeit zu 80 % Besoldung - fortgeführt. Stärkung des Dienstvorgesetzten Zur Flexibilisierung und Deregulierung wird die Zuständigkeit für beamtenrechtliche Entscheidungen in vielen Bereichen auf den Dienstvorgesetzten übertragen, deren Eigenverantwortlichkeit dadurch gestärkt. 9 Personalvertretungsrecht Das Personalvertretungsrecht des Landes wird nach fünfzehn Jahren endlich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst, die Verfassungswidrigkeit der Mitbestimmungsregelungen damit behoben. Familienzuschlag Die Verbindung des ehe- und kinderbezogenen Teils des Familienzuschlags sowie die Ausgestaltung in Stufen wird aufgegeben. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, werden der ehebezogene und der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags unabhängig voneinander gewährt. Beim ehebezogenen Teil wird die bisherige betragsmäßige Differenzierung aufgegeben und für alle Besoldungsgruppen der höhere Betrag gezahlt. Eine Regelung für eingetragene Lebenspartnerschaften enthält das Reformgesetz nicht; hier wird die Entscheidung in einem laufenden Gerichtsverfahren abgewartet. Besoldungstabelle Das Lebensalter der Beamten spielt für die Höhe der Besoldung keine Rolle mehr. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldungsgruppen sind jetzt Erfahrungszeiten. Infolge der Ablösung des bisherigen Systems des Besoldungsdienstalters wird die Grundgehaltstabelle der Landesbesoldungsordnung A angepasst. Für den Aufstieg in den Stufen der Grundgehaltstabelle ist Voraussetzung, dass die erbrachten Leistungen Mindestanforderungen entsprechen. Nicht anforderungsgerechte Leistungen hemmen das Vorrücken in den Stufen. Leistungsprämien und Sonderzuschläge Dem außerstaatlichen - gemeint ist vor allem der kommunale - Bereich werden bei dergewährung von Leistungsprämien und Sonderzuschlägen zur Sicherung der Funktionsund Wettbewerbsfähigkeit zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt. Besoldung der Wahlbeamten Die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten war bisher in der Landeskommunalbesoldungsverordnung geregelt. Sie hatte die Vorgaben der Bundeskommunalbesoldungsverordnung zu berücksichtigen. Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform I kann das Land auch die Besoldung der kommunalen Wahlbeamten in eigener Zuständigkeit ohne Vorgaben des Bundes regeln. Die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der kommunalen Wahlbeamten werden jetzt durch Gesetz geregelt. Damit verbunden sind Verbesserungen bei der Besoldung in den Gemeindegrößenklassen bis Einwohner, die in den Jahren 1996 und insbesondere 2000 wegen entgegenstehenden Bundesrechts nicht angehoben werden konnten.

10 Die Regelung der Besoldung kommunaler Wahlbeamter wird anstelle der bisherigen Rechtsverordnung durch Gesetz geregelt. Im Wesentlichen wurde der Verordnungstext in das neue Landeskommunalbesoldungsgesetz übernommen. Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister in den unteren Größengruppen wird angehoben, so dass der bisher für Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern geltende Rahmensatz auch für die kleineren Gemeinden gilt. Trennung der Alterssicherungssysteme Zur Förderung des Austausches von Erfahrungswissen zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft und zur Stärkung des Standorts Baden-Württemberg wird die Trennung der Alterssicherungssysteme eingeführt. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, erdiente Alterssicherungsansprüche aus der Beamtenversorgung bei einem Ausscheiden aus diesem System mitzunehmen. Die bisher vorgeschriebene Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, oft mit erheblichen Verlusten für die Betroffenen verbunden, entfällt künftig. Übergangsweise bleibt eine Optionsmöglichkeit erhalten. Anerkennung und Kritik vom Gemeindetag Die Dienstrechtsreform der Landesregierung fand in der kommunalen Welt ein geteiltes Echo. Meist waren Kritik an nicht weit genug gehenden Änderungen und Anerkennung für gelungene Neuregelungen eng miteinander verzahnt. So auch in der Stellungnahme des Gemeindetags. Laufbahnrecht Der Gemeindetag begrüßt die umfassenden Entscheidungszuständigkeiten der Dienstvorgesetzten und die Flexibilisierung des Laufbahnrechts. Die weitgehende Übertragung laufbahnrechtlicher Entscheidungen auf die Dienstvorgesetzten eröffnet den Städten und Gemeinden einen personalpolitischen Gestaltungsspielraum, der für ihre Wettbewerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt immer wichtiger wird. Ferner werden dadurch aufwendige Einzelentscheidungen des Landespersonalausschusses entbehrlich. Teilzeitbeschäftigung Eine Teilzeitbeschäftigung unter 50 % im Beamtenverhältnis ( 70 E LBG) sieht der Gemeindetag kritisch. Das Beamtenverhältnis eignet sich grundsätzlich nicht für Jobs von geringem Umfang. Die Kostenfolgen einer geringfügigen Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis erscheinen unangemessen. Der Entscheidungsspielraum der Beschäftigungskörperschaften ist gering, da die Verwaltungsgerichte an die im Einzelfall gelegentlich entgegenstehenden "dienstlichen Gründe" überaus hohe Anforderungen stellen. Eine unterhälftige Teilzeitbeschäftigung wollte der Verband nur zugelassen sehen, wenn diese auch im Interesse des Dienstherrn liegt (analog zur Rechtslage während der Elternzeit). Beurlaubung Im Beamtenverhältnis bestehen weitgehende Ansprüche und Angebote für Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung aus familiären und anderen Gründen. Die Teilzeitquote in der Kommunalverwaltung nimmt einen Spitzenrang unter allen Branchen ein. Beim raschen Ausbau der Kinderbetreuung tragen die Kommunen die Hauptlast. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat auch im Personalmarketing und in der Personalentwicklung der Städte und Gemeinden einen immer höheren Rang. Der zunehmende Fachkräftemangel macht es aber erforderlich, beurlaubte Beamtinnen und Beamte frühzeitiger - auf Antrag in Teilzeitbeschäftigung - wieder einsetzen zu können. Der Verlust an Fachkenntnissen und Praxisbezug während einer langen Beurlaubung führt überdies zu unangemessenen Hemmnissen in der Personalentwicklung und erschwert die Reaktivierung der betreffenden Kräfte. Der Gemeindetag hätte es daher gerne gesehen, wenn eine Höchstgrenze deutlich unter 15 Jahren für die Beurlaubung und unterhälftige Teilzeit gezogen worden wäre. Frist für den Amtsantritt Wie bisher wird das Beamtenverhältnis des Bürgermeisters durch die rechtsgültige Wahl begründet und beginnt mit dem Amtsantritt des Gewählten. In den letzten Jahren wurde gelegentlich die Frage aufgeworfen, wie lang die Frist zwischen Wahl und Amtsantritt sein darf. Das Interesse des Gewählten, seine bisherige Berufstätigkeit zu beenden oder sein Unternehmen in andere Hände zu legen, kann mit dem Interesse der Gemeinde an einem zügigen Amtsantritt des Gewählten kollidieren. Zwar konnte bisher immer ein akzeptabler Ausgleich gefunden werden. Es fehlt jedoch eine Begrenzung der dem Gewählten bis zum Amtsantritt maximal zukommenden Zeitspanne. Aus Sicht des Gemeindetags wäre eine Frist von drei Monaten nach Feststellung der Rechtsgültigkeit der Wahl angemessen. Leider wurde dieser Hinweis bisher von der Landesregierung nicht aufgegriffen. Mehrarbeitsvergütung Über die Vergütung von Mehrarbeit, für die ein Freizeitausgleich aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist, sollten Städte und Gemeinden entscheiden können. Eine Freigabe würde auch Regelungen über die Sitzungsvergütung entbehrlich machen. Leider wurdem diese Forderung nicht berücksichtigt und die überaus restriktiven Bundesregelungen in das Landesrecht übernommen, die Sitzungsvergütungsregelung bis auf die Währungsumstellung unverändert gelassen. Landesbesoldungsgesetz Die in den Eckpunkten der Landesregierung hervorgehobene Zielsetzung der Deregulierung und Flexibilisierung wurde durch das 10 neue Landesbesoldungsgesetz und seine ergänzenden Regelungen zur großen Enttäuschung der Kommunen leider kaum verwirklicht. Stellenobergrenzen Die vom Gemeindetag erneut geforderte Abschaffung der kommunalen Stellenobergrenzen lässt weiter auf sich warten. Das Fortbestehen von Stellenobergrenzen widerspricht der generellen Zielsetzung der Dienstrechtsreform: der Deregulierung durch Delegation. Das Land bleibt damit hinter anderen, insoweit kommunalfreundlicheren Ländern zurück. Immerhin: Die längst angemahnte Amtszulagenregelung für das Spitzenamt des mittleren Dienstes wurde "repariert". Leistungsbesoldung Die Regelungen der Leistungsbesoldung sind aus Sicht des Gemeindetags unzureichend. Nach den Eckpunkten der Landesregierung zur Dienstrechtsreform soll der außerstaatliche, also insbesondere kommunale Bereich gerade hier "Freiräume" bekommen; das sieht der Gemeindetag nicht ausreichend umgesetzt. Der Verband will den Städten und Gemeinden die Leistungshonorierung durch Stufenaufstieg und Leistungsprämien analog zum Tarifrecht ( 17, 18 TVöD) ermöglichen. Eine entsprechende Regelung enthält das neue Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen. Zwar ist besoldungsrechtlich eine Hemmung des Stufenaufstiegs, nicht jedoch eine Beschleunigung bei herausragenden Leistungen möglich. Eine 17 TVöD entsprechende Regelung ist ein für Städte und Gemeinden personalpolitisch unverzichtbares Instrument der Personalentwicklung. Der Verzicht darauf ist sogar ein Rückfall hinter die engen Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes. Eine Quotierung der Leistungsprämien für den kommunalen Bereich hat der Gemeindetag rundweg abgelehnt. Erforderlich wäre eine Regelung, die sich an 18 TVöD orientiert oder den Städten und Gemeinden eine analoge Leistungshonorierung für Beamte und Tarifbeschäftigte ermöglicht. Dem wird das neue Landesbesoldungsgesetz nicht gerecht. Mitnahme von Versorgungsansprüchen Der Gemeindetag begrüßt die Trennung der Alterssicherungssysteme, mit der die Durchlässigkeit von öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft entscheidend gefördert wird. Er hält das für einen wichtigen Beitrag zur künftigen Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes am Arbeitsmarkt. Die Übertragung auf Beamte auf Zeit ist sachgerecht und aus Sicht des Gemeindetags zu befürworten. Versorgungslastenteilung Die vorgesehene Regelung der Versorgungslastenteilung orientiert sich weitgehend an dem bereits bestehenden Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln. Mit der vorliegenden Regelung

11 werden die weit zahlreicheren Dienstherrenwechsel zwischen kommunalen Dienstherren innerhalb des Landes Baden-Württemberg geregelt. Das Gesetz verlangt die Zustimmung des abgebenden Dienstherrn zum Wechsel zu einem anderen Dienstherrn. Die Verknüpfung einer Versorgungslastenverteilung mit der Zustimmung des Dienstherrn ist systemfremd und nicht sachgerecht. Ein Dienstherrenwechsel wird auch ohne Zustimmung vollzogen; anstelle der Versetzung im Wege der Ernennung durch einen anderen Dienstherrn. Mit Blick auf die erheblichen wirtschaftlichen Folgen, die von dieser Zustimmung abhängen, liegt hier ein beträchtliches Konfliktpotenzial zwischen dendienstherren, das vermieden werden kann. Die Erfahrungen mit 107 b BeamtVG gaben Anlass, auf das Zustimmungserfordernis zu verzichten. Die Verpflichtung zur Zustimmung, sofern nicht "dienstliche Gründe" eine Verweigerung rechtfertigen, ist nicht geeignet, die Konflikte zwischen den Beschäftigungskörperschaften zu begrenzen. Das Landesbeamtenversorgungsgesetz führt die Versorgungslastenteilung rückwirkend, auch für Zeiten vor Inkrafttreten des 107 b BeamtVG hinaus, ein. Dagegen bestehen schwer wiegende Bedenken. Den früheren Beschäftigungskörperschaften werden Lasten auferlegt, die sie nicht mehr beeinflussen können. Weitere Chancen zur Verbesserung des neuen Versorgungsgesetzes, auf die der Gemeindetag hingewiesen hatte, blieben leider unberücksichtigt. Personalvertretung Die Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes sind aus Sicht des Gemeindetags nicht ausreichend. Erforderlich wäre eine grundlegende Novellierung, insbesondere eine Verfahrensbeschleunigung durch Wiederherstellung der bis 1995 geltenden Beteiligungsfristen und eine durchgreifende Rechtsvereinfachung. Das Dienstrechtsreformgesetz beschränkt sich dagegen penibel auf die längst fällige Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses vom BvF 1/92. Allerdings wird die Neuregelung den Bedürfnissen der Kommunalverwaltung nicht gerecht. Die Anknüpfung an "Regierungsentscheidungen" ist hier nicht ausreichend. Das Demokratieprinzip, das nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eine Beschränkung der Mitbestimmungsrechte und der Entscheidungsbe- fugnis der Einigungsstellen erfordert, hat auch in der Kommunalverwaltung Vorrang. Es ist nicht ersichtlich, wie das durch die jetzt geltende Regelung sicher gestellt werden soll. Alle Personalentscheidungen unterliegen, wie bereits bisher die Beamte betreffenden, nur noch der eingeschränkten Mitbestimmung; ebenso Rationalisierungsmaßnahmen und die Einführung neuer Arbeitsmethoden. Beschlüsse von Einigungsstellen und Dienstvereinbarungen können aufgehoben bzw. gekündigt werden, wenn deren Auswirkungen auf das Gemeinwesen die Regierungsgewalt wesentlich tangieren. Was das für Kommunen bedeutet, bleibt unklar. Besoldung der Bürgermeister Mit dem Dienstrechtsreformgesetz ist auch eine vom Gemeindetag lange geforderte Verbesserung der Besoldung hauptamtlicher und der Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Bürgermeister vom Landtag beschlossen worden. in den Größenklassen bis Einwohner, bis Einwohner, bis Einwohner und bis Einwohner werden die Bürgermeister jeweils eine Besoldungsgruppe höher eingestuft. Der Gemeindetag sieht in der Fortsetzung der 1996 und insbesondere 2000 begonnenen Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des kommunalen Wahlamts in kleineren Städten und Gemeinden einen nachhaltigen Erfolg. Damit konnte in mehreren Stufen eine durchgehende Anpassung der Einstufung in den Größenklassen bis Einwohner erreicht werden. Auf Forderung der Kommunalen Landesverbände hat Ministerpräsident Mappus eine grundlegende Überprüfung der Besoldung der Wahlbeamten in der nächsten Legislaturperiode zugesagt, die bereits in die Wege geleitet wird. Dabei hat der Gemeindetag erneut einen Leistungs- und Anreizbonus für die dritte Amtsperiode vorgeschlagen, über den zunächst ein Konsens erzielt und der erst in der Endphase der Dienstrechtsreform wieder zur Disposition gestellt worden war. Die Wirtschaftlichkeit eines solchen Bonus für die Städte und Gemeinden steht außer Frage. Nebentätigkeiten Im Nebentätigkeitsrecht wurden einige Vereinfachungen, vor allem was die Anzeige von Nebentätigkeiten angeht, vorgenommen. Weiterhin ist aber eine Genehmigung von Nebentätigkeiten grundsätzlich erforderlich. Die nach dem Beamtenstatusgesetz ausrei- chende Anzeigepflicht mit Untersagungsvorbehalt würde das Verfahren wesentlich entschiedener entbürokratisieren, als das durch das Dienstrechtsreformgesetz umgesetzt wird. "Offene Posten" Einschränkung des Alimentationsprinzips Der Gemeindetag hält es weiterhin für erforderlich, den Anteil der Alimentationsleistungen an der Gesamtbesoldung auf längere Sicht zugunsten des funktions- und leistungsbezogenen Besoldungsanteils neu zu gewichten. Dem stehen nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die hergebrachten Grundsätze - auch in ergänzter Fassung des Art. 33 Abs. 5 GG - entgegen. Schulleitung auf Zeit Das Amt des Schulleiters sollte nach Auffassung des Gemeindetags auf Zeit vergeben werden können. Dem steht bisher der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom (2 BvL 11/07) entgegen. Gerade für die Übertragung der Schulleitung auf Zeit, verbunden mit einer deutlich höheren Dotierung und größeren Entscheidungsräumen, sprechen personalpolitisch gute Gründe: Die Entscheidung für ein Führungsamt fällt Lehrern leichter, weil sie reversibel ist. Es lohnt sich, die Führungsverantwortung zu übernehmen. Das kann mehr Bewerber als bisher ansprechen und so auch den Auswahlspielraum erweitern. Daran ist den kommunalen Schulträgern gelegen. Verfassungsänderung Der Gemeindetag hat daher angeregt, den gesetzgeberischen Gestaltungsfreiraum des Landes - insbesondere in den beiden letztgenannten Punkten - durch eine Initiative zur weiteren Öffnung derhergebrachten Grundsätze nach Art. 33 Abs. 5 GG zu erweitern. Rückforderung von Ausbildungskosten Auf die Rückforderung von Ausbildungskosten von Regierungsinspektor-Anwärtern, die zwar in den öffentlichen Dienst, nicht aber in ein Beamtenverhältnis eintreten, sollte nach Meinung des Gemeindetags verzichtet werden. Das Finanzministerium hat das bisher mit Verweis auf Bundesrecht abgelehnt. Gleichwohl fehlt eine entsprechende Regelung im Dienstrechtsreformgesetz. *) Verwaltungsdirektor Harald BurkhartistReferent für Organisation, Personal und Europapolitik beim Gemeindetag Baden- Württemberg Besoldung der Bürgermeister teilweise angehoben Im Zuge der Dienstrechtsreform wurde auch eine jahrelange Forderung des Verbandes der Verwaltungsbeamten erfüllt und eine Verbesserung der Besoldung der Bürgermeister vorgenommen. Sie wird nach der Verkündigung des Dienstrechtsreformgesetzes im Gesetzblatt von Baden-Württemberg am 01. Januar 2011 in Kraft treten und gilt dann unmittelbar. Die Amtsinhaber werden in die neue Besoldungsgruppe übergeleitet. Wahlbeamte, deren Stellen bisher in der unteren der beiden in Frage kommenden Besoldungsgruppen ausgewiesen sind, werden in die neue untere Besoldungsgruppe übergeleitet; solche, die in die obere Besoldungsgruppe eingestuft 11 sind, werden in die neue obere Besoldungsgruppe übergeleitet. Sofern nicht bereits für den Stellenplan 2011 die höhere Besoldungsgruppe eingeplant wurde, muss für den Stellenplan 2012 die neue Besoldungsgruppe eingeplant werden. Auch die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Bürgermeister wurde angehoben.

12 Diese Überleitung auf die neue Tabelle erfolgt ebenfalls kraft Gesetzes; ein Gemeinderatsbeschluss ist daher nicht erforderlich. Für die Festlegung innerhalb der neuen Rahmensätze (Mindest-, Mittel- oder Höchstbetrag) ist die bisherige Einstufung maßgebend. Wir freuen uns mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen Bürgermeistern. Es zahlt sich aus, einem Interessenverband wie dem unseren anzugehören. Spannend wird sein, welche Auswirkungen die von Ministerpräsident Stefan Mappus an- Die Änderungen nach dem Gesetz über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten (Landeskommunalbesoldungsgesetz - LKomBesG) - Artikel 19 des Dienstrechtsreformgesetzes: Hauptamtliche Bürgermeister Einwohner bis Einwohner BesGr. A 16/B Einwohner bis Einwohner BesGr. B3/B Einwohner bis Einwohner BesGr. B4/B5 Die Entschädigung nach der Änderung des Aufwandsentschädigungsgesetzes - Artikel 20 des Dienstrechtsreformgesetzes: Ehrenamtliche Bürgermeister nicht mehr als 500 Einwohner 747 bis Euro mehr als 500 bis Einwohner bis Euro mehr als bis Einwohner bis Euro Neuer Masterstudiengang erfolgreich gestartet Der Rektor der Hochschule Kehl, Prof. Paul Witt, begrüßte 25 neue Studierende aus ganz Baden-Württemberg. Am 21. September war der offizielle Auftakt des neuen berufsbegleitenden Masterstudiengangs Public Management. Die ausgewählten Teilnehmenden sind Führungskräfte oder besonders qualifizierte Sachbearbeiter im gehobenen Verwaltungsdienst der Kommunalverwaltung und wollen ihre beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse ausbauen und verbessern. Der Masterstudiengang bietet begleitende Unterstützung bei der beruflichen Tätigkeit und eine zusätzliche akademische Qualifikation mit dem Titel: Master of Arts in Public Management. "Dies bedeutet neben der Aufwertung der Hochschule vor allem eine gekündigte Überprüfung der Besoldung der Wahlbeamten nach der Landtagswahl im Frühjahr 2011 haben wird. Vorbereitungen hierfür laufen bereits an. Gegenstand der Überlegungen ist dabei auch die Einführung eines Leistungs- und Anreizbonus für die dritte Amtsperiode. Ursprünglich war dies im Kabinettsentwurf zur Dienstrechtsreform vorgesehen und ist dann in letzter Sekunde doch noch aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. Anerkennung der Laufbahn des gehobenen Dienstes, denn das erfolgreiche Absolvieren des Masterstudiengangs soll den motivierten Studierenden zusätzliche Karriereoptionen ermöglichen. Wir sind stolz darauf, dass wir nach intensiver Vorbereitungszeit unser Studienangebot um eine lang ersehnte anspruchsvolle Weiterbildungsmöglichkeit erweitert haben", sagt der Rektor. Intensive Auftaktwoche mit Besuch in Straßburg Die Studierenden kommen überwiegend aus dem badischen Landesteil, den Stadtverwaltungen in Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg, Lörrach und Konstanz, aber auch aus kleineren Kommunen im Schwarzwald, Oberschwaben, am Hochrhein und aus dem Rhein-Neckar-Kreis. In den ersten Lehrveranstaltungen setzen sich die Teilnehmenden im Die neuen Master-Studierenden mit Rektor Paul Witt, den Studiendekanen Jürgen Fischer und Jürgen Fleckenstein und das Team vom Studiengangsmanagement. 12 Rahmen des Themenbereichs Selbstführung und Führung mit ihrer eigenen Persönlichkeit und ihren Zielen auseinander. "Es ist ungewohnt nach einigen Jahren in der beruflichen Praxis wieder auf der Schulbank zu sitzen, an der ich meine Erstausbildung genossen habe", sagt eine der 14 weiblichen Teilnehmerinnen, die an der Hochschule Kehl ihr Diplom absolviert hat. Ein "Worldcafe" zum Auftakt und eine Stadtführung mit anschließendem Abendessen in der Nachbarstadt Straßburg dienten dem gegenseitigen Kennenlernen und Austausch. Beratung und Betreuung Künftig werden die Teilnehmenden einmal im Monat für zwei Tage zu den Lehrveranstaltungen in Kehl sein. Insgesamt sind bis zum Frühjahr 2013 zehn Module mit 22 Kursen zu absolvieren. Studienbriefe mit Übungen und Praxisbeispielen dienen als theoretische Grundlage der Präsenzphasen. "Diese Lernform stellt eine Herausforderung dar, die Disziplin und Durchhaltevermögen erfordert. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Studierenden dieses anspruchsvolle Programm erfolgreich bewältigen und damit beruflich weiterkommen", meint Studiendekan Professor Jürgen Fischer. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein neues Team an der Hochschule gebildet worden. Die Mitarbeitenden im Studiengangsmanagement beraten und betreuen die Teilnehmenden in allen Fragen des Studiums und der Vereinbarkeit mit ihrer beruflichen Tätigkeit. Durchschnittsalter bei 34 Jahren Die Studierenden haben durchschnittlich 9 Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, das Durchschnittsalter liegt bei 34 Jahren. Voraussetzung für die Teilnahme am Studium sind eine Hochschulausbildung mit mindestens 180 ECTS-Punkten (6-semestriges Studium) mit überdurchschnittlichem Abschluss und eine nachgewiesene zweijährige Berufspraxis. Einen wesentlichen Teil des Studiums machen Selbstlernphasen und die Erstellung von Präsentationen, Projektarbeiten und der Master-Thesis aus. Mehr als doppelt so viele Bewerber gab es für die 25 Studienplätze. Als Motivation gaben die Studierenden die Förderung der persönlichen Entwicklung sowie konkrete berufliche Ziele an. Die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl bietet neben der Ausbildung zum Bachelor in Public Management gemeinsam mit der Hochschule Ludwigsburg einen Studiengang Master of Public Administration (europäisches Verwaltungsmanagement) sowie seit dem Wintersemester 2010 den berufsbegleitenden Master in Public Management an. Bewerbungsschluss für den nächsten Lehrgang ist der 10. Mai 2011, die Semestergebühren liegen bei 500 E. Alle wesentlichen Informationen sind auf der Homepage der Hochschule Kehl ( oder direkt beim Studienmanagement erhältlich: Tel.: , klein@hs-kehl.de.

13 2010: Image der Staatsdiener weiter im Aufwind - Bürger wollen starken Staat Auch nach dem Abflauen der Wirtschaftskrise hält der Trend zur Imageverbesserung des öffentlichen Dienstes in Deutschland an. Das geht aus der "Bürgerbefragung öffentlicher Dienst 2010" hervor, die forsa im Auftrag des dbb beamtenbund und tarifunion zum vierten Mal durchgeführt hat. "Die Bürger wissen nicht nur in Krisenzeiten Kontinuität und Qualität staatlicher Dienstleistungen zu schätzen", sagte dbb-chef Peter Heesen bei der Vorstellung der Untersuchung am 28. Oktober 2010 vor der Bundespressekonferenz in Berlin. Entgegen den Klischees in der öffentlichen Debatte werden die Beamten inzwischen durchaus positiv gesehen. "77 Prozent der Befragten bezeichnen die Beamten als pflichtbewusst, 75 Prozent als verantwortungsbewusst, 70 Prozent als rechtschaffen, 72 Prozent als zuverlässig und jeweils 64 Prozent als kompetent und hilfsbereit", sagte Heesen. "Hinzu kommt, dass die Menschen bei Behördenbesuchen zunehmend positive Erfahrungen machen - inzwischen meinen 86 Prozent, die Mitarbeiter seien freundlich gewesen und 69 Prozent sagen, ihre Angelegenheit sei sofort bearbeitet worden." Im Berufe-Ranking genießt wie in den Vorjahren der Feuerwehrmann das höchste Ansehen, gefolgt von Krankenpfleger und Pilot. "Betrachtet man Gewinner und Verlierer seit 2007, stellt man fest: Klassische Staatsdiener besetzen die vorderen Plätze, Banker und Manager die hinteren. Beamte - in der Befragung als Statusgruppe weit hinter den Beamtenberufen platziert - gehören mit plus fünf Prozent seit 2007 zu den größten Gewinnern im Ranking. Der Trend ist eindeutig positiv." "Auch zu den Wünschen und Erwartungen der Bürger gibt die Erhebung Aufschluss: Sie wollen einen starken Staat und verlässliche Dienstleistungen", sagte Heesen. 80 Prozent halten eine starke öffentliche Verwaltung für unerlässlich. "Weiter gewachsen ist die Privatisierungsskepsis", stellte der dbb-chef fest. "So ist 2010 für fast alle Bürger unvorstellbar, hoheitliche Aufgaben wie Polizei, Gerichtswesen und Strafvollzug zu privatisieren (97 des gewerkschaftlichen Dachverbandes, Klaus Dauderstädt. Es sei der Koalition zwar einzuräumen, dass sie den aktuellen Finanzbedarf zunächst durch gleiche Erhöhungen für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer richtig angepackt habe. Mit der Zusage, auf diesem Niveau die Arbeitgeberbeiträge einzufrieren, werde jedoch das bisher geltende Prinzip paritätischer Mittelaufbringung endgültig verlassen. Auch der steuerfinanzierte Sozialausgleich ändere nur wenig daran, dass die künftig zu erwartenden Zusatzbeiträge gerade die schwächeren Einkommensgruppen besonders bebis 91 Prozent). Dies kann sich die Mehrheit (84 bis 78 Prozent) auch nicht in den Bereichen Finanzverwaltung, Feuerwehr und Schulen vorstellen. Hinzu kommt, dass eine große Mehrheit der Befragten nach der Privatisierung - etwa von Müllentsorgung, Post, Energieversorgung, Bahn, öffentlichem Nahverkehr oder Krankenhäusern - keine Verbesserung der Leistungen sieht - dafür aber sehr wohl Preissteigerungen." Leider stehe der Umgang der Dienstherren mit dem Personal in keinem Verhältnis zum gewachsenen Ansehen des öffentlichen Dienstes, kritisierte Heesen: "Die Politik nimmt ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten des Staates nicht ausreichend war. Das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört. Hier besteht dringender Handlungsbedarf." Nur 33 Prozent der öffentlich Bediensteten sind der Meinung, dass Politiker Verständnis für die besonderen Probleme des öffentlichen Dienstes haben. Die Umfrage zum Download unter Gesundheitsreform beschlossen Mit den Stimmen von Union und FDP hat der Deutsche Bundestag am 12. November 2010 das GKV-Finanzierungsgesetz, wie bereits am Vortag die Reform des Arzneimittelrechts, beschlossen. Damit hat das Kernstück der von der schwarz-gelben Koalition angekündigten Gesundheitsreform die parlamentarischen Hürden genommen. Der dbb bewertet das Ergebnis kritisch. "Einkommensunabhängige Zusatzprämien, mit denen die Versicherten künftig jeden Finanzmehrbedarf allein bestreiten werden müssen, sind kein Fortschritt für den Sozialstaat", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Sonstiges lasten werden, so Dauderstädt. Hinzu komme ein erheblicher bürokratischer Aufwand, um den Ausgleich zu realisieren, was im Übrigen mit der vorgesehenen Deckelung von Verwaltungskosten nicht in Einklang zu bringen sei. "Der dbb hat deswegen zu Recht kritisiert, dass auch diese Reform Nachhaltigkeit und langfristige Stabilisierung für das Gesundheitswesen vermissen lässt", betonte der dbb-vize. Zudem zeige sich die Opposition entschlossen, ihre Vorstellungen einer Bürgerversicherung umzusetzen, die nächste Auseinandersetzung über die Gesundheitspolitik sei damit bereits vorprogrammiert. Wie soll der Schultes sein? Es klingt wie Humor, ist aber doch bitterer Ernst, wenn man eine Zusammenstellung von Kritiken an Schultheißen veröffentlicht: - Wenn der Schultheiß lebhaft ist und Anregungen gibt, so leidet er an Größenwahn. - Ist er ruhig und nicht fortschrittlich gesinnt, so ist er träge und dumm. - Hat er graue Haare, so ist er alt und für die Jetztzeit ungeeignet. - Ist er jung, so fehlt ihm die Erfahrung und wenn er etwas anders machen will, so ist er ein Revolutionär. - Wahrt er Überlegung, so hat er keinen Unternehmungsgeist. - Wenn er eine Rede nach dem Konzept hält, so ist er nicht redegewandt. - Macht er sich aber keine Notizen, so ist er oberflächlich. - Wenn er beim Reden die Hände bewegt, so ist er ein Schauspieler. - Macht er keine Bewegungen, so ist er ein Klotz. - Hat er eine Stimme, so schreit er. - Hat er sie nicht, so ist er eintönig. - Bleibt er in seinem Rathaus um zu arbeiten, so täte er besser, nach außen Umschau zu halten. - Trifft man ihn auf der Straße oder in Feld und Wald, so wäre es nützlicher, seine Kanzleiarbeit zu erledigen, als spazieren zu gehen. - Geht er ins Wirtshaus, so sieht man ihn nirgends als dort. - Bleibt er zu Haus, so ist er zu stolz, um mit seinen Bürgern zu verkehren. - Besucht er die Armen, so spielt er den Sozialisten. - Geht er zu den Reichen, so macht er sich auf den Aristokraten hinaus. Wie soll der Schultheiß sein? Der Vernünftige weiß es! (Auszug aus dem Gränzboten von 1930, überlassen von Martin Schnell) 13

14 Das Interview Interview mit Bürgermeister Martin Bühler Martin Bühler ist einer von den Bürgermeistern, die mit viel Tatenkraft und Energie die zahlreichen Anfragen an den Bürgermeister einer kleineren Gemeinde als "Allrounder" erledigen und dabei den Blick für die Entwicklung des Ortes nicht verlieren. Geboren ist Bürgermeister Martin Bühler, der schon seit über 25 Jahren Mitglied in unserem Verband ist, 1962 in Schopfheim. Sein Abitur legte er 1982 am Wirtschaftsgymnasium Bad Säckingen ab. Nach dem anschließenden Wehrdienst begann er seine Laufbahn zum gehobenen Verwaltungsdienst bei der Stadt Schopfheim und beim LRA Lörrach. Seine erste Stelle trat er 1987 bei der Stadt Rheinfelden im Ordnungsamt an. Von 1989 bis 1999 war er als Hauptamtsleiter der Gemeinde Hausen tätig. Seit 1999 ist er Bürgermeister der Gemeinde und hat dort bisher schon viele Projekte erfolgreich bearbeitet. Ganz aktuell wurde z.b. zum 250. Geburtstag des Dichters Johann Peter Hebel das Hebelhaus zum Literaturmuseum umgestaltet. Damit erhält die Gemeinde Hausen für jeden Literaturliebhaber eine neue Attraktivität. VZ: Herr Bühler, Sie sind jetzt bereits in der zweiten Wahlperiode Bürgermeister der Gemeinde Hausen im Wiesental. Das ist eine kleine, aber feine Gemeinde mit ca Einwohnern. Was reizt Sie an dieser Gemeinde? Haben Sie dort Ihren Traumjob gefunden? Bürgermeister Martin Bühler: Hausen im Wiesental ist eine selbstständige Gemeinde in wunderbarer Lage im Wiesental. Die intakte Infrastruktur und gute Firmen als Arbeitgeber, Einkaufsmöglichkeiten am Ort, Arztpraxen und Apotheke, Kindergarten, Grund- und Werkrealschule (Kl. 5-7), das rege Vereinsleben und der sehr gute ÖPNV sind Pluspunkte für das Leben und Wohlfühlen in der Gemeinde. Die engagierte Verwaltung, der agile und gut ausgestattete Bauhof und alle anderen Gemeindeeinrichtungen sind Grundlage für ein erfolgreiches Wirken als Bürgermeister. Ja, ich habe hier in Hausen im Wiesental meinen Traumjob gefunden. VZ: Während etlicher Jahre in Hausen i.w. hatten Sie bereits zahlreiche Entscheidungen zu treffen und konnten einiges im Ort bewegen. Was waren dabei Ihre wichtigsten Projekte? Bürgermeister Martin Bühler: Das vermutlich wichtigste Projekt ist die Herstellung einer neuen Brücke über den Wiesefluss mit Anbindung an die B 317, verbunden mit der Sanierung der Bergwerkstraße. Dies konnte im September 2010 abgeschlossen werden. Ebenfalls verbunden ist das Projekt mit dem Abbruch einer Gewerbebrache, der Erschließung des Gebiets für Gewerbe und Wohnen, der Neuerschließung einer angrenzenden großen Grünfläche sowie der Sanierung und dem Umbau des historischen ehemaligen Herrenhauses zu Hotel und Gaststätte. Alles soll bis Mitte 2012 abgeschlossen sein. So entstehen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde. Die Verkehrsströme im Dorf fließen nun etwas verteilter. Die bisherige Hauptzufahrt zur B 317 wird so doch etwas entlastet. VZ: Welche Projekte streben Sie in der Zukunft noch an? Bürgermeister Martin Bühler: Die Verbesserung der Betreuung von Kindern in Kindergarten und Schule und das Ermöglichen von längerem Wohnen älterer Hausener in ihren eigenen vier Wänden durch ein organisiertes Netzwerk nachbarschaftlicher Hilfe. Nachholbedarf haben wir noch bei Straßensanierungen. Die energetische Optimierung aller Gemeindeobjekte ist ebenfalls immer ein Thema. VZ: Der berühmteste Bürger der Gemeinde Hausen im Wiesental war der Dichter und Prälat Johann Peter Hebel. Die Gemeinde hat sogar ein Museum zu Ehren des Dichters eingerichtet. Als Beitrag zum Hebelfest wurde das Hebelhaus zum modernen Literaturmuseum umgestaltet. Im Mai dieses Jahres wurde es offiziell eröffnet. Was ist das Besondere an diesem Museum? Bürgermeister Martin Bühler: 1960, zum 200. Geburtstag von Johann Peter Hebel, hat die Gemeinde das Hebelhaus als Heimatmuseum eröffnet. Jährlich besuchten viele Menschen das Hebelhaus, in den letzten Jahren noch etwas mehr als 500 Personen. Zum 250. Geburtstag konnte ich für meine Idee, das Hebelhaus als Literaturmuseum zu Johann Peter Hebel zu nutzen, wichtige Mitstreiter finden und alle Verantwortlichen und viele ehrenamtliche Unterstützer begeistern. So konnte mit großer Unterstützung des Leiters der Arbeitsstelle für Literarische Museen in Baden-Württemberg im Deutschen Literaturarchiv Marbach, Dr. Thomas Schmidt, des Gestalterbüros Ranger Design aus Stuttgart, ein Ausstellungsprofi, und örtlichen Firmen sowie ehrenamtlichen Helfern eine modern konzipierte und beein- 14 druckend gestaltete Hebelausstellung geschaffen werden. Das Besondere dabei ist, dass sehr verantwortlich mit dem historischen Objekt und den Gegenständen umgegangen wurde und dazu die Gestaltung optimal wirken kann. Das Hebelhaus spielt in der Liga der Literaturmuseen in Deutschland damit in der 1. Bundesliga. Hausen selbst präsentiert sich mit einer 150-jährigen Tradition eines Hebelfestes in dessen Mittelpunkt das "Hebelmähli" steht, ein Essen für die 12 ältesten Männer und die 12 ältesten Frauen des Dorfes. VZ: Jedes Jahr wird in Hausen das Hebelfest gefeiert. Alle zwei Jahre wird im Rahmen des Hebelfestes der staatliche Literaturpreis des Landes Baden- Württemberg, der Johann-Peter-Hebel-Preis, dotiert mit Euro, verliehen. Wer kann diesen Preis erhalten und was bedeutet er? Bürgermeister Martin Bühler: Den Johann-Peter-Hebel-Preis können Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die durch ihr literarisches Werk dem alemannischen Sprachraum oder Johann Peter Hebel verbunden sind, sowie Übersetzer, Essayisten, Medienschaffende und Wissenschaftler, die sich um die Pflege des Werkes von Johann Peter Hebel oder um die Literatur des alemannischen Sprachraums verdient gemacht haben, erhalten. Der Hebelpreis ist einer der wichtigsten baden-württembergischen Literaturpreise und damit hoch geschätzt. Die Preisträger kamen und kommen aus dem alemannischsprachigen Raum Deutschlands, der Schweiz, Österreichs und dem Elsass in Frankreich. VZ: In diesem Jahr kann der 250. Geburtstag des Dichters gefeiert werden. Wie würdigt die Gemeinde diesen besonderen Geburtstag? Bürgermeister Martin Bühler: Hausen im Wiesental feierte dieses Jahr, wie alle 25 Jahre, das Große Hebelfest. Vom 7. bis zum 10. Mai mit dem Hebel-Abend am Freitag in der Festhalle und der Verleihung der Johann- Peter-Hebel-Gedenk-Plakette, einem Musik- Event am Samstag im Festzelt mit den alemannischen Rockbands "LUDDI" und "Dampfkapelle", am Sonntag mit einem ökumenischen Gottesdienst mit Landesbischof Dr. Fischer im Festzelt, einem großen historischen Festumzug in Verbindung mit dem Kreistrachtenfest und anschließend im Festzelt Programm mit Musik- und Trachtengruppen. Das Hebelhaus mit der neuen Ausstellung wurde mit einem Festakt wiedereröffnet und die Lesung mit dem Hebelpreisträger 2010, Arnold Stadler, fand statt. Am Montag, 10. Mai, Hebels Geburtstag, wurde traditionell mit dem Wecken durch die Hebelmusik um 6.00 Uhr gestartet. Nach dem Abholen der Basler Hebelstiftung und der Festgäste am Bahnhof mit großem Umzug fand die Verleihung des Johann-Peter-Hebel- Preises in der Festhalle statt. Am Nachmittag folgte die Wiederholung des historischen Festumzugs. Ein musikalischer Unterhaltungsabend mit der Band "Gälfiaßler" im

15 Festzelt machte den Ausklang. Daneben fanden zwei hochkarätige Musik- und Vortragsveranstaltungen im Rahmen des Literatursommers zu Hebel statt. Die Gemeinde und die Hebelmusik wirkten außerdem bei zahlreichen Hebelveranstaltungen, so z.b. beim Hebelfest auf dem Marktplatz in Karlsruhe oder bei der Kranzniederlegung und beim Hebelschoppen am Grab in Schwetzingen mit. VZ: Johann Peter Hebel macht die Gemeinde auch überregional interessant. Wie sieht es mit dem Fremdenverkehr in Hausen i.w. aus? Bürgermeister Martin Bühler: Hausen ist trotz seiner schönen Lage im Wiesental und als idealer Ausgangspunkt für viele Ausflüge, Wanderungen etc. kein typischer Fremdenverkehrsort. Lediglich eine Gaststätte bietet einige Betten zur Übernachtung an, die aber regelmäßig von Schülern und Studenten eines überregionalen Bildungszentrums belegt sind. Ferienwohnungen gibt es keine. So beschränkte sich alles auf einige wenige Tagestouristen, die das Hebelhaus besuchten. Aktuell haben wir eine deutliche Verbesserung. Über 3500 Besucher in fünf Monaten im Hebelhaus, viele davon von weither, zeigen, dass wir auch künftig deutlich mehr Besucher als in früheren Jahren haben werden. Die Gastronomie in Hausen spürt dies schon, ebenfalls einige Hotels in der Region. Im alten "Herrenhaus", einem historischen Gebäude des früheren Eisenwerks und später einer Textilfirma, werden im kommenden Jahr Übernachtungsmöglichkeiten mit 26 Betten und eine Gaststätte mit rund 60 Sitzplätzen und einem wunderschönen Biergarten entstehen. Das verbessert die Entwicklungsmöglichkeiten von Hausen deutlich. Wir sehen uns aber als einen wichtigen Mosaikstein für die Attraktivität in der Region. Mit den Hebelausstellungen in Schopfheim und im Museum am Burghof in Lörrach, dem Hebelwanderweg von der Wiesequelle am Feldberg bis nach Basel und dem für nächstes Jahr geplanten Literaturradweg von Hausen nach Bad Säckingen (Hebel - Scheffel) kann die gesamte Tourismuslandschaft im schönen Südschwarzwald profitieren. VZ: In Ihrer Wahlwerbung als Bürgermeister wollten Sie unter anderem die lokale Agenda 21 angehen. Was ist bisher von dieser Agenda umgesetzt worden und was steht noch aus? Bürgermeister Martin Bühler: In Hausen gibt es ein überragendes ehrenamtliches Wirken von vielen Menschen in öffentlichen Bereichen, nicht nur im Vereinsleben. Dieses konnte in den vergangenen Jahren schon deutlich ausgeweitet werden. Auf eine Agenda-Gruppe oder einen Agenda-Prozess zur Steuerung und Dokumentation haben wir in Hausen aber verzichtet. VZ: Ein anderes Anliegen war Ihnen, eine solide Finanzpolitik zu betreiben. Die Gemeinden in Baden-Württemberg haben aufgrund der Wirtschaftskrise häufig auch finanzielle Probleme. Wie sieht die Finanzlage bei Ihrer Gemeinde aus? Bürgermeister Martin Bühler: Die laufenden Ausgaben können nicht mit laufenden Einnahmen gedeckt werden. Ersatzdeckungsmittel, wie z.b. Einnahmen aus Wohnungsverkäufen konnten in den vergangenen Jahren und auch 2010 noch zum Haushaltsausgleich herangezogen werden, sind künftig aber nicht mehr vorhanden. Die Finanzlage der Gemeinde ist vergleichbar mit der vieler ähnlicher Gemeinden. Selbst ordentlich und gut strukturiert ist ein Handeln aufgrund der finanziellen Fremdsteuerung über Steueranteile und Umlagen auf der einen Seite und gesetzlicher Aufgabenübertragungen ohne ausreichende Mittelausstattung auf der anderen Seite kaum möglich. Der Konsolidierungsprozess wird derzeit mit einem externen Personal- und Organisationsgutachten auf eine fundierte Basis gestellt. Gemeinderat und Bürger können damit gut informiert werden und Entscheidungen sind dann möglich, auch wenn mit Einschnitten bei "Liebgewonnenem" zu rechnen ist. Freiwilligkeitsleistungen stehen generell auf dem Prüfstand. Hebesatz- und Gebührenerhöhungen sind wohl nicht zu vermeiden. Hoffnung setzen wir aber auch auf die wieder deutlich angezogene wirtschaftliche Leistung der Firmen vor Ort. VZ: Auch die Familienpolitik liegt Ihnen am Herzen. Hat die Gemeinde eine optimale Ausstattung von Betreuungsplätzen erreicht? Was könnte noch getan werden? Bürgermeister Martin Bühler: Hier hat Hausen noch deutliche Verbesserungsmöglichkeiten. Derzeit läuft eine umfangreiche Befragung aller Eltern von Kindern unter 10 Jahren. Die Auswertung wird zeigen, welche Wünsche und Notwendigkeiten im Betreuungsbereich noch bestehen. Es besteht Einigkeit auch im Gemeinderat, hier in der Zukunft Schwerpunkte zu setzen. VZ: Ich danke Ihnen für das Gespräch und wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft und die Ihrer Gemeinde Hausen im Wiesental. Das Gespräch mit Kollegen Martin Bühler führte Sybille Schwartz Tolerant Bei dem Miteinander, dem Zusammenleben, sollte man versuchen, anstreben, verträglich aufeinander zuzugehen, um sich gegenseitig, o ja, zu verstehen. Allezeit, stets gleicher Meinung sein, bedarf es fürwahr aber nicht, o nein. Man ist aufgeschlossen, ist tolerant und hat gegenseitig gar Gutes erkannt. Otto Raisch 15 Seminare Führungsseminar des VdV Zu einem vom Verband der Verwaltungsbeamten organisierten 1-tägigen Seminar zum Thema "Potenzialorientierte Führung in der öffentlichen Verwaltung" trafen sich 7 Kolleginnen und Kollegen mit den 2 Referenten im KVJS-Bildungszentrum in Gültstein bei Herrenberg. Aufgrund der kleinen Teilnehmerzahl konnten die beiden Referenten Birgit Baumann und Klaus Nunn (ebenfalls Kollegen) sehr intensiv in Theorie und Praxis auf das Thema "Führung" eingehen. "Welche Führungsstile gibt es?", "Was treibt mich und andere an?", "Wie führe ich Mitarbeiter- und Bewerbergespräche durch?", "Was führt zu Arbeitszufriedenheit?". Diese und noch weitere wichtige Fragen wurden einprägsam durch die theoretische Grundlagenvermittlung, aber auch durch Fallbeispiele aus der Praxis und durch Rollenspiele beantwortet. Mit diesem Hintergrundwissen konnten die Teilnehmer durch Selbstreflexion auch die Ursachen für ihr eigenes Verhalten in bestimmten Situationen besser verstehen. Dabei wurde auch immer wieder deutlich, dass Frauen und Männer "anders ticken" und daher bei gleicher Situation unterschiedliche Erwartungen haben und verschieden reagieren. Unterbrochen wurden die einzelnen Lernabschnitte des Seminars durch abwechslungsreichen Sport und Spiele im schönen Außenbereich. Dadurch wurde der Kopf immer wieder gelüftet und aufnahmebereit. Das echte Interesse an der Seminarteilnahme wurde auch dadurch deutlich, dass alle Teilnehmer entweder die Seminar- und Fahrtkosten selbst übernahmen oder Urlaub nahmen, um an diesem Seminar teilnehmen zu können. Das Qualitätsurteil der Teilnehmer zum Seminar lautet: Besonders empfehlenswert! Wolfgang Siedle Das nächste Führungsseminar steht schon fest: 27./28. Mai 2011 im KJS- Bildungshaus Gültstein

16 Wir im Spiegel der Presse Stuttgarter Nachrichten vom 11. September

17 Stuttgarter Nachrichten vom 11. Oktober 2010 Stuttgarter Zeitung vom 27. Oktober 2010 Stuttgarter Nachrichten vom 16. November 2010 Staatsanzeiger vom 15. Oktober

18 Stuttgarter Zeitung vom 11. November 2010 Stuttgarter Nachrichten vom 15. November 2010 Das Portrait Hausen im Wiesental Heute stellen wir unseren Leserinnen und Lesern die Gemeinde Hausen im Wiesental vor. Sie liegt herrlich gelegen im Wiesental und ist vor allen Dingen den Literaturfreunden ein Begriff: Johann Peter Hebel verlebte seine Kindheit in Hausen im Wiesental, dem Heimatort seiner Mutter, in dem auch sein Vater im Winter als Weber arbeitete. Johann Peter Hebels Geburtstag jährte sich dieses Jahr zum 250. Mal. Bürgermeister Martin Bühler, seit Jahren auch Mitglied in unserem Verband, ist mächtig stolz darauf. Hausen im Wiesental Hausen im Wiesental ist eine Gemeinde mit knapp Einwohnern. In der Mitte des Wiesentals, zwischen der Wiesequelle am Feldberg (Schwarzwald) und der Mündung in den Rhein in Basel wunderschön liegend, gehört sie dem Landkreis Lörrach an. Die Gemeinde Hausen liegt etwa 30 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Politisch selbständig, ist sie Mitglied in der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Schopfheim und den Gemeinden Maulburg und Hasel. Die Gemarkung des Ortes erstreckt sich über 514 Hektar, die höchste Erhebung liegt dabei auf dem Tannenbühl (727 Meter ü.m.), am tiefsten ist es an der Grenze zu Schopfheim (385 Meter ü.m.) Das Dorf liegt in der Tallage auf ca. 400 m und hat rund 80 ha 18 Wohn- und Siedlungsfläche Nahezu 2 / 3 der Gemarkung sind bewaldet mit abwechslungsreichem Mischwald. Wandern und Erholung auf schönen Waldwegen mit tollen Ausblicken über das Wiesental bis hin zu den Alpen mit Eiger, Mönch und Jungfrau laden in die Natur ein. Hausen wurde erstmals 1295 urkundlich erwähnt. Man geht aber davon aus, dass eine Besiedlung schon früher bestand wurde im Ort ein Werk zur Herstellung und Weiterverarbeitung von Eisen errichtet, das bis ins 19. Jahrhundert hinein bestand und zu den größten Industriebetrieben in der damaligen Markgrafschaft gehörte. Danach wurde die Eisenindustrie im Dorf durch die Textilindustrie abgelöst. Sie war im ganzen Wiesental im 19. und 20. Jahrhundert der bestimmende Wirtschaftszweig. Die Textilindustrie verlor im ausgehenden 20. Jahrhundert an Bedeutung und fast alle Arbeitsplätze gingen verloren. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden gibt es jedoch noch heute ein Textilwerk in Hausen. Die vor wenigen Jahren neu errichtete Spinnerei, aktuell die modernste Europas, produziert den hochwertigen Faden, der für die erstklassigen Stoffe der Brennet AG verwendet wird. Brennet AG ist wohl die einzige Textilfirma in Deutschland, die vom Faden bis zum hochwertigen Endprodukt nur in Deutschland, hier vor allem in der näheren Region, produziert. Verkehrsgünstig mit direktem Anschluss an die B 317 liegen die eingesessenen Unternehmen in Hausen im Wiesental. Mit der Erschließung des Gewerbegebiets Krummatt im Jahre 1996 und der anstehenden Erschließung des Gewerbegebiets "Bergwerk"

19 Dichters am 10. Mai, in deren Mittelpunkt die Verleihung der Hebelplakette und in zweijährigem Rhythmus die Verleihung des Hebelpreises stehen, einer der beiden wichtigsten Literaturpreise des Landes Baden- Württemberg, an die sich das von der Basler Hebelstiftung gestiftete "Mähli"- ein Mittagessen - für die 12 ältesten Männer und 12 ältesten Frauen des Dorfes anschließt. In diesem Jahr wurde der 250. Geburtstag von Johann Peter Hebel mit einem "Großen Hebelfest" Anfang Mai gefeiert. Viele Veranstaltungen haben für überregionale Aufmerksamkeit und Besuch gesorgt. - der frühere Standort des Eisenwerks - im nächsten Jahr hat die Gemeinde Voraussetzungen für den Erhalt bestehender und die Ansiedlung weiterer Betriebe geschaffen. Im Bereich Bergwerk wurde im letzten Jahr eine neue Anbindung der Gemeindestraße über eine neue Brücke an die B317 geschaffen, was deutliche Verkehrsverbesserungen und Standortvorteile bringt. Der wichtigste Hausener Betrieb ist die Firma Auto-Kabel, ein international tätiges Unternehmen im Bereich der Automobilzulieferindustrie. Mehr als Mitarbeiter in Produktion, Management, Entwicklung und Forschung setzen sich für den Erfolg des Unternehmens ein. Sie entwickeln Produkte auf höchstem Qualitätsniveau und sind Premium-Zulieferer für BMW, Mercedes, VW, Audi, Porsche und viele weitere Autohersteller Das Management und die Holding haben den Sitz im Sternbau an Hausens Ortseingang. Weitere starke Unternehmen wie die KMU, einer der internationalen Marktführer bei der Vermeidung und der Aufbereitung industrieller Schmutz- und Abwässer sowie bei der Kreislaufführung von Prozesswässern mit über 40 Mitarbeitern in den Bereichen Entwicklung, Fertigung, Vertrieb, Service und Verwaltung im modernen Büro- und Produktionsgebäude in Hausen runden den starken Standort Hausen ab. Über Arbeitsplätze im Ort sind in Hausen angesiedelt. Die hervorragende Anbindung auch im ÖPNV mit der Regio-S-Bahn S6 zwischen Zell und Basel im Halbstundentakt und die Anbindung an das überregionale und internationale Schienennetz bieten gute Möglichkeiten für Berufspendler nach Hausen und auch hinaus. 650 Einwohner arbeiten außerhalb in der Region, weitere 100 Berufspendler fahren täglich in die Schweiz. Die Gemeinde Hausen im Wiesental ist Mitglied in der Wirtschaftsregion Südwest, die das Gebiet im Dreiländereck Deutschland, Schweiz und Elsass in den beiden Landkreisen Lörrach und Waldshut abdeckt. Am nördlichen Ortsende von Hausen wird aktuell das neue attraktive Wohngebiet "Zweier" erschlossen. Vorgesehen sind hauptsächlich Einzel- und Doppelhäuser für bis zu 150 neue Einwohner. Eine gute Grundversorgung, wie z. B. Ärzte, Zahnarzt, Apotheke, Einkaufsmarkt und Landhandel- und Getränkemarkt ist am Ort gegeben und auch das Handwerk ist in allen Sparten gut vertreten. Gemeindlicher Kindergarten sowie eine gut ausgestattete Grundschule und Werkrealschule (in Hausen Klassen 5-7) bilden mit der Turn- und Festhalle und der Schulwiese auf einem Areal Raum auch für weitere Veranstaltungen. Radwege in ebener Tallage, aber abseits der befahrenen Straßen führen nach Schopfheim und Zell. Schüler, Arbeitnehmer, Freizeitsportler und Erholungssuchende nutzen diese. Hausen hat ein reges Vereinsleben zu verzeichnen. Über 20 örtliche Vereine und Institutionen bieten Gelegenheit, sich in der Freizeit zu betätigen. Die Strukturen in der Gemeinde sind gut überschaubar und die Dorfgemeinschaft ist stark ausgeprägt. Ein hohes ehrenamtliches Engagement für den öffentlichen Raum ist vorhanden. So bietet Hausen einen hohen Wohn-, Arbeits- und Lebenswert für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Im ehemaligen Herrenhaus, dem vormaligen Verwaltungsgebäude des früheren Eisenwerks sollen in den kommenden 2 Jahren ein Hotel und eine Gaststätte entstehen, was die Gastronomie in Hausen deutlich aufwertet und auch dem Tourismus Chancen bietet. Im Tourismus hat sich Hausen im Wiesental mit den Gemeinden Steinen, Maulburg, Kleines Wiesental, Schopfheim, Hasel, Zell im Wiesental und Häg-Ehrsberg zur Tourismusgemeinschaft "Südwärts" im mittleren Wiesental zusammengeschlossen. Über das Wiesental hinaus wurde Hausen durch den Dichter Johann Peter Hebel bekannt. Das Heimatdorf von Johann Peter Hebel hat ein reiches kulturelles Leben, besonders ausgeprägt bei den Feiern zum Geburtstag des 19 In Hausen steht das elterliche Haus des Dichters. Johann Peter Hebel ( ) lebte 13 Jahre seiner Kindheit und frühen Jugend in diesem Haus. Das Hebelhaus wurde 1562 erbaut und mehrfach umgebaut. Nachdem Hebel als Dichter, Pädagoge und Theologe von Karlsruhe aus eine große Wirkung entfaltet hatte, avancierte das Haus schon im 19. Jahrhundert zu einem wichtigen Erinnerungsort.DieGemeinderichtete1960 ein Heimatmuseum ein, das aus Anlass von Hebels 250. Geburtstag im Mai 2010 erweitert und als Literaturmuseum neu gestaltet wurde. Die neue Ausstellung macht Hebels Werke anschaulich. Ein Teil der Ausstellung widmet sich den Hebelpreis-, den Hebelplakettenträgern und der Hausener Hebeltradition. Unter den Literarischen Museen in Baden- Württemberg ist das Hebelhaus das neueste, hervorragend konzipiert, gestaltet und umgesetzt, und damit eines der führenden Häuser. Geöffnet Mittwoch, Samstag und Sonntag, jeweils von 10 bis 17 Uhr, betrieben von der Hebelstiftung der Gemeinde, überwiegend mit ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, konnten innerhalb weniger Monate über Besucher begrüßt werden. Viele davon aus der Schweiz und von weit her. Gastronomie, Hotellerie und Geschäfte der Region profitieren davon. Weitere Informationen:

20 Neues von den Hochschulen Hochschule Kehl 10-jähriges Jubiläum des Office-Radios Neues Team, neues Glück und noch lange kein Ende in Sicht. Dieses Jahr feierte das Office-Radio der Hochschule Kehl sein 10-jähriges Jubiläum! Das Radioteam aus Kehl sendete genau vor zehn Jahren als erste Hochschule in Baden- Württemberg eine Livesendung über das Internet. Die damals allererste Sendung wurde groß angekündigt und sogar ein Kamerateam des Südwestrundfunks war extra angereist, um diesen großen Moment mitzuverfolgen. Die Aula war voll besetzt mit Studenten, die gespannt warteten. Um 9.50 Uhr war es dann so weit. Aufgrund eines technischen Fehlers schallte mit fünf Minuten Verspätung das Intro der ersten Livesendung aus den Lautsprechern und die Moderatoren und auch der Gründer, Professor Dr. Kay-Uwe Martens, konnten erleichtert aufatmen. Der Auftakt war geglückt und der erste Grundstein war gelegt. Heute sendet das Office-Radio immer noch - nur zu einer anderen Uhrzeit. Jahr für Jahr übernehmen neue Studenten das Mikro und verleihen den Sendungen ihre eigene Note und entwickelndas Programm weiter. Neben der morgendlichen "Morning-Office-Sendung" wird einmal in der Woche "Radio-Im- Puls" aufgezeichnet, das für das Uniklinikum Freiburg produziert wird. Seit September dieses Jahres gibt es ein neues Office-Radioteam, das im Rahmen des Fachprojekts zusammengestellt wurde. Dreizehn Moderatoren (sieben Studentinnen und sechs Studenten) versuchen sich nun in der Kunst des Radiomachens. Betreut werden sie von Vanessa Schmidt, der Pressesprecherin der Hochschule. Eingelernt wurde das Team von den vorherigen Studierenden, die sich nun in der Praxisphase befinden, doch jederzeit mit Rat zur Seite stehen. Mit dem neuen Team kommen auch neue Ideen. Beispielsweise wird ein großes Ziel die Bekanntheitssteigerung des Radios sein. Die Studierenden entwickeln deshalb ein ganz neues Marketingkonzept, um neue Zuhörer zu gewinnen. Außerdem wird zurzeit beratschlagt, ob man die morgendliche Sendung nicht per Lautsprecher in die Gebäude der Hochschule überträgt, sodass die Studierenden, die morgens etwas früher ankommen, noch live die Sendung mitverfolgen können. Wenn Sie nun neugierig geworden sind, wie sich Beamtenanwärter als Radiomoderatoren bewähren, dann schalten Sie ein, denn das Office-Team weiß wie man müde Beamten weckt! Das "Morning-Office" ist von montags bis freitags jeden Morgen von Uhr auf echo-fm 88,4, dem Uniradio Freiburg, zu hören. Später ist dann die Sendung in der Wiederholungsschleife und den ganzen Tag über das Webradio ( zu hören. Auf Wiederhören! Studierende gehören in den VdV 20 Feierlich geht das Modell Diplomstudiengang zu Ende AbsolventenInnen bei Diplomierungsfeier ausgezeichnet Ein guter Jahrgang, eine gute Gattung, zur lebenslangen Arbeit im kommunalen Bereich entlassen und von der Studienzeit freigesprochen. Vortrefflich beschrieb die AStA- Vorsitzende Pia Radtke die 253 Absolventinnen und Absolventen des letzten Jahrgangs des Diplomstudiengangs an der Hochschule aus der Sicht des Weinkenners, des Ethnologen und des Richters. Zuvor hatte das Hochschulorchester unter der Leitung von Marius Metzger die letzte Diplomierungsfeier musikalisch eröffnet. Rektor Prof. Paul Witt begrüßte die jungen Diplom-Verwaltungswirtinnen und -wirte sowie die zahlreich erschienenen Gäste und Ehrengäste. Innenminister Heribert Rech, der krankheitsbedingt nicht an der Feier teilnehmen konnte, ließ sich entschuldigen. Dass der gehobene Verwaltungsdienst ein Erfolgsmodell in Baden-Württemberg ist, zeigten die hervorragenden Zahlen der Berufsaussichten für die diesjährigen Absolventinnen und Absolventen. 94 Prozent der Diplomandinnen und Diplomanden haben bereits eine feste Anstellung oder eine Stelle in Aussicht. Außerdem stieg die Zahl derer, die unmittelbar ins Beamtenverhältnis übernommen wurden, auf 64 Prozent. Der Großteil (38 Prozent) der Diplom-Verwaltungswirtinnen und -wirte (FH) ist künftig bei einer Mitgliedskommune des Städtetags Baden-Württemberg beschäftigt. 24 Prozent gehen zu Landkreisen und 13 Prozent zu kleineren Gemeinden. Die meisten der frisch gebackenen Diplom-Verwaltungswirte bleiben im Land. Immerhin 15 Prozent finden aber auch eine Beschäftigung außerhalb von Baden- Württemberg. Unter den zehn Besten machten sich die männlichen Absolventen in diesem Jahr rar. Zum ersten Mal belegten ausschließlich Frauen die ersten zehn Plätze. Jahrgangsbeste ist Bettina Schmucker. Professor Stefan Gläser überreichte Schmucker einen Geldpreis in Höhe von 500 Euro (gestiftet vom Städtetag Baden-Württemberg). Den Hans-Wettling-Preis für die beste Diplomarbeit im Bereich Kommunalrecht erhielt Kai-Joachim Ginser. Neben dieser herausragenden Leistung ist Ginser das Gesicht der neu gestarteten Imagekampagne der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Als Reiner Theorie, ein sympathischer Streber, macht er aufmerksam auf die verschiedenen Studienmöglichkeiten und Hochschulen im Land. Mehr Infos zur Kampagne "Alles. Außer Reiner Theorie" unter Für ihren Einsatz bedankte sich Rektor Witt beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und der Studierendenselbstverwaltung (SSV).

21 Besonders freuen durfte sich dabei Bianca Burgmaier. Erstmalig verlieh der Gemeindetag Baden-Württemberg in diesem Jahr einen Ehrenamtspreis. Der Vizepräsident des Gemeindetags und Bürgermeister der Stadt Steißlingen, Artur Ostermaier, lobte die Preisträgerin Bianca Burgmaier für ihr vielseitiges Engagement während ihres Studiums an der Hochschule. Rektor Professor Paul Witt beglückwünschte die Absolventen des Diplomjahrgangs. "Mit dieser Etappe haben Sie ein weiteres der vielen Ziele in Ihrem Leben erreicht. Ruhen Sie sich jedoch nicht auf den Lorbeeren aus, bilden Sie sich fort, seien Sie flexibel, erweitern Sie Ihren beruflichen Hintergrund", so der Rektor. Insbesondere die Diplomandinnen munterte er dazu auf, das Bürgermeisteramt auf die Liste ihrer Ziele zu setzen. Bei Brigitte Maassen, der Leiterin des Auslandsamtes der Michigan University in Ann Arbor, bedankte sich der Rektor für die langjährige gute Zusammenarbeit. "Die Studierenden nahmen durchweg positive Erfahrungen aus ihren Auslandsaufenthalten mit und beschrieben Brigitte Maassen als offene und zuverlässige Ansprechpartnerin", so Witt. Im Anschluss an den offiziellen Teil feierten die Diplomandinnen und Diplomanden beim Ball des Allgemeinen Studierendenausschusses. müssen Sie führen und anweisen", erläutert Wehling das Stichwort Projektion. Noch immer ist der Anteil der Frauen sowohl bei den Seminaren als auch im Amt des Bürgermeisters sehr gering. Grund dafür sei, dass Frauen viel seltener kandidieren. "Gerade gegen Amtsinhaber setzen sich die Frauen allerdings viel besser durch als die männlichen Kandidaten", so Rektor Witt. In Baden-Württemberg liegt der Anteil der Bürgermeisterinnen bei nur vier Prozent. Referentin und Bürgermeisterin Isolde Schäfer beleuchtete daher besonders die Positionen der Frauen im Bürgermeisteramt und berichtete über ihre eigenen Erfahrungen als Bürgermeisterin. Zum Referententeam gehörte zudem Irmtraud Bock (Verwaltungsdirektorin beim Gemeindetag Baden-Württemberg), die die rechtlichen Grundlagen der Bewerbung und Kandidatur erläuterte. Der Vörstetter Bürgermeister Lars Brügner stellte die finanzielle Seite des Bürgermeisteramts dar. Thorsten Frei, Oberbürgermeister in Donaueschingen, gab viele Tipps zu Wahlkampf und Kandidatur und berichtete aus eigener Erfahrung. Die breit ausgewählten Referenten beleuchteten den Wahlkampf und das Amt des Bürgermeisters somit aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln. Neben vielen Ratschlägen und Eindrücken konnten die Teilnehmer auch eine DVD mit nach Hause nehmen. Jeder Teilnehmer ließ sich dafür während einer zehnminütigen Vorstellungsrede aufnehmen. Diese und die anschließende Diskussion mit den Referenten können sich die Teilnehmer immer wieder ansehen. So können die Amtsanwärter weiter an sich und der richtigen Präsentation arbeiten und sich auf den Wahlkampf vorbereiten. Die "Top 10" des letzten Diplomjahrgangs. Die Frauen haben diesmal die Nase vorn. Bürgermeisterkandidatenseminar an der Hochschule Kehl Nun schon seit 15 Jahren veranstaltet die Hochschule das Bürgermeisterkandidatenseminar. Als Vorbereitung auf eine konkret bevorstehende Bürgermeisterwahl oder um sich einfach zu informieren: Aus ganz unterschiedlichen Motiven nahmen neun Herren am dreitägigen Bürgermeisterkandidatenseminar an der Hochschule Kehl teil. Die Teilnehmer waren zwischen 29 und 46 Jahre alt. Darunter nicht nur Verwaltungswirte, auch Juristen, Bankkaufleute und gelernte Schreiner (ersterberufsweg) können sich vorstellen, als Bürgermeister zu kandidieren und zu arbeiten. Eines haben alle gemeinsam: Sie interessieren sich sehr für Kommunalpolitik. Leiter und Erfinder des Seminars ist Hochschulrektor Professor Paul Witt. Es stellte sich im Rahmen des Seminars daher die Frage, was die Bürger wollen, wen sie wählen. Wird es eher der Verwaltungsexperte oder doch der, der auch auf einem ganz anderen Gebiet eine hohe Kompetenz vorweisen kann. Die Glaubwürdigkeit eines Kandidaten ist einer der wichtigsten Punkte für Professor Bert- hold Löffler. "Glaubwürdigkeit ist das Fundament aller Maßnahmen in einem Wahlkampf - selbst um den Preis der Niederlage". Ein wochenlanges Schauspiel sei für niemanden durchzuhalten. Man solle im Wahlkampf das machen, was man sich vorstellt, wie man es sich vorstellt und vor allem, was man kann. Außerdem hänge im Wahlkampf vieles auch mit der mentalen Struktur und den Problemstellungen innerhalb der Gemeinde zusammen. "Jeder Wahlkampf ist ein Unikat", so Löffler weiter, da er zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Gemeinde stattfindet, und es diese Konstellation eben nur einmal gebe. Löffler lehrt an der Hochschule Ravensburg-Weingarten und hat über das Thema "Kommunalwahlen und kommunales Wahlverhalten" promoviert. Für den "Bürgermeisterpapst" (so von den Medien gerne betitelt), Professor Hans-Georg Wehling, sind Identifikation und Projektion für den Bürgermeisterkandidaten von Bedeutung. Identifikation mit der Gemeinde bedeute unter anderem, den Bürgern auch räumlich nahe zu sein. "Als Bürgermeister 21 Beratend steht Professor Berthold Löffler Bürgermeisterkandidaten zur Seite. Ein Rezept für den perfekten Wahlkampf gibt es allerdings nicht. Rektor Professor Paul Witt ist der Erfinder des Bürgermeisterkandidatenseminars an der Hochschule Kehl. Arbeitstagung der PersonalamtsleiterInnen Die "größte Revolution" innerhalb der Dienstrechtsreform gab es im Versorgungsrecht, so Jan Gutjahr, Referent des Dezernats Personal und Finanzen des Städtetags Baden-Württemberg. Zukünftig wird der Rentenanspruch aus einer früheren Beschäftigung nicht mehr mit der Pension verrechnet. Vielmehr bekommen RuheständlerInnen ihren Anspruch auf Rente und Pension voll ausbezahlt. Über diese und weitere Verände-

22 rungen und Entwicklungen konnten sich die PersonalamtsleiterInnen bei ihrer Arbeitstagung informieren und austauschen. Gastgeber der Tagung war die Hochschule Kehl. Bereits am 1. Januar 2011 tritt die Dienstrechtsreform in Kraft. Änderungen gab es ebenfalls bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nach drei Jahren Elternzeit besteht nun die Möglichkeit, mit 30 Prozent wieder in den Beruf einzusteigen. Im Laufbahnrecht sollen die Kommunen zudem mehr auf qualitative Merkmale wie Fortbildungen setzen. Die jeweiligen Qualitätsmerkmale können die Kommunen jedoch selbst festlegen. Ein wichtiges Thema ist der demografische Wandel und die Aufgabenstellung, die sich daraus für die Personalämter ergibt. Altersdifferenzierte Beschäftigungsbedingungen müsse man schaffen sowie Organisationsformen der Arbeit, insbesondere das Gesundheitsmanagement, entwickeln, so die Anregungen der Tagungsteilnehmer. Die Robert-Bosch-Stiftung bietet hierfür ein Förderprogramm für Gemeinden an, die ein Konzept für die Entwicklung der Verwaltung in Zeiten des demografischen Wandels vorlegen. Die Ausschreibung erfolgt noch in diesem Jahr. Insgesamt fördert die Stiftung neun Projekte mit je Euro. Die Verhandlungen mit den Gewerkschaften zur Reform der Entgeltordnung befinden sich derzeit noch in einem "frühen Stadium", so Andreas Stein, Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbands Baden-Württemberg. Es bedarf hier vor allem der Klärung von Grundfragen und der Struktur sowie der konkreten Formulierung von Tätigkeitsmerkmalen. Gastgeber und Hochschulrektor Professor Paul Witt informierte über aktuelle Ereignisse an der Kehler Hochschule. Besonders das laufende Evaluationsverfahren an den Verwaltungshochschulen Kehl und Ludwigsburg betrifft auch die PersonalamtsleiterInnen. Schließlich wird hier das Personal für die öffentliche Verwaltung ausgebildet. Stolz präsentierte Witt den neu erschienen Karriereleitfaden für Bürgermeister. Ein ergänzendes Buch zu den seit mehreren Jahren angebotenen Bürgermeisterkandidatenseminaren an der Hochschule Kehl. Die nächste Personalamtsleitertagung findet Anfang Mai 2011 in Nürtingen statt. Hochschule Kehl erstrahlt in neuem Glanz Modernes Rubinrot harmoniert mit schlichtem Silbergrau. Die Sanierungsarbeiten an den beiden Kehler Hochschulgebäuden sind abgeschlossen. In einem Zeitraum von drei Jahren brachten die Mitarbeiter des Amts Vermögen und Bau Baden-Württemberg in Freiburg und Offenburg die Kaderschmiede auf den neuesten technischen Stand. Insgesamt kosteten die Umbaumaßnahmen ca Euro. Die alten, irreparablen Holzfenster wichen dabei modernen Aluminiumfenstern, die für eine bessere Wärmedämmung sorgen. Außerdem haben nun alle Fenster neue, automatisierte Jalousien. Das Motto Energieeffizienz spielte bei den Sanierungsmaßnahmen eine wichtige Rolle. An der Außenfassade setzen die rubinroten Stützenverkleidungen farbige Akzente. Eine wahre Lernoase ist der Bibliotheksinnenhof. Vor der Sanierung war dort lediglich ein unzugängliches Flachdach über der Aula. Licht durchflutet ist dank der großen Glasfenster die Brücke, das Verbindungsstück zwischen den beiden Gebäuden. Ein echter Blickfang. Das Auge studiert eben mit. Nun können die Studierenden in modernem Umfeld an ihrer Karriere arbeiten. Hochschule Ludwigsburg Auslandspraktikum: Angehende Beamte erobern die Welt Ludwigsburg. Im Rahmen ihres Studiums zum Bachelor of Arts Public Management an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg haben sich viele Studierende einen Traum erfüllt und eines ihrer Pflichtpraktika an den spannendsten Plätzen dieser Welt verbracht. Dort leben und arbeiten, wo andere Urlaub machen - Australien, Neuseeland, Namibia, Kanada und die USA - waren nur einige der zahlreichen Praxisziele, die die jungen Leute angesteuert haben. Auch in der öffentlichen Verwaltung gewinnt Auslandserfahrung zunehmend an Bedeutung und so ließ sich im Zuge der praktischen Ausbildung die Arbeit in einer Kommunalverwaltung im Ausland in idealer Weise mit der Begegnung anderer Kulturen und Mentalitäten verbinden. Die Erfahrungen und Eindrücke, die 22 In festlichem Rahmen erklärte der leitenden Baudirektor Doktor Michael Borrmann die Sanierungsarbeiten an der Hochschule für abgeschlossen. "Wie ein Phönix aus der Asche, könnte man sagen, stehen hier nun zwei moderne Lehrsaalgebäude", sagte Borrmann. Rektor Professor Paul Witt bedankte sich beim Baudirektor für die gute Zusammenarbeit und das schöne Ergebnis. "Sie haben uns in wirklich hervorragender Art und Weise bei den Baumaßnahmen unterstützt", so der Rektor. Doktor Michael Borrmann (links) lobt die gute und vor allem gelungene Zusammenarbeit beim Projekt "Hochschulsanierung" die Studierenden im Ausland gewonnen haben, möchte der Vertiefungsschwerpunkt Kultur-, Bildungs- und Sportmanagement in einer Ausstellung mit den faszinierendsten, selbst erstellten Fotografien aus aller Welt präsentieren. Alle Interessierten sind herzlich zur Ausstellungseröffnung am 16. Dezember 2010 um 11:30 Uhr im Foyer im 1. OG des Gebäudes 4 der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, Reuteallee 36, eingeladen - jedermann ist willkommen! Die ausgestellten Fotos können während der Eröffnungsveranstaltung bewertet werden - die drei schönsten werden prämiert. Für das leibliche Wohl der Gäste ist gesorgt. Ab dem Eröffnungstag ist die Ausstellung bis zum 18. März 2011 montags bis freitags öffentlich zugänglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Pressereferat unter presse.ausstellung@gmx.de. Milena Riesner

23 Erstellung der Eröffnungsbilanz durch Studentenhand - eine Tradition entsteht Die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik rückt immer näher - dadurch wird die Erstellung einer Eröffnungsbilanz durch Studenten der Innenverwaltung ein immer größer werdender Trend. Nach den Projekten Benningen am Neckar und Krautheim folgten nun im Jahr 2010 Großbottwar, Plochingen, Schorndorf, Sindelfingen und Kirchheim am Neckar. Alle Gemeinden in Baden-Württemberg müssen bis zum Jahr 2016 ihr Finanzsystem umgestellt haben. Grundlage hierfür bieten die Gemeindeordnung, die Gemeindehaushaltsverordnung sowie der Bilanzierungsleitfaden der Arbeitsgemeinschaft Als Basis müssen die Gemeinden eine Eröffnungsbilanz über das komplette Vermögen und die Schulden erstellen. Das Projekt Kirchheim am Neckar Kirchheim am Neckar nutzte die Chance, die Bewertung des gemeindeeigenen Vermögens durch neun Studenten durchführen zu lassen. Nun ging es daran, die im Grundstudium erlernte Theorie in einem dreimonatigen Projekt umzusetzen. Oftmals konnte die gesetzliche Theorie nur schwierig in die Tat umgesetzt werden, doch durch Teamarbeit und jede Menge Diskussionen konnte jedes Problem gelöst werden. Immer wieder stand die Gruppe in Kontakt mit externen Fachkräften, die die Studenten einen Schritt weiter brachten. Den Grundstein für einen guten Start bot eine mehrtätige Schulung im KDRS Stuttgart. So konnte mit umfassendem Wissen über die Softwaresysteme und die Theorie begonnen werden. In Kirchheim am Neckar kamen zur Inventarisierung und Bewertung die Softwaresysteme HalloKai!, AnKom2 und Ingrada/ WebGis zum Einsatz. Nun ging es los: Viele Ordner wurden gewälzt, Rechnungen gesucht und Einrichtungen besichtigt. Teams wurden gebildet um die Vielfalt der Aufgaben bewältigen zu können. Zwei Studenten machten sich an die gemeindeeigenen Grundstücke wie Ackerland, Rebland, bebaute Grundstücke und vieles mehr. Die Bewertung erfolgte anhand der Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses bzw. nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Im Dreierteam durchsuchte die Gebäudegruppe alle Sachbücher bis zum Jahre 1958, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie spätere Sanierungen der Gebäude herauszufinden und beim Gebäudewert zu berücksichtigen. Die restliche Studentenschaft war mit der Bewertung des Infrastrukturvermögens beschäftigt. Die Bewertung erfolgte hier in 3 Schritten. Zuerst wurde der Grund und Boden mit einem Bodenrichtwert angesetzt, danach wurde der Straßenkörper mit den jeweiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Durchschnittswerten bewertet. Zu guter Letzt wurde das hochwertige Straßenzubehör mit in die Bilanz aufgenommen. Zum Schluss war dieser Gruppe jede Straße in der Kirchheimer Gemarkung vertraut. Vor allem das Erfassen des beweglichen Vermögens war eine zeitraubende Angelegenheit, da in Kirchheim am Neckar 17 Einrichtungen wie z.b. Schule, Feuerwehr etc. inventarisiert werden mussten. Hier machten sich die Studenten zu neunt ans Werk und versahen knapp 3000 Gegenstände mit einem Von links: Helena Oldenburg, Steffen Haar, Marina Bentz, Melanie Hencke, Claudia Schulz, Corinna Horn, Tatjana Markus, Kathrin Henzler, Marie-Theres Ehrmann 23 Kai-Etikett. Mitte August stellte sich als ein hervorragender Zeitpunkt heraus, da durch die Ferien problemlos die Einrichtungen (vor allem Schule und Kindergarten) begangen werden konnten. Anschließend wurden auch hier Ordner durchgesehen, um die aufgenommenen Gegenstände mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten bewerten zu können. Nachdem die Aktivseite der Bilanz abgeschlossen war, kam die Passivseite an die Reihe. Hier wurde ein Sonderposten gebildet, indem man innerhalb der letzten 50 Jahre gefundene Zuwendungen und Erschließungsbeiträge ansetzte. Nicht jeder Wert konnte zum jetzigen Zeitpunkt für die Eröffnungsbilanz ermittelt werden, da die Gemeinde Kirchheim am Neckar erst zum Bilanzstichtag umstellt. Diese Arbeit überlassen die Studenten dem Kämmerer Peter Schäfer. Ein großes Problem stellten oft unvollständige und nicht aktuelle Daten dar, die zunächst auf den neusten Stand gebracht und ergänzt werden mussten. Doch die Arbeit zahlte sich aus. Mit einer Bilanzsumme von ca. 30 Millionen präsentierten die Studenten stolz ihr Ergebnis vor dem Gemeinderat der 5256-köpfigen Gemeinde. Am Ende des Projekts wurden die einzelnen Mitarbeiter der Kirchheimer Kämmerei in die Tiefen der Bewertung eingeführt, um eine konstante Fortführung dieser Arbeit zu gewährleisten. Auch der Bürgermeister, Herr Seibold, war von der Arbeit seiner Studenten begeistert und sprach ihnen seinen Dank aus. Voller Zufriedenheit verließen die neun Studenten die Gemeinde Kirchheim am Neckar. Sie können dieses Projekt wirklich jedem weiterempfehlen, denn selbständiges Arbeiten, Teamwork und strukturiertes Vorgehen werden hier auf die Probe gestellt und erweitert. Die Studenten hinterlassen der Gemeinde insgesamt elf Ordner mit Dokumentationen, Berechnungen und Informationen über ihr Vorgehen und hoffen, dass die Gemeindeprüfungsanstalt nichts zu beanstanden hat. Das Projekt stellt eine "win-win-situation" dar. Die Gemeinde kann nun auf das Ergebnis der Eröffnungsbilanz bauen und die Studenten haben viele Erfahrungen für ihre berufliche Zukunft dazugewonnen. Die Studenten bedanken sich ganz herzlich bei den zuständigen Professoren der Hochschule Ludwigsurg für die Möglichkeit dieses Projektes sowie bei der gesamten Verwaltung der Gemeinde Kirchheim am Neckar für die tatkräftige Unterstützung und das Vertrauen in die Arbeit. Die Arbeit der Studenten konnte die ganze Zeit auf der Homepage verfolgt werden. Auch die abschließende Präsentation kann heruntergeladen werden. Für Fragen stehen die Studenten immer noch gerne zu Verfügung. Über die adresse: projekt-kirchheim@wir-stellen-um.de sind die Studenten jederzeit erreichbar.

24 Forschung: Verbraucherschutz im Arbeitsrecht Ob Arbeitnehmer auch in ihren Beziehungen zum Arbeitgeber als Verbraucher im Sinne der zivilrechtlichen Regelungen anzusehen sind, galt lange Zeit als eine der umstrittensten Fragen des Arbeitsrechts. Das Bundesarbeitsgericht hat sich mittlerweile für diese Klassifizierung ausgesprochen. Zugleich hat das Gericht aber betont, dass die Anwendung der auf Verbraucher bezogenen Vorschriften nicht vornehmlich auf der Statusebene, sondern bei der konkret in Rede stehenden Norm vorzunehmen ist. Für die Personalpraxis stellt sich damit das Problem, welche gesetzlichen Regelungen des Verbraucherschutzrechts bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten sind. In einem 2009 begonnen und 2010 abgeschlossenen Projekt der Forschungsstelle für Personal- und Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg wurde untersucht, welche Anforderungen sich durch diese Rechtsprechung für die Praxis ergeben. Dies ist insofern von besonderem Interesse, als viele da- Asta-Vorsitzender Jochen König bei Diplomierungsfeier Unser Vorstandskollege Jochen König ist seit kurzem Bürgermeister der Gemeinde Eschach im Ostalbkreis. Er war noch Student in Ludwigsburg und als ASTA-Vorsitzender hielt er nachstehende Rede anlässlich der Diplomierungsfeier an der Hochschule Ludwigsburg. Es war die letzte ihrer Art, denn die folgenden Studentinnen und Studenten werden dann nicht mehr Diplomverwaltungswirte sein, sondern ihren Bachelor-Abschluss vorweisen können, als "Bachelor of Arts". Abschlussrede 2010 Diplomierungsfeier von Jochen König Liebe Studierende, liebe Eltern und Freunde, sehrgeehrter HerrMinister, werte Ehrengäste, sehr geehrte Damen und Herren, ichbegrüßesieinderselbenreihenfolgeund mit derselben Herzlichkeit wie es meine Vorredner getan haben. Wer als AStA-Vorsitzender und als letzter Redner nach mehreren Laudatoren lange spricht, macht sich keine neuen Freunde. Denn - um mit Karl Valentin zu sprechen - es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. Daher will ich es kurz machen. Für alle, die mich nicht kennen, mein Name ist Jochen König und ich bin der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses an unserer Hochschule. Ich spreche heute als Vertreter aller Studierenden. Ich weiß von den letzten Diplomierungsfeiern, dass die Rede des AStA-Vorsitzenden oftmals nicht nur überaus höflich und dezent gehalten ist, sondern inhaltlich meist den Reden anlässlich der Verleihung eines Filmpreises glich. Endlose und langweilige Danksagungen, die von allen Mitwirkenden als zwingende Vermit verbundene Rechtsfragen bislang ungeklärt sind. In die Untersuchung einbezogen wurden sowohl Probleme in arbeitsrechtlichen Kernbereichen, etwa bei der Vertragsgestaltung, als auch weitere damit verbundene Rechtsfragen. Zum letztgenannten Fragenkomplex zählen z.b. die Auswirkungen bei der Vergabe von Personaldarlehen und Gehaltsvorschüssen. Die wesentlichen Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden in Aufsätzen und Fachbeiträgen zusammengefasst, die in verschiedenen Fachzeitschriften erschienen sind. Entsprechend der Zielsetzung einer als angewandte Wissenschaft verstandenen Forschungstätigkeit zählen dazu neben spezifisch wissenschaftliche Abhandlungen auch Ausarbeitungen für die Personalpraxis. Zugleich partizipieren die Studenten unserer Hochschule durch die Transformation der Forschungsergebnisse in die Lehre von den aktuellen Erkenntnissen aus dem Projekt. Auch dabei stehen stets die Anforderungen der Praxis im Focus. Prof. Dr. jur. Arnd Diringer pflichtung angesehen werden, aber in Wirklichkeit nur gähnende Langeweile produzieren. WersicheinesolcheRedeerhoffthat,liegt falsch. Ich möchte meine Redeetwas unüblichgestalten, ich möchte danken und loben, ohne ständigdankeschönzusagen,undkritiküben, ohne jemand zu beleidigen. Die Zusammensetzung aller hier Anwesenden berücksichtigend, möchte ich deshalb die folgenden Feststellungen treffen: Es gibt gute und weniger gute... Studenten Mit dieser Aussage verrate ich kein weltbewegendes Geheimnis. Tatsache ist Dem einen fliegt alles zu, der andere muss für das gleiche Ergebnis aus unterschiedlichsten Gründen hart arbeiten. Einige wollen nicht arbeiten und begehren ständig auf, andere schlittern sogerade überall unauffällig durch. Da gibt es Studenten, die sich engagieren und viel Zeit opfern und diejenigen, die grundsätzlich erst einmal gegen alles sind und sich nur beschweren. Aber eines haben alle Studenten gemeinsam. Unabhängig davon, ob wir mit einem guten oder schlechten Notendurchschnitt bestanden haben, können wir zunächst einmal stolz sein. Auf uns stolz sein. Nicht Eltern oder Professor können stolz auf uns sein. Dritte können sich zwar mit uns freuen, stolz sein kann man immer nur auf sich selbst. Streitereien untereinander oder Beschuldigungen über nicht weitergegebene Stoffeingrenzungen sollten spätestens heute vergessen sein. Alle, die heute hier anwesend sind, haben ihre Prüfungen bestanden undwerdennunins Arbeitsleben einsteigen bzw. werden sich weiter 24 bewerben. Jedoch dürfte eines so sicher sein wie der überteuerte Kaffeepreis in der Cafeteria:DaslockereLeben,daswiralsStudenten erleben durften, ist vorbei. Leider. Und diejenigen, die es in diesem Jahr aus irgendwelchen Gründen nicht schaffen konnten, werden einen anderen Weg einschlagen oder so viele Erfahrungen gesammelt haben, dass der zweite Anlauf nicht so schwer sein sollte. Dazu schon jetzt alles Gute. Es gibt gute und weniger gute... Eltern Die meisten von uns wohnen noch bei den Eltern oder einem Elternteil. Obwohl wir als Volljährige grundsätzlich eigenverantwortlich entscheiden und unsere Prägungsphase, die von Pädagogen auch als Bildung der Ich-Identitätbezeichnet wird, angeblich abgeschlossen ist, stellte das Verhältnis zur Familie sowie das dort gebotene Umfeld eine wichtige Voraussetzung für das eigene Wohlbefinden und für die Leistungsfähigkeit zum Erreichen des Bachelor- oder Diplomziels dar. Familie ist wichtig und sollte auch immer eine wichtige Rolle spielen. Es gibt gute und weniger gute... Professoren und Dozenten So lange Evaluationsbögen nicht den Stellenwert erfahren und wenigstens versucht wird, einen Teil der Wünsche und Anregungen der Studierenden umzusetzen, kann sich hin und wieder auch ein weniger guter Professor oder Dozent über lange Zeit halten und schlechte Organisationsabläufe können über Jahre nicht optimiert werden. Im Vergleich zu anderen Hochschulen, zu denen ich als AStA-Vorsitzender Kontakt hatte, istdiequotedervonderstudentenschaftals nicht so gut bezeichneten Professoren und Dozenten erfreulich gering. Vielmehr konnten wir überwiegend feststellen, dass fast alle Lehrenden zumindest das taten, wofür sie gut bezahlt werden. Darüber hinaus definierten viele von ihnen den Begriff derpädagogischenfreiheit so,dass sie zugroßen Hilfen und sogar zu Freunden der Studenten wurden. Ein solches Verhalten erkannte auch schon Feuerbach an als er sagte: Tadeln ist leicht, deshalb tun es so viele. Mit Verstand loben ist schwer. Ganz bewusst möchte ich heute namentlich keinen Professor oder Dozenten besonders hervorheben. Dazu kenne ich nicht alle gut genug und würde ungerecht handeln. Aber ich glaube, dass der heutige Tag jedem Studenten die Gelegenheit geben wird, mit seinem Prof. einige persönliche Worte zu wechseln. Es gibt gute und weniger gute... Studiensysteme Werte Gäste, heute ist ein besonderer Tag für die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, denn heute werden die letzten Diplomanden entlassen. Was bei der Steuerverwaltung bereits letztes Jahr geschah, passiert heute bei der Innen-, Renten - und allgemeinen Finanzverwaltung. Das Diplom ist Geschichte, der Bachelor kommt.

25 Inwieweit die Umstellung von Diplom auf Bachelor sinnvoll ist oder nicht, möchte jeder selbst kommentieren. Tatsache ist, dass auch der Bologna-Prozess (die Vereinheitlichung und Anerkennung der Studienabschlüsse auf europäischer Ebene) in der Verwaltung der Länder und des Bundes vollzogen werden musste. Dass der Bachelor-Studiengang am Anfang noch hier und da Probleme bereitete, war nicht von der Hand zu weisen. Jedoch werden nun - nach und nach - diese Unstimmigkeiten gelöst und es wird versucht, die einzelnen Studiengänge weiter zu verbessern. Hierzu gehört aber auch, dass von Seiten der Landesregierung von einer Externalisierung der Hochschulen in Kehl und LB abgesehen wird. Gerade der Beamtenstatus, die Ausbildungsvergütung und ein in sich geschlossenes Studium mit gutem Praxisbezug machen diese Studiengänge attraktiv und interessant. Es gibt gute und weniger gute... Politiker Politische Entscheidungen, die auf Gemeindeebene bis hin zur Bundesebene in allen Lebensbereichen, also auch für den Studienbereich getroffen werden, sind hauptverantwortlich für das Wohl eines jeden Menschen. Die Politikverdrossenheit der Jugend wird oft kritisiert. Gibt es diese Verdrossenheit wirklich und wenn ja, warum ist das so? Solange Politiker nicht in der Lage und bereit sind, davon zu überzeugen, dass sie Entscheidungen im Interesse der Sache und nicht aus Gründen von Parteizwang oder persönlicher Vorteilsnahme treffen, wird sich die negative Einstellung in der Bevölkerung und gerade bei der Jugend nicht verbessern. Wir Studierende werden unseren Weg gehen. Der oder die eine oder andere wird es vielleicht in die Politik schaffen und dort Entscheidungen für andere treffen müssen. IchselbsthabenochwährendmeinesStudiums mich auf einen Bürgermeister-Posten beworben, bin gewählt und vorgestern vereidigt worden. Als Bürgermeister der knapp Einwohner-Gemeinde Eschach musste ich schon eine ganze Reihe Entscheidungen treffen - positive wie auch negative. IchwünschedeshalbfürjedenvonEuch,dass er stets seine Entscheidungen und Einflussnahmen im Interesse der Sache überprüft und dabei tolerant und rechtsstaatlich bleibt. Denn um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung. MitdiesenWortenmöchteichEuchaufeurem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute, viel Erfolg und viel Freude wünschen. Ich bedanke michhiermit im Namenaller Studierenden bei allen Professoren und Dozenten, beim Studentensekretariat, bei der Hochschulverwaltung, beim Rektorat und beim Hausmeister für die letzten Jahre. Ich wünsche uns allen noch einen schönen und unvergesslichen Abend. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Verwaltungsschule Hechingen Alle 20 Verwaltungswirte haben bestanden Lehrgang im Kreiskrankenhaus Hechingen erfolgreich beendet - Zeugnisübergabe in Balingen Seit fünf Jahren ist die Verwaltungsschule in kommunaler Trägerschaft des Zollernalbkreises. Der dritte halbjährige Lehrgang im Kreiskrankenhaus Hechingen wurde von den 20 Verwaltungswirten erfolgreich absolviert. Im Sitzungssaal des Landratsamtes in Balingen fand im Beisein von Landrat Günther- Martin Pauli, MdL, und der Dozenten die Zeugnisübergabe der kleinen, aber feinen Verwaltungsschule, wie Schulleiter Karl Wolf, sagte, statt. Nach knapp 600 Stunden intensiven Unterrichts während eines halben Jahres in der ehemaligen Krankenpflegeschule im Kreiskrankenhaus Hechingen und nach drei strengen Prüfungen unterschiedlichster Ausprägung überreichte der Schulleiter an die jetzigen 20 Verwaltungswirte das Zeugnis des mittleren Verwaltungsdienstes. Im Gesamtvergleich ist die Hechinger Verwaltungsschule, eine von drei Verwaltungsschulen im Land neben Esslingen und Karlsruhe, auf Platz zwei gelandet, hat also die Silber-Medaille, errungen. Schulleiter Karl Wolf erinnerte, dass es in dem halben Jahr einen sehr praxisnahen und an der Lebenswirklichkeit des mittleren Dienstes orientierten Lehrplan gab, der auf den Beruf in all seinen Facetten und breiten Verwendungsmöglichkeiten vorbereitete. Ein guter Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zeichne sich aber nicht nur durch Fachkompetenz, sondern in gleichem Maße durch persönliche und soziale Kompetenz aus. Wolf ermunterte die jungen Verwaltungswirte, offen und freundlich auf die Menschen zuzugehen. Diese Offenheit und Freundlichkeit komme mindestens in gleichem Umfang zum Absender zurück. Die Auswertung einer Umfrage nach der mündlichen Prüfung habe zudem ergeben, dass bis auf zwei Absolventen alle eine Stelle haben oder sich im gehobenen Dienst weiterqualifizieren. Außerschulisch gab es ein gelungenes Bergfest und Exkursionen zur Polizei, ins Müllheizkraftwerk und zur Lebenshilfe. Zum sehr erfreulichen Ergebnis gab es bei der Zeugnisausteilung namensdes Zollernalbkreis durch Schulleiter Karl Wolf die herzlichsten Glückwünsche an die frischgebackenen Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirte. Einen Buchpreis durften die drei Besten, Kathrin Huber, Zeliha Sönmez und Joachim Seitter, entgegennehmen. Einen besonderen Dank hatten sich auch die knapp 20 Dozentinnen und Dozenten verdient. Sie hatten mit ihrer hohen fachlichen Kompetenz und ihrem pädagogischen Geschick neben ihrem täglichen Arbeitspensum eine wesentliche Grundlage für den guten Abschluss gelegt. Eingebunden in den Dank war vom Landratsamt Zollernalbkreis Jasmin Dehner, die "gute Seele" der Schulorganisation. Wilfried Selinka Zeugnisübergabe und Abschluss an der Kommunalen Verwaltungsschule im Zollernalbkreis mit Sitz in Hechingen. Unser Foto zeigt die frischgebackenen Verwaltungswirte zusammen mit Landrat Günther-Martin Pauli, MdL, und Schulleiter Karl Wolf sowie verschiedenen Dozenten vor dem Landratsamt in Balingen. Foto: Wilfried Selinka Wer die Wahrheit sagt, wird früher oder später dabei ertappt. Oskar Wilde 25

26 Umschau im Land Studienlehrgang 1951/1952 Haigerloch Kurstreffen am 14. und 15. September 2010 in Salem. Schon beim letztjährigen Kurstreffen in Beuron beschlossen wir, nächstes Jahr trotz aller Ungewissheit ob dies altersbedingt noch möglich ist, 2010 wieder zu einem Kurstreffen einzuladen. Michael und Ursula Hoch aus Lindau haben die notwendige Organisation übernommen und uns auf den 14. und 15. September 2010 nach Salem eingeladen. Fast alle noch Reisefähigen, sieben an der Zahl, verstärkt durch die Liebsten unserer verstorbenen Kollegen und der uns selber Betreuenden, kamen wir. Michael und Ursula hatten mit unserer Einquartierung im "Reck s" in Salem eine gute Wahl getroffen. Die Unterbringung und der Service waren bestens. Nach dem Empfang und dem "Grüß Gott sagen" stärkten wir uns mit einem kräftigen Mittagessen, bevor wir zu einerbesichtigung des Obstbaummuseums nach Frickingen fuhren. Der Obstanbau im Linzgau wurde uns in allen Möglichkeiten geschildert und gezeigt und fand seinen Abschluss mit einem "Dinnele" mit einem Glas Most. Trotz dieser Zwischenmahlzeit schafften wir auch ein Abendessen, dem dann wie immer der Austausch in einer gemütlichen Unterhaltung, musikalisch begleitet von Alexander Blank und Gretel Kommer, folgte. Natürlich kam wie immer auch die Frage auf, was tun wir Können wir, sollen wir oder wollen wir im nächsten Jahr wieder ein Kurstreffen wagen? Betagten Menschen, zu denen wir nach der geriatrischen Sprachregelung gehören, sind solche Fragen erlaubt. In der Diskussion darüber waren es erstaunlicherweise und auch für unseren Obmann Erich Ragg verwunderlich, unsere Frauen, die das Heft in die Hand nahmen und vorschlugen, es unbedingt wieder zu wagen. Wie bisher sollten es der Gemütlichkeit wegen zwei Übernachtungen sein und auch wieder am gleichen Ort, im gleichen Hotel in Salem. Wir durften einstimmig zustimmen. Die Organisation bleibt in erfahrenen Händen. Nach einem üppigen Frühstück am anderen Morgen ging s im Konvoi hoch nach Heiligenberg. Die Führung durch das Schloss war beeindruckend. Weiter ging s zum "Höchsten". Nach dem Mittagessen im dortigen Berggasthof, dem Dank an Michael und Ursula Hoch für die ausgezeichnete Organisation, gelobten wir uns, den Rest unserer Gesundheit zu schonen, um nächstes Jahr beim Kurstreffen wieder dabeisein zu können. Die Mutigen von uns wagten noch den Aufstieg zur Aussichtsplattform und wurden mit einer selten guten Aussicht belohnt. Vom "Pilatus" (Hausberg von Luzern) bis zu den Bergspitzen östlich der "Zugspitze" war der ganze Alpenkamm scharf zu sehen. Dies war der Abschluss Für den Kurs 1951/1952 Karl Vollmer Liebe Freunde und dahergekommene Unternehmungslustige, wieder ist ein Jahr vergangen, ein kleines Häufchen sitzt hier zusammen: Uns gibt es noch und wir sind froh, dass wir uns treffen so oder so. Ganz hoffnungsfroh im letzten Jahr meint jeder: "Wir kommen - ist doch klar!" auch bei der Rundfrage im März sich alle melden - das ist kein Scherz -: "Wir sind auf jeden Fall dabei, höchstens die Welt stürzt vorher ei!" Nun ja, was nützt das viele Planen, wenn halt die Füße nicht mehr tragen und weiter eben es gebricht am Wohlsein und am Augenlicht. Trotz allem packten wir es an, dass wieder was zustande kam. Wir haben alles gern gemacht und hoffen, dass es Freude macht. Wir dürfen herzlich Euch begrüßen und möchten das auch noch begießen. Erhebt das Glas und stoßet an, wer weiß, wie lange man s noch kann. Zum Wohl! Michael und Ursula Hoch am 14. September 2010 in Salem 26 Studienlehrgang 1959/1960 Stuttgart Zum Jubiläumskursausflug nach Thüringen Der Freistaat Thüringen war das Ziel des diesjährigen Kursausflugs, den der Jahrgang 1959/60 der Stuttgarter Verwaltungsschule vom September veranstaltete. Eisenach, Erfurt und Weimar hießen die Stationen. Mit 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war der Bus der SSB-Reisen bis auf den letzten Platz besetzt. Da strahlte Kursobmann Hans Kilian über das ganze Gesicht, als er voll Stolz diese "rekordverdächtige" Zahl bekannt gab. Über Heilbronn - Würzburg - Fulda - Bad Hersfeld wurde mit Eisenach das erste Reiseziel erreicht. Der rund einstündige Stadtrundgang rief an zahlreichen Stellen die Erinnerung an den berühmtesten Sohn von Eisenach, Johann Sebastian Bach, wach, der hier 1685geboren wurde. Neben dem Bachhaus galt die Aufmerksamkeit auch weiteren sehenswerten Baudenkmälern wie Nikolaikirche, Nikolaitor, Stadtschloss, Rathaus und Georgenkirche, in der Martin Luther 1521 predigte. Und vergessen sei auch nicht, dass in Eisenach die Wiege der deutschen Sozialdemokratie steht. Im einstigen Gasthof Goldener Löwen trafen sich im August 1869 die Delegierten des Deutschen Sozialdemokratischen Arbeiterkongresses unter Führung von August Bebel und Ernst Liebknecht, um die Sozialdemokratische Arbeiterpartei zu gründen. Aus ihr ist 1890 die SPD hervorgegangen. Wer in Eisenach ist, für den gehört ein Besuch auf der Wartburg zum "Pflichtprogramm". Auch wenn der Aufstieg zur Burg für ehemalige, in die "Jahrzehnte gekommene" Verwaltungsbeamte kein Honiglecken ist, so wollten sich doch die meisten dieses Erlebnis nicht entgehen lassen. Und sie wurden mit einem traumhaft schönen, unvergesslichen "Blick ins Tal des Flusses Werra" für ihren Einsatz belohnt. Nebenbei erfuhren sie dann auch noch von der charmanten Führerin, dass u.a. schon Martin Luther - hier hatte er die Bibel übersetzt - und die berühmten Minnesänger Walter von der Vogelweide und Wolfram von Eschenbach vor ihnen an diesem historischen Ort waren. Groß war die Freude, als man auf der Wartburg auf den Kursjahrgang 1962/63 mit seinem Obmann Roland Kunz traf. Auch für sie war Thüringen eine Reise wert! Etwas müde, aber beglückt von den vielen Sehenswürdigkeiten wurde am späten Nachmittag die thüringische Landeshauptstadt Erfurt erreicht. Im Übernachtungshotel Radisson BLU, nahe der Altstadt, sorgten ein gelungenes Abendessen und die anschließenden "Kamingespräche" dafür, dass "die müden Helden" wieder putzmunter wurden. Aufmerksamkeit und Interesse der

27 Kursobmann Hans Kilian dankt Oberbürgermeister Andreas Bausewein (Stadt Erfurt) Reisegruppe galten am nächsten Tag ganz der Landeshauptstadt, die sich auch Dom-, Luther- und Blumenstadt nennt. Ihr gut erhaltener mittelalterlicher Stadtkern, die reichen Patrizierhäuser und zahlreiche liebevoll rekonstruierte Fachwerkhäuser, überragt vom monumentalen Ensemble des Mariendomes und der Severikirche, standen im Mittelpunkt der Stadtführung, von einer stilechten Ratsfrau und einem, vor allem die Damen faszinieren- Ratsherrn liebevoll begleitet. Selbstverständlich durfte bei ehemaligen Verwaltungsbeamten auch ein Besuch im 1869 im gotischen Stil begonnenen und 1936 mit dem Sparkassengebäude im Stil der Moderne abgeschlossenen Rathaus am Fischmarkt nicht fehlen. Im Festsaal, Erfurts guter Stube, wurden die schwäbischen Gäste von Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD) empfangen. Kurskollege Roland Helber hatte den Kontakt hergestellt. Nachmittags stand eine Fahrt mit der historischen Straßenbahn - sie gibt es seit auf dem Programm. Viele interessante Informationen und zahlreiche eindrucksvolle Ausblicke bekamen die Besucher aus dem Schwabenland geboten. Und so war die Vorfreude auf den Festabend allenthalben groß, zumal es das 50-jährige Kursjubiläum zu feiern galt. Obmann Hans Kilian hatte sich etwas Besonderes einfallen lassen, indem er den Geheimrat persönlich, nämlich Johann Wolfgang von Goethe, als Ehrengast einlud. Zwar musste der Dichter - altersbedingt - absagen, ließ sich jedoch durch einen jungen Schauspieler glänzend vertreten. Dessen literarisches Programm zu Briefen, Geschichten und Anekdötchen aus Goethes Thüringer Zeit ist auch für Schwaben, die landsmannschaftlich bedingt eher Schiller zuneigen, zu Studienlehrgang 1960/1961 Haigerloch Herbstwanderung im farbenfrohen Donautal Das Jahr 2010, 50 Jahre nach der Haigerlocher Studienzeit, klang für unsere Kursgemeinschaft nach der gelungenen fünftägigen Südtirolfahrt als 50. Kurstreffen Mitte Juni nun mit dem "kleinen Kurstreffen" (ohne einem unvergesslichen Ereignis geworden. In seiner Bilanz, überschrieben mit "5 Jahrzehnte reges Kursleben", konnte Hans Kilian einige bemerkenswerte Zahlen nennen. So gab es seit der Staatsprüfung 1960 insgesamt 240 Zusammenkünfte, darunter 50 Ausflüge bzw. Jubiläen und 190 Kurstreffen, in der Regel viermal jährlich. Von den ursprünglich 105 Kursteilnehmern sind inzwischen 19 Kolleginnen und Kollegen verstorben. Im Dezember 2012, so hat Kilian errechnet, werde mit dem dann 250. Kurstreffen ein weiteres Jubiläum fällig. Am dritten Tag galt es, Abschied von Erfurt zu nehmen - das nahegelegene Weimar an der Ilm wartete schon auf die Kursausflügler. Die rund Einwohner zählende Stadt hat als Wiege der deutschen Klassik und als Gründungsstätte des Bauhauses die Kulturgeschichte Deutschlands in unvergleichlicher Weise geprägt. Der Stadtrundgang führte vorbei an Museen und Schlössern, gemütlichen Straßencafés und anmutigen Parks. In diesem wunderschönen Ambiente durften selbstverständlich auch die vielfältigen Erinnerungen an den großen schwäbischen Landsmann Friedrich Schiller nicht fehlen. Gestärkt vom Mittagessen im Gasthaus zum Weißen Schwan, dessen Küche schon Goethe zu schätzen wusste, führte die Heimfahrt über Arnstadt - Bad Kissingen und Würzburg zurück ins Ländle. Und zuhause waren sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig, dass dieser Jubiläumskursausflug zu einem unvergesslichen Erlebnis wurde. Ein herzliches Dankeschön galt Obmann Hans Kilian und seiner Frau Ilse. Sie hatten auch dieses Mal wieder für eine rundum gelungene "Reise in die Ferne" gesorgt. Rudolf Jourdan Partner) als 8. Dämmerschoppen mit Wanderung Mitte September im farbenfrohen, herbstlich geschmückten Donautal froh und heiter aus. In den schier grenzenlosen Laubwäldern des Donautales war der Wechsel der 27 Blattfarbe vom kräftigen Grün zu leuchtenden Gelb-, Orange-, Rot- und Brauntönen faszinierend. Wiederum hatten Kurskollege Dieter Gerst und seine Frau Ulla, die beide als hervorragende Kenner des Donautales gelten, zusammen mit dem Kursobmann Gustav Kammerer ein abwechslungsreiches Programm vorbereitet, das allen Teilnehmern sicher lange noch in Erinnerung bleiben wird. Zunächst wurde der im August 2009 fertiggestellten Wallfahrtskapelle "Maria Mutter Europas" in Gnadenweiler Gemeinde Bärenthal Landkreis Tuttlingen ein Besuch abgestattet. Dabei erläuterte der Initiator des inzwischen berühmt gewordenen Kapellenbauwerks in Form einer Arche, Pater Notker Hiegl vom Kloster Beuron, der die Dienstprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst 1964 in Stuttgart abgelegt hatte und dann aber ins Kloster ging, eindrucksvoll Sinn und Bedeutung dieser sehenswerten Kapelle. Der Kursobmann dankte dem "Kollegen" herzlich für seine prägenden Ausführungen und überreichte ihm eine Geldspende. Kapelle "Mutter Gottes Europas" - Gnadenweiler, Gemeinde Bärenthal Foto: Gustav Kammerer Nach der Kaffeepause im nahe gelegenen Café "Kapellenblick", an der auch Bürgermeister Roland Strobele von der Gemeinde Bärenthal, herzlich vom Kursobmann begrüßt, teilnahm, ging es auf eine abwechslungsreiche Wanderung im Donaubergland, um die Vielfalt dieser einzigartigen Kulturlandschaft weiter kennenzulernen, wobei Dieter und Ulla Gerst die Führung je einer der zwei Wandergruppen übernommen hatten. Gegen Uhr traf man dann mit den Pkw in der Gemeinde Schwenningen/Heuberg, Baden im Landkreis Sigmaringen ein, um den weitum bekannten Strohpark der Gemeinde zu besichtigen, der eine besondere Attraktion auf dem Heuberg darstellt. Kollege Bürgermeister Herbert Bucher begrüßte die Teilnehmer und betonte, dass dieser Strohpark nun schon im 16. Jahr in Zusammenarbeit mit den Vereinen, Organisationen, Firmen und auch Einzelinitiatoren gestaltet wird. Vor allem auch die Jugend zeige großes Interesse. Von Anfang September bis Mitte Oktober kann er besichtigt werden. Auf dem Rundgang unter Führung von Frau Kögel erfuhren die Teilnehmer Wissenswertes zur Erstellung der einzelnen Figuren, die alle aus Stroh gefertigt sind. Da gab es das Mühlrad, das sich durch Wasserantrieb

28 drehte, einen Omnibus, einen Bauwagen, eine Vogelgruppe auf Drähten, Geleise mit Zügen, ein Piraten-Schiff, zwei Tennisspieler, eine Auster mit Perle, das Pferdle mit Äffle usw. zu bestaunen. Der Kursobmann dankte dem Bürgermeister und Frau Kögel herzlich für die zahlreichen Informationen. Auch im kommenden Jahr wird es wieder einen Strohpark geben. Dann wurde im Gasthaus "Adler" in Schwenningen ein zünftiger Dämmerschoppen mit Vesper eingenommen. Der Kursobmann gab dabei einige Kursneuigkeiten bekannt und dankte besonders herzlich Dieter und Ursula Gerst für alle ihre Bemühungen sowie allen Teilnehmern für ihr Kommen. Auch der 9. Dämmerschoppen mit Wanderung wird im kommenden Frühjahr wieder im Donautal stattfinden. Gustav Kammerer Studienlehrgang 1971/1972 in Stuttgart Lehrgang der Staatlichen Verwaltungsschule Stuttgart - Zum 23. Kurstreffen hatte wie seit fast 40 Jahren der ehemalige Kursobmann Hans H. Pfeifer, Freudenstädter Oberbürgermeister a.d. und heute Citymanager und Stadtrat in Stuttgart, eingeladen. Ziemlich genau 39 Jahre nach dem Beginn der schriftlichen Hauptprüfung (natürlich hat sich nur Rolf Kindler an diesen Termin erinnert) traf sich der "harte Kern" dieses Jahrgangs wieder im Stuttgarter Hotel Sautter, ziemlich genau zwischen den beiden Schulungsorten Rosenbergkirche und Hohe Straße gelegen, das seit 1989 zum Stammlokal des 84. Lehrganges geworden ist. Natürlich gab es jeweils ein großes "Hallo" bei jedem Ankommenden, wurde die äußerliche Veränderung kritisch kommentiert, denn an niemanden sind die vergangenen Jahrzehnte spurlos vorüber gegangen. Besonders spannend und erfreulich war die Tatsache, dass sich doch einige "neue Gesichter" erstmals bei einem Kurstreffen gezeigt haben. Es muss sehr unterhaltsam und anregend gewesen sein, denn alle versicherten, wir kommen wieder. Leider musste auch über einige bereits verstorbene Kollegen berichtet werden, so z.b. über Stefan Barg, der beim letzten Treffen 2006 noch eine interessante Führung im Staatsministerium organisiert hatte. Manche Kollegen/Kolleginnen stehen kurz vor dem Ruhestand, andere haben ihn schon erreicht und einige wenige wollen doch tatsächlich noch die Welt verändern. Interessant war auch das sehr differenzierte und abwechslungsreiche Berufsfeld, das sich über die Jahrzehnte durchaus unterschiedlich entwickelt hat und über das lebhaft berichtet wurde. Aus dem sehr erfolgreichen Lehrgang sind ein Oberbürgermeister, ca. 15 Bürgermeister, mehrere Juristen und Diplom-Verwaltungswissenschaftler hervorgegangen, ein Kollege ist sogar im diplomatischen Dienst gelandet. Insoweit war es auch nicht verwunderlich, dass sich der Anreiseradius deutlich über Stuttgart oder Baden- Württemberg hinaus bis nach Düsseldorf er- Zurück in den Hörsaal Absolventen des Jahrgangs 1978 zu Besuch an der Hochschule Kehl Beim Stehempfang im Foyer der Hochschule, von links: Marion Förschler, Freiburg, Susanne Hilz-Wagner, Karlsruhe, Prorektor Professor Kay-Uwe Martens, Rektor a. D. Professor Hans-Jürgen Sperling, Beigeordneter der Stadt Philippsburg, Dieter Day. Vor über drei Jahrzehnten verließen sie als Absolventen die Kaderschmiede. Prorektor Prof. Kay-Uwe Martens begrüßte die Diplom-Verwaltungswirte des Jahrgangs 1987 im Foyer der Hochschule. Die Gruppe kam Kreisverband Biberach Die diesjährige Kreisversammlung fand im Rathaus der Gemeinde Ertingen statt. Bürgermeister und Verbandsmitglied Anton Buck begrüßte die Teilnehmer und stellte seine Einwohner große Gemeinde vor. Sie ist noch stark landwirtschaftlich geprägt, verfügt jedoch auch über eine ansprechende gewerbliche Infrastruktur. Ein großes Projekt ist derzeit im Bau, die Erstellung eines Sport- und Kulturzentrums, mit Sporthalle und Festhalle. Rund 8,2 Millionen Euro wird die Anlage kosten, davon werden 2,2 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket finanziert, ferner kann auf eine Rücklage von 2,5 Millionen Euro zurückgegriffen werde und schließlich wird man durch die Errichtung eines Betriebes gewerblicher Art rd. 1,1 Millionen Euro Vorsteuerabzüge anrechnen können. Der Rest wird über den Haushalt finanziert. Ebenso eindrucksvoll ist die Renaturierung der Donau zwischen Hunstreckte. Im Frühjahr 2012, nach dem "40- jährigen Prüfungsjubiläum" will der alte Obmann, der sein Amt wohl nicht mehr los wird, wieder aktiv werden. nicht mit leeren Händen und überreichte Dr. Martens Bildbände und Buchtitel für die Hochschulbibliothek. Anschließend erkundeten die ehemaligen Studierenden das neu renovierte Hochschulgebäude. Besonders die Kinderspielecke mit ihren Modellautos und Plüschtieren in der neuen Bibliothek hatte es den Ehemaligen angetan. Begeistert waren die Besucher auch vom Radiostudio. Schließlich bekommt man nicht jeden Tag die Chance, hinter die Kulissen eines Radiosenders zu blicken. Alte Erinnerungen an die schöne Studienzeit an der Hochschule Kehl kamen hoch, als man in den Hörsälen Platz nahm. Es gab kaum jemanden, der nicht gerne an diesen besonderen Lebensabschnitt zurückdachte. Bei Sekt und Häppchen hatten die Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, sich mit dem Prorektor auszutauschen und weiter in Erinnerungen zu schwelgen. V.l.n.r.: Alexander Leitz, Anton Buck, Harald Fischer, Alfred Nuber, Karl Zeller, Harald Gentsch, Hans-Peter Harscher, Robert Duelli, Günther Matheis 28 dersingen und Binzwangen. Herausragend ist jedoch auch das Freizeitzentrum Schwarzachtalseen. In den frühen 70er Jahren wurde im Schwarzachtal mit dem Kiesabbau begonnen. Dadurch sind in der Zwischenzeit fünf große Grundwasserseen entstanden. Drei Seen wurden in der Zwischenzeit von einem von den Gemeinden Ertingen und Herbertingen gegründeten Zweckverband renaturiert. Badespaß für die ganze Familie ist angesagt, Schwimmen, Spielen, die Seele baumeln lassen. Die Angler kommen auf ihre Kosten, zahlreiche Stege bieten beste Zu-

29 gangsmöglichkeiten zum See: Salmoniden, Karpfen, Hechte, Zander, Saibling, Schleie, Aal, Wels und Weißfisch warten regelrecht darauf, an Land gezogen zu werden. Spiel, Sport und Spaß an Land wie auf dem Wasser sind möglich, und schließlich kann man auch die Natur erleben: Längst hat sich die Natur die renaturierten Grundwasserseen zurückerobert: Blesshühner und Stockenten nisten im dichten Schilff und Schwäne hüten ihren Nachwuchs; auch Familie Storch ward hier schon oft auf Futtersuche gesehen. Keine Frage - hier wurde etwas Wunderbares geschaffen, auf das beide Gemeinden stolz sein können. Im offiziellen Teil derkreisversammlung ging es dann um profanere Dinge. Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch informierte die Mitglieder über den derzeitigen Stand der Dienstrechtsreform, des Bachelor- und des Masterstudienganges sowie über die Gehaltsentwicklung. Dankbare Zuhörer quittierten den engagierten Vortrag mit großem Beifall. Es schloss sich noch eine intensive Diskussion an. Ein Höhepunkt war wiederum die Ehrung langjähriger Mitglieder. Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch gratulierte im Namen des Verbandsvorsitzenden, Kollegen Hans Reibold und des gesamten Vorstands den Geehrten und dankte ihnen für ihre Verbandstreue mit der Überreichung einer Ehrenurkunde und der Ehrennadel. Kreisvorsitzender, Kollege Karl Zeller, übergab als kleine Aufmerksamkeit jedem Jubilar ein gutes Fläschchen Wein. Für 40 Jahre konnten ausgezeichnet werden: Bürgermeister Anton Buck, Gemeindeamtsrat Harald Fischer, Bürgermeister a.d. Hans- Peter Harscher, Verbandsoberamtsrat Alfred Nuber, Bürgermeister Karl Zeller und für 50 Jahre: Stadtoberverwaltungsrat a.d. Robert Duelli, der sein Jubiläum bereits 2009 feiern durfte, Bürgermeister a.d. Günter Matheis, Gemeindeamtsrat a.d. Ulrich Schneider und Kollege Franz Seifert. Herausragend war natürlich das Jubiläum des Kreisvorsitzenden Karl Zeller. Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch würdigte dessen Verdienste ganz besonders. Er hält regen Kontakt zu allen Mitgliedern im Kreis und stellt auch jedes Jahr eine besondere Kreisversammlung auf die Beine. Dies ist erfolgreich, nachahmenswert und deshalb besonders zu würdigen. Im Anschluss an die Versammlung besuchten die Teilnehmer die großzügige Freizeitanlage der Schwarzachtalseen und kehrten im dortigen Restaurant "Palm Beach" ein. Bei einem Gläschen Bier und einem Vesper saß man dann noch einige Zeit bei angeregten Gesprächen zusammen. Zufrieden gingen die Mitglieder dann zu späterer Stunde nach Hause. Der Besuch der Kreisversammlung hatte sich wieder einmal gelohnt. Kreisverband Böblingen Zu seiner ersten Kreisversammlung nach seiner Wahl im vergangenen Jahr hatte Kreisvorsitzender, Prof. Wolfgang Rieth, eingeladen. Wiederum traf man sich im Paladion, dem Sportund Fitnesspalast der Sportvereinigung Böblingen. Prof. Wolfgang Rieth ist ein entscheidendes Vorstandsmitglied der SVB. Dieses Mal war der Clubraum des Tischtennis-Leistungszentrums Treffpunkt für die Kreisversammlung. Kurzfristig musste er jedoch selbst die Teilnahme absagen, da er in seiner Eigenschaft als Prorektor der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg mit einer baden-württembergischen Delegation nach China reisen musste - eine interessante Alternative zur Kreisversammlung in Böblingen. Sein Stellvertreter, Kollege Johann Singer, Bürgermeister in Steinenbronn, führte die Organisation und die Leitung der Kreisversammlung allerdings dann sehr souverän. Das zeigt, dass unser Verband und unsere Kreisverbände stets handlungsfähig sind. Breiten Raum nahmen die Ausführungen des Verbandsgeschäftsführers Harald Gentsch zur Dienstrechtsreform ein, die in der Zwischenzeit ja vom Landtag verabschiedet wurde und dann am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird. Ein ganz wichtiger Punkt waren wie in jedem Jahr ganz selbstverständlich die Ehrungen langjähriger Verbandsmitglieder. So feierten nachstehende Kolleginnen und Kollegen ihr Jubiläum: für 25 Jahre: Gerhard Schneberger für 40 Jahre: Renate Klingel Kreisverband Calw Nagold - Es ist schon gute Tradition, dass der Kreisversammlung ein Besichtigungsprogramm vorangestellt wird. In 2010 hat der Kreisvorsitzende, Bürgermeister a.d. Manfred Wägerle, mit Unterstützung des Nagolder Prüfungsamtsleiters und Mitglieds Ernst Schanz die Herrenbekleidungsfirma Gustav DIGEL in Nagold ausgewählt. Neben dem Traditionshaus im Nagoldtal mit dem langjährigen Fabrikverkauf werden jetzt im neu erbauten Logistikzentrum im Nagolder Gewerbegebiet Wolfsberg die Ober- V.r.: stv. Kreisvorsitzender Johann Singer, die Jubilare Kurt Widmaier (50 Jahre), Gerhard Wolf (60 Jahre), Wolfgang Trefz (über 25 Jahre) und Geschäftsführer Harald Gentsch. 29 für 50 Jahre: Winfried Kuppler, Werner Mayer, Wilfried Reichert, Kurt Widmaier, Martin Wolf für 60 Jahre: Alfons Bosch, Erwin Stürm, Gerhard Wolf für 75 Jahre: Otto Edelmann. Allen Geehrten dankten der stv. Kreisvorsitzende und der Verbandsgeschäftsführer für ihre Verbandstreue. Sie wurden mit einer Ehrennadel und einer Ehrenurkunde ausgezeichnet. Die anwesenden Jubilare erhielten noch ein Weinpräsent. Sichtlich zufrieden kehrten dann nach Ende der Versammlung die erschienen Kolleginnen und Kollegen wieder nach Hause zurück. "Bis zum nächsten Jahr", war der Schluss-Tenor. Die Verwaltungszeitung ist als PDF-Datei abrufbar: Zum Lesen der Datei benötigen Sie den kostenlos erhältlichen ADOBE- Acrobat-Reader. stoffe und Materialien zur Herstellung von jährlich über Anzügen produziert. Von dort wird die vorbereitete Ware in die einzelnen Produktionsstätten, vorzugsweise nach Osteuropa transportiert. Nach etwa vier Wochen erfolgt dann die Rücklieferung der fertigen Anzüge nach Nagold. Vorstandsmitglied und Junior-Chef Jochen Digel führte die Mitglieder durch die einzelnen Abteilungen. Rund 200 Mitarbeiter sind in Nagold in den Abteilungen Einkauf, Produktmanagement, Buchhaltung, Technik, CAD, Logistik und im

30 Der Juniorchef des Familienbetriebs Digel bei der Betriebsführung Vertrieb tätig. Etwa 10 Mio. Euro wurden für den neuen Firmenkomplex investiert. Vor allem das sog. Baukastensystem kommt beim Einzelhandel und dem Endkunden gut an. Hier entwickelte sich die Fa. Digel zum Markführer in Deutschland. Unterschiedliche Größen bei Sakkos oder Hosen, anstelle einer Anzugsgröße, lassen sich hier komfortabel zusammenstellen. Von einer sich anschließenden Fragerunde mit dem Junior-Chef wurde rege Gebrauch gemacht. Anschließend begaben sich die Mitglieder zur Kreisversammlung in das naheliegende Existenzgründerzentrum N.E.T.Z, wo sie durch den Nagolder Finanz-Bürgermeister Arnold begrüßt wurden. Reges Interesse fanden seine Ausführungen zu den Themen Landesgartenschau, S-Bahn-Anschluss nach Herrenberg sowie Kommunalfinanzen. Der Kreisvorsitzende leitete dann über zum Referat des Verbandsgeschäftsführers Bürgermeister a.d. Harald Gentsch. In seiner lebendigen Art brachte er die Mitglieder auf den aktuellen Stand der Verbandsarbeit. Haupthemen seines Referats waren die Beamten-Besoldungsanpassung, die Tarifverhandlungen für den TV-Land, die Einführung des Master-Studiengangs an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und insbesondere die neue Dienstrechtsreform, die zum 01. Januar 2010 in Kraft treten soll. Hier wies er besonders auf die Verlängerung der Lebensarbeitszeit hin sowie auf das neue Altersgeld (Mitnahme der Versorgungsanwartschaft bei Wechsel in die freie Wirtschaft) und die unterhälftige Teilzeit bis 30 % Beschäftigungsgrad. Ein weiterer Punkt war die angedachte Einschränkung im Beihilferecht, was einen starken Widerstand des Verbands hervorrufen würde. Drei Ehrungen standen dieses Jahr zur Auszeichnung an. Walter Gabele (Wildberg) und Karl-Heinz Lehmann (Calw) für 50-jährige Mitgliedschaft und Lucas Hansen (Oberreichenbach) für 25-jährige Mitgliedschaft In gemütlicher Runde konnte man sich anschließend im Kollegenkreis beim Abendessen noch über das eine und andere austauschen. Kreisverband Calw / Enzkreis / Freudenstadt Es ist Tradition, dass die Inspektoranwärter der Landkreise Calw, Enzkreis und Freudenstadt noch im 1. Ausbildungsjahr während der berufspraktischen Ausbildung von den Kreisvorsitzenden zu einer Informationsveranstaltung eingeladen werden, bevor sie ab März 2011 zur Hochschule für öffentliche Verwaltung -Fachhochschule Kehl oder Fachhochschule Ludwigsburg- wechseln. Die Kreisvorsitzenden des Kreisverbands Calw, Bürgermeister a.d. Manfred Wägerle, des Kreisverbands Freudenstadt, Bürgermeister Klaas Klaassen sowie des Kreisverbands Enzkreis, Bürgermeister a.d. Karlheinz Schühle kümmern sich schon viele Jahre um den Beamten-Nachwuchs. Das Landratsamt in Calw, in dem auch der 4- wöchige Einführungslehrgang stattfand, war dieses Jahr der Gastgeber. Zu Beginn berichtete jeder der anwesenden 22 Anwärter wie es ihr/ihm in den ersten Wochen in "ihrem" Rathaus oder Landratsamt ergangen ist. Erfreulich, dass hier fast durchweg positive Statements zu hören waren. Jede(r) würde dieses 3,5-jährige Studium zum "Bachelor of Arts in Public Management" wieder einschlagen. Vor allem überraschte, welche anspruchsvollen Aufgaben schon jetzt seit Beginn der Ausbildung am 1. September 2010 angegangen wurden. Kaffee kochen und den ganzen Tag kopieren gehören der Vergangenheit an. Positiv für die Gastgeber war auch das große Interesse an dieser Informations-Veranstaltung, denn 22 von 25 möglichen Anwärtern/ innen nahmen teil. Mit Spannung und großem Interesse wurde der Kanzler der Hochschule Kehl, Arnold Heitz, erwartet. Er sollte berichten, was auf die neuen Studenten ab März 2011 an der Hochschule zukommen wird. Leider konnte dieser wegen eines kurzfristig notwendig ge- wordenen Krankenhausaufenthalts nicht dabei sein. Die Dienstanfänger wurden animiert, nach dem 17-monatigen Grundlagenstudium von der Möglichkeit eines Auslands-Praktikums regen Gebrauch zu machen. Im zweiten Teil der Veranstaltung erläuterten die drei Kreisvorsitzenden die Aufgaben des Verbands der Verwaltungsbeamten Baden- Württemberg, vor allem auch die Errungenschaften der letzten Jahrzehnte wie z.b. An- 22 interessierte Inspektorenanwärterinnen und -anwärter mit unseren Kreisvorsitzenden, Bürgermeister Klaas Klaassen (rechts) und Bürgermeister a.d., Karl-Heinz Schühle 30

31 hebung der Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst auf Fachhochschulebene, Einführung des Bachelor- und Master-Studiengangs, Begrenzung der jährlichen Zulassungszahlen, Verbesserung der Stellenobergrenzen-Verordnung und vieles mehr. Besonders Aufmerksamkeit erlangten die kostenlose Rechtsberatung und die Seminarangebote für die Verbandsmitglieder. Der Verband versteht sich nicht als Gewerkschaft, sondern als berufsständige Interessen- Vertretung, die intensiv die Belange der etwas über Mitglieder in Baden-Württemberg wahrnimmt. Während der Ausbildung sind die Anwärter sogar beitragsfrei. Alles in allem sehen die künftigen Beamten optimistisch ihrer beruflichen Zukunft entgegen. Auch so prominente Zeitgenossen wie Lothar Späth und Erwin Teufel haben die Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst absolviert, sind schon viele Jahre Mitglied des Verbands und haben erfolgreich gewirkt. Beim anschließenden gemütlichen Ausklang in der Cafeteria des Kreiskrankenhauses Calw gab es noch gute Gelegenheit, sich näher kennen zu lernen und die eine oder andere Anregung mit zu nehmen. Foto und Bericht: Manfred Wägerle, Enzklösterle Kreisverband Enzkreis Siegfried Hörner 50 Jahre Mitglied im Verband Kollege Siegfried Hörner konnte sein 50-jähriges Verbandsjubiläum feiern. Da er bei der Kreisversammlung des Enzkreises verhindert war, erfolgte die Ehrung in einem etwas anderen Rahmen. Siegfried Hörner ist, wie Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch, Mitglied des "Schwäbischen-Schultes-Chores". Diese fanden sich als "Verwaltungschorherren" bereits im Jahr 1965 beim Studium an der Verwaltungsschule Stuttgart zusammen. Seither wird gemeinsam gesungen. Der letzte Auftritt war nun unlängst beim Familienabend des Schwäbischen Albvereins in Oberkochen, dort, wo Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch früher Bürgermeister war. Dies war dann auch der Rahmen, im dem er Kollegen Siegfried Hörner (rechts in der Bildmitte) die Ehrenurkunde, die Ehrennadel und das Weinpräsent übergab, umrahmt von den Schultes-Chor-Kollegen, allesamt Mitglied im Verband der Verwaltungsbeamten. Der Bericht über die Kreisversammlung folgt in der nächsten Ausgabe der Verwaltungszeitung. Aktuelle Termine: Seminare Kreisversammlungen Kurstreffen Der schwäbische Schulteschor von rechts: Ulrich Maier, Helmut Schiek, Peter Beuttler, Siegfried Hörner, Hans Kubat, Harald Gentsch, Norbert Marx, Dietmar Teich und Günther Staudacher Kreisverband Esslingen Bericht über die Kreisversammlungen des Landkreises Esslingen in den Jahren 2009 und 2010 Am versammelten sich die neugierigen Kollegen des Kreisverbandes Esslingen beim Römerpark in Köngen, um mehr über das alte Grinario, dem Köngen zu Zeiten der Römer, zu erfahren. Die Führung durch das Museum des Römerparks übernahm Hauptamtsleiter Gerald Stoll. Er versetzte die Teilnehmer mit amüsanten Details aus dem römischen Leben in Staunen. Das heutige Köngen befindet sich auf dem Gebiet der römischen Siedlung Grinario, die um 100 n. Chr. aus einer bürgerlichen Siedlung um das Kastell entstand. Grinario war Endpunkt der Römerstraße Neckar-Alb. In der Siedlung lebten etwa 1500 Menschen in 150 bis 170 Häusern. Unter Kaiser Domitian (90-95 n. Chr.) rückte der Limes bis zur Neckarlinie vor. Das Kastell in Köngen wurde zur Sicherung eines Neckarüberganges an der Fernstraße Mainz-Augsburg gegründet. Unter Trajan entstand in den Jahren n. Chr. dann eine steinerne Umfriedung des Kastellgeländes. Die Torzufahrten wurden von Türmen flankiert. Ihre ehemali- gliedschaft die Kollegen/Innen Jutta Bogdahn-Klotz, Annette Bürkner, Michael Drescher, Martin Feitscher, Frederic Gellert, Annemarie Hoffmann, Susanne Samur, Rolf Siebert, Rainer Stephan, Elisabeth Wegner, Horst Weigel und Birgit Zuckrigl, für 40-jährige Mitgliedschaft Heinz Clerici und Bernhard Laderer, für 50-jährige Mitgliedschaft Siegfried Albrecht, Dietmar Berner, Peter Böhringer, Werner Frank, Horst Hörner, Rainer Kast, Karl-Heinz Knieriemen, Anneliese Mickler, Karl Roos, Rudolf Schnerring und Jochen Welsch und für ihre 60-jährige Mitgliedschaft Walter Dimter und Kurt Rieger. Aufgrund des Umzugs des bisherigen Kreisverbandsvorsitzenden Ralf Zimmermann und seiner damit einhergehenden Amtsniederlegung war für die verbleibende Amtszeit eine Neu-Wahl notwendig geworden. Der Erste Beigeordnete der Stadt Nürtingen, Herr Rolf Siebert, ließ sich für diesen Posten aufstellen und wurde einstimmig von der Kreisversammlung gewählt. An dieser Stelle bedankt sich der Kreisverband bei Herrn Zimgen Standpunkte werden heute auf dem Museumsgelände von Pappeln markiert. Die Größe des Kastells in Köngen von 2,42 ha weist darauf hin, dass hier eine Hilfskohorte stationiert war. Eine solche Hilfskohorte umfasste eine 360 Mann starke Infanterie und 140 Reiter. Nach der letzten Ausbauphase des Limes in den Jahren n. Chr. unter Antoninus Pius verlor Köngen seine militärische Bedeutung. 260 n. Chr. wurden der Ort durch die Alemannen zerstört und die Römer vertrieben. Nach der interessanten Führung wurde die offizielle Kreisversammlung im Schwanen in Köngen abgehalten. Nach dem Grußwort von Bürgermeister Hans Weil gab Vorstandsmitglied Hans Reibold Einblicke in die aktuellen berufspolitischen Themen und stand für Fragen zur Verfügung. Im Anschluss fanden die Ehrungen statt. Den Jubilaren wurden von Herrn Reibold und Frau Brey die Ehrenurkunden und eine Flasche Wein mit Dank für ihre langjährige Mitgliedschaft übergeben. Geehrt wurden für ihre 25-jährige Mit- 31

32 Von rechts: Verbandsvorsitzender Hans Reibold, Siegfried Albrecht (50 Jahre Mitglied), Dietmar Berner (50 Jahre Mitglied), Elisabeth Wegner (25 Jahre Mitglied), Walter Dimter (60 Jahre Mitglied), Bernhard Laderer (40 Jahre Mitglied) und stv. Kreisvorsitzende Anja Brey Von rechts: Eberhard Mayer (50 Jahre Mitglied), Rainer Kast (50 Jahre Mitglied), der Hausherr Bürgermeister Frank Buß (25 Jahre Mitglied), Kreisvorsitzender Rolf Siebert, Wilhelm Schwend (80 Jahre Mitglied) Gerhard Wiegert (50 Jahre Mitglied), Werner Fingerle (40 Jahre Mitglied), Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch mermann für seine zweijährige Amtszeit als Kreisvorsitzender und gratuliert gleichzeitig Herrn Siebert zu seiner Wahl als neuer Kreisvorsitzender des Kreisverbandes Esslingen. Die diesjährige Kreisverbandsversammlung fand am in Plochingen statt. Auf dem Programm stand eine Führung durch Plochingen, das im Jahr 1146 als Blochingen erstmals in einer Urkunde des Königs Konrad III. von Hohenstaufen erwähnt wurde. Plochingens weithin sichtbares Wahrzeichen ist die spätgotische Wehrkirche St. Blasius auf dem Kirchberg, vollendet Im Inneren befinden sich ein romanischer Taufstein aus der Vorgängerkirche, ein sehenswerter Kanzelstock von 1520 und eine bemalte Empore. Der Marktplatz mit seinen mittelalterlichen Fachwerkbauten bildet die historische Mitte Plochingens. Das sich darauf befindende Alte Rathaus, ein alemannischer Fachwerkbau, wurde im Jahr 1530 erbaut und 1977 von anderer Stelle an seinen jetzigen Standort versetzt. Das Glockenspiel von 1989 am Haus "Grüner Baum" mit seinen 15 Bronzeglocken erklingt dreimal täglich auf dem Marktplatz. Die frühgotische Ottilienkapelle unterhalb des Marktplatzes ist das älteste Plochinger Bauwerk, aus dem Jahr Im Turm schlagen die beiden ältesten Plochinger Glocken aus den Jahren 1657 und 1668 die Stunden. Vor der Kapelle an der Kirchmauer befindet sich das bronzene Ottilienbrünnele von Karl Ulrich Nuß von 1978 mit einer Darstellung der Heiligen Ottilie, der Patronin der Kapelle. Das Brunnenwasser kommt aus 90 Metern Tiefe aus einer salinischen Bitterquelle und spendet mineralhaltiges Wasser. Ein paar Schritte weiter abwärts steht: "les toilettes", ein öffentliches Toilettenhäuschen, das der berühmte Elsässer Zeichner und Satiriker Tomi Ungerer gestaltet hat. Ebenfalls sehenswert ist das von 1992 bis 1994 um einen Innenhof errichtete Hundertwasserhaus, dessen Fassade der Wiener Künstler Friedensreich Hundertwasser gestaltet hat. Es wird überragt vom 33 Meter hohen "Regenturm", den vier goldene Kugeln krönen. Die anschließende Kreisversammlung wurde im Waldhorn in Plochingen abgehalten. Nach der Begrüßung durch Kreisverbandsvorsitzenden Rolf Siebert und dem Grußwort von Bürgermeister Frank Buß berichtete Geschäftsführer Harald Gentsch den Mitgliedern bei Kaffee und Kuchen über die aktuellen politischen Themen, insbesondere natürlich über den Stand der Dienstrechtsreform. Bei den sich anschließenden Ehrungen stand dieses Jahr etwas ganz Besonderes bevor. Kollege Wilhelm Schwend wurde für seine 80-jährige Mitgliedschaft im Verband der Verwaltungsbeamten geehrt. Er hat sowohl Kreisverband Göppingen Der Kreisvorsitzende Rainer Goll hatte die Mitglieder des Kreisverbandes zu einer Kreisversammlung nach Göppingen-Jebenhausen eingeladen. Dort erfolgte vor der Versammlung eine beeindruckende Besichtigung der AQUA RÖ- MER GmbH & Co. KG. Diese zählt zu den bedeutendsten Mineral-Brunnen Unternehmen in Deutschland und ist die Nummer 2 in Süddeutschland. Die Marken der Unternehmensgruppe (AQUA RÖMER, PURIO, Bad Niedernauer Römerquelle, Göppinger, Jebenhauser Schlossquelle, Laurentius leicht & fit, deit) gehören zu den qualitativen Marktführern. Natürliche Grundlage aller Getränke aus dem Hause der AQUA RÖ- MER GmbH & Co. KG sind Mineral- und Heilwässer, die laufend nach strengen Qualitätsvorgaben kontrolliert werden. Der Göppinger Mineralbrunnen füllte als erster Brunnen in Baden-Württemberg sein Mineralwasser neben seiner bewährten Mehrweg-Glasflasche auch in der PET-Mehrwegflasche ab. 32 die Auflösung des Verbandes im Dritten Reich als auch seine Neugründung miterlebt. Harald Gentsch übergab dem gerührten Kollegen Schwend eine Kopie seiner damaligen Beitrittserklärung und bedankte sich für diese außergewöhnliche Treue zum Verband. Für 25-jährige Mitgliedschaft wurden Sabine Blasi, Frank Buß, Gerhild Groß-Olesenko, Ingo Hacker, Lore Schüßler und Wolfgang Steiger, für 40-jährige Mitgliedschaft Siegmar Bern, Werner Fingerle, Ulrich Fischer, Walter Hölzel und Fritz Wiedenmann, für 50- jährige Mitgliedschaft Otto Götz, Rainer Kast, Rolf Keller, Eberhard Mayer, Peter Dieterich, Eberhard Schwarz, Klaus Wenz und Gerhard Wiegert und für 60-jährige Mitgliedschaft Roland Batzill und Alexander Weber geehrt. Anja Brey Der frühere Betriebsleiter des Göppinger Mineralbrunnens, Adolf Geiger, erklärte der Besuchergruppe eingangs den Unterschied zwischen Tafel-, Mineral- und Heilwasser und stellte die Produktpalette vor. Das auf den Flaschen befindliche Etikett bezeichnete er als die Visitenkarte des natürlichen Mineralwassers. Es muss enthalten: Quellname und Ort der Quellnutzung, Hinweis auf die Analyse, Kohlensäuredeklaration, Mindesthaltbarkeitsdatum, Füllmenge und Firmenname. Besichtigung der Abfüllanlage der "Göppinger Mineralbrunnen"

33 Bei einem Rundgang konnten sowohl die Glas-Abfüllanlage als auch die PET-Anlage besichtigt werden. Zum Abschluss der hochinteressanten Besichtigung wurde die Besuchergruppe zu einer Verkostung der Produkte eingeladen. Bei der anschließenden Kreisversammlung berichtete Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch kurzweilig über die aktuellen verbands- und beamtenpolitschen Themen. Breiten Raum nahm hier die Dienstrechtsreform ein, die sich seinerzeit in der parlamentarischen Beratung befand. Zu Beginn der Versammlung wurde des verstorbenen Bürgermeisters a.d. Hermann Strähle gedacht, der 2009 für 60-jährige Treue zum Verband geehrt werden durfte wurden geehrt Kollege Klaus-Jürgen Riek für 25 Jahre Mitgliedschaft, für 50 Jahre die KollegenWilliBaumann,Gerhard Hokenmaier, Manfred Kraus, Hubert Uhrmann und Klaus Walter, für 60 Jahre Kollege Fritz Werwigk. Die in der Kreisverband Karlsruhe Die diesjährige Kreisversammlung des Kreisverbandes Karlsruhe wurde wieder in der Vereinsgaststätte des SSC Karlsruhe durchgeführt. Der Kreisvorsitzende Dieter Marschall konnte dabei mit seinen Stellvertretern Thomas Englert und Ronny Todt Herrn Verbandsvorsitzenden Hans Reibold und eine erfreuliche Anzahl an Mitgliedern des Kreisverbandes begrüßen. Nach einleitenden Worten des Kreisvorsitzenden und dem Tätigkeitsbericht des Kreisvorstandes war es Herrn Reibold eine große Freude, den anwesenden Jubilar Bürgermeister a.d. Siegbert Heckmann zu ehren. Im Jahr 2010 konnten folgende Kolleginnenund Kollegen auf ihr Verbandsjubiläum aufgrund langjähriger und verdienter Mitgliedsschaft zurückblicken: 40 Jahre Mitglied sind Herr Franz Biedermann, Herr Dieter Goutier, Herr Norbert Gromer, Herr Richard Sauter und Herr Prof. Dr. Hansmartin Schwarzmaier. 50 Jahre Mitglied sind Herr Siegfried Diringer, Herr Siegbert Heckmann, Herr Gerhard Heller und Herr Franz Waldmann. Hans Reibold referierte über aktuelle berufspolitische Themen, wie z.b. den Stand der Dienstrechts- Sitzung anwesenden Jubilare Manfred Kraus und Klaus Walter nahmen die Glückwünsche des Kreisvorsitzenden Rainer Goll und des Verbandsgeschäftsführers Harald Gentsch sowie die Ehrenurkunde, die Ehrennadel und ein Wein- Präsent entgegen. Der Abend klang mit angeregten Gesprächen in geselliger Runde aus. Rainer Goll Von rechts: Kreisvorsitzender Rainer Goll, stv. Kreisvorsitzender Borgia, Manfred Kraus, Ehrenmitglied Alfred Fetzer, Klaus Walter, Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch und Studienreform und die Verbandsarbeit. In der anschließenden Aussprache hatten die Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zum Referat nachzufragen bzw. andere Themen vorzubringen, wobei insbesondere zu den Auswirkungen der Dienstrechtsreform und zum Masterstudium gefragt wurde. Nach den Schlussworten des Kreisvorsitzenden und dem anschließenden gemütlichen Beisammensein machte sich ein sichtlich zufriedener Verbandsvorsitzender aufden Weg nach Hause. Dieter Marschall v.r. 2. Kreisvorsitzende Ronny Todt, Verbandsvorsitzender Hans Reibold, Bürgermeistr a.d. Siegbert Heckmann (Jubilar - 50 Jahre), Kreisvorsitzender Dieter Marschall, 1. Stv. Kreisvorsitzender Thomas Englert. 33 Kreisverband Mannheim Auf Vorschlag von Kollegen Matthias Schürmeier, dem stv. Kreisvorsitzenden von Mannheim, traf man sich in diesem Jahr im Mannheimer Rathaus zur Kreisversammlung. Interessiert lauschten die erschienenen Kollegen den Ausführungen des Verbandsgeschäftsführers zur Dienstrechtsreform, zur Ausbildung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes mit seinem Bachelorstudiengang und der Einführung des weiterführenden Masterstudienganges. Auch die zu erwartende Gehaltserhöhung im nächsten Jahr oder die möglichen Einschnitte durch die Landesregierung waren Themen der Diskussion. Engagiert und aufmerksam war die anschließende Diskussion. Für ihr 25-jähriges Verbandsjubiläum konnten Maria-Anna Benig-Schirmer und Eugen Weisbarth ausgezeichnet werden. Sie waren beide durch anderweitige Termine entschuldigt. Sie erhielten die Auszeichnung überbracht bzw. übersandt. Diskutiert wurde auch die Frage, ob man sich künftig enger mit dem Kreisverband Rhein- Neckar-Kreis zusammenschließen sollte, um mögliche Synergie-Effekte zu erzielen. Diese Frage wird weiterverfolgt. V.r.: die aktiven Verbandsmitglieder im Kreisverband - Kreisvorsitzender Sven Apel, stv. Kreisvorsitzender Matthias Schürmeier, Wilhelm-Friedrich Müßig und Michael Czienskowsky Kreisverband Ortenaukreis Der Kanzler der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, Kollege Arnold Heitz, hatte als Kreisvorsitzender des Ortenaukreises zur diesjährigen Mitgliederversammlung in die Hochschule eingeladen. Im Mittelpunkt standen dort naturgemäß Fragen der Ausbildung des gehobenen Verwaltungsdienstes. Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch betonte die enorme Bedeutung der internen Hochschule für die Qualität des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes Baden-Württemberg. Dafür wird Baden-Württemberg allseits beneidet und bewundert. Es gilt, diese auf alle Fälle zu erhalten. Augenblicklich werden die Bachelorstudiengänge in Ludwigsburg und in Kehl aufgrund eines Auftrags durch den Landtag überprüft. Diese Evaluation schließt auch die Frage einer eventuellen Externalisierung ein. Dies wäre für unseren Berufsstand eine Kata-

34 strophe. Der argumentative Kampf für den Erhalt der internen Ausbildung ist in vollem Gange. Harald Gentsch war zuversichtlich, dass auch dieser erfolgreich für die bewährte Ausbildung enden wird. Erfreut zeigten sich alle Anwesenden darüber, dass die langjährigen Bemühungen des Verbandes ebenfalls von Erfolg gekrönt worden sind, nachdem jetzt sowohl in Ludwigsburg wie auch in Kehl weiterführende Masterstudiengänge eingerichtet worden sind. In der Zwischenzeit haben diese ihre Tätigkeit aufgenommen. In Ludwigsburg und in Kehl haben sich jeweils 25 Studierende einge- Kreisverband Ostalbkreis Gelungene Kreisversammlung Von rechts: Bürgermeister Wolfgang Hofer (25 Jahre Mitglied), der Hausherr Bürgermeister Michael Rembold, Kreisvorsitzender Bürgermeister Wolfgang Weber, stv. Verbandsvorsitzender, Lothar Köhler (50 Jahre Mitglied), Professor Gerhard Waibel, Adolf Michael Grimm (50 Jahre Mitglied), Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch, Bürgermeister a.d. Rainer Barth Zur diesjährigen Kreisversammlung des Verbands der Verwaltungsbeamten in Waldstetten konnte Vorsitzender Walter Weber zahlreiche Gäste und Mitglieder begrüßen. Sein besonderer Gruß galt allen zu Ehrenden sowie dem Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch und den Gastgebern, Bürgermeister Michael Rembold aus Waldstetten, sowie dem früheren Kollegen Rainer Barth, Vorsitzender des Heimatvereins, in dessen Räumen die Verbandsversammlung stattfand. Rainer Barth erläuterte das Konzept des Heimatmuseums und erklärte, dass dieses am 01. Juli 2007 eingeweiht wurde. Seither erlebe man eine große Resonanz an Besuchern. Bereits über waren es in dieser Zeit. Der Heimatverein hat derzeit rund 250 Mitglieder und das Heimatmuseum wurde in rund ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden errichtet. Im Rahmen der Führung konnte er auf die drei Highlights des Museums, die Perlstrickerei, die Pfeifenherstellung sowie die Bein- und Elfenbeindreherei eingehen. Daneben gibt es schrieben und werden somit die ersten Kolleginnen und Kollegen sein, die sich dann Master of Arts nennen können. Auch zwei Jubilare konnten geehrt werden. Beide waren jedoch nicht anwesend. Kanzler Erster Klasse a.d., Walter Weber, der für 50 Jahre Mitgliedschaft ausgezeichnet werden konnte, war im Ausland unterwegs und Gemeindeamtsrat a.d. und Ehrenmitglied Herbert Russ, der schon 60 Jahre lang Mitglied im Verband ist, war gesundheitlich etwas angeschlagen. Beiden Jubilaren galt der Dank für die langjährige Verbandstreue. noch andere Themenzimmer und verschiedene Wechselausstellungen. Die Versammlung zeigte sich von dem Heimatmuseum, aber auch vom Engagement Rainer Barths beeindruckt. Michael Rembold stellte seine Gemeinde und deren Geschichte vor. Waldstetten zeichnet sich durch eine gute Infrastruktur und ein reges Vereinsleben aus. Auch das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger hob Michael Rembold lobend hervor. Anschließend ging Verbandsgeschäftsführer Bürgermeister i.r. Harald Gentsch auf die vielfältigen Aktivitäten des Berufsverbandes ein. Unter anderem berichtete er über die Dienstrechtsreform, die im nächsten Jahr in Kraft treten soll. Im Rahmen seiner Arbeit konnte der Verband der Verwaltungsbeamten hier noch einige Korrekturen anbringen. Erfreulich ist die Entwicklung im Ausbildungsbereich. Die ersten Absolventen des Bachelor Studiengangs werden die Hochschulen in Kehl und Ludwigsburg verlassen. 34 Eine starke Interessenvertretung ist aber nach wie vor wichtig, da im Beamtenbereich weiter die Gefahr von Einsparungen besteht. Außerdem ist es wichtig, eine positive Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Nachdem wichtigen und interessanten Vortrag konnten wieder zahlreiche Mitglieder für langjährige Mitgliedschaft geehrt werden. Im Einzelnen waren dies: Bürgermeister Wolfgang Hofer, Michael Pahlke, Elisabeth Wagner und Karl Wingert für 25-jährige Mitgliedschaft. Hanna Henkel wurde für 40-jährige Mitgliedschaft geehrt. Bereits 50 Jahre Mitglied im Verband sind: Adolf Michael Grimm, Emil Herkommer, Lothar Köhler und Dieter Sorg. Kreisvorsitzender Walter Weber und Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch dankten für diese langjährige Treue zum Verband der Verwaltungsbeamten. Ebenfalls bedankte sich Walter Weber bei Lars Freytag, der jedes Jahr den Verband der Verwaltungsbeamten bei den Studienanfängern vorstellt. Walter Weber Amtseinsetzung von Bürgermeister Jochen König Unmittelbar nach der Kreisversammlung in Waldstetten eilten der Kreisvorsitzende Bürgermeister Walter Weber und Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch nach Eschach, ebenfalls im Ostalbkreis, allerdings an der Kreisgrenze zu Schwäbisch Hall gelegen, während Waldstetten an der Kreisgrenze zu Göppingen liegt. In Eschach wurde unser Verbands- und Vorstandsmitglied, Kollege Jochen König, von Landrat und Verbandsmitglied Klaus Pavel in sein neues Amt als Bürgermeister eingeführt. Nachstehend veröffentlichen wir die Glückwünsche unseres Verbandes. "Viele unserer Mitglieder sind oder werden Bürgermeister. Wenn allerdings ein Vorstandsmitglied von uns zum Bürgermeister gewählt wird, dann gehört es sich schon, dass der Verband der Verwaltungsbeamten in Baden-Württemberg ein Grußwort spricht, vor allen Dingen, wenn auch Landrat Klaus Pavel bei uns Mitglied ist. Ich bin Harald Gentsch und war früher Bürgermeister, ebenfalls im Ostalbkreis, und zwar in der Stadt Oberkochen, dort, wo Ihr Bürgermeister bei der Fa. Carl Zeiss einst seine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert hat. So schließt sich doch immer wieder der Kreis. Nun bin ich Geschäftsführer unseres Verbandes und Herr Bürgermeister Jochen König ist seit seiner Studienzeit an der Hochschule Ludwigsburg eines unserer Vorstandmitglieder. Dort habe ich ihn auch als engagierten und besonnenen Kollegen kennen gelernt, der mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg hält und dennoch stets die Form wahrt. Er ist mit seinem Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung zu ei-

35 nem sogenannten Generalisten in der Verwaltung ausgebildet worden. Eine Ausbildung, um die uns in ganz Deutschland alle beneiden. Ich bin überzeugt, dass er ein hervorragender Bürgermeister Ihrer schönen Gemeinde wird, und ich beglückwünsche ihn, aber auch Sie als Bürgerinnen und Bürger von Eschach zu dieser Wahl. Ich wünsche im Namen von über Mitgliedern des Verbandes der Verwaltungsbeamten in Baden-Württemberg Herrn Bürgermeister Jochen König viel Erfolg, viel Freude und vor allen Dingen Zufriedenheit in diesem schönen Amt, das aber auch manche Herausforderungen an den Amtsinhaber stellt, und die Familie bleibt nicht ungeschoren. Sie wird oft genug den Ehemann und den Vater wegen dienstlicher Verpflichtungen vermissen. Auch hier gilt mein Wunsch, dass die Familie König in guter Harmonie und Liebe diese Aufgabe bewältigen wird. Alles Gute und Gottes Segen für die nächsten acht Jahre und darüber hinaus." Der Verband der Verwaltungsbeamten gratuliert: Von rechts: Landrat Klaus Pavel - selbst früher Studentenvertreter im Vorstand des VdV, Kreisvorsitzender Bürgermeister Walter Weber, Bürgermeister Jochen König, Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch Kreisverband Raststatt Vor der eigentlichen Kreisversammlung hatte der Kreisvorsitzende Uli Hertweck eine Besichtigung der Integrierten Leitstelle (ILS) Mittelbaden im Neubau des Landratsamtes in Rastatt organisiert, die zum in Betrieb genommen wurde. Bis dahin gab es im Landkreis Rastatt die Feuerwehrleitstelle Rastatt und die Rettungsleistelle des DRK, Kreisverbandes Bühl, in Bühl. Durch die Kooperation des Landkreises Rastatt und des DRK-Kreisverbandes Bühl wurde die ILS Mittelbaden in Betrieb genommen. Der Leiter der ILS, Mike Hauß, erläuterte den Mitgliedern die personelle Ausstattung, den Schicht- Von rechts: Kreisvorsitzender Uli Hertweck, Burkhard Jung (25 Jahre Mitglied), Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch betrieb, die EDV-Technik, die Disponentenplätze und die Einsatzzahlen. Vom 1. Januar bis zum 30. September 2010 wurden von den Mitarbeitern der ILS insgesamt folgende Einsätze disponiert: Feuerwehreinsätze Krankentransporte Notfallrettung Notarzteinsätze Nachdem Mike Hauß alle Fragen der Kollegen beantworten konnte, waren sich die Teilnehmer einig, dass die Besichtigung und die neue Technik der ILS ein gelungener Beitrag für die diesjährige Kreisversammlung war. Anschließend wurde im Landratsamt Rastatt die offizielle Kreisversammlung durchgeführt. Neben den zahlreich erschienenen Mitgliedern konnte der Kreisvorsitzende Uli Hertweck den Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch und Herrn Dieter Marschall als Vorstandsmitglied des Verbandes begrüßen. Herr Gentsch berichtete über die aktuelle Situation im verbandspolitischen Bereich, insbesondere natürlich über den Stand der Dienstrechtsreform, die kurz vor dem Abschluss stand und zum in Kraft treten soll. Insgesamt, so Herr Gentsch, kann man mit dem jetzt vorliegenden Ergebnis im Verhältnis zu den ursprünglichen Überlegungen des damaligen Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger einigermaßen zufrieden sein. Leider wurden nicht alle Vorstellungen des VdV umgesetzt, im Bereich der Mitbestimmungsrechte des LPVG muss man sogar Einschränkungen hinnehmen. Erfreulich ist die Entwicklung im Ausbildungsbereich an den Fachhochschulen in Ludwigsburg und Kehl. Der Bachelor-Studiengang läuft und die ersten Studenten werden bald die Fachhochschulen mit dem 35 neuen Abschluss verlassen. Nach langem Kampf des Verbandes konnte auch die Einführung eines berufsbegleiteten Masterstudienganges an den Hochschulen erreicht werden. Der erste Jahrgang hat im Herbst mit dem Studium begonnen. Alle angebotenen Plätze wurden angenommen - es waren sogar mehr Studienbewerber, sodass im Auswahlverfahren nur die Besten zum Zug gekommen sind. Nach der sehr umfangreichen Information zu den verbandspolitischen Themen fand im Anschluss die Ehrung langjähriger Mitglieder statt. Geehrt wurden für 25 Jahre Mitgliedschaft der Kollege Burkard Jung und für 40 Jahre Mitgliedschaft der Kollege Rüdiger Schmiedke, der leider nicht an der Kreisversammlung teilnehmen konnte. Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch dankte den Jubilaren und überreichte dem Kollegen Burkard Jung die Ehrenurkunde mit Ehrennadel des Verbandes und ein gutes Fläschchen Wein. Danach klang die diesjährige Kreisversammlung mit Gesprächen unter den Kollegen aus. Uli Hertweck Das Papier O je, o je, was wären wir, wo wären wir, ohne das so viel - vielgefragte Papier? Wohin wir die Gedanken, Augen lenken, das Papier, es ist nicht wegzudenken. Das Papier jeder Art, ist sehr begehrt, es wird äußerst geschätzt, sein Wert. Und manche, ja viele, die spekulieren, die, die lechzen nach Wertpapieren. Otto Raisch

36 Kreisverband Rems-Murr-Kreis Was steckt hinter dem netzwerkenden Dienstleister VDC, so hatten sich viele Mitglieder des Kreisverbandes der Verwaltungsbeamten gefragt und folgten der Einladung ihrer Vorsitzenden Maria-Luise Schäfer-Gruler nach Fellbach. Denn die Jahresversammlung fand in den Räumen der Firma VIR- TUAL DIMENSION CENTER statt. Der Kaufmännische Geschäftsführer und Wirtschaftsförderer der Stadt Fellbach, Jens Mohrmann, erläuterte Sinn und Zweck der Firma. Im Jahre 2000 wollte der neue dynamische Fellbacher Schultes im Bereich der Wirtschaftsförderung einiges bewegen. Mohrmann, er hatte 2001 seine Staatsprüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst abgelegt, berichtete, dass aus dem kritischen Beginn ein erfolgreiches - von allen Gemeinderats-Fraktionen - anerkanntes Projekt mit Verbindung zur Kommunalen Verwaltung wurde. So wurde aus dem "Ein-Mann"-Betrieb bei der Gründung im Jahre 2002 zwischenzeitlich ein Informationsdienstleister mit acht Mitarbeitern sowie 70 Mitgliedern und Partnern. VDC ist eines von 14 Kompetenz-Zentren der Region Stuttgart. Kommunen greifen u.a. bei der Stadtplanung auf die technischen Kommunikationsmöglichkeiten wie Visualisierung zurück. Das Dienstleistungsangebot reicht von der Sammlung und Aufbereitung über Projektvermittlung und Projektentwicklung bis zu Marketing und Veranstaltungen. Auch die Unterstützung bei der Fachkräfterekrutierung sowie Ausund Weiterbildung gehören dazu. Eine der Aufgaben, so Mohrmann, sieht das Center darin, EU-Mittel wieder in den Kreis zurückzuholen. Die Bündelung von Wissen und Kompetenz im Methodologie- und Techno- logiebereich hat sich der wirtschaftlich organisierte Verein zum Ziel gesetzt. Die erfolgreiche Arbeit des VDC, so Mohrmann, wurde auch bereits durch zahlreiche Auszeichnungen des Bundes und des Landes anerkannt. Dr. Christoph Runde, der Technische Geschäftsführer, zeigte den interessierten Besuchern die vielseitigen Möglichkeiten der simulierten Darstellung durch virtuelle Bilder und " 3-D " auf. Eindrucksvoll wurden beispielsweise die "neue Mitte" von Göppingen, Präsentationen von Anlagenbau, Geräten und Automobilen vorgeführt. Die spannenden Techniken faszinierten die jungen und älteren Verwaltungsbeamten. In der anschließenden Kreisversammlung der Verwaltungsbeamten des Rems-Murr- Kreises dankte Maria-Luise Schäfer-Gruler, Kaisersbach, den Mitarbeitern von VDC für ihre Gastfreundschaft und den informativen Einblick in das Unternehmen. In ihrem Rechenschaftsbericht erläuterte sie, dass dem Verband der Verwaltungsbeamten ca Mitglieder angehören, davon aus dem Kreisverband Rems-Murr knapp 340 Mitglieder. Die Anwesenden gedachten der 2009 und 2010 verstorbenen Mitglieder (Gotthold Schwarz, Hermann Weidner, Wolfgang Schmidt, Adolf Heinrich und Günther Tigges). Maria-Luise Schäfer-Gruler gab bekannt, dass sie Weinstadt verlasse und am 2. November als Amtsleiterin Kultur und Sport in Eislingen an der Fils ein neues Aufgabengebiet antrete. Sie begrüßte Ltd. Regierungsdirektor Hans Reibold (Tübingen) als Vorsitzenden des Verbands der Verwaltungsbeamten in Baden-Württemberg. Als weiteres Vorstandsmitglied und als Stellvertreter Von links nach rechts: Heinz Baumann, Volker Trub, Gerhard Winter, stv. Verbandsvorsitzender Jochen Müller, Hans-Peter Müller, Verbandsvorsitzender Hans Reibold, Werner Layher, Kreisvorsitzende Maria-Luise Schäfer-Gruler, Dieter Zahn und Gerhard Kaupp 36 hieß sie Bürgermeister Jochen Müller aus Korb willkommen. Hans Reibold erklärte in seiner Ansprache, dass er außerdem Sprecher der Beamtengruppe und stellvertretender Hauptpersonalratsvorsitzender (HPR) beim Innenministerium sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte sei. Er betonte, der Verband habe an allen Fronten für die Interessen der Beamten gekämpft. Reibold ging auf aktuelle Themen ein und wies in seinem Rückblick u.a. auf die Bestandsgarantie für die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl und Ludwigsburg hin. Im Rahmen der Laufbahnreform sei die Umstellung auf "Bachelor" zwischenzeitlich erfolgt. Gegen viele Widerstände konnten vor kurzem auch die ersten Masterstudiengänge beginnen. Bezüglich der Dienstrechtsreform habe der Verband verschiedene Gespräche mit den Ministerien geführt und sich für Nachbesserungen eingesetzt. In diesem Zusammenhang betonte Reibold, dass u.a. die Turbolösung verhindert werden konnte (Baden-Württemberg hatte geplant, das Pensionseintrittsalter 67 vorzuziehen und schneller umzusetzen). Auch die Änderung der Besoldungstabellen zulasten der langjährigen Mitarbeiter (Erhöhung der Eingangsgehälter durch Kürzungen für die mittleren Altersgruppen) konnte abgewendet werden. Zumal die Beamten in den letzten Jahren schon wiederholte Null-Runden und andere finanzielle Einbußen (u.a. Streichung Urlaubsgeld, Einführung 41-Std./Woche ohne geldlichen Ausgleich, Kürzung des Weihnachtsgeldes) hinnehmen mussten. Reibold sprach u.a. auch die Schwierigkeiten der Nachwuchsgewinnung (schlechte Bezahlung vor allem im EDV-Bereich gegenüber der freien Wirtschaft) im öffentlichen Dienst an. Hierbei setzte sich der Verband dafür ein, dass der Unterhaltszuschuss während der Ausbildung weiter gewährt wird. Die Ausbildung im öffentlichen Dienst ist gut, so Reibold, und hat Praxisbezug. Positiv vermerkte er die Möglichkeit der unterhälftigen Teilzeit und Mitnahme von Versorgungsansprüchen beim Wechsel in die freie Wirtschaft. Benachteiligung der Beamten in Baden-Württemberg? Bei der anschließenden Diskussion wurden u.a. die in den Medien veröffentlichten neuen Sparvorschläge zulasten der Mitarbeiter im öffentl. Dienst und der Pensionäre angesprochen. Problematisiert wurde zudem, warum im "Kinderland Baden-Württemberg" die Beschränkung der Versorgung für hinterbliebene Kinder von Beamten bei der Dienstrechtsreform auf 25 Jahre erfolgte. Im Rentenrecht und auch bei den Bundesbeamten wird unter bestimmten Voraussetzungen den in Ausbildung stehenden oder studierenden Kindern Waisenrentebis zum 27. Lebensjahr gewährt. Ehrungen Die Kreisvorsitzende Maria-Luise Schäfer- Gruler nahm zusammen mit Hans Reibold die Ehrungen vor.

37 Urkunde und Ehrennadel sowie ein Wein- Präsent erhielten bzw. erhalten nachgereicht: 75 Jahre gehört Kreis-Oberverwaltungsrat a.d. Friedrich Layher dem Verband an. Für 60 Jahre Treue zum Verband wurden Stadt-Oberwaltungsrat a.d. Gerhard Kaupp, Oppenweilerund BM a.d. Erich Hinderer, Winterbach, geehrt. 50 Jahre: Gerhard Winter, Backnang; Volker Trub, Schorndorf; Helmut Rau, Murrhardt; Hans-Peter Müller, Schwaikheim; Werner Layher, Kirchberg; Bernt Kuhnigk, Kreisverband Rottweil Die Teilnehmer der Kreisversammlung: Im Vordergrund links Kreisvorsitzender Hans-Peter Grimm und das Vorstandsmitglied der Stiftung St. Franziskus, Hubert Bernhard, Zweiter von rechts oben der frühere Kreisvorsitzende Gustav Kammerer (Foto Harald Gentsch) Der Kreisverband Rottweil war bei seiner zweiten Versammlung in diesem Jahr Gast der Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn in Schramberg-Heiligenbronn, bei der Kreisvorsitzender Hans-Peter Grimm neben rund 30 Kolleginnen und Kollegen, darunter 2 neuen Mitgliedern, auch den Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch begrüßen konnte. Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn In einer eindrucksvollen Führung stellte Vorstandsmitglied Hubert Bernhard die Gebäude und die Aufgaben der Stiftung vor. Den Anwesenden wurde vermittelt, dass der karitative Gedanke der Stiftung bis ins 19. Jahrhundert zurückgehe habe Vikar David Fuchs das Kloster Heiligenbronn als "Rettungsanstalt" für verwaiste und sinnesbehinderte Kinder gegründet. Die im März 1991 auf Betreiben des damaligen Bischofs der Diözese Rottenburg-Stuttgart und späteren Kurienkardinals Walter Kasper sowie auf Wunsch der Franziskanerinnen des Klosters ins Leben gerufene Stiftung führe diese Aufgaben fort. Ausschlaggebend dafür wären die Zukunftssicherung der vorhandenen Einrichtungen und die Schaffung eines kompetenten regionalen Trägers gewesen. Die Stiftung sei heute an 13 Standorten im südli- Welzheim; BM i.r. Harald Gentsch, Murrhardt; Lothar Beck, Fellbach; Heinz Baumm, Weinstadt Zum 40-jährigen Jubiläum: Helga Richter, Murrhardt; Günther Münzing, Weinstadt; Heinz Schramm, Auenwald; Walter Sixt, Schwaikheim Zum 25-jährigen Jubiläum: Eva Baumstark, Schorndorf; Christine Diesch, Winnenden; Rowitha Ratgeb, Waiblingen; Bürgermeister Dieter Zahn, Sulzbach Text: Helga Übelmesser-Larsen chen Baden-Württemberg vertreten; sie betreue und begleite ambulant oder stationär rund Menschen. Sie beschäftigt ca Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine Vielzahl ehrenamtlicher Helfer. Allein in ihren Einrichtungen in Heiligenbronn würden rund 500 sinnes- und mehrfachbehinderte Menschen betreut und gefördert. St. Franziskus Heiligenbronn sei mit ca. 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber der Stadt Schramberg. Hubert Bernhard legte den staunenden Kolleginnen und Kollegen überzeugend dar, wie sich die Stiftung vor dem Hintergrund ihres christlichen Menschenbildes besonders auf Menschen in schwierigen Lebenssituationen einlasse und ihnen in ihren Einrichtungen qualifizierte Hilfe anbiete. Zu diesem Personenkreis würden neben behinderten und alten Menschen auch Kinder und Jugendliche gehören. Ihnen solle mit verlässlichen Angeboten und Hilfestellungen ermöglicht werden, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Die Teilnehmer erfuhren schließlich, wie Menschen in den Einrichtungen ungeachtet ihrer Behinderungen lernen, ihre Fähigkeiten zu entfalten und selbstbestimmt als Teil der Gesellschaft leben können. 37 Der Besuch der Wallfahrtskirche St. Gallus und der Gnadenkapelle - die Wallfahrt nach Heiligenbronn reicht ins 14. Jahrhundert zurück - bildete den Abschluss der äußerst interessanten Exkursion. Bernhard stellte schließlich auch die von der Stiftung betriebene Landwirtschaft und Bäckerei vor, die Einkaufsmöglichkeiten für die Bevölkerung in der Umgebung biete. Danach konnten sich die Teilnehmer von der hohen Qualität der angebotenen Erzeugnisse bei einem Vesper selbst überzeugen. Kreisversammlung In der folgenden Mitgliederversammlung berichtete Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch in gewohnt informativen, aber auch unterhaltenden Ausführungen über die aktuelle berufspolitische Situation. Er ließ die vergangenen Gehaltserhöhungen, die in wirtschaftlicher schwieriger Zeit durchgesetzt werden konnten und von denen auch die Ruhestandsbeamten 1:1 profitiert haben, Revue passieren. Dabei wollte er die Bedenken des Kreisvorsitzenden Hans-Peter Grimm, der Rückzieher des früheren Ministerpräsidenten Oettinger bei der vorzeitigen Anhebung der Pensionsgrenze könne angesichts den neuerdings von der Regierung geforderten Einsparungen bei den Personalkosten nicht als dauerhafter Erfolg verbucht werden, nicht teilen. Gentsch gab sich vielmehr vorsichtig in der Hoffnung optimistisch, dass die Landesregierung angesichts der Spannungen in der Bildungs- und Atompolitk sowie bei Stuttgart 21 nicht auch noch die Beamten gegen sich aufbringen werde. Dennoch würden die kommenden Tarifverhandlungen aufregend und spannend werden. Einen breiten Raum des Berichts von Harald Gentsch nahm der Stand der Dienstrechtsreform ein. Die Reform enthalte zahlreiche positiv zu bewertende Elemente. Der Einsatz des Verbands zur Mitgestaltung des Dienstrechts habe sich gelohnt, wenngleich nicht alle Vorstellungen durchgesetzt werden konnten. Wesentliche Punkte der Dienstrechtsreform seien besonders die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wie im Rentenbereich auf 67, die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung der Arbeitszeit bis 68, die Mitnahme von Versorgungsanwartschaften beim Wechsel in die freie Wirtschaft, aber auch die unterhälftige Arbeitszeit, welche der Vereinbarung von Beruf und Familie diene. Positiv sei auch, dass es keine Ballungsraumzulage und keine Umverteilung der Gehaltsbezüge von alt auf jung gebe. Abschließend erwähnte der Verbandsgeschäftsführer den erfolgreichen Start des neuen Masterstudiengangs an den Hochschulen in Ludwigsburg und Kehl. Er richte sich vor allem an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der öffentlichen Verwaltung, die eine Führungsposition anstreben würden. Mit diesem Studiengang, der auf den Bachelorstudiengang aufsetze, werde ein wichtiges Anliegen der Verbandsarbeit realisiert. Die Ausführungen des Geschäftsführers wurden mit großer Zustimmung und lebhaftem Beifall aufgenommen. Hans-Peter Grimm

38 Kreisverband Schwäbisch Hall Wie stark die Treue und Verbundenheit der Mitglieder im Kreisverband seit Jahren ist, war bei den letzten Kreisversammlungen im Landkreis Schwäbisch Hall in Crailsheim und Untermünkheim-Enslingen wieder deutlich zu spüren. Der Kreisvorsitzende Christoph Maschke freute sich, dass insgesamt 28 Mitglieder für 25, 40, 50 und 60 Jahre Mitgliedschaft geehrt werden konnten und dankte den Jubilaren für ihr Engagement und ihre Treue durch ihre Mitgliedschaft in unserem Berufsverband. Eine starke qualitative und quantitative Mitgliedschaft sei Bedingung, um die Interessen des Beamtentums auf Landes- und Bundesebene durchsetzen zu können. Seit Jahren hinke die Besoldung den tariflichen Abschlüssen hinterher. Deshalb wünschte er sich, dass bei einer anziehenden Konjunktur auch die Besoldung der Beamten nicht zu kurz komme. Die unmittelbar bevorstehende Dienstrechstreform sei wichtig, um den Berufsstand und die Handlungsfähigkeit unseres Staates weiter zu gewährleisten, denn man könne nicht verlangen, dass sich einerseits der Staatsdiener bei zurückgehenden Steuereinnahmen mit einer eingefrorenen Besoldung solidarisch erkläre, aber bei einer anziehenden Konjunktur leer ausgehe. Der Verbandsvorsitzende Hans Reibold und der Geschäftsführer Harald Gentsch berichteten jeweils aus der Verbandsarbeit und führten zu den aktuellen Themen- und Fragestellungen aus. Zentraler Punkt waren die Ehrungen. Für 25 Jahre Mitgliedschaft wurden Thomas Boger, Reinhard Häberlein, Jürgen König, Horst Bräuner, Stefan Franz und Fritz Walch geehrt. Bereits 40 Jahre sind Ursula Friederich, Fritz Walther, Ulrich Bartenbach, Willi Karle, Manfred Setzer, Jutta Specht und Rudolf Hornung dem Verein treu geblieben. Das 50-jährige Jubiläum konnten Hartmut Winter, Dieter Häussler, Hermann Frank, Helmuth Heinzel und Siegfried Retter begehen. Für 60 Jahre Mitgliedschaft wurden Kuno Haberkern, Helmut Hermann, Paul Rauscher, Erich Schoch, Erich Specht, Ernst Weidner, Ernst Ziegler, Helmut Zundel, Helmut Maas und Helmut Krauss geehrt. Neben Urkunde und der Anstecknadel des Verbandes konnten die anwesenden Geehrten noch eine Flasche Wein in Empfang nehmen. Den nicht anwesenden Mitgliedern wurden Urkunde und Anstecknadel auf dem Postweg zugesandt. Im Anschluss klangen die Kreisversammlungen in gemütlicher Runde bei angeregten Gesprächen aus. Christoph Maschke Die Kreisversammlung in Crailsheim 2009 Die Kreisversammlung in Untermünkheim 2010 Kreisverband Sigmaringen Von einer erfolgreichen Verbandsarbeit konnte der Landesgeschäftsführer des Verbands der Verwaltungsbeamten, Harald Gensch, bei der diesjährigen Mitgliederversammlung des Kreisverbands Sigmaringen berichten. Zuvor hatten die Mitglieder die beeindruckenden Angebote des Mariaberger Zentrums für soziale Dienste besichtigt. Seit dem Jahr 1220 prägten Dominikanerinnen und Benediktinerinnen das Bild des heutigen Gammertinger Stadtteils. Und obwohl das Kloster 1802 von Württemberg besetzt und säkularisiert wurde, dominieren die stattlichen Klostergebäude auch heute noch das Ortsbild. Diese wurden in den letzten Jahrzehnten ergänzt durch zahlreiche Neubauten, welche die Entwicklung von der 1847 gegründeten Heil- und Pflegeanstalt hin zu einem überregionalen Zentrum für ambulante, teilstationäre und stationäre Dienstleistungen in der Jugend- und Behindertenhilfe möglich machten. Die 1686 fertig gestellte Klosterkirche steht dabei im Zentrum der Anlage. Nachdem am Gebäude nur sehr wenig verändert wurde, beeindruckt das Gotteshaus mit seiner für eine nunmehr evangelische Kirche äußerst opulenten Ausstattung. Gar auf eine 50-jährige Mitgliedschaft kann der langjährige Kämmerer der Gemeinde Sigmaringendorf, Karl Bregenzer (2. v.l.) zurückblicken. Harald Gentsch, Prof. Rudolf Forcher und Christoph Schulz gratulierten dem Jubilar zu diesem bemerkenswerten Jubiläum. 38

39 Von Vorstandsmitglied Rüdiger Böhm erfuhren die Besucher auch, dass man ein Frauenkloster am Chorgestühl auf der sogenannten Nonnenempore erkennen kann, während bei Männerklostern das Gestühl im Chorraum auf der Kirchenebene vorgesehen ist. Auch die zahlreichen Skulpturen im Kirchenraum, die teilweise aus dem 17. Jahrhundert stammen, beeindrucken durch ihre gelungene Gestaltung. Rüdiger Böhm erläuterte auch eingehend die Rolle, welche die Einrichtung in der NS-Zeit gespielt hatte: 61 Behinderte wurden in dieser Zeit nach Grafeneck deportiert und dort ermordet. Allerdings hätten es leicht mehr sein können, wenn der damalige Leiter der Einrichtung nicht nachweislich erfolgreich versucht hätte, seine Patienten in Produktionsprozesse einzubinden und somit unentbehrlich zu machen. Nach dem Krieg war ein rasantes Wachstum zu verzeichnen: Ab 1966 firmierte die Einrichtung als "Mariaberger Heime e.v.", recht früh wurde die Bedeutung der Kinder- und Jugendpsychiatrie erkannt und mit der Gründung von dezentralen, wohnortnahen Angeboten legte Mariaberg bereits in den 70er Jahren den Grundstein für die heute zum fachlichen Standard zählenden Konzepte zur Dezentralisierung, Regionalisierung und Differenzierung der Wohn- und Lebensformen für Menschen mit Behinderung. Im Zuge der Verwaltungsreform 2004 ging die Zuständigkeit im Tätigkeitsbereich auf den Landkreis über. Seither wurde das Konzept der Dezentralisierung konsequent weiterverfolgt, aktuell laufen Neubauarbeiten in Gammertingen und Sigmaringen, das Erfolgsmodell Mariaberg soll auf diesem Weg weitergeführt werden. Der Ostracher Bürgermeister Christoph Schulz bedankte sich als Kreisvorsitzender des Verbands bei Rüdiger Böhm für die eindrucksvolle Führung und die gewährte Gastfreundschaft. Im Anschluss eröffnete Schulz die Mitgliederversammlung, zu der er neben dem Landesgeschäftsführer des Verbands der Verwaltungsbeamten, Harald Gentsch auch den Bezirksvorsitzenden Prof. Rudolf Forcher aus Bad Waldsee und den langjährigen Kreisvorsitzenden Reinhold Kranz begrüßen konnte. Mit 101 Mitgliedern konnte der Mitgliederstand stabil gehalten werden, das Durchschnittsalter liegt dabei sogar etwas unter dem Landesdurchschnitt. Dennoch möchte Schulz, unterstützt durch seine vier Stellvertreter Alexandra Hepp (Gammertingen), Barbara Kaiser (Bad Saulgau), Hans-Peter Oswald (Stetten a.k.m.) und Reinhold Teufel (Inneringen), die Nachwuchsarbeit intensivieren. Insbesondere die Absolventen der Hochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl und Ludwigsburg sollen für die berufsständische Vertretung gewonnen werden. Für das kommende Jahr ist eine Besichtigungsfahrt ins Staatsministerium nach Stuttgart geplant, um das "Zentrum der Macht" im Ländle näher kennenzulernen. Der Gammertinger Bürgermeister Holger Jerg verwies in seinem kurzen Grußwort auf die große Bedeutung funktionierender Verwaltungsstrukturen auf allen Ebenen. Die Kommunen seien hier durch zahlreiche interkommunale Kooperationen Vorreiter, möglich werde dies aber vor allem durch leistungsfähige und hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rathäusern und Landratsämtern. Er ermunterte den Verband, sich auch weiterhin für die Belange der Verwaltungsbeamten einzusetzen. Harald Gentsch, Landesgeschäftsführer des Verbands, konnte in seiner berufspolitischen Rundschau von mehreren Erfolgen des Verbands berichten. So konnte eine Flexibilisierung im Teilzeitbereich erreicht werden, welche es insbesondere Frauen nach dem Erziehungsurlaub ermöglicht, auch mit weniger als 50% ihre Berufstätigkeit wieder aufzu- Kreisverband Stuttgart Sonderführung Württembergische Landesbibliothek: Historische Kostbarkeiten, Alte Drucke, Inkunabeln am Freitag, 10. Dezember 2010, Uhr, Konrad-Adenauer-Str. 8; Treffpunkt: Garderobe Kreisverband Tuttlingen 39 Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserer Dezember-Veranstaltung stimmen wir Sie auch auf die Vorweihnachtszeit ein. Haben wir doch die Gelegenheit,im Rahmen einer Sonderführung auch historische und ausgesprochen kostbare Bibeln aus der bekannten Bibelsammlung zu besichtigen. Wir werden Alte Drucke, Inkunabeln (von der Gutenbergbibel 1454 bis 1500), Bibeln, Handschriften und Musiknoten besichtigen können. Bibliophile und Bibliothekare kennen zwei große Zeitgrenzen: Das Jahr 1500 markiert das Ende der Erstdrucke, der sog. Inkunabeln. Das Jahr 1800 gilt, zumindest in der Württembergischen Landesbibliothek, als Grenze für das "Alte Buch". Darüber hinaus gibt es aber nach 1800 auch Wertvolles und Schützenswertes: beispielsweise noch handkolorierte Pflanzenbücher oder mo- Das Bahnbetriebswerk der Hohenzollerischen Landesbahn in Immendingen bildete die beeindruckende Kulisse für die diesjährige Kreisversammlung. Im Betriebswerk werden u.a. die Züge für den Ringzug der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg mit seinen jährlich über 3 Millionen Fahrgästen gewartet und instand gesetzt. "Pünktlichkeit, Nähe zu den Menschen, Sicherheit und Sauberkeit" sind die zentralen Ziele von Betriebsleiter Christian Brinkmann und seinen 8 Mitarbeitern. Brinkmann erläuterte nicht nur den Arbeitsplatz eines Zugführers, sondern gab auch einen Einblick in die komplexe Technik der insgesamt 24 Züge. Auf Grund des großen Erfolges des Ringzugs ist konkret angedacht, neue Zugmaschinen und Wagen zu beschaffen. Bei der anschließenden Versammlung mitnehmen. Bisher war dies aufgrund des starren Beamtenrechts nicht möglich. Auch die nunmehr gegebene Möglichkeit, erworbene Pensionsansprüche bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft mitzunehmen, ist auf die Arbeit des Verbands zurückzuführen. Letztlich kann auch die Verbesserung der Durchlässigkeit der einzelnen Laufbahnen insbesondere bei den Landesbediensteten als Erfolg gewertet werden. Steigende Mitgliederzahlen auf Landesebene sind letztlich auch Lohn und Bestätigung für die nicht immer laute, aber sehr erfolgreiche Arbeit des Verbands. Zum Abschlusskonnten noch einige langjährige Mitglieder geehrt werden. Seit 25 Jahren sind Dietmar Maier aus Hettingen und Andrea Rothmund aus Herdwangen-Schönach treue Mitglieder des Verbands. Reinhold Teufel derne Buchkunst mit Originalgraphiken, handwerklich und künstlerisch gestaltete Einbände oder Erstausgaben der Romantik u. v. a. m. Herr Dr. Eberhard Zwink, Leiter der Abt. "Historische Sammlungen", wird uns diesen spannenden Nachmittag gestalten. Im Anschluss an die Besichtigung können wir den kollegialen Ausklang auf dem Weihnachtsmarkt gestalten (auf eigene Kosten). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Ihre Anmeldung senden Sie bitte an den Kreisvorsitzenden Markus Flandi (Markus.Flandi@web.de, Telefon ). Die Anreise ist problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestelle Charlottenplatz möglich. Markus Flandi, Michaela Specht, Peter Launer ten in der Wartungshalle zwischen zwei Zügen, konnte Kreisvorsitzender Bürgermeister Jörg Kaltenbach den Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch, Ehrenmitglied und Landrat a. D. Hans Volle sowie 36 Kolleginnen und Kollegen begrüßen. In seiner Ansprache wurde die Aufbruchstimmung innerhalb des Verbandes auf Landesebene deutlich. Nach einer mehrjährigen Durststrecke und einigen Nullrunden in den vergangen Jahren wurden im Gleichklang mit den Beschäftigten die Besoldung angepasst. Erfreulich, so Kaltenbach, ist auch die klare Handschrift des Verbandes bei der Ausgestaltung der Dienstrechtsreform sowie das eindeutige Bekenntnis zur internen Ausbildung, sprich zum Erhalt der Fachhochschulen in Kehl und Ludwigsburg. Einen besonderen Dank sprach Kaltenbach seinem Stell-

40 ten es mindestens 50 % sein. Ein besonderes Augenmerk lege der Verband auf alle Fragen der Ausbildung. So war der Verband nicht nur maßgeblich beim Aufbau der Bachelorstudiengänge beteiligt, sondern auch an der Einführung eines berufsbegleitenden Masterstudiengangs mit jeweils 25 Studenten in Kehl und Ludwigsburg. Die verdienten Mitglieder Roland Ströbele, Günter Nitschmann und Otto Ziegler (2. und 3. v.l. sowie 2.v.r.) mit Geschäftsführer Harald Gentsch (ganz links), Ehrenmitglied Hans Volle (3. v.r.) und Kreisvorsitzendem Jörg Kaltenbach (ganz rechts). vertreter Klaus Storz aus. Dieser hatte die Führung im Bahnbetriebswerk ermöglicht. Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch ging auf die starke Stellung des Verbandes bei den Verhandlungen über die Ausgestaltung der Dienstrechtsreform ein. "Der Verband wird politisch wahrgenommen und findet bei der Landesregierung Gehör". Dies zeige sich nicht zuletzt an der Gleichstellung Gleich drei ganz besondere Ehrungen für 50-jährige Mitgliedschaft durfte Harald Gentsch vornehmen. Unter großem Beifall der Kolleginnen und Kollegen wurden Bürgermeister Roland Ströbele, Bürgermeister a.d. Otto Ziegler und Stadtoberamtsrat Günter Nitschmann ausgezeichnet. Roland Ströbele ist seit mittlerweile 30 Jahren ehrenamtlicher Bürgermeister in Bärenthal. 16 Jahre lang war er Bürgermeister in Fridingen und von 1984 bis 1996 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg. Otto Ziegler ist ebenfalls ein lang gedienter Bürgermeister. 36 Jahre lang stand er der Gemeinde Wurmlingen vor. Günter Nitschmann darf auf eine 32-jährige Tätigkeit als Stadtbaumeister in Trossingen zurückblicken. Bei den turnusgemäß anstehenden Wahlen wurden Jörg Kaltenbach als Kreisvorsitzender und Klaus Storz als Stellvertreter für die kommenden vier Jahre wiedergewählt. In geselliger Runde bei einem gemeinsamen Vesper klang der Abend aus. Jörg Kaltenbach Kreisverband Zollernalbkreis Zur jährlichen Versammlung hatte Kreisvorsitzender Bürgermeister a.d. Siegfried Ginter, Geislingen, in den Sitzungssaal des Landratsamts Zollernalbkreis in Balingen geladen. Erfreulicherweise waren zahlreiche Mitglieder der Einladung gefolgt, die Ginter herzlich begrüßte und gleichzeitig von einigen Kollegen Grüße entbot, die sich entschuldigt hatten. Als ersten Referenten des Tages begrüßte der Vorsitzende sodann Herrn Winfried Keller von der WGV-Versicherung, der sich auf Anfrage bereit erklärt hatte, über den richtigen Versicherungsschutz zu informieren. Nach einigen Details über die WGV als Versicherer und deren positive Entwicklung in den vergangenen Jahren gab der Prokurist ausführliche Informationen zu privaten Versicherungszweigen wie Auto-, Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall-, Rechtsschutz- und Lebensversicherung und wies die interessierte Zuhörerschaft auch auf den attraktiven Mehrvertragsbonus seines Unternehmens hin. Im Anschluss stand der WGV- Verantwortliche für den kommunalen Außendienst noch für Fragen als kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung, wovon die Versammlung regen Gebrauch machte. Danach hieß Kreisvorsitzender Ginter den Geschäftsführer des Verbandes, Herrn Harald Gentsch aus Stuttgart willkommen, den der Beamten bei der Einführung der Pension mit 67 gegenüber den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Als großen Erfolg bezeichnete Gentsch auch die Einführung der so genannten unterhälftigen Teilzeit. Um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können, kann in Zukunft nach der Elternzeit auch eine 30- oder 40-prozentige Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden. Bisher musser zur berufs-und verbandspolitischen Rundschau in die Kreisversammlung eingeladen hatte. Gentsch bedankte sich bereits vorab für diese Gelegenheit und begann mit einem Rückblick über die letzte Gehaltsrunde, die durchaus positiv gelaufen sei. Besonders erfreut zeigte er sich darüber, dass die Abschlüsse für aktive Beamte und Pensionäre in gleicher Höhe erfolgt seien. Trotzdem sei der öffentliche Dienst im Vergleich zur Wirtschaft für Abiturienten nach wie vor nicht attraktiv genug, so Gentsch. Zur Dienstrechtsreform führte der Verbandsgeschäftsführer aus, dass diese im Zuge der Förderalismusreform schrittweise komme. So sei z.b. die Angleichung des Pensionsalters Von rechts: Kreisvorsitzender Siegfried Ginter, Manfred Heinzler (25 Jahre Mitglied), Otto Wannenmacher (40 Jahre Mitglied), Jürgen Luppold (25 Jahre), Susanne Kawetzki (25 Jahre), Landrat Günther-Martin Pauli MdL, Verbandsgeschäftsführer Harald Gentsch 40

41 an die Rente mit 67 Jahren zu erwarten. Als positiven Punkt nannte Gentsch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zumal ein künftiger Wiedereinstieg nach der Erziehungspause ggf. in Teilzeit und mit verschiedener Prozentbeschäftigung möglich sei. Des Weiteren werde angestrebt, ein Gesundheitsmanagement aufzubauen, um die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auch auf diesem Gebiet zu fördern. Ein weiterer Erfolg sei die Abschaffung des einfachen Dienstes, der nicht mehr vertretbar sei. Als negative Punkte zählte der Geschäftsführer u.a. die Verschlechterung des Vertretungsrechts bei der Mitbestimmung sowie die geplante Rückforderung von Anwärterbezügen auf, falls diese nicht in den öffentlichen Dienst übernommen würden. Ebenso bleibe die Stellenobergrenzenverordnung ein Dauerthema, wobei Gentsch beispielhaft die Einstellungsgruppierung A9 statt A10 für den gehobenen Dienst nannte. Der Verbandsgeschäftsführer informierte, dass die Master-Studiengänge nun erstmals begonnen hätten. Es bleibe abzuwarten, ob diese berufsbegleitend auch so hochqualifiziert seien wie das frühere Studium, ein Vorteil sei aber die Vergleichbarkeit nach Abschluss mit anderen Branchen. Die Versammlung nutzte die Gelegenheit zum Gedankenaustausch mit dem Geschäftsführer und so schloss sich eine rege Diskussion über die angesprochenen Punkte an. Kreisvorsitzender Siegfried Ginter bedankte sich bei Herrn Gentsch für dessen ausführliche Informationen. In seinen Dank schloss er die Arbeit der Geschäftsstelle mit ein, wobei er auf die Erfolge verwies, die ohne diese für die Mitglieder nicht möglich wären. Landrat Günther-Martin Pauli, MdL, ebenfalls Verbandsmitglied, sprach als Gastgeber ein Grußwort und wirkte im Anschluss gemeinsam mit dem Kreisvorsitzenden und dem Geschäftsführer bei den Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft mit. Diese erfolgten für 25 Jahre: Frau Elke Fritz, Frau Susanne Kawetzki, Herr Manfred Heinzler, Herr Jürgen Luppold und Herr Anton Schenk. Für 40 Jahre: Herr Rainer Dauner und Herr Günter Ziegler. Für 50-jährige Mitgliedschaft wurde Herr Otto Wannenmacher, Bürgermeister a.d. geehrt. Neben den entsprechenden Urkunden des Verbandes überreichte der Kreisvorsitzende noch ein Weinpräsent. Somit schloss Siegfried Ginter eine informative und harmonische Kreisversammlung, die selbstverständlich auch noch zum persönlichen Austausch, insbesondere zwischen Aktiven und Ruheständlern genutzt wurde. Hubert Gulde Personalia Alexander Baumann wird Oberbürgermeister von Ehingen Die Bürger/innen der Großen Kreisstadt Ehingen ( Einwohner), Alb-Donau- Kreis, haben unseren Kollegen Alexander Baumann zu ihrem neuen Oberbürgermeister gewählt. Herr Baumann hat nach dem Abitur am Wieland-Gymnasium in Biberach die Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst absolviert. Dem praktischen Teil bei der Gemeinde Schemmerhofen und beim Landratsamt Biberach folgte das Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg mit dem Abschluss als Diplomverwaltungswirt (FH) im Jahr Danach war er 8 Jahre bei der Gemeinde Burgrieden und beim Abwasserverband Rottal tätig. Im Jahr 1995 wählte ihn der Gemeinderat von Ehingen zum 1. Beigeordneten (Finanzbürgermeister) und jetzt die Bürger/innen zu ihrem Oberbürgermeister. Wir wünschen unserem Kollegen Alexander Baumann, der seit 25 Jahren unserem Verband angehört, für sein Amt als Oberbürgermeister viel Erfolg, viel Freude und gute Gesundheit. Maria-Luise Schäfer-Gruler ist jetzt Kulturamtsleiterin Kultur ist unserer Kollegin Maria-Luise Schäfer-Gruler eine ganz wichtige Sache. Dazu kommen bei ihr noch ein großes Organisationstalent und Verhandlungsgeschick. Das alles sind beste Voraussetzungen, um die Position einer Kulturamtsleiterin auszufüllen. Da ist jetzt wohl für sie ein Herzenswunsch in Erfüllung gegangen. Der Gemeinderat der Stadt Eislingen an der Fils hat sie, die seitherige stv. Kulturamtsleiterin von Weinstadt im Remstal, unter vierzig Bewerberinnen und Bewerbern ausgewählt, dieses Amt auszuüben. In der Endausscheidung lagen noch zwei Bewerbungen. Das Votum für sie soll dem Vernehmen nach recht eindeutig ausgefallen sein. Am 1. November hat sie ihren Dienst bei der Stadtverwaltung Eislingen angetreten. Große Aufgaben erwarten sie. Im nächsten Jahr feiert Eislingen ein stattliches Jubiläum: nämlich Jahre. Vieles ist vorbereitet, vieles noch nicht "in trockenen Tüchern". Also wird un- 41 sere Kollegin eine spannende Zeit erwarten, und viel Zeit zur Eingewöhnung wird ihr nicht bleiben. Kollegin Maria-Luise Schäfer-Gruler ist schon seit nahezu 30 Jahren Mitglied in unserem Verband und nicht nur das, sie ist auch seit dem Jahr 1986 Kreisvorsitzende des Rems- Murr-Kreises mit seinen rd. 340 Mitgliedern. Ihr Vorgänger dort war übrigens Kollege Uwe Mayer, jetzt Verbandsvorsitzender des BRH Baden-Württemberg. Die von ihr organisierten Kreisversammlungen waren stets "highlights". Wir sind ihr dankbar, dass Sie zunächst dieses Amt weiterführen wird, da sie schließlich im Rems-Murr-Kreis noch ihr Häuschen stehen hat. Allerdings wird Kaisersbach, dort ist ihr Domizil, sie nicht mehr so oft sehen, wie dies früher der Fall war. Wir gratulieren Maria-Luise Schäfer-Gruler zu dem herausragenden Amt und wünschen ihr dabei viel Erfolg, vor allen Dingen jedoch viel Freude und Zufriedenheit. Winfried Selinka als Dozent verabschiedet Der langjährige Dozent an der Staatlichen wie Kommunalen Verwaltungsschule, Wilfried Selinka, (links) wurde durch Schulleiter Karl Wolf im Landratsamt in Balingen verabschiedet. Die Kommunale Verwaltungsschule des Zollernalbkreises verabschiedete ihren "dienstältesten" Dozenten, Stadtoberverwaltungsrat a. D. Wilfried Selinka, der 34 Jahre lang junge Verwaltungsleute im Fach "Kommunales Wirtschaftsrecht" unterrichtete. Im Rahmen der Zeugnisübergabe der diesjährigen Absolventen des mittleren Verwaltungsdienstes an der Kommunalen Verwaltungsschule des Zollernalbkreises verabschiedete Schulleiter Karl Wolf den langjährigen Dozenten Wilfried Selinka. Seit 1976, zunächst an der Staatlichen Verwaltungsschule in Haigerloch-Hart, seit drei Jahren in Hechingen an der Kommunalen Schule, unterrichtete Selinka im Fach Kommunales Wirtschaftsrecht. Schulleiter Karl Wolf skizzierte in seiner Laudatio den beruflichen Werdegang des Scheidenden vom Bürgermeister der Gemeinde Stetten bei Haigerloch und nach der Gemeindereform als Kämmerer der Stadt Haigerloch. "Sie haben jahrzehntelang unserer Verwaltungsschule als Dozent die Treue ge-

42 halten. Sie haben unzählig viele junge Verwaltungsleute unterrichtet. Darunter waren auch sicherlich welche, die ganz groß Karriere gemacht haben. Sie haben stets gerne, mit hoher Fachlichkeit, aber auch mit Empathie die jungen Leute unterrichtet. Das hat man Ihnen angemerkt. Sie waren bei den Schülern und bei den Dozenten sehr beliebt", so der Schulleiter. Den Entschluss, aufzuhören, habe Selinka selbst gefasst, weil er mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts einen geeigneten Zeitpunkt gesehen habe, stellte Karl Wolf fest. Ob dieses neue Rechnungswesen, insbesondere bei kleineren und mittleren Kommunalverwaltungen so viel bessere steuerungsrelevante Informationen liefere oder lediglich sehr viel mehr Arbeit mache, bleibe noch abzuwarten. Wolf erwähnte auch, dass der Scheidende als "Aufbauhelfer Ost" seit der Wiedervereinigung ebenfalls erfolgreich in Sachsen tätig ist. Der Schulleiter bedankte sich bei Wilfried Selinka im Namen der Schule und aller Dozentinnen und Dozenten für die jahrelange Unterrichtstätigkeit mit einem Buch- und Weingeschenk. Wilfried Selinka dankte für die anerkennenden Worte und meinte, dass ihm die Arbeit mit jungen Menschen stets viel Freude bereitete. Er wünschte der Kommunalen Verwaltungsschule des Zollernalbkreises ein herzlichen "Glück auf" für die weitere Zukunft. Jasmin Dehner Professor Dr. Heinz Pfander überraschend verstorben Bestürzt mussten wir die Nachricht zur Kenntnis nehmen, dass unser langjähriges Mitglied, Kollege Professor Dr. Heinz Pfander, im Alter von 73 Jahren plötzlich und unerwartet verstorben ist. Nach seinem Jurastudium wurde er 1967 zum Assessor und 1970 zum Landgerichtsrat ernannt. Die Lehrtätigkeit an der Staatlichen höheren Verwaltungsschule und späteren Fachhochschule Stuttgart begann er am 1. September Bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2002, also 31 Jahre lang, lehrte er dort mit ganz großem Erfolg. Er unterrichtete Privatrecht und Zivilprozessrecht. Dabei erzielte er aufgrund seiner umfassenden wissenschaftlich fundierten Rechtskenntnisse ausgezeichnete Lehrerfolge. Diese waren jedoch auch das Ergebnis seiner lebhaften, ansprechenden und eindringlichen Unterrichtsmethode. Seine gewinnende, stets hilfsbereite menschliche Lebensart hat ihn in der Studentenschaft wie im Kollegenkreis sehr beliebt gemacht. Neben seiner Lehrtätigkeit, deren Umfang meist erheblich über dem Pflichtdeputat lag, hat er sich in beispielhafter Weise im Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten der Hochschule eingesetzt. Sein Ideenreichtum war stets anregend und seine gründliche, aufgeschlossene Wesensart ausgleichend und vermittelnd. Auch nahm er die Öffentlichkeitsarbeit an der Hochschule mit bemerkenswerter Geschicklichkeit und Umsicht wahr. Er war ein engagiertes Mitglied unseres Verbandes. Er ist bereits am 1. Mai 1972 unserem Verband beigetreten und hat ihm all die Jahre die Treue gehalten. Heinz Pfander war ein guter Vertreter des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in Baden-Württemberg. Begründet war dies in erster Linie durch seine herausragende Lehrtätigkeit bei der Berufsausbildung des gehobenen Dienstes, der Wurzel unserer Standesorganisation. Wir haben einen guten Freund verloren und sind ihm für sein Wirken in der Lehrtätigkeit dankbar. Er war ein guter Mensch. Wir trauern um ihn. Seiner Familie gilt unsere aufrichtige Anteilnahme. Namen Wir heißen folgende neue Mitglieder willkommen: Corinna Aumann, Regierungsinspektoranwärterin, Gemeinde Amtzell Kurt Bauer, Ltd. Verwaltungsdirektor Landratsamt Rems-Murr-Kreis Monika Benner, Kreisamtfrau, Landratsamt Rottweil Andreas Bieg, Regierungsinspektoranwärter, Gemeinde Hüttlingen Fabian Birk, Regierungsinspektoranwärter, Landratsamt Ravensburg Sarah Alicia Dehm, Regierungsinspektoranwärterin, Stadt Stutensee Katja Andrea Dingl, Kreisinspektorin, Landratsamt Esslingen Timo Joel Egger, Regierungsinspektoranwärter, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Benjamin Eger, Regierungsinspektoranwärter, Landratsamt Biberach Fabian Egle, Gemeindeoberinspektor, Gemeinde Achstetten Rainer Ehmann, Regierungsinspektoranwärter, Stadt Winnenden Beate Falk, Diplomarchivarin, Stadt Ravensburg Tanja Feldmeyer, Regierungsinspektoranwärterin, Stadt Neresheim Corinna Fischer, Regierungsinspektoranwärterin, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Julia Lisa Frey, Regierungsinspektoranwärterin, Gemeinde Kißlegg Beate Fritz, Regierungsinspektoranwärterin, Landratsamt Ravensburg Marita Funk, Regierungsinspektoranwärterin, Gemeinde Essingen Elisabeth Goisser, Regierungsinspektoranwärterin, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Dirk Grimmer, Regierungsinspektoranwärter, Stadt Heidenheim 42 Johannes Gutknecht, Steueramtsleiter, Gemeinde Steinheim am Albuch Anja Hiller, Regierungsinspektoranwärterin, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Katharina Hirsch, Regierungsinspektoranwärterin, Gemeinde Abtsgmünd Mona Hofele, Stadtinspektorin, Stadt Crailsheim Philipp Huchler, Regierungsinspektoranwärter, Stadt Bad Schussenried Susanne Hug, Regierungsinspektoranwärterin, Gemeinde Abtsgmünd Felix Lonsinger, Regierungsinspektoranwärter, Stadt Langenau Jessica Dominique Lück, Regierungsinspektoranwärterin, Gemeinde Altbach Simone Maigler, Regierungsinspektoranwärterin, Stadt Biberach/Riß Lydia Mattes, Regierungsinspektoranwärterin, Landratsamt Ravensburg Vera May, Regierungsinspektoranwärterin, Gemeinde Abtsgmünd Karin Merz, Stadtamtfrau, Stadt Ludwigsburg Ulrich Merz, Kreisoberinspektor, Landratsamt Rems-Murr-Kreis Jens Mohrmann, Stadtamtsrat, Stadt Fellbach Tamara Mück, Regierungsinspektoranwärterin, Stadt Schwäbisch Gmünd Tanja Müller, Regierungsinspektoranwärterin, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Thomas Neururer, Regierungsinspektoranwärter, Stadt Maulbronn Julia Ploner, Regierungsinspektoranwärterin, Stadt Schwäbisch Gmünd Carina Reck, Kreissekretärsanwärterin, Stadt Ehingen Sonja Reich, Regierungsinspektoranwärterin, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Maike Schäfer, Regierungsinspektoranwärterin, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Andrea Schmid, Regierungsinspektoranwärterin, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Rebecca Schmidt, Regierungsinspektoranwärterin, Stadt Aalen Magdalena Schneck, Kreissekretärsanwärterin, Landratsamt Ostalbkreis Jutta Seßler, Gemeindeamtsrätin, Gemeinde Straßberg Theresa Stäb, Kreissekretärsanwärterin, Landratsamt Ostalbkreis Iris Staiger-Lajtmann, Kreisamtfrau, Landratsamt Rottweil Michael Stauch, Regierungsinspektoranwärter, Stadt Nagold Florian Steininger, Regierungsinspektoranwärter, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Fabien Streicher, Regierungsinspektoranwärter, Stadt Aalen Freia Waesse, Gemeindeinspektorin, Gemeinde Hohentengen

43 Ernannt und befördert wurden: Achim Bihr zum Kreisoberinspektor beim Landratsamt Ostalbkreis Siegfried Boob zum Oberverwaltungsrat beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch! Gewählt wurden: Alexander Baumann zum Oberbürgermeister der Stadt Ehingen Karl-Heinz Beck zum Bürgermeister der Gemeinde Oberteuringen - WW Karl-Heinz Bucher zum Bürgermeister der Gemeinde Villingendorf - WW Reimund Hausmann zum Bürgermeister der Gemeinde Schlier - WW Robert Hochdorfer zum Bürgermeister der Gemeinde Mietingen Peter Nußbaum zum Bürgermeister der Gemeinde Lichtenstein Dieter Pallotta zum Ersten Beigeordneten der Stadt Öhringen - WW Tore-Derek Pfeifer zum Bürgermeister der Gemeinde Glatten - WW Anton Reger zum Finanzbürgermeister der Stadt Albstadt Maria-Luise Schäfer-Gruler zur Kulturamtsleiterin der Stadt Eislingen Paul Schmid zum Bürgermeister der Gemeinde Schlierbach - WW Hans-Joachim Schwarz zum Bürgermeister der Stadt Endingen - WW Hartmut Walz zum Bürgermeister der Gemeinde Westerheim - WW Herzlichen Glückwunsch! In den Personalrat wurden gewählt: Blanka Amann zum Mitglied des Personalrats der Stadt Villingen-Schwenningen Mark Dürr zum stellvertretenden Vorsitzenden des örtlichen Personalrats des Landratsamts Hohenlohekreis Herzlichen Glückwunsch! In den Ruhestand traten: Gerhard Bopp, Amtsinspektor, Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Peter Dombrowsky, Landrat, Landkreis Freudenstadt Helga Holch, Kreisamtfrau, Landratsamt Alb-Donau-Kreis Axel Pflanz, Erster Bürgermeister, Stadt Albstadt Franz Rüttnauer, Kreisoberamtsrat, Landratsamt Lörrach Wolfgang Schmidt, Bürgermeister, Stadt Neuffen Willi Weber, Gemeindeamtsrat, Gemeinde Ringsheim Wir wünschen der Kollegin und den Kollegen einen gesunden und aktiven Ruhestand! Gestorben sind: Arthur Frank, Oberfinanzrat a.d., Schwaigern Dr. Heinz Pfander, Professor a.d., Aichwald Uwe Schatz, Amtmann, Balingen Otto Taxis, Oberamtsrat a.d., Stuttgart Wir werden den Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Seminare Seminar Frauen Spezial Infos und Sport in Team-Atmosphäre Bereits zum 5. Mal fand vom 9. bis 11. Juli in Baden-Baden das Seminar "Wohlfühlen und Arbeiten" statt. Die meisten Teilnehmerinnen waren zum wiederholten Mal bei diesem Frauenspezial dabei und das kleine Jubiläum wurde in der Begrüßungsrunde gebührend mit Kuchen gefeiert. Der Wechsel zwischen praxisbezogenen Referaten und sportlicher Bewegung verleiht dem Seminar viel Schwung und macht einfach Freude. Wir setzten uns damit auseinander, was uns die Dienstrechtsreform konkret bringen wird und lernten, wie sich Teamrollen ergänzen können und was es mit der persönlichen Teamfähigkeit auf sich hat. Wie sich ein Team erfolgreich entwickelt konnten wir im Sportteil auch gleich selbst erleben. Beim Ausprobieren verschiedener Trendsportarten haben einige gar ein neues Hobby entdeckt. Birgit Baumann brachte uns die Infos rund ums Team sehr anschaulich und kurzweilig nahe und Klaus Nunn wusste uns trotz hochsommerlicher Temperaturen für Sport und Bewegung zu begeistern. Engagiert, kompetent und kreativ haben Birgit Baumann und Klaus Nunn uns geistig und körperlich in Bewegung gebracht. Ein ganz herzliches Dankeschön an die beiden für das tolle Wochenende. Wir haben uns sehr wohlgefühlt und hoffen auf rege Teilnahme im nächsten Jahr. Monika Erber Seminarteilnehmerinnen in Aktion Foto: Birgit Baumann 43 Seminarangebote im Jahr 2011 Das neue Dienstrecht in Baden- Württemberg: Seminar B 025GB/11 vom 20. bis 22. Februar 2011 in Königswinter. Die Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg bringt für die Beamtinnen und Beamte des Landes gravierende Veränderungen mit sich. Dieses Seminar richtet sich an interessierte Kolleginnen und Kollegen, die sich über diese Veränderungen informieren möchten. (20 Teilnehmerplätze) Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 80,-- Euro In Zusammenarbeit mit der dbb-akademie führt der BBW - Beamtenbund Tarifunion im Jahr 2011 folgende verbandsbezogene Bildungsveranstaltungen durch: Informationstechnologien/Softwareschulung: Seminar B 062GB/11 vom 18. bis 20. April 2011 in Königswinter. In diesem Seminar wird Windows, Winword, Excel, Outlook und Powerpoint geschult. Es handelt sich hierbei um einen Grundkurs (Anfängerkurs). Dabei wird auch die praktische Anwendung an Geräten trainiert. (15 Teilnehmerplätze) Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 80,-- Euro. Gesundheitsmanagement: Seminar B 074 GB/ bis 15. Mai 2011 in Königswinter. Neben den Informationen über die Aktivitäten des BBW zum Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst Baden-Württemberg, soll bei diesem Seminar erlernt werden, welche Faktoren im Beruf und Alltag Stress auslösen können und wie dieser reduziert werden kann. Dazu werden in Übungen Entspannungsformen und Entspannungstechniken vermittelt. Darüber hinaus wird - auch in praktischen Übungen - die Bedeutung von Sport und Bewegung vermittelt. In einem weiteren Schwerpunkt erfahren die Seminarteilnehmer Wissenswertes über die Ernährung als Faktor für ein positives Wohlbefinden. (Wochenendseminar!) (15 Teilnehmerplätze) Teilnehmerbetrag: Für Mitglieder 80,-- Euro Staatspolitik: Seminar B 099GB/11 vom 29. Juni bis 02. Juli 2011 in Berlin. Politik erleben am "Originaltatort" in Berlin. (20 Teilnehmerplätze) Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 180,-- Euro Kommunikation mit Erfolg: Seminar B 100GB/11 vom 14. bis 16. Juli 2011 in Königswinter. Kommunikation mit Erfolg, Elan und Interesse gestalten - Stolpersteine aus dem Weg räumen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen den leichten Umgang mit Gesprächspartnern in unter-schiedlichen Situationen kennen. Die einzelnen Bausteine eines Gespräches spielen eine Rolle aber auch die Vorbereitung auf geplante Gesprächstermine. Verbaler und nonverbaler Ausdruck werden geübt und reflektiert. Die Seminar-

44 teilnehmer erkennen Stolpersteine und lernen wie sie diese verlustfrei umgehen können. (15 Teilnehmerplätze) Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 80,-- Euro Wirksame Öffentlichkeitsarbeit: Seminar G 041GB/ bis 06. Juli 2011 in Königswinter. Bei diesem Seminar soll neben der üblichen Pressearbeit auch die Darstellung in den neuen Medien behandelt werden, um die Öffentlichkeitsarbeit auch in diesem Bereich zu verbesser. (15 Teilnehmerplätze) Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 80,-- Euro Europapolitik: B108GB/11 vom 05. bis 09. September 2011 in Brüssel. Mit diesem Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Einblick in die Funktionsweise und Zusammenhänge der EU-Politik. Neben Informationsbesuchen bei den wichtigen EU-Institutionen sind auch verschiedene Vorträge und Diskussionen zu europäischen Themen geplant. (20 Teilnehmerplätze) Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 300,-- Euro Informationstechnologien: Seminar B 144GB/11 vom 23. bis 25. Oktober 2011 in Königswinter. Dieses Seminar führt Anfänger in die Arbeit mit dem PC und insbesondere in die Nutzung des Internets ein. Dabei wird auch die praktische Anwendung an Geräten trainiert. (15 Teilnehmerplätze) Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 80,-- Euro Personalmanagement: Seminar B 147GB/11 vom 06. bis 08. November 2011 in Königswinter. Generelle Einführung in die Grundsätze des Personalmanagements, vertiefte Behandlung der Themen Personalentwicklung, Mitarbeiterführung, Mitarbeitergespräche und Mitarbeiterbeurteilung. (15 Teilnehmerplätze) Teilnehmerbeitrag: Für Mitglieder 80,-- Euro Für Seminare mit politischem Inhalt wird bei der Bundeszentrale für politische Bildung die Anerkennung als förderungswürdig im Sinne der Vorschriften über Sonderurlaub für Beamte und Richter im Bundesdienst beantragt, sodass auch Sonderurlaub nach den landesrechtlichen Vorschriften gewährt werden kann. Alle Seminare sind auch für Nichtmitglieder offen. Der Teilnehmerbeitrag beträgt bei Nichtmitgliedern das Doppelte des ausgewiesenen Betrages. Anmeldungen können nur über die Landesgeschäftsstellen der Mitgliedsverbände des BBW entgegen-genommen werden. Diese halten Anmeldeformulare bereit. Eine unmittelbare Anmeldung bei der dbb Akademie ist nicht möglich. Anmeldeformulare sowie unser Seminarprogramm finden Sie auch im Internet unter Darüber hinaus verweisen wir auf die weiteren von der dbb Akademie angebotenen Seminare, die Sie im Internet unter finden. Sonstiges Dr. Heinrich Wiethe- Körprich* *Dr. Heinrich Wiethe-Körprich ist Direktor beim Bayerischen Gemeindetag. Nachdruck aus der Bayerischen Gemeindezeitung 6/ 2010 mit freundlicher Genehmigung des Autors. Er aber, sag s ihm, er kann mich im Arsche lecken! Zur Strafbarkeit des Schwäbischen Grußes Schon jährt sich die Verkündung eines Kleinods amtsrichterlichen Wirkens zum ersten Mal, und doch hat Justitias Gabe in der Fachwelt bisher nicht die gebührende Aufmerksamkeit gefunden. Es war der 24. Juni 2009, als das Amtsgericht Ehingen unter dem Geschäftszeichen 2 Cs 36 Js 7167/09 über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls zu befinden hatte. Gesühnt werden sollte die Beleidigung einer Dame durch Entbieten des (in diesem Fall) "Schwäbischen Grußes", in Bayern auch als "Einladung zur Kirchweih" umschrieben. Besagte Dame D. bestellte von ihrer Wohnung aus ein Taxi, mit dem sie am Bahnhof von E. einen bestimmten Zug nach B. erreichen wollte. Das Taxi traf verspätet ein, so dass sie den Zug verpasste. Daraufhin bat sie den Taxifahrer T. sie zu dem für die Fahrt zum Bahnhof zu entrichtenden Preis nunmehr nach B. zu fahren. T. erklärte, dies müsse sein Chef U. entscheiden. Daraufhin telefonierte D. mit U. und verlangte, ohne Aufpreis nach B. gefahren zu werden. U. soll ihr Ansinnen mit "Leck mich am Arsch" zurückgewiesen haben. Das Amtsgericht Ehingen machte sich die Entscheidungsfindung nicht leicht. Zunächst verfolgte es Belege für die inkriminierte Einladung im Schaffen großer Deutscher und gelangte dabei bis in das Jahr 1771 zurück, als sich ein damals noch ziemlich unbekannter Dichter - heute würde man sagen ein junger Wilder - in seinem Frankfurter Elternhaus dem Leben und Wirken des Reichsritters Gottfried von Berlichingen zu Hornberg widmete und dem in seiner Burg Belagerten als Antwort auf die Aufforderung eines kaiserlichen Hauptmanns zur Kapitulation die Worte in den Mund legte: "Er aber, sags ihm, er kann mich im Arsche lecken!" 1 Indem also das Werk nicht nur am, sondern sogar in demselben verrichtet werden sollte, wird aus unserem Vorurteil Gewissheit, die Sitten seien ehemals noch derber gewesen als heute. Auch Mozarts Kanon "Leck mich im Arsch", im Verzeichnis des Ritters von Köchel die Nummer 231, entgeht dem Amtsgericht Ehingen nicht. Das Geheimnis allerdings, weshalb dieses 1782 entstandene Opus 2 in B-Dur gesetzt wurde und nicht in dem hier viel näher liegenden, nur einen Halbtonschritt entfernten A-Dur, hat der Meister mit 44 ins Grab genommen. Hier könnten sich für jene Mozart"forscher", denen jede Wendung in der Fäkalsprache eines rastlosen Genies, das nie Kind sein durfte, mitteilenswerter erscheint als das Werk selbst, noch dankbare Betätigungsmöglichkeiten ergeben. Zur Gegenwart zurück findet das Amtsgericht Ehingen im literarischen Schaffen von Thaddäus Troll 3. Wie er sieht auch das Gericht mit der Entbietung des Schwäbischen Grußes bzw. der Einladung zur Kirchweih die unterschiedlichsten sozialadäquaten Zwecke verfolgt, nämlich ein Gespräch anzuknüpfen, eine ins Stocken geratene Unterhaltung wieder in Fluss zu bringen, einem Gespräch eine andere Wendung zu geben, ein Gespräch endgültig abzubrechen, eine Überraschung zu vermelden, der Freude über ein unvermutetes Wiedersehen zweier Schwaben außerhalb des Ländles Ausdruck zu geben, eine als Zumutung empfundene Bitte zurückzuweisen. Nach all diesen Erwägungen lehnte das Amtsgericht Ehingen den beantragten Strafbefehl ab und überbürdete die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten U. der Staatskasse. Mit der Verwendung des alltäglichen "Leck mich am Arsch" sei im vorliegenden Fall ein nach 185 StGB erforderlicher rechtswidriger Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung nicht verbunden. Indem U. lediglich auf die Beförderung der Dame D. nicht eingehen und das Gespräch beenden wollte, habe der zugegebenermaßen derbe Ausspruch lediglich den oben an vierter und siebter Stelle stehenden sozialadäquaten Zwecken (Abbruch eines Gesprächs, Zurückweisung einer Zumutung) gedient. Auch der Autor schließt sich dem richterlichen Erkenntnis an, kann aber doch sein Bedauern nicht verhehlen, dass das Amtsgericht Ehingen in seine Betrachtungen zwar den österreichischen Komponisten Mozart und den hessischen Dichter Goethe sowie den württembergischen Schriftsteller Troll einbezog, nicht aber den bayerischen Dichter Thoma. In seiner "Dachserin" 4 preist er die gesunde derbe Kraft, die unserem bayerischen Volke Gott sei Dank innewohne und die in jenem keineswegs abschreckenden Kernspruch einen Ausdruck gefunden habe, der ein einigendes Band um alle Stände schlingt, da er ja allen gemeinsam sei. Den um größtmögliche Rechtssicherheit bemühten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und allen anderen, die sich in kommunalen Diensten am bayerischen Volke abarbeiten, und die deshalb einerseits die in der Einladung zur Kirchweih enthaltenen sozialadäquaten Botschaften nicht missen, andererseits aber auch dem staatlichen Strafanspruch entgehen wollen, könnte sich folgende ihrem Amte angemessene Wortwahl anbieten:

45 Wenn Sie mich würden, was Sie mich können, käme ich heute nicht mehr zum Sitzen. 1 Johann Wolfgang von Goethe, Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand, 3. Aufzug 2 Siehe im gleichen Jahr auch den Kanon "Leck mir den Arsch fein recht schön sauber", KV 382 d. 3 Thaddäus Troll, Preisend mit viel schönen Reden - Deutschland deine Schwaben für Fortgeschrittene, u.a. Hoffmann & Campe, München Ludwig Thoma, Die Dachserin, in: Agricola, Bauerngeschichten Bücher Karrierechance Bürgermeister "Karrierechance Bürgermeister - Leitfaden für die erfolgreiche Bürgermeisterkandidatur". Dies ist der Titel eines in dieser Form erstmals erschienenen Buches. Gemeinsam mit zwei der insgesamt sieben Mitautoren und Vertretern des Boorberg Verlags stellte Herausgeber und Kehler Hochschulrektor Professor Paul Witt den Karriereleitfaden auf einer Pressekonferenz im voll besetzten Nebenzimmer des Landtagsrestaurants Plenum in Stuttgart vor. Der Leitfaden beinhaltet Tipps für die erfolgreiche Gestaltung von Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlkämpfen. "Das Buch soll ein wertvoller Ratgeber für Kandidatinnen und Kandidaten um eines der wichtigsten und bedeutendsten kommunalen Ämter in Deutschland, nämlich dem Amte des Oberbürgermeisters beziehungsweise des Bürgermeisters sein.", so Witt. Zu den Autoren zählen überwiegend Referenten und Dozenten des Bürgermeisterseminars, das die Hochschule Kehl seit mehr als einem Jahrzehnt anbietet. Herausgeber Witt bedankte sich bei den Autoren "für die gute Zusammenarbeit und das hervorragende Ergebnis". Mitautor ProfessorDoktorHans-Georg Wehling stellte anschließend die Besonderheiten des Bürgermeisteramts dar. "Nirgends ist der Spielraum so groß, etwas zu gestalten, als im Amt des Bürgermeisters", so Wehling. Der frühere Abteilungsleiter der Landeszentrale für politische Bildung Stuttgart und Professor an der Universität Tübingen ist "bundesweit der bedeutendste Kenner der Bürgermeisterszene", so der Herausgeber. Im Leitfaden geht er auf die Rolle des Oberbürgermeisters beziehungsweise des Bürgermeisters im Gefüge der Kommunalpolitik ein. Ebenfalls einen Beitrag geschrieben hat der amtierende Oberbürgermeister der großen Kreisstadt Donaueschingen, Thorsten Frei, der auf seine Erfahrungen als Bürgermeister einging. Eigenschaften, die man als Bürgermeister haben sollte, sind seiner Ansicht nach "Menschen mitnehmen und motivieren zu können, Offenheit und mit seiner Persönlichkeit und den eigenen Argumenten zu überzeugen". Die Unterschiedlichkeit der Kommunalverfassungen in Deutschland, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die es bei Bürgermeisterwahlen zu beachten gilt, Besoldung und Versorgung der Bürgermeister, Strategie und Taktik im Wahlkampf, Erfolgsrezepte aus dem persönlichen Wahlkampf sowie Wahltipps aus anderen Wahlkämpfen werden in dieser Ersterscheinung ebenso betrachtet wie die Rolle der Frauen im Bürgermeisteramt. Bürgermeisterseminarleiter Witt gibt zudem einen Ausblick auf die Entwicklung des Berufsbildes des Bürgermeisters in der Zukunft. Zu den Mitautoren zählen Professor Gerhard Banner, der frühere Vorstandsvorsitzende der kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in Köln, Professor Doktor Berthold Löffler, der an der Hochschule in Ravensburg-Weingarten lehrt, die derzeit dienstälteste Bürgermeisterin in Baden-Württemberg, Isolde Schäfer aus Stühlingen, Roger Kehle, der Präsident des baden-württembergischen Gemeindetags, und der neu gewählte Bürgermeister der Gemeinde Vörstetten bei Freiburg, Diplom-Verwaltungswirt (FH) Lars Brügner. Ansprechpartner: Prof. Paul Witt, Rektor Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Kinzigallee 1, Kehl Tel Fax witt@hs-kehl.de Kommunale Redepraxis Löhken/Brugger 1. Auflage 2010, 354 Seiten, kart. ISBN Euro, Handbuch Das Werk bietet kommunalen Führungskräften eine schrittweise Anleitung, gelungene Reden vorzubereiten und zu halten. Darüber hinaus gehen die Autoren auf andere wichtige Bereiche der verbalen öffentlichen Kommunikation und das Thema Körpersprache ein. Jedes Kapitel wird in Checklisten und Übersichten zusammengefasst. Besonderen Wert legen die Autoren auf Faktoren, die eine kommunale Führungskraft in ihrer Kommunikation glaub- und vertrauenswürdig machen - und damit auf Dauer politisch erfolgreich. Autor: Dr. Sylvia Löhken, Redenschreiberin und Kommunikationsberaterin für kommunale Führungskräfte; Dezernent Norbert Brugger, Städtetag Baden-Württemberg. Zielgruppe: Oberbürgermeister, Bürgermeister, Landräte, Beigeordnete, Amtsleiter, Stadträte, Gemeinderäte, Kreisräte und andere kommunale Führungskräfte sowie Bewerber für kommunale Führungspositionen. Kohlhammer - Deutscher Gemeindeverlag 45 Honig, Nuss und Mandelkern Die besten Lebkuchenrezepte. Weihnachten mit der Landesschau - Neuerscheinung - Es gibt sie pur, mit Zuckerguss oder Schokolade, gefüllt und ungefüllt, als Printen, Dominosteine oder Leckerli - Lebkuchen zählen zu den ältesten und variationsreichsten Gebäcksorten der Weihnachtszeit. Unter dem Motto "Alles Lebkuchen" rief die Landesschau zu ihrer traditionellen Weihnachtsaktion auf. Gesucht: die besten selbstgebackenen Lebkuchen im Land. Die pfiffigsten und köstlichsten Rezepte der Aktion finden sich in diesem Buch - präsentiert von den Bäckerinnen und Bäckern selbst, mit ihren persönlichen Tipps und Tricks für ein perfektes Gelingen. Alle Einzelheiten zum längsten Honigkuchen der Welt, die schönsten Geschichten derlandesschau-moderatorinnen und -Moderationen rund um den Lebkuchen sowie ein Ausflug in die Vergangenheit der zuckersüßen Köstlichkeit runden den Band ab. Honig, Nuss und Mandelkern. Die besten Lebkuchenrezepte. Weihnachten mit der Landesschau. Herausgegeben von Margarete Endreß und Inge Landwehr. 120 Seiten, 120 farbige Abbildungen, fester Einband 16,90 Euro ISBN Erschienen im Silberburg-Verlag, Tübingen und Lahr/Schwarzwald Erhältlich im Buchhandel. Der Albtrauf. Natur und Kultur zwischen Ries und Randen Reiner Enkelmann, Dieter Ruoff, Wolfgang Wohnhas - Neuerscheinung - Dieses Buch entführt den Leser und Betrachter auf einen landeskundlichen Streifzug entlang des gesamten Albtraufs zwischen der Harburg am Riesrand und der Küssaburg an der Schweizer Grenze. Wunderschöne Aufnahmen und fundierte, leicht verständliche Beschreibungen wecken Lust und Neugier auf diese abwechslungsreiche Natur- und Kulturlandschaft der Schwäbischen Alb. Von der kosmischen Katastrophe, die den Rieskrater schuf, über die Vulkanschlote bis zur üppigen Flora in Feld, Wald und Wiese reichen die naturkundlichen Kapitel. Mit diesem vielseitigen und attraktiv gestalteten Band möchten die Autoren dazu anregen, den Steilabfall der Schwäbischen Alb immer wieder und zu allen Jahreszeiten aufzusuchen und dabei zu erleben, was diese einzigartige Landschaft für alle Sinne bereithält. Reiner Enkelmann, Dieter Ruoff, Wolfgang Wohnhas: Der Albtrauf. Natur und Kultur zwischen Ries und Randen. Erschienen im Silberburg-Verlag, Tübingen und Lahr/Schwarzwald

46 Unser Verband ist nur schlagkräftig und durchsetzungsfähig, wenn er neben Sachargumenten seine Überzeugungskraft auch mit einer starken Mitgliederzahl untermauern kann. Deshalb ist Mitgliederwerbung unerlässlich und wichtig. Wir sind hier durchaus erfolgreich. Der Arbeitskreis "Öffentlichkeitsarbeit und Werbung" hat unter Federführung von unserer stv. Verbandsvorsitzenden, Kollegin Birgit Baumann, einen neuen Werbeauftritt erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde ein progressiver Werbeflyer entwickelt, mobile Roll-ups für Veranstaltungen angeschafft sowie eine Powerpoint-Präsentation entwickelt, die in Kürze allen Interessierten, insbesondere den Kreisverbänden zur Verfügung gestellt werden kann. Wir hoffen auf eine weitere gute Mitgliederentwicklung und danken allen, die sich in den Dienst der Mitgliederwerbung stellen, ob bei Gesprächen am Arbeitsplatz, bei Personalversammlungen, an den Hochschulen oder im persönlichen Bereich. Jedes Mitglied ist wichtig! Unser Einsatz Wir haben einen neuen Werbeauftritt: Ab sofort gibt es neue Flyer, sowie mobile Roll-ups für Informationsstände und öffentliche Auftritte! Ihr Vertrauen Gemeinsame Zukunft Für Ihre Mitgliedswerbung erhalten Sie vom dbb eine Werbeprämie! 46

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