S T A D T G E M E I N D E H A L L E I N G E B Ü H R E N- und T A R I F D A R S T E L L U N G für den V O R A N S C H L A G in E U R

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Transkript

1 S T A D T G E M E I N D E H A L L E I N G E B Ü H R E N- und T A R I F D A R S T E L L U N G für den V O R A N S C H L A G in E U R zu 2 des Haushaltsbeschlusses Punkt Ansatz B e z e i c h n u n g Netto- Umsatz- Bruttogebühren Vergnügungssteuer: Lt LGBl. 2/1999 i.d.g.f. und der Verordnung der Stadtgemeinde Hallein Für: die Vorführung von Videofilmen auf großflächigen Projektionen 73,00 das Vorführen von Videofilmen in Gästezimmern von Beherbergungsbetrieben Bauschabgabe nach festen Sätzen für jede Vorrichtung in Höhe monatlich 2,20 das sonstige Vorführen von Videofilmen Bauschabgabe nach festen Sätzen in Höhe von monatlich 73,00 für jede Vorrichtung das Halten von Musikautomaten (Musikboxen, Musikschränken) 29,00 das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und Wettspielautomaten oder apparaten, sofern nichts Besonderes bestimmt ist 29,00 das Halten von Dartgeräten 29,00 das Halten von Tischfußballgeräten 14,50 das Halten von Billardtischen 14,50 Bauschabgabe nach der Größe des benützten Raumes in Höhe von 0,70 für jede 10 m² des benützten Raumes, für die im Freien gelegenen Teile mit 0,70

2 Hundesteuer (für Hunde ab dem 6. Lebensmonat): Für einen Hund 70,00 für den 2. und jeden weiteren Hund pro Haushalt, 139,00 für in Einfamilienhäusern gehaltene Hunde, soweit ein Einfamilienhaus außerhalb eines geschlossenen Siedlungsgebietes liegt. 35,50 In begründeten Fällen, zb Begleithundeprüfung, kann der Bürgermeister eine Ermäßigung (zb auf EUR 44,00) gewähren. Für das Halten von Hunden zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes bzw für das Halten von Blindenhunden, Partnerhunden, Therapiehunden und bäuerlichen Wachhunden wird zufolge FAG 2005, 15 (2) keine Hundesteuer eingehoben Kanalgebühren: Abg. 05 lfd. Gebühr nach m³ Verbrauch Wasser 3,41 0,34 3,75 bzw laut Pauschale 150 l pro Tag und Person Gebührensätze für sonstige Leistungen: Laut Tarifliste des Reinhalteverbandes Tennengau-Nord Interessentenbeiträge für Kanalanschluss: Abg. 23 Gemäß LGBl: Nr. 48/1978 pro Bewertungspunkt 540,00 54,00 594, Wasserbezugsgebühr: Abg. 03 lfd Wasserbezugsgebühr pro m³ Wasser 1,22 0,12 1,34

3 Abg. 04 Zählermiete jährlich: Tar. 1 für Wasserzähler bis 3 m³ 16,45 1,65 18,10 Tar. 2 für Wasserzähler bis 3(5) m³ 16,45 1,65 18,10 Tar. 3 für Wasserzähler bis 7 m³ 17,11 1,71 18,82 Tar. 4 für Wasserzähler bis 7(10) m³ 17,11 1,71 18,82 Tar. 5 für Wasserzähler bis 20 m³ 27,75 2,78 30,53 Tar. 6 für Wasserzähler bis 20 m³ Flansch 27,75 2,78 30,53 Tar. 7 für Wasserzähler bis 20 (30) m³ 74,26 7,43 81,69 Tar. 8 für Wasserzähler bis 20 (30) m³ Flansch 74,26 7,43 81,69 Tar. 9 für Wasserzähler bis 50 m³ 84,63 8,46 93,09 Tar. 10 für Wasserzähler bis 80 m³ 102,00 10,20 112,20 Tar. 11 für Wasserzähler bis 100 m³ 102,00 10,20 112,20 Tar. 12 Impulszähler 102,00 10,20 112,20 Abg. 09 Zählerschäden: Tar. 1 Frostschaden 80,00 8,00 88,00 Tar. 2 Heißwasserschaden 80,00 8,00 88, Wassersanschlussgebühren: Abg. 21 Baubeitrag pro Bewertungspunkt 470,00 47,00 517,00 7 Anschlussgebühren für Infrastrukturschächte: Kosten für fix vergebene Schächte 100,00 Kosten für zeitweise vergebene Schächte -25% der Grund- Kosten (EUR 33,43) sowie einer Tagesmiete von brutto 16,70

4 Abfallgebühren: Grünschnittabholung für Privathaushalte: pro halbe Stunde 8,18 0,82 9,00 Gebühren an Wertstoffsammelplätzen und bei der Problemstoffsammelstelle Wirtschaftshof für Privathaushalte: PKW-Reifen mit Felgen pro Stück 3,63 0,37 4,00 PKW Reifen ohne Felgen pro Stück 2,18 0,22 2,40 Sperriger Hausabfall pro m³ 23,27 2,33 25,60 Bauschutt sortenrein ab 1 m³ - pro m³ 20,00 2,00 22,00 Restabfallsack pro Stück 2,36 0,24 2,60 Gebühren an Wertstoffsammelplätzen und bei der Problemstoffsammelstelle Wirtschaftshof für Gewerbebetriebe und Sonstige: analog den Privathaushalten zusätzlich: Grünabfälle pro m³ 8,72 0,88 9,60 Mehrleistungen gemäß 10 Abs. 10 der Halleiner Abfallabfuhrordnung werden mit einer Mindestgebühr von einem 60 l Restabfall- Sack verrechnet. Restabfall: Tar Liter Tonne pro Entleerung 5,59 0,56 6,15 Tar Liter Tonne pro Entleerung 11,18 1,12 12,30 Tar Liter Container pro Entleerung 30,73 3,07 33,80 Tar Liter Container pro Entleerung 35,82 3,58 39,40 Tar Liter Container pro Entleerung 51,18 5,12 56,30 Tar Liter Abfallsack pro Entleerung 2,82 0,28 3,10

5 Abfallgebühren: Stichtag für die Ermittlung der Personenzahl laut Meldeamt ist jeweils der 2. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Grundgebühr (Biotonnenbenützer) jährlich: pro Haushalt EUR 67,10 pro Person EUR 27,50 EUR 94,60 94,60 Grundgebühr (Eigenkompostierer) jährlich: pro Haushalt EUR 53,70 pro Person EUR 22,00 EUR 75,70 75, Ortstaxe: nach dem Ortstaxengesetz 1992, LGBl. 62/1992 zuletzt geändert mit LGBl. 50/1996 und der Verordnung der Stadtgemeinde Hallein vom Hallein, Bad Dürrnberg (außer Kurbezirk) und Campingplätze 0, Kurtaxe: Nach dem Kurtaxengesetz 1993, LGBl. 41/1993 und Beschluss der Kurkommission Bad Dürrnberg vom Kurtaxe Bad Dürrnberg: 1,20

6 Sperrstundenabgabe ab 1997 aufgehoben Friedhofgebühren Friedhöfe Hallein und Dürrnberg: Abg. 35 Grabstellen- bzw Erneuerungsgebühren für 10 Jahre Benützung: Tar a.) Reihengräber bis zu 2 Särge 260, b.) Randgräber bis zu 2 Särge 520, c.) Familiengräber bis zu 4 Särge 780, d.) Grüfte bis zu 6 Särge 2.740, e.) Grüfte ab 7 Särge 5.595, f.) Urnennischen Nische klein bis 2 Urnen 260, g.) Urnennischen Nische groß über 2 Urnen 520,00 Kostenanteil für Benützung: der Verkleidungsplatte zu Nische klein 134,50 der Verkleidungsplatte zu Nische groß 161,00 Anschaffung für schmiedeeiserne Blumenbehälter 132, h.) Urnengräber einfach bis 4 Urnen 260, i.) Urnengräber doppelt bis 8 Urnern 520, j.) Kindergräber 180,00 Beisetzungs- und Beerdigungsgebühr: Beerdigung: a.) Öffnen und Schließen der Grabstelle 472,00 b.) Beerdigung von Kindern unter 10 Jahren 236,00 c.) Beistellung des Versenkungsapparates und Entsorgungskosten für Kränze und Blumen 130,00

7 Beisetzung in einer Gruft: (Öffnen und Schließen der Gruft erfolgt durch Steinmetz mit gesonderter Rechnung) a.) Beistellung des Versenkungsapparates und Entsorgungskosten für Kränze und Blumen 130,00 b.) Schlichten von Särgen in einer Gruft 77,50 c.) Umsargen einer Leiche in einer Gruft 175, Beisetzung- und Beerdigungsgebühr: Beisetzung einer Urne 54,50 Verabschiedungen (ohne Beerdigung und Beisetzung): Entsorgung für Kränze und Blumen 93,00 Enterdigungsgebühren: a.) Enterdigungsgebühr (Öffnen und Schließen des Grabes) 858,00 b.) Umsagen einer Leiche bei Enterdigung 322,00 c.) Enterdigung oder Entfernung einer Urne 64,00 Urnenversand: Inland (inklusive Porto) 31,00 Europäisches Ausland (inklusive Porto) 77,50 Übersee oder Flugpost (zuzüglich jeweiliges Porto) 43,50

8 Abg. 35 Gebühr für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) samt Geläute: Der Gesamttarif beträgt insgesamt pro Tag: Klasse 82,50 kleine Aufbahrung 41,20 Benützung der Kühlanlage pro Tag 32,50 Sonstige Gebühren: Benützung des Sezierraumes 43,50 Wegbringen von Grabsteinen oder-zeichen einschließlich Einfassung: Einzelgrab 194,00 Familiengrab 280,00 Verwaltungsgebühr nach LGBl. Nr. 1/2014, TP 1 beträgt: Tar. Erstmalige Verleihung des Benützungsrechtes 2000 einer Grabstelle 27, Verlängerung des Benützungsrechtes 27,00 Zusatz: Gem. 43 Salzburger Leichenbestattungsgesetz ist bei vorzeitigem Verzicht auf ein Benutzungsrecht die vorausbezahlte Benützungsgebühr aliquot zum Kalenderjahr abzurechnen und mit allfälligen Zahlungsverpflichtungen gegenzurechnen oder auszubezahlen.

9 Naturbestattung: Einmalig 360,00 Auf Wunsch: Namensschild für 10 Jahre 51,50 Gebühr für Grabpflege im Sinne der Friedhofsordnung 71,50 Entfernung von Bäumen in Grabstätte 143, Gemeindeverwaltungsabgaben: Lt Landesgesetzblatt 1/2014 i.d.g.f Marktstandsgebühren: Griesplatz pro lfm 1,50 Kornsteinplatz pro lfm 2, Tarif für den Gebrauch von öffentlichen Grund: Zufolge Beschluss der Gemeindevertretung vom Abgaben für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber liegenden Luftraumes durch Gemeindeunternehmungen: derzeit sistiert Herstellungskosten für öffentliche Straßenbeleuchtung/ lfm: Auch rückwirkend für Straßenbeleuchtungsanlagen, die noch nicht abgerechnet wurden 180, Herstellungskosten für Gehsteige/lfm: Auch rückwirkend für Gehsteiganlagen die noch nicht abgerechnet wurden 259,20

10 Straßenpreisverordnung: Herstellung von Verkehrsflächen/m² 68,30 Herstellung von Verkehrsflächen bei bewilligter Selbstherstellung des Unterbaues/m² 24,40 Ausgleichsabgabe Kinderspielplatz/m² 410,00 Kinderspielplatz Mindestsatz ,00 Ausgleichsabgabe PKW-Abstellplatz , Gemeindekommissionsgebühren: gem. Landes- und Gemeindekommissionsgebührenverordnung Überwachungsgebühren für öffentliche Sicherheitsorgane: nach Verordnung des Landes Schulbeiträge: nach Landesgesetz Kostenbeiträge zur Straßenherstellung oder Erweiterung: gem. Bebauungsgrundlagengesetz Kinderbetreuungseinrichtungen (monatlich): Lt. Beschluss der Stadtgemeindevertretung vom 02. Juni 2016 Erhöhung Besuchsgeld um 10% ab September 2017 Abg. 71 Kinder bis 3 Jahre Krabbelkinder: bis 20 h/woche 46,36 4,64 51,00 bis 30 h/woche 69,55 6,95 76,50 bis 40 h/woche 92,73 9,27 102,00 Nicht schulpflichtige Kinder (aus Hallein): bis 20 h/woche 40,00 4,00 44,00 bis 30 h/woche 49,09 4,91 54,00 bis 40 h/woche 58,64 5,86 64,50

11 Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht: bis 20 h/woche GRATIS GRATIS ab 20 h/woche 16,36 1,64 18,00 Schulpflichtige Kinder: bis 10 h/woche 40,00 4,00 44,00 von 10 h bis 20 h/woche 72,64 7,26 79,90 ab 20 h/woche 88,55 8,85 97,40 Wird das Kind an mehr als 4 Tagen im Monat länger als vereinbart betreut, ist der jeweils nächsthöhere Tarif zu bezahlen. Ferienbetreuung VS Rif: pro Woche 18,64 1,86 20,50 Schulautonome Tage pro Tag für alle Einrichtungen 4,64 0,46 5,10 Für Kinder aus anderen Gemeinden: Nichtschulpflichtige Kinder: bis 20 h/woche 78,18 7,82 86,00 bis 30 h/woche 86,36 8,64 95,00 bis 40 h/woche 95,00 9,50 104, Kinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht: bis 20 h/woche GRATIS GRATIS ab 20 h/woche 21,82 2,18 24,00 Abg. 72 Verpflegsgeld: Pauschale monatlich 56,91 5,69 62,60 Verpflegsgeld pro Tag 3,64 0,36 4,00 Schulische Tagesbetreuung: pro Tag 4,00

12 Verpflegsgeld: Kinderbetreuungseinrichtungen 4,00 Volksschule Burgfried Krankenhaus 4,00 Volksschule Rif Krankenhaus 4,00 Volksschule Neualm Berufsschule 4,00 SPZ Gourmet und Zubereitung in eigener Küche 2, Heimbeiträge Seniorenheim: Die Tarife gelten ab 1. Jänner 2017 Gegebenenfalls Neuregelung nach entsprechenden Beschluss des Sozialhilfe-Beirates. Tagessätze monatlicher Betrag (bei 30-Tage-Monat) Grundtarif Einbettzimmer: KAT A (EUR 880,50) Grundtarif für die neu einziehenden Selbstzahler: EUR 1.192,50 (EUR 39,75 pro Tag) Pflegeeinstufung: 1. Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 1 EUR 279,00) 9,30 0,00 9,30 2. Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 2 EUR 618,00) 20,60 0,00 20,60 3. Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 3 EUR 1.509,00) 50,30 0,00 50,30 4. Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 4 EUR 1.905,00) 63,50 0,00 63,50 5. Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 5 EUR 2.271,00) 75,70 0,00 75,70 6. Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 6 EUR 2.454,00) 81,80 0,00 81,80 7. Ein- und Zweibettzimmer (Pflegestufe 7 EUR 2.544,00) 84,80 0,00 84,80 über 180 Minuten und Pflegegeld der Stufe 7 Wird eine Pflege benötigt, wird der Grundtarif (Zimmer KAT A) plus die jeweilige Pflegeeinstufung vorgeschrieben.

13 Zimmerservice pro Essen 1,05 Verlust des Zimmerschlüssels 27,05 Aktion Betreuter Mittagstisch pro Essen 6,00 0,60 6,60 Frühstück für Externe 2,45 0,25 2,70 Abendessen für Externe 2,91 0,29 3,20 Mittagessen für Mitarbeiter 4,50 Mittagessen für Lebenshilfe 4,09 0,41 4,50 Einmalige Kaution bei Eintritt je Bewohner 300,00 Einmalige Kaution bei Eintritt je Bewohner (Selbstzahler: eine Monatsmiete lt Einstufung) Tourismusförderungsfondsbeitrag: nach Landesgesetz Museumstarife: Erwachsene 6,82 0,68 7,50 Erwachsene Gruppen ( ab 15 Personen) 5,45 0,55 6,00 Erwachsene mit Gästekarte 5,45 0,55 6,00 Pensionisten, Studenten, Präsenzdiener 5,45 0,55 6,00 Halleiner Schulen GRATIS GRATIS Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr GRATIS GRATIS Schüler von 7 26 Jahren 2,27 0,23 2,50 Familienkarte 13,64 1,36 15,00 bei Buchung eines Vermittlungsprogrammes haben Schulklassen freien Eintritt. Führungen bei Voranmeldung: Gruppen ab 15 Personen pro Person 1,82 0,18 2,00 Gruppen unter 15 Personen Pauschale 25,45 2,55 28,00 Pauschalpreis pro gebuchter Führung (bis max 30 Personen) 68,18 6,82 75,00

14 Pauschalpreis pro geb Kurzführung (30 Min bis max 30 Personen) 40,91 4,09 45,00 Führungen Erwachsene bei Fixterminen 3,18 0,32 3,50 Führungen bei Fixterminen ermäßigt 2,27 0,23 2,50 Schülergruppen ab 15 Personen pro Schüler 1,82 0,18 2,00 Schülergruppen unter 15 Personen Pauschale 25,45 2,55 28,00 Abendführungen durch die Ausstellungsräume eine Stunde 63,64 6,36 70,00 jede weiter ¼ Stunde 15,91 1,59 17,50 Vermittlungsprogramme für Schulen Museumspädagogische Programme ab 15 Schüler pro Person 2,73 0,27 3,00 Museumspädagogische Programme unter 15 Schüler pauschal 38,18 3,82 42,00 Workshops ab 15 Schüler pro Person 4,09 0,41 4,50 Workshops unter 15 Schüler pauschal 57,27 5,73 63,00 Freizeitangebote für Kinder Kinderatelier / Kindergeburtstage pro Kind 5,45 0,55 6,00 Kuchen pro Teilnehmer bei Kindergeburtstagen 1,36 0,14 1,50 Aktionstage und Kinderwochenpass 9,09 0,91 10,00 Vorträge Erwachsene 3,64 0,36 4,00 ermäßigt (Museumsverein Celtic Heritage kostenlos) 2,73 0,27 3,00 Konzerte Abendkasse / Normaltarif 13,64 1,36 15,00 Vorverkauf und Ermäßigung 10,91 1,09 12,00 Mitglieder und Förderer 9,09 0,91 10,00

15 Saalmiete Orgelsaal, Bürgerspitalskapelle, Veranstaltungssaal Hauptschule Burgfried und Salinenkapelle: Uhr Pauschalpreis Kooperationspartner 216,67 43,33 260,00 Sonstige Veranstalter 300,00 60,00 360,00 für jede weitere Stunde (außerhalb der normalen Öffnungszeiten zb Konzertproben, Auf- und Abbau diverser Veranstaltungsbehelfe wie etwa Sondervitrinen, Buffet, Bildermontagen etc) 33,33 6,67 40,00 Foyer Pauschalpreis (2 Stunden) 133,33 26,67 160,00 jede weitere Stunde 33,33 6,67 40,00 Workshop- bzw Seminarraum (nur innerhalb der regulären Öffnungszeiten buchbar) Pauschalpreis (2 Stunden) 41,67 8,33 50,00 jede weitere Stunde 20,83 4,17 25,00 Miete Equipment Beamer 41,67 8,33 50,00 Bestuhlung pro Sessel (bis max 100 Sessel) 0,50 0,10 0,60 Bühnenelemente pro Stück (max 6 Stück) 20,00 4,00 24,00 zusätzliche Beleuchtung 20,83 4,17 25,00 Rednerpult mit Funkmikrophon 20,83 4,17 25,00 zusätzliches Personal pro Stunde 41,67 8,33 50, Eintrittsgelder Franz-Xaver-Gruber Museum: Erwachsene 4,09 0,41 4,50 Erwachsene Gruppen ab 15 Personen 2,73 0,27 3,00 Erwachsene mit Gästekarte 2,73 0,27 3,00 Pensionisten 2,73 0,27 3,00 Studenten und Präsenzdiener/Zivildiener 1,82 0,18 2,00 Halleiner Schulen 0,00 0,00 0,00

16 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 0,00 0,00 0,00 Schüler und Lehrlinge von 7 19 Jahren 1,36 0,14 1,50 bei Buchung eines Vermittlungsprogrammes haben Schulklassen freien Eintritt. Führungen Gruppen pauschal bis 30 Person 45,45 4,55 50,00 Gruppen unter 15 Personen pauschal 19,09 1,91 21,00 Schüler pro Person 1,36 0,14 1,50 Vermittlungsprogramme Themenführung pro Person 2,27 0,23 2,50 museumspädagogische Programme pro Person 2,73 0,27 3,00 Workshops pro Person 3,64 0,36 4,00 Raummiete (außerhalb der regulären Öffnungszeiten) pro Stunde 25,00 5,00 30,00 jede weitere angefangene ¼ Stunde 6,25 1,25 7,50 Veranstaltungsstätten: Kurzfristiger Strombezug je KW/h 0,18 0,04 0, Vermietung Kunstrasenplatz inkl Garderobe Sportzentrum Gamp 90 Minuten ohne Flutlicht 140,00 90 Minuten mit Flutlicht 170, Minuten ohne Flutlicht 170, Minuten mit Flutlicht 200,00

17 Salzberghalle: a. Gesamtobjekt Saal und Nebenräume Veranstaltungsmiete/ Tag (maximal 8 Stunden) 1.000,00 200, ,00 Tanzveranstaltung oder Ball (maximal 10 Stunden) 1.333,33 266, ,00 b. Nebenräume Foyer, Balkon, Cafe und Zimmer Grundmiete/ Stunde 58,33 11,67 70, Ziegelstadel: Gesamtobjekt je Veranstaltungstag (max. 8 Stunden) 1.000,00 200, , Veranstaltungsstätten Pernerinsel: Verdampferturm oder Salzmagazin (maximal 8 Stunden) 1.000,00 200, ,00 Festspielhalle 2.000,00 400, ,00 Tagesmiete Verdampferturm Erdgeschoss oder 1. Stock Salzlager Vorderteil 500,00 100,00 600,00 Alte Schmiede 500,00 100,00 600,00 Leihgebühren (pro Veranstaltung): mobile Bühnenpodien (pro Stück) 20,00 4,00 24,00 mobiler Laufsteg 75,00 15,00 90,00 mobile Tonanlage 166,67 33,33 200,00 Sessel 0,50 0,10 0,60

18 Veranstaltungsraum in der NMS Burgfried, Mehrzweckraum im Kindergarten Rif und Veranstaltungssaal im Gemeindezentrum Rif: bis 2 Stunden 30,00 bis 5 Stunden 50,00 Tagessatz 100,00 Für alle Veranstaltungsstätten gilt: Tarif für Auf- bzw. Abbau/Stunde 37,50 7,50 45,00 Bei Veranstaltungen mit gastronomischer Versorgung (Ausschank) wird zur jeweiligen Miete ein Betrag von EUR 261,62 zugerechnet und weiters ist eine Kaution von EUR 726,73 zu erlegen. Gastronomiepauschale 220,83 44,17 265,00 Kaution 608,33 121,67 730,00 Allgemeines: Für Veranstaltungen von Halleiner Vereinen oder Schulen, für soziale und nicht kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen, für Dauermieter oder längerfristige Nutzung (zb Ausstellung) oder in besonders begründeten Fällen kann im Einzelfall durch den Bürgermeister ein Sondertarif festgelegt werden. Veranstaltungsstätte Kolpinghaus Hallein: Kolpingbar 300,00 60,00 360,00 Marmorsaal inkl. Pausenraum 500,00 100,00 600,00 Festsaal inkl. Seminarraum 1.000,00 200, , Stadttheater und kino: Veranstaltungen inkl. Personal, Betriebskosten etc 1.000,00 200, ,00 Veranstaltungen von Kooperationspartner 500,00 100,00 600,00 Schulveranstaltungen 250,00 50,00 300,00 Stundensatz für jede angefangene Stunde (Proben, Aufbauten etc..) 37,50 7,50 45,00 Tarif für Diawerbung pro Woche 9,17 1,83 11,00 Die Kosten für Feuerwehr, Polizei und sonstige Entgelte sind vom Veranstalter zu tragen. Für die Vergnügungssteuer gelten die bestehenden Vorschriften.

19 Eintrittsgelder für Schlossbad Wiespach: Erwachsene Tageskarte 3,45 0,45 3,90 Erwachsene ab Uhr 1,77 0,23 2,00 Erwachsene - Gruppenkarte 1,77 0,23 2,00 Familienpass ab Uhr 1,77 0,23 2,00 Kinder, Studenten, Pensionisten und Menschen mit Beeinträchtigung 1,77 0,23 2,00 Kinder Gruppenkarte 1,02 0,13 1,15 Kinder ab Uhr 1,02 0,13 1,15 Eintrittsgelder für Halleiner: Erwachsene - 10er Block Tageskarte 27,43 3,57 31,00 Erwachsene - Saisonkarte 69,03 8,97 78,00 Kinder - 10er Block Tageskarte 13,27 1,73 15,00 Kinder - Saisonkarte 33,63 4,37 38,00 Familien - Saisonkarte 82,12 10,68 92,80 Einsatz für Saisonkarte und 10er Blöcke (Chip) 2,21 0,29 2,50 Eintrittsgeld für Organisationen der Jugendwohlfahrt: 0,84 0,11 0,95 Warmbrause 0,66 0,09 0,75 Aufbewahrung von Liegen pro Saison 19,00 3,80 22,80 Parkplatzgebühren: PKW 0,58 0,12 0,70 PKW außerhalb der Badesaison je angefangenem Monat 16,67 3,33 20,00 Kombiticket: Freibad und Keltenblitz Erwachsene 8,67 1,13 9,80 Freibad und Keltenblitz Kinder 5,93 0,77 6,70 Beinhaltet ist eine Tageskarte Freibad und eine Bergfahrt Sessellift mit Talfahrt Sommerrodelbahn.

20 Lohntarife bzw Tarife für Fahrzeuge und Geräte des Fuhrparks: Stundensatz für Arbeiter intern EUR 21,80 Stundensatz für Arbeiter extern EUR 29,80 Dienstleistungen im Rathaus intern EUR 0,00 Dienstleistungen extern EUR 29,80 Eine Verrechnung wird für folgende, erbrachte Dienstleistungen durchgeführt: Energieausweise Für die Erstellung der Energieausweise werden durch Bauträger, Genossenschaften, Hausverwaltungen, Architekten und technische Büros Plan- bzw Aktkopien im Bauamt angefordert. Diese Unterlagen sind für die Erstellung des Energieausweises gemäß 3 Vorlagepflicht, Energieausweis-Vorlage-Gesetz-EAVG erforderlich. Der Zeitaufwand sowie die Kopien sollen hier weiterverrechnet werden. Grundlagenerhebung Bei Anfragen durch Makler, Architekten udgl soll für die Erhebung der Grundlagendaten gemäß ROG und BGG, damit diese ein Grundstück verwerten können, der Zeitaufwand sowie die Kopien verrechnet werden. Aktkopien Für Makler, Architekten udgl soll der Zeitaufwand für die Vervielfältigung eines Hausaktes samt Anzahl der Kopien verrechnet werden. Statistikanfragen Erhebungen von nicht öffentlichen Institutionen LKW: Tarif pro Stunde (exkl. Fahrer) - intern EUR 21,80 und extern EUR 26,90

21 Leicht-LKW und PKW: Tarif pro Kilometer (exkl. Fahrer) intern EUR 0,72 und extern EUR 0,90 Kehrmaschine und Steiger: Tarif pro Stunde (exkl. Fahrer) intern EUR 43,60 und extern EUR 57,90 Radlader, Stapler und Traktor: Tarif pro Stunde /exkl. Fahrer) - intern EUR 17,44 und extern EUR 22,30 Maschinen und Geräte Stundensatz: Kompressor, Stromaggregat, Rüttelwalze und Schweißgerät intern EUR 10,90 und extern EUR 13,40 Asphaltschneider, Stampfer und Rüttelplatte intern EUR 5,08 und extern EUR 6,25 Verleih von Absperrgitter: Tarif für eine Vorrichtung mit einer Länge 3m 3,60 Bei der Rückgabe von verbogenen oder beschädigten Teilen werden dem Mieter zum Neupreis von EUR 336,00 inkl USt in Rechnung gestellt. Materialkostenaufschlag 20% 20% Im Unternehmensbereich der Gemeinde erfolgt die Rechnungslegung netto zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer von 20%.

22 Mittagessen ins Haus und Essen auf Rädern Derzeit privaten Anbietern übertragen 31 Stellplatz- bzw Garagenmiete: Parkplatz Pernerinsel: pro PKW-Stellplatz im Monat 37,50 7,50 45,00 pro PKW-Stellplatz im Jahr 416,67 83,33 500, Parkplatz Ursulaplatz: pro PKW-Stellplatz im Monat 30,00 6,00 36,00 pro PKW-Stellplatz im Jahr 300,00 60,00 360, Parkplatz Reischenbachweg: pro PKW-Tiefgaragenstellplatz im Monat 37,50 7,50 45, Parkplatz Ferchlstraße 32: pro PKW-Garage im Monat 45,00 9,00 54,00 pro PKW-Stellplatz im Monat 33,75 6,75 40, Parkplatz Parkstraße: betreutes Wohnen im Monat 30,00 6,00 36, Parkgebühren: pro halber Stunde 0, Parkplätze Pernerinsel und Zatloukalstraße: bis 30 Minuten 0,60 je begonnene weitere 30 Minuten 0,60 Tagesmaximum 12,00 Monatskarte Tag/Nacht 36,00 Jahreskarte Tag/Nacht 360,00 Zeitwertkarte 200 Std pro Monat nur für Mitarbeiter 200,00 Zeitwertkarte 150 Std pro Monat nur für Mitarbeiter 150,00 Zeitwertkarte 100 Std pro Monat nur für Mitarbeiter 100,00

23 Versperrbare Fahrradboxen der Stadt Hallein Die Fahrradboxen können ab einer Mietvertragsdauer von einem Monat befristet oder unbefristet angemietet werden. Der Monatsmietzins für ein normales Fahrrad beträgt 8,00 für ein E-Bike 12,00 Jahresmietzins für ein normales Fahrrad 80,00 für ein E-Bike 100,00 Schüler zahlen die Hälfte Für einen eventuellen Schlüsselverlust wird eine Kaution von 50,00 eingehoben Stadtbücherei: Leihgebühren: Bücher und Zeitschriften für 4 Wochen 0,10 Fernleihgebühr 2,00 CD-Roms und DVD s für 2 Wochen 1,50 Internet Benutzungsdauer maximal 1 Stunde 1,00 Mahngebühren: Bücher, Zeitschriften und Spiele pro Woche 0,40 CD-Roms und DVD s - pro Woche 1,50 Gebühren für Ersatz des Leseausweises (zb bei Verlust) 1,50 Gebühren für Kopie und Ausdrucke 0,15 Beschädigung der Kassetten- bzw CD-Hüllen 0,50 33 Grundbuchsauszug 13, Spesenersatz für Trauungen (Personal, Blumenschmuck, Reinigung, Heizung, Fotomappe usw) 36,50 35 Klassenraumbenutzung pro Stunde 10,00 Turnsaal, EDV-Raum und Schulküchenbenützung pro Stunde 20,00

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