KUNDMACHUNG. Der Bürgermeister: erbert Burgschwaiger eh

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1 Zahl: Betreff: Gemeindeamt Bruck an der Großglocknerstraße Bezirk Zell am See homepage: 902/2015 EAP Haushaltsbeschluss 2015, Kundmachung Bürgermeister Herbert Burgschwaiger Telefon (06545) Fax A-5671 Bruck, am KUNDMACHUNG Gemäß 79 in Verbindung mit 50 der Salzburger Gemeindeordnung 1994 wird der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am festgelegte Haushaltsbeschluss für das Rechnungsjahr 2016 kundgemacht. Der Bürgermeister: erbert Burgschwaiger eh Amtstafel der Gemeinde Bruck a.d.gistr. - Anschlagvermerk Angeschlagen am Abgenommen am Gemeindeamt Bruck an der Großglocknerstraße, A-5671 Bruck, Raiffeisenstraße 6 G:\EAP\(9) Finanzwirtschaft\(900) Finanzverwaltung\(902) Haushaltswesen, Voranschläge\voransch\Haushaltsb-Kundm.doc

2 Gemeindeamt Bruck an der Großglocknerstraße Bezirk Zell am See homepage: Gemeindevertretung Haushaltsbeschluss 2016 HAUSHALTSBESCHLUSS Auszug aus dem Gemeindevertretungs-Sitzungsprotokoll vom Alle Beträge in Euro! Aufgrund der Beratungs- und Abstimmungsergebnisse wird folgender Haushaltsbeschluss gefasst: 1 Als Grundlage der Gebarung des Gemeindehaushaltes im Rechnungsjahr 2016 werden die im angeschlossenen Voranschlag vorgesehenen Bruttoausgaben und Bruttoeinnahmen festgesetzt. Die Zusammenfassung der im Voranschlag festgesetzten Ausgaben und Einnahmen ergibt folgende Schlusssummen: Ordentlicher Voranschlag Außerordentlicher Voranschlag Ausgaben Ausgaben Einnahmen Einnahmen Gemeindesteuern Von der Bemessungsgrundlage (Punkt a bis c): a) Grundsteuer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) 500 % b) Grundsteuer von Grundstücken nach dem Steuermessbetrag(Grundsteuer B) 500 % c) Kommunalsteuer nach Kommunalsteuergesetz 1993 idgf 3 % d) Hundesteuer jährlich gem. 15 Abs. 3,Ziff. 2 FAG ,00 Befreiungen: Hunde, die als Wachhunde, Blindenführerhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden e) Allgemeine Ortstaxe je Nächtigung 1,05 gemäß Verordnung Tourismusverband Bruck-Fusch vom f) Tourismusförderungsfondsbeitrag je ortstaxenpflichtige Nächtigung 0,05 (gemäß 51 lit b S.TG 2003 idgf) g) Besondere Ortstaxe gemäß Verordnung des Bürgenneisters vom bis 40 m2 Nutzfläche jährlich 210,00 über 40 m2 bis einschließlich 70 m2 Nutzfläche jährlich 273,00 über 70 m2 bis einschließlich 100 m2 Nutzfläche jährlich 315,00 über 100 m2 bis einschließlich 130 m2 Nutzfläche jährlich 378,00 über 130 m2 Nutzfläche jährlich 399,00 dauernd abgestellte Wohnwagen jährlich 136,50 h) Tourismusförderungsfondsbeitrag Ferienwohnungen und Wohnwägen bis 40 m2 Nutzfläche jährlich 10,00 über 40 m2 bis einschließlich 70 m2 Nutzfläche jährlich 13,00 über 70 m2 bis einschließlich 100 m2 Nutzfläche jährlich 15,00 über 100 m2 bis einschließlich 130 m2 Nutzfläche jährlich 18,00 über 130 m2 Nutzfläche jährlich 19,00 dauernd abgestellte Wohnwagen jährlich 6,50 i) Vergnügungssteuer gemäß Vergnügungssteuerverordnung vorn

3 Abgaben und Gebühren nach dem gesetzlichen Tarif beziehungsweise nach den festgesetzten und genehmigten Sätzen a) Gemeindeverwaltungsabgabe gern. Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2012 idgf b) Kommissionsgebühren gern. Landes- und Gemeinde- Kommissionsgebührenverordnung 2012 idgf c) Friedhofsgebühren laut Friedhofsordnung (keine MWSt.) brutto Bestattungsgebühr 309,00 Einzelgrab (zehn Jahre) 200,00 Doppelgrab (zehn Jahre) 400,00 Kindergrab (zehn Jahre) 100,00 Gebühr je Urnennische (zehn Jahre) Teil I 400,00 Gebühr je Urnennische (zehn Jahre) Teil II 520,00 Kleines Erdumengrab 0,75 m x 1,00 m zehn Jahre 140,00 Großes Erdurnengrab 1,05 m x 1,00 m zehn Jahre) 170,00 Leichenhallenbenützung je Sterbefall 83,00 Pauschale für Verabschiedung am Pfarrplatz 80,00 Umenbeisetzung im Grab 57,00 Urnenbeisetzung in Urnennische 31,50 d) Gebühren Abwasserbeseitigung 10 % MWSt. netto brutto laufende Gebühr je m3 Abwasseranfall und Abrechnungszeitraum 3,03 3,33 Interessentenbeitrag pro Bewertungspunkt nach der Bewertungspunkteverordnung 1978 idgf 540,00 594,00 e) Wasserbenützungsgebühr laufend 10 % MWSt. netto brutto laufende Gebühr je m3 und Abrechnungszeitraum 1,17 1,29 3 m3 Zähler je Vierteljahr 2,20 2,42 7 m3 Zähler je Vierteljahr 4,00 4,40 20 m3 Zähler je Vierteljahr 10,20 11,22 50 m3 Zähler je Vierteljahr 18,00 19,80 80 m3 Zähler je Vierteljahr 21,00 23,10 Wasseranschlussgebühr einmalig 10 % MWSt. Anschlussgebühr je m3 umbauter Raum: Hochbauten samt Keller 0,94 1,03 Gewerblich genutzte Lagerhallen, Stallgebäude und Remisen 0,38 0,42 Heuhallen, Kleingaragen, Wintergärten, Gartenhäuschen und Holzhütten 0,00 0,00 sind von der Wasseranschlussgebühr befreit Bauwasserpauschale 18,18 20,00 f) Marktstandgelder (keine MWSt.) brutto je lfrn Nutzfläche täglich 3,60 g) Abfallabfuhrgebühr 10 % MWSt. netto brutto Restabfall (Erhöhung um 2,38 % - Zemk ) 80 1 oder Behälter Grundgebühr jährlich 38,50 42, Behälter Grundgebühr jährlich 74,40 81, Behälter Grundgebühr jährlich 204,60 225, Behälter Grundgebühr jährlich 238,50 262, Behälter Grundgebühr jährlich 272,70 299, Behälter Grundgebühr jährlich 340,80 374,88

4 Gebühr je Kilogramm (Verwiegung) 0,27 0,30 Sacksystem: je Sack (Mindestjahresmenge 6 Stk.) 6,20 6,82 Zusatzgebühr Abfallbeseitigung Zusatzgebühr pro entleerte 80 1 Biotonne (32 Abfuhren) 2,55 2,80 Zusatzgebühr pro entleerte Biotonne (32 Abfuhren) 3,82 4,20 Zusatzgebühr pro entleerte Biotonne (32 Abfuhren) 7,64 8,40 h) Kostenersätze Recyclinghof zzgl. MWSt. netto brutto je m3 Sperrmüll (pro Tag bis 0,5 m3 kostenlos) 32,00 35,20 je m3 Bauschutt (pro Tag bis 0,5 m3 kostenlos) 24,00 26,40 je Matratze groß (ca. 180/85/10 cm und größer) 4,55 5,00 je Matratze klein (kleiner als 180/85/10 cm) 2,27 2,50 je m3 Altholz 21,82 24,00 Großmengen aus Gewerbe und Landwirtschaft sind direkt bei der ZEMKA zu entsorgen! i) Beiträge nach dem Anliegerleistungsgesetz lt. LGB1. Nr. 77/76, idgf brutto je Längenmeter Straßenbeleuchtung ( 3 Abs.2) lt. Baukostenindex 68,50 je Längenmeter Gehsteigerrichtung ( 6 Abs. 2) lt. Baukostenindex 136,50 1. Privatrechtliche Entgelte: a) Badebenützungsentgelte inkl. 13 % MWSt. (Öffnungszeit 9.30 bis Uhr) brutto Tageskarten Erwachsene 4,50 Senioren (ab 60 Jahren oder Seniorenausweis) 3,40 Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren 2,30 Studenten, Präsenzdiener, Behinderte (mit Ausweis) 2,60 Schulklassen und Jugendgruppen ab 10 Personen 0,80 Familientageskarte 7,90 Kurzbadezeit und Eintritte von Uhr Schnupperkarte Erwachsene (Badezeit =2 Stunden) 2,30 Schnupperkarte Kinder (Badezeit = 2 Stunden) 1,10 Familienkarte ab Uhr 5,00 Zehnerblock Erwachsene 39,50 Senioren (ab 60 Jahren oder Seniorenausweis) 28,20 Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren 16,90 Studenten, Präsenzdiener, Behinderte (mit Ausweis) 22,60 Saisonkarten Erwachsene 62,10 Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren 28,20 Studenten, Präsenzdiener, Behinderte (mit Ausweis) 33,90 Familienkarte; unabhängig von der Kinderanzahl (6 bis 18 Jahren) 113,00 Alleinerzieher, unabhängig von der Kinderanzahl(6 bis 18 Jahren) 71,90 Senioren (ab 60 Jahren oder Seniorenausweis) 45,20 Gästekartentarif je Bett und Saison - Pauschale (zahlbar im vorhinein) 11,30 Kinder bis 6 Jahre erhalten freien Eintritt (dies gilt auch während der Badesaison, in der das Kind das 6. Lebensjahr vollendet). Generell freier Eintritt für alle ab Uhr.

5 b) Seniorenheim, Heimgebühren und Pflegeentgelte (keine MWSt.) brutto Täglich je Person Grundtarif Einzelzimmer 29,05 Grundtarif Doppelzimmer 27,60 Grundtarif Kurzzeitpflege 43,70 Pflegestufe 1 9,20 Pflegestufe 2 20,40 Pflegestufe 3 49,80 Pflegestufe 4 62,80 Pflegestufe 5 74,90 Pflegestufe 6 und 7 80,90 Die Abrechnung erfolgt gemäß Sozialhilfe- Leistungs- und Tarifobergrenzen-Verordnung des Landes. Preisnachlass bei Abwesenheit brutto ab dem 2. Tag einer Abwesenheit täglich auf den Grundtarif 5,20 ab dem 2. Tag einer Abwesenheit täglich auf den Pflegetarif 50 % Waschen der Privatwäsche monatliche Pauschale 25,00 Toilettenartikel für Bewohner, monatliche Verwahrgeldpauschale 5,00 c) Essentarife Seniorenheimküche brutto je Essen auf Räder 5,50 je Seniorenessen oder Personalessen (inkl. 10 % MWSt.) 4,40 je Schüleressen (inkl. 10 % MWSt.) 3,85 je Mittagessen sonstige (inkl. 10 % MWSt.) 6,60 Essenstarife für Senioren - betreubares Wohnen (Krössenbachstraße 14b): je Frühstück (inkl. 10 % MWSt.) 2,20 je Mittagessen (inkl. 10 % MWSt.) 4,40 je Abendessen (inkl. 10 % MWSt.) 3,30 d) Kindergartengebühr monatlich inkl. 10 % MWSt. (ab dem 3. Kind gratis) brutto Betreuung von 7:00 bis 13:00 Uhr 1. Kind 52,50 Betreuung von 7:00 bis 13:00 Uhr 2. Kind 42,50 Abzgl. Landeszuschuss je Kind für Halbtagesbetreuung (Familienpaket) 12,50 Betreuung von 7:00 bis 15:00 Uhr 1. Kind 85,00 Betreuung von 7:00 bis 15:00 Uhr 2. Kind 65,00 Betreuung von 7:00 bis 17:00 Uhr 1. Kind 105,00 Betreuung von 7:00 bis 17:00 Uhr 2. Kind 75,00 Abzgl. Landeszuschuss je Kind für Ganztagesbetreuung (Familienpaket) 25, 00 Das verpflichtende Kindergartenjahr (Halbtagesbetreuung bis 13:00 Uhr gratis) 0,00 Das verpflichtende Kindergartenjahr 07:00 bis 15:00 Uhr 20,00 Das verpflichtende Kindergartenjahr 07:00 bis 17:00 Uhr 40,00 je Mittagessen je Kindergartenkind 2,50 Busbeitrag St. Georgen je Monat und Kindergartenkind 12,00

6 e) Büchereientgelte (gemäß Leseordnung der Bibliothek 3 Brüder) brutto Kinder bis 16 Jahre frei 0,00 Jahreskarte 10,00 Jahreskarte Senioren 6,00 Einzelentlehnung (Ausleihfrist 4 Wochen) 1,20 Mahngebühr pro Buch und Woche 0,40 f) Entgelte für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Erbringung von Leistungen jährliche Anpassung Menge netto MWSt. brutto Bauhofarbeiter je Std. 32,67 20 % 39,20 Vorarbeiter bzw. Wassermeister je Std. 36,67 20 % 44,00 Holder je Std. 33,33 20 % 40,00 Unimog je Std. 35,00 20% 42,00 Unimog inkl. Streugerät oder Schneepflug je Std. 50,00 20 % 60,00 Traktor je Std. 26,00 20% 31,20 Kipper je Std. 24,00 20 % 28,80 Pritsche je Std. 20,00 20 % 24,00 Anhänger je Std. 10,00 20% 12,00 Bus Wasserversorgung (850) je Std. 27,50 20 % 33,00 Tankwagen (z.b. für Straßenwäsche) je Std. 50,00 20 % 56,00 Rohrbruchsuchgerät mit Mann je Std. 38,00 20 % 45,60 Kleingeräte Verleih je Std. 10,00 20 % 12,00 Bühnenverleih je m2 je Tag 8,00 20 % 9,60 Streusalz 50 kg 15,00 20% 18,00 Turnhalle Schulzentrum Bruck/Glstr. (Vereine) je Std. 14,50 20 % 17,40 Bewegungsraum und Jugendtreff Sportplatzstraße 18 je 1/2 Tag 50,00 20 % 60,00 Ausstellungs-/Seminarraum Schulzentrum, je 1/2 Tag 70,00 20 % 84,00 Seminar-/Schulungsraum im Seniorenheim Bruck je 1/2 Tag 70,00 20 % 84,00 Sonstige Räumlichkeiten der Gemeinde je Std. 5,00 20 % 6,00 Inserat in Gemeindezeitung 1 Seite 160,00 20 % 192,00 Markthütten-Verleih (gewerbliche Nutzung) je Tag 50,00 20 % 60,00 Standesamt: Trauungssaal Kostenpauschale Pauschal 32, ,00 Kostenbeitrag für Kopien A4 s/w je Seite 0,15 0 0,15 Kostenbeitrag für Kopien A4 farbig je Seite 0,50 0 0,50 3 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf jene Beträge, die dort enthalten sind, festgesetzt. Die Darlehen dürfen nur nach erfolgter aufsichtsbehördlicher Einzelgenehmigung gern. 85 Abs. 1 lit. d der Gemeindeordnung 1994 aufgenommen und ausschließlich nur für die im außerordentlichen Voranschlag angegebenen Zwecke verwendet werden. Das Darlehen darf nur insoweit und nicht eher in Anspruch genommen werden, als dies zur wirtschaftlichen und sparsamen Durchführung des veranschlagten Vorhabens notwendig ist.

7 4 Der Bürgermeister wird ermächtigt, bei verspätetem Eingehen von veranschlagten Einnahmen zur rechtzeitigen Leistung von veranschlagten Ausgaben des ordentlichen Haushaltes die vorhandenen Rücklagemittel vorübergehend in Anspruch zu nehmen. Sollten zu diesem Zeitpunkt Rücklagenmittel nicht vorhanden sein, wird der Bürgermeister gemäß 31 Abs. 2 GHV 1998, LGB1. Nr. 39/98 ermächtigt, Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von ,00 aufzunehmen. Hierdurch werden die besonderen Genehmigungen gemäß 85 Abs. 1 der Salzburger Gemeindeordnung 1994 nicht berührt. Kassenkredite (Kontokorrentdarlehen) sind ehestens, spätestens jedoch bis zum Ende des laufenden Rechnungsjahres zurückzuzahlen. Die Besetzung der Planstellen der Gemeinde, ihrer Anstalten und Betriebe darf ebenso wie die Besoldung nur nach dem beigeschlossenen Stellen- bzw. Dienstpostenplan erfolgen. Dieser unterliegt der Genehmigung der Landesregierung. Die individuelle Anstellung bzw. Überstellung und eventuelle Beförderung ist separat zu beschließen und der Gemeindeaufsichtsbehörde zu melden. Die Ausgaben der Postenklassen 4, 6 und 7 innerhalb eines Ansatzes sind gegenseitig deckungsfähig. Die Richtigkeit des Auszuges aus der Niederschrift und des Haushaltsbeschlusses bestätigt: Bruck an der Großglocknerstraße, am Für die Gemeindevertretung: Der Bürgenneister: Herbert Burgschwaiger

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