18. Wahlperiode A/WMDI 17. Sitzung Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit

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1 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT AUSSCHUSSPROTOKOLLE 18. Wahlperiode A/WMDI 17. Sitzung Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit 17. öffentliche Sitzung am 23. Mai 2013 im Börsenhof A, Raum 416 Anwesend: Abg. Frau Grobien (CDU) Abg. Frau Grotheer (SPD) Abg. Hamann (SPD) Abg. Holsten (SPD) Abg. Frau Motschmann (CDU) Abg. M. Öztürk (Bündnis 90/Die Grünen) Abg. P. Öztürk (SPD) Abg. Frau Salomon (CDU) Abg. Frau Schön (Bündnis 90/Die Grünen), Vorsitzende Abg. Tsartilidis (SPD), stellvertretender Vorsitzender Abg. Frau Vogt (Die Linke.) Abg. Werner (Bündnis 90/Die Grünen) außerdem sind anwesend:

2 Staatsrat Kück von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft Herr Albensoeder ) von der Senatorin Herr Schütte-Thuy ) für Bildung und Wissenschaft Herr Huesmann ) Herr Prof. Scholz-Reiter Herr Dr. Mehrtens ) ) von der Universität Bremen Frau Prof. Luckey Herr Meinen ) ) von der Hochschule Bremen Herr Prof. Dr. Grüner Herr Wortmann ) ) von der Hochschule für Künste Herr Prof. Ritzenhoff von der Hochschule Bremerhaven Frau Oechtering von der LaKoF Herr Siering von der Senatskanzlei Frau Dr. Sommer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Herr Dr. Hagen von der Senatorin für Finanzen Frau Holsten Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt (Brema) Herr Höhl Mitarbeiter der Fraktion Die Linke. Frau Danèl von der Bürgerschaftskanzlei als Assistentin des Ausschusses

3 Beratungsgegenstände: 1. Protokoll der Sitzung vom 4. April Informationsfreiheit Bericht über den Stand der Umsetzung des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) in den einzelnen Ressorts 3. Datenschutz 4. Medien Aktuelle medienpolitische Themen 5. Wissenschaft 5.1 Controllingbericht Sachstandsbericht zur Aufstellung der Haushalte 2014/ Bericht über die Rückabwicklung der Nachbewilligung zur Deckung des Defizits bei den Energiekosten im Schulbereich 5.4 Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen im Land Bremen 5.5 Bericht über die Ergebnisse der GWK und den Hochschulpakt 5.6 Verschiedenes 6. Terminplanung für das Kalenderjahr Verschiedenes

4 A/WMDI Abg. Frau Schön eröffnet die Sitzung um Uhr. 1. Protokoll der Sitzung vom 4. April 2013 Der Ausschuss genehmigt das Protokoll der Sitzung vom 4. April Informationsfreiheit - Bericht über den Stand der Umsetzung des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) in den einzelnen Ressorts Herr Dr. Hagen berichtet über den Stand zur Umsetzung des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes in den einzelnen Ressorts (Anlage 1). Abg. Frau Motschmann macht deutlich, dass sie die Auffassung von Herrn Dr. Hagen nicht teile, dass sich die Ressorts auf einem guten Weg befänden. Sie bezieht sich auf die Tabellen auf den Seiten 2 und 3 und kritisiert, dass die Zahlen nicht zufriedenstellend seien. Bremen habe sich dieses Gesetz gegeben, das dann auch mit Inhalten gefüllt werden müsse. Abg. M. Öztürk fragt nach, ob aus der Tabelle hervorgehe, wie viele Dokumente es insgesamt in einer Dienststelle gäbe und wie viele davon veröffentlicht worden seien. Herr Dr. Hagen stellt klar, dass sich die Prozentsätze bei den einzelnen Ressorts darauf bezögen, wie viel Prozent der insgesamt ins Inforegister eingestellten Dokumente auf die einzelnen Ressorts entfielen. Die Zahl beziehe sich nicht darauf, wie viele von den insgesamt in einem Ressort vorhandenen Dokumenten ins Register eingestellt worden seien. Ein solcher Prozentsatz sei nicht darstellbar, da nicht ermittelbar sei, wie viele Dokumente insgesamt in den einzelnen Ressorts vorhanden seien.

5 A/WMDI Einzig bei den Senatsvorlagen wäre dies machbar, da bekannt sei, wie viele Senatsvorlagen es gäbe und verglichen werden könne, welcher Prozentsatz davon veröffentlicht worden sei. Abg. M. Öztürk möchte wissen, ob zumindest alle Verordnungen, Erlasse und ähnliches der Behörden erfasst seien und ob die Qualität der eingestellten Dokumente messbar sei. Nur Pressemitteilungen einzustellen habe nicht so einen hohen Wert. Wichtiger seien zum Beispiel Vorlagen für Deputationen. Frau Dr. Sommer zeigt sich erfreut über den Anstieg an Veröffentlichungen im Informationsregister zwischen 2011 und Sie ruft in Erinnerung, dass das Informationsfreiheitsgesetz zwar bereits seit 2006 existiere, das Informationsregister aber erst seit 2007/2008. Es sei lange Zeit nicht viel passiert, aber inzwischen sei erkennbar, dass eine Anstrengung aller Ressorts zu einem deutlichen Anstieg der Zahlen führe. Frau Dr. Sommer weist darauf hin, dass es im Bremischen Informationsfreiheitsgesetz zwar Veröffentlichungspflichten gäbe, aber auch zahlreiche Veröffentlichungsgebote. In diesen Fällen sollten die Dokumente lediglich eingestellt werden, müssten es aber nicht. Sie regt an, in Bremen darüber nachzudenken, bestimmte Dokumente einer Veröffentlichungspflicht zu unterwerfen. Abg. Frau Vogt möchte wissen, ob die Veröffentlichung von Dokumenten aus der Senatskanzlei auch angestiegen sei oder ob die Steigerung von 2011 zu 2012 lediglich auf dem Einstellen von Pressemitteilungen beruhe. Herr Dr. Hagen räumt ein, dass es nicht einfach sei, die Zahlen angemessen darzustellen. Er nehme die Anregungen der Abgeordneten gerne mit. Das Problem bleibe, dass das Finanzressort keine absolute Zahl habe, gegen die es messen könne. Dies gelte auch für die Erlasse der unterschiedlichen Behörden.

6 A/WMDI Diese würden in der Regel nicht gezählt und als absolute Zahl erfasst. Von daher sei es mit einer Prozentzahl immer schwierig. Auf Nachfrage des Abg. Werner antwortet Herr Dr. Hagen, dass es wohl tatsächlich mehr veröffentlichte Dokumente gäbe, als aus dem Informationsregister ersichtlich sei. In der Tabelle seien nur die Dokumente erfasst, die im IFG verzeichnet seien. Darüber hinaus würden auf den Webseiten der Behörden Dokumente veröffentlicht, die nicht notwendiger Weise auch ins IFG eingestellt würden. Vor diesem Hintergrund sollte der Fokus seiner Ansicht nach nicht so sehr auf den absoluten Zahlen liegen, sondern auf der Entwicklung. Diese zeige eindeutig, dass die Anzahl der veröffentlichten Dokumente in letzter Zeit gestiegen sei. Insgesamt müsse aber auch die Senatorin für Finanzen eingestehen, dass der Veröffentlichungspflicht nicht in dem gewünschten Maße nachgekommen werde. Dies sei zu Recht kritisch zu bewerten. Das Problem sei aber erkannt und es werde daran gearbeitet. Zu den Pressemitteilungen ergänzt Herr Dr. Hagen, dass die Pressemitteilungen von der Finanzsenatorin auch dort gezählt würden und nicht bei der Senatskanzlei. Gleiches gelte für die Senatsvorlagen, die bei jedem Ressort gezählt würden. Wenn zum Beispiel der Senator für Inneres und Sport eine Senatsvorlage verantworte, müsse er diese auch veröffentlichen. Das liege an dem dezentralen Konzept. Daran werde eventuell noch etwas geändert. Er wünsche sich, dass alle Senatsvorlagen von der Senatskanzlei veröffentlich würden. Abg. Frau Schön fasst zusammen, dass seit 2011 eine positive Tendenz zu erkennen sei. Es sei klar, dass es sich um einen Aufbauprozesse handele, an dem gearbeitet werden müsse. Dennoch sei Bremen deutlich weiter als andere Bundesländer in Deutschland. Auf die Nachfrage der Abg. Frau Motschmann schlägt sie vor, das Thema im 1. Quartal 2014 wieder aufzurufen.

7 A/WMDI Abg. Frau Grotheer weist darauf hin, dass in der Regel nur die Dokumente ins Informationsregister eingestellt würden, die allgemein zugänglich seien, in der Regel also nicht individuelle Bescheide an irgendwelche Antragssteller. Bei Verordnungen im Ausländerrecht stelle sich die Frage, ob diese von der Senatskanzlei oder vom Innenressort veröffentlicht würden. Gesetzesänderungen, die das Innenressort beträfen, würden auf jeden Fall auf der Internetseite des Ressorts veröffentlicht. Ob gleichzeitig eine Veröffentlichung im IFG erfolge, wisse sie nicht. Die Anzahl der Dokumente, die jährlich pro Behörde dazu kämen, sei aus ihrer Sicht begrenzt. Es müsse genau geschaut werden, über welche Dokumente beim Informationsregister geredet werde. Abg. Hamann möchte wissen, inwieweit daran gedacht sei, auch die Dokumente, die von den Beiräten produziert würden, ins Informationsregister aufzunehmen. Es gäbe aus einigen Beiräten Forderungen, dies so zu machen. Frau Dr. Sommer ergänzt zu der Veröffentlichung von Senatsvorlagen, dass diese bis jetzt immer noch bei den einzelnen Ressorts erfasst werden müssten. Dies sei sehr ungünstig, denn die letzte Stelle, die genau wisse, was sich im Senat möglicherweise noch geändert habe, sei die Senatskanzlei. Die einzelnen Referenten, die die Senatsvorlage verfasst hätten, bekämen dies nur ganz schwer mit. Vor diesem Hintergrund wäre es günstiger, die Senatsvorlage direkt über die Senatskanzlei in das Informationsregister einstellen zu lassen. Angesichts der großen Anzahl an Senatsvorlagen, die laufend produziert würden und ins Netz gestellt werden dürften, steige die Anzahl der eingestellten Vorlagen nicht schnell genug. Herr Dr. Hagen stimmt der kritischen Anmerkung der Abg. Frau Grobien zu, dass die Suche über das Informationsregister kompliziert und nicht auf den ersten Blick zu

8 A/WMDI durchschauen sei. Es werde daran gearbeitet, die Suchfunktionen und die Auffindbarkeit von Dokumenten zu verbessern. Zu der Frage, ob Dokumente der Beiräte auch veröffentlich werden könnten, könne er zurzeit nichts sagen. Frau Dr. Sommer antwortet auf die Nachfrage des Abg. M. Öztürk, dass die Bremische Bürgerschaft nicht unter das IFG falle. Abg. Frau Schön fasst zusammen, dass die Probleme bei der Veröffentlichung von Dokumenten herausgearbeitet worden seien und schlägt vor, das Thema im 1. Quartag 2014 wieder aufzurufen. Herr Dr. Hagen weist abschließend darauf hin, dass die Verwaltung die Suchmaschine Google niemals toppen könne. Die Verwaltung versuche aber das, was sie kontrollieren könne, vernünftig zu machen. Deshalb verwende sie eigene Suchmaschinen mit eigenen Suchmasken. Er bitte daher um Verständnis dafür, dass die Verwaltung keine First-Class-Suchmaschine anbieten könne. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. Der Ausschuss beschließt, das Thema im 1. Quartal 2014 wieder aufzurufen. 3. Datenschutz - keine Themen 4. Medien Aktuelle medienpolitische Themen 4.1 Änderung Radio-Bremen-Gesetz Herr Siering berichtet, dass das Radio-Bremen-Gesetz in einigen Punkten geändert werden solle.

9 A/WMDI Dabei gehe es zum einen um den Appell, sich stärker für die niederdeutsche Sprache zu engagieren und zum zweiten werde das Gremium erweitert um einen Vertreter bzw. eine Vertreterin der Muslime. Ferner werde eine Regelung vorgeschlagen, nach der sowohl der Intendant als auch die Direktoren und Direktorinnen künftig ihre Bezüge und Vergütungen im Jahresabschluss darlegen müssen. Ansonsten seien nur redaktionelle Änderungen und Verweise notwendig. Die erste Lesung des Gesetzes werde voraussichtlich in der Juni-Sitzung der Bürgerschaft stattfinden. Abg. Frau Motschmann merkt an, dass es bereits eine Muslima im Rundfunkrat gäbe. Abg. Frau Grotheer erläutert, dass zwar Muslime im Rundfunkrat vertreten, diese aber über andere Organisationen entsandt worden seien. Hier gehe es aber um die Interessensvertretung der Muslime. Der Bremer Rat für Integration verstehe sich nicht als Interessenvertretung für die Muslime, sondern für alle zugezogenen und in Bremen zu integrierenden Menschen. Vor diesem Hintergrund sollten die Muslime gesondert im Rundfunkrat vertreten sein. Diesen Aspekt habe man beim Landesmediengesetz bereits berücksichtigt. Abg. Frau Motschmann erwidert, dass dann die Juden und Muslime als eigene Gruppen im Rundfunkrat vertreten seien, nicht aber die anderen Weltreligionen. Abg. Frau Schön stellt klar, dass es bei der Anzahl der Rundfunkratsvertreter darum gehe, möglichst einen Querschnitt der Bevölkerung darzustellen. Die zahlenmäßig nicht so stark vertretenen Gruppen könnten daher nicht alle berücksichtigt werden. Herr Siering erläutert, dass es um die Frage gehe, welche Gruppe gesellschaftlich relevant sei. Dies werde immer kontrovers diskutiert.

10 A/WMDI Der Senat habe mit den Muslimen einen Staatsvertrag geschlossen und man wolle mit der Gesetzesänderung dem gerecht werden, was dort verabredet worden sei. Abg. Werner ergänzt, dass die Kirchen, mit denen es Staatsverträge gäbe und alle möglichen anderen Gruppen im Rundfunkrat vertreten seien. Dies sei nicht wirklich ein Querschnitt der Bevölkerung, sondern es handele sich um eine politische Entscheidung, was gesellschaftlich relevant sei. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 4.2 Freihandelsabkommen zwischen der EU-Kommission und den USA Herr Siering berichtet, dass ein Freihandelsabkommen zwischen der EU- Kommission und den USA geschlossen werde solle, das erhebliche Erleichterungen im Wirtschaftsverkehr mit sich bringe. Allerdings sehe dieses Freihandelsabkommen keinerlei Bereichsausnahmen vor für die Bereiche von Medien und Kultur. Dies könne bedeuten, dass das gesamte Rundfunkwesen und Kinowesen aber auch die Kultur davon umfassend betroffen wäre, weil zum Beispiel die Unesco-Verpflichtung, sich um regionale und nationale Identitäten zu kümmern, kein Bestand mehr haben könnte. Damit wäre es den USA möglich, den europäischen Kinomarkt ohne Handelshürden und ohne Sperrfristen, wie sie heute üblich seien, zu überschwemmen. Europäische oder deutsche Produktionen würden aber nicht im selben Maße in den USA profitieren. Das Verhältnis von amerikanischen zu europäischen Produktionen liege bei 95 zu 5. Vor diesem Hintergrund sähen die Bundesländer das Abkommen mit großer Sorge. Es werde zu dem Thema auch eine Bundesratsinitiative vorbereitet, die große Unterstützung habe.

11 A/WMDI Für das Inkrafttreten des Abkommens sei aber eine Zustimmung jedes einzelnen EU- Mitgliedstaats erforderlich. Von daher sei auch denkbar, dass das Abkommen gar nicht zustande komme. Herr Siering antwortet auf die Nachfrage der Abg. Frau Schön, dass der Bundesrat noch vor der Sommerpause erreicht werden solle. Abg. Frau Schön bittet darum, zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Initiative im Ausschuss zu berichten. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 4.3 Grünbuch Connected TV Frau Holsten berichtet, dass Ende April das Grünbuch zum Thema Connected TV erschienen sei. Sie erinnert daran, dass es bereits ein Abstimmungspapier der Rundfunkreferenten zu Connected TV gäbe und nun auch die Medienanstalten ein solches Papier verabschiedet hätten. Dieses könne sie dem Ausschuss zur Verfügung stellen. Der Ausschuss nimmt Kenntnis und bittet Frau Holsten, dem Ausschuss die Stellungnahme der Landesmedienanstalten zur Verfügung zu stellen. 5. Wissenschaft 5.1 Controllingbericht 2012 Abg. Frau Salomon bezieht sich auf Seite 3 der Vorlage, wonach die Überschreitung der Anschläge insgesamt ca. 26,4 Mio betragen habe und unter anderem aus dem Ausgleich für Tarifsteigerungen resultierte. Sie möchte wissen, ob dies heiße, dass die im Haushalt eingestellten Tarifsteigerungen mit einem Prozent zu gering gewesen seien.

12 A/WMDI Ferner weist sie auf die Aussage im zweiten Absatz auf Seite 3 hin, demzufolge die Universität weitreichende Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung getroffen habe und möchte wissen, welche Maßnahmen dies seien. Abg. Frau Vogt bezieht sich ebenfalls auf eine Aussage auf Seite 3 der Vorlage, wonach der Jahresverlust der Universität in Höhe von ca. 9,3 Mio. Euro zum Teil durch ein positives Drittmittelergebnis habe ausgeglichen werden können. Sie weist darauf hin, dass insgesamt die Drittmittelquote geringfügig unter den Erwartungen liege. Drittmitteleinnahmen könnten naturgemäß schlecht geplant werden. Im Hinblick auf die Formulierung zum Teil ausgeglichen kritisiert sie, dass im Controllingbericht der Jahresverlust nie zu sehen sei. Ihr sei es daher unklar, wie und wo dieser veranschlagt werde. Staatsrat Kück antwortet auf die Nachfrage der Abg. Frau Salomon, dass es sich in der Tat um die Summe handele, die über den eingestellten 0,9 % für Tarifsteigerungen liege. Bei den Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung an der Universität handele es sich um die Maßnahmen, die zu einer erheblichen Reduzierung der Personalstellen führten. Zur Bemerkung der Abg. Frau Vogt antwortet Herr Kück, dass es sich bei dem Ausgleich um eine Gegenrechnung handele. Daneben gäbe es aber noch weitere Restmittel oder Mittel, die der Universität zur Verfügung stünden. Dies sei auch in den früheren Berichten dargestellt worden. Es würden auch Investitionsmittel in Anspruch genommen, die dann wieder zurückgeführt werden müssten. Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

13 A/WMDI 5.2 Sachstandsbericht zur Aufstellung der Haushalte 2014/15 Abg. Frau Schön weist darauf hin, dass es sich hier um die Ausgangszahlen nach der Eckwerteaufstellung handele und die Details noch nicht bekannt seien. Es freue sie, dass es gelungen sei, den Aufwuchs für den Pakt für Forschung und Innovation vor die Klammer zu ziehen, den Wissenschaftshaushalt also nicht zu belasten. Auch wenn es klar sei, dass die Exzellenzinitiative nicht zu Lasten der anderen Hochschulen gehen solle, finde sie es sehr gut, dass es gelungen sei, nicht dem Wissenschaftshaushalt die zusätzlichen Kosten aufzuerlegen, die Bremen erbringen müsse, sondern dies der gesamte Haushalt trage. Wichtig sei ferner, dass die Tarifsteigerungen übernommen würden und das NW2 geplant werden könne. Abg. Frau Vogt möchte wissen, wann im Ausschuss eine ausführliche Diskussion über die Eckwerte stattfinde, da diese für heute nicht vorgesehen sei. Zu dem vorliegenden Papier möchte sie wissen, ob im Haushalt Gelder eingestellt seien für Mietsteigerungen und erhöhte Energiekosten der Hochschulen. Ferner fragt sie nach öffentlich gefördertem Wohnraum für Studenten. Hier fehlten ebenfalls Mittel im Haushalt. Zu dem Personalabbau an der Uni möchte sie wissen, ob der Senat eine Möglichkeit sehe, den Grundhaushalt der Universität zu erhöhen. Abg. Frau Schön führt zum Ablauf der Beratungen aus, dass in der Vorlage der Zeitplan dargelegt worden sei. Nach der ersten Lesung in der Bürgerschaft werde der Haushaltsentwurf an die Ausschüsse überwiesen, dort beraten und anschließend erfolge in der Bürgerschaft die zweite Lesung.

14 A/WMDI In der Vergangenheit sei es immer so gewesen, dass die Senatsentwürfe auch dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben und dies als Vorabinformation des Ressorts behandelt worden sei. Auf diese Weise sei für die Abgeordneten immer ausreichend Zeit gewesen, sich mit den Entwürfen auseinanderzusetzen. Sie schlage vor, das Verfahren in diesem Jahr wieder so zu vereinbaren. Abg. Frau Salomon fragt nach, welche Tarifsteigerungen für den Haushalt 2014/15 eingeplant worden seien. Sie bezieht sich auf Seite 1 der Vorlage und möchte wissen, welche weiteren zentralen Mittel für die Besoldungserhöhungen noch bereit stünden. Staatsrat Kück antwortet, dass diese weiteren zentralen Mittel im Haushalt der Finanzsenatorin bereit gestellt werden sollen und deshalb nicht Bestandteil der Vorlage seien. Zur Tariferhöhung führt er aus, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen bekannt und die entsprechenden Mittel im Haushalt enthalten seien. Zum Verfahren bei den Haushaltsberatungen erklärt Staatsrat Kück, dass hier das Verfahren der vergangenen Jahre beibehalten werden solle und dem Ausschuss die entsprechenden Dokumente zur Kenntnis gegeben würden, wenn dies früher auch so erfolgt sei. Für ein weiteres Studentenwohnheim seien keine Mittel im Haushalt vorgesehen. Diese Diskussion müsse dann in der Bürgerschaft geführt werden. Keine weiteren Mittel gäbe es auch für die Hochschule und die Universität für die Beschäftigung weiteren Personals. Die Energiekosten seien zwar etwas höher veranschlagt worden, jedoch nicht so hoch, dass die großen Mehrbedarfe abgedeckt werden könnten. Die jeweiligen

15 A/WMDI Einrichtungen müssten entsprechend versuchen, die benötigten Mittel dafür zusätzlich zu erwirtschaften. Abg. Frau Schön merkt an, dass gerade eine Fläche frei gegeben worden sei für den Bau eines Studierendenwohnheims in der Überseestadt für 35 Plätze. Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. 5.3 Nachbewilligung zur Deckung des Defizits bei den Energiekosten im Schulbereich im Jahr 2012 Staatsrat Kück verweist auf die Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt und korrigiert diese dahingehend, dass nicht wie angekündigt dem Ausschuss erst im August berichtet werden könne, sondern bereits in der Juni-Sitzung. Am 13. Juni werde man mit dem Thema in die Bildungsdeputation gehen und einen Nachbewilligungsantrag vorlegen. Er betont, dass durch die verzögerte Rückführung des Kredits kein Schaden für den Wissenschaftsbereich entstanden sei. Die Projekte, für die das Geld vorgesehen sei, müssten erst in der zweiten Jahreshälfte auf dieses zurückgreifen. Staatsrat Kück stellt auf Nachfrage der Abg. Frau Schön klar, dass der Nachbewilligungsantrag ausschließlich den Bildungsbereich betreffe und der Wissenschaftsbereich nicht betroffen sei. Abg. Frau Salomon merkt an, dass es bei der Rückzahlung des Kredits nicht um Mittel aus dem jetzigen Haushaltsjahr ginge, sondern der Ausschuss im Dezember 2012 unter der Prämissen zugestimmt habe, dass der Kredit rechtzeitig zurückgezahlt werde. Wenn einer Vorlage stehe, dass Gelder ausgeliehen werden sollten, müsse man sich doch bereits Gedanken gemacht haben, wie diese zurückgezahlt werden können.

16 A/WMDI Staatsrat Kück erwidert, dass die Vorlage lediglich gesagt habe, dass das Geld zurückgeführt werde. Der Ausschuss habe dann den Beschluss ergänzt um die Verpflichtung, das Geld im ersten Quartal 2013 zurückzuführen. Die Vorlage der Verwaltung sei davon ausgegangen, dass das Geld im Laufe des Jahres 2013 zurückgeführt werden solle. Es liege an den knappen Mitteln im Bildungsressort, dass es nicht gelungen sei, das Geld im ersten Quartal zurückzuzahlen. Abg. Frau Schön merkt an, dass die Vorlage für den Ausschuss eine hohe Konformität mit der Vorlage in der Bildungsdeputation und im HaFA gehabt habe. Darin hätten auch diese Zahlen gestanden. Der Ausschuss nehme aber zur Kenntnis, dass noch Zeit benötigt werde, das Geld zurückzuführen, aber kein Schaden für den Wissenschaftsbereich entstehe. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 5.4 Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen im Land Bremen Prof. Scholz-Reiter beschreibt die Situation der wissenschaftlichen Mitarbeiter und führt aus, dass die Befristung in deren Verträgen aus Sicht der Universität gerechtfertigt sei, weil dadurch die Qualifikation von vielen und die Selbsterneuerung der Wissenschaft ermöglicht werde. An der Universität Bremen habe sich zwischen 2002 und 2012 das Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen nicht wesentlich verändert, obwohl die Anzahl der Drittmittel erheblich gestiegen sei. 81% der Mitarbeiter an der Universität seien befristet beschäftigt, 19% unbefristet. 78% der Männer und 85% der Frauen seien befristet beschäftigt. Bei den unbefristet Beschäftigten liege der Anteil der Männer bei 22%, der Anteil der Frauen bei 15%.

17 A/WMDI Im Jahr 2012 seien 416 wissenschaftliche Mitarbeiter neu eingestellt worden, davon 6 unbefristet. 46 Personen (15%) erhielten Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Dabei habe es sich hauptsächlich um Kurzprojekte gehandelt, bei denen oftmals die Möglichkeit bestehe, Anschlussverträge zu erhalten. Verträge über 3 bis 4 Jahre erhielten 133 Personen, über 2 bis 3 Jahre 104 Personen und über 1 bis zwei Jahre 114 Personen. Mit dem Personalrat sei eine Betriebsvereinbarung geschlossen worden, die besage, dass Arbeitsverträge aus Drittmitteln so ausgestellt würden wie die Laufzeit der Drittmittelverträge sei. Damit solle verhindert werden, dass die Arbeitsverträge über die Laufzeit der Projekte gestückelt und die Stellen mit verschiedenen Personen besetzt würden. Die Umsetzung dieser Betriebsvereinbarung werde von der Personalstelle der Universität streng geprüft. Generell sei festzustellen, dass es durch die Drittmittel immer mehr befristete Verträge gäbe. Die Hochschulpaktmittel seien ebenfalls befristet, so dass auch hier nur befristet Personal eingestellt werden könne. Prof. Grüner führt aus, dass es sich bei der HfK um eine Spezialhochschule handele, was sich auch an den Beschäftigungsverhältnissen zeige. Die HfK habe bisher nicht mit der Juniorprofessur gearbeitet, wolle dies aber jetzt versuchen und schauen, ob dieses Instrument geeignet sei, dem wissenschaftlichen Nachwuchs Perspektiven zu eröffnen. Kennzeichnend für die HfK sei weiter eine relativ geringe Zahl an künstlerischen und wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie an Personen, die über Drittmittel beschäftigt seien. Die HfK sei noch zu wenig attraktiv für Personen, die eine wissenschaftliche oder künstlerische Karriere machen wollten, weil die HfK nicht über das Promotionsrecht verfüge. Man strebe mittelfristig für den Bereich Kunst das Promotionsrecht an.

18 A/WMDI Eine dritte Besonderheit der HfK liege darin, dass es insbesondere im Fachbereich Musik einen hohen Anteil an Lehrbeauftragten gäbe. Dies sei nicht nur in Bremen so. Die Lehrbeauftragten würden über Honorarverträge semesterweise beschäftigt. Dadurch wolle man ein möglichst breites Spektrum von Ausbildungsmöglichkeiten bieten, ohne für jedes Instrument eine eigene Professur oder einen unbefristeten Vertrag einzurichten. Diese Gruppe von Lehrbeauftragten moniere zu Recht die fehlenden Perspektiven. Sie wünschten sich eine Verstetigung ihrer Verträge und Wertschätzung der künstlerischen Leistung. Auf der Ebene der Rektoren werde bundesweit überlegt, wie man mit dieser Gruppe in Zukunft umgehen wolle. Prof. Luckey berichtet, dass auch die Hochschule Drittmittel- und Sonderprogramme nutze, die darauf angelegt seien, befristete Beschäftigungsverhältnisse zu erzeugen. Das liege in der Natur dieser Programme. Mit solchen Programmen würden allerdings zum Teil auch Daueraufgaben finanziert, die eigentlich in den Grundhaushalt der Hochschule gehörten. Für die angewandte Forschung hingegen sei es normal, dass bei über Drittmittel finanzierten Projekten auch nur befristete Beschäftigungsverhältnisse möglich seien. Es gäbe aber auch wissenschaftliche Mitarbeiter, die nicht im klassischen Mittelbau der Hochschule beschäftigt seien, sondern Regelaufgaben rund um Studium und Lehre übernähmen. Hier sei es wichtig, über Personalentwicklungsmaßnahmen attraktive Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor zu schaffen. Zu der Tätigkeit von Bachelor-Studenten führt sie aus, dass es wichtig sei, Studierende teilhaben zu lassen an akademischen Aufgaben und Tätigkeiten. Damit werde keinesfalls reguläres Personal eingespart. Eine defizitäre Situation gäbe es im Bereich der Lehraufträge. Dies sei zum einen dem Hochschulpakt geschuldet, weil nicht immer längerfristig qualifiziertes Personal

19 A/WMDI an die Hochschule gebunden werden könne. Lehraufträge bedeuteten aber auch Qualität von Studium und Lehre, weil die Leute aus der Praxis kämen. Kritisch zu sehen seien die Lehraufträge, wenn es nicht gelänge, ordentliche Professuren zu besetzen, weil die Hochschule mit attraktiven Arbeitgebern in der Privatwirtschaft konkurriere. Wenn es nicht gelinge, diese Professuren zu besetzen, müsse längere Zeit mit Lehrbeauftragten gearbeitet werden. Prof. Ritzenhoff betont, dass Drittmittel unerlässlich seien, um Forschungsaktivitäten zu gestalten. Ohne jeglichen Mittelbau könnten Forschungsaktivitäten nur über befristete Stellen realisiert werden. In Bremerhaven sehe er weniger schwierige Arbeitsverhältnisse. Dennoch sei es auch hier nicht möglich für Leute, die schon länger in einzelnen Projekten befristet tätig seien, langfristige Beschäftigungsperspektiven schaffen. Staatsrat Kück geht auf Nachfrage der Abg. Frau Schön auf die Bundesratsinitiative ein und führt aus, dass es auch an den Hochschulen anderer Länder viel zu viele befristete Beschäftigungsverhältnisse gäbe und dies auch dort diskutiert werde. Deshalb werde auf Bundesebene überlegt, ob hier Veränderungen vorgenommen werden könnten. In der Bundesratsinitiative sei die Vorgabe enthalten, an den Hochschulen eine Personalentwicklung zu machen. Die Initiative sei jetzt im Bundesrat angelangt und an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen worden. Abg. P. Öztürk kritisiert, dass es an den deutschen Universitäten zwischen Mittelbau und Professoren keine Zwischenstufen gäbe. In der SPD-Fraktion werde deshalb das Thema Tenure-Track-Stellen diskutiert. Er möchte deshalb wissen, wie das Ressort zu diesem Thema stehe. Abg. Frau Vogt spricht das Problem der Teilzeitstellen an, die 20-Stunden-Stellen, bei denen es sich aber eigentlich um Vollzeitstellen handele.

20 A/WMDI Ferner möchte Sie wissen, wie viele Lehrbeauftragte und Honorarkräfte an der Universität tätig seien. Abg. P. Öztürk fragt nach, ob Lehrbeauftragte in den Gremien der Hochschulen vertreten seien und ob hier Handlungsbedarf gesehen werde. Prof. Scholz-Reiter geht zunächst auf die Tenure-Track-Stellen ein und stellt dar, dass es in Deutschland grundsätzlich in der Nach-Promotions-Phase, der sogenannten Post-Doc-Phase, zu wenige Stellen gäbe und wenn, dann seien diese meist als Projekte befristet. In Bremen habe man zwar das Modell der Junior-Professur. Dies seien aber nur sehr wenige Stellen und könnten nur angeboten werden, wenn Professuren ausliefen und nach Ende der sechs Jahre eine Planstelle frei sei, die dann verwendet werden könne, falls sich der Juniorprofessor als geeignet erweise. Bekannt sei das Modell der Tenure Track der TU München. Hier werde jede Professur mit drei Kandidaten besetzt, von denen sich einer am Ende durchsetzen müsse und dadurch die Chance auf eine Professur auf Lebenszeit erhalte. Dies Modell sei an der TU möglich, weil es sich um eine technische Universität handele, diese in Bayern liege und von der Grundfinanzierung her ganz anders ausgestattet sei als die Universität Bremen. In Bremen sei ein solches Modell nicht realisierbar. Zu den Lehrbeauftragten führt Prof. Scholz-Reiter aus, dass diese nicht Mitglied in den Gremien der Universität seien, weil sie keine Mitarbeiter der Universität seien, sondern mit ihnen Werkverträge geschlossen würden. Insbesondere in den Naturwissenschaften würden Werkverträge mit Leuten aus der Praxis geschlossen, die in der Regel nebenbei noch einem anderen Beruf nachgingen und einen vollen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber hätten. Der Lehrauftrag werde in diesen Fällen nur als Nebentätigkeit wahrgenommen.

21 A/WMDI Anders sähe dies oft in den Geisteswissenschaften aus, wo es vielen nicht gelänge, in ihrem Fach eine feste Anstellung zu erhalten. Diese versuchten dann mit Lehraufträgen und anderen Nebentätigkeiten ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Diese Personengruppe sei oft unzufrieden mit den Arbeitsverhältnissen an der Universität, aber diese könne nicht allen betroffenen Personen eine feste Anstellung bieten. Die Gesamtzahl der Lehrbeauftragten könne er jetzt nicht nennen, werde dies aber schriftlich nachliefern, damit dies als Anhang zum Protokoll genommen werden könne (siehe Anlage 2). Prof. Luckey bestätigt, dass auch an der Hochschule die Lehrbeauftragten nicht förmlich in den Gremien eingebunden seien. Sie sehe eine zu hohe Quote an Lehrbeauftragten kritisch, da dadurch oftmals das kompensiert werde, was durch hauptamtliche Lehre hätte geleistet werden müssen. Zu den befristeten Beschäftigungsverhältnissen führt sie aus, dass bei einem sehr eng geführten Haushalt die Gestaltungsspielräume bei Arbeitsverhältnissen entsprechend begrenzt seien. An vielen Stellen müsse daher restriktiv gehandelt, obwohl mehr Flexibilität wünschenswert sei. Prof. Grüner geht auf die Situation der Lehrbeauftragten an der HfK ein, die vor allem im Fachbereich Musik besonders sei. Ein großer Teil der Lehre werde hier nur über Lehrbeauftragte abgewickelt. Dies sei typisch für die deutsche Ausbildung im Bereich Musik. Die HfK habe fünfmal mehr Lehrbeauftragte als festangestellte Hochschullehrer in diesem Bereich. Dieser Personenkreis wünsche sich neben höheren Gehältern vor allem mehr Wertschätzung ihrer Arbeit. Lehrbeauftragte an der HfK seien zwar nicht Mitglieder, aber Angehörige der Hochschule und mithin auch in die Gremien wählbar. So sei auch eine Lehrbeauftragte Mitglied im Akademischen Senat, mache die Arbeit dort allerdings ohne Honorar.

22 A/WMDI Inzwischen gäbe auf Bundesebene eine Vereinigung der Lehrbeauftragten im Fach Musik, die einen Forderungskatalog aufgestellt habe. Im Land Bremen werde ein Großteil dieser Forderungen bereits erfüllt. Prof. Ritzenhoff berichtet, dass es an der Hochschule Bremerhaven mehr als doppelt so viele Lehrbeauftragte wie Hochschullehrer gäbe. Diese seien aber maximal 2 bis 4 SWS an der Hochschule tätig. Die Lehrbeauftragten würden eingebunden durch Aktivitäten im Bereich Lehrdidaktik, Austausch über Qualität der Lehre und sie würden regelmäßig eingeladen zu den hochschuldidaktischen Weiterbildungen. Zu der von der Abg. Frau Vogt angesprochenen Teilzeitproblematik könne er nur sagen, dass an der Hochschule Bremerhaven diejenigen, die Teilzeitverträge hätten, tatsächlich auch nur Teilzeit arbeiteten. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 5.5 Ergebnisse der GWK zum Hochschulpakt Abg. Frau Schön führt aus, dass sie sehr froh darüber sei, dass die steigenden Studierendenzahlen, die vorher nicht in der Prognose enthalten gewesen, anerkannt worden seien. Staatsrat Kück weist darauf hin, dass es eine Besonderheit bei den Stadtstaaten sei, dass sie über viele Jahre mehr Studierende ausbildeten als andere Bundesländer. Deshalb habe es immer eine besondere Regelung für Stadtstaaten gegeben und gäbe es auch weiterhin. Strittig sei bisher gewesen, ab wann man von den Stadtstaaten erwarten könne, dass sie eine Gegenfinanzierung vornähmen. Die Stadtstaaten hätten jetzt zugesichert, dass ab dem Jahr 2014 eine Gegenfinanzierung erfolge. Dies müsse aber nicht pro Jahr entsprechend der Summe des Bundes, sondern über den gesamten Zeitraum bis 2018 nachgewiesen werden.

23 A/WMDI Abg. Frau Schön begrüßt diese Einigung. Prof. Scholz-Reiter betont die Wichtigkeit des Hochschulpakts und weist darauf hin, dass im Falle eines Ausstiegs Bremens aus diesem Pakt die Universität weitere 200 Wissenschaftliche Mitarbeiter-Stellen vom status quo ausgehend abbauen müsste. Die Universität könne dann in ihrer jetzigen Konstellation nicht weiter bestehen bleiben und bräuchte Vorgaben, welche Richtung das Land Bremen an der Universität nicht mehr ausbilden möchte und welche Studiengänge geschlossen werden sollen. Vor diesem Hintergrund sei es sehr wichtig, dass das Land Bremen die Kofinanzierung für den Hochschulpakt weiterhin aufbringe. Abg. Frau Vogt möchte von Staatsrat Kück wissen, welche Kriterien es für die Komplementärmittel gäbe, damit diese anrechenbar seien. Sie fragt nach, ob dies über Investitionen, den Bau von Gebäuden ginge oder nur über befristete Einstellungen von Mitarbeitern. Staatsrat Kück geht auf die Bemerkung von Prof. Scholz-Reiter ein und betont, dass sich vor diesem Hintergrund das Ressort bereit erklärt habe, die Gegenfinanzierung aufzubringen und den Hochschulpakt zu realisieren. Es werde auch eine Diskussion um den Hochschulpakt III geben und er hoffe, dass sich Bremen weiter daran beteiligen werde. Zu der Bemerkung der Abg. Frau Vogt antwortet Staatsrat Kück, dass der Bund ganz bestimmte Anforderungen stelle. Eine pauschale Mittelzuweisung an die Hochschulen reiche nicht aus. Es gäbe bestimmte Kennziffern, die erfüllt sein müssten. Man sei aber mit dem Bund im Gespräch, auch Gelder für bauliche Maßnahmen im Sinne des Hochschulpakts zu widmen. Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

24 A/WMDI 5.6 Verschiedenes Herr Meinen verabschiedet sich vom Ausschuss, da er die Hochschule Bremen verlässt und zur Fachhochschule Münster wechselt. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. Prof. Scholz-Reiter weist darauf hin, dass am 21. Juni ab 15 Uhr an der Universität der Open Campus Day stattfindet. Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 6. Terminplanung für das Kalenderjahr 2014 Der Ausschuss beschließt die Sitzungstermine gemäß der Vorlage der Ausschussassistenz vom Verschiedenes - keine Themen - (Ende der Sitzung Uhr) Ausschussvorsitzende Schön

25 Vortrag Die Senatorin für Finanzen IFG und Open Data im Land Bremen Sachstandsbericht im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit am Dr. Martin Hagen

26 Die Senatorin für Finanzen Sachstand IFG 1

27 Die Senatorin für Finanzen Anzahl der eingestellten Dokumente nach Ressorts (Gesamtzahl: ) Ressort Anzahl der eingestellten Dokumente 2010 Anzahl der eingestellten Dokumente 2011 Anzahl der eingestellten Dokumente 2012 Gesamtzahl (% Gesamtanteil) Nachrichtlich: Der Senator für Inneres und (9%) (10%) Sport Der Senator für Justiz und (2%) 539 (3%) Verfassung Der Senator für Umwelt, (13%) (14%) Bau und Verkehr Der Senator für Wirtschaft, (9%) (8%) Arbeit und Häfen Die Senatorin für Bildung (7%) (7%) und Wissenschaft Die Senatorin für Finanzen (13%) (10%) Der Senator für Kultur (3%) 702 (3%) 2

28 Die Senatorin für Finanzen Anzahl der eingestellten Dokumente nach Ressorts (Gesamtzahl: ) Ressort Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Anzahl der eingestellten Dokumente 2010 Anzahl der eingestellten Dokumente 2011 Anzahl der eingestellten Dokumente 2012 Gesamtzahl (% Gesamtanteil) Nachrichtlich: (13%) (14%) Senatskanzlei (29%) (31%) ZGF (0%) 26 (0%) BBE (0%) 1 (0%) LFDI (0%) 9 (0%) Die Senatskommissarin für (0%) 11 (0%) den Datenschutz LBB (0%) 0 (0%) GPR (0%) 22 (0%) Gesamtschwerbehinderten (0%) 0 (0%) Rechnungshof (0%) 0 (0%) Staatsgerichtshof (0%) 1 (0%) 3

29 Die Senatorin für Finanzen Technische Erweiterungen im Informationsregister Automatisierung bei den Importen zu bestimmten Dokumententypen Pressemitteilungen Gerichtsentscheidungen Deputationen Offene Daten (Open Data): erfolgt Technische Verbesserungen / Erweiterungen Volltextsuche in den Dokumenten Performanz und Suchgeschwindigkeit erhöhen Verzahnung Informations- und Open Data Register 4

30 Die Senatorin für Finanzen Automatische Übernahme der Dokumente aus den dezentralen Internetauftritten in das Informationsregister Ziel: die Redakteure für die dezentralen Internetauftritte sollen für die Dokumente keine Maske für die Metadaten pflegen müssen Bedingungen: die Metadaten werden standardmäßig weitgehend (vollständig) im System hinterlegt Nur bei Abweichungen ist das Metadatenformular auszufüllen Bei Anlegen von Dokumenten wird die Freigabe für das IFG und damit verbunden die Eingabe von Schlagworten verpflichtend eingesetzt. Die Umsetzung wurde mit den Ressorts beschlossen, das Pflichtenheft wird aktuell erstellt. Die technische Umsetzung soll bis Herbst 2013 erfolgen, der Einsatz ist nach dem Pilotbetrieb für Ende 2013 geplant. 5

31 Die Senatorin für Finanzen Sachstand Open Data 6

32 Die Senatorin für Finanzen Aktueller Datenumfang (daten.bremen.de) 126 Datensätze 24 Anwendungen (Apps) Funktionsumfang Datensatzübersicht, A-Z-Liste, Suchmaske Datensatzvorschlagsformular mit offener Übersicht der Bearbeitungsstände (mit Ampelfunktion) Anwendungsübersicht, A-Z-Liste FAQ-Liste und Glossar RSS-Feed aller neuen Datensätze und Änderungen bei einzelnen Datensätzen 7

33 Die Senatorin für Finanzen Nächste Schritte Open Data Plattform Einrichtung für Schnittstellen zur Deutschlandplattform: umgesetzt Verzahnung zwischen Open Data Plattform und Informationsregister Umsetzung des dezentralen Redaktionskonzeptes 8

34 Die Senatorin für Finanzen Open Data im Zeit Magazin (Frühjahr 2013): 9

35 Die Senatorin für Finanzen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre Ansprechpartnerin: Isabella Schicktanz Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen Referat 02 Rudolf-Hilferding-Platz Bremen daten@finanzen.bremen.de Internet: 10

36 Lehraufträge nach Fachbereichen und Lehreinheiten Wintersemester 2011/12 Lehraufträge in SWS nach Stundensatz FB Lehreinheit unvergütet Insgesamt Kosten in FB Lehreinheit 1 BGW/A&T BGW/A&T Elektrotech Elektrotech. Physik Physik 2 Biologie Biologie Chemie Chemie 3 Informatik Informatik Mathematik Mathematik 4 Produktionst Produktionst. 5 Geowiss Geowiss 6 Rechtswiss Rechtswiss. 7 Wirtschaftswis Wirtschaftswis. 8 Geographie Geographie Geschichte Geschichte IES IES Politik Politik Soziologie Soziologie StudPraxis StudPraxis 9 Kulturwiss Kulturwiss. Medienkultur Medienkultur Kunst Kunst Musik Musik Philosophie Philosophie Religion Religion Sport Sport General Studies General Studies 10 Germanistik Germanistik Anglistik Anglistik Romanistik Romanistik Linguistik Linguistik General Studies General Studies 11 Psychologie Psychologie Pflegewiss Pflegewiss. Public Health Public Health 12 Primarstufe Primarstufe Behindertenpäd Behindertenpäd. Arbeitslehre Arbeitslehre EW EW

37 Lehraufträge aus Studiengebühren in SWS nach Stundensatz unvergütet Insgesamt Kosten in 0 0 0,0 0,0 0,0 0, ,0 0,0 0,0 15, ,5 0,0 0,0 10, ,0 0,0 0,0 0, ,0 0,0 0,0 4, ,4 4,0 10,0 14, ,0 0,0 3,0 5, ,0 0,0 0,0 3, ,1 0,0 0,0 1, ,0 0,0 3,3 31, ,0 0,0 0,0 16, ,0 11,0 4,0 0, ,0 4,0 6,0 17, ,0 6,0 4,0 0, ,0 19,0 0,0 0, ,0 20,0 4,0 0, ,0 0,0 12,0 4, ,0 4,0 10,0 14, ,0 0,0 8,0 0, ,0 2,0 93,0 33, ,0 0,0 8,0 5, ,0 6,0 6,0 2, ,0 18,0 6,0 6, ,0 0,0 4,0 6, ,0 2,0 14,0 0, ,0 0,0 26,0 8, ,0 20,0 0,0 8, ,0 10,0 0,0 2, ,0 0,0 0,0 4, ,0 2,0 0,0 4, ,0 4,0 16,0 12, ,0 0,0 8,0 6, ,0 0,0 22,0 16, ,0 0,0 4,0 22, ,0 0,0 2,0 2, ,0 3,0 0,0 7, ,0 0,0 19,0 16,

38 Lehraufträge nach Fachbereichen und Lehreinheiten Sommersemester 2012 Lehraufträge in SWS nach Stundensatz FB Lehreinheit unvergütet Insgesamt Kosten in 1 BGW/A&T 0,0 0 Elektrotech. 19,8 12,0 31, Physik 47,9 47,9 0 2 Biologie 2,0 2,0 924 Chemie 5,0 5, Informatik 89,5 12,0 14,0 115, Mathematik 11,0 4,0 15, Produktionst. 48,0 2,0 50, Geowiss 33,4 33,4 0 6 Rechtswiss. 16,0 16, Wirtschaftswis. 6,0 16,0 8,0 30, Geographie 6,0 2,0 8, Geschichte 6,0 2,0 8,0 12,0 28, IES 2,0 2,0 728 Politik 18,0 8,0 4,0 30, Soziologie 12,0 10,0 22, StudPraxis 4,0 2,7 6, Kulturwiss. 22,0 10,0 32, Medienkultur 8,0 8, Kunst 41,0 2,0 43, Musik 2,0 10,0 4,0 16, Philosophie 2,0 12,0 14, Religion 10,0 6,0 16, Sport 14,0 4,0 18, General Studies 2,0 12,0 14, Germanistik 2,0 20,0 2,0 24, Anglistik 2,0 20,0 4,0 26, Romanistik 2,0 4,0 8,0 14, Linguistik 2,0 2,0 924 General Studies 0, Psychologie 10,0 8,0 18, Pflegewiss. 2,0 6,0 8,0 16, Public Health 4,0 12,0 19,0 35, Primarstufe 4,0 10,0 14, Behindertenpäd. 2,0 2,0 924 Arbeitslehre 0,0 0 EW 27,0 18,0 45,

39 Lehraufträge aus Studiengebühren in SWS nach Stundensatz FB Lehreinheit unvergütet Insgesamt Kosten in 1 BGW/A&T 0 0 Elektrotech. 0 0 Physik Biologie 0 0 Chemie Informatik 0 0 Mathematik Produktionst Geowiss Rechtswiss Wirtschaftswis Geographie Geschichte IES Politik Soziologie 0 0 StudPraxis Kulturwiss. 0 0 Medienkultur 0 0 Kunst 0 0 Musik 0 0 Philosophie 0 0 Religion Sport 0 0 General Studies Germanistik 0 0 Anglistik 0 0 Romanistik 0 0 Linguistik 0 0 General Studies Psychologie 0 0 Pflegewiss. 0 0 Public Health Primarstufe 0 0 Behindertenpäd. 0 0 Arbeitslehre EW

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