Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern

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1 Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern Kerrin Stumpf Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.v. Wissenschaftliche Tagung des ASBH-Beirats Fulda,

2 Wir Eltern möchten unsere Kinder stärken sie fördern Ihnen Ausgrenzung ersparen sie in die Selbständigkeit begleiten Die Ziele, die wir vermitteln: Selbstbestimmung Kontrolle Verantwortung -> Independent living philosophy 2

3 Independent living movement Drei fundamentale Wahrheiten Menschen mit Behinderung sollten denselben Zugang zu Menschen- und Bürgerrechten haben wie nicht behinderte Menschen. Die Gesellschaft reagiert traditionell auf Menschen mit Behinderung so, dass deren Menschen- und Bürgerrechte geschwächt werden. Dies ist nicht unvermeidbar. Mit anderen Worten: Behinderung muss nicht das Leben bestimmen. Unsere Biologie bestimmt nicht unser Schicksal. Jenny Morris (London Inclusion Officer) 3

4 UN-Behindertenrechtskonvention Behinderung entwickelt sich ständig weiter. Sie entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen und einstellungsund umweltbedingten Barrieren, die sie an der Teilhabe in der Gesellschaft hindern

5 Fähigkeiten statt Defizite Haltung einnehmen Ressourcen bieten Förderung herstellen Beteiligung ermöglichen Regeln entwickeln Diskriminierung erkennen und vermeiden Verpflichtungen eingehen Heterogenität sichern 5

6 Art. 24 Abs. 1 UN-BRK Bildung Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. gewährleisten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen. Ziel: Die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl voll zur Entfaltung zu bringen. Die Achtung vor den Menschenrechten, Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken. Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe zu befähigen. 6

7 Art. 24 Abs. 2 UN-BRK Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen nicht vom Bildungssystem aufgrund von Behinderung ausgeschlossen werden. Angemessene Vorkehrung für die Bedürfnisse des einzelnen getroffen werden. Innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihnen die erfolgreiche Bildung zu erleichtern. Individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet. Abs. 3: Teilhabe durch Kompetenzerwerb: Sprache und Mobilität 7

8 Deutschland verpflichtet sich zu einem inklusiven Bildungssystem = Bildung für alle in Schulen, die niemanden ausschließen. Das Konzept der Inklusion geht von der Besonderheit und den individuellen Bedürfnissen eines jeden Kindes aus. Es verteidigt die Anerkennung der Ungleichheit als unverzichtbares Element einer demokratischen und humanistischen Gesellschaft. Mit dem neugefassten 12 hambschulg und der Änderung 2012 des Hamburgischen Kinderbetreuungsgesetzes gibt es in Hamburg neue Rechtsansprüche auf Alle inklusive!. 8

9 Gute Beispiele Paula Dennis Luiz Einzelintegration in der örtlichen Grund- und Stadtteilschule Dritte Klasse, Grundschule, Inklusionskind. Rollstuhlfahrer, Lesekönig, Schätzmeister, Geräuschemann. 9

10 Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern Individuelle Erfahrungen von Eltern mit der Inklusion: Soziales Lernen und soziale Integration ihrer Kinder ( Coole Sachen ) Isolation in der Gemeinschaft (JeKi, Sportfeste), Unsicherheit in der Expertise, Organisation der Expertise (wieder) Elternaufgabe. 10

11 Inklusion als Menschenrecht aus der Sicht betroffener Eltern Umfrage Bertelsmannstiftung 2010: Ich sage Ja zur gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung Große Zustimmung Differenzierter Blick: Akzeptanz hoch bei gemeinsamem Lernen, wenn das Kind eine Körperbehinderung hat. Akzeptanz noch überwiegend, wenn Pflegebedarf auch hoch ist. Akzeptanz geringer, wenn eine geistige Behinderung hinzutritt. 11

12 Vergleich KB und GB Schulen und Regelschulen Regelschule Mehrfach schwerstbehinderte Kinder Rollstuhlfahrer Sprachliche Schwierigkeiten Sprechvermögen Ganz Selbständig Physio/Ergo in der Schule Unzufriedenheit der Eltern Besondere Belastung aufgrund Quelle: KB GB 31% 59% 53% 47% 7% 89% 14% 24% 33% 52% 71% 24% 76% 33% 43% 2% 46% 24% 68%* 27%* 22%* 24% 66%* Studie Haupt/Wieczorek, 2012 für den bvkm 168 Kinder mit cerebralen Bewegungsstörungen bundesweit, * Unterschiede signifikant 12

13 Probleme in der Praxis der Eltern Überforderte Pädagogen Defizitorientierter Blick der Pädagogen Beharrungssysteme Fehlen von Expertenwissen, (sonder-)pädagogisch, pflegerischund medizinisch, in den Schulen Mühsame Organisation von Unterstützung und Therapien Keine Vernetzung der Sozialleistungssysteme Schulweg, Pflege, Essen, Kontakt und Lernen gehören zusammen. 13

14 Eine gemeinsame Erfahrung vieler Eltern: Wer an die Regelschule will, muss selbst regeln. Verunsicherung bei medizinischen Fragestellungen Hilfsmittelversorgung im Kontext der Betreuung/Beschulung Bauliche Probleme Beförderung Einbeziehung Eingliederungshilfe Unterschiedliche Zuständigkeiten und Kostenträger SGB V, VIII, IX, XI, XII 14

15 Es gibt Augenblicke, in denen man nicht nur sehen, sondern ein Auge zudrücken muss. Benjamin Franklin Erfahrungen in Hamburg Inklusion ist ein Weg Anpassungsprozesse Ausweichprozesse Nicht ohne die Eltern Qualität entscheidet Abschreiben erlaubt! 15

16 Wichtige Partner für Alle Inklusive : Ärzte, Therapeuten, Pädagogen und Versorger Mehr Expertise in die Schulen (Versorgung mit Therapien, Hilfsmitteln, Eingliederungs- und Jugendhilfe) Konsequent Kluge individuelle Lernpläne Entscheidungen beim Förderbedarf Bürokratieabbau Umbaumaßnahmen 16

17 Inklusion als Menschenrecht aus Sicht betroffener Eltern Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kerrin Stumpf Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein e.v. 17

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