Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung zugunsten des Landschulheims ein kleiner Ratgeber

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung zugunsten des Landschulheims ein kleiner Ratgeber"

Transkript

1 1 Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung zugunsten des Landschulheims ein kleiner Ratgeber Dr. Sofie Albert-Meisieck 1. Einleitung Den eigenen Nachlass zu ordnen, sich Gedanken zu machen, was kommt, wenn ich gehe?, ist für viele Menschen ein schwieriges Feld. Andererseits ist es ein gutes Gefühl, die Dinge geordnet zu haben und dem eigenen Willen entsprechend über das eigene Leben hinaus Bleibendes zu hinterlassen. Ein sorgfältig durchdachter letzter Wille schenkt die Gewissheit, rechtzeitig alles getan zu haben, was getan werden kann und muss sinnvoll und genauso, wie Sie es wollen. Altschüler des Landschulheims haben sich immer wieder damit beschäftigt, nach ihrem Tode das LSH in geeigneter Weise zu bedenken. So ist man an uns mit der Anregung herangetreten, doch einen Überblick über die Möglichkeiten, dem LSH etwas zukommen zu lassen, zu erstellen. Diesem Wunsch sind wir gerne nachgekommen, wobei wir nur einen kleinen Leitfaden als Einführung in das Thema anbieten können, ohne jegliche Haftung für den Inhalt. Es soll eine Grundlage für die Gespräche mit Rechtsanwalt und Steuerberater bieten. Einen Vorteil möchten wir vorab noch erwähnen: Gemeinnützige Organisationen und dazu zählt das Landschulheim sind grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit. Alles, was dem Land-schulheim hinterlassen wird, dient zu 100 Prozent der guten Sache. 2. Allgemeines zu erbrechtlichen Fragen Brauche ich ein Testament? Der Gesetzgeber regelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wer erbt. Sofern kein Testament vorliegt, geschieht dies durch die gesetzliche Erbfolge. Zu den gesetzlichen Erben zählen ausschließlich Blutsver-wandte, Ehegatten, Partner einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft, nichteheliche und adoptierte Kinder. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, erbt der Staat.

2 Wenn Sie Ihren Nachlass nur unter Ihren Angehörigen verteilen möchten, reichen diese Regelungen oft aus. Wenn Sie Ihren Nach-lass unabhängig vom Umfang anders verteilen möchten, als es Ihnen die gesetzliche Erbfolge vorgibt, müssen Sie dies in einem Testament regeln. Das ist zum Beispiel immer dann sinnvoll und not-wendig, wenn Sie einen anderen Ihnen nahe stehenden Menschen oder eine Ihnen am Herzen liegende Institution bedenken möchten. Benötige ich ein notarielles Testament? Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr letzter Wille jeder Anfechtung standhält und dass niemand an den Formulierungen etwas ändert oder an Ihrer Testierfähigkeit zweifelt, lassen Sie das Testament von einem Notar aufsetzen und protokollieren. Er ist verpflichtet, Ihre Testierfähigkeit festzustellen. Er kann Sie auch auf eventuelle Ungereimtheiten oder auf die rechtliche Tragweite Ihrer Bestimmungen hinwiesen. Er wird Ihren letzten Willen rechtlich einwandfrei formulieren. Für diese Dienstleistung sind Gebühren zu entrichten. Ein Vorteil: Meist erspart man mit dem notariellen Testament den Erben die Gerichtskosten für den Erbschein. Auch das Umschreiben und Auflösen von Konten ist mit weniger Aufwand verbunden. 2 Wie hoch sind die Notargebühren? Natürlich entstehen durch die Dienstleistung eines Notars Kosten. Diese richten sich nach den Geschäftswerten (= Vermögenswerten) und sind in einer Gebührenverordnung festgelegt. Damit Sie einen Anhaltspunkt bezüglich eventueller Notargebühren (inkl. MwSt.) haben, haben wir 3 Richtwerte aufgelistet: Geschäftswert Notargebühren (inkl. Mwst.) Einseitiges Testament Gemeinschaftl. Testament bzw. Erbvertrag ,- 246,33 492, ,- 960, , , , ,66 Handschriftliches verfasstes Testament oder PC? Die einfachste Form ist ein handschriftlich verfasstes Testament (nicht auf dem PC oder mit der Schreibmaschine geschrieben). Sie schreiben mit der Hand auf ein Blatt Papier Ihre persönlichen Angaben (Vor- und Zuname, Adresse). Unter der Überschrift Mein Testament oder Mein letzter Wille listen Sie Ihre Erben und Vermächtnisse auf. Darunter kommen Ort und Datum und unter allen Angaben am Ende Ihre voll-ständige Unterschrift. Falls Sie bereits einmal ein Testament verfasst haben, sollten Sie folgende Formulierung voranstellen: Alle bisherigen Testamente hebe ich hiermit auf! Ehepaare und

3 Lebenspartner einer eingetragenen Partnerschaft können ein gemeinschaftliches Testament schreiben. Dafür gelten dieselben oben erwähnten Bestimmungen. Auf dem Computer geschriebene Testamente, die lediglich eigenhändig unterschrieben wurden, sind nicht rechtswirksam! Wie kann ich Änderungen vornehmen? Sie können jederzeit Ihr Testament ändern oder widerrufen, wenn sich Ihre persönliche Situation oder Ihre Wünsche geändert haben. Wenn Sie dann ein neues Testament schreiben, hebt dieses automatisch ein früher verfasstes Testament auf. Außerdem können Sie ihr eigenhändig geschriebenes Testament handschriftlich ergänzen und die Änderung mit Datum und Unterschrift bestätigen. Ein notarielles Testament wird bereits dadurch ungültig, dass Sie es sich als Erblasser aus der amtlichen Verwahrung zurückgeben lassen. Es sollte sofort vernichtet werden. Ein gemeinsames Testament (Ehegattentestament) kann nur von beiden Ehepartnern gemeinsam geändert oder widerrufen werden. 3 Was muss ich bei gemeinschaftlichen Testamenten beachten? Gerade bei gemeinschaftlichen Testamenten ist die Beratung durch Rechtsanwälte/Notare und Steuerberater notwendig. Dies gilt insbesondere für das Berliner Testament, mit dem Eheleute einander als Erben einsetzen. Vor allem, wenn Kinder da sind, sollte diese Form unbedingt mit professionellen Beratern besprochen werden, um Doppelzahlung von Erbschaftssteuer zu vermeiden (das erste Mal, wenn der erste Ehepartner stirbt und ein zweites Mal, wenn der zweite Ehe-partner stirbt). Da können sich im Steuerinteresse beispielsweise Erbschaften direkt an die Kinder mit einem Nießbrauch für den zweitversterbenden Ehepartner anbieten. Erbschaft oder Vermächtnis was ist der richtige Weg? Möchten Sie einem Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation oder einer Institution wie dem Landschulheim einen Teil Ihres Vermögens hinterlassen, ohne sie/ihn zum Erben zu machen, dann ist das Vermächtnis der richtige Weg. Wo bewahre ich mein Testament auf? Ein handschriftliches Testament kann überall aufbewahrt werden. Wichtig ist jedoch, dass es nach Ihrem Ableben sofort gefunden wird. Daher ist es ratsam, eine Vertrauensperson aus Ihrem unmittelbaren Umfeld über den Aufbewahrungsort zu informieren. Es sollte nicht in einem Banksafe oder Bankschließfach verwahrt werden, denn diese Orte sind oft erst geraume Zeit nach Ihrem Tod zugänglich, weil alle Formalitäten erfüllt sein müssen. Das Testament muss nach Ihrem Tod dem Nachlassgericht (Amtsgericht) übergeben werden, wo es offiziell eröffnet wird. Das Gericht benachrichtigt dann alle im Testament genannten Erben und Vermächtnisnehmer sowie die nächsten Verwandten.

4 Die sicherste Lösung ist es, das Testament gleich in die Verwahrung des Nachlassgerichts zu geben (Geringe Gebühren: z. B. sind es bei ,00 sind es 33,00 ). So ist sichergestellt, dass es schnell gefunden und eröffnet wird. Ein notarielles Testament wird immer beim Nachlassgericht verwahrt. 4 Der Pflichtteil Sie können in Ihrem Testament frei über Ihr Vermögen bestimmen. Doch wirklich gänzlich enterben können Sie Ihre nächsten Verwandten und Ihren Ehepartner nicht. Ihr Ehegatte, Ihr eingetragener Lebens-partner, Ihre Kinder und auch Ihre Eltern haben einen Anspruch auf den Pflichtteil. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser kann nur in Form einer Geldzahlung geltend gemacht werden. Darum können Pflichtteilsberechtigte Ihren Anspruch nicht in einer Immobilie oder bestimmten Wertgegenständen realisieren, sondern erhalten immer den entsprechenden Wert in Geld. Der Pflichtteil kann nur binnen einer Frist von 3 Jahren, nachdem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall erfahren hat, geltend gemacht werden. Ansonsten verfällt der Anspruch. Der Erbvertrag In einem Testament ordnen Sie ihren Nachlass allein. Mit einem Erbvertrag schließen Sie mit einer zweiten Person oder mehreren Personen einen Vertrag. Ein Erbvertrag eignet sich, um Partner aus nichtehelichen Gemeinschaften abzusichern, um die Unternehmensnachfolge zu regeln oder um an das Erbe Bedingungen zu knüpfen, wie z. B. Pflegeleistungen zu Lebzeiten des Erblassers. Der Vertrag muss in jedem Fall notariell protokolliert werden. Ein Erbvertrag kann nicht einseitig widerrufen oder geändert werden. Erblasser und Erbe sind daran gebunden, sofern er nicht gemeinsam aufgehoben wird. Die Schenkung Wer bereits zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt, darf erleben, wie seine Gabe Freude bereitet und Gutes bewirkt. Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung und unterliegt der Schenkungssteuer. Die geltenden Freibeträge können alle 10 Jahre einmal voll ausgeschöpft werden. Die letzte Schenkung muss 10 Jahre vor dem Erbfall erfolgen, sonst wird der Wert der Schenkung dem Nachlass zugerechnet. Bei der Schenkung von Immobilien wird nicht der Verkehrswert, sondern der Ertragswert zugrunde gelegt. Lassen Sie sich hier am besten von Ihrem Steuerberater beraten (siehe Übersicht Erbschafts- und Schenkungssteuer, letzte Seite). Eine Variante ist die Schenkung einer Immobilie, bei der Sie sich den so genannten Nießbrauch vorbehalten. D. h. Sie nutzen zu Lebzeiten die Immobilie selbst oder nehmen die Miete selbst weiter ein.

5 Beim Nießbrauch muss geregelt werden, wer die laufenden Kosten trägt. Eine weitere Variante stellt die Schenkung von Todes wegen dar, die erst mit Ihrem Ableben in Kraft tritt und nur dann, wenn der Beschenkte Sie überlebt. Diese Schenkung fällt nicht in den Nachlass. (Siehe auch S. 18 Erbschaftssteuer bei Erbschaft und Schenkung) Sie können auch ein Sparbuch, ein bestimmtes Konto oder ein Wert-papierdepot auf den Tag Ihres Todes über einen so genannten Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall verschenken. Hierfür halten die Banken meist eigene Formulare bereit. Sie können verfügen, dass der Begünstigte erst bei Ihrem Tod von der Schenkung verständigt werden soll. Ihr Vorteil: Sie können diese Form der Schenkung jederzeit widerrufen, wenn Sie sich anders entscheiden oder das Geld selbst benötigen. Eine Schenkung einer Immobilie von Todes wegen ist rechtlich zulässig, muss aber in einem notariellen Vertrag festgelegt werden. 5 Die Lebensversicherung als Weg, Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, müssen Sie einen Bezugsberechtigten eintragen, dem das Auszahlungskapital zufallen soll, falls Sie die Fälligkeit nicht mehr erleben. Der Bezugsberechtigte kann direkt über das Auszahlungskapital verfügen, muss es aber eventuell nach Abzug der Freibeträge versteuern. Auch eine Institution kann Bezugsberechtigter sein. Durch einen einfachen Brief an Ihre Versicherungsgesellschaft können Sie den Bezugsberechtigten ändern. Eine Verfügung im Testament reicht hierzu nicht aus. Immobilien Wenn Sie eine Immobilie besitzen, sollten Sie auf jeden Fall ein Testament schreiben, um z. B. für den Ehepartner den Nießbrauch oder ein lebenslanges Wohnrecht zu sichern oder um die Aufteilung unter Ihren Kindern zu bestimmen. Ein notarielles Testament erleichtert in jedem Falle die Umschreibung der Immobilie im Grundbuch. Auch eine gemeinnützige Organisation oder eine Institution kann Ihre Immobilie erben. Erbschaftssteuer Jede Erbschaft unterliegt als steuerrechtlicher Erwerb von Todes wegen der Erbschaftssteuer. Das bedeutet in vielen Fällen, dass das Finanzamt miterbt. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von der Höhe des Erbes oder Vermächtnisses und dem Verwandtschaftsgrad ab. Je näher der Erbe mit dem Erblasser verwandt ist, desto größer sind die Freibeträge. Alles, was darüber liegt, muss versteuert werden (siehe Übersicht Erbschafts- und Schenkungssteuer, letzte Seite). Wenn Sie Ihren Erben Erbschaftssteuer ersparen möchten, sollten Sie Ihren Nachlass frühzeitig regeln und einen Notar und Steuerberater konsultieren.

6 6 Brauche ich einen Testamentsvollstrecker? Damit Sie sichergehen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird, können Sie eine Vertrauensperson zum Testamentsvollstrecker ernennen. Seine Aufgabe ist es, Ihre Verbindlichkeiten zu regeln, Vermächtnisse zu erfüllen, den Haushalt aufzulösen oder für minder-jährige oder behinderte Erben zu handeln. Der Testamentsvollstrecker ist dabei stets an Ihren letzten Willen gebunden und muss gegenüber den Erben oder Vermächtnisnehmern Rechenschaft ablegen. Das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und bedeutet viel Arbeit. Daher sollten Sie sich mit der von Ihnen ausgewählten Person möglichst vorher darüber verständigen, ob sie dieses Amt wahrnehmen möchte. Sie können anstelle eines Testamentsvollstreckers aber auch das Nachlassgericht bitten, einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Die gerichtlich bestellten Vollstrecker arbeiten professionell und erledigen ihre Aufgaben schnell und routiniert. 3. Was bedeutet das konkret für Zuwendungen an das Landschulheim? Das Landschulheim ist eine gemeinnützige Institution und damit steuer-begünstigt, schenkungs- und erbberechtigt. Wenn Sie dem LSH etwas zukommen lassen möchten, gibt es verschiedene Alternativen, die unter 2. genauer beschrieben wurden. Zusammenfassend sind u. a. folgende Wege möglich: Die Schenkung als unentgeltliche Zuwendung zu Lebzeiten Die Schenkung von Todes wegen Die Schenkung einer Immobilie mit/ohne Nießbrauch Die Schenkung eines Sparbuchs, eines bestimmten Kontos oder eines Wertpapierdepots über einen so genannten Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall Die Lebensversicherung Das Vererben einer Immobilie Das Vererben von Geldsummen oder Gegenständen wie z. B. Schmuck, Kunstgegenstände oder Antiquitäten. 4. Häufige Fragen zum Nachlass Nachdem Sie sich auf den voran stehenden Seiten einen Überblick über das Thema Testament und Vermächtnis verschaffen konnten, sind vielleicht dennoch Fragen offen geblieben. Die im Folgenden aufgelisteten häufigen Fragen und Antworten helfen Ihnen vielleicht weiter. Selbstverständlich können Sie auch direkt Kontakt aufnehmen und im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam offene Fragen bzw. das LSH kann den Kontakt zu juristischen Ratgebern herstellen.

7 7 Ihre Ansprechpartnerin Im Landschulheim: Dr. Sofie Albert-Meisieck Tel.: oder Ihr juristischer Ansprechpartner: Valentin R. Seidenfus (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht) KSB INTAX Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare Luerstr.10-12, Hannover, Tel.: oder ; Sekretariat Sabine Folta: Über die Bundesrechtsanwaltskammer können Sie auch selbst Kontakt zu den regionalen Kammern aufnehmen oder auch über Websites wie oder erfahren Sie auch selbst Namen und Adressen von Erb- und Steuerrechtsspezialisten in Ihrer Region. Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, Berlin Telefon 030/ Telefax 030/ zentrale@brak.de Kann ich Wertgegenstände vererben? Sie entscheiden, was Sie vererben wollen. Wertgegenstände wie z. B. Schmuck oder Antiquitäten werden fachkundig bewertet und ver-kauft. Der Erlös kommt dem Projekt Ihrer Wahl zugute. Was geschieht mit t Immobilien? Über die Verwertung einer Immobilie - wenn Sie sie einer gemeinnützigen Organisation vermachen - entscheidet der Vorstand der Organisation in der Regel nach einer fach-kundigen Bewertung durch einen neutralen Sachverständigen. Der Verkauf der Immobilie erfolgt gegen Höchstgebot. Wie erfährt die gemeinnützige Organisation von meinem Letzten Willen? Wer ein Testament in Verwahrung hat oder findet, ist verpflichtet, dieses nach dem Tod des Erblassers beim Nachlassgericht abzugeben. Dort wird das Testament geöffnet und die darin bedachten Erben oder Vermächtnisnehmer werden benachrichtigt. Wenn das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt ist, erfolgen Eröffnung und Benachrichtigung automatisch.

8 8 Muss die gemeinnützige Organisation Erbschaftssteuer zahlen? Wenn sie vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt ist, hat sie keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Das von Ihnen testamentarisch zugewendete Vermögen kann somit ungeschmälert der Institution zugutekommen. Wer kümmert sich um Dinge wie Bestattung, Grabpflege, Wohnungs-auflösung etc.? Wenn von Ihnen keine Testamentsvollstreckung gewünscht wird und eine gemeinnützige Organisation zum Alleinerben eingesetzt ist, kümmert diese sich in der Regel um all diese Angelegenheiten. In der Regel werden die Kosten für die Beerdigung, die Grabpflege übernommen. In diesem Falle empfiehlt es sich, uns eine Vollmacht auszustellen, da zwischen dem Todestag und der Eröffnung des Testaments häufig mehrere Wochen vergehen können. Das Landschulheim kann diese Dinge natürlich nur innerhalb Deutschlands leisten. Beispiel: Im Falle meines Todes bevollmächtige ich das Internat Stiftung Landschulheim am Solling meine Bestattung zu regeln, meine Wohnung zu kündigen und den Nachlass zu sichern. München, den Hans Maier Wenn Sie für Ihre Beerdigung besondere Wünsche haben, vermerken Sie diese in einem gesonderten Schriftstück (nicht im Testament), welches Sie einer Person Ihres Vertrauens oder uns zusammen mit Ihrem Testament überlassen. Wünsche zur Grabpflege können Sie auch in Ihr Testament aufnehmen. Als Alternative empfehlen wir den Abschluss eines Vorsorgevertrags bei einem Beerdigungsinstitut. 5. Wie gehe ich am besten praktisch vor? Wenn Sie sich nun ein eigenes Bild zu Thema Testament und Vermächtnis gemacht haben und handeln wollen, helfen Ihnen die nächsten 7 Punkte für ein geordnetes Vorgehen weiter. A. Vermögen auflisten Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihr Vermögen wie Bankkonten (Girokonten, Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge) Sachwerte (Schmuck, Wertgegenstände wie z. B. Antiquitäten oder Gemälde), Immobilien, Sonstiges, Versicherungen und Verbindlichkeiten. Listen Sie diese Punkte auf mit einer jeweils genauen Beschreibung, dem Aufbewahrungsort, dem Wert und für wen sie bestimmt sein sollen.

9 9 B. Liste Ihrer Erben und Begünstigten aufstellen Entscheiden Sie, wen Sie mit Ihrem Nachlass bedenken möchten. Prüfen Sie zunächst, ob es Menschen gibt, die einen gesetzlichen Pflichtteilanspruch haben, und wen Sie zum Haupterben bestimmen möchten. C. Testament schreiben Formulieren Sie ihr Testament und schreiben Sie dies eigenhändig (wichtig, weder PC noch Schreibmaschine) mit Datum und Unterschrift. Oder suchen Sie einen Notar auf. Wenn Sie ein notarielles Testament machen, erspart dies meist Ihren Erben die Kosten des Erbscheins. Verwahren Sie Ihr Testament sicher, am besten beim Amtsgericht oder Nachlassgericht Ihres Wohnortes. D. Testamentsvollstrecker Bestimmen Sie in Ihrem Testament, wer Ihr Testamentsvollstrecker sein soll. Dies kann jede Person übernehmen, z. B. der Haupterbe, ein guter Freund, Ihr Steuerberater oder Ihr Rechtsanwalt. Das LSH kann auch zum Testamentsvollstrecker bestimmt werden, wenn es Haupt- oder Alleinerbe wird. E. Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter Informieren Sie sich über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsfürsorge bei einem Notar. Wenn ein Unfall passiert und die verletzte Person nicht mehr ansprechbar ist, wissen die Rettungs-kräfte oft nicht, wer zu kontaktieren ist (z. B. im Handy unter ICE (In Case of Emergency) die entsprechende Person abspeichern). F. Papiere ordnen Ordnen Sie Ihre Papiere und bewahren Sie alles, was in einem Todes-fall sofort benötigt wird an einem Platz auf (Bestattungswunsch, Geburts-urkunde, Heiratsurkunde, Kopie des Testaments, Information über Bank-konten, Versicherungen, Adressen von Verwandten und Freunden). Informieren Sie eine vertraute Person darüber, wo Sie diese Unterlagen aufbewahren. G. Beerdigung Schreiben Sie Ihre Bestattungswünsche nicht in das Testament, denn bis dieses vom Gericht geöffnet wird, können Wochen vergehen. Schreiben Sie Ihre Wünsche getrennt auf (Ort und Ablauf der Zeremonie, Details bezüglich der Anzeige, der Trauerkarten, der Kranzspenden etc.) und klären Sie alle Details vorab mit einem Bestatter oder erteilen ihm schon den Auftrag. Legen Sie diese Unterlagen zu Ihren geordneten Papieren.

10 10 6. Zusammenfassung und Schluss Unser kleiner Ratgeber hat hoffentlich unseren Altschülern eine Ein-führung und einen Überblick über die Möglichkeiten, dem LSH etwas zukommen zu lassen, gegeben. Weitere allgemeine Fragen können im persönlichen Gespräch mit Frau Dr. Albert-Meisieck besprochen werden. Detailfragen sollten natürlich mit juristischen Fachkräften geklärt werden, zu denen wir gerne die Verbindung herstellen. Mit einem Testament können Sie dafür sorgen, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist und nahe stehende Menschen und wichtige Institutionen wie Ihre alte Schule, das Landschulheim, auf die beste Art und Weise abgesichert sind. Darüber hinaus haben Sie die Chance, Zukunft zu gestalten und Projekte zu unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen. Ansprechpartner: Falls Sie Fragen haben oder sich persönlich beraten lassen möchten, steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung: Dr. Sofie Albert-Meisieck, Landschulheim Am Solling Einbecker Str.1, Holzminden Telefon oder Falls Sie juristische Fragen haben oder sich persönlich von einem Rechtsanwalt beraten lassen möchten, steht Ihnen Valentin Seidenfus (Mitglied des Stiftungsrates des Landschulheims) zur Verfügung: Valentin R. Seidenfus (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht) KSB INTAX Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare Luerstr.10-12, Hannover, Tel.: oder ; Sekretariat Sabine Folta: Übersicht zur Erbschafts- und Schenkungssteuer Die Höhe der Erbschaftssteuer ist vom Grad der Verwandtschaft und von der Höhe der Erbschaft abhängig. Je nachdem, wer das Erbe antritt, gelten unterschiedliche Steuerklassen. Steuerfrei bleiben auf jeden Fall ein allgemeiner Freibetrag und ein Versorgungsbetrag für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel.

11 Die Tabellen zeigen, für welche Personen welche Steuerklasse gilt, wie hoch die Freibeträge sind und wie hoch die zu entrichtende Erbschaftsteuer ist. Wichtig: Gemeinnützige Organisationen als Erben sind von der Erbschaftssteuer befreit. Der Wert des vererbten vermögen bleibt also ohne Abzüge erhalten! Erbschaftssteuern bei Erbschaft und Schenkung Steuerpflichtiges Vermögen bis* Steuerklasse I II III ,- 7 % 30 % 30 % ,- 11 % 30 % 30 % ,- 15 % 30 % 30 % ,- 19 % 30 % 30 % ,- 23 % 50 % 50 % ,- 27 % 50 % 50 % Alles über ,- 30 % 50 % 50 % *nach Abzug der Freibeträge Stand: 1/ Steuerfreibeträge bei Erbschaft und Schenkung Steuerklasse I Freibetrag Ehepartner ,- Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, ,- Kinder verstorbener Kinder Enkel, Stiefenkel ,- Urenkel, Eltern, Großeltern und Urgroßeltern im Erbfall (Bei Schenkungen Steuerklasse II, Stand 1/2009) ,- Steuerklasse II Freibetrag Geschwister, Nichten, Neffen, ,- Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten Steuerklasse III Freibetrag Eingetragene Lebenspartner ,- Onkel, Tanten, Lebensgefährten, ,-

12 12 Wichtige Adressen: Bundesrechtsanwaltskammer Nachbarn, Freunde und alle anderen Littenstraße 9, Berlin; Telefon 030/ ; Telefax 030/ ; Bundesnotarkammer Mohrenstr.34, Berlin; Telefon 030/ ; Telefax 030/ Deutsche Anwalt Auskunft Telefon / Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. Telefon / Erbrechtsgesellschaft e. V. Telefon 089/ Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V. Schlosstr.26, Berlin Persönliche Notizen:

Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung zugunsten der Stiftung Landschulheim am Solling ein kleiner Ratgeber

Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung zugunsten der Stiftung Landschulheim am Solling ein kleiner Ratgeber Dr. Sofie Albert-Meisieck Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung zugunsten der Stiftung Landschulheim am Solling ein kleiner Ratgeber Vorwort Den eigenen Nachlass zu ordnen ist ein schwieriges Feld. Andererseits

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452

Mehr

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten

Mehr

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Erben und Vererben Das letzte Hemd hat keine Taschen Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Ablauf Einleitung / Fakten Vererben Gesetzliche Erbfolge Testament Erbvertrag / Schenkung zu Lebzeiten Erben (u.u.) Rechte

Mehr

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner. Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard

Mehr

Richtig vererben was Sie wissen sollten

Richtig vererben was Sie wissen sollten Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).

Mehr

Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl

Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl 1 Vorsorgen, einfach machen Vollmachten, Testamente, Überträge - den Nachlass richtig regeln - Teil II: Vererben Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl Im Rahmen der Vortragsreihe der Sparkasse Geseke hat

Mehr

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:

Mehr

T A X W R K beraten gestalten vertreten

T A X W R K beraten gestalten vertreten Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen

Mehr

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus

Mehr

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf

Mehr

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament Erbrecht Das kluge Testament Thesen des Vortrags von Dr. Anton Steiner Fachanwalt für Erbrecht Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.v. für Handicap International e.v. vom 12.04.2013 Sieben Thesen

Mehr

Immobilien richtig weitergeben und vererben.

Immobilien richtig weitergeben und vererben. Immobilien richtig weitergeben und vererben. Was soll aus meiner Immobilie einmal werden? Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt wird sich eines Tages fragen, was damit passieren soll. Wer soll sie einmal

Mehr

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche

Mehr

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Erbrecht Aktiv gestaltenoder Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Gesetzliche Erbfolge 1.Ordnung: Abkömmlinge -Kinder -Enkel etc. 2.Ordnung: Eltern & Abkömmlinge -Eltern -Geschwister

Mehr

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch

Mehr

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015

Deutsche Bank. Studie Erben und Vererben 2015 Studie Erben und Vererben 2015 Jeder Zweite erbt Haben Sie schon einmal eine Erbschaft gemacht, oder ist zu erwarten, dass Sie in den nächsten zwei, drei Jahrzehnten eine Erbschaft machen werden? 52% 48%

Mehr

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Das Erbrecht Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Es wird unterschieden zwischen der: gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag)

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird 9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben

Mehr

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne

Mehr

Grundzüge der Nachlassplanung

Grundzüge der Nachlassplanung Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater

Mehr

Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann...

Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Leitfaden für : Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Totenfürsorge Organspendeausweis Bestattungsvorsorge Testament Vorwort Im

Mehr

Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz

Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Stand: ab Steuerreform 2009 Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) kennt folgende Begrifflichkeiten:

Mehr

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines

Mehr

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? 1 Erben und Vererben 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetz = BGB Bürgerliches Gesetzbuch Gilt seit 1.1.1900,

Mehr

Wissenswertes zu Testament und Erbe

Wissenswertes zu Testament und Erbe Wissenswertes zu Testament und Erbe Sie können über Ihr Hab und Gut weitgehend frei verfügen. Zu Lebzeiten und auch in der Nachlassregelung. Viele Menschen machen jedoch zu Lebzeiten davon keinen Gebrauch.

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer 1 Erbschaft- und Schenkungsteuer Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen und seinen Schulden geschieht. Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament mit Neuregelung in der Erbschaftssteuer ab Januar 2009 2) Ein Testament und seine Vorteile 3) Eigenhändiges oder öffentliches Testament, einschließlich

Mehr

Bleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder. Testament-Ratgeber Tanne

Bleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder. Testament-Ratgeber Tanne Bleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder Testament-Ratgeber Tanne Liebe Leserin, lieber Leser Die Tanne ist ein Vermächtnis: Die Schweizerische Stiftung für Taubblinde sichert auf Dauer das

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Vorsorge Vollmacht. Was ist das?

Vorsorge Vollmacht. Was ist das? Vorsorge Vollmacht Was ist das? Erklärungen zur Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache SKM Freiburg Vorsorge-Vollmacht Was ist eine Vorsorge-Vollmacht? Manchmal können Sie wichtige Entscheidungen für Ihr

Mehr

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Fragebogen für Erblasser

Fragebogen für Erblasser Fragebogen für Erblasser I. Personalien des Erblassers Name Geburtsname Vorname Geburtstag Staatsangehörigkeit Geburtsort Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Beruf/Tätigkeit II. Familiäre Situation Familienstand

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:

Mehr

Ihr Generationenmanagement. Unser Leistungsversprechen

Ihr Generationenmanagement. Unser Leistungsversprechen Ihr Unser Leistungsversprechen Unser Angebot: Unser Private Banking beginnt da, wo weit mehr als eine herkömmliche Beratung gefragt ist. Wo Sie eine höchst individuelle Betreuung durch ausgewiesene Experten

Mehr

Von Mensch zu Mensch - Bremer Stiftung Martinsclub

Von Mensch zu Mensch - Bremer Stiftung Martinsclub Von Mensch zu Mensch - Bremer Stiftung Martinsclub Menschen mit Behinderungen haben es schwer, einen Platz in dieser Gesellschaft zu finden. Offiziell und laut Gesetz sind sie zwar integriert und dürfen

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Dr. Reinhard Geck Kapp, Ebeling 1 & Partner A. Grundlagen im Überblick 1. Verhältnis von Erbschaft-

Mehr

Herzlich Willkommen zu Erben im Wandel

Herzlich Willkommen zu Erben im Wandel 1 Herzlich Willkommen zu Erben im Wandel 2 Warum gibt es uns erst jetzt? Das haben wir uns auch gefragt und deshalb die Sache selbst in die Hand genommen. Bonner ErbrechtsTag e.v. = www.bonn-erbt.de Denn:

Mehr

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Annemarie Gaugel Bankvollmacht Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter und Tod Bankvollmacht Durch eine Bankvollmacht

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Ihr Vermächtnis für die Jugend. Weltweit.

Ihr Vermächtnis für die Jugend. Weltweit. Noch nie habe ich einen Menschen erlebt, der im Angesicht des Todes beklagt hätte, zu viel Gutes getan zu haben. Don Bosco Don Bosco Mondo e.v., Stand Januar 2013 Bildnachweis: Don Bosco Archiv, A.Mesli,

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer

Erbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer Was ist zu beachten? Übersicht Warum ein Testament? Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt was? Testament und Erbvertrag: Gestaltungsmöglichkeiten Grenze der Testierfreiheit: Pflichtteilsrecht Erbschaftsteuer:

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423 Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Mehr

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist. Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?

Mehr

Monika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680. Erben und Vererben

Monika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680. Erben und Vererben Monika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680 Erben und Vererben Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - V. V.

Mehr

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt

Mehr

Adressen und Ansprechpartner

Adressen und Ansprechpartner Adressen und Ansprechpartner Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Zustiftung oder einer unselbständigen Stiftung tragen, lassen Sie sich ausreichend steuer- und erbschaftsrechtlich beraten. Für eine umfassende

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

CVJMRatgeber. Spuren der Liebe hinterlassen Ratgeber zu Testament und Erbschaft

CVJMRatgeber. Spuren der Liebe hinterlassen Ratgeber zu Testament und Erbschaft IMPRESSUM Herausgeber: CVJM-Gesamtverband in Deutschland e. V. Im Druseltal 8, 34131 Kassel Telefon (05 61) 30 87-0 Telefax (05 61) 30 87-270 E-Mail info@cvjm.de Internet www.cvjm.de unter Mitarbeit der

Mehr

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand

Mehr

Hoffnung. Zukunft schenken. hinterlassen. Gemeinsam an der Seite kranker Kinder

Hoffnung. Zukunft schenken. hinterlassen. Gemeinsam an der Seite kranker Kinder Hoffnung hinterlassen Zukunft schenken Die DEUTSCHE KINDERKREBSNACHSORGE Stiftung für das chronisch kranke Kind informiert über Möglichkeiten der Testamentsspende. Gemeinsam an der Seite kranker Kinder

Mehr

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 1. Was Testierfreiheit im deutschen Recht bedeutet... 15 2. Der»Erbfall«... 16 3. Was vererbt werden

Mehr

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,

Mehr

Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus

Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Nachlass-Ratgeber *Aargauer Kunsthaus Das Testament Ein Testament ermöglicht Ihnen, selbst über Ihren Nachlass zu bestimmen. Sie können eine Verteilung Ihres Besitzes in Ihrem Sinne festlegen, Erben einsetzen

Mehr

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile

Mehr

Bundesverband Tierschutz e.v. Über das Leben hinaus Gutes tun. www.bv-tierschutz.de

Bundesverband Tierschutz e.v. Über das Leben hinaus Gutes tun. www.bv-tierschutz.de Bundesverband Tierschutz e.v. Über das Leben hinaus Gutes tun www.bv-tierschutz.de Über das Leben hinaus Gutes tun Wie froh bin ich, dass ich es nun endlich erledigt habe! Jetzt fühle ich mich befreit

Mehr

Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament

Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament Hiermit lege ich, Hans Schmidt, geb., wohnhaft., meinen letzten Willen wie folgt fest: 1. Zu meinem Alleinerben setze ich den Gemeinnützigen Verein der Katzenfreunde«mit

Mehr

Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat

Mehr

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

VERERBEN IN ZWEI STUFEN

VERERBEN IN ZWEI STUFEN VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:

Mehr

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist: Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig

Mehr

Alarm für Thomas Britzger

Alarm für Thomas Britzger Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht

Mehr

1. Frankfurter Sachwerte-Kongress am 8. März 2013. Vorteile der Sachwertanlagen beim Erben & Schenken

1. Frankfurter Sachwerte-Kongress am 8. März 2013. Vorteile der Sachwertanlagen beim Erben & Schenken 1. Frankfurter Sachwerte-Kongress am 8. März 2013 Vorteile der Sachwertanlagen beim Erben & Schenken Andreas Otto Kühne Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater

Mehr

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT

BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT BUNDESRECHTSANWALTSKAMMER IHR ANWALT FÜR ERBRECHT EIN ALLTÄGLICHER FALL Der Vater stirbt und hinterlässt Ehefrau und mehrere Kinder aus zwei Ehen. Er hat kein Testament gemacht. Was wird aus seinem Einfamilienhaus,

Mehr

ERBRECHT. Die wichtigsten Stichpunkte zum Ehe-, Familien- und Erbrecht. CHRISTINA ANJA GIESE Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht

ERBRECHT. Die wichtigsten Stichpunkte zum Ehe-, Familien- und Erbrecht. CHRISTINA ANJA GIESE Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht ERBRECHT Die wichtigsten Stichpunkte zum Ehe-, Familien- und Erbrecht CHRISTINA ANJA GIESE Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Liebe Mandanten, Einzeltestamente, Ehegattentestamente, Vorsorgevollmachten

Mehr

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Erben und Vererben Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin Briefe an Leroy 1789 2 Überblick

Mehr

Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 1. Was bestimmt das Gesetz? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt u. a. das Erbrecht. Es bestimmt,

Mehr

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen Beck kompakt Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen von Susanne Reinhardt, Cornelie Kister 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 versorgt werden, unabhängig von ihrer persönlichen Beziehung

Mehr

Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung?

Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung? Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung? Freitag, 11. April 2014 Referent: Rechtsanwalt Jörg Heuser Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Zertifizierter Testamentsvollstrecker Gesetzliche

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Generationenmanagement. Heute schon an morgen denken. wenn Ihnen GESTERN etwas zugestoßen wäre? 2. Göttinger Erbrechttag 20.

Generationenmanagement. Heute schon an morgen denken. wenn Ihnen GESTERN etwas zugestoßen wäre? 2. Göttinger Erbrechttag 20. Generationenmanagement Heute schon an morgen denken 2. Göttinger Erbrechttag 20. November 2010 Walter Schmidt CFEP Privates Finanzmanagement Wie wäre Ihre HEUTIGE Situation wenn Ihnen GESTERN etwas zugestoßen

Mehr

Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser)

Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages. 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Gz.: 520.50 SE (wird von der Auslandsvertretung ausgefüllt) Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf

Mehr

Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer

Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer Wie kann die Erbschaftsteuer sinnvoll gespart werden? Steuerberater Rechtsanwälte Eugen-Belz-Straße 13 Orleansstraße 6 83043 Bad Aibling

Mehr

Benötigte Unterlagen und Informationen für die Erbschaftsteuererklärung

Benötigte Unterlagen und Informationen für die Erbschaftsteuererklärung Benötigte Unterlagen und Informationen für die Die Berechnung der Erbschaftsteuer hängt ganz wesentlich davon ab, mit welchem Wert das zugewendete Vermögen der Erbschaftsteuer unterworfen wird, welcher

Mehr