Bericht des Geschäftsführenden Landesvorstandes des hlb-niedersachsen e.v. an die Delegierten der Delegiertenversammlung vom

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1 Bericht des Geschäftsführenden Landesvorstandes des hlb-niedersachsen e.v. an die Delegierten der Delegiertenversammlung vom Vorgetragen von Prof. Dr. Frank Gräfe Der Geschäftsführende Landesvorstand und der Landeshauptvorstand haben ihre Beratungen und Aufgaben in der vergangenen Wahlperiode satzungsgemäß durchgeführt bzw. wahrgenommen. Die nachstehende Tabelle gibt dazu einen Überblick. Tab.: Die wichtigsten Termine und Aktivitäten der Vorstände des hlb-niedersachsen e.v. der vergangenen Wahlperiode März Beratung in Bundesgeschäftsstelle in Bonn mit Präsidium 20./21. April Teilnahme an Delegiertenversammlung vhb (Bayern) 11./12.Mai Teilnahme an Bundesdelegiertenversammlung in Lübeck 01./02. Juni GLV Strategietagung, Hauptthema: Inhaltliche Ausrichtung und organisatorische Weiterentwicklung des hlb 10. Juli Teilnahme am Sommerempfang der SPD 10. Aug. Teilnahme an Klausurtagung des vhb in Bayern 04. Sep. Teilnahme am Sommerempfang der CDU 18. Okt. GLV 19. Okt. LHV 09./10. Nov. Treffen des Bundespräsidiums mit den Landesvorsitzenden des hlb 06. Dez. Gespräch mit hochschulpolitischen Sprechern von CDU (Jörg Hillmer) und FDP (Almuth von Below-Neufeldt) im Landtagsgebäude 07. Dez. GLV 17. Dez Gespräch an HS Osnabrück zur Gewinnung eines Hochschulsprechers Jan. GLV 22. März GLV 23. März LHV 19./20. April Teilnahme an Delegiertenversammlung des vhb (Bayern) 03./04. Mai Bundesdelegiertenversammlung in Merseburg 31. Mai/ 01. Juni GLV Strategietagung, Hauptthemen: Weiterentwicklung der Verbandsarbeit auf Landesebene (GLV) und in den Hochschulverbänden" und Mitgliedsbeiträge 06. Aug. Teilnahme am Sommerempfang der CDU 12. Aug. Stellungnahme des hlb-niedersachsen zum Anhörungsentwurf Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge 26. Aug. Teilnahme an Sommerempfang der SPD 25. Okt. GLV 26. Okt. GLV 15./16. Nov. Treffen des Bundespräsidiums mit den Landesvorsitzenden des hlb Jan. GLV 14. Jan. Gespräch mit Ministerin im MWK 27. Feb. Beratung GLV zur Stellungnahme des hlb-niedersachsen zum Anhörungsentwurf Gesetze zur Reform der Professorenbesoldung 12. März Fertigstellung und Versand der Stellungnahme des hlb-niedersachsen zum Anhörungsentwurf Gesetze zur Reform der Professorenbesoldung 1

2 Über diese Aktivitäten hinaus wurden Protokolle verfasst, Einladungen geschrieben, Beratungen und sonstige Veranstaltungen organisiert, die zeitaufwendige Mitgliederverwaltung und Beitragskassierung organisiert und durchgeführt, der Internetauftritt des hlb-niedersachsen verbessert und gepflegt, es wurden unzählige Telefonate geführt und viele, viele s geschrieben und Rund- s an die Verbandsmitglieder verschickt. Ich danke den GLV-Mitgliedern Katharina Belling-Seib, Jens Göttsche, Albert Heinecke und Josef Wehberg ganz herzlich für ihre ehrenamtliche Arbeit im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen und für die Unterstützung, die ich durch sie bei meiner Arbeit erfahren habe. Durch die regelmäßigen Berichte des Geschäftsführenden Landesvorstandes an den Landeshauptvorstand, in dem alle Sprecher der Hochschulverbände vertreten sind, war über den Zeitraum der vergangenen zwei Jahre - so wie immer - kontinuierlich der Kontakt zwischen GLV und den Hochschulen (hlb-mitgliedern) garantiert. Der Informationsfluss funktionierte ebenso in umgekehrter Richtung durch den Tagesordnungspunkt Berichte aus den Hochschulverbänden, den die Tagesordnung jeder LHV-Sitzung enthielt. Der Kontakt zwischen GLV und Hochschulverbänden hängt natürlich sehr stark von der Besetzung der Funktion Hochschulsprecher ab. Leider haben wir hier trotz mehrfacher Versuche keine Professorin und keinen Professor für dieses Amt finden können. Das ist bedauerlich und gleichzeitig auch unverständlich, denn es handelt sich um einen mitgliederstarken Hochschulverband. Zu einigen Schwerpunkten der Arbeit des GLV: 1. Gespräch mit Ministerin Am 14. Januar 2014 hatten Vertreter des Geschäftsführenden Landesvorstandes die Möglichkeit zu einem Gespräch mit unserer Ministerin, Frau Dr. Gabriele Heinen-Kljajić. Am Gespräch nahmen weiter teil Herr Carsten Mühlenmeier, Leiter der Abteilung Hochschulen, Frau Birgit Clamor, Referat Fachhochschulen und Berufsakademien und die Leiterin des Büros der Ministerin, Frau Astrid Barenscheer-Heisecke. Der hlb-niedersachsen wurde vertreten durch seinen Vorsitzenden, durch den 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Albert Heinecke, und durch die Schriftführerin, Frau Prof. Dr. Katharina Belling-Seib. Über dieses Gespräch hatte ich alle Mitglieder unseres Landesverbandes bereits in einem Rundschreiben per informiert. Der Gesetzentwurf zur W-Besoldung stand terminlich vor der Tür und der Ministerin stand es nicht frei, uns vorzeitig zu informieren. Das brachte sie nahezu zeitgleich mit ihren Begrüßungsworten zum Ausdruck. Im nächsten Schwerpunkt werde ich auf diesen Gesetzesentwurf eingehen. Die Ministerin informierte uns, welche Schwerpunktaufgaben für das Jahr 2014 vorgesehen sind. Hier drei Beispiele: - Stärkung bestehender Hochschulstandorte - Verstetigung der Mittelzuführung aus dem Hochschulpakt, wobei diese Mittel auch in neue Ausbildungsrichtungen fließen können 2

3 - Zugriff der Fachhochschulen (Professorinnen und Professoren) auf Forschungsmittel soll verbessert werden, spezielle Projektmittel (vom MWK) sind vorgesehen. Nachfolgende Gesprächsthemen waren von den Inhalten des Koalitionsvertrages abgeleitet und betrafen die Attraktivität unseres Berufes: - Besoldung - Berufungsschwierigkeiten - Berufsmotivation - Lehrverpflichtung und Mitspracherecht - die offene Hochschule - die künftige Rolle der Fachhochschulen in der Bildungslandschaft - die Vorstellungen der Regierung zu mehr Demokratie an Hochschulen. Unter Demokratie an Hochschulen verstehen wir im GLV allerdings etwas anderes als die Regierung. Vereinfacht ausgedrückt verstehen wir darunter Fragen der Mitbestimmung an den Entscheidungsprozessen an der Hochschule. Die Regierung sieht hingegen hier mehr die Öffnung der Hochschule für breitere Bevölkerungsschichten und die Information der Bevölkerung über die Hochschulen. Das Gespräch verlief in einer freundlichen und offenen Atmosphäre, unterschiedliche Auffassungen und Bewertungen wurden konstruktiv dargelegt. Weitere Gespräche mit der Ministerin und den Mitarbeitern des MWK wurden von der Ministerin selbst angeboten. 2. Zum Gesetzentwurf zur Reform der Professorenbesoldung Dieses Gesetzgebungsverfahren hat uns im vergangen Jahr und in diesem Jahr sehr intensiv beschäftigt. Das lag an dem brisanten Inhalt und auch an der zeitlichen Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren. Beschäftigt hat es im Unterschied zu anderen Gesetzen auch in ungewöhnlich hohem Maße viele Mitglieder des hlb-niedersachsen was uns natürlich nicht unverständlich ist. Dieses Gesetz wird uns auch weiterhin beschäftigen, da eine Leistungsbewertung für die Vergabe von Leistungszulagen vorgesehen ist, die den einzelnen Hochschulen individuelle Gestaltungsspielräume bietet. Bereits in der Vergangenheit hat das wiederholt zu Problemen geführt, die sich am klarsten mit Begriffen wie Intransparenz und Inkompetenz und Ungerechtigkeit in Verbindung bringen lassen. Nachstehend zitiere ich aus unserer schriftlichen Stellungnahme zum Anhörungsentwurf. Unsere Kritiken/Hinweise werden wir in der mündlichen Anhörung noch weiter untersetzen. Der hlb-niedersachsen begrüßt grundsätzlich die amtsangemessene Anhebung der Grundvergütung gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom in Niedersachsen rückwirkend zum In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist auch positiv festzustellen, dass die rückwirkenden Regelungen keine Schlechterstellung in der Gesamtbesoldung der Professorinnen und Professoren in dem Zeitraum vom bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nach sich ziehen. Ebenso begrüßt der hlb-niedersachsen die Berücksichtigung von Leistungskomponenten in der W-Besoldung, insbesondere hier auch die Beibehaltung der Funktionszulagen. 3

4 Nichtsdestotrotz muss allerdings unter der Prämisse des 26 (2) Satz 1 des Entwurfs auch festgestellt werden, dass die Kombination aus Grundvergütung und Leistungsbezügen nicht dem Niveau der C3-Besoldung im Regelfall entsprechen kann. Der hlb-niedersachsen geht zudem davon aus, dass die durch diesen Entwurf entstehenden haushaltsmäßigen Auswirkungen rückwirkend an den Hochschulen ausgeglichen werden. Zu den Vorschriften im Einzelnen 26 (4) Satz 1 Der hlb-niedersachsen verschließt sich hier nicht einer Evaluation zur Fixierung von Leistungsbezügen in diesem Bereich, gibt aber zu bedenken, dass z. B. eine Evaluationsform, wie sie in 5 NHG formuliert wurde, welcher in diesem Gesetzentwurf nicht explizit genannt wird, als Grundlage hierfür nicht in Frage kommen kann, da in diesem Falle Lehrinhalte durch einen nicht qualifizierten Personenkreis beurteilt werden und dies in die Festlegung der Leistungsbezüge einfließt. Daher erachtet es der hlb- Niedersachsen als zielführender, hier nicht eine Evaluation der Lehre, sondern eine Evaluation der Lehrenden zu berücksichtigen. Einer qualifizierten, transparenten und sachgerechten Evaluation der Lehrenden, die die Freiheit der Lehre nicht verletzt, steht der hlb-niedersachsen nicht entgegen. Dies setzt allerdings u.a. voraus, dass die evaluierenden Personen zumindest die gleiche Qualifikation wie die zu Evaluierenden aufweisen. Sollte dies nicht angedacht sein, sieht der hlb-niedersachsen eine Bewertung der Leistung durch Erfahrungsstufen als zwingend an. 26 (5) Die in diesem Absatz übertragenen Kompetenzen auf die Hochschulen bzgl. der Gestaltung des Verfahrens zur Bestimmung der Leistungsbezüge werden vom hlb-niedersachsen begrüßt. Gleichsam sollten hierbei zwei Aspekte berücksichtigt werden. Zum einen sollte ein derartiges Verfahren eine gewisse Transparenz aufweisen, die es den Professorinnen und Professoren in der W-Besoldung ermöglicht, einen objektiven Maßstab zu erkennen und diesen auch durch ein unabhängiges Gremium in der Hochschule einfordern zu können, zum andern sollte sich bei einem derartigen Verfahren der Aufwand für die Hochschulleitung in Anbetracht des 26 (2) Satz 1 in Grenzen halten. 27 (2) Der hlb-niedersachsen nimmt die in diesem Absatz aufgeführten Besoldungsdurchschnitte zur Kenntnis, stellt aber gleichsam fest, dass auf Länderebene sehr gravierende Unterschiede existieren. So lag z.b. der Besoldungsdurchschnitt in Bayern bereits 2012 für Fachhochschulen bei (3) Dieser Absatz erscheint missverständlich, da nicht eindeutig aus ihm hervorgeht, ob auf Landes- oder Hochschulebene Haushaltsmittel bereitgestellt sind. 4

5 3. Zusammenarbeit mit dem Bundespräsidium und der Bundesgeschäftsstelle Auf der letzten Delegiertenversammlung im März 2012 hatte ich gesagt: Das ist ein neuer Punkt auf einer DV unseres Landesverbandes. Die Ereignisse der letzten Monate und die kommenden Diskussionen zwischen Landesverbänden und Bundespräsidium machen eine Information der niedersächsischen Delegierten und eine Beratung auf der DV notwendig. In diesem Jahr steht dieser Punkt wieder auf der Tagesordnung! Zur Erinnerung: Auf hlb-bundesebene war eine Unterfinanzierung von Rechtsschutz/Rechtsberatung festgestellt worden. Auch bezüglich Mietzahlungen und Gehaltszahlungen waren die Kosten aus dem Ruder gelaufen. Auf der Bundesdelegiertenversammlung im Mai 2013 wurde beschlossen, an die Bundesgeschäftsstelle pro Mitglied und Jahr 13,88 mehr an Zuführung von den Landesverbänden abzuführen (alt 51,12 /a). Erschreckend war für mich, dass das Bundespräsidium trotz höherer Länderzuweisungen wieder mit einer stark defizitären Haushaltsplanung in Vorschlag ging. Es gab keine ausreichende Bereitschaft des Präsidiums auf Verzicht teurer Vorhaben, erst eine Abstimmung durch die Delegierten der Bundesdelegiertenversammlung senkte die geplanten Mehrausgaben um ca. 30 T auf ein erträglicheres Maß. Die Arbeit der Bundesgeschäftsstelle muss hierzu weiterhin hinterfragt werden. Es gilt somit zu diesem Thema auch auf dieser Delegiertenversammlung: Transparenz ist eine Basis, auf der Vertrauen wächst und gedeiht. Mit Interesse - leider nicht ganz sorgenfrei - sehe ich den kommenden Entwicklungen entgegen. Und welche Konsequenzen hat das für unseren Landesverband? Nach intensiver Beratung auf Sitzungen des GLV und LHV haben wir beschlossen, unsere eigenen Mitgliedsbeiträge nicht zu erhöhen. Stattdessen verzichten wir in den kommenden Jahren auf ein Anwachsen unserer bereits jetzt nicht unerheblichen finanziellen Rücklagen. Der Schatzmeister unseres Verbandes, Herr Kollege Göttsche, wird hierzu noch Näheres ausführen. 4. Rechtsdienstleistungen der hlb-bundesvereinigung Wir konnten uns durchaus Änderungen im Bereich der Rechtsberatung und des Rechtsschutzes vorstellen, aber diese Veränderungen sollten zu einer Verbesserung für unsere Mitglieder führen. Das ist nun eingetreten. Ich glaube die gefundenen Lösungen sind auch für die Zukunft tragfähig. Basis ist eine Rechtsschutzsatzung, die von der Bundesdelegiertenversammlung am 04. Mai 2013 beschlossen wurde. Darauf aufbauend gibt es zwischen den Landesverbänden (= Mitgliedsverbände) und der hlb- Bundesvereinigung schriftliche Vereinbarungen, die u.a. die Erstattung der Aufwendungen der Bundesgeschäftsstelle für Rechtsdienstleistungen regelt. Nur die hlb-mitglieder, deren Landesverbände eine solche Vereinbarung abgeschlossen haben, kommen ab dem 1. Mai 2014 weiter in den Genuss der Rechtsdienstleistungen. Wir müssen zusätzlich zu unseren Beiträgen dafür weitere 7,20 pro Mitglied abführen. Wir haben eine solche Vereinbarung im 5

6 Interesse unserer Mitglieder abgeschlossen, obwohl die Bundesgeschäftsstelle auf meine Anfrage (16. Nov. 2013) nach der Kostenkalkulation nichts geliefert hat. Der GLV hatte dazu auf seiner Sitzung am 10. Januar 2014 einen entsprechenden Beschluss gefasst. 5. Werbeaktion Nach ausführlichen Diskussionen im GLV und im LVH wurde erneut der Entschluss für eine größere Werbeaktion gefasst. Heute kommen Sie in Kontakt mit neuen Werbematerialien, die in größerer Stückzahl den Hochschulverbänden in den nächsten Tagen zur Verteilung zugehen werden. Unterstützen Sie im Bedarfsfall bitte Ihren Hochschulverband. Zustellungsprobleme dürfte es eigentlich nur in Ausnahmefällen und an der Hochschule Osnabrück geben. Wir wünschen uns, dass hlb stärker in den Köpfen unserer Kolleginnen und Kollegen präsent ist, dass die Politiker unserer Argumentation stets Aufmerksamkeit und Achtung entgegen bringen, dass hlb-niedersachsen Anlaufpunkt für Anfragen und Hinweise der Kolleginnen und Kollegen ist. Wir wollen die Arbeitsbedingungen für die Professorenschaft verbessern und zu einer amtsangemessenen Besoldung beitragen. Der hlb berät, der hlb unterstützt, der hlb informiert, der hlb gibt Sicherheit und der hlb fordert. Wir freuen uns stets über mehr Verbandsmitglieder! Und über mehr Aktivitäten in den Hochschulverbänden! Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Weitere separate Beiträge: Prof. Dr. Jens Göttsche, Schatzmeister zu Finanzlage und Mitgliederentwicklung Prof. Dr. Josef Wehberg/ Prof. Dr. Albert Heinecke Internetauftritt des hlb- Niedersachsen 6

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