Verdacht auf Behandlungsfehler Was hat der Patient von der MDKBegutachtung?
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- Judith Kruse
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1 Verdacht auf Behandlungsfehler Was hat der Patient von der MDKBegutachtung? Dr. med. Ingeborg Singer Leiterin Fachbereich Medizinrecht, MDK Bayern DGSMP-Jahresveranstaltung , Essen
2 Antwort 1 Der MDK unterstützt die betroffenen Patientinnen und Patienten durch Anfertigung eines medizinischen Sachverständigengutachtens 2
3 Prinzip des deutschen Arzthaftungsrechtes Der Patient trägt die Beweislast für ärztlichen Fehler erlittenen Schaden Kausalität zwischen Fehler und Schaden 3
4 Definition Ein Behandlungsfehler ist das Absehen von einer medizinisch gebotenen Vorgehensweise [ ]. Auf die subjektiven Fähigkeiten des behandelnden Arztes kommt es insoweit nicht an. (BGH im Urteil vom , VI ZR 259/02, VersR 2003, ) Der Arzt schuldet eine dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende Diagnose, Therapie und Aufklärung. (BGH 1987 VersR, 770) 4
5 Was prüft der Gutachter des MDK? Behandlung Schaden Welcher medizinische Standard wurde zum Zeitpunkt des betroffenen Geschehens geschuldet? Wurde die Behandlung nach dem anerkannten Stand des Wissens durchgeführt? Ist bei der Behandlung ein Schaden entstanden? Besteht ein Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und einer fehlerhaften Behandlung? 5
6 Ergebnis I Fehlerhafte Behandlung führt zum Schaden Kausalität Behandlungsfehler Schaden Beispiel: Einem Patienten wird in typischer Rückenlage ein künstliches Kniegelenk eingesetzt. Nach der Operation entdeckt man am Gesäß eine flächige Verbrennung dritten Grades. Diese ist eindeutig durch Nichtbeachtung geforderter Vorsichtsmaßnahmen bei Anwendung des so genannten elektrischen Messers entstanden. Es war nämlich zu einer Feuchtigkeitsansammlung im Bereich des Gesäßes gekommen, welche bei Anwendung dieses Messers unbedingt zu vermeiden ist. 6
7 Ergebnis II Fehlerhafte Behandlung führt nicht zum Schaden Keine Kausalität Behandlungsfehler Schaden Beispiel: Ein Kind kommt mit einer Hirnschädigung zur Welt. Es werden Fehler im Geburtsmanagement nachgewiesen, diese sind jedoch nicht für die Schädigung verantwortlich. Die nachgewiesene Ursache für die Hirnschädigung war eine Infektion mit dem Cytomegalievirus im Mutterleib. Diese Infektion war während des unauffälligen Schwangerschaftsverlaufs nicht zu erkennen gewesen. 7
8 Ergebnis III Schaden, aber keine fehlerhafte Behandlung Komplikation Fehlerfreie Behandlung Schaden Beispiel: Nach einer Operation am Sprunggelenk bildet sich beim Patienten ein Blutgerinnsel im Beim mit Verschluss einer großen Vene (Thrombose). Alle verbeugenden Maßnahmen zur Verhinderung einer Thrombose waren korrekt durchgeführt worden. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Behandlungsfehler, sondern um eine Komplikation. 8
9 Ergebnis IV Kausalität nicht beweisbar: Schaden wäre möglicherweise auch entstanden, wenn kein Behandlungsfehler unterlaufen wäre Kausalität Behandlungsfehler? Schaden Beispiel Die Gabe von Antibiotika vor einer Knie-Operation wurde unterlassen. Dies hätte jedoch dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprochen (BHF). Es entwickelt sich eine eitrige Kniegelenksentzündung. Da dies auch trotz Antibiose möglich gewesen wäre, kann der Schaden nicht sicher auf den Behandlungsfehler zurückgeführt werden. In Fällen wie diesem kommt der Beweislastverteilung eine wesentliche Bedeutung zu. 9
10 Antwort 2 Die MDK-Gemeinschaft leistet einen Beitrag zur Fehlervermeidung auf Systemebene durch Datenauswertung und Analyse von Fehlerhäufungen und Risikokonstellationen 10
11 Ergebnisse 2011 Behandlungs-fehlergutachten insgesamt:
12 Ergebnisse 2011 Behandlungs-fehlervorwürfe insgesamt: Bestätigte Behandlungsfehler:
13 Behandlungsfehler nach Versorgungssektor Gutachten insgesamt: Ambulanter Sektor: Stationärer Sektor:
14 Fachgebiete Bestätigungsquoten in den 10 nach Anzahl der Vorwürfe häufigsten Fachgebieten Gesamt Fachgebiet Vorwürfe Vorwürfe Bestät. Bestätigte Fälle Fälle Bestätigungsquote Bestä % Orthopädie/Unfallchirurgie Orthopädie/Unfallchirurgie ,2 Chirurgie ,2 Zahnmedizin (inkl. (inkl. MKG MKG-Chirurgie) -Chirurgie ) ,8 Gynäkologie/Geburtshilfe Gynäkologie/Geburtshilfe ,6 Innere Medizin ,2 Pflege ,8 Neurochirurgie ,1 Augenheilkunde ,1 Urologie ,9 HNO ,7 14
15 Behandlungsanlässe TOP 10 der bestätigten Behandlungsfehler Gesamt (ohne Zahnmedizin) Gesamt (mit Zahnmedizin) bestätigte Fälle ICD Bezeichnung Gonarthrose 159 M17 Gonarthrose 159 M16 Coxarthrose 140 M16 Coxarthrose 140 K02 Zahnkaries 134 S72 Fraktur des Femurs 111 S72 Fraktur des Femurs 111 S82 Fraktur des Unterschenkels 85 K04 Krankheiten der Pulpa/periapikales Gewebe 108 L89 Dekubitus 81 S52 Fraktur des Unterarms 67 S82 Fraktur des Unterschenkels 85 M51 58 L89 Dekubitus 81 Sonstige Bandscheibenschäden K08 Sonstige Krankheiten der Zähne 73 C50 Bösartige Neubildung der Brustdrüse 54 S52 Fraktur des Unterarms 67 S42 54 M51 Sonstige Bandscheibenschäden 58 Fraktur im Bereich der Schulter und des Oberarmes M54 Rückenschmerzen 53 ICD Bezeichnung M17 bestätigte Fälle 15
16 Eingriffe TOP 10 der bestätigten Behandlungsfehler- gesamt Gesamt (ohne Zahnmedizin) Gesamt (mit Zahnmedizin) OPS Bezeichnung Bestätigte Fälle OPS Bezeichnung Bestätigte Fälle Hüftendoprothese Hüftendoprothese Wurzelspitzenresektion Knieendoprothese Knieendoprothese 116 Geschl. Reposition einer Fraktur / Epiphysenlösung mit Osteossynthese Zahnextraktion Prothetischer Zahnersatz 67 Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe Geschl. Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteossynthese Operation an Metatarsale und Phalangen des Fußes Uterusexstirpation Operative Zahnentfernung durch Osteotomie Offene Repos. MehrfragmenteFraktur im Gelenkbereich eines langen Röhrenknochens Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe Partielle Resektion des Dickdarmes Operation an Metatarsale und Phalangen des Fußes Osteosyntheseverfahren Uterusexstirpation Offene Repos. Einer einfachen Fraktur im Gelenkbereich eines 38 DGSMP - Jahrestagung, Essen, Dr. med. I. Singer, langen Röhrenknochens 33 16
17 Verteilung der Fehlerarten bei Behandlungsfehlern* 17
18 Verteilung der Fehlerarten auf ausgewählte Krankheiten mit vielen bestätigten Behandlungsfehlervorwürfen Kniegelenksarthrose (Gonarthrose) Hüftgelenksarthrose (Coxarthrose) Oberschenkelbruch (Femurfraktur) Unterarmbruch (Unterarmfraktur) Diagnosestellung 9,6 % 6,5 % 19,4 % 15,3 % Diagnostischer Eingriff 0,6 % 2,2 % 0% 1,2 % Therapeutischer Eingriff 63,7 % 64,7 % 33,7 % 55,3 % Therapiemanagement 26,1 % 18 % 18,4 % 25,9 % Aufklärung 6,4 % 0,7 % 6,1 % 4,7 % Pflegerische Maßnahmen 3,1 % 5,0 % 39,6 % 3,5 % Organisation 1,9 % 3,6 % 4,1 % 1,2 % Dokumentation 8,3 % 10,1 % 16,3 % 2,4 % Medizinprodukt 0% 0,7 % 0% 0% 18
19 Dr. med. Ingeborg Singer Leiterin Fachbereich Medizinrecht MDK Bayern Logistikzentrum Medizinrecht Würzburger Landstr Ansbach Tel.: Fax: mailto:ingeborg.singer@mdk-bayern.de
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