Anrechnung. hochschulischer und beruflicher Vorleistungen auf Studiengänge. Dr. Wolfgang Müskens Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

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1 Anrechnung hochschulischer und beruflicher Vorleistungen auf Studiengänge Dr. Wolfgang Müskens Carl von Ossietzky Universität Oldenburg gefördert durch FOLIE 1

2 Thema Anerkennung Anerkennung von außerhochschulischen Qualifikationen, die den Zugang zur Hochschule ermöglichen (z.b. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte) Anerkennung von Hochschulabschlüssen (z.b. bei der Aufnahme eines Master- oder Promotionsstudiengangs) Anerkennung von Studien- oder Prüfungsleistungen (=Anrechnung), d.h. Verkürzung eines Hochschulstudiums aufgrund von Vorleistungen aus einem Hochschulstudiengang an derselben oder einer anderen Hochschule aus informellen Lernaktivitäten aus einer beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung FOLIE 2

3 Beispiel: BA Business Administration (180 KP) an der Universität Oldenburg 10 (1) BPO An Hochschulen oder Berufsakademien erworbene Leistungen 10 (2) BPO Leistungen aus Fachweiterbildungen 10 (4) BPO Informell erworbene Kompetenzen Maximal 40 KP Maximal 90 KP Maximal 120 KP anrechenbar auf Bachelor of Arts FOLIE 3

4 Beispiel: BA Business Administration (180 KP) an der Universität Oldenburg 10 (1) BPO An Hochschulen oder Berufsakademien erworbene Leistungen 10 (2) BPO Leistungen aus Fachweiterbildungen 10 (4) BPO Informell erworbene Kompetenzen Maximal 40 KP Maximal 90 KP Maximal 120 KP anrechenbar auf Bachelor of Arts FOLIE 4

5 Anrechnung hochschulischer Vorleistungen: Hintergründe Lissabon Konvention (1997- in Deutschland ratifiziert: 2007) Anerkennung von Studienzeiten Jede Vertragspartei erkennt Studienzeiten an, die im Rahmen eines Hochschulprogramms in einer anderen Vertragspartei abgeschlossen wurden [ ] sofern nicht ein wesentlicher Unterschied nachgewiesen werden kann. Transparenz und Zuverlässigkeit Jede Vertragspartei stellt sicher, dass die Verfahren und Kriterien, die bei der Bewertung und Anerkennung von Qualifikationen angewendet werden, durchschaubar, einheitlich und zuverlässig sind. FOLIE 5

6 Anrechnung hochschulischer Vorleistungen: Hintergründe Lissabon Konvention (1997) Beweisumkehr Die Beweislast, dass ein Antrag nicht die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, liegt bei der die Bewertung durchführenden Stelle. Informationspflicht Entscheidungen über die Anerkennung werden auf der Grundlage angemessener Informationen über die Qualifikationen getroffen, deren Anerkennung angestrebt wird. Die Verantwortung für die Bereitstellung hinreichender Informationen obliegt in erster Linie dem Antragsteller, der diese Informationen nach Treu und Glauben zur Verfügung stellt. Unbeschadet der Verantwortung des Antragstellers haben die Einrichtungen, welche die betreffenden Qualifikationen ausgestellt haben, die Pflicht, auf sein Ersuchen und innerhalb angemessener Frist dem Inhaber der Qualifikation, der Einrichtung oder den zuständigen Behörden des Staates, in dem die Anerkennung angestrebt wird, sachdienliche Informationen zur Verfügung zu stellen. FOLIE 6

7 Anrechnung hochschulischer Vorleistungen: Hintergründe ECTS User s Guide (2009 Endversion) Für einen bestimmten Studiengang vergebene Credits können auf einen anderen Studiengang übertragen werden, der von derselben oder einer anderen Hochschule angeboten wird. Diese Übertragung ist nur möglich, wenn die Einrichtung, die den akademischen Grad verleiht, die Credits und die zugehörigen Lernergebnisse anerkennt. Demzufolge ist die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen. Angesichts des umfangreichen Angebots an Programmen und Hochschulen ist es unwahrscheinlich, dass die Credits und Lernergebnisse einer einzelnen Lerneinheit innerhalb verschiedener Programme identisch sind. Aus diesem Grund wird ein flexibler Ansatz zur Anerkennung der Credits empfohlen, die in einem anderen Kontext erzielt wurden. So soll eine gerechte Anerkennung statt perfekter Äquivalenz angestrebt werden. Diese gerechte Anerkennung sollte auf den Lernergebnissen basieren, also auf den Kenntnissen und Fähigkeiten einer Person [ ] FOLIE 7

8 Hintergründe ECTS User s Guide (2009 Endversion) Die Entscheidung über Anerkennung und Übertragung von Credits ist von der qualifizierenden Institution anhand zuverlässiger Informationen über die erzielten Lernergebnisse sowie das angewandte Beurteilungsverfahren und deren Validierung zu treffen. I Institutionen sollten ihre Anerkennungsrichtlinien bekannt und leicht zugänglich machen.. FOLIE 8

9 Beispiel: BA Business Administration (180 KP) an der Universität Oldenburg 10 (1) BPO An Hochschulen oder Berufsakademien erworbene Leistungen 10 (2) BPO Leistungen aus Fachweiterbildungen 10 (4) BPO Informell erworbene Kompetenzen Maximal 40 KP Maximal 90 KP Maximal 120 KP anrechenbar auf Bachelor of Arts FOLIE 9

10 Anrechnung informell erworbener Kompetenzen Anrechnung erfolgt auf der tatsächlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen eines Studierenden. Dabei spielt keine Rolle, auf welche Art und Weise diese erworben wurden. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob der/die Studierende tatsächlich über die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen verfügt. Die Überprüfung erfolgt anhand von authentischen Dokumenten (Portfolio), die z.b. die Berufserfahrung und die beruflichen Fähigkeiten belegen. Gegenwärtig wird ein E-Portfolio-Verfahren zur individuellen Anrechnung entwickelt. Im BA Business Administration können bis zu 40 KP (=1000 Lernstunden) individuell angerechnet werden. FOLIE 10

11 Anrechnung informell erworbener Kompetenzen Ablauf Student/in erhält Leitfaden zur Erstellung eines Portfolios Fachdozent/in beurteilt dass Portfolio anhand vorgegebener Bewertungsstandards bei Erfolg: Vergabe von Kreditpunkten für die geprüften Module (Anrechnung) Student/in reicht authentische Belege über eigene Tätigkeiten und Lernerfahrungen ein (Portfolio) im Zweifelsfall: Anhörung des/der Student/in im Rahmen eines Fachgesprächs FOLIE 11

12 Anrechnung informell erworbener Kompetenzen Beispiel FOLIE 12

13 Anrechnung informell erworbener Kompetenzen Erfahrungen Anrechnung basierend auf authentischen Erfassungsmethoden ist aufwendig. Lehrende und Anrechnungsinteressierte müssen umfassend beraten bzw. betreut werden. Lehrkräfte neigen dazu, das Verfahren akademisch zu interpretieren. Manche Module korrespondieren nicht mit beruflichen Anforderungsbereichen bzw. Kompetenzen. Aussagekraft des Verfahrens wird von den Fachdozent/inn/en positiv beurteilt. Demnächst: Professionalisierungsmodul zur Erstellung eines Portfolios (2 KP) FOLIE 13

14 Beispiel: BA Business Administration (180 KP) an der Universität Oldenburg 10 (1) BPO An Hochschulen oder Berufsakademien erworbene Leistungen 10 (2) BPO Leistungen aus Fachweiterbildungen 10 (4) BPO Informell erworbene Kompetenzen Maximal 40 KP Maximal 90 KP Maximal 120 KP anrechenbar auf Bachelor of Arts FOLIE 14

15 Anrechnung beruflicher Qualifikationen: Hintergründe Beschluss der KMK vom Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können im Rahmen einer ggf. auch pauschalisierten Einstufung auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn [...] sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll [...] Gemeinsame Erklärung von HRK und DIHK vom Beruflich Qualifizierten darf nicht abverlangt werden, über bereits nachgewiesene Kompetenzen noch einmal geprüft zu werden. [ ] Grundlage der Anrechnung sollten daher die in der Berufspraxis und in der Aufstiegsfortbildung erworbenen Kompetenzen sein. [ ] Ziel muss es sein, möglichst ganze Studienabschnitte (sog. Module) anzurechnen, so dass diese Module nicht mehr studiert und geprüft werden müssen. FOLIE 15

16 Pauschale Anrechnung Grundprinzipien Jede/r Inhaber/in der entsprechenden Fortbildungsabschlüsse erhält, ohne an einer Einzelfallprüfung teilnehmen zu müssen, eine bestimmte Anzahl von Kreditpunkten angerechnet. Hochschule (und Fortbildungseinrichtungen) überprüfen einmalig, ob in welcher Höhe Kreditpunkte angerechnet werden können (Äquivalenzvergleich). Anschließend wird allen Inhaber/innen des jeweiligen Fortbildungsabschlusses die Anrechnung garantiert. Noten werden nach Möglichkeit aus dem Fortbildungszeugnis übernommen. FOLIE 16

17 Pauschale Anrechnungsmöglichkeiten für den berufsbegleitenden BA Business Administration Berufsbegleitender Bachelorstudiengang Business Administration in kleineren und mittleren Unternehmen an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 17 Geprüfte/r Industriefachwirt/in Betriebswirt/in IHK Geprüfte/r Betriebswirt/in Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in Verschiedene Industriemeister/in (Metall, Elektrotechnik, Mechatronik, Textil) Geprüfte/r Versicherungsfachwirt/in Finanzbuchhalter (VHS) Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt/in (WisoAK, BBS OS) Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in Betriebswirt (VWA) FOLIE

18 Pauschale Anrechnung IHK-Fortbildungen Bachelor Business Administration an der CvO Universität Oldenburg Studium Bachelor Business Administration ohne Anrechnung zu erwerbende Kreditpunkte: 180 Industriemeister/in (Metall, Elektro ) 24 KP nach Anrechnung durch Studium zu erwerbende Kreditpunkte: 156 Anrechnung Geprüfte/r Industriefachwirt/in 40 KP Anrechnung nach Anrechnung durch Studium zu erwerbende Kreditpunkte: 140 Industriefachwirt/in + Betriebswirt/in (IHK) 40 KP 24 KP Anrechnung nach Anrechnung durch Studium zu erwerbende KP: 116 FOLIE 18

19 Pauschale Anrechnung Ablauf des Äquivalenzvergleichs Hochschule (Anbieter des Studiengangs) Fortbildungseinrichtung Zusammenstellen der Dokumente Vereinbarung eines Äquivalenzvergleich Prüfungsausschuss beschließt Anrechnungsmöglichkeit Modellprojekt Offene Hochschule Beauftragung Gutachter/in Auswertung des Gutachtens / Erstellen einer Anrechnungsempfehlung Gutachter/in Durchführung des Vergleichs FOLIE 19

20 Äquivalenzvergleich und pauschale Anrechnung Fortbildung (z.b. Gepr. Wirtschaftsfachwirt/in) Studiengang I (z.b. Bachelor Business Administration in Oldenburg) Pauschale Anrechnung Äquivalenzgutachten Niveau der Lerneinheiten Lernergebnisse Studiengangsbezogene Anrechnungsempfehlung Umfang der Anrechnung (KP) FOLIE 20

21 Pauschale Anrechnung auf den BA Business Administration Erfahrungen Ein Großteil der Studierenden des berufsbegleitenden Studiengangs nutzt die pauschalen Anrechnungsmöglichkeiten. Viele Studieninteressierte werden über die pauschalen Anrechnungsmöglichkeiten auf den Studiengang aufmerksam. Zwischen den Trägern der beruflichen Bildung und dem Studiengang hat sich mittlerweile eine umfassende Kooperation entwickelt. Die Einrichtung einer pauschalen Anrechnungsmöglichkeit ist anfänglich aufwendig (Äquivalenzvergleich) anschließend jedoch für alle Beteiligten mit geringem Aufwand durchführbar. FOLIE 21

22 Kontakt Modellprojekt Offene Hochschule Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg Oldenburg Dr. Wolfgang Müskens FOLIE 22

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