Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge

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1 Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge Dr. Wolfgang Müskens Carl von Ossietzky Universität Oldenburg FOLIE 1

2 Anrechnung von Vorleistungen auf ein Studium Möglichkeiten: Anrechnung von Vorleistungen aus einem Studiengang des gleichen Faches an einer anderen Hochschule (max. 120 KP im Bachelor) Anrechnung von Vorleistungen aus einem anderen Hochschulstudiengang (max. 120 KP im Bachelor) Anrechnung von Vorleistungen aus Berufsakademien (max. 120 KP im Bachelor) Anrechnung von wissenschaftlicher Weiterbildung (max. 120 KP) Anrechnung von Prüfungen, die im Gasthörerstudium erbracht wurden (max. 30 KP im Bachelor) Anrechnung von berufspraktischen Tätigkeiten auf Praktika NEU: Anrechnung beruflicher Kompetenzen und Qualifikationen (max. 90 KP im Bachelor) FOLIE 2

3 Anrechnung beruflicher Kompetenzen Ziele: Flexiblere Übergänge zwischen außerhochschulischer Bildung und Hochschule ermöglichen Redundanzen an der Schnittstelle von beruflicher und Hochschulbildung vermeiden Anreize für lebenslanges Lernen schaffen Bildungswege flexibilisieren Bereits vorhandene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen gerechter als bisher berücksichtigen Den Weg zum Hochschulabschluss verkürzen FOLIE 3

4 Anrechnung Hintergründe Beschluss der KMK vom Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können im Rahmen einer ggf. auch pauschalisierten Einstufung auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn [...] sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll [...] Beschluss der KMK vom Um den Übergang beruflich qualifizierter Bewerber in den Hochschulbereich zu erleichtern [ ] setzen sich die WMK und die KMK für weitereichende Anrechnungsmöglichkeiten für die außerhalb von Hochschulen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein. [ ] Sie bittet die Hochschulen hiervon verantwortungsvoll und stärker Gebrauch zu machen und in Kooperationsvereinbarungen mit Trägern der beruflichen Bildung Regelungen für die pauschale Anerkennung von beruflich erworbenen Kompetenzen zu treffen. FOLIE 4

5 Anrechnung Hintergründe Gemeinsame Erklärung von HRK und DIHK vom Die Zulassungsverfahren der Studiengänge müssen die Vorqualifikation beruflich Qualifizierter ohne Hochschulzugangsberechtigung fair und ohne Diskriminierung einbeziehen. Beruflich Qualifizierten darf nicht abverlangt werden, über bereits nachgewiesene Kompetenzen noch einmal geprüft zu werden. [ ] Grundlage der Anrechnung sollten daher die in der Berufspraxis und in der Aufstiegsfortbildung erworbenen Kompetenzen sein. [ ] Ziel muss es sein, möglichst ganze Studienabschnitte (sog. Module) anzurechnen, so dass diese Module nicht mehr studiert und geprüft werden müssen. FOLIE 5

6 Anrechnungsverpflichtung der Hochschulen Niedersächsisches Hochschulgesetz (Novelle Juni 2010) Prüfungsordnungen sind so zu gestalten,dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Prüfungen und die Anerkennung von an anderen Hochschulen im In- und Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und beruflich erworbener Kompetenzen nach Maßgabe der Gleichwertigkeit gewährleistet ist. ( 7(3)) FOLIE 6

7 Tatsächliche Verbreitung der Anrechnung in Niedersachsen Internetrecherche im Oktober 2010: 9 der 29 Niedersächsischen Hochschulen erwähnen Anrechnungsmöglichkeiten beruflicher Kompetenzen auf ihren Webseiten (4 Unis, 3 staatliche FHs, 2 private FHs). Die auf den Webseiten angebotenen Anrechnungsmöglichkeiten beziehen sich nur auf 19 Studiengänge (2% aller akkreditierten BA-/ MA-Studiengänge in Niedersachsen). Meist berufsbegleitende bzw. weiterbildende Studiengänge Maximale Anrechnungsumfänge zwischen 15 und 90 KP Informationen über Anrechnungsmöglichkeiten häufig unvollständig und wenig transparent Es finden sich 4 unterschiedliche Anrechnungsmodelle FOLIE 7

8 Anrechnung beruflicher Kompetenzen in Oldenburg Möglichkeiten: Bisher nur im berufsbegleitenden Bachelor Business Administration sowie in weiterbildenden Master-Studiengängen Demnächst auch in anderen Bachelor-Studiengängen BA Business Administration: Anrechnung bis zur Hälfte des Studiengangs (90 KP) Verschiedene Formen von Anrechnung in Kombination möglich Infos auf der Webseite: FOLIE 8

9 In der Praxis verbreitete Anrechnungsmodelle Anrechnungsmodelle Anrechnung nonoder informell erworbener Kompetenzen Einzelfallanrechnung von Fort-, und Weiterbildungen Verzahnung von Fachschulausbildungen und Hochschulstudiengängen Pauschale Anrechnung von Fort-, und Weiterbildungen individuelle kollektive Anrechnung informell formell erworbene Kompetenzen FOLIE 9

10 Modell I: Anrechnung non- und informell erworbener Kompetenzen Merkmale: Anrechnung erfolgt auf der Basis tatsächlicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Art und Weise diese erworben wurden. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob die Person tatsächlich über die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen verfügt. Die Überprüfung erfolgt meist anhand von Portfolios mit authentischen Dokumenten, die z.b. Ihre Berufserfahrung und Ihre beruflichen Fähigkeiten belegen. Als Ergänzung zu den weichen Portfolio-Verfahren werden häufig Prüfungen oder Assessments eingesetzt. FOLIE 10

11 FOLIE 11

12 eportfolios an der Universität Oldenburg FOLIE 12

13 Anleitung zur Projekt- und Kompetenzbeschreibung durch Reflexionsfragen FOLIE 13

14 Modell I: Anrechnung non- und informell erworbener Kompetenzen Vorteile: Es können Kompetenzen aus allen Lernkontexten berücksichtigt werden. Unterschiedlichste Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen können anerkannt werden. Die Erstellung der Portfolios ist für die Anrechnungskandidaten ein (selbst-) reflexiver Lernprozess. Aufwand: Erstellung der Portfolios verursacht hohen Aufwand für Lernende. Bewertung der Portfolios muss durch Fachdozent/innen erfolgen. Häufig Betreuung bei der Erstellung der Portfolios erforderlich. FOLIE 14

15 Modell II: Einzelfallanrechnung von Fort- und Weiterbildungen Merkmale: Fachdozent/in entscheidet individuell über Anrechnungsantrag der/des Studierenden. Neben dem Fortbildungszeugnis müssen meist weitere Unterlagen (Curricula, etc.) vom Lernenden eingereicht werden. Am weitesten verbreitetes Anrechnungsverfahren. Aufwand: Für Anrechnungskandidaten meist gering (insofern nicht aufwendige Unterlagen eingereicht werden müssen). Für Lehrende hoch, da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss. FOLIE 15

16 Modell II: Einzelfallanrechnung von Fort- und Weiterbildungen Vorteile: Es können meist beliebige (in- und ausländische) Fort- und Weiterbildungen auf einen Studiengang angerechnet werden. Ohne größeren Aufwand einführbar. Probleme: Häufig mangelhafte Informationsgrundlage zur Beurteilung der tatsächlichen Lernergebnisse/Kompetenzen der Fortbildungsabsolvent/innen. Vielzahl beruflicher Fort- und Weiterbildungsabschlüsse erschwert deren Bewertung. Unterschiedlicher Zuschnitt der Fächer/Module in Fortbildungen und Studiengängen. FOLIE 16

17 Modell III: Verzahnung (Kurzzeitstudiengänge) Merkmale: Ein Teil des Studiengangs (1./2. Semester) wird nicht an der Hochschule sondern in einer Fachschule unterrichtet. Der fachschulische Teil wird allen Studierenden angerechnet. Fachschulischer Teil ist Bestandteil der Studiengangsakkreditierung. Verbreitet im Pflegebereich sowie in der Frühpädagogik ( Akademisierung der beruflichen Bildung ). Prüfungsrechtlich meist als Einstufung realisiert, d.h. nicht als Anrechnung im engeren Sinne. Meist kombiniert mit Einstufungsprüfung/ -assessment. Häufig wird nur die Ausbildung bestimmter, kooperierender Fachschulen anerkannt. FOLIE 17

18 Gestaltung von Übergängen zwischen beruflicher und Hochschulbildung Modell III: Verzahnung (Verkürzte Studiengänge) FOLIE

19 Modell III: Verzahnung Vorteile: Studiengang kann passgenau an Ausbildung anschließen. Übergang von Fach- in Hochschule für Lernende meist problemlos. Probleme: Fachschulische Ausbildung muss modularisiert bzw. auf Standards der Hochschule ausgerichtet werden. Studiengang ist abhängig von ausreichender Anzahl Fachschulabsolvent/innen. Enge Kooperation Fachschulen/Hochschulen erforderlich. Meist nur regionale Kooperationen (Mobilitätseinschränkung). FOLIE 19

20 Modell IV: Pauschale Anrechnung Merkmale: Jede/r Inhaber/in der entsprechenden Fortbildungsabschlüsse erhält, ohne an einer Einzelfallprüfung teilnehmen zu müssen, eine bestimmte Anzahl von Kreditpunkten angerechnet. Hochschule (und Fortbildungseinrichtungen) überprüfen einmalig, ob in welcher Höhe Kreditpunkte angerechnet werden können (Äquivalenzvergleich). Äquivalenzvergleich kann von externen (unabhängigen Gutachter/inn/en durchgeführt werden. Anschließend wird allen Inhaber/innen des jeweiligen Fortbildungsabschlusses die Anrechnung garantiert. FOLIE 20

21 Pauschale Anrechnung: Vorgehen Fortbildung (z.b. Gepr. Wirtschaftsfachwirt/ in) Zielstudiengang (z.b. BA Business Administration in Oldenburg) Äquivalenzvergleich Äquivalenzgutachten für Referenzstudiengang Anrechnungsempfehlung FOLIE 21

22 Pauschale Anrechnungsmöglichkeiten an der Uni Oldenburg Berufsbegleitender Bachelorstudiengang Business Administration in kleineren und mittleren Unternehmen an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 22 Geprüfte/r Industriefachwirt/in Betriebswirt/in IHK Geprüfte/r Betriebswirt/in Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in Verschiedene Industriemeister/in (Metall, Elektrotechnik, Mechatronik, Textil) Geprüfte/r Versicherungsfachwirt/in Finanzbuchhalter (VHS) Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt/in (WisoAK, BBS OS) Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in FOLIE

23 Pauschale Anrechnung von IHK-Fortbildungen auf Bachelor Business Administration an der Uni Oldenburg Studium Bachelor Business Administration ohne Anrechnung zu erwerbende Kreditpunkte: 180 Industriemeister/in (Metall, Elektro ) 24 KP nach Anrechnung durch Studium zu erwerbende Kreditpunkte: 156 Anrechnung Geprüfte/r Industriefachwirt/in 40 KP Anrechnung nach Anrechnung durch Studium zu erwerbende Kreditpunkte: 140 Industriefachwirt/in + Betriebswirt/in (IHK) 40 KP 24 KP Anrechnung nach Anrechnung durch Studium zu erwerbende KP: 116 FOLIE 23

24 Pauschale Anrechung fachlicher Qualifikationen im berufsbegleitenden Bachelor Business Administration Geprüfter Industriefachwirt/in Geprüfte/r Industriemeister/in Betriebswirt/in (IHK) ( alt ) Betriebswirt/in (IHK) in Kombination mit gepr. Industriefachwirt/in Betriebswirt/in (IHK) in Kombination mit gepr. Industriemeister/in Geprüfte/r Betriebswirt/in ( neu ) Geprüfte/r Versicherungsfachwirt Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in Geprüfte/r Industriefachwirt/in 40 KP (5 Module) 24 KP (3 Module) 16 KP (2 Module) 64 KP (8 Module) 40 KP (5 Module) 24 KP (3 Module) 48 KP (6 Module) 40 KP (5 Module) 40 KP (5 Module) FOLIE 24

25 Modell IV: Pauschale Anrechnung Vorteile: Unabhängige qualitätsgesicherte Begutachtung der Fort- und Weiterbildungen. Durch die garantierte Anrechnung werden individuelle, flexible Bildungswege planbar. Hohe Anrechnungsumfänge aufgrund detaillierter Analyse der Lernergebnisse der Fortbildungen und Studiengänge. Aufwand: Einmalig hoher Aufwand (Äquivalenzvergleich). Anschließend geringer Aufwand für Lernende und Lehrende. FOLIE 25

26 Weiterentwicklung der pauschalen Anrechnung Fortbildung (z.b. Gepr. Wirtschaftsfachwirt/ in) Referenzstudiengang (z.b. BA Business Administration in Oldenburg) Äquivalenzvergleich Äquivalenzgutachten für Referenzstudiengang Anrechnungsempfehlung Allgemeines Äquivalenzgutachten Abgleich mit Studiengang II Anrechnungsempfehlung Studiengang II (z.b. BWL- Studiengang an anderer Hochschule) FOLIE 26

27 Demnächst: Allgemeine Anrechnungsempfehlungen und Anrechnungsnetzwerke Allgemeines Äquivalenzgutachten Abgleich mit Studiengang IV Abgleich mit Studiengang III Abgleich mit Studiengang II Anrechnungsempfehlung Anrechnungsempfehlung Anrechnungsempfehlung Studiengang IV Studiengang III Studiengang II FOLIE 27 Anrechnungsnetzwerk

28 Anrechnung beruflicher Kompetenzen und Qualitätsrahmen Fazit: Es bestehen schon heute vielfältige Modelle zur Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge. In der Praxis sind die Anrechnungsverfahren an den Hochschulen aber noch sehr wenig verbreitet. Damit Anrechnung an Hochschulen stärkere Akzeptanz findet, muss sie qualitätsgesichert aber gleichzeitig mit überschaubarem Aufwand durchgeführt werden können. FOLIE 28

29 Kontakt Dr. Wolfgang Müskens Modellprojekt Offene Hochschule Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg Oldenburg FOLIE 29

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