Materialbeschreibung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Materialbeschreibung"

Transkript

1 1 Materialnummer Materialkurztext 1 Auftragsforschung 27 Materialbeschreibung Erlöse aus der Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten gem. 27 (1) Z 3 4 UG Die entgeltliche Erbringung von Leistungen an Dritte im Rahmen eines Forschungs- Entwicklungsvorhabens. Sie ist grsätzlich gegeben, wenn dem Auftraggeber Rechte am Forschungsergebnis (Eigentumsrecht, Nutzungsrecht oder Verwertungsrecht) eingeräumt werden oder/ die Veröffentlichungsrechte der Universität zugunsten des Auftraggebers eingeschränkt werden (Geheimhaltungsklausel). Der Auftraggeber hat ökonomisches Interesse an der Verwertung der Ergebnisse. Mit dem Geldgeber ist im Vertrag eine Gegenleistung vereinbart. Die Refierung von Reise- bzw. Personalkosten durch den Auftraggeber, welche im Zuge des Projektes entstanden sind, erfolgt über das SD- Material 101 = Refierung Personalkosten 27. Sachkonto Sachkontenbezeichnung Erlöse aus Auftragsforschung

2 2 2 AV-Medienverleih/-verkauf 3 Einnahmen der Bibliothek 4 Jahreskarte UB (nicht TU-Angehörige) 5 Erhaltene Kautionen 6 Miet- u. Pachteinnahmen USt-pflichtig Einnahmen aus dem Verleih/Verkauf von audiovisuellen Medien, wie z.b. Videokassetten, DVD s, Beamer usw. Einnahmen der Universitätsbibliothek der TU Wien für den Verleih von Büchern an andere Universitäten Firmen. die Universitätsbibliothek. Für die Entlehnung von Büchern in der Bibliothek der TU Wien von Personen, die nicht an der TU Wien studieren, wird von der UB eine Jahreskarte ausgegeben, welche gebührenpflichtig ist. die Universitätsbibliothek. Einzahlungen von Kautionen, beispielsweise für die Weitergabe von Schlüsseln, usw. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Mietkosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil an Mietkosten vorgeschrieben. die Abteilung GuT Jahreskartengebühr Bibliothek Erhaltene Kautionen Betriebseinnahmen vermieteter Objekte (UStpflichtig 20%)

3 3 7 Anlagenverkauf Erlöse aus dem Verkauf von Anlagen, die im Anlagenverzeichnis geführt werden. Ein Anlagenverkauf ist dem FB Quästur, Team Anlagenbuchhaltung, zu melden Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 8 Bauzuschuss Erlöse aus Bauzuschüssen von Dritten. die Abteilung GuT. 9 Betriebskostenpauschale USt-pflichtig Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Betriebskosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil an Betriebskosten vorgeschrieben. die Abteilung GuT Betriebseinnahmen vermieteter Objekte (USt-pflichtig 20%)

4 10 EU-Projekte 27 Forschungsförderung Rechtsgrlage: 27 (1) Z 2 UG 2002 Einnahmen die die Universität in Form einer Förderung im Rahmen von EU-Projekten im Bereich 27 (Bilanzbuchungskreis) erhält. Die Förderungen dienen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung mit dem Ziel den gesellschaftlichen, politischen ökonomischen Bereich der europäischen Gemeinschaft zu unterstützen. Diese Definition beinhaltet, dass die zur Verfügung gestellten Gelder sehr wohl zweckgeben ergebnisorientiert zu verwenden sind. Die Förderungen der EU erfolgen z.b. über die Rahmenprogramme. Als Förderung gelten ebenso die europäischen Projekte, die nicht unmittelbar die EU als Geldgeber vorweisen Erlöse aus Forschungsförderung 11 Exkursionsbeiträge (Lehrveranstaltungen) Beiträge für die Teilnahme von Studenten an einer Exkursion Beiträge für Exkursionen

5 12 Forschungsförderung 27 Rechtsgrlage: 27 (1) Z 2 UG 2002 Fördergeber in Bereich 27 : z.b. FFF, WWFF, TG, ITF, Gebietskörperschaften Fördergeber im Bereich 26: FWF, ÖNB, Einnahmen die in Form von Förderungen der Universität im Bereich 27 (Bilanzbuchungskreis) zur Verfügung gestellt werden. Die Förderungen dienen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung mit dem Ziel den gesellschaftlichen, politischen ökonomischen Bereich des z.b. nationalen Fördergebers zu unterstützen. D.h. im Hindergr wird initiiert, dass hier ein allgemeines öffentliches Interesse besteht unmittelbar damit ist eine Publikation des Ergebnisses verben. Diese Definition beinhaltet ebenso, dass die zur Verfügung gestellten Gelder sehr wohl zweckgeben ergebnisorientiert zu verwenden sind. Die unmittelbare Gegenleistung besteht darin nachzuweisen, dass die verwendeten Finanzmittel zweckgeben, ergebnisorientiert verwendet wurden. Der Nachweis wird in Form von Berichts- bzw. Rechnungslegungsverpflichtungen den Fördergebern zur Verfügung gestellt Erlöse aus Forschungsförderung

6 6 14 Gesprächskosten Die privaten Gesprächskosten über Diensthandys werden vorerst vom Institut vorfinanziert. Diese Kosten werden im Nachhinein der betroffenen Person in Rechnung gestellt. 15 Wissenschaftliche Dienstleistungen 27 Erlöse für die Erstellung von einmaligen Gutachten, Untersuchungen, Proben, Messungen, Sudien, Analysen, Beratungsleistungen usw., ohne Forschungstätigkeit. Es handelt sich um Tätigkeiten für die Durchführung von wissenschaftlich Arbeiten gem. 27 (1) Z 3 4 UG Erlöse aus Telefongesprächen Erlöse aus wissenschaftl. Dienstleistungen 16 Verbrauchskosten (Strom, Gas, Wasser) Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Infrastrukturkosten, wie Strom, Gas, Wasser, Wärme usw. der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil an Infrastrukturkosten vorgeschrieben Verbrauchskosten (Strom, Wasser, ) USt-pflichtig 20% die Abteilung GuT. 17 KFZ Vermietung Einnahmen für die Verwendung von Dienstkraftwagen für private Zwecke. 18 Kopienverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Kopien an Firmen Privatpersonen.

7 20 Kostenersatz ad personam- Projekte Künstlerische Dienstleistungen 22 Kurse Lehrgänge 24 Parkplatzvermietung USt-pflichtig 25 Patent- Lizenzeinnahmen Für die Nutzung der Infrastruktur der TU-Wien für ad personam-projekte fallen Kosten an. Über dieses Material erfolgt die Verbuchung der tatsächlich verursachten Kosten, die der Universität aufgr der Durchführung von Tätigkeiten gem. 26 (ad personam-tätigkeiten) entstanden sind. Rückerstattung der Kosten für die Nutzung der Infrastruktur der TU Wien für ad personam- Projekte. die Quästur. Einnahmen für erbrachte künstlerische Dienstleistungen, z.b. Videodokumentationen, Fotografie, Konzerte, usw. Einnahmen für die Teilnahme an Kongressen, Tagungen, Seminaren Lehrgängen, welche von der TU Wien veranstaltet werden. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die Parkplatzkosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil vorgeschrieben. die Abteilung GuT. Über dieses Material werden die Einnahmen für die Übertragung von Rechten aus Patenten verbucht Erlöse aus wissenschaftlichen Dienstleistungen Erlöse aus universitärer Weiterbildungsleistung Betriebseinnahmen vermieteter Objekte (USt pflichtig) 20% Patent- Lizenzeinnahmen

8 8 Das Patent gehört zu den gewerblichen Schutzrechten; es schützt innovative Produkte Verfahren vor unerwünschter Nachahmung durch Konkurrenten. Das Patent berechtigt den Inhaber zur alleinigen Benutzung gewerblichen Verwertung der patentierten Erfindung. Der Inhaber kann diese entweder selbst verwerten oder die Rechte ganz oder teilweise an eine andere Person oder ein Unternehmen übertragen (Lizenzvergabe). Über Art, Umfang, Dauer Konditionen der Lizenz sowie die an den Patentinhaber zu zahlende Lizenzgebühr können die Vertragspartner frei entscheiden. Das Patent ist veräußerlich erblich. Herausgeber oder Autorenhonorare werden auch unter diesem Material verrechnet. 26 PR-Produkte Einnahmen aus dem Verkauf von PR- Produkten/Werbematerialien der TU Wien, wie z.b. T-Shirts, Uhren, Kappen usw. die PR-Abteilung. 28 Schadenersatz Einnahmen für Schadenersatzleistungen durch Dritte - z.b. Beschädigung von TU-Eigentum. 29 Skriptenverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Skripten Proceedings Erträge aus Schadenersatzleistungen Erlöse aus dem Verkauf von Lehrbehelfen

9 9 30 Spenden, Schenkungen, Nachlässe Einnahmen aus Spenden, Schenkungen oder Nachlässen (Erbe). Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung des Spenders, die kein Entgelt für eine bestimmte Leistung darstellt. Eine Spende als Gegenleistung, quasi als Bezahlung, für Durchführung von Arbeiten ist somit unzulässig. 31 Sponsoring Unter Sponsoring versteht man die Unterstützung einer Person/Gruppe/Organisation der Öffentlichkeit durch Finanzmittel, Sach- /oder Dienstleistungen. Sponsoring wird meist zum Zwecke des Marketing betrieben. Beim Sponsoring herrscht das Prinzip der Gegenseitigkeit. Sponsoring setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus. In Sponsoringverträgen sollen die Leistungen Gegenleistungen genau benannt sein. Der Sponsoringvertrag muss die Universität als Vertragspartner ausweisen muss vor Annahme der Zuwendung idr schriftlich abgeschlossen werden. 32 Werbeeinnahmen Einnahmen aus Werbung Mit dem Werbeabgabegesetz 2000, BGBl. I Nr. 29/2000, Artikel X, wurde eine beseinheitliche Abgabe auf Werbeleistungen, die nach dem 31. Mai 2000 im Inland gegen Entgelt erbracht werden, eingeführt. Die Werbeabgabe beträgt 5 % des Nettoentgelts Spenden, Schenkungen Nachlässe Erlöse aus Sponsoring Erlöse aus Werbung

10 10 34 Wissenschaftliche Zeitschriften 35 ZID- Dienstleistungen Als Werbeleistung gilt - die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken i.s. des Mediengesetzes; - die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk Fernsehen; - die Duldung der Benützung von Flächen Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften (Vermietung oder Aufstellen von Plakatflächen, Ständern, Schaukästen Ähnliches). ACHTUNG: bei der Verwendung dieses Materials werden automatisch 5% Werbeabgabe vom Nettowert berechnet! Einnahmen aus dem Verkauf von wissenschaftlichen Zeitschriften, Diplomarbeiten, Mitteilungen (z.b. geowissenschaftliche Mitteilungen), Tagungsbänden usw. an Dritte. Über dieses Material werden Leistungen vom Zentralen Informatikdienst, wie z.b. Plotter- oder Farbdrucker- Verrechnungen, die Bereitstellung von TUNET- Anschlüssen für externe Organisationen Domainservices verrechnet. den ZID Erlöse aus dem Verkauf v. Lehrbehelfen Erlöse aus EDV- Dienstleistungen

11 11 36 ZID- Softwarelizenzen (< ein Jahr) Über dieses Material erfolgt die Leistungsverrechnung der Campus-Lizenzen. Die Abteilung Standardsoftware am ZID schließt u.a. Campusverträge ab, an denen auch andere Universitäten teilnehmen. Die TU bezahlt vorerst den Gesamtbetrag für diese Campuslizenzen verrechnet dann den entsprechenden Anteil für die anderen Universitäten weiter Erlöse aus Software Lizenzen den ZID. 42 Helium Einnahmen aus dem Verkauf von Helium an Dritte Erlöse aus Materialverkauf die Abteilung Tieftemperaturanlagen. 59 Budgetzuweisung BMBWK die Quästur. Über dieses Material werden die monatlichen Zuweisungen des Globalbudgets durch das Besministerium verbucht Erlöse Globalbudgetzuweisungen des Bes 60 Chemikalienverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Chemikalien Erlöse aus Materialverkauf 61 Stickstoff flüssig Einnahmen aus dem Verkauf von Stickstoff flüssig an Dritte Erlöse aus Materialverkauf die Abteilung Tieftemperaturanlagen.

12 12 62 Helium flüssig Einnahmen aus dem Verkauf von Helium flüssig an Dritte. die Abteilung Tieftemperaturanlagen. 63 Helium gasförmig Einnahmen aus dem Verkauf von Helium gasförmig an Dritte. die Abteilung Tieftemperaturanlagen. 64 Transportkosten Einnahmen für erbrachte Transporte im Zuge eines Materialverkaufes. 71 Sonstige Erlöse DIESES MATERIAL NUR VERWENDEN, WENN KEINE ZUORDNUNG ZU EINEM ANDEREN MATERIAL MÖGLICH IST! z.b. GWG-Verkauf, Gerätemiete, Weiterverrechnung von entstandenen Kosten. 91 Studienbeiträge Studenten, die an zwei bzw. mehreren Universitäten studieren, zahlen vorerst die gesamten Studiengebühren an eine der Universitäten. Anschließend wird der Teilbetrag von der TU Wien in Rechnung gestellt Erlöse aus Materialverkauf Erlöse aus Materialverkauf Erlöse aus Studienbeiträgen die Quästur.

13 101 Refierung Personalkosten Refierung Personalkosten Projektpartner übernehmen im Zuge eines Auftragsforschungsprojektes 27 die Personalbzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht. Projektpartner übernehmen im Zuge eines 26- Projektes die Personal- bzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht Refierung Personalkosten Auftragsf. v. Dritten Refierung Personalkosten 26 die Quästur. 111 Bildungsprojekte Einnahmen aus der Förderung von Bildungsprojekten. Dieses Material darf nur im Zusammenhang mit dem Innenauftrag EUM verwendet werden Erlöse aus Bildungsprojekten (EUM ) 124 Sonstige Erlöse B - Zuweisung BMBWK 142 Refierung Personalkosten 28 die Quästur. Über dieses Material werden sonstige Zuweisungen des Globalbudgets durch das Besministerium verbucht. Projektpartner übernehmen im Zuge eines 28- Projektes (Globalbudget) die Personal- bzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht Sonstige Erlöse B - Zuweisung durch BMBWK Refierung sonstige Personalkosten Globalbudget

14 175 Betriebskostenpauschale (USt-frei) 176 Miet- u. Pachteinnahmen (USt-frei) 14 Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Betriebskosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern", deren Anteil an Betriebskosten USt-frei vorgeschrieben. die Abteilung GuT. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die Mietkosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern", deren Anteil an Miete USt-frei vorgeschrieben. die Abteilung GuT Erlöse aus Vermietungen Verpachtungen 0% Erlöse aus Vermietungen Verpachtungen 0% Kostenersatzregelung neu: Kostenersatz ab (Richtlinie des Rektorates Mitteilungsblatt vom ) Informationsblatt

Einnahmen aus Auftragsforschungsprojekten.

Einnahmen aus Auftragsforschungsprojekten. 1 Materialnummer Materialkurztext Materialbeschreibung Sachkonto Sachkontenbezeichnung 1 Auftragsforschung 27 Einnahmen aus Auftragsforschungsprojekten. Wenn das zum Innenauftrag gehörende Projekt lt.

Mehr

Materialbeschreibung

Materialbeschreibung 1 Materialnummer Materialkurztext 1 Erlöse aus Auftragsforschung Materialbeschreibung Erlöse aus der Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten gem. 27 (1) Z 3 4 UG 2002. Die entgeltliche Erbringung

Mehr

Richtlinie über die Kostenersatzregelung für Drittmittelprojekte (KoErsR)

Richtlinie über die Kostenersatzregelung für Drittmittelprojekte (KoErsR) Richtlinie über die Kostenersatzregelung für Drittmittelprojekte (KoErsR) INHALTSVERZEICHNIS 1 KOSTENERSATZ FÜR EINEM PROJEKT DIREKT ZUORDENBARE INFRASTRUKTUR... 1 2 INVESTITIONEN AUS PROJEKTMITTELN...

Mehr

Mehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen. Bild: Keystone

Mehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen. Bild: Keystone Mehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen Bild: Keystone Inhaltsverzeichnis Definitionen Sachleistungen Einräumen von Rechten Bekanntmachungsleistungen Fragen Erstellt in Anlehnungen an

Mehr

Universität für Bodenkultur Wien Bilanz zum 31. Dezember Wien, Gregor Mendel Straße 33

Universität für Bodenkultur Wien Bilanz zum 31. Dezember Wien, Gregor Mendel Straße 33 AKTIVA Universität für Bodenkultur Wien Bilanz zum 31. Dezember 2004 1180 Wien, Gregor Mendel Straße 33 PASSIVA Vergleichs- Vergleichszahlen zahlen 01.01.2004 01.01.2004 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. Anlagevermögen

Mehr

Universität für Bodenkultur Wien Bilanz zum 31. Dezember Wien, Gregor Mendel Straße 33

Universität für Bodenkultur Wien Bilanz zum 31. Dezember Wien, Gregor Mendel Straße 33 AKTIVA Universität für Bodenkultur Wien Bilanz zum 31. Dezember 2005 1180 Wien, Gregor Mendel Straße 33 PASSIVA Vergleichs- Vergleichszahlen 2004 zahlen 2004 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. Anlagevermögen

Mehr

Verordnung über die Einwerbung und die Verwendung zusätzlicher Mittel (Fundraising) der Universität Zürich

Verordnung über die Einwerbung und die Verwendung zusätzlicher Mittel (Fundraising) der Universität Zürich Verordnung über die Einwerbung und die Verwendung zusätzlicher Mittel (Fundraising) der Universität Zürich (vom. März 05) 45. Der Universitätsrat beschliesst: I. Allgemeines. Die Verordnung bezweckt die

Mehr

Prozessverantwortlicher: Redlein, Gatscher Stand IT Systeme: SAP Es gelten:

Prozessverantwortlicher: Redlein, Gatscher Stand IT Systeme: SAP Es gelten: Prozessverantwortlicher: Redlein, Gatscher Stand 13.03.2008 IT Systeme: Es gelten: Prozess 6a - dezentrale Drittmittelabwicklung 27 (inkl. Mahnwesen) Projektakquisition (Prozess 6e) 6a.3 PDF Formular ausfüllen

Mehr

Informationen der Drittmittelverwaltung

Informationen der Drittmittelverwaltung Informationen der Drittmittelverwaltung Vorgehen / Ablauf eines Drittmittelprojektes 1. Information über geplantes Vorhaben (Formular A) Das Hochschulmitglied soll das Rektorat über die vorgesehene Einwerbung

Mehr

Sie beantwortet auch gerne Fragen zum Thema "Spenden und Sponsoring".

Sie beantwortet auch gerne Fragen zum Thema Spenden und Sponsoring. Alle Spender erhalten innerhalb von 8 Wochen nach Eingang ihrer Spende beim TV 1886 e.v. Trebur ein Schreiben über den Eingang ihrer Spende verbunden mit einer beigefügten Spendenbescheinigung. Die Abwicklung

Mehr

Richtlinie für die Dokumentation des Einsatzes und Nutzung von Großgeräten

Richtlinie für die Dokumentation des Einsatzes und Nutzung von Großgeräten Richtlinie für die Dokumentation des Einsatzes und Nutzung von Großgeräten RL 92000 DEGG 055-02 Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43 (0) 316 873 / 0 Erstellt Geprüft Freigegeben

Mehr

Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der Medizinischen Universität Graz

Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der Medizinischen Universität Graz Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der Medizinischen Universität Graz Die Medizinische Universität Graz ist der Lehre und Forschung verpflichtet. Sie erarbeitet

Mehr

AKTIVA Vergleichszahlen

AKTIVA Vergleichszahlen Bilanz zum 31. Dezember 2009 Beilage I/1 Universität für Bodenkultur Wien 1180 Wien, Gregor MendelStraße 33 AKTIVA Vergleichszahlen 2008 EUR EUR TEUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle gewerbliche Schutzrechte

Mehr

Home > Themen > Steuern > Gebühren und Abgaben für Unternehmer > Werbeabgabe

Home > Themen > Steuern > Gebühren und Abgaben für Unternehmer > Werbeabgabe Home > Themen > Steuern > Gebühren und Abgaben für Unternehmer > Werbeabgabe Werbeabgabe Die wichtigsten Tatbestände, die der Werbeabgabe unterliegen sowie über deren Höhe und Entrichtung Stand: 01.04.2017

Mehr

Dezember 2015 FREIE UNIVERSITÄT BOZEN ÄNDERUNG AM HAUSHALTS- VORANSCHLAG

Dezember 2015 FREIE UNIVERSITÄT BOZEN ÄNDERUNG AM HAUSHALTS- VORANSCHLAG Dezember FREIE UNIVERSITÄT BOZEN ÄNDERUNG AM HAUSHALTS- VORANSCHLAG FÜR DAS JAHR I. VORWORT Vorliegendes Dokument ändert den Haushaltsvoranschlag für das Jahr ab. Diese Änderung ist vorwiegend aus folgenden

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2003/ Ausgegeben am 20. September Stück

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2003/ Ausgegeben am 20. September Stück MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2003/2004 - Ausgegeben am 20. September 2004-30. Stück Sämtliche personen- und funktionsbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. R I C H T L I N I E N

Mehr

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2,00 0,00 2,00 0,00

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2,00 0,00 2,00 0,00 Blatt 1 BILANZ zum 31. Dezember 2013 AKTIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Geschäftsjahr Vorjahr EUR % EUR % 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

Mehr

Zentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen

Zentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen Zentrale Herausforderungen an das Rechnungswesen der Hochschulen Einführung in das Thema www.che-consult.de Andrea Güttner Kassel, 12.11.2010 Zentrale Herausforderungen Interne Anforderungen an das Rechnungswesen

Mehr

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1 Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung Folie Nr. 2 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung

Mehr

Einführung der Trennungsrechnung an der Leibniz Universität Hannover - Ein Erfahrungsbericht

Einführung der Trennungsrechnung an der Leibniz Universität Hannover - Ein Erfahrungsbericht Einführung der Trennungsrechnung an der Leibniz Universität Hannover - Ein Erfahrungsbericht 26.2.2010 Dr. Reingis Hauck Dezernat Forschung und EU-Hochschulbüro, Technologietransfer Dezernat Forschung

Mehr

Vertrag zur Auftrags- und Entwicklungsforschung. zwischen der. Universität Bayreuth. und der... (Nur zur Verwendung im Inland!)

Vertrag zur Auftrags- und Entwicklungsforschung. zwischen der. Universität Bayreuth. und der... (Nur zur Verwendung im Inland!) Vertrag zur Auftrags- und Entwicklungsforschung zwischen der Universität Bayreuth und der... (Nur zur Verwendung im Inland!) (Stand: Aug. 2013) - Seite 2 - VERTRAG zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten

Mehr

BILANZ. AKTIVA 31. Dezember 2010 PASSIVA. Blatt 1. Bioenergie-Region Hohenlohe-Odenwald-Tauber GmbH Buchen. zum. Geschäftsjahr Vorjahr Euro Euro Euro

BILANZ. AKTIVA 31. Dezember 2010 PASSIVA. Blatt 1. Bioenergie-Region Hohenlohe-Odenwald-Tauber GmbH Buchen. zum. Geschäftsjahr Vorjahr Euro Euro Euro BILANZ Blatt 1 AKTIVA 31. Dezember 2010 PASSIVA zum Euro Euro Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte

Mehr

Public Breakfast 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015

Public Breakfast 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 www.pwc.at 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 Mag. Christian Weber Agenda Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (GG 2015 dzt. Entwurf): 1. Erweiterung des Tätigkeitsbereiches

Mehr

Ab durch den Steuerjungel - Steuerinformation für Neugründer. Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien

Ab durch den Steuerjungel - Steuerinformation für Neugründer. Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien Ab durch den Steuerjungel - Steuerinformation für Neugründer Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien Erste Schritte als UnternehmerIn Was ist zu tun? 1.) Meldepflicht beim Finanzamt innerhalb

Mehr

Richtlinie des Rektorats zum Kostenersatz bei Forschungsprojekten gemäß 26 und 27 UG

Richtlinie des Rektorats zum Kostenersatz bei Forschungsprojekten gemäß 26 und 27 UG Richtlinie des Rektorats zum Kostenersatz bei Forschungsprojekten gemäß 26 und 27 UG (online 31.01.2018) Diese Richtlinie ersetzt mit Inkrafttreten die bisher gültige Richtlinie des Rektorats zum Kostenersatz

Mehr

Gebührenordnung. Gebührenpflicht

Gebührenordnung. Gebührenpflicht 7.2 Gebührenordnung für das Stadtarchiv Würzburg vom 24.04.2009 (MP und VBl. Nr. 86 vom 15. April 2009) Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund der Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Eine Welt Netz 2015, Achtermannstraße 10, Münster

Eine Welt Netz 2015, Achtermannstraße 10, Münster Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Software, Lizenzen und ähnliche Rechte und Werte 2,00 II. Sachanlagen 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung

Mehr

Vertrag für Hochzeitsreportage

Vertrag für Hochzeitsreportage Vertrag für Hochzeitsreportage zwischen Benjamin Wiechmann Von-Dassel-Straße 14 21339 Lüneburg Tel.: 0172 161 35 34 Email: benjamin.wiechmann@gmx.de UST IdNr: 40 266 137 588 am Finanzamt Lüneburg und Auftraggeber

Mehr

Hinweise. I. auf steuerrechtliche Vorschriften und Vorschriften zur wirtschaftlichen Einordnung. und den

Hinweise. I. auf steuerrechtliche Vorschriften und Vorschriften zur wirtschaftlichen Einordnung. und den 1 Informationen zur Durchführung von Veranstaltungen der Universität Bayreuth Wichtiger Hinweis vorweg! Setzten Sie sich rechtzeitig vor jedem Vorhaben mit Ref. II/1.5 in Verbindung. Informationen und

Mehr

DGV-Betriebsvergleich - Zuordnung der Einnahmen-/Ausgabenpositionen zu den DGV-Kontenrahmen für Golfvereine -

DGV-Betriebsvergleich - Zuordnung der Einnahmen-/Ausgabenpositionen zu den DGV-Kontenrahmen für Golfvereine - DGV-Betriebswirtschaft - Zuordnung der en zu den - DGV-Kontenrahmen 6. Erträge 6.01 Mitgliedsbeiträge 2110 2118 Mitgliedsbeiträge 6.02 Einmalentgelte 2150 2157 2200 2201 3220 3401 Aufnahmegebühren Investitionsumlage

Mehr

Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009

Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009 Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009 Agenda Steuerliche Grundfragen Umsatzsteuer Steuerpflicht Vorsteuerabzug Auslandsbezug

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. Westphal und Partner Steuerberatungsgesellschaft. Bismarckstraße Berlin. zum 31. Dezember 2015

JAHRESABSCHLUSS. Westphal und Partner Steuerberatungsgesellschaft. Bismarckstraße Berlin. zum 31. Dezember 2015 Westphal und Partner Steuerberatungsgesellschaft Bismarckstraße 67 10627 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2015 Crellestr. 19/20 10827 Finanzamt: für Körperschaften I Steuer-Nr: 27/663/51596 Blatt 1 BILANZ

Mehr

Überleitung der Gesamtkosten zu den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteilen gem. 11 Abs. 2 ARegV

Überleitung der Gesamtkosten zu den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteilen gem. 11 Abs. 2 ARegV 1 2 3 4 5 6 7 8 9 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 A B C D E F G H I J K L M Unternehmen AZ Betriebsnummer Netznummer Zeile Position Kostenarten 11 12 13 I. 1 1.1.

Mehr

EU-Vertragsmanagement und TU- Vorlagepflicht von EU- Forschungsverträgen

EU-Vertragsmanagement und TU- Vorlagepflicht von EU- Forschungsverträgen EU-Vertragsmanagement und TU- Vorlagepflicht von EU- Forschungsverträgen Siegfried Huemer & Dagmar Kieber 13. Mai 2013 EU-Forschungssupport der TU Wien zentrale Kontaktstelle für EU-Forschungsprojekte

Mehr

Kontennachweis zur Bilanz zum

Kontennachweis zur Bilanz zum Kontennachweis zur Bilanz zum 31.12.2013 AKTIVA entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 27 EDV-Software 10.960,00

Mehr

OFFENLEGUNGSMETHODIK

OFFENLEGUNGSMETHODIK OFFENLEGUNGSMETHODIK Umfang der Offenlegung Geldwerte Leistungen an Gesundheitsfachkräfte (HCP) und Gesundheitseinrichtungen (HCO) können arzneimittelbezogene Aktivitäten betreffen: - Aktivitäten bezüglich

Mehr

Richtlinie zur Fakturierung von Leistungen

Richtlinie zur Fakturierung von Leistungen Richtlinie zur Fakturierung von Leistungen RL 92000 FHLE 052-02 Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43 (0) 316 873 / 0 Erstellt Geprüft Freigegeben Name Margareta Stelzl

Mehr

Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht

Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht Existenzgründungen aus der Wissenschaft Einführung in das Patentrecht 16.11.2016 Dr. Wolfgang Stille Forschung und Technologietransfer, Johannes Gutenberg-Universität Mainz Innovation strategische Ausrichtung

Mehr

Patent- und Verwertungsrichtlinie der TU Clausthal Vom 3. November 2015

Patent- und Verwertungsrichtlinie der TU Clausthal Vom 3. November 2015 Verwaltungshandbuch Patent- und Verwertungsrichtlinie der TU Clausthal Vom 3. November 2015 Beschluss des Präsidiums der Technischen Universität Clausthal vom 3. November 2015 (Mitt. TUC 2015, Seite 453).

Mehr

Definition Budgettransfer bzw. interne Leistungsverrechnung gültig ab 2018

Definition Budgettransfer bzw. interne Leistungsverrechnung gültig ab 2018 Definition Budgettransfer bzw. interne Leistungsverrechnung gültig ab 2018 Verzeichnis der Geschäftsfälle im Rahmen der o.a. Definition an der LFU sowie der entsprechenden Workflows und Zuständigkeiten

Mehr

VERWALTUNGS- UND BENUTZUNGSORDNUNG für das Medienzentrum der Universität Dortmund (MZ)

VERWALTUNGS- UND BENUTZUNGSORDNUNG für das Medienzentrum der Universität Dortmund (MZ) VERWALTUNGS- UND BENUTZUNGSORDNUNG für das Medienzentrum der Universität Dortmund (MZ) Aufgrund der 2 Abs.4 und 32 Abs.2 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz-UG)

Mehr

Wirtschaftliche Projekte und Trennungsrechnung

Wirtschaftliche Projekte und Trennungsrechnung Wirtschaftliche Projekte und Trennungsrechnung Informationsveranstaltung im Oktober 2016 Referent: Martin Gerhards 1 THEMEN Einleitung Was sind wirtschaftliche Projekte? Worin liegt der Unterschied zwischen

Mehr

BERICHTIGUNGS- HAUSHALTSPLAN HAUSHALTSJAHR 2010 VORENTWURF DES HAUSHALTS- VORANSCHLAGS

BERICHTIGUNGS- HAUSHALTSPLAN HAUSHALTSJAHR 2010 VORENTWURF DES HAUSHALTS- VORANSCHLAGS Anlage 3 BERICHTIGUNGS- HAUSHALTSPLAN HAUSHALTSJAHR 2010 VORENTWURF DES HAUSHALTS- VORANSCHLAGS DV\800769DE.doc PE432.337/BUR/ANL.3/REV. ENTWURF DES GENEHMIGTEN PERSONALBESTANDS FÜR 2010 BH unter Einbeziehung

Mehr

Ergänzende Vergabebedingung

Ergänzende Vergabebedingung Dienststelle AEV Schwarze Elster Hüttenstr. 1c 01979 Lauchhammer Geschäftszeichen / Vergabenummer AEV-16-132 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots unter Geltung des Bbg Vergabegesetzes Ergänzende

Mehr

Jahresvoranschlag für das Wirtschaftsjahr von 01. Juli 2015 bis 30. Juni 2016

Jahresvoranschlag für das Wirtschaftsjahr von 01. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Montanuniversität Leoben Franz Josefstr. 18 8700 Leoben ctr@oeh.unileoben.ac.at Jahresvoranschlag Jahresvoranschlag für das Wirtschaftsjahr von 01. Juli 2015

Mehr

Definition Budgettransfer bzw. interne Leistungsverrechnung

Definition Budgettransfer bzw. interne Leistungsverrechnung Definition Budgettransfer bzw. interne Leistungsverrechnung gültig ab 2013 Verzeichnis der Geschäftsfälle im Rahmen der o.a. Definition an der LFU sowie der entsprechenden Workflows und Zuständigkeiten

Mehr

Fakultät für Technische Chemie

Fakultät für Technische Chemie Fakultät für Technische Chemie Fakultätsratssitzung 24.1.2017 Herbert Danninger Technische Universität Wien 1 Finanzielles: USt/Vollkosten für Auftragsforschung Aussendung von E007/Finanzen vom 16.12.2016/MB

Mehr

GEWINNERMITTLUNG. nach 4 Abs. 3 EStG

GEWINNERMITTLUNG. nach 4 Abs. 3 EStG Eric Heidefeld Steuerberater Buchenweg 25 47929 Grefrath GEWINNERMITTLUNG nach 4 Abs. 3 EStG vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Am Drehmannshof 2 47475 Finanzamt: Moers Steuer-Nr: 119/5720/4965 Blatt 1 VERMÖGENSÜBERSICHT

Mehr

Konto-Nummer Rechnung 2016 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Konto-Nummer Rechnung 2016 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Erfolgsrechnung 6'732'334.22 6'732'334.22 7'129'665.00 7'129'665.00 7'690'215.40 7'690'215.40 0 Allgemeine Verwaltung 13'703.65 0.00 12'940.00 0.00 12'887.20 0.00 110 Legislative 13'703.65 12'940.00 12'887.20

Mehr

GEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom bis

GEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom bis Blatt 1 GEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 EUR EUR EUR A. BETRIEBSEINNAHMEN 1. Umsatzerlöse 254.238,68 252.349,03 2. Sonstige betriebliche Einnahmen a) Veräußerung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Your-Immobilien.de - Group bmci UG (haftungsbeschränkt) Strehlener Str. 14 01069 Dresden Tel: +49 (0) 0351 / 27 499 839 Mob.: +49 (0) 160 / 5432 096 Fax: +49 (0) 0351 /

Mehr

Methodik der EFPIA-Offenlegung durch Mundipharma

Methodik der EFPIA-Offenlegung durch Mundipharma Methodik der EFPIA-Offenlegung durch Mundipharma 1. Einführung Die Zusammenarbeit mit den Angehörigen der Fachkreise/Gesundheitsberufe ( AFK ) und den Institutionen der Fachkreise/Gesundheitseinrichtungen

Mehr

Gemeinsamer Tarif

Gemeinsamer Tarif ProLitteris Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst SSA Schweizerische Autorengesellschaft SUISA Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik SUISSIMAGE Schweizerische

Mehr

Informationsveranstaltungen zur Trennungsrechnung an der FSU Jena Dr. Kerstin Rötzler

Informationsveranstaltungen zur Trennungsrechnung an der FSU Jena Dr. Kerstin Rötzler Kostenkalkulation und Rückerstattungsmodell bei wirtschaftlichen Tätigkeiten Informationsveranstaltungen zur Trennungsrechnung an der FSU Jena Dr. Kerstin Rötzler 1 Themen I. Einführung II. III. IV. Projektkalkulation

Mehr

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein Herzlich Willkommen zum Workshop Prof. Dr. Dirk Heering (DHP Sportmanagement) Dipl.-Kfm. Uwe Meier, StB (LKM Steuerberatersozietät) 1 Der Verein als Unternehmer?! - Die Umsatzsteuerpflicht Im wirtschaftlichen

Mehr

Folgende Grundsätze finden bei der Einwerbung von Zuwendungen an das HMGU Beachtung.

Folgende Grundsätze finden bei der Einwerbung von Zuwendungen an das HMGU Beachtung. RICHTLINIE ZUM UMGANG MIT SPONSORING UND SPENDEN IM HMGU A Einleitung Das HMGU bietet Unternehmen und Privatpersonen die Möglichkeit, als Sponsor oder Spender Engagement für die Wissenschaft zu zeigen

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr

Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung

Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung 08./09. Juni 2009 Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3. Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am Nr.

MITTEILUNGSBLATT. Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3. Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am Nr. MITTEILUNGSBLATT Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3 Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 13. 2. 2004 Nr. 17 1. Akademie der bildenden Künste, Wien, Ausschreibung einer Professur

Mehr

Humboldt-Universität zu Berlin Servicezentrum Forschung

Humboldt-Universität zu Berlin Servicezentrum Forschung Humboldt-Universität zu Berlin Servicezentrum Forschung 19.12.2016 AA Titel Bezeichnung 0811 Personalausgaben Beamte 42290 Bezüge von Beamte/innen 43290 Versorgungsbezüge von Beamte/innen 44190 Beihilfen

Mehr

Erläuterungen zu den Posten der Überschussrechnung für die Zeit vom bis (Die Werte des Vorjahres sind in Klammern ausgewiesen.

Erläuterungen zu den Posten der Überschussrechnung für die Zeit vom bis (Die Werte des Vorjahres sind in Klammern ausgewiesen. Sozialdiakonische Jugendarbeit Lichtenberg e.v. Seite 16 Erläuterungen zu den Posten der Überschussrechnung für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Die Werte des Vorjahres sind in Klammern ausgewiesen.)

Mehr

Rechtliche Besonderheiten 3. Call des GJU

Rechtliche Besonderheiten 3. Call des GJU Rechtliche Besonderheiten 3. Call des GJU Dr. Ingo Baumann Auftragsmanagement DLR Das Galileo Joint Undertaking (GJU) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Europäischen Union und der ESA. Es überwacht während

Mehr

Community TV Salzburg Gemeinn. Betr.GmbH Seite 1 B I L A N Z Z U M EUR

Community TV Salzburg Gemeinn. Betr.GmbH Seite 1 B I L A N Z Z U M EUR Community TV Salzburg Gemeinn. Betr.GmbH Seite 1 B I L A N Z Z U M 31. 12. 212 A K T I V A 212 P A S S I V A 212 A. A N L A G E V E R M Ö G E N A. E I G E N K A P I T A L I. I m m a t e r i e l l e I.

Mehr

6440/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 8 1 von 52.

6440/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 8 1 von 52. Die Regeln der Zusammenarbeit mit Unternehmen unter Einbezug von öffentlichen Mitteln sind im EU Gemeinschaftsrahmen bzw. im EU Wettbewerbsrecht klar definiert. Soweit es sich nicht um Deminimise Förderungen

Mehr

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1 Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung Folie Nr. 2 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung

Mehr

Fragenkatalog Nr. 1 vom

Fragenkatalog Nr. 1 vom Öffentliche Ausschreibung 1213-15-45797 Betriebs- und vertrauensärztliche Versorgung für den IS Potsdam Fragenkatalog Nr. 1 vom 09.02.2015 Zu diesem Beschaffungsverfahren wird/werden folgende Bieter- bzw.

Mehr

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs (Stadtarchiv-Gebührensatzung)

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs (Stadtarchiv-Gebührensatzung) Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs (Stadtarchiv-) Vom 23.04.2001 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 04.05.2001 Nr. 10) Inhaltsübersicht 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner

Mehr

Verordnung über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Zürich

Verordnung über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Zürich Verordnung über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Zürich (vom. November 08), Der Universitätsrat beschliesst: I. Allgemeines. Diese Verordnung

Mehr

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz, Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen Ludwig Gramlich Chemnitz, 2.11.2009 Zwei Aspekte 1. Einstieg ins spezielle Thema 2. Allgemeinerer Kontext Unterstützung

Mehr

Richtlinien für öffentliche Vorführung Public-Viewing FIFA-WM 2010

Richtlinien für öffentliche Vorführung Public-Viewing FIFA-WM 2010 Richtlinien für öffentliche Vorführung Public-Viewing FIFA-WM 2010 In Zusammenarbeit mit ORF und AKM April 2010 Seite 1 von 6 Trotz sorgfältiger Bearbeitung, keine Gewähr! I. AKM und FIFA-WM 2010 Allgemein

Mehr

Dr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen Folie Nr. 1

Dr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen Folie Nr. 1 Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche Grundlegung

Mehr

BILANZ. Bitcoin Deutschland AG Informations- und Kommunikationsdienstleistungen, Herford. zum. A. Eigenkapital. B. Rückstellungen

BILANZ. Bitcoin Deutschland AG Informations- und Kommunikationsdienstleistungen, Herford. zum. A. Eigenkapital. B. Rückstellungen Blatt 1 BILANZ zum AKTIVA 31. Dezember 2017 PASSIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

Mehr

Verzeichnis veranschlagter Konten. Bundesvoranschlag. Untergliederung 04: Verwaltungsgerichtshof

Verzeichnis veranschlagter Konten. Bundesvoranschlag. Untergliederung 04: Verwaltungsgerichtshof Verzeichnis veranschlagter Konten Bundesvoranschlag 2017 Untergliederung 04: Verwaltungsgerichtshof Inhalt Untergliederung 04 Verwaltungsgerichtshof Budgetstruktur und Organisation der Haushaltsführung...

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285

Mehr

Richtlinie des Rektorates über die Kostenersätze nach 27 (3) UG

Richtlinie des Rektorates über die Kostenersätze nach 27 (3) UG Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna (Neufassung vom 05.05.2015) 1 Geltungsbereich Rechtsgeschäfte nach 27 (1) Z. 3 und 4 UG (nachfolgend Projekt/e

Mehr

Empfehlung der Kommission zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten

Empfehlung der Kommission zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten EU-Wissenstransferstudie 2010-2012 Werkstattgespräch: Wissenstransfer aus Hochschulen und öffentlicher Forschung Berlin, 10.2.2011 Empfehlung der Kommission zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das "Süchtelner Weberhaus" in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das Süchtelner Weberhaus in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989 4.10 Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das "Süchtelner Weberhaus" in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989 in der Fassung der Fünften Änderungsordnung vom 03.04.2003 Der Rat der

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. European Foundation for the care of newborn infants. Manuela Ponikwar Steuerberaterin Dipl.Kauffrau (FH)

JAHRESABSCHLUSS. European Foundation for the care of newborn infants. Manuela Ponikwar Steuerberaterin Dipl.Kauffrau (FH) Manuela Ponikwar Steuerberaterin Dipl.Kauffrau (FH) Föhrenweg 1 85591 Vaterstetten JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2014 Hofmannstr. 7a 81379 Finanzamt: -Abt. Körperschaften Steuer-Nr: 143/235/22619 Blatt

Mehr

Gies & schramm. immobilienkoordination. attraktive eigentumswohnung. Haydnstraße 5 in Berlin Objekt. Vermietet Etagenanzahl: 4

Gies & schramm. immobilienkoordination. attraktive eigentumswohnung. Haydnstraße 5 in Berlin Objekt. Vermietet Etagenanzahl: 4 attraktive eigentumswohnung Haydnstraße 5 in 12203 Berlin Objekt Schöner, modernisierter Altbau mit gepflegtem Gemeinschaftseigentum. Die Wohnung ist sonnendurchflutet, vollständig modernisiert, hat einen

Mehr

1. Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.000

1. Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.000 Wirtschaftsplan des Schlachthof München (Eigenbetrieb der LHM gemäß Art. 88 GO) Anlage 1 Erfolgsplan 2006 Gewinn- und Verlustrechnung nach 19/22 EBV 1. Umsatzerlöse 4.350.000 3. Sonstige betriebliche Erträge

Mehr

GEWINNERMITTLUNG. nach 4 Abs. 3 EStG

GEWINNERMITTLUNG. nach 4 Abs. 3 EStG GEWINNERMITTLUNG nach 4 Abs. 3 EStG vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 Großbeerenstr. 17 14482 Finanzamt: Steuer-Nr: 046/142/15440 Prof. Jacobsen Steuerberatungsgesellschaft mbh Pacelliallee 29a 14195 Berlin

Mehr

Eine Welt Netz NRW e.v., Achtermannstraße 10, 48143 Münster

Eine Welt Netz NRW e.v., Achtermannstraße 10, 48143 Münster Vorläufige Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Software, Lizenzen und ähnliche Rechte und Werte 2,00 II. Sachanlagen 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung

Mehr

Kosten, Projektabrechnung und Prüfung für EUROSTARS Projekte. Ing.Markus Hinterwallner Workshop der FFG 30. Januar 2014,Wien

Kosten, Projektabrechnung und Prüfung für EUROSTARS Projekte. Ing.Markus Hinterwallner Workshop der FFG 30. Januar 2014,Wien Kosten, Projektabrechnung und Prüfung für EUROSTARS Projekte Ing.Markus Hinterwallner Workshop der FFG 30. Januar 2014,Wien Welche Kosten werden gefördert? Förderbar sind ausschließlich projektnotwendige

Mehr

Renditestarke ETW mit sicherer Mieteinnahme

Renditestarke ETW mit sicherer Mieteinnahme Objektbeschreibung Objektanschrift: Verkaufspreis Wohnung: Maklerprovision von Käufer: Jägerstraße 22, 27755 Delmenhorst 44.500,00 Euro Wohnfläche: ca. 50 m² Keller: ca. 12 m² Hausgeld: Strom, Gas: Nettokaltmiete:

Mehr

Erfolgsrechnung

Erfolgsrechnung FUNKTIONALE GLIEDERUNG 10'712'900.00 10'299'900.00 10'460'600.00 10'135'600.00 10'167'967.90 10'197'828.05 Nettoergebnis 413'000.00 325'000.00 29'860.15 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 21'500.00 18'700.00 20'448.45

Mehr

Ein-bis Zweifamilienhaus mit ELW und Keller in Uninähe zu verkaufen.

Ein-bis Zweifamilienhaus mit ELW und Keller in Uninähe zu verkaufen. Ein-bis Zweifamilienhaus mit ELW und Keller in Uninähe zu verkaufen. Objektnummer: 090 Adresse: Kaufpreis: Monatl. NKV: Feuerversicherung: Mieteinnahme: Grundstücksfläche: Wohnfläche: Nutzfläche: 33619

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedinungen Larissa Krieg Fotografie Allming 9 69226 Nußloch 0176 628 564 65 info@larissa-krieg.de Dogwalking Tierfotografie Rudelspaziergänge Tierernährungsberatung Allgemeine Geschäftsbedinungen 1. Geltungsbereich

Mehr

1 KOSTENERSATZ FÜR EINEM PROJEKT DIREKT ZUORDENBARE INFRASTRUKTUR... 1 2 INVESTITIONEN AUS PROJEKTMITTELN... 2

1 KOSTENERSATZ FÜR EINEM PROJEKT DIREKT ZUORDENBARE INFRASTRUKTUR... 1 2 INVESTITIONEN AUS PROJEKTMITTELN... 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 KOSTENERSATZ FÜR EINEM PROJEKT DIREKT ZUORDENBARE INFRASTRUKTUR... 1 2 INVESTITIONEN AUS PROJEKTMITTELN... 2 3 KOSTENERSATZ FÜR ZENTRALE DIENSTLEISTUNGEN (VERWALTUNGSOVERHEAD)... 2

Mehr

Grundsätze der umsatzsteuerpflichtigen Beurteilung verschiedener Sachverhalte

Grundsätze der umsatzsteuerpflichtigen Beurteilung verschiedener Sachverhalte Humboldt-Universität zu Berlin Haushaltsabteilung Bearbeiterin: Cordula Ahlgrim cordula.ahlgrim@uv.hu-berlin.de ; Tel. 2387 2014-03 Hinweise zur korrekten Beurteilung USt Informationen der Haushaltsabteilung

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für die Überlassung von Software. der E.ON Energie 04/2004

Allgemeine Einkaufsbedingungen für die Überlassung von Software. der E.ON Energie 04/2004 Allgemeine Einkaufsbedingungen für die Überlassung von Software der E.ON Energie 04/2004 1. Allgemeines 2. Rechte des Auftraggebers 3. Probebetrieb 4. Abnahme 5. Mängelansprüche 6. Verletzung von Schutzrechten

Mehr

Sonderrechte an Immobilien. MMag. Dr. Peter Pichler, BA Linz,

Sonderrechte an Immobilien. MMag. Dr. Peter Pichler, BA Linz, Sonderrechte an Immobilien MMag. Dr. Peter Pichler, BA Linz, 23.11.2005 Superädifikat Zivilrechtliche Regelungen Selbständige Bauwerke, die auf fremden Grund in der Absicht aufgeführt sind, dass sie nicht

Mehr

Erfolgsrechnung

Erfolgsrechnung FUNKTIONALE GLIEDERUNG 10'167'967.90 10'197'828.05 9'826'000.00 9'567'000.00 Nettoergebnis 29'860.15 259'000.00 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 20'448.45 22'500.00 Nettoergebnis 20'448.45 22'500.00 1 Legislative

Mehr

Regelung des Kostenersatzes bei Drittmittelaktivitäten in Form eines Infrastruktur- und Dienstleistungsbeitrages - IDB - an der TU Graz

Regelung des Kostenersatzes bei Drittmittelaktivitäten in Form eines Infrastruktur- und Dienstleistungsbeitrages - IDB - an der TU Graz Regelung des Kostenersatzes bei Drittmittelaktivitäten in Form eines Infrastruktur- und Dienstleistungsbeitrages - IDB - an der TU Graz Stand November 2005 Inhalt: DEFINITIONEN 1 HÖHE UND BERECHNUNG DES

Mehr

Haushaltskonsolidierung in Riedstadt - Kultur -

Haushaltskonsolidierung in Riedstadt - Kultur - Haushaltskonsolidierung in Riedstadt - Kultur - Bürgerforum Riedstadt 1 Bürgerforen 10.06.2014 Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenförderung 23.06.2014 Kultur 07.07.2014 Sport 21.07.2014 Infrastruktur

Mehr

Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung vom bis

Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung vom bis Umsatzerlöse 7000 Erträge ambulant Pflegestufe 1 Pflegekasse 176.744,42 7001 Erträge ambulant Pflegestufe 1 Sozialhilfeträger 59.407,69 7002 Erträge ambulant Pflegestufe 1 Selbstzahler 37.662,75 7005 Erträge

Mehr

B I L A N Z Z U M 31. 12. 2013

B I L A N Z Z U M 31. 12. 2013 B I L A N Z Z U M 31. 12. A K T I V A P A S S I V A A. A N L A G E V E R M Ö G E N A. V E R E I N S V E R M Ö G E N I. S a c h a n l a g e n I. G e w i n n r ü c k l a g e n 1. andere Anlagen, Betriebs-

Mehr

Elegantes, modernes, freistehendes Einfamilienhaus mit Garage in Gütersloh-Isselhorst.

Elegantes, modernes, freistehendes Einfamilienhaus mit Garage in Gütersloh-Isselhorst. Elegantes, modernes, freistehendes Einfamilienhaus mit Garage in Gütersloh-Isselhorst. Objektnummer: 085 Adresse: 33334 Gütersloh Kaufpreis: EUR 360.000,00 Grundstücksfläche: Wohnfläche: Freifläche: Nutzfläche:

Mehr