Materialbeschreibung
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- Elizabeth Solberg
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1 1 Materialnummer Materialkurztext 1 Auftragsforschung 27 Materialbeschreibung Erlöse aus der Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten gem. 27 (1) Z 3 4 UG Die entgeltliche Erbringung von Leistungen an Dritte im Rahmen eines Forschungs- Entwicklungsvorhabens. Sie ist grsätzlich gegeben, wenn dem Auftraggeber Rechte am Forschungsergebnis (Eigentumsrecht, Nutzungsrecht oder Verwertungsrecht) eingeräumt werden oder/ die Veröffentlichungsrechte der Universität zugunsten des Auftraggebers eingeschränkt werden (Geheimhaltungsklausel). Der Auftraggeber hat ökonomisches Interesse an der Verwertung der Ergebnisse. Mit dem Geldgeber ist im Vertrag eine Gegenleistung vereinbart. Die Refierung von Reise- bzw. Personalkosten durch den Auftraggeber, welche im Zuge des Projektes entstanden sind, erfolgt über das SD- Material 101 = Refierung Personalkosten 27. Sachkonto Sachkontenbezeichnung Erlöse aus Auftragsforschung
2 2 2 AV-Medienverleih/-verkauf 3 Einnahmen der Bibliothek 4 Jahreskarte UB (nicht TU-Angehörige) 5 Erhaltene Kautionen 6 Miet- u. Pachteinnahmen USt-pflichtig Einnahmen aus dem Verleih/Verkauf von audiovisuellen Medien, wie z.b. Videokassetten, DVD s, Beamer usw. Einnahmen der Universitätsbibliothek der TU Wien für den Verleih von Büchern an andere Universitäten Firmen. die Universitätsbibliothek. Für die Entlehnung von Büchern in der Bibliothek der TU Wien von Personen, die nicht an der TU Wien studieren, wird von der UB eine Jahreskarte ausgegeben, welche gebührenpflichtig ist. die Universitätsbibliothek. Einzahlungen von Kautionen, beispielsweise für die Weitergabe von Schlüsseln, usw. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Mietkosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil an Mietkosten vorgeschrieben. die Abteilung GuT Jahreskartengebühr Bibliothek Erhaltene Kautionen Betriebseinnahmen vermieteter Objekte (UStpflichtig 20%)
3 3 7 Anlagenverkauf Erlöse aus dem Verkauf von Anlagen, die im Anlagenverzeichnis geführt werden. Ein Anlagenverkauf ist dem FB Quästur, Team Anlagenbuchhaltung, zu melden Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 8 Bauzuschuss Erlöse aus Bauzuschüssen von Dritten. die Abteilung GuT. 9 Betriebskostenpauschale USt-pflichtig Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Betriebskosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil an Betriebskosten vorgeschrieben. die Abteilung GuT Betriebseinnahmen vermieteter Objekte (USt-pflichtig 20%)
4 10 EU-Projekte 27 Forschungsförderung Rechtsgrlage: 27 (1) Z 2 UG 2002 Einnahmen die die Universität in Form einer Förderung im Rahmen von EU-Projekten im Bereich 27 (Bilanzbuchungskreis) erhält. Die Förderungen dienen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung mit dem Ziel den gesellschaftlichen, politischen ökonomischen Bereich der europäischen Gemeinschaft zu unterstützen. Diese Definition beinhaltet, dass die zur Verfügung gestellten Gelder sehr wohl zweckgeben ergebnisorientiert zu verwenden sind. Die Förderungen der EU erfolgen z.b. über die Rahmenprogramme. Als Förderung gelten ebenso die europäischen Projekte, die nicht unmittelbar die EU als Geldgeber vorweisen Erlöse aus Forschungsförderung 11 Exkursionsbeiträge (Lehrveranstaltungen) Beiträge für die Teilnahme von Studenten an einer Exkursion Beiträge für Exkursionen
5 12 Forschungsförderung 27 Rechtsgrlage: 27 (1) Z 2 UG 2002 Fördergeber in Bereich 27 : z.b. FFF, WWFF, TG, ITF, Gebietskörperschaften Fördergeber im Bereich 26: FWF, ÖNB, Einnahmen die in Form von Förderungen der Universität im Bereich 27 (Bilanzbuchungskreis) zur Verfügung gestellt werden. Die Förderungen dienen der wissenschaftlichen Weiterentwicklung mit dem Ziel den gesellschaftlichen, politischen ökonomischen Bereich des z.b. nationalen Fördergebers zu unterstützen. D.h. im Hindergr wird initiiert, dass hier ein allgemeines öffentliches Interesse besteht unmittelbar damit ist eine Publikation des Ergebnisses verben. Diese Definition beinhaltet ebenso, dass die zur Verfügung gestellten Gelder sehr wohl zweckgeben ergebnisorientiert zu verwenden sind. Die unmittelbare Gegenleistung besteht darin nachzuweisen, dass die verwendeten Finanzmittel zweckgeben, ergebnisorientiert verwendet wurden. Der Nachweis wird in Form von Berichts- bzw. Rechnungslegungsverpflichtungen den Fördergebern zur Verfügung gestellt Erlöse aus Forschungsförderung
6 6 14 Gesprächskosten Die privaten Gesprächskosten über Diensthandys werden vorerst vom Institut vorfinanziert. Diese Kosten werden im Nachhinein der betroffenen Person in Rechnung gestellt. 15 Wissenschaftliche Dienstleistungen 27 Erlöse für die Erstellung von einmaligen Gutachten, Untersuchungen, Proben, Messungen, Sudien, Analysen, Beratungsleistungen usw., ohne Forschungstätigkeit. Es handelt sich um Tätigkeiten für die Durchführung von wissenschaftlich Arbeiten gem. 27 (1) Z 3 4 UG Erlöse aus Telefongesprächen Erlöse aus wissenschaftl. Dienstleistungen 16 Verbrauchskosten (Strom, Gas, Wasser) Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Infrastrukturkosten, wie Strom, Gas, Wasser, Wärme usw. der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil an Infrastrukturkosten vorgeschrieben Verbrauchskosten (Strom, Wasser, ) USt-pflichtig 20% die Abteilung GuT. 17 KFZ Vermietung Einnahmen für die Verwendung von Dienstkraftwagen für private Zwecke. 18 Kopienverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Kopien an Firmen Privatpersonen.
7 20 Kostenersatz ad personam- Projekte Künstlerische Dienstleistungen 22 Kurse Lehrgänge 24 Parkplatzvermietung USt-pflichtig 25 Patent- Lizenzeinnahmen Für die Nutzung der Infrastruktur der TU-Wien für ad personam-projekte fallen Kosten an. Über dieses Material erfolgt die Verbuchung der tatsächlich verursachten Kosten, die der Universität aufgr der Durchführung von Tätigkeiten gem. 26 (ad personam-tätigkeiten) entstanden sind. Rückerstattung der Kosten für die Nutzung der Infrastruktur der TU Wien für ad personam- Projekte. die Quästur. Einnahmen für erbrachte künstlerische Dienstleistungen, z.b. Videodokumentationen, Fotografie, Konzerte, usw. Einnahmen für die Teilnahme an Kongressen, Tagungen, Seminaren Lehrgängen, welche von der TU Wien veranstaltet werden. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die Parkplatzkosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil vorgeschrieben. die Abteilung GuT. Über dieses Material werden die Einnahmen für die Übertragung von Rechten aus Patenten verbucht Erlöse aus wissenschaftlichen Dienstleistungen Erlöse aus universitärer Weiterbildungsleistung Betriebseinnahmen vermieteter Objekte (USt pflichtig) 20% Patent- Lizenzeinnahmen
8 8 Das Patent gehört zu den gewerblichen Schutzrechten; es schützt innovative Produkte Verfahren vor unerwünschter Nachahmung durch Konkurrenten. Das Patent berechtigt den Inhaber zur alleinigen Benutzung gewerblichen Verwertung der patentierten Erfindung. Der Inhaber kann diese entweder selbst verwerten oder die Rechte ganz oder teilweise an eine andere Person oder ein Unternehmen übertragen (Lizenzvergabe). Über Art, Umfang, Dauer Konditionen der Lizenz sowie die an den Patentinhaber zu zahlende Lizenzgebühr können die Vertragspartner frei entscheiden. Das Patent ist veräußerlich erblich. Herausgeber oder Autorenhonorare werden auch unter diesem Material verrechnet. 26 PR-Produkte Einnahmen aus dem Verkauf von PR- Produkten/Werbematerialien der TU Wien, wie z.b. T-Shirts, Uhren, Kappen usw. die PR-Abteilung. 28 Schadenersatz Einnahmen für Schadenersatzleistungen durch Dritte - z.b. Beschädigung von TU-Eigentum. 29 Skriptenverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Skripten Proceedings Erträge aus Schadenersatzleistungen Erlöse aus dem Verkauf von Lehrbehelfen
9 9 30 Spenden, Schenkungen, Nachlässe Einnahmen aus Spenden, Schenkungen oder Nachlässen (Erbe). Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung des Spenders, die kein Entgelt für eine bestimmte Leistung darstellt. Eine Spende als Gegenleistung, quasi als Bezahlung, für Durchführung von Arbeiten ist somit unzulässig. 31 Sponsoring Unter Sponsoring versteht man die Unterstützung einer Person/Gruppe/Organisation der Öffentlichkeit durch Finanzmittel, Sach- /oder Dienstleistungen. Sponsoring wird meist zum Zwecke des Marketing betrieben. Beim Sponsoring herrscht das Prinzip der Gegenseitigkeit. Sponsoring setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus. In Sponsoringverträgen sollen die Leistungen Gegenleistungen genau benannt sein. Der Sponsoringvertrag muss die Universität als Vertragspartner ausweisen muss vor Annahme der Zuwendung idr schriftlich abgeschlossen werden. 32 Werbeeinnahmen Einnahmen aus Werbung Mit dem Werbeabgabegesetz 2000, BGBl. I Nr. 29/2000, Artikel X, wurde eine beseinheitliche Abgabe auf Werbeleistungen, die nach dem 31. Mai 2000 im Inland gegen Entgelt erbracht werden, eingeführt. Die Werbeabgabe beträgt 5 % des Nettoentgelts Spenden, Schenkungen Nachlässe Erlöse aus Sponsoring Erlöse aus Werbung
10 10 34 Wissenschaftliche Zeitschriften 35 ZID- Dienstleistungen Als Werbeleistung gilt - die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken i.s. des Mediengesetzes; - die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk Fernsehen; - die Duldung der Benützung von Flächen Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften (Vermietung oder Aufstellen von Plakatflächen, Ständern, Schaukästen Ähnliches). ACHTUNG: bei der Verwendung dieses Materials werden automatisch 5% Werbeabgabe vom Nettowert berechnet! Einnahmen aus dem Verkauf von wissenschaftlichen Zeitschriften, Diplomarbeiten, Mitteilungen (z.b. geowissenschaftliche Mitteilungen), Tagungsbänden usw. an Dritte. Über dieses Material werden Leistungen vom Zentralen Informatikdienst, wie z.b. Plotter- oder Farbdrucker- Verrechnungen, die Bereitstellung von TUNET- Anschlüssen für externe Organisationen Domainservices verrechnet. den ZID Erlöse aus dem Verkauf v. Lehrbehelfen Erlöse aus EDV- Dienstleistungen
11 11 36 ZID- Softwarelizenzen (< ein Jahr) Über dieses Material erfolgt die Leistungsverrechnung der Campus-Lizenzen. Die Abteilung Standardsoftware am ZID schließt u.a. Campusverträge ab, an denen auch andere Universitäten teilnehmen. Die TU bezahlt vorerst den Gesamtbetrag für diese Campuslizenzen verrechnet dann den entsprechenden Anteil für die anderen Universitäten weiter Erlöse aus Software Lizenzen den ZID. 42 Helium Einnahmen aus dem Verkauf von Helium an Dritte Erlöse aus Materialverkauf die Abteilung Tieftemperaturanlagen. 59 Budgetzuweisung BMBWK die Quästur. Über dieses Material werden die monatlichen Zuweisungen des Globalbudgets durch das Besministerium verbucht Erlöse Globalbudgetzuweisungen des Bes 60 Chemikalienverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Chemikalien Erlöse aus Materialverkauf 61 Stickstoff flüssig Einnahmen aus dem Verkauf von Stickstoff flüssig an Dritte Erlöse aus Materialverkauf die Abteilung Tieftemperaturanlagen.
12 12 62 Helium flüssig Einnahmen aus dem Verkauf von Helium flüssig an Dritte. die Abteilung Tieftemperaturanlagen. 63 Helium gasförmig Einnahmen aus dem Verkauf von Helium gasförmig an Dritte. die Abteilung Tieftemperaturanlagen. 64 Transportkosten Einnahmen für erbrachte Transporte im Zuge eines Materialverkaufes. 71 Sonstige Erlöse DIESES MATERIAL NUR VERWENDEN, WENN KEINE ZUORDNUNG ZU EINEM ANDEREN MATERIAL MÖGLICH IST! z.b. GWG-Verkauf, Gerätemiete, Weiterverrechnung von entstandenen Kosten. 91 Studienbeiträge Studenten, die an zwei bzw. mehreren Universitäten studieren, zahlen vorerst die gesamten Studiengebühren an eine der Universitäten. Anschließend wird der Teilbetrag von der TU Wien in Rechnung gestellt Erlöse aus Materialverkauf Erlöse aus Materialverkauf Erlöse aus Studienbeiträgen die Quästur.
13 101 Refierung Personalkosten Refierung Personalkosten Projektpartner übernehmen im Zuge eines Auftragsforschungsprojektes 27 die Personalbzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht. Projektpartner übernehmen im Zuge eines 26- Projektes die Personal- bzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht Refierung Personalkosten Auftragsf. v. Dritten Refierung Personalkosten 26 die Quästur. 111 Bildungsprojekte Einnahmen aus der Förderung von Bildungsprojekten. Dieses Material darf nur im Zusammenhang mit dem Innenauftrag EUM verwendet werden Erlöse aus Bildungsprojekten (EUM ) 124 Sonstige Erlöse B - Zuweisung BMBWK 142 Refierung Personalkosten 28 die Quästur. Über dieses Material werden sonstige Zuweisungen des Globalbudgets durch das Besministerium verbucht. Projektpartner übernehmen im Zuge eines 28- Projektes (Globalbudget) die Personal- bzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht Sonstige Erlöse B - Zuweisung durch BMBWK Refierung sonstige Personalkosten Globalbudget
14 175 Betriebskostenpauschale (USt-frei) 176 Miet- u. Pachteinnahmen (USt-frei) 14 Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Betriebskosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern", deren Anteil an Betriebskosten USt-frei vorgeschrieben. die Abteilung GuT. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die Mietkosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern", deren Anteil an Miete USt-frei vorgeschrieben. die Abteilung GuT Erlöse aus Vermietungen Verpachtungen 0% Erlöse aus Vermietungen Verpachtungen 0% Kostenersatzregelung neu: Kostenersatz ab (Richtlinie des Rektorates Mitteilungsblatt vom ) Informationsblatt
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