Einnahmen aus Auftragsforschungsprojekten.

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1 1 Materialnummer Materialkurztext Materialbeschreibung Sachkonto Sachkontenbezeichnung 1 Auftragsforschung 27 Einnahmen aus Auftragsforschungsprojekten. Wenn das zum Innenauftrag gehörende Projekt lt. TISS-Projektdatenbank als Auftragsforschung eingestuft ist, ist dieses Material zu verwenden Erlöse aus Auftragsforschung 2 AV-Medienverleih/-verkauf 3 Einnahmen der Bibliothek 4 Jahreskarte UB (nicht TU Angehörige) 5 Erhaltene Kautionen Einnahmen aus dem Verleih/Verkauf von audiovisuellen Medien. Einnahmen der Universitätsbibliothek der TU Wien für den Verleih von Büchern an andere Universitäten Firmen. durch die Universitätsbibliothek. Für die Entlehnung von Büchern in der Bibliothek der TU Wien von Personen, die nicht an der TU Wien studieren wird von der UB eine Jahreskarte ausgegeben, welche gebührenpflichtig ist. durch die Universitätsbibliothek. Einzahlungen von Kautionen, beispielsweise für die Weitergabe von Schlüsseln Jahreskartengebühr Bibliothek Erhaltene Kautionen

2 6 Miet-u.Pachteinnahmen USt pflichtig Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Mietkosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil an Mietkosten vorgeschrieben Betriebseinnahmen vermieteter Objekte (USt pflichtig) 20% 7 Anlagenverkauf Erlöse aus dem Verkauf von Anlagen, die im Anlagenverzeichnis geführt werden. Ein Anlagenverkauf ist der Quästur, FG Anlagenbuchhaltung zu melden Erlöse aus dem Abgang von Anlagen 8 Bauzuschuss Erlöse aus Bauzuschuss von Dritten. 9 Betriebskostenpauschale USt pflichtig Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Betriebskosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern", deren Anteil an Betriebskosten vorgeschrieben Betriebseinnahmen vermieteter Objekte (USt pflichtig) 20%

3 11 Exkursionsbeiträge (Lehrveranstaltungen) Beiträge für die Teilnahme von Studenten an einer Exkursion. Dieses Material darf nur im Zusammenhang mit dem Innenauftrag EXK verwendet werden Beiträge für Exkursionen 12 Forschungsförderung 27 Einnahmen aus Forschungsförderungsprojekten, mit Ausnahme von FWF -Projekten. Wenn das zum Innenauftrag gehörende Projekt lt. TISS- Projektdatenbank als Forschungsförderung Erlöse aus Forschungsförderung

4 4 14 Gesprächskosten Die privaten Gesprächskosten über Diensthandys werden vorerst vom Institut vorfinanziert. Diese Kosten werden im Nachhinein der betroffenen Person in Rechnung gestellt. 15 Wissenschaftliche Dienstleistungen 27 Erlöse für die Erstellung von einmaligen Gutachten, Untersuchungen, Proben, Messungen, Sudien, Analysen, Beratungsleistungen usw., ohne Forschungstätigkeit. Es handelt sich um Tätigkeiten für die Durchführung von wissenschaftlich Arbeiten gem. 27 (1) Z 3 4 UG Erlöse aus Telefongesprächen Erlöse aus wissenschaftl. Dienstleistungen 16 Verbrauchskosten (Strom, Gas, Wasser) Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Infrastrukturkosten, wie Strom, Gas, Wasser, Wärme usw. der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil an Infrastrukturkosten vorgeschrieben Verbrauchskosten (Strom, Wasser, ) USt pflichtig 20% 17 KFZ Vermietung Einnahmen für die Verwendung von Dienstkraftwagen für private Zwecke. 18 Kopienverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Kopien an Firmen Privatpersonen.

5 5 20 Kostenersatz ad Personam Projekte Künstlerische Dienstleistungen 22 Kurse Lehrgänge 24 Parkplatzvermietung USt Pflichtig Für die Nutzung der Infrastruktur der TU-Wien für ad personam-projekte fallen Kosten an. Über dieses Material erfolgt die Verbuchung der der tatsächlich verursachten Kosten, die der Universität aufgr der Durchführung von Tätigkeiten gem. 26 (ad personam Tätigkeiten) entstanden sind. Rückerstattung der Kosten für die Nutzung der Infrastruktur der TU Wien für ad personam Projekte. durch die Quästur. Einnahmen für erbrachte künstlerische Dienstleistungen z.b. Videodokumentationen, Fotografie, Konzerte usw. Einnahmen für die Teilnahme an Kongressen, Tagungen, Seminaren Lehrgängen, welche von der TU Wien veranstaltet werden. Dieses Material darf nur in Verbindung mit KTS/KTG oder ULG Innenaufträgen verwendet werden. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die Parkplatzkosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern" deren Anteil vorgeschrieben Erlöse aus wissenschaftlichen Dienstleistungen Erlöse aus universitärer Weiterbildungsleistung Betriebseinnahmen vermieteter Objekte (USt pflichtig) 20%

6 6 25 Patent- Lizenzeinnahmen Über dieses Material werden die Einnahmen für die Übertragung von Rechten aus Patenten verbucht Das Patent gehört zu den gewerblichen Schutzrechten; es schützt innovative Produkte Verfahren vor unerwünschter Nachahmung durch Konkurrenten. Das Patent berechtigt den Inhaber zur alleinigen Benutzung gewerblichen Verwertung der patentierten Erfindung. Der Inhaber kann diese entweder selbst verwerten oder die Rechte ganz oder teilweise an eine andere Person oder ein Unternehmen übertragen (Lizenzvergabe). Über Art, Umfang, Dauer Konditionen der Lizenz sowie die an den Patentinhaber zu zahlende Lizenzgebühr können die Vertragspartner frei entscheiden. Das Patent ist veräußerlich erblich. Herausgeber oder Autorenhonorare werden auch unter diesem Material verrechnet Patent- Lizenzeinnahmen 26 PR-Produkte Einnahmen aus den Verkauf von PR- Produkten/Werbematerialien der TU Wien, wie z.b. T-Shirts, Uhren, Kappen usw. durch das Büro für Öffentlichkeitsarbeit. 28 Schadenersatz Einnahmen für Schadenersatzleistungen durch Dritte - z.b. Beschädigung von TU Eigentum Erträge aus Schadenersatzleistungen

7 7 29 Skriptenverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Skripten Proceedings. 30 Spenden, Schenkungen, Nachlässe Einnahmen aus Spenden, Schenkungen oder Nachlässen (Erbe). Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung des Spenders, die kein Entgelt für eine bestimmte Leistung darstellt. Eine Spende als Gegenleistung, quasi als Bezahlung, für Durchführung von Arbeiten ist somit unzulässig. 31 Sponsoring Unter Sponsoring versteht man die Unterstützung einer Person/Gruppe/Organisation der Öffentlichkeit durch Finanzmittel, Sach- /oder Dienstleistungen. Sponsoring wird meist zum Zwecke des Marketing betrieben. Beim Sponsoring herrscht das Prinzip der Gegenseitigkeit. Sponsoring setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus. In Sponsoringverträgen sollen die Leistungen Gegenleistungen genau benannt sein. Der Sponsoringvertrag muss die Universität als Vertragspartner ausweisen muss vor Annahme der Zuwendung idr schriftlich abgeschlossen werden. 32 Werbeeinnahmen Einnahmen aus Werbung Mit dem Werbeabgabegesetz 2000, BGBl. I Nr. 29/2000, Artikel X, wurde eine beseinheitliche Abgabe auf Werbeleistungen, die nach dem 31. Mai 2000 im Inland gegen Entgelt erbracht werden, eingeführt. Die Werbeabgabe beträgt 5 % des Nettoentgelts Erlöse aus dem Verkauf von Lehrbehelfen Spenden, Schenkungen Nachlässe Erlöse aus Sponsoring Erlöse aus Werbung

8 8 34 Wissenschaftliche Zeitschriften Als Werbeleistung gilt - die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken i.s. des Mediengesetzes; - die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk Fernsehen; - die Duldung der Benützung von Flächen Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften (Vermietung oder Aufstellen von Plakatflächen, Ständern, Schaukästen Ähnliches). ACHTUNG: bei der Verwendung dieses Materials werden automatisch 5% Werbeabgabe vom Nettowert berechnet! Einnahmen aus dem Verkauf von wissenschaftlichen Zeitschriften, Diplomarbeiten, Mitteilungen, Tagungsbänden usw. an Dritte Erlöse aus dem Verkauf v. Lehrbehelfen 35 TU.it Dienstleistungen Über dieses Material werden Leistungen vom Zentralen Informatikdienst, wie z.b. Plotter- oder Farbdrucker- Verrechnungen, die Bereitstellung von TUNET- Anschlüssen für externe Organisationen Domainservices verrechnet. durch die Abteilung TU.it Erlöse aus EDV- Dienstleistungen

9 9 36 TU.it Softwarelizenzen (< ein Jahr) Über dieses Material erfolgt die Leistungsverrechnung der Campus-Lizenzen. Die Abteilung Standardsoftware am ZID schließt u.a. Campusverträge ab, an denen auch andere Universitäten teilnehmen. Die TU bezahlt vorerst den Gesamtbetrag für diese Campuslizenzen verrechnet dann den entsprechenden Anteil für die anderen Universitäten weiter Erlöse aus Software Lizenzen durch die Abteilung TU.it. 42 Helium Einnahmen aus dem Verkauf von Helium Erlöse aus Materialverkauf 59 Budgetzuweisung BMWFW Über dieses Material werden die monatlichen Zuweisungen des Globalbudgets durch das Besministerium verbucht. durch die Quästur Erlöse Globalbudgetzuweisungen des Bes 60 Chemikalienverkauf Einnahmen aus dem Verkauf von Chemikalien Erlöse aus Materialverkauf 61 Stickstoff flüssig Einnahmen aus dem Verkauf von Stickstoff flüssig an Dritte Erlöse aus Materialverkauf

10 10 62 Helium flüssig Einnahmen aus dem Verkauf von Helium flüssig an Dritte Erlöse aus Materialverkauf 63 Helium gasförmig Einnahmen aus dem Verkauf von Helium gasförmig an Dritte Erlöse aus Materialverkauf 64 Transportkosten Einnahmen für erbrachte Transporte im Zuge eines Materialverkaufes. 71 Sonstige Erlöse DIESES MATERIAL NUR VERWENDEN, WENN KEINE ZUORDNUNG ZU EINEM ANDEREN MATERIAL MÖGLICH IST! 91 Studienbeiträge Studenten, die an zwei bzw. mehreren Universitäten studieren, zahlen vorerst die gesamten Studiengebühren an der TU Wien ein. Über dieses Material erfolgt die Weiterverrechnung an die anderen Universitäten Erlöse aus Studienbeiträgen durch die Quästur.

11 101 Refierung Personalkosten Refierung Personalkosten Bildungsprojekte Sonstige Erlöse B - Zuweisung BMWFW 142 Refierung Personalkosten Projektpartner übernehmen im Zuge eines Auftragsforschungsprojektes 27 die Personalbzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht. Projektpartner übernehmen im Zuge eines 26- Projektes die Personal- bzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht. durch die Quästur. Einnahmen aus der Förderung von Bildungsprojekten. Dieses Material darf nur im Zusammenhang mit dem Innenauftrag EUM. verwendet werden. Über dieses Material werden sonstige Zuweisungen des Globalbudgets durch das Besministerium verbucht. durch die Quästur. Projektpartner übernehmen im Zuge eines 28- Projektes (Globalbudget) die Personal- bzw. Reisekosten. Die Rückerstattung/Vergütung dieser Personal Reisekosten wird über dieses Material verbucht Refierung Personalkosten Auftragsf.v.Dritten Refierung Personalkosten Erlöse aus Bildungsprojekten (EUM ) Sonstige Erlöse B - Zuweisung durch BMWFW Refierung sonstige Personalkosten Globalbudget

12 175 Betriebskostenpauschale (USt Frei) 176 Miet-u.Pachteinnahmen (USt Frei) 12 Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die gesamten Betriebskosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern", deren Anteil an Betriebskosten USt-frei vorgeschrieben. Die Abteilung Gebäude Technik finanziert vorerst die Mietkosten der TU Wien vor. Im Nachhinein wird den "Untermietern", deren Anteil an Miete USt-frei vorgeschrieben Erlöse aus Vermietungen Verpachtungen 0% Erlöse aus Vermietungen Verpachtungen 0% 181 Erlöse FWF Einnahmen aus FWF-Projekten. Diese Einnahmen werden vom FWF auf Basis der, von der Projektleitung ausgefüllten, Überweisungs- Anforderungsformulare durchgeführt Erlöse Forschungsförderung FWF Dieses Material darf nur in Zusammenhang mit Innenauftrag T. verwendet werden. Kostenersatzregelung neu: pdf Informationsblatt

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