Besondere soziale Angelegenheiten

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1 Jahresbericht 214 Besondere soziale Angelegenheiten

2 UNTERSCHIEDLICHE LEISTUNGEN FÜR VIELE LEBENSLAGEN 1. Staatliches Versicherungsamt In Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung wurden an 23 Rentensprechtagen im Seniorenbüro Sankt Josef insgesamt 368 Versicherte beraten und über ihre Rentenansprüche aufgeklärt. Das Staatliche Versicherungsamt hat im Jahr 214 in weiteren 353 Kundengesprächen Beratung und Hilfestellung bei Kontenklärungs- und Rentenantragsverfahren geleistet. Die Arbeitsfelder des Staatlichen Versicherungsamtes stellen sich im Jahr 214 wie folgt dar: Staatliches Versicherungsamt Versicherte an Rentensprechtagen Bürgerkontakte Auskunft/Beratung Renten-/Kontenklärungsanträge In 98 (Vorjahr: 148) Fällen musste das Versicherungsamt Bußgeldverfahren wegen Verstöße gegen das Pflegeversicherungsgesetz einleiten. Bei 83 (Vorjahr: 123) Personen ergingen Bußgeldbescheide mit einem Kostenvolumen von (Vorjahr ). 2. Aufstiegsfortbildungsförderung AFBG ( Meister-BAföG ) Im Kalenderjahr 214 sind vom Ausbildungsförderungsamt des Landratsamtes insgesamt 478 Fortbildungsmaßnahmen (Vorjahr: 443) bewilligt worden. Dabei bilden 52 Industriemeister/innen, 49 Kfz-Techniker/innen und Meister/innen, 38 Betriebswirte/innen, 22 Wirtschaftsfachwirte/innen, 22 Elektrotechniker/innen, sowie 2 Erzieher/innen die Spitzengruppe der geförderten Aufstiegsförderungsberufe. Die Ausgaben belaufen sich auf (Vorjahr: ) Förderung der beruflichen Austiegsfortbildung -Spitzengruppe der Aufstiegsförderungsberufe- -Kalenderjahr Industriemeister/innen Kfz-Techniker/innen und Meister/innen Betriebswirte/innen Wirtschaftsfachwirte/innen 1 Elektrotechniker/innen Erzieher/innen

3 3. Ausbildungsförderung Die Förderanträge 213/14 liegen mit 48 Schüleranträgen ca. 9 % über den Vorjahreszahlen. Die Haushaltsausgaben von Bund und Ländern belaufen sich dagegen auf (Vorjahr ). Jahr 28/29 29/21 21/ / / /214 BAföG (Schuljahr) AFBG (Kalenderjahr) Ausbildungsförderung BAföG (Schuljahr) AFBG (Kalenderjahr) 1 28/29 29/21 21/ / / / Unterhaltssicherung Im Jahr 214 erhielten 43 (Vorjahr: 7) Wehrübende Unterstützung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz in Höhe von (Vorjahr: ). 5. Wohngeld In der Wohngeldstelle war bei den Mietzuschussentscheidungen ein Rückgang auf 992 (Vorjahr: 1269) festzustellen. Die Lastenzuschüsse sanken von 66 auf 61 Entscheidungen. Die Ausgaben für den Mietzuschuss gingen zurück auf (Vorjahr: ). Die Zahlungen für den Lastenzuschuss sanken auf (Vorjahr: ). Mit den vorgenannten Zuschüssen konnte die Wohngeldstelle bei insgesamt 494 Familienhaushalten (Vorjahr: 643) des Landkreises zu einer finanziellen Entlastung der Miet- und Hausbelastungskosten beitragen. Wohngeldstatistik (Stand: ) Jahr Mietzuschuss Lastenzuschuss

4 Wohngeldfälle Mietzuschüsse Lastenzuschüsse Betreuungsbehörde Zum ist das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden in Kraft getreten. Hintergrund dieser Regelung ist u.a. die Abklärung der Betreuungsbehörde, ob andere Hilfen ausreichend sind, um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden. Dies erfordert eine noch intensivere Abklärung, ob der Betroffene, an andere Fachstellen vermittelt werden kann, um dort geeignete Hilfemaßnahmen anzunehmen. Für das Sozialgutachten der Betreuungsbehörde wurden seitens des Gesetzgebers weitere qualifizierte Kriterien festgelegt, die eine intensive und zeitaufwendige Bearbeitung zur Folge haben. Die Aufgaben der Betreuungsbehörde verteilen sich im Jahr 214 wie folgt: a) Sozialgutachten/Amtshilfen für verschiedene Amtsgerichte 39 b) Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten 66 c) Zwangseinweisungen, -vorführungen: 5 d) Aufklärung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen 42 *) *) erstmals erfasst Sozialgutachten Beglaubigungen

5 Betreuungen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm (Stand: ) Jahr Betreuungen im Landkreis Pfaffenhofen Im Rahmen ihrer Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit hielten die Mitarbeiter/innen der Betreuungsbehörde im Landkreis Pfaffenhofen über das Jahr verteilt 7 Vorträge über gesetzliche Betreuung und vorsorgende Verfügungen ab. Beim Qualifizierungskurs für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer wurden 5 Bürger/innen vom Team der Betreuungsbehörde ausgebildet. In diesem Rahmen konnten 2 ehrenamtliche gesetzliche Betreuer gewonnen werden. Um den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Pfaffenhofen eine Hilfestellung zu geben, wurde eine Notfallmappe für den Überblick in Notsituationen herausgebracht. 7. Wohnraumförderung 7.1 Förderung von Eigenwohnraum Bayer. Wohnungsbauprogramm Unsere Wohnraumförderstelle bewilligte im abgelaufenen Jahr aus Mitteln des Freistaates Bayern insgesamt 27 Anträge (Vorjahr: 27) für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung mit einem gesamten Fördervolumen in Höhe von Antragstellern (Vorjahr: 7) konnten weitgehend zinsfreie öffentliche Baudarlehen von insgesamt 475. bewilligt werden Mitteleinsatz für das Bayerische Wohnungsbauprogramm

6 7.1.2 Bayer. Zinsverbilligungsprogramm Im Bayer. Zinsverbilligungsprogramm konnte die Förderstelle in Zusammenarbeit mit der BayernLabo mit Unterstützung des Freistaates Bayern und der KfW-Bank an 16 Bauwillige (Vorjahr: 14 zinsverbilligte Darlehen in einer Gesamthöhe von zur Schaffung und den Erwerb von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen genehmigen Mitteleinsatz für das Zinsverbilligungsprogramm Wohnberechtigungsbescheinigungen nach 5 WoBindG Wohnberechtigungsbescheinigungen Anträge erteilte Wohnberechtigungen Für den Bezug einer Sozialwohnung bedarf es der Ausstellung eines einkommensabhängigen Wohnberechtigungsscheines. Von 259 Antragstellern konnte an insgesamt 245 Berechtigte eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden. 7.3 Einkommensorientierte Zusatzförderung Im September kamen zu den bereits bestehenden 15 Wohnungen, für die eine einkommensorientierte Förderung (EOF) zur Aufstockung der Miete bewilligt werden kann, weitere 12 Wohnungen hinzu. Für die nun insgesamt 27 Wohnungen konnte auf Antrag der Mieter eine Zusatzförderung in Höhe von ausbezahlt werden.

7 8. Schwerbehindertenfürsorge Die Schwerbehindertenfürsorge des Sachgebiets erstreckt sich überwiegend auf die Beratung und Aufklärung des behinderten Menschen über seine Rechte und Nachteilsausgleiche. Bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises wird Hilfestellung geleistet. In Angelegenheiten der Schwerbehindertenfürsorge fanden 75 (Vorjahr: 71) Bürgerkontakte statt. Lorenz Lochhuber

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