E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis
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- Anneliese Schuler
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1 E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis Verbandsgemeinde Montabaur in Zusammenarbeit mit KommWis Online-Bürgerdienste (OBD) Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente, die im Rahmen der E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis erstellt wurden. Deshalb werden die jeweils Verantwortlichen im Impressum auf der letzten Seite der Dokumente genannt. Sie stehen Ihnen für inhaltliche Fragen zur Verfügung.
2 Version 1.0
3 Dokumentinformationen Datum Version 1.0 Zustand in Bearbeitung seit: vorgelegt am: akzeptiert/abgeschlossen Verfasser Verantwortlich Detlev Reimann Detlev Reimann Dokumenten-ID Dokumentenhistorie Datum Version Änderungsgrund Bearbeiter Erstellung DR
4 Inhaltsverzeichnis 1 Sinn der Vorlage Einschätzung der Infrastruktur Geltungsbereich Notfall vs. Störung Vorsorgemaßnahmen Verantwortliche/Handelnde Wiederherstellung der Services... 7 KommWis GmbH Seite: i von i
5 1 Sinn der Vorlage Das Dokument soll: 1. den Prozess des s für die Infrastruktur kurz darstellen 2. Fragen hinsichtlich der Verfügbarkeit der Infrastruktur beantworten, insbesondere klären, was zeitkritisch ist. 3. Herauszustellen, was ein Notfall im Gegensatz zu einem Ausfall ist. KommWis GmbH Seite: 1 von 7
6 2 Einschätzung der Infrastruktur Die Infrastruktur stellt die Plattform für Dienste zur Verfügung, die es dem Bürger oder auch Dienstleistern (Krankenhäusern, Bestattern etc.) ermöglichen sollen, über das Internet entsprechend der Lebenslage Dokumente bei der kommunalen Verwaltung zu beantragen. Die konkrete Beschreibung der Dienste wird eben dort vorgenommen. Zentraler und wichtiger Punkt der vorliegenden Betrachtung hier ist, dass keine SLA vereinbart sind und die entsprechenden Dokumente auch direkt bei der jeweiligen Verwaltung beantragt werden können, wenn die internetbasierenden Dienste nicht zur Verfügung stehen sollten. Letzteres ist der ursprüngliche, originäre Prozess. Die Dienste, die über die Infrastruktur bereitgestellt werden, sind somit eine Ergänzung der bestehenden Angebote der kommunalen Verwaltungen, um Wege zu verkürzen und Prozesse schlanker zu machen. Es ist eine Erweiterung der vorhandenen Schnittstellen zwischen Bürger und Verwaltung. Die über die Infrastruktur angebotenen Schnittstellen für Dienste stellen nur einen kleinen Ausschnitt möglicher kommunaler Dienste gegenüber den Bürgern dar. Nach wie vor müssen wichtige Anträge wie bspw. die Beauftragung eines Reisepasses durch den Bürger direkt in der Verwaltung vorgenommen werden. Eine Datenverarbeitung findet in der Infrastruktur nicht statt. Über die angebotenen Dienste werden die Anforderungen der Bürger und Dienstleister aufgenommen und nach der Abholung dieser durch interne Prozesse durch diese Abholprozesse gelöscht. Die eigentliche Be-/Verarbeitung der eingelieferten Anträge/Anforderungen finden dann durch die Mitarbeiter der jeweiligen Verwaltungen statt. Das geschieht außerhalb dieser Infrastruktur und ist von dieser absolut unabhängig. Es gibt keine gegenseitigen Einflüsse. Bildlich gesprochen handelt es sich um eine Art Online-Briefkasten für einige ausgewählte Lebenssituationen. Fazit: Es liegt keine kritische Infrastruktur hinsichtlich kommunaler Verwaltungsprozesse vor. Die letztgenannten sind davon nicht betroffen. Eine Störung der Infrastruktur würde die grundsätzliche Versorgung der Bevölkerung nicht gefährden. Angesichts der Einwohnerzahl in Rheinland-Pfalz und dem zu erwartenden eher geringen jährlichen Aufkommen notwendiger Behördengänge durch den Bürger ist die Beeinträchtigung marginal. KommWis GmbH Seite: 2 von 7
7 3 Geltungsbereich Dieses Dokument gilt ausschließlich für die Infrastruktur der Web-Dienste für Bürger und ergänzt gegebenenfalls entsprechende Dokumente des RZ und der KommWis im Rahmen des s. Es stellt an dieser Stelle jedoch ein unabhängiges Dokument dar. KommWis GmbH Seite: 3 von 7
8 4 Notfall vs. Störung Angesichts der unter 2 dargestellten Sachlage führt der Ausfall der Infrastruktur zu keinem Notfall im Sinne der nachfolgenden Begriffsdefinition. Es handelt sich nicht um eine kritische Infrastruktur mit wichtiger Bedeutung für das staatliche und kommunale Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Es handelt sich vielmehr um eine Störung. Begriffsdefinitionen: a) Ein Notfall ist eine erhebliche Zerstörung der kritischen Infrastruktur, die eine längerfristige Nicht-Nutzbarkeit zur Folge hat. b) Eine Störung ist ein Vorfall, der zwar die Nutzbarkeit verhindert (schwere Störung) oder beeinträchtigt (geringfügige Störung), aber eben nicht in erheblichem Ausmaß eine kritische Infrastruktur betrifft und der innerhalb der vereinbarten Servicezeiten es gibt kein SLA mit kritischer Wiederanlaufzeit behoben werden kann. KommWis GmbH Seite: 4 von 7
9 5 Vorsorgemaßnahmen Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Die dezentrale Sicherung der Installationsquellen ist ausreichend. Die vertraglichen Zusagen des RZ für die Wiederherstellung der Hardware (auf Basis der Lieferverträge des RZ mit Dritten) sind ausreichend. KommWis GmbH Seite: 5 von 7
10 6 Verantwortliche/Handelnde Geschäftsleitung und IT-Leitung vom RZ und KommWis Sie stimmen ab: Dieses Dokument und die darin definierte grundsätzliche Vorgehensweise Priorisierung der Aufgaben im Notfall des RZ Abstimmung der unmittelbaren tatsächlichen Aufgaben zur Wiederherstellung und der Unterstützungsleistung Initiierung der Überarbeitung der Dokumentation bei Bedarf KommWis GmbH Seite: 6 von 7
11 7 Wiederherstellung der Services Abhängig vom Ausmaß der Zerstörung gibt es folgende Punkte: 1. Information über den Ausfall und über den laufenden Wiederherstellungsprozess an die kommunalen Verwaltungen (Support, Fachteams, Web-Service im knrp) Steuerung durch Support KommWis 2. Wiederherstellung der Funktion des RZ verantwortlich RZ 3. Wiederherstellung der Infrastruktur entsprechend der vorhanden Ressourcen im RZ - entsprechend Betriebskonzept (Wiederherstellroutine) und gemäß Vertrag mit RZ (Ersatz Hardware, Arbeits-/Servicezeiten) verantwortlich RZ, Unterstützung KommWis 4. Es ist je nach Umfang der Zerstörung zu prüfen, ob der Service in einem anderen kommunalen RZ zur Verfügung gestellt werden kann (Beschaffung von Hard-/Software, Umstellung der Adressierung im Internet, Umstellung der Verbindungen zu den RZ von bos, Computop etc.). Ein Notfallbetrieb ist nicht vorgesehen. Die Einberufung eines Notfallteams für diesen Zweck ist nicht erforderlich. KommWis GmbH Seite: 7 von 7
12 Herausgeber Bundesministerium des Innern IT-Stab, Referat IT4 Alt-Moabit 101 D, Berlin Bezugsquelle Bundesministerium des Innern Internet: und Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Veröffentlicht Dezember 2013 HINWEIS Das Bundesministerium des Innern ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Ergebnisdokumente, die im Rahmen der E-Government-Initiative für D und den neuen Personalausweis erstellt wurden. Bitte wenden Sie sich bei inhaltlichen Fragen direkt an die hier genannten Ansprechpartner. Verantwortlich für den Inhalt dieses Ergebnisdokumentes Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbh (KommWis) Herr Herbert Benz Hindenburgplatz 3, Mainz Tel.: + 49 (0) hbenz@kommwis.de Internet: Diese Veröffentlichung ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
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