Eingliederungsbericht 2014 Kommunales Job-Center Odenwaldkreis
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- Caroline Franziska Diefenbach
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1 Eingliederungsbericht 20 Kommunales Job-Center Odenwaldkreis gemäß der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers Kreisausschuss des Odenwaldkreises Kommunales Job-Center Michelstädter Straße Erbach 1
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung und Rahmenbedingungen 2. Organisationsstruktur des Kommunalen Trägers 3. Entwicklung der Arbeitslosigkeit 4. Eingliederungsmittel 5. Zielvereinbarung 20 a.) b.) Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 6. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen a.) Kommunale Eingliederungsleistungen ( 16 a SGB II) b.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ( 16 c SGB II) c.) Arbeitsgelegenheiten ( 16 d SGB II) d.) Leistungen zur Beschäftigungsförderung ( 16 e SGB II) e.) Freie Förderung ( 16 f SGB II) f.) Förderung aus dem Vermittlungsbudget ( 44 SGB III) g.) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 45 SGB III) h.) Ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildung ( SGB III) i.) Einstiegsqualifizierungen ( 54 a SGB III) j.) Förderung der beruflichen Weiterbildung ( 81 SGB III) k.) Eingliederungszuschüsse ( ff SGB III) 7. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Bedarfsgemeinschaften 8. Zusammensetzung der Kundenstruktur 9. Bewertung und Ausblick durch den Kommunalen Träger 10. Anlage a.) Organigramm 2
3 1. Vorbemerkungen und Rahmenbedingungen Der zugelassene kommunale Träger Odenwaldkreis liegt in Südhessen und zählt zu den strukturschwachen, ländlichen und dünn besiedelten Regionen Hessens. Er umfasst die Städte Bad König, Beerfelden, Breuberg, Erbach und Michelstadt sowie die Gemeinden Brensbach, Brombachtal, Fränkisch - Crumbach, Hesseneck, Höchst, Lützelbach, Mossautal, Reichelsheim, Rothenberg und Sensbachtal. Aufgrund der am in Kraft getretene Kommunalträger-Zulassungsverordnung nimmt der Odenwaldkreis seit als zugelassener kommunaler Träger die kommunalen Aufgaben und die Bundesaufgaben im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB), Zweites Buch (ll), Grundsicherung für Arbeitsuchende, wahr. 3
4 Der Odenwaldkreis ist Teil der Großregion Rhein-Main-Neckar, die zu den wirtschaftsstärksten Regionen in Deutschland und Europa gehört. Mit den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau sowie der Stadt Darmstadt bildet der Odenwaldkreis den südhessischen Wirtschaftsraum. Mit 154 Einwohnern je Quadratkilometer ist er einer der am dünnsten besiedelten Regionen in Hessen. Eng an das Rhein-Main- Gebiet angebunden, bietet der Odenwaldkreis für den stetig steigenden Bedarf an hochqualifizierten, gutverdienenden Fach- und Führungskräften einen attraktiven Wohnort auf 623,98 km², verteilt auf 15 Gemeinden. Die Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe befinden sich allerdings eher in den städtischen Regionen um Darmstadt und Frankfurt am Main. Der Odenwaldkreis ist kein Hochschulstandort und hat keine Anbindung an eine Bundesautobahn. Mit einer einzigen Bahnstrecke in Nord-Süd- Richtung ist die Mobilität einer der größten Probleme und Herausforderungen für den Odenwaldkreis. Im südhessischen Raum ist die Bevölkerungsentwicklung seit 2001 rückläufig. Im Odenwaldkreis ist sie unter Angabe des Hessischen Statistischen Landesamtes von Jahr 2000 (99.667) bis (96.232) um -3,4 % zurückgegangen. Im Vergleich zu den benachbarten Kreisen setzt sich die rückläufige Bevölkerungsentwicklung im Odenwaldkreis weiter fort. Gleichzeitig sank in diesem Zeitraum die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer im Odenwaldkreis um -2,1 %. Während in den umliegenden Kreisen die Anzahl der erwerbsfähigen Bevölkerung zunimmt, ist die Entwicklung im Odenwaldkreis in der Betrachtung von 2012 zu 2013 mit -0,8 rückläufig. Der Arbeitsmarkt des Odenwaldkreises ist geprägt von überwiegend klein- und mittelständischen Unternehmen. Technische und wissensintensive Dienstleistungsunternehmen sind unterrepräsentiert. Ein zentraler Standortnachteil des ländlich geprägten Odenwaldkreises ist die zum Teil unzureichende Verkehrsinfrastruktur. Das Lohnniveau und das regionale Steueraufkommen sind als unterdurchschnittlich zu bewerten. Eine hohe Anzahl an bildungsaffinen Personen wandert auf Grund nicht bestehender Studienmöglichkeiten aus dem Landkreis aus. Die Quote der Einpendler ist im Vergleich zu der Auspendlerquote relativ gering. Unter den Auspendlern des Odenwaldkreises ist der Anteil an höher Qualifizierten besonders hoch. Im Odenwaldkreis wird bis zum Jahr 2018 ein Arbeitskräftedefizit von 5 % erwartet. Dabei wird von ungedeckten Bedarfen in Teilen der Gastronomie sowie im Sozialund Gesundheitswesen ausgegangen. Das Arbeitskräftedefizit wird sich auch in den für den Odenwaldkreis wichtigen Bereichen des verarbeitenden Gewerbes sowie bei technischen Berufssparten auswirken. 4
5 2. Organisationsstruktur Ende 2011 wurde die ganzheitliche Sachbearbeitung im zugelassenen kommunalen Träger aufgegeben und die getrennte Aufgabenwahrnehmung in einem umfänglichen Umstrukturierungsprozess implementiert. Leistungsgewährung Der Odenwaldkreis verfügt über zwei Teams (Team Nord, Team Süd), die ausschließlich für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB ll zuständig sind. Es besteht eine Aufteilung der Zuständigkeit nach nördlichen und südlichen Odenwaldkreis. Eingliederungsbereich Für die Betreuung und Vermittlung von Leistungsempfängern ist der Eingliederungsbereich in 3 Teams aufgeteilt: a) Team U25 - Betreuung/Vermittlung von unter 25-jährigen Personen b) Team EGL - Betreuung/Vermittlung von Personen zwischen 25 und 49 Jahren c) Team 50plus - Betreuung/Vermittlung der über 50-jährigen Personen Perspektive 50plus Der Odenwaldkreis gehört seit zu den Regionen, die sich im Rahmen des Bundesprogramms "Perspektive 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen" engagieren. Das Team 50plus ist bei der InA ggmbh Integration in Arbeit angesiedelt und unterstützt im Eingliederungsbereich bei der Vermittlung der Personengruppe der über 50-jährigen Leistungsempfänger. Ziel des Bundesprogramms "Perspektive 50plus" ist die berufliche Wiedereingliederung von älteren langzeitarbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Alter von 50 und mehr Jahren in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch intensiveres Fallmanagement/Arbeitsvermittlung, zielgruppenorientierten Qualifizierungs- und Aktivierungsmaßnahmen, Einbindung der regionale Netzwerke und aller relevanten Arbeitsmarktakteure und einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit und Ansprache der Unternehmen in der Region. InA ggmbh Integration in Arbeit Seit ist der Odenwaldkreis alleiniger Gesellschafter der InA ggmbh - Integration in Arbeit. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung arbeitet die InA ggmbh sehr eng mit dem zugelassenen kommunalen Träger des Odenwaldkreises zusammen. 5
6 Ziel dieser Kooperation ist insbesondere eine Kompetenzbündelung im Rahmen der Integration von Kunden des zugelassenen kommunalen Trägers in den Arbeitsmarkt und die gemeinsame Steigerung der Integrationszahlen. Arbeitsmarkt und Planung Bei der InA ggmbh ist das Team Arbeitsmarkt und Planung mit dem Bereich der Maßnahmeplanung und Vorbereitung von Vergabeverfahren sowie der Arbeitgeber- und Personalservice (AGPS) angesiedelt. Die Hauptaufgabe des Arbeitgeber- und Personalservice ist die stellen- und bewerberorientierte Vermittlung im Auftrag des zugelassenen kommunalen Trägers. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Vermittlungscoachs des zugelassenen kommunalen Trägers des Odenwaldkreises, um Arbeitgeber bei der Besetzung freier Arbeits- und Ausbildungsplätze zu unterstützen. Aufgrund der geografischen Lage des Odenwaldkreises werden Arbeitsstellen auch überregional in der Region Rhein-Main-Neckar akquiriert und Arbeitskräfte vermittelt. 3. Entwicklung der Arbeitslosigkeit Im Jahr 20 lag die Arbeitslosenquote im SGB II Bereich bis auf den Monat August dauerhaft unter 4 %. Für das Jahr 2015 wird damit gerechnet, dass durch das Maßnah- 6
7 menangebot und der schnelleren Aktivierung und Vermittlung von Neukunden, die Arbeitslosenquote im SGB II-Bereich weiterhin unter 4 % bleiben wird. 4. Eingliederungsmittel Für die nach dem Sozialgesetzbuch ll zu gewährenden Leistungen wurde dem zugelassenen kommunalen Träger des Odenwaldkreises im Jahr 20 folgende Mittel zur Verfügung gestellt: Eingliederungsmittel klassisch ,00 Eingliederungsmittel - 16 e a. F SGB II ,29 Eingliederungsmittel - 16 f (Freie Förderung) ,00 Verwaltungskostenbudget ,00 Gesamtbudget ,29 5. Zielvereinbarung Mit der verfassungsmäßigen Verankerung und der unbefristeten Zulassung der Optionskommunen als kommunaler Träger des SGB II wurde ab 2011 auch eine neue Zielsteuerungssystematik verankert. Zur Erreichung der Ziele des Gesetzes schließen nach 48b SGB II unter anderem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der zuständigen Landesbehörde sowie die zuständige Landesbehörde mit den zugelassenen kommunalen Trägern Zielvereinbarungen ab. Für das Jahr 20 waren zwischen dem Land Hessen und dem zugelassene kommunalen Träger des Odenwaldkreises folgende konkreten Ziele vereinbart: a.) Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Das Ziel ist erreicht, wenn die Integrationsquote des zugelassenen Kommunalen Träger des Odenwaldkreises im Dezember 20 (Wartestand 3 Monate) gegenüber dem Vorjahreswert + 3,7 Prozent beträgt. Die Integrationsquote des Odenwaldkreises ist 2013 von 20,6 im Vorjahr um 3,3 Prozent auf 23,9 Prozent gestiegen. Der Wert für das Jahr 20 beträgt im Dezember 26,5 %. 7
8 Der Odenwaldkreis konnte die Integrationsquote in 20 gegenüber dem Jahr 2013 noch steigern. Auch im Jahr 2015 liegt das Augenmerk weiter auf der Steigerung der Integrationen in Arbeit. Das folgende Diagramm stellt die erzielten Integrationszahlen im Jahr 20 pro Monat der Zielvereinbarung für das Jahr 20 sowie dem Jahr 2013 gegenüber. 8
9 b.) Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Das Ziel ist im Jahr 20 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern des zugelassenen kommunalen Trägers im Odenwaldkreis gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozent bis zum Jahresende sinkt. Der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern sank von im Jahr 2012 um 0,2 Prozent auf im Jahr Der Wert für das Jahr 20 beträgt im Dezember einen Durchschnitt von Lzb. Dies entspricht einer Verringerung von 0,48 % gegenüber dem Jahr Das folgende Diagramm stellt die Anzahl der Langzeitleistungsbezieher pro Monat der Zielvereinbarung für das Jahr 20 sowie dem Jahr 2013 gegenüber. 9
10 6. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen Die Ausrichtung der Arbeitsmarktstrategie und damit der Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente orientierte sich im Jahr 20 zum einen an den spezifischen Erfordernissen des Arbeitsmarktes im Odenwaldkreis, zum anderen an den Potentialen der Leistungsempfängern und den zur Verfügung stehenden Eingliederungsmitteln. Im Rahmen von individuellen Zielvereinbarungen mit den Eingliederungsteams werden seit 2013 Integrationsstrategien auf Teamebene erarbeitet und zeigen eine deutlich positive Wirkung. Im Jahr 2015 wird dieser Strategieansatz weiter fortgeführt, um ein enges Controlling zu gewährleisten und die Transparenz der Integrationsergebnisse zu erhöhen. Die generell eingesetzten Instrumente beinhalten Angebote im Bereich Arbeitsgelegenheiten, Qualifizierung, Integration, zielgruppenspezifische Maßnahmen und flankierende Eingliederungsleistungen. Im Bereich Maßnahmenmanagement wurden viele Prozesse überarbeitet, um die Schnittstellen weiter zu optimieren und eine größere Rechtssicherheit bei den Vergabeverfahren zu gewährleisten. Auch im Jahr 2015 wird diese Prozessoptimierung fortgeführt mit dem Schwerpunkt in der Bedarfsanalyse für Maßnahmen sowie die Evaluation dieser. Unter Einbeziehung der regionalen Akteure im Odenwaldkreis wurden im Jahr 20 verschiedene Handlungsfelder identifiziert, die im Bereich der Planung von Maßnahmen aufgegriffen werden. Der Fokus wird verstärkt auf eine Verzahnung von Maßnahmen im Rahmen mehrjähriger Strategien gelegt. Das Maßnahmenportfolio enthält spezifische Angebote für die Zielgruppen der unter 25-jährigen, der allgemeine Zielgruppe im Alter von Jahren, Erziehende und Alleinerziehende sowie der Personenkreis mit gesundheitlichen Einschränkungen. Alphabetisierung und Integrationssprachkurse Die Teilnahme an diesen modular aufgebauten Kursen wird mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge im Rahmen der Integrationskursverordnung (= Deutschkurse und Alphabetisierungskurse) unterstützt. Geeignet sind die Kurse für Personen mit Migrationshintergrund, die noch große Defizite in der deutschen Sprache haben. Die Kurse sind ein sehr wichtiger Bestandteil, um eine Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen. 10
11 Sofortberatung Von Oktober 2013 bis Juli 20 wurde als Modellprojekt eine Sofortberatungsstelle für Neuantragssteller von Arbeitslosengeld II eingerichtet. Damit soll gewährleistet werden, dass schon bei persönlicher Antragsabgabe eine erste Beratung zur Wiederaufnahme einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt erfolgt. In den Erstgesprächen wird mit dem Neuantragssteller ein Kurzprofil erstellt, mit dem Ziel eines sofortigen Stellen- oder Maßnahmenangebots. Integrationsprozesse werden durch die Sofortberatung beschleunigt und die Hilfebedürftigkeit evtl. ganz vermieden. Die Evaluationsergebnisse der Modellphase haben positive Ergebnisse dargelegt. Im Erhebungszeitraum wurde mit dem Instrument der Sofortberatung eine Integrationsquote von 20,2 % erzielt. In absoluten Zahlen konnten bei 238 Beratungen 48 Vermittlungen im Nachgang gezählt werden. Unter Berücksichtigung der Analyseergebnisse kann festgestellt werden, dass das Instrument der Sofortberatung offenkundig greift und in deutlich kürzerer Zeit dazu führt, dass Antragsteller vorzeitig aus dem Leistungsbezug ausscheiden bzw. gar kein Leistungsbezug zustande kommt oder eine Arbeit aufnehmen. Nach der Optimierung des Konzeptes wurde die Sofortberatungsstelle am im Regelbetrieb umgesetzt und wird im Jahr 2015 einen wichtigen Bestandteil der Integrationsstrategie darstellen. Die Sofortberatung wird rotierend durch alle Vermittler des Kommunalen Job-Centers, mit jeweils 4 Stunden pro Schicht, besetzt sein und ist Anlaufstelle für alle Anträge, die persönlich abgegeben werden. Die am begonnene Optimierung der Zugangssteuerung wird dabei fortgesetzt, um unmittelbar nach Antragstellung mit Beratung und Eingliederung in Arbeit zu beginnen und den Work-First-Ansatz umzusetzen. Im Erhebungszeitraum vom bis wurde mit dem Instrument der Sofortberatung eine Integrationsquote von 6,5 % erzielt. In absoluten Zahlen konnten bei 62 Beratungen 4 Vermittlungen im Nachgang gezählt werden. a.) Kommunale Eingliederungsleistungen ( 16 a SGB II) Für alle Leistungsempfänger des SGB ll werden im Bedarfsfall folgende Leistungen erbracht: Leistungen Verausgabte Mittel 20 Kinderbetreuung 6.265,38 Schuldnerberatung ,28 Psychosoziale Beratung ,94 Suchtberatung ,00 Gesamt ,60 11
12 Die Leistungen werden aufgrund von Vereinbarungen nach 17 SGB ll mit Trägern im Kreisgebiet erbracht. Nachgefragt werden am häufigsten die psychosoziale Beratung aufgrund eines Frauenhausstandortes im Odenwaldkreis sowie die Schuldnerberatung. Außerdem besteht eine entsprechende Vereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt und einem Träger bezüglich der Vermittlung von Tagespflegepersonen. b.) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen ( 16 c SGB II) Erwerbstätige Leistungsberechtigte, die sich selbständig machen möchten, werden bei der Anschaffung von Sachgütern mit einem Darlehen bzw. einem Zuschuss seitens des zugelassenen kommunalen Trägers gefördert. Existenzgründungsförderung und Existenzgründungsberatung Durch die Schulung zum Vermittlungscoach haben die Fallmanager des zugelassenen kommunalen Trägers Kenntnisse im Bereich der Existenzgründung und Existenzgründungsberatung erlangt und können die Klienten über Existenzgründungen informieren. Überprüfung von Bestandselbstständigen Anfang 20 wurde ein Projekt mit dem Wirtschafts-Service des Odenwaldkreises aufgenommen, um die Tragfähigkeit von bestehenden Selbstständigkeiten im SGB II- Bezug zu überprüfen. Die vorläufige Auswertung des Projektes bis Ende Oktober 20 ergab ein positives Ergebnis. Von 33 überprüften Fällen wurden 7 Fälle dauerhaft und 1 Fall für 4 Monate eingestellt. Dies entspricht einer Quote von 21,21 %. In diesen 7 Fällen sind auch 1 Fall mit sozialversicherungspflichtiger Arbeitsaufnahme und zwei Fälle mit Tragfähigkeit enthalten. Unter den 16 Fällen, die sich aktuell noch in der Überprüfung befinden, ist ein Zusammenhang zwischen Beratung und Überprüfung durch den Auftragnehmer und eine Steigerung des Gewinneinkommens ersichtlich. In 7 Fällen, die sich noch in der Bearbeitung befinden, ist nach der Überprüfung in den Folgemonaten ein höherer Gewinn erzielt worden. Somit kann festgehalten werden, dass in 43,75 % der Fälle in der Überprüfung eine Reduzierung des Leistungsbezugs zur Folge hat. Das Projekt wird auch im Jahr 2015 weiter durchgeführt. c.) Arbeitsgelegenheiten, Zusatzjobs ( 16 d SGB II) Die Besetzung von Arbeitsgelegenheiten steht in der Förderpraxis des zugelassenen kommunalen Trägers des Odenwaldkreises für den Personenkreis der arbeitsmarktfer- 12
13 nen Personen zur Verfügung. Mit den Arbeitsgelegenheiten sollen Eignungs- und Interessenlagen festgestellt und die Beschäftigungsfähigkeit hergestellt werden. Im Bereich der Zusatzjobs werden zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten von Leistungsempfängern nach dem SGB ll wahrgenommen. Interessierte Institutionen melden dem Kommunalen Job-Center zu besetzende Zusatz Jobs unter Angabe der Tätigkeitsbereiche und der Anzahl der einzustellenden Personen. Nach Prüfung des zugelassenen kommunalen Trägers werden die entsprechenden Stellen freigegeben und der Koordinierungsstelle des Odenwaldkreises gemeldet. Von dort werden in Frage kommende Personen den entsprechenden Einsatzstellen zugewiesen. Krankmeldungen und besondere Vorkommnisse werden von der Koordinierungsstelle an den zugelassenen kommunalen Träger rückgemeldet. Einsatzbereiche: Recycling (Annahme, Lagerung, Zerlegung) Basistraining (Metall- und Holzarbeiten im Werkstattbereich) Möbellager (Möbelauf- und Abbau, Lagerorganisation) d.) Leistungen zur Beschäftigungsförderung ( 16 e SGB II) Aufgrund der engen Fördervoraussetzungen im Rahmen dieser Vorschrift finanziert der Odenwaldkreis hier lediglich 2 Beschäftigungsverhältnisse. e.) Freie Förderung ( 16 f SGB II) Im Jahr 20 erfolgte keine Förderung nach 16 f SGB II durch den Odenwaldkreis. f.) Förderung aus dem Vermittlungsbudget ( 44 SGB III) Im Rahmen dieser Vorschrift finanzieren die Vermittlungscoachs des zugelassenen kommunalen Trägers die Erstellung und die Versendung von Bewerbungsunterlagen sowie die damit verbundenen Kosten für die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen. Weiterhin werden die Kosten für Gebühren und Bescheinigungen übernommen, die Kosten für Arbeitskleidung sowie Arbeitsgeräte können ebenfalls bewilligt werden. Ferner können die Kosten für den Erwerb von Führerscheinen übernommen und auch sonstige Leistungen können im Rahmen der Vorschrift nach rechtlicher Prüfung gewährt werden. 13
14 g.) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 45 SGB III) Nach der Bestimmung kann die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung/Verringerung oder die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit sowie die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme gefördert werden. Maßnahmen mit Beginn im Jahr 20: Job Aktiv ( ) An drei verschiedenen Standorten im Kreisgebiet wurde diese Maßnahme (Bewerberzentrum - Werkakademie) für arbeitsmarktnahe SGB II - Leistungsbezieher und Antragsteller angeboten, mit dem Ziel der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des so genannten Vermittlungscoachings. Dies ist ein Konzept zur Unterstützung der beruflichen Orientierung der Maßnahmeteilnehmer. Hierbei werden die Arbeitssuchenden von qualifizierten Coachs während sämtlicher Phasen der Zielfindung bzw. der Arbeitssuche unterstützt, wobei hier die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund steht. Das Vermittlungscoaching orientiert sich dabei an den Visionen und Interessen der Arbeitssuchenden. Integrationsquote 20 an 3 Standorten: 26,5 % (Mittelwert: Ø 117 TN / 31 Vermittlungen) Basistraining Junior ( ) Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige junge Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 30 Jahren, mit und ohne Schulabschluss, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. In der Regel bestehen Lern- und Schulmüdigkeit sowie multiple Vermittlungshemmnisse. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung und Stabilisierung einer Tagesstruktur für die vorgenannte Zielgruppe, die jedem Teilnehmer ermöglicht, sich eigenständig im Leben zurechtzufinden und diese in die Lage versetzt, sich in bestimmten Lebenssituationen selbst helfen zu können. Im weiteren Verlauf soll die Motivation und Aktivierung der vorgenannten Zielgruppe durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung im Integrationsprozess erfolgen. Integrationsquote 20:,9 % (47 Zuweisungen / 7 Vermittlungen)
15 Praxis Junior ( ) Die Maßnahme richtet sich an arbeitsmarktferne erwerbsfähige junge Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 30 Jahren, mit und ohne Schulabschluss. Die Jugendlichen haben den Einstieg in die Berufswelt wegen unterschiedlicher Hindernisse (Lernkompetenz, Selbstbewusstsein, Situation am Arbeitsmarkt, persönliche Situation) noch nicht geschafft. Sie verfügen (noch) nicht über genügend Ausbildungsreife oder Berufseignung. In der Regel ist die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen. Durch die Teilnahme an der Maßnahme sollen die Chancen der Teilnehmer auf dem Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der vorgenannten Zielgruppe in eine Berufsausbildung, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Einstiegsqualifizierung. Integrationsquote 20: 25,0 % (32 Zuweisungen / 8 Vermittlungen) Gala Garten- und Landschaftsbau ( ) Das Angebot richtet sich an eher arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte, unabhängig von Alter, Geschlecht, Vorbildung und Berufserfahrungen. Primäres Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der vorgenannten Zielgruppe in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Berufsausbildung durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung im Integrationsprozess. Um das Ziel der Maßnahme zu erreichen werden fachspezifische Kenntnisse und theoretische Inhalte für eine Tätigkeit im Garten- und Landschaftsbau vermittelt. Integrationsquote 20: 19,0 % (21 Zuweisungen / 4 Vermittlungen) Heranführung an eine Ausbildung in einem Elektroberuf ( ) Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene unter 30 Jahren, die einen Ausbildungsplatz und/oder einen Arbeitsplatz in einem Elektroberuf suchen. Die Zielgruppe umfasst Teilnehmer mit und ohne Schul- bzw. Berufsabschluss. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung in ein reguläres Ausbildungsverhältnis in einem Elektroberuf. Im Laufe der Maßnahme sollen fachspezifische Kenntnisse und theoretische Inhalte analog des 1. Ausbildungsjahres in einem Elektroberuf vermittelt werden. Ist das Ziel der Ausbildungsaufnahme nicht realisierbar, soll die Integration in 15
16 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder passgenaue Qualifizierung angestrebt werden. Integrationsquote 20: 5,3 % (19 Zuweisungen / 1 Vermittlung) Jump into the job ( ) Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 29 Jahren. Die Zielgruppe umfasst Teilnehmer, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind. Die Maßnahme ist ausgelegt auf eine Zielgruppe, deren Schulpflicht bereits erfüllt ist, jedoch noch keine oder nicht ausreichende Ausbildungs- oder Berufsreife sowie Berufsorientierung vorliegt. Die Maßnahme soll es den Teilnehmern ermöglichen alternativ an einem außerschulischen Lernstandort Ausbildungs- und Berufsreife zu erlangen und gleichzeitig den Hauptschulabschluss zu erwerben. Der Schwerpunkt liegt auf Aktivierung, Qualifizierung und Berufsorientierung. Vermittlung von Erziehenden ( ) Die Maßnahme richtet sich an erziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte, mit und ohne Schul- bzw. Berufsabschluss, die für die Versorgung eines oder mehrerer minderjähriger Kinder verantwortlich sind. Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der vorgenannten Zielgruppe in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder in eine Berufsausbildung durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung im Integrationsprozess. Integrationsquote 20: 22,22 % (45 Zuweisungen / 10 Vermittlungen) Aktivierungsmaßnahme AE ( ) Die Maßnahme richtet sich an alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte, mit und ohne Schul- bzw. Berufsabschluss, die alleine für die Versorgung eines oder mehrerer minderjähriger Kinder verantwortlich sind. Mit der Maßnahme sollen im ersten Schritt die Rahmenbedingungen der Teilnehmer stabilisiert sowie Vermittlungshemmnisse verringert bzw. beseitigt werden. Durch begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung soll im weiteren Verlauf der Maßnahme die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt hinsichtlich einer nachhaltigen Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung erfolgen. (Die Aktivierungsmaßnahme für Alleinerziehende wurde 20 aus dem Arbeitsmarktbudget Kofinanziert). Integrationsquote 20: 34,8 % (23 Zuweisungen / 8 Vermittlungen) 16
17 Job Aktiv Plus ( ) Im Jahr 20 und 2015 liegt ein besonderer Fokus auf der Integration von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Zielgruppe der Maßnahme Job Aktiv Plus sind Neuantragsteller und erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen. Ziel ist es mit der Maßnahme ein System des besseren Profilings, Überprüfung der Erwerbsfähigkeit, Abbau gesundheitlicher Einschränkungen, Aktivierung und Integration in Arbeit trotz Handicaps aufzubauen. h.) Ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildung ( SGB III) Durch das Land Hessen wurde in den letzten Jahren durch das Förderprogramm Ausbildung statt ALG ll überbetriebliche Ausbildungsplätze gefördert. Da sich die Förderkriterien geändert haben, werden die Mittel seitens des Odenwaldkreises nunmehr in Projekte investiert, die seitens des SGB ll und SGB lll nicht gefördert werden. Überbetriebliche Ausbildung findet aufgrund anderer Förderinstrumente derzeit nicht mehr statt. In Einzelfällen werden ausbildungsbegleitende Hilfen gewährt. i.) Einstiegsqualifizierungen ( 54 a SGB III) Im Bereich der Einstiegsqualifizierungen konnten im Jahr 20 neun Jugendliche vermittelt werden. Gerade im handwerklichen Bereich und im Bereich des Einzelhandels ist dies ein adäquates Mittel, um Jugendliche in Ausbildung zu vermitteln, da durch das Praktika eine lange Erprobungsphase für den Jugendlichen und den Betrieb zur Verfügung steht. j.) Förderung der beruflichen Weiterbildung ( 81 SGB III) Im Jahr 20 wurden 44 Bildungsgutscheine vergeben. Dabei wurden neben Umschulungen, EDV- und Sprachkurse sowie die Vorbereitung auf Externenprüfungen (Einzelhandelskauffrau, kfm. Bildungsabschlüsse) finanziert. Weiterhin wurden Weiterbildungen im Sicherheitsbereich (Luftsicherheitskontrollkraft, Sachkundeprüfung nach 34a) gefördert. k.) Eingliederungszuschüsse ( ff SGB III) Im Jahr 20 wurden 53 Eingliederungszuschüsse gewährt. Einstellungen fanden dabei branchenübergreifend statt. Schwerpunkte lagen in gewerblich ausgerichteten Tätigkeiten, im medizinischen/sozialen Bereich (Altenpflege) sowie im kaufmännischen Bereich. Die Förderdauer und die Förderhöhe richten sich nach den bestehenden Hemmnissen und den Anforderungen an dem jeweiligen Arbeitsplatz. Höhere Zuschüsse werden für behinderte und schwerbehinderte Personen gewährt. 17
18 7. Bedarfsgemeinschaften und Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Die Entwicklung der Personen in Bedarfsgemeinschaften ist im Jahresverlauf 20 schwankend mit einem Anstieg in der zweiten Jahreshälfte. Der Jahresdurchschnitt liegt bei Personen in Bedarfsgemeinschaften. Personen in Bedarfsgemeinschaften Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai. Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. insgesamt männlich weiblich unter 25 Jahren unter 18 Jahren minderj., unverh. Kinder unter 18 J Personen 15 Jahre und älter 2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte insgesamt Die durchschnittliche monatliche Zahl der elb lag 2012 noch bei und im Jahr 2013 bei einem Durchschnitt von Zu Beginn des Jahres 20 stiegen die Werte wieder leicht an, waren aber im Jahresverlauf bis Juli 20 durchgängig unterhalb der Vorjahreswerte. Der Jahresverlauf 20 zeigt Schwankungen und beträgt im Durchschnitt elb. 18
19 8. Zusammensetzung der Kundenstruktur Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betrug 20 im Durchschnitt Personen. Das nachfolgende Diagramm zeigt die durchschnittliche Altersstruktur aufgeteilt in die Personenkreise unter 25 Jahren, 25 bis 50 Jahre und 50 Jahre und älter. Die Altersstruktur der Beschäftigten ist mit den umliegenden Kreisen vergleichbar, es gibt allerdings überdurchschnittliche viele Beschäftigte über 50, die mittelfristig das Rentenalter erreichen. Der Anteil der über 50-jährigen an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betrug im Jahr 2013 im Durchschnitt 25,4 % und ist 20 auf 26,4 % angestiegen. Der Anteil der Unter-25-Jährigen belief sich 2013 im Durchschnitt auf 20,8 % und hat sich im Jahr 20 leicht auf 19,9 % verringert. Bei den Alleinerziehenden betrug der Anteil 2013 im Durchschnitt 12,8 % und ist im Jahr 20 auf 12,3 % zurückgegangen. Der Rückgang ist u.a. auf die Durchführung von zielgruppenspezifischen Maßnahmen für Alleinerziehende zurückzuführen. Der Anstieg bei den elb mit ausländischem Hintergrund setzt sich auch im Jahr 20 fort. Im Jahr 2013 betrug der Anteil im Durchschnitt 32,7 % und ist im Jahr 20 auf 35 % angestiegen. Eine Steigerung wird auch für 2015 durch den weiteren Zuzug aus den EU-Beitrittsstaaten und einer erhöhten Anerkennungsrate von Flüchtlingen als Asylberechtigte erwartet. 19
20 9. Bewertung und Ausblick durch den Kommunalen Träger Der zugelassen kommunale Träger des Odenwaldkreises wird auch 2015 seine Aktivitäten und Maßnahmen weiterhin vordergründig auf die Integration in Arbeit ausrichten. Die am begonnene Optimierung der Zugangssteuerung wurde im Rahmen der Sofortberatungsstelle im Jahr 20 als Regelinstrument implementiert und wird 2015 einen wichtigen Bestandteil darstellen, um unmittelbar nach Antragstellung mit Beratung und Eingliederung in Arbeit zu beginnen und den Work-First-Ansatz umzusetzen. Maßnahmen zur direkten Integration in Arbeit (Bewerbungstraining, Werkakademie u. ä.) werden fortgeführt, optimiert, ausgebaut und zielgruppenspezifischen Integrationsmaßnahmen neu geschaffen. Die Zusammenarbeit zwischen den Vermittlungscoachs des zugelassenen kommunalen Trägers und dem Arbeitgeberservice der InA ggmbh wird intensiviert, optimiert und deren Arbeit auf die Erreichung konkreter Integrationsziele fokussiert. Die Arbeitgeber werden in der Region verstärkt angesprochen. Entscheidend für die Erreichung der Ziele des SGB II ist der Einsatz des Personals, die Optimierung von Prozessen und Schnittstellen. Die durchgeführten Umstrukturierungen der letzten Jahre greifen und weisen auf eine weitere positive Entwicklung hin. Der Stellenplan des Kommunalen Job-Centers des Odenwaldkreises sowie die Personalstruktur wird als ausreichend angesehen. Im Jahr 20 wurden drei neue Stellen geplant. Anfang 2015 erfolgen die Stellenausschreibungen für die Einrichtung eines Außendienstes für den Leistungs- und Eingliederungsbereiches mit jeweils 1 Stelle. Weiterhin erfolgt eine Stellenausschreibung für die Stelle eines Reha-Sachbearbeiters, um die Zielgruppe der Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen intensiver und spezialisierter zu betreuen. Mit der in 2015 geplanten Einrichtung eines Außendienstes für den Leistungsbereich und dem Eingliederungsbereich werden die jeweils zuständigen Sachbearbeiter für den Außendienst spezialisiert. Dabei werden externe Hausbesuche zur Überprüfung von Bedarfslagen oder im Hinblick auf die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch durchgeführt. Bis zur Einrichtung des speziell zuständigen Außendienstes werden diese Aufgaben weiterhin durch die Sachbearbeiter des Kommunalen Job-Centers wahrgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass die Stellen, nach erfolgter Haushaltsgenehmigung innerhalb des Jahres 2015 besetzt werden können. Über die InA ggmbh - Integration in Arbeit werden zusätzliche Dienstleistungen für das Kommunale Job-Center erbracht und Personal zur Verfügung gestellt. 20
21 Der Kreisausschuss will nach Verabschiedung des Haushalts 2015 den Antrag in den Kreistag bringen, dass alle Mitarbeiter des Teams 50Plus zum in das Kommunale Job-Center eingegliedert werden Erbach, Mai 2015 Kreisausschuss des Odenwaldkreises 10. Anlage a.) Organigramm 21
Eingliederungsbericht Odenwaldkreis. gemäß der Verwaltungsvereinbarung. über die vom Bund zu tragenden. Aufwendungen
Eingliederungsbericht 20 gemäß der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers Kreisausschuss des es Kommunales Job-Center Michelstädter Straße
Eingliederungsbericht 2015 Kommunales Job-Center Odenwaldkreis
Eingliederungsbericht 20 Kommunales Job-Center Odenwaldkreis gemäß der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Eingliederungsbericht 2013 Kommunales Job-Center Odenwaldkreis
Eingliederungsbericht 20 Kommunales Job-Center Odenwaldkreis gemäß der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers Kreisausschuss des Odenwaldkreises
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Leistungen zur Eingliederung für die Zielgruppe U25. Leistung Rechtsgrundlage Beschreibung
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