SFC2014 Eingangsbestätigung

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1 SFC2014 Eingangsbestätigung Dieses Dokument bestätigt, dass die Version des Durchführungsberichts Germany - Rural Development Programme (Regional) - Mecklenburg-Vorpommern, im Namen des Mitgliedstaats durch Monika Vey (nveymoni) über das System SFC2014 gesendet, am 10. August 2016 bei der Europäischen Kommission eingegangen ist. Dieses Dokument bescheinigt, dass die Europäische Kommission die auf den folgenden Seiten beschriebenen Dokumente und strukturierten Daten offiziell im Informationssystem SFC2014 verbucht hat. Die Eingabe dieser Dokumente und Daten in das System SFC2014 erfolgte durch von den Mitgliedstaaten offiziell ernannte Nutzer; die formelle Übertragung an die Europäische Kommission wurde von der auf der ersten Seite namentlich genannten Person vorgenommen. Mit diese Eingangsbestätigung bestätigt die Europäische Kommission lediglich den Eingang dieser Dokumente und Daten. Sie verpflichtet keinesfalls zur Genehmigung oder Annahme. Diese Eingangsbestätigung ist mit einem elektronischen Zertifikat unterzeichnet, das Datum und Uhrzeit der Unterzeichnung sowie die Vollständigkeit des Dokuments garantiert. Das für die Unterzeichnung dieses Dokuments genutzte Zertifikat gehört der Europäischen Kommission und kann mit dem entsprechenden öffentlichen Schlüssel verifiziert werden. Sowohl das Zertifikat wie auch die Anleitung zur Benutzung dieses öffentlichen Schlüssels können von der SFC2014-Support-Website heruntergeladen werden ( 1

2 Jährlicher Durchführungsbericht Germany - Rural Development Programme (Regional) - Mecklenburg-Vorpommern Jährlicher Durchführungsbericht Zeitraum 01/01/ /12/ Version Status derzeitiger Knoten 1 Gesendet - European Commission Nationales Aktenzeichen VI 350 Datum der Genehmigung durch den Begleitausschuss CCI Programmart Land Region Programmversion in Kraft 15/06/ DE06RDRP011 Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums Deutschland Mecklenburg-Vorpommern Programmplanungszeitraum Version 1.3 Nummer des Beschlusses C(2015)00834 Datum des Beschlusses 13/02/2015 Verwaltungsbehörde Koordinierungsstelle Gemeinsame Verwaltungsbehörde für den EFRE, ESF und den ELER des Landes Mecklenburg- Vorpommern zwischengeschaltete Stelle: Fondsverwaltung ELER (ELER-Verwaltungsbehörde) Bundesministerium für Ermährung und Landwirtschaft

3 1 Version 2015 des jährl. Durchführungsberichts, die bis zum 30. Juni 2016 einzureichen ist, muss die Kalenderjahre 2015 und 2014 abdecken 2

4 Inhaltsangabe 1. KEY INFORMATION ON IMPLEMENTATION OF THE PROGRAMME AND ITS PRIORITIES a) Financial Data b) Common and programme-specific indicators and quantified target values b1) Overview table b2) Detail table c) Wesentliche Informationen über die Umsetzung eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Basis von Daten aus a) und b) nach Schwerpunktbereich d) Wesentliche Informationen über die Fortschritte bei der Verwirklichung der im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele auf Basis von Tabelle F e) Sonstiges spezifisches Element eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums [optional] THE PROGRESS IN IMPLEMENTING THE EVALUATION PLAN a) Beschreibung etwaiger im Jahresverlauf vorgenommener Änderungen des Bewertungsplans im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums, mit Begründung b) Beschreibung der im Jahresverlauf durchgeführten Bewertungstätigkeiten (bezogen auf Abschnitt 3 des Bewertungsplans) c) Beschreibung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Verwaltung von Daten (bezogen auf Abschnitt 4 des Bewertungsplans) d) Liste abgeschlossener Bewertungen, mit Angabe der Website, auf der sie veröffentlicht wurden e) Zusammenfassung abgeschlossener Bewertungen, mit Schwerpunkt Bewertungsergebnisse f) Beschreibung der Kommunikationstätigkeiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) g) Beschreibung der Folgemaßnahmen zu Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) ISSUES WHICH AFFECT THE PERFORMANCE OF THE PROGRAMME AND THE MEASURES TAKEN a) Beschreibung der Schritte, die zur Gewährleistung der Qualität und der Wirksamkeit der Programmdurchführung unternommen wurden b) Quality and efficient delivery mechanisms STEPS TAKEN TO IMPLEMENT TECHNICAL ASSISTANCE AND PROGRAMME PUBLICITY REQUIREMENTS a) Action taken and state of play as regards the establishment of the NRN and the implementation of its action plan a1) Getroffene Maßnahmen und Stand der Errichtung des NLR (Lenkungsstruktur und Vernetzungsstelle) a2) Getroffene Maßnahmen und Stand der Umsetzung des Aktionsplans b) Maßnahmen die eine angemessene Publizität für das Programm gewährleisten (Artikel 13 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014)

5 5. ZUR ERFÜLLUNG DER EX-ANTE-KONDITIONALITÄTEN ERGRIFFENE MASSNAHMEN a) Nicht erfüllte Kriterien der allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten b) Zur Erfüllung der geltenden allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten ergriffene Maßnahmen c) Nicht erfüllte Kriterien der thematischen Ex-ante-Konditionalitäten d) Zur Erfüllung der geltenden thematischen Ex-ante-Konditionalitäten ergriffene Maßnahmen e) Zusätzliche Informationen (optional) zur Ergänzung der Angaben in der Tabelle ergriffene Maßnahmen BESCHREIBUNG DER UMSETZUNG VON TEILPROGRAMMEN ASSESSMENT OF THE INFORMATION AND PROGRESS TOWARDS ACHIEVING THE OBJECTIVES OF THE PROGRAMME IMPLEMENTATION OF ACTIONS TO TAKE INTO ACCOUNT THE PRINCIPLES SET OUT IN ARTICLES 5, 7 AND 8 OF REGULATION (EU) NO 1303/ a) Förderung der Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie Nichtdiskriminierung (Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) b) Nachhaltige Entwicklung (Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) c) Rolle der Partner gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 bei der Durchführung des Programms FORTSCHRITTE BEI DER SICHERSTELLUNG EINES INTEGRIERTEN KONZEPTS FÜR DEN EINSATZ DES ELER UND ANDERER FINANZINSTRUMENTE DER UNION REPORT ON IMPLEMENTATION OF FINANCIAL INSTRUMENTS (ARTICLE 46 OF REGULATION (EU) NO 1303/2013) ENCODING TABLES FOR COMMON AND PROGRAMME-SPECIFIC INDICATORS AND QUANTIFIED TARGET VALUES a) Tabelle A: Mittelbindungen, aufgeschlüsselt nach Maßnahme und Schwerpunktbereich b) Tabelle B: Realisierte Output-Indikatoren, aufgeschlüsselt nach Maßnahme und Schwerpunktbereich b1) Tabelle B1: Realisierte Outputs (jährl. Durchführungsbericht) KUMULIERT b2) Tabelle B2.1: Realisierte LEADER-Outputs (jährl. Durchführungsbericht) KUMULIERT b3) Tabelle B2.2: LEADER-Datenelemente für die Begleitung von Beiträgen zum Hauptschwerpunktbereich KUMULIERT b4) Tabelle B2.3: Begleitung der technischen Hilfe KUMULIERT b5) Tabelle B3: Jährliche Begleitung gebietsbezogener, mehrjähriger und auf Großvieheinheiten bezogener Maßnahmen (jährl. Durchführungsbericht) JÄHRLICH b6) Tabelle B4: Summe öffentlicher Ausgaben Vorhaben mit zusätzlichen Beiträgen zu anderen Schwerpunktbereichen (jährl. Durchführungsbericht) KUMULIERT c) Tabelle C: Aufschlüsselung relevanter Ergebnisse (Outputs) und Maßnahmen, nach Art des Gebiets, Geschlecht und/oder Alter KUMULIERT c1) Tabelle C1.1: Begleitung der Outputs, aufgeschlüsselt nach Art des Gebiets KUMULIERT c2) Tabelle C1.2 KUMULIERT c3) Tabelle C1.3 KUMULIERT

6 11.c4) Tabelle C2.1: Begleitung der Outputs, aufgeschlüsselt nach Alter und Geschlecht KUMULIERT c5) Tabelle C2.2: Begleitung der Outputs, aufgeschlüsselt nach landwirtschaftlichen Bereichen KUMULIERT c6) Tabelle C2.3: Begleitung der Outputs, aufgeschlüsselt nach Größe KUMULIERT d) Tabelle D: Stand der Zielverwirklichung e) Tabelle E: Begleitung von Übergangsmaßnahmen JÄHRLICH f) Tabelle F: Realisierung der Leistungsrahmenindikatoren f1) Tabelle F1: Leistungsrahmenindikatoren f2) Tabelle F2: Alternative Leistungsrahmenindikatoren g) Tabelle G: Programmspezifische Indikatoren g1) Tabelle G1: Spezifische Ziele (Tabelle) g2) Tabelle G2: Spezifische Outputs (Tabelle) DOKUMENTE

7 1. KEY INFORMATION ON IMPLEMENTATION OF THE PROGRAMME AND ITS PRIORITIES 1.a) Financial Data Siehe Dokumente im Anhang 1.b) Common and programme-specific indicators and quantified target values 1.b1) Overview table Focus Area 1A Target indicator name T1: Prozentsatz der Ausgaben für Maßnahmen der Artikel 14, 15 und 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Bezug auf den Gesamtbetrag der Ausgaben für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (Schwerpunktbereich 1A) Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target ,00 2,47 Focus Area 1B Target indicator name T2: Gesamtzahl der Kooperationsvorhaben, die im Rahmen der Maßnahme Zusammenarbeit unterstützt werden (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) (Gruppen, Netzwerke/Cluster, Pilotprojekte...) (Schwerpunktbereich 1B) Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target ,00 15,00 Focus Area 1C Target indicator name T3: Gesamtzahl der Schulungsteilnehmer im Rahmen von unter Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 fallenden Maßnahmen (Schwerpunktbereich 1C) Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target , ,00 Target indicator name T4: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei Investitionen in die Umstrukturierung oder Modernisierung unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2A) Combinations of measures Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Focus Area 2A Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target 2023 Realised expenditure (year 2015) 0,08 0,08 12,68 Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP M01 0,00 0,00 0,00 0, ,33 M02 0,00 0, , ,20 9, ,36 1, ,00 M16 0,00 0, ,00 Total ,20 9, ,36 1, ,33 6

8 Target indicator name Prozentsatz der gewerblichen Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten, die Förderung erhalten (% von Gesamtzahl der gewerblichen Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte) Prozentsatz der landwirtschatlichen Betriebe, die Mitglieder einer Erzeugergemeinschaft sind und Zuwendungen für die Verarbeitung und Vermarktung/ Entwicklung von landwirtschaftlichen Produkten erhalten (% von Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe) T6: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die Unterstützung für die Beteiligung an Qualitätsprogrammen, lokalen Märkten und kurzen Versorgungswegen sowie Erzeugergemeinschaften/-organisationen erhalten (Schwerpunktbereich 3A) Combinations of measures Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Focus Area 3A Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target 2023 Realised expenditure (year 2015) 11,40 0,42 0,00 0,00 Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP ,00 6,95 0,00 0, ,00 M16 0,00 0, ,00 Total ,00 6,37 0,00 0, ,00 Target indicator name T7: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die an Risikomanagementprogrammen teilnehmen (Schwerpunktbereich 3B) Combinations of measures Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Focus Area 3B Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target 2023 Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) 0,00 3,17 Planned expenditure from RDP M ,67 3, ,88 0, ,00 Total ,67 3, ,88 0, ,00 7

9 Target indicator name T9: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt und/oder der Landschaften gelten (Schwerpunktbereich 4A) T10: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B) T12: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C) T8: Prozentsatz des Waldes oder der bewaldeten Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt gelten (Schwerpunktbereich 4A) T11: Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B) T13: Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C) Combinations of measures Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Priority Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target 2023 Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) 0,00 21,57 0,00 0,15 0,00 0,19 0,00 7,87 0,00 0,19 0,00 0,00 Planned expenditure from RDP M ,91 11,07 0,00 0, ,66 M02 0,00 0, ,00 0,00 0, ,00 M ,61 15,73 0,00 0, ,00 M ,47 11, ,00 M ,27 57, ,33 M ,00 75, ,00 M12 0,00 0, ,00 M15 0,00 0, ,00 Total ,26 48,03 0,00 0, ,99 Target indicator name T16: Gesamtinvestitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen (EUR) (Schwerpunktbereich 5C) Combinations of measures Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Focus Area 5C Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target 2023 Realised expenditure (year 2015) 0,00 0, ,00 Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP M07 0,00 0,00 0,00 0, ,00 Total 0,00 0,00 0,00 0, ,00 8

10 Target indicator name T19: Prozentsatz der land- und forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zwecks Beitrags zur Kohlenstoffbindung und -speicherung gelten (Schwerpunktbereich 5E) Combinations of measures Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Focus Area 5E Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target 2023 Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) 0,00 0,16 Planned expenditure from RDP 0,00 0, ,00 Total 0,00 0, ,00 Target indicator name T20: In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Schwerpunktbereich 6A) Combinations of measures Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Focus Area 6A Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target 2023 Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) 0,00 105,00 Planned expenditure from RDP M ,63 9, ,00 0, ,00 Total ,63 9, ,00 0, ,00 Target indicator name T21: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, für die lokale Entwicklungsstrategien gelten (Schwerpunktbereich 6B) T22: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitiert (Schwerpunktbereich 6B) T23: In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Leader) (Schwerpunktbereich 6B) Combinations of measures Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Focus Area 6B Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target 2023 Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) 66,19 66,49 97,32 80,26 0,00 45,00 Planned expenditure from RDP M ,70 4, ,61 0, ,00 M ,62 17, ,00 0, ,67 Total ,32 8, ,61 0, ,67 9

11 1.b2) Detail table Target indicator name T1: Prozentsatz der Ausgaben für Maßnahmen der Artikel 14, 15 und 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Bezug auf den Gesamtbetrag der Ausgaben für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (Schwerpunktbereich 1A) Focus Area 1A Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target ,00 2,47 Focus Area 1B Target indicator name T2: Gesamtzahl der Kooperationsvorhaben, die im Rahmen der Maßnahme Zusammenarbeit unterstützt werden (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) (Gruppen, Netzwerke/Cluster, Pilotprojekte...) (Schwerpunktbereich 1B) Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target ,00 15,00 Focus Area 1C Target indicator name T3: Gesamtzahl der Schulungsteilnehmer im Rahmen von unter Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 fallenden Maßnahmen (Schwerpunktbereich 1C) Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target , ,00 10

12 Target indicator name T4: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei Investitionen in die Umstrukturierung oder Modernisierung unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2A) Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Focus Area 2A Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target ,08 0,08 12,68 Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP 2A total ,20 9, ,36 1, ,33 M01 M02 M16 Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP 0,00 0,00 0,00 0, ,33 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M01.1 Committed expenditure (year 2015) O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O12 - Zahl der Schulungsteilnehmer Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Output indicators Realised expenditure (year 2015) 0,00 0, ,00 0,00 0, ,00 Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP 0,00 0, ,00 Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M02.1 Committed expenditure (year 2015) O13 - Zahl der Begünstigten, die beraten wurden Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) 0,00 0,00 375,00 Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP ,20 9, ,36 1, ,00 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned Committed expenditure (year 2015) O2 - Gesamtinvestitionen ,57 0, ,00 O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure ,34 0, ,00 4,00 0,67 600, ,02 1, ,00 Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP 0,00 0, ,00 11

13 Target indicator name Prozentsatz der gewerblichen Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten, die Förderung erhalten (% von Gesamtzahl der gewerblichen Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte) Prozentsatz der landwirtschatlichen Betriebe, die Mitglieder einer Erzeugergemeinschaft sind und Zuwendungen für die Verarbeitung und Vermarktung/ Entwicklung von landwirtschaftlichen Produkten erhalten (% von Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe) T6: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die Unterstützung für die Beteiligung an Qualitätsprogrammen, lokalen Märkten und kurzen Versorgungswegen sowie Erzeugergemeinschaften/-organisationen erhalten (Schwerpunktbereich 3A) Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Focus Area 3A Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target ,40 0,42 0,00 0,00 Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP 3A total ,00 6,37 0,00 0, ,00 M16 Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP ,00 6,95 0,00 0, ,00 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned ,.2 Committed expenditure (year 2015) O2 - Gesamtinvestitionen 0,00 0, ,00 O3 - Zahl der unterstützten Vorhaben Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) 0,00 0,00 75,00 Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP 0,00 0, ,00 12

14 Target indicator name T7: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die an Risikomanagementprogrammen teilnehmen (Schwerpunktbereich 3B) Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Focus Area 3B Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target 2023 Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) 0,00 3,17 Planned expenditure from RDP 3B total ,67 3, ,88 0, ,00 M05 Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP ,67 3, ,88 0, ,00 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M05.1 0,00 0,00 150,00 13

15 Target indicator name T9: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt und/oder der Landschaften gelten (Schwerpunktbereich 4A) T10: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B) T12: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C) T8: Prozentsatz des Waldes oder der bewaldeten Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt gelten (Schwerpunktbereich 4A) T11: Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B) T13: Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C) Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Priority Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target 2023 Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) 0,00 21,57 0,00 0,15 0,00 0,19 0,00 7,87 0,00 0,19 0,00 0,00 Planned expenditure from RDP total ,26 48,03 0,00 0, ,99 M01 M02 Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP ,91 11,07 0,00 0, ,66 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M01.1 Committed expenditure (year 2015) O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O12 - Zahl der Schulungsteilnehmer Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Output indicators Realised expenditure (year 2015) 0,00 0, ,66 0,00 0, ,00 Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP 0,00 0, ,00 Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M02.1 Committed expenditure (year 2015) O13 - Zahl der Begünstigten, die beraten wurden Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Output indicators Realised expenditure (year 2015) 0,00 0, ,00 Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP 0,00 0, ,00 Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned

16 O2 - Gesamtinvestitionen 0,00 0, ,00 M07 M08 M10 M11 M12.4 Committed expenditure (year 2015) O3 - Zahl der unterstützten Vorhaben Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) 0,00 0,00 50,00 Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP ,61 15,73 0,00 0, ,00 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M07.1 Committed expenditure (year 2015) O3 - Zahl der unterstützten Vorhaben Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) 0,00 0,00 200,00 Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP ,47 11, ,00 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M08.3 M08.4 M08.5 Committed expenditure (year 2015) O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O3 - Zahl der unterstützten Vorhaben ,00 280, , , ,00 O5 - Gesamtfläche (ha) 6.000,00 Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP ,27 57, ,33 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M10.1 O5 - Gesamtfläche (ha) ,00 Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP ,00 75, ,00 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M11.1 O5 - Gesamtfläche (ha) ,00 M11.2 O5 - Gesamtfläche (ha) ,00 Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP 15

17 0,00 0, ,00 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M12.2 O5 - Gesamtfläche (ha) ,00 Total public expenditure M15 Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP 0,00 0, ,00 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M15.1 O5 - Gesamtfläche (ha) 2.500,00 Target indicator name T16: Gesamtinvestitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen (EUR) (Schwerpunktbereich 5C) Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Focus Area 5C Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target ,00 0, ,00 Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP 5C total 0,00 0,00 0,00 0, ,00 M07 Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP 0,00 0,00 0,00 0, ,00 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M07.2 M07.2, M07.3, M07.4, M07.5, M07.6, M07.7, M07.8 O3 - Zahl der unterstützten Vorhaben 0,00 0,00 49,00 O2 - Gesamtinvestitionen 0,00 0, ,00 16

18 Target indicator name T19: Prozentsatz der land- und forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zwecks Beitrags zur Kohlenstoffbindung und -speicherung gelten (Schwerpunktbereich 5E) Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Focus Area 5E Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target 2023 Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) 0,00 0,16 Planned expenditure from RDP 5E total 0,00 0, ,00 Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Output indicators Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP 0,00 0, ,00 Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned O2 - Gesamtinvestitionen 0,00 0, ,00 O3 - Zahl der unterstützten Vorhaben 0,00 0,00 30,00 Target indicator name T20: In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Schwerpunktbereich 6A) Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Focus Area 6A Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target 2023 Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) 0,00 105,00 Planned expenditure from RDP 6A total ,63 9, ,00 0, ,00 M06 Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP ,63 9, ,00 0, ,00 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M06.2, M06.4 O2 - Gesamtinvestitionen ,00 0, ,00 1,00 0,77 130,00 17

19 Target indicator name T21: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, für die lokale Entwicklungsstrategien gelten (Schwerpunktbereich 6B) T22: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitiert (Schwerpunktbereich 6B) T23: In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Leader) (Schwerpunktbereich 6B) Committed expenditure (year 2015) Focus Area 6B Level of implementation (committed) (%) Based on approved 2015 (when relevant) Realised 2015 Target 2023 Realised expenditure (year 2015) 66,19 66,49 97,32 80,26 Level of implementation (realised) (%) 0,00 45,00 Planned expenditure from RDP 6B total ,32 8, ,61 0, ,67 M07 M19 Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP ,70 4, ,61 0, ,00 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 M07.1, M07.2, M07.4, M07.5, M07.6, M07.7, M07.8 O15 - Personen, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitieren (IT usw.) , ,68 56,60 M07.2 O3 - Zahl der unterstützten Vorhaben 0,00 0,00 80,00 M07.4 O3 - Zahl der unterstützten Vorhaben 19,00 1, ,00 M07.5 O3 - Zahl der unterstützten Vorhaben 5,00 5,00 100,00 M07.6 O3 - Zahl der unterstützten Vorhaben 0,00 0,00 142,00 M07.7 O3 - Zahl der unterstützten Vorhaben 0,00 0,00 6,00 Committed expenditure (year 2015) Level of implementation (committed) (%) Total public expenditure Realised expenditure (year 2015) Level of implementation (realised) (%) Planned expenditure from RDP ,62 17, ,00 0, ,67 Output indicators Sub-measure Output indicator Realised 2015 Uptake (%) Planned 2023 O18 - Von einer lokalen Aktionsgruppe abgedeckte Personen O19 - Zahl der ausgewählten lokalen Aktionsgruppen ,00 99, ,00 14,00 107,69 13,00 M19.1 O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt 0,00 0, ,00 M19.2 O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt 0,00 0, ,00 M19.3 O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt 0,00 0, ,33 M19.4 O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt 9.163,00 0, ,34 18

20 1.c) Wesentliche Informationen über die Umsetzung eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Basis von Daten aus a) und b) nach Schwerpunktbereich Das Programmm zur Entwicklung des ländlichen Raums Mecklenburg-Vorpommern (EPLR MV ) erhielt seine Genehmigung am Es integriert fast 60 investive und nichtinvestive Vorhabenarten, die in 31 Teilmaßnahmen und 14 Maßnahmen gemäß ELER-VO umgesetzt werden. Sie dienen insgesamt 12 Schwerpunktbereichen in allen sechs EU-Prioritäten zur Entwicklung des ländlichen Raums nach Artikel 5 der ELER-VO. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen hält das EPLR MV knapp 1,2 Mrd. öffentliche Mittel bereit. Hiervon sind 98,8 Mio. sog. Umschichtungsmittel. Die je nach Prioritäten vorgesehenen Maßnahmen, Ansätze und bis Jahresende 2015 bewilligten Mittel stellen sich wie folgt dar: EU-Priorität 1 Zur Erfüllung dieser Priorität integriert das EPLR MV folgende Maßnahmen: M01 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen M02 Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste sowie M16 - Zusammenarbeit M01 und M02 verfolgen den Schwerpunktbereich 1a), M16 den Schwerpunktbereich 1c). Als Prioritäten übergreifend wirken diese Maßnahmen in den EU-Prioritäten und deren Schwerpunktbereichen 2a), 3a) und 4a). Für die Maßnahmen, die die EU-Priorität 1 verfolgen, sind öffentliche Mittel in Höhe von insgesamt 29,6 Mio. eingeplant. Bis zum Ende des Jahres 2015 wurden 492 T und dies ausschließlich im Bereich der Maßnahme Wissenstransfer bewilligt. EU-Priorität 2 Für diese Priorität ist die - Investitionen in materielle Vermögenswerte maßgeblich. Das EPLR MV sieht hier die Teilmaßnahmen 4.1 Unterstützung für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe und 4.3 Unterstützung für Investitionen, die Infrastrukturen in Verbindung mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft betreffen vor, die dem Schwerpunktbereich a) der EU-Priorität 2 Rechnung tragen sollen. Der Ansatz öffentlicher Mittel hierfür beträgt insgesamt 187,5 Mio.. Bis zum Jahresende 2015 erfolgten Bewilligungen in beiden Teilmaßnahmen in Höhe von 18,5 Mio., was einem Anteil von knapp 9,9 % der geplanten Mittel entspricht. EU-Priorität 3 Das EPLR MV sieht zur Erfüllung der EU-Priorität zwei Vorhabenarten im Rahmen der Investitionen in materielle Vermögenswerte sowie eine Teilmaßnahme innerhalb der M05 Wiederaufbau von durch Katastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial sowie Einführung vorbeugender Aktionen vor. Während die Vorhaben der gänzlich dem Schwerpunktbereich a) der EU-Priorität 3 zuzuordnen sind, ist für die Teilmaßnahme 5.1 der Schwerpunktbereich b) relevant. 19

21 Die für Maßnahmen der EU-Priorität 3 geplanten öffentlichen Mittel belaufen sich auf insgesamt 106,4 Mio.. Bis zum Ende des Berichtszeitraums gab es Bewilligungen in Höhe von 5,5 Mio.. EU-Priorität 4 Mit Blick auf Anzahl und finanzieller Ausstattung nehmen die Maßnahmen, die die EU-Priorität 4 verfolgen, im EPLR MV den größten Umfang ein. So werden allein 21 Vorhabenarten, die 10 Teilmaßnahmen und sieben Maßnahmen (, M07, M08, M10, M11, M12 und M15) zuzuordnen sind, angeboten. Bis auf eine Vorhabenart, die dem Schwerpunktbereich b) Rechnung tragen soll, wird der Schwerpunktbereich a) verfolgt. Hinzu kommen Anteile der Wissenstransfer- und Beratungsmaßnahmen (M01 und 02) als Prioritäten übergreifende Maßnahmen. Die für Vorhaben der EU-Priorität 4 geplanten öffentlichen Mittel belaufen sich auf insgesamt 481,2 Mio., wovon bis Ende 2015 bereits 233,1 Mio. bewilligt wurden, d.h. 48,4% des Mittelansatzes sind gebunden. EU-Priorität 5 Zur Erfüllung dieser EU-Priorität sind im EPLR MV zwei Vorhabenarten aus der Maßnahmengruppe 04 bzw. 07 intergiert, wobei die nichtproduktiven Investitionen zur Erreichung von Agrarumwelt- und Klimazielen Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren dem Schwerpunktbereich e) und die Förderung kleiner Infrastrukturen einschließlich erneuerbare Energien dem Schwerpunktbereich c) zugeordnet sind. Hierfür sind öffentliche Ausgaben von insgesamt 27,7 Mio. eingeplant. Bewilligungen gab es im Berichtszeitraum nicht. EU-Priorität 6 Maßnahmen, die diese EU-Priorität verfolgen, nehmen im Vergleich der Anzahl und finanziellen Ausstattung den zweitgrößten Anteil im EPLR MV ein. Es gibt 20 verschiedene Vorhabenarten innerhalb von 10 Teilmaßnahmen und drei Maßnahmen (M06, M07, M19). Bis auf die Vorhabenarten der Teilmaßnahme 6.4, die dem Schwerpunktbereich a) Rechnung tragen sollen, wirken sie im Schwerpunktbereich b) der EU-Priorität 6. Für die Umsetzung der Maßnahmen, die die EU-Priorität 6 verfolgen, sind öffentliche Ausgaben in Höhe von insgesamt 338,7 Mio. eingeplant. Mehr als 27 Mio. wurden im Berichtszeitraum bewilligt, wovon auf die LEADER-Maßnahmen der größte Anteil mit 15,3 Mio. fällt. Der Berichtszeitraum war geprägt von intensiven Abstimmungs- und Diskussionsprozessen zwischen allen Beteiligten im Zusammenhang mit der Erarbeitung des EPLR MV sowie der Schaffung sämtlicher Rechtsund Durchführungsgrundlagen für die EPLR-Maßnahmen der neuen Förderperiode. Insbesondere die Kapitel 15 und 16 des EPLR MV Vorkehrungen zur Durchführung des Programms und Liste der Maßnahmen zur Einbindung der Partner informieren über die Entstehungsgeschichte dieses ländlichen Entwicklungsprogramms für Mecklenburg-Vorpommern. In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Maßnahmenumsetzung geschaffen waren, konnte im Berichtsjahr 2015 die ELER-Förderung starten. Dies betrifft 22 Vorhabenarten bzw. Teilmaßnahmen des 20

22 Programms. Nachfolgend finden sich für die einzelnen Fördermaßnahmen - bezogen auf den Berichtszeitraum 2014 und Einschätzungen der zuständigen ELER-umsetzenden Fachbereiche sowie der ELER- Fondsverwaltung MV. Die Reihenfolge der Beiträge ergibt sich aus den sechs EU-Prioritäten und deren Schwerpunktbereichen, die das EPLR MV primär verfolgt. Der vorliegende Jahresbericht kann aufgrund der in einigen Bereichen noch nicht begonnenen Förderung die erhoffte Ausführlichkeit und Vollständigkeit nicht vorweisen. 1. EU-Priorität 1, Schwerpunktbereich a): Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten Artikel 14 ELER-VO Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Teilmaßnahmen 1.1 und 1.2 Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen sowie Demonstrationsprojekte und Informationsmaßnahmen Die Förderung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen in der Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft ist ein wichtiges Instrument zur Steigerung von Wirtschaftskraft, Innovationsfähigkeit und Lebensqualität. Sie trägt unter anderem bei, unternehmerische Erfolge und verbesserte Berufs- und Lebensperspektiven zu erzielen sowie die demografische Entwicklung und Schaffung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen. Die Teilmaßnahmen sind der EU-Priorität 1, Schwerpunkt a): Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten zugeordnet und wirken daher Prioritäten übergreifend. Im Falle des EPLR MV sollen die Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen in der Förderperiode zu 21% dem Schwerpunktbereich 2a) und im Übrigen (79%) dem Schwerpunktbereich 4a), davon zu 49% dem landwirtschaftlichen und zu 30% dem forstwirtschaftlichen Sektor zu Gute kommen. Für beide Teilmaßnahmen wird auf eine Gesamt-Teilnehmerzahl von abgezielt. Seit September 2015 wurden in der Maßnahme 01 für insgesamt 40 Vorhaben ca. 492 T öffentliche Mittel bewilligt. Die 29 Veranstaltungen der Teilmaßnahme 1.1 wurden von 582 Teilnehmern, davon 257 weiblich, besucht. Der hier zahlenmäßig am stärksten vertretene Bereich ist mit 355 die Landwirtschaft, gefolgt von 116 Teilnehmern aus dem Gartenbau, 78 aus der Forst- und 62 aus der Hauswirtschaft. Die Bandbreite der angebotenen Weiter-, Fort- und sonstiger -bildungsmöglichkeiten ist enorm und bereits zum Start der Förderung stark nachgefragt. So wurden/ werden Veranstaltungen bspw. zu folgenden Inhalten durchgeführt: Kurse zur Vermittlung der deutschen Sprache, zur Integration ausländischer Bürger, zum Kommunikationswesen, betrieblichen Management oder Steuerrecht 21

23 spezielle Lehrgänge wie Klauenpflege, Ausbildung der Ausbilder, Führerschein Klasse T für Auszubildende für Auszubildende: Besuch einer Fachmesse Landtechnik; Bildungsreise in die Toscana zu Ökobaubetrieben. Von den 29 Projekten innerhalb dieses EU-Codes handelte es sich in 12 Fällen um Qualifizierungslehrgänge und in 12 um solche zum betrieblichen Management. Von den übrigen Vorhaben wurden bereits zwei Veranstaltungen zur Einführung neuer Techniken und Verfahren durchgeführt. Der Zielerreichungsgrad für die Teilmaßnahme 1.1 beträgt angesichts der bewilligten Mittel bis Ende ,3%. Im Rahmen der Teilmaßnahme 1.2 wurden im vergangenen Jahr knapp 196 T öffentliche Mittel für 11 Vorhaben bewilligt. Die ermittelte Teilnehmerzahl beträgt hier insgesamt 191, davon 98 Frauen. Mit 139 Bildungswilligen aus der Landwirtschaft ist dieser Sektor auch hier der am stärksten vertretene Bereich, gefolgt von 50 Teilnehmern aus der Forst. Die Dauer der Veranstaltungen bemisst sich auf insgesamt 615 Stunden. Zuwendungsempfänger sind überwiegend Bildungs- und Forschungsinstitute der Region, deren Angebot breit gefächert ist. Diese führen z.b. spezielle Informationsveranstaltungen zu Fragen der effizienten Pferdepflege und gesunderhaltung, des pferdewirtschaftlichen Managements, aber auch zur fachgerechten Bodenbearbeitung, zu neuen und sozialen Informationsmedien oder zur Mindestlohnproblematik in der Landwirtschaft durch. Daneben obliegt diesen Instituten die Ermittlung von Bildungsbedarfen. Für die Umsetzung der Teilmaßnahme 1.2 sind bisher ca. 20% der geplanten gesamten öffentlichen Mittel bewilligt worden. Bisher stehen alle bewilligten Vorhaben beider Teilmaßnahmen der M01 im Zusammenhang mit der Erfüllung der EU-Priorität 4 und deren Schwerpunktbereich a). Im Berichtszeitraum wurden in den EU-Codes 1.1. und 1.2 keine Projekte abgeschlossen. Artikel 15 ELER-VO Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste Teilmaßnahme 2.1 Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten Das konkrete Ziel der landwirtschaftlichen Betriebsberatung besteht darin, den Beratungsnehmern den Zusammenhang zwischen Landbewirtschaftungsmethoden und landwirtschaftlicher Betriebsführung einerseits sowie andererseits die Anforderungen in Bezug auf Umwelt, Klimawandel, guten landwirtschaftlichen Zustand der Flächen, Lebensmittelsicherheit, öffentliche Gesundheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz noch bewusster zu machen und Handlungswissen zu vermitteln. Hierfür gibt es neun Beratungsschwerpunkte. Die Maßnahme verfolgt den Schwerpunktbereich a) der EU-Priorität 1 und wirkt damit Prioritäten übergreifend. Die gesamten öffentlichen Ausgaben sollen ca. zu einem Viertel für die Beratung im Zusammenhang mit der Agrarinvestitionsförderung und im Übrigen im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie des ökologischen Landbaus eingesetzt werden. Damit wirkt die Beratung in den EU-Prioritäten und deren 22

24 Schwerpunktbereiche 2a) und 4a). In der Förderperiode soll es insgesamt 25 Beratung anbietende Zuwendungsempfänger geben. Im Berichtszeitraum fanden Informationsveranstaltungen für potenzielle Zuwendungsempfänger statt, die zur Maßnahmendurchführung erforderlichen Antrags- und Förderunterlagen sowie die Förderrichtlinie wurden erarbeitet. Bewilligungen für die Teilmaßnahme gab es im Berichtsjahr nicht. 2. EU-Priorität 1, Schwerpunktbereich b): Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation unter anderem zu dem Zweck eines besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung Artikel 35 ELER-VO Zusammenarbeit Teilmaßnahme 16.1 Unterstützung für die Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen der EIP Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit Teilmaßnahme 16.1/ 16.2 Unterstützung für die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren und Technologien sowie für Pilotprojekte durch Operationelle Gruppen Teilmaßnahme 16.6 Horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen Beteiligten der Versorgungskette Ziel der Förderung ist es, durch die Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) die Europäischen Innovationspartnerschaften "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP) in Mecklenburg- Vorpommern umzusetzen. Es soll durch die Zusammenarbeit die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung land- oder forstwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltiger gestaltet und gleichzeitig besser an die Erfordernisse des Marktes angepasst sowie die regionale Zusammenarbeit gestärkt und damit zur Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligten im Markt beigetragen werden. Die zugehörige Richtlinie wurde im Amtsblatt für MV vom 17. August 2015 veröffentlicht. Angesichts der Förderinhalte wirken alle Teilmaßnahmen des EU-Codes 16 in der EU-Priorität 1b) und damit prioritätenübergreifend. Im Zusammenhang mit Agrarinvestitionen sollen ca. 21% der Ausgaben in der Priorität 2a), im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung, mithin ca. 71% der öffentlichen Mittel, in der Priorität 3a) verwendet werden. Am 01. April 2015 startete der Aufruf zur Wettbewerbsteilnahme. Hierzu fand im Vorfeld eine Informationsveranstaltung statt, über die in einer entsprechendenpressemitteilung berichtet wurde. Per 17. Juni wurde über die Presse an den bevorstehenden Fristablauf am 30. Juni erinnert. Bis dahin waren insgesamt 34 Beiträge beim zuständigen Referat im Landwirtschaftsministerium eingegangen. Am 20. und 24. November fanden die Jurysitzungen statt, zu denen die Projekte der Bewerber präsentiert wurden. Im Ergebnis der Auswahl standen neun Projekte, die durch Operationelle Gruppen umgesetzt werden. 23

25 Im Berichtsjahr wurden noch keine Vorhaben dieses EU-Codes bewilligt. 3. EU-Priorität 2, Schwerpunktbereich a): Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung Artikel 17 ELER-VO Investitionen in materielle Vermögenswerte Teilmaßnahme 4.1 Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Investitionen zur Verbesserung der Gesamtleistung des Betriebes Um langfristig im Wettbewerb bestehen zu können und damit eine Perspektive für Produktion und Beschäftigung im ländlichen Raum zu erhalten, müssen die Betriebe weiter in Wachstum und landwirtschaftliche Diversifizierung investieren. Diesen Prozess hin zu Stabilisierung und Verbesserung der Gesamtleistung eines Betriebes zu unterstützen und gleichzeitig auch anderen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist die Agrarinvestitionsförderung unabdingbar. Das AFP ist auch in der neuen Förderperiode wesentlicher Bestandteil des EPLR, verfolgt naturgemäß die EU-Priorität 2a) und wartet mit geplanten öffentlichen Ausgaben für die laufende Förderperiode i.h.v. 74,67 Mio. auf. Es wird von 600 geförderten landwirtschaftlichen Betrieben ausgegangen. Das Förderprogramm wird nach wie vor nachgefragt. Allerdings zeigt die aktuelle Marktkrise insbesondere in der Milchviehhaltung ein deutlich gedämpftes Investitionsverhalten der Landwirte. So wurden in 2015 in dieser Teilmaßnahme 52 Vorhaben begonnen, was lediglich 8,5 % der Gesamtzielstellung für diese Förderperiode entspricht. In 33 Fällen, mithin bei fast zwei Dritteln, handelt es sich um Investitionen in Gebäude, und hiervon um 29 Ställe oder Stallanlagen. Im gleichen Umfang (35) betrifft die Förderung den Bereich Milchviehhaltung. Die übrigen Projekte verteilen sich sehr gestreut auf die anderen Sektoren. Bis zum Jahresende 2015 belaufen sich die bewilligten öffentlichen Ausgaben auf knapp 9,1 Mio.. Den größten Anteil der bisherigen Förderfälle nehmen mit 45 die konventionell wirtschaftenden Betriebe ein. Mit 7 bewilligten Anträgen für Ökobaubetriebe liegt deren Anteil (fast 15 %) allerdings deutlich über dem Anteil ökologisch wirtschaftender Betriebe zur Gesamtbetriebszahl des Landes. Hinsichtlich der Rechtsform der Zuwendungsempfänger sind 13 natürliche Personen einschließlich 4 Junglandwirte und 39 juristische Personen zu verzeichnen. Es werden 12 Betriebsleiter gefördert, die jünger als 40 Jahre sind. Zu den über 40jährigen zählen vier weibliche Geschäftsführerinnen. 4 Projekte wurden innerhalb des Berichtszeitraumes abgeschlossen. Dabei betrugen die öffentlichen Ausgaben 61,8 T bei Gesamtinvestitionen von 309 T. Teilmaßnahme 4.3 Investitionen in Infrastrukturen zur Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft, einschließlich Erschließung land- und 24

26 forstwirtschaftlicher Flächen, Flurbereinigung und Bodenverbesserung Mit der Flurbereinigung wird ländlicher Grundbesitz zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und entwicklung neugeordnet. Auftrag und Ziel sind die Wiederherstellung und Gewährleistung des Privateigentums an Grund und Boden und die auf ihm beruhende Bewirtschaftung, die Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft sowie die Schaffung von Voraussetzungen für die Wiederherstellung leistungs- und wettbewerbsfähiger Landwirtschaftsbetriebe, um die hier tätigen Menschen an der Einkommens- und Wohlstandsentwicklung zu beteiligen. Damit ist die Flurneuordnung vorrangig geeignet, einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele, die sich aus EU-Priorität 2a) ergeben, zu leisten. Hierfür stehen im Programmzeitraum öffentliche Mittel in Höhe von 102,8 Mio. zur Verfügung. Mit der Umsetzung der Teilmaßnahme 4.3 wurde im Juni 2015 begonnen. Bis zum Ende des Berichtsjahres konnten 9,5 Mio. öffentliche Mittel bewilligt und 47 Vorhaben begonnen werden. Hierfür belaufen sich die förderfähigen Gesamtausgaben auf ca. 2,75 Mio.. Zu einem Großteil und zwar in 21 Fällen handelt es sich hierbei um investive Maßnahmen nach dem LwAnpG (ländlicher Wegebau), wobei naturgemäß der Ausbau von Wegen, Brücken und Spurbahnen im Vordergrund steht. Die zu erreichende Ausbaulänge der Wege beträgt für das Berichtsjahr 2015 knapp 1,6 km. Mit 19 Vorhaben nimmt der nicht investive Bereich nach LwAnpG einen fast ebenso großen Anteil ein. Fördergegenstand sind hier insbesondere Planungsarbeiten, Zuarbeiten zum Maßnahmenplan oder Zerlegungsmessungen. Das betroffene Verfahrensgebiet bemisst sich auf 47,7 Tha. Die Teilmaßnahme 4.3 integriert die Beauftragung von Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung mit der Bearbeitung von Flurneuordnungsverfahren (FNO-Verträge). Dieses mit dem Ziel, die Verfahrensdauer zu verkürzen und damit dem hohen Bedarf an Flurbereinigungen in MV Rechnung zu tragen. Bis zum Jahresende 2015 sind bereits 69 Vertragsabschlüsse (mehrere Verträge in einem Verfahren möglich) bei einem förderfähigen Gesamtvolumen von knapp 3,1 Mio. zu verzeichnen. Seitens der Teilnehmergemeinschaften wird diese Fördermöglichkeit weiterhin stark nachgefragt und gut in Anspruch genommen. 44 Vorhaben konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen werden, die mit öffentlichen Mitteln in Höhe von 1,98 Mio. bezuschusst wurden. 4. EU-Priorität 3, Schwerpunktbereich a): Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und organisationen und Branchenverbände 25

27 Artikel 17 ELER-VO Investitionen in materielle Vermögenswerte Teilmaßnahme 4.2 Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Die indikative Zahl der unterstützen Vorhaben beläuft sich für den Programmzeitraum auf 75. Hierfür sind insgesamt 46,4 Mio. öffentliche Mittel eingeplant Vorhabenart 4.2.a Marktstrukturverbesserung Die ELER-Förderung im Rahmen der Marktstruktur zielt auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie ihrer Kooperationen und Operationellen Gruppen und Erzeugerzusammenschlüssen. Hierbei sollen Innovationspotenziale erschlossen und ein Beitrag zur Verbesserung der Effizienz der Wasser- und Energieressourcen geleistet werden. Mit ihren Inhalten verfolgt diese Vorhabenart den im Wortlaut der EU- Priorität 3a) festgelegten Zielvorgaben. Zum Stichtag lief ein erster Auswahllauf zu den vorliegenden Anträgen, wobei als Bewilligungsbehörde das Staatliche Amt für Umwelt und Natur (StALU) Westmecklenburg fungiert. Für Projekte der Marktstrukturverbesserung wurden im Berichtsjahr 2015 zwei Vorhaben mit öffentlichen Ausgaben von 3,2 Mio. bewilligt. Die Investitionen werden von mittleren Unternehmen in den Sektoren Milch und Milcherzeugnisse bzw. Vieh und Fleisch durchgeführt. In beiden Fällen handelt es sich um Neuoder Erweiterungsinvestitionen, wobei im fleischverarbeitenden Betrieb neue Technologien zur Anwendung kommen sollen. Zudem ist hier die Schaffung eines Dauerarbeitsplatzes für eine Frau vorgesehen. Abgeschlossen Projekte sind nicht zu berichten. Vorhabenart 4.2.b Darlehensfonds zur Unterstützung der Markteinführung innovativer Produkte kleiner und mittlerer Unternehmen der Ernährungswirtschaft Alternative Finanzierungsmöglichkeiten bieten wichtige Anreize, innovative Produktentwicklungen und deren Markteinführung in der Ernährungswirtschaft zu ermöglichen. Da es gerade in Mecklenburg- Vorpommern in diesem Sektor an der Bereitschaft der Banken mangelt, Risiken abzusichern, wurde diese Vorhabenart zur Stärkung der Innovation und damit zur Unterstützung der Verarbeitung und Vermarktung einheimischer Produkte der Ernährungswirtschaft in das EPLR neu aufgenommen. Dieses nicht, ohne zuvor eine Ex-ante-Bewertung zum Bedarf und Angebot von Risikokapital in MV im Zusammenhang mit der Einrichtung eines aus dem ELER finanzierten Darlehensfonds erarbeiten zu lassen. Immerhin gab es ein gleichgeartetes ELER-Finanzinstrument weder in der vergangenen Förderperiode, noch wird ein solches im Programmzeitraum von einem weiteren Bundesland angeboten. Der Vertrag über die o.g. Ex-ante Evaluierung zwischen dem Land MV, endvertreten durch das Landesamt für innere Verwaltung, und PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft datiert vom 11.5/ Als Fazit (der Bewertung) kann damit festgehalten werden, dass ein Finanzierungsbedarf gegeben ist, der durch das vorgesehene Förderprogramm gedeckt werden kann. Die Ex-ante-Bewertung vom ist auf den Internetseiten des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht. 26

28 Nach öffentlicher EU-weiter Ausschreibung, Starttermin , des Dienstleistungsauftrags "Geschäftsbesorgungsvertrag zur Errichtung, Abwicklung und Verwaltung eines KMU-Darlehensfonds für die Markteinführung neuer Produkte in der Land- und Ernährungswirtschaft" ging termingerecht bis ein korrektes Angebot der Bürgschaftsbank MV ein. Alle weiteren Aktionen bis zum Vertragsabschluss betreffen den Berichtszeitraum Auf der Grundlage des zu schließenden Vertrags soll der Auftragnehmer aus dem Darlehensfonds verzinsliche Darlehen an Unternehmen gemäß der Fondsbeschreibung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LU) in privatrechtlicher Form vergeben. Für den Darlehensfonds sind 11,76 Mio. öffentliche Mittel angesetzt. Bei der für Finanzinstrumente gewährten ELER-Beteiligung von 85% ergeben sich 10,0 Mio. EU-Mittel. Die Vorhabenart dient vollumfänglich der Erfüllung des Schwerpunktbereichs a) der EU-Priorität 3. Artikel 33 ELER-VO Tierschutz Teilmaßnahme 14.1 Sommerweidehaltung Im Zusammenwirken mit den Beteiligten wurde im Berichtsjahr entschieden, künftig eine Tierschutzmaßnahme in das EPLR MV zu integrieren. Dies vor dem Hintergrund, deutliche Signale für ein Mehr an Tierwohl zu setzen, indem besonders tiergerechte Haltungsverfahren gesondert honoriert werden. Dementsprechend soll die Teilmaßnahme in der EU-Priorität 3a) wirken. Ihre Aufnahme in das EPLR MV wurde mit dem 1. EPLR-Änderungsantrag bei der KOM beantragt und soll erstmals 2016 angeboten werden. 5. EU-Priorität 3, Schwerpunktbereich b): Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben Artikel 18 ELER-VO Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial sowie Einführung vorbeugender Maßnahmen Teilmaßnahme 5.1 Hochwasserschutz und -vorsorge Die Fördermaßnahme zielt auf eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der EG-WRRL und der HochwasserrisikomanagementRL. Im Vordergrund stehen hierbei Investitionen im Zusammenhang mit einem verbesserten Wasserrückhalt in der Fläche, mit der Verhütung und Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen sowie mit der Hochwasservorsorge. Damit ist diese Teilmaßnahme auf die Erfüllung des Schwerpunktbereiches b) der EU-Priorität 3: Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben ausgerichtet. Diese Teilmaßnahme wird in MV von öffentlichen Einrichtungen wie Land, Gemeinden und Wasser- und Bodenverbänden umgesetzt. Deren Zahl ist für die Förderperiode mit 110 bemessen. Auch wenn 27

29 naturgemäß eine indikative Angabe zu den Begünstigten hier schwierig ist, geht das EPLR MV von 150 aus. Da die Teilmaßnahme 5.1 Fortführung eines bestehenden Förderprogrammes (EU-Code 126) ist, gab es keine durch den Programmstart verursachten besonderen Probleme. Die ersten sieben Zuwendungsbescheide für Vorhaben des Hochwasserschutzes wurden ab Juli 2015 erteilt. Hiervon liegen 4 Projekte in Gemeindehand, die übrigen werden vom Land umgesetzt. Förderinhalt sind bspw. die Anlage von Wildrettungshügeln im Überschwemmungsgebiet, der Ausbau von Fischaufstiegsanlagen oder Investitionen zur Verbesserung des Hochwasserabflusses. Die durch vorgenannte Projekte bevorteilte/ geschützte Fläche soll knapp ha betragen. Im Berichtszeitraum wurden öffentliche Mittel von insgesamt 2,2 Mio. bewilligt. Ein Vorhaben konnte bei verausgabten öffentlichen Mitteln in Höhe von 145 T und einer Gesamtinvestition von 182 T abgeschlossen werden. 6. EU-Priorität 4, Schwerpunktbereich a): Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten Nachteilen oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften Artikel 17 ELER-VO Investitionen in materielle Vermögenswerte Teilmaßnahme nichtproduktive Investitionen im Zusammenhang mit der Verwirklichung von Agrarumwelt- und Klimazielen Diese Teilmaßnahme integriert zwei Vorhabenarten, die zum einen die EU-Priorität 4a) und zum anderen die EU-Priorität 5e) verfolgen. Insgesamt sind für den EU-Code Unterstützungsvorhaben unter Inanspruchnahme von 32,5 Mio. öffentlicher Mittel geplant. Bewilligungen für die beiden Vorhabenarten des EU-Codes 4.4 gab es im Berichtszeitraum nicht. Vorhabenart 4.4.a Investive Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten und Gebieten mit hohem Naturwert Die Interventionen zielen auf die Wiederherstellung und Erhaltung der Biodiversität entsprechend den EUweiten sowie Bundes- und Landesstrategien und dienen damit vorrangig der EU-Priorität 4a). In MV steht im Rahmen dieser Vorhabenart insbesondere die Förderung von Söllen, von denen ca Stück im Land erfasst sind, im Fokus. Artikel 20 ELER-VO Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Teilmaßnahme 7.1 Ausarbeitung und Aktualisierung von gemeindlichen Entwicklungsplänen sowie 28

30 von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura u.a. HNV-Gebieten Vorhabenart Ausarbeitung und Aktualisierung von Managementplänen Gefördert werden die Ausarbeitung und Aktualisierung von Managementplänen für Natura-2000-Gebiete (einschließlich Fachbeiträge) zur Festsetzung konkreter Erhaltungsziele für die einzelnen Arten und Lebensraumtypen des betreffenden Schutzgebietes sowie von Maßnahmen, mit welchen die Erhaltungsziele des Schutzgebietes erreicht werden sollen, einschließlich erforderlicher Moderationsleistungen zur Lösung von Konflikten. Im Programmzeitraum sind 200 entsprechende Vorhaben geplant. Die Aufstellung von Managementplänen war bereits im EPLR MV integriert, hat sich bewährt und soll ohne große Veränderungen in der neuen Förderperiode - mit dem Fokus auf europäische Vogelschutzgebiete - fortgeführt werden. Da diese Vorhabenart der Umsetzung des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 dient, trägt sie dem Schwerpunktbereich a) der EU-Priorität 4 Rechnung. Die Projektauswahl wurde entsprechend den Vorgaben des Leitfadens Projektauswahlkriterien und verfahren in MV für Maßnahmen aus dem EPLR durchgeführt und erfolgte unter allen zum bewilligungsreif vorliegenden Anträgen in den Bewilligungsbehörden. Im Berichtsjahr wurden bereits 54 Vorhaben bewilligt, die die Aufstellung von 94 Managementplänen in FFH-Gebieten beinhalten und mehr als eine Million Bürger vorteilhaft tangieren. Die Bewilligungssumme beläuft sich auf knapp 2,7 Mio. öffentliche Mittel. Abgeschlossene Projekte sind zum Ende 2015 nicht zu berichten. Teilmaßnahme 7.6 Unterstützung von Studien/ Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und ländlichen Erbes von Dörfern, ländlicher Landschaften und Gebiete mit hohem Naturwert Die sieben Vorhabenarten innerhalb dieser Teilmaßnahme wirken je nach Fördergegenstand und ziel in der EU-Priorität 6b) oder 4a). Die Vorhabenarten 7.6.f bis h betreffen vorrangig die Erhaltung und Verbesserung von Landschaften und Gebieten mit hohem Naturwert, dazugehörige sozioökonomische Aspekte sowie die Steigerung des Umweltbewusstseins, womit sie den in EU-Priorität 4a) formulierten Zielen entsprechen. Geplant sind hier öffentliche Mittel in Höhe von 71,5 Mio., wobei der finanzielle Schwerpunkt mit 60,5 Mio. auf Investitionen im Bereich der Fließgewässerrenaturierung liegt. Vorhabenart 7.6.f Förderung der Planung und Umsetzung von Projekten der Landschaftspflegeverbände Projekte der Landschaftspflegeverbände sind vorwiegend auf Flächen von hohem Naturwert ausgerichtet. Sie leisten daher insbesondere einen Beitrag zum Schutz und zur Entwicklung natürlicher Ressourcen im Einklang mit einer wirtschaftlichen Nutzung sowie zur Erhaltung und dem Ausbau der Attraktivität der ländlichen Räume als Lebens- und Erholungsraum. Diese Fördermöglichkeit wird nahezu unverändert fortgeführt. Entsprechende Richtlinie ist im Amtsblatt für MV vom veröffentlicht. 29

31 Bewilligungen für diese Vorhabenart gab es im Berichtszeitraum nicht. Vorhabenart 7.6.g Investitionen in die naturnahe Gewässerentwicklung: Fließgewässer Diese Vorhabenartumfasst investive Vorhaben und neu in der Förderperiode konzeptionelle Projekte zur Verbesserung des Gewässerzustandes der Oberflächengewässer. Sie dienen einer naturnahen Gewässerentwicklung und damit der Erhaltung von Gebieten mit natürlichem Wert sowie der Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raums. Im Berichtszeitraum wurden die inhaltlichen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Förderung geschaffen. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zur Teilmaßnahme 5.1 verwiesen. Im Rahmen der Vorhabenart wurden im Berichtsjahr für insgesamt 17 Projekte Bewilligungen erteilt. Acht Projekte betreffen Fließgewässer 1. Ordnung (Bundes- und Landesgewässer). Hier ging es vorwiegend um den Bau oder die Erneuerung von Fischaufstiegsanlagen, daneben um die ökologische Sanierung, oder Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern. Bei einer Bewilligungssumme von 1,77 Mio. sollen knapp 14 km Fließstrecke mit einer verbesserten Gewässermorphologie, ökologischen Durchgängigkeit und Biodiversität erreicht werden. Die profitierende Bevölkerung wird mit rund angegeben. Neun Vorhaben, die hauptsächlich auf die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und naturnahe Umgestaltung von Bächen ausgerichtet sind, gelten Fließgewässern der 2. Ordnung. Der bewilligte Zuschuss beläuft sich auf ca. 10,6 Mio., was 13,7% der für diese Vorhabenart zur Verfügung stehenden gesamten öffentlichen Mittel bedeutet. Die geförderte Fließstrecke mit Beitrag zur Verbesserung der Gewässermorphologie, ökologischen Durchgängigkeit und Biodiversität soll rund 42 km betragen bei einer positiv tangierten Bevölkerung von Abgeschlossene Projekte bis Ende 2015 sind nicht zu berichten. Vorhabenart 7.6.h Investitionen in die naturnahe Gewässerentwicklung - Standgewässer Aus den Erfahrungen der vergangenen Förderperioden und angesichts des Gewässerzustands im Land sind weiterhin Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffbelastung zum einen im Einzugsgebiet (Sanierung), zum anderen im See selbst (Restaurierung) sowie in den Uferbereichen (Renaturierung) notwendig. Hinsichtlich der Schaffung der Fördervoraussetzungen für diese Vorhabenart wird auf die Ausführungen zu den EU-Codes 5.1 und 7.6.g verwiesen. Im Berichtsjahr wurden noch keine Vorhaben dieses EU-Codes bewilligt. Vorhabenart 7.6.g und 7.6.h konzeptionelle Projekte im Zusammenhang mit den EU-Codes 7.6.g und 7.6.h Zur Unterstützung der Umsetzung von investiven Vorhaben bei der Förderung der naturnahen Gewässerentwicklung (EU-Codes 7.6.g und 7.6.h) wurde im Verlauf der vergangenen Förderperiode die Notwendigkeit deutlich, den Maßnahmen z.b. eine Durchführbarkeitsstudie einschließlich der Feststellung der Genehmigungsfähigkeit der geplanten Baumaßnahmen voranzustellen. Dieses vor dem Hintergrund, bei den betreffenden Vorhaben einen Planungsstand zu erreichen, der eine im Wesentlichen von Hemmnissen befreite Umsetzung erlaubt. Die konzeptionellen Projekte dienen damit in erster Linie der Optimierung der 30

32 Maßnahmenumsetzung sowie einer gesicherten Inanspruchnahme von Fördermitteln. Im Berichtsjahr wurden für acht Vorhaben rd. 579 T bewilligt. Inhaltlich geht es hier bspw. um Untersuchungen zur naturnahen Gestaltung und Entwicklung typgerechter Gewässerstrukturen, die Aufstellung eines Gewässerentwicklungs- und -pflegeplans oder um Durchführbarkeitsstudien zur Renaturierung von Gewässern. Bis Ende 2015 wurde kein Projekt abgeschlossen. Artikel 21 i.v.m. Art. 24 und 25 ELER-VO Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit der Wälder Teilmaßnahmen 8.3 und 8.4 Vorbeugende Aktionen und Wiederaufbau von geschädigten Wäldern Beide Teilmaßnahmen stehen inhaltlich im engen Zusammenhang und werden auch im Wortlaut des EPLR MV in einer Beschreibung dargestellt. Die hier integrierten Fördergegenstände w.z.b. Laubholzunterbau, Anlage von Wundstreifensysteme und Wasserentnahmestellen, Waldbrandüberwachungssysteme, Wiederaufbau und Umbau instabiler Bestände, Optimierung der Frühwarnsysteme und des Waldschutzmonitorings, Kulturpflege oder Bekämpfung großflächiger Insektenkalamitäten dienen der Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes und verfolgen die EU-Priorität 4a). Für die Teilmaßnahme 8.3 sind öffentliche Mittel in Höhe von 6 Mio. bei 280 Begünstigten geplant. Für den Wiederaufbau geschädigter Wälder wird 1 Mio. an öffentlichen Mitteln vorgehalten. Im Rahmen beider Teilmaßnahmen gab es im Berichtszeitraum nur für den Code 8.3 Bewilligungen und dies in Höhe von insgesamt 316 T. Von den 14 in Angriff genommenen Vorhaben betreffen sieben die Anlage von Wundstreifensystemen, fünf den Laubholzunterbau und zwei die Waldbrandüberwachung. 12 Projekte werden auf öffentlichem Eigentum durchgeführt. Im Ergebnis der Förderung sollen 8,5 km Zaunlänge, 190 km Wundstreifensysteme und rund 30 ha Waldfläche mit aviotechnischer Kalamitätenbekämpfung stehen. Sie ist desweiteren geeignet, auf einer Fläche von knapp 27 ha die Biodiversität zu steigern. Teilmaßnahme 8.5 Nichtproduktive Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Wertes der Waldökosysteme Innerhalb dieser Teilmaßnahme werden die Überführung von Beständen in standortgerechte Laubholz- und Laubmischholzbestände, die Pflege von Waldbeständen, naturschutz- und landschaftspflegerische Maßnahmen, die Kulturpflege sowie Investitionen zur Steigerung des Freizeitwertes der Wälder gefördert. Hieraus leitet sich ihr Beitrag zum Erhalt und zur Neuschaffung Grüner Infrastrukturen und zur Verbesserung von Ökosystemdienstleistungen und damit zu den Vorgaben der EU-Priorität 4a) ab. Die Durchführung der Projekte obliegt zu einem großen Teil der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Während der ELER-Förderperiode sollen ca Vorhaben auf einer Fläche von mindestens ha bei öffentlichen Gesamtausgaben von 22 Mio. umgesetzt werden. Im Berichtszeitraum wurden für insgesamt 47 Projekte Bewilligungen in Höhe von ca. 3 Mio. ausgesprochen. Den entscheidenden Anteil mit 46 nehmen Maßnahmen ein, die die langfristige Überführung und die Jungwuchs- und bestandspflege betreffen. Diese dienen auf knapp 850 ha den Biodiversitätszielen, auf ca. 150 ha dem Klimaschutz und auf fast 120 ha dem Boden- und Wasserschutz. Im Ergebnis sollen weiterhin 120 ha Voranbaufläche, gut 700 ha gepflegte Fläche sowie neu angelegte 31

33 Zäune mit einer Gesamtlänge von 12 km stehen. Ein Vorhaben dient der Erhöhung des Freizeitwertes der Wälder bei bewilligten öffentlichen Ausgaben von 300 T. Artikel 28 ELER-VO Agrarumwelt-und Klimamaßnahmen Teilmaßnahme 10.1 Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen Das für den Berichtszeitraum relevante EPLR MV integriert allein acht AUKM- Untermaßnahmen. Von diesen wirken sieben vorrangig in der EU-Priorität 4a), eine weitere Vorhabenart verfolgt den Schwerpunktbereich b) der genannten Priorität. (Mit Genehmigung des 1. EPLR-Änderungsantrags im Februar 2016 wurde eine neunte Fördermöglichkeit innerhalb dieser Teilmaßnahme in das EPLR MV aufgenommen). Mit den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) werden wirtschaftlicher Mehraufwand und Mindererträge der Betriebe ausgeglichen, die mit Erreichung der umweltpolitischen Zielsetzungen einer nachhaltigen Landbewirtschaftung verbunden sind. Gemäß dem Indikatorplan für den Berichtszeitraum des EPLR MV beträgt die Fläche, auf der AUKM durchgeführt werden, insgesamt 141 Tha. Die öffentlichen Ausgaben belaufen sich für die Vorhabenarten der Teilmaßnahme 10.1, die auf die Erfüllung der Priorität 4a) ausgerichtet sind, auf ca. 143,5 Mio. einschließlich 21,3 Mio. Umschichtungsmittel. Bis zum Ende des Jahres 2015 wurden mehr als 93 Mio. öffentliche Mittel bewilligt. Aufgrund der Mehrjährigkeit der Maßnahmen sind abgeschlossene Vorhaben noch nicht zu berichten. Für das Berichtsjahr 2015 wird nachfolgend eine kurze Einschätzung für jede einzelne Vorhabenart, die den Schwerpunktbereich a) der EU-Priorität unterstützt, vorgenommen. Die bisherige Antragstellung und Umsetzung der AUKM wird insgesamt als gut und intensiv eingeschätzt. Vorhabenart 10.1.a - Vielfältige Kulturen Dies ist eine neue Fördermaßnahme, welche den Erwartungen entsprechend von 176 Antragstellern (AS) mit ha für das erste Antragsjahr deutlich über den geplanten Ansatz hinaus in Anspruch genommen wurde. Insbesondere der hohe Flächenanteil von ca ha in den Betrieben, die in der Fruchtfolge mind. 10 % großkörnige Leguminosen im Anbau haben, ist positiv zu bewerten Vorhabenart 10.1.b Extensive Verfahren der Grünlandnutzung mit zwei Varianten Variante 1: Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel Auch diese Vorhabenart ist neu und stellt hinsichtlich der Anforderungen hauptsächlich auf den Verzicht von Düngung und Pflanzenschutz auf der bewirtschafteten Fläche ab. Die Akzeptanz dieser Förderung entspricht nicht der im Rahmen der Programmplanung erwarteten Inanspruchnahme dieser Vorhabenart. Mit 366 Antragstellern wurde zwar eine erhebliche Anzahl von Unternehmen angesprochen, wobei der Flächenumfang von ha (von ca möglichen ha Dauergrünland (DGL)) eher als gering zu 32

34 betrachten ist. Variante 2: weitergehende naturschutzfachliche Anforderungen, vorrangig in Kernzonenkulisse Dies ist eine neue Fördermaßnahme, welche höhere naturschutzfachliche Anforderungen als die Variante I sowie gleichzeitig auch einen Ausgleich für die eingeschränkte Förderkulisse der naturschutzgerechten DGL-Förderung beinhaltet. Mit 712 Antragstellern und ha wurde diese Förderung im ersten Antragsjahr gut in Anspruch genommen. Von der gesamten Antragsfläche liegen ha in einer nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten ausgewählten Kernzone. Vorhabenart 10.1.c - Naturschutzgerechte Dauergrünlandnutzung Diese Fördermaßnahme wurde gezielt sowohl angesichts ihres Inhalts als auch der Förderkulisse (ca ha) den höheren Anforderungen des Naturschutzes angepasst und ist somit nicht unmittelbar mit der bisherigen Förderung der naturschutzgerechten Dauergrünlandförderung der vergangenen Förderperiode vergleichbar. Mit 98 Antragstellern und ha Antragsfläche wurden ca. 45 % der Förderkulisse im ersten Antragsjahr der Förderperiode ausgeschöpft. Angesichts der sehr detaillierten Gebietskulisse für unterschiedliche Bewirtschaftungsarten und daraus folgende Anforderungen ist eine gewisse Zurückhaltung der Landwirte im ersten Antragsjahr festzustellen. Vorhabenart 10.1 d - Gewässer- und Erosionsschutzstreifen Mit 28 Antragstellern und 119 ha ist dieses Förderprogramm im ersten Antragsjahr hinter den Erwartungen geblieben. Dies ist sicherlich darin begründet, dass die Anlage der Gewässer- und Erosionsschutzstreifen im Rahmen der Anbauplanung und realisierung zur Antragstellung in vielen Betrieben nicht mehr so kurzfristig umsetzbar war. Die Einschränkung der Förderung auf bestimmte Kulissen führt in der Konsequenz dazu, dass eine großflächige Umsetzung der Maßnahme nicht zu erwarten ist Vorhabenart 10.1.e Anlage von ein- oder mehrjährigen Blühstreifen Das Blühstreifenprogramm wurde im ersten Antragsjahr erwartungsgemäß gut in Anspruch genommen. Auf ha wurden Blühflächen, auf 95 ha Blühstreifen angelegt, wobei hier die einjährigen Flächen und Streifen den Vorrang haben. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind die mehrjährigen Blühstreifen- und Flächen vor allem für Wildinsekten von größerer Bedeutung und wurden daher als Maßnahmenvariante angeboten. Als mögliche Ursachen für die geringere Inanspruchnahme der mehrjährigen Variante werden seitens des Förderreferates die größere Flexibilität hinsichtlich der Fruchtfolgegestaltung bei den Landwirten sowie die Vorgabe zur Verwendung von regionalem Saatgut bei mehrjährigen Blühmischungen gesehen. Gegenüber der vergangenen Förderperiode hat sich hier die Anhebung der Förderfläche von 2 auf 5 ha je Betrieb bereits positiv ausgewirkt. Darüber hinaus laufen derzeit noch 85 Verpflichtungen mit Blühstreifen/-flächen auf der Grundlage der Verpflichtungen aus der vergangen Förderperiode bis 2016/2017 mit einem Umfang von insgesamt 125 ha. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser Antragsteller nach Ablauf des Verpflichtungszeitraumes zu den neuen Förderkonditionen umsteigen wird. Vorhabenart 10.1.f Anlage von Schonstreifen an Alleen 33

35 Dies ist eine neue Fördermaßnahme. Die Akzeptanz für diese neue Fördermöglichkeit, die insbesondere aus naturschutzfachlichen Erwägungen eröffnet wurde, ist mit 9 Antragstellern und einer Förderfläche von 9,4 ha bisher gering. Vorhabenart 10.1.g Obst- und Gemüseförderung Mit dieser Vorhabenart erfolgte eine Neuausrichtung der bisherigen Förderung der integrierten Obst- und Gemüseproduktion. Angesichts der 25 Antragsteller (8 mehr als in der bisherigen Förderung) und einen Flächenumfang von ha ( ha) kann ihre Inanspruchnahme als gut eingeschätzt werden. Der Grund für den Zuwachs liegt sowohl in der inhaltlichen Ausgestaltung der Fördertatbestände als auch in der Öffnung des Antragstellerkreises über die Erzeugergemeinschaft hinaus. Artikel 29 ELER-VO Ökologischer Landbau Teilmaßnahmen 11.1 und 11.2 Förderung der Einführung bzw. Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren Die an dem Leitbild weitgehend geschlossener betrieblicher Kreisläufe ausgerichteten ökologischen Anbauverfahren stellen einen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung und Schonung der Umwelt, der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Ressourcen sowie zum Klimaschutz dar. Diese Produktionsart verfolgt die EU-Priorität 4 und deren Schwerpunktbereich a). Im Vergleich zur bisherigen Förderung des ökologischen Landbaus wurden die Fördersätze je Hektar für den Programmzeitraum entsprechend den GAK-Vorhaben erheblich erhöht (Ackerfläche und DGL von 150 /ha auf 200 /ha und bei Einführer auf 260 /ha). Auch diejenigen Unternehmen, welche den Umstieg vom konventionellen in den ökologischen Landbau vornehmen, erhalten in der Umstellungsphase der ersten zwei Jahre einen entsprechend erhöhten Fördersatz. Gemäß den im EPLR MV programmierten Zielwerten betragen die öffentlichen Ausgaben für beide Teilmaßnahmen insgesamt 166,67 Mio., die Fläche für Einsteiger ha und die für Beibehalter ha. Insgesamt gab es im Rahmen der EU-Codes 11.1 und Antrag stellende Unternehmen (einschließlich der Umsteiger von der alten in die neue Fördermaßnahme), davon 67 als Einführer. Der Flächenumfang dieser Betriebe beträgt ha, davon ca ha Förderfläche. Der Flächenumfang der Neuantragsteller beträgt ca ha. Die Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit ist erwartungsgemäß als gut einzuschätzen. Artikel 30 ELER-VO Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie Teilmaßnahme 12.2 Ausgleichszahlungen für forstwirtschaftliche Flächen in Natura 2000-Gebieten Die Förderung im Rahmen dieser Maßnahme soll zum Ausgleich zusätzlicher Kosten und Einkommensverluste gewährt werden, die den Begünstigten aufgrund von Nachteilen in dem betreffenden Gebiet im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH) und der Richtlinie 2009/147/EG (Erhaltung wildlebender Vogelarten) entstehen. Die Vorhaben verfolgen damit die EU- Priorität 4a). Im Berichtsjahr wurde am Richtlinienentwurf sowie an der Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Förderung gearbeitet, Bewilligungen in diesem EU-Codes gab es nicht. 34

36 Artikel 34 ELER-VO Waldumwelt- und klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder Teilmaßnahme 15.1 Ausgleichszahlungen in Waldgebieten Der EU-Code beinhaltet Maßnahmen zur Erhöhung der ökologischen Stabilität der Wälder durch die Förderung vertraglich festgelegter Nutzungs- oder Bewirtschaftungsvereinbarungen, die der nachhaltigen Sicherung und Verbesserung der ökologischen Schutzfunktion der Wälder dienen und über den gesetzlichen Schutz hinausgehen. Damit verfolgt diese Teilmaßnahme die EU-Priorität 4a) im forstlichen Bereich. Im Berichtsjahr wurden noch keine Vorhaben dieses EU-Codes bewilligt. 7. EU-Priorität 4, Schwerpunktbereich b): Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlungsbekämpfungs-mitteln Artikel 28 ELER-VO Agrarumwelt-und Klimamaßnahmen Teilmaßnahme 10.1 Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen Das für den Berichtszeitraum relevante EPLR MV integriert allein acht AUKM- Untermaßnahmen, von denen sieben vorrangig in der EU-Priorität 4a) und eine weitere im Schwerpunktbereich b) wirken. (Mit Genehmigung des 1. EPLR-Änderungsantrags im Februar 2016 wurde eine neunte Fördermöglichkeit innerhalb dieser Teilmaßnahme in das EPLR MV aufgenommen, die der Priorität 5d) Rechnung tragen soll. Mit den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) werden wirtschaftlicher Mehraufwand und Mindererträge der Betriebe ausgeglichen, die mit Erreichung der umweltpolitischen Zielsetzungen einer nachhaltigen Landbewirtschaftung verbunden sind. Vorhabenart: 10.1.h Dauerhafte Umwandlung von Acker in Dauergrünland Diese Vorhabenart beinhaltet sehr spezifische Fördervoraussetzungen, die mit einem erheblichen Abstimmungsbedarf verbunden sind. Im Berichtsjahr wurde der zugehörige Richtlinienentwurf erarbeitet, der zum Zeitpunkt der Berichtslegung endabgestimmt vorliegt. Für diese Vorhabenart sind 13 Mio. öffentliche Mittel eingeplant. Das Antragsverfahren wird im Jahre 2016 eröffnet. 8. EU-Priorität 5, Schwerpunktbereich c): Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer 35

37 Lebensmitteln für die Biowirtschaft Artikel 20 ELER-VO Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Teilmaßnahme 7.2 Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen, einschließlich Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeinsparungen Beide Vorhabenarten dieser Teilmaßnahme verfolgen unterschiedliche EU-Prioritäten. Die Projekte innerhalb des EU-Codes 7.2.a betreffen erneuerbare Energien und daher den Schwerpunktbereich c) der EU-Priorität 5, die ländlichen Wegebaumaßnahmen des EU-Codes 7.2.b fördern die lokale Entwicklung und sind daher in die EU-Priorität 6b) einzuordnen. Insgesamt wird die Durchführung von knapp 130 Projekten, für die 19,5 Mio. öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, erwartet. Hiervon sind sind 2,67 Mio. für die Umsetzung von Vorhaben in der EU- Priorität 5c) eingeplant. Vorhabenart 7.2.a Förderung kleiner Infrastrukturen inkl. EE-Infrastruktur In der Förderperiode des ELER soll der Reduzierung der Treibhausgasemissionen eine wichtige Rolle eingeräumt werden. Ein Programmbereich widmet sich bedarfsgemäß der finanziellen Unterstützung von Kommunen. Hierzu wurde die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur regenerativen Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum erarbeitet und per im Amtsblatt für MV veröffentlicht. Im Berichtszeitraum gab es noch keine Bewilligungen. Aufgrund des derzeitig niedrigen Öl- und Gaspreises stellt sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der regenerativen Wärmeversorgung; die Entwicklungen werden beobachtet, um rechtzeitig treffend reagieren zu können. 9. EU-Priorität 5, Schwerpunktbereich e): Förderung der Kohlenstoffspeicherung und bindung in der Land- und Forstwirtschaft Artikel 17 ELER-VO Investitionen in materielle Vermögenswerte Teilmaßnahme nichtproduktive Investitionen im Zusammenhang mit der Verwirklichung von Agrarumwelt- und Klimazielen Diese Teilmaßnahme integriert zwei Vorhabenarten, die zum einen die EU-Priorität 4a) und zum anderen die EU-Priorität 5e) verfolgen. Insgesamt sind für den EU-Code Unterstützungsvorhaben unter Inanspruchnahme von 32,5 Mio. öffentlicher Mittel, davon 25 Mio., die der Priorität 5e) Rechnung tragen sollen.. Bewilligungen für die beiden Vorhabenarten des EU-Codes 4.4 gab es im Berichtszeitraum nicht. 36

38 Vorhabenart 4.4 c Nichtproduktive Investitionen zur Agrarumwelt- und Klimazielen einschließlich des Erhalts der biologischen Vielfalt - Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren Der Schutz und die Renaturierung von Mooren und anderen Feuchtlebensräumen leisten einen wichtigen Beitrag zur Bindung von Treibhausgasen einerseits, zum anderen dienen sie dem Erhalt natürlicher Lebensräume für eine Vielzahl bedrohter Tiere und Pflanzen. Vorrangig soll mit dieser Vorhabenart der EU-Priorität 5 und ihrem Schwerpunktbereich e) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen Rechnung getragen werden. Im Berichtsjahr konnten der Entwurf der Richtlinie erarbeitet sowie die allgemeinen Voraussetzungen für eine Förderung im Folgejahr geschaffen werden. Bewilligungen gab es bis zum Jahresende 2015 nicht. 10. EU-Priorität 6, Schwerpunktbereich a): Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen Artikel 19 ELER-VO Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und sonstiger Unternehmen Teilmaßnahme 6.4 Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten Beide Maßnahmen gab es bereits in der vergangenen Förderperiode. Mit der SWOT-Analyse wurde deren Wirksamkeit für die Entwicklung des ländlichen Raums bestätigt und eine Weiterführung empfohlen. Insofern gestaltete sich die Schaffung der Voraussetzungen für eine Förderung im neuen Programmplanungszeitraum recht unproblematisch. Hierbei geht es um die Unterstützung von Landwirtschaftsbetrieben und Kleinstunternehmen bei der Erschließung neuer Arbeits- und Einkommensfelder vordringlich im Dienstleistungssektor. Die Attraktivität des ländlichen Raums wird hierdurch verbessert, die Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten und gestärkt. Naturgemäß verfolgen die Vorhabenarten die EU-Priorität 6a). Für die Förderperiode wird für beide Vorhabenarten auf 130 Betriebe, die entsprechende Unterstützung erhalten, abgezielt. Vorhabenart 6.4.a - Diversifizierung in nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten Im Bereich Diversifizierung ist für den Berichtszeitraum ein begonnenes Vorhaben zu vermelden. Hierbei werden im Zusammenhang mit dem Urlaub auf dem Bauernhof zwei Ferienwohnungen ausgebaut. Vorhabenart 6.4.b Investitionen von Kleinstunternehmen in nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten im ländlichen Raum Bis Ende 2015 wurden sechs Vorhaben bewilligt und zwar eine Neugründung und fünf im Zusammenhang mit der Entwicklung bestehender Kleinstunternehmen. Die Bewilligungssumme beläuft sich auf ca. 210 T. Ein Vorhaben mit öffentlichen Ausgaben in Höhe von bei einer Gesamtinvestition von

39 konnte im Berichtsjahr abgeschlossen werden. Die Bewilligungssumme für beide Vorhabenarten der Teilmaßnahme beläuft sich bis Jahresende 2015 auf 561 T. 11. EU-Priorität 6, Schwerpunktbereich b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten Artikel 20 ELER-VO Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Teilmaßnahme 7.2 Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen, einschließlich Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeinsparungen Beide Vorhabenarten dieser Teilmaßnahme verfolgen unterschiedliche EU-Prioritäten. Die Projekte innerhalb des EU-Codes 7.2.b - ländliche Wegebaumaßnahmen tragen zur Förderung der lokalen Entwicklung bei und sind daher in die EU-Priorität 6b) einzuordnen. Insgesamt wird die für den EU-Code 7.2 die Durchführung von knapp 130 Projekten erwartet. Hierfür stehen öffentliche Mittel in Höhe von 19,5 Mio. zur Verfügung stehen, davon 16,8 Mio. für die Vorhabenart 7.2.b. Vorhabenart 7.2.b Förderung von dem ländlichen Raum angepassten Infrastrukturmaßnamen Das konkrete Ziel dieser Vorhabenart besteht in der Verbesserung des Straßen- und Wegenetzes entsprechend den örtlichen Anforderungen, für das die Baulast bei den Gemeinden liegt. Vordergründig soll vorhandene Infrastruktur erneuert werden. Die Halbzeitbewertung des EPLR kommt zu dem Ergebnis, dass erheblicher Bedarf an der Fortführung des ländlichen Wegebaus besteht. Insofern erfolgt dessen Umsetzung zu nahezu gleichen Konditionen im aktuellen Programmzeitraum. Zum Stichtag 30. Juni 2015 erfolgte eine erste Projektauswahlrunde, in die die bis zu diesem Tag bei den Bewilligungsbehörden eingegangenen und vollständig vorliegenden Förderanträge, bei denen die Fördervoraussetzungen vorlagen, einbezogen wurden. Die nach Anwendung der Projektauswahlkriterien entsprechend der danach gebildeten Rangfolge ausgewählten Projekte wurden überwiegend im Jahr 2015 abgerechnet und abgeschlossen. Zum Stichtag 31. Oktober 2015 erfolgte eine zweite Projektauswahlrunde. Die ausgewählten Projekte werden voraussichtlich überwiegend im Jahr 2016 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vorhabenart wurden im Berichtsjahr 9 Projekte bewilligt, die auf 6 km Ausbaulänge von Wegen abzielen und von deren Nutzung ca Personen profitieren. Der bewilligte Zuschuss beträgt insgesamt 1,54 Mio. öffentliche Mittel. Teilmaßnahme 7.4 Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Dienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur und zugehörige Infrastruktur Mit der Unterstützung privater Vorhabenträger bei Investitionen vorwiegend in die das jeweilige Ortsbild 38

40 prägende Bausubstanz wird direkt auf die Verbesserung der Lebensqualität in den ländlichen Gemeinden abgezielt (7.4.a). Neben den in der NRR genannten Begünstigten haben auch Projektträger, die hier nicht als Zuwendungsempfänger aufgeführt sind, bspw. Kirchen, erheblichen Anteil an der Erneuerung und Weiterentwicklung der Dörfer (7.4.b). Im Rahmen dieser Teilmaßnahme ist weiterhin vorgesehen, örtliche Einrichtungen zur ländlichen Grundversorgung mit denen dem Mobilitätsproblem begegnet werden soll, sowie Einrichtungen der Bildung und Erziehung zur Wahrung des sozialen Zusammenhalts zu unterstützen (7.4.c, d und f). Grundzentren übernehmen eine wichtige Infrastruktur für ihr ländliches Umfeld, da sie in den dünn besiedelten Bereichen durch Bündelung von Infrastruktur- und Dienstleistungsangeboten eine angemessene Grundausstattung vorhalten müssen, die die Wahrnehmung der Daseinsfunktionen Wohnen, Arbeiten, Mobilität, Bildung, Erholung und Freizeit ermöglicht. Hier setzt die Vorhabenart 7.4.e nachhaltige Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden an. Aufgrund ihrer Ausrichtung auf die lokale Entwicklung der ländlichen Gebiete wirken die vorgenannten Vorhabenarten in der EU-Priorität 6b). In dieser Teilmaßnahme ist die Durchführung von Vorhaben geplant. Es stehen 135,3 Mio. an öffentlichen Mitteln zur Verfügung, von denen die Basisdienstleistungen zur Grundversorgung und die Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden den größten finanziellen Umfang aufweisen. Bis zum Jahresende 2015 wurden im EU-Code 7.4 öffentliche Mittel in Höhe von 8,6 Mio. bewilligt. Zum Stichtag 30. Juni 2015 erfolgte eine erste Projektauswahlrunde, in die die bis zu diesem Tag bei den Bewilligungsbehörden eingegangenen und vollständig vorliegenden Förderanträge, bei denen die Fördervoraussetzungen vorlagen, einbezogen wurden. Die nach Anwendung der Projektauswahlkriterien entsprechend der danach gebildeten Rangfolge ausgewählten Projekte wurden überwiegend im Jahr 2015 abgerechnet und abgeschlossen. Zum Stichtag 31. Oktober 2015 erfolgte eine zweite Projektauswahlrunde. Die ausgewählten Projekte werden voraussichtlich überwiegend im Jahr 2016 abgeschlossen. Vorhabenart 7.4.a Dorferneuerung und entwicklung gemäß NRR Im Berichtsjahr 2015 wurden für 14 Dorferneuerungsvorhaben Bewilligungen in Höhe von knapp 307 T öffentlichen Ausgaben erteilt, die vordergründig im Zusammenhang mit Dachsanierungen, zum Teil an denkmalgeschützten Häusern, stehen. Von den Baumaßnahmen sollen 79 Personen profitieren. 13 Projekte konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen werden. Diese wurden mit 262 T bezuschusst bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 748,7 T. Vorhabenart 7.4.b Dorferneuerung im Sinne der NRR für Begünstigte, die dort nicht aufgeführt sind (bspw. Kirchen) Im Jahr 2015 haben Kirchgemeinden in MV mit 11 Vorhaben bei einem bewilligten Gesamtzuschuss in Höhe von ca. 432 T begonnen, die zumeist Sanierungsarbeiten am Kirchgebäude, Dach, an der Fassade oder am Glockenturm umfassen. Die hiervon profitierende Bevölkerung beläuft sich schätzungsweise auf ca Personen. Zwei Vorhaben konnten während des Berichtszeitraums abgeschlossen werden. Dafür flossen öffentliche Mittel in Höhe von 74 T bei Gesamtinvestitionen von 186 T. Vorhabenart 7.4.c Dorferneuerung im Zusammenhang mit Freizeit- und Kultureinrichtungen für 39

41 die lokale Bevölkerung Im Rahmen dieser Vorhabenart wurde in 2015 für 13 Projekte ein Zuschuss in Höhe von knapp 708 T bewilligt. Dem Ziel dieser Fördermöglichkeit entsprechend geht es hierbei um öffentlich zugängliche und nutzbare Einrichtungen. So werden Spielplätze gebaut, Spielgeräte angeschafft, Badestege erneuert oder Badestellen hergerichtet. Von den durchgeführten Maßnahmen sollen ca Bürger profitieren. Drei Vorhaben mit öffentlichen Ausgaben in Höhe von 232 T und gesamten Investitionskosten von 290 T konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen werden. Vorhabenart 7.4.d Basisdienstleistungen zur Grundversorgung (Neue Dorfmitte, Gemeindezentren, Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen ) Diese Fördermöglichkeit erfreut sich nach wie vor einer intensiven Inanspruchnahme. So sind für das Berichtsjahr bereits 17 Vorhaben zu verzeichnen, für die ein Zuschuss von insgesamt 6,8 Mio. bewilligt wurde. Es gibt hier 5 Investitionen in Schulen, 10 in Kinderbetreuungseinrichtungen und zwei im Bereich der Sicherung der Nahversorgung. Allein von diesen Projekten werden ca Bürger profitieren. Ein Projekt konnte im Berichtszeitraum abgeschlossen werden. Dieses wurde mit 244 T bezuschusst bei einer Gesamtinvestition von 271 T. Vorhabenart 7.4.e nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum Für den o. g. Förderbereich wurden bis zum Ende des Berichtszeitraums die verfahrensseitigen Voraussetzungen für seine Umsetzung abgeklärt. Die entsprechende Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden im ländlichen Raum sowie der Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und der Rekultivierung von Siedlungsabfalldeponien liegt zur Endabstimmung dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof vor. Bis zum Jahresende 2015 gab es in dieser Vorhabenarte keine Bewilligungen. Vorhabenart 7.4.f Förderung von Sportstätten Auch die Sportstättenförderung zielt auf eine weitere Verbesserung der Grundversorgung im ländlichen Raum. Mit Sportanlagen werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den Gemeinden auch künftig eine Sportpartizipation für alle Altersgruppen unabhängig vom sozialen Status möglich ist. Diese Vorhabenart wird aufgrund ihrer Zielführung und bisherigen Erfolgs unverändert in der Förderperiode fortgeführt. Im Berichtszeitraum wurden die inhaltlichen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Förderung geschaffen. Bereits mit dem Amtsblatt für MV vom 13. April 2015 konnte die Sportstätten-Richtlinie veröffentlicht werden. Bewilligungen gab es bis Ende 2015 noch nicht. Teilmaßnahme 7.5 Freizeit- und Tourismusinfrastruktur (Fremdenverkehrsinformation, kleine touristische Infrastrukturen) Gerade die ländlichen Räume bieten herausragende Bedingungen für naturnahen, sportorientierten und kulturellen Tourismus. Voraussetzung für eine entsprechende Entwicklung ist der Ausbau einer naturverträglichen Infrastruktur, die den Zugang zu natürlichen Erholungsgebieten erleichtert und touristische Angebote auch außerhalb der Saison begünstigt. Ziel der Teilmaßnahme ist, die 40

42 Diversifizierung der ländlichen Wirtschaftsstruktur durch Verbesserung der touristischen Infrastruktur und Vorantreiben der Vermarktung des ländlichen Tourismus zu begleiten. Die Teilmaßnahme wirkt in der EU- Priorität 6b). Für den Berichtszeitraum sind mindestens 100 Projekte geplant und 14,5 Mio. öffentliche Mittel eingerechnet. Zum Stichtag 30. Juni 2015 erfolgte eine erste Projektauswahlrunde, in die die bis zu diesem Tag bei den Bewilligungsbehörden eingegangenen und vollständig vorliegenden Förderanträge, bei denen die Fördervoraussetzungen vorlagen, einbezogen wurden. Die nach Anwendung der Projektauswahlkriterien entsprechend der danach gebildeten Rangfolge ausgewählten Projekte wurden überwiegend im Jahr 2015 abgerechnet und abgeschlossen. Zum Stichtag 31. Oktober 2015 erfolgte eine zweite Projektauswahlrunde. Die ausgewählten Projekte werden voraussichtlich überwiegend im Jahr 2016 abgeschlossen. Für den Berichtszeitraum sind 13 Vorhaben mit einem Zuschuss von 680 T bewilligt worden. Neben Investitionen im Zusammenhang mit der Schaffung eines Touristentreffpunkts bzw. der Erneuerung von Campingplatzanlagen stehen zu diesem Zeitpunkt Publikationen im Vordergrund. Die Angabe der profitierenden Bevölkerung gestaltet sich für diese Vorhabenart schwierig, da derartige Veröffentlichungen über die Landesgrenzen hinaus gelesen werden. Im Rahmen dieser Teilmaßnahme wurden im Berichtszeitraum fünf Projekte abgeschlossen. Hierfür wurden 132 T öffentliche Mittel verausgabt und insgesamt 165 T investiert. Teilmaßnahme 7.6 Unterstützung von Studien/ Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und ländlichen Erbes von Dörfern, ländlicher Landschaften und Gebiete mit hohem Naturwert Die sieben Vorhabenarten innerhalb dieser Teilmaßnahme wirken je nach Fördergegenstand und ziel in der EU-Priorität 6b) oder 4a). Aufgrund ihrer Eignung, die lokale Entwicklung im ländlichen Raum voranzutreiben, werden die Projekte der EU-Codes 7.6.a bis e in der EU-Priorität 6b) umgesetzt. Geplant sind hier insgesamt 142 Vorhaben, für die öffentliche Mittel in Höhe von 65,4 Mio. zur Verfügung stehen und wovon das größte Finanzvolumen auf den Schutz und die Erhaltung der Schlösser und Parks fällt. Vorhabenart 7.6.a Schutz und Erhaltung des Kulturerbes Schlösser und Parks Die kulturelle Identität und die Unverwechselbarkeit der Ortsbilder der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern werden entscheidend von deren historischer Bausubstanz geprägt. Gerade im ländlichen Raum spielen Schlösser, Herrenhäuser, Gärten und Gutsanlagen eine herausragende Rolle bei der Vermittlung des kulturellen Erbes und der Entwicklung spezieller touristischer Angebote für den Urlaub auf dem Land. Die Unterstützung im Rahmen dieser Vorhabenart erfolgt für Objekte, die in einer Landesliste zur Erhaltung des ländlichen Kulturerbes enthalten sind, für die seitens des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege eine denkmalpflegerische Zielstellung bestätigt wurde und eine öffentliche Zugänglichkeit gesichert werden kann. Im Berichtsjahr wurden noch keine Vorhaben dieses EU-Codes bewilligt. Vorhabenart 7.6.b Förderung von Studien und Investitionen zur Umsetzung von Maßnahmen und 41

43 Förderung des Umweltbewusstseins in Natura 2000-Gebieten Fünf von neun im Berichtsjahr bewilligte Vorhaben beinhalten Machbarkeitsstudien, bspw. im Zusammenhang mit der Vernässung eines Moores oder der Entwicklung einer Graudüne. Weiterhin wurden Maßnahmen zur Stärkung des Umweltbewusstseins, w.z.b. die Betreuung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des europäischen Vogelschutzgebietes Wismarbucht und Salzhaff durchgeführt. Die bisherige Bewilligungssumme beläuft sich auf ca. 682 T, die profitierende Bevölkerung schätzungsweise auf 1,1 Mio. Vorhabenart 7.6.c - Studien zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren im Zusammenhang mit Maßnahmen nach Teilmaßnahme 4.4 Im Berichtsjahr wurden noch keine Vorhaben dieses EU-Codes bewilligt. Vorhabenarten 7.6.d und 7.6.e Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit Bioenergiedorf-Coaching und Machbarkeitsstudien Beide Vorhabenarten finden ihre rechtlichen Voraussetzungen in der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur regenerativen Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum, die ebenso für den EU-Code 7.2.a relevant ist, im Berichtszeitraum erarbeitet und per im Amtsblatt für MV veröffentlicht wurde. Gemeinden sollen befähigt werden, die lokale regenerative Energieversorgung vorzubereiten, entsprechende Projekte zu initiieren, zu begleiten und umzusetzen. Daneben spielt die Prüfung von Potenzialen und Ressourcen einer Kommune und das Aufzeigen von Möglichkeiten einer praktischen Nutzung eine große Rolle. Im Berichtsjahr wurden noch keine Vorhaben dieses EU-Codes bewilligt. Teilmaßnahme Nachhaltige Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden im ländlichen Raum und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Siedlungsabfalldeponien Hinsichtlich des Förderbereichs zur nachhaltigen Entwicklung kleinstädtisch geprägter Gemeinden wird auf 50 Vorhaben abgezielt. Daneben sollen sechs komplexe Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Siedlungsabfalldeponien umgesetzt werden. Hierfür stehen insgesamt 13,3 Mio. öffentliche Mittel zur Verfügung. Im Berichtsjahr wurden noch keine Vorhaben dieses EU-Codes bewilligt. Artikel 35 ESI-VO i.v.m. Art ELER-VO - Leader Teilmaßnahme 19.1 Vorbereitende Unterstützung Vorhabenart Unterstützung für die Strategieerarbeitung Teilmaßnahme 19.2 Förderung für die Durchführung von Vorhaben im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung Teilmaßnahme 19.3 Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsvorhaben der Lokalen 42

44 Aktionsgruppe Vorhabenart Vorbereitende technische Unterstützung der Zusammenarbeit Vorhabenart Unterstützung gebietsübergreifender Kooperationsvorhaben Vorhabenart Unterstützung transnationaler Kooperationsvorhaben Teilmaßnahme 19.4 Laufende Kosten der LAG und Sensibilisierung für die Strategie für lokale Entwicklung Das Förderspektrum im Rahmen von Leader ist naturgemäß vielfältig und betrifft die lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten. Damit sind alle Leader-Teilmaßnahmen der EU-Priorität 6b) zuzuordnen. Der Aufruf zum Erstellen und Einreichen von Strategien für lokale Entwicklung im Sinne von Artikel 33 der VO (EU) Nr. 1303/2013 wurde im August 2014 veröffentlicht. Bis zum 31. März 2015 konnten sich lokale Aktionsgruppen mit ihren Konzepten beteiligen. 14 Strategien für lokale Entwicklung wurden fristgerecht vorgelegt. Alle eingereichten Strategien haben die formalen Kriterien und die Mindestanforderungen erfüllt und wurden von dem dafür eingerichteten Ausschuss ausgewählt und am 30. Juni 2015 von der Verwaltungsbehörde genehmigt. Seit dem Abschluss des vorgenannten Auswahlverfahrens erfolgt die Förderung aller Teilmaßnahmen des EU-Codes 19 auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER (LEADER-RL M-V) vom 6. Mai 2015 (AmtsBl. M-V 2015 S. 249), die am 2. Juni 2015 in Kraft getreten ist. Zum 31. Oktober 2015 haben die lokalen Aktionsgruppen erstmalig gemäß den von ihnen festgelegten und bekannt gemachten Verfahren Vorhaben zur Umsetzung ihrer Strategien für lokale Entwicklung ausgewählt. Die ausgewählten Projekte werden voraussichtlich überwiegend im Jahr 2016 abgeschlossen. Darüber hinaus haben alle lokalen Aktionsgruppen zur Verwaltung der Durchführung ihrer jeweiligen Strategie für lokale Entwicklung Regionalmanagements eingerichtet. Die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben werden ebenfalls auf der Grundlage der LEADER-RL M-V gefördert. Die Teilmaßnahme 19.2 wartet im Berichtsjahr mit 26 bewilligten Vorhaben auf, durch die 7 Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Kennzeichnend für Projekte, die in Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung durchgeführt werden, sind deren Vielfältigkeit, Individualität und Innovation. So wurden beispielsweise folgende Projekte in Angriff genommen: Förderung einer Solarladestation für E-Fahrzeuge, eines Bewegungsparcours, einer Mühlensanierung, eines mit erneuerbaren Energien betriebenes Sanitärgebäudes für einen Campingplatz, eines touristischen Informationsleitsystems oder einer Schlossherberge. Im Rahmen des Leader-Managements sind für das Berichtsjahr 15 bewilligte Vorhaben zu verzeichnen, die insbesondere die Tätigkeiten der LAG, Öffentlichkeitsmaßnahmen und Koordinierungsaufgaben zum Inhalt haben. In dieser Teilmaßnahme 19.4 konnte im Berichtszeitraum ein Projekt, das mit öffentlichen Mitteln in Höhe von 9,1 T bezuschusst wurde, abgeschlossen werden. 43

45 1.d) Wesentliche Informationen über die Fortschritte bei der Verwirklichung der im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele auf Basis von Tabelle F Dieser Abschnitt gilt nur für den/die jährl. Durchführungsbericht(e) e) Sonstiges spezifisches Element eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums [optional] 44

46 2. THE PROGRESS IN IMPLEMENTING THE EVALUATION PLAN. 2.a) Beschreibung etwaiger im Jahresverlauf vorgenommener Änderungen des Bewertungsplans im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums, mit Begründung Der Evaluierungsplan ist im Kapitel 9 des EPLR MV als Bewertungsplan detailliert beschrieben. Im Berichtszeitraums gab es keine Änderungen hinsichtlich der Ziele und des Zwecks des Bewertungsplans, der Kontrolle und Koordination, der Bewertungsthemen und -aktivitäten, der vorgesehenen Ressourcen, des Daten- und Informationsmanagements, des Zeitplans oder in Bezug auf die Mitteilung der Bewertungsergebnisse. 2.b) Beschreibung der im Jahresverlauf durchgeführten Bewertungstätigkeiten (bezogen auf Abschnitt 3 des Bewertungsplans) Auf Grundlage des Evaluierungsplans im EPLR Mecklenburg-Vorpommerns erfolgte die Vorbereitung der Ausschreibung der begleitenden Evaluierung und der externen Unterstützung bei der Erstellung der Jahresberichte 2017 und Im Auftrag der ELER-Fondsverwaltung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde durch das Landesamt für innere Verwaltung entsprechend der Vergabeverordnung die Begleitung und Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum M-V (EPLR M-V) einschließlich der Expost-Bewertung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 und 1303/2013 europaweit ausgeschrieben und am veröffentlicht. Im Ergebnis wurde im August 2015 mit der Bietergemeinschaft Landgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern und LMS Agrarberatung eine Rahmenvereinbarung über die Begleitung und Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum M-V (EPLR MV) einschließlich der Expost- Bewertung gemäß der Verordnungen (EU) Nr.1305/2013 und 1303/2013 geschlossen. Die Bietergemeinschaft bedient sich zur Sicherstellung der ausgeschriebenen Leistung im Unterauftrag der isw Gesellschaft für wissenschaftliche Beratung und Dienstleistung mbh, der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbh und der AFC Public Services GmbH (AFC). Das Bearbeitungsteam verfügt gemeinsam u.a. über: Erfahrungen bei der Analyse von Entwicklungsprozessen im ländlichen Raum, Methodische Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich Monitoring und Evaluierung, Erfahrungen bei der Konzeption, Begleitung und Evaluierung der Umsetzung von Programmen und Maßnahmen zur Förderung von Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und ländlichen Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland und der EU, Kenntnisse der Rahmenbedingungen und Rechtsvorschriften für die Umsetzung des ELER, Kenntnisse der sozioökonomischen Situation und der regionalen Agrar-, Wirtschafts-, Umwelt und 45

47 Sozialpolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Die Bietergemeinschaft startete nach Auftragserteilung im August 2015 die begleitende Bewertung und arbeitet kontinuierlich, transparent und nach wissenschaftlichen Kriterien auf Grundlage der Standards der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval-Standards). Mit der Auftragserteilung haben sich darüber hinaus die Bewerter verpflichtet, zum Kapazitätsaufbau und zur Qualitätssicherung alle Weiterbildungsangebote wahrzunehmen. Folgende entsprechende Angebote wurden durch die Evaluatoren in der zweiten Jahreshälfte 2015 wahrgenommen: Gerald Wagner , Magdeburg: Workshop zum kommunalen Klimaschutz 12./ , Halle (S.): IWH/ IAB-Workshop "Passungsprobleme am Arbeitsmarkt: Zwischen Fachkräftemangel und unterwertiger Beschäftigung" , Bernburg: Tag der Betriebswirtschaft, Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sachsen-Anhalt , Berlin: Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für Demografie e.v. in Kooperation mit dem BBSR: Regionale Implikationen der Zuwanderung aus dem Ausland in Deutschland Volker Ebert , Mitteldeutscher Ernährungsgipfel, Erfurt Wolfgang Heyer 8. März und 11. Nov und 3. März.2016, Bad Düben: SIGÖL Fortbildungskurse zum ökologischen Landbau unter dem Thema Boden-Pflanze-Tier. Hauptinhalte: Stand Novelierung EU-Verordnung, Nährstoffkreisläufe, Nährstoffersatz Biodiversität / Naturschutz im ÖL, Bienen im Agrar-Ökosystem Gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 und 1303/2013 sowie den Durchführungsverordnungen (EU) Nr.808/2014 und (EU) Nr. 834/2014 und unter Berücksichtigung des von der KOM vorgegebenen Begleitungs- und Bewertungssystems (CMES) hat das Evaluatoren-Team auf Grundlage des Bewertungsplans im 2. Halbjahr 2015 begonnen, ein detailliertes Bewertungskonzept (Feinkonzept) aufzustellen. Dazu wurden ab September 2015 mehrere Abstimmungsgespräche mit der Fondsverwaltung und den für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlichen Fachbereiche des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus, des Ministeriums für Inneres und 46

48 Sport und des Finanzministeriums durchgeführt. Ein Entwurf wurde im April 2016 dem Begleitausschuss vorgelegt. Das Bewertungskonzept ist als ein zeitlich flexibles und inhaltlich dynamisches Durchführungskonzept für den Bewertungsplan angelegt worden, das anlassbezogen auf seinen Zielbeitrag hin durch die ELER- Fondsverwaltung und den Begleitausschuss überprüft und bei sich ändernden Rahmenbedingungen oder Änderungen der Bewertungsthemen bzw. Bewertungsaufgaben entsprechend angepasst wird. Zur Ausrichtung des Bewertungskonzepts an landesspezifische Entwicklungsziele werden entsprechende Themenschwerpunkte in der Bewertung des EPLR M-V im Verlaufe des Förderzeitraums berücksichtigt. Das Bewertungskonzept beinhaltet: 1. Einleitung 2. Analyse- und Bewertungsschritte 3. Bewertungsthemen und Bewertungsfragen auch zu übergreifenden Zielsetzungen und bereichsübergreifenden Grundsätzen 4. Methoden der Bewertung und Datenbereitstellung 5. Festlegungen über die Zuweisung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zu den einzelnen Bewertungsaktivitäten 6. Festlegungen von Aufgaben und Zuständigkeiten aller am Begleitungs- und Bewertungssystem beteiligten Agierenden hinsichtlich der Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung bewertungsrelevanter Informationen (Monitoringdaten, statistische Daten) 7. Interventionslogik des Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum M-V 8. Maßnahmenspezifische Konzepte der Bewertung 9. Anlagen zu o Anforderungen und Inhalt der jährlichen Durchführungsberichte 2016, 2018, , des erweiterten jährlichen Durchführungsberichts 2017 und 2019 o Anforderungen und Inhalt des Berichts zur Ex-post-Bewertung 2024 o Gemeinsame Bewertungsfragen o Gemeinsame Indikatoren der Begleitung und Bewertung Mit dem erarbeiteten Konzept sind nun zum einen der Bewertungsprozess klar strukturiert und die zur Umsetzung erforderlichen Schritte, Aufgaben und Verantwortlichkeiten festgelegt worden. Das Konzept führte zum anderen zu einem gemeinsamen Verständnis der Bewertungsaufgaben durch die an der Programmdurchführung und Bewertung beteiligten Partner. Da die Ergebnisse und Wirkungen des EPLR M-V auf die erzielten Outputs der Maßnahmen aufbauen, nimmt die Überprüfung der Maßnahmenumsetzung anhand der Outputs eine Schlüsselfunktion ein. Die 47

49 Bewertung einzelner Maßnahmen bildet somit das Fundament der Bewertung und richtet sich auf maßnahmenspezifische Erkenntnisziele. Im Kapitel 8 des Konzeptentwurfs wird in maßnahmenspezifischen Bewertungskonzepten die Herangehensweise für jede Maßnahme beschrieben. Zusätzlich werden Informationen gewonnen, die für die Beantwortung der maßnahmenübergreifenden "gemeinsamen Bewertungsfragen" relevant sind. Die notwendigen Daten, Indikatoren und Informationen sind hier aufgelistet, die auch über das vorgegebene Set an Indikatoren hinausgehen und für die Beantwortung der Gemeinsamen Bewertungsfragen notwendig sind. Maßnahmenspezifische Bewertungen analysieren im Sinne eines Frühwarnsystems den Vollzug der Förderung und die Fortschritte bei der Erreichung quantifizierter Ziele. Die Analysen liefern Erkenntnisse für die Feinsteuerung des Programms. Darüber hinaus werden Relevanz, Effektivität und Effizienz der Maßnahmen beurteilt, um Schlussfolgerungen für die grundsätzliche Ausrichtung des EPLR abzuleiten. Um die Ergebnisse maßnahmenspezifischer Bewertungen aggregieren zu können, basiert die Bewertung der Maßnahmen des EPLR auf systematischen, nach einheitlichen Grundsätzen geführten Untersuchungen. Für die einzelnen Maßnahmen und Teilmaßnahmen sind in Kapitel 8 des Bewertungskonzeptes jeweils individuelle Evaluierungsdesigns entwickelt und mit den entsprechenden Stakeholdern abgestimmt worden. Sie enthalten insbesondere wesentliche Erkenntnisziele, Bewertungsfragen, Analyse- und Bewertungsschritte, Bewertungsmethoden und notwendige Datengrundlagen sowie Festlegungen von Aufgaben und Zuständigkeiten der an der Bewertung beteiligten Akteure hinsichtlich der Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung bewertungsrelevanter Informationen. Im Ergebnis der Strukturierungsphase enthalten die Maßnahmenblätter alle erforderlichen Informationen zum Bewertungskonzept (Teil A). In den nachfolgenden Phasen der Bewertung werden die sukzessive erarbeiteten Monitoring- und Bewertungsergebnisse ebenfalls in den Maßnahmenblättern dokumentiert (Teil B). Strukturierung der Maßnahmenblätter für die Evaluation Teil A: Informationen zum Bewertungskonzept 1. Bezeichnung der Maßnahme 2. Gegenstand und Ziele der Förderung 3. Interventionslogik wesentliche Wirkungszusammenhänge 4. Relevante Bewertungsfragen 5. Bewertungsmethoden und Vergleichsmaßstäbe 6. Vorgesehene Indikatoren einschließlich ihrer Differenzierung 7. Ansätze zur Schätzung von Nettoeffekten sowie von Mitnahme-, Verdrängungs- und Multiplikatoreffekten 8. Daten- und Informationsquellen 9. Erhebungsmodalitäten für die Indikatoren bzw. für die Gewinnung qualitativer Informationen 48

50 10. Inhaltliche Abstimmung mit den vorhandenen Systemen der Vorgangsbearbeitung/ Datenerfassung sowie die Einbeziehung von Partnern in die Prozesse der Datengewinnung und -bereitstellung 11. Zeitplan für die Umsetzung Teil B: Informationen zu Bewertungsergebnissen 1. Ergebnisse des laufenden Monitorings 2. Hinweise auf Untersuchungen, die für überregionale Vergleiche/ Benchmark geeignet sind 3. Umsetzung von Empfehlungen Um den Anforderungen an die Bewertung während des Programmplanungszeitraums gerecht zu werden, ist eine enge Kooperation und interaktive Zusammenarbeit des Bewerterteams mit den zuständigen Behörden und weiteren Partnern vorgesehen. Aufgabe der Evaluierung wird es dabei auch sein, Beiträge zur Qualitätssicherung und Feinsteuerung der Programmumsetzung zu leisten und die Willensbildung von Politik und sonstigen Interessenvertretern zu unterstützen. Dazu soll die Begleitung und Bewertung dem Informationsbedarf einzelner Zielgruppen differenziert Rechnung tragen. Zu Beginn der Förderperiode werden drei Themenbereiche einer näheren Untersuchung unterzogen: 1. Kohärenzanalyse der Strategien für lokale Entwicklung (LEADER) Als Voraussetzung für die Anerkennung als LEADER-Region haben die Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) Strategien für lokale Entwicklung erarbeitet und dem Ministerium eingereicht. Die Prüfung der Kohärenz der Gesamtheit der Strategien für lokale Entwicklung (SLE) mit der Zielsetzung und Strategie des EPLR M-V bietet eine erste Beurteilung über die bezweckten Ziele und mögliche Wirkungen bzw. den Beitrag zur Umsetzung des EPLR M-V. Die Ergebnisse der Kohärenzprüfung und der daraus abgeleiteten Empfehlungen werden in einem Bewertungsbericht dokumentiert und in zusammengefasster Form im erweiterten Durchführungsbericht 2017 Eingang finden. Im Zusammenhang mit der Kohärenzprüfung kann auch der Umfang integrierter Maßnahmen und fondsübergreifender Ansätze beschrieben werden. Zwei Hauptaspekte werden in der Kohärenzanalyse verfolgt: 2. Inwieweit wollen die LAG dazu beigetragen, die Zielsetzungen der Strategie für lokale Entwicklung und des EPLR zu erreichen? 3. In welchem Ausmaß soll der LEADER-Ansatz angewandt werden? 4. Operationelle Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaften Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (2016) 49

51 Die Europäische Innovationspartnerschaft ist für die Förderperiode 2014 bis 2020 ein neues Instrument mit entsprechend hohen Erwartungshaltungen. In der Auf- und Ausbauphase werden vor allem Ausgangswerte vor Beginn der Förderung durch eine vertiefende Befragung der ausgewählten Operationellen Gruppen erfasst. Zwei Hauptaspekte werden dabei vornehmlich untersucht: 5. In welchen thematischen Schwerpunkten und mit welchen konkreten Zielstellungen wollen die Operationellen Gruppen zusammen arbeiten? 6. Wie ist der Findungsprozess zur Etablierung einer Operationellen Gruppe gelaufen, welche Akteure/ Kompetenzen wurden dazu eingebunden und auf welche Art und Weise soll die angestrebte Zusammenarbeit organisiert werden? 7. Bewertung der Implementation des EPLR M-V (2017) Bewertung der Programm-Implementation und Governance-Strukturen, um möglichst frühzeitig geeignete Maßnahmen, z. B. für die Optimierung von Prozessen, ergreifen zu können. Insbesondere wird untersucht inwieweit die Zuständigkeiten für die Umsetzung des Programms geklärt sind, die erforderlichen Rechtsgrundlagen (Förderrichtlinien etc.) vorhanden sind, Projektauswahlkriterien implementiert sind, die erforderlichen Formulare/ IT-Systeme für die technische Umsetzung vorhanden sind bzw. funktionieren, ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für die Umsetzung vorhanden sind und Projektaufrufe initiiert bzw. Auswahlverfahren fortgeschritten sind. Dabei ist eine Bewertung der Anwendung der Projektauswahlkriterien von Interesse, da diese erstmals so umfassend und stringent für alle investiven Maßnahmen angewendet werden müssen. Ein weiterer Aspekt bei der Implementierung des Programms ist der bürokratische Aufwand, insbesondere für Antragsteller und Bewilligungsstellen. 2.c) Beschreibung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Verwaltung von Daten (bezogen auf Abschnitt 4 des Bewertungsplans) 1. Vorbereitung und Durchführung der Datenbank, Daten und Informationen Aufbau des Monitoringsystems Für die Umsetzung der ELER-Förderung wurde die bestehende Datenbank profil.cs an die Gegebenheiten der Förderperiode angepasst. Aufbau und Inhalt der Monitoringtabellen sind seitens der Kommission zum Jahresende 2015 nicht final geklärt, ebenso deren Implementierung in das Kommunikationssystem SFC2014. Eine abschließende Programmierung aller hierfür notwendigen Daten ist demnach erst in 2016 möglich. 50

52 2. Screening-Daten und Informationsquellen/ Anbieter, die die Anwendung von stabilen Bewertungsmethoden gewährleisten keine Angabe 3. Abkommen mit Datenlieferanten und notwendige Vorkehrungen/ rechtliche Schritte, die die identifizierten Anbieterdaten in der Datenbank bei der EPLR-Auswertung, einschließen keine Angabe 4. Vereinbarung um Datenlücken zu schließen und fehlenden Informationen zu sammeln. Im Feinkonzept wurden im Rahmen der maßnahmenspezifischen Bewertungskonzepte geprüft, ob die durch die KOM vorgegeben Outputindikatoren hinreichend sind, um eine Bewertung der Maßnahme vornehmen zu können. Aufbau und Inhalt der Monitoringtabellen sind seitens der Kommission zum Jahresende 2015 nicht final geklärt, ebenso deren Implementierung in das Kommunikationssystem SFC2014. Eine abschließende Programmierung aller hierfür notwendigen Daten ist demnach erst in 2016 möglich. 51

53 2.d) Liste abgeschlossener Bewertungen, mit Angabe der Website, auf der sie veröffentlicht wurden Verlag/Herausgeber Autor(en) Titel Zusammenfassung keine Angabe keine Angabe keine Angabe Im Berichtszeitraum sind keine Bewertungen abgeschlossen worden. URL keine Angabe 52

54 2.e) Zusammenfassung abgeschlossener Bewertungen, mit Schwerpunkt Bewertungsergebnisse Im Berichtszeitraum sind keine Bewertungen abgeschlossen worden. 2.f) Beschreibung der Kommunikationstätigkeiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) No communication activities defined 53

55 2.g) Beschreibung der Folgemaßnahmen zu Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) No follow-up defined 54

56 3. ISSUES WHICH AFFECT THE PERFORMANCE OF THE PROGRAMME AND THE MEASURES TAKEN 3.a) Beschreibung der Schritte, die zur Gewährleistung der Qualität und der Wirksamkeit der Programmdurchführung unternommen wurden EPLR-Erstellung und -Genehmigung Maßgeblich für den Berichtszeitraum 2014/ 2015 sind in erster Linie die Erstellung des EPLR MV , dessen Genehmigung sowie die Schaffung der für die EPLR-Umsetzung nötigen Voraussetzungen. Über die umfangreiche und intensive Beteiligung der Partner und anderer relevanten Mitwirkenden im Zusammenhang mit der inhaltlichen Ausgestaltung, damit verbundenen regen Diskussionsprozessen und Entscheidungsfindungen gibt das EPLR MV in seinem Kapitel 16 Liste der Maßnahmen zur Einbindung von Partnern hinreichend Auskunft. An dieser Stelle sei lediglich angemerkt, dass bis zur Genehmigung des EPLR MV per EPLR-relevante BGA-Sitzungen, eine Fachveranstaltung zu EIP, drei Sitzungen der Lenkungsgruppe, fünf Beratungen mit den mitgliederstärksten WiSo-Partnern (Wirtschafts- und Sozialpartner), sieben Workshops für BGA-Mitglieder, Fachbereiche u.a. Mitwirkende sowie unzählige Abstimmungsgespräche zwischen Fondsverwaltung, Fachreferaten und anderen Beteiligten statt fanden. Die ELER-Fondsverwaltung legte dem BGA auf seiner Sitzung am den 1. EPLR-Entwurf vor, der mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich gebilligt und der Kommission via SFC (Version 1.0) per zugeleitet wurde. Im Ergebnis ihrer umfangreichen Prüfungen stand ein erster Fragenkatalog mit zunächst 234, das komplette Programm tangierenden Anmerkungen, der am an die ELER-Fondsverwaltung gesandt wurde und bis Ende Dezember 2014 abschließend zu bearbeiten war. In intensiver und konstruktiver Zusammenarbeit mit den WiSo-Partnern, den Fachreferaten sowie auch Vertretern der EU-KOM und des BMEL konnten sämtliche Fragestellungen fristgerecht beantwortet und die Version 1.1 des EPLR MV am in SFC gestellt werden. Hierzu sowie zu einer weiteren EPLR-Fassung (1.2), in SFC gestellt am , gab es im Ergebnis der internen Konsultation der EU-KOM weitere Rückfragen an die ELER-Fondsverwaltung, die diese im Interesse einer baldigen Programmgenehmigung schnellstmöglich beantwortete. Auf diesem Wege konnte die finale Fassung des EPLR MV am in SFC gestellt werden, die von der EU-Kommission mit Datum vom offiziell genehmigt wurde. Verwaltungs- und Kontrollsystem Maßgeblich für den Berichtszeitraum waren weiterhin die Entwicklung und in Teilen die Anpassung des für eine ELER-Förderung unabdingbaren Verwaltungs- und Kontrollsystems. Nähere Ausführungen finden sich im Kapitel 15 des EPLR MV Vorkehrungen zur Durchführung des Programms und hier konkret unter Punkt Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollstruktur des Programms und Vorkehrungen für die unabhängige Untersuchung bei Beschwerden. Hier sind die bestehenden Verwaltungs- und Kontrollstellen mit der jeweiligen Zuständigkeit und die für die Umsetzung der ELER-Maßnahmen zuständigen Behörden genannt sowie die Zusammensetzung des ELER-Begleitausschusses beschrieben. 55

57 Im Berichtszeitraum wurden zahlreiche Dienstanweisungen, Leitfäden und Handreichungen seitens der Fondsverwaltung und der Zahlstelle erarbeitet, die sowohl die Belange der zuständigen ELER-Fachbereiche und der Bewilligungsbehörden berücksichtigen als auch die hohen Anforderungen des EU-, Bundes- und Landesrechts beachten. Wesentliche Dokumente zur Regelung und Gewährleistung der rechtmäßigen Umsetzung der ELER-Förderung sind insbesondere folgende Erlasse und Dienstanweisungen (DA) des Ministeriums für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, die im Laufe des Berichtsjahres in Kraft traten: DA für die Umsetzung von EGFL- und ELER-finanzierten Maßnahmen: Grundlegendes DA für die Durchführung investiver Maßnahmen aus dem EPLR MV : Einreichung, Erfassung und Bearbeitung von Anträgen für vom ELER II finanzierte Maßnahmen im Land MV DA zur Bearbeitung der Antragsteller und Antragsdaten und zur Vorbereitung der automatisierten Zahlbarmachung von nicht flächenbezogenen Beihilfen für vom ELER finanzierte Maßnahmen im DV-gestützten Verfahren profil eler DA für das DV-Verfahren RAVEL (Verfahren zur Erfassung, Verbuchung und Bereitstellung der Daten für den Rechnungsabschluss des EGFL, ELER I und ELER II) Erlass für die Auswahl der Betriebe zur Vor-Ort-Kontrolle und Durchführung der VOK- InVeKoS, Prüfungsbericht für die VOK flächenbezogener Maßnahmen einschließlich Merkblatt im Rahmen der Umsetzung des Art. 35 Absatz 2 Buchstabe b) der VO (EU) Nr. 640/2014 und Sanktionskataloge Im Zusammenhang mit der Erstellung dieser Unterlagen stand die Erarbeitung zahlreicher weiterer Dokumente, die mit Zahlstelle, WiSo-Partnern und anderen, bei Bedarf hinzugezogenen Institutionen abgestimmt wurden und für einen Beginn der ELER-Förderung notwendig waren. An dieser Stelle werden nur beispielhaft genannt: Katalog der Projektauswahlkriterien, Kommunikationsstrategie, Bewertungsplan Vorkehrungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes Das für die neue Förderperiode eingerichtete Verwaltungs- und Kontrollsystem ist geeignet, eine effiziente und praktikable Programmdurchführung zu gewährleisten. Wesentliches Element zur Reduzierung des Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwands ist das DV-Verfahren profil eler, das von allen mit der ELER-Förderung betrauten Stellen (Fondsverwaltung, Bescheinigende und Zahlstelle, Haushaltsreferat und Fachbereiche in den Miniserien und Bewilligungsbehörden) genutzt wird. Hiermit wird die komplette Antrags- und Auszahlungsbearbeitung vollzogen sowie die Erfassung der Bewilligungen, Auszahlungen und Indikatoren realisiert. Zur verbesserten Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit sowie zur Sicherung kurzfristiger Handlungsmöglichkeiten sind sämtliche Vorgänge und Vorlagen vereinheitlicht. Die Datenbank gewährleistet zudem, notwendige Berichterstattungen, Auswertungen oder Übersichten getrennt nach Projekt- und Finanzkriterien zu liefern. Auch die Auswahl der besten Projekte 56

58 wird über die Anwendung der Projektauswahlkriterien im Auswahlprozess und dessen Ergebnis im DV-Verfahren abgebildet. Für die Finanzierung der Anpassung der Datenbank stehen Mittel aus der Technischen Hilfe zur Verfügung. Neben den Maßnahmen zur Verringerung des Bürokratieaufwandes auf Seiten der Entscheidungs- und Bewilligungsbehörden gibt es dergleichen auch für die Zuwendungsempfänger. So wurde im Berichtszeitraum der Internetauftritt europa.mv der Gemeinsamen Verwaltungsbehörde für die Europäischen Fonds in MV überarbeitet und den neuen Fördergegebenheiten angepasst. Auf den neu gestalteten Seitens des Landwirtschaftsministeriums MV erhalten Interessierte konkrete Einblicke in die Fördermöglichkeiten dieses Ressorts. Potenzielle Antragsteller können sich Antragsformulare, Merkblätter, Flächendaten und Rechtsgrundlagen herunterladen. Die Antragstellung ist zum überwiegenden Teil online möglich. Für alle flächenbezogenen Maßnahmen werden entsprechende Antragsunterlagen mit einem Flächenregister zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung ist im Rahmen der Sammelantragstellung vollelektronisch möglich. Diese Option wird für über 95% aller Antragsflächen genutzt. Eine wichtige Rolle zur Minimierung bürokratischer Hürden spielen des weiteren eine klare und verständliche Formulierung von Rechtsvorschriften und Richtlinien, die Nutzung von Pauschalen oder auch die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen von Leader, da in diesen Fällen auf lokale Ansprechpartner und Hilfestellungen zurückgegriffen werden kann. Landes-Richtlinien für die im EPLR MV aufgeführten Maßnahmen, Teilmaßnahmen bzw. Vorhabenarten Der Berichtszeitraum ab 2014 war des Weiteren geprägt von der inhaltlichen und fördertechnischen Ausgestaltung der Maßnahmen, die mit ELER-Mittel gefördert werden. Dieser Prozess bedeutete intensive und langwierige Diskussions- und Abstimmungsprozesse mit den Beteiligten (Fach- und Rechtsreferate, WiSo-Partner, Finanzministerium, Landesrechnungshof etc.). Im Ergebnis konnten im Jahr 2015 insgesamt 12 ELER- Richtlinien im Amtsblatt für MV veröffentlicht werden. Hierbei handelt es sich um die EU-Codes Wissenstransfer, AFP, 4.2 Marktstrukturverbesserung, 6.4.a Diversifizierung, 6.4.b - Kleinstunternehmen, 7.2.a Energieversorgung für Kommunen, 4.3, 7.2, 7.4, 7.5 alles Integrierte ländliche Entwicklung, 7.4.f - Sportstätten, 7.6.f Landschaftspflege, 8 Forst, 16 Zusammenarbeit EIP sowie 19 Leader. Mit der Erarbeitung der Richtlinien waren insbesondere die Fachreferate gehalten, in Abstimmung mit der Fondsverwaltung, der Zahlstelle, dem Haushaltsreferat u.a. Beteiligten die für eine Förderung notwendigen Antragsunterlagen, Formulare sowie die zugehörigen Handbücher (Fachund Umsetzungsleitfäden) für die Bewilligungsbehörden neu zu entwickeln bzw. zumindest an die aktuellen Förderbedingungen anzupassen. Im Vorfeld der Förderung wurden zahlreiche Informationsveranstaltungen und Schulungen für die Bewilligungsbehörden und potenziellen Antragsteller durchgeführt. Erarbeitung des 1. EPLR MV-Änderungsantrags Aufgrund der sich seit 2014 in einigen Bereichen der Agrarwirtschaft dramatisch ändernden Rahmenbedingungen und sich weiterentwickelnden landespolitischen Zielsetzungen sowie der Feststellung, dass einige Formulierungen im EPLR MV zu allgemein, missverständlich 57

59 oder auch ergänzungswürdig sind, wurde bereits im März 2015 erwogen, einen Antrag auf Programmänderung gemäß Artikel 11 der VO (EU) Nr. 1305/2013 zu stellen. In einer Ausschusssitzung am wurde durch die ELER-Fondsverwaltung der 1. Entwurf des Änderungsantrags den WiSo-Partnern vorgestellt und diskutiert. Deren Anmerkungen berücksichtigend wurde das Dokument dem BGA auf seiner Sitzung am vorgelegt. Dieser Entwurf erwies sich im Ergebnis einer umfangreichen Diskussion als nicht zustimmungsfähig und wurde zur weiteren Beratung zurückgestellt. Am wurde den WiSo-Partnern im Vorfeld der BGA-Sitzung am ein entsprechend der zahlreichen Änderungswünsche und erfordernisse überarbeiteter Antragsentwurf vorgelegt. Der finale Änderungsantrag zählt insgesamt 16 Änderungen, deren Hintergründe und Auswirkungen im Programmdokument (genehmigte Fassung vom ) unter Punkt 1.1 nachzulesen sind. Seine Genehmigung durch die EU-Kommission erfolgte per b) Quality and efficient delivery mechanisms Vereinfachte Kostenoptionen 1, Proxy automatisch berechnet Gesamtmittelzuweisung Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums [ELER] Geplanter Anteil der vereinfachten Kostenoptionen an der Gesamtmittelzuweisung für Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums [%] 2 Anteil der Ausgaben in Form vereinfachter Kostenoptionen an der Gesamtmittelzuweisung für Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums [%] (kumulativ) 3 Fondsspezifische Methoden Artikel 67 Absatz 5 Buchstabe e der Dachverordnung ,00 29,64 0,00 1 Vereinfachte Kostenoptionen sind zu verstehen als Einheitskosten/Pauschalsätze/Pauschalfinanzierungen gemäß Artikel 67 Absatz 5 der Dachverordnung, einschließlich der ELER-spezifischen Methoden gemäß Buchstabe e jenes Absatzes, z. B. Pauschalfinanzierungen für Startups, Pauschalsatzzahlungen für Erzeugerorganisationen sowie gebiets- und tierbezogene Einheitskosten. 2 Automatisch berechnet auf Grundlage der Maßnahmen 06, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 18 der Programmversion 3 Automatisch berechnet auf Grundlage der Maßnahmen 06, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 18 laut Ausgabenerklärungen Vereinfachte Kostenoptionen, auf Basis spezifischer ausführlicher Daten des Mitgliedstaats [optional] 58

60 Gesamtmittelzuweisung Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums [ELER] Geplanter Anteil der vereinfachten Kostenoptionen an der Gesamtmittelzuweisung für Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums [%] Anteil der Ausgaben in Form vereinfachter Kostenoptionen an der Gesamtmittelzuweisung für Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums [%] (kumulativ) Insgesamt Artikel 67 Absatz 1 Buchstaben b, c und d + Artikel 67 Absatz 5 Buchstabe e Dachverordnung Fondsspezifische Methoden Artikel 67 Absatz 5 Buchstabe e der Dachverordnung , ,00 Elektronische Verwaltung für Begünstigte [optional] ELER-Finanzierung [%] Betroffene Vorhaben [%] Antrag auf Förderung Zahlungsanträge Kontrollen und Einhaltung der Vorgaben Begleitung und Berichterstattung an die Verwaltungsbehörde/Zahlstelle Durchschnittliche Frist für den Eingang von Zahlungen bei Begünstigten [optional] [Tage] Frist des Mitgliedstaats für Zahlungen an Begünstigte (falls zutreffend) [Tage] Durchschnittszeit für Zahlungen an Begünstigte Comments 59

61 4. STEPS TAKEN TO IMPLEMENT TECHNICAL ASSISTANCE AND PROGRAMME PUBLICITY REQUIREMENTS 4.a) Action taken and state of play as regards the establishment of the NRN and the implementation of its action plan 4.a1) Getroffene Maßnahmen und Stand der Errichtung des NLR (Lenkungsstruktur und Vernetzungsstelle) Deutschland entwickelt sein "Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum" unter Einbeziehung einer nationalen Vernetzungsstelle (DVS), die bei der BLE ansässig ist, fort. Das Programm orientiert sich an dem Netzwerk-Programm der vergangenen ELER- Förderperiode, enthält jedoch vor allem mit der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" und der Netzwerks- und Kooperrationsförderung (Art. 35 VO (EU) Nr. 1305/2013) sowie mit den von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen (LEADER - Art VO (EU) Nr. 1303/2013) neue Vernetzungselemente. Inwieweit im Rahmen des EPLR MV im Berichtszeitraum Projekte mit den o.g. Inhalten in Angriff genommen wurden, ist im Kapitel 1c) des vorliegenden Berichts beschrieben. 4.a2) Getroffene Maßnahmen und Stand der Umsetzung des Aktionsplans Die DVS ist in den Begleitausschüssen der Länder - so auch im BGA MV - als Mitglied oder Gast vertreten. So wird die Kohärenz mit den Tätigkeiten der Ländernetzwerke gewährleistet und eine hinreichende Information der DVS bzgl. der Planung und Durchführung der Ländernetzerke gesichert. Zugleich sind die Verwaltungsbehörden der Länder Mitglieder des Begleitauschusses zum NLR und können bei der Entscheidung über die jährlichen Aktionspläne der DVS ebenfalls im Sinne der Kohärenz und der Synergie wirken. Am 22./ 23. Oktober 2015 fand der Begleitausschuss Nationales Netzwerk und anschließend eine ELER- Partnerbeteiligung 2015 in Fulda statt. Auf dieser Sitzung stellte die DVC den aktuellen Aktionsplan 2016/2017 gemäß Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe b) der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vor. 4.b) Maßnahmen die eine angemessene Publizität für das Programm gewährleisten (Artikel 13 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014) Informations- und Publizitätsmaßnahmen (Pkt. 1 Anhang III zur DVO (EU) Nr. 808/2014) Die Informations- und Publizitätsstrategie für das EPLR MV wurde in der ersten Jahreshälfte 2015 von der ELER-Fondsverwaltung erarbeitet und dem Begleitausschuss in seiner Sitzung am vorgestellt. Sie beschreibt in ihren Punkten 1 bis 3 Zuständigkeiten, verfügbare Mittel, Zielgruppen und Informationsziele. Der 4. Abschnitt befasst sich mit den allgemein geplanten Informationsmaßnahmen. Nachfolgend werden diese zu Grunde gelegt, um über die tatsächlich in 2014/ 60

62 2015 durchgeführten öffentlichkeitswirksamen Aktionen zu berichten. Internetauftritt Auch in der Förderperiode wird das Europaportal von der Gemeinsamen Verwaltungsbehörde angeboten. Es dient als zentrales Instrument für alle Informationsund Kommunikationsmaßnahmen dazu, fondsübergreifend die Ziele, die Aufgaben und die Erfolge (beispielsweise durch die Darstellung von best-practice-vorhaben) des Einsatzes der Europäischen Fonds einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie fondsspezifisch die Programmplanungsdokumente und weitere Informationen der Fonds zu veröffentlichen. Zusätzlich werden Verlinkungen zu EU-relevanten Internetseiten sowohl im Land als auch zur Europäischen Union vorgenommen. Innerhalb des Europaportals wurde für den EFRE, ESF und ELER jeweils eine eigene Seite eingerichtet. Die Seiten beinhalten sämtliche Fondsinformationen, Fördervoraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen. Hinzu kommt eine umfassende Suchfunktion für die individuelle Recherche, die innerhalb des Jahres 2015 neu aufgebaut wurde. Auf den Seiten für den ELER finden sich neben einer Kurzbeschreibung der mit dem ländlichen Entwicklungsprogramm verfolgten EU-Prioritäten die wichtigsten und aktuellsten Dokumente, die im Zusammenhang mit dem EPLR MV stehen. So waren bereits im Berichtszeitraum die Sozioökonomische Analyse des EPLR MV , der zugehörige Umweltbericht, die Ex-ante Bewertung des Programms und des geplanten Darlehensfonds sowie die Erstausgabe der ELER-Förderfibel veröffentlicht. Neben dem ELER-Internetauftritt der GVB bieten die Service-Seiten des Landwirtschaftsministeriums konkrete und umfangreiche Informationen für die einzelnen ELER-Fördermaßnahmen einschließlich Ansprechpartner, Rechtsgrundlagen, Richtlinien, Antragsbedingungen und -formulare, Merkblätter usw. Im Berichtszeitraum wurden darüber hinaus bspw. der Katalog der Projektauswahlkriterien, die Tabellen zum Stichtag und zum Budget (seit April bis Dezember sechsmalige Aktualisierung), eine umfassende Darstellung der geplanten AUK-Maßnahmen oder auch die Aufforderung zur Teilnahme am EIP-Wettbewerb eingestellt. Gemeinsames Logo der Europäischen Fonds in MV Um eine angemessene Wahrnehmung der Rolle der EU in Mecklenburg-Vorpommern sicherzustellen und einen Wiedererkennungseffekt zu erzielen, wurde von der GVB auch für die Förderperiode 2014 bis 2020 ein gemeinsames Fondslogo konzipiert und ein entsprechendes Gestaltungshandbuch, herunterzuladen von erstellt. Dieses wird für sämtliche Publikationen verwendet, die im Zusammenhang mit den EU-Fonds in MV stehen.(s. Abbildungen) Informationsveranstaltungen In Bezug auf die Erstellung und die Umsetzung des EPLR MV gab es unzählige Informationsveranstaltungen, work-shops oder Schulungen einerseits für potenzielle Antragsteller und andere Interessierte sowie andererseits für die ELER-umsetzenden Fachbereiche. Je nach Thematik fanden sie unter Leitung der Fondsverwaltung, der Zahlstelle oder der Fachbereiche statt. Nur beispielhaft soll hier angemerkt werden, dass bereits auf der MeLa 2014, der größten landwirtschaftlichen Ausstellung in MV, mögliche Schwerpunktsetzungen einer zukünftigen 61

63 Förderpolitik zur Entwicklung des ländlichen Raums in MV mit den Messebesuchern diskutiert wurden. Des weiteren bekamen in 2014 insbesondere Kommunalpolitiker auf vier Regionalkonferenzen in jeweils verschiedenen Landkreisen Gelegenheit, sich über das Programm zu informieren, ihre Vorstellungen einzubringen und Fragen zu stellen. (s. Artikel Bauernzeitung) Anlässlich der Programmgenehmigung fand am 6. März 2015 eine EPLR-Auftaktveranstaltung in Ludwigslust statt. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus und Dr. Peter Kaltenegger von der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Räume der EU-Kommission stellten die Schwerpunkte des Programms vor. Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Umweltverbänden diskutierten daraus resultierende Möglichkeiten in ihren Bereichen. Broschüren und Flyer Bereits zur o.g. Auftaktveranstaltung konnte den Teilnehmern ein extra zu diesem Anlass erstellter Flyer Zukunft aktiv gestalten gereicht werden, der die Schwerpunktsetzungen des EPLR MV kurz und anschaulich darstellt. Für die grundlegende Information aller potenziellen Antragsteller wurde im Berichtszeitraum die ELER-Förderfibel mit den wesentlichen Inhalten aller ELER-kofinanzierten Fördermaßnahmen erstellt. Die ersten 300 Druck-Exemplare waren auf der MeLa 2015 nach kurzer Zeit vergriffen. Die Erstfassung der Förderfibel steht ebenso auf den Internet- Seiten des Landwirtschaftsministeriums zur Verfügung. Erläuterungstafeln Bei Vorhaben mit einer öffentlichen Unterstützung von mehr als (unter ) ist lt. Publizitätsvorschrift für den EPLR MV eine Erläuterungstafel im Format A3 mit einer Information über die Maßnahme an einem gut sichtbaren Ort anzubringen, auf der die finanzielle Unterstützung der Union hervorgehoben wird. Die Gestaltung und Beschaffung der Erläuterungstafeln obliegt der Verwaltungsbehörde. Die Versendung der Erläuterungstafeln erfolgt durch die Bewilligungsbehörden mit der Übersendung der Bewilligung (Erst-Bewilligung bei mehrjährigen Maßnahmen) an den Zuwendungsempfänger. Bereits im April 2015 erfragte die Fondsverwaltung bei den ELER-Fachbereichen den Bedarf an Erläuterungstafeln je Maßnahme für den gesamten Förderzeitraum, um entsprechenden Auftrag auszuschreiben und an ein Unternehmen in MV zu vergeben. Per 23. Juni 2015 erhielt eine Schweriner Firma den Zuschlag für die Fertigung von insgesamt knapp Tafeln innerhalb der Laufzeit des EPLR MV. Gleichzeitig wurde dieses Unternehmen nach entsprechender Bedarfsabfrage - mit dem Druck der ersten Exemplare beauftragt. Beispielgebend ist hier das Layout einer Erläuterungstafel für ein Projekt dargestellt, das aus EU- und Landesmitteln finanziert wird. (s. Abbildungen) Bei Infrastruktur- und Bauvorhaben mit einer öffentlichen Unterstützung von über ist das vorübergehende Anbringen einer Tafel von beträchtlicher Größe an gut sichtbarer Stelle erforderlich. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens muss an einer gut sichtbaren Stelle ein Schild auf Dauer angebracht werden. Sämtliches Informations- und Kommunikationsmaterial des Begünstigten, das in unmittelbarem Zusammenhang mit einer EU-Förderung steht, muss das Unionslogo, das Fondslogo der Gemeinsamen Verwaltungsbehörde sowie einen Hinweis auf die Förderung aus dem ELER enthalten. 62

64 Festlegungen zur genauen Umsetzung der Publikationspflicht des Begünstigten werden den Zuwendungsempfängern mit Übersendung des Bewilligungsbescheides mitgeteilt. Presseinformationen Die Publizitätsstrategie für den EPLR MV sieht weiterhin vor, Presse, Rundfunk und Fernsehen anlassbezogen zu unterrichten. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Pressemitteilungen zu öffentlichkeitswirksamen ELER-relevanten Themen veröffentlicht, z.b. Übergabe von Förderbescheiden, Informationen über gezahlte Mittel, Änderungen in der Förderpolitik. Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV wird vierteljährlich ein Nachrichtenmagazin, kurz LU.Na, herausgegeben. Es stellt neben allgemeinen Themen des Ressorts schwerpunktmäßig die Förderprioritäten des ELER sowie besondere Best-Praxis-Beispiele aus dem Förderalltag vor. Es wird rund Personen zugestellt (u.a. Medienvertreter, staatliche Ämter, Nationalpark- und Biosphärenreservatverwaltungen, Interessensvertretungen, Landkreisen, Stiftungen, Verbänden, Privatpersonen). Bisherige Themen waren Agrar- und Umweltmaßnahmen, Ökolandbau, Tourismusförderung im ländlichen Raum, Forst, Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und LEADER. Außerdem werden ELER-geförderte Unternehmen kurz vorgestellt, sofern es einen aktuellen Anlass gibt. Das kann z.b. eine Fördermittelübergabe oder die Teilnahme auf renommierten Messen, wie der IGW oder der Biofach, sein. Aufgrund der Vielzahl der Veröffentlichungen in verschiedenen Medien (Zeitungen, Internet, Fernsehen) im Berichtszeitraum ist hier unter "Abbildungen" nur eine kleine Auswahl dargestellt. Gemeinsames Logo der Europäischen Fonds in MV 63

65 Beispiel ELER-Erläuterungstafel 64

66 Bauernzeitung v EIP-Wettbewerb 65

67 Bauernzeitung v ELER-Regionalkonferenzen 66

68 Website Landwirtschaftsministerium 02/ LEADER-Aufruf 67

69 Magazin LU.Na des Landwirtschaftsministeriums v Auswertung LEADER-Wettbewerb 68

70 Website Landwirtschaftsministerium 07/ Ausschreibung Beratungsleistungen 69

71 Bauernzeitung v Podiumsdiskussion AUKM 70

72 Pressemitteilung Landwirtschatsministerium LU.Na zur ELER-Vielfalt 71

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