Jährlicher Durchführungsbericht. Germany - Rural Development Programme (Regional) Thuringia

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1 Jährlicher Durchführungsbericht Germany - Rural Development Programme (Regional) Thuringia Jährlicher Durchführungsbericht Zeitraum 01/01/ /12/2016 Version Status derzeitiger Knoten Nationales Aktenzeichen Datum der Genehmigung durch den Begleitausschuss CCI Programmart Land Region Programmversion in Kraft Von der Kommission angenommen - European Commission 1 13/06/ DE06RDRP023 Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums Deutschland Thüringen Programmplanungszeitraum Version 2.1 Nummer des Beschlusses C(2016)7235 Datum des Beschlusses 07/11/2016 Verwaltungsbehörde Koordinierungsstelle Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat: EU-Fondsverwaltung und Gemeinschaftsaufgabe Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Referat 615

2 Inhaltsangabe 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS UND SEINER PRIORITÄTEN a) Finanzdaten b) Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielwerte b1) Übersichtstabelle c) Wesentliche Informationen über die Umsetzung eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Basis von Daten aus a) und b) nach Schwerpunktbereich d) Wesentliche Informationen über die Fortschritte bei der Verwirklichung der im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele auf Basis von Tabelle F e) Sonstiges spezifisches Element eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums [optional] FORTSCHRITTE BEI DER UMSETZUNG DES BEWERTUNGSPLANS a) Beschreibung etwaiger im Jahresverlauf vorgenommener Änderungen des Bewertungsplans im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums, mit Begründung b) Beschreibung der im Jahresverlauf durchgeführten Bewertungstätigkeiten (bezogen auf Abschnitt 3 des Bewertungsplans) c) Beschreibung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Verwaltung von Daten (bezogen auf Abschnitt 4 des Bewertungsplans) d) Liste abgeschlossener Bewertungen, mit Angabe der Website, auf der sie veröffentlicht wurden e) Zusammenfassung abgeschlossener Bewertungen, mit Schwerpunkt Bewertungsergebnisse f) Beschreibung der Kommunikationstätigkeiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) g) Beschreibung der Folgemaßnahmen zu Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) PROBLEME, DIE DIE PROGRAMMLEISTUNG BETREFFEN, UND ABHILFEMASSNAHMEN a) Beschreibung der Schritte, die zur Gewährleistung der Qualität und der Wirksamkeit der Programmdurchführung unternommen wurden b) Mechanismen für Qualitätssicherung und wirksame Umsetzung MASSNAHMEN ZUR UMSETZUNG DER TECHNISCHEN HILFE UND ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN AN DIE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT (PR) a) Diesbezüglich getroffene Maßnahmen und Stand der Errichtung des Netzwerks und der Umsetzung seines Aktionsplans a1) Getroffene Maßnahmen und Stand der Errichtung des NLR (Lenkungsstruktur und Vernetzungsstelle) a2) Getroffene Maßnahmen und Stand der Umsetzung des Aktionsplans b) Maßnahmen die eine angemessene Publizität für das Programm gewährleisten (Artikel 13 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014) ZUR ERFÜLLUNG DER EX-ANTE-KONDITIONALITÄTEN ERGRIFFENE MASSNAHMEN

3 5.a) Nicht erfüllte Kriterien der allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten b) Zur Erfüllung der geltenden allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten ergriffene Maßnahmen c) Nicht erfüllte Kriterien der prioritätsbezogenen Ex-ante-Konditionalitäten d) Maßnahmen zur Erfüllung der relevanten prioritätsbezogenen Ex-ante-Konditionalitäten e) Zusätzliche Informationen (optional) zur Ergänzung der Angaben in der Tabelle ergriffene Maßnahmen BESCHREIBUNG DER UMSETZUNG VON TEILPROGRAMMEN PRÜFUNG DER INFORMATIONEN UND DES STANDS DER VERWIRKLICHUNG DER PROGRAMMZIELE a) CEQ01-1A - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Innovation, die Zusammenarbeit und den Aufbau der Wissensbasis in ländlichen Gebieten gefördert? a1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen a2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde a3) Angewandte Methoden a4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen a5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen a6) Antwort auf die Bewertungsfrage a7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen b) CEQ02-1B - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem mit Blick auf ein besseres Umweltmanagement und eine bessere Umweltleistung, gestärkt? b1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen b2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde b3) Angewandte Methoden b4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen b5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen b6) Antwort auf die Bewertungsfrage b7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen c) CEQ03-1C - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums das lebenslange Lernen und die berufliche Bildung in der Land- und Forstwirtschaft gefördert? c1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen c2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde

4 7.c3) Angewandte Methoden c4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen c5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen c6) Antwort auf die Bewertungsfrage c7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen d) CEQ04-2A - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums dazu beigetragen, Wirtschaftsleistung, Betriebsumstrukturierung und -modernisierung der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere durch Erhöhung der Marktbeteiligung und der landwirtschaftlichen Diversifizierung zu verbessern? d1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen d2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde d3) Angewandte Methoden d4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen d5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen d6) Antwort auf die Bewertungsfrage d7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen e) CEQ05-2B - In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums der Zugang angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere der Generationswechsel gefördert? f) CEQ06-3A - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums dazu beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände zu steigern? f1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen f2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde f3) Angewandte Methoden f4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen f5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen f6) Antwort auf die Bewertungsfrage f7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen g) CEQ07-3B - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Risikovorsorge und das Risikomanagement in den landwirtschaftlichen Betrieben unterstützt? h) CEQ08-4A - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung 4

5 der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften unterstützt? h1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen h2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde h3) Angewandte Methoden h4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen h5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen h6) Antwort auf die Bewertungsfrage h7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen i) CEQ09-4B - In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln, unterstützt? i1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen i2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde i3) Angewandte Methoden i4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen i5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen i6) Antwort auf die Bewertungsfrage i7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen j) CEQ10-4C - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Verhinderung der Bodenerosion und die Verbesserung der Bodenbewirtschaftung unterstützt? j1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen j2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde j3) Angewandte Methoden j4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen j5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen j6) Antwort auf die Bewertungsfrage j7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen k) CEQ11-5A - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft beigetragen? k1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen

6 7.k2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde k3) Angewandte Methoden k4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen k5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen k6) Antwort auf die Bewertungsfrage k7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen l) CEQ12-5B - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung beigetragen? l1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen l2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde l3) Angewandte Methoden l4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen l5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen l6) Antwort auf die Bewertungsfrage l7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen m) CEQ13-5C - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Versorgung mit und stärkeren Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln für die Biowirtschaft beigetragen? m1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen m2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde m3) Angewandte Methoden m4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen m5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen m6) Antwort auf die Bewertungsfrage m7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen n) CEQ14-5D - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen beigetragen? n1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen n2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde n3) Angewandte Methoden

7 7.n4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen n5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen n6) Antwort auf die Bewertungsfrage n7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen o) CEQ15-5E - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Landund Forstwirtschaft gefördert? o1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen o2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde o3) Angewandte Methoden o4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen o5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen o6) Antwort auf die Bewertungsfrage o7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen p) CEQ16-6A - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt? p1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen p2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde p3) Angewandte Methoden p4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen p5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen p6) Antwort auf die Bewertungsfrage p7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen q) CEQ17-6B - In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten gefördert? q1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen q2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde q3) Angewandte Methoden q4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen q5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen q6) Antwort auf die Bewertungsfrage q7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen

8 7.r) CEQ18-6C - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums der Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihr Einsatz und ihre Qualität in ländlichen Gebieten gefördert? r1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen r2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde r3) Angewandte Methoden r4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen r5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen r6) Antwort auf die Bewertungsfrage r7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen s) CEQ19-PE - In welchem Umfang haben die Synergien zwischen den Prioritäten und den Schwerpunktbereichen die Wirksamkeit des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums verbessert? s1) Synergieeffekte und transversale Auswirkungen des Programms s2) Angewandte Methoden s3) Quantitative Feststellungen basierend auf der Berechnung der sekundären Beiträge der Vorhaben zu Schwerpunktbereichen s4) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen s5) Antwort auf die Bewertungsfrage s6) Schlussfolgerungen und Empfehlungen t) CEQ20-TA - In welchem Umfang hat die technische Hilfe zur Erreichung der in Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 festgelegten Ziele beigetragen? t1) Förderung für technische Hilfe (außer nationales Netzwerk für den ländlichen Raum) t2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde t3) Angewandte Methoden t4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen t5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen t6) Antwort auf die Bewertungsfrage t7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen u) CEQ21-RN - In welchem Umfang hat das nationale Netzwerk für den ländlichen Raum zur Erreichung der in Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 festgelegten Ziele beigetragen? v) PSEQ01-FA - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischen Schwerpunktbereichen

9 7.w) PSEQ02-FA - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischen Schwerpunktbereichen x) PSEQ03-FA - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischen Schwerpunktbereichen y) PSEQ04-FA - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischen Schwerpunktbereichen z) PSEQ05-FA - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischen Schwerpunktbereichen aa) PSEQ01-TOPIC - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischem Bewertungsthema bb) PSEQ02-TOPIC - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischem Bewertungsthema cc) PSEQ03-TOPIC - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischem Bewertungsthema dd) PSEQ04-TOPIC - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischem Bewertungsthema ee) PSEQ05-TOPIC - Programmspezifische Bewertungsfragen verknüpft mit programmspezifischem Bewertungsthema DURCHFÜHRUNG VON MASSNAHMEN ZUR BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE AUS DEN ARTIKELN 5, 7 UND 8 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1303/ a) Förderung der Gleichbehandlung von Mann und Frau sowie Nichtdiskriminierung (Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) b) Nachhaltige Entwicklung (Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) c) Rolle der Partner gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 bei der Durchführung des Programms FORTSCHRITTE BEI DER SICHERSTELLUNG EINES INTEGRIERTEN KONZEPTS FÜR DEN EINSATZ DES ELER UND ANDERER FINANZINSTRUMENTE DER UNION BERICHT ÜBER DEN EINSATZ DER FINANZINSTRUMENTE (ARTIKEL 46 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1303/2013) EINGABETABELLEN FÜR GEMEINSAME UND PROGRAMMSPEZIFISCHE INDIKATOREN UND QUANTIFIZIERTE ZIELWERTE Annex II Annex III Dokumente

10 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS UND SEINER PRIORITÄTEN 1.a) Finanzdaten Siehe Dokumente im Anhang 1.b) Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielwerte 1.b1) Übersichtstabelle Schwerpunktbereich 1A Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T1: Prozentsatz der Ausgaben für Maßnahmen der Artikel 14, 15 und 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Bezug auf den Gesamtbetrag der Ausgaben für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (Schwerpunktbereich 1A) ,02 0, ,11 Schwerpunktbereich 1B Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T2: Gesamtzahl der Kooperationsvorhaben, die im Rahmen der Maßnahme Zusammenarbeit unterstützt werden (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) (Gruppen, Netzwerke/Cluster, Pilotprojekte...) (Schwerpunktbereich 1B) ,00 Bezeichnung Zielindikator T3: Gesamtzahl der Schulungsteilnehmer im Rahmen von unter Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 fallenden Maßnahmen (Schwerpunktbereich 1C) Zeitraum Schwerpunktbereich 1C Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) ,00 11, Ziel ,00 10

11 Schwerpunktbereich 2A Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T4: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei Investitionen in die Umstrukturierung oder Modernisierung unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2A) ,96 7,86 0,96 7, ,11 0,90 0,11 0,90 12,21 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Committed M01 M02 M04 M16 Insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,74 39, ,50 8, , ,00 26, , ,54 22, ,48 7, , ,37 59, , ,65 24, ,98 7, ,00 Schwerpunktbereich 3A Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T6: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die Unterstützung für die Beteiligung an Qualitätsprogrammen, lokalen Märkten und kurzen Versorgungswegen sowie Erzeugergemeinschaften/-organisationen erhalten (Schwerpunktbereich 3A) ,28 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Committed M01 M02 M04 M16 Insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,33 5, ,84 0, , ,00 5, , ,08 12, ,55 0, , ,18 31, , ,59 15, ,39 0, ,00 11

12 Priorität P4 Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T13: Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C) ,74 32, ,47 5,52 8,52 T11: Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B) ,74 0,47 32,15 5,52 8,52 T8: Prozentsatz des Waldes oder der bewaldeten Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt gelten (Schwerpunktbereich 4A) T12: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C) ,43 50, ,47 9, ,55 55, ,85 17,21 T10: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B) ,41 46,91 13,67 T9: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt und/oder der Landschaften gelten (Schwerpunktbereich 4A) ,19 99, ,31 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Committed M01 M02 M07 M08 M10 M11 M13 M15 M16 Insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,74 2, , ,00 21, , ,15 40, ,15 0, , ,47 8, ,89 6, , ,70 13, ,70 13, , ,91 11, ,91 11, , ,78 31, ,78 31, , ,89 28, ,89 28, , ,52 2, , ,16 19, ,32 17, ,67 12

13 Schwerpunktbereich 5E Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T19: Prozentsatz der land- und forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zwecks Beitrags zur Kohlenstoffbindung und -speicherung gelten (Schwerpunktbereich 5E) ,01 15, ,06 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Committed M10 Insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,40 2, ,40 2, , ,40 2, ,40 2, ,00 Schwerpunktbereich 6A Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T20: In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Schwerpunktbereich 6A) ,00 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Committed M01 M02 M06 M16 Insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,95 1, , , ,36 1, ,00 0, , ,80 46, , ,11 4, ,00 0, ,00 13

14 Schwerpunktbereich 6B Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T23: In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Leader) (Schwerpunktbereich 6B) ,50 7, ,00 T22: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitiert (Schwerpunktbereich 6B) ,77 4,68 43,77 7,38 63,44 T21: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, für die lokale Entwicklungsstrategien gelten (Schwerpunktbereich 6B) ,65 69,65 110,47 110,47 63,05 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Committed M07 M19 Insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,17 39, ,63 12, , ,46 43, ,71 10, , ,63 40, ,34 12, ,00 Schwerpunktbereich 6C Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Based on approved (when relevant) Absorption (%) Realised Absorption (%) Ziel 2023 T24: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von neuen oder verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen (IKT) profitiert (Schwerpunktbereich 6C) ,86 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Committed M07 Insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt Absorption (%) Realised Absorption (%) Geplant ,00 0, , ,00 0, ,00 14

15 1.c) Wesentliche Informationen über die Umsetzung eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Basis von Daten aus a) und b) nach Schwerpunktbereich Mit Durchführungsbeschluss vom wurde das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums des Landes Thüringen von der Europäischen Kommission (KOM) genehmigt. Es trägt den Namen FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET). Im Jahr 2016 wurde ein erster Antrag auf Änderung des Programms gestellt und am genehmigt. Die wesentlichen Änderungen sind die finanzielle Verstärkungen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) um 5,2 Mio.. ELER-Mittel und des Ökologischen Landbaus um 3,8 Mio. ELER-Mittel. Die Mittel werden aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) entnommen und dort durch nationale Mittel kompensiert, sodass die Maßnahme weiterhin auf gleichem Niveau erhalten bleibt. Des Weiteren hat eine Erweiterung der AUKM um den Fördergegenstand Dauerhafte Umnutzung von Ackerland in Grünland stattgefunden. Thüringen stehen für die FILET gemäß indikativem Finanzplan rund 679,7 Mio. von der Europäischen Union zur Verfügung. Einschließlich der Kofinanzierungsmittel des Bundes, des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften sowie zusätzlicher rein nationaler Mittel (Top-Ups) kann Thüringen etwa 899,3 Mio. für die Förderung des ländlichen Raums einsetzen. Mit dem ersten Änderungsantrag sind zusätzliche 12 Mio. Top-Ups hinzugekommen. In den ELER-Mitteln enthalten sind Mittel, die durch die Umschichtung von der ersten in die zweite Säule zusätzlich zur Verfügung stehen. Die Umschichtungsmittel machen rund 54,0 Mio. aus, davon rund 42,0 Mio. für M13 Ausgleichszulage in Priorität 4 sowie 12,0 Mio. für M04. Dieser Betrag teilt sich auf in 8,0 Mio. für M04 c) Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest) in Schwerpunktbereich 2A und 4,0 Mio. für M04 e) Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse in Schwerpunktbereich 3A. Zu den EU- und Kofinanzierungsmitteln kommen zusätzliche, rein nationale Mittel (Top-Ups) gemäß Artikel 82 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Höhe von rund 21,0 Mio. für Maßnahme 04 Investitionen in materielle Vermögenswerte hinzu. Mit dem ersten Änderungsantrag stehen weitere 12,0 Mio. für die Maßnahme 04 zur Verfügung, sodass sich die Gesamtsumme der Top-Ups auf 33,0 Mio. beläuft. Die Fördermittel (ELER und Kofinanzierung, ohne Top-Ups) nach Prioritäten und Technischer Hilfe (TH) in Thüringen verteilen sich wie folgt. Die größten Anteile entfallen auf die Priorität 4 mit 51 %, gefolgt von Priorität 6 (29 %), Priorität 2 (16 %) sowie Priorität 3 (2 %) und Priorität 5 (0,5 %). Hinzu kommen 16,7 Mio. für die Technische Hilfe (2 %). Priorität 1 wurde gemäß den Vorgaben der KOM als flankierend programmiert und besitzt keine eigene Strategie. Maßnahmen unter Priorität 1 werden in den Strategien der Prioritäten 2 bis 6 begründet. Daher war der Priorität 1 kein eigenständiges Budget zuzuteilen. Seit Beginn der Förderperiode wurden insgesamt 122,7 Mio. (inkl. 3,5 Mio. Top-Ups) öffentliche Mittel für abgeschlossene Maßnahmen verausgabt. 237,6 Mio. öffentliche Mittel wurden bereits bewilligt. Davon entfielen 124,0 Mio. auf das Berichtsjahr Bei diesem vorliegenden Bericht handelt es sich um den ersten erweiterten jährlichen Durchführungsbericht zum Thüringer Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum der Förderperiode Dieser ist umfangreicher als die normalen Berichte und beinhaltet in Kap. 7 erstmals Ausführungen zum Stand der Verwirklichung der Programmziele sowie in Kap. 8 Erläuterungen zur Durchführung von Maßnahmen zu Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung, nachhaltige Entwicklung und die Rolle der 15

16 Partnerbeteiligung. Die folgende Berichtsgliederung entspricht den in SFC zu übermittelnden Kapiteln, die Ausführungen beschränken sich aus diesem Grund häufig auf kurze und technische Formulierungen. Auf Prioritätenebene werden in diesem Kapitel die für abgeschlossene und laufende Vorhaben getätigten Ausgaben sowie die Bewilligungen abgebildet. Auf Maßnahmenebene erfolgt die Darstellung von Ausgaben für abgeschlossene Vorhaben. Da im Berichtszeitraum noch nicht in allen Maßnahmen Vorhaben abgeschlossen wurden, werden in diesen Fällen noch keine Ausgaben berichtet. Auf der Basis dieses Berichtes wird zusätzlich eine Bürgerinformation veröffentlicht. Diese wird den verkürzten Inhalt des Durchführungsberichts enthalten. Priorität 1 Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten Die Priorität 1 umfasst in Thüringen folgende Schwerpunktbereiche: 1A Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten 1B Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem zu dem Zweck eines besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung 1C Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER- VO) haben die Interventionen der Priorität 1 in Anbetracht ihrer horizontalen Anwendung eine Bedeutung für die Zielindikatoren, die für die übrigen Prioritäten festgelegt werden. Die Outputindikatoren und Ausgaben für die (Teil-) Maßnahmen und Vorhabenarten sind daher im Abschnitt der Priorität dargestellt, in der sie programmiert sind. Die Darstellung der Erreichung der Zielindikatoren erfolgt für die Schwerpunktbereiche 1A-1C eigenständig. SP 1A Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten Im Schwerpunktbereich 1A sollen bis 2023 für Maßnahmen nach Artikel 14 (M01), 15 (M02) und 35 (M16) der ELER VO insgesamt 2,11 % (Zielindikator T1) des FILET-Gesamtbudgets von rund 899,3 Mio. eingesetzt werden. Dies entspricht einer Summe von rund 18,9 Mio.. Auf die Maßnehmen 01 und 02 entfallen jeweils öffentliche Ausgaben in Höhe von 4,0 Mio.. Weitere 10,9 Mio. sind für die Maßnahme 16 vorgesehen. Im bisherigen Berichtszeitraum bis Ende 2016 wurden erste Vorhaben in der M01 abgeschlossen, die einen Beitrag zu Schwerpunktbereich 1A leisten. In den Maßnahmen M02 und M16 wurden noch keine Vorhaben abgeschlossen. Für den Schwerpunktbereich wurden somit bisher 0,2 Mio. bzw. 1,1 % der vorgesehenen öffentlichen Mittel verausgabt. SP 1B Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem zu dem Zweck eines besseren 16

17 Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung Im Schwerpunktbereich 1B sollen insgesamt 90 Kooperationsvorhaben (Zielindikator T2; z. B. Gruppen, Netzwerke/Cluster, Pilotprojekte) im Rahmen der Maßnahme 16 Zusammenarbeit unterstützt werden. Bis zum Ende des Jahres 2016 wurden noch keine Vorhaben abgeschlossen. Der Zielindikator T2 wird in Thüringen über M16 umgesetzt. Im Laufe der Förderperiode sollen im Rahmen von Teilmaßnahme 16.1 insgesamt 36 operationelle Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) unterstützt werden. In den Teilmaßnahmen 16.3 bis 16.9 sollen 54 Kooperationsprojekte gefördert werden. SP 1C Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft Der für Schwerpunktbereich 1C formulierte Zielindikator sieht die Weiterbildung von insgesamt SchulungsteilnehmerInnen vor (Zielindikator T3, Artikel 14 ELER VO). Der Zielindikator T3 wird in Thüringen über die Teilmaßnahme 1.1 erreicht. Im Berichtsjahr 2016 nahmen insgesamt 864 Personen (Zielerreichungsgrad 11,8 %) an Berufsbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teil. Priorität 2 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und der Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe Auf die Priorität 2 entfallen insgesamt 172,1 Mio. (19 % des Programmbudgets inkl. 33,0 Mio. Top- Ups). Insgesamt wurden bereits 12,7 Mio. (davon 3,5 Mio. Top-Ups), bzw. 7,4 % des Budgets, für abgeschlossene Vorhaben verausgabt. Unter Berücksichtigung der laufenden Vorhaben umfassten die öffentlichen Gesamtausgaben insgesamt bereits 15,4 Mio.. Rund 14,8 Mio. davon entfielen auf das Jahr Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der Priorität 2 etwa 28,5 Mio. bewilligt. Der überwiegende Teil (25,9 Mio., davon 4,7 Mio. Top-Ups) der Bewilligungen entfiel dabei auf M04 und ca. 1,6 Mio. auf M16. Weitere ca. 0,4 Mio. wurden für die M01 bewilligt. Die Priorität 2 umfasst in Thüringen den Schwerpunktbereich 2A. SP 2A Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung Im Schwerpunktbereich 2A ist die Unterstützung von 447 landwirtschaftlichen Betrieben bei Investitionen in die Umstrukturierung oder Modernisierung geplant. Diese Anzahl entspricht 12,2 % (Zielindikator T4) der landwirtschaftlichen Betriebe Thüringens (Basisjahrwert: Betriebe). Insgesamt wurden bisher 35 landwirtschaftliche Betriebe unterstützt, die einen Beitrag zu Schwerpunktbereich 2A leisten. Der Zielindikator T4 ist zu 7,8 % erfüllt. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgeführt, die unter dem Schwerpunktbereich 2A programmiert sind. Der aufgeführte Outputindikator zu Teilmaßnahme 4.1 (s. u.) entspricht dabei dem Zielindikator T4. 17

18 M01 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14) In M01 sind die Teilmaßnahmen 1.1 bis 1.3 programmiert. Im Rahmen von Schwerpunktbereich 2A sind für die Maßnahme öffentliche Ausgaben in Höhe von 1,8 Mio. geplant. Es wurden im Jahr 2016 erstmals rund für abgeschlossene Vorhaben (Teilmaßnahme 1.1) verausgabt. Für die Teilmaßnahme 1.1 sind Ausgaben in Höhe von rund 1,3 Mio. öffentliche Mittel vorgesehen, wovon SchulungsteilnehmerInnen im Rahmen von Berufsbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen profitieren sollen. Im Berichtsjahr 2016 haben erstmals 849 Personen an entsprechenden Schulungen teilgenommen. Dies entspricht einer Zielerreichung von ca. 19,7 %. M02 Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste (Artikel 15) In M02 sind die Teilmaßnahmen 2.1 und 2.3 programmiert. Der geplante Mittelansatz beträgt 2,4 Mio.. Es sollen in der Förderperiode Personen Beratungen in der Teilmaßnahme 2.1 in Anspruch nehmen. Im Jahr 2016 erfolgte eine erste Ausschreibung für einzelbetriebliche Beratungsleistungen für den Zeitraum 2016 bis Daher ist zum kein Vorhaben beendet. Im Rahmen des Abschlusses der Dienstleistungsverträge mit den Beratungsunternehmen konnten jedoch fast alle zur Verfügung stehenden Mittel gebunden werden. Für die Teilmaßnahme 2.3 war aufgrund des Beginns der Förderung und des neuen Verfahrens (erstmalig eine Ausschreibung) keine Durchführung von Vorhaben in 2016 vorgesehen. M04 Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17) Während der Förderperiode sind öffentliche Ausgaben in Höhe von 163,0 Mio. vorgesehen. Damit soll ein Gesamtinvestitionsvolumen (öffentlich und privat) von insgesamt 456,6 Mio. unterstützt werden. Im Berichtszeitraum wurden rund 12,6 Mio. öffentliche Mittel verausgabt. Dies entspricht einem Zielerreichungsgrad von 7,7 %. 4.1 Unterstützung für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe Im Rahmen von Teilmaßnahme 4.1 sollen im Laufe der Förderperiode im SP 2A mit rund 101,3 Mio. öffentlichen Mitteln Investitionen in 447 landwirtschaftlichen Betrieben unterstützt werden. Im Berichtszeitraum wurden rund 2,2 Mio. öffentliche Mittel für abgeschlossene Vorhaben der Teilmaßnahme 4.1 verausgabt. Dies entspricht einem Zielerreichungsgrad von rund 2,2 %. Bisher wurden 35 Betriebe und 36 Vorhaben gefördert, davon 31 im Jahr Dieser Outputindikator entspricht dem Zielindikator T4 des SP 2A (s.o.). Im SP 2A sind für die Teilmaßnahme 4.1 in Thüringen folgende Vorhabenarten vorgesehen: 4a) Agrarinvestitionsförderprogramm 4b) Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen und 4c) Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest). Im Berichtszeitraum wurden 25 Vorhaben und 25 Betriebe im Rahmen von 4a) 18

19 Agrarinvestitionsförderprogramm bei Investitionen unterstützt. Für die Vorhabenart 4b) Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen wurden bisher drei Vorhaben abgeschlossen. Für 4c) Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest) wurden 2016 erstmals 0,2 Mio. für abgeschlossene Vorhaben berichtet. 4.3 Förderung für Investitionen in Infrastrukturen in Verbindung mit der Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft Für Investitionen in die Infrastruktur sind öffentliche Gesamtausgaben in Höhe von rund 61,7 Mio. vorgesehen. Im Berichtszeitraum wurden 10,4 Mio. (inkl (2015)) für abgeschlossene Vorhaben im Rahmen von Teilmaßnahme 4.3 verausgabt, was einem Beitrag zur Zielerreichung von 16,9 % entspricht. Insgesamt konnten bis zum Ende des Jahres Vorhaben abgeschlossen werden. Mit 276 Vorhaben entfiel der Großteil der Vorhaben auf das Jahr Bei der Umsetzung der seit vielen Jahren angebotenen Maßnahme traten keine Probleme auf. Teilmaßnahme 4.3 besteht in Thüringen aus den Vorhabenarten: 4f) Investitionen in den forstwirtschaftlichen Wegebau, 4g) Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes im privaten Interesse (Ausführungskosten) und 4h) Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes im privaten Interesse (Verfahrenskosten). Im Rahmen von 4f) wurden im gesamten Berichtszeitraum 105 Vorhaben gefördert. 28 Vorhaben wurden in 4h) umgesetzt und 145 Vorhaben entfielen auf 4g). M16 Zusammenarbeit (Artikel 35) Für Maßnahme 16 sind im Rahmen des Schwerpunktbereichs 2A öffentliche Ausgaben in Höhe von rund 4,9 Mio. für die Teilmaßnahmen 16.1, 16.3 und 16.6 geplant. Aufgrund der Projektlaufzeiten von bis zu drei Jahren und einem Beginn der Förderung ab Ende 2015 war zum noch kein Projekt abgeschlossen. Demgegenüber stehen jedoch Bewilligungen aus zwei Antragsrunden in Höhe von über 4 Mio. und ein Mittelabfluss in Höhe von Priorität 3 Förderung der Organisation der Nahrungs- und der Nichtnahrungs-mittelkette sowie des Risikomanagements in der Landwirtschaft Auf die Priorität 3 entfallen insgesamt 17,9 Mio. (2 % des Programmbudgets) wurden erstmals bzw. 0,15 % des Budgets für abgeschlossene Vorhaben verausgabt. Unter Berücksichtigung der laufenden Vorhaben umfassten die öffentlichen Gesamtausgaben im Berichtszeitraum bis ,1 Mio. (etwa 6,2 % des Budgets). Bewilligungen erfolgten in der bisherigen Förderperiode in Höhe von 2,7 Mio., 1,7 Mio. entfielen auf 19

20 das Berichtsjahr Die Priorität 3 umfasst in Thüringen den Schwerpunktbereich 3A. SP 3A Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände Zum Erreichen der Schwerpunktbereichsziele werden in Thüringen im Wesentlichen Investitionen in Betrieben der Verarbeitung und Vermarktung sowie Kooperationen zwischen Akteuren der Versorgungskette gefördert. Flankiert werden diese Förderungen von Maßnahmen der Bildung und Beratung. Der Zielindikator T6 bezieht sich ausschließlich auf die Kooperationsmaßnahme. Hier sollen in SP 3A insgesamt 120 landwirtschaftliche Betriebe Unterstützung für die Beteiligung an Qualitätsprogrammen, lokalen Märkten und kurzen Versorgungswegen sowie Erzeugergemeinschaften bzw. -organisationen erhalten. Dies entspricht 3,28 % (Zielindikator T6) der Betriebe Thüringens (Basisjahrwert: landwirtschaftliche Betriebe). Bei Kooperationen im Rahmen von Teilmaßnahme 16.4 innerhalb des Schwerpunktbereiches liegen im Berichtszeitraum noch keine abgeschlossenen Vorhaben vor. Für den Schwerpunktbereich 3A wurden in Thüringen folgende Maßnahmen festgelegt: M01 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14) In M01 sind die Teilmaßnahmen 1.1 bis 1.3 programmiert. Im Rahmen von Schwerpunktbereich 3A sind in M01 öffentliche Ausgaben in Höhe von 0,4 Mio. für Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb von Fertigkeiten sowie für Austausch- und Informationsmaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe geplant. Von dieser Summe sind für Teilmaßnahme 1.1 Ausgaben in Höhe von rund 0,3 Mio. vorgesehen, hiervon sollen TeilnehmerInnen an Schulungen weitergebildet werden. Im Berichtsjahr 2016 haben erstmals 15 Personen entsprechende Schulungen in der aktuellen Förderperiode abgeschlossen. Es wurden öffentliche Mittel in Höhe von aufgewendet. M02 Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste (Artikel 15) In M02 sind die Teilmaßnahmen 2.1 und 2.3 programmiert. Der geplante Mittelansatz für M02 beträgt im Rahmen von SP 3A rund 0,5 Mio Personen sollen von Beratungsleistungen in der Teilmaßnahme 2.1 profitieren. Da im Berichtszeitraum noch keine Vorhaben abgeschlossen wurden, werden noch keine Ausgaben berichtet (s. M02 SP 2A). M04 Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17) 4.2 Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen In der Programmperiode sind öffentliche Ausgaben in Höhe von 14,2 Mio. zur Unterstützung eines Gesamtinvestitionsvolumens von 50,5 Mio. (öffentliche und private Mittel) in 63 Vorhaben vorgesehen. 20

21 Bisher wurde ein Vorhaben mit rund EU- und Kofinanzierungsmitteln abgeschlossen. Die Teilmaßnahme 4.2 wird in Thüringen über die Vorhabenarten 4d) Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und 4e) Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse umgesetzt. M16 Zusammenarbeit (Artikel 35) 16.4 Förderung für die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte Die Teilmaßnahme 16.4 wird in Thüringen über die Vorhabenart 16c) Zusammenarbeit zur Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte umgesetzt. Im Rahmen des Schwerpunktbereichs 3A sollen öffentliche Gesamtausgaben in Höhe von rund 2,7 Mio. zur Förderung von 120 landwirtschaftlichen Betrieben, die an einer Zusammenarbeit bzw. lokalen Förderung zwischen Akteuren der Versorgungskette beteiligt sind, eingesetzt werden (T6). Da im Berichtszeitraum noch keine Vorhaben abgeschlossen wurden, werden noch keine Ausgaben berichtet. Priorität 4 Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme Die Priorität 4 gliedert sich in Thüringen in folgende Schwerpunktbereiche: 4A Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften 4B Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels 4C Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung In einem von der Europäischen Kommission herausgegebenen Arbeitsdokument (working document WD 2016 Rural development programming and target setting ( )) über die Programmierung und Zielsetzung der ländlichen Entwicklung wird im Rahmen der Indikatorplanung auf die Sonderstellung der Umweltmaßnahmen eingegangen. Bestimmte Umweltmaßnahmen sind so konzipiert, dass sie auf derselben Fläche zu mehr als einem Ziel beitragen. Um dieser übergreifenden Wirkung gerecht zu werden, war eine sogenannte Blockprogrammierung anzuwenden, insbesondere für flächenbezogene Umweltmaßnahmen. Dies bedeutet, dass die Wirkung nicht einem einzelnen Schwerpunktbereich zugewiesen werden muss, sondern es zulässig ist, für eine Maßnahme mehrere Umweltziele zu benennen. Für jeden der drei Schwerpunktbereiche ist in der FILET ein eigener Zielindikator (getrennt nach Landwirtschaft und Wald) in Form angestrebter Flächenanteile festgesetzt. Aufgrund der zulässigen Mehrfachzuordnung von Maßnahmen ist es allerdings möglich, dass dieselbe Maßnahmenfläche für verschiedene Zielindikatoren angerechnet wird. Die Blockprogrammierung sieht vor, dass die Beiträge zu Priorität 4 einen Schwerpunktbereich betreffen können, oder eine Kombination der Schwerpunktbereiche 4A, 4B und 4C. Aus diesem Grund wird auch der 21

22 Umsetzungstand gemessen anhand von Ziel- und Outputindikatoren im Folgenden auf der Ebene der Priorität dargestellt. Auf die Priorität 4 entfallen insgesamt 447,8 Mio. (49,1 % des Programmbudgets). Im Berichtszeitraum wurden 78,1 Mio., bzw. 17,4 % des Budgets, für abgeschlossene Vorhaben verausgabt. Insgesamt wurden bereits ca. 79,1 Mio. öffentliche Ausgaben für abgeschlossene und laufende Vorhaben getätigt. Bis Ende 2016 wurden ca. 88,7 Mio. öffentliche Mittel bewilligt (M01, M02, M07, M08, M10, M11, M13, M15 und M16), davon etwa 45,0 Mio. im Berichtsjahr Für die mehrjährigen Flächenmaßnahmen werden die mit dem Zahlungsantrag für das jeweilige Jahr bewilligten Mittel in der Tabelle 1a des Monitoring Anhangs abgebildet. Für die M10 ist für das Berichtsjahr 2016 nur die Hauptzahlung (der Vorschuss wurde 2015 gemeldet) in dieser Tabelle erfasst. Auf 4,85 % (Zielindikator T8) der Waldfläche Thüringens, bzw. auf insgesamt ha, sollen Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt gelten. Bezugsfläche ist die Gesamtwaldfläche Thüringens, welche rund ha umfasst (Basisjahr 2012). Insgesamt wurden im bisherigen Berichtszeitraum rund ha forstwirtschaftliche Fläche mit Verwaltungsverträgen zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität belegt, die einen Beitrag zu Priorität 4 leisten. Es wurden somit 2,4 % der gesamten Waldfläche abgedeckt, sodass der Zielwert in etwa zur Hälfte erreicht ist. Zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität sollen zusätzlich für ha landwirtschaftliche Fläche Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt und/oder der Landschaften gelten. Dies entspricht 18,31 % (Zielindikator T9) der landwirtschaftlichen Nutzfläche Thüringens ( ha im Basisjahr 2010). Im Berichtszeitraum wurden ha landwirtschaftliche Fläche mit Verwaltungsverträgen zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität belegt. Dies entspricht 18,2 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche Thüringens. Es fehlen rund ha zur Erreichung des Zielwertes. Zur Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln, sollen für ha landwirtschaftliche Fläche die Verwaltungsverträge gelten. Dies entspricht 13,67 % (Zielindikator T10) der landwirtschaftlichen Nutzfläche Thüringens ( ha). Im Berichtszeitraum wurden ha landwirtschaftliche Fläche mit Verträgen der Wasserwirtschaft belegt, die einen Beitrag zum Schwerpunktbereich 4B leisteten. Somit sind bisher 6,4 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche Thüringens mit entsprechenden Verträgen belegt. Die Zielerreichung beträgt 46,9 %. Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln, sollen zudem für ha forstwirtschaftliche Fläche gelten. Dies entspricht 8,52 % (Zielindikator T11) der Waldfläche Thüringens ( ha). Insgesamt wurden im Berichtszeitraum rund ha forstwirtschaftliche Fläche mit Verwaltungsverträgen zur Verbesserung der Wasserwirtschaft belegt, die einen Beitrag zu Priorität 4 leisten. Es wurden 2,7 % der gesamten Waldfläche abgedeckt, sodass der Zielwert zu 32,2 % erreicht wurde. Zur Erreichung des Zielindikators sollen auf 17,21 % (Zielindikator T12) der landwirtschaftlichen Fläche 22

23 Thüringens (Basisjahrwert: ha), bzw. auf insgesamt ha, Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten wurden erste Verträge über ha landwirtschaftliche Förderflächen zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung abgeschlossen. Dies entspricht 9,6 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche und 55,5 % des Zielwertes. Weiterhin sollen auf 8,52 % (Zielindikator T13) der Waldfläche Thüringens ( ha), bzw. auf insgesamt ha, Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum rund ha forstwirtschaftliche Fläche mit Verwaltungsverträgen zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und Verhinderung der Bodenerosion belegt. Es wurden 2,7 % der gesamten Waldfläche abgedeckt und der Zielwert wurde zu 32,2 % erreicht. Zur Erreichung der quantifizierten Zielvorgaben in der Priorität 4 wurden in Thüringen folgende Maßnahmen festgelegt: M01 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14) Im Rahmen von Priorität 4 sind öffentliche Ausgaben in Höhe von 1,3 Mio. für Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb von Fertigkeiten (Teilmaßnahmen 1.1 bis 1.3) vorgesehen. Im Zuge der Teilmaßnahme 1.1 sollen rund 0,3 Mio. öffentlichen Mittel verausgabt werden, hiervon sollen insgesamt TeilnehmerInnen an Schulungen mit dem Ziel des Erwerbs von Fertigkeiten weitergebildet werden. Da im Berichtszeitraum noch keine Vorhaben der M01, die unter der Priorität 4 programmiert wurden, abgeschlossen wurden, werden noch keine Ausgaben berichtet. M02 Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste (Artikel 15) Der geplante Mittelansatz für M02 beträgt im Rahmen von Priorität 4 rund 0,9 Mio. (Teilmaßnahmen 2.1 und 2.3). Das Ziel von Teilmaßnahme 2.1 ist es, 559 Begünstigte zu beraten. Da im Berichtszeitraum noch keine Vorhaben abgeschlossen wurden, werden noch keine Ausgaben berichtet. M07 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20) Im Rahmen von Priorität 4 werden in M07 öffentliche Gesamtausgaben in Höhe von rund 24,7 Mio. angestrebt. Der Teilmaßnahme Entwicklung von Natur und Landschaft (M07g, Teilmaßnahmen 7.1 und 7.6) wurde im Zuge des ersten Änderungsantrages 7,0 Mio. mehr Budget zugewiesen, um den dortigen Mehrbedarf zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt nachzukommen. Im Berichtszeitraum wurden für zwei abgeschlossene Vorhaben im Rahmen der Teilmaßnahme 7.6 verausgabt. Es wurde keiner der insgesamt 120 angestrebten Pläne zur Entwicklung von Dörfern oder zur Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten bzw. Gebieten mit hohem Naturschutzwert in der Teilmaßnahme 7.1 mit ELER-Mitteln finanziert. 23

24 In der bisherigen Förderperiode wurden insgesamt bereits 10,1 Mio. öffentliche Mittel bewilligt. Die Bewilligung der Vorhaben verzögerte sich jedoch zunächst, da sich das beihilferechtliche Notifizierungsverfahren bis Mitte August 2016 hinzog und bis dahin nur wenige kleinere Projekte auf Deminimis-Basis bewilligt werden konnten. Im Ergebnis des Notifizierungsverfahrens wurde mit Ausnahme eines Fördergegenstandes, der weiterhin auf De-minimi-Basis bewilligt wird, keine Beihilferelevanz festgestellt. In der Folge wurden die beantragten Projekte bis Jahresende im Wesentlichen bewilligt. Die Verzögerungen führten letztendlich zu einem gegenüber der Planung deutlich geringeren Mittelabfluss. M08 Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern (Artikel 21-26) 8.3 Förderung für die Vorbeugung von Waldschäden durch Waldbrände, Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse Die Teilmaßnahme 8.3 wird in Thüringen über die Vorhabenart 8a) Vorbeugung gegen Kalamitäten umgesetzt. Es sollen öffentliche Gesamtausgaben in Höhe von 0,6 Mio. getätigt werden. Insgesamt 150 Begünstigte sollen von vorbeugenden Projekten profitieren. Diese Maßnahme wurde mit dem EPLR ab 2015 erstmals angeboten und kommt nur im Bedarfsfall zur Anwendung. Bisher wurde ein Vorhaben abgeschlossen und rund 960 öffentliche Mittel verausgabt. 8.4 Förderung für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen Die Teilmaßnahme 8.4 wird in Thüringen im Bedarfsfall über die Vorhabenart 8b) Waldumbau umgesetzt. Für Investitionen zur Wiederherstellung von stabilen, ökologisch wertvollen und klimatoleranten Laub- bzw. Laubmischbeständen nach Schadereignissen wurden bisher rund verausgabt. Damit haben sich die Ausgaben der abgeschlossene Vorhaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt (2015: ). Die Gesamtfläche, auf der Waldumbaumaßnahmen stattgefunden haben, ist von 5,2 ha (2014/15) auf 38,7 ha angestiegen. Insgesamt wurden bisher zwölf Vorhaben abgeschlossen. 8.5 Förderung für Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme Die Teilmaßnahme 8.5 wird in Thüringen über die Vorhabenarten 8b) Waldumbau, 8c) Erhöhung des ökologischen Wertes durch investive Waldumweltmaßnahmen sowie 8d) Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder durch Bodenschutzkalkung umgesetzt ha Fläche und Vorhaben sollen im Rahmen von Teilmaßnahme 8.5 Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme gefördert werden. Insgesamt stehen hierfür rund 14,0 Mio. öffentliche Mittel zur Verfügung. Im bisherigen Förderzeitraum wurden in der Teilmaßnahme Vorhaben und rund ha Fläche gefördert. Mit 45 Vorhaben fand der Großteil der Förderungen im Rahmen des Waldumbaus (M08b) statt. In der Vorhabenart M08c wurden keine Projekte realisiert. Mit öffentlichen Ausgaben von insgesamt 0,6 Mio. wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen (öffentlich und privat) von 0,7 Mio. erreicht. Dies entspricht 4,4 % der vorgesehenen öffentlichen Ausgaben. M10 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Artikel 28) 24

25 10.1 Zahlungen von Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen Teilmaßnahme 10.1 wird in der Priorität 4 durch die in Tabelle 1 aufgeführten Vorhabenarten erfüllt. Zusätzlich ist die Vorhabenart A5 Nutzung Ackerland als Grünland und dauerhafte Umwandlung Ackerland in Dauergrünland der Priorität 5 zugeordnet. Für die unter Priorität 4 programmierten Vorhaben der M10.1 sind insgesamt öffentliche Mittel in Höhe von rund 232,1 Mio. vorgesehen. Darin enthalten sind für Altverpflichtungen. Es ist die Förderung einer Fläche von ha vorgesehen. Die AUKM haben einen fünf-jährigen Verpflichtungszeitraum. Im Jahr 2016 erfolgte die Hauptzahlung des ersten Verpflichtungsjahres 2015 (erste Antragstellung in 2014). Bis Ende 2016 wurde eine Fläche von ha gefördert. Inklusive Altverpflichtungen beläuft sich die geförderte Gesamtfläche auf ha. Ausgaben wurden in Höhe von 31,2 Mio. getätigt. Davon wurden für Altverpflichtungen aufgewendet. In der Tabelle 1 liegt der Fokus auf den im Berichtsjahr erfolgten Auszahlungen je Vorhabenart. Aufgeführt ist außerdem die Fläche in ha (bzw. Tiere in GV), für die bisher Zahlungen erfolgten. Altverpflichtungen sind nicht enthalten. Ein Beitrag zum Schwerpunktbereich 4A Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt wird aus fast allen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) geleistet. Die extensive Nutzung artenreichen Grünlands, von der Biotoppflege im Grünland (GB) sowie G6 Offenlanderhaltung zielen auf die Erhaltung und Entwicklung von ökologisch wertvollen Flächen im Offenland (HNV), die Erhaltung von FFH-Lebensraumtypen und anderen naturschutzfachlich bedeutsamen Offenlandbiotopen ab. Im Acker wird ein breites Spektrum von Streifenmaßnahmen durchgeführt, die Beiträge zur floristischen und faunistischen Biodiversität im Acker und darüber hinaus in Naturschutzkulissen zur Verbesserung der Erhaltungszustände wichtiger Zielarten leisten sollen. Artenreiche Fruchtfolgen (A1) tragen zur Kulturartenvielfalt in der Agrarlandschaft bei. Die Phosphor-Belastung der Gewässer und somit eine Verbesserung der Wasserwirtschaft (Schwerpunktbereich 4B) soll durch die Anlage von Pufferflächen und -streifen (A4 Gewässers- und Erosionsschutzstreifen ) sowie dem betrieblichen Erosionsschutz (A3) erreicht werden. M11 Ökologischer/biologischer Landbau (Artikel 29) Während der Förderperiode sollen der ökologische/biologische Landbau mit öffentlichen Mitteln in Höhe von 43,1 Mio. unterstützt werden. Bisher wurden rund 5,0 Mio. verausgabt. Die Teilmaßnahme 11.1 wird in Thüringen durch die Vorhabenart Ö1- Einführung umgesetzt. Ziel der Teilmaßnahme ist es, auf ha Fläche den Übergang zum ökologischen/biologischen Landbau zu unterstützen. Bis Ende 2016 wurde ein Drittel (2.324 ha) der vorgesehenen Fläche gefördert. Die Teilmaßnahme 11.2 wird in Thüringen durch die Vorhabenart Ö2- Beibehaltung umgesetzt mit dem Ziel auf einer Fläche von ha, die Beibehaltung des ökologischen Landbaus zu unterstützen. Mit ha ist der Zielwert Ende 2016 schon fast erreicht. Insgesamt liegt die Inanspruchnahme der geförderten Fläche der M11 bei rund 78,1 %. In Thüringen wurde zur Stärkung des ökologischen Landbaus seitens der Landesregierung ein 25

26 ÖkoAktionsPlan initiiert. Damit soll den Landwirten die Umstellung vom konventionellen Landbau zum Ökolandbau erleichtert werden. Hierfür wurden u. a. die Finanzmittel für den Ökolandbau im Förderzeitraum erhöht (Änderungsantrag FILET 2016). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird von der Zielerreichung des geförderten Flächenumfangs und der öffentlichen Mittel ausgegangen. M13 Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Artikel 31) 13.2 Entschädigung für andere, aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete Mit öffentlichen Ausgaben von insgesamt 123,4 Mio. soll eine Fläche von ha in aus naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten gefördert werden. Insgesamt wurden bis Ende ,4 Mio. verausgabt. Im Berichtsjahr 2016 wurden für eine Förderfläche von ha 20,2 Mio. ausgezahlt. Dies entspricht einem Zielerreichungsgrad von 98,5 % der geplanten Fläche. M15 Waldumwelt- und Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder (Artikel 34) Während der Programmperiode sollen in M15 öffentliche Ausgaben in Höhe von 5,2 Mio. eingesetzt werden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 1,2 Mio. verausgabt, was 22,3 % des Zielwerts für die Förderperiode entspricht Zahlungen für Waldumwelt- und Klimaverpflichtungen Die Teilmaßnahme 15.1 wird in Thüringen durch die Vorhabenart 15a) Zahlungen für Waldumweltverpflichtungen umgesetzt. Es sollen Verträge für eine Fläche von ha abgeschlossen werden. Insgesamt wurden bis Ende Verträge mit öffentlichen Mitteln in Höhe von 1.1 Mio. unterstützt, was einer Fläche von ha zugutekam. Diese Maßnahme wurde bereits im EPLR angeboten. Die Veränderung des damaligen Vorhabenspektrums hat sich günstig ausgewirkt. Die Akzeptanzentwicklung ist als sehr positiv zu betrachten Zahlungen für Waldumwelt- und Klimaverpflichtungen Die Teilmaßnahme 15.2 wird in Thüringen durch die Vorhabenart 15b) Unterstützung für die Erhaltung und Förderung forstgenetischer Ressourcen umgesetzt. Vorhaben zur Erhaltung forstgenetischer Ressourcen sollen mit rund 0,2 Mio. gefördert werden. Im Jahr 2016 wurden erstmals Vorhaben mit öffentlichen Mittel in Höhe von abgeschlossen. Diese Maßnahme wurde in dieser Förderperiode neu eingeführt. Im Jahr 2015 erfolgte noch keine Bewilligung. Im Jahr 2016 war eine deutlich steigende Nachfrage zu verzeichnen. M16 Zusammenarbeit (Artikel 35) 16.5 Gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren Für die Förderperiode sind öffentliche Gesamtausgaben in Höhe von rund 2,7 Mio. geplant. Hiermit soll die Zusammenarbeit in Gewässerkooperationen zur Umsetzung der Ziele der WRRL unterstützt 26

27 werden. Es liegen bereits Bewilligungen vor, aber es wurden noch keine Vorhaben abgeschlossen, deshalb werden noch keine Ausgaben berichtet. Priorität 5 Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungs-mittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft Auf die Priorität 5 entfallen insgesamt 4,1 Mio. (0,4 % des Programmbudgets). Bis Ende des Jahres 2016 wurden öffentliche Mittel in Höhe von ca für abgeschlossene Vorhaben verausgabt (2,1 % des Budgets). Die Summe entspricht den für abgeschlossene und laufende Vorhaben getätigten öffentlichen Gesamtausgaben. Bis Ende 2016 wurden ca öffentliche Mittel an Bewilligungen (M10) ausgesprochen, davon rund im Berichtsjahr Die Priorität 5 umfasst in Thüringen den Schwerpunktbereich 5E. SP 5E Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft Im Schwerpunktbereich 5E sind in dem im Jahr 2015 genehmigtem Programm 861 ha landwirtschaftliche Fläche im Rahmen der Bewirtschaftung zur Förderung der Kohlenstoffspeicherung/-bindung geplant. Dies entspricht 0,06 % (Zielindikator T19) der land- und forstwirtschaftlichen Fläche. Die Bezugsfläche ergibt sich aus der Summe der Kontextindikatoren 18 (Basisjahrwert LF: ha) und 29 (Basisjahrwert Waldfläche rund ha). Im Berichtszeitraum wurden auf einer landwirtschaftlichen Fläche von 186,6 ha entsprechende Vorhaben umgesetzt. In der FILET sind keine Forstmaßnahmen im Schwerpunktbereich 5E programmiert. Daher leisten Forstflächen keinen Beitrag zur Erreichung des Zielindikators T19. Um die quantifizierten Zielvorgaben für den Schwerpunktbereich 5E zu erreichen, werden in Thüringen Beiträge durch die Teilmaßnahme 10.1 erbracht. M10 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28) 10.1 Zahlungen von Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen Teilmaßnahme 10.1 wird in Thüringen in der Priorität 5 durch die Vorhabenart: 10d) A5 Nutzung des Ackerlandes als Grünland, dauerhafte Umwandlung des Ackerlandes in Dauergrünland erfüllt. Im Rahmen von Priorität 5 wird für die Vorhabenart 10d) seit der ersten Programmänderung eine Förderung von 911 ha im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahme für die Kohlenstoffbindung mit öffentlichen Ausgaben von insgesamt rund 4,1 Mio. angestrebt. Bisher wurden bereits 23 Vorhaben auf einer Fläche von 186,6 ha abgeschlossen. Es wurden öffentliche Mittel in Höhe von verausgabt. Priorität 6 Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten Die Priorität 6 umfasst in Thüringen folgende Schwerpunktbereiche: 6A Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen 27

28 6B Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten 6C Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten Auf die Priorität 6 entfallen insgesamt 252,7 Mio. (27,7 % des Programmbudgets). In den ersten beiden Programmjahren wurden 28,1 Mio., bzw. 11,1 % des Budgets, für abgeschlossene Vorhaben verausgabt. Insgesamt wurden bereits ca. 45,0 Mio. öffentliche Gesamtausgaben für abgeschlossene und laufende Vorhaben getätigt. Bewilligt wurden bis Ende 2016 ca. 91,4 Mio. öffentliche Mittel, davon 45,3 Mio. im Berichtsjahr SP 6A Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen Das Ziel in Schwerpunktbereich 6A ist es, in unterstützten Projekten 130 Arbeitsplätze (Zielindikator T20) zu schaffen. Bisher wurden noch keine Arbeitsplätze geschaffen. Zur Erreichung der quantifizierten Zielvorgaben im Schwerpunktbereich 6A wurden in Thüringen folgende Maßnahmen festgelegt: M01 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14) Im Rahmen von Schwerpunktbereich 6A sind für M01 öffentliche Ausgaben in Höhe von 0,4 Mio. für Weiterbildungsmaßnahmen geplant. Hiervon sollen 0,3 Mio. in Teilmaßnahme 1.1 für die Weiterbildung von 826 TeilnehmerInnen verausgabt werden. Da im Berichtszeitraum noch keine Vorhaben abgeschlossen wurden, werden noch keine Ausgaben berichtet. M02 Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste (Artikel 15) Der geplante Mitteleinsatz für M02 beträgt im Rahmen von Schwerpunktbereich 6A insgesamt 236,4 Mio.. Im Rahmen von Teilmaßnahme 2.1 sollen 146 Begünstigte eine Beratung in Anspruch nehmen. Da im Berichtszeitraum noch keine Vorhaben abgeschlossen wurden, werden noch keine Ausgaben berichtet. M06 Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen (Artikel 19) 6.4 Unterstützung für Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten Während der Programmperiode soll mit öffentlichen Ausgaben in Höhe von 6,7 Mio. ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 26 Mio. unterstützt werden. Im Berichtsjahr 2016 wurden verausgabt. Es hat einer von 100 angestrebten Betrieben Unterstützung für Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten in ländlichen Gebieten erhalten. M16 Zusammenarbeit (Artikel 35) Insgesamt sollen öffentliche Gesamtausgaben in Höhe von rund 0,5 Mio. im Rahmen des Schwerpunktbereich 6A zur Förderung der Zusammenarbeit getätigt werden. Da im Berichtszeitraum noch 28

29 keine Vorhaben abgeschlossen wurden, werden noch keine Ausgaben berichtet. SP 6B Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten Über die lokalen Entwicklungsstrategien sollen 1,4 Mio. Menschen im ländlichen Raum erreicht werden. Dies entspricht 63,05 % der Bevölkerung im ländlichen Raum Thüringens (Zielindikator T21; Basisjahrwert: rund 2,2 Mio. Personen). Die im Berichtsjahr von den Aktionsgruppen umfasste Bevölkerung beträgt rund 1,5 Mio. Personen. Der Zielwert ist somit zu 110,5 % erfüllt. 63,44 % (Zielindikator T22) der Bevölkerung im ländlichen Raum soll von verbesserten Dienstleistungen bzw. Infrastrukturen profitieren. Im bisherigen Berichtszeitraum erlangten insgesamt Personen einen verbesserten Zugang zu Dienstleistungen bzw. Infrastrukturen, was rund 43,8 % des Zielwertes von 1,4 Mio. Personen entspricht. Des Weiteren sollen 150 Arbeitsplätze (Zielindikator T23) in unterstützten LEADER-Projekten geschaffen werden. Im Berichtsjahr 2016 wurden erstmals 11,5 Stellen geschaffen davon sieben Stellen für Frauen. Zur Erreichung der quantifizierten Zielvorgaben wurden in Thüringen im Schwerpunktbereich 6B folgende Maßnahmen festgelegt: M07 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20) Innerhalb von M07 sind insgesamt öffentliche Ausgaben von rund 174,7 Mio. für den SP 6B vorgesehen. Im bisherigen Berichtszeitraum wurden rund 22,6 Mio. verausgabt, davon 20,7 Mio. im Berichtsjahr Des Weiteren sollen rund 1,4 Mio. Personen im ländlichen Raum von verbesserten Dienstleistungen und Infrastrukturen profitieren (Teilmaßnahmen 7.1, 7.2, 7.4, 7.5, 7.6, und 7.7). Bisher kommen diese Einwohnern (2015: ca ) zugute. Dies entspricht einem Zielerreichungsgrad von 27,8 %. Die Inanspruchnahme der Fördermittel der M07 im SP 6B wird unter Berücksichtigung der Anlaufphase zum Beginn der Programmumsetzung als zufriedenstellend bewertet. 7.1 Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden Die Teilmaßnahme 7.1 wird in Thüringen durch die Vorhabenart 7b) Dorferneuerung und entwicklung (einschließlich Pläne für Entwicklung ländlicher Gemeinden) umgesetzt. Es sollen 100 Ausarbeitungen von Plänen zur Entwicklung von Dörfern oder zur Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten bzw. Gebieten mit hohem Naturschutzwert unterstützt werden. Im Berichtszeitraum wurden noch keine Vorhaben über FILET gefördert. Die Teilmaßnahme wurde 2016 nicht mit Mitteln des ELER gefördert. 7.2 Unterstützung für Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen, einschließlich Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeinsparungen Die Teilmaßnahme 7.2 wird in Thüringen durch folgende Vorhabenarten umgesetzt: 7c) Basisdienstleistung Revitalisierung von Brachflächen, 7b) Dorferneuerung und -entwicklung, 7e) Basisdienstleistung Investitionen in die Abwasserbeseitigung und 7f) Investitionen in dem ländlichen 29

30 Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen insbesondere ländlicher Wegebau. Mit der Teilmaßnahme 7.2 sollen Vorhaben mit Investitionen in kleine Infrastrukturen unterstützt werden. Im Berichtsjahr 2016 wurden im Rahmen von Teilmaßnahme 7.2 insgesamt 221 entsprechende Vorhaben gefördert. Seit Beginn der Förderperiode waren es insgesamt 233 Vorhaben. Dies entspricht einem Zielerreichungsgrad von rund 16 %. 7.4 Unterstützung für Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur, und die dazugehörige Infrastruktur Die Teilmaßnahme 7.4 wird in Thüringen durch die Vorhabenarten 7b) Dorferneuerung und -entwicklung und 7c) Basisdienstleistung Revitalisierung von Brachflächen umgesetzt. Über Teilmaßnahme 7.4 sollen 710 Vorhaben mit Investitionen in lokale Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung gefördert werden. In 2016 wurden 97 Vorhaben abschließend gefördert, einschließlich des Vorjahres sind es 121 Vorhaben. Somit wurden 17 % des vorgegebenen Zielwerts erreicht. 7.5 Ländlicher Tourismus: kleine touristische Infrastruktur, Fremdenverkehrsinformation Die Teilmaßnahme 7.5 wird in Thüringen durch die Vorhabenart 7b) Dorferneuerung und entwicklung umgesetzt. Es sollen 200 Vorhaben von Investitionen in Freizeit- und Fremdenverkehrsinfrastruktur unterstützt werden. Bis Ende 2016 wurde ein Vorhaben abgeschlossen. 7.6 Förderung für Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern, ländlichen Landschaften und Gebieten mit hohem Naturwert, einschließlich der dazugehörigen sozio-ökonomischen Aspekte, sowie Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins Die Teilmaßnahme 7.6 wird in Thüringen durch die Vorhabenart 7b) Dorferneuerung und entwicklung umgesetzt. Es sollen 500 Vorhaben für Studien bzw. Investitionen in das kulturelle und natürliche Erbe des ländlichen Raums unterstützt werden, einschließlich Gebieten mit hohem Naturwert. Im Jahr 2016 kamen erstmals in dieser Förderperiode neun entsprechende Vorhaben zum Abschluss. 7.7 Unterstützung von Investitionen für die Verlagerung von Tätigkeiten und die Umgestaltung von Gebäuden oder anderen Anlagen innerhalb oder in der Nähe ländlicher Siedlungen, um die Lebensqualität oder die Umweltleistung der Siedlung zu verbessern Auch Teilmaßnahme 7.7 wird in Thüringen ebenfalls durch die Vorhabenart 7b) Dorferneuerung und - entwicklung umgesetzt. Es ist die Unterstützung von 200 Vorhaben für Investitionen in die Verlagerung von Tätigkeiten aus Gründen des Umweltschutzes bzw. der Lebensqualität vorgesehen. Im bisherigen Berichtszeitraum wurden noch keine Vorhaben abgeschlossen. M19 Unterstützung für der lokalen Entwicklung LEADER (CLLD von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung) (Artikel 35) 19.1 Vorbereitende Unterstützung Die Teilmaßnahme 19.1 wird in Thüringen durch die Vorhabenart 19a) LEADER Vorbereitung umgesetzt. Insgesamt waren öffentliche Gesamtausgaben von 0,5 Mio. für vorbereitende Unterstützung 30

31 vorgesehen. Bereits im Berichtsjahr 2015 wurden die Vorbereitungen mit 0,7 Mio. eingesetzten Mitteln abgeschlossen Förderung für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung Teilmaßnahme 19.2 wird in Thüringen durch die Vorhabenart 19b) LEADER-Vorhaben umgesetzt. Insgesamt sind öffentliche Gesamtausgaben von rund 35,6 Mio. für die Unterstützung der Durchführung von Vorhaben, im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung, eingeplant. Im Berichtsjahr wurden für die Durchführung 4,4 Mio. öffentliche Mittel verausgabt, einschließlich des vorrangegangene Berichtsjahres belaufen sich die Ausgaben auf 4,7 Mio., was einem Zielerreichungsgrad von rund 13,3 % entspricht. Die Inanspruchnahme entspricht der geplanten Entwicklung. Im Freistaat Thüringen wurden dem Zielwert der Teilmaßnahme 19.2 entsprechend insgesamt 15 Lokale Aktionsgruppen LEADER anerkannt. Es ist vorgesehen, dass die Aktionsgruppen rund 1,4 Mio. Personen abdecken. Mit 1,5 Mio. erreichten Personen wird der Zielwert übertroffen. Die Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) wählen die Vorhaben in einem nicht diskriminierenden und transparenten Auswahlverfahren, das in der Regionalen Entwicklungsstrategie festgelegt wurde, aus. In der neuen Förderperiode sollen nachhaltige und zukunftsweisende Projekte und Prozesse im Mittelpunkt stehen, mit denen die ländlichen Räume als Lebens- und Wirtschaftsräume weiterentwickelt werden können. So soll mit LEADER die regionale Identität gefördert und die regionale Wertschöpfung und Lebensqualität gesteigert werden. Bisher konnten insgesamt 225 Vorhaben realisiert werden, 206 Vorhaben entfielen auf das Berichtsjahr LEADER steht grundsätzlich für alle Prioritäten offen, auch wenn die Maßnahme primär unter dem SP 6B programmiert ist. Neun der realisierten Vorhaben leisten thematisch eher einen Beitrag in den Schwerpunktbereichen 6C (1 Vorhaben), 6A (5 Vorhaben), 5C (1 Vorhaben) und 4A (2 Vorhaben). Die Projektträger waren größtenteils öffentliche Stellen (89 Vorhaben) und Nichtregierungsorganisationen (76 Vorhaben) Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der Lokalen Aktionsgruppe Teilmaßnahme 19.3 wird in Thüringen durch die Vorhabenart 19c) LEADER-Kooperation umgesetzt. Für die Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der Lokalen Aktionsgruppe sind öffentliche Gesamtausgaben in Höhe von 1,5 Mio. vorgesehen. Im Berichtsjahr wurden erstmals rund für abgeschlossene Vorhaben verausgabt. In den Regionalen Entwicklungskonzepten werden die Möglichkeiten zur überregionalen oder transnationalen Kooperation mit anderen LEADER-Regionen sowie anderen Programmen und Entwicklungsinitiativen der Region aufgezeigt. Die Inanspruchnahme für die LEADER-Kooperationen verblieb bisher geringer als vorgesehen. Zum Teil ist dies darauf zurückzuführen, dass eine Bewilligung bei länderübergreifenden nationalen und bei internationalen Kooperationsvorhaben erst möglich ist, wenn auch im Partnerland die Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Ziele der Teilmaßnahme 19.3 erreicht werden Laufende Kosten der LAG sowie Vorhaben zur Kompetenzentwicklung und 31

32 Sensibilisierung in dem betreffenden Gebiet Teilmaßnahme 19.4 wird in Thüringen durch die Vorhabenart 19d) LEADER - Verwaltungskosten und Kosten für Sensibilisierung umgesetzt. Insgesamt sollen öffentliche Gesamtausgaben von 12,5 Mio. für laufende Kosten und Sensibilisierung eingesetzt werden. Es wurden noch keine Mittel für abgeschlossene Maßnahmen berichtet. Die Regionalen Aktionsgruppen LEADER sind nicht nur für die Erarbeitung, sondern auch für die Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie in ihrer Region verantwortlich. Sie vernetzen und unterstützen lokale Akteure bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten, mit deren Hilfe die regionale Entwicklungsstrategie umgesetzt wird, wirken bei der Koordinierung und Umsetzung von Strategien, Konzepten und Prozessen Dritter zur Entwicklung ihrer Region aktiv mit und identifizieren und erschließen mit ihren Aktivitäten zur Sensibilisierung weiterer lokaler Akteure die Entwicklungspotentiale in ihrer Region. SP 6C Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten Im Schwerpunktbereich 6C sollen 14,86 % der Bevölkerung im ländlichen Raum Thüringens von neuen oder verbesserten Dienstleistungen bzw. Infrastrukturen (IKT) profitieren (Zielindikator T24; Basisjahrwert: 2,2 Mio. Einwohner, die sich aus 46,6 % der Bevölkerung im ländlichen Raum und 53,4% der Bevölkerung in der Zwischenregion zusammensetzen) Personen (Nettobevölkerung) im ländlichen Raum sollen von den verbesserten Dienstleistungen bzw. Infrastrukturen profitieren. Im Berichtszeitraum wurden noch keine Mittel für abgeschlossene Maßnahmen berichtet. M07 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (Artikel 20) 7.3 Unterstützung für die Breitbandinfrastruktur, einschließlich ihrer Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung, passive Breitbandinfrastruktur und Bereitstellung des Zugangs zu Breitbandund öffentlichen e-government-lösungen Teilmaßnahme 7.3 wird in Thüringen durch die Vorhabenart 7d) Basisdienstleistung Breitbandförderung umgesetzt. Für die Programmperiode sollen öffentliche Ausgaben in Höhe von 20 Mio. eingesetzt werden. Als Ergebnis sollen 150 Vorhaben von Investitionen in die Breitbandinfrastruktur und den Zugang zu Breitbandlösungen, einschließlich e-government-lösungen, unterstützt werden. Bis 2023 sollen weiterhin Personen von neuen oder verbesserten IT-Infrastrukturen profitieren (z. B. Breitbandinternet). Im Jahr 2016 wurden im Rahmen des ELER keine Maßnahmen zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur bewilligt und abgeschlossen. Die Vorplanungen für Maßnahmen im Bereich der Förderung der Breitbandinfrastruktur sind sehr komplex. Die Antragsteller müssen hier ein mehrstufiges System durchlaufen. Dies erfordert einen hohen Zeitaufwand. Des Weiteren hat der Bund ein eigenes Förderprogramm für Kommunen aufgelegt, welches von diesen auch bevorzugt genutzt wird. M20 Technische Hilfe Die Technische Hilfe wird für Vorhaben/Projekte u. a. für die Begleitung und Bewertung des Programms, die Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner, die Betreuung der IT-gestützten Systeme für die Kontrolle und Verwaltung des Programms sowie die Durchführung von Publizitätsmaßnahmen, d.h. der fondsspezifischen sowie fondsübergreifenden Öffentlichkeitsarbeit (z.b. Messauftritte, Broschüren und 32

33 Poster zur Bewerbung von FILET und deren Maßnahmen etc.) eingesetzt. Darüber hinaus wird mit der Technischen Hilfe ein stärkerer Fokus auf die Unterstützung von Kooperationen (z.b. EIP-Agri) gelegt. Ferner werden die Kosten für wesentliche Arbeiten zur (Neu- )Abgrenzung der benachteiligten Gebiete mit Mitteln der Technischen Hilfe kofinanziert, deren Ergebnis bis Ende 2017 der EU-KOM vorliegen muss. Das Budget für Technische Hilfe für die laufende Förderperiode umfasst 16,7 Mio. öffentliche Mittel (davon rund 12,5 Mio. ELER-Mittel). Insgesamt wurden bisher 3,4 Mio. für abgeschlossene Vorhaben verausgabt, dies entspricht rund 20,5 % des Planwerts. Inklusive der Auszahlungen für die noch nicht abgeschlossenen Vorhaben wurden bis Ende ,6 Mio. öffentliche Mittel gezahlt. Bewilligungen wurden in Höhe von rund 13,2 Mio. ausgesprochen. 33

34 Tabelle 1, Kapitel 1c: Förderumfang der AUKM im Rahmen der Priorität 4 1.d) Wesentliche Informationen über die Fortschritte bei der Verwirklichung der im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele auf Basis von Tabelle F Der Leistungsrahmen dient dazu, die Fortschritte bei der Verwirklichung der, für jede Priorität festgelegten, spezifischen Ziele im Verlauf der Förderperiode zu überwachen (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, Art. 21 und 22). Anhand von Etappenzielen, die für das Jahr 2018 festgelegt wurden, werden die bisherigen Leistungen überprüft (Kommissionsbeschluss). In Abhängigkeit von der Überprüfung entscheidet sich der weitere Verfahrensweg. Entweder erfolgt bei Erreichen der Etappenziele eine Zuweisung der leistungsgebundenen Reserve oder bei Verfehlung erfolgt eine Programmänderung basierend auf dem Beschluss der Kommission. In Thüringen beträgt die Reserve für die Prioritäten P2, P3 und P5 jeweils 5 % des geplanten Unionsbeitrags (vorbehaltlich der leistungsgebundenen Reserve). Für die Priorität 4 sind 7 % und für P6 5,02 % vorgesehen. Insgesamt umfasst die leistungsgebundene Reserve 6 % der für das Programm zugewiesenen EU-Mittel. Das Gesamtbudget für die Priorität 2 umfasst bis 2023 insgesamt 172,1 Mio.. Darin sind rein nationale Mittel in Höhe von 33,0 Mio. enthalten, welche bei der Überprüfung des Leistungsrahmens nicht berücksichtigt werden. Der Zielwert entspricht demnach 139,1 Mio., wovon 20,9 Mio. bis 2018 (Etappenziel: 15 % des Zielwertes) verausgabt werden sollen. Bis zum Ende des Jahres 2016 wurden bereits öffentliche Mittel in Höhe von 9,2 Mio. (ohne Top-Ups) für abgeschlossene Vorhaben getätigt. Dies entspricht einer Durchführungsquote von 6,6 %. Bei gleichbleibender Nachfrage ist davon auszugehen, dass das Etappenziel erreicht wird. Das Finanzvolumen für die Priorität 3 ist mit 17,9 Mio. veranschlagt. Als Etappenziel sind ebenfalls 15 % (2,7 Mio. ) festgesetzt. Der bisherige Wert von (0,15 % Durchführungsquote) liegt noch weit von der Zielerreichung entfernt. Mit ca. 14,2 Mio. ist ein Großteil des Budgets der Priorität für die Maßnahme 4.2 Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorgesehen. Im Berichtszeitraum wurden Bewilligungen öffentlicher Mittel in Höhe von 1,8 Mio. für M4.2 ausgesprochen. Aufgrund des Umfangs der investiven Vorhaben liegen jedoch erst wenig abgeschlossene Vorhaben vor, sodass nur geringe Ausgaben berichtet werden konnten. Das Etappenziel der Priorität 4 umfasst mit 179,1 Mio., 40 % des Zielwerts von 447,8 Mio.. 78,1 Mio. wurden bisher verausgabt, was einer Durchführungsquote von 17,4 % entspricht. Für die Maßnahme 08 blieben die Bewilligungen bisher leicht hinter den Erwartungen zurück, in M15 wurden die Zielwerte übertroffen. Auch in der Maßnahme 10, welche rund die Hälfte des Budgets ausmacht, wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Zielerreichung des geförderten Flächenumfangs und der öffentlichen Mittel ausgegangen. Insgesamt verläuft die Umsetzung der Priorität im erwarteten Umfang. Das Budget der Priorität 5 beträgt 4,1 Mio.. Das Etappenziel ist ebenfalls mit 40 % des Zielwerts veranschlagt und beträgt 1,6 Mio.. Bisher wurden abgeschlossene Vorhaben mit öffentlichen Mitteln in Höhe von unterstützt. Die Durchführungsquote beträgt demnach 2,1 %. Für die Priorität 6 sind 252,7 Mio. bis 2023 vorgesehen, wovon bis ,2 Mio. (25 %) in abgeschlossene Vorhaben investiert werden sollen. 28,1 Mio. (11,1 % des Budgets) sind bis Ende 2016 im 34

35 Rahmen der Priorität ausgezahlt worden. Im Hinblick auf die Etappenziele ist die finanzielle Umsetzung der Maßnahmen der Priorität 6 im Berichtsjahr 2016 am weitesten voran geschritten. Es wird von einer Erreichung des Etappenziels ausgegangen. Die Zielerreichung der Priorität 2 wird neben dem Gesamtbetrag der öffentlichen Ausgaben anhand der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe gemessen, die bei Investitionen in die Umstrukturierung oder Modernisierung (SP 2A) unterstützt wurden. Bis zum Ende des Jahres 2023 sollen Vorhaben in insgesamt 401 Betrieben gefördert werden. Als Etappenziel sind 14,99 % festgelegt. Dies entspricht ca. 60 Betrieben. Im bisherigen Förderzeitraum wurden in 35 Betrieben (8,73 % Durchführungsquote) entsprechende Vorhaben abgeschlossen. Für die Priorität 3 wird zusätzlich der Indikator Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die Unterstützung für die Beteiligung an Qualitätsprogrammen, lokalen Märkten/kurzen Versorgungswegen sowie Erzeugergemeinschaften erhalten erfasst. Als Zielwert wurden 120 Betriebe festgelegt, welche über Vorhaben der Teilmaßnahme 16.4 gefördert werden sollen. Aufgrund der Projektlaufzeiten von bis zu drei Jahren und einem Beginn der Förderung ab Ende 2015 war zum noch kein Projekt abgeschlossen. Demgegenüber stehen Bewilligungen für Vorhaben aus zwei Antragsrunden in Höhe von 0,8 Mio.. Auf Empfehlung der Ex-Ante-Evaluierung wurde als alternativer Indikator für die Priorität 3 (vgl. FILET Kap. 7.2) die Anzahl der Investitionsvorhaben (z. B. in landwirtschaftlichen Betrieben, in Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte) festgelegt. Der Zielwert für 2023 beträgt 63 Vorhaben. Als Etappenziel sind 13 Vorhaben (20,63 %) festgesetzt. Bisher wurde ein Vorhaben über Teilmaßnahme 4.2 umgesetzt. Die Höhe der Bewilligungen, lässt darauf schließen, dass der Zielwert erreicht wird (s.o.). Die Priorität 4 wird ergänzend zu den öffentlichen Ausgaben anhand der landwirtschaftlichen Fläche (in ha) gemessen, für die Bewirtschaftungsverträge gelten, die zur biologischen Vielfalt (SP 4A), zur Verbesserung der Wasserwirtschaft (SP 4B) sowie zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung/Verhinderung von Bodenerosion (SP 4C) beitragen. Der Zielwert für 2023 beträgt ha, wovon bis zum Jahr ,0 % bzw ha der Fläche durch entsprechende Maßnahmen bedient werden sollen. Im Berichtsjahr 2016 trugen ha der Fläche zur Zielerreichung bei. Das Etappenziel ist somit bereits erfüllt. Als weiterer Indikator in der Leistungsüberprüfung der Priorität 5 ist die land- und forstwirtschaftliche Fläche (in ha) im Rahmen der Bewirtschaftung zur Förderung der Kohlenstoffspeicherung/-bindung (SP 5E) festgelegt. Es ist vorgesehen, dass bis zum Ende des Jahres % (638 ha) der angestrebten 911 ha Ackerfläche als Dauergrünland genutzt bzw. umgewandelt werden. Bis Ende 2016 wurden bereits rund 187 ha entsprechend genutzt (20,48 %). Die Lokalen Aktionsgruppen haben bereits ihre Arbeit aufgenommen und erfassen ca. 1,5 Mio. Menschen. Damit ist sowohl der Zielwert von 1,4 Mio. Menschen als auch das Etappenziel für 2018 (100 %) für den SP 6B der Priorität 6 erfüllt. 35

36 1.e) Sonstiges spezifisches Element eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums [optional] 36

37 2. FORTSCHRITTE BEI DER UMSETZUNG DES BEWERTUNGSPLANS 2.a) Beschreibung etwaiger im Jahresverlauf vorgenommener Änderungen des Bewertungsplans im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums, mit Begründung Grundlage ist der in Kapitel 9 der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen dargestellte Bewertungsplan, in der mit Durchführungsbeschluss vom von der Europäischen Kommission genehmigten Fassung. 1. Ziele und Zweck Im Berichtszeitraum wurden keine Änderungen hinsichtlich der grundsätzlichen Festlegungen von Zielen und Zwecken des Bewertungsplanes vorgenommen. 2. Verwaltung und Koordinierung Im Berichtszeitraum wurden keine Änderungen der im Bewertungsplan dargelegten Regelungen hinsichtlich der Verwaltung und Koordinierung der Bewertungen vorgenommen. 3. Bewertungsthemen und -aktivitäten Im Berichtszeitraum wurden keine Änderungen der gemäß Bewertungsplan grundsätzlich vorgesehenen Bewertungsthemen und Bewertungsaktivitäten vorgenommen. 4. Daten und Informationen Im Berichtszeitraum wurden keine Änderungen des gemäß Bewertungsplan vorgesehenen Daten- und Informationsmanagements vorgenommen. 5. Zeitplan Im Berichtszeitraum wurden keine Änderungen an der im Bewertungsplan vorgesehenen Zeitplanung vorgenommen. 6. Kommunikation Im Berichtszeitraum wurden keine Änderungen an der im Bewertungsplan festgelegten Strategie zur Kommunikation der Bewertungsergebnisse vorgenommen. 7. Ressourcen Im Berichtszeitraum wurden keine Änderungen an der im Bewertungsplan grundsätzlich fest-gelegten Ressourcenplanung vorgenommen. 37

38 2.b) Beschreibung der im Jahresverlauf durchgeführten Bewertungstätigkeiten (bezogen auf Abschnitt 3 des Bewertungsplans) Die Darstellung der im Jahr 2016 durchgeführten Bewertungsaktivitäten erfolgt unter Bezugnahme auf die im Abschnitt 3 des Bewertungsplans (Kapitel 9.3 des EPLR: Bewertungsthemen und -aktivitäten) tabellarisch aufgelisteten Thematischen Schwerpunkte der Bewertung, die für den Zeitraum bis 2017 geplant sind. 1. Ausschreibung der Evaluierungen: Die Verwaltungsbehörde hat die Bewertung während des Programmplanungszeitraums Anfang 2016 nach Vergabeordnung europaweit ausgeschrieben, um die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Bewältigung aller Bewertungsaufgaben sicherzustellen. Dabei wurde dafür Sorge getragen, dass alle bewertungsrelevanten Aufgaben erfüllt werden, indem alle einschlägigen Verordnungen, delegierten Rechtsakte und Leitlinien in die Leistungsbeschreibung für die Bewertung während des Programmplanungszeitraums integriert wurden und ein Bewertungssystem zur Prüfung der Qualität der Angebote entwickelt und angewandt wurde. Am 11. April 2016 wurde die Begleitung und Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum - FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) an eine aus vier Beratungsfirmen bestehende Bietergemeinschaft (externer Evaluator) vergeben. 2. Beschreibung der Implementierung des Bewertungsplans Feinkonzept der Bewertung und Aufbau eines Bewertungssystems Die Verwaltungsbehörde hat 2016 weiterhin dafür Sorge getragen, dass eine regelmäßige Berichterstattung über Begleitungs- und Bewertungsaktivitäten rechtzeitig, in verständlicher Form und in einer Qualität, die eine angemessene Überwachung der Programmumsetzung ermöglicht, gewährleistet ist. Dafür hat sie verbindliche Verfahren festgelegt, ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt und die Zuständigkeiten für die Berichterstattung geregelt. Die Verwaltungsbehörde stützt sich für die Berichterstattung dabei auf die bereits in der vorangegangenen Förderperiode aufgebauten eigenen Kapazitäten und Strukturen und hat darüber hinaus zusätzliche Kapazitäten sowohl für die Berichterstattung an die Kommission als auch für die Erstellung der Bürgerinformation erschlossen. Ein Teil dieser Unterstützungsleistung ist gemeinsam mit den Aufgaben der Bewertung während des Programmplanungszeitraums an die Bietergemeinschaft der Evaluatoren vergeben worden. Im Zeitraum von April bis Oktober 2016 wurde von dem Team der Evaluatoren das Feinkonzept für die Bewertung der FILET erarbeitet und abgestimmt. Das Feinkonzept besteht entsprechend der EU weiten Vorgaben aus einer detaillierten methodischen Beschreibung zur Beantwortung der gemeinsamen für alle ELER Programme standardisierten Bewertungsfragen. Landesspezifischen Bewertungsfragen wurden bisher noch nicht formuliert. Weiterhin wird die inhaltliche und zeitliche Planung von Bewertungsthemen, die Identifikation aller für die Bewertung relevanten Daten und Informationen sowohl aus dem Monitoringsystem als auch aus anderen Quellen und eine Planung von Aufgaben und Zuständigkeiten aller am Begleitungs- und Bewertungssystem beteiligten Akteure hinsichtlich der Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung bewertungsrelevanter Informationen dargestellt. Die Erstellung des Feinkonzeptes war erster Aufgabenschwerpunkt der Bewertung und hat alle absehbaren Anforderungen an die Begleitung und Bewertung einbezogen. Im Laufe der weitern Programmdurchführung wird es erwartungsgemäß zu Änderungen bei den inhaltlichen und organisatorischen Anforderungen an das Bewertungssystem kommen, die zu Beginn der Förderperiode nicht absehbar waren. Insofern bleibt das 38

39 Feinkonzept der Bewertung ein zeitlich flexibles und inhaltlich dynamisches Durchführungskonzept für den Bewertungsplan, das bei sich ändernden Rahmenbedingungen oder Änderungen der Bewertungsthemen bzw. Bewertungsaufgaben entsprechend angepasst wird. Im Zuge der Berichterstattung über die Erfüllung des Bewertungsplans wird hierüber berichtet. Als Kernelement des Feinkonzeptes wurden die Beurteilungskriterien sowie die hierzu benötigten Daten und weitergehenden Informationen zur Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen erarbeitet, mit den Fachreferaten besprochen und mit der Verwaltungsbehörde sowie mit dem Evaluierungsbeirat in der Evaluierungsbeiratssitzung am erörtert. Wie das Feinkonzept als Ganzes ist auch das erarbeitete Konzept zur Beantwortung der Bewertungsfragen inhaltlich flexibel. Die Flexibilität bezieht sich insbesondere auf die Erweiterung um landesspezifische Fragestellungen, aber auch auf die Anwendung geeigneter Methoden v.a. solcher, die sich aus noch ausstehenden Leitlinien der Kommission ergeben und auf weitergehende erforderliche Daten und Informationen. Die Flexibilität bezieht sich jedoch nicht auf die zeitliche Dimension. Die gemeinsamen (EU-weit gültigen) Bewertungsfragen Nr. 1 bis 21 werden in den erweiterten jährlichen Durchführungsberichten für 2017 und 2019 sowie im Ex-post-Bewertungsbericht und die gemeinsamen Bewertungsfragen Nr. 22 bis 30 in dem erweiterten Durchführungsbericht für 2019 sowie im Ex-post- Bewertungsbericht beantwortet. 3. Fachliche Analysen und Bewertungen zu ausgewählten, besonders umsetzungsstarken und schwachen Maßnahmen Im EPLR Bewertungsplan ist vorgesehen, dass bereits für den erweiterten Durchführungsbericht 2017 hinsichtlich besonders umsetzungsstarker und erkennbar umsetzungschwacher Maßnahmen eine Bewertung der Zielerreichung und damit der Zielausrichtung des Programms erfolgt. Die daraus resultierende Ableitung von Optimierungs- bzw. Änderungsbedarfen für das EPLR soll auf Grundlage von Begleitdaten, Analysen, Studien und Interviews erfolgen. Ziel dieses thematischen Bewertungsschwerpunktes ist es, frühzeitig zu erkennen, ob die Ziele, insbesondere die Etappenziele des Programms erreicht werden können. Dabei sind auch Ursachen wie geänderte Bedarfslagen oder geänderte sozioökonomische Rahmenbedingungen herauszuarbeiten, wenn erkennbar wird, dass einzelne Ziele nicht erreichbar sein könnten. Aufgrund der Tatsache, dass durch das verzögerte Programmgenehmigungsverfahren die Umsetzung in den Jahren 2014 bis 2016 noch keine valide Umsetzungs- oder Akzeptanzanalyse erlaubte, wurde mit dieser im Bewertungsplan vorgesehenen Analyse und Bewertung erst Anfang 2017 begonnen. Erste Ergebnisse sind in diesen erweiterten Durchführungsbericht 2017 eingearbeitet. Einzelne fachliche Analysen oder Bewertungen konnten Ende 2016 noch nicht vorliegen. 4. Bewertung aller Maßnahmen des EPLR Im Rahmen der Erstellung der erweiterten Jahresbeichte 2017 und 2019 soll gemäß Bewertungsplan neben einer Beurteilung des Umsetzungsstandes vor allem die Wirksamkeit aller Maßnahmen in Bezug auf die ländlichen Entwicklungsprioritäten sowie die übergreifenden Zielsetzungen erfolgen. Dabei liegt der Schwerpunkt im AIR 2017 auf der Umsetzungs- und Ergebnisanalyse, da Wirkungen noch nicht messbar und bewertbar sein können. Aufbauend auf den Bewertungen sollen gemäß Bewertungsplan Optimierungs- bzw. Änderungsbedarfe für die verbleibende Förderperiode identifiziert sowie evtl. auch Empfehlungen für die zukünftige Förderung 39

40 nach 2020 abgeleitet werden. Letzteres ist im Jahr 2017 allerdings nur sehr begrenzt möglich. Grundlage für die Bewertungen sind gemäß Bewertungsplan einerseits die Monitoringdaten (Begleitdaten und Mittelinanspruchnahme) sowie andererseits Soll-Ist-Vergleiche, Abschätzung der Trendentwicklung, Experteninterviews und Befragungen der Begünstigten. Das Team der externen Bewerter (Programm-Evaluatoren) konnte auf Grundlage des mit der Verwaltungsbehörde vereinbarten Feinkonzepts der Bewertung erst ab Anfang 2017 mit der Datenanalyse beginnen. In enger Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Fachreferaten wurden für alle Maßnahmen, die bis Ende 2016 umgesetzt wurden und für die programmierten Schwerpunktbereiche des Entwicklungsprogramms die Monitoringdaten aufgearbeitet und soweit möglich Bewertungen durchgeführt. Die Ergebnisse der ersten Bewertungen über die Förderung bis Ende 2016 werden in den AIR 2017 (Kapitel 7) eingearbeitet. Der Bewertungsbericht selbst wird gesondert veröffentlicht. 5. Anlassbezogene Themen Im Bewertungsplan sind während der gesamten Förderperiode Themenabhängige Ad-hoc-Auswertungen vorgesehen. Ziel ist es dabei, einerseits identifizierte besonders positive Ergebnisse der Förderung (best practice) aufzuarbeiten und einer breiteren Öffentlichkeit verfügbar zu machen, andererseits Ursachen für unzureichende Zielerreichungen aufzudecken, um Gegenmaßnahmen einleiten zu können oder auch um langfristig relevante bzw. neu auftretende förderpolitische Themen vertiefend zu untersuchen. Aufgrund des bis Ende 2016 erreichten Durchführungsstandes war noch kein Bedarf für anlassbezogene Bewertungen erkennbar. Es wurden keine anlassbezogene Bewertungen durchgeführt. 6. Die Bearbeitung der weiteren im EPLR vorgesehenen thematischen Schwerpunkte des Bewertungsplans ist erst für die folgenden Jahre der Programmdurchführung vorgesehen. 2.c) Beschreibung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Verwaltung von Daten (bezogen auf Abschnitt 4 des Bewertungsplans) Die Verwaltungsbehörde hat in Zusammenarbeit mit den Evaluatoren dafür Sorge getragen, dass die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenübertragung für die Begleitung und Bewertung des Programms gesichert ist. Die Verfahren und Zuständigkeiten zur Datenerhebung aller gemeinsamen Ergebnis- und Outputindikatoren, einschließlich der Indikatoren für die Festlegung quantifizierter Ziele und vorab festgelegter Indikatoren für die Leistungsüberprüfung sind geregelt. Das Datenbanksystem der Landesverwaltung für die Aufzeichnung, Speicherung, Verwaltung und Berichterstattung wurde ausgeschrieben und vergeben. Feinkonzepte für die IT-Programmierung der notwendigen Indikatoren wurden erstellt. Für die einzelnen Maßnahmen wurden IT-Systeme (Vorgangsverwaltung) zum Teil aktualisiert und zum Teil neu geschaffen. Auf der Grundlage der fortlaufend aktualisierten Arbeitspapiere der KOM (European Commission, Directorate-General for Agriculture and Rural Development, Draft Working Document, SFC2014 EAFRD AIR technical guidance, final draft of March 2017) wurde in den unterschiedlichen Systemen die Programmierung der Indikatortabellen entsprechend angepasst. Bis zur Erarbeitung des erweiterten 40

41 jährlichen Durchführungsberichtes für das Jahr 2017 (AIR 2017) konnte die Erstellung der für die Berichterstattung an die Kommission notwendigen Monitoringtabellen (Indikatorentabellen) sichergestellt werden. Zur Umsetzung der Monitoringaktivitäten innerhalb des Datenbanksystems der Landesverwaltung werden regelmäßig von der Verwaltungsbehörde Statusberichte erstellt. Diese dienen der laufenden Abstimmung der anstehenden Aufgaben (u. a. in Statusrunden) zwischen der Verwaltungsbehörde und dem beauftragten externen Dienstleister. 41

42 2.d) Liste abgeschlossener Bewertungen, mit Angabe der Website, auf der sie veröffentlicht wurden Keine abgeschlossenen Bewertungen festgelegt 42

43 2.e) Zusammenfassung abgeschlossener Bewertungen, mit Schwerpunkt Bewertungsergebnisse Im Berichtszeitraum 2016 wurden keine Bewertungen abgeschlossen. 2.f) Beschreibung der Kommunikationstätigkeiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) Keine Kommunikationsaktivitäten festgelegt 43

44 2.g) Beschreibung der Folgemaßnahmen zu Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) Kein Follow-up definiert 44

45 3. PROBLEME, DIE DIE PROGRAMMLEISTUNG BETREFFEN, UND ABHILFEMASSNAHMEN 3.a) Beschreibung der Schritte, die zur Gewährleistung der Qualität und der Wirksamkeit der Programmdurchführung unternommen wurden Die Tätigkeit des Begleitausschusses Die Begleitung der Durchführung des Entwicklungsprogramms übernimmt ein Begleitausschuss, der sich am konstituiert hat. Er setzt sich zusammen aus Vertretern der Verwaltung, der Zivilgesellschaft und von Wirtschafts- und Sozialpartnern. Am fand die 2. Sitzung des Begleitausschusses zum EPLR in Thüringen in Erfurt statt. Im Rahmen der Sitzung wurde der Abschlussbericht der FILET sowie der Jahresbericht 2015 des Programms vorgestellt und angenommen. Des Weiteren wurde u. a. über die Programmänderung berichtet (s. Kap. 1c) und über den aktuellen Stand der Umsetzung der Informations- und PR-Strategie informiert. Weiterführende Informationen zu den Sitzungen des Begleitausschusses inklusive der Protokolle stehen auf der Internetseite des TMIL zum Download bereit. Nationales Netzwerk / Beteiligung der PartnerInnen Am trafen sich VertreterInnen aller Bundesländer mit PartnerInnen des Bundes und der Europäischen Kommission zur jährlichen Überprüfung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum in Deutschland in Hannover. Zu den Themen der Sitzung zählten u. a. der Stand der Umsetzung der EPLR und die Umsetzung der Ergebnisse der Jahresgespräche Themen in Bezug auf die neue Förderperiode waren: Stand der Umsetzung der EPLR auf Basis der jährlichen Durchführungsberichte (Finanzinanspruchnahme, Bewertungselemente, Diskussion über spezielle Maßnahmen), anstehende Programmänderungen (Überblick, Spezifische Angelegenheiten), die Abgrenzung der aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebiete, Fehlerquoten und Unregelmäßigkeiten, Abschluss der EPLR (Finanzielle Aspekte, Schlussberichte 2015, Ex post Bewertung), Mitteilung der Kommission zur Modernisierung der GAP, Sonstiges (Möglichkeiten zur Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise über die EPLR, Verbesserungsbedarf von SFC2014, Umsetzung der Technischen Hilfe, organisatorische und personelle Veränderungen). Kontrollen durch externe Gremien 1. Im Berichtsjahr 2016 wurde von der Europäischen Kommission eine Vor-Ort-Kontrolle nach Art. 47 der VO(EU) Nr. 1306/2013 bei der Zahlstelle durchgeführt. Es wurde geprüft, ob die Zahlstellenstrukturen den Anforderungen an das Zulassungskriterium Sicherheit der IT-Systeme entsprechen und ob es ausreichende Maßnahmen zum Schutz von EGFL- und ELER- Zahlungsdaten gibt. Dabei wurde auch die Überprüfungstätigkeit der Bescheinigenden Stelle betrachtet. Eine Mitteilung der Kommission mit Feststellungen und Empfehlungen lag zum Ablauf des Jahres 2016 noch nicht vor. 2. Im Berichtsjahr 2016 wurde vom Thüringer Rechnungshof ein Prüfverfahren zuden Bewertungs-, 45

46 Auswahl- und Kontrollsystem für die Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU) für die Teile A (Agrarinvestitions-förderungsprogramm AFP) und C (ÖkoInvest) durchgeführt und abgeschlossen: Schwerpunkt der Prüfung bildeten die Auswahlkriterien und die Bewertung der Antragsteller durch das Betriebsrating. Kritikpunkt des Rechnungshofes war u.a., dass sich bei der Festlegung der Ratingklassen zu sehr an allgemeinen agrar-politischen Überlegungen orientiert wurde. Da die Zielerreichungskontrolle noch nicht abschließend geregelt ist, soll der programm- und maßnahmespezifische Ansatz stärker herausgestellt werden. Das TMIL hat die Empfehlungen des TRH aufgegriffen und sichert eine regelmäßige Überprüfung und ggf. eine Anpassung des Ratingverfahrens zu. 3. Die im Jahr 2014 vom Thüringer Rechnungshof eingeleitete Überprüfung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des ELER und des EGFL wurde 2016 abgeschlossen. Überprüft wurden die unionsrechtlichen Vorgaben und Anforderungen an das einzurichtende Verwaltungs- und Kontrollsystem und deren Umsetzung in Thüringen. Der Rechnungshof bewertete die Wirksamkeit und ermittelte den Verwaltungsaufwand. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das in Thüringen eingerichtete Verwaltungs- und Kontrollsystem insgesamt wirksam ist und dass der ermittelte Gesamtverwaltungsaufwand im Hinblick auf die gestellten Anforderungen vertretbar und angemessen ist. Ebenfalls im Berichtsjahr abgeschlossen wurde das in 2015 begonnene Prüfverfahren betreffend die Bildungsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft. Die Feststellungen des Rechnungshofs beziehen sich vorwiegend auf die Einzelteilnehmerförderung und hier im speziellen auf die Förderung von Auszubildenden. U.a. wurde die Förderung des Erwerbs von Zusatzqualifikationen bei Auszubildenden als kritisch angesehen, da es Ziel der Förderung sei, die bereits in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigten weiterzuqualifizieren. In seiner Stellungnahme legte das TMIL dar, dass die Förderung von Zusatzqualifikationen für Auszubildenden notwendig und gerechtfertigt ist. Ein weiterer Punkt der Kritik des Rechnungshofs waren die verwendeten Auswahlkriterien, da die praktizierte Gewichtung nach Alter und Geschlecht unsachgemäß sei. Für die jetzige Förderperiode wurde das System der Auswahlkriterien grundsätzlich neu gestaltet, eine Bewertung der Teilnehmer nach Alter und Geschlecht findet nicht mehr statt. 4. Nachstehende Prüfverfahren wurden vom Rechnungshof eingeleitet, im Berichtsjahr aber noch nicht abgeschlossen: a) Prüfung ausgewählter EU-kofinanzierter Fördermaßnahmen in Hinsicht auf einen effizienten Mitteleinsatz für Maßnahmen aus dem ELER und dem EMFF/EFF: Gegenstand der Prüfung ist die Einschätzung des mit der Förderung EU-kofinanzierter Maßnahmen verbundenen Verwaltungsaufwands und dessen Angemessenheit. b) Verwaltungsstrukturen und Verwaltungsaufwand für die Umsetzung der EU-Struktur- und Agrarfonds im Freistaat Thüringen: Die Überprüfung knüpft an die im Jahr 2014 begonnene und im Jahr 2016 beendete Überprüfung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des ELER und des EGFL (s.o. zu 3.) und greift auf die dort erhobenen Informationen zurück. 46

47 5. Prüfung der Förderung der Regionalen Aktionsgruppen (LEADER): Prüfungsschwerpunkte waren die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Vergabe der Erarbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategien sowie der Vergabe der Regionalmanagements durch die jeweiligen Regionalen Aktionsgruppen. Die Mitteilung der Feststellungen wurde vom Rechnungshof Ende 2016 vorgelegt. Festgestellt wurden Vergabefehler bei den Übertragungen des Regionalmanagements und der Beauftragung der Erstellung von Regionalen Entwicklungsstrategien einiger RAGn. Die Bewertung und Stellungnahme des TMIL dazu steht noch aus. 3.b) Mechanismen für Qualitätssicherung und wirksame Umsetzung Vereinfachte Kostenoptionen 1, Proxy automatisch berechnet Gesamtmittelzuweisung Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums [ELER] Geplanter Anteil der vereinfachten Kostenoptionen an der Gesamtmittelzuweisung für Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums [%] 2 Anteil der Ausgaben in Form vereinfachter Kostenoptionen an der Gesamtmittelzuweisung für Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums [%] (kumulativ) 3 Fondsspezifische Methoden Artikel 67 Absatz 5 Buchstabe e der Dachverordnung ,00 47,27 9,00 1 Vereinfachte Kostenoptionen sind zu verstehen als Einheitskosten/Pauschalsätze/Pauschalfinanzierungen gemäß Artikel 67 Absatz 5 der Dachverordnung, einschließlich der ELER-spezifischen Methoden gemäß Buchstabe e jenes Absatzes, z. B. Pauschalfinanzierungen für Startups, Pauschalsatzzahlungen für Erzeugerorganisationen sowie gebiets- und tierbezogene Einheitskosten. 2 Automatisch berechnet auf Grundlage der Maßnahmen 06, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 18 der Programmversion 3 Automatisch berechnet auf Grundlage der Maßnahmen 06, 09, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 18 laut Ausgabenerklärungen Vereinfachte Kostenoptionen, auf Basis spezifischer ausführlicher Daten des Mitgliedstaats [optional] Gesamtmittelzuweisung Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums [ELER] Geplanter Anteil der vereinfachten Kostenoptionen an der Gesamtmittelzuweisung für Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums [%] Anteil der Ausgaben in Form vereinfachter Kostenoptionen an der Gesamtmittelzuweisung für Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums [%] (kumulativ) Insgesamt Artikel 67 Absatz 1 Buchstaben b, c und d + Artikel 67 Absatz 5 Buchstabe e Dachverordnung Fondsspezifische Methoden Artikel 67 Absatz 5 Buchstabe e der Dachverordnung , ,00 Elektronische Verwaltung für Begünstigte [optional] Antrag auf Förderung Zahlungsanträge Kontrollen und Einhaltung der Vorgaben Begleitung und Berichterstattung an die Verwaltungsbehörde/Zahlstelle ELER-Finanzierung [%] Betroffene Vorhaben [%] Durchschnittliche Frist für den Eingang von Zahlungen bei Begünstigten [optional] 47

48 [Tage] Frist des Mitgliedstaats für Zahlungen an Begünstigte (falls zutreffend) [Tage] Durchschnittszeit für Zahlungen an Begünstigte Kommentare 48

49 4. MASSNAHMEN ZUR UMSETZUNG DER TECHNISCHEN HILFE UND ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN AN DIE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT (PR) 4.a) Diesbezüglich getroffene Maßnahmen und Stand der Errichtung des Netzwerks und der Umsetzung seines Aktionsplans 4.a1) Getroffene Maßnahmen und Stand der Errichtung des NLR (Lenkungsstruktur und Vernetzungsstelle) Deutschland macht von der Option eines eigenständigen Bundesnetzwerkprogramms neben den Regionalprogrammen gem. Art. 55 Abs. 1 Unterabsatz 2 der ELER-VO Gebrauch. Das Nationale Netzwerk wird in Deutschland von der Deutschen Vernetzungsstelle eingerichtet und betreut. Eine Finanzierung aus Mittel der Technischen Hilfe durch die Bundesländer erfolgt nicht. 4.a2) Getroffene Maßnahmen und Stand der Umsetzung des Aktionsplans Auf die eigene Berichterstattung des Nationalen Netzwerks wird verwiesen. 4.b) Maßnahmen die eine angemessene Publizität für das Programm gewährleisten (Artikel 13 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014) Die Schritte zur Gewährleistung der Veröffentlichung des Programms sind in der Informations- und PR- Strategie der ELER-Verwaltungsbehörde für die Förderperiode gemäß Art. 13 VO (EU) Nr. 808/2014 i. V. m. Anhang III Nr. 1.1, festgelegt. Das Dokument wurde 2015 dem Begleitausschuss anlässlich seiner ersten und konstituierenden Sitzung vorgelegt und im Internet eingestellt. Der BGA wurde über die Durchführung der Strategie und die für das kommende Jahr geplanten Informations- und PR-Maßnahmen auf seiner Sitzung am informiert. Mit dieser Strategie wird ein Beitrag dazu geleistet, die an der Förderung durch den ELER Beteiligten über die Angebote in Thüringen, den Nutzen und die Auswirkungen der Förderung durch den ELER sowie über Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden, zu informieren. Die Verwaltungsbehörde stimmt die Aktivitäten diesbezüglich mit den verantwortlichen Fachreferaten ab und sensibilisiert alle am Kommunikationsprozess Beteiligten, um die Informations- und PR-Strategie fortzuschreiben und zu realisieren. Vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft werden fortlaufend Medieninformationen herausgegeben. Seit der Genehmigung des EPLR Thüringen durch die Europäische Kommission befassten sich zahlreiche dieser Medieninformationen mit Themen der ELER-Förderung im Freistaat. Dies betraf insbesondere die Genehmigungsreife des EPLR, die Investitionsförderung von Tierwohl, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Verarbeitung und Vermarktung, die Förderung Grüner Berufe, KULAP, Dorferneuerung und LEADER. Diese Themen wurden von der regionalen und Fachpresse aufgenommen. Dies spiegelt sich in zahlreichen Veröffentlichungen, v. a. zu den Themen Investitionsförderung, Dorferneuerung und KULAP wider. 49

50 Die Informations- und PR-Strategie enthält folgende Informations- und PR-Maßnahmen: Internet und Internetportal Im Berichtszeitraum wurde die Internetseite zum ELER in Thüringen komplett überarbeitet, aktualisiert und erweitert. Damit sind für die interessierte Öffentlichkeit u. a. das Entwicklungsprogramm des Freistaates Thüringen, eine Übersicht zu den angebotenen Maßnahmen und deren AnsprechpartnerInnen, vertiefende Informationen und weiterführende Links zu den einzelnen Förderprogrammen, Auswahlkriterien und maßnahmenspezifische Stichtage für deren Anwendung, relevante Finanzmittelbudgets und Unterlagen zu den Sitzungen des Begleitausschusses aktuell abrufbar. Hilfreiche Links zur EU-Kommission, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Nationalen Netzwerk komplettieren dieses Angebot. Die Internetseite kann aufgerufen werden unter: Informations- und Publikationsmaterial, Veranstaltungen Die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen über das Programm und seine Fördermaßnahmen setzen sich aus allgemeinen und zielgruppenspezifischen Maßnahmen zusammen. Sie umfassen ein breites Portfolio (u. a. Flyer, Broschüren, Leitfäden, Seminare, Tagungen, Fachartikel, Fach- und Informationsgespräche u. Ä.). Im Berichtszeitraum wurden als wichtigste Informations- und Kommunikationsmaßnahmen umgesetzt: Informationsveranstaltungen, Seminare, Workshops Artikel in Fachzeitschriften Pressemitteilungen Erstellung von Werbefilmen ( Neue Ideen für Landwirte, M06) Messe Grüne Tage in Erfurt vom 16. bis Aktualisierung/Weiterentwicklung des FILET-Internetportals Fachspezifische Informationen auf Internetseiten, die von den Fachbereichen erstellt werden Medieninformationen Verteilung von Giveaways auf Sitzungen, Seminaren, Tagungen Leitfaden zur Umsetzung der Informations- und Publizitätsvorschriften für Begünstigte Produktion von Informationspostern entsprechend der VO (EU) Nr. 808/2014, Anhang III, Art. 2.2 Durchführung von BGA-Sitzungen Durchführung von Partnerinformationssitzungen 50

51 Hinweise, Poster, Erläuterungstafeln und Hinweisschilder Zur Umsetzung der Publizitätsverpflichtungen erstellte die Verwaltungsbehörde den Leitfaden Umsetzung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen im Rahmen der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) für Ministerien (Fachabteilungen, Fachreferate), die Zahlstelle und die Bewilligungsbehörden sowie alle, die Öffentlichkeitsarbeit für das EPLR bzw. deren Maßnahmen und die darüber geförderten Vorhaben betreiben und Merkblatt Publizitätsmaßnahmen zur Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für Begünstigte. Der Zuwendungsempfänger/ die Zuwendungsempfängerin wird mit dem Zuwendungsbescheid darüber informiert, dass es sich um eine Förderung aus dem ELER handelt. Dies geschieht mittels EU-Flagge und dem Zusatz Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. Gleichzeitig wird der Zuwendungsempfänger zur Einhaltung bestimmter Publizitätsmaßnahmen verpflichtet. Diese Verpflichtung betrifft gleichermaßen investive, nicht investive und flächenbezogene Maßnahmen. Dem Bescheid liegt das o. g. Merkblatt bei. Der Publizitätsleitfaden ist ebenfalls im Internet abrufbar. 51

52 5. ZUR ERFÜLLUNG DER EX-ANTE-KONDITIONALITÄTEN ERGRIFFENE MASSNAHMEN 5.a) Nicht erfüllte Kriterien der allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten Allgemeine Ex-ante-Konditionalität Kriterium 52

53 5.b) Zur Erfüllung der geltenden allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten ergriffene Maßnahmen Allgemeine Ex- ante- Konditionalität Kriterium Zu ergreifende Maßnahmen Frist Für die Erfüllung zuständige Stelle Ergriffene Maßnahmen Datum der Verwirklichung der Maßnahme Standpunkt der Kommission Anmerkungen 53

54 5.c) Nicht erfüllte Kriterien der prioritätsbezogenen Ex-ante-Konditionalitäten Prioritätsbezogene Ex-ante-Konditionalität Kriterium 54

55 5.d) Maßnahmen zur Erfüllung der relevanten prioritätsbezogenen Ex-ante-Konditionalitäten Prioritätsbezogene Ex-ante- Konditionalität Kriterium Zu ergreifende Maßnahmen Frist Für die Erfüllung zuständige Stelle Ergriffene Maßnahmen Datum der Verwirklichung der Maßnahme Standpunkt der Kommission Anmerkungen 55

56 5.e) Zusätzliche Informationen (optional) zur Ergänzung der Angaben in der Tabelle ergriffene Maßnahmen 56

57 6. BESCHREIBUNG DER UMSETZUNG VON TEILPROGRAMMEN Für Thüringen nicht relevant, da kein Teilprogramm vorliegt. 57

58 7. PRÜFUNG DER INFORMATIONEN UND DES STANDS DER VERWIRKLICHUNG DER PROGRAMMZIELE 7.a) CEQ01-1A - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Innovation, die Zusammenarbeit und den Aufbau der Wissensbasis in ländlichen Gebieten gefördert? 7.a1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen - Sekundär wirkende Maßnahmen M01.1 Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (1a) M01.2 Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen (1b) M01.3 Unterstützung für kurzeitigen Austausch sowie für den Besuch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (1c) M02.1 Förderung von Beratungsdiensten (2a) M02.3 Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beratern (2b) M16.1 Tätigkeit von operationellen Gruppen der EIP "landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (16a) M16.3 Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer (16b) M16.4 Zusammenarbeit zur Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte (16c) M16.5 Gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren (16d) M16.6 Zusammenarbeit zur nachhaltigen Bereitstellung von Biomasse(16e) M16.9 Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen (16f) 7.a2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Projekte im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums waren innovativ und bauten auf erworbenem Wissen auf T1: Prozentsatz der Ausgaben für Maßnahmen der Artikel 14, 15 und 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Bezug auf den Gesamtbetrag der Ausgaben für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (Schwerpunktbereich 1A) 58

59 7.a3) Angewandte Methoden 1) Methode: Soll-Ist-Vergleich auf Bewilligungsbasis (quantitativ) Begründung für die Verwendung dieser Methode Die Frage umfasst die Umsetzung der Bildungs-, Kooperations- und Beratungsmaßnahmen. Da bis 2016 von den genannten Maßnahmen nur die Bildungsmaßnahme abgeschlossene Projekte ausweisen kann, wird die Beurteilung des strukturellen Humankapitalaufbaus erst im erweiterten Zwischenbericht 2019 erfolgen. Da die laufende Bewertung gehalten ist, im Zuge der Akzeptanzanalyse im Sinne eines Frühwarnsystems, frühzeitig Hinweise zu geben, werden im Folgenden Soll-Ist-Vergleiche auf Bewilligungsbasis durchgeführt. Zur besseren Vergleichbarkeit wird auch die Bildungsmaßnahme auf Bewilligungsbasis betrachtet (zur Betrachtung abgeschlossener Vorhaben der Bildungsmaßnahme siehe Beantwortung der Bewertungsfrage 3). Da die Umsetzung der Kooperationsmaßnahmen in der Beantwortung der Frage 2 und die Umsetzung der Bildungsmaßnahmen in der Beantwortung der Frage 3 dargestellt sind, soll an dieser Stelle der Fokus auf den Umsetzungsstand der Beratungsmaßnahme in den Schwerpunktbereichen gerichtet werden. Bis Ende 2016 wurden noch keine Beratungsvorhaben abgeschlossen. Da die laufende Bewertung jedoch auch gehalten ist, im Zuge der Akzeptanzanalyse im Sinne eines Frühwarnsystems, frühzeitig (vor der nächsten Ausschreibung Mitte 2017) Hinweise zu geben, wurden bei der Beratungsmaßnahme auch Auszahlungen und Mittelbindungen betrachtet. Zudem ist abgesehen davon, ob Vorhaben schon abgeschlossen sind oder nicht die (vertragliche) Bindung von Beratungsunternehmen bereits ein erstes Ergebnis der Förderung. Auf der Grundlage von in der SWOT schwerpunktbereichsbezogen herausgearbeiteten Bedarfen hat Thüringen alle hier betrachteten Maßnahmen als horizontale Maßnahme programmiert und budgetär auf die Schwerpunktbereiche 2A, 3A, 6A und die Priorität 4 verteilt. Hier sollen die entsprechenden Teilmaßnahmen ihre primäre Wirkung entfalten. Ergebnisse und Wirkungen abgeschlossener Vorhaben werden entsprechend bei der Beantwortung der Bewertungsfragen zu diesen Schwerpunktbereichen betrachtet, sobald Vorhaben abgeschlossen sind. Beschreibung der Methode Zur Bewertung der strategischen Umsetzung der betrachteten Maßnahmen werden die bewilligten öffentlichen Ausgaben in den adressierten Schwerpunktbereichen ins Verhältnis zu den im EPLR festgehaltenen Zielwerten gesetzt. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen keine 2) Methode (qualitative Methode) - 59

60 7.a4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode und bezeichnung (Einheit) Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Berechneter Nettowert Daten- und Informationsquellen Outputindikator O.1 öffentliche Ausgaben M16.1, M16.3, M16.4, M16.5, M16.9 nein 0,00 Monitoring Outputindikator O.1 öffentliche Ausgaben M1.1 bis M1.3 nein ,00 Monitoring Outputindikator O.1 öffentliche Ausgaben M2.1 und M2.3 nein 0,00 Monitoring Outputindikator O.1 öffentliche Ausgaben M1, M2, M16 nein ,00 Monitoring Gemeinsamer Ergebnisindikator T1: Prozentsatz der Ausgaben für Maßnahmen der Artikel 14, 15 und 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Bezug auf den Gesamtbetrag der Ausgaben für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (Schwerpunktbereich 1A) ja 0.17% Monitoring 7.a5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen - 7.a6) Antwort auf die Bewertungsfrage Bisher konnten zur Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Aufbau der Wissensbasis in ländlichen Gebieten nur Vorhaben der Weiterbildungsmaßnahme abgeschlossen werden (siehe hierzu: Beantwortung der Bewertungsfrage 3). Um den Umsetzungsstand aller im Scherpunktbereich 1A zusammengefassten Maßnahmen beurteilen zu können, musste daher auf Bewilligungsdaten (zur Vergleichbarkeit auch bei der Weiterbildungsmaßnahme) zurückgegriffen werden (zu den abgeschlossenen Vorhaben der Weiterbildungsmaßnahme siehe Beantwortung der Bewertungsfrage 3). Im Programm sind mit fast 19 Mio. EUR öffentlichen Ausgaben 2,11% der gesamten Programmmittel für die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Aufbau der Wissensbasis in ländlichen Gebieten vorgesehen (T1). Bis Ende 2016 wurden 0,17 % der insgesamt vorgesehenen Programmmittel für diesen Bereich verausgabt. Insgesamt entspricht der Bewilligungsstand bei Maßnahmen zur Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Aufbau der Wissensbasis in ländlichen Gebieten mit 19,4 % der eingeplanten Mittel nicht ganz dem Bewilligungsstand, der Ende 2016 erreicht werden sollte. Im abgelaufenen Bewilligungszeitraum (Mitte 2015 und 2016) müssten bei planmäßiger Umsetzung etwa 27 % der Mittel (1,5 von 5,5 Jahren) bewilligt worden sein. Dabei liegt der Bewilligungsstand der EIP Vorhaben (M16.1) 60

61 sowie der Kooperationsmaßnahme des Schwerpunktbereichs 6A zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen (M16.9) mit über 30 % besonders hoch (vgl. Beantwortung der Bewertungsfrage 2). Hinter den Erwartungen liegen dagegen die Bildungsmaßnahme und v.a. die Kooperationsmaßnahme: Gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren (M16.5). Bei der Bildungsmaßnahme liegt der unbefriedigende Bewilligungsstand an den neu aufgenommenen Themen und Bildungsinhalten in den Schwerpunktbereichen 3A, 4 und 6A. Im Bereich Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe (2A) dagegen entspricht der Umsetzungsstand den Erwartungen (vgl. Beantwortung der Bewertungsfrage 3). Da auf die Kooperationsmaßnahmen bei der Beantwortung der Bewertungsfrage 2 und auf die Bildungsmaßnahmen bei der Beantwortung der Bewertungsfrage 3 näher eingegangen wird, soll an dieser Stelle die Umsetzung der Beratungsmaßnahme näher beleuchtet werden. Die Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen (M02.1) erfolgt über die Beratungsanbieter in Form von Dienstleistungsverträgen im Ergebnis von Ausschreibungen (Rahmenverträge). Die erste Ausschreibung erfolgte im Februar Es konnten 14 Beratungsunternehmen mit Rahmenverträgen für den Leistungszeitraum 2016 und 2017 gebunden werden. Die Ausschreibung umfasste zehn Themenfelder (Fachlose) für die Beratung: 1. Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs, die sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung und/oder die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (Beratung zu CC, GLÖZ) ergeben (mit Aspekt Klimaschutz) 2. Dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftliche Praktiken, Ökosystemleistungen und grüne Infrastruktur (mit Aspekt Klimaschutz) 3. Planung, Beantragung und/oder Umsetzung der ELER-Maßnahmen: M04 Investitionsförderung in den Teilmaßnahmen M04.1 Unterstützung für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben M04.2 Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen M06 Unterstützung für Investitionen für die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten M10 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen M11 Ökologischer/biologischer Landbau M16 Zusammenarbeit 4. Anforderungen auf Ebene des Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2000/60/EG (insbesondere landwirtschaftlicher Gewässerschutz, landwirtschaftliche Tätigkeiten in Trinkwasserschutzgebieten) (mit Aspekt Klimaschutz) 5. Nationaler Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) (Anforderungen auf Ebene der Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 33 der VO (EG) Nr. 61

62 1107/2009) (mit Aspekt Klimaschutz) 6. Spezifische Beratung für Landwirte, die sich erstmals niederlassen 7. Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebes 8. Umsetzung der Grundsätze des ökologischen Landbaus auf Basis der VO (EG) Nr. 834/2007 in Verbindung mit der VO (EG) Nr. 889/2008 und des Öko-Landbau-Gesetzes (ÖLG) außer einer Umstellungsberatung (mit Aspekt Klimaschutz) 9. Entwicklung kurzer Versorgungsketten 10. Gesundheitliche Aspekte der Tierhaltung Die meisten Rahmenverträge und das größte Mittelvolumen betreffen bisher Beratungsthemen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft (Schwerpunktbereich 2A). 78 % der bisherigen Mittel wurden 2016 hierfür ausgezahlt bzw gebunden. Weitere 19 % der öffentlichen Mittel wurden für Beratungen zu Priorität 4 Themen verausgabt bzw. gebunden. Für Beratungen zur Entwicklung kurzer Versorgungsketten (Schwerpunktbereich 3A) wurden bisher erst 2,6 % der Mittel vorgesehen/ verausgabt. Für die Unterstützung von Beratungsleistungen stehen in der aktuellen Förderperiode de facto viereinhalb Jahre (Mitte 2016 bis 2020) zur Verfügung. In den vergebenen Rahmenverträgen für den ersten Leistungszeitraum über eineinhalb Jahre (Mitte 2016 und 2017) hätten für eine planmäßige Umsetzung des Programms etwa 33 % der geplanten Vorhaben und Ausgaben bewilligt worden sein müssen. Insgesamt konnten jedoch nur 17,5 % der vorgesehenen Mittel gebunden werden. Selbst im priorisierten Beratungsfeld Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit konnten nur 23 % der vorgesehenen Mittel gebunden werden. Nach Bekanntwerden der Förderregeln (Ausschreibung, Bindung an Berater) geht das Fachreferat von einer zukünftig höheren Beteiligung von Beratungsunternehmen an den Ausschreibungen und einer größeren Anzahl an angebotenen Beratungskapazitäten aus. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen, dass es auch für die in der Ausschreibung erfolgreichen Beratungsunternehmen durch unplanmäßige Personalveränderungen bei deb angebotenen Beratern zu Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Dienstleistungsverträge kommen kann, werden ab 2017 jährlich zwei Abfragen bei den Beratungsunternehmen zur voraussichtlichen Erfüllung ihrer Dienstleistungsverträge und zu möglichen Änderungen bzw. geänderten Bedarfen durchgeführt. Die Möglichkeit der Beraterweiterbildung (M02.3) wurde noch nicht in Anspruch genommen. 62

63 Tabelle 1: Zielerreichungsgrade Bildungs-, Beratungs- und Kooperationsmaßnahme auf Bewilligungsbasis 63

64 Tabelle 2: Umsetzungsstand der Beratungsmaßnahme nach Themen und Schwerpunktbereichen (Auszahlungen und Mittelbindungen) 64

65 Tabelle 3: Zielerreichungsgrade der Beratungsmaßnahme (2.1 und 2.3) 7.a7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.a7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Geförderte Beratungsleistungen wurden nicht in dem Umfang in Anspruch genommen wie zu Programmbeginn erwartet. Vor allem das Angebot an Beratungsleistungen bei umweltrelevanten Themen wie Ökosysteme, grüne Infrastruktur, Gewässerschutz, Nachhaltiger Pflanzenschutz, Ökologischer Landbau bleibt hinter den Erwartungen zurück. Für die betriebswirtschaftlich umfassenden Beratungen, die bisher auch ohne Förderung in Anspruch genommen wurden, begründete bereits die Ex-post Bewertung der FILET die Empfehlung, darauf zu achten, dass zukünftig mit der Förderung Themen von landespolitischem Interesse in die Beratung einfließen, die ohne Förderung nicht vermittelt würden. Empfehlung: Wenn Mittel, die für die Beratung vorgesehen waren, gekürzt werden müssen, sollte dies in der vorgesehenen schwerpunktbereichsbezogenen Struktur erfolgen und nicht allein zu Lasten der Priorität 4, damit Themen von landespolitischem Interesse wie beispielsweise Beratungsinhalte zu gesamtgesellschaftlichen Ansprüchen an Natur, Umwelt und/ oder Tierschutz vermittelt werden. 7.b) CEQ02-1B - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem mit Blick auf ein besseres Umweltmanagement und eine bessere Umweltleistung, gestärkt? 65

66 7.b1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen - Sekundär wirkende Maßnahmen M16.1 Tätigkeit von operationellen Gruppen der EIP "landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (16a) M16.3 Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer (16b) M16.4 Zusammenarbeit zur Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte (16c) M16.5 Gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren (16d) M16.6 Zusammenarbeit zur nachhaltigen Bereitstellung von Biomasse(16e) M16.9 Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen (16f) 7.b2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Langfristige Zusammenarbeit zwischen Landwirtschafts-, Nahrungsmittelerzeugungs- und Forstwirtschaftsbetrieben und Forschungs- und Innovationseinrichtungen wurde initiiert T2: Gesamtzahl der Kooperationsvorhaben, die im Rahmen der Maßnahme Zusammenarbeit unterstützt werden (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) (Gruppen, Netzwerke/Cluster, Pilotprojekte...) (Schwerpunktbereich 1B) 7.b3) Angewandte Methoden Methode (quantitativ): Soll-Ist-Vergleich auf Bewilligungsbasis Begründung für die Verwendung dieser Methode Diverse Vorgaben der EU sehen vor, nur abgeschlossene Vorhaben zu bewerten. Bis Ende 2016 wurden noch keine Kooperationsvorhaben abgeschlossen. Da die laufende Bewertung jedoch auch gehalten ist, im Zuge der Akzeptanzanalyse im Sinne eines Frühwarnsystems, frühzeitig Hinweise auf mögliche Zielverfehlungen zu geben, wurden im Folgenden Bewilligungsdaten analysiert. Zudem ist abgesehen davon, ob Vorhaben schon abgeschlossen sind oder nicht die (vertragliche) Bildung von Kooperationen bereits ein erstes Ergebnis der Förderung. Auf der Grundlage von in der SWOT schwerpunktbereichsbezogen herausgearbeiteten Bedarfen hat Thüringen bestimmte Teilmaßnahmen der Kooperationsmaßnahme in drei Schwerpunktbereichen (2A, 3A, 6A) und der Priorität 4 budgetiert. Hier sollen die entsprechenden Teilmaßnahmen ihre primäre Wirkung 66

67 entfalten. Ergebnisse und Wirkungen abgeschlossener Vorhaben werden entsprechend bei der Beantwortung der Bewertungsfragen zu diesen Schwerpunktbereichen analysiert, sobald Vorhaben abgeschlossen sind. An dieser Stelle (Beantwortung der Bewertungsfrage 2 bezüglich des Schwerpunktbereiches 1B) soll es um die Bewertung der strategischen Umsetzung der Maßnahme gehen. Da sich die Strategie in der Budgetierung der Teilmaßnahmen in den Schwerpunktbereichen niederschlägt, soll die Beurteilung der strategischen Umsetzung anhand von Soll/ Ist Vergleichen (auf Bewilligungsbasis) erfolgen. Beschreibung der Methode Zur Bewertung der strategischen Umsetzung der Maßnahme werden die getätigten öffentlichen Ausgaben und die Zahl der Kooperationen in bewilligten Vorhaben in den adressierten Schwerpunktbereichen ins Verhältnis zu den im EPLR festgehaltenen Zielwerten gesetzt. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Keine Methode (qualitativ): Qualitative Auswertung sekundärer Quellen Begründung für die Verwendung dieser Methode Die Bewertungsfrage lenkt den Blick speziell auf ein besseres Umweltmanagement und eine bessere Umweltleistung. Da noch keine Vorhaben abgeschlossen sind, lassen sich zu den Ergebnissen der Förderung noch keine Aussagen treffen. Um dennoch ggf. Handlungsbedarf der Programmsteuerung hinsichtlich der strategischen Lenkung auszumachen, wurden die veröffentlichten Beschreibungen der EIP Vorhaben herangezogen, um beabsichtigte umweltrelevante Projektziele zu identifizieren. Beschreibung der Methode Die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume, die zugleich die nationale Vernetzungsstelle für EIP-Agri ist, begleitet auf Bundesebene die Aktivitäten in den Bundesländern, informiert und vernetzt die Arbeiten im Rahmen von EIP. Sie hat damit begonnen, eine EIP-Datenbank aufzubauen, in der schon jetzt die Projektbeschreibungen der OG in den Bundesländern zu finden sind. Diese Projektbeschreibungen wurden qualitativ auf primäre oder sekundäre Umweltwirkungen hin ausgewertet. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Keine 67

68 Tabelle 4: Zuordnung von Kooperationsteilmaßnahmen zu den Schwerpunktbereichen 7.b4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode und bezeichnung (Einheit) Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Berechneter Nettowert Daten- und Informationsquellen Gemeinsamer Outputindikator O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt nein 0,00 Monitoring Gemeinsamer Ergebnisindikator T2: Gesamtzahl der Kooperationsvorhaben, die im Rahmen der Maßnahme Zusammenarbeit unterstützt werden (Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) (Gruppen, Netzwerke/Cluster, Pilotprojekte...) (Schwerpunktbereich 1B) nein 0,00 Monitoring 7.b5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen - 7.b6) Antwort auf die Bewertungsfrage Mit 19 Operationellen Gruppen (OG), die sich im Rahmen der Kooperationsmaßnahme EIP (M16.1) zusammengefunden und ihre Arbeit aufgenommen haben, liegt Thüringen weit vor allen anderen Bundesländern, die diese Maßnahme anbieten (nur das Saarland setzt die Maßnahme nicht um). Im Rahmen der anderen Kooperationsmöglichkeiten haben sich insgesamt weitere 13 Gruppen zusammengefunden. Da sich sowohl die OG als auch die anderen Kooperationen zweckgebunden zusammenfinden, ist mit jeder Kooperationsgründung (mindestens) ein bewilligtes Projekt verbunden. Für die Bewilligung von Vorhaben stehen in der aktuellen Förderperiode insgesamt 5,5 Jahre (Mitte 2015 bis 2020) zur Verfügung. Nach Ablauf von eineinhalb Jahren (Mitte 2015 und 2016) sollten somit für eine planmäßige Umsetzung des Programms etwa 27 % der geplanten Vorhaben und Ausgaben bewilligt worden sein. Dank der sehr erfolgreichen Einführung innovativer Kooperationen schon in der letzten Förderperiode in Thüringen (Code 124), ist das neue Förderprogramm im Rahmen von EIP sehr gut angenommen worden. 68

69 Bis Ende 2016 sind hier mit 32 Projekten (OG) bereits 36 % der anvisierten Vorhaben in der Umsetzung. Alle EIP Vorhaben sind mit Beschreibung bereits auf der Internetplattform der Deutschen Vernetzungsstelle eingestellt. Die Öffentlichkeitsarbeit wurde damit sicher dank der eigens auch für diese Arbeit eingestellten Innovationsdienstleisterin - deutlich verbessert. Auch die Fördermöglichkeit anderer Kooperationsformen, die in dieser Förderperiode neu eingeführt wurden, sind überwiegend gut angenommen worden. Mit 13 Kooperationsvorhaben außerhalb EIP wurden 24 % der geplanten 54 Vorhaben bewilligt. Mit 9 Projekten bzw. Kooperationen sind die meisten Vorhaben außerhalb von EIP im Bereich Regionale Erzeugung/ Wertschöpfungsketten/ Vermarktung (M16.4) unter dem Schwerpunktbereich 3A bewilligt worden. Im Bereich Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen (M16.9) unter Schwerpunktbereich 6A wurde für bisher zwei Projekte bereits 50 % der geplanten Mittel bewilligt. Bei der Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer (M16.3) unter Schwerpunktbereich 2A und Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren (M16.5) unter Priorität 4 ist bisher jeweils ein Projekt bewilligt werden. Kooperationen zur Bereitstellung von Biomasse (M16.6) haben sich noch nicht gebildet. Um die Umsetzung der Kooperationsmaßnahmen, die überwiegend neu in dieser Förderperiode eingeführt wurden, voranzutreiben, fand im Dezember 2016 eine Veranstaltung zur Vorstellung der Fördermöglichkeiten mit Praxisbeispielen statt. Die gemeinsame Bewertungsfrage lenkt den Blick speziell auf ein besseres Umweltmanagement und eine bessere Umweltleistung. Hier können neben einem Kooperationsvorhaben im Bereich Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren (M16.5) aus der Liste der EIP Projekte 3 Vorhaben identifiziert werden, die neben der Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität sekundäre Umweltwirkungen, speziell im Gewässer- und Bodenschutz versprechen. Es sind dies in nachfolgender Liste die Vorhaben Nr. 2, 4 und 7. 69

70 Abbildung 1: Operationelle Gruppen in den Bundesländern 70

71 Tabelle 5: Bewilligungsstand von Kooperationsvorhaben Tabelle 6: Zielerreichungsgrade bewilligter Kooperationsmaßnahme (16) 71

72 Liste 1: Bewilligte Kooperationsvorhaben im Rahmen von EIP in Thüringen 7.b7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.b7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Dank der guten Einführung der Innovationsförderung in der letzten Programmperiode wurde das Förderangebot im Rahmen von EIP (M16.1) sehr gut angenommen. Auch die Akzeptanz des neuen Förderangebots anderer Kooperationen ist in der Summe gut. Allein für die Maßnahme Gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren (M16 d) hat sich noch keine Kooperation gebildet. Dadurch konnten die in der SWOT des Programms identifizierten Anforderungen im Umweltbereich noch erfüllt werden. Insbesondere im Waldumweltbereich sind bisher keine Projekte bewilligt. Um die Umsetzung voranzutreiben wurde im Dezember 2016 eine Veranstaltung zum Thema durchgeführt. 72

73 Empfehlung: R 1-7.b7.b) Schlussfolgerung/Empfehlung 2 Schlussfolgerung: C 2 Mit der Förderung im Rahmen der EIP werden Investitionen von privaten Unter-nehmen unterstützt, die ihre Investitionsentscheidungen an betriebsindividuellen ökonomischen Kriterien ausrichten. Ziele des Klimawandels, der Wasserwirtschaft und der biologischen Vielfalt liegen nicht im betriebswirtschaftlichen Hauptinteresse der Privatinvestoren. Daher liegt der Fokus der Umsetzung dieser Partnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit mehr auf Produktivität und weniger auf Nachhaltigkeit. Empfehlung: R 2 Eine Investitionslenkung im Rahmen von EIP-Projekten in Richtung Nachhaltigkeit könnte ggf. durch eine gezieltere Vorhabenauswahl erfolgen. Noch wird der Ausrichtung eines Projektes auf biologische Vielfalt, Grundwasserschutz, Bodenschutz in den Projektauswahlkriterien nicht die Höchstpunktzahl zugemessen. 7.c) CEQ03-1C - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums das lebenslange Lernen und die berufliche Bildung in der Land- und Forstwirtschaft gefördert? 73

74 7.c1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen - Sekundär wirkende Maßnahmen: M01.1 Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (1a) M01.2 Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen (1b) M01.3 Unterstützung für kurzeitigen Austausch sowie für den Besuch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (1c) 7.c2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Die Vorhaben unterstützen das lebenslange Lernen im ländlichen Raum Anzahl Absolventen weiblich Die Vorhaben unterstützen das lebenslange Lernen im ländlichen Raum Die Vorhaben unterstützen das lebenslange Lernen im ländlichen Raum Anzahl Absolventen Dienstleistungen im Bereich Beherbergung/Freizeit/Tourismus Anzahl Absolventen Ernährungswirtschaft Die Vorhaben unterstützen das lebenslange Lernen im ländlichen Raum Anzahl Absolventen Forstwirtschaft Die Vorhaben unterstützen das lebenslange Lernen im ländlichen Raum Die Vorhaben unterstützen das lebenslange Lernen im ländlichen Raum Anzahl Absolventen Klein- und Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Anzahl Absolventen Sonstige Dienstleistungen Die Vorhaben unterstützen das lebenslange Lernen im ländlichen Raum Anzahl Absolventen männlich Die Vorhaben unterstützen das lebenslange Lernen im ländlichen Raum Die Vorhaben unterstützen das lebenslange Lernen im ländlichen Raum Anzahl Absolventen sonstiges produzierendes Gewerbe Anzahl der Absolventen Landwirtschaft Die berufliche Weiterbildung erreicht einen relevanten Anteil an den ständigen Arbeitskräften in der Landwirtschaft Anteil Absolventen aus der Landwirtschaft an allen ständigen Arbeitskräften in der Landwirtschaft Zahl der Menschen in ländlichen Gebieten, die lebenslanges Lernen und Berufsschulungen im Agrar- und Forstwirtschaftssektor abgeschlossen T3: Gesamtzahl der Schulungsteilnehmer im Rahmen von unter Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 fallenden Maßnahmen 74

75 haben, ist angestiegen (Schwerpunktbereich 1C) 7.c3) Angewandte Methoden Methode: Soll-Ist-Vergleich (quanitative Methode) Begründung für die Verwendung dieser Methode Auf der Grundlage von in der SWOT schwerpunktbereichsbezogen herausgearbeiteten Bedarfen hat Thüringen die Weiterbildungsmaßnahme (M01.1 bis M01.3) in der Programmstrategie im besten Sinne als horizontale Maßnahme programmiert und sie budgetär auf die Schwerpunktbereiche 2A, 3A, 6A und die Priorität 4 verteilt. Hier sollen die entsprechenden Vorhabengruppen ihre primäre Wirkung entfalten. Die Ergebnisse der abgeschlossenen Vorhaben werden darum bei der Bewertung der Schwerpunktbereiche (vgl. Beantwortung der entsprechenden Bewertungsfragen) berücksichtigt. An dieser Stelle (Beantwortung der Bewertungsfrage 3 bezüglich des Schwerpunktbereiches 1C) soll es um die Bewertung der strategischen Umsetzung der Maßnahme gehen. Da sich die Strategie in den Zielwerten (Ausgaben und Teilnehmer nach Schwerpunktbereichen) niederschlägt, soll die Beurteilung der strategischen Umsetzung anhand von Soll/ Ist Vergleichen erfolgen. Beschreibung der Methode Zur Bewertung der strategischen Umsetzung der Maßnahme werden die getätigten öffentlichen Ausgaben und die Zahl der Teilnehmer in abgeschlossenen Vorhaben in den adressierten Schwerpunktbereichen ins Verhältnis zu den im EPLR festgehaltenen Zielwerten gesetzt. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Keine Methode (qualitativ) entfällt 7.c4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode und bezeichnung (Einheit) Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Berechneter Nettowert Daten- und Informationsquellen Gemeinsamer Outputindikator O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt nein ,00 Monitoring Gemeinsamer Outputindikator O3 - Anzahl der geförderten Maßnahmen/Vorhaben nein 81,00 Monitoring Outputindikator Veranstaltungen nach M1.1 zu [a] Verbesserung Wirtschaftsleistung/Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen nein 77,00 Monitoring 75

76 Outputindikator Veranstaltungen nach M1.1 zu [b] Qualitätsregeln, Erhöhung Wertschöpfung, Absatzförderung auf lokalen Märkten, kurze Versorgungsketten nein 2,00 Monitoring Outputindikator Veranstaltungen nach M1.1 zu [c] mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosystemleistungen, grüne Infrastruktur, Erhaltung und Verbesserung von Natura 2000-Gebieten, Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl nein 0,00 Monitoring Outputindikator Veranstaltungen nach M1.1 zu [d] Ressourcenschutz und -effizienz nein 0,00 Monitoring Outputindikator Veranstaltungen nach M1.1 zu [e] soziale Landwirtschaft und wirtschaftliche Entwick-lung in den ländlichen Gebie-ten (einschließlich Hauswirt-schaft und ländlicher Touris-mus) nein 0,00 Outputindikator Veranstaltungen nach M1.1 zu [f] Inhalte der Teilmaßnahmen "M4.1 Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe" und "M6.4 Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten" des EPLR Thüringen nein 0,00 Monitoring Outputindikator Zahl der unterstützten Vorhaben in M1.1 nein 79,00 Outputindikator Zahl der unterstützten Vorhaben in M1.2 nein 2,00 Outputindikator Zahl der unterstützten Vorhaben in M1.3 nein 0,00 Outputindikator Öffentliche Ausgaben für P4 nein 0,00 Monitoring Outputindikator Öffentliche Ausgaben für SP 2A nein ,00 Monitoring Outputindikator Öffentliche Ausgaben für SP 3A nein 2.769,00 Monitoring Outputindikator öffentliche Ausgaben für M1.1 nein ,00 Monitoring Outputindikator O.11 Zahl der Schulungstage in M1.1 nein 188,00 Monitoring Outputindikator O.12 Zahl der Schulungsteilnehmer in M1.1 nein 864,00 Monitoring Gemeinsamer Ergebnisindikator T3: Gesamtzahl der Schulungsteilnehmer im Rahmen von unter Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 fallenden Maßnahmen nein 979,00 Monitoring 76

77 (Schwerpunktbereich 1C) Ergebnisindikator Anzahl Absolventen männlich nein 735,00 Monitoring Ergebnisindikator Anzahl Absolventen weiblich nein 244,00 Monitoring Ergebnisindikator Anzahl der Absolventen Landwirtschaft nein 847,00 Monitoring Ergebnisindikator Anzahl Absolventen Forstwirtschaft nein 84,00 Monitoring Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ergebnisindikator Anzahl Absolventen Ernährungswirtschaft Anzahl Absolventen Klein- und Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Anzahl Absolventen sonstiges produzierendes Gewerbe Anzahl Absolventen Dienstleistungen im Bereich Beherbergung/Freizeit/Tourismus Anzahl Absolventen Sonstige Dienstleistungen Anteil Absolventen aus der Landwirtschaft an allen ständigen Arbeitskräften in der Landwirtschaft nein 7,00 Monitoring nein 28,00 Monitoring nein 0,00 Monitoring nein 0,00 Monitoring nein 13,00 Monitoring ja 6.2% Monitoring, Agrarstrukturerhebung 2013 Gemeinsamer Kontextindikator C22 - Landwirtschaftliche Arbeitskräfte - Regelmäßig beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte insgesamt (2010) (Persons) nein ,00 Agrarstrukturerhebung 2013 Gemeinsamer Kontextindikator C1 - Bevölkerung - Insgesamt (2012) (Inhabitants) nein ,00 7.c5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen - 7.c6) Antwort auf die Bewertungsfrage Bis Ende 2016 wurden insgesamt 81 Weiterbildungsvorhaben (=Veranstaltungen) an insgesamt 188 Veranstaltungstagen mit 979 Teilnehmern abgeschlossen. Für die Förderung wurden EUR öffentliche Mittel aufgewandt. Der Schwerpunkt der Maßnahmenumsetzung lag mit 99 % der öffentlichen Ausgaben und 88 % der Teilnehmer bei den Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (M01.1). Ein 77

78 Prozent der öffentlichen Ausgaben und 12 % der Teilnehmer entfielen auf Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen (M01.2). Vorhaben zur Unterstützung für kurzzeitigen Austausch sowie für den Besuch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (M01.3) wurden bis Ende 2016 nicht abgeschlossen. Im EPLR werden die Ziele der Maßnahme genannt: Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Ressourceneffizienz, der ökologischen Leistung und der nachhaltigen Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie des wirtschaftlichen Wachstums und der Entwicklung des ländlichen Raums Zusätzlich sind Informationsmaßnahmen über das in den Berufen der Land- und Forstwirtschaft benötigte Wissen vorgesehen, um die Betroffenen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu unterstützen, das Ansehen der Land- und Forstwirtschaft in der Bevölkerung zu stärken und den benötigten Berufsnachwuchs zu gewinnen (EPLR, Kap Allgemeine Beschreibung der Maßnahme einschließlich Interventionslogik und Beitrag zu den Schwerpunktbereichen und übergreifenden Zielsetzungen). In Thüringen wurde die Maßnahme den Zielen entsprechend budgetär auf die Schwerpunktbereiche 2A, 3A, 6A und die Priorität 4 aufgeteilt. Die bisherige Umsetzung der Maßnahme (gemessen an den abgeschlossenen Vorhaben) ist thematisch auf die Verbesserung der Wirtschaftsleistung bzw. der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen (Schwerpunktbereich 2A) fokussiert und trägt so im Wesentlichen zum erstgenannten Ziel der Maßnahme bei. Darüber hinaus befassten sich zwei Veranstaltungen mit 15 Teilnehmern (ausschließlich aus der Landwirtschaft) mit dem Themenkomplex Qualitätsregeln, Erhöhung Wertschöpfung, Absatzförderung auf lokalen Märkten, kurze Versorgungsketten (Schwerpunktbereich 3A). Entsprechend entfällt mit 847 Teilnahmen insgesamt der größte Anteil der Teilnehmer (87 %) auf Personen aus der Landwirtschaft. Insgesamt hat (in praktisch nur einem Jahr) das Weiterbildungsangebot mit 6,2 % einen beachtlichen Anteil aller ständigen Arbeitskräfte in der Landwirtschaft in Thüringen erreicht. Weitere 84 Teilnehmer überwiegend in 2 Veranstaltungen zum Thema: Verbreitung von Informationen über die Berufe der Landund Forstwirtschaft zählen sich dem Forstwirtschaftlichen Sektor zu. Außer Land- und Forstwirten verzeichneten Ausbildungskurse, Lehrgänge und Workshops zur Direktvermarktung ökologisch erzeugter Produkte Teilnehmer aus dem Ernährungsgewerbe (7), Klein- und Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (28) und sonstigen Dienstleistungsbereichen (13). Vorhaben zu den beabsichtigten Themen: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme und Ökosystemleistungen, grüne Infrastruktur, Erhaltung und Verbesserung von Natura 2000-Gebieten, Umwelt- und Klimaschutz, die dem Ziel Verbesserung der ökologischen Leistung und der nachhaltigen Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben dienen bzw. der Priorität 4 zugeordnet werden könnten, wurden bisher nicht abgeschlossen. Dasselbe gilt für beabsichtigte Vorhaben zum Ressourceneffizienz, zur ökologischen Leistung und der nachhaltigen Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie zum 78

79 wirtschaftlichen Wachstums und der Entwicklung des ländlichen Raums. Bezugnehmend auf die Formulierung der Bewertungsfrage lässt sich zusammenfassen, dass mit den bisher abgeschlossenen Projekten vor allem die berufliche Weiterbildung in der Land- und Forstwirtschaft vorangetrieben wurde. Die Ausgaben für Berufsbildung und Qualifikationen (M01.1) im Schwerpunktbereich 2A liegen mit 12 % der geplanten Mittel für den Gesamtzeitraum (vgl. Tabelle 7) bei derjenigen Jahrestranche, die für das erste Jahr von Vorhabensabschlüssen erwartet werden konnte (12,5 %) (insgesamt stehen de facto 8 Jahre 2016 bis 2023 für Vorhabenabschlüsse zur Verfügung). Mit 20 % der für den Schwerpunktbereich 2A geplanten Teilnahmen in der beruflichen Weiterbildung (M01.1) konnten dabei deutlich mehr Teilnahmen erreicht werden als erwartet. Da bisher keine Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen (M01.2) und keine Vorhaben zur Unterstützung für kurzzeitigen Austausch sowie für den Besuch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (M01.3) abgeschlossen wurden, fällt die Zielerreichung für die gesamte Maßnahme im Schwerpunktbereich 2A mit 8 % der Ausgaben und 12 % der Teilnehmer etwas geringer aus (vgl. Tabelle 7). In der Priorität 4 und dem Schwerpunktbereich 6A sind noch keine Vorhaben abgeschlossen. Die entsprechenden Zielerreichungsgrade sind daher 0. Da jedoch die Teilnahme im Schwerpunktbereich 2A weit über den Erwartungen liegt, konnte mit insgesamt 979 Teilnahmen in den abgeschlossenen Vorhaben des ersten Jahres 13 % der anvisierten Teilnahmen (T3) erreicht werden (vgl. Tabelle 7). Tabelle 7: Zielerreichungsgrade in abgeschlossenen Vorhaben der Weiterbildungsmaßnahme (1.1 bis 1.3) 79

80 7.c7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.c7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Die Ausgaben für abgeschlossene Vorhaben der beruflichen Weiterbildung (M01.1) im Schwerpunktbereich 2A entsprechen den Erwartungen nach dem ersten Jahr von Vorhabensabschlüssen. Dabei konnten deutlich mehr Teilnehmer erreicht werden als ex-ante (für das gegebene Ausgabenvolumen) geschätzt, so dass der Fortschritt hinsichtlich des Ziels T3: Gesamtzahl der Schulungsteilnehmer (M01.1 bis M01.3) bei gleichbleibenden Umsetzungszahlen erreicht werden wird. Empfehlung: R 1-7.c7.b) Schlussfolgerung/Empfehlung 2 Schlussfolgerung: C 2 Thüringen hat die Weiterbildungsmaßnahme (M01.1 bis M01.3) im besten Sinne als horizontale Maßnahme programmiert und sie budgetär auf die Schwerpunktbereiche 2A, 3A, 6A und die Priorität 4 verteilt. Hier sollen die entsprechenden Vorhabengruppen ihre primäre Wirkung entfalten und den in der SWOT schwerpunktbereichsbezogen herausgearbeiteten Bedarfen begegnen. Hinsichtlich der auf die Bedarfe aufbauenden Programmstrategie zum lebenslangen Lernen im ländlichen Raum fehlen bisher abgeschlossene Vorhaben in den Schwerpunktbereichen 3A und 6A und in der Priorität 4. Empfehlung: R 2 Um die geplante Programmstrategie umzusetzen und v.a. den Bedarfen (B01, B04, B07) zu begegnen, sollten Vorhaben in den Schwerpunktbereichen 3A und 6A sowie in der Priorität 4 protegiert werden. 7.d) CEQ04-2A - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums dazu beigetragen, Wirtschaftsleistung, Betriebsumstrukturierung und -modernisierung der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere durch Erhöhung der Marktbeteiligung und der landwirtschaftlichen Diversifizierung zu verbessern? 80

81 7.d1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen: M01.1 Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (1a) M01.2 Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen (1b) M01.3 Unterstützung für kurzzeitigen Austausch sowie für den Besuch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (1c) M02.1 Förderung von Beratungsdiensten (2a) M02.3 Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beratern (2b) M04.1 Agrarinvestitionsförderungsprogramm (4a) M04.1 Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen (4b) M04.1 Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest) (4c) M04.3 Investitionen in den Forstwirtschaftlichen Wegebau (4f) M04.3 Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes im privaten Interesse (4g, 4h) M16.1 Tätigkeit von operationellen Gruppen der EIP "landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (16a) M16.3 Zusammenarbeit kleiner Wirtschaftsteilnehmer (16b) M16.6 Zusammenarbeit zur nachhaltigen Bereitstellung von Biomasse (16e) Sekundär wirkende Maßnahmen: - 7.d2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (M4.1) erreicht einen signifikanten Anteil landwirtschaftlicher Betriebe, so dass die Förderung relevant für den Sektor ist Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die unterstützt wurden an aktueller Anzahl Betriebe (2013: 3.400) Die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Zusammenlegungsverhältnis nach Besitzeinweisung 81

82 Land- und Forstwirtschaft wurden verbessert (M4.3) 1: Die Wettbewerbsfähigkeit der entsenden Betriebe steigt auf dem Fachkräftemarkt Absolventen (M1.1 bis M1.3) Mitarbeiter Die Wettbewerbsfähigkeit der entsenden Betriebe steigt auf dem Fachkräftemarkt Absolventen(M1.1 bis M1.3) Management Die Wettbewerbsfähigkeit der entsenden Betriebe steigt auf dem Fachkräftemarkt Azubis (M1.1 bis M1.3) Die berufliche Weiterbildung erreicht einen relevanten Anteil an allen ständigen Arbeitskräften in der Landwirtschaft Absolventen (M1.1 bis M1.3) in SPB 2A, davon aus der Forstwirtschaft Die berufliche Weiterbildung erreicht sowohl Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft als auch aus der Forstwirtschaft Absolventen (M1.1 bis M1.3) in SPB 2A Die berufliche Weiterbildung erreicht sowohl Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft als auch aus der Forstwirtschaft Absolventen (M1.1 bis M1.3) in SPB 2A, davon aus der Landwirtschaft Die berufliche Weiterbildung erreicht sowohl Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft als auch aus der Forstwirtschaft Die geförderten Investitionen betreffen einen relevanten Anteil an der landwirtschaftlichen Fläche Die geförderten Investitionen betreffen einen relevanten Anteil des Anlagevermögens In den geförderten Betrieben wird das Tierwohl verbessert Anteil Absolventen (M1.1 bis M1.3) aus der Landwirtschaft an allen Arbeitskräften in der Landwirtschaft Flächenanteil geförderter Betriebe an der LF Thüringens Anteil unterstützte Investition an Bruttoanlagevermögen (im Jahr vor der Förderung) der geförderten Betriebe Anzahl Vorhaben Premiumförderung Maßnahme M4.1 Betriebe wurden modernisiert Betriebe wurden umstrukturiert R1 / T4: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei Investitionen in die Umstrukturierung oder Modernisierung unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2A) R1 / T4: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei Investitionen in die Umstrukturierung oder Modernisierung unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2A) 7.d3) Angewandte Methoden Methode (quantitative): Kalkulation R1 Begründung für die Verwendung dieser Methode R1 ist ein jährlich zu berichtender gemeinsamer Ergebnisindikator. Seinem Wesen nach handelt sich um einen Outputindikator (Anzahl geförderter Betriebe), der in Relation zum Basiswert (Anzahl aller Betriebe) 82

83 gesetzt wird. Beschreibung der Methode Die Anzahl der geförderten Betriebe wird der Projektdatenbank entnommen und durch die im Programmdokument als Basiswert ausgewiesene Anzahl aller Betriebe (2010: 3.660) dividiert. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Keine Methode (qualitativ): Theory of Change (ToC) basierte Kapazitätsdifferenzanalyse Begründung für die Verwendung dieser Methode Der im erweiterten Durchführungsbericht 2017 als zu berichtend vorgesehene ergänzende Ergebnisindikator R2: Veränderungen in der landwirtschaftlichen Erzeugung bei unterstützten Betrieben/ landwirtschaftliche Arbeitseinheiten, der im Wesentlichen auf die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen zurückgeführt werden wird, kann erst nach Vorliegen landwirtschaftlicher Buchführungsergebnisse der geförderten Betriebe mit abgeschlossenen Vorhaben geschätzt werden. Da erst 2016 in nennenswertem Umfang abgeschlossene Vorhaben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung vorliegen (2015 waren es erst 4) und somit erst 2017 mit Effekten der geförderten Investitionen gerechnet werden kann, können die Buchführungsergebnisse über 2017, die frühestens Mitte bis Ende 2018 vorliegen, frühestens zum erweiterten Durchführungsbericht 2019 ausgewertet werden. Da dies absehbar war, wurde bereits im Feinkonzept eine Kapazitätsdifferenzanalyse auf der Grundlage der Theory of Change (Interventionslogik) konzipiert. Während der ergänzende Ergebnisindikator R2 seinem Wesen nach eher ein Wirkungsindikator ist (Förderung und Ergebnis liegen zeitlich weit auseinander und der Betriebsertrag/ Arbeitseinsatz hängt stark von anderen durch den Investor nicht beeinflussbaren Faktoren ab), untersucht die Kapazitätsdifferenzanalyse mit den geschaffenen Kapazitäten die tatsächlichen wirkungsorientierten Ergebnisse der Investitionen. Beschreibung der Methode Die Ex-ante-Bewertung des EPLR hatte auf der Grundlage von Bewertungsergebnissen vorangegangener Förderperioden für jeden Schwerpunktbereich Interventionslogiken entwickelt, die über theoretisch fundierte und empirisch belegbare Wirkungsketten den Zusammenhang zwischen direkten Ergebnissen der Intervention (Kapazitäten) und den beabsichtigten Wirkungen auf Schwerpunktbereichs- und Programmebene herstellen. Auf der Grundlage dieser Wirkungsketten wurden im Feinkonzept der Bewertung Kapazitätsarten definiert, denen alle durch die für den Schwerpunktbereich vorgesehenen Maßnahmen geschaffenen Kapazitäten zugeordnet werden können. Die Kapazitätsarten wurden so definiert, dass sie in ihrer Wirkungsrichtung jeweils einen Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit adressieren. Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit wurden entlang der Elemente des entsprechenden gemeinsamen Ergebnisindikators (R2: Betriebsertrag/AKE) und der Arbeitsproduktivität (Bruttowertschöpfung pro Arbeitseinsatz: BWS/AKE) formuliert. Die Arbeitsproduktivität (BWS/AKE) wurde hinzugenommen, weil sie das durch den Schwerpunktbereich 2A wesentlich beeinflussbare Element der Wirkungsindikatoren zum Einkommen (1. Landwirtschaftlicher Unternehmensgewinn, 2. Landwirtschaftliches Einkommen und 3. Faktorproduktivität in der Landwirtschaft) darstellt (vgl. Übersicht 83

84 1). Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Die größte Herausforderung lag in der zeitlichen Enge zwischen Verfügbarkeit geprüfter Umsetzungsdaten über die bis Ende 2016 abgeschlossenen Vorhaben in der einzelbetrieblichen Investitionsförderung und der Bewertung einschließlich Fertigstellung des Bewertungsberichtes (Kap. 7 AIR). 84

85 Übersicht 1: Wirkungsmöglichkeiten der Schwerpunktbereich 2a-Maßnahmen auf die Elemente gemeinsamer Ergebnis- und Wirkungsindikatoren 7.d4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art des Indikatorcode und Verhältni Indikatorwert Berechnete r Calculated gross value Calculated gross value out of Berechnete Daten- und 85

86 Indikators bezeichnung (Einheit) s Bruttowert out of which Primary contributio n which Secondary contribution, including LEADER/CLL D contribution r Nettowert Informationsquellen Gemeinsamer Outputindikator O13 - Zahl der Begünstigten, die beraten wurden nein 0,00 Monitoring Gemeinsamer Outputindikator O14 - Zahl der geschulten Berater nein 0,00 Monitoring Gemeinsamer Outputindikator O16 - Zahl der unterstützten EIP-Gruppen, Zahl der utnerstützten EIP-Vorhaben sowie Zahl und Art der Partner in den EIP-Gruppen nein 0,00 Monitoring Outputindikator Anzahl der geförderten Vorhaben M1.1 bis M1.3 in SP 2A nein 79,00 Monitoring Outputindikator Gesamtinvestitionen M4.1 und M4.3 nein ,0 0 Monitoring Outputindikator Zahl der unterstützten Beratungsvorhaben nein 0,00 Monitoring Outputindikator Zahl der unterstützten Betriebe M4.1 nein 32,00 Monitoring Outputindikator Zahl der unterstützten Kooperationsvorhaben in M16.6 nein 0,00 Monitoring Outputindikator Öffentliche Ausgaben für Weiterbildung im SP 2A nein ,00 Monitoring Outputindikator Zahl der unterstützten Kooperationsvorhaben in M16.3 nein 0,00 Monitoring Gemeinsamer Ergebnisindikato r R1 / T4: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei Investitionen in die Umstrukturierung oder Modernisierung unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2A) ja 0.95% Monitoring Ergebnisindikato r Absolventen (M1.1 bis M1.3) in SPB 2A nein 964,00 Monitoring Ergebnisindikato r Azubis (M1.1 bis M1.3) nein 76,00 Ergebnisindikato r Absolventen (M1.1 bis M1.3) in SPB 2A, davon aus der Landwirtschaft nein 832,00 Monitoring 86

87 Ergebnisindikato r Anteil Absolventen (M1.1 bis M1.3) aus der Landwirtschaft an allen Arbeitskräften in der Landwirtschaft ja 6.1% Landwirtschaftszählun g 2013, Monitoring (832 von ) Ergebnisindikato r Absolventen (M1.1 bis M1.3) Mitarbeiter nein 676,00 Ergebnisindikato r Absolventen(M1.1 bis M1.3) Management nein 212,00 Ergebnisindikato r Absolventen (M1.1 bis M1.3) in SPB 2A, davon aus der Forstwirtschaft nein 84,00 Monitoring Ergebnisindikato r Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die unterstützt wurden an aktueller Anzahl Betriebe (2013: 3.400) ja 1.03% Monitoring, Agrarstrukturerhebung 2013 Ergebnisindikato r Flächenanteil geförderter Betriebe an der LF Thüringens ja 5% Ergebnisindikato r Anteil unterstützte Investition an Bruttoanlagevermögen (im Jahr vor der Förderung) der geförderten Betriebe ja 23% Ergebnisindikato r Anzahl Vorhaben Premiumförderung Maßnahme M4.1 nein 2,00 Monitoring Ergebnisindikato r Zusammenlegungsverhältni s nach Besitzeinweisung (M4.3) 1: ja 1.72% Datenbank Flurbereinigung Gemeinsamer Kontextindikator C17 - Landwirtschaftliche Betriebe - Insgesamt (2010) (No) nein 3.660,00 Gemeinsamer Kontextindikator C18 - Landwirtschaftliche Fläche - Landwirtschaftliche Nutzfläche insgesamt (2010) (ha) nein ,00 Gemeinsamer Kontextindikator C13 - Beschäftigung aufgeschlüsselt nach Wirtschaftssektor - Landwirtschaft (2012) (1000 persons) nein 21,98 Kontextindikator Beschäftigung aufgeschlüsselt nach Wirtschaftssektor - Landwirtschaft (2013) nein ,00 Agrarstrukturerhebung

88 Kontextindikator Landwirtschaftliche Betriebe - Insgesamt (2013) nein 3.400,00 Agrarstrukturerhebung 2013 Kontextindikator Landwirtschaftliche Fläche - Landwirtschaftliche Nutzfläche insgesamt (2013) nein ,00 Agrarstrukturerhebung d5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen Projektdaten zur Einzelbetrieblichen Förderung entstammen den Angaben der Antragsteller (Antragsunterlagen) und wurden von der Thüringer Aufbaubank (TAB) als Bewilligungsbehörde plausibilisiert. Die finanziellen Angaben sind sehr zuverlässig, die Angaben zu den Investitionszielen liegen im Ermessen des Antragstellers und sind entsprechend eingeschränkt aussagekräftig. Die Daten zur Flurbereinigung entstammen im Wesentlichen den Angaben der Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung. Da es sich fast ausschließlich um messbare (technische/ finanzielle) amtliche Daten aus der Umsetzung handelt, ist die Zuverlässigkeit dieser Datenbasis gegeben. Die Daten zur Weiterbildung entstammen den Antragsunterlagen der Weiterbildungseinrichtungen, den Angaben der Teilnehmer und den Teilnehmerlisten und der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbh (GFAW) Die finanziellen Angaben sind zuverlässig, die Angaben zu den Investitionszielen und Prioritäten liegen im Ermessen der GFAW und sind entsprechend eingeschränkt aussagekräftig. Die Monitoringdaten lassen nur beschränkt Schlussfolgerungen auf die Wirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit zu. Deshalb wurde auf die Ergebnisse einer im Rahmen der Ex-post Bewertung der FILET durchgeführten Befragung von Absolventen der geförderten Bildungsmaßnahmen mit regelmäßigem Weiterbildungsverhalten zurückgegriffen, die mit 12 Betriebsleitern/ Geschäftsführern nicht repräsentativ war, aber dennoch plausible Ergebnisse brachte. 7.d6) Antwort auf die Bewertungsfrage Zur Erhöhung der Wirtschaftsleistung, der Betriebsumstrukturierung und Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe wurden bis Ende 2016 einzelbetriebliche landwirtschaftliche Investitionsvorhaben (M04.1) und Vorhaben zur Verbesserung land- und forstwirtschaftlicher Infrastruktur (M04.3) durch Flurbereinigung und forstwirtschaftlichen Wegebau sowie Veranstaltungen zu beruflicher Qualifizierung (M01.1 bis M01.3) abgeschlossen. Beratungs- und Kooperationsvorhaben konnten noch nicht abgeschlossen werden. Die über die Einzelbetriebliche Investitionsförderung (M04.1) geförderten 35 Betriebe bewirtschaften mit etwa 5 % einen beträchtlichen Anteil an der LF Thüringens, so dass die Förderung schon jetzt relevant für den Sektor ist. Darüber hinaus waren die geförderten Investitionen in den abgeschlossenen Vorhaben mit durchschnittlich 23 % des Bruttoanlagevermögens der geförderten Betriebe für diese erheblich, so dass von deutlicher Modernisierung bzw. Umstrukturierung ausgegangen werden kann. Im Rahmen des forstwirtschaftlichen Wegebaus (M04.3) wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3,04 Mio. EUR unterstützt. Hiermit konnten 72 km forstwirtschaftliche Wege ausgebaut und 11 km forstwirtschaftliche Wege neu gebaut werden. Insgesamt wurden so ha Wald erschlossen. Hier wurde 88

89 die Holzernte von schätzungsweise m3 in den nächsten 10 Jahren kostendeckend möglich. Im Berichtszeitraum wurden für Bodenordnungsverfahren (M04.3) knapp 2,6 Mio. EUR Verfahrenskosten und etwa 5,8 Mio. EUR Ausführungskosten davon 3,5 Mio. EUR top-ups - erstattet. Ausführungskosten wurden in 127 Verfahren getätigt, davon in acht Verfahren mit Beteiligung des ELER. Insgesamt absolvierten 964 Teilnehmer Veranstaltungen der Weiterbildung (M01.1 bis M01.3) zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, 832 davon aus der Landwirtschaft und 84 aus der Forstwirtschaft. Mit 832 Absolventen aus der Landwirtschaft erreichte die Maßnahme mit 6,1 % bereits einen relevanten Anteil an allen ständig in der Landwirtschaft Tätigen. Die Absolventen wurden in wesentlichen Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit (vgl. Abbildung 2) weitergebildet. Die erste Ausschreibung über Dienstleistungsverträge (Rahmenverträge) mit Beratungsunternehmen (M02.1 und M02.3) erfolgte im Februar Für die Themenfelder zur Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe (vgl. Tabelle 8) wurden 2016 etwa 385 Tsd. EUR öffentliche Ausgaben getätigt, was etwa 257 Beratungen entspricht. Die Vorhaben gelten im Berichtswesen als noch nicht abgeschlossen. Die Beratungen erfolgten in für die Wettbewerbsfähigkeit relevanten Themenbereichen (vgl.tabelle 8). Insgesamt haben 19 Operationelle Gruppen im Rahmen der EIP (M16.1) ihre Tätigkeiten aufgenommen, konnten aber bisher noch kein Vorhaben abschließen. Bis Ende 2016 sind hier mit 32 Projekten (OG) bereits 36 % der anvisierten Vorhaben in der Umsetzung. Darüber hinaus hat sich eine Kooperation kleiner Wirtschaftsteilnehmer (M16.3) gebildet. Im Ergebnis der Förderungen wurde in den abgeschlossenen Projekten insgesamt ein förderfähiges Investitionsvolumen im Umfang von mehr als 19,5 Mio. EUR unterstützt, davon etwa 52 % über die einzelbetriebliche Investitionsförderung, 16 % über den forstwirtschaftlichen Wegebau und 31 % über Bodenordnungsverfahren. Die Investitionen adressieren unterschiedliche Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit (vgl. Übersicht 1 und Tabelle 10). Über zusätzliche Absatzmengen üben zunächst die erreichten Kapazitätserweiterungen in der Tier- und Pflanzenproduktion um fast 1,3 Mio. EUR einen direkt positiven Einfluss auf den zu erwartenden Betriebsertrag aus. Der Schwerpunkt lag hier in der Herstellung tierischer Produkte durch Leistungssteigerung/ Verlustminderung und zusätzliche Tierplätze. Zusätzliche Kapazitäten in der Pflanzenproduktion wurden v.a. durch den Neubau von 11 km forstwirtschaftlichen Wegen unterstützt, durch die neue Holzvorräte erschlossen werden konnten (vgl. Tabelle 10). Deutlich größeres Gewicht nahmen die Kapazitätserweiterungen zur Qualitätsverbesserung ein. In bis 2016 abgeschlossenen einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben wurden insgesamt mehr als 5 Mio. EUR in Qualitätsverbesserungen investiert (vgl. Tabelle 10). Fast 80 % der qualitätsverbesserten Kapazitäten entfielen auf die Milchproduktion. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass die qualitätsverbesserten Kapazitäten in der Milchproduktion (Basisförderung) über erhöhte Absatzpreise positiven Einfluss auf den Betriebsertrag ausüben werden, zumal Tierwohllabels bisher kaum bereit stehen. Kapazitäten zur Qualitätsverbesserung im Pflanzenbau wurden im Wesentlichen durch Neuanpflanzungen von Dauerkulturen (13 %) vorgenommen. Von etwa 151 Tsd. EUR für bis 2016 abgeschlossene Vorhaben in der Weiterbildung wurden gestützt auf Ergebnisse der Ex-post Bewertung etwa 31 Tsd. EUR der öffentlichen Ausgaben für als Betriebsertrag steigernde Kapazität gezählt (vgl. Tabelle 10). Der angestrebte Erfolg der Förderungen im Schwerpunktbereich 2A gekennzeichnet durch den 89

90 Ergebnisindikator R2: Veränderungen des Betriebsertrages bei unterstützten Betrieben pro landwirtschaftlichen Arbeitseinheiten hängt neben dem Betriebsertrag auch von der Arbeitszeitersparnis ab (vgl. Übersicht 1). Hier liegt der größte Effekt der Förderungen im Schwerpunktbereich. Arbeitszeitersparnisse sind insbesondere zum Ausgleich meist altersbedingter Arbeitskraftverluste in der Landwirtschaft notwendig. Insgesamt wurden mit Unterstützung des Programms fast 10 Mio. EUR in die Einsparung von Arbeitszeit investiert, davon mehr als 6,5 Mio. EUR über die Verbesserung der agrarstrukturellen Infrastruktur durch Flurbereinigungen. Die Bodenordnung wirkt über einen rationelleren Flächenzuschnitt und über die bessere Erschließung mit angepasster Wegeinfrastruktur über Arbeitszeiteinsparungen auf die Arbeitsproduktivität. Das Zusammenlegungsverhältnis im gewichteten Durchschnitt aller Flurbereinigungsverfahren liegt in Thüringen bei 1:1,72. Noch entscheidender für die Arbeitsproduktivität sind die Wegeverhältnisse. In der Förderperiode (2014 bis 2016) befanden sich neun Verfahren im Vorausbau, in denen etwa 53 km ländliche Wege und 0,4 km forstwirtschaftliche Wege neu gebaut bzw. instand gesetzt wurden, wodurch Verfahrensflächen im Umfang von ha nun besser erschlossen wurden. Die Zurechenbarkeit der Ausgaben für Ausführungskosten in Höhe von über 6,5 Mio. EUR ist allerdings nicht gegeben. Von dem über die einzelbetrieblichen Investitionsförderung unterstützten Kapazitätsaufbau werden fast 3,4 Mio. EUR arbeitszeitsparend wirken (vgl. Tabelle 10). Hier handelt es sich zum überwiegenden Teil um den Kauf von (selbstfahrenden) Futtermittelmisch-(und -verteil)wagen für die Tierhaltung sowie Hof(rad)ladern mit multiplen Einsatzmöglichkeiten. Hiermit werden gleichzeitig die Arbeitsbedingungen verbessert. Von etwa 151 Tsd. EUR für bis 2016 abgeschlossene Vorhaben in der Weiterbildung wurden gestützt auf Ergebnisse der Ex-post Bewertung etwa 42 Tsd. EUR als arbeitszeitsparend wirkend eingestuft (vgl. Tabelle 10). Hinsichtlich der angestrebten Wirkung der GAP auf die Einkommenssituation spielen neben dem Betriebsertrag auch die Vorleistungskosten eine große Rolle (vgl. Übersicht 1) betrug der Anteil der Vorleistungskosten am Produktionswert zu Herstellungspreisen in Thüringen 77 %. Die im Rahmen der Förderung des forstwirtschaftlichen Wegebaus aus- bzw. neu gebauten Wege wirken deutlich auf eine Senkung der Vorleistungskosten für Lohnarbeit (vgl. Tabelle 10). Von etwa 151 Tsd. EUR für bis 2016 abgeschlossene Vorhaben in der Weiterbildung wurden gestützt auf Ergebnisse der Ex-post Bewertung etwa 36 Tsd. EUR als vorleistungssparend wirkend eingestuft (vgl. Tabelle 10). Für die bis Ende 2016 in der einzelbetrieblichen Investitionsförderung abgeschlossenen Vorhaben hat kein Investor als Hauptziel der Investition Einsparung von Vorleistungen angegeben. Fünf Investitionen im Umfang von 1,8 Mio. EUR sind dennoch mit Energieeinsparungen verbunden (vgl. Beantwortung der Bewertungsfrage zu Schwerpunktbereich 5B). Auch die Arrondierung, der bessere Flächenzuschnitt und die bessere Erschließung durch Flurbereinigung sparen in gleichem Maße wie Arbeit auch Maschinenstunden und damit Energie ein. Kapazitäten zur Einsparung von Dünge-, Pflanzenschutz-, Futtermitteln oder Wasser sind bisher noch nicht gefördert worden. Zusammenfassend wird der unter dem Schwerpunktziel 2A betrachtete Kapazitätsaufbau als positiv wirkend auf die BWS pro Arbeitseinheit betrachtet, dies zu 51 % über die Einsparung von Arbeitszeit, zu 37 % über die Erhöhung des Betriebsertrages und zu (mindestens) 12 % über die Einsparung von Vorleistungskosten. Die über den Schwerpunktbereich 2A intendierte Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit macht sich nicht nur 90

91 an Elementen der buchhalterischen Kennziffern (Betriebsertrag und BWS) fest. Die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe auf dem Fachkräftemarkt hängt auch von der Attraktivität der Arbeitsplätze und den Arbeitsbedingungen ab. Investitionen zur Einsparung von Arbeitszeit sowohl der einzelbetrieblichen Investitionsförderung als auch der Bodenordnung haben positive (Neben-)wirkungen auf die Arbeitsbedingungen. Deutlich positiv auf die Attraktivität der Arbeitsplätze, die Entlohnung und die Arbeitsplatzsicherheit wirkt darüber hinaus die Weiterbildung von Mitarbeitern, wie die o.g. Befragung ergab. Investitionen in die Tierhaltung führen durch die GAK-Auflagen zu verbesserten Tierhaltungsbedingungen und dienen der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft insoweit, als sie gesamtgesellschaftliche Anforderungen an die Produktions- und Haltungsbedingungen erfüllen und das Vertrauen von Verbrauchern erhalten bzw. zurück gewinnen. Ihr Einfluss auf die sektorale Produktivität ist mittelbarer als Rationalisierungsinvestitionen. Eine verbesserte Marktstellung von Betrieben mit tierwohlgerechteren Haltungsbedingungen wird sich voraussichtlich eher mittel- bis langfristig einstellen. 91

92 Abbildung 2: Absolventen nach Themen des Schwerpunktbereichs 2a 92

93 Tabelle 8: Umsetzungsstand der Beratungsmaßnahme im Schwerpunktbereich 2a Tabelle 9: Bewilligungsstand von Kooperationsvorhaben 93

94 Tabelle 10: Geförderte Kapazitäten* im Schwerpunktbereich 2a nach Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit - in EUR 7.d7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.d7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Mit mehr als 17 Mio. EUR unterstützten Investitionen werden 88 % der unter dem Schwerpunktziel 2A errichteten Kapazitäten voraussichtlich zu einer Erhöhung des Betriebsertrages pro Arbeitseinsatz (Ergebnisindikator R2) beitragen. Zusammen mit den unterstützten Kapazitäten zur Einsparung von Vorleistungen ist der aufgebaute Kapitalstock in Höhe von 19,5 Mio. EUR geeignet, die Bruttowertschöpfung pro Arbeitskraft zu erhöhen und so positiv auf das Faktoreinkommen in der Landwirtschaft (Wirkungsindikator I.02) und das Nettounternehmereinkommen bzw. Familienbetriebseinkommen (Wirkungsindikator I.01) zu wirken. Empfehlung: 94

95 R 1-7.d7.b) Schlussfolgerung/Empfehlung 2 Schlussfolgerung: C 2 Die Förderbedingungen hinsichtlich des Tierwohls sind durch Wegfall der Förderung bei Erfüllung ausschließlich gesetzlicher Haltungsstandards gegenüber der vorangegangenen Förderperiode erhöht. Dem im Programm beschriebenen Bedarf B11: Erfüllen der Verbrauchererwartungen an Umwelt-, Klima- und Tierschutz wird hinsichtlich des Tierschutzes daher Rechnung getragen. Empfehlung: R 2 7.d7.c) Schlussfolgerung/Empfehlung 3 Schlussfolgerung: C 3 Die Vorleistungskosten verzehren einen Großteil des Produktionswertes: 2015 betrug ihr Anteil in Thüringen 77 %. M.a.W. alle Bemühungen um eine Erhöhung des Betriebsertrages (Produktionswertes) schlagen nur zu 23 % auf die (einkommenswirksame) Steigerung der Bruttowertschöpfung durch. Die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Förderung zur Einsparung von Vorleistungen wie Dünge-, Pflanzenschutz-, Futtermittel oder Wasser sind bisher noch nicht genutzt worden. Empfehlung: R 3 7.e) CEQ05-2B - In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums der Zugang angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere der Generationswechsel gefördert? Diese Frage ist als nicht für diese Version des jährlichen Durchführungsberichts relevant markiert 95

96 7.f) CEQ06-3A - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums dazu beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und - organisationen und Branchenverbände zu steigern? 96

97 7.f1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen: M01.1 Maßnahmen der Berufsausbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (1a) M01.2 Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen (1b) M01.3 Unterstützung für kurzzeitigen Austausch sowie für den Besuch land- Betriebe (1c) M02.1 Förderung von Beratungsdiensten (2a) M02.3 Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beratern (2b) M04.2 Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (4d) M04.2 Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse (4e) M16.4 Zusammenarbeit zur Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte (6c) Sekundär wirkende Maßnahmen: M04.1 Förderung einzelbetrieblicher Investitionen (4a, 4b, 4c) M06.4 Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen 7.f2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Es wurde Wissen über Verarbeitung und Vermarktung vermittelt Es wurden Kapazitäten geschaffen, die zu einer höheren Teilhabe der Primärerzeuger an der Wertschöpfungskette dienen Es wurden Kapazitäten geschaffen, die zu einer höheren Teilhabe der Primärerzeuger an der Wertschöpfungskette dienen Absolventen mit verbesserten Kenntnissen der Verarbeitung und Vermarktung (M1a, M1c, M2a) Investitionsvolumen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (M4.1) (4 a, b, c) zur besseren Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen Vorhaben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (M4.1) zur besseren Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen Beteiligung der Primärerzeuger an Regelungen mit kurzen Zyklen, qualitätsorientierter Erzeugergruppe und/oder Branchenverband ist gestiegen R4 / T6: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die Unterstützung für die Beteiligung an Qualitätsprogrammen, lokalen Märkten und kurzen Versorgungswegen sowie Erzeugergemeinschaften/- organisationen erhalten (Schwerpunktbereich 3A) 97

98 7.f3) Angewandte Methoden Methode (quantitativ): Soll-Ist-Vergleich Begründung für die Verwendung dieser Methode Der Umsetzungsstand aller im Schwerpunktbereich primär vorgesehenen Maßnahmen ist sehr niedrig. Bis Ende 2016 wurden insgesamt erst 3 Vorhaben abgeschlossen. Da die laufende Bewertung gehalten ist, im Zuge der Akzeptanzanalyse im Sinne eines Frühwarnsystems, frühzeitig Hinweise vor allem auf mögliche Verfehlungen von Etappenzielen zu geben, wurden im Folgenden auch Bewilligungsdaten betrachtet. Beschreibung der Methode Von 5,3 Jahren, die für Bewilligungen zur Verfügung stehen (letztes Drittel 2015 bis 2020) sind Ende ,3 Jahre vergangen. Eine planmäßige Umsetzung der Maßnahmen müsste bei 25 % der geplanten öffentlichen Ausgaben liegen. Die maßnahmenspezifischen Bewilligungen werden den Planungen zu Programmbeginn gegenüber gestellt und an der 25 % - Marke bemessen. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen keine Methode (qualitativ): Bewertung sekundärer Beiträge über Kapazitätsdifferenzanalyse Begründung für die Verwendung dieser Methode Es ist nicht beabsichtigt, den sekundären Beitrag der einzelbetrieblichen Investitionsförderung aus Schwerpunktbereich 2A auf den Schwerpunktbereich 3A zu quantifizieren. Es kann aber dargestellt werden, in welcher Höhe im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung Kapazitäten geschaffen wurden, die geeignet sind, die Ziele des Schwerpunktes 3A, nämlich die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen zu erreichen. Beschreibung der Methode Die unter Schwerpunktbereich 2A geförderten einzelbetrieblichen Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (M04.1) dienen zielsetzungsgemäß der Unterstützung von Betriebsumstrukturierung und - modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung und berühren damit implizit auch das Ziel des Schwerpunktbereiches 3A: die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege zu steigern. In enger Zusammenarbeit mit dem Fachreferat wurden Kriterien herausgearbeitet, die es ermöglichen, einzelbetriebliche Investitionsvorhaben (M04.1) zu identifizieren, welche die bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen, Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Absatzförderung auf lokalen Märkten unterstützen. Durch die Einbindung der einzelbetrieblichen Förderung in die Nationale Rahmenregelung ist diese verpflichtet, nur solche Vorhaben zu bewilligen, die Besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umweltoder Klimaschutz erfüllen. Die besonderen Anforderungen des Verbraucherschutzes werden erfüllt, wenn die Herstellung der Produkte nach den Anforderungen eines anerkannten Lebensmittelqualitätsprogramms nach Art. 16 VO (EU) Nr. 1305/2013 oder im Rahmen der Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten 98

99 erfolgt. Die Erfüllung der Anforderungen wird im Zuge des Bewilligungsverfahrens geprüft. In Abstimmung zwischen Bewertern, Fachreferat und Bewilligungsbehörde (TAB) konnte die Aufnahme der Prüfergebnisse in das Monitoringverfahren erwirkt werden. Die so positiv geprüften einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben werden mit ihrer Investitionssumme als geschaffene Kapazitäten mit sekundärem Beitrag zu Schwerpunktbereich 3A gezählt. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Die größte Herausforderung lag in der zeitlichen Enge zwischen Verfügbarkeit geprüfter Umsetzungsdaten über die bis Ende 2016 abgeschlossenen Vorhaben in der einzelbetrieblichen Investitionsförderung und der Bewertung einschließlich Fertigstellung des Bewertungsberichtes (Kap. 7 AIR). 7.f4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode und bezeichnung (Einheit) Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Berechneter Nettowert Daten- und Informationsquellen Gemeinsamer Outputindikator O9 - Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die an unterstützten Programmen teilnehmen nein 0,00 Gemeinsamer Outputindikator O13 - Zahl der Begünstigten, die beraten wurden nein 0,00 Monitoring Gemeinsamer Outputindikator O14 - Zahl der geschulten Berater nein 0,00 Monitoring Outputindikator Anzahl der Investitionsvorhaben M4.2 nein 1,00 Outputindikator Anzahl der geförderten Vorhaben M1.1 bis M1.3 nein 2,00 Monitoring Outputindikator Anzahl der geförderten Vorhaben M6.4 nein 0,00 Outputindikator Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung M4.2 nein ,00 Outputindikator O.1 Öffentliche Ausgaben für M04.2 in EUR nein ,00 Outputindikator Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die Unterstützung für die Beteiligung an Qualitätsprogrammen, lokalen Märkten und kurzen Versorgungswegen sowie Erzeugergemeinschaften /- organisationen erhalten nein 0,00 99

100 Outputindikator Zahl der unterstützten Beratungsvorhaben nein 0,00 Monitoring Outputindikator Zahl der unterstützten Kooperationsvorhaben M16.4 nein 0,00 Monitoring Outputindikator Öffentliche Ausgaben M4.2 nein ,00 Outputindikator Öffentliche Ausgaben für M1.1 bis M1.3 nein 2.739,00 Gemeinsamer Ergebnisindikator R4 / T6: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Betriebe, die Unterstützung für die Beteiligung an Qualitätsprogrammen, lokalen Märkten und kurzen Versorgungswegen sowie Erzeugergemeinschaften/- organisationen erhalten (Schwerpunktbereich 3A) ja 0% Ergebnisindikator Absolventen mit verbesserten Kenntnissen der Verarbeitung und Vermarktung (M1a, M1c, M2a) nein 15,00 Ergebnisindikator Vorhaben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (M4.1) zur besseren Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen nein 35,00 Ergebnisindikator Investitionsvolumen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (M4.1) (4 a, b, c) zur besseren Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen nein ,00 7.f5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen - 7.f6) Antwort auf die Bewertungsfrage Von den primär für den Schwerpunktbereich vorgesehenen Maßnahmen sind bisher noch keine in 100

101 nennenswertem, bewertbarem Ausmaß umgesetzt worden. Im Rahmen von Qualifikationsmaßnahmen (M01.1) sind zwei Veranstaltungen durchgeführt worden, eine über die Lebensmittelhygieneverordnung mit 7 Teilnehmern und eine über Gestaltung von Buffet und Auslagen für landwirtschaftliche Unternehmen und Direktvermarkter mit 8 Teilnehmern. Zur Förderung der Verarbeitung und Vermarktung wurde ein Unternehmen mit einer Investition in Höhe von etwa 62 Tsd. EUR unterstützt. Inhaltliche Informationen liegen der Bewertung nicht vor. Die erste Ausschreibung über Dienstleistungsverträge (Rahmenverträge) mit Beratungsunternehmen erfolgte im Februar Für die Themenfelder des Schwerpunktbereiches wurden 2016 etwa 6 Tsd. EUR öffentliche Ausgaben getätigt, was bei einem Förderbetrag von EUR je Beratung vier Beratungen bzw. beratenen Betrieben entspricht. Die Vorhaben gelten im Berichtswesen als noch nicht abgeschlossen. Bisher ist noch kein Kooperationsvorhaben abgeschlossen worden. Es haben sich jedoch bereits 9 Kooperationen im Bereich Regionale Erzeugung/ Wertschöpfungsketten/ Vermarktung (M16.4) gebildet, deren Vorhaben bewilligt wurden. Inhaltliche Informationen auch zur Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die an einer Zusammenarbeit/lokalen Förderung zwischen Akteuren der Versorgungskette beteiligt sind (M16.4) - liegen der Bewertung nicht vor. Angesichts der ehrgeizigen Ziele (vgl. Tabelle) bleibt die Umsetzung der Maßnahmen, die zum Schwerpunktbereich 3A beitragen sollen, deutlich hinter den Erwartungen zurück. Vom möglichen Bewilligungszeitraum (Ende 2005 bis 2020) ist ein Viertel verstrichen, so dass etwa 25 % der vorgesehenen öffentlichen Ausgaben Ende 2006 hätten bewilligt sein müssen. Als potentiell sekundär wirksam wurde im Programm die Maßnahme Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen (M06.4) eingeschätzt. Hier wurde bisher erst ein Vorhaben zu Kurzumtriebsplantagen abgeschlossen, das jedoch nicht auf den Schwerpunktbereich 3A abzielt. Als potentiell sekundär wirksam wurde ex ante auch die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen (M04.1) eingeschätzt. Hier können 27 Investitionsvorhaben als wirksam auf die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen identifiziert werden. Dies sind Vorhaben, in denen die Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen (LMQ) in dem Bereich, in den investiert wurde, nachgewiesen wurde (Nachweise müssen der Bewilligungsbehörde vorliegen) und Vorhaben im Rahmen der Premiumförderung für besonders Tierwohlgerechte Stallbauten sowie Investitionsvorhaben in zertifizierten Öko-Betrieben. Das größte Investitionsvolumen wurde in Bereichen unterstützt, in denen die Betriebe an freiwilligen LMQ gemäß Artikel 16 VO (EU) 1305/2013 (ELER) teilnahmen. (vgl. Tabelle). Zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette mittels Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege tragen weitere 8 Vorhaben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung bei. Hier nimmt das Unternehmen in dem Bereich, in dem investiert wird bzw. in der direkt darauf aufbauenden betrieblichen Verarbeitung und Direktvermarktung mit zertifizierten Produkten an regionalen Wertschöpfungsketten teil. Die Zeichen für regionale Produkte müssen entsprechend einer Satzung vergeben werden und regelmäßigen Kontrollen unterliegen. Kontrollnachweise müssen für die Bewilligung vorliegen. In Thüringen sind dies v.a. die Zertifikate Regionalfenster, Qualitätssiegel Rhön und Weidewonne. Insgesamt tragen 89 % der unter Schwerpunktbereich 2A geförderten einzelbetrieblichen Investitionen zu einer Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen, Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege bei. 101

102 Tabelle 11: Umsetzungsstand der Beratungsmaßnahme im Schwerpunktbereich 3A Tabelle 12: Bewilligungsstand von Kooperationsvorhaben (16.4) Tabelle 13: Zielerreichungsgrade der bewilligten öffentlichen Gesamtausgaben im Schwerpunktbereich 3A 102

103 Tabelle 14: Vorhaben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (4.1) zur besseren Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette m Qualitätsregelungen 7.f7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.f7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Die Umsetzung der primär für den Schwerpunktbereich vorgesehenen Maßnahmen Weiterbildung (M01.1), Beratung (M02.1), Investitionsförderung in Verarbeitung und Vermarktung (M04.2) bleiben weit hinter den Erwartungen zu Programmbeginn zurück. In der Weiterbildung wurden 2, in der Verarbeitung und Vermarktungsförderung erst ein Vorhaben abgeschlossen. 4 Betriebe konnten beraten werden. Allein die Bildung von Kooperationen geht voran, auch wenn auch hier am Zeitablauf gemessen zu wenige Vorhaben bewilligt wurden. Empfehlung: R 1 Um die geplante Programmstrategie umzusetzen und v.a. den Bedarfen (B01, B04, B10, B21, B22) zu begegnen, sollten die geplanten Maßnahmen, insbesondere die Maßnahmen zur Qualifizierung (Weiterbildung und Beratung) sowie die Bildung von Kooperationen protegiert werden. 7.f7.b) Schlussfolgerung/Empfehlung 2 Schlussfolgerung: C 2 Die Umsetzung der für den Schwerpunktbereich zentralen Maßnahme zur Investitionsförderung in der 103

104 Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (M04.2) bleibt so weit hinter den Erwartungen zurück, dass die Ziele voraussichtlich nicht erreicht werden können. Für die Investitionsförderung sind fast 80 % der öffentlichen Mittel im Schwerpunktbereich eingeplant. Die Anzahl der Investitionsvorhaben (M04.2) ist ein alternativer Zielindikator für den Leistungsrahmen. Empfehlung: R 2 Um das Verfehlen der Etappenziele im Schwerpunktbereich 3A zu vermeiden, sollten Zieländerungen für die Investitionsförderung der Verarbeitung und Vermarktung vorgenommen werden. Die Programmstrategie erscheint damit nicht gefährdet, weil überraschenderweise sehr hohe sekundäre Effekte der einzelbetrieblichen Investitionsförderung aus Schwerpunktbereich 2A auf die Verbesserung der Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette mittels Qualitätsregelungen wirken. Die im Programmdokument identifizierten Bedarfe B23 und B11 können so befriedigt werden. 7.g) CEQ07-3B - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Risikovorsorge und das Risikomanagement in den landwirtschaftlichen Betrieben unterstützt? Diese Frage ist als nicht für diese Version des jährlichen Durchführungsberichts relevant markiert 7.h) CEQ08-4A - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften unterstützt? 104

105 7.h1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen M01.1 Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (1a) M01.2 Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen (1b) M01.3 Unterstützung für kurzzeitigen Austausch sowie für den Besuch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (1c) M02.1 Förderung von Beratungsleistungen (2a) M02.3 Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beratern (2b) M07.1 Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) (7g) M07.6 Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) (7g) M08.3 Vorbeugung gegen Kalamitäten (8a) M08.4, M08.5 Waldumbau (8b) M08.5 Erhöhung des ökologischen Wertes durch investive Waldumweltmaßnahmen (8c) M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A1 - Artenreiche Fruchtfolgen M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A4 Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A6 - Rotmilanschutz M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, G1 - Artenreiches Grünland M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, GB - Pflege von Biotopgrünland und Streuobstwiesen M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, G6 Offenlanderhaltung M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, T Vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen M13.2 Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete - Entschädigung für andere, aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete M15.1 Waldumweltmaßnahmen (15a) M15.2 Erhaltung forstgenetischer Ressourcen (15b) M16.5 Gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren (16d) Sekundär wirkende Maßnahmen M04.3 Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes im privaten Interesse 105

106 (Ausführungskosten) (4g) M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A4/ Gewässer- und Erosionsschutzstreifen M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A5 - Nutzung des Ackerlandes als Grünland, dauerhafte Umwandlung des Ackerlandes in Dauergrünland M11.1 Ökologischer/biologischer Landbau, Ö1 - Ökolandbau Einführung M11.2 Ökologischer/biologischer Landbau, Ö2 - Ökolandbau Beibehaltung 7.h2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Sicherung und Verbesserung des Erhaltungszustandes sowie Wiederherstellung von Lebensraumtypen in Natura 2000 Gebieten Geförderte Fläche zur Erhaltung des Wald- Lebensraumtyps M15.1 (15a) Sicherung und Verbesserung des Erhaltungszustandes sowie Wiederherstellung von Lebensraumtypen in Natura 2000 Gebieten M15.1 (15a) Anzahl geförderter Habitatbäume Sicherung, Erhaltung und Verbesserung der genetischen Vielfalt im Wald durch Erhaltung forstgenetischer Ressourcen, M15.2 (15b) Erhaltung von standortheimischen Herkünften (Anzahl Bäume 2016) Die biologische Vielfalt bei Land, für das Verträge gelten, wurde wieder hergestellt, erhalten und gesteigert Die biologische Vielfalt bei Land, für das Verträge gelten, wurde wieder hergestellt, erhalten und gesteigert R6 / T8: Prozentsatz des Waldes oder der bewaldeten Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt gelten (Schwerpunktbereich 4A) R7 / T9: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt und/oder der Landschaften gelten (Schwerpunktbereich 4A) Die biologische Vielfalt bei Land, für das Verträge gelten, wurde wieder hergestellt, erhalten und gesteigert Die biologische Vielfalt bei Land, für das Verträge gelten, wurde wieder hergestellt, erhalten und gesteigert Wald oder der bewaldete Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt gelten landwirtschaftliche Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt und/oder der Landschaften gelten 7.h3) Angewandte Methoden Die Einsatzmöglichkeiten quantitativer und qualitativer Methoden für den Schwerpunktbereich 4 sind für 106

107 den AIR 2017 begrenzt, da aufgrund der späten Genehmigung der FILET ( ) zahlreiche Maßnahmen auch erst spät angelaufen sind. Das Jahr 2014 bildete eine Übergangsphase mit paralleler Durchführung von Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen der alten und neuen Förderperiode. Bei den AUKM ergibt sich zusätzlich eine Verschiebung, da die Auszahlung für 2015, das erste Verpflichtungsjahr des KULAP2014, im Folgejahr 2016 durchgeführt wurde. Die Auszahlung für 2016 wiederum fand 2017 statt. Der zu betrachtende Förderumfang für den SPB 4A ist daher begrenzt und der Einsatz aufwendiger Methoden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sinnvoll. Methode (quantitativ): Deskriptive Statistik und Soll-Ist-Vergleich Gründe für die Verwendung der Methode Einfache quantitative Methoden bieten sich an, um die Fülle der Förderdaten, die primären und sekundären Maßnahmenbeiträge zum Schwerpunktbereich zu strukturieren, sie an ihren Zielen zu messen und sie untereinander sowie mit dem Stand der vorausgegangenen Förderperiode vergleichbar zu machen. Wichtigste Maßeinheit für diese Betrachtung ist in der Priorität 4 die Förderfläche in Hektar, daneben sind aber auch die öffentlichen Ausgaben, sowie bei Beiträgen investiver Maßnahmen das Gesamtinvestitionsvolumen und die Vorhabenanzahl von Bedeutung. Beschreibung der Methoden um Verhältniswerte, Brutto- oder Netto-Werte von gemeinsamen und zusätzlichen Indikatoren oder anderen verwendeten Indikatoren zu berechnen Aus dem Monitoringsystem werden Daten für Output- und Ergebnisindikatoren generiert, die direkt in die Tabelle Werte der Indikatoren übernommen werden können. Die Datenbasis aus dem Monitoring kann maßnahmengerecht in weitere Bezüge gesetzt werden, z. B. Flächenförderung im Verhältnis zur Ackeroder Grünlandfläche in Thüringen insgesamt, woraus eine erste Beurteilung der Relevanz der Maßnahmen für die bestehenden Bedarfe abgeleitet werden kann. Aussagekräftig werden diese Werte im Vergleich zu den entsprechenden Werten der vorausgegangenen Förderperiode. Mittels deskriptiver Statistik wird im Sinne eines Vorher-Nachher-Vergleichs der aktuelle Förderumfang mit Ständen aus der letzten Förderperiode verglichen. Eine abnehmende Reichweite der Förderung bei gleichbleibendem oder steigendem Bedarf deutet darauf hin, dass entweder die Treffsicherheit und spezifische Wirksamkeit der Maßnahmen verbessert wurde (Fachkulissen, Fördergegenstände) oder die Gesamtwirkung abgenommen hat. Dieser Zusammenhang ist für die Wirkungsbewertung 2019 vertieft zu betrachten. Die Werte der gemeinsamen Ergebnisindikatoren R6 und R7 werden ebenfalls aus dem Monitoring- Datensatz der Verwaltungsbehörde übernommen. Im Vergleich zu den korrespondierenden Zielindikatoren in Kap. 11 der FILET wird deutlich, ob die Inanspruchnahme der Maßnahmen dem in der Programmierungsphase erwarteten Umfang entspricht. Herausforderungen bei der Anwendung der beschriebenen Methoden und angewendete Lösungen Im erweiterten AIR 2017 sollen im Rahmen des Kap. 7 nur Zahlen verwendet werden, die mit dem Monitoring übereinstimmen. Die Auszahlung für M10.1 und M11 im Folgejahr der Durchführung bedingt, dass sich die abgeschlossenen Vorhaben 2016 auf die Durchführung in 2015 beziehen. Von der Verwaltungsbehörde wurde ein teilmaßnahmenspezifischer Datensatz für das KULAP bereitgestellt, der ergänzt um die Altmaßnahmen, zu 100% mit den Angaben im Monitoring übereinstimmt. Für die Evaluierung waren zum Zeitpunkt der Berichtslegung des AIR 2017 keine InVeKoS-GIS-Daten verfügbar. Verwaltungsseitig wird zur Ermittlung des Wertes für Tabelle C 1.2 des Monitorings Öffentliche Ausgaben M10.1, davon NATURA 2000 ein GIS-Verschnitt der NATURA 2000 Kulisse mit den für M10.1 beantragten Flächen laut Flächennutzungsnachweis 2015 durchgeführt. Die Ergebnisse dieser 107

108 Analyse werden auch für die Evaluierung bereitgestellt. Für die Aufbereitung und Auswertung der Förderdaten in Vorbereitung auf den erweiterten AIR 2019 ist die Bereitstellung von GIS-Daten für die Evaluierung anzustreben. Bei der Bewertung der Maßnahmeneffekte wird die Umsetzung der AUKM teilweise überlagert von Effekten des Greenings. Dies gilt in besonderem Maße für die Artenreiche Fruchtfolge (KULAP A1). Um für den AIR 2019 zu überprüfen, ob die Maßnahme ihr Ziel, den Anteil von Leguminosen an der Ackerfläche in Thüringen von 1,4 % auf 2,1 % der LF zu steigern, erreicht hat, ist der Effekt des Greenings der ersten Säule (Anbau stickstoffbindender Kulturen außerhalb von M10.1) sowie der Anteil, der ggf. auf die Ausweitung des Ökologischen Landbaus zurückgeht, in Abzug zu bringen. Obwohl das Greening nicht Gegenstand der Evaluierung der 2. Säule ist, müssen seine Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Bodennutzung bei der Beantwortung der Bewertungsfrage Berücksichtigung finden. Methode (qualitativ): Qualitative Auswertung sekundärer Quellen Gründe für die Verwendung der Methode Im Schwerpunktbereich 4A ist die Vielfalt der zusätzlichen Indikatoren und ergänzenden Informationen sehr groß. Daher spielen qualitative methodische Ansätze in der Evaluierung der Beiträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt und/oder der Landschaften eine große Rolle, da die unterschiedlichen Maßeinheiten der Indikatoren nicht wie Äpfel und Birnen verglichen werden können (vgl.: programmspezifische Wirkungsindikatoren der FILET zur Bewertung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen). Beschreibung der verwendeten Methoden Über die Beiträge der extensiven Grünlandnutzung und des Ökologischen Landbaus zur Biodiversität liegen umfangreiche Ergebnisse aus vorausgegangenen Untersuchungen sowie aus begleitenden Literaturrecherchen vor. Es handelt sich um z. T. langjährige Untersuchungen in einem repräsentativen Stichprobennetz (Grünlandförderung) bzw. auf Grundlage von Fallstudien. Bis zum erweiterten Durchführungsbericht 2019 mit Schwerpunkt auf den Wirkungen wird umfangreiches Material zu verschiedenen Biodiversitätsaspekten vorliegen (Segetalflora, Wiesenbrüter, Vögel der Feldflur, Artenvielfalt im Grünland, Heuschrecken, Tagfalter). Soweit eine Schnittstelle vorhanden ist, wird bei den Auswertungen ein Bezug zu den Kontextindikatoren Feldvögel und HNV gelegt, um Beiträge zu den gemeinsamen Wirkungsindikatoren I 8 und I 9 abzubilden. Die Durchführung wird ferner durch umfangreiche, systematische Literaturreviews und Austausch im Evaluatoren-Netzwerk begleitet. Teilweise sind auch Erkenntnisse aus vergleichbaren Maßnahmen anderer Bundesländer übertragbar. Der Übertragbarkeit sind jedoch durch die standortspezifischen und agrarstrukturellen Rahmenbedingungen der Anwendung und die genaue Ausgestaltung der Fördervoraussetzungen und Maßnahmenauflagen enge Grenzen gesetzt. Herausforderungen bei der Anwendung der beschriebenen Methoden und angewendete Lösungen Mit der Laufendhaltung des Stichprobennetzes der KULAP-Wirkungskontrollen und Anpassung an das neue Maßnahmenset reduziert sich die Anzahl der kontinuierlich untersuchten Flächen mit jeder neuen Förderperiode. Auch wenn Flächen nach wie vor in den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gebunden 108

109 sind, kann die Bindung der Fläche in einer anderen Teilmaßnahme bedeuten, dass die aktuellen Befunde mit den älteren Ergebnissen nicht mehr vergleichbar sind. Das Problem wird dadurch handhabbar, dass die Expertise von Fachleuten innerhalb und außerhalb der Verwaltung, die die Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen in Thüringen seit vielen Jahren mit verfolgen und begleiten, zur Beurteilung der Wirkungen für den erweiterten AIR 2019 mit herangezogen wird. 7.h4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode und bezeichnung (Einheit) Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Berechneter Nettowert Daten- und Informationsquellen Outputindikator Anzahl Veranstaltungen nach Themen M1.1 nein 0,00 Fachreferat Outputindikator Geförderte GVE in M10.1 nein 1.590,00 Outputindikator Geförderte tatsächliche Fläche (ha) M10.1 AUKM nein ,00 Monitoring Outputindikator Gesamtfläche (ha) M11.1 Ökolandbau Einführung nein 2.324,00 Monitoring Outputindikator Gesamtfläche (ha) M11.2 Ökolandbau Beibehaltung nein ,00 Monitoring Outputindikator Gesamtfläche (ha) M13.2 Ausgleichszulage nein ,00 Monitoring Outputindikator Gesamtfläche (ha) M15.1 Waldumweltmaßnahmen Einführung nein ,00 Monitoring Outputindikator Gesamtfläche (ha) M8.5 (8b Waldumbau) nein 89,00 Monitoring Outputindikator Projekte der Zusammenarbeit mit Biodiversitätsziel M16.5 (16 d) nein 0,00 Fachreferat Outputindikator Zahl der unterstützten Vorhaben M7.1 ENL nein 0,00 Fachreferat Outputindikator Zahl der unterstützten Vorhaben M7.6 ENL nein 2,00 Fachreferat Outputindikator Öffentliche Ausgaben M4.3 Flurbereinigung nein ,00 Outputindikator Öffentliche Ausgaben M7.6 ENL nein ,00 Monitoring Gemeinsamer R6 / T8: Prozentsatz des Waldes oder der ja 2.43% Monitoring 109

110 Ergebnisindikator bewaldeten Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt gelten (Schwerpunktbereich 4A) Gemeinsamer Ergebnisindikator R7 / T9: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt und/oder der Landschaften gelten (Schwerpunktbereich 4A) ja 18.19% Monitoring Ergebnisindikator Wald oder der bewaldete Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt gelten nein ,47 Monitoring Ergebnisindikator landwirtschaftliche Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt und/oder der Landschaften gelten nein ,35 Monitoring Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ergebnisindikator Geförderte Fläche zur Erhaltung des Wald- Lebensraumtyps Anzahl geförderter Habitatbäume Erhaltung von standortheimischen Herkünften (Anzahl Bäume 2016) nein 8.809,00 Fachreferat nein 6.761,00 Fachreferat nein 155,00 Fachreferat Gemeinsamer Kontextindikator C17 - Landwirtschaftliche Betriebe - Insgesamt (2010) (No) nein 3.660,00 Gemeinsamer Kontextindikator C18 - Landwirtschaftliche Fläche - Landwirtschaftliche Nutzfläche insgesamt (2010) (ha) nein ,00 Gemeinsamer Kontextindikator C34 - Natura-2000-Gebiete - Anteil Gebiet (2011) (% of territory) ja 16.79% Gemeinsamer Kontextindikator C36 - Erhaltungszustand landwirtschaftlicher Habitate (Grasland) - Günstig (2012) (% of assessments of habitats) ja 10% Gemeinsamer Kontextindikator C34 - Natura-2000-Gebiete - Anteil landwirtschaftliche Nutzfläche (einschließlich natürliches Grasland) (2011) (% of UAA) ja 9.62% 110

111 Gemeinsamer Kontextindikator C36 - Erhaltungszustand landwirtschaftlicher Habitate (Grasland) - Ungünstig nicht ausreichend (2012) (% of assessments of habitats) ja 80% Gemeinsamer Kontextindikator C32 - Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen - Sonstiges (2014) (% of total UAA) ja 45.2% Gemeinsamer Kontextindikator C34 - Natura-2000-Gebiete - Anteil forstwirtschaftliche Fläche insgesamt (2011) (% of forest area) ja 32.49% Gemeinsamer Kontextindikator C36 - Erhaltungszustand landwirtschaftlicher Habitate (Grasland) - Ungünstig schlecht (2012) (% of assessments of habitats) ja 10% Kontextindikator Feldvogelindex (% des Zielbestands) ja 54% Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2016) 7.h5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen Die Zielerreichung der Maßnahmenumsetzung kann anhand der in der FILET vorgegebenen Maßnahmenziele zuverlässig bestimmt werden. Zusätzlich stehen die schwerpunktbereichs-bezogenen Zielindikatoren des Indikatorplans im Kap. 11 der FILET als Orientierung zur Verfügung. Für die Differenzierung auf Ebene von Teilmaßnahmen bzw. Fördergegenständen wird zusätzlich auf Vorsysteme und Datenbankrecherchen der Fachreferate zurückgegriffen. Für den AIR 2017 stehen zunächst die Outputs und Ergebnisse im Vordergrund. Für Bewertung der Wirkungen im erweiterten AIR 2019 sowie zur Ex Post werden das System der Wirkungskontrollen und die zu erhebenden Indikatoren mit den beteiligten Ministerien, TLL, TLUG und Evaluatoren abgestimmt. Auf dieser Basis werden auch die Aussagen zur Wirksamkeit und Wirkung der Flächenmaßnahmen im Schwerpunktbereich 4A gut begründet werden können. 7.h6) Antwort auf die Bewertungsfrage Zur Verbesserung der Biodiversität wurden bis Ende 2016 bereits umfangreiche Maßnahmen umgesetzt. Der Schwerpunkt liegt auf den Flächenmaßnahmen, die aufgrund ihrer jährlichen Umsetzung als abgeschlossene Vorhaben berichtet werden. Agrarumweltmaßnahmen mit Biodiversitätsziel (M A1, A4/ außer Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, A6, G1, GB, G6) wurden auf ha durchgeführt, zusammen mit den Altmaßnahmen ergeben sich ha. Der Zielwert T9, 18,31 % der LF mit Verträgen abzudecken, ist mit 18,19 % nahezu erreicht. Zusammen mit dem Ökologischen Landbau, der sekundär beiträgt (M11.1 und 111

112 M11.2) wurden insgesamt ha erreicht (21 % der LF, davon 10% auf Acker und 11 % auf Grünland). In der KULAP-Maßnahme T1 wurden GVE gefährdeter Nutztierrassen gefördert, der Zielwert (1.455 GVE) wurde übertroffen. Das Merinolangwollschaf dominiert hinsichtlich Tierzahl und GVE. Damit wurde indirekt auch ein Beitrag zur Biotoppflege im Grünland geleistet, da die Schafbeweidung die Offenhaltung von Nutzungsaufgabe bedrohter Flächen unterstützt. Die größte Reichweite auf Acker hat die A1 - Artenreiche Fruchtfolge, die auf mehr als ha durchgeführt wurde, davon gut mit Anrechnung als Ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening (75 % der Förderfläche in A1). Die Analyse der Förderdaten hat bereits in der vergangenen Förderperiode gezeigt, dass die teilnehmenden Betriebe deutlich mehr Ackerkulturen anbauten als die Nichtteilnehmer, dafür entsprechend weniger Winterweizen, Wintergerste und Winterraps. Insgesamt sind die positiven Wirkungen auf die Biodiversität aber gering und beschränken sich weitgehend auf das Blütenangebot der Leguminosen (Nahrungsquelle für Insekten wie Tagfalter und Wildbienen) und potenzielle Vorteile bzw. Nischen für einzelne Arten, die sich aus der Vielfalt der angebauten Kulturen ergeben können. Pflanzenhygienische Vorteile durch den Fruchtartenwechsel mindern den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, was wiederum auch der Biodiversität zu Gute kommt. Auf dem Acker wurde ein breites Spektrum an Streifenmaßnahmen (A4) angeboten, die dazu beitragen, die Strukturvielfalt in der Ackerlandschaft zu erhöhen. Als Rückzugsflächen und (Teil-)Lebensräume sind sie gerade in intensiv genutzten Agrarräumen wie dem Thüringer Becken von großer Bedeutung. Die Flächenzielwerte der Teilmaßnahmen in Naturschutzkulissen wurden verfehlt, doch ist der Flächenumfang der Strukturelemente gegenüber dem Förderhöchststand der letzten Förderperiode ver2,5facht. Die Anrechenbarkeit ein- und mehrjähriger Blühstreifen sowie der Schonstreifen für das Greening/ ÖVF hat zu dieser Zunahme mit beigetragen. 57% der Förderfläche in der Teilmaßnahme A4 sind in den prämienreduzierten Fördergegenständen gebunden und als ÖVF gemeldet waren 13% der Ackerfläche Thüringens in Teilmaßnahmen von M10.1 gebunden, die primär zur Biodiversität beitragen, sowie der sekundär wirksame M11 Ökolandbau. Das entspricht 10% der LF Thüringens. 8 % der LF wurden dabei von der Artenreichen Fruchtfolge (A1) eingenommen, die eine relativ geringe Wirksamkeit entfaltet. Rund 51 % des Grünlands in Thüringen werden von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Programmteil G, die sämtlich zur Biodiversität beitragen, und dem Grünland im Ökolandbau, das sekundär wirkt, erreicht. Das entspricht weiteren 11 % der LF Thüringens. Die Abbildung 3 zeigt, wie sich die Biotoppflege im Grünland auf die Basisvarianten und die Fördergegenstände mit Zusatzoptionen verteilt. Die Zusatzoptionen mit anspruchsvolleren Fördergegenständen nehmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schutzgebiete einen wesentlichen Anteil der Förderung ein. Großes Gewicht hat mit 43 % des KULAP-Grünlandes (ohne G6 und Ökolandbau-GL) die Teilmaßnahme Artenreiches Grünland (G1), die 2015 ausschließlich mit 6 Kennarten bewilligt wurde. Damit wurde der artenreichere Teil des potenziell in der Maßnahme förderfähigen Grünlandes von der Förderung abgedeckt. Nach den Ergebnissen der Vegetationsaufnahmen auf KULAP-Grünland (2011/2012), sind bei einem Auftreten von mindestens 6 Kennarten im Mittel der untersuchten Förderflächen 33 Gesamtarten je Fläche festgestellt worden (zum Vergleich: bei 4 Kennarten sind es 26 Gesamtarten). Der Flächenzielwert wurde bis Ende 2016 zu 75 % erreicht. Damit liegt der Förderumfang bislang deutlich unter dem Stand der vorausgegangenen Förderperiode. Mit dem 2. FILET-Änderungsantrag wurden zusätzliche Mittel für die Durchführung von G1 umgeschichtet, so dass vor dem Hintergrund der grundsätzlich sehr guten Akzeptanz 112

113 der Maßnahme für die Folgejahre noch mit einem Anstieg der Förderfläche zu rechnen ist. Der Flächenumfang der Biotoppflege im Grünland hat im Vergleich zum Förderhöchststand der vorausgegangenen Förderperiode ebenfalls abgenommen. Der für 2016 berichtete Stand, der sich auf die Durchführung 2015 bezieht, gibt mit rund ha den Stand zum Programmstart wieder. Mit Blick auf den Bewilligungsstand für Biotoppflege-Maßnahmen im Umfang von knapp Hektar können die Zielflächen im Biotopgrünland aber im Wesentlichen abgedeckt werden. Dabei sind Neu- und Erweiterungsanträge aus der Antragstellung 2017 noch nicht berücksichtigt. Um die FFH-Lebensraumtypen im Offenland und darüber hinaus weitere schutzwürdige Biotoptypen angemessen pflegen zu können, ist teilweise eine Mahdnutzung naturschutz-fachlich erforderlich. Für Biotoppflege durch Mahd wurden bis Ende 2016 gut ha Fläche ausgezahlt, im Vergleich zum Stand von 2012 (Förderhöchststand der vorausgegangenen Förderperiode) sind das einige tausend Hektar weniger. Es kann derzeit nicht nachverfolgt werden, ob diese Flächen in andere KULAP- Teilmaßnahmenübergegangen sind, ob sie nach wie vor einer Mahdnutzung oder inzwischen einer Beweidung unterliegen. Bis Ende 2016 entfielen laut Monitoring-Tabelle C1.2 von den für M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen eingesetzten öffentlichen Mittel 25 %auf Natura-2000-Gebiete (FFH- und SPA-Gebiete). Zu M11 Ökolandbau enthält das Monitoring keine entsprechende Angabe. Die FFH-Gebiete im Offenland waren mit Stand von 2009 zu mehr als 60 % durch KULAP-Fördermaßnahmen abgedeckt (entsprechend M10.1 und M11 der neuen Förderperiode). Bei den Waldumwelt- und Klimamaßnahmen (M15) sind 72 % der eingesetzten öffentlichen Mittel in FFHund SPA-Gebieten verausgabt worden. Ein LEADER-Vorhaben betraf die Förderung von Offenlandpflege mit Spezialtechnik auf ha. Diese Maßnahme hat die Ziele der Biotoppflege im Grünland direkt mit unterstützt. Im Rahmen des ÖkoAktionsPlans wird in Thüringen die weitere Stärkung des Ökolandbaus verfolgt. Bislang wurde der Flächenzielwert der FILET von ha für den Ökolandbau zu 78 % erreicht, davon 34% Zielerreichung in der Teilmaßnahme Ö1 Einführung und 90 % in Ö2 Beibehaltung des Ökolandbaus. Der niedrigere Wert bei der Einführung ist zeitgerecht, da in den Folgejahren noch Neuantragstellungen erfolgen können. Etwas weniger als die Hälfte der Öko-Fläche entfällt auf das Grünland (2015 rund ha). Da im Jahr 2016 die Hauptzahlung des ersten Verpflichtungsjahres 2015 (Antragstellung in 2014) erfolgte, ist noch kein Trend bei der Inanspruchnahme ablesbar (siehe Abbildung 4). Die ausgezahlte Fläche der Hauptzahlung 2017 für die Durchführung 2016 deutet auf eine stabile Inanspruchnahme hin. Für investive Maßnahme mit Beiträgen zum Erhalt, zur Entwicklung und Wiederherstellung von Natur und Landschaft hat die Maßnahme Natürliches Erbe (M07.6) bis Ende öffentliche Mittel eingesetzt. Die meisten über die Richtlinie ENL bewilligten Vorhaben sind längerfristig ausgerichtet und werden nicht innerhalb von ein oder zwei Jahren abgeschlossen. Der Bewilligungsstand umfasst 28 Vorhaben mit einer Gesamtfördersumme von 5,57 Mio. (Stand April 2017). Der Arten- und Biotopschutz und die Entwicklung von Schutzgebieten standen im Fokus der Umsetzung (siehe Abbildung 5). Der überwiegende Teil der bewilligten Vorhaben bezieht sich direkt auf FFH-Gebiete und -Objekte oder FFH- Arten (Rotmilan, Eremit) bzw. Artengruppen mit FFH-Arten (Fledermäuse, Amphibien). Die Projekte wirken sehr präzise auf die Ziele des Schwerpunktbereichs. Die Ausgleichszulage hat als Kompensationszahlung ohne handlungsorientierte Maßnahmenauflagen keine 113

114 direkte Wirkung auf die geförderten Flächen. Aufgrund der Fördervoraussetzungen (Ausschluss von Intensivkulturen) und der Staffelung der Zahlung je ha mit Schwerpunkt auf grünland- bzw. futterbaubetonte Bewirtschaftungssysteme und Betriebe mit geringer landwirtschaftlicher Vergleichszahl wird eine Lenkungswirkung angestrebt. Die Zunahme der geförderten Fläche von 2015 bis 2016 um rund Hektar (= 4,5 %) deutet darauf hin, dass der Futterbau im benachteiligten Gebiet erweitert wurde und insoweit eine Anpassungsreaktion an die neue Maßnahmengestaltung bei den Betrieben erfolgt ist. Vermutlich hat aber auch die Anrechenbarkeit kleinkörniger Leguminosen als Ökologische Vorrangfläche den Ackerfutterbau mit verstärkt. Im Forst sind bis Ende 2016 noch wenige Ergebnisse zu verzeichnen. Die Inanspruchnahme entwickelt sich jedoch gut, so dass entsprechend in den kommenden Jahren Beiträge zur Biodiversität erzielt werden können. Dies gilt sowohl für den naturnahen Waldumbau als auch für die investiven Waldumweltmaßnahmen. Mit den investiven Maßnahmen werden hauptsächlich die Inhalte der Managementpläne für die Natura-2000-Gebiete im Wald umgesetzt, die zum großen Teil noch nicht fertig gestellt sind. Die flächenbezogenen Waldumweltmaßnahmen (M15 a) sollen über die Erhaltung von Habitatbäumen, alten Waldbeständen, traditionellen Waldbewirtschaftungsarten und die Erhaltung der ausgewiesenen Waldlebensräume zur Biodiversität beitragen. Nachdem in der letzten Förderperiode (2014) bis Euro öffentliche Mittel (2012) in der Maßnahme ausschließlich für Alt- und Habitatbäume eingesetzt wurden, waren es 2016 bereits 1,12 Mio. Euro. Auf ha Waldfläche haben 312 Antragsteller Maßnahmen umgesetzt. Es wurden bis Ende 2016 insgesamt ha FFH-Lebensraumtypen im Wald (Ausschluss von Baumartenwechsel und Ausgleich von Bewirtschaftungsnachteilen) sowie Habitatbäume gefördert. Die Akzeptanz hat sich auch in der forstgenetischen Maßnahme sehr positiv entwickelt. Gefördert wurde die Erhaltung seltener Baumarten, 2016 insbesondere der Elsbeere (105 Stück) sowie Mehlbeere (31), Speierling (3), Bergulme (7) und Wildbirne (9). Die bis Ende 2016 durchgeführten Weiterbildungsvorhaben der Priorität 1 sowie Vorhaben der Zusammenarbeit in Maßnahme M16.5 haben noch nicht zu den Zielen von Priorität 4 beigetragen. Sekundäre Beiträge zum Schwerpunktbereich 4A kommen aus der Flurbereinigung. Dort wurden bis Ende 2016 rund 5,1 Mio. für Ausführungskosten in Verfahren verwendet, die Beiträge zur Verbesserung der Biodiversität ermöglicht haben. Derzeit liegen keine Informationen vor, um welche Verfahren es sich dabei handelt und in welcher Hinsicht sie zur Biodiversität beitragen. 114

115 Tabelle 15: Durchführungsstand und Zielerreichung von AUKM mit primären Beiträgen zur Biodiversität Abbildung 3: Flächenumfang der AUKM im Grünland

116 Abbildung 4: Entwicklung der Förderfläche im Ökolandbau 2008 bis 2015 Abbildung 5: Bewilligungssumme nach Fördergegenständen der Richtlinie ENL 116

117 7.h7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.h7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Der Schwerpunktbereich 4A wird durch ein breites Maßnahmenspektrum bedient. Empfehlung: R 1-7.h7.b) Schlussfolgerung/Empfehlung 2 Schlussfolgerung: C 2 Im Zusammenhang mit der Aufbereitung der Outputs und Ergebnisse der FILET-Flächenmaßnahmen für den erweiterten AIR 2017 zeigte sich, dass ein räum-licher Bezug für die Analyse des Förder-geschehens wichtig ist (Treffsicherheit der Maßnahmen in Hinblick auf die Zielflächen und Zielgebiete). Empfehlung: R 2 Mit Blick auf die Vorbereitung des erweiterten AIR 2019 sollten InVeKoS-GIS-Daten für die Evaluierung der Flächenmaßnahmen (M10.1, M11, ggf. M13) zur Verfügung gestellt werden. 7.h7.c) Schlussfolgerung/Empfehlung 3 Schlussfolgerung: C 3 Die ehrgeizigen Flächenziele für die Strukturelemente konnten bislang nicht realisiert werden, doch ist im Vergleich zur vorausgegangenen Förderperiode ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen. Die für 2018 von der DG Agri ge-plan-te Vereinfachung der Streifenmaß-nahmen im Greening könnte die Akzeptanz der entsprechenden AUKM noch einmal verbessern. 117

118 Empfehlung: R 3-7.h7.d) Schlussfolgerung/Empfehlung 4 Schlussfolgerung: C 4 Die Zielerreichung bei den Fördergegen-ständen im Grünland ist gut bis sehr gut. Im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2011/ 2012 hat sich die Reichweite der Förde-rung jedoch deutlich ver-ringert. Empfehlung: R 4-7.h7.e) Schlussfolgerung/Empfehlung 5 Schlussfolgerung: C 5 Die investiven Maßnahmen im Natür-lichen Erbe tragen sehr gezielt zur Ent-wicklung von Natura Gebieten und anderen schutzwürdigen Gebieten und Objekten bei. Bis Ende 2016 wurden nur zwei Vorhaben abgeschlossen, der Bewilligungsstand zeigt aber eine gute Inanspruchnahme. Empfehlung: R 5-7.h7.f) Schlussfolgerung/Empfehlung 6 Schlussfolgerung: 118

119 C 6 Im Bildungsbereich stehen noch Beiträge aus. Empfehlung: R 6 Es wird empfohlen zu prüfen, inwieweit Bildungs- und Beratungsmaßnahmen zum Ökolandbau relevant für Biodiversitätsaspekte sind bzw. bereits waren. 7.i) CEQ09-4B - In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln, unterstützt? 119

120 7.i1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen M01.1 Maßnahmen der der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (1a) M01.2 Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen (1b) M01.3 Unterstützung für kurzeitigen Austausch sowie für den Besuch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (1c) M02.1 Förderung von Beratungsleistungen (2a) M02.3 Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beratern (2b) M08.4, M08.5 Waldumbau (8b) M08.5 Erhöhung des ökologischen Wertes durch investive Waldumweltmaßnahmen (8c) M08.5 Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder durch Bodenschutzkalkung (8d) M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A3- Betrieblicher Erosionsschutz M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A4 / Gewässer- und Erosionsschutzstreifen M16.5 Gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren (16d) - Gewässerschutzkooperationen Sekundär wirkende Maßnahmen M04.1 Investitionsförderung (4a, b, c) M04.3 Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes im privaten Interesse (Ausführungskosten) (4g) M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A1 - Artenreiche Fruchtfolgen M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A4 Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur / sonstige Teilmaßnahmen M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A5 - Nutzung des Ackerlandes als Grünland, dauerhafte Umwandlung von Acker in Dauergrünland M11.1 Ökologischer/biologischer Landbau, Ö1 Einführung M11.2 Ökologischer/biologischer Landbau, Ö2 Beibehaltung M15.1 Waldumweltmaßnahmen (15a) 120

121 M15.2 Erhaltung forstgenetischer Ressourcen (15b) M16.1 Tätigkeit von operationellen Gruppen der EIP "landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (16a) 7.i2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Wasserqualität hat sich verbessert Wasserqualität hat sich verbessert R8 / T10: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B) R9 / T11: Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B) Wasserqualität hat sich verbessert Wasserqualität hat sich verbessert Flächenbeitrag sekundär wirksamer Fördermaßnahmen mit gewässerschonender Bewirtschaftung (M10.1, M11) Prozentsatz der sekundären Flächenbeiträge an der LF (M10.1, M11) 7.i3) Angewandte Methoden vgl. Kap. 7.h3) 7.i4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode und bezeichnung (Einheit) Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Berechneter Nettowert Daten- und Informationsquellen Outputindikator Anzahl Projekte mit Erweiterung von Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger nein 1,00 Fachreferat Outputindikator Anzahl Projekte zum Kauf von Maschinen zur umweltfreundlichen Düngerausbringung nein 1,00 Fachreferat Outputindikator Anzahl Vorhaben 7e Abwasser nein 1,00 Monitoring Öffentliche Ausgaben für Erweiterung von nein ,00 Fachreferat 121

122 Outputindikator Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger Outputindikator öffentliche Ausgaben für M7.2 (7e Abwasser) nein ,00 Monitoring Outputindikator öffentliche Ausgaben für M4.3 (Flurbereinigung) zu SP 4B nein ,00 Monitoring Outputindikator öffentlicher Ausgaben für Maschinen zur umweltfreundlichen Düngerausbringung nein ,00 Fachreferat Gemeinsamer Ergebnisindikator R8 / T10: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B) ja 6.41% Monitoring Gemeinsamer Ergebnisindikator R9 / T11: Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B) ja 2.74% Monitoring Ergebnisindikator Flächenbeitrag sekundär wirksamer Fördermaßnahmen mit gewässerschonender Bewirtschaftung (M10.1, M11) nein ,00 Monitoring Ergebnisindikator Prozentsatz der sekundären Flächenbeiträge an der LF (M10.1, M11) ja 11.8% Monitoring, Landwirtschaftszählung (2014) Gemeinsamer Kontextindikator C21 - Großvieheinheiten - Insgesamt (2010) (LSU) nein ,00 Gemeinsamer Kontextindikator C33 - Bewirtschaftungsintensität - geringe Intensität (2007) (% of total UAA) ja 9.06% Gemeinsamer Kontextindikator C39 - Wasserentnahme in der Landwirtschaft - Insgesamt (2010) (1000 m3) nein 1.423,10 Gemeinsamer Kontextindikator C40 - Wasserqualität - Potenzieller Stickstoffüberschuss auf Agrarland (2013) (kg N/ha/year) nein 41,00 Gemeinsamer Kontextindikator C20 - Bewässertes Land - Insgesamt (2010) (ha) nein 2.120,00 Gemeinsamer Kontextindikator C42 - Wasserbedingte Bodenerosion - Menge des Erdabtrags durch nein 3,00 122

123 Wassererosion (2006) (tonnes/ha/year) Gemeinsamer Kontextindikator C33 - Bewirtschaftungsintensität - mittlere Intensität (2007) (% of total UAA) ja 38.72% Gemeinsamer Kontextindikator C40 - Wasserqualität - Potenzieller Phosphorüberschuss auf Agrarland (2013) (kg P/ha/year) nein 7,30 Gemeinsamer Kontextindikator C20 - Bewässertes Land - Anteil landwirtschaftliche Nutzfläche (2010) (% of total UAA) ja 0.27% Gemeinsamer Kontextindikator C42 - Wasserbedingte Bodenerosion - Betroffene landwirtschaftliche Fläche ( ) (1000 ha) nein ,00 Gemeinsamer Kontextindikator C33 - Bewirtschaftungsintensität - hohe Intensität (2007) (% of total UAA) ja 52.22% Gemeinsamer Kontextindikator C42 - Wasserbedingte Bodenerosion - Betroffene landwirtschaftliche Fläche ( ) (% of agricultural area) ja 1.95% 7.i5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen Die Zielerreichung der Maßnahmenumsetzung kann anhand der in der FILET vorgegebenen Maßnahmenziele zuverlässig bestimmt werden. Zusätzlich stehen die schwerpunktbereichs-bezogenen Zielindikatoren des Indikatorplans im Kap. 11 der FILET als Orientierung zur Verfügung. Für die Differenzierung auf Ebene von Teilmaßnahmen bzw. Fördergegenständen wird teilweise auf Vorsysteme und Datenbankrecherchen der Fachreferate zurückgegriffen. Den Evaluatoren stehen langjährige Datenreihen aus den KULAP-Wirkungskontrollen und weiteren begleitenden Studien zur Verfügung. Für den Gewässerschutz sind dabei die Studien zu N-Salden auf Förderflächen und Nicht-Förderflächen von Relevanz, die zu zwei Zeitpunkten während der Förderperiode durchgeführt werden. Dabei werden die Thüringer Ackerschlagkartei und die CC-Kontrolldaten (Nährstoffvergleiche der Betriebe) herangezogen. Für den Phosphoreintrag in die Gewässer wird außerdem das Erosionsmonitoring ausgewertet, das zur Evaluierung der Maßnahmenwirkung M10.1 A3 Betrieblicher Erosionsschutz durchgeführt wird. 7.i6) Antwort auf die Bewertungsfrage Die Agrarumweltmaßnahmen mit Wassermanagementziel (M10.1 A3, A4 - Gewässer- und 123

124 Erosionsschutzstreifen) wurden auf ha durchgeführt. Der Zielwert T10 der FILET, 13,67 % der LF mit Verträgen abzudecken, ist mit 6,41 % nur zur Hälfte erreicht. Diese deutliche Abweichung ist darauf zurückzuführen, dass die ergebnisorientierte Maßnahme A2 mit in die Festlegung des Zielwertes einging, später aber wegen Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zur Baseline im Zusammenhang mit der Novellierung der Düngeverordnung nicht genehmigt wurde. Zusammen mit den sekundären Beiträgen aus den AUKM (10.1 A1 Artenreiche Fruchtfolgen, A4 / ohne Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, A5 - Nutzung von Ackerland als Grünland und Umwandlung von Ackerland in Grünland) sowie dem Ökologischen Landbau (M11.1 und M11.2) wurden insgesamt ha erreicht (18,25 % der LF). Die sekundär wirkenden Fördermaßnahmen tragen über die Vermeidung von Bodenerosion (Phosphataustrag) und die Einsparung von Pflanzenschutzmitteln und Dünger zur Verbesserung der Wasserqualität mit bei. Das maßnahmenspezifische Ziel für die Erosionsminderung in der AUKM A3 Betrieblicher Erosionsschutz beträgt laut FILET 20 % bezogen auf die potentielle Bodenerosion ohne Anwendung der Manage-mentoptionen. Von der 20%-Reduzierung des Phosphoreintrags aus den erosions-gefährdeten Flächen (Fachkulisse für A3) wird für die betreffenden Oberflächenwasserkörper eine deutliche Reduzierung der Nährstoffbelastung erwartet und in der Folge eine Verbesserung der biologischen Gewässergüte gem. WRRL (Qualitätskom-ponente Wasserpflanzen und Algen ). Die Umsetzung der Maßnahme auf mehr als Hektar bei einer Zielerreichung von 78% spricht für die Relevanz in Hinblick auf das Erosionsschutzziel. Die räumliche Streuung oder Konzentration der Förderflächen innerhalb der sehr großflächigen Kulisse und der Bezug zu den Gewässereinzugsgebieten spielen für die effektive Entlastung der betreffenden Gewässerkörper eine wichtige Rolle. Dazu werden in Vorbereitung auf den AIR 2019 wirkungsbezogene Betrachtungen erfolgen. Die Gewässer- und Erosionsschutzstreifen beugen einerseits dem Abtrag von Boden in Erosionsrinnen vor und mindern andererseits als Gewässerrandstreifen den Eintrag in die Gewässer. Mit 175 ha hat die Maßnahme ihren Flächenzielwert nur zu 42 % erreicht. Sekundär tragen auch die andern Streifenstrukturen aus A4 durch Verkürzung von Hanglängen und Minderung von Bodenerosion auf 864 Hektar mit zum Gewässerschutz bei. Darüber hinaus trägt die extensive Bewirtschaftung im Rahmen der Maßnahmen M10.1 und M11 zur Minderung der Gewässerbelastung bei. Die Fläche mit sekundären Beiträgen (rund ha) macht 11,8 % der LF aus. Die im Rahmen der Maßnahme M08 b) und c) erhaltenen und angelegten naturnah bewirtschafteten Waldflächen sowie die Waldflächen, auf denen Waldumweltverpflichtungen im Rahmen der Maßnahme M15 bestehen, bewirken durch die Aufrechterhaltung sowie Wiederherstellung der natürlichen Filterwirkung des Humus/Bodens bei der Passage des Sickerwassers durch den Wurzelraum eine Pufferung der Luftschadstoffeinträge. Die Bodenschutzkalkung (M08 d)) unterstützt die Regeneration der von Immissionen geschädigten Böden und stellt deren Filter- und Pufferfunktion wieder her. Bei den Investitionen im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung (M04) sind zwei Vorhaben abgeschlossen worden, die Bezug zum Gewässerschutz aufweisen. Zum einen handelt es sich um den Neubau eines Güllebehälters (Fördersumme , Gesamtinvestitions-volumen ). Die Lagerkapazitäten wurden erweitert und damit die pflanzen- und umweltgerechte Ausbringung erleichtert. Gleichzeitig wurde damit auch Spielraum für die Produktionskapazität (Milchkühe und Aufzuchtrinder) geschaffen, wodurch mittelfristig das Nährstoffaufkommen eventuell erhöht wird. Ein weiteres abgeschlos-senes Vorhaben soll zur umweltfreundlichen Düngerausbringung beitragen. Es handelte sich um die Anschaffung eines Gülletankanhängers, die mit 20 % gefördert wurde (förderfähige Gesamtinvestition ). 124

125 Wichtig für die langfristigen Erfolge bei der biologischen Gewässerqualität sind ergänzend die Beiträge aus der Verbesserung der Abwasserreinigung. Bis Ende 2016 wurde bislang ein Vorhaben im Umfang von ( öffentliche Mittel) abgeschlossen. Bewilligungen erfolgten bereits im Umfang von rund 11 Mio., woraus eine gute Akzeptanz der Maßnahme ersichtlich ist. Bildung, Information und Beratung sind effektive Bausteine für den Gewässerschutz. Bis Ende 2016 wurden noch keine Vorhaben umgesetzt, die Beiträge liefern können. Auch in der Zusammenarbeitsmaßnahme (M16.5, M16 d), die in der FILET dem Gewässerschutz gewidmet ist, wurden noch keine Vorhaben umgesetzt. Tabelle 16: Durchführungsstand und Zielerreichung von Flächenmaßnahmen mit primären und sekundären Beiträgen zum Wassermanagement 7.i7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.i7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Die neu eingeführte ergebnisorientierte Maßnahme A3 - Betrieblicher Erosionsschutz ist mit 78% Zielerreichung gut angenommen worden. Die Gewässerrand- und Erosions-schutzstreifen dagegen erreichten trotz Anrechenbarkeit als ÖVF nur 42% des Zielwertes. 125

126 Empfehlung: R 1-7.i7.b) Schlussfolgerung/Empfehlung 2 Schlussfolgerung: C 2 Die Ziele des Schwerpunktbereichs 4B werden von einem breiten Spektrum sekundär beitragender Maßnahmen mit unterstützt. Auf den ha mit sekundären Flächen-beiträgen sind die positiven Effekte für die Gewässerkörper weniger treffsicher und nur ungenau quantifizierbar. Empfehlung: R 2 Eine Verschneidung dieser Flächenbeiträge mit der A3-Kulisse stellt den räumlichen Bezug zu den relevanten Gewässerkörpern her. 7.i7.c) Schlussfolgerung/Empfehlung 3 Schlussfolgerung: C 3 Aus dem Bereich Bildung und aus der Zusammenarbeit liegen noch keine Beiträge vor. Empfehlung: R 3-7.i7.d) Schlussfolgerung/Empfehlung 4 Schlussfolgerung: C 4 126

127 Bei den Investitionen im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung (M4) sind zwei Vorhaben abgeschlossen worden, die Bezug zum Gewässerschutz aufweisen. Empfehlung: R 4-7.j) CEQ10-4C - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Verhinderung der Bodenerosion und die Verbesserung der Bodenbewirtschaftung unterstützt? 127

128 7.j1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen M01.1 Maßnahmen der der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (1a) M01.2 Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen (1b) M01.3 Unterstützung für kurzeitigen Austausch sowie für den Besuch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (1c) M02.1 Förderung von Beratungsleistungen (2a) M02.3 Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beratern (2b) M08.4, M08.5 Waldumbau (8b) M08.5 Erhöhung des ökologischen Wertes durch investive Waldumweltmaßnahmen (8c) M08.5 Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder durch Bodenschutzkalkung (8d) M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A3 Betrieblicher Erosionsschutz M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A4/ Gewässer- und Erosionsschutzstreifen M11.1 Ökologischer/ biologischer Landbau, Ö1 Einführung M11.2 Ökologischer/ biologischer Landbau, Ö2 Beibehaltung M16.5 Gemeinsames Handeln im Hinblick auf Klimawandel, Umweltprojekte, ökologische Verfahren (16d) Sekundär wirkende Maßnahmen M04.1 Agrarinvestitionsförderungsprogramm (4a) M04.3 Investitionen in den forstwirtschaftlichen Wegebau (4f) M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A1 - Artenreiche Fruchtfolgen M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme, A4 - Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur/ sonstige Teilmaßnahmen M15.1 Waldumweltmaßnahmen (15a) M15.2 Erhaltung forstgenetischer Ressourcen (15b) 128

129 7.j2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Die Investitionsförderung unterstützt ökologisch wirtschaftende Betriebe (vgl. Projektauswahlkriterien, sekundär) Auszahlung an Betriebe des ökologischen Landbaus (, in M04.1) In Vorhaben der ländlichen Entwicklung wurden Brachflächen revitalisiert Umfang revitalisierter Flächen (ha) Bodenbewirtschaftung hat sich verbessert Bodenbewirtschaftung hat sich verbessert R10 / T12: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C) R11 / T13: Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C) 7.j3) Angewandte Methoden vgl. Kap. 7.h3) 7.j4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode und bezeichnung (Einheit) Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Berechneter Nettowert Daten- und Informationsquellen Outputindikator Gesamtfläche (ha) M15.1 (15a Waldumweltmaßnahmen) nein ,00 Monitoring Outputindikator Gesamtfläche (ha) M8.5 (8b Waldumbau) nein 89,00 Monitoring Outputindikator Gesamtfläche (ha) M8.5 (8d Bodenschutzkalkungen) nein 1.715,00 Monitoring Gemeinsamer Ergebnisindikator R10 / T12: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C) ja 9.55% Monitoring Gemeinsamer Ergebnisindikator R11 / T13: Prozentsatz der forstwirtschaftlichen ja 2.74% Monitoring 129

130 Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung und/oder Verhinderung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C) Ergebnisindikator Ergebnisindikator Umfang revitalisierter Flächen (ha) Auszahlung an Betriebe des ökologischen Landbaus (, in M04.1) nein 11,50 nein ,00 Monitoring Gemeinsamer Kontextindikator C41 - Gehalt des Bodens an organischer Materie in Ackerland - Schätzungen Gehalt an organisch gebundenem Kohlenstoff insgesamt (2012) (mega tons) nein 36,77 Gemeinsamer Kontextindikator C42 - Wasserbedingte Bodenerosion - Menge des Erdabtrags durch Wassererosion (2006) (tonnes/ha/year) nein 3,00 Gemeinsamer Kontextindikator C41 - Gehalt des Bodens an organischer Materie in Ackerland - Mittlerer Gehalt an organisch gebundenem Kohlenstoff (2012) (g kg-1) nein 15,00 Gemeinsamer Kontextindikator C42 - Wasserbedingte Bodenerosion - Betroffene landwirtschaftliche Fläche ( ) (1000 ha) nein ,00 Gemeinsamer Kontextindikator C42 - Wasserbedingte Bodenerosion - Betroffene landwirtschaftliche Fläche ( ) (% of agricultural area) ja 1.95% 7.j5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen Die Zielerreichung der Maßnahmenumsetzung kann anhand der in der FILET vorgegebenen Maßnahmenziele zuverlässig bestimmt werden. Zusätzlich stehen die schwerpunktbereichs-bezogenen Zielindikatoren des Indikatorplans im Kap. 11 der FILET als Orientierung zur Verfügung. Für die Differenzierung auf Ebene von Teilmaßnahmen bzw. Fördergegen-ständen wird teilweise auf Vorsysteme und Datenbankrecherchen der Fachreferate zurückgegriffen. Im Bereich des Bodenschutzes werden die begleitenden Wirkungskontrollen der TLL in Thüringen neu aufgestellt, auf deren Grundlage die Zuverlässigkeit der Bewertungsergebnisse weiter verbessert wird. Die Teilmaßnahme M10.1 A3 Betrieblicher Erosionsschutz ist als ergebnisorientierte Maßnahme angelegt. Der von der Verwaltung bereitgestellte Erosionsschutzplaner (Erosionsmodell auf Grundlage des 130

131 Bodenschutzplaners Theo ) ermöglicht es dem Landwirt, die Nutzung und die Schutzmaßnahmen auf den einbezogenen Ackerflächen so zu planen, dass die beauflagte Abtragsminderung um 20% mindestens erreicht wird. Zweimalig (2017/2018 und 2020) ist ein Monitoring des Bodenabtrags geplant, um die Wirksamkeit der beiden im Schwerpunktbereich 4C programmierten AUKM auf repräsentativen Flächen zu überprüfen. Für 2020 ist eine Studie zur organischen Substanz auf Ackerböden vorgesehen, die neben den Ackerflächen des Ökolandbaus alle Maßnahmen aus M10.1 auf Ackerflächen einbeziehen wird. Die Ergebnisse können über die Evaluierung der Maßnahmenwirkung hinaus verwendet werden, um den Bezug zum gemeinsamen Kontextindikator C41 - Gehalt des Bodens an organischer Substanz in Ackerland herzustellen. Vorgesehen ist im Rahmen einer Studie die Auswertung von CC-Kontrolldaten sowie die Bewertung von Fruchtfolgen in Hinblick auf humusmehrende und -zehrende Kulturen. Für den AIR 2017 stehen zunächst die Outputs und Ergebnisse im Vordergrund. 7.j6) Antwort auf die Bewertungsfrage Die Agrarumweltmaßnahmen mit Bodenmanagementziel (M 10.1 A3, A4 - Gewässer- und Erosionsschutzstreifen) wurden auf ha durchgeführt. Dieser Anteil umfasst ha in der ergebnisorientierten Maßnahme Betrieblicher Erosionsschutz (A3), bei der nicht zwingend auf jeder Teilfläche konkrete Erosionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden, solange das Maßnahmenziel, die Erosion auf den einbezogenen Ackerflächen um 20 % gegenüber dem Ausgangszustand zu mindern, erreicht wird. Primär auf den Schwerpunktbereich wirkt auch der Ökologische Landbau. Die Fläche mit vertraglicher Bindung mit Beitrag zum Bodenschutz beläuft sich insgesamt auf ha. Der Zielwert T12 der FILET, 17,21 % der LF mit Verträgen abzudecken, ist mit 9,55 % zur Hälfte erreicht. Zusammen mit den sekundären Beiträgen aus den AUKM (10.1 A1 Artenreiche Fruchtfolgen, A4 / ohne Gewässer- und Erosionsschutzstreifen) wurden insgesamt ha erreicht (18,22 % der LF). Die sekundären Beiträge tragen ebenfalls zur Vermeidung von Bodenerosion, aber weniger gezielt. Im Jahr 2016 wurden vier Vorhaben zur Bodenschutzkalkung (M08 d)) bewilligt, die gut ha Fläche erreichten und kosteten (100 % Förderung). Die Bodenschutzkalkung wirkt der Bodenversauerung und Bodenstrukturzerstörung entgegen und unterstützt die Regeneration der von Immissionen geschädigten Böden. Sie stabilisiert die Pufferfunktion des Bodens, die wiederum Voraussetzung für viele andere Bodenfunktionen ist. Waldflächen, die im Rahmen der Maßnahme M08 nachhaltig und naturnah bewirtschaftet oder die mit Waldumweltverpflichtungen (Maßnahme M15) im besonderen Maße naturschutzfachlichen Anforderungen gerecht werden, erhalten durch den hohen Anteil von Laub- und Laubmischbeständen eine günstigere Humus- und Bodenstruktur, was zu einem ausgeglichenem Nährstoffkreislauf (Bodenfruchtbarkeit) führt. Sie leisten damit einen sekundären Beitrag zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung. Von den im Rahmen von LEADER (M 19.2) durchgeführten Vorhaben waren 153 innerhalb der Ortslage und 41 Vorhaben außerhalb der Ortslage lokalisiert. Damit leistet die Allokation der LEADER-Vorhaben auch einen Beitrag zur Begrenzung des Siedlungsflächenverbrauchs. Im Rahmen des Programms zur Revitalisierung von Brachflächen (M07 c) wurden Flächen im Umfang von 11,5 Hektar revitalisiert. 131

132 Tabelle 17: Durchführungsstand und Zielerreichung von Flächenmaßnahmen mit primären und sekundären Beiträgen zum Bodenmanagement 7.j7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.j7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Die Beiträge zur Revitalisierung von Brachflächen setzen ein positives Zeichen in Hinblick auf nachhaltiges Bodenmanagement. Empfehlung: R 1-7.j7.b) Schlussfolgerung/Empfehlung 2 Schlussfolgerung: 132

133 C 2 Die Ziele des Schwerpunktbereichs 4C werden wesentlich von sekundär beitragenden Maßnahmen mit unterstützt. Auf den rund ha mit sekundären Flächenbeiträgen sind die günstigen Effekte für den Boden hinsichtlich Erosionsschutz und Humuspflege weniger treffsicher und nur ungenau quantifizierbar. Empfehlung: R 2 Eine räumliche Analyse dieser Flächenbeiträge und ein Abgleich mit der Erosionsschutz-Kulisse gibt weiteren Aufschluss über die Treffsicherheit der sekundären Beiträge. 7.k) CEQ11-5A - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft beigetragen? 133

134 7.k1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen - Sekundär wirkende Maßnahmen M04.1 Agrarinvestitionsförderungsprogramm (4a) M04.1 Kleine Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen (4b) M04.1 Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest) (4c) 7.k2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Effizienz beim Wassereinsatz in der Landwirtschaft ist gestiegen Effizienz beim Wassereinsatz in der Landwirtschaft ist gestiegen R13: Effizientere Wassernutzung in der Landwirtschaft in Projekten, die im Rahmen eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden (Schwerpunktbereich 5A)* R12 / T14: Prozentsatz der bewässerten Fläche, auf der eine Umstellung auf wirksamere Bewässerungssysteme erfolgt (Schwerpunktbereich 5A) 7.k3) Angewandte Methoden Methode (quantitativ) entfällt Methode (qualitativ): Bewertung sekundärer Beiträge über Kapazitätsdifferenzanalyse Begründung für die Verwendung dieser Methode Da im Schwerpunktbereich 5A keine primär wirkenden Maßnahmen vorgesehen sind, ist nicht beabsichtigt, den ergänzenden Ergebnisindikator R13 : Gesteigerte Effizienz der Wassernutzung in der Landwirtschaft (Veränderung m³ Wasser/ Standardoutput), zu quantifizieren. Stattdessen sollte das Gesamtinvestitionen in effizientere Wassernutzung in der Landwirtschaft berichtet werden. Beschreibung der Methode In enger Zusammenarbeit mit dem Fachreferat wurden Kriterien herausgearbeitet, die es ermöglichen, einzelbetriebliche Investitionsvorhaben (M04.1) zu identifizieren, welche die Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung unterstützen. Durch die Einbindung der einzelbetrieblichen Förderung in die Nationale 134

135 Rahmenregelung ist die Förderung verpflichtet, nur solche Vorhaben zu bewilligen, die Besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. Die besonderen Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes sind in geeigneter Weise, insbesondere durch eine Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes (z.b. von Wasser) nachzuweisen. Die Erfüllung der Anforderungen wird im Zuge des Bewilligungsverfahrens geprüft. In Abstimmung zwischen Bewertern, Fachreferat und Bewilligungsbehörde (TAB) konnte die Aufnahme der Prüfergebnisse in das Monitoringverfahren erwirkt werden. Die so positiv geprüften einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben sollen sobald Vorhaben abgeschlossen sind - mit ihrer Investitionssumme als geschaffene Kapazitäten mit sekundärem Beitrag zu Schwerpunktbereich 5A gezählt werden. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Keine 7.k4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode bezeichnung (Einheit) und Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Calculated gross value out of which Primary contribution Calculated gross value out of which Secondary contribution, including LEADER/CLLD contribution Berechneter Nettowert Daten- Informationsquellen und Outputindikator Öffentliche Ausgaben in M4.01 für Wassereffizienz nein 0,00 Gemeinsamer Ergebnisindikator R13: Effizientere Wassernutzung in der Landwirtschaft in Projekten, die im Rahmen eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden (Schwerpunktbereich 5A)* nein 0,00 Gemeinsamer Ergebnisindikator R12 / T14: Prozentsatz der bewässerten Fläche, auf der eine Umstellung auf wirksamere Bewässerungssysteme erfolgt (Schwerpunktbereich 5A) ja 0% 7.k5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen Investitionsvorhaben der einzelbetrieblichen Förderung, die Erfüllung besonderer Anforderungen in der 135

136 Effizienz der Wassernutzung geltend machen wollen, müssen den Nachweis der Effizienzverbesserung mit dem Antrag einreichen. Die Bewilligungsbehörde prüft, ob bei Neuinvestitionen zur Bewässerung / Beregnung im Freiland der neueste Stand der Technik in Bezug auf die Ressourceneffizienz zur Anwendung kommt und ob bei bestehenden Anlagen die Investitionen zu mindesten 25 % Wassereinsparung beitragen. Erforderlich sind geeignete Nachweise z.b. durch Planer / Sachverständige oder technische Datenblätter oder durch das Ergebnis einer fundierten Energieeffizienz-, Ressourceneffizienzberatung und/ oder eines Energiemanagementsystems. Als Beispiele wurden angeführt: Geschlossene Bewässerungssysteme und Impulsgießwagen, Messtechnik zur Optimierung der Bewässerungssteuerung, Regenwasserspeicherung und nutzung (Zisternen, Regenrückhaltebecken), Wasseraufbereitungsanlagen. 7.k6) Antwort auf die Bewertungsfrage Es sind bisher noch keine Vorhaben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung abgeschlossen worden, die zu Wassereinsparungen beitragen. 7.k7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.k7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 - Empfehlung: R 1-7.l) CEQ12-5B - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung beigetragen? 136

137 7.l1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen - Sekundär wirkende Maßnahmen M04.1 Agrarinvestitionsförderungsprogramm (4a) M04.1 Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen (4b) M04.1 Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest) (4c) M04.2 Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (4d) 7.l2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ein relevanter Anteil der Einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben zielt auch auf eine Verbesserung der Energieeffizienz Anzahl der Investitionsvorhaben in Energieeffizienz (M4.1) Effizienz bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung ist gestiegen T15: Gesamtinvestitionen in Energieeffizienz (Schwerpunktbereich 5B) 7.l3) Angewandte Methoden Methode (quantitativ): entfällt Methode (qualitativ): Bewertung sekundärer Beiträge über Kapazitätsdifferenzanalyse Begründung für die Verwendung dieser Methode Da im Schwerpunktbereich 5B keine primär wirkenden Maßnahmen vorgesehen sind, ist nicht beabsichtigt, den ergänzenden Ergebnisindikator R14 : Gesteigerte Energieeffizienz in Landwirtschaft und Verarbeitung in geförderten Projekten, zu quantifizieren. Stattdessen wird der gemeinsame Indikator T15: Gesamtinvestitionen in Energieeffizienz berichtet. Er kennzeichnet die geschaffenen Kapazitäten zur Effizienzsteigerung bei der Energienutzung. Beschreibung der Methode In enger Zusammenarbeit mit dem Fachreferat wurden Kriterien herausgearbeitet, die es ermöglichen, 137

138 einzelbetriebliche Investitionsvorhaben (M04.1) zu identifizieren, welche die Effizienzsteigerung bei der Energienutzung unterstützen. Durch die Einbindung der einzelbetrieblichen Förderung in die Nationale Rahmenregelung ist die Förderung verpflichtet, nur solche Vorhaben zu bewilligen, die Besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen. Die besonderen Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes sind in geeigneter Weise, insbesondere durch eine Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes (z.b. von Energie) nachzuweisen. Die Erfüllung der Anforderungen wird im Zuge des Bewilligungsverfahrens geprüft. In Abstimmung zwischen Bewertern, Fachreferat und Bewilligungsbehörde (TAB) konnte die Aufnahme der Prüfergebnisse in das Monitoringverfahren erwirkt werden. Die so positiv geprüften einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben werden mit ihrer Investitionssumme als geschaffene Kapazitäten mit sekundärem Beitrag zu Schwerpunktbereich 5B gezählt. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Die größte Herausforderung lag in der zeitlichen Enge zwischen Verfügbarkeit geprüfter Umsetzungsdaten über die bis Ende 2016 abgeschlossenen Vorhaben in der einzelbetrieblichen Investitionsförderung und der Bewertung einschließlich Fertigstellung des Bewertungsberichtes (Kap. 7 AIR). 7.l4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode bezeichnung (Einheit) und Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Calculated gross value out of which Primary contribution Calculated gross value out of which Secondary contribution, including LEADER/CLLD contribution Berechneter Nettowert Daten- Informationsquellen und Outputindikator Investitionen in Energieeffizienz in ja Outputindikator Investitionen in Energieeffizienz in M4.1 nein ,00 Outputindikator Öffentliche Ausgaben in M4.1 für Energieeffizienz nein ,00 Gemeinsamer Ergebnisindikator T15: Gesamtinvestitionen in Energieeffizienz (Schwerpunktbereich 5B) nein ,00 Ergebnisindikator Anzahl der Investitionsvorhaben in Energieeffizienz (M4.1) nein 15,00 138

139 7.l5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen Für die identifizierten Investitionsvorhaben der einzelbetrieblichen Förderung wurde der Nachweis der Effizienzverbesserung mit dem Antrag eingereicht und im Rahmen der Bewilligung überprüft. Dabei war bei Neuinvestitionen der neueste Stand der Technik in Bezug auf die Ressourceneffizienz und bei Modernisierungen / Erweiterungen der Nachweis der Verbesserung der Ressourceneffizienz pro Produkteinheit bzw. insgesamt im Vergleich zur bisherigen Situation an Hand technischer Daten nachzuweisen. Erforderlich waren geeignete Nachweise z.b. durch Planer / Sachverständige oder technische Datenblätter oder das Ergebnis einer fundierten Energieeffizienz-, Ressourceneffizienzberatung und/ oder eines Energiemanagementsystems. Als Beispiele wurden angeführt: effiziente Technik in der Landwirtschaft (frequenzgesteuerte Vakuumpumpen o. Lüftungssysteme, Vorkühlung etc.), Energiespar-Maßnahmen im Bereich Regeltechnik (Klimacomputer, Steuerungstechnik, Ventilatoren, etc.), Einsatz von Wärmetauschern / Wärmerückgewinnung, Maßnahmen im Bereich der Gewächshausisolation (Energie- bzw. Tagschirme, isolierende Eindeckmaterialien, etc.)pflanzennahe Heizsysteme und anlagen, Energiespar-Maßnahmen im Bereich Regeltechnik (Klimacomputer, Steuerungstechnik, Ventilatoren, etc.), Maßnahmen zur Erhöhung der Nettokulturflächen (Rolltische, etc.). Durch die Prüfung der Bewilligungsbehörde konnte sichergestellt werden, dass die identifizierten Investitionsvorhaben tatsächlich mit Energieeinsparungen/ Energieeffizienzgewinnen einhergehen. Investitionen in Energiesparsysteme waren aber regelmäßig nur Teile der geförderten Investition. Welche Anteile der Investitionsvolumina auf die Energiemaßnahme entfielen, war nicht sicher feststellbar, da in 5 von 15 Vorhaben hier keine Angaben gemacht wurden. Über das eine abgeschlossene Investitionsvorhaben im Bereich Verarbeitung und Vermarktung liegen der Bewertung keine Informationen vor. 7.l6) Antwort auf die Bewertungsfrage Mit einem Investitionsvolumen in Höhe von fast 3 Mio. EUR tragen 15 der unter Schwerpunktbereich 2A geförderten einzelbetrieblichen Investitionen zu einer Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Energieeinsparung bei. Es sind dies im Wesentlichen Stallarbeitsmaschinen, die primär auf die Einsparung von Arbeitszeit abzielen (vgl. Tabelle 18). 139

140 Tabelle 18: Vorhaben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (4.1) mit Energieeinsparungen oder Energieeffizienzgewinnen 7.l7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.l7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Mit 30 % des unter Schwerpunktbereich 2A geförderten einzelbetrieblichen Investitionsvolumens leistet das AFP einen beträchtlichen Beitrag zu Energieeinsparungen bzw. Energieeffizienzgewinnen. Empfehlung: R 1-7.m) CEQ13-5C - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Versorgung mit und stärkeren Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln für die Biowirtschaft beigetragen? 140

141 7.m1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen - Sekundär wirkende Maßnahmen M04.1 Agrarinvestitionsförderungsprogramm (4a) M04.1 Förderung von kleinen Investitionen spezifischer landwirtschaftlicher Produktionsrichtungen (4b) M04.1 Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest) (4c) M04.2 Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (4d) M04.2 Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Ökoerzeugnisse (4e) M04.3 Investitionen in den forstwirtschaftlichen Wegebau (4f) M04.3 Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes im privaten Interesse (Ausführungskosten) (4g) M06.4 Unterstützung für Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten 7.m2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Die Versorgung mit erneuerbaren Energien hat sich verbessert Die Versorgung mit erneuerbaren Energien hat sich verbessert R15: Erneuerbare Energie, die im Rahmen unterstützter Projekte gewonnen wurde (Schwerpunktbereich 5C)* T16: Gesamtinvestitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen (Schwerpunktbereich 5C) 7.m3) Angewandte Methoden Vor dem Hintergrund dass die für diesen Schwerpunktbereich programmierten Maßnahmen ihre Wirkungen einerseits indirekt und andererseits langfristig entfalten werden, der Umsetzungsstand noch sehr gering ist und zudem der erweiterten AIR 2017 auf Outputs und Ergebnisse konzentriert ist, wurden keine elaborierten Methoden angewendet. Schwerpunktbereichs-bezogene Zielindikatoren des Indikatorplans im Kap. 11 der FILET stehen nicht für einen SOLL-IST-Vergleich zur Verfügung, da keine Maßnahmen primär in 5C programmiert sind. Methode (quantitativ): Kalkulation des ergänzenden Ergebnisindikators R15 - Umfang der erzeugten 141

142 erneuerbaren Energien in geförderten Projekten Begründung für die Verwendung dieser Methode Die Berechnung des ergänzenden Ergebnisindikators R15: Umfang der erzeugten erneuerbaren Energien in geförderten Projekten wurde zunächst zurückgestellt, da noch keine Vorhaben mit Beiträgen abgeschlossen wurden. Beschreibung der Methode Der Umfang der erzeugten Energie kann anhand der installierten Kilowattstunden multipliziert mit der Anzahl der prognostizierten bzw. realisierten Volllaststunden als Bruttowert ermittelt werden. Dies setzt voraus, dass entsprechende Angaben aus den Antragsunterlagen (Investitionskonzept) bzw. dem Verwendungsnachweis zur Verfügung stehen. Letzteres ist nur für Investitionsvorhaben relevant, die in der Anlage zum Antrag (Besondere Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes / Anpassung an den Klimawandel) Investition in Nutzung erneuerbarer Wärmequellen / Ersatz fossiler Energieträger (ohne Eignung zur EEG-Stromerzeugung) zum Einsatz in der Primärerzeugung angekreuzt haben. Zur Quantifizierung des energetischen Potenzials bei Anlage von Kurzumtriebsplantagen können aus Angaben zur Biomasse ebenfalls Bruttowerte ermittelt werden. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Angesichts des Umsetzungsstandes kam die Methode bislang nicht zur Anwendung. Methode (qualitativ): Beiträge, die nicht mit dem R15 gemessen werden können Begründung für die Verwendung dieser Methode Indirekte Beiträge zum Schwerpunktbereich 5C sind zum Teil quantitativ schlecht zu fassen. So lassen z.b. Ausbau und Instandsetzung von Forstwegen als Voraussetzung für die Erschließung von Holzvorräten keinen direkten Schluss auf die Menge gewonnenen Energieholzes zu. Für solche indirekten Beiträge sind die ergänzenden Ergebnisindikatoren gar nicht oder nur mit großen Ungenauigkeiten ermittelbar. Zum andern grenzt der Ergebnisindikator R15 die Ergebnisse des Schwerpunktbereichs auf die erneuerbaren Energien ein. Grundsätzlich können auch andere Aspekte der Biowirtschaft für die Beantwortung der Bewertungsfrage eine Rolle spielen, wie die Versorgung mit und stärkeren Nutzung von Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft (außer Lebensmitteln). Beschreibung der Methode Angesichts des geringen Umsetzungsstandes wird lediglich eine Outputanalyse mit Hilfe der gemeinsamen Indikatoren vorgenommen. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Keine 142

143 7.m4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode bezeichnung (Einheit) und Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Calculated gross value out of which Primary contribution Calculated gross value out of which Secondary contribution, including LEADER/CLLD contribution Berechneter Nettowert Daten- Informationsquellen und Gemeinsamer Outputindikator O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt nein ,00 Monitoring Outputindikator Anzahl geförderter Vorhaben mit dem Ziel erneuerbare Energien (sekundär) nein 0,00 Outputindikator Fläche (ha) Kurzumtriebsplantagen in M6.4 (sekundär) nein 9,20 Outputindikator Öffentliche Ausgaben für Erschließung forstwirtschaftlicher Flächen (sekundär) nein ,00 Monitoring Gemeinsamer Ergebnisindikator R15: Erneuerbare Energie, die im Rahmen unterstützter Projekte gewonnen wurde (Schwerpunktbereich 5C)* nein 0,00 Gemeinsamer Ergebnisindikator T16: Gesamtinvestitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen (Schwerpunktbereich 5C) nein 0,00 Gemeinsamer Kontextindikator C43 - Erzeugung erneuerbarer Energien aus Land- und Forstwirtschaft - Aus der Landwirtschaft (2007) (ktoe) nein 76,93 Gemeinsamer Kontextindikator C44 - Energienutzung in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Lebensmittelindustrie - Land- und Forstwirtschaft (2008) (ktoe) nein 102,46 Gemeinsamer Kontextindikator C43 - Erzeugung erneuerbarer Energien aus Land- und Forstwirtschaft - Aus der Forstwirtschaft (2006) (ktoe) nein 8.816,00 Gemeinsamer C44 - Energienutzung in Landwirtschaft, nein 130,23 143

144 Kontextindikator Forstwirtschaft und Lebensmittelindustrie - Nutzung pro ha (Landund Forstwirtschaft) (2008) (kg of oil equivalent per ha of UAA) Gemeinsamer Kontextindikator C44 - Energienutzung in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Lebensmittelindustrie - Lebensmittelindustrie (2008) (ktoe) nein 108,48 7.m5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen Die Zuverlässigkeit der Bewertung ist gut, soweit für die die Darstellung des Outputs und der Ergebnisse auf Förderdaten zurückgegriffen werden kann. Der Bezug zu den eigentlichen Schwerpunktbereichszielen kann nicht hergestellt werden, wenn keine Daten zu geförderten Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie oder zur Menge zur energetischen Verwertung geschlagenen Holzes vorliegen. 7.m6) Antwort auf die Bewertungsfrage Die Beiträge im Schwerpunktbereich 5C erfolgen ausschließlich über sekundär programmierte Maßnahmen. Die Maßnahme M04 dient primär der Wettbewerbsfähigkeit. Einzelbetriebliche Investitionen sollen zusätzlich durch z.b. die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen bzw. den Ersatz fossiler Energieträger (Teilmaßnahme M04a) und c)) einen Beitrag zur Gewinnung erneuerbarer Energien leisten. Auch die Förderung der Anlage von Kurzumtriebsplantagen (KUP) zielt ergänzend auf die Versorgung und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien (M06.4). Im Rahmen von LEADER wurden Investitionen eines Ackerbaubetriebs zur Anlage einer Kurzumtriebsplantage unterstützt. Mit dem Vorhaben wird die bisher alleinige Produktion von Marktfrüchten erweitert um die Produktion von Holz zur energetischen Verwertung. Zur voraussichtlichen Menge erneuerbarer Energie liegen keine Daten vor. Darüber hinaus wurden nur Vorhaben im forstwirtschaftlichen Wegebau umgesetzt. Insgesamt wurden rund 2,0 Mio. öffentlichen Gesamtausgaben verausgabt. Durch die Erschließung von Waldflächen kann das Nutzungspotenzial des nachwachsenden Rohstoffes Holz besser ausgeschöpft werden, da durch neue oder instandgehaltene Weg die Hiebzahl erhöht werden kann. Insgesamt wird somit die Wirtschaftlichkeit der Forstbetriebe gestärkt, was theoretisch auch der energetischen Verwertung von Holz zugutekommt. Welche Fläche bisher zusätzlich erschlossen wurde und wie groß der Anteil des Holzes ist, welcher dadurch als erneuerbarer Energieträger eingesetzt werden soll, kann noch nicht angegeben werden. Vorhaben, die mit der stärkeren Nutzung von Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft in Zusammenhang stehen wurden bisher nicht durchgeführt. 144

145 7.m7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.m7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Die Outputs und Ergebnisse zur Gewinnung erneuerbarer Energien sind bislang sehr gering. Teilweise ist das der noch relativ geringen Anzahl abgeschlossener investiver Vorhaben im Schwerpunktbereich 2A geschuldet, die potenziell beitragen könnten, teilweise auch der nur indirekten Wirkweise der Beiträge. Outputs zur stärkeren Nutzung von Nebenerzeugnissen wurden nicht festgestellt. Empfehlung: R 1-7.n) CEQ14-5D - In welchem Umfang haben die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen beigetragen? 145

146 7.n1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen - Sekundär wirkende Maßnahmen M04.1 Agrarinvestitionsförderungsprogramm (4a) M04.1 Investitionen zur Unterstützung des Ökologischen Landbaus (ÖkoInvest) (4c) 7.n2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Aus der Landwirtschaft stammende Treibhausgasund Ammoniakemissionen wurden gesenkt Aus der Landwirtschaft stammende Treibhausgasund Ammoniakemissionen wurden gesenkt Aus der Landwirtschaft stammende Treibhausgasund Ammoniakemissionen wurden gesenkt Aus der Landwirtschaft stammende Treibhausgasund Ammoniakemissionen wurden gesenkt R18: Verringerte Methan- und Distickstoffoxidemissionen (Schwerpunktbereich 5D)* R19: Verringerte Ammoniakemissionen (Schwerpunktbereich 5D)* R16 / T17: Prozentsatz der GVE, die von den Investitionen in die Großviehhaltung zwecks Reduzierung der Treibhausgas- und/oder Ammoniakemissionen betroffen sind (Schwerpunktbereich 5D) R17 / T18: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Reduzierung der Treibhausgas- und/oder Ammoniakemissionen gelten (Schwerpunktbereich 5D) Aus der Landwirtschaft stammende Treibhausgasund Ammoniakemissionen wurden gesenkt GVE, die von den Investitionen in die Großviehhaltung zwecks Reduzierung der Treibhausgas- und/oder Ammoniakemissionen betroffen sind 7.n3) Angewandte Methoden Methode (quantitativ): Kalkulation R18 - Reduzierte Methan- und Lachgasemissionen und R19 - Reduzierte Ammoniakemissionen Gründe für die Verwendung der Methode Die Berechnung des ergänzenden Ergebnisindikators wurde zurückgestellt, um eine einheitliche Vorgehensweise und bundesweite Aggregierbarkeit der Indikatorwerte sicherzustellen. Die erwarteten fachlichen Vorgaben aus den Anhängen zum Helpdesk-Leitfaden (Annex 11 fiches ) haben die Anforderungen konkretisiert und differenziert, aber keine direkt auf die verfügbaren Daten anwendbare 146

147 Methode geliefert. Diese Transferleistung soll beim TI stellvertretend für alle Bundesländer erbracht werden. Beschreibung der verwendeten Methoden Der Leitfaden sieht vor, dass für R18 Angaben der Begünstigten zu Viehbestand, Haltungsform, Gülle- und Wirtschaftsdüngerlagerung, Art der Fütterung, Ausscheidung von C und N durch das Vieh, Einsatz von Mineraldünger und Wirtschaftsdünger, Management von Ernterückständen verwendet werden, um die Emission von Methan und Lachgas zu ermitteln. Diese Angaben sollen über den Antrag oder den Verwendungsnachweis erhoben mit Koeffizienten hochgerechnet und über on-site bzw. on farm-messungen erhärtet werden. Ferner wird die Verwendung von Testbetriebsdaten (FADN) sowie Eurostat-Daten zur Agrarstruktur vorgeschlagen und es wird auf methodische Studien und Forschungsprojekte hingewiesen. Für R19 sollen ebenfalls Angaben der Begünstigten herangezogen werden zu Haltungsformen, Gülle- und Wirtschaftsdüngerlagerung, Gülle und Wirtschaftsdünger-ausbringung, Fütterungsart, Ausscheidung von N durch das Vieh, Einsatz von Stickstoffdüngern. Wegen der großen Unterschiede bei den Ammoniak- Emissionen in Abhängigkeit von der Tierart und dem Produktionstyp soll hier entsprechend differenziert und der jeweils geeignete Koeffizient verwendet werden. Neben den begünstigten Betrieben wäre für R18 und R19 jeweils eine Kontrollgruppe von Nicht-Teilnehmern zu untersuchen. Herausforderungen bei der Anwendung der beschriebenen Methoden und angewendete Lösungen Für komplementäre Ergebnisindikatoren ist die Ausweisung von zusätzlichen Beiträgen (Sekundäreffekte) sowie die Angabe von Nettowerten vorgesehen. Da die Beiträge der FILET im Schwerpunktbereich 5D ausschließlich über sekundär programmierte Maßnahmen erfolgen, besteht entsprechend die Herausforderung, diese Felder adäquat zu füllen. Für den erweiterten Bericht 2017 wurde im Evaluatoren- Netzwerk vereinbart, bis zur bundesweit einheitlichen Klärung der Vorgehensweise und Methodik Nullen einzutragen. Methode (quantitativ): Abschätzung flächenspezifischer Wirkbeiträge zur Reduzierung von THG- Emissionen bei Minderung der mineralischen Stickstoffdüngung Gründe für die Verwendung der Methode Für die sekundären Beiträge aus Flächenmaßnahmen zum Schwerpunktbereich 5D ist eine Quantifizierung der Beiträge mit relativ geringem Aufwand möglich. Beschreibung der verwendeten Methoden Die Beiträge aus Flächenmaßnahmen, die über eine veränderte, inputreduzierte Bewirtschaftung zur Reduktion von THG beitragen, die bei der Düngerausbringung emittiert werden, kann mit einfachen Algorithmen berechnet werden. Die zur Ex-Post-Bewertung verwendete Methodik wird für das aktuelle Maßnahmenset in M10.1, M11.1 und M11.2 anhand der Düngungsempfehlungen der TLL in Verbindung mit den in den Fördergegenständen festgelegten Düngungseinschränkungen neu justiert. Die Bezugsgröße ist dabei die entsprechend bewirtschaftete Fläche. Für Ackerflächen des Ökolandbau, die bei flächenspezifischer Betrachtung die größten Minderungsbeiträge leisten, liegen die Beiträge bei produktspezifischer Berechnung (Erntegut) nur wenig über konventionellen Vergleichsflächen. 147

148 Herausforderungen bei der Anwendung der beschriebenen Methoden und angewendete Lösungen Die Methodik wird noch angepasst und kommt erst für den erweiterten AIR 2019 zur Anwendung. 7.n4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode und bezeichnung (Einheit) Verhältni s Indikatorwer t Berechnete r Bruttowert Calculated gross value out of which Primary contributio n Calculated gross value out of which Secondary contribution, including LEADER/CLL D contribution Berechnete r Nettowert Daten- und Informationsquellen Gemeinsamer Outputindikator O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt nein ,00 Monitoring Outputindikator förderfähiges Gesamtinvestitionsvolume n (M4.1) nein ,00 Fachreferat Outputindikator Öffentliche Ausgaben in M4.1-4a Agrarinvestition (sekundär) nein ,00 Monitoring Outputindikator Öffentliche Ausgaben in M4.1-4c Ökoinvestition (sekundär) nein 0,00 Monitoring, Vorsystem Gemeinsamer Ergebnisindikato r R18: Verringerte Methanund Distickstoffoxidemissionen (Schwerpunktbereich 5D)* nein 0,00 Gemeinsamer Ergebnisindikato r R19: Verringerte Ammoniakemissionen (Schwerpunktbereich 5D)* nein 0,00 Gemeinsamer Ergebnisindikato r R16 / T17: Prozentsatz der GVE, die von den Investitionen in die Großviehhaltung zwecks Reduzierung der Treibhausgas- und/oder Ammoniakemissionen betroffen sind (Schwerpunktbereich 5D) ja 0% Monitoring, Landwirtschaftszählun g Gemeinsamer Ergebnisindikato r R17 / T18: Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Reduzierung der Treibhausgas- und/oder Ammoniakemissionen gelten (Schwerpunktbereich 5D) ja 0% Monitoring Ergebnisindikato r GVE, die von den Investitionen in die Großviehhaltung zwecks Reduzierung der nein 0,00 148

149 Treibhausgas- und/oder Ammoniakemissionen betroffen sind Gemeinsamer Kontextindikator C21 - Großvieheinheiten - Insgesamt (2010) (LSU) nein ,00 Gemeinsamer Kontextindikator C45 - Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft - Landwirtschaft insgesamt (CH4 und N2O und Bodenemissionen/- abhebungen) (2006) (1000 t of CO2 equivalent) nein 2.810,00 Gemeinsamer Kontextindikator C45 - Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft - Anteil Treibhausgasemissionen insgesamt (2006) (% of total net emissions) ja 15.8% 7.n5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen Die Zielerreichung der Maßnahmenumsetzung kann anhand der in der FILET vorgegebenen Maßnahmenziele zuverlässig bestimmt werden. Zusätzlich stehen die schwerpunktbereichs-bezogenen Zielindikatoren des Indikatorplans im Kap. 11 der FILET als Orientierung zur Verfügung. Für die Differenzierung auf Ebene von Teilmaßnahmen bzw. Fördergegen-ständen wird teilweise auf Vorsysteme und Datenbankrecherchen der Fachreferate zurückgegriffen. 7.n6) Antwort auf die Bewertungsfrage Für den Schwerpunktbereich 5D hat die FILET ausschließlich sekundäre Beiträge programmiert. Einzelbetriebliche Investitionen, die primär die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe steigern sollen, tragen im Zusammenhang mit Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen wie Abdeckung von Gülle- oder Gärrestlagerbehältern, Einführung geschlossener Düngesysteme im Unterglasbereich, Installation von Abluftreinigungsanlagen oder Optimierung der Stalllüftung) auch zur Minderung von Emissionen bei. Bis Ende 2016 wurde ein Vorhaben abgeschlossen, das den Neubau eines Güllebehälters zum Inhalt hatte, mit 20% der Investitionssumme gefördert wurde und zu 100 % für den Zielbeitrag zur Senkung der THG- Emissionen angerechnet wurde. Die Lagerkapazitäten wurden erweitert und damit auch Spielraum für die Produktionskapazität (Milchkühe und Aufzuchtrinder) geschaffen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Beitrag zur Emissionsminderung mittelfristig durch Kapazitätserweiterung wieder geschmälert wird. Die von der Investition betroffenen GVE bei Erweiterung/Verbesserung Güllelagerkapazität (R16) können nicht angegeben werden, da diese Angabe 2015 und 2016 noch nicht erfasst wurde. Entsprechend fehlt auch der Wert für R17. Neben investiven, auf Anlagen gerichteten Maßnahmen können auch Bewirtschaftungsan-passungen in Flächenmaßnahmen der FILET zur Emissionsminderung beitragen. Extensive Bewirtschaftungsformen, die 149

150 mit der Einsparung von mineralischem Stickstoffdünger einhergehen, tragen dazu bei, die Emissionen zu vermeiden, die bei der Ausbringung von mineralischem N-Dünger freigesetzt werden. Am größten sind die Beiträge auf Flächen, die zuvor intensiv genutzt waren (Einführung des Ökolandbaus im Acker), weniger auf Biotopgrünland, das langjährig extensiv genutzt wurde. 7.n7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.n7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Der Umsetzungsstand lässt noch keine Schlussfolgerungen zu. Es ist unsicher, ob Vorhaben, die aufgrund eines inhaltlichen Bezugs als relevant für den Schwerpunktbereich geflaggt wurden, letztendlich wirklich zur Minderung von Emissionen beitragen können. Empfehlung: R 1-7.o) CEQ15-5E - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft gefördert? 150

151 7.o1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen M10.1 A5 - Nutzung des Ackerlandes als Grünland, dauerhafte Umwandlung des Ackerlandes in Dauergrünland Sekundär wirkende Maßnahmen (M04.1 Die in Tab im Programm angekreuzte Sekundärwirkung kann nicht nachvollzogen werden) M08.3 Vorbeugung gegen Kalamitäten (8a) M08.4, M08.5 Waldumbau (8b) M08.5 Erhöhung des ökologischen Wertes durch investive Waldumweltmaßnahmen (8c) M08.5 Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder durch Bodenschutzkalkung (8d) M15.1 Waldumweltmaßnahmen (15a) M15.2 Erhaltung forstgenetischer Ressourcen (15b) 7.o2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Kohlenstoffspeicherung und -bindung in der Landund Forstwirtschaft wurde gesteigert Agrar- und forstwirtschaftliche Flächen mit verbesserten Verwaltungsverträgen, die zur Kohlenstoffspeicherung beitragen, wurden vergrößert R20 / T19: Prozentsatz der land- und forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zwecks Beitrags zur Kohlenstoffbindung und -speicherung gelten (Schwerpunktbereich 5E) R20 / T19: Prozentsatz der land- und forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zwecks Beitrags zur Kohlenstoffbindung und -speicherung gelten (Schwerpunktbereich 5E) Agrar- und forstwirtschaftliche Flächen mit verbesserten Verwaltungsverträgen, die zur Kohlenstoffspeicherung beitragen, wurden vergrößert Forstwirtschaftliche Fläche in Maßnahmen, die sekundär zur Kohlenstoffbindung und speicherung beitragen (ha) M8, M15 Agrar- und forstwirtschaftliche Flächen mit verbesserten Verwaltungsverträgen, die zur Kohlenstoffspeicherung beitragen, wurden vergrößert land- und forstwirtschaftliche Fläche, für die Verwaltungsverträge zwecks Beitrags zur Kohlenstoffbindung und -speicherung gelten (ha) 151

152 7.o3) Angewandte Methoden Vor dem Hintergrund dass die für diesen Schwerpunktbereich programmierten Maßnahmen ihre Wirkungen einerseits indirekt und andererseits langfristig entfalten werden, der Umsetzungsstand noch sehr gering ist und zudem der erweiterten AIR 2017 auf Outputs und Ergebnisse konzentriert ist, wurden keine speziellen Methoden angewendet. Methode (quantitativ): Akzeptanzanalyse Begründung für die Verwendung dieser Methode Der schwerpunktbereichs-bezogene Zielindikator R20 ist für einen SOLL-IST-Vergleich wenig anschaulich, da er sich als Verhältniswert auf die gesamte land- und forstwirtschaftliche Fläche bezieht, aber nur eine kleine Teilmaßnahme der AUKM primär in 5E programmiert ist. Entsprechend liegt der Wert aktuell im Promillebereich. Die weit großflächigeren Forstmaßnahmen, die zum Schwerpunkt sekundär beitragen, werden damit nicht erfasst. Beschreibung der Methode Als zusätzlicher Ergebnisindikator wird daher die Forstwirtschaftliche Fläche in Maßnahmen erfasst, die sekundär zur Kohlenstoffbindung und -speicherung beitragen (M08, M15). Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Keine Methode (qualitativ): Beurteilung der sekundären Beiträge Begründung für die Verwendung dieser Methode Neben der quantitativen Betrachtung spielt die qualitative Einschätzung eine wichtige Rolle in der Bewertung der Maßnahmen. Bei forstlichen Maßnahmen, die für die sekundären Beiträge zum Schwerpunktbereich 5E von zentraler Bedeutung sind, tritt der Wirkungsbeitrag langfristig und zum großen Teil außerhalb des aktuellen Förderzeitraums ein. Beschreibung der Methode Das methodische Herangehen wird sich wesentlich auf die Auswertung der Förderdaten, Wirkungspfadanalysen und Expertengespräche stützen und in Vorbereitung der Wirkungsbeurteilung für den AIR 2019 weiterentwickelt. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Keine 152

153 7.o4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode und bezeichnung (Einheit) Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Berechneter Nettowert Daten- und Informationsquellen Gemeinsamer Outputindikator O1 - Öffentliche Ausgaben insgesamt nein ,00 Monitoring Outputindikator Nutzung von Ackerland als Grünland und dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (ha) nein 187,00 Monitoring Outputindikator Öffentliche Ausgaben M15.1 und 15.2 (sekundär) nein ,00 Monitoring Outputindikator Öffentliche Ausgaben M8 (sekundär) nein ,00 Monitoring Outputindikator Öffentliche Ausgaben in M4.3-4f forstwirtschaftlicher Wegebau (sekundär) nein ,00 Monitoring Gemeinsamer Ergebnisindikator R20 / T19: Prozentsatz der land- und forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zwecks Beitrags zur Kohlenstoffbindung und - speicherung gelten (Schwerpunktbereich 5E) ja 0.02% Monitoring Ergebnisindikator land- und forstwirtschaftliche Fläche, für die Verwaltungsverträge zwecks Beitrags zur Kohlenstoffbindung und - speicherung gelten (ha) nein 187,00 Monitoring Ergebnisindikator Forstwirtschaftliche Fläche in Maßnahmen, die sekundär zur Kohlenstoffbindung und speicherung beitragen (ha) M8, M15 nein ,00 Gemeinsamer Kontextindikator C18 - Landwirtschaftliche Fläche - Landwirtschaftliche Nutzfläche insgesamt (2010) (ha) nein ,00 Gemeinsamer Kontextindikator C29 - Wälder und sonstige bewaldete Flächen (in Tausend) - Insgesamt (2012) (1000 ha) nein 550,61 Gemeinsamer Kontextindikator C41 - Gehalt des Bodens an organischer Materie in Ackerland - Schätzungen Gehalt an organisch nein 36,77 153

154 gebundenem Kohlenstoff insgesamt (2012) (mega tons) Gemeinsamer Kontextindikator C18 - Landwirtschaftliche Fläche - Ackerland (2010) (% of total UAA) ja 77.91% Gemeinsamer Kontextindikator C29 - Wälder und sonstige bewaldete Flächen (in Tausend) - Anteil Landfläche insgesamt (2012) (% of total land area) ja 34% Gemeinsamer Kontextindikator C41 - Gehalt des Bodens an organischer Materie in Ackerland - Mittlerer Gehalt an organisch gebundenem Kohlenstoff (2012) (g kg-1) nein 15,00 Gemeinsamer Kontextindikator C18 - Landwirtschaftliche Fläche - Dauergrünland und Wiesen (2010) (% of total UAA) ja 21.7% Gemeinsamer Kontextindikator C18 - Landwirtschaftliche Fläche - Dauerkulturen (2010) (% of total UAA) ja 0.39% 7.o5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen Die Zielerreichung der Maßnahmenumsetzung kann anhand der in der FILET vorgegebenen Maßnahmenziele zuverlässig bestimmt werden. Zusätzlich stehen die schwerpunktbereichs-bezogenen Zielindikatoren des Indikatorplans im Kap. 11 der FILET als Orientierung zur Verfügung. Für die Differenzierung auf Ebene von Teilmaßnahmen bzw. Fördergegen-ständen wird teilweise auf Vorsysteme und Datenbankrecherchen der Fachreferate zurückgegriffen. 7.o6) Antwort auf die Bewertungsfrage Beiträge zur Kohlenstoffbindung kommen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Die primär im Schwerpunktbereich 5E programmierte AUKM A5 - Nutzung von Ackerland als Grünland und dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland wurde lediglich auf 187 Hektar durchgeführt. Das FILET- Flächenziel für die AUKM beträgt laut Tabelle Hektar. Der Zielwert T19 von 0,06% der LF wurde nur zu einem Drittel erreicht. Der Flächenbeitrag und die potenzielle Kohlenstoffbindung durch die Nutzungsänderung ist gering. Die Waldmaßnahmen, die sekundäre Beiträge liefern, indem im Zuwachs Kohlenstoff gebunden und im Holzvorrat gespeichert wird, erreichten bis Ende 2016 einen Flächenumfang von ha. Somit werden weitere 1,75% der land- und forstwirtschaftlichen Fläche von relevanten Maßnahmen erreicht. 154

155 7.o7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.o7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Die in 5E programmierte AUKM weist eine geringe Akzeptanz auf. Auch bei Erreichung des FILET- Flächenzielwertes wird nur ein sehr geringer Teil der land- und frostwirtschaftlichen Fläche erreicht. Empfehlung: R 1-7.o7.b) Schlussfolgerung/Empfehlung 2 Schlussfolgerung: C 2 Der Schwerpunktbereich 5E wird wesentlich auch aus sekundären Beiträgen der Forst-maßnahmen bedient. Empfehlung: R 2-7.p) CEQ16-6A - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt? 155

156 7.p1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen: M01.1 Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen (1a) M01.2 Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen (1b) M01.3 Unterstützung für kurzeitigen Austausch sowie für den Besuch land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (1c) M02.1 Förderung von Beratungsdiensten (2a) M02.3 Förderung der Aus- und Weiterbildung von Beratern (2b) M06.4 Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen M16.9 Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen (16f) Sekundär wirkende Maßnahmen: - 7.p2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Reichweite der geförderten Maßnahmen Anteil der in Teilmaßnahme 6.4 geförderten Betriebe an allen Betrieben im Sektor Landwirtschaft Arbeitsplätze wurden geschaffen R21 / T20: In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Schwerpunktbereich 6A) 7.p3) Angewandte Methoden Methode (quantitativ): Soll-Ist-Vergleich Zur Bewertung des Umsetzungsfortschritts im Schwerpunktbereich wird eine Analyse der Zielerreichung vorgenommen. Begründung für die Verwendung dieser Methode Bis zum Jahresende 2016 war lediglich ein gefördertes Vorhaben abgeschlossen. Damit sind, auch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes einzelbetrieblicher Daten, detaillierte quantitative Analysen nicht 156

157 angezeigt. Mit Blick auf die geringen Umsetzungsfortschritte im Schwerpunktbereich bezieht der Bericht auch zur Förderung ausgewählte, noch nicht abgeschlossene Vorhaben in die Bewertung ein. Beschreibung der Methode Die Zielerreichungsanalyse erfolgt als Soll-Ist-Vergleich anhand der im EPLR für den Schwerpunktbereich 6A festgelegten Zielwerte. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Die Ergebnisdaten sind als vorläufige Vorausschätzung der Ergebnisse des EPLR zu interpretieren. Gegenüber den tatsächlich erreichten Ergebnissen nach Abschluss aller Vorhaben können sich Abweichungen ergeben. Methode (qualitativ): Auswertung der Antragsunterlagen der zur Förderung ausgewählten Vorhaben Begründung für die Verwendung dieser Methode Auf diese Weise wurden zusätzliche Informationen zu den betrieblichen Rahmenbedingungen sowie zur inhaltlichen Ausrichtung und zur Einschätzung der Wirkungsziele der geförderten Vorhaben gewonnen. Beschreibung der Methode - Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen - 7.p4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode und bezeichnung (Einheit) Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Berechneter Nettowert Daten- und Informationsquellen Outputindikator Anzahl der Betriebe mit geförderten Investitionen im Geschäftsfeld Einzelhandel/ Direktvermarktung nein 2,00 Antragsunterlagen Outputindikator Anzahl der Betriebe mit geförderten Investitionen im Geschäftsfeld Kurzumtriebsplantagen nein 1,00 Antragsunterlagen Gemeinsamer Ergebnisindikator R21 / T20: In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Schwerpunktbereich 6A) nein 0,00 Monitoring Ergebnisindikator Anteil der in Teilmaßnahme 6.4 ja 0.1% Antragsunterlagen 157

158 geförderten Betriebe an allen Betrieben im Sektor Landwirtschaft Kontextindikator Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt nein 3.400,00 Agrarstrukturerhebung p5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen - 7.p6) Antwort auf die Bewertungsfrage Die Umsetzungsziele werden erreicht Im Rahmen der Maßnahmen M01 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen und M02 Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste soll die ELER-Förderung zur Entwicklung und Verbreitung von Kompetenzen in Bezug auf die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe beitragen. Hierzu sind insbesondere Bildungsmaßnahmen im Themenfeld soziale Landwirtschaft und wirtschaftliche Entwicklung in den ländlichen Gebieten (einschl. Hauswirtschaft und ländlicher Tourismus) vorgesehen. Nach den im Begleitsystem erfassten Daten waren bis Ende 2016 noch keine Vorhaben mit dieser Zielsetzung zur Förderung ausgewählt oder abgeschlossen. Nach diesen Daten sind die bis dato durchgeführten Vorhaben der Maßnahme M01 primär auf Ziele anderer Schwerpunktbereiche gerichtet insbesondere SP 2A. In der Maßnahme M02 - Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste waren bis Ende 2016 noch keine Vorhaben zur Förderung ausgewählt. Im Rahmen der Maßnahme M06 Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen wurde bis Ende 2016 ein Vorhaben abgeschlossen. Darüber hinaus waren bis zum Jahresende 2016 weitere zwei Vorhaben zur Förderung ausgewählt. Im Rahmen der Maßnahme M16 Zusammenarbeit soll die Diversifizierung landwirtschaftlicher Tätigkeiten in sozialen Bereichen zu den Zielen des Schwerpunktbereichs beitragen. Für diese Teilmaßnahmen waren bis Ende 2016 noch keine Vorhaben zur Förderung ausgewählt oder abgeschlossen. Alles in allem sind die per Ende 2016 erreichten Umsetzungsfortschritte der für den Schwerpunktbereich programmierten Maßnahmen in Bezug auf die im EPLR festgelegten Ziele als sehr gering einzuschätzen. Zur Erreichung der festgelegten Ziele ist eine deutliche Beschleunigung der Umsetzung aller betreffenden Maßnahmen erforderlich. Die Betriebe qualifizieren Management oder Mitarbeiter für die Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Geschäftsfeldern Nach den im Begleitsystem erfassten Daten waren bis Ende 2016 noch keine Vorhaben mit Bezug zum Schwerpunktbereich 6A zur Förderung ausgewählt. Die Analyse der thematischen Ausrichtung der im 158

159 Rahmen von M01 geförderten Vorhaben zeigt allerdings, dass die Vorhaben zur Berufsbildung/ Information teilweise auch Ziele dieses Schwerpunktbereichs unterstützen. Nach Einschätzung der Evaluatoren betrifft dies 20 der 81 abgeschlossenen Vorhaben. Inhaltliche Schwerpunkte dieser 20 Vorhaben waren insbesondere Trainerausbildung im Bereich Pferdesport Qualifikationsmaßnahmen zum Betrieb von Biogasanlagen Vermittlung von Qualifikationen und Kompetenzen im Bereich Direktvermarktung. Diese Vorhaben schaffen bzw. verbessern qualifikationsseitige Grundlagen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten. Struktur der Nutzer von Angeboten zur Qualifizierung Insgesamt handelt es sich um 20 Qualifizierungs- bzw. Informationsveranstaltungen mit 279 Teilnehmenden, darunter 99 Frauen. Die Teilnehmenden waren ganz überwiegend (87%) in landwirtschaftlichen Betrieben tätig. 13% gehörten der betrieblichen Führungsebene, 87% der Mitarbeiterebene an. Reichweite der geförderten Maßnahmen Die bisher geförderten abgeschlossenen bzw. noch laufenden Investitionsvorhaben zur Diversifizierung werden durch drei Landwirtschaftsbetriebe umgesetzt. Die investierenden Betriebe sind jeweils Tochtergesellschaften leistungsfähigerer landwirtschaftlicher Unternehmen in der Rechtsform juristischer Personen. Die Förderung von drei Betrieben entspricht einer Reichweite von ca. 0,1% der Betriebe in Thüringen. Der Effekt im Hinblick auf Diversifizierungsfortschritte des landwirtschaftlichen Sektors insgesamt ist somit als marginal einzuschätzen. Weitere Beiträge zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6A leistet die Maßnahme M19 (LEADER). Hier wurden durch die Regionalen Aktionsgruppe bislang fünf Vorhaben von vier Betrieben umgesetzt, die prädominant dem Schwerpunktbereich 6A zugeordnet sind. Diese Vorhaben umfassen öffentliche Ausgaben in Höhe von rd. 123 Tsd.. Neue Arbeitsplätze wurden geschaffen Mit den bisher geförderten abgeschlossenen bzw. noch laufenden Investitionsvorhaben sollen ca. 4 Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Für die jeweiligen Betriebe ist dies ein signifikanter Zuwachs. Mit Blick auf das Beschäftigungsvolumen des nicht-landwirtschaftlichen Sektors in Thüringen insgesamt ist der Effekt jedoch als marginal einzuschätzen. Von den LEADER-Vorhaben, die prädominant dem Schwerpunktbereich 6A zugeordnet sind, werden in einem Fall zwei zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. 159

160 Geschäftsfelder, in die Investitionen zur Diversifizierung vorgenommen werden In allen drei Fällen sind die Investitionsvorhaben auf eine Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung gerichtet. Mit dem bereits abgeschlossenen Vorhaben wurden Investitionen eines Ackerbaubetriebs zur Anlage einer Kurzumtriebsplantage unterstützt. Mit dem Vorhaben wird die bisher alleinige Produktion von Marktfrüchten erweitert um die Produktion von Holz zur energetischen Verwertung. Die Entstehung neuer Arbeitsplätze ist damit nicht verbunden. Die beiden noch laufenden Vorhaben betreffen den Neubau einer Vermarktungseinrichtung für vorwiegend regionale Produkte einschl. Sozialtrakt und Lager sowie den Neubau einer Gläsernen Hofmanufaktur (Herstellung und Verkauf von verarbeiteten landwirtschaftlichen Produkten). Die LEADER-Vorhaben, die prädominant dem Schwerpunktbereich 6A zugeordnet sind, beinhalten Investitionen für ein Vorhaben zur Speiseeisproduktion zur Eröffnung eines Cafés zur Einrichtung einer Lohnmosterei und zur Ausstattung einer Hofkäserei. Fazit: In der Zusammenschau der Vorhaben wird deutlich, dass durch die Interventionen im Rahmen des EPLR die Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen bislang nur in sehr geringem Maße unterstützt worden sind. Als Ursachen hierfür kommen zum einen die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Betriebe in den zurückliegenden Jahren in Betracht, die auf die Investitionstätigkeit insgesamt darunter auch mit der Zielrichtung Diversifizierung dämpfend gewirkt haben. Zum anderen zeigen einschlägige Analysen, u.a. auch die Ex-post-Bewertung des EPLR Thüringen , dass die Diversifizierungsförderung außerhalb der Bereiche Agrartourismus und erneuerbare Energien wenig in Anspruch genommen wird. So wurden im Bereich Direktvermarktung (bei Begrenzung auf überwiegend nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse) in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils nur noch ein bis drei Vorhaben pro Jahr gefördert. Investitionen in Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien, die nach EEG förderfähig sind, sind von der Förderung im Rahmen der Teilmaßnahme Diversifizierung in der laufenden Programmperiode ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt bereits seit Im Bereich Agrartourismus fand mit dem Übergang zur Programmperiode eine deutliche Verringerung der Förderintensität statt von i.d.r. 50 auf nunmehr noch max. 25%. 160

161 Tabelle 19: Zielerreichung für abgeschlossene Vorhaben per Ende 2016 im Schwerpunktbereich 6A 7.p7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.p7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Die Angebote der Förderung von Qualifizierung, Information, Beratung und Investitionen zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten wurden bislang kaum umgesetzt. Mit Blick auf die Erreichung der im EPLR festgelegten Ziele ist eine deutliche Beschleunigung geboten. Empfehlung: R 1 Der Bedarf an Qualifizierungs- und Beratungsangeboten in den Themenfeldern soziale Landwirtschaft und wirtschaftliche Entwicklung in den ländl. Gebieten (einschl. Hauswirtschaft und ländl. Tourismus) bzw. Unterstützung für Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten ist im Dialog mit dem Berufsstand zu prüfen. Daraus sollten Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Ausrichtung der Förderangebote und Informationsmaßnahmen gegenüber den Adressaten der Förderung abgeleitet werden. Ggf. sind Budgetplanung und Ziele im EPLR anzupassen. Analog gilt dies für das Angebot der Investitionsförderung. 161

162 7.q) CEQ17-6B - In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten gefördert? 162

163 7.q1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen: M07.1 Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (7a) M07.2, M07.4, M07.5, M07.6, M07.7 Dorferneuerung und -entwicklung (7b) M07.2, M07.4 Basisdienstleistungen - Revitalisierung von Brachflächen (7c) M07.2 Basisdienstleistungen - Investitionen in die Abwasserentsorgung (7e) M07.2 Investitionen in dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen -insbesondere ländlicher Wegebau (7f) M19.1 LEADER Vorbereitung (19a) M19.2 LEADER Vorhaben (19b) M19.3 LEADER Kooperation (19c) M19.4 LEADER Verwaltungskosten und Kosten für Sensibilisierung (19d) Sekundär wirkende Maßnahmen M04.3 Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes im privaten Interesse (Ausführungskosten) (4g) 7.q2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Personen, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitieren (M19) Personen, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitieren (M7.1; M7.2; M7.4; M7.5; M7.6; M7.7) Zahl der geplanten Arbeitsplätze in abgeschlossenen Projekten (M7 b) 163

164 Zahl der unterstützten Vorhaben (M7, in SP 6B) Freizeit- und Tourismusinfrastruktur wurde verbessert Freizeit- und Tourismusinfrastruktur wurde verbessert Freizeit- und Tourismusinfrastruktur wurde verbessert Ausbaulänge der Wege nach Eignung des Weges in km: Radweg (M4g, M7f) Ausbaulänge der Wege nach Zuordnung des Weges in km: Übergeordnetes Radwegenetz (M4g) Ausbaulänge multifunktionaler Wege in km (M7f) Im Rahmen der RES wurden Kooperationsprojekte vorbereitet und umgesetzt Anzahl der geförderten Kooperationsprojekte (M19) Lokale öffentlich private Partnerschaften wurden gebildet bzw. werden weitergeführt Zahl der ausgewählten lokalen Aktionsgruppen Regionale Entwicklungsstrategien (RES) wurden erstellt und werden umgesetzt Von einer lokalen / regionalen Aktionsgruppe abgedeckte Personen Zahl der unterstützten LEADER-Projekte Siedlungsflächenverbrauch wurde verringert Umfang revitalisierter Flächen (ha) Mit lokalen Entwicklungsstrategien wurden Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen Ländliches Gebiet und Bevölkerung in ländlichen Gebieten, die von lokalen Aktionsgruppen abgedeckt werden, wurden vergrößert Zugang zu Dienstleistungen und lokaler Infrastruktur hat sich in ländlichen Gebieten gesteigert Dienstleistungen und lokale Infrastruktur in ländlichen Gebieten haben sich verbessert R24 / T23: In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Leader) (Schwerpunktbereich 6B) R22 / T21: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, für die lokale Entwicklungsstrategien gelten (Schwerpunktbereich 6B) R23 / T22: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitiert (Schwerpunktbereich 6B) R23 / T22: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitiert (Schwerpunktbereich 6B) 7.q3) Angewandte Methoden Methode (quantitativ): Deskriptive Statistik und Soll-Ist-Vergleich Begründung für die Verwendung dieser Methode Das Begleitsystem für den ELER stellt die umfassendste Daten- und Informationsquelle für den Bewertungsbericht dar. Mittels deskriptiver Statistik ist es möglich, den umfangreichen Datenbestand übersichtlich darzustellen und zu ordnen. Beschreibung der Methode Für die Bewertung wurden die im Begleitsystem erfassten Daten umfassend ausgewertet. Dabei kamen im Wesentlichen Verfahren der deskriptiven Statistik zum Einsatz. 164

165 Auf der Grundlage der Daten des Begleitsystems wurden Klassifizierungen und Typisierungen von Vorhaben vorgenommen. Dadurch konnten zusätzliche relevante Informationen in die Bewertung des EPLR einbezogen werden. Die Zielerreichungsanalyse erfolgt als Soll-Ist-Vergleich anhand der im EPLR für den Schwerpunktbereich 6B festgelegten Zielwerte. Um die Zielerreichungsanalyse weiter zu fundieren, wurden in die Beurteilung auch die per Ende 2016 bewilligten, noch nicht abgeschlossenen Vorhaben einbezogen. Die entsprechenden Daten sind ausdrücklich gekennzeichnet. Dieses Vorgehen wurde gewählt, um ein realistisches Bild des tatsächlichen Umsetzungsstandes und der zu erwartenden Ergebnisse der bisherigen Förderung zu vermitteln. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Aufgrund des noch nicht weit fortgeschrittenen Umsetzungsstandes des EPLR ist der Einsatz fortgeschrittener statistischer Methoden noch nicht sinnvoll. Analog gilt das für Wirkungsanalysen und die Abschätzung von Nettoeffekten. Methode (qualitativ): Sekundärquellenanalyse, Textanalyse, Fachgespräche Begründung für die Verwendung dieser Methode Durch die Anwendung der qualitativen Methoden wurden zusätzliche Informationen zu Umsetzungsbedingungen, zur inhaltlichen Ausrichtung sowie zu den Wirkungszielen der jeweiligen Maßnahmen gewonnen. Beschreibung der Methode Im Rahmen der Bewertung erfolgte eine Auswertung von Sekundärquellen (insbesondere Förderrichtlinien, Projektauswahlkriterien, frühere Bewertungsberichte). Die im Begleitsystem erfassten Kurzbeschreibungen der Vorhaben wurden einer Textanalyse unterzogen. Im Rahmen der Bewertung wurden Fachgespräche mit Akteuren der Förderung geführt. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Keine 7.q4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode bezeichnung (Einheit) und Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Berechneter Nettowert Daten- und Informationsquellen Gemeinsamer Ergebnisindikator R22 / T21: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, für die lokale Entwicklungsstrategien gelten (Schwerpunktbereich 6B) ja 69.95% Monitoring 165

166 Gemeinsamer Ergebnisindikator R23 / T22: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitiert (Schwerpunktbereich 6B) ja 27.76% Monitoring Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator R24 / T23: In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Leader) (Schwerpunktbereich 6B) Zahl der ausgewählten lokalen Aktionsgruppen nein 11,50 RAG-Jahresberichte nein 15,00 Monitoring Ergebnisindikator Von einer lokalen / regionalen Aktionsgruppe abgedeckte Personen Zahl der unterstützten LEADER-Projekte nein ,00 Monitoring Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ergebnisindikator Ausbaulänge der Wege nach Eignung des Weges in km: Radweg (M4g, M7f) Ausbaulänge der Wege nach Zuordnung des Weges in km: Übergeordnetes Radwegenetz (M4g) Ausbaulänge multifunktionaler Wege in km (M7f) Umfang revitalisierter Flächen (ha) Zahl der unterstützten Vorhaben (M7, in SP 6B) Zahl der geplanten Arbeitsplätze in abgeschlossenen Projekten (M7 b) Personen, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitieren (M7.1; M7.2; M7.4; M7.5; M7.6; M7.7) Personen, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitieren (M19) Anzahl der geförderten Kooperationsprojekte (M19) nein 43,00 Monitoring nein 13,20 Monitoring nein 11,00 Monitoring nein 11,50 Monitoring nein 364,00 Monitoring nein 6,00 Monitoring nein ,00 Monitoring nein ,00 Monitoring nein 0,00 Monitoring Gemeinsamer Kontextindikator C3 - Gebiet - Insgesamt (2012) (Km2) nein ,50 Gemeinsamer Kontextindikator C1 - Bevölkerung - Insgesamt (2012) (Inhabitants) nein ,00 166

167 7.q5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen - 7.q6) Antwort auf die Bewertungsfrage Die Maßnahmen werden kontinuierlich umgesetzt Die Umsetzung von Maßnahmen des Schwerpunktbereichs startete mit Antrags- und Auswahlverfahren im Jahr Im 2. Halbjahr 2015 wurden erste Ausgaben für Vorhaben der Dorferneuerung, zur Revitalisierung von Brachflächen und des ländlichen Wegebaus sowie für LEADER getätigt. Im Jahr 2016 erfolgten erste Zahlungen für Vorhaben in den Bereichen Abwasser und Flurbereinigung. Vorhaben zur Erstellung von Plänen für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (M07.1) wurden bis Ende 2016 nicht gefördert. Die Förderung derartiger Vorhaben soll außerhalb des EPLR stattfinden und allein aus GAK- Mitteln finanziert werden. Für alle anderen Förderangebote des Schwerpunktbereichs werden seit 2015 jährlich 1 bis 2 Projektauswahlrunden durchgeführt. Somit werden die Maßnahmen kontinuierlich umgesetzt. Die Umsetzungsziele werden erreicht Die Entwicklung der Antragszahlen zu den angebotenen Förderprogrammen zeigt, dass die Förderangebote im Schwerpunktbereich gut angenommen werden. Schwierigkeiten vieler Kommunen bzgl. der Aufbringung des finanziellen Eigenanteils wirken einer noch stärkeren Inanspruchnahme entgegen. Tabelle 20 gibt einen Überblick über die Realisierung der im Indikatorplan des EPLR für den Schwerpunktbereich festgelegten Zielwerte auf Basis abgeschlossener Vorhaben. Auf der Grundlage abgeschlossener Vorhaben liegen die Zielerreichungsquoten für die im EPLR festgelegten Zielwerte zwischen 0 und 16%. Für die Maßnahme M19 (LEADER) wurden Ziele in Bezug auf die Breite des Prozesses (Anzahl LAG, Umfang der Bevölkerung in LEADER-Gebieten) bereits erreicht bzw. übertroffen. Der Zielwert für die Anzahl der Einwohner, die von der Förderung im Rahmen der Maßnahme 07 (ohne M07.3) profitieren, wird zu rd. 44% erreicht. In den primär unter 6B und 6C programmierten Maßnahmen (ohne LEADER) waren bis Ende Vorhaben abgeschlossen, weitere gut 480 Vorhaben befanden sich in Umsetzung. Wenn der Großteil dieser Vorhaben bis Ende 2018 vollständig umgesetzt und abgeschlossen wird, wird das Etappenziel des Leistungsrahmens (650 Vorhaben) erreicht. Diese Annahme wird von Seiten der Evaluatoren als realistisch eingeschätzt. Zur Erreichung des Etappenziels ist demnach die weitere kontinuierliche Umsetzung der Maßnahmen des Schwerpunktbereichs erforderlich. Regionale Entwicklungsstrategien (RES) wurden erstellt und werden umgesetzt Im August 2015 wurden im Ergebnis des Bewerbungsverfahrens 15 Regionale Aktionsgruppen (RAG) LEADER für die Förderperiode anerkannt (O.19). Damit wurde der LEADER-Ansatz in Thüringen flächendeckend implementiert. Die RAG-Gebiete umfassen rd. 1,55 Mio. Einwohner (O.18). Die lokalen 167

168 Entwicklungsstrategien gelten für 70% der Bevölkerung Thüringens (T21/R22). Im Wesentlichen werden die Partnerschaften der vorangegangenen Programmperiode weitergeführt. Im Mittel der Jahre 2015/16 engagierten sich ca. 760 Personen als Mitglieder in den RAG, davon 42% als Vertreter/innen des öffentlichen Sektors und 58% aus der Zivilgesellschaft und dem Unternehmenssektor. Frauen sind mit 23% unterrepräsentiert. Die Umsetzung der RES ist Ende 2015 angelaufen. Bis Ende 2016 wurden bereits 225 LEADER-Projekte (O.20) sowie die Vorbereitung (Anbahnung) von 3 Kooperationsprojekten (O.21) abgeschlossen. Weitere 128 Vorhaben waren zu diesem Zeitpunkt bewilligt und befanden sich in Umsetzung. Unter den Projektträgern der abgeschlossenen Vorhaben sind 36% öffentliche Einrichtungen, 30% NGOs, 10% LAGeigene Projekte, 9% KMU und 15% sonstige (O.22). Der Zugang zu Dienstleistungen und lokalen Infrastrukturen in ländlichen Gebieten hat sich verbessert/ Dienstleistungen und lokale Infrastrukturen in ländlichen Gebieten wurden verbessert Die einzelnen Fördermaßnahmen des Schwerpunktbereichs haben unterschiedliche Reichweiten. Ein Großteil der Vorhaben entfällt auf Projekte der Dorferneuerung sowie LEADER-Projekte. Da diese Vorhaben in vielen Gemeinden umgesetzt werden, fällt die Zahl der Einwohner, die von den Vorhaben (potenziell) profitieren, insgesamt hoch aus. Von den übrigen Maßnahmen profitieren deutlich weniger Gemeinden bzw. Einwohner. Insgesamt profitieren ca. 617 Tsd. Einwohner von den unter Maßnahme M07 durchgeführten Förderprogrammen (O15). Produktions- und Dienstleistungskapazitäten wurden geschaffen bzw. verbessert Im Bereich Dorferneuerung betreffen lediglich 6 der 294 abgeschlossenen Vorhaben (2%) Investitionen in erwerbswirtschaftliche Aktivitäten. Bei den 225 LEADER-Projekten gilt dies für rd. ein Drittel aller Vorhaben. Schwerpunkte sind dabei Fremdenverkehr/ Gastronomie sowie Investitionsvorhaben landwirtschaftliche Unternehmen Gefördert werden überwiegend die Erweiterung bzw. Modernisierung bestehender Betriebe, nur in wenigen Fällen neue Unternehmensgründungen. Der weit überwiegende Teil der Angebote (85%) ist auf einen überörtlichen Kundenkreis gerichtet. Arbeitsplätze wurden geschaffen Nach den von den RAG erfassten Daten gehen von den bislang abgeschlossenen Projekten 8 Vorhaben mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze (insgesamt 11,5 Arbeitsplätze R24/ T23) einher davon 4,5 APL für Männer und 7 APL für Frauen. Einschließlich der bis Ende 2016 bewilligten und zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen LEADER-Vorhaben wird die Schaffung von insgesamt 55 zusätzlichen Arbeitsplätzen erwartet. Auf Basis dieser Daten kann eingeschätzt werden, dass der Zielwert für den gesamten Programmzeitraum (150) realistisch erreichbar ist. Die mit Vorhaben der Dorferneuerung verbundenen Beschäftigungseffekte fallen schwächer aus. Mit den in 168

169 diesem Bereich abgeschlossenen Vorhaben werden insgesamt 9 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert. Infrastrukturen für Daseinsvorsorge und Grundversorgung wurden geschaffen bzw. verbessert Die Entwicklung von Infrastrukturen für Daseinsvorsorge und Grundversorgung ist als wichtigster Effekt der Förderung im Schwerpunktbereich 6B zu bewerten. Insgesamt 242 der abgeschlossenen Vorhaben im Schwerpunktbereich sind diesem Sektor zuzuordnen. Hohe Anteile entfallen hier insbesondere auf die Handlungsfelder Gemeinschaftseinrichtungen (36%), Freizeit/ Sport (19%), Tourismus (18%), Bildung (13%) und Mobilität (12%). Von diesem Projektspektrum profitiert in hohem Maße die örtliche Bevölkerung. Freizeit- und Tourismusinfrastruktur wurde verbessert Dem Wirkungsziel Verbesserung der Freizeit- und Tourismusinfrastruktur können insgesamt 135 der abgeschlossenen Vorhaben in den Bereichen Dorferneuerung und LEADER (26%) zugeordnet werden. Weit überwiegend handelt es sich dabei um LEADER-Projekte. Schwerpunkt dieses Handlungsfeldes waren Vorhaben im Themenbereich Kultur (46%), gefolgt von Vorhaben in den Bereichen Natur, Sport und Gastronomie mit jeweils rd. 13 bis 15%. Hauptsächliche Zielgruppen dieser Vorhaben waren in erster Linie (Übernachtungs-) Touristen (rd. 40%), gefolgt von der örtlichen Bevölkerung (rd. ein Drittel) und Naherholungs-Besuchern (rd. ein Viertel). Zur Entwicklung der Freizeit- und Tourismusinfrastruktur trug auch der Aus- bzw. Neubau von multifunktionalen Wegen im Rahmen des ländlichen Wegebaus im Umfang von ca. 10 km bei. Rd. 1 km Wegebau betrifft die Einbindung in das überregionale touristische Radwegenetz. Darüber hinaus wurden Investitionen in den Wegebau in allen 8 bis 2016 abgeschlossenen investiven Vorhaben der Flurbereinigung gefördert. Rd. 42 km der geförderten Wege sind als Radwege geeignet. In 6 Verfahrensgebieten zählen Teile des geförderten Wegenetzes im Umfang von rd. 13 km zum übergeordneten Radwegenetz. Kulturgüter (ländliches Erbe) und Denkmäler wurden erhalten und in Wert gesetzt In rd. 100 Fällen hat die Förderung von Vorhaben im Schwerpunktbereich 6B zum Erhalt bzw. zur Inwertsetzung von Denkmälern oder Kulturgütern des ländlichen Erbes beigetragen. Der Schwerpunkt derartiger Vorhaben lag bei den LEADER-Projekten. Neben insgesamt 40 Vorhaben zu Denkmalschutz/ Denkmalpflege betrafen 44 Vorhaben Objekte mit lokaler bzw. regionaler kulturhistorischer Bedeutung und 18 Vorhaben Objekte mit überregionaler kulturhistorischer Bedeutung. Siedlungsflächenverbrauch wurde verringert Vorhaben der Dorferneuerung fanden nahezu ausschließlich innerhalb der Ortslagen statt. Für die Vorhaben im Rahmen von LEADER (soweit ortsgebunden) gilt das weit überwiegend (79%). 169

170 Das spezifische Förderangebot zur Revitalisierung von Brachflächen hat bis Ende 2016 mit einem Umfang von rd. 11,5 ha revitalisierter Fläche zur Verringerung des Siedlungsflächenverbrauchs beigetragen. Von den 52 abgeschlossenen Vorhaben waren 42 innerhalb der Ortslage lokalisiert. Durch die Konzentration der Vorhaben auf innerörtliche Entwicklungsmaßnahmen hat die Förderung zur Begrenzung des Flächenverbrauchs beigetragen. Zusätzliche Bewertung des LEADER-Ansatzes Die RES werden als multisektorale Strategien zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung umgesetzt Bei der Begründung von Entwicklungszielen und Handlungsfeldern setzen die LEADER-Regionen vielfach ähnliche Schwerpunkte. Herausragende Themen sind in fast allen Regionen Lebensqualität/ Daseinsvorsorge im demografischen Wandel die Entwicklung von regionaler Wirtschaft und Wertschöpfung Angebote in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Naherholung. Neben diesen grundsätzlichen Ausrichtungen sind Strategie, Entwicklungsziele und Handlungsfelder der Regionen stark von den Erfahrungen der vorangegangenen Förderperiode geprägt. In allen RES werden mehrere Handlungsfelder definiert, in denen die Förderung der RAG zur integrierten Regionalentwicklung beitragen soll. Das Bottom-up-Prinzip einschl. der dazugehörigen subsidiären Entscheidungskompetenzen werden in der Praxis effektiv umgesetzt In den Projektauswahlgremien der RAG engagieren sich ca. 300 stimmberechtigte Mitglieder. Davon entfallen knapp zwei Drittel auf Vertreter/innen des zivilgesellschaftlichen bzw. privaten Sektors. Bis Ende 2016 fanden in den RAG 56 Sitzungen zur Projektauswahl statt. Weitere 26 Auswahlrunden im schriftlichen Verfahren. Darüber hinaus existieren in den Thüringer RAG ca. 50 Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen, die bis Ende 2016 durchschnittlich viermal getagt haben. In 95 Fällen haben die RAG selbst initiierte Fachveranstaltungen/ Arbeitstreffen zu RES-Themen durchgeführt, in fast 250 Fällen haben sich Mitglieder von RAG an Aktivitäten der Netzwerkarbeit mit Bezug zu LEADER beteiligt. Noch deutlich häufiger waren die LEADER-Regionalmanagements an Aktivitäten derartiger Netzwerke beteiligt. Alles in allem sprechen diese Daten dafür, dass im Rahmen des LEADER-Prozesses das Bottom-up-Prinzip effektiv und in beträchtlicher Breite umgesetzt wird und die regionalen Akteure Entscheidungen zur Projektauswahl in eigener Verantwortung treffen. Die Strukturen und Verfahren zur Umsetzung der RES tragen zur Verbesserung der Governance in den jeweiligen Gebieten bei 170

171 Die RAG haben Managementstrukturen aufgebaut, die eine effektive Beratung und Unterstützung von potenziellen Antragstellern bzw. Projektträgern ermöglichen. Nach den Daten der RAG wurden 96% der Träger abgeschlossener Vorhaben im Vorfeld der Antragstellung durch das jeweilige Regionalmanagement beraten. In zwei Drittel der geförderten Vorhaben hat das Regionalmanagement auch den Umsetzungsprozess aktiv begleitet. Im Rahmen der RES wurden Kooperationsprojekte vorbereitet und umgesetzt Die RAG haben bis Ende 2016 zwei Kooperationsvorhaben mit Partnern außerhalb der Region abgeschlossen (O.21). Der Prozess der Kooperation ist allerdings in deutlich breiterem Maße angelaufen. Nach den Angaben der RAG waren bis dato 2 Anbahnungen im Umsetzung 4 Anbahnungen abgeschlossen 4 Kooperationsvorhaben in Umsetzung 4 Anbahnungen ohne Fördermittel in Umsetzung. An diesen Vorhaben sind 11 der 15 Thüringer RAG beteiligt. Bei 70% der in Vorbereitung bzw. Durchführung befindlichen Kooperationsprojekte handelt es sich um Vorhaben mit Partnern aus anderen Thüringer Regionen. In den übrigen Fällen sind die Partner in anderen Regionen Deutschlands lokalisiert, in einem Fall im EU-Ausland. 171

172 Tabelle 20: Zielerreichung für abgeschlossene Vorhaben per Ende 2016 im Schwerpunktbereich 6B 7.q7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.q7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: C 1 Nach Start im Jahr 2015 werden die Fördermaßnahmen im Schwerpunktbereich kontinuierlich umgesetzt. 172

173 Die Entwicklung der Antragszahlen zeigt, dass die Förderangebote gut angenommen werden. Empfehlung: R 1 Der im EPLR (Kap ) festgelegte pauschale Ausschluss zentraler Orte von der Dorferneuerungs- Förderung ist nach Einschätzung der Evaluatoren nicht zielführend. Bei einigen Grundzentren gemäß Regionalplanung handelt es sich um kleine Orte mit deutlich dörflichem Charakter. Die Chance auf Nutzung der Angebote der Städtebauförderung ist hier gering. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels im ländlichen Raum erscheint die Stabilisierung von Grundzentren ein wichtiges Ziel. Hierzu sollte auch die Förderung der Dorferneuerung beitragen können. Dazu sollte eine Korrektur der Vorgaben im EPLR geprüft werden. 7.q7.b) Schlussfolgerung/Empfehlung 2 Schlussfolgerung: C 2 Berücksichtigt man die bis Ende 2016 abgeschlossenen sowie die zu diesem Zeitpunkt zur Förderung ausgewählten, aber noch nicht abgeschlossenen Vorhaben, dann erscheint die Erreichung der Etappenziele des Leistungsrahmens realistisch. Empfehlung: R 2-7.q7.c) Schlussfolgerung/Empfehlung 3 Schlussfolgerung: C 3 Der LEADER-Ansatz wurde flächendeckend implementiert, die Umsetzung von LEADER-Projekten ist ebenfalls gut angelaufen. Empfehlung: 173

174 R 3-7.q7.d) Schlussfolgerung/Empfehlung 4 Schlussfolgerung: C 4 Der weit überwiegende Teil der Vorhaben im Schwerpunktbereich wird im Rahmen abgestimmter, integrierter lokaler bzw. regionaler Entwicklungsplanungen durchgeführt. Empfehlung: R 4-7.q7.e) Schlussfolgerung/Empfehlung 5 Schlussfolgerung: C 5 Die Entwicklung von Infrastrukturen für Daseinsvorsorge und Grundversorgung ist als wichtigster Effekt der Förderung im Schwerpunktbereich 6B zu bewerten. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung innerörtlicher Siedlungsstrukturen. Damit verbunden ist auch eine Begrenzung des Siedlungsflächenverbrauchs. Die Förderung erwerbswirtschaftlicher Aktivitäten spielt insbesondere im Rahmen der LEADER-Förderung eine wichtige Rolle. Empfehlung: R 5-7.r) CEQ18-6C - In welchem Umfang wurden durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums der Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihr Einsatz und ihre Qualität in ländlichen Gebieten gefördert? 174

175 7.r1) Verzeichnis der zum Schwerpunktbereich beitragenden Maßnahmen Primär wirkende Maßnahmen: M07.3 Basisdienstleistung - Breitbandförderung (7d) Sekundär wirkende Maßnahmen - 7.r2) Verknüpfung zwischen den Beurteilungskriterien, den gemeinsamen und zusätzlichen Ergebnisindikatoren, auf die bei der Beantwortung der gemeinsamen Bewertungsfragen zurückgegriffen wurde Beurteilungskriterien Gemeinsamer Ergebnisindikator Ergebnisindikator Zugang der Haushalte in ländlichen Gebieten zur IKT hat sich verbessert R25 / T24: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von neuen oder verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen (IKT) profitiert (Schwerpunktbereich 6C) 7.r3) Angewandte Methoden Methode (quantitativ) Begründung für die Verwendung dieser Methode Die Förderung der für den Schwerpunktbereich programmierten Teilmaßnahme war bis Ende 2016 noch nicht angelaufen. Damit sind die Voraussetzungen für den Einsatz quantitativer Methoden nicht gegeben. Beschreibung der Methode - Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen - Methode (qualitativ): Auswertung von Sekundärquellen und Fachgespräch Beschreibung der Methode Zur Bewertung von Umsetzungsstand und -perspektiven wurden Informationen im Rahmen der Auswertung von Sekundärquellen sowie eines Fachgesprächs gewonnen. Begründung für die Verwendung dieser Methode 175

176 - Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen - 7.r4) Quantitative Werte der Indikatoren und Datenquellen Art Indikators des Indikatorcode bezeichnung (Einheit) und Verhältnis Indikatorwert Berechneter Bruttowert Berechneter Nettowert Daten- und Informationsquellen Gemeinsamer Ergebnisindikator R25 / T24: Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, die von neuen oder verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen (IKT) profitiert (Schwerpunktbereich 6C) ja 0% Monitoring 7.r5) Festgestellte Probleme, die die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewertungsfeststellungen beeinflussen - 7.r6) Antwort auf die Bewertungsfrage Die Maßnahme wird kontinuierlich umgesetzt Die Vorbereitungen zur Umsetzung des Förderangebots sind fortgeschritten. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde im Oktober 2015 veröffentlicht und trat zum in Kraft. Die Umsetzungsplanungen für das EPLR sahen für das Jahr 2016 zwei Förderrunden mit Antragsstichtagen zum 10. Mai und 2. August d.j. vor. Dafür war ein Budget von jeweils 0,9 Mio. eingeplant. Eine Antragstellung durch die Thüringer Kommunen erfolgte in diesem Zeitraum nicht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass zwischenzeitlich ein Förderprogramm des Bundes aufgelegt wurde und die Kommunen intensiv eine Antragstellung in diesem Programm zur Förderung der Breitbandinfrastruktur anstrebten. Die Umsetzungsziele werden erreicht Nach Experteneinschätzung ist mit ersten Fördermittelbewilligungen aus dem EPLR frühestens gegen Ende des Jahres 2017 zu rechnen. Der weitere Verlauf des Fördergeschehens ist abhängig von den Ergebnissen der 4. Förderrunde des Bundesförderprogramms Breitband. Die Bewerbungsfrist dafür endete im Februar

177 Thüringer Kommunen, die in dieser Förderrunde nicht zum Zuge kommen, sollen auf die mit dem EPLR gegebene Förderoption umgelenkt werden. Da für diese Kommunen bereits Antragsunterlagen für ihre Bewerbung beim Bund erarbeitet worden sind, kann eine baldige Antragstellung in Bezug auf das EPLR erwartet werden. Andererseits stehen auch nach einer grundsätzlichen Förderentscheidung zugunsten antragstellender Kommunen weitere Planungsschritte und Ausschreibungsverfahren noch aus. Die Mobilisierung zusätzlicher Kapazitäten bei den zu beauftragenden Firmen könnte sich als signifikanter Engpass erweisen, der zu weiteren Verzögerungen in der praktischen Umsetzung der Fördermaßnahmen führen kann. Vor diesem Hintergrund erscheint die Realisierung der im EPLR festgelegten Zielsetzungen kein Selbstläufer. Ein signifikanter Beitrag des Schwerpunktbereichs 6C zu den im Leistungsrahmen festgelegten Etappenzielen für die Priorität 6 ist nicht zu erwarten. Entsprechende Zielbeiträge müssen durch andere Fördermaßnahmen, insbesondere im Schwerpunktbereich 6B, kompensiert werden. Fazit: Durch die Interventionen im Rahmen des EPLR ist der Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihr Einsatz und ihre Qualität in den ländlichen Gebieten Thüringens bislang nicht gefördert worden. Einen geringen Beitrag zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6C leistet die Maßnahme 19 (LEADER). Hier wird durch eine Regionale Aktionsgruppe ein Vorhaben umgesetzt, das prädominant dem Schwerpunktbereich 6C zugeordnet ist. Gegenstand des Vorhabens ist die Ausrüstung der als "MINT- Schule anerkannten staatlichen Regelschule Nessetalschule Warza mit WLAN. Tabelle 21: Zielerreichung für abgeschlossene Vorhaben per Ende 2016 im Schwerpunktbereich 6C 7.r7) Schlussfolgerungen und Empfehlungen 7.r7.a) Schlussfolgerung/Empfehlung 1 Schlussfolgerung: 177

178 C 1 Die Umsetzung der Förderung ist bis dato nicht gestartet. Die Kommunen haben 2015/16 das Förderprogramm des Bundes zum Breitbandausbau genutzt. Die Fördermittel des EPLR sollen weiterhin zur Verfügung stehen und beginnend voraussichtlich gegen Ende 2017 genutzt werden. Empfehlung: R 1-7.r7.b) Schlussfolgerung/Empfehlung 2 Schlussfolgerung: C 2 Mit Blick auf den dann verbleibenden Umsetzungszeitraum ist eine intensive Begleitung der Fördermaßnahme angezeigt. Empfehlung: R 2 7.r7.c) Schlussfolgerung/Empfehlung 3 Schlussfolgerung: C 3 Zielbeiträge der Maßnahme bzw. des Schwerpunktbereichs 6C zu den Zielwerten des Leistungsrahmens (Etappenziele für 2018) werden voraussichtlich gering ausfallen. Empfehlung: R 3 In Bezug auf die Vorgaben des Leistungsrahmens, insbesondere die Etappenziele für 2018, ist zu klären, inwieweit diese Vorgaben durch Zielbeiträge anderer Fördermaßnahmen erbracht werden können. 178

179 7.s) CEQ19-PE - In welchem Umfang haben die Synergien zwischen den Prioritäten und den Schwerpunktbereichen die Wirksamkeit des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums verbessert? 179

180 7.s1) Synergieeffekte und transversale Auswirkungen des Programms Einige Maßnahmen des Programms tragen über ihre Sekundäreffekte zu den Zielen anderer Schwerpunktbereiche bei. Es sind dies vor allem einzelbetriebliche Investitionen aus SPB 2A, die über ihre starke Qualitätsorientierung zur besseren Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette (SPB 3A) beitragen und durch moderne Anlagen zur Energieeffizienz (SPB 5B). Auch die forstlichen Maßnahmen zeigen Mehrfachwirkungen, insbesondere auf das Ziel Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung (SPB 5E). Vielfältig ist das Wirkungsgefüge innerhalb der Priorität 4 zwischen den Schwerpunktbereichen. Insgesamt trägt die Priorität 2, indem sie die Landwirtschaft als Teil der ländlichen Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit verbessert, zur Entwicklung des ländlichen Raums (Priorität 6) bei. Echte Synergien, d.h. Maßnahmenwirkungen, die sich einseitig oder gegenseitig in der beabsichtigten Richtung verstärken, konnten nur sehr vereinzelt identifiziert/ vermutet werden. 7.s2) Angewandte Methoden Methode (quantitativ): Quantifizierung der Output- und Ergebnisindikatoren und Sekundäreffekte Begründung für die Verwendung dieser Methode Die Bewertung ist gemäß dem Leitfaden und dem vorgesehenen Abschnitt 3 (siehe unten) gehalten, zur Beantwortung der Synergiefrage die Werte der Ergebnisindikatoren zu interpretieren. Ferner sollen die Sekundäreffekte dargestellt werden, um anhand ihrer Höhe zu beurteilen, ob und inwieweit Synergien feststellbar sind ( The high contributions indicate the high synergy between focus areas and vice versa, the low contributions indicate low synergy ). Beschreibung der Methode Die Methode zur Quantifizierung der Output- und Ergebnisindikatoren und der Sekundäreffekte wird in den Kapiteln zur Beantwortung der Bewertungsfragen dargestellt. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen Probleme sind dabei erstens, dass die Ergebnisindikatoren keine Aussage über Synergien beinhalten. Hier müssten die Mehrwerte der Ergebnisindikatoren kalkuliert werden, die auf Hebeleffekte von Maßnahmen zurückgeführt werden, welche nicht primär für dieses Ergebnis vorgesehen waren. Dies ist angesichts der überwiegend fehlenden oder noch sehr geringen Ergebniswerte abgeschlossener Vorhaben nicht möglich. Zweitens kennzeichnen Sekundäreffekte keine Synergien sondern Kohärenzen (siehe oben). Um sich den synergetischen Programmwirkungen zu nähern, wurde darum ein qualitativer Methodenmix verwendet. Methode (qualitativ): Methodenmix Begründung für die Verwendung dieser Methode (siehe oben, Herausforderungen bei der Quantifizierung) 180

181 Beschreibung der Methode Ausgehend von den Erwartungen an potenzielle Synergien, werden die von der Bewertung identifizierten Sekundäreffekte zunächst quantitativ zusammenfassend dargestellt und dann qualitativ auf mögliche sich gegenseitig verstärkende Beiträge untersucht. Herausforderungen bei der Anwendung der Methode und Lösungen - 7.s3) Quantitative Feststellungen basierend auf der Berechnung der sekundären Beiträge der Vorhaben zu Schwerpunktbereichen Bei der Beantwortung der Bewertungsfrage 1 bis 18 werden die Sekundäreffekte dargestellt. Die Tabelle 22 fasst die Ergebnisse zusammen. 181

182 Tabelle 22: Kohärenz der Maßnahmen und Schwerpunkte in abgeschlossenen Vorhaben 182

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