Jährlicher Durchführungsbericht. Germany - Rural Development Programme (Regional) - North Rhine-Westphalia

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1 Jährlicher Durchführungsbericht Germany - Rural Development Programme (Regional) - North Rhine-Westphalia Jährlicher Durchführungsbericht Zeitraum 01/01/ /12/2017 Version Status zeitiger Knoten Nationales Aktenzeichen Datum Genehmigung durch den Begleitausschuss CCI Programmart Land Region Programmversion in Kraft Von Kommission angenommen - European Commission 1 12/06/ DE06RDRP015 Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums Deutschland Nordrhein-Westfalen Programmplanungszeitraum Version 2.1 Nummer des Beschlusses C(2016)2668 Datum des Beschlusses 26/04/2016 Verwaltungsbehörde Koordinierungsstelle Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

2 Inhaltsangabe 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS UND SEINER PRIORITÄTEN a) Finanzdaten b) Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielwerte b1) Übersichtstabelle c) Wesentliche Informationen über die Umsetzung eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Basis von Daten aus a) und b) nach Schwerpunktbereich d) Wesentliche Informationen über die Fortschritte bei Verwirklichung im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele auf Basis von Tabelle F e) Sonstiges spezifisches Element eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums [optional] f) Gegebenenfalls Beitrag zu makroregionalen Strategien und Strategien für die Meeresgebiete g) Currency rate used for conversion AIR (non EUR countries) FORTSCHRITTE BEI DER UMSETZUNG DES BEWERTUNGSPLANS a) Beschreibung etwaiger im Jahresverlauf vorgenommener Änungen des Bewertungsplans im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums, mit Begründung b) Beschreibung im Jahresverlauf durchgeführten Bewertungstätigkeiten (bezogen auf Abschnitt 3 des Bewertungsplans) c) Beschreibung Tätigkeiten im Zusammenhang mit Bereitstellung und Verwaltung von Daten (bezogen auf Abschnitt 4 des Bewertungsplans) d) Liste abgeschlossener Bewertungen, mit Angabe Website, auf sie veröffentlicht wurden e) Zusammenfassung abgeschlossener Bewertungen, mit Schwerpunkt Bewertungsergebnisse f) Beschreibung Kommunikationstätigkeiten im Zusammenhang mit Veröffentlichung von Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) g) Beschreibung Folgemaßnahmen zu Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) PROBLEME, DIE DIE PROGRAMMLEISTUNG BETREFFEN, UND ABHILFEMAßNAHMEN a) Beschreibung Schritte, die zur Gewährleistung Qualität und Wirksamkeit Programmdurchführung unternommen wurden b) Mechanismen für Qualitätssicherung und wirksame Umsetzung MAßNAHMEN ZUR UMSETZUNG DER TECHNISCHEN HILFE UND ZUR ERFÜLLUNG DER ANFORDERUNGEN AN DIE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT (PR) a) Diesbezüglich getroffene Maßnahmen und Stand Errichtung des Netzwerks und Umsetzung seines Aktionsplans a1) Getroffene Maßnahmen und Stand Errichtung des NLR (Lenkungsstruktur und Vernetzungsstelle) a2) Getroffene Maßnahmen und Stand Umsetzung des Aktionsplans b) Maßnahmen die eine angemessene Publizität für das Programm gewährleisten (Artikel 13 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014)

3 5. ZUR ERFÜLLUNG DER EX-ANTE-KONDITIONALITÄTEN ERGRIFFENE MAßNAHMEN BESCHREIBUNG DER UMSETZUNG VON TEILPROGRAMMEN PRÜFUNG DER INFORMATIONEN UND DES STANDS DER VERWIRKLICHUNG DER PROGRAMMZIELE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN ZUR BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE AUS DEN ARTIKELN 5, 7 UND 8 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1303/ FORTSCHRITTE BEI DER SICHERSTELLUNG EINES INTEGRIERTEN KONZEPTS FÜR DEN EINSATZ DES ELER UND ANDERER FINANZINSTRUMENTE DER UNION BERICHT ÜBER DEN EINSATZ DER FINANZINSTRUMENTE (ARTIKEL 46 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1303/2013) EINGABETABELLEN FÜR GEMEINSAME UND PROGRAMMSPEZIFISCHE INDIKATOREN UND QUANTIFIZIERTE ZIELWERTE...86 Anhang II...87 Dokumente

4 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS UND SEINER PRIORITÄTEN 1.a) Finanzdaten Siehe Dokumente im Anhang 1.b) Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielwerte 1.b1) Übersichtstabelle Schwerpunktbereich 1A Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Basis: genehmigt (ggf.) Getätigt Ziel 2023 T1: Prozentsatz Ausgaben für Maßnahmen Artikel 14, 15 und 35 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Bezug auf den Gesamtbetrag Ausgaben für das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (Schwerpunktbereich 1A) ,07 2, ,03 0, ,09 Schwerpunktbereich 1B Bezeichnung Zielindikator T2: Gesamtzahl Kooperationsvorhaben, die im Rahmen Maßnahme Zusammenarbeit unterstützt werden (Artikel 35 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) (Gruppen, Netzwerke/Cluster, Pilotprojekte...) (Schwerpunktbereich 1B) Zeitraum Basis: genehmigt (ggf.) Getätigt ,00 5, Ziel ,00 Schwerpunktbereich 1C Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Basis: genehmigt (ggf.) Getätigt Ziel 2023 T3: Gesamtzahl ,00 6,03 Schulungsteilnehmer im Rahmen von unter Artikel 14 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 fallenden Maßnahmen (Schwerpunktbereich 1C) ,00 3, ,00 4

5 Schwerpunktbereich 2A Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Basis: genehmigt (ggf.) Getätigt Ziel 2023 T4: Prozentsatz landwirtschaftlichen ,89 35,35 0,38 15,09 Betriebe, die im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei Investitionen in die Umstrukturierung o Monisierung unterstützt werden (Schwerpunktbereich 2A) ,64 0,26 25,42 10,33 0,15 0,03 5,96 1,19 2,52 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Gebunden M01 M02 M04 M16 Insgesamt Getätigt Geplant ,00 11, ,00 6, , ,00 2, ,00 0, , ,00 30, ,00 14, , ,00 44, ,00 3, , ,00 29, ,00 13, ,00 Schwerpunktbereich 3A Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Basis: genehmigt (ggf.) Getätigt Ziel ,70 106,36 % landwirtschaftlichen Betriebe, die an Tierschutzmaßnahmen teilnehmen ,00 109,09 11, ,00 18,18 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Gebunden M04 M14 Insgesamt Getätigt Geplant ,00 56, ,00 12, , ,00 51, ,00 34, , ,00 52, ,00 29, ,00 5

6 Priorität P4 Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Basis: genehmigt (ggf.) Getätigt Ziel 2023 T12: Prozentsatz landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung Bodenbewirtschaftung und/o Verhinung von Bodenerosion gelten (Schwerpunktbereich 4C) ,46 122, ,19 56, ,05 18,81 21,53 T10: Prozentsatz landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Verbesserung Wasserwirtschaft gelten (Schwerpunktbereich 4B) ,46 122, ,19 56, ,05 18,81 21,53 T9: Prozentsatz landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Unterstützung biologischen Vielfalt und/o Landschaften gelten (Schwerpunktbereich 4A) ,57 127, ,76 59, ,16 22,20 23,24 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Gebunden M07 M08 M10 M11 M12 M13 Insgesamt Getätigt Geplant ,00 12, ,00 4, , ,00 20, ,00 11, , ,00 31, ,00 21, , ,00 40, ,00 24, , ,00 52, ,00 42, , ,00 101, ,00 80, , ,00 37, ,00 25, ,00 Schwerpunktbereich 5C Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Basis: genehmigt (ggf.) Getätigt Ziel 2023 T16: Gesamtinvestitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen (EUR) (Schwerpunktbereich 5C) ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Gebunden M08 Insgesamt Getätigt Geplant ,00 1, ,00 0, , ,00 1, ,00 0, ,00 6

7 Schwerpunktbereich 5D Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Basis: genehmigt (ggf.) Getätigt Ziel 2023 T18: Prozentsatz landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwaltungsverträge zur Reduzierung Treibhausgas- und/o Ammoniakemissionen gelten (Schwerpunktbereich 5D) ,26 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Gebunden M04 Insgesamt Getätigt Geplant ,00 130, ,00 78, , ,00 130, ,00 78, ,00 Schwerpunktbereich 6B Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Basis: genehmigt (ggf.) Getätigt Ziel 2023 T23: In unterstützten Projekten geschaffene Arbeitsplätze (Lea) (Schwerpunktbereich 6B) ,00 41, ,00 T22: Prozentsatz Bevölkerung im ländlichen Raum, die von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitiert (Schwerpunktbereich 6B) ,35 320, ,29 141, ,30 T21: Prozentsatz Bevölkerung im ländlichen Raum, für die lokale Entwicklungsstrategien gelten (Schwerpunktbereich 6B) ,77 101, ,77 101, ,77 101,50 60,86 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Gebunden M07 M16 M19 Insgesamt Getätigt Geplant ,00 31, ,00 4, , , ,50 33, ,00 6, , ,50 29, ,00 4, ,00 7

8 Schwerpunktbereich 6C Bezeichnung Zielindikator Zeitraum Basis: genehmigt (ggf.) Getätigt Ziel 2023 T24: Prozentsatz Bevölkerung im ländlichen Raum, die von neuen o verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen (IKT) profitiert (Schwerpunktbereich 6C) ,51 46, ,04 3, ,03 2,72 1,10 Maßnahme Outputindikator Zeitraum Gebunden M07 Insgesamt Getätigt Geplant ,00 39, ,00 20, , ,00 39, ,00 20, ,00 8

9 1.c) Wesentliche Informationen über die Umsetzung eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Basis von Daten aus a) und b) nach Schwerpunktbereich Im Jahr 2017 wurde ein Antrag auf Änung des NRW-Programms Ländlicher Raum gestellt und am genehmigt. Neben eher redaktionell-technischen Anpassungen wurden auch die Förkonditionen einiger Maßnahmen verbessert. Nähere Ausführungen erfolgen unter Kapitel 3 dieses Berichts. Bis auf M16.7 befinden sich alle Vorhabenarten in Umsetzung. Für die Förperiode sind für die Förung des ländlichen Raum rund 1,2 Mrd. öffentliche Ausgaben vorgesehen, davon 618,3 Mio. EU-Mittel. In den EU-Mitteln sind auch die Mittel enthalten, die durch die Umschichtung von ersten in die zweite Säule für die Umsetzung des EPLR nun zusätzlich zur Verfügung stehen. Diese Mittel in Höhe von rund 106,2 Mio. werden in Nordrhein-Westfalen für M4.1 und M4.4 (11 Mio. ), M10.1 (50,2 Mio. ), M11 (25 Mio. ) und M14 (20 Mio. ) eingesetzt. Sie werden zu 100 % von EU getragen und bedürfen keiner nationalen Kofinanzierung. Für die übrigen Mittel liegt Kofinanzierungssatz für das NRW-Programm Ländlicher Raum bei 45 %, ausgenommen sind M16 mit 70 % und M19 mit 80 %. Für nicht kofinanzierungsfähige Ausgaben sind zusätzlich rein nationale Mittel (Top-ups) gemäß Artikel 82 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 in Höhe von rund 7,5 Mio. vorgesehen. Hiervon entfallen 4 Mio. auf M07, die für die Finanzierung Mehrwertsteuer eingesetzt werden sowie 3,5 Mio. auf M10.1, die das Angebot von Zusatzmaßnahmen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes tragen. Die Verteilung Förmittel nach Prioritäten (inkl. Top-ups, exkl. Technischer Hilfe) ist in Abbildung 1-1 dargestellt. Priorität 4 bildet den Schwerpunkt des Programms. Hier sind 53,1 % des Mittelvolumens veranschlagt. Ein weiteres Fünftel des Budgets entfällt auf die Priorität 6. Die Priorität 2 ist mit 15,7 %, die Priorität 3 mit 8,8 % und die Priorität 5 mit 2,3 % für das Programm verfügbaren öffentlichen Mittel ausgestattet. Priorität 1 war aufgrund EU-seits vorgegebenen Systematik nicht zu programmieren. Die Berichterstattung finanziellen Programmumsetzung erfolgt grundsätzlich auf Ebene öffentlichen Ausgaben, kumulativ und auf Basis abgeschlossenen Vorhaben bzw. bei Flurneuordnung, EIP und LEADER auf Ebene laufenden Zahlungen. Sie folgt damit Darstellung in den Monitoringtabellen. Die flächen- und tierbezogenen Maßnahmen werden in B3 allerdings nur mit dem Anteil, auf das Zahlungsjahr 2017 entfällt, dargestellt, in den übrigen Tabellen mit den aufaddierten Jahreswerten. Dies entspricht den angehängten Tabellen B-G (Kap. 11). Sofern es dem besseren Verständnis bzw. Darstellung des reellen Umsetzungsstands dient, werden nachfolgend im Text zusätzlich laufende Vorhaben einbezogen o bei den flächen- und tierbezogenen Maßnahmen kumulative Angaben ergänzt. Im Berichtsjahr 2017 wurden rund 156,5 Mio. im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum gebunden (s. Kap.11, Tab. A). Der größte Teil Mittelbindungen entfiel mit etwa 81 Mio. auf die Priorität 4, gefolgt von Priorität 6 mit rund 32 Mio.. Auf die Priorität 3 entfallen 22,3 Mio., auf die Priorität 2 13,9 Mio. und auf die Priorität 5 knapp 7,4 Mio. gebundenen Mittel. Die fünfjährigen Verpflichtungen bei M10 und M11 sind hierbei allerdings nicht vollumfänglich mitberücksichtigt. Eine differenziertere Darstellung erfolgt unter Priorität 4. Auszahlungen für abgeschlossene und laufende Vorhaben erfolgten seit Beginn Förperiode in Höhe von 270 Mio.. Damit sind etwa 22,7 % des Gesamtbudgets ausgezahlt. Auf das Berichtsjahr 2017 entfallen 9

10 davon etwa 112,6 Mio. (rund 9,5 % des Gesamtbudgets). 55,1 Mio. hiervon entsprechen EU-Mitteln. Eine Verteilung Ausgaben ist in Abbildung 1-2 dargestellt bzw. den Anhängen zu Kapitel 1 a) Finanzdaten zu entnehmen. Unter Berücksichtigung Darstellung in den Monitoringtabellen (bereits abgeschlossene Vorhaben plus Jahreszahlungen mehrjährigen Verpflichtungen plus laufende Zahlungen einzelner Vorhabenarten) umfassen die bisherigen Auszahlungen etwa 245,5 Mio. (ca. 20,7 % des Gesamtbudgets inkl. Top-ups). Für die Priorität 4 wurden bis zum Ende des Jahres ,7 Mio. ausgezahlt. Dies entspricht etwa 65,1 % aller bisherigeren Ausgaben. Die übrigen Ausgaben verteilen sich unter den Prioritäten 2, 3,5 und 6 wie folgt: Rund 30,6 Mio. entfallen auf die Priorität 3, etwa 24 Mio. auf die Priorität 2, ca. 22,4 Mio. auf die Priorität 6. Für die Priorität 5 wurden knapp 8,7 Mio. aufgewendet. Das Budget für die Technische Hilfe umfasst etwa 12,6 Mio. öffentliche Mittel (davon rund 5,7 Mio. ELER-Mittel). Bis Ende des Jahres 2017 wurden ca. 1,7 Mio. (etwa 13,3 % des Budgets) ausgezahlt. Priorität 1 Förung von Wissenstransfer und Innovation in Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten Die Priorität 1 nimmt eine Sonstellung ein, da diese nicht zu programmieren ist. M1.1, M2.1 sowie M16 tragen zwar zu den Zielindikatoren dieser Priorität bei, wurden aber entsprechend ihrer primären Wirkungen den Prioritäten 2 bzw. 6 zugeordnet. Unter Priorität 1 wird daher nur über den Umsetzungsstand Zielindikatoren berichtet. Die Outputindikatoren sowie Ausgaben sind für die (Teil-) Maßnahmen und Vorhabenarten jeweils im Abschnitt Priorität dargestellt, unter sie programmiert sind. Im Berichtszeitraum wurden sowohl für M1.1 als auch M2.1 Vorhaben abgeschlossen und auch für M16 Zahlungen für laufende Vorhaben getätigt, sodass ein entsprechen Beitrag zu Erreichung Zielindikatoren T1 und T3 geleistet werden konnte. SPB 1A Förung Innovation, Zusammenarbeit und des Aufbaus Wissensbasis in ländlichen Gebieten Auf den Schwerpunktbereich (SPB) 1A entfallen mit den Maßnahmen Artikel 14, 15 und 35 VO (EU) Nr. 1305/2013 (M01 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen, M02 Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste und M16 Zusammenarbeit) 36,4 Mio.. Das sind 3,09 % vorgesehenen gesamten öffentlichen Ausgaben von rund 1,2 Mrd.. Im Berichtsjahr 2017 erfolgten neben weiteren Auszahlungen im Rahmen von M1.1, die nun betragen, auch Auszahlungen für das erste abgeschlossene Vorhaben von M2.1 (1.330 ) sowie für die Unterstützung von acht EIP-Gruppen. Damit umfasst Zielbeitrag zum Zielindikator T bzw. eine Zielerreichung von rund 2,4 % (vgl. Abb. 1-3). SPB 1B Stärkung Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie 10

11 Forschung und Innovation, unter anem zu dem Zweck eines besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung Im SPB 1B sollen bis zum Jahr Kooperationsvorhaben bzw. Operationelle Gruppen mit Hilfe von M16 (Artikel 35 VO (EU) Nr. 1305/2013) unterstützt werden (Zielindikator T2). Im Berichtsjahr 2017 kam es erstmalig zu Auszahlungen ( ) die für die Unterstützung von acht Operationellen Gruppen EIP eingesetzt wurden. Der bisherige Beitrag zur Erreichung des Zielindikators T2 umfasst damit rund 3,5 % (vgl. Abb. 1-4). SPB 1C Förung des lebenslangen Lernens und beruflichen Bildung in Land- und Forstwirtschaft Im SPB 1C wird bis 2023 die Unterstützung von SchulungsteilnehmerInnen über M1.1 (Artikel 14 VO (EU) Nr. 1305/2013) angestrebt (Zielindikator T3). Im Berichtsjahr 2017 nahmen 473 Personen an Wissenstransfer und Informa-tionsmaßnahmen teil. Damit erreichen die bisherigen SchulungsteilnehmerInnen eine Gesamtanzahl von und erfüllen den Zielindikator T3 damit zu 6 % (vgl. Abb. 1-5). Priorität 2 Verbesserung Lebensfähigkeit landwirtschaftlichen Betriebe und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und nachhaltigen Waldbewirtschaftung Auf die Priorität 2 entfallen 182,3 Mio. (etwa 15,3 % des Programmvolumens). Insgesamt wurden bereits 24 Mio., bzw. 13,2 % des Budgets Priorität 2 für abgeschlossene Vorhaben verausgabt, davon etwa 16,4 Mio. im Berichtsjahr Unter Berücksichtigung laufenden Vorhaben umfassen die öffentlichen Gesamtausgaben bereits 32,6 Mio. (etwa 17,9 % des Prioritätenbudgets). Rund 13 Mio. entfallen davon auf das Jahr Im Berichtsjahr wurden im Rahmen Priorität 2 etwa 13,9 Mio. bewilligt. Der überwiegende Teil Bewilligungen entfiel auf M04. Rund 11,1 Mio. umfasst dabei das Agrarinvestitionsförungsprogramm (M4.1), etwa 1 Mio. forstliche Wegebau (M4.31) und rund 1,3 Mio. die Flurbereinigung (M4.32). Für die Maßnahmen Bildung (M01) und Beratung (M02) wurden im Jahr bzw bewilligt. SPB 2A Verbesserung Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung Betriebsumstrukturierung und -monisierung insbesone mit Blick auf die Erhöhung Marktbeteiligung und -orientierung sowie landwirtschaftlichen Diversifizierung Unter SPB 2A sind folgende Maßnahmen/Teilmaßnahmen/Vorhabenarten programmiert: M1.1 Berufsbildung und Erwerb von Qualifikationen 11

12 Seit dem Start Maßnahme im Jahr 2016 nahmen SchulungsteilnehmerInnen an 596 Schulungstagen im Rahmen von 64 Vorhaben an Veranstaltungen M1.1 teil. Bei einem Zielwert von SchulungsteilnehmerInnen im gesamten Förzeitraum ( ) entspricht dies einer Zielerreichung von bisher 6 %. Die Schulungen sollen mit rund 8,4 Mio. unterstützt werden. Bisher wurden für abgeschlossene Vorhaben ausgezahlt (Zielerreichung etwa 6,6 %). Die zeitige Inanspruchnahme entspricht bisher nicht den Erwartungen. Als Grund wurde u.a. die gewählte Bagatellgrenze identifiziert. Eine Absenkung befindet sich zeit in Überprüfung. M2.1 Unterstützung für die Bereitstellung von Beratungsleistungen Für M2.1 ist bis zum Jahr 2023 ein Budget von etwa 5,8 Mio. vorgesehen. Ziel ist es mit diesen öffentlichen Mitteln Begünstigen die Inanspruchnahme einer Beratung zu ermöglichen. Im Jahr 2017 sind erstmals Beratungsangebote von bisher einem Begünstigten durchgeführt worden, en finanzielle Unterstützung sich auf belief. Sowohl die Zielerreichung Auszahlungen, als auch die Anzahl Begünstigten entspricht damit etwa 0,02 %. Die Maßnahme blieb somit bis Mitte des Jahres 2017 deutlich hinter den Erwartungen zurück. Änungen Richtlinie bewirkten im Laufe des Berichtsjahres einen deutlichen Anstieg von Anträgen und Bewilligungen. So wurden im Juli des Jahres und im Oktober 41 Anträge eingereicht. Um die Maßnahme attraktiver zu gestalten, werden die Module/Lose zurzeit erneut überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. U.a. soll es fortan Grund- und sich inhaltlich anschließende Aufbau- Module geben. Auf Grundlage dieser Entwicklungen sowie unternommenen Schritte wird eine maßgebliche Steigerung des Mittelabflusses für die folgenden Jahre erwartet. M4.11 Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Über diese Vorhabenart sollen 900 Betriebe mit 127,3 Mio. öffentlichen Mitteln bei Investitionen unterstützt werden. Dieser Outputindikator entspricht dem Zielindikator T4 des SPB 2A (s.u.). Bis zum Ende des Jahres 2017 wurden etwa 17,4 Mio. öffentliche Ausgaben getätigt, davon rund 10,9 Mio. im Berichtsjahr. Die Ausgaben, die seit Beginn Förperiode für abgeschlossene Vorhaben für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe verausgabt wurden, entsprechen einer Zielerreichung von etwa 13,7 %. Unter Einbezug noch laufen Vorhaben umfassen die Ausgaben rund 25,9 Mio. und damit etwa 20,4 % des veranschlagten Budgets. Die Maßnahme wird in einem geringeren Umfang angenommen als geplant. Speziell im Bereich Milchviehhaltung ist ein deutlicher Rückgang Antragstellung zu verzeichnen. Dieser Rückgang ist u.a. auf eine Richtlinienänung ab dem Jahr 2014 (Förung ausschließlich nach Premiumkriterien und Staffelung Prämiensätze bei Milchkühen und Zuchtsauen) zurückzuführen. Weiteren hemmenden Einfluss auf die Investitionsbereitschaft nehmen die sehr schlechten Erzeugerpreise für Schweine sowie Milch. Die Erzeugerpreise für Milch sind im Laufe des Jahres 2017 zwar wie deutlich angestiegen, den landwirtschaftlichen Unternehmen fehlt zeit jedoch die notwendige Liquidität, um in neue und umfangreiche Projekte zu investieren. 12

13 M4.31 Förung von Investitionen in forstwirtschaftliche Infrastruktur, forstwirtschaftlicher Wegebau M4.32 Investitionen in die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes Für die beiden Vorhabenarten wurden im Jahr 2016 erstmalig Vorhaben berücksichtigt (Anzahl: 71). Die Anzahl im Jahr 2017 im Rahmen von M4.3 unterstützten Investitionen liegt bei 155. Damit summiert sich die Gesamtanzahl innerhalb aktuellen Förperiode unterstützten Investitionen auf 226. Die Höhe dafür aufgewendeten finanziellen Unterstützung beträgt etwa 5,8 Mio.. Das geplante Budget von etwa 31,3 Mio. ist damit zu ca. 18,4 % ausgeschöpft. Insgesamt muss die bisherige Nachfrage forstlichen Wegebauförung (M4.31) als verhalten bezeichnet werden. Zum einen ist Bedarf ans als die tatsächliche Nachfrage eingeschätzt worden, zum anen konnte die Einbeziehung von ELER-Mitteln aufgrund späten Programmgenehmigung erst verzögert erfolgen. Nach dem schweren Sturm mit Orkanböen im Januar 2018 wird nunmehr mit verstärkten Aktivitäten im Bereich Wegeinstandsetzung und einer entsprechend erhöhten Förmittelnachfrage gerechnet. Die Einleitung neuer Flurbereinigungsverfahren war aufgrund haushalttechnischer Hemmnisse entgegen des Bedarfs nur eingeschränkt möglich. Im Berichtsjahr 2017 konnten diese Hemmnisse zum Teil beseitigt werden, sodass die angestrebten Ziele in den kommenden Jahren erreicht werden. Gesamtbetrachtung M04 Für die gesamte M04 im Rahmen des SPB 2A wurden 158,6 Mio. öffentliche Mittel veranschlagt sowie ein Gesamtinvestitionsvolumen von 487,7 Mio. zugrunde gelegt. Die bisherige Finanzierung beläuft sich auf etwa 19,1 Mio. (12 % Zielerreichung), das bisher investierte Gesamtinvestitionsvolumen liegt bei knapp 67 Mio. (rund 13,7 % Zielerreichung). M16.1/16.2 Europäische Innovationspartnerschaft für Nachhaltigkeit in Land- und Forstwirtschaft (EIP) Im Rahmen ersten Antragsrunde im Jahr 2016 wurde bereits ein planmäßiger Umfang an Mitteln gebunden. Die Höhe Bewilligungen beträgt rund 4,3 Mio.. Neue Bewilligungen für EIP-Projekte (M16.1 und 16.2) erfolgten im Jahr 2017 nicht. Im Berichtsjahr 2017 kam es erstmalig zu Auszahlungen im Rahmen von M16.1. Diese umfassen etwa und damit einen Anteil von 3,2 % des mit 9,4 Mio. vorgesehenen Maßnahmenbudgets. Da die Projekte überwiegend mit Verzögerung angelaufen sind, wurden im Jahr 2017 Förmittel nur in geringer Höhe in Anspruch genommen. Die Umsetzung aller bewilligten Projekte ist allerdings inzwischen gestartet und die Förung wird wie geplant abgerufen werden. Eine zweite Antragsrunde ist in Vorbereitung. Zielindikator T4 SPB 2A Im SPB 2A sollen 900 landwirtschaftliche Betriebe bei Umstrukturierungs- und 13

14 Monisierungsinvestitionen unterstützt werden. Dies entspricht 2,52 % nordrheinwestfälischen landwirtschaftlichen Betriebe. Nur M4.11 trägt zum genannten Zielindikator bei. Bisher wurden 137 Betriebe gefört, davon 84 im Berichtsjahr Die Zielerreichung liegt somit bei etwa 15,2 % (vgl. Abb. 1-6). Diese Anzahl bisher abschließend geförter Betriebe umfasst rund 0,38 % Gesamtanzahl landwirtschaftlicher Betriebe in Nordrhein-Westfalen (Ziel: 2,52 %) SPB 2B Schwerpunktbereich 2B ist nicht programmiert. Priorität 3 Förung Organisation Nahrungsmittelkette, einschließlich Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in Landwirtschaft Auf die Priorität 3 entfallen 103,6 Mio. (ca. 8,8 % des Programmvolumens). Seit Beginn Förperiode wurden im Rahmen Priorität 3 rund 30,6 Mio. für abgeschlossene Vorhaben ausgezahlt. Davon entfallen rund 2,6 Mio. auf M4.2, das Gros auf M14. Die bisherigen Ausgaben entsprechen etwa 29,6 % des Prioritätenbudgets. Insgesamt wurden bereits knapp 33,9 Mio. öffentliche Gesamtausgaben (ca. 32,7 % des Prioritätenbudgets) für abgeschlossene und laufende Vorhaben getätigt. Davon entfällt ein Anteil von etwa 46,9 % (15,9 Mio. ) auf Auszahlungen des Jahres Bewilligungen für unter Priorität 3 programmierte Maßnahmen, erfolgten während des Berichtsjahrs in Höhe von etwa 22,3 Mio.. Davon entfielen etwa 19,5 Mio. auf Tierschutzzahlungen (M14) und knapp 2,8 Mio. auf Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (M4.2). SPB 3A Steigerung Wettbewerbsfähigkeit Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsregelungen, die Erhöhung Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände Unter SPB 3A sind folgende Maßnahmen/Teilmaßnahmen/Vorhabenarten programmiert: M4.2 Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Im Rahmen von M4.2 sollen im Verlauf Förperiode 65 Vorhaben mit öffentlichen Mitteln in Höhe von etwa 21,3 Mio. bei Investitionen unterstützt werden. Das angestrebte Gesamtinvestitionsvolumen umfasst 85 Mio.. Bisher wurden neun Vorhaben (etwa 13,9 % Zielerreichung) mit rund 2,6 Mio. EU- und Kofinanzierungsmitteln (ca. 12,1 % Zielerreichung) unterstützt. Das bisherige Gesamtinvestitionsvolumen beträgt rund 9,4 Mio. (etwa 11,1 % Zielerreichung). Unter Einbezug noch laufenden Vorhaben umfassen die bisherigen Ausgaben bereits etwa 5,8 Mio. 14

15 (ca. 27,3 %). Der Umfang zeitigen Umsetzung entspricht den Erwartungen. M14 Tierschutzzahlungen Für M14 sind öffentliche Ausgaben in Höhe von 82,2 Mio. vorgesehen. Die Inanspruchnahme Maßnahme ist als sehr gut zu bewerten und liegt auf Maßnahmenebene leicht über dem, für das nunmehr dritte Angebotsjahr, erwarteten Umfang. Die bisherigen Auszahlungen umfassen knapp 28,1 Mio. (rund 34,1 % veranschlagten Mittel), auf das Berichtsjahr 2017 entfallen davon etwa 12,2 Mio.. Über bis zum bewilligte Anträge wurden einschließlich bislang getätigten Auszahlungen bereits rund 63 Mio. öffentliche Mittel gebunden. Um die Teilnahmeentwicklung im Vergleich zur Planung zu beschreiben, eignet sich als Vergleich die Teilnehmerzahl im Jahr Für M (Sommerweidehaltung) erfolgte die Auszahlung für das Verpflichtungsjahr überwiegend bereits im Jahr 2017, für M (Haltungsverfahren auf Stroh) erfolgen die Auszahlungen erst im Frühjahr 2018, sodass die zugehörigen Auszahlungen noch nicht dargestellt werden können. Zusätzlich zu den in Tabelle 1-1 aufgeführten Betrieben befanden sich im Jahr 2017 noch 227 Betriebe in den mehrjährigen Tierschutzmaßnahmen des abgelaufenen NRW-Programms (150 Betriebe in Maßnahme umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren auf Stroh, 81 Betriebe in Maßnahme Weidehaltung von Milchkühen ). In Tabelle 1-2 liegt Fokus auf den im Berichtsjahr erfolgten Auszahlungen. Aufgeführt sind die Anzahl Betriebe sowie die geförten Großvieheinheiten, für die im Jahr 2017 Zahlungen erfolgten. Die Zahlen umfassen je nach Vorhabenart Zahlungen für Auszahlungsanträge aus 2017 (das Auszahlungsverfahren für die Sommerweidehaltung und beide Altmaßnahmen wird im Jahr des Zahlungsantrags durchgeführt) o Zahlungen für das Jahr 2016 (das Auszahlungsverfahren für die Haltungsverfahren auf Stroh wird nach Ablauf des Verpflichtungsjahres im ersten Quartal des Folgejahres durchgeführt). Zielindikator T6 SPB 3A Im SPB 3A wurde ein programmspezifischer Zielindikator festgelegt, da vorgegebene Zielindikator (Betriebe, die Unterstützung für die Beteiligung an Qualitätsprogrammen, lokalen Märkten und kurzen Versorgungswegen sowie Erzeuger-gemeinschaften/-organisationen erhalten) für das NRW-Programm Ländlicher Raum nicht trifft. Als programmspezifischer Indikator wurde daher die Anzahl Betriebe, die an Tierschutzmaßnahmen teilnehmen festgelegt. Ziel ist es, Betriebe zu erreichen. Diese Anzahl entspricht 11,2 % landwirtschaftlichen Betriebe Nordrhein-Westfalens (Basisjahrwert: Betriebe). Der Zielwert wird damit in 2017 bereits erreicht (s. Tabelle 1-1 und Abb. 1-7). Der im Monitoring (Tabelle B3 des Kap.11) angegebene Wert ist nur bedingt kompatibel mit den tatsächlich unterstützten Betrieben, da hier nur die Betriebe gezählt werden, die im Berichtsjahr auch tatsächlich eine Zahlung erhalten haben (s. Tab 1-2). Das Verschieben Zahlungszeitpunkte findet dabei keine 15

16 Berücksichtigung. SPB 3B Schwerpunktbereich 3B ist nicht programmiert. Priorität 4 Wieherstellung, Erhaltung und Verbesserung mit Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme Für Priorität 4 sind 621,8 Mio. vorgesehen (Landwirtschaft: 583,8 Mio., Forst: 38 Mio. ), davon etwa 3,5 Mio. Top-ups. Dies entspricht etwa 52,7 % des Programmvolumens. Die Ausgaben im Sinne Monitoringtabellen umfassen ( ) etwa 159,7 Mio., davon Top-ups. Demnach sind rund 25,7 % des Prioritätenbudgets bereits verausgabt. Im Berichtsjahr 2017 wurden für abgeschlossene und laufende Vorhaben zusammen etwa 64,9 Mio. öffentliche Ausgaben getätigt (Landwirtschaft: 62,7 Mio., Forst: 2,2 Mio. ). Damit umfassen die seit Programmbeginn 2014 verausgabten Mittel rund 162,5 Mio. (etwa 26,1 % des Prioritätenbudgets) (vgl. Abb. 1-8). Bewilligt wurden im Jahr 2017 etwa 81 Mio. öffentliche Mittel, davon entfallen rund 1,9 Mio. auf M07, ca. 3,4 Mio. auf M08, etwa 43 Mio. auf M10, rund 19,5 Mio. auf M11, knapp 3,1 Mio. auf M12 und etwa 10,1 Mio. auf M13. Die Maßnahmen, die Wieherstellung, Erhaltung und Verbesserung mit Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme dienen, tragen oftmals zu mehr als einem Ziel (Biodiversität, Wasserwirtschaft, Bodenschutz) bei. Um dieser übergreifenden Wirkung gerecht zu werden, wird Umsetzungstand, gemessen anhand Ziel- sowie Outputindikatoren (Landwirtschaft und Forst), auf Ebene Priorität dargestellt. Unter Priorität 4 sind folgende Maßnahmen/Teilmaßnahmen/Vorhabenarten programmiert: M07 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten M7.13 Schutz- und Bewirtschaftungskonzepte Naturschutz M7.6 Kulturelles Erbe Naturschutz Über den gesamten Zeitraum Förperiode sollen 100 Vorhaben M7.13 gefört werden. Im Berichtsjahr 2017 wurden die ersten drei Pläne zur Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten o anen Gebieten mit hohem Naturwert abschließend unterstützt. Die Anzahl abgeschlossenen Vorhaben im Rahmen M7.6 erhöht sich im Jahr 2017 um 39 auf

17 Die Umsetzung bei Vorhabenarten unter M07 wurden bisher mit einer Summe von etwa 2,1 Mio. öffentlichen Ausgaben unterstützt. Bei einem Maßnahmenbudget in Priorität 4 welches mit 48,4 Mio. veranschlagt ist, entspricht dies einer bisherigen Mittelausschöpfung von etwa 4,2 %. Unter Berücksichtigung tatsächlichen Zahlungen liegt die Mittelausschöpfung bei ca. 7,9 % (rund 3,8 Mio. ) Die Inanspruchnahme Förung von Managementplänen und investiven Naturschutzmaßnahmen erfolgt nicht im erwarteten Umfang. Der vergleichsweise geringe Mittelabfluss liegt bei Förung von Grunwerb sowohl an bestimmten Förvoraussetzungen (z.b. dem Ausschluss bestimmter Flächen), als auch an den zu verwirklichenden Vorgaben seitens EU (z.b. Relation von den Ausgaben für Grunwerb zu den zuschussfähigen Gesamtausgaben). Weitere hemmende Faktoren sind Schwierigkeiten die den ZuwendungsempfängerInnen bei formalen Umsetzung Föranträge aufkommen o die von verpflichtenden Vorfinanzierungen und langfristigen Folgekosten ausgehen. M8.5 Waldumbau, Bodenschutzkalkung, sonstige Maßnahmen Waldumbau, Naturschutzmaßnahmen im Wald Im Rahmen M8.5 wird angestrebt, Vorhaben mit öffentlichen Gesamtausgaben von 38 Mio. zu förn. Im Jahr 2016 wurden erstmals Vorhaben abgeschlossen (Anzahl 373). Im Berichtsjahr 2017 erfolgte die Förung von weiteren 358 Vorhaben. Die Gesamtanzahl von 731 abgeschlossenen Vorhaben entspricht einer Zielerreichung von rund 9,7 %. Ausgezahlt wurden in diesem Rahmen etwa 4,5 Mio. (ca. 11,9 % Zielerreichung), unter Berücksichtigung auch laufen Vorhaben knapp 6,1 Mio. (etwa 15,9%) Die Umsetzung von M8.5 verläuft zufriedenstellend. Dabei entwickeln sich die einzelnen Vorhabenarten jedoch sehr unterschiedlich. Die Inanspruchnahme des Waldumbaus bleibt bisher hinter den Erwartungen und Planungen zurück. Insbesone die Einschränkungen auf eine schwerpunktmäßige Laubholzförung und durch die EU vorgegebene Förausschluss bei Verwendung des Vorbestands gleicher Baumarten führen hier zu einem Akzeptanzverlust ZuwendungsempfängerInnen. Möglich ist, dass analog zur Wegeinstandsetzung die durch den starken Sturm im Januar 2018 entstandenen Schäden zu einer erhöhten Förmittelnachfrage führen, um u.a. kahle Windwurfflächen wieaufzuforsten. Die Bodenschutzkalkung hingegen wird jährlich in etwa gleichbleibendem und erwartetem Umfang nachgefragt. Die Umsetzung Naturschutzmaßnahmen im Wald entspricht dagegen nicht den Erwartungen. Auch erhöhte Försätze und vereinfachte Förvoraussetzungen führten bislang nicht zu einer zufriedenstellenden Nachfrage. Z.T. sind die Förmöglichkeiten noch zu wenig bekannt. Eine bessere Beratung und Vermittlung Förinhalte (u.a. im Rahmen einer Broschüre) sind in Vorbereitung. M10.1 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen Im Förzeitraum stehen für die Umsetzung von M10.1 rund 327 Mio. zur Verfügung. Die Inanspruchnahme Agrarumwelt- und Klimamaßnahme läuft auf Teilmaßnahmenebene im erwarteten Umfang. Über die bis zum bewilligten Grundanträge (mindestens 5-jährige Bewilligungen) wurden einschließlich getätigten Auszahlungen bereits rund 295 Mio. öffentliche Mittel bis zum Jahr 2023 gebunden. Die bis zum getätigten Auszahlungen umfassen etwa 71 Mio. öffentliche Mittel (rund 21,7 % 17

18 des Maßnahmenbudgets). Der vergleichsweise geringe Betrag ist darauf zurückzuführen, dass für den überwiegenden Anteil Vorhabenarten des laufenden Programms das Jahr 2017 erst das zweite Verpflichtungsjahr darstellt. Verfahrensbedingt wird die Auszahlung für das Verpflichtungsjahr 2017 überwiegend erst im ersten Quartal 2018 erfolgen. Die vorliegenden Bewilligungen und Auszahlungsanträge lassen erwarten, dass bis Ende 2018 Umsetzungsstand (Auszahlungen öffentlicher Mittel) bei rund 35 % des veranschlagten Budgets liegen wird. Um die Teilnahmeentwicklung auf Ebene Vorhabenarten im Vergleich zur Planung zu beschreiben, eignet sich Förumfang in Hektar, für den auf Grundlage gültiger Bewilligungen in 2017 ein Auszahlungsantrag gestellt wurde (vgl. Tab. 1-3). Da Auszahlungszeitraum bis März 2018 reicht, können die zugehörigen tatsächlichen Auszahlungen noch nicht dargestellt werden. Tabelle 1-3 zeigt die Resonanz auf das Förangebot nach dem zweiten Angebotsjahr. Besons nachgefragt wurde M (Anbau vielfältiger Kulturen). Eine gute Akzeptanzentwicklung zeigt sich sowohl beim Vertragsnaturschutz (M10.1.6) als auch bei Anlage von Blüh- und Schonstreifen (M10.1.3), während die Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen (M10.1.4), die extensive Grünlandnutzung (M10.1.5) und insbesone Anbau von Zwischenfrüchten für den Gewässerschutz (M10.1.2) deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben. Die Zucht und Haltung bedrohter Haustierrassen (M10.1.9) wurde als tierbezogene Vorhabenart sehr gut angenommen. Im Jahr 2017 nahmen 391 Betriebe mit Tieren an Förung teil (Basis: Auszahlungsanträge für das Jahr 2017; die Auszahlung erfolgt im Zeitraum Februar bis März 2018). In Tabelle 1-4 liegt Fokus auf den im Berichtsjahr erfolgten Auszahlungen je Vorhabenart. Aufgeführt sind außerdem die Anzahl Betriebe und Hektar (bzw. Tiere), für die im Jahr 2017 Zahlungen erfolgten. Die Zahlen umfassen überwiegend Zahlungen, die auf Auszahlungsanträge aus dem Jahr 2016 entfallen (einschließlich Beträge, die bei M bis auf den Übergangszeitraum bis entfallen) und nur bei M nennenswerte Beträge, die auf Auszahlungsanträgen des Jahres 2017 basieren. M11 Ökologischer/biologischer Landbau Im Förzeitraum stehen für die Umsetzung von M11 rund 132,8 Mio. zur Verfügung. Die Inanspruchnahme Maßnahme läuft auf Maßnahmenebene im erwarteten Umfang. Die bisherigen Auszahlungen umfassen knapp 32,1 Mio. (rund 24,2 % veranschlagten Mittel). Der vergleichsweise geringe Betrag ist darauf zurückzuführen, dass das Jahr 2017 erst das zweite Verpflichtungsjahr für Neubewilligungen aus dem laufenden Programm darstellt. Verfahrensbedingt wird die Auszahlung für das Verpflichtungsjahr 2017 erst im ersten Quartal 2018 erfolgen. Die vorliegenden Bewilligungen und Auszahlungsanträge lassen erwarten, dass bis Ende 2018 Umsetzungsstand (ausgezahlte öffentliche Mittel) bei etwa 38 % des Maßnahmenbudgets liegt. Über bis zum bewilligte Grundanträge (mindestens 5-jährige Bewilligungen) wurden einschließlich getätigten Auszahlungen bereits rund 116 Mio. öffentliche Mittel bis zum Jahr 2023 gebunden. Etwa 100 Betriebe haben die Förung auf Einführung des ökologischen Landbaus erstmalig beantragt (Laufzeitbeginn ). Um die Teilnahmeentwicklung im Vergleich zur Planung zu beschreiben, eignet sich als Vergleich Förumfang in Hektar, für den auf Grundlage gültiger Bewilligungen für das Verpflichtungsjahr

19 ein Auszahlungsantrag gestellt wurde (vgl. Tab. 1-5). Der Auszahlungszeitraum reicht bis März 2018, so dass die zugehörigen Auszahlungen noch nicht dargestellt werden können. In Tabelle 1-6 liegt Fokus dagegen auf den im Berichtsjahr erfolgten Auszahlungen. Aufgeführt sind die Anzahl Betriebe sowie die geförten Hektare (bzw. Tiere), für die im Jahr 2017 Zahlungen erfolgten. Die Daten umfassen fast ausschließlich Zahlungen für noch auszuzahlende Anträge aus Der Betrag (und entsprechend die Zahl Betriebe und die Hektarfläche mit Auszahlung) liegt aus Gründen Verfahrensumstellung deutlich unter dem des Vorjahres. So wurde ein nicht unwesentlicher Teil Zahlungsanträge aus 2016 noch in 2016 ausgezahlt, in 2017 erfolgten dann lediglich die restlichen Zahlungen für 2016, während für die Zahlungsanträge aus 2017 das Auszahlungsverfahren erst im Februar 2018 begann. M12.1 Ausgleichszahlungen im Rahmen von Natura 2000 Im Rahmen M12.1 sollen ha landwirtschaftliche Fläche mit öffentlichen Gesamtausgaben in Höhe von knapp 28,9 Mio. gefört werden. Seit Beginn Förperiode wurden etwa 12,2 Mio. (ca. 42,1 % Zielerreichung) verausgabt. Auf das Berichtsjahr 2017 entfallen davon etwa 3,3 Mio.. Der im Jahr 2017 unterstützte Flächenumfang umfasst ha. Die Umsetzung Maßnahme verläuft damit plangerecht. M13.1/M13.2 Zahlungen für aus naturbedingten o anen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete Über den gesamten Förzeitraum sollen Zahlungen für ha bewirtschaftete Berggebiete sowie für ha aus anen naturbedingten Gründen benachteiligte landwirtschaftlich genutzte Fläche geleistet werden. Hierfür sind etwa 46,7 Mio. EU- und Kofinanzierungsmittel veranschlagt. Während ersten vier Programmjahre wurden rund 37,5 Mio. (entspricht etwa 80,4 % des Mittelbudgets) verausgabt, davon etwa 8,9 Mio. im Jahr Der Umfang im Jahr 2017 geförten Fläche entspricht den folgenden Hektarzahlen: Berggebiete: ha Ane benachteiligte Gebiete: ha Diese Förfläche des Jahres 2017 verteilte sich auf Betriebe. Die Umsetzung Maßnahme verläuft plangerecht. Ab dem Jahr 2019 erfolgt die Förung in einer neuen Gebietskulisse, Prozess Neuabgrenzung und Ausgestaltung Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Das Mittelbudget wird zu erhöhen sein, da bei Programmerstellung nur Finanzmittel bis zur Neuabgrenzung eingeplant wurden. 19

20 Zielindikator T9 SPB 4A Für SPB 4A beträgt angestrebte Flächenumfang (Zielindikator T9) ha. Im Jahr 2017 wurde im Rahmen des SPB 4A (M10.1, M11, M12.1) eine Fläche von ha unterstützt. Dies entspricht etwa 29,6 % gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Nordrhein-Westfalen ( ha). Das Ziel wurde damit bereits deutlich überschritten (rund 127,2 %). (vgl. Abb. 1-9). Zielindikator T10/11 SPB 4B/C Mit Hilfe unter SPB 4B und 4C programmierten Maßnahmen sollen jeweils ha landwirtschaftliche Fläche mit Verwaltungsverträgen zur Verbesserung Wasserwirtschaft sowie zur Bodenbewirtschaftung und/o Verhinung von Bodenerosion belegt werden. Dieser Umfang entspricht 21,53 % gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche Nordrhein-Westfalens, die hier als Kontextindikator herangezogen wurde. Im Jahr 2017 galten für etwa ha Fläche Verwaltungsverträge zur Verbesserung Wasserwirtschaft sowie zur Bodenbewirtschaftung und/o Verhinung von Bodenerosion. Die Zielerreichung liegt so bei beiden Indikatoren bei etwa 122,9 % (vgl. Abb. 1-10). Die aktuelle Umsetzung entspricht rund 26,58 % gesamten landwirtschaftlichen Fläche Nordrhein- Westfalens. Die entsprechenden Zielindikatoren T8, T11 und T13 mit Bezug auf den Forst sind für das NRW- Programm Ländlicher Raum nicht zutreffend. Priorität 5 Förung Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft Auf die Priorität 5 entfallen 25 Mio. (ca. 2,1 % des Programmvolumens). Im Jahr 2016 wurden erstmalig Ausgaben für Maßnahmen getätigt (etwa 3,1 Mio. ), die unter Priorität 5 programmiert wurden. Im Berichtsjahr 2017 erfolgten weitere Auszahlungen in Höhe von etwa 5,6 Mio. für abgeschlossene Vorhaben. Damit summieren sich die bisherigen Ausgaben innerhalb aktuellen Förperiode auf rund 8,7 Mio.. Die Höhe für diese Vorhaben verausgabten Mittel entspricht etwa 34,9 % des Prioritätenbudgets. Im Berichtsjahr 2017 wurden weitere Mittel in Höhe von rund 7,4 Mio. bewilligt. Damit waren bis zum Ende des Jahres 2017 rund 14,4 Mio. bzw. etwa 57,6 % des Budgets gebunden. SPB 5A und 5B Die Schwerpunktbereiche 5A und 5B sind nicht programmiert. SPB 5C Erleichterung Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmitteln für die Biowirtschaft 20

21 Unter SPB 5C sind folgende Maßnahmen/Teilmaßnahmen/Vorhabenarten programmiert: M08 Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung Lebensfähigkeit von Wäln (Artikel 21-26) 8.61 Investitionen zur ressourceneffizienten Verarbeitung und Vermarktung 8.62 Investitionen in Verfahren Zusammenarbeit 8.63 Investitionen in neue Technologien Im Rahmen von M8.6 sollen im Verlauf Förperiode 55 Vorhaben mit öffentlichen Mitteln in Höhe von etwa 14 Mio. unterstützt werden. Das angestrebte Gesamtinvestitionsvolumen umfasst 28,1 Mio.. Dieser Outputindikator entspricht dem Zielindikator T16 des SPB 5C (s.u.). Bisher wurden zwei Vorhaben unter M8.6 abgeschlossen, en öffentliche Gesamtausgaben sich auf belaufen. Die Inanspruchnahme von Mitteln im Rahmen Förrichtlinie Holz 2015 weicht deutlich von den Erwartungen ab. Es wurden weniger Mittel verausgabt als erhofft. Die wesentlichen Hemmnisse wurden identifiziert und mit Programmänung im Berichtsjahr 2017 ausgeräumt. Zielindikator T16 SPB 5C Im SPB 5C ist gemäß Zielindikator T16 die Verwendung eines Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 28,1 Mio. geplant. Die bisherige Umsetzung umfasst ein Gesamtinvestitionsvolumen von und entspricht damit einer Zielerreichung von etwa 0,5 % (vgl. Abb. 1-11). SPB 5D Verringerung aus Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen Unter SPB 5D sind folgende Maßnahmen/Teilmaßnahmen/Vorhabenarten programmiert: M04 Investitionen in materielle Vermögenswerte (Artikel 17) 4.12 Umwelt- und klimagerechte Ausbringung von Wirtschaftsdünger 4.4 Umwelt- und klimagerechte Lagerung von Wirtschaftsdünger Im Laufe Förperiode sollen im Rahmen oben genannten Teilmaßnahmen Vorhaben mit 11 Mio. bei Investitionen unterstützt werden. Die Höhe des veranschlagten Gesamtinvestitionsvolumens beträgt 30 Mio.. Die landwirtschaftliche Fläche, die mit den M4.12 und 4.4 belegt werden soll, umfasst ha. Dieser Outputindikator entspricht dem Zielindikator T18 des SPB 5D (s.u.). Im Jahr 2016 wurden die ersten Vorhaben im Rahmen von M04 (P5) abgeschlossen (Anzahl: 229). Im Berichtsjahr 2017 kamen weitere 411 Vorhaben hinzu. Die bisher geförte Gesamtvorhabenzahl umfasst damit 640, davon 282 über M4.12 und 358 über M4.4. Die Zielerreichung beträgt entsprechend 53,3 %. Das 21

22 Gesamtinvestitionsvolumen bisher geförten Vorhaben bei Maßnahmen beträgt zusammen 19,3 Mio.. Der Umsetzungsstand zeigt, dass die Maßnahme bereits sehr gut angenommen wurde. Insbesone die starke Inanspruchnahme des Förangebots zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen ist in Bezug auf die Erreichung notwendiger Klimaziele erfreulich. Zielindikator T18 SPB 5D Im EPLR musste zu SPB 5D Zielindikator T18 die landwirtschaftliche Fläche, auf Verwaltungsverträge zur Reduzierung Treibhausgas- und/o Ammoniakemissionen gelten quantifiziert werden ( ha). Die unter diesem Schwerpunktbereich programmierten Vorhabenarten sind jedoch keine flächenbezogenen Förungen, sodass im Ergebnis keine Zielerreichung formuliert werden kann. Priorität 6 Förung sozialen Inklusion, Armutsbekämpfung und wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten Auf die Priorität 6 entfallen 235,3 Mio. (etwa 19,9 % des Programmvolumens). In aktuellen Förperiode wurden bisher etwa 22,4 Mio. für abgeschlossene Vorhaben verausgabt. Die Ausgaben entsprechen einem Anteil von ca. 9,5 % des Prioritätenbudgets. Inklusive laufen Vorhaben umfassen die Auszahlungen bereits 30,3 Mio. (etwa 12,9 % des Prioritätenbudgets), 12,8 Mio. hiervon im Jahr Die Bewilligungen im Berichtsjahr 2017 umfassen etwa 31,9 Mio., davon entfallen ca. 20,4 Mio. auf den SPB 6B und 11,5 Mio. auf den SPB 6C SPB 6A Schwerpunktbereich 6A ist nicht programmiert. SPB 6B Förung lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten Unter SPB 6B sind folgende Maßnahmen/Teilmaßnahmen/Vorhabenarten programmiert: M07 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten M7.11 Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden und Dörfer M7.12 Wegenetzkonzepte M7.4 Dorferneuerung und Dorfentwicklung 22

23 M7.5 Investitionen in dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen Im Rahmen von M7.1 sollen im Verlaufe Förperiode 80 Vorhaben, durch M7.4 und 7.5 jeweils 95 Vorhaben unterstützt werden. Für M07 stehen öffentlichen Mittel in Höhe von etwa 78 Mio. zur Verfügung. Von entsprechend verbesserten Dienstleistungen sollen 2,1 Mio. Menschen im ländlichen Raum profitieren. Dieser Outputindikator entspricht dem Zielindikator T23 des SPB 6B (s.u.). Bei M7.11 sowie M7.4/7.5 entspricht die Inanspruchnahme geplanten Entwicklung. Für die Förperiode wurde die Förung Dorfentwicklung umgestellt, sodass die Förung investiver Maßnahmen (M7.4/7.5) verstärkt auf Basis von Konzepten (DIEK, IKEK) (M7.1) erfolgt. Daher erhalten investive Maßnahmen, die auf Basis eines solchen Konzeptes erfolgen, einen höheren Försatz als solche ohne konzeptionelle Basis. Entsprechend liegt Schwerpunkt in den ersten Jahren Förperiode auf Förung von Konzepten und es ist mit weniger investiven Maßnahmen zu rechnen. Dies bilden die Daten zu den Ausgaben und den Bewilligungen entsprechend ab. Bis zum Ende des Jahres 2017 wurden mit etwa 2,3 Mio. 55 Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden und Dörfer (M7.11) bzw. Wegenetzkonzepte (M7.12) erarbeitet (ca. 68,8 % Zielerreichung). Weitere 16 Vorhaben wurden im Rahmen Dorferneuerung und Dorfentwicklung (M7.4) abgeschlossen (rund 16,8 % Zielerreichung). Im Berichtsjahr wurden erstmalig drei Vorhaben M7.5 abgeschlossen, was einer bisherigen Zielerreichung von etwa 3,2 % entspricht. Die verausgabten öffentlichen Mittel von M07 für abgeschlossene Vorhaben betragen knapp 3,3 Mio.. Dies entspricht etwa 4,2 % des eingeplanten Programmbudgets. Unter Berücksichtigung laufenden Vorhaben wurden im Jahr ,6 Mio. ausgezahlt. Seit Beginn des Förzeitraums summieren sich die Ausgaben damit auf rund 7,4 Mio.. Dies ist ein Anteil von rund 9,5 % des veranschlagten Budgets. M16 Zusammenarbeit M16.71: Kooperationen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts M16.72: Kooperationen zur integrierten ländlichen Entwicklung Für diese Maßnahmen wurden im Berichtszeitraum keine Vorhaben abgeschlossen o bewilligt. M19 LEADER 28 LEADER-Regionen wurden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens zugelassen. Über diese 28 LEADER-Regionen werden rund 2,8 Mio. Einwohner von den jeweiligen Entwicklungsstrategien profitieren. Dieser Outputindikator entspricht dem Zielindikator T21 des SPB 6B (s.u.). Für die vorbereitende Unterstützung im Rahmen M19.1 sind öffentliche Ausgaben angefallen. Es wurde außerdem die Durchführung von 79 Vorhaben im Rahmen von örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für die lokale Entwicklung (M19.2) mit etwa 2,1 Mio. unterstützt. Die Anzahl sowie die aufgewendeten Mittel verteilen sich anhand Schwerpunktbereiche denen die Vorhaben 23

24 zugeordnet wurden wie folgt. 43 Vorhaben und etwa 1,7 Mio. Mittel entfallen auf SPB 1A, 33 Vorhaben und 0,3 Mio. auf SPB 6B, zwei Vorhaben und auf SPB 6A sowie ein weiteres Vorhaben und auf den SPB 6C. Im Vergleich zur vorausgegangenen Förperiode nimmt Umsetzungsstand aktuellen Förperiode einen ähnlichen Verlauf. Die zögerliche Inanspruchnahme Mittel zur Halbzeit Förperiode ist deshalb nicht atypisch. Der LEADER-Ansatz wurde im Vergleich zu vorherigen Förperiode stark ausgeweitet, die Anzahl anerkannten Regionen stieg von zwölf auf 28, entsprechend sind 16 erstmalige LEADER-Regionen. Rund Personen sind in den LAGn aktiv. Die privaten und öffentlichen Akteure die neu in den LEADER-Prozess eingestiegen sind, mussten regions- wie auch verwaltungsseitig Strukturen schaffen und Abläufe implementieren. Aufgrund divergenten Ausbildungen Regionalmanagements wurde außerdem ein erhöhter Schulungsbedarf deutlich. Aus diesem Grund kann das Berichtsjahr 2017 noch als Anlaufphase LEADER-Regionen bezeichnet werden. Seitens des MULNV wurden vielfältige Maßnahmen eingeleitet, die zur Optimierung bei administrativen Umsetzung aktuellen LEADER-Förperiode beitragen. Darüber hinaus sind für das Jahr 2018 auch Anpassungen an förrechtlichen Ausgestaltung des Programmbausteins LEADER geplant. Ausgehend von den beschriebenen Entwicklungen und getroffenen Maßnahmen ist eine Steigerung Mittelinanspruchnahme in den restlichen Jahren Förperiode zu erwarten. Zielindikatoren T21-23 SPB 6B Im SPB 6B sind drei Zielindikatoren quantifiziert: 1. T21: Bis zum Ende Förperiode (2020) sollen für 2,76 Mio. Menschen im ländlichen Raum lokale Entwicklungsstrategien gelten. Dies entspricht einem Prozentsatz von 60,86 % ländlichen Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Durch die Zulassung von 28 LEADER-Regionen werden durch die Entwicklungsstrategien 2,8 Mio. Personen erreicht, was 61,77 % entspricht. Damit wurde Zielwert bereits erreicht. 2. T22: Insgesamt sollen 2,1 Mio. Menschen im ländlichen Raum von verbesserten Dienstleistungen/Infrastrukturen profitieren (46,30 % Bevölkerung Nordrhein-Westfalens). Das Ziel ist mit rund 3 Mio. profitierenden Menschen bereits erreicht. 3. T23: Über die unterstützten Projekte (LEADER) sollen 36 neue Arbeitsplätze entstehen. Bis Ende des Jahres 2017 wurden 79 Vorhaben abgeschlossen, im Zuge dessen 14,5 neue Vollzeitarbeitsplätze geschaffen wurden. SPB 6C Förung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten Unter SPB 6C ist folgende Teilmaßnahme programmiert: M7.3 Breitbandversorgung ländlicher Räume Für die Umsetzung von M7.3 sind knapp 68,9 Mio. öffentliche Ausgaben vorgesehen. Im gesamten Berichtszeitraum wurden abgeschlossene Vorhaben mit 14,1 Mio. unterstützt. Hiermit sind etwa 20,5 % 24

25 des Budgets verausgabt. Unter Berücksichtigung noch laufen Vorhaben erhöht sich dieser Auszahlungsbetrag auf rund 16,6 Mio.. Im Laufe Förperiode sollen 200 Vorhaben bei Investitionen in die Breitbandinfrastruktur und den Zugang zu Breitbandlösungen unterstützt werden. Während bisherigen vier Programmjahre wurden 95 Vorhaben unterstützt (ca. 47,5 % Zielerreichung). Die Inanspruchnahme entspricht geplanten Entwicklung. Die mit dem Änungsantrag 2016 vollzogene Änung Wegfall Bezugnahme zur NRR und Festlegung einer höheren Aufgreifschwelle stellt die weitere Inanspruchnahme Maßnahme sicher. Förungen auf Basis NRR werden aufgrund niedrigen Aufgreifschwelle nicht mehr beantragt. Im Jahr 2018 ist nochmals mit einem erheblichen Antragsvolumen zu rechnen. Zielindikator T24 SPB 6C Innerhalb des SPB 6C sollen Personen im ländlichen Raum von neuen o verbesserten Dienstleistungen/Infra-strukturen (IKT) profitieren. Dies entspricht 1,1 % dort lebenden Bevölkerung Nordrhein-Westfalens. Bisher erreichen die geförten Strukturen Personen, was einer Zielerreichung von 46,2 % entspricht (vgl. Abb. 1-12). 25

26 Abbildung

27 Abbildung 1-2. Abbildung

28 Abbildung

29 Abbildung

30 Abbildung

31 Abbildung

32 Abbildung

33 Abbildung

34 Abbildung

35 Abbildung

36 Abbildung Tab

37 Tab.1-2. Tab

38 Tab.1-5. Tab

39 Tab d) Wesentliche Informationen über die Fortschritte bei Verwirklichung im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele auf Basis von Tabelle F Der Leistungsrahmen dient dazu, die Fortschritte bei Verwirklichung, für jede Priorität festgelegten, spezifischen Ziele im Verlauf Förperiode zu überwachen (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, Art. 21 und 22). Anhand von Etappenzielen, die für das Jahr 2018 festgelegt wurden, werden die bisherigen Leistungen überprüft. Werden die Etappenziele nicht erreicht, kann dies zur Folge haben, dass die 39

40 leistungsgebundene Reserve einbehalten wird. Diese Reserve entspricht 6 % für das NRW- Programm Ländlicher Raums geplanten EU-Mittel. Bei Festlegung Meilensteine im Rahmen Programmerstellung wurde davon ausgegangen, dass bei Ermittlung Zielerreichung die tatsächlichen Ausgaben die Bemessungsgrundlage sein werden. Es stellte sich heraus, dass dies eine fehlerhafte Annahme war und stattdessen nur die Ausgaben berücksichtigt werden, die aus abgeschlossenen Vorhaben resultieren. Dies führte im Vorjahr zu Annahme, dass die für 2018 formulierten Meilensteine zu hoch angesetzt wurden. Da diese Problematik europaweit bestand, reagierte die EU-KOM mit einer Verordnungsänung darauf und lässt nun zu, dass auch laufende Vorhaben in die offiziellen Umsetzungsstände einbezogen werden können. Nordrhein-Westfalen verzichtet allerdings auf eine solche aufwändige Systemumstellung. Nur bei M16.1/2, M4.32 und LEADER werden auch laufende Vorhaben berücksichtigt, was dem Charakter Maßnahmen/Teilmaßnahmen/Vorhabenarten eher gerecht wird. Aufgrund grundsätzlich positiven Entwicklung meisten Maßnahmen sind die gesetzten Meilensteine nahezu vollständig erreicht bzw. z.t. sogar schon überschritten. Der Leistungsrahmen-Indikator Gesamtbetrag öffentlichen Ausgaben ist für alle Prioritäten (2 bis 6) festgesetzt und in Abbildung 1-13 vergleichend gegenübergestellt. Die weiteren für den Leistungsrahmen relevanten Indikatoren sind in Abbildung 1-14 dargestellt. Dazu ist folgendes anzumerken: Zu P3 - Unterstützte Betriebe: Als Ziel wurde festgelegt (s. auch Ausführungen unter P3/M14), dass Betriebe Unterstützung erhalten sollen. Aufgrund Einjährigkeit Maßnahme kann die Anzahl jeweils im Berichtsjahr geförten Betriebe unterschiedlich ausfallen. Im Jahr 2017 wurden über Betriebe gefört und das Ziel damit bereits erreicht. Zu P5 - Unterstützte Vorhaben: Die EU-Systematik umfasst hier nur die Schwerpunktbereiche 5B und 5C, also M8.6 des NRW-Programms, wo noch nicht die gewünschte Entwicklung erreicht ist. HInweis: Die Anzahl Vorhaben bei 5C wurde mit Plafondsreduzierung bei M8.6 (Änungsantrag 2016) auf 55 reduziert (Kapitel , ), allerdings erst mit dem Änungsantrag 2017 auch in Kapitel nachvollzogen. Da die Genehmigung dieses Antrags erst Anfang 2018 erfolgte, ist in dieser Berichterstattung Zielwert in Tabelle F2 Zielwert noch mit 70 angegeben. Bei den öffentlichen Ausgaben von P5 wird dagegen auch Schwerpunktbereich 5D mitgezählt und somit M4.12/M4.4, die sehr gut angenommen wird. Das erklärt die deutlich unterschiedliche Entwicklung beiden Leistungsrahmenindikatoren (öffentliche Ausgaben / unterstützte Vorhaben) bei P5. 40

41 Abb

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