Selbständig im Nebenerwerb
|
|
- Herbert Blau
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Selbständig im Nebenerwerb Rechtliches Kurz & Knapp IHK Halle-Dessau 14. April 2015 Ass. jur. Christiane Loertzer
2 Gliederung Teil 1 Gewerbe und Berufsrecht I. Allgemeines II. Was ist ein Gewerbe? III.Wer kann ein Gewerbe gründen? IV.Grenzen der Nebenerwerbsgründung V. Zuständigkeiten VI.Hinweise
3 I. Allgemeines Nebenerwerbstätigkeit: wenn neben einer zeitlich oft überwiegenden Erwerbstätigkeit (Angestelltenverhältnis, Hausfrau/- mann, Arbeitslosigkeit) eine nicht hauptberufliche selbständige Tätigkeit ausgeübt wird Grundsatz: nebenberuflich selbständige Tätigkeit unterliegt selben gesetzlichen Voraussetzungen wie hauptberufliche Selbständigkeit
4 I. Allgemeines Unterscheidung Nebentätigkeit sämtliche Beschäftigungen zusammengefasst, die nicht hauptberuflich ausgeübt werden; z.b. auch Freie Berufe Nebengewerbe(oder -stätigkeit) sämtliche Beschäftigungen, die nicht hauptberuflich ausgeübt werden und dem Gewerberecht unterliegen
5 I. Allgemeines Rechtsgrundlagen: Gewerbeordnung Sondergesetze für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten (z.b. HwO, GastG LSA, SpielhallenG LSA) In GewO: Allgemeine Bestimmungen ( 1 ff.) Stehendes Gewerbe ( 14 ff.) Reisegewerbe ( 55 ff.) Messen, Ausstellungen, Märkte ( 64 ff.)
6 II. Was ist ein Gewerbe? Gewerbebegriff keine gesetzliche Definition sog. unbestimmter dynamischer Rechtsbegriff Auslegung durch Rechtsanwendung/Rechtsprechung Folge: Abgrenzung im Einzelfall
7 II. Was ist ein Gewerbe? Gewerbebegriff Definition BVerwG: eine nicht sozialunwertige (=generell nicht verbotene) auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit keine Urproduktion, kein Freier Beruf, keine Verwaltung eigenen Vermögens
8 II. Was ist ein Gewerbe? Abgrenzung Urproduktion Gewinnung von Naturerzeugnissen durch Nutzung von Grund & Boden und sog. Folgentätigkeiten wie Zubereitung/Verarbeitung/Verkauf der Produkte z.b. Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht, Fischerei Problem: Hofladen Urproduktion, wenn verkaufte Produkte Folge der Urproduktion und eigene Produkte sind Gewerbe, wenn zusätzlich Verkauf von Fremdprodukten
9 II. Was ist ein Gewerbe? Abgrenzung Freier Beruf künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische Betätigung, persönliche Dienstleistung höherer Art, die eine höhere Bildung (Hochschulabschluss) erfordern oder eine besondere schöpferische Begabung (siehe 6 GewO, 18 I EStG) z.b. Ärzte, Rechtsanwälte, Schriftsteller, Architekten, Künstler
10 II. Was ist ein Gewerbe? Abgrenzung Verwaltung eigenen Vermögens wurzelt in der Eigentumsgarantie des GG, dient der Mehrung oder Erhalt des eigenen Vermögens z.b. Vermietung eigene Wohnung im Bereich von Bagatellgrenzen ohne Angebote aus dem Beherbergungsgewerbe, eigene Vermögensanlagenbetreuung
11 II. Was ist ein Gewerbe? Abgrenzungsfragen Immer Einzelfallentscheidung! Finanzamt fragen Gewerbeamt fragen IHK beraten lassen
12 II. Was ist ein Gewerbe? Exkurs: Handwerk Handwerk ist Gewerbe! Anzeigepflicht nach 14 GewO Anzeigepflicht Handwerkskammer nach HwO Zulassungspflicht und Eintragung Handwerksrolle ( 7 ff, 16 II HwO), wenn zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A HwO = Meisterbrief) Eintragungspflicht in Handwerksverzeichnis ( 19 HwO), wenn zulassungsfreies Handwerk od. handwerkähnliches Gewerbe Mitgliedschaft HwK
13 II. Was ist ein Gewerbe? Exkurs: Handwerk Beispiel Abgrenzung: 1) Trockenbau = kein Handwerk Zimmerer = Handwerk 2) Gartenbau = kein Handwerk, wenn i.z.m. gärnterischer und landschaftsgestalterischer Tätigkeit Pflaster- und Mauertätigkeiten anfallen Maurer = Handwerk
14 III. Wer kann ein Gewerbe ausüben? Grundsatz der Gewerbefreiheit Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. ( 1 GewO) Der Berufszugang/die Berufsausübung ist grundsätzlich frei. Einschränkungen sind möglich, wenn diese gerechtfertigt sind. (Art. 12 I GG)
15 III. Wer kann ein Gewerbe ausüben? Einschränkungen Genehmigungspflicht Berufszugangsregelungen im Einzelfall prüfen Erlaubnispflicht vor Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit prüfen Voraussetzungen für Erlaubniserhalt prüfen Kontaktaufnahme mit Erlaubnisbehörde vor Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit
16 III. Wer kann ein Gewerbe ausüben? Einschränkungen Genehmigungspflicht Beispiele: Bewachungsgewerbe - 33a GewO Versicherungsgewerbe - 34d,e GewO Finanzanlagen - 34f GewO Immobilienkreditvermittler - 34i GewO (neu) Darlehensvermittler - 34c GewO (neu tw. in 34f GewO) WEG-Verwalter und Immobilienmakler - 34c GewO
17 III. Wer kann ein Gewerbe ausüben? Einschränkungen Genehmigungspflicht Beginn der gewerblichen Tätigkeit erst, wenn: Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen Beantragung der Erlaubnis und Erlaubniserhalt u.u. Registereintrag Gewerbeanzeige
18 IV. Grenzen der nebengewerblichen Tätigkeit fehlende Erlaubnisvoraussetzungen fehlende Erlaubnis/fehlender Registereintrag fehlende Genehmigung des Arbeitgebers im Haupterwerb Tätigkeit ist Haupterwerb
19 IV. Grenzen der nebengewerblichen Tätigkeit Genehmigung des Arbeitgebers im Haupterwerb Grundsatz: Deutschland = Recht der freien Berufswahl Nebenberuf ohne Information des Arbeitgebers möglich
20 IV. Grenzen der nebengewerblichen Tätigkeit Genehmigung des Arbeitgebers im Haupterwerb es sei denn: Unterstützung der Konkurrenz des Hautarbeitgebers Pflichtvernachlässigung als Arbeitnehmer Nebenerwerb in vertraglicher Urlaubszeit Nebenberufliche Tätigkeit trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Arbeitsvertrag mit Nebenerwerbsklausel/ Nebenerwerbsverbot oder Genehmigungsvorbehalt; Tarifvertrag; Betriebsvereinbarung
21 IV. Grenzen der nebengewerblichen Tätigkeit Genehmigung des Arbeitgebers im Haupterwerb Empfehlung: Hauptarbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsklausel prüfen Kontakt zu Vorgesetzten suchen Vereinbarung über erlaubte Nebentätigkeit unterzeichnen lassen
22 IV. Grenzen der nebengewerblichen Tätigkeit Nebentätigkeit ist als Haupterwerb einzustufen: Einkommen aus Nebenerwerb (Gewinn) übersteigt Haupterwerb Zeitaufwand aus Nebenerwerb übersteigt Haupterwerb (je nach Haupttätigkeit/ArbZG; bei KK i.d.r. mehr als 20 h/woche; bei ALG mehr als 15 h/woche) Beschäftigung eines geringfügig entlohnten Arbeitsnehmers (450,00 Euro) Beschäftigung mehrerer geringfügig entlohnter Arbeitnehmer mit Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze (450,00 Euro)
23 V. Zuständigkeiten Erlaubnispflichtige Berufe - Erlaubnisbehörden nach GewO und ZuständigkeitsVO - z.b. 34c GewO (Gewerbeämter) - z.b. 34d GewO (IHK) - Z.B. 34f GewO (Landkreise und kreisfreie Städte) Eintragung - Registerbehörden - Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlerregister (IHK) -Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister (Amtsgericht Stendal) - Handwerksrolle/Handwerksverzeichnis (HwK)
24 V. Zuständigkeiten Gewerbeanzeige - Gewerbeämter Steuernummer - Finanzamt Unfallversicherung - Berufsgenossenschaft Mitgliedschaften - IHK und HwK
25 VI. Hinweise Ordnungswidrigkeit bei Tätigkeitsausübung ohne Erlaubnis (Geldbuße bis Euro, 144 GewO) Untersagung der weiteren Betriebsausübung ( 15 II GewO) Strafbarkeit bei beharrlicher Zuwiderhandlung
26 V. Hinweise Gründungsberatung IHK Checkliste Einstufung Erwerbstätigkeit IHK
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ass. jur. Christiane Loertzer Rechtsreferentin IHK
Erfolgreich gründen im Nebenerwerb
Erfolgreich gründen im Nebenerwerb 19. Januar 2016 Ulrich Grubert Referent für Existenzgründung Themenfahrplan 1. Vereinbarkeit von Haupt-und Nebenerwerb 2. Gewerbe oder freier Beruf? 3. Erlaubnispflichten
MehrGründen im Nebenerwerb
Gründen im Nebenerwerb 1 Gründen im Nebenerwerb - Die nächsten 30 Minuten 1. Weshalb Nebenerwerb? 2. Vor der Gründung 3. Die Gründung selbst 4. Nach der Gründung 5. Fragen, Diskussion, Erfahrungsaustausch
MehrGRÜNDUNGSFORMALITÄTEN
GRÜNDUNGSFORMALITÄTEN Inhalt Der Gewerbetreibende 4-6 Anlaufstellen für Gewerbetreibende 8-15 Erlaubnispflichtige Gewerbe 17-18 Reisegewerbe 20-22 Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung 24-26 Zusammenfassung
MehrStarter Center & Start-ups RICHTIG SELBSTSTÄNDIG MACHEN! RICHTIG SELBSTSTÄNDIG MACHEN!
RICHTIG SELBSTSTÄNDIG MACHEN! Der Gewerbetreibende Der Gewerbetreibende Ein Gewerbe betreibt jeder, der eine Tätigkeit ausübt, die: Selbstständig Auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtet Nicht sozial unwertig
MehrRICHTIG selbständig machen!
RICHTIG selbständig machen! Der Gewerbetreibende Der Gewerbetreibende Ein Gewerbe betreibt jeder der eine Tätigkeit ausübt, die Selbständig auf Gewinnerzielung gerichtet und nicht sozial unwertig ist sowie
MehrGründen im Nebenerwerb
Gründen im Nebenerwerb 1 Gründen im Nebenerwerb - Die nächsten 30 Minuten 1. Weshalb Nebenerwerb? 2. Vor der Gründung 3. Die Gründung selbst 4. Nach der Gründung 5. Fragen, Diskussion, Erfahrungsaustausch
MehrÖffentliches Recht. GewR/GastR. RA Dr. iur. Arne-Patrik Heinze, LL.M. Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Öffentliches Recht GewR/GastR RA Dr. iur. Arne-Patrik Heinze, LL.M. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gewerbebegriff Definition: Gewerbe ist jede erlaubte (a.a.: nicht sozial unwertige), auf Gewinnerzielung
MehrGewerbe- und Wettbewerbsrecht: Die Fallstricke
Herzlich Willkommen zum Seminarteil Gewerbe- und Wettbewerbsrecht: Die Fallstricke Beatrice Weidemann Referentin Recht/Steuern/Existenzgründung Tel.: 0261/106-246, weidemann@koblenz.ihk.de 19. November
MehrGewerberecht. Grundzüge des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. A. Systematik des Gewerberechts. B. Gewerbefreiheit und Gewerbebegriff
Gewerberecht A. Systematik des Gewerberechts B. Gewerbefreiheit und Gewerbebegriff C. Gewerbeüberwachung nach der GewO D. Präventive Gewerbeüberwachung nach der GewO E. Repressive Gewerbeüberwachung GewO
MehrGewerberecht ein erster Überblick
Prof. Dr. Jörg Ennuschat Gewerberecht ein erster Überblick Lit.: Guckelberger, Einführung in das Gewerberecht, Jura 2007, 598 ff. Das Gewerberecht ist die Zentralmaterie des Wirtschaftsverwaltungsrechts,
MehrRichtig selbstständig machen!
Richtig selbstständig machen! Seite Inhalt 1 Der Gewerbetreibende 2 Anlaufstellen für Gewerbetreibende 3 Erlaubnispflichtige Gewerbe 4 Reisegewerbe 5 Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung 3 8 17 20
MehrFragen zur Gewerbeanmeldung
Fragen zur Gewerbeanmeldung Informationen für Unternehmer und Unternehmensgründer Gewerbean,-um,- abmeldung Zulassung zu Gewerben Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten Für weitere Informationen stehen
MehrDie 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur NebentÄtigkeit.
Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur NebentÄtigkeit. Daten Autor: gruenderlexikon.de Version: 1.0 Download unter: http://www.gruenderlexikon.de/download/ebooks/nebengewerbe.pdf Optimiert für
MehrRecht kurz & knapp Der richtige Auftritt: Gewerberecht Vertrauen ist gut, Verträge sind besser Internet kein rechtsfreier Raum
Recht kurz & knapp Der richtige Auftritt: Gewerberecht Vertrauen ist gut, Verträge sind besser Internet kein rechtsfreier Raum Rechtsanwältin Annette Schwirten IHK Köln, Geschäftsbereich Recht und Steuern
Mehrfür Hochschulangehörige
Nebentätigkeitsrecht für Hochschulangehörige Grundstrukturen des Nebentätigkeitsrechts Rechtsanwalt Dr. Martin Hellfeier Düsseldorf, 8. Dezember 2011 Orientierung 1. Systematik des Nebentätigkeitsrechts
MehrEinführung, Coaching und Formalitäten
Einführung, Coaching und Formalitäten Team Betriebswirtschaft: Gerhard Remmele Jürgen Wager Karin Bräuer Gründung Finanzierung Sanierung Nachfolge Allgäu Gründung Finanzierung Sanierung Nachfolge Großraum
MehrDie Gewerbeanmeldung. im Handw erk. Theorie und Praxis
Die Gewerbeanmeldung im Handwerk Theorie und Praxis I. Grundzüge des Handw erksrechts II. Praktisches Vorgehen bei der Gew erbeanmeldung im Handw erk III. Beispiele von Gew erbeanmeldungen im Handw erk
MehrMerkblatt: Gewerbeanzeigeverfahren
Merkblatt: Gewerbeanzeigeverfahren Wann und wo ist ein Gewerbe anzumelden? Ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung betreibt, wer selbständig eine auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte
MehrGewerbe-Ummeldung nach 14 GewO oder 55 c GewO
5 Geburtsname (nur bei Abweichung vom n) 9 Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort; ) 12 Betriebsstätte Wolters Kluwer Deutschland, 50939 Köln 140-001 Gewerbe - Ummeldung Seite 1 28 Wenn Ja,
MehrGewerbe anmelden. Gewerbe-Anmeldung nach 14 oder 55 c Gewerbeordnung (GewO) Allgemeine Informationen
Gewerbe anmelden Gewerbe-Anmeldung nach 14 oder 55 c Gewerbeordnung (GewO) Allgemeine Informationen Wenn Sie ein (stehendes) Gewerbe aufnehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen. Gleiches
MehrNeuregelung der. Referat zur Veranstaltung Gewerberecht und Recht der öffentlichen Verwaltung Von Tamara Pachowsky am
Neuregelung der Wohnungsverwaltung Referat zur Veranstaltung Gewerberecht und Recht der öffentlichen Verwaltung Von Tamara Pachowsky am 20.11.2017 1. Der Wohnimmobilienverwalter, seine Tätigkeit und die
MehrIch melde ein Gewerbe an Was muss ich tun? -Erstinformationen-
zuständige Behörde = Samtgemeinde Barnstorf Anzeigepflicht Nach 14 der Gewerbeordnung muss der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder
MehrErlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter
Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter Überblick Hintergrund des 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO Erlaubnispflicht Berufspflichten Entstehungsgrund Zahl der Eigentumswohnungen steigt stetig Eigene Immobilie
MehrIch melde ein Gewerbe an Was muss ich tun? -Erstinformationen-
Ich melde ein Gewerbe an Was muss ich tun? -Erstinformationen- zuständige Behörde = Samtgemeinde Barnstorf Anzeigepflicht Nach 14 der Gewerbeordnung muss der Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden
Mehrauf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34f/h Abs. 1 der Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler)
Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven Einzelhandel, Existenzgründung, Unternehmensförderung Am Markt 13 28195 Bremen Antragsteller: Antrag einer juristischen Person (z.b. GmbH, AG, KGaA)
MehrInformationen für den Gründer. Nebenerwerbsgründung
Nebenerwerbsgründung Nebenerwerbsgründung Allgemeine Informationen zur Nebenerwerbsgründung Fast alle Existenzgründer stellen sich vor Beginn ihrer Selbstständigkeit die gleichen Fragen: - Kann ich das
MehrNebenberufliche Selbständigkeit für Arbeitnehmer
Existenzgründung Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 98022 Nebenberufliche Selbständigkeit für Arbeitnehmer Auf den ersten Blick erweckt der Begriff der nebenberuflichen
MehrSelbstständige Tätigkeit und gesetzliche Krankenversicherung. AOK NORDWEST Michael Brinkmann
Selbstständige Tätigkeit und gesetzliche Krankenversicherung AOK NORDWEST Michael Brinkmann 14.02.2018 Gliederung Zweck der Regelungen Personenkreis Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit
MehrD I 2 - vj 3/18 Fachauskünfte (0711)
Artikel-Nr. 5522 18003 Gewerbeanzeigen D I 2 - vj 3/18 Fachauskünfte (0711) 6-28 93 17.12.2018 Gewerbeanzeigen in Baden-Württemberg im 3. Vierteljahr 2018 Die Gewerbeanzeigenstatistik liefert Informationen
MehrScheinselbständigkeit - Beurteilung des Kriteriums der Selbstständigkeit aus dem Gewerbebegriff
Scheinselbständigkeit - Beurteilung des Kriteriums der Selbstständigkeit aus dem Gewerbebegriff Eine Betrachtung von Kreisausschuss des Vogelsbergkreises Gewerbeabteilung Definition Scheinselbständigkeit
MehrErlaubnis- und überwachungspflichtige Gewerbe
Erlaubnis- und überwachungspflichtige Gewerbe In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Das heißt, in der Regel ist für den Betrieb eines Gewerbes keine besondere Erlaubnis oder der Nachweis
MehrScheinbar selbständig!? - Rechtliche Gefahren auf der Baustelle bei Beauftragung von Ein-Mann-Subunternehmen
Scheinbar selbständig!? - Rechtliche Gefahren auf der Baustelle bei Beauftragung von Ein-Mann-Subunternehmen Referent: RA Fritz-Marius Sybrecht Geschäftsführer des Innungsverbandes des Dachdeckerhandwerks
MehrGewerbeanzeigen. Allgemeines
Gewerbeanzeigen Allgemeines Zuständigkeit auch der IHK Auf Grundlage der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Gewerberecht vom 30. Januar 2001, zuletzt geändert am 9. März 2011, sind die rheinland-pfälzischen
MehrEinführung in das Gewerberecht 1. Teil. 1 Gewerbebegriff
1 Einführung in das Gewerberecht 1. Teil Lit.: Guckelberger, Einführung in das Gewerberecht, Jura 2007, 598; siehe ferner die regelmäßigen Berichte im GewArch z.b. von Fischer (Aktuelle Fragen des Gewerberechts,
MehrExistenzgründung in Teilzeit. Referentin: Silvia Zuppelli Beratungsstelle FRAU & BERUF Asmussenstraße 19, Husum
Existenzgründung in Teilzeit Referentin: Silvia Zuppelli Beratungsstelle FRAU & BERUF Asmussenstraße 19, Husum www.frau-und-beruf-sh.de Zeitmanagement... Job Haushalt Freunde Gründung Familie Partnerschaft
MehrRechtliche Aspekte der Selbständigkeit
Rechtliche Aspekte der Selbständigkeit Gründertag Lippstadt Ass. jur. Ludger Westermann Geschäftsstellenleiter Soest Zu meiner Person Ludger Westermann Geboren 1961 in Duisburg Studium der Rechtswissenschaften
MehrIHK zu Dortmund Immobilienforum 2018 Dortmund, Rudolf Koch IVD Bundesverband
IHK zu Dortmund Immobilienforum 2018 Die neuen Berufszulassungs- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter Dortmund, 11.10.2018 Rudolf Koch IVD Bundesverband Der neue 34c GewO
MehrBeschäftigungsverhältnisse von Kirchenmusikern/-innen bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Personalabteilung / ZGAST
Beschäftigungsverhältnisse von Kirchenmusikern/-innen bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Personalabteilung / ZGAST 20.08.2018 Gliederung 1. Die unterschiedlichen Berufsgruppen des kirchenmusikalischen
MehrVermittlerregister & Gewerbeanzeige
Vermittlerregister & Gewerbeanzeige Ass. Thomas Teschner, IHK Saarland 1 Gewerberechtstag 2106 Agenda Vermittlerregister Rechtsgrundlage Aufbau und Suche Wie kann man sich registrieren? Registrierung und
MehrMerkblatt. Information zur Erlaubnis gemäß 34 c der Gewerbeordnung (GewO) WELCHE TÄTIGKEITEN UNTERLIEGEN DER ERLAUBNISPFLICHT?
Merkblatt Information zur Erlaubnis gemäß 34 c der Gewerbeordnung (GewO) WELCHE TÄTIGKEITEN UNTERLIEGEN DER ERLAUBNISPFLICHT? Eine Erlaubnis nach 34 c GewO benötigt, wer gewerbsmäßig den Abschluss von
MehrKommentar zur Gewerbeordnung
Kommentar zur Gewerbeordnung von Professor Dr. LUDWIG FRÖHLER Linz und Regierungsdirektor Dr. JOACHIM KORMANN München VERLAGSGESELLSCHAFT RECHT UND WIRTSCHAFT MBH HEIDELBERG Seite Abkürzungsverzeichnis
MehrWirtschaftsverwaltungsrecht 4 Reisegewerbe
Wirtschaftsverwaltungsrecht 4 Reisegewerbe Univ. Prof. Dr. Ulrich Stelkens Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht 4 Reisegewerbe ( 55 ff. GewO) A) Begriff
MehrD I 2 - vj 3/16 Fachauskünfte (0711)
Artikel-Nr. 5522 16003 Gewerbeanzeigen D I 2 - vj 3/16 Fachauskünfte (0711) 641-28 93 22.12.2016 Gewerbeanzeigen in Baden-Württemberg im 3. Vierteljahr 2016 Die Gewerbeanzeigenstatistik liefert Informationen
Mehr8 Staatsangehörigkeit (en) deutsch andere: 9 Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort; freiwillig: /web) Telefon-Nr.
9 Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort; ) 11 Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter (Name, Vorname) (nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbständigen
MehrD I 2 - vj 1/16 Fachauskünfte (0711)
Artikel-Nr. 5522 16001 Gewerbeanzeigen D I 2 - vj 1/16 Fachauskünfte (0711) 641-28 93 12.07.2016 Gewerbeanzeigen in Baden-Württemberg im 1. Vierteljahr 2016 Die Gewerbeanzeigenstatistik liefert Informationen
MehrDVPJ e. V. Nebenberuflicher Start. Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V. Info-Service für Mitglieder. Thema:
Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V. DVPJ e. V. Info-Service für Mitglieder Thema: Nebenberuflicher Start Copyright: Die in dieser Publikation verwendeten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.
MehrDie verschiedenen Arten von Kaufleuten
Die verschiedenen Arten von Kaufleuten Gewerbe: offene, planmäßige,auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete, selbständige Tätigkeit, die kein freier Beruf ist Betreiben: Inhaber, der persönlich berechtigt
MehrDatum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit
Name der entgegennehmenden Gemeinde Stadt Lauf a.d. Pegnitz Gewerbe-Anmeldung nach 14 GewO oder 55 c GewO Gemeindekennzahl Betriebsstätte (Sitz) 09574138 GewA 1 Bitte vollständig und gut lesbar ausfüllen
MehrGewerbe-Abmeldung nach 14 GewO oder 55 c GewO
deutsch andere: 9 Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort; ) 10 Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften) Zahl der gesetzlichen Vertreter (nur bei juristischen
MehrNebenerwerbsgründungen
Nebenerwerbsgründungen Silke Quentmeier Frau und Arbeit in der Region Existenzgründung für Arbeitslose in Lippe 22. Juni 2017 Ein bisschen selbstständig geht das überhaupt? Teilzeitgründungen sind nicht
MehrGründertag Ich fang s klein an. Nebenberufliche Selbstständigkeit
Gründertag 31.03.2017 Ich fang s klein an Nebenberufliche Selbstständigkeit Grundsätzliche Betrachtung Definition nebenberufliche Selbstständigkeit Es gibt keine feste gesetzliche Definition für eine nebenberufliche
MehrRedaktionelle Abkürzung: GewO Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz. In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 ( BGBl. I S.
Gewerbeordnung Bundesrecht Titel: Gewerbeordnung Normgeber: Bund Redaktionelle Abkürzung: GewO Gliederungs-Nr.: 7100-1 Normtyp: Gesetz Gewerbeordnung In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999
MehrNach 14 GewO oder 55c GewO sowie 1 GewAnzV
Name der entgegennehmenden Gemeinde Gewerbe-Anmeldung Angaben zum Betriebs- Inhaber Nach 14 GewO oder 55c GewO sowie 1 GewAnzV Bei Personengesellschaften (z.b. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
MehrVorlesung Besonderes Verwaltungsrecht im Wintersemester 2012/ Abschnitt: Besonderes und allgemeines Gefahrenabwehrrecht
1 Vorlesung im Wintersemester 2012/13 1. Abschnitt: Besonderes und allgemeines Gefahrenabwehrrecht 1. Kapitel: Gewerbe- und Gaststättenrecht 1. Hauptteil: Allgemeines Gewerberecht 1 GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG
MehrIndustrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr Aachen
Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr. 6 10 52062 Aachen 1. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das
MehrMerkblatt: Private Arbeitsvermittlung was ist zu beachten?
Merkblatt: Private Arbeitsvermittlung was ist zu beachten? I. Was ist Arbeitsvermittlung? Unter Arbeitsvermittlung versteht man eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Ausbildungssuchende und Arbeitssuchende
MehrNebentätigkeitsrecht NEBENTÄTIGKEIT IM ÖFFENTLICHEN DIENST EINE STRUKTURIERUNG. Dr. Maximilian Baßlsperger
Nebentätigkeitsrecht NEBENTÄTIGKEIT IM ÖFFENTLICHEN DIENST KÖLN,20.3.2019 EINE STRUKTURIERUNG Bayern, das gelobte Land! 2 Nebentätigkeitsrecht 3 Vorträge: 1,25 Mio Buchautor: 500.000 Aufsichtsrat: 67.038
MehrIndustrie oder Handwerk
Industrie oder Handwerk Mecklenburg-Vorpommern www.rostock.ihk24.de IHK-Region: Hansestadt Rostock sowie Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen Der Arbeitskreis Handwerksrecht informiert SCHWARZARBEIT
MehrFreie Berufe, Handwerk und Gewerbe
21 Freie Berufe, Handwerk und Gewerbe Je nachdem, in welchem Metier Sie sich selbstständig machen, gelten unterschiedliche gesetzliche und standesrechtliche Regularien. So dürfen Sie sich zum Beispiel
MehrAbsender. ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren
Absender Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Postfach 30 80 49090 Osnabrück PLZ Ort ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO)
MehrIhre Checkliste und Ausfüllhinweise
Merkblätter für Versicherungsvermittler Ihre Checkliste und Ausfüllhinweise Erlaubnisverfahren 11a, 34d, 34e (Versicherungsvermittler und -berater) Erlaubnisverfahren I. Antrag für natürliche Personen
MehrAusübung einer selbstständigen Tätigkeit durch ausländische Staatsangehörige
Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit durch ausländische Staatsangehörige Einschränkung der Gewerbefreiheit Nach 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet,
MehrGewerbe-Anmeldung nach 14 GewO oder 55 c GewO
8 Staatsangehörigkeit (en) deutsch andere: 9 Anschrift der Wohnung (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort; ) 10 Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter (nur bei Personengesellschaften): Zahl der gesetzlichen Vertreter
MehrIndustrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
MehrMERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER 1. RECHTSGRUNDLAGEN. Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich gemäß 34d
MehrIch fang s klein an. Informationen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit
Ich fang s klein an Informationen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit Grundsätzliche Betrachtung Definition nebenberufliche Selbstständigkeit Es gibt keine feste gesetzliche Definition für eine nebenberufliche
Mehrnatürliche Person/geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR)
Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr. 6 10 52062 Aachen 4. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das
MehrGenehmigungspflichtige Gewerbe
WAS IST VOR DER GRÜNDUNG ZU BEDENKEN UND ZU ERLEDIGEN? Genehmigungspflichtige Gewerbe Trotz der Gewerbefreiheit reicht in einigen Tätigkeitsfeldern der Gewerbeschein nicht aus. Je nach Gewerbezweig müssen
MehrZuverlässigkeit im Gewerberecht
Zuverlässigkeit im Gewerberecht Zuverlässigkeit ist ein zentraler Rechtsbegriff des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Im Folgenden erläutert am Bsp. der GewO I. Einführung und Überblick GewO unterscheidet
MehrJura. Jan Imgrund. Handelsrecht. Skript
Jura Jan Imgrund Handelsrecht Skript Handelsrecht - 1 - Handelsrecht Dieses Skript entstand im Rahmen meiner Arbeitsgemeinschaft zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen. Es enthält in komprimierter Form
MehrIndustrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
MehrUnterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung
MERKBLATT Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung Stand: 03/2015 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn Tel.: +49 371 6900-1350 Fax: +49 371 6900-1333 E-Mail: nora.mehlhorn@chemnitz.ihk.de
MehrDas Allgäu in Zahlen
Das Allgäu in Zahlen Quelle (sofern nicht im Einzelfall anders angegeben): Eigene Darstellungen und Berechnungen der Allgäu GmbH auf Basis der von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zur
MehrArbeitshilfe für den Vereinsvorstand: Check-Liste für die Vertragsgestaltung mit Mitarbeitern im Verein
Stefan Wagner Arbeitshilfe für den Vereinsvorstand: Check-Liste für die Vertragsgestaltung mit Mitarbeitern im Verein Copyright-Hinweis Diese Arbeitshilfe ist bis auf die amtlichen Gesetzestexte urheberrechtlich
MehrANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34d ABS. 1 GEWERBEORDNUNG des/der folgenden Antragstellers/in
Absender (Firmenstempel) Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Recht und Fair Play Franckestraße 5 06110 Halle (Saale) Hinweise: Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co.
MehrAntragsteller: Juristische Person, z.b. GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)
Oldenburgische Industrieund Handelskammer Moslestr. 6 26122 Oldenburg Antrag auf Neuerteilung Erweiterung einer Erlaubnis nach 34c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller: Juristische Person, z.b. GmbH,
MehrInformationspflichten für Dienstleister
Informationspflichten für Dienstleister Für Dienstleister gelten ab dem 17. Mai 2010 neue Informationspflichten. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben der EU- Dienstleistungsrichtlinie in der Dienstleistungs-Informationspflichten-
MehrUmsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Neue Regeln für Vermittler und Berater
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Neue Regeln für Vermittler und Berater 34i GewO 1. Erlaubnis 2. Registrierung 3. Zeitplan / Rechtsverordnung 1. Wer ist betroffen? a.) Betroffene Personen:
MehrFirma. - Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g.) -
Firma Firmenanschrift IHK Ostwürttemberg Immobiliardarlehensvermittler Ludwig-Erhard-Str. 1 89520 Heidenheim PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34 i Abs.
MehrAbgrenzung zum Handwerk - Neuregelungen im Handwerksrecht seit 2004
Die IHK informiert: Merkblatt Abgrenzung zum Handwerk - Neuregelungen im Handwerksrecht seit 2004 Gewerbeausübung im Handwerk teilweise erleichtert Mit der Novelle zur Handwerksordnung (HwO) wurde die
MehrIm Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsformzusatz
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Referat Recht Elsa-Brändström-Str. 1-3 33602 Bielefeld Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 Gewerbeordnung und auf Eintragung in das
MehrVL Besonderes Verwaltungsrecht Carsten Roth SS GEWERBERECHT. Dienstag, 8. März 2016: Einführung 1 (BA 9910)
VL Besonderes Verwaltungsrecht Carsten Roth 148.050 SS 2016 1 GEWERBERECHT Dienstag, 8. März 2016: Einführung 1 (BA 9910) A. Allgemeines I. Stellung des Gewerberechts im Rechtssystem II. Regelungsbereiche
MehrRechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks
Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks Aktenzeichen: Abschluss
MehrHinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular 6.2.
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular
MehrNebentätigkeit. Von Dr. Rolf Wank o. Professor an der Ruhr-Universität Bochum. Forkel Verlag
Nebentätigkeit Von Dr. Rolf Wank o. Professor an der Ruhr-Universität Bochum Forkel Verlag Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XII-XIV 1. Teil: Einleitung A. Der Begriff der Nebentätigkeit 1 I.Gesetz 1 II.
MehrA. Einführung. VL WiVerwR für ReWiTech VU Europ. u. österr. WiVerwR. Gewerberecht Berufsrecht (Grundzüge)
VL WiVerwR für ReWiTech VU Europ. u. österr. WiVerwR Gewerberecht Berufsrecht (Grundzüge) Carsten Roth 1 A. Einführung Gewerbeordnung = zentrales Gesetz für gewerbliche Wirtschaft Relative Gewerbefreiheit
MehrAntrag auf Eintragung
Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der Inhaber von Betrieben zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe 1. Rechtsform Einzelunternehmen Personengesellschaft
Mehr- für juristische Personen -
Absender / Antragsteller: Telefon: Ort/Datum: Industrie- und Handelskammer Siegen Frau Marion Dickel Koblenzer Str. 121 57072 Siegen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a Gewerbeordnung
Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Mehr1. a) In welche Rechtsgebiete läßt sich das öffentliche Wirtschaftsrecht aufteilen? b) Nennen Sie für jedes Gebiet jeweils ein Gesetz.
PROFESSOR DR. WILFRIED BERG LEHRSTUHL FÜR ÖFFENTLICHES RECHT UND WIRTSCHAFTSRECHT UNIVERSITÄT BAYREUTH Bayreuth, 29. März 2006 Telefon: 0921/552876 Sekretariat: 0921/552875 Fax: 0921/55842875 E-Mail: Sabine.Winkler@uni-bayreuth.de
MehrDie geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung. 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens
Die geplante Neuregelung der Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung 22. Januar 2016 Dr. Christian Mehrens Agenda 1. Definition der Arbeitnehmerüberlassung 2. Gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Besonderheiten
MehrIndustrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim Postfach Osnabrück
(Absender) Industrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim Postfach 30 80 49020 Osnabrück PLZ Ort Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt
Mehr2. BESONDERHEITEN FÜR GEBUNDENE VERSICHERUNGS- VERTRETER
MERKBLATT Recht und Steuern GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Versicherungsvermittler, die gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig sind, benötigen grundsätzlich gemäß 34d
MehrFormular 1.1. Antrag auf Erlaubnis 34 d Abs. 1 oder Abs. 2 GewO/ natürliche Person
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit diesem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie
MehrIm Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform
Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr. 6-10 52062 Aachen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) als Honorarfinanzanlagenberater
Mehr