VL Besonderes Verwaltungsrecht Carsten Roth SS GEWERBERECHT. Dienstag, 8. März 2016: Einführung 1 (BA 9910)

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1 VL Besonderes Verwaltungsrecht Carsten Roth SS GEWERBERECHT Dienstag, 8. März 2016: Einführung 1 (BA 9910) A. Allgemeines I. Stellung des Gewerberechts im Rechtssystem II. Regelungsbereiche der Gewerbeordnung B. Sachlicher Anwendungsbereich der Gewerbeordnung I. Gewerbsmäßigkeit, 1 Abs 2 5 GewO [VwSlg 9263A/1977 (Getränkeverkauf); VwGH 93/04/0047 (Maler); VwGH 98/04/0050 (illegaler Ausschank); VwGH 92/04/0044 (Firmenschild am Haustor); VwGH 09/04/0036 (Vereinsheim)] II. kein gesetzliches Verbot, 1 Abs 1 GewO [VwSlg A/1998 (Mautvignette)] Cyber-Stream: Einführung 2 III. Ausnahmen und Einschränkungen, 2-4 GewO 1. 2 GewO a. sondergesetzliche Anordnungen (zb TKG) b. Unterscheidung echte vs unechte Ausnahmen aa. echte Ausnahmen (Nichtanwendbarkeit GewO trotz Bundeskompetenz) (1) Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie (Art 10 Abs 1 lit 8 B-VG) (2) Sondergewerberecht [Bsp: Art 10 Abs 1 Z 5 B-VG (Banken)] (3) sonstige Bundeskompetenzen bb. unechte Ausnahmen (1) fehlende Bundeskompetenz (2) insbesondere Land- und Forstwirtschaft (Versteinerungstheorie) 2. 3 GewO 3. 4 GewO (insbes Räume und Flächen zum Abstellen von Kfz) 1

2 Freitag, 11. März 2016: Berufsrecht 1 (HS 5) C. Gewerbeantritt durch natürliche Personen I. Allgemeine Gewerbeantrittsvoraussetzungen 1. Staatsbürgerschaftserfordernis, 14 GewO (Überlagerung durch Unionsrecht) 2. Eigenberechtigung, 8 GewO 3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, 13 GewO 4. keine Ausübungsverbote 15 GewO 5. Wohnsitz im Inland? 39 Abs 1 Satz 2, 3, Abs 2 a GewO II. Besondere Gewerbeantrittsvoraussetzungen Exkurs: Verfassungsrechtlicher Hintergrund 1. Erwerbsfreiheit, Art 6 StGG a. Schutzbereich aa. sachlich bb. persönlich; unionsrechtliche Überlagerung b. Eingriff c. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung aa. formeller Eingriffsvorbehalt bb. materieller Eingriffsvorbehalt cc. Verhältnismäßigkeit dd. Wesensgehalt ee. sonstige sachliche Rechtfertigung d. Antrittsbeschränkung/Ausübungsbeschränkung; objektive Beschränkung/subjektive Beschränkung 2. Freiheit der Berufswahl, Art 18 StGG 1. Befähigungsnachweis bei reglementierten Gewerben, 16 ff GewO a. reglementierte Gewerbe, 94 GewO b. genereller Befähigungsnachweis, 18 GewO ivm Befähigungsnachweisverordnungen c. individueller Befähigungsnachweis, 19 GewO d. Meisterprüfung, 20 f GewO e. Substituierung durch befähigten gewerberechtlichen Geschäftsführer, 16 Abs 1 S 2 GewO f. Einschränkungen des Befähigungsnachweiserfordernisses aa. Verbundene Gewerbe, 6 ivm 30 GewO; verbundene Handwerke, 21 Abs 2 GewO bb. Teilgewerbe, 31 Abs 2 GewO ivm 1. Teilgewerbeverordnung cc. einfache Teiltätigkeiten von reglementierten Gewerben, 31 Abs 1 GewO dd. Industriebetriebe, 7 GewO ee. Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, 373 a ff GewO 2. Zuverlässigkeit bei sensiblen Gewerben, 95 GewO 3. Modifikationen / sonstige Voraussetzungen für einzelne reglementierte Gewerbe 2

3 Cyber-Stream: Berufsrecht 2 D. Gewerbeantritt durch juristische Personen und Personengesellschaften I. Grundsatz Rechtsformenfreiheit II. Rechtsformeinschränkungen bei bestimmten Gewerben III. allgemeine Gewerbeantrittsvoraussetzungen 1. Sitz/Niederlassung in Österreich, 14 Abs 4 GewO 2. kein Ausschluss nach 13 GewO 3. Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers, 9, 39 GewO 4. keine Ausübungsverbote, 15 GewO IV. besondere Gewerbeantrittsvoraussetzungen bei reglementierten Gewerben 1. fachliche Anforderungen an gewerberechtlichen Geschäftsführer 2. Anforderungen an Stellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers im Unternehmen 3. sensible Gewerbe: Zuverlässigkeit der in 13 Abs 7 GewO genannten Personen V. Verfahrensrecht: Anzeige oder Bewilligung der Geschäftsführerbestellung? E. ausgewählte Judikatur zum gewerberechtlichen Geschäftsführer [VwGH 2006/04/0038 (Umfang der Anwesenheitspflicht); VwGH 2011/04/0219 (Verkürzung der Nachbestellungsfrist)] Dienstag, 15. März 2016: Berufsrecht 3 (BA 9910) F. Gewerbeantritt: Behörden und Verfahren I. Gewerbebehörden II. Verfahren 1. Gang des Verfahrens a. echtes Anmeldeverfahren, 340 Abs 1 GewO b. unechtes Anmeldeverfahren, 340 Abs 2 GewO 2. Anforderungen an Anmeldung, 339 GewO, insbes. Bestimmtheitsgebot 3. subsidiäre Anwendbarkeit des AVG G. Nachsichtsverfahren, 26 f GewO 3

4 Cyber-Stream: Berufsrecht 4 H. Entstehen und Umfang der Gewerbeberechtigung I. Entstehungszeitpunkt II. Umfang der Gewerbeberechtigung 1. Grundsatz: 29 GewO a. Kernbereich [VwGH 97/04/0120] b. Nebenrechte aller Gewerbetreibenden, 32 GewO aa. Selbstbedienungsrechte bb. sonstige Nebenrechte c. spezielle (Neben)Rechte einzelner Gewerbetreibender (Auswahl) aa. 111 Abs 4 GewO (Kleinverkauf von Waren im Gastgewerbe) bb. 150 GewO cc. 157 Abs 1 GewO (Verkauf von Waren durch Tankstellenbetreiber) 2. Umfangsverfahren, 349 GewO I. Ausübung von Gewerben I. Wesen der Gewerbeberechtigung, 38 GewO II. Gewerberechtlicher Geschäftsführer [s.o.] III. Fortbetriebsrechte, 41 ff GewO 1. Verlassenschaft 2. Ehepartner/eingetragener Partner 3. Kinder/Wahlkinder/Kinder von Wahlkindern 4. Insolvenzmasse 5. Zwangsverwalter/Zwangspächter 6. Abgrenzung: Weiterbetrieb nach 8 Abs 2 ff GewO Cyber-Stream: Berufsrecht 5 IV. Betriebsstandort, weitere Betriebsstätten, 46 ff GewO V. gewerbliche Tätigkeiten außerhalb von Betriebsstätten, 50 ff GewO VI. Feilbieten im Umherziehen, 53 ff GewO VII. Namensführung und Bezeichnung der Betriebsstätten, 63 ff GewO 4

5 Freitag, 18. März 2016: Berufsrecht 6 (HS 5) J. Ausgewählte Gewerbe im Überblick I. Baumeister II. Gaststätten III. Immobilientreuhänder IV. Rauchfangkehrer V. Reisebüro VI. Waffengewerbe VII. Berufsfotografie Cyber-Stream: Berufsrecht 7 K. Ende und Ruhen der Gewerbeberechtigung (Überblick) I. Endigungsgründe, 85 GewO, insbes Entziehung, 87 GewO [VwGH 98/04/0174]; [VwGH 2005/04/0080]; [VwGH 2000/04/0180] II. Ruhen, 93 GewO [ggf Sonderregelungen, zb 147 Abs 3 GewO] 5

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