Freie Berufe, Handwerk und Gewerbe
|
|
- Christian Brandt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 21 Freie Berufe, Handwerk und Gewerbe Je nachdem, in welchem Metier Sie sich selbstständig machen, gelten unterschiedliche gesetzliche und standesrechtliche Regularien. So dürfen Sie sich zum Beispiel weder haupt- noch nebenberuflich als Steuerberater oder Rechtsanwalt selbstständig machen, wenn Sie nicht die dafür notwendige Zulassung vorweisen können. Vor Ihrer Existenzgründung sollten Sie sich also darüber im Klaren sein, welche berufsrechtlichen Spielregeln zu berücksichtigen sind. Wer freiberuflich selbstständig sein darf Die Selbstständigkeit als Freiberufler bringt vor allem für Vollerwerbsgründer einige Vorteile mit sich: Die Tätigkeit ist nicht gewerbesteuerpflichtig, es muss kein Gewerbe angemeldet werden und die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist ebenfalls nicht erforderlich. q TI Nach Möglichkeit als Freiberufler firmieren Zwar gelten für Nebenerwerbsselbstständige mit niedrigen Umsätzen und Gewinnen auch im Gewerbebetrieb gewisse Privilegien bei Gewerbesteuer und IHK-Mitgliedschaft, doch wenn Sie sich offenhalten wollen, Ihre Selbstständigkeit einmal zum Vollzeitjob auszubauen, dann ist wenn Sie die Wahl haben der Start als Freiberufler von Vorteil. Dabei hat das Finanzamt ein gewichtiges Wort mitzureden, denn dort wird entschieden, ob Vater Staat Sie als Freiberufler akzeptiert. Wenn Sie bestimmten Berufsgruppen
2 22 WISO Verbraucherzentrale gesetzliche grundlagen Einkommensteuergesetz klärt Die Katalogberufe sind gesetzlich in 18 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgelistet. Darin heißt es im Wortlaut: Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. wie Rechtsanwälten, Ärzten oder Künstlern angehören, ist das kein Problem, weil das die sogenannten Katalogberufe sind. Es gibt außerdem ähnliche Berufe, bei denen die Einstufung als Freiberufler ebenfalls problemlos möglich ist. Das sind Berufe, die zwar nicht explizit in der gesetzlichen Liste aufgeführt sind, aber mit einem der dort benannten Berufe große Ähnlichkeit aufweisen. Lässt sich Ihr ausgeübter Beruf nicht eindeutig zuordnen, haben sich in einschlägigen Gerichtsurteilen drei Kriterien herauskristallisiert, die einen freien Beruf kennzeichnen: Dienstleistung: Ein freier Beruf ist fast immer eine Dienstleistung. Serienproduktion und Warenhandel sind hingegen K.-o.-Kriterien. Bildung und Begabung: Ein freier Beruf erfordert entweder eine Hochschulausbildung oder eine besondere schöpferische Begabung. Das heißt konkret: Ein Freiberufler ist entweder Akademiker oder kreativ-künstlerisch tätig. Persönliche Leistung: Ein Freiberufler erwirtschaftet seinen Gewinn größtenteils aus seiner persönlichen Leistung und übernimmt für jeden Auftrag die ganze Verantwortung. Eine Grafikerin, die selbst nur noch auf Kundenakquise geht und ihre angestellten Grafiker designen lässt, ist demzufolge keine Freiberuflerin mehr. Allerdings lösen sich die Grenzen zwischen den Berufsbildern immer mehr auf. Grafiker bieten Komplettproduktionen inklusive Satz und Druck an, Softwareingenieure bringen ihre Programme selbst auf den Markt und Berater vermitteln Produkte und Leistungen von Dritten. In solchen Fällen greifen wieder die oben genannten Abgrenzungsmerk-
3 Freie Berufe, Handwerk und Gewerbe 23 male: Ist ein IT-Freelancer freiberuflich in der hoch qualifizierten Entwicklung tätig oder übernimmt er gewerbliche Routineprogrammierarbeiten? Überwiegt bei Komplettangeboten von Grafikern oder Webdesignern die kreative Leistung oder die gewerbliche Dienstleistung und Produktion? Zu guter Letzt gibt es noch die Mischfälle, und das wiederum in zwei Varianten. Wenn Ihre freiberufliche und Ihre gewerbliche Tätigkeit nichts miteinander zu tun haben, können Sie getrennte Gewinnrechnungen erstellen und werden nur für den gewerblichen Einkommensanteil gewerbesteuerpflichtig. Das ist etwa der Fall, wenn Sie Werbetexter sind und nebenbei noch ein Reisebüro betreiben. Dann gibt es jedoch die bereits genannten Komplettangebote und hier wird Gewerbesteuer auf den gesamten Umsatz kassiert, wenn die gewerbliche Komponente den Hauptanteil ausmacht. Meisterpflicht, Innung und Handwerkskammer Wie schon im vorhergehenden Kapitel angesprochen, kann die Existenzgründung in manchen Handwerkstätigkeiten den Großen Befähigungsnachweis erfordern im Volksmund ist dies als Meisterpflicht bekannt. q TI Ausnahmen nutzen Auch ein Geselle kann die Meisterpflicht erfüllen. Bei der Meisterpflicht gibt es Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Handwerksgesellen mit langjähriger Berufserfahrung: In einigen der zulassungspflichtigen Handwerksberufe können sich auch Gesellen mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung selbstständig machen, ohne den Meisterbrief erwerben zu müssen. Wie bereits erwähnt, sind die Anlagen A und B zur Handwerksordnung das Maß aller Dinge, wenn es um die Frage geht, ob Sie für Ihre handwerkliche Existenzgründung einen Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen müssen. Die Standesvertretung der Handwerker gliedert sich in zwei Organisationen: die Innungen und die Handwerkskammern. Die Innungen sind in aller Regel auf Landkreisebene organisiert und sehen es als ihre Kernaufgabe, die Fachinteressen der angeschlossenen Handwerksunternehmen nach außen zu vertreten, Meisterkurse und andere Fortbildungen anzubieten sowie im Rahmen des dualen Ausbildungssystems die praktischen Prüfungen der Handwerksgesellen abzunehmen. Üblicherweise gibt es für jede Berufsgruppe eine eigene Innung. Die Mitgliedschaft ist für den einzelnen Betrieb freiwillig.
4 24 WISO Verbraucherzentrale Die Handwerkskammern vertreten alle Handwerksunternehmen unabhängig davon, ob es sich um zulassungspflichtige oder zulassungsfreie Berufe handelt. Daher sind alle Handwerksunternehmen Pflichtmitglied in der für sie zuständigen Handwerkskammer. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von der einzelnen Kammer ab, da jede Handwerkskammer in ihrer eigenen Beitragsordnung die Beiträge festlegt. Generell gilt jedoch: Miniunternehmen, deren Jahresgewinn unter Euro liegt, sind von der Beitragszahlung befreit. und IHK fällig wird nämlich beispielsweise dann, wenn Sie sowohl handwerkliche als auch andere Leistungen anbieten. Das kann der Fall sein, wenn Sie eine Fahrradwerkstatt betreiben und gleichzeitig auch mit neuen und gebrauchten Rädern handeln. Dann ist für die Werkstatt die Handwerkskammer und für das Handelsgeschäft die IHK zuständig. Generell gilt: Handwerksähnliche Mischbetriebe gehören auf jeden Fall der IHK an. Wenn der Handwerksumsatz überwiegt, dann gilt eine Doppelmitgliedschaft in Handwerkskammer und IHK. IHK-Mitgliedschaft Auch wenn Sie sich mit Ihrer Geschäftsidee weder als Industrieproduzent noch als Handelsunternehmen positionieren, ist es ziemlich wahrscheinlich, dass Sie die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) erfüllen müssen. Der Begriff Pflichtmitgliedschaft ist dabei wörtlich zu verstehen, denn Sie können nicht nach Belieben ein- oder austreten. Ausschlaggebend für das Bestehen einer Pflichtmitgliedschaft bei der IHK ist die Frage, ob Sie ein Gewerbe angemeldet haben. Falls ja, dann lässt Sie die IHK nur ziehen, wenn Sie Mitglied der Handwerkskammer sind und ausschließlich handwerkliche Leistungen anbieten. Es kann dazu kommen, dass sogar eine Doppelmitgliedschaft in Handwerkskammer gesetzliche grundlagen Berufsständische Körperschaften Die Industrie- und Handelskammern übernehmen als berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts regionale Aufgaben in der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Dazu zählen unter anderem die Vertretung der Interessen der Wirtschaft in der Standortpolitik, die Existenzgründungsförderung, die Durchführung von Weiterbildungen und die Abnahme von Prüfungen oder die Bestellung von Sachverständigen. Rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern.
5 Freie Berufe, Handwerk und Gewerbe 25 Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Unternehmensgewinn und wird von den regionalen Kammern individuell festgelegt. Ähnlich wie bei der Handwerkskammer gibt es auch hier eine Ausnahmeregelung: Natürliche Personen und nicht im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften sind beitragsfreie Mitglieder, sofern der jährliche Ertrag niedriger als Euro ist. Auch Existenzgründer bleiben für zwei Jahre beitragsfrei. Eine Reduzierung Ihres Beitrags im dritten und vierten Jahr um die sogenannte Umlage erfolgt, wenn Ihr Ertrag dann unter Euro liegt. So funktioniert die Gewerbeanmeldung Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit beginnen, dann müssen Sie dieses Gewerbe auch anmelden. Ausschlaggebend ist die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht: In dem Moment, in dem Sie planen, mit Ihrer Tätigkeit auch einmal Gewinn zu machen, wird aus dem Hobby ein Gewerbe. Entscheidend ist dabei nicht der Zeitpunkt, ab dem Gewinne anfallen, sondern der Entschluss, die Tätigkeit zum finanziellen Standbein auszubauen. Vorteil dieser Interpretation ist, dass Ihnen eine gewisse Flexibilität beim Zeitpunkt der Anmeldung bleibt. Damit brauchen Sie nicht zu befürchten, wegen ein paar Wochen Verspätung bei der Anmeldung ein Bußgeld berappen zu müssen. Wie schon erwähnt, ist die Anmeldung eines Gewerbebetriebs nicht erforderlich, wenn Sie sich mit einer freiberuflichen Tätigkeit selbstständig machen. Auch die sogenannte Urproduktion stellt kein Gewerbe dar. Dazu zählen insbesondere landwirtschaftliche Aktivitäten wie Ackerbau, Gemüseanbau, Tierzucht oder Forstwirtschaft. Für die Anmeldung des Gewerbes ist die Kommunalverwaltung des Orts zuständig, in dem Sie Ihr Gewerbe ausüben. Bei der nebenberuflichen Existenzgründung ist das in aller Regel die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnorts. Die Anmeldung müssen Sie als Inhaber selbst durchführen, in der Regel ist das mit einem Gang aufs Rathaus verbunden.
Genehmigungspflichtige Gewerbe
WAS IST VOR DER GRÜNDUNG ZU BEDENKEN UND ZU ERLEDIGEN? Genehmigungspflichtige Gewerbe Trotz der Gewerbefreiheit reicht in einigen Tätigkeitsfeldern der Gewerbeschein nicht aus. Je nach Gewerbezweig müssen
MehrEinkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012
Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrGründung in freien Berufen
Gründung in freien Berufen Gründerinnentag 2017 - Heidelberg, 07.07.2017 Ein Vortrag von: Rechtsanwältin Chanell Eidmüller Leiterin der Gründungsberatung Institut für Freie Berufe IFB Statistik Forschung
MehrBasiswissen zur Selbständigkeit
Basiswissen zur Selbständigkeit Ein Überblick Vortrag im Rahmen der Reihe Butter bei die Fische 30. Oktober 2017 Gundula Zierott Johann Daniel Lawaetz-Stiftung, Hamburg Über uns Lawaetz-Stiftung Team Existenzgründung
MehrWeiterbildung in Niedersachsen - Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen
PRODUKTINFORMATION (STAND 30.08.2017) Weiterbildung in Niedersachsen - Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation
MehrWeiterbildung in Niedersachsen - Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen
PRODUKTINFORMATION (STAND 18.05.2016) Weiterbildung in Niedersachsen - Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation
MehrStarter Center & Start-ups RICHTIG SELBSTSTÄNDIG MACHEN! RICHTIG SELBSTSTÄNDIG MACHEN!
RICHTIG SELBSTSTÄNDIG MACHEN! Der Gewerbetreibende Der Gewerbetreibende Ein Gewerbe betreibt jeder, der eine Tätigkeit ausübt, die: Selbstständig Auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtet Nicht sozial unwertig
MehrExistenzgründung in Freien Berufen
Existenzgründung in Freien Berufen EXISTENZ Gründermesse - München, 10.11.2018 Ein Vortrag von: Rechtsanwältin Chanell Eidmüller Leiterin der Gründungsberatung Institut für Freie Berufe IFB Statistik Forschung
MehrKleingewerbetreibende, Kaufleute und Freiberufler
Kleingewerbetreibende, Kaufleute und Freiberufler 2 Ob ein Unternehmer das Recht auf die Ermittlung des betrieblichen Erfolges anhand einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung hat, muss zunächst geprüft werden.
MehrGRÜNDUNGSFORMALITÄTEN
GRÜNDUNGSFORMALITÄTEN Inhalt Der Gewerbetreibende 4-6 Anlaufstellen für Gewerbetreibende 8-15 Erlaubnispflichtige Gewerbe 17-18 Reisegewerbe 20-22 Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung 24-26 Zusammenfassung
MehrErfolgreich gründen im Nebenerwerb
Erfolgreich gründen im Nebenerwerb 19. Januar 2016 Ulrich Grubert Referent für Existenzgründung Themenfahrplan 1. Vereinbarkeit von Haupt-und Nebenerwerb 2. Gewerbe oder freier Beruf? 3. Erlaubnispflichten
MehrMannheimer SUPRIMA -ABC
Mannheimer SUPRIMA -ABC Inhalt Ärztliches Zeugnis 2 Anwendungsbereich 2 Beitragsanpassung 2 Einkommensteuergesetzt 18 Abs. 1 2 Eintrittsalter 2 Endalter 2 Ertragsausfallversicherung 2 Freiberufler 2 Geltungsbereich
MehrGewerbe und freiberufliche Tätigkeit
Gewerbe und freiberufliche Tätigkeit Einführung Wann ist ein Selbstständiger Freiberufler, wann Gewerbetreibender? Während diese Frage bei einigen Berufen leicht zu beantworten ist (z.b. ist unstreitig,
MehrRICHTIG selbständig machen!
RICHTIG selbständig machen! Der Gewerbetreibende Der Gewerbetreibende Ein Gewerbe betreibt jeder der eine Tätigkeit ausübt, die Selbständig auf Gewinnerzielung gerichtet und nicht sozial unwertig ist sowie
MehrPartnergesellschaft. Von Ramona Nowarra Seminar: Medien- und Arbeitsrecht Dozent: Prof. Dr. Ernst Fricke
Von Ramona Nowarra Seminar: Medien- und Arbeitsrecht Dozent: Prof. Dr. Ernst Fricke Was ist das? Eine Partnergesellschaft ist ein Zusammenschluss von in der Regel mehreren Personen, von 1. natürlichen
MehrExistenzgründung in Freien Berufen. Leiterin der Gründungsberatung
Existenzgründung in Freien Berufen Ein Vortrag von: Rechtsanwältin Chanell Eidmüller Leiterin der Gründungsberatung Institut für Freie Berufe IFB Forschung Statistik Berufliche und wirtschaftliche Lage
MehrSELBSTÄNDIG ALS FREIBERUFLER/IN
SELBSTÄNDIG ALS FREIBERUFLER/IN STRATEGIEN - ANFORDERUNGEN - FÖRDERMÖGLICHKEITEN Hamburger Gründertag 25. März 2017 Gundula Zierott Johann Daniel Lawaetz-Stiftung Über uns Lawaetz-Stiftung Team Existenzgründung
Mehr10 Tipps für Ihre Existenzgründung. M.Sc. Business Management (Univ.)
10 Tipps für Ihre Existenzgründung Ein Vortrag von: Gründungsberater Hamid Rezai M.Sc. Business Management (Univ.) Institut für Freie Berufe IFB Forschung Statistik Berufliche und wirtschaftliche Lage
MehrPersonengesellschaftsrecht II. # 3 Wesensmerkmale
Personengesellschaftsrecht II # 3 Wesensmerkmale GbR 705 BGB Inhalt des Gesellschaftsvertrags Durch den verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines in der durch den Vertrag bestimmten
MehrSteuern: Abgrenzung Gewerbebetrieb Freie Berufe Stand:
Abgrenzung Gewerbebetrieb Freie Berufe Sie möchten sich beruflich selbständig machen und wissen nicht, ob Sie damit einen Gewerbebetrieb gründen oder als Freiberufler tätig werden. Wir haben für Sie nachfolgend
MehrFreiberufler erwirtschaften in deutschland. Sie langfristig und nachhaltig. arbeitsplätze schaffen und. Jeder vierte Selbstständige ist
Circa 25.000 Freiberufler beschäftigen in Thüringen mehr als 63.000 Mitarbeiter. Freiberufler erwirtschaften in deutschland mehr als 10% des BIP. Wir denken: Freie Berufe sind gut für Thüringen, WEIL Sie
MehrErste Schritte aus steuerlicher Sicht 12./
Erste Schritte aus steuerlicher Sicht 12./13.10.2018 Wie fängt es (steuerlich) an? Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (für Gewerbetreibende besteht zusätzlich eine außersteuerliche Pflicht zur
MehrMannheimer SUPRIMA -ABC
Mannheimer SUPRIMA -ABC Inhalt Ärztliches Zeugnis 2 Anwendungsbereich 2 Beitragsanpassung 2 Einkommensteuergesetzt 18 Abs. 1 2 Eintrittsalter 2 Endalter 2 Ertragsausfallversicherung 2 Freiberufler 2 Geltungsbereich
MehrHäufige Fragen und Antworten zum Beitrag für die Handwerkskammer Düsseldorf
Häufige Fragen und Antworten zum Beitrag für die Handwerkskammer Düsseldorf Inhalt: 1. Wer zahlt einen Beitrag zur Handwerkskammer? 2. Wie setzt sich der Beitrag der Handwerkskammer Düsseldorf zusammen?
MehrErfolgreich gründen in den Freien Berufen. Ein Vortrag von: Rechtsanwältin Chanell Eidmüller Leiterin der Gründungsberatung
Erfolgreich gründen in den Freien Berufen Ein Vortrag von: Rechtsanwältin Chanell Eidmüller Leiterin der Gründungsberatung Institut für Freie Berufe IFB Forschung Statistik Berufliche und wirtschaftliche
MehrFragen zum Beitrag. Viele Mitglieder stellen Fragen zum Handwerkskammerbeitrag. Hier haben wir Antworten zu Ihren häufigsten Fragen zusammengestellt:
Fragen zum Beitrag Viele Mitglieder stellen Fragen. Hier haben wir Antworten zu Ihren häufigsten Fragen zusammengestellt: 1. Wer muss Handwerkskammerbeiträge zahlen? 2. Für welchen Zeitraum gilt der Beitrag?
MehrHäufigste Fragen zum Beitrag
Häufigste Fragen zum Beitrag Hier haben wir die Antworten zu Ihren häufigsten Fragen zusammengestellt: 1. Wofür wird der Beitrag verwendet und welche Leistungen bietet Ihnen die Handwerkskammer? In Deutschland
MehrKeine Angst vor den lästigen Steuern
6 Keine Angst vor den lästigen Steuern Alle Jahre wieder Hans Müller kommt als frisch gebackener Dr. med. von der Uni und kann mit viel Glück eine recht gut gehende Allgemeinarzt-Praxis mit zwei Angestellten
MehrAbgrenzung zum Handwerk - Neuregelungen im Handwerksrecht seit 2004
Die IHK informiert: Merkblatt Abgrenzung zum Handwerk - Neuregelungen im Handwerksrecht seit 2004 Gewerbeausübung im Handwerk teilweise erleichtert Mit der Novelle zur Handwerksordnung (HwO) wurde die
MehrEinkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrExistenzgründung in Freien Berufen
Existenzgründung in Freien Berufen Basiswissen für den erfolgreichen Start Tag für Gründer und junge Unternehmen Elevator Pitch BW Regional Cup Heilbronn-Franken 23. Mai 2014 Christina Grabinger Dipl.-Sozialwirtin
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
MehrRichtig selbstständig machen!
Richtig selbstständig machen! Seite Inhalt 1 Der Gewerbetreibende 2 Anlaufstellen für Gewerbetreibende 3 Erlaubnispflichtige Gewerbe 4 Reisegewerbe 5 Sonstige Fragen vor einer Gewerbeanmeldung 3 8 17 20
MehrRechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks
Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks Aktenzeichen: Abschluss
MehrExistenzgründung in Freien Berufen. Herzlich willkommen
Existenzgründung in Freien Berufen Herzlich willkommen Institut für Freie Berufe IFB Statistik Forschung Berufliche und wirtschaftliche Lage Arbeitsfelder und Berufsbilder u.a Beratung Einzelberatungen
MehrGewerbe- und Wettbewerbsrecht: Die Fallstricke
Herzlich Willkommen zum Seminarteil Gewerbe- und Wettbewerbsrecht: Die Fallstricke Beatrice Weidemann Referentin Recht/Steuern/Existenzgründung Tel.: 0261/106-246, weidemann@koblenz.ihk.de 19. November
MehrMASSGESCHNEIDERTE SICHERHEIT FÜR ALLE FREIEN BERUFE
MASSGESCHNEIDERTE SICHERHEIT FÜR ALLE FREIEN BERUFE DEFINITION BERUFSGRUPPE FREIBERUFLER Wer ist Freiberufler und wer nicht? Wer ist selbstständig, aber nicht Freiberufler? Die genaue Definition und ihre
MehrErste Schritte aus steuerlicher Sicht 13./
Erste Schritte aus steuerlicher Sicht 13./14.10.2017 Wie fängt es (steuerlich) an? Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (für Gewerbetreibende besteht zusätzlich eine außersteuerliche Pflicht zur
Mehr3. Neue Selbständige ( 2 Abs. 1 Z 4 GSVG)
Definition der neuen Selbständigen 3. Neue Selbständige ( 2 Abs. 1 Z 4 GSVG) 3.1 Definition der neuen Selbständigen Selbständig erwerbstätige Personen, die auf Grund einer betrieblichen Tätigkeit Einkünfte
MehrDer Handwerkskammerbeitrag: Ihre Fragen kurz beantwortet
Der Handwerkskammerbeitrag: Ihre Fragen kurz beantwortet 1. Wer muss Handwerkskammerbeiträge bezahlen? 2. Wer bestimmt die Beitragshöhe? 3. Wie setzt sich der Beitrag der Handwerkskammer Südwestfalen zusammen?
MehrWas ist vor der Gründung zu bedenken und zu erledigen?
KAPITEL 1 Was ist vor der Gründung zu bedenken und zu erledigen? Vor der Gründung steht die Geschäftsidee. Hier erfahren Sie, welche Entscheidungen Sie treffen müssen, wenn Sie Ihr Geschäftsmodell ausarbeiten
MehrDVPJ e. V. Nebenberuflicher Start. Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V. Info-Service für Mitglieder. Thema:
Deutscher Verband der Pressejournalisten e. V. DVPJ e. V. Info-Service für Mitglieder Thema: Nebenberuflicher Start Copyright: Die in dieser Publikation verwendeten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.
MehrStudium fundamentale
Studium fundamentale Prof. Dr. Ing. Manfred Bornmann Grundlagen der Unternehmensgründung Folie 1 Mut kraft Risikobereitschaft Qualifiziert Verantwortungsbewusst Teamfähig Visionen Entscheidungsfähig Mobil
MehrKONZEPT / BUSINESSPLAN Aufbauseminar
Bonn, 16. Februar 2017 KONZEPT / BUSINESSPLAN Aufbauseminar IHK-Bonn/Rhein-Sieg Unternehmensförderung Agenda 2 1. Vorstellung 2. Konzepterstellung 3. Arbeitsgruppe I 4. Arbeitsgruppe II 5. Arbeitsgruppe
MehrAnmeldeformalitäten. Aufenthaltstitel / Aufenthaltsstatus. Buchführung.
Anmeldeformalitäten Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder als Freiberuflerin oder Freiberufler arbeiten wollen, müssen Sie sich dazu anmelden: Bei einer Institution, einer Behörde, einem Amt oder einer
MehrNebenberuflich selbstständig
Nebenberuflich selbstständig Steuern, Recht, Finanzierung, Marketing Nebenberuflich selbstständig Steuern, Recht, Finanzierung, Marketing 1. Auflage 2014 Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf ISBN 978-3-86336-246-1
MehrW I R T S C H A F T S S A T Z U N G. der. Industrie- und Handelskammer Limburg
W I R T S C H A F T S S A T Z U N G der Industrie- und Handelskammer Limburg Wirtschaftssatzung der IHK Limburg für das Geschäftsjahr 2016 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Limburg (IHK)
MehrHier haben wir die Antworten zu Ihren häufigsten Fragen zusammengestellt:
Häufige Fragen und Antworten zum Handwerkskammerbeitrag Wir sind eine von drei Handwerkskammern in Sachsen, deren Mitglieder die Handwerksbetriebe, deren Mitarbeiter und deren Lehrlinge sind. Unser Anspruch
MehrErfolgreich selbstständig aus der Erwerbslosigkeit
Hamburger Gründertag am 25.03.17, Kay Blar, Agentur für Arbeit Hamburg Erfolgreich selbstständig aus der Erwerbslosigkeit Gründungszuschuss Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag Der Weg in die Selbstständigkeit
MehrW I R T S C H A F T S S A T Z U N G. der. Industrie- und Handelskammer Limburg
W I R T S C H A F T S S A T Z U N G der Industrie- und Handelskammer Limburg Wirtschaftssatzung der IHK Limburg für das Geschäftsjahr 2018 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Limburg (IHK)
MehrMein eigener Chef! (Geringfügige) Selbständige Beschäftigung im Studium
Mein eigener Chef! (Geringfügige) Selbständige Beschäftigung im Studium Arbeitsrechtliche Vortragsreihe - Wintersemester 2017/2018 Juko Marc Lucas Campus-Office Marburg Mittwoch, 6. Dezember 2017 Gliederung
MehrGründungsinformation Nr. 30. Berufsunfallversicherung der Freien Berufe
Gründungsinformation Nr. 30 Berufsunfallversicherung der Freien Berufe 03/2007 2 Berufsunfallversicherung für Freie Berufe Die Berufsunfallversicherung ist der fünfte Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung
MehrErfolgreich selbstständig aus der Erwerbslosigkeit
Hamburger Gründertag am 24.03.18, Kay Blar, Agentur für Arbeit Hamburg Erfolgreich selbstständig aus der Erwerbslosigkeit Gründungszuschuss Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag Der Weg in die Selbstständigkeit
MehrGründen und Finanzamt was muss ich wissen?
Gründen und Finanzamt was muss ich wissen? Wie fängt es an? Gewerbetreibende müssen Ihre Firma beim Ordnungsamt anmelden. Das Ordnungsamt informiert das Finanzamt, das daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen
MehrGründen im Nebenerwerb
Gründen im Nebenerwerb 1 Gründen im Nebenerwerb - Die nächsten 30 Minuten 1. Weshalb Nebenerwerb? 2. Vor der Gründung 3. Die Gründung selbst 4. Nach der Gründung 5. Fragen, Diskussion, Erfahrungsaustausch
MehrW I R T S C H A F T S S A T Z U N G. der. Industrie- und Handelskammer Limburg
W I R T S C H A F T S S A T Z U N G der Industrie- und Handelskammer Limburg Wirtschaftssatzung der IHK Limburg für das Geschäftsjahr 2015 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Limburg (IHK)
MehrKurzinformation zur Gründung und Selbständigkeit. Nr. 1 Gewerbe/ Freiberufler
Kurzinformation zur Gründung und Selbständigkeit Nr. 1 Gewerbe/ Freiberufler Bin ich Freiberufler/in oder Gewerbetreibende/r? An der Einordnung, ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind, knüpfen
MehrDie Gewinnerzielungsabsicht, das ist die Absicht, eine Mehrung des Betriebsvermögens zu erzielen.
Die Gewerbesteuer Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz fest. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland
MehrMein eigener Chef! (Geringfügige) Selbständige Beschäftigung im Studium
Mein eigener Chef! (Geringfügige) Selbständige Beschäftigung im Studium Vorträge zur Arbeitswelt - Sommersemester 2017 Campus-Office Marburg Mittwoch, 31. Mai 2017 Gliederung 1 2 Unterschied zwischen haupt-
MehrNr. 32. Freie Berufe in Deutschland. Stefan Hardege. Bestandsaufnahme und Reformoptionen
Beiträge zur Ordnungspolitik aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 32 Stefan Hardege Freie Berufe in Deutschland Bestandsaufnahme und Reformoptionen Beiträge zur Ordnungspolitik aus dem Institut
MehrBeschluss der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vom Wirtschaftssatzung
Beschluss der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vom 29.11.2017 Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.11.2017
MehrBeschluss der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vom 2. Dezember Wirtschaftssatzung
Beschluss der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vom 2. Dezember 2015 Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Geschäftsjahr 2016 Die Vollversammlung der
MehrDie Gewerbeanmeldung. im Handw erk. Theorie und Praxis
Die Gewerbeanmeldung im Handwerk Theorie und Praxis I. Grundzüge des Handw erksrechts II. Praktisches Vorgehen bei der Gew erbeanmeldung im Handw erk III. Beispiele von Gew erbeanmeldungen im Handw erk
MehrBehördliche Formalitäten, Anzeigepflichten bei Unternehmensgründungen
Merkblatt Behördliche Formalitäten, Anzeigepflichten bei Unternehmensgründungen Ansprechpartner: Referat Wirtschaftsförderung Manuela Glöckner Marcus Dämmig Telefon: 0351 2802-123 Telefon: 0351 2802-124
MehrSchere. Wahl der Rechtsform - EU /GbR/KG <-> GmbH. Wahl der Gewinnermittlungsart - solange Wahlrecht besteht
Schere Grundrecht auf steueroptimierende Gestaltung. Art 2 Abs.1 Grundgesetz BVerfG 1 BvL 23/57 und BFH Rechtsprechung Wahl der Rechtsform - EU /GbR/KG GmbH Wahl der Gewinnermittlungsart - solange
Mehr1.2 Wer darf die Einnahme- Überschussrechnung anwenden?
Wer darf die Einnahme-Überschussrechnung anwenden? 1 Während bilanzierende Unternehmen den Umsatz bereits versteuern, wenn der Auftrag abgeschlossen wurde, müssen Einnahme-Überschussrechner den Umsatz
MehrDie Freien Berufe in Deutschland im Zahlenbild 2008
Die Freien Berufe in Deutschland im Zahlenbild 2008 Alexander Fortunato 13/2008 Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Marienstraße 2 90402 Nürnberg Telefon
MehrSelbständig im Nebenerwerb
Selbständig im Nebenerwerb Rechtliches Kurz & Knapp IHK Halle-Dessau 14. April 2015 Ass. jur. Christiane Loertzer Gliederung Teil 1 Gewerbe und Berufsrecht I. Allgemeines II. Was ist ein Gewerbe? III.Wer
MehrWie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt Telefon: 069 97172-0 Telefax: 069 97172-199 Internet: www.hwk-rhein-main.de E-Mail: info@hwk-rhein-main.de
MehrEinführung, Coaching und Formalitäten
Einführung, Coaching und Formalitäten Team Betriebswirtschaft: Gerhard Remmele Jürgen Wager Karin Bräuer Gründung Finanzierung Sanierung Nachfolge Allgäu Gründung Finanzierung Sanierung Nachfolge Großraum
MehrSteuern Zölle Gebühren Beiträge
Abgabenrecht Abgaben Generelle Abgaben Spezielle Abgaben Steuern Zölle Gebühren Beiträge 2 1 Abgabenrecht Der Zweck von Steuern Geld für Staatsausgaben Umverteilung des Volkseinkommens Instrument der Wirtschafts-,
MehrWirtschaftssatzung. der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Geschäftsjahr 2014
Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Geschäftsjahr 2014 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: +49 385 5103-0,
MehrW I R T S C H A F T S S A T Z U N G. der. Industrie- und Handelskammer Limburg
W I R T S C H A F T S S A T Z U N G der Industrie- und Handelskammer Limburg Wirtschaftssatzung der IHK Limburg für das Geschäftsjahr 2009 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Limburg (IHK)
MehrMerkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke sowie der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe
Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke sowie der Folgende Unterlagen werden benötigt, damit eine Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke sowie der
MehrWirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin für das Geschäftsjahr 2014
Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin für das Geschäftsjahr 2014 Vom 10. Januar 2014 Telefon: 31510-0 Die Vollversammlung der IHK Berlin hat in Ihrer Sitzung am 10. Januar 2014
MehrWeiterbildung in Niedersachsen - Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen PRODUKTINFORMATION (STAND JULI 2015)
PRODUKTINFORMATION (STAND JULI 2015) Weiterbildung in Niedersachsen - Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen EUROPÄISCHE UNION Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung
MehrGewerbesteuer? Nein, danke! (Ich bin Freiberufler)
Wer bringt Licht in den Steuer-? Ihr Steuerberater Gewerbesteuer? Nein, danke! (Ich bin Freiberufler) Download der Vorträge ab Montag unter www.stbverband-berlin-bb.de Wer ist Freiberufler? Formale Voraussetzungen
MehrDas Finanzamt als stiller Teilhaber
Das Finanzamt als stiller Teilhaber Was Sie als Gründer über Steuern wissen sollten und welche Auswirkung die Wahl der Rechtsform hat 2013 Überblick Der erste Kontakt - Betriebseröffnung Art der Tätigkeit
MehrSelbstständig als Informations-Broker interna
Selbstständig als Informations-Broker interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Tätigkeiten eines Infobrokers... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Ausbildung, Fortbildung... 11 Die Selbstständigkeit...
MehrAntrag auf Eintragung
Mitgliedsnummer: wird von der Handwerkskammer ausgefüllt! Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle / in das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerksbetriebe und handwerksähnlicher Gewerbebetriebe
MehrDer Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit Seite 0 Fördermöglichkeiten Der Gründungszuschuss Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bestehende Arbeitslosigkeit (kein nahtloser Übergang) Bei
MehrVorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/0274 18.04.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Bestimmung von zuständigen Stellen im Bereich der Berufsbildung Der Senat von Berlin ArbIntFrau - II A 11-928 1439
MehrGewerbetreibender oder Freiberufler
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R41 Stand: Februar 2004 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Gewerbetreibender oder Freiberufler Ein Selbständiger
MehrGründen im Nebenerwerb
Gründen im Nebenerwerb 1 Gründen im Nebenerwerb - Die nächsten 30 Minuten 1. Weshalb Nebenerwerb? 2. Vor der Gründung 3. Die Gründung selbst 4. Nach der Gründung 5. Fragen, Diskussion, Erfahrungsaustausch
MehrSelbstständig mit einem Verlag interna
Selbstständig mit einem Verlag interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 8 Ausbildung... 10 Berufsbild... 11 Was braucht ein Verleger... 14 Software... 15 Startkapital...
MehrMerkblatt: Gewerbeanzeigeverfahren
Merkblatt: Gewerbeanzeigeverfahren Wann und wo ist ein Gewerbe anzumelden? Ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung betreibt, wer selbständig eine auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte
MehrSelbstständig als Hausmeister interna
Selbstständig als Hausmeister interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einleitung... 7 Persönliche Voraussetzungen... 7 Tätigkeiten eines Hausmeisters... 8 Die Selbstständigkeit... 14 Was ist eine selbstständige
MehrGründungsrelevante Rechtsformen
Gründungsrelevante Rechtsformen Aufbau Einladung zum Quiz + Gründungsbeispiel Rechtliche Aspekte einer Gründung Ausgewählte Rechtsformen Abschluss-Quiz + Auswertung L Einladung zum Quiz + Gründungsbeispiele
MehrExistenzgründung in Freien Berufen. Ein Vortrag von: Rechtsanwältin Chanell Eidmüller
Existenzgründung in Freien Berufen Ein Vortrag von: Rechtsanwältin Chanell Eidmüller Agenda Existenzgründung in Freien Berufen I. Vorstellung des Instituts für Freie Berufe (IFB) II. III. IV. Zuordnung
MehrAntrag auf Eintragung
Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der Inhaber von Betrieben zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe 1. Rechtsform Einzelunternehmen Personengesellschaft
MehrGründungsinformation Nr. 1 Freier Beruf oder Gewerbe?
Gründungsinformation Nr. 1 Freier Beruf oder Gewerbe? Kurzfassung 01/2006 Freie Berufe Definition 2 Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer
Mehr