Freie Berufe, Handwerk und Gewerbe

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1 21 Freie Berufe, Handwerk und Gewerbe Je nachdem, in welchem Metier Sie sich selbstständig machen, gelten unterschiedliche gesetzliche und standesrechtliche Regularien. So dürfen Sie sich zum Beispiel weder haupt- noch nebenberuflich als Steuerberater oder Rechtsanwalt selbstständig machen, wenn Sie nicht die dafür notwendige Zulassung vorweisen können. Vor Ihrer Existenzgründung sollten Sie sich also darüber im Klaren sein, welche berufsrechtlichen Spielregeln zu berücksichtigen sind. Wer freiberuflich selbstständig sein darf Die Selbstständigkeit als Freiberufler bringt vor allem für Vollerwerbsgründer einige Vorteile mit sich: Die Tätigkeit ist nicht gewerbesteuerpflichtig, es muss kein Gewerbe angemeldet werden und die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist ebenfalls nicht erforderlich. q TI Nach Möglichkeit als Freiberufler firmieren Zwar gelten für Nebenerwerbsselbstständige mit niedrigen Umsätzen und Gewinnen auch im Gewerbebetrieb gewisse Privilegien bei Gewerbesteuer und IHK-Mitgliedschaft, doch wenn Sie sich offenhalten wollen, Ihre Selbstständigkeit einmal zum Vollzeitjob auszubauen, dann ist wenn Sie die Wahl haben der Start als Freiberufler von Vorteil. Dabei hat das Finanzamt ein gewichtiges Wort mitzureden, denn dort wird entschieden, ob Vater Staat Sie als Freiberufler akzeptiert. Wenn Sie bestimmten Berufsgruppen

2 22 WISO Verbraucherzentrale gesetzliche grundlagen Einkommensteuergesetz klärt Die Katalogberufe sind gesetzlich in 18 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgelistet. Darin heißt es im Wortlaut: Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. wie Rechtsanwälten, Ärzten oder Künstlern angehören, ist das kein Problem, weil das die sogenannten Katalogberufe sind. Es gibt außerdem ähnliche Berufe, bei denen die Einstufung als Freiberufler ebenfalls problemlos möglich ist. Das sind Berufe, die zwar nicht explizit in der gesetzlichen Liste aufgeführt sind, aber mit einem der dort benannten Berufe große Ähnlichkeit aufweisen. Lässt sich Ihr ausgeübter Beruf nicht eindeutig zuordnen, haben sich in einschlägigen Gerichtsurteilen drei Kriterien herauskristallisiert, die einen freien Beruf kennzeichnen: Dienstleistung: Ein freier Beruf ist fast immer eine Dienstleistung. Serienproduktion und Warenhandel sind hingegen K.-o.-Kriterien. Bildung und Begabung: Ein freier Beruf erfordert entweder eine Hochschulausbildung oder eine besondere schöpferische Begabung. Das heißt konkret: Ein Freiberufler ist entweder Akademiker oder kreativ-künstlerisch tätig. Persönliche Leistung: Ein Freiberufler erwirtschaftet seinen Gewinn größtenteils aus seiner persönlichen Leistung und übernimmt für jeden Auftrag die ganze Verantwortung. Eine Grafikerin, die selbst nur noch auf Kundenakquise geht und ihre angestellten Grafiker designen lässt, ist demzufolge keine Freiberuflerin mehr. Allerdings lösen sich die Grenzen zwischen den Berufsbildern immer mehr auf. Grafiker bieten Komplettproduktionen inklusive Satz und Druck an, Softwareingenieure bringen ihre Programme selbst auf den Markt und Berater vermitteln Produkte und Leistungen von Dritten. In solchen Fällen greifen wieder die oben genannten Abgrenzungsmerk-

3 Freie Berufe, Handwerk und Gewerbe 23 male: Ist ein IT-Freelancer freiberuflich in der hoch qualifizierten Entwicklung tätig oder übernimmt er gewerbliche Routineprogrammierarbeiten? Überwiegt bei Komplettangeboten von Grafikern oder Webdesignern die kreative Leistung oder die gewerbliche Dienstleistung und Produktion? Zu guter Letzt gibt es noch die Mischfälle, und das wiederum in zwei Varianten. Wenn Ihre freiberufliche und Ihre gewerbliche Tätigkeit nichts miteinander zu tun haben, können Sie getrennte Gewinnrechnungen erstellen und werden nur für den gewerblichen Einkommensanteil gewerbesteuerpflichtig. Das ist etwa der Fall, wenn Sie Werbetexter sind und nebenbei noch ein Reisebüro betreiben. Dann gibt es jedoch die bereits genannten Komplettangebote und hier wird Gewerbesteuer auf den gesamten Umsatz kassiert, wenn die gewerbliche Komponente den Hauptanteil ausmacht. Meisterpflicht, Innung und Handwerkskammer Wie schon im vorhergehenden Kapitel angesprochen, kann die Existenzgründung in manchen Handwerkstätigkeiten den Großen Befähigungsnachweis erfordern im Volksmund ist dies als Meisterpflicht bekannt. q TI Ausnahmen nutzen Auch ein Geselle kann die Meisterpflicht erfüllen. Bei der Meisterpflicht gibt es Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Handwerksgesellen mit langjähriger Berufserfahrung: In einigen der zulassungspflichtigen Handwerksberufe können sich auch Gesellen mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung selbstständig machen, ohne den Meisterbrief erwerben zu müssen. Wie bereits erwähnt, sind die Anlagen A und B zur Handwerksordnung das Maß aller Dinge, wenn es um die Frage geht, ob Sie für Ihre handwerkliche Existenzgründung einen Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen müssen. Die Standesvertretung der Handwerker gliedert sich in zwei Organisationen: die Innungen und die Handwerkskammern. Die Innungen sind in aller Regel auf Landkreisebene organisiert und sehen es als ihre Kernaufgabe, die Fachinteressen der angeschlossenen Handwerksunternehmen nach außen zu vertreten, Meisterkurse und andere Fortbildungen anzubieten sowie im Rahmen des dualen Ausbildungssystems die praktischen Prüfungen der Handwerksgesellen abzunehmen. Üblicherweise gibt es für jede Berufsgruppe eine eigene Innung. Die Mitgliedschaft ist für den einzelnen Betrieb freiwillig.

4 24 WISO Verbraucherzentrale Die Handwerkskammern vertreten alle Handwerksunternehmen unabhängig davon, ob es sich um zulassungspflichtige oder zulassungsfreie Berufe handelt. Daher sind alle Handwerksunternehmen Pflichtmitglied in der für sie zuständigen Handwerkskammer. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von der einzelnen Kammer ab, da jede Handwerkskammer in ihrer eigenen Beitragsordnung die Beiträge festlegt. Generell gilt jedoch: Miniunternehmen, deren Jahresgewinn unter Euro liegt, sind von der Beitragszahlung befreit. und IHK fällig wird nämlich beispielsweise dann, wenn Sie sowohl handwerkliche als auch andere Leistungen anbieten. Das kann der Fall sein, wenn Sie eine Fahrradwerkstatt betreiben und gleichzeitig auch mit neuen und gebrauchten Rädern handeln. Dann ist für die Werkstatt die Handwerkskammer und für das Handelsgeschäft die IHK zuständig. Generell gilt: Handwerksähnliche Mischbetriebe gehören auf jeden Fall der IHK an. Wenn der Handwerksumsatz überwiegt, dann gilt eine Doppelmitgliedschaft in Handwerkskammer und IHK. IHK-Mitgliedschaft Auch wenn Sie sich mit Ihrer Geschäftsidee weder als Industrieproduzent noch als Handelsunternehmen positionieren, ist es ziemlich wahrscheinlich, dass Sie die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) erfüllen müssen. Der Begriff Pflichtmitgliedschaft ist dabei wörtlich zu verstehen, denn Sie können nicht nach Belieben ein- oder austreten. Ausschlaggebend für das Bestehen einer Pflichtmitgliedschaft bei der IHK ist die Frage, ob Sie ein Gewerbe angemeldet haben. Falls ja, dann lässt Sie die IHK nur ziehen, wenn Sie Mitglied der Handwerkskammer sind und ausschließlich handwerkliche Leistungen anbieten. Es kann dazu kommen, dass sogar eine Doppelmitgliedschaft in Handwerkskammer gesetzliche grundlagen Berufsständische Körperschaften Die Industrie- und Handelskammern übernehmen als berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts regionale Aufgaben in der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Dazu zählen unter anderem die Vertretung der Interessen der Wirtschaft in der Standortpolitik, die Existenzgründungsförderung, die Durchführung von Weiterbildungen und die Abnahme von Prüfungen oder die Bestellung von Sachverständigen. Rechtliche Grundlage für ihre Tätigkeit ist das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern.

5 Freie Berufe, Handwerk und Gewerbe 25 Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Unternehmensgewinn und wird von den regionalen Kammern individuell festgelegt. Ähnlich wie bei der Handwerkskammer gibt es auch hier eine Ausnahmeregelung: Natürliche Personen und nicht im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften sind beitragsfreie Mitglieder, sofern der jährliche Ertrag niedriger als Euro ist. Auch Existenzgründer bleiben für zwei Jahre beitragsfrei. Eine Reduzierung Ihres Beitrags im dritten und vierten Jahr um die sogenannte Umlage erfolgt, wenn Ihr Ertrag dann unter Euro liegt. So funktioniert die Gewerbeanmeldung Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit beginnen, dann müssen Sie dieses Gewerbe auch anmelden. Ausschlaggebend ist die sogenannte Gewinnerzielungsabsicht: In dem Moment, in dem Sie planen, mit Ihrer Tätigkeit auch einmal Gewinn zu machen, wird aus dem Hobby ein Gewerbe. Entscheidend ist dabei nicht der Zeitpunkt, ab dem Gewinne anfallen, sondern der Entschluss, die Tätigkeit zum finanziellen Standbein auszubauen. Vorteil dieser Interpretation ist, dass Ihnen eine gewisse Flexibilität beim Zeitpunkt der Anmeldung bleibt. Damit brauchen Sie nicht zu befürchten, wegen ein paar Wochen Verspätung bei der Anmeldung ein Bußgeld berappen zu müssen. Wie schon erwähnt, ist die Anmeldung eines Gewerbebetriebs nicht erforderlich, wenn Sie sich mit einer freiberuflichen Tätigkeit selbstständig machen. Auch die sogenannte Urproduktion stellt kein Gewerbe dar. Dazu zählen insbesondere landwirtschaftliche Aktivitäten wie Ackerbau, Gemüseanbau, Tierzucht oder Forstwirtschaft. Für die Anmeldung des Gewerbes ist die Kommunalverwaltung des Orts zuständig, in dem Sie Ihr Gewerbe ausüben. Bei der nebenberuflichen Existenzgründung ist das in aller Regel die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnorts. Die Anmeldung müssen Sie als Inhaber selbst durchführen, in der Regel ist das mit einem Gang aufs Rathaus verbunden.

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