Genehmigungspflichtige Gewerbe
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- Agnes Kohl
- vor 6 Jahren
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2 WAS IST VOR DER GRÜNDUNG ZU BEDENKEN UND ZU ERLEDIGEN? Genehmigungspflichtige Gewerbe Trotz der Gewerbefreiheit reicht in einigen Tätigkeitsfeldern der Gewerbeschein nicht aus. Je nach Gewerbezweig müssen weitere Unterlagen und Nachweise bei der Anmeldung eingereicht werden. Dabei handelt es sich um Erlaubnisnachweise, Dokumente und Genehmigungen, die das jeweilige Gewerbe fordert. Wenn Sie zum Beispiel eine handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeit planen, so müssen Sie sich in die Handwerksrolle oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handelskammer eintragen lassen. Fragen Sie daher vor der Gewerbeanmeldung bei der IHK, der Standes- oder der Handwerkskammer nach, ob Sie eine Gewerbeerlaubnis beziehungsweise -genehmigung, sonstige Nachweise oder irgendwelche Zulassungen benötigen. In einigen Fällen ist eine Fachkundeprüfung erforderlich. Nachweise und Erlaubnisse BEISPIEL: GENEHMIGUNGSPFLICHTIGE GEWERBE Wenn Sie eines der folgenden Gewerbe ausüben wollen, brauchen Sie eine Genehmigung. Arbeitnehmerüberlassung Makler Bewachungsgewerbe Personenbeförderung Buchführungshelfer Pfandleiher Gaststättengewerbe Reisegewerbe Güterkraftverkehr Spielgeräteaufstellung Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Versicherungsvermittlung Inkassobüro Versteigerer Auf der Internetseite der IHK finden Sie eine alphabetische Liste der genehmigungspflichtigen Gewerbe von Abfallbeseitigung bis Zweiradmechaniker. Auch die jeweils zuständige Stelle ist hier angegeben. 21
3 EXISTENZGRÜNDUNG BEISPIEL: TELEKOMMUNIKATION Telekommunikation: Das Anbieten von Dienstleistungen in der Telekommunikation ist meldepflichtig gem. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG). Zuständige Stelle: Bundesnetzagentur Kammerpflicht bei Freien Berufen Funktion der Kammern Die sogenannten kammerfähigen Freien Berufe verlangen eine Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Kammer. Darunter fallen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und beratende Ingenieure. Sonderregelungen gelten für freiberufliche Architekten und Ingenieure, bei denen die Kammermitgliedschaft an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Die Kammern vertreten nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder, sondern sollen gleichzeitig sicherstellen, dass diese ihren Beruf ordnungsgemäß ausüben. Für alle anderen Freien Berufe besteht in der Regel keine Kammerpflichtmitgliedschaft. GUT ZU WISSEN Kammerpflicht für Freiberufler wegen der Rechtsform Eine Kammerpflichtmitgliedschaft in einer IHK kann auch durch die Wahl der Rechtsform entstehen. Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder offene Handelsgesellschaft (OHG) sind grundsätzlich Pflichtmitglied in einer gewerblichen Kammer wie der IHK. Berufsrecht und -ausübung bei Freien Berufen Nicht jeder Freie Beruf darf einfach so ausgeübt werden. Zahlreiche freiberufliche Tätigkeiten verlangen eine hohe 22
4 WAS IST VOR DER GRÜNDUNG ZU BEDENKEN UND ZU ERLEDIGEN? fachliche Kompetenz und eine entsprechende Ausbildung, oft ist eine akademische Hochschulausbildung Voraussetzung. Wer in diesen Berufen arbeiten will, muss belegen, dass er einen entsprechenden Abschluss hat. Mitglieder einer Kammer weisen ihre Ausbildung dort nach, andere Freie Berufe müssen den Nachweis zum Beispiel bei öffentlichen Einrichtungen erbringen. BEISPIELE: NACHWEIS ÜBER EINE ABGESCHLOSSENE AUSBILDUNG Ein Heilpraktiker muss den Nachweis über eine entsprechende Ausbildung beim Gesundheitsamt erbringen. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hingegen muss in einer Prüfung vor der IHK seine Sachkenntnis beweisen. Beim Bundesverband Freie Berufe und beim Institut für Freie Berufe erfahren Sie, wer wo welche Nachweise zu erbringen hat. 5. Welche Rechtsform ist die richtige für mein Vorhaben? Die Rechtsform ist wie ein festes Gerüst für Ihr Unternehmen. Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung, dass je nach Rechtsform unterschiedlich hohe einmalige Ausgaben, zum Beispiel Stammkapitaleinlage und Notarkosten, sowie laufende Kosten, zum Beispiel für Buchhaltung und Steuerberater, anfallen. Wir konzentrieren uns hier (und auch später bei der Namenswahl) auf die Rechtsformen, die bei Existenzgründern am meisten verbreitet sind. Folgende Fragen helfen Ihnen, die passende Variante zu wählen: Festes Gerüst 23
5 EXISTENZGRÜNDUNG Gründen Sie allein oder mit Partnern? Welche Rechtsform ist in Ihrer Branche üblich? Möchten Sie die Haftung beschränken? Der Favorit: Einzelunternehmen Vorteile 70 Prozent der Gründer in Deutschland, die alleine an den Start gehen, wählen das Einzelunternehmen als Rechtsform. Damit ist die selbständige Tätigkeit einer einzelnen natürlichen Person geregelt. Wer sich für keine spezielle Rechtsform (siehe unten) entscheidet, wird automatisch zum Einzelunternehmer. Die Vorteile, die damit verbunden sind: Sie brauchen kein Mindestkapital in das Unternehmen einzubringen, haften dafür allerdings uneingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Die Gründung ist unbürokratisch und mit geringen Kosten möglich. Sie benötigen weder Rechtsanwalt noch Notar. Sie kommen bis auf Weiteres mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus ( 29. Wie ermittle ich den Gewinn für das Finanzamt?). Als Gewerbetreibender profitieren Sie von einem Gewerbesteuer-Freibetrag in Höhe von Euro ( 34. Bewirtungen, Geschenke, Eigenbelege: Welche Besonderheiten sind zu beachten?). Mit Gesellschaftsvertrag: GbR Gesellschaftsvertrag Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist das Gegenstück zum Einzelunternehmen, falls Sie nicht alleine starten, sondern mit Partnern gründen. Benötigt werden 24
6 WAS IST VOR DER GRÜNDUNG ZU BEDENKEN UND ZU ERLEDIGEN? mindestens zwei Gesellschafter, die sich zu einem bestimmten Zweck zusammentun. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist bei dieser Rechtsform nicht zwingend notwendig, jedoch empfehlenswert. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen in voller Höhe für die Verbindlichkeiten des gemeinsamen Unternehmens. Ebenso wie beim Einzelunternehmen fällt Gewerbesteuer nur auf den Gewinn an, der den (gemeinsamen) Freibetrag von Euro übersteigt sofern Sie nicht ohnehin Freiberufler sind. GUT ZU WISSEN Für Gewerbetreibende und Freiberufler Einzelunternehmen und GbR können sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Freiberuflern gewählt werden. Nur für Freiberufler: Partnergesellschaft Für viele Freiberufler, die im Team gründen, ist die Partnergesellschaft (ebenfalls eine Personengesellschaft) die erste Wahl. Falls Sie sich für diese Rechtsform entscheiden, benötigen Sie bei der Gründung kein Mindestkapital für das Unternehmen. Der wichtigste Vorteil der Partnergesellschaft betrifft die Haftungsfrage: Anders als in der GbR können Sie die Haftung gegenüber Kunden, Mandanten oder Patienten auf das Privatvermögen des Partners beschränken, der mit dem Auftrag befasst war. Weil außerdem nur Freiberufler Partner werden dürfen, bleiben obendrein die vereinfachten Buchführungsvorschriften und vor allem die Gewerbesteuerfreiheit erhalten. Haftung gegenüber Kunden 25
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